# Seite 1 Von 78 Msk 2015 121 ![0_Image_0.Png](0_Image_0.Png) Militärstrategisches Konzept 2015 www.bmlvs.gv.at 1 Das Militärstrategische Konzept wird genehmigt Für den Bundesminister Der Chef des Generalstabes: Othmar COMMENDA e.h. (COMMENDA, General) Verfügt mit Geschäftszahl: S92112/1-GStb/2015 # Inhaltsverzeichnis | 1. | EINLEITUNG 7 | |-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|---------------------------------------------------------------------------------------| | 1.1. | ZIEL DES MSK 8 | | 1.2. | BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 9 | | 2. | HAUPTTEIL 11 | | 2.1. | HERAUSFORDERUNGEN UND BEDROHUNGEN 11 | | 2.2. | UMFASSENDE LANDESVERTEIDIGUNG BZW. UMFASSENDE SICHERHEITSVORSORGE 12 | | 2.3. | RELEVANTE ORGANISATIONEN FÜR DAS INTERNATIONALE KRISENMANAGEMENT 22 | | 2.3.1. | Europäische Union 22 | | 2.3.2. | Vereinte Nationen 24 | | 2.3.3. | Nord-Atlantischen Vertragsorganisation 25 | | 2.3.4. | Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 26 | | 2.4. | EINSATZWAHRSCHEINLICHE AUFGABEN, BEREITSCHAFTSSTUFEN UND EINSATZAMBITION 27 | | 2.4.1. | Einsatzwahrscheinliche Aufgaben 27 | | 2.4.2. | Bereitschaftsstufen 28 | | 2.4.3. | Einsatzambition 29 | | 2.5. | MILITÄRISCHE LANDESVERTEIDIGUNG 31 | | 2.6. | SICHERHEITSPOLIZEILICHE ASSISTENZ 34 | | 2.7. | HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN IM IN- UND AUSLAND 35 | | 2.8. | BEITRAG ZUM INTERNATIONALEN KRISENMANAGEMENT 35 | | 2.9. | INLANDSEINSATZSZENARIEN IM FÄHIGKEITSBASIERTEN PLANUNGSPROZESS 35 | | 2.9.1. | Mil. Landesverteidigung zur Abwehr eines konventionellen Gegners (Abwehroperation) 35 | | 2.9.2. | Militärische Landesverteidigung zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, der | | Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen (Schutzoperation) 36 2.9.3. Militärische Landesverteidigung zur Luftraumüberwachung 36 2.9.4. Militärische Landesverteidigung im Cyber-Raum (Abwehroperation im Cyber-Raum) 37 2.9.5. Sicherheitspolizeiliche Assistenz zum Schutz kritischer Infrastruktur 37 2.9.6. Sicherheitspolizeiliche Assistenz bei Migrationsbewegungen außergewöhnlichen Umfanges 37 2.9.7. Sicherheitspolizeiliche Assistenz zum Schutz eines Einzelereignisses 38 2.9.8. Hilfeleistung bei Katastrophen im Inland 38 | | | 2.10. | AUSLANDSEINSATZSZENARIEN IM FÄHIGKEITSBASIERTEN PLANUNGSPROZESS 39 | | 2.10.1. | Unterstützung Humanitärer Einsätze 39 | | 2.10.2. | Evakuierung 40 | | 2.10.3. | Konfliktprävention 40 | | 2.10.4. | Stabilisierung und Wiederaufbau 40 | | 2.10.5. | Trennung von Konfliktparteien 41 | | 2.10.6. | Verteidigung EU 41 | | 2.10.7. | Friedenserhaltung 42 | | 2.10.8. | Hilfeleistung bei Katastrophen im Ausland 42 | | 2.11. | FÜHRUNG 42 | | 2.11.1. | Strategische und militärstrategische Führung 43 | | 2.11.2. | Operative Führung 44 | | 2.11.3. | Das Kommando Einsatzunterstützung 45 | | 2.11.4. | Taktische Führung 46 | | 2.12. | DIE AUFGABENTRÄGER 46 | | 2.12.1. | Miliz und Reserve 47 | | 2.12.2. | Soldaten im Grundwehrdienst 49 | | 2.12.3. | Teilstreitkräfte 49 | | 2.12.4. | Truppengattungen 50 | | 2.12.5. | Waffengattungen 50 | | 2.13. | GRUNDPRINZIPIEN DER STREITKRÄFTEENTWICKLUNG 55 | | 2.13.1. | Einsatzorientierung 55 | | 2.13.2. | Fähigkeitsorientierung 60 | | 2.13.3. | Kooperationsorientierung 61 | | 2.13.4. | Innovationsorientierung 63 | | 3. | AUSBLICK AUF DAS ÖBH DER ZUKUNFT 65 | | Militärstrategisches Konzept (MSK) 2015 | | Seite 5 von 78 | |-----------------------------------------------------------------------|---------------------------------------------------------------|------------------| | 3.1. | HERAUSFORDERUNG BUDGETVOLUMEN 65 | | | 3.2. | HERAUSFORDERUNG PERSONALENTWICKLUNG 66 | | | 3.3. | VORGABEN FÜR DIE FÄHIGKEITSENTWICKLUNG ZUM ÖBH DER ZUKUNFT 67 | | | 3.4. | PLANUNGSANNAHMEN 71 | | | 3.5. | STREITKRÄFTEENTWICKLUNGSPROZESS ZUM ÖBH DER ZUKUNFT 74 | | | BEILAGE 1: ÜBERSICHT TEILSTREITKRÄFTE, TRUPPEN- UND WAFFENGATTUNGEN 7 | | 8 | 1. **Einleitung** ![6_image_0.png](6_image_0.png) Neun Jahre nach Verfügung des letzten Militärstrategischen Konzepts 2006 wurde aufgrund der aktuellen strategischen und verteidigungspolitischen Entwicklungen, festgehalten u.a. in der Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) 2013 sowie deren Detaillierung in der Teilstrategie Verteidigungspolitik (TV) 2014, das nun vorliegende Militärstrategische Konzept 2015 (ab hier MSK genannt) erstellt. Das Militärstrategische Konzept 2006 war geprägt von der Bundesheerreform zum ÖBH 2010. Die Bundesheerreformkommission hat im Jahr 2004 dem Österreichischen Bundesheer (ÖBH) unter anderem neue Aufgabenprioritäten zugewiesen. Die internationalen Einsätze wurden zum wesentlichen Faktor der Entwicklung der Fähigkeiten und Strukturen, anspruchsvollster Auftrag war die Führung einer multinationalen Rahmenbrigade in robusten Einsätzen. Die Planungen der Abwehr einer klassischen konventionellmilitärischen Bedrohung des österreichischen Territoriums oder einer Sicherungsoperation standen nicht mehr im Fokus der Streitkräfteentwicklung. Für Kräfte der Friedensorganisation wurde eine allgemeine Auslandseinsatzverpflichtung empfohlen und die dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Rahmenbedingungen für Berufssoldaten sollten international üblichen Systematiken entsprechen. Die Kommission konnte sich jedoch in ihrer Gesamtheit zu keiner konkreten Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung des ÖBH 2010 entschließen, stellte aber fest, dass das Budgetvolumen und die Budgetstruktur durch Zielvorgaben den internationalen Standards schrittweise so anzupassen wären, dass die Anteile für Investitionen mindestens ein Drittel der Gesamtausgaben erreichen können. Die strukturelle Neuausrichtung des ÖBH 2010 wurde zwar abgeschlossen, die personelle und materielle Befüllung ist aber nicht zufriedenstellend erfolgt. Ein neues Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht für Soldaten und die Auslandseinsatzverpflichtung wurden nicht realisiert. Zusätzlich wurden dem Österreichischen Bundesheer ab dem Jahr 2006 pro Jahr im Schnitt mehr als 300 Millionen Euro gestrichen, in Summe macht das heute mehr als ein gesamtes Jahresbudget aus. 2014 wurde endgültig ersichtlich, dass der Weiterbetrieb des bereits reduzierten ÖBH 2010 so nicht mehr möglich ist. Daher entschloss sich die politische Führung, den Generalstab mit einer ressourcenorientierten mittelfristigen Streitkräfteplanung zum ÖBH 2018 zu beauftragen. Dadurch soll unter Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft im festzulegenden Umfang, durch entsprechende Reduktion des strukturellen Budgetmittelbedarfs ein nachhaltig konsolidierter Finanzhaushalt erreicht werden und damit letztlich finanzieller Spielraum gewonnen werden. Bedrohungsszenarien bzw. europäische Trends in der Streitkräfteentwicklung wurden zwar berücksichtigt, im Mittelpunkt der Überlegungen stand aber jedoch die Ressourcenorientierung. ## 1.1. Ziel Des Msk Ziel des MSK ist die militärstrategische Umsetzung der in der ÖSS und speziell in der ![7_image_0.png](7_image_0.png) TV beschriebenen verteidigungspolitischen Zielsetzungen sowie des Auftrages und der Aufgaben des ÖBH mit einer mittelfristigen Perspektive. Es berücksichtigt die Ergebnisse der ressourcenorientierten mittelfristigen Streitkräfteplanung zum ÖBH 2018 und weitgehend die bisherigen Ergebnisse des fähigkeitsbasierten Planungsprozesses. Die Inhalte des MSK werden durch zusätzliche Konzepte weiter detailliert (s. Abb. 1). Abbildung 1: Hierarchische Einordnung des MSK Das MSK 2015 schafft somit u.a. die militärstrategische konzeptionelle Grundlage für: · Die Einnahme des ÖBH 2018; · Die allgemeine Einsatzvorbereitung des ÖBH 2018 für In- und Ausland; · Die Weiterentwicklung der nicht-konventionellen Landesverteidigung inklusive Cyberverteidigung unter stärkerer Betonung der Miliz; · Die Lehre und Forschung im ÖBH; · Die weitere Streitkräfteentwicklung (Arbeitsbegriff ÖBH der Zukunft – ÖBHdZ); Das MSK beruht auf einer strikten Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen. Aus dem MSK lassen sich auch Zielvorgaben für den Budgetvollzug ableiten. Die Inhalte des MSK sind primär einsatzorientiert. Sie bilden die Grundlage für alle Kommanden und Dienststellen, die Voraussetzungen für eine bestmögliche Einsatzvorbereitung und den erfolgreichen Einsatz des ÖBH zu schaffen. Die Tätigkeiten im Rahmen des Normdienstes dienen in erster Linie der Vorbereitung auf Einsätze, die Inhalte des MSK werden daher auch auf sie Einflüsse haben, wenn gleich sie aber nicht im Fokus der Inhalte des MSK stehen. Der Planungshorizont des MSK reicht, entsprechend dem Horizont der TV, mit einer mittelfristigen Perspektive bis zu 10 Jahre in die Zukunft. ## 1.2. Bearbeitungsgrundlagen Der Aufbau und die inhaltliche Ausgestaltung des MSK erfolgen evolutionär auf Basis des Militärstrategischen Konzepts 2006 bzw. der TV. Vorgaben waren insbesondere: - Bundesverfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, - Wehrgesetz 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, - Richtlinie für die Bundesheerplanung (GZ S92580/5-SII/2010), - Entschließungsantrag zur ÖSS, Übermittlung und formalrechtliche Einordnung, GZ. S90000/89-BürfSihPol/2013, - Österreichische Cyber Sicherheitsstrategie (GZ. S92101/11- MilStrat/2013), - Teilstrategie Verteidigungspolitik (GZ. S92000/432-GStb/2014 (1)), - Militär- und organisationsstrategische Ziele (GZ. S92000/33- GStb/2014), - Klausur HBM mit GStb am 27.03.2014; Vorgaben für die weitere Umsetzung; (GZ. S90323/237-KBM/2014 (1)), - Vorläufige Planungsleitlinie für das ÖBH der Zukunft (ÖBHdZ) mit Zwischenziel ÖBH2018 (GZ. S92200/3-S II/2014 (1)), - ÖBH der Zukunft/ÖBH2018; Richtlinie für die weitere Bearbeitung; 1. Ergänzung/Änderung; - Weisung - (GZ. S92000/233-GStb/2014 (1)), - ÖBH der Zukunft/ÖBH2018; Vorgaben für die weiterführende Bearbeitung; - Weisung - (GZ. S92000/77-GStb/2014), - Projektauftrag Militärstrategisches Konzept (MSK) NEU (GZ. S92102/2-MilStrat/2014), - ÖBH2018; Umsetzung des Strukturpaketes; Weisung (GZ. S92000/8- GStb/2015 (1)). Im Weiteren wurden folgende Dokumente herangezogen: - MSK 2006 inklusive aller Querschnittskonzepte, Verfahrenskonzepte und Anlagen GZ. S92150/3-MilStrat/2006, - Fähigkeitsbasierter Planungsprozess; Arbeitshypothese ÖBH 2025; Vorläufige Planungsdokumente; -Übermittlung- (GZ. S92107/6- MilStrat/2013), - Fähigkeitsbasierte Streitkräfteplanung; Phase 2; Ergebnisse (GZ. S92410/105-StruktPl/2013 (1)), - Fähigkeitsbasierter Planungsprozess; Grundorganisation Profil ÖBH 2025; Gestaltungsprinzipien; Stellungnahmeverfahren (GZ. S92107/11-MilStrat/2014), - Wirkungscontrollingbericht der UG 14, Wirkungsorientierte Haushaltsführung und Ergebnisorientierte Steuerung von Dienststellen (Strategiebericht, Wirkungsziele, RZL-Pl) (GZ. S92380/56- WiCoSt/BMLVS/2014 (1)), - Internationale Streitkräfteplanung; Fähigkeitendefizite, Überkapazitäten; Internationale Nachfrage; Kurzanalyse EU und NATO (GZ. S92230/2-MVB/2014 (1)), - Einsatzvorbereitung; Bereitstellung von Präsenzkräften für Inlandseinsätze; Durchführung/Umsetzung; 2. Weisung (GZ. S93300/2-S IV/2014, derzeit Entwurf), - Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Inneres: Masterplan APCIP, Beilage zu 38. MR-Sitzung am 4. November 2014 (GZ. S91149/7-GStbAbt/2014 (2)), - EUMS Draft Progress Catalogue (GZ. 15131/14), - NATO Strategic Military Perspectives (GZ. S92048/2-MilStrat/2014) - NATO Glossary of Terms and Definitions 2014 (AAP-06), - DBW Vision 2030+ (2014), - DBW Leitlinie Zukunftsentwicklung 2013 und 2014 (Entwurf). Die in diesem MSK verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit diese inhaltlich in Betracht kommen, Männer und Frauen gleichermaßen. ![10_image_0.png](10_image_0.png) ## 2.1. Herausforderungen Und Bedrohungen Die sicherheitspolitische Umfeldentwicklung ist von hoher Unsicherheit geprägt. Wesentliche Indikatoren weisen in Richtung einer anhaltenden Instabilität im strategischen Umfeld Europas. Dies erfordert hohe Handlungsfähigkeit im sicherheitspolitischen Aktionsfenster vor dem Ausbruch von Krisen oder Kriegen. Der Bedarf an militärischen Fähigkeiten zur umfassenden Landesverteidigung bzw. umfassenden Sicherheitsvorsorge im Inland gegenüber neuen, nicht-konventionellen Risiken sowie für angemessene Beitragsleistungen zum internationalen Krisenmanagement bleibt anhaltend hoch. Die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zielt vorrangig darauf ab, die Auswirkungen von Krisen und Konflikten von Österreich fern zu halten und im Rahmen der internationalen Gemeinschaft zu bestmöglicher Krisenprävention und einer umfassend angelegten Umfeldstabilisierung beizutragen. Sie muss in substanzieller Weise eigenständige Fähigkeiten zur militärischen Landesverteidigung vorhalten. Angesichts der immerwährenden Neutralität bestehen im Vergleich zu einem Mitglied eines Militärbündnisses Limitationen in den Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Streitkräften. Bilaterale, multilaterale bzw. regionale Kooperationen gewinnen dennoch jedenfalls weiter an Bedeutung und sind, so weit als möglich, zu nutzen. Der neutrale EU Mitgliedsstaat Österreich ist von stabilen demokratischen Staaten umgeben. Zugleich liegt Österreich Krisenregionen an den Rändern Europas geografisch näher als andere Mitgliedstaaten. Die Mitgliedschaft der meisten Nachbarstaaten Österreichs in der NATO führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Sicherheitslage unseres Landes. Österreich ist gem. ÖSS insbesondere von transnationalen Risiken, wie den Auswirkungen innerstaatlicher und regionaler Konflikte oder Umwälzungen bzw. vom Scheitern von Staaten, der Proliferation von Massenvernichtungswaffen, der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität, Drogenhandel, Wirtschaftskriminalität, Korruption, illegaler Migration, nicht gelingender Integration, Knappheit von Ressourcen und der Bedrohung von Verkehrswegen betroffen. Darüber hinaus ist eine Häufung von Naturkatastrophen, technischen und ökologischen Unglücksfällen größeren Ausmaßes, Umweltschäden und Pandemien sowohl im lokalen und regionalen als auch im globalen Kontext, unter anderem ausgelöst durch den Klimawandel, zu beobachten. Diese Risiken wirken grenzüberschreitend, die geographische Entfernung zu Krisenherden stellt dabei keinen ausreichenden Schutz dar. Obwohl konventionelle militärische Potenziale im Umfeld Österreichs weiterhin vorhanden sind, ist ein direkter Angriff auf österreichisches Staatsgebiet mit diesen Mitteln aufgrund der internationalen Verflechtungen und des fehlenden politischen Willens auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. Das ehemals konventionell geprägte militärische Bedrohungsbild wurde zwischenzeitlich um breit gefächerte, oft unvorhersehbare nicht-konventionelle Formen der Gewaltanwendung des Terrorismus, Separatismus bzw. Extremismus erweitert. Darüber hinaus stellen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Bedrohungen aus dem Cyber-Raum zusätzliche Herausforderungen für die Sicherheit Österreichs dar. Physische Angriffe auf strategische Infrastruktur, Cyber-Angriffe bzw. eine Kombination dieser Angriffe und die Gewaltanwendung gegen andere Ziele mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit sind nicht auszuschließen. Moderne Konfliktaustragung ist durch die kombinierte, flexible Verwendung von konventioneller und irregulärer Kriegsführung, Informations- und Cyber-Kriegsführung, Terrorismus und Kriminalität geprägt ("hybride" Kriege bzw. Konflikte). Geltendes nationales Recht bzw. Völkerrecht stößt dabei vermehrt an seine Grenzen. Für Streitkräfte bedeutet dies, dass sie in einem nationalen oder multinationalen Umfeld in der Lage sein müssen, in Einsätzen drei unterschiedliche Anforderungsqualitäten gleichzeitig erfüllen zu können (genannt "Three Block War"): Humanitären Einsatz inklusive Wiederaufbauaufgaben, friedenserhaltende Stabilisierungsmaßnahmen und Kampfeinsatz. ## 2.2. Umfassende Landesverteidigung Bzw. Umfassende Sicherheitsvorsorge Österreich verwirklicht seine Sicherheitspolitik im Rahmen des Gesamtsystems der Umfassende Landesverteidigung (ULV). Innerhalb der ULV wurde das Konzept der Umfassende Sicherheitsvorsorge (USV) (s. –Abb. 2) interpretativ weiter entwickelt. Sie zielt auf das systematische Zusammenwirken verschiedener Politikbereiche auf Basis einer Gesamtstrategie (ÖSS) und der relevanten Teilstrategien ab. Die Teilstrategien umfassen sowohl die Außen- und Verteidigungspolitik sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit als auch die Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Gesundheits-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie die Bildungs- und Informationspolitik. Sie beschreiben Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit als umfassende Querschnittsmaterie. ![12_image_0.png](12_image_0.png) Abb.2: Architektur der Umfassenden Sicherheitsvorsorge (Grafik BKA) Das ÖBH hat im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung (ULV) bzw. der Umfassenden Sicherheitsvorsorge (USV) an der Stärkung der Resilienz1 Österreichs mitzuwirken. Der Nationale Sicherheitsrat (NSR) ist das zentrale Beratungsgremium der Bundesregierung in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die aktuellen komplexen Bedrohungsformen sowie die Teilnahme Österreichs am internationalen Krisenmanagement erfordern einen ganzheitlichen, umfassenden und multidisziplinären Ansatz. Mit der Einrichtung des NSR wurden der Landesverteidigungsrat und der Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik als eigenständige Gremien aufgelöst. Der NSR besteht im Wesentlichen aus den Bundesministern der fünf vordringlich mit Angelegenheiten der nationalen Sicherheit befassten Ministerien Bundeskanzleramt (BKA), BMLVS, Bundesministerium für Inneres (BMI), Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) sowie Bundesministerium für Justiz (BMJ) als auch aus Vertretern der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien. 1 Resilienz ist die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft, welche(s) Gefahren ausgesetzt ist, deren Folgen zeitgerecht und wirkungsvoll zu bewältigen, mit ihnen umzugehen, sich ihnen anzupassen und sich von ihnen zu erholen, auch durch Bewahrung und Wiederherstellung seiner bzw. ihrer wesentlichen Grundstrukturen und Funktionen. (United Nations International Strategy for Disaster Reduction 2009. Übersetzung BMI in: Österreichisches Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen, APCIP Masterplan 2014). Seit dem Jahre 2005 wird regelmäßig unter Federführung des BKA sowie unterstützend durch die im NSR vertretenen Ressorts, ein "sicherheitspolitisches Lagebild" erstellt. Dadurch soll den Erfordernissen eines umfassenden sicherheitspolitischen Ansatzes Rechnung getragen werden. Zur sukzessiven Weiterentwicklung dieses Lagebildes wurde innerhalb des NSR der Entschluss gefasst, die Fähigkeiten und Kapazitäten zur Erstellung eines "strategischen Lagebildes" weiterzuentwickeln. Dies stellt die Grundlage für die Antizipation und Früherkennung durch das BMLVS dar. Die Begriffe "Resilienzkonzept" sowie "Gesamtstaatliche Auslandsengagementkonzept" stellen den zusammenfassenden Rahmen für die in der Abbildung 2 darunter dargestellten Dokumente dar. Schon im Jahre 2004 wurde durch einen Ministerratsbeschluss das "Staatliche Krisenund Katastrophenschutzmanagement" (SKKM) beim BMI neu eingerichtet, welches bis zu diesem Zeitpunkt dem BKA zugeordnet war. Großes Augenmerk wird auf eine möglichst intensive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Einsatzorganisationen bereits in der Prävention und Vorbereitung auf außerordentliche Ereignisse gelegt. Ziel ist die Aufrechterhaltung oder möglichst rasche Wiederherstellung des öffentlichen Lebens, insbesondere der Ordnung und Sicherheit sowie der lebensnotwendigen Grundversorgung. Die Umsetzung erfolgt sowohl durch die im öffentlichen Auftrag organisierten Tätigkeiten der involvierten Behörden und Einrichtungen als auch durch private Hilfsorganisationen. Das ÖBH unterstützt das SKKM vor allem durch Katastrophenhilfe im In- und Ausland. Weiters stellt das ÖBH wesentliche Einrichtungen der strategischen Infrastruktur mit höchstem Schutzgrad für die Republik Österreich und verschiedene Institutionen der EU zur Verfügung. Die Funktionsfähigkeit von Infrastruktur kann durch Naturkatastrophen, technische Unfälle, menschliches Versagen, Angriffe im Cyber-Raum, Kriminalität und Terrorismus gefährdet sein. Der Schutz kritischer Infrastruktur ist eine Aufgabe von Bund und Ländern sowie strategischen Unternehmen und Organisationen, die nur in vertrauensvoller Kooperation dieser Akteure erfolgreich erfüllt werden kann. Staat und Wirtschaft leisten somit gemeinsam einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Resilienz und der Sicherheit Österreichs. Die Bundesregierung hat dazu 2008 das Österreichische Programm zum Schutz kritischer Infrastruktur beschlossen ("Austrian Program for Critical Infrastructure Protection" - APCIP). Der Masterplan APCIP 2014 (beschlossen im November 2014) dokumentiert die bereits abgeschlossenen Arbeiten und gibt die Weiterentwicklung vor. Die Beitragsleistung des Ressorts zum Schutz kritischer Infrastruktur2 inklusive Objektschutz3 wurde in der Teilstrategie Verteidigungspolitik festgelegt. 2 Schutz kritische Infrastruktur ist die Abwehr von Angriffen auf Einrichtungen, Anlagen, Systeme oder Teilen davon, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie der militärischen Landesverteidigung, die Funktionsfähigkeit öffentlicher Informations- und Kommunikationstechnologie, die Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gütern oder den öffentlichen Verkehr haben. 3 Objektschutz ist der militärische Einsatz zur Verhinderung der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Bauwerken, Anlagen, Einrichtungen und Liegenschaften durch einen Gegner. Im Jahre 2013 wurde von der Bundesregierung die Österreichische Strategie für CyberSicherheit (ÖSCS) angenommen, in der die Einrichtung eines, sich am SKKM orientierenden, Cyber-Krisenmanagements (CKM) vorgesehen ist. Das CKM setzt sich aus ![14_image_0.png](14_image_0.png) Vertretern des Staates und der Betreiber von kritischer Infrastruktur zusammen. Aufgrund der über IKT hinausreichenden Betroffenheit und im Sinne der inneren Sicherheit übernimmt für übergreifende Bedrohungen der Cyber-Sicherheit das BMI die Federführung. Im Sinne der äußeren Sicherheit geht die Federführung für den Souveränitätsschutz im Rahmen der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum auf das BMLVS über. Das CKM sieht vor, dass die Betreiber von kritischer Infrastruktur bei Störungen, im Bereich der IKT-Strukturen, die eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft darstellen, unterstützt werden. Ausgehend von dieser, in der ÖSCS vorgesehenen Unterstützung bei der Krisenbewältigung, ergeben sich, je nach Schwere des Vorfalls, folgende Zuständigkeiten (s. Abb. 3). Abb.3: Zuständigkeit bei Cyber-Vorfällen Aufbauend auf bereits bestehende Strukturen wurde die "operative"4 Koordinierungsstruktur als Ausführungsorgan des übergreifenden CKM geschaffen. In ihrem Rahmen 4 Unter "operativ" ist hier nicht die militärische Führungsebene gemeint, sondern "operationell" im zivilen Verständnis. wird insbesondere ein periodisches und anlassbezogenes Cyber-Lagebild erstellt und über zu treffende Maßnahmen beraten. Gewährleistet wird auch ein kontinuierlicher Überblick über die aktuelle Lage im Cyber-Raum durch Sammeln, Bündeln, Auswerten und Weitergeben von relevanten Informationen, wobei auch auch die Wirtschaft in geeigneter Form eingebunden wird. Der permanent und gemeinsam erarbeitete Status zur Lage im Cyber-Raum soll allen Beteiligten inklusive privater Betreiber als Grundlage für zu treffende planerische, präventive und reaktive Maßnahmen dienlich sein. Betreiber von kritischer Infrastruktur werden insbesondere bei Störungen im Bereich der Informations- und Kommunikationsstrukturen unterstützt sowie über Gefahren im Netz informiert. Unter Einbindung der relevanten Ressorts, der Wirtschaft und der Forschung obliegt die Koordinierung dem BMI, welches dabei permanent vom BMLVS unterstützt wird. Ressortübergreifend ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) federführend für das nationale Sicherheitsforschungsprogramm "KIRAS" zuständig. Der dabei militärisch relevante Bereich ist Teil der ressortinternen Innovationsorientierung. Im Jahre 2013 wurde die Bundesregierung mit Entschließung des Nationalrates aufgefordert, zur Gewährleistung eines verbesserten, ressourceneffizienten Zusammenwirkens ziviler und militärischer Komponenten zur Umsetzung strategischer österreichischer Interessen sowie zu erhöhter Wirksamkeit und Sichtbarkeit österreichischer Beiträge, die Erstellung und Implementierung eines "Auslandseinsatzkonzepts" zügig voranzutreiben. Die verschiedenen Instrumente, Strukturen und Verfahren zur Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen sollen enger miteinander verzahnt werden. Bei den bestehenden Instrumenten des "Internationalen Konflikt -und Krisenmanagements" (IKKM) soll überprüft werden, wie diese dabei in eine mögliche neue Gesamtstruktur eingeordnet werden können, die Zivilgesellschaft soll stärker berücksichtigt werden. Es gilt dabei jene Koordinationsstrukturen und Mechanismen in Form einer Aufbau- und Ablauforganisation zu erarbeiten, die in Hinkunft den Rahmen für Entscheidungen im Auslandskontext bilden. Es wird dabei insbesondere auf bestehende Strukturen aufzubauen sein. Ressortübergreifend soll die Art und Tiefe der Zusammenarbeit (von der Konsultation bis zur Integration) mit den Ländern, den Vertretern der Zivilgesellschaft, den Einrichtungen des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches bzw. der österreichischen Wirtschaft und ihren Verbänden dargelegt werden. Das BMLVS arbeitet an der Erstellung des Konzeptes mit. Der "Leitfaden Sicherheit und Entwicklung" empfiehlt den umfassenden Einsatz zur Stärkung von Konfliktprävention, Krisenmanagement, Friedenskonsolidierung und den Aufbau oder die Wiederherstellung von staatlichen Strukturen in Krisen- und Konfliktregionen. Ziel ist das Erreichen umfassender Sicherheit im Rahmen tragfähiger lokaler Strukturen und Institutionen. Das Engagement in fragilen Situationen umfasst außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitische Komponenten, Justiz- und Polizeizusammenarbeit sowie humanitäre, finanz- und umweltpolitische Kooperation. Das ÖBH leistet dazu in Form entsprechender zivil-militärischer Ausbildung, im Rahmen der Krisenprävention und der militärischen Sicherheitskooperation sowie bei Auslandseinsätzen einen wesentlichen Beitrag. Das ÖBH leistet auch einen substantiellen Beitrag zu internationalen Katastrophenhilfseinsätzen. Österreich verfügt über eine besondere und international anerkannte Expertise in der zivil-militärischen Zusammenarbeit sowie umfassende Erfahrungen und zeigt diesbezüglich auf europäischer und internationaler Ebene hohes Engagement. Die Aufstellung einer regionalen mitteleuropäischen zivil-militärischen Katastrophenhilfseinheit ist geplant. Der regionalen, bilateralen und internationalen Kooperation mit Schwergewicht innerhalb der EU kommt hohe Bedeutung zu. Um Synergien in der Fähigkeitenentwicklung, der Herstellung bzw. den Erhalt der Interoperabilität sowie zur Stärkung der GSVP zu erreichen, erfolgt die Koordination mit Kooperationspartnern unter anderem durch Personalaustausch. In den regionalen Schwergewichtsräumen (Südosteuropa, Osteuropa bzw. Schwarzmeer-Region, Naher und Mittlerer Osten sowie Nord- und Sahel-Afrika) ist verstärkt die Koordination mit geeigneten Partnern aufzubauen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den nationalen und internationalen Hilfs- und Einsatzorganisationen soll ein integriertes und abgestimmtes Ausbildungsprogramm geschaffen werden, das auf bestehende zivile und militärische Ausbildungseinrichtungen (Österreichisches Trainingsnetzwerk) aufbaut. Zur Schaffung einer gemeinsamen Sicherheitskultur soll ein besonderes österreichisches Profil bei der Ausbildung entwickelt werden. Im sicherheitspolitischen Informationskonzept sollen unter Federführung des BKA in Kooperation aller Ressorts Informationen über konkrete Projekte der ULV bzw. der USV bereitgestellt werden. ## 2.2.1. Abhaltung Die ULV bzw. die USV beginnt mit erfolgreicher Abhaltewirkung gegen mögliche Bedrohungen und Angriffe. Zielsetzung ist es, Österreich und seine Bevölkerung vor den Folgen von Kampfhandlungen oder Anschlägen zu bewahren. Abhaltung muss jederzeit gegen alle potenziellen konventionellen wie auch nicht-konventionellen Aggressoren in jedem Einsatzszenario auf allen Führungsebenen, von der Strategie bis zur Gefechtstechnik, wirken. Militärische Abhaltung wird beispielsweise dann erreicht, wenn Dank der eigenen umfassenden Vorbereitungen ein Gegner derartige Verluste an Zeit, Kräften, Mitteln oder Prestige erwarten muss, dass er sein strategisches Ziel nicht mehr erreichen kann und daher von einem Angriff oder Anschlag absieht. Die Aufgabe der militärischen Landesverteidigung verlangt daher eine permanente abhaltende Wirkung auf potenzielle Bedrohungen und Gefährdungen zur Kriegs- und Konfliktverhinderung. Militärstrategische Absicht im Bereich der Abhaltung ist es, die Fähigkeit des Staates zur Selbstbehauptung gegen militärische Gefahren und Bedrohungen mit militärischen Mitteln glaubhaft nachzuweisen und Österreich als berechenbaren Stabilitäts- und Sicherheitsfaktor im zentraleuropäischen Raum darzustellen. Dies erfordert auch dementsprechende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der geistigen Landesverteidigung. Die Ziele dieser ÖA sind: - Aufbau von Wissen und Konsolidierung des Verständnisses für die Belange der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, - Schaffung von Akzeptanz für sensible Entscheidungen, - Herstellen von Vertrauen in die Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung des Ressorts durch Schaffen eines hohen Informationsstandes bei relevanten Zielgruppen, - Richtlinien für offensive und defensive Informationsoperationen im Rahmen der weiter zu entwickelnden strategischen Kommunikation. ## 2.2.2. Antizipation Und Früherkennung Die hohe Komplexität, Dynamik und Interdependenz im Bereich der sicherheitsrelevanten Entwicklungen erfordert eine umfassend angelegte und systematische Erfassung und Bewertung von Trends und Entwicklungen im politischen, militärischen, wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Bereich. Die diesbezüglichen Fähigkeiten des ÖBH sind qualitativ zu verbessern durch: - Sicherstellung eines nachrichtendienstlich unterlegten, quantitativ und qualitativ optimalen Beitrages zur Antizipation, Lagebeurteilung und Risikoanalyse, - Beteiligung an einem gesamtstaatlichen Lagezentrum, - Erforschung des zukünftigen Konfliktbildes, neuer Ansätze des Konfliktmanagements sowie von neuen und verbesserten militärischen Einsatzverfahren und –mitteln, - Stärkung der Fähigkeiten der nachrichtendienstlichen Aufklärung zur Deckung des konkreten ressortinternen Bedarfes an strategischer und militärstrategischer Antizipation und Frühwarnung sowie eines anlassbezogenen operativen und taktischen Lagebildes einschließlich Bedrohungs- und Risikoanalyse. Im Rahmen der Antizipation ist auf strategischer Ebene der Prozess zur Bewertung und Erkennung von Entwicklungstendenzen inklusiver einer Projektion auf 5 bis 10 Jahre zu initiieren - mit dem Ziel, eine möglichst lange Vorwarnzeit für Bedrohungen und Risiken für Österreich zu generieren. Der ressortinterne verteidigungspolitische Managementprozess umfasst die im FünfJahresrhythmus bzw. vor Beginn einer neuen Legislaturperiode oder einer ÖSS-Review erfolgende Erstellung von sicherheitspolitischen Umfeldszenarien. Wesentliche Aufgabenstellung ist dabei die Festlegung und permanente Überwachung der Früherkennungsarchitektur mit jährlicher Berichtslegung. Darauf aufbauend sind mögliche verteidigungspolitische Streitkräfteprofile5 zu erarbeiten und deren Eignung an Hand der Umfeldszenarien zu evaluieren. Die abgeleiteten ressortübergreifenden wie ressortinternen Folgerungen sind mit dem aktuellen Streitkräfteprofil zu vergleichen und dessen Gültigkeit ist zu prüfen. Sollte aufgrund dieses Prozesses abgeleitet werden, dass ein neues Streitkräfteprofil notwendig wird, hat dies unter anderem Auswirkungen auf den Streitkräfteentwicklungsprozess. Zur Umsetzung der Früherkennung ist die Einrichtung einer Früherkennungsarchitektur sicherzustellen. Sie stellt die permanente Beobachtung und Auswertung von Indikatoren in bestimmten strategisch relevanten Themenfeldern sicher. Diese hat sich immer auf den Schutz oder die Verteidigung des strategischen Gravitationszentrums6 Österreichs und des davon abgeleiteten operativen Gravitationszentrums zu konzentrieren. Die Indikatoren sind objektivierbar zu machen, um die zeitgerechte Berichtslegung an die politischen Entscheidungsträger zu ermöglichen. Die erforderlichen Daten für die Indikatoren sollten ressortübergreifend bereitgestellt werden. Die Gefahr der präventiven Ausschaltung bzw. der langfristigen, schleichenden und damit kaum erkennbaren Manipulation der Indikatoren ist zu berücksichtigen. Die Indikatoren sind der Früherkennung und der Rekonstruktionszeit zuzuordnen. Bei Erfüllung (im negativen Sinn) wesentlicher Indikatoren der Früherkennung ist die politische Führung zu informieren und eine Entscheidung zum Einleiten von Rekonstruktionsmaßnahmen zu empfehlen. Die nachrichtendienstliche Aufklärung ist wesentlicher Teil der strategischen Früherkennungsarchitektur. Als einzige Institution der Republik Österreich beschafft und analysiert sie Informationen über das Ausland und internationale Organisationen oder zwischenstaatliche Einrichtungen betreffend militärischer und damit in Zusammenhang stehende sonstiger Tatsachen, Vorgänge und Vorhaben und verfügt hierzu über exklusive Sensoren und Verfahren. Ihre Analysen werden in den strategischen Antizipationsund Früherkennungsprozess eingebracht, wobei hinsichtlich der Form der Einbringung und der Verwendung dieser Analysen auf die Sensitivität der zugrunde liegenden Informationen Bedacht zu nehmen ist. Darüber hinaus beschafft und analysiert die nachrichtendienstliche Aufklärung von der strategischen bis hin zur taktischen Ebene (letztere vor allem durch Beitragsleistung zum Truppenschutz im Rahmen von Auslandseinsätzen) nachrichtendienstliche Informatio- 5 Ein Streitkräfteprofil ist die Beschreibung der wesentlichen Leistungen des ÖBH, abgeleitet aus strategischen und verteidigungspolitischen Vorgaben. 6 Unter Gravitationszentrum werden Eigenschaften, Fähigkeiten oder Örtlichkeiten bezeichnet, aus denen eine Nation, eine Allianz, militärische Kräfte oder andere Gruppierungen Handlungsfreiheit, physische Stärke oder den Willen zum Kampf herleiten (AAP-06). nen, stellt einen Teilbereich des permanenten militärischen Lagebilds dar und trägt dadurch zum Entscheidungsfindungsprozess der militärstrategischen Führungsebene bei. Die nachrichtendienstliche Abwehr dient dem militärischen Eigenschutz durch Beschaffung, Bearbeitung, Auswertung und Darstellung von Informationen über Bestrebungen und Tätigkeiten, die Angriffe gegen militärische Rechtsgüter zur Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit erwarten lassen. Sie stellt ein Mittel der militärstrategischen Führung dar und dient in Zusammenarbeit mit der nachrichtendienstlichen Aufklärung, mit Elementen der inneren Sicherheit sowie der militärischen Sicherheit bei den nachgeordneten Kommanden und Dienststellen, dem frühzeitigen Erkennen möglicher Bedrohungen im Rahmen des täglichen Dienstes, bei Auslandseinsätzen/-verwendungen und bei Einsätzen oder Assistenzleistungen in Österreich zur Sicherstellung des Schutzes der militärischen Rechtsgüter im Rahmen des militärischen Eigenschutzes. Die nachrichtendienstliche Abwehr leistet einen Beitrag zum sicherheitspolitischen Lagebild der Republik Österreich. ## 2.2.3. Strategische Handlungsreserve Das ÖBH stellt in seiner Gesamtheit die nationale Handlungsreserve der Republik Österreich für Krisensituationen strategischen Ausmaßes, in denen die Souveränität Österreichs gefährdet ist, dar und trägt als solche zur Sicherstellung der souveränen nationalen Entscheidungsfindung bei. Diese Beitragsleistung erfolgt insbesonders durch Unterstützung der Sicherstellung der strategischen Führungsfähigkeit7und ist eine subsidiäre militärische Aufgabe. Die Aufgabenerfüllung erfolgt mit Elementen, die primär für die militärische Landesverteidigung strukturiert sind. Das ÖBH übernimmt, soweit die primär zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes oder die Behörden und Organe selbst seine Mitwirkung dazu in Anspruch nehmen, insbesondere: - die teilweise oder gänzliche Sicherstellung der Handlungsfähigkeit dieser Organe durch Sicherung der jeweiligen Versammlungsorte, - den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Organwalter bzw. der Mitglieder der Organe einschließlich deren Versorgung,die Unterstützung einer gesicherten internen und externen Kommunikation dieser Organe. 7 Die strategische Führungsfähigkeit umfasst die Sicherstellung der Gesetzgebung und der Vollziehung des Bundes einschließlich deren Kontrolle. Die relevanten zuständigen Organe sind: - für die Gesetzgebung des Bundes der Nationalrat und der Bundesrat, - für die Vollziehung des Bundes der Bundespräsident, die Bundesregierung als Kollegialorgan sowie die einzelnen Minister in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sowie - für die Kontrolle der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof unter Mitwirkung der Bundesversammlung. Ist in einem Krisenfall strategischen Ausmaßes die sofortige Erlassung von Maßnahmen nach der Notverordnung8 erforderlich, so ist jedenfalls, soweit die primär zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes durch höhere Gewalt nicht mehr dazu in der Lage sind, auch selbständig die Mitwirkung des ÖBH durch Heranziehung zum Assistenzeinsatz herbeizuführen. Die Handlungsfähigkeit des Bundespräsidenten bzw. des Kollegiums der drei Präsidenten des Nationalrates, der Bundesregierung sowie des ständigen Unterausschusses zum Hauptausschuss des Nationalrates ist sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Sicherung des gewöhnlichen Versammlungsortes oder die Bereitstellung eines oder mehrerer geschützter Ausweich-Versammlungsorte. Weiters den erforderlichen Schutz der Organwalter bzw. der Mitglieder dieser Organe einschließlich deren erforderlichen Versorgung, Sicherstellen der Bewegungsfreiheit (z.B. durch Bereitstellen von gesicherten Transportmitteln) sowie die Unterstützung bzw. das Bereitstellen einer gesicherten internen und externen Kommunikation, soweit der öffentlichrechtliche Rundfunk seiner Verantwortung nicht selbständig nachkommen kann. Sollten die zur Erlassung von Maßnahmen nach dem Bundesverfassungsgesetz9zuständigen Organe wegen höherer Gewalt nicht mehr handlungsfähig und auf dem Gebiet eines oder mehrere Bundesländer die Erlassung von verfassungsmäßigen Maßnahmen10 erforderlich sein, ist die Handlungsfähigkeit der betroffenen Landeshauptleute durch deren Schutz und die erforderliche Versorgung, durch Sicherstellen der Bewegungsfreiheit und durch Unterstützung bzw. Bereitstellen von internen und externen Kommunikationsmitteln durch das ÖBH sicherzustellen, soweit die zuständigen zivilen Behörden und Organe die Mitwirkung des ÖBH durch Heranziehung zum Assistenzeinsatz herbeiführen. Die Aufgaben des ÖBH als Teil der strategische Handlungsreserve zur Unterstützung der strategischen Führungsfähigkeit sind daher in die Einsatzplanungen aufzunehmen und die konkrete Aufgabenerfüllung ist regelmäßig mit den betroffenen Organen und Behörden zu üben. Das Ressort wirkt im Wege der interministeriellen Koordinierung bei der Erhebung des erforderlichen strukturellen, materiellen und baulichen Bedarfs mit. Das Herstellen der erforderlichen Strukturen ist in weiterer Folge in der Verantwortung der primär zuständigen zivilen Behörden und Organe allenfalls unter Mitwirkung des Ressorts sicherzustellen. In der Ressourcenzuweisung an das Ressort sind daher Mittel zur Reservenbildung und Bevorratung zu berücksichtigen11. Gesetzliche Leistungsgarantien zur Eigenversorgung bzw. zur Aufrechterhaltung der Mobilität sind im Anlassfall zur Anwendung zu bringen. Darüber hinausgehende Aufgaben im Rahmen von Assistenzeinsätzen, wie die Versorgung der Bevölkerung durch Bereitstellen und Verteilen von Lebensmitteln und Versorgungsgütern oder das Bereitstellen ärztlicher Versorgung für die Bevölkerung, können 8 Art. 18 Abs. 3 B-VG. 9 Art. 18, Abs.3 B-VG 10 Art. 102, Abs. 5 B-VG 11 Zu beachten ist, dass das Vorhalten von materiellen strategischen Reserven in der Zuständigkeit des BMWFJ liegt (vgl. z.B. Bundesgesetz über die Haltung von Mindestvorräten an Erdöl und Erdölprodukten; Erdölbevorratungsgesetz 2012). dem ÖBH nur soweit übertragen werden, als die zuständigen Organe dazu nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind. ## 2.3. Relevante Organisationen Für Das Internationale Krisenmanagement Österreichische Beiträge zum internationalen Krisenmanagement werden unter Maßgabe der verfügbaren Kräfte und Mittel im Rahmen der Europäischen Union (EU), der Vereinten Nationen (VN), der Nord-Atlantischen Vertragsorganisation (NATO) im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfF) sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geleistet. ## 2.3.1. Europäische Union Die veränderten globalen Rahmenbedingungen bieten der EU die Gelegenheit, weiter an verteidigungspolitischer Selbstständigkeit zu gewinnen. Gleichzeitig wächst die Herausforderung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit und insbesondere jene in der europäischen Nachbarschaft übernehmen müssen. Die Staaten der EU zeigen jedoch derzeit wenig Dynamik in Richtung einer verstärkten Zusammenarbeit, es dominiert ein pragmatischer, von nationalen Ambitionen der Mitgliedstaaten bestimmter Ansatz zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheitsund Verteidigungspolitik (GSVP). Die Perspektive einer gemeinsamen europäischen Verteidigung ist in den Verträgen12 zwar verankert, eine Verwirklichung ist jedoch derzeit nicht absehbar. Sie ist aber dennoch unter Beachtung der "Irischen Klausel"13 im Fokus zu behalten und in den Planungen zu berücksichtigen. Im Bereich der kollektiven militärischen Verteidigung bleibt in Europa die NATO für ihre Mitgliedsstaaten der bestimmende Faktor. Die EU stellt dennoch den zentralen Handlungsrahmen der österreichischen Sicherheitspolitik dar. Die Stellung unseres Landes im Rahmen der EU kann auch von der Fähigkeit und Bereitschaft Österreichs beeinflusst werden, einen der politischen Bedeutung 12 "Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Diese führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen hat. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedstaaten, einen Beschluss in diesem Sinne im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zu erlassen." (Artikel 42 (2) EUVertrag) 13 "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt." (Artikel 42 (7) EU-Vertrag) und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessenen militärischen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität Europas zu leisten. Die Beteiligung am gesamten Spektrum der GSVP-Aktivitäten und Einsätze einschließlich der EU-Battle Groups werden fortgesetzt und weiterentwickelt. Die Übernahme einer Führungsfunktion wird in Zusammenschau mit dem Ressourcenrahmen geprüft. Darüber hinaus trägt das ÖBH zur Führungsfähigkeit auf allen Ebenen bei. Die Beteiligung an den EU-Battle Groups erfordert, zumindest temporär, immer wiederkehrende enge Koordination mit anderen Truppenstellern. Das Ressort arbeitet bei der Konzepterstellung im Rahmen des EU-Militärstabs (EUMS) und der Fähigkeitenentwicklung im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) mit und übt damit aktiv Einfluss auf die Weiterentwicklungen der GSVP aus. Dies erfordert ständige Präsenz in den betreffenden Gremien und eine strukturelle Abbildung im Ressort. Der "Headline Goal Prozess" hat umgekehrt auch für Österreich hohe Bedeutung, um jene Fähigkeiten aufzubauen, die benötigt werden, um im Rahmen von Einsätzen der GSVP entsprechend interoperabel mitwirken zu können. Ziel dieses Streitkräfteplanungsprozesses ist es, im Rahmen des "Capability Development Mechanism" der EVA die militärischen Fähigkeitslücken der EU zu schließen. Inhaltlich beschreibt der Fähigkeitsentwicklungsplan ("Capability Development Plan" - CDP) nationale und europäische Fähigkeiten für einen kurz- bis längerfristigen Bedarf. Dabei werden zukünftige Sicherheitsherausforderungen, technologische Entwicklungen und andere Trends berücksichtigt. Der CDP dient vorwiegend zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung ihrer nationalen Planungen und Programme, aber vor allem der Ressourcenoptimierung. Der Fähigkeitsbedarf der EU wird vom Ambitionsniveau des Headline Goals 2010 und den entsprechenden Szenarien abgeleitet und ist im "Requirement Catalogue" in der gültigen Fassung definiert. In einem regelmäßigen Prozess wird der Status Quo der von den EU Mitgliedsstaaten eingemeldeten Fähigkeiten überprüft und mit Zielvorgaben verglichen. Die durch das Fehlen von Fähigkeiten zu erwartenden Risiken werden dabei kategorisiert und priorisiert. Ergebnis dieser Arbeit ist der "Progress Catalogue", der auf den Beiträgen der Mitgliedsstaaten aus dem "Force Catalogue" basiert und der aktuellen Einschätzung der militärischen Fähigkeiten der EU, der Darstellung des erfolgten Fortschritts sowie einer Einschätzung der zu erwartenden Entwicklungen in der nahen Zukunft dient. Die regionalen Schwergewichte des Ressorts für militärische Beiträge an der GSVP liegen gemäß TV in Südosteuropa, Osteuropa bzw. der Schwarzmeer-Region sowie in Nord- und Sahel-Afrika. ## 2.3.2. Vereinte Nationen Im Rahmen der VN wird die Gestellung von Truppenkontingenten, die verstärkte Entsendung von Einzelpersonen (wie Stabspersonal, Beobachter) und von Experten zur Beratung und Unterstützung sowie die Ausbildungsunterstützung und die Beitragsleistung zur Konzeptentwicklung fortgesetzt und weiter entwickelt. Um den stetig wachsenden und immer komplexeren Herausforderungen im Bereich der friedenserhaltenden Einsätze gewachsen zu sein, riefen das Department of Peacekeeping Operations (DPKO) und das Department of Field Support (DFS) im Jahre 2009 die Initiative "New Horizon" ins Leben. In der nationalen Streitkräfteentwicklung ist somit zu berücksichtigen, dass die Beteiligung an friedenserhaltenden Einsätzen der VN von neuen komplexen Herausforderungen geprägt ist. Darunter wird der Übergang vom "traditionellen Peacekeeping" zu "multi-dimensionalen" friedenserhaltenden Einsätzen, die Übertragung von Aufgaben an regionale Organisationen bzw. Ad-hoc-Koalitionen, die Zunahme innerstaatlicher bewaffneter Konflikte sowie das Konzept der "integrierten Missionen" auf Grund des zunehmenden Kostendruckes und der verstärkten Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen (z.B. "Non-Governmental-Organisations" - NGO) verstanden. Ziel dieser Initiative ist es, anhand von vier Prioritätsfeldern ("Policy Development", "Capability Development", "Global Field Strategy", "Field Planning and Oversight") die Kapazitäten der VN-Friedenserhaltung zu reformieren bzw. zu stärken. Das BMLVS wirkt durch seine Expertise an diesem Prozess mit und prüft, ob die Ergebnisse in der nationalen Streitkräfteplanung berücksichtigt werden müssen. Durch "Policy Development" werden die Rolle der VN in der Friedenserhaltung und die Definition von kritischen Aufgaben geregelt. Bereiche wie Schutz von Zivilisten mit robusteren Kräften (auch unter Einbindung externer Elemente wie z.B. einer "Force Intervention Brigade"), Einsatz moderner Technologien (z.B. Drohnen), "Inter-Mission Cooperation" (Einsatz des vom Entsendestaat bereitgestellten Personals und Gerät in mehreren Einsätzen der VN) sowie die Schaffung effizienter ISTAR-Strukturen zur Deckung des Informationsbedarfes zum Zweck der effektiven Mandatserfüllung zählen zum erweiterten Aufgabenspektrum von friedenserhaltenden Einsätzen. Ergänzend dazu werden außerdem auch immer häufiger politische Missionen und Einsätze zur Friedenskonsolidierung ("Peacebuilding") eingerichtet, die ebenfalls militärische Expertise benötigen. Der Bereich der Fähigkeitsentwicklung konzentriert sich auf die Erstellung von Standards, Richtlinien und Vorschriften, die Bereitstellung kritischer Ressourcen sowie die Intensivierung von Ausbildung und Übungen. Ziel der "Global Field Strategy" ist es, die Versorgung im Einsatzraum zu verbessern. Mit dem "Field Planning and Oversight" wird versucht, die Fähigkeiten zur Planung, Bereitstellung und Aufbereitung von Informationen sowie Überprüfung/Nachbereitung von Einsätzen auszubauen. Die Beteiligung bei VN-Einsätzen, aber auch die Ausbildungsunterstützung sowie die Beiträge zur Konzeptentwicklung, erfordern eine ständige Koordination mit den entsprechenden Gremien. Innerhalb der VN haben für das Ressort vor allem die Räume Naher- und Mittlerer Osten sowie Afrika hohe Bedeutung. ## 2.3.3. Nord-Atlantischen Vertragsorganisation Das BMLVS wird sich auch weiterhin an NATO geführten Krisenmanagementeinsätzen, sofern sie für Nicht-Mitgliedstaaten geöffnet und im österreichischen sicherheitspolitischen Interesse gelegen sind, beteiligen. Die spezifische Mitwirkung an NATO-Programmen und Kooperationsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der Interoperabilität, Standardisierung14 und Transformation liegt im Interesse Österreichs. Die NATO übt hier eine Leitfunktion für alle, für das Militär relevanten, internationalen Organisationen aus. Österreich ist in der NATO als PfF-Nation unter anderem über den "Planning and Review Process" (PARP) eingebunden. Dieser bietet einen strukturierten Ansatz zur Erweiterung der Fähigkeiten und Interoperabilität von jenen Elementen der Streitkräfte der Partnernationen, welche für multinationale Ausbildungen, Übungen und Einsätze verfügbar gemacht werden können. Der PARP ergänzt die nationale Streitkräfteplanung. Der PARP ist ein wiederkehrender Prozess, der sich über zwei Jahre erstreckt und sich prozessual am "NATO Defence Planning Process" (NDPP)orientiert. Auf Basis der Bekanntgabe des Ambitionsniveaus des jeweiligen Partners entwickelt die NATO ein auf den Partner abgestimmtes Entwurfspaket für Partnerschaftsziele. Diese Ziele werden in bilateralen Verhandlungen präzisiert und stellen nicht zuletzt die Voraussetzung für die Öffnung der Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten der NATO für einen Partner dar. Zur Überprüfung des Fortschrittes der Zielerreichung erstellt die NATO am Ende des 2-Jahres-Zyklus, basierend auf einem aktualisierten "PARP Survey", ein "PARP Assessment". Die geografische Lage unseres Landes hat Auswirkungen auf die Ausrichtung bzw. die Kooperation mit der NATO im Bereich der Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung. Zum Erfahrungsgewinn bei der Zusammenarbeit mit der NATO, der Übernahme von partnerbezogenen Aufgaben im Rahmen des Bündnisses und dem Einbringen spezifisch 14 Standardisierung wird nach ihrer Ausprägung in aufsteigender Qualität zum Erreichen von Interoperabilität in 1) Verträglichkeit ("Compatibility"), 2) Austauschbarkeit ("Interchangeability") und 3) Gleichheit ("Commonality") unterteilt (AAP-06). österreichischer Interessen in die Strukturen der NATO ist es erforderlich, entsprechendes Personal zu Organisationseinrichtungen der NATO abzustellen. Zur Fähigkeitsentwicklung arbeitet Österreich mit ausgesuchten "Centers of Excellence" (COE) zusammen und stellt zu diesem Zweck auch Personal an diese ab. Darüber hinaus sind Mitwirkungsmöglichkeiten an geeigneten, für Partnerstaaten offenen Aktivitäten zur Bewältigung neuer Sicherheitsrisiken zu nutzen. Das BMLVS wird innerhalb der NATO/PfF vor allem im Raum Südosteuropa sowie in Bezug auf Kooperation und Kapazitätenaufbau in Osteuropa bzw. in der SchwarzmeerRegion wirksam. ## 2.3.4. Organisation Für Sicherheit Und Zusammenarbeit In Europa Im Rahmen der OSZE liegt das Schwergewicht auf der Teilnahme an Aktivitäten der politisch-militärischen Dimension, vor allem in den Schwerpunktbereichen Klein- und Leichtwaffen, demokratische Kontrolle von Streitkräften und Rüstungskontrolle sowie der Vertrauens- und Sicherheitsbildung. Das Ressort stellt im Rahmen der österreichischen Delegation zur OSZE einen Militärberater und nimmt mit Experten an relevanten Veranstaltungen, wie zum Beispiel der jährlichen Sicherheitsüberprüfungskonferenz, den Militärdoktrinenseminaren und allen fachspezifischen Treffen teil. Gemäß ÖSS sollen die Beiträge im Rahmen der politisch–militärischen Dimension der OSZE sowie die Präsenz bei Einsätzen ausgebaut werden. Weiters beteiligt sich das Ressort anlassbezogen an Missionen und Projekten zur Stabilisierung und Konfliktbewältigung und leistet damit einen adäquaten Beitrag hinsichtlich einer etwaigen zukünftigen Vorsitzführung. Zur Aufrechterhaltung des Engagements sind die kontinuierliche Mitarbeit und das regelmäßige Einbringen in allen sicherheitspolitisch relevanten Gremien der OSZE erforderlich. Das Ressort wird innerhalb der OSZE schwergewichtsmäßig in den Räumen Südosteuropa, Osteuropa sowie in der Schwarzmeer-Region bzw. anlassbezogen im Rahmen von "Outreach-Aktivitäten" für Kooperationspartner, etwa im nordafrikanischen Raum, wirksam. ## 2.4.1. Einsatzwahrscheinliche Aufgaben 2.4. **Einsatzwahrscheinliche Aufgaben, Bereitschaftsstufen und** Verteidigungspolitische Kernfunktion ist die Erfüllung der in der TV vorgegebenen einsatzwahrscheinlichen Aufgaben. Das sind jene Aufgaben, die ausschließlich unter Anwendung militärischer Verfahren und unter Einsatz militärischer Kräfte und Mittel erfüllt werden können oder die den Einsatz militärischer Verfahren, Kräfte und Mittel zur Assistenz erforderlich machen. Je nach Bereitschaftsstufe (hoch, mittel, geringer) sind die jeweiligen Einsatzerfordernisse mit entsprechenden militärischen Fähigkeiten abzudecken. Die Systematik der Kategorisierung entspricht der Lagebeurteilung zum Zeitpunkt der Erstellung der TV und kann sich über die Zeitachse hinweg verändern. Die einsatzwahrscheinlichen Aufgaben sind generell ein Mittel zur Prioritätensetzung. Erste Priorität hat die verfassungsmäßige Kernaufgabe militärische Landesverteidigung, die sich mit einzelnen Ausprägungen in allen Bereitschaftsstufen wiederfindet. Einsatzwahrscheinliche Aufgaben mit der Bereitschaftsstufe "Hoch" sind: - Überwachung des Luftraumes, - Einsatz des Entminungsdienstes, - Militärischer Eigenschutz im Cyber-Raum und Abwehr von CyberAngriffen auf die Souveränität Österreichs, - Bereitstellung einer infanteristischen Bataillonskampfgruppe oder von zwei Rahmenverbänden und Beteiligung an Eingreifkräften, - Beitragsleistung zur internationalen Sicherheitskooperation, - Assistenzeinsätze bei Katastrophen im Inland, - Beiträge zur internationalen Humanitären und Katastrophenhilfe sowie zu Such- und Rettungseinsätzen, - Beitragsleistung zur ressortübergreifenden Krisenunterstützung und der Evakuierung von gefährdeten Personen aus Krisenregionen. Einsatzwahrscheinliche Aufgaben mit der Bereitschaftsstufe "Mittel" sind: - Sicherung des Luftraumes, - Beitragsleistung zum Schutz kritischer Infrastruktur, Cyber-Sicherheit, Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung & Sicherheit, - Militärische Schutzoperation gegen nicht-konventionelle bzw. hybride Angriffe, # Einsatzambition - Beitragsleistung zur strategischen Handlungsreserve, Aufrechterhaltung der strategischen Führungsfähigkeit, - Bereitstellen von Kräften für das gesamte Spektrum von Einsatzaufgaben im internationalen Krisenmanagement, - Führung oberhalb der Ebene des kleinen Verbandes15 bei Einsätzen im Ausland. Einsatzwahrscheinliche Aufgaben mit der Bereitschaftsstufe "Geringer" sind: - Kompetenzerhalt zur militärischen Landesverteidigung gegen konventionelle Angriffe und Sicherstellen des lageangepassten Aufwuchses, - Optionaler militärischer Solidarbeitrag für den Fall einer EU Verteidigung nach Maßgabe der "Irischen Klausel". ## 2.4.2. Bereitschaftsstufen Die Einteilung der Einsatzwahrscheinlichkeiten erfordert eine Regelung der Bereitschaftsstufen für die verschiedenen Aufgaben. Im Inland orientieren sie sich am erwartbaren Bedarf, für Truppen, die für Auslandseinsätze vorgesehen sind, gelten die international üblichen Bereitschaftsgrade. Die Einteilung der Einsatzwahrscheinlichkeiten ermöglicht eine Regelung der materiellen und personellen Bereitschaftsstufen für die verschiedenen Aufgaben. Daraus folgert die abgestufte Verfügbarkeit bzw. Einsatzbereitschaft von Aufgabenträgern. Die Bereitschaftsstufen sind durch die militärstrategische Führung festzulegen und im Bedarfsfall zeitgerecht anzuordnen. Auch innerhalb der angeführten Kategorisierungen kann die tatsächlich in Tagen ausgedrückte Bereitschaftsstufe der Aufgabenträger, abgeleitet aus der Lagebeurteilung und den Einsatzerfordernissen, unterschiedlich sein. Die Bereitschaftsstufe "Hoch" im Rahmen der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben erfordert, dass Aufgabenträger entweder ihre Aufträge ohnehin bereits permanent wahrnehmen oder innerhalb von 5 Tagen (="Sehr Hoch") bzw. innerhalb von 20 Tagen (="Hoch") einsatzbereit sind. Dies entspricht im Sinne der Interoperabilität international den Bereitschaftsstufen "Very High Readiness" bzw. "High Readiness". Im System der Kräfte für internationale Operationen (KIOP) wurden Kaderpräsenzeinheiten (KPE) geschaffen, die mit lageangepasster Bereitschaftsstufe rasch als Beitrag zum internationalen und nationalen Krisenmanagement zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden national Truppen anlassbezogen entweder in ihrer Gliederung oder auch als Kadereingreifkräfte eine entsprechend hohe Bereitschaftsstufe zeitlich begrenzt zugewiesen. 15 In der TV als "Führung eines Sektors" bezeichnet. Die Bereitschaftsstufe "Mittel" erlaubt einsatzvorbereitende Maßnahmen vor der Aufgabenerfüllung. Aufgabenträger müssen innerhalb von 60 - 90 Tagen einsatzbereit sein. Im System KIOP können sich Soldaten von Präsenzkräften bzw. Angehörige des Miliz- und des Reservestandes in zu formierende Einheiten (FORMEIN) für Auslandseinsätze melden. Allen anderen Aufgabenträgern wird die Bereitschaftsstufe "Geringer" ("Low Readiness") standardmäßig zugewiesen. Dies ermöglicht jedenfalls einen Zeitraum für das Herstellen der Einsatzbereitschaft von mehr als 90 Tagen und erlaubt materielle, personelle, ausbildungsmäßige und einsatzvorbereitende Maßnahmen vor der Aufgabenerfüllung. ## 2.4.3. Einsatzambition Zur Bewältigung des verteidigungspolitischen Auftrages ist derzeit die Gesamtstärke mit 55.000 Soldaten des Präsenz- und Milizstandes sowie Zivilbedienstete vorgegeben. Für Auslandseinsätze sind lagebedingt insgesamt mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze sicher zu stellen.16 Die Einsatzambition des ÖBH 2018 ist die gleichzeitige Gewährleistung - des strategischen Lagebildes als Beitrag zur politischen Entscheidungsaufbereitung und Entscheidungsfindung, - der militärischen Landesverteidigung zur permanenten passiven Luftraumüberwachung (LRÜ) und zur lageangepassten, zeitlich flexiblen aktiven LRÜ17 im integrierten Luftabwehrverbund, - der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum (Abwehroperation im Cyber-Raum)18 sowie zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen19 (Schutzoperation) und zum reduzierten Fähigkeitserhalt zur Abwehr (Abwehroperation), - der sicherheitspolizeilichen Assistenz, in einer ersten Phase (innerhalb von 5 Tagen) mit einem Brigadeäquivalent (mindestens 3.000) präsenten Soldaten, nach lageangepasster Verstärkung ergänzt durch mehrere Verbände unter Inkaufnahme des Abbrechens von laufenden Ausbildungs- und Übungsvorhaben, Grundwehrdienerausbildung bzw. von Kaderausbildung oder durch Abzug von Personal von ihren 16 Beide Zahlen werden in der ÖSS S. 22 und S. 23 bzw. in der TV S. 20, vorgegeben. 17 Aufgrund von ressourcenbedingten Einschränkungen kann die aktive LRÜ nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgeführt werden. Punktuell kann innerhalb dieses Zeitraumes auch in der Nachtzeit aktiv überwacht werden. Zusätzlich können zur Schwergewichtsbildung bis zu insgesamt 3 Wochen Luftraumsicherungsoperationen durchgeführt werden. 18 Unter anderem mit Kräften des Cyber-Verteidigungszentrums, das während des Planungshorizonts des MSK aus dem militärischen "Computer Emergency Response Team" (milCERT) aufwachsen soll. 19 Dies inkludiert bereits im Normdienst den Einsatz des Entminungsdienstes. grundsätzlichen Aufgabenfeldern und bei Bedarf durch Angehörige des Milizstandes20 nach Aufbietung,, - der Hilfeleistung bei Katastrophen im Inland mit 12.500 Soldaten (qualifiziertes Personal für Führung und Beratung, der ABC-Abwehr, Pionierkräfte sowie Kräfte für allgemeine Unterstützung) aus präsenten Kräften21, davon 1.000 innerhalb von 24 Stunden, - des Bereitstellens von Stabspersonal im Ausland in lageangepasster Anzahl auf allen Führungsebenen, - der Führung bei bereits laufenden Einsätzen im Ausland durch Bereitstellen von Kommandantenfunktionen und einzelnen Stabsfunktionen oberhalb der Ebene des kleinen Verbandes22 , - des Bereitstellens von Kräften für das gesamte Spektrum von Einsatzaufgaben im internationalen Krisenmanagement bzw. der Beteiligung an Eingreifkräften mit einer Task Group des Jagdkommandos bzw. wesentlichen Teilen eines multinationalen Versorgungsbataillons bzw. mit bis zu zwei gemischt verstärkten23 Jägerkompanien24, - entweder des Beitrages zu Stabilisierung und Wiederaufbau bzw. der Unterstützung humanitärer Einsätze mit Kräften einer Bataillonskampfgruppe in der Größe eines gemischt, verstärkten25 kleinen Verbandes der Jägertruppe26 in einem Einsatzraum - oder des Beitrages zur Friedenserhaltung mit zwei Rahmenverbänden (Ebene kleiner Verband) in zwei verschiedenen Einsatzräumen, - des Beitrages zur Evakuierungsoperation mit einzelnen oder mehreren Elementen der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf-, Kampfunterstützungs- sowie Einsatzunterstützungstruppe, - des Beitrages zur Konfliktprävention bzw. von Stabilisierung und Wiederaufbau mit 100 Experten, Militärbeobachtern und Stabspersonal, 20 Die notwendigen Fähigkeiten zum stationären Objektschutz bilden den Schwergewichtsbereich für die Miliz und jene Verbände der Friedensorganisation, die primär mit der Ausbildung von Grundwehrdienern beauftragt sind. 21 Insbesondere der Pioniertruppe, ABC-Abwehrtruppe und Luftunterstützungstruppe. Im Bedarfsfall werden diese Kräfte durch Angehörige des Milizstandes ergänzt. 22 In der TV als "Führung eines Sektors" bezeichnet. Dies kann auch die Notwendigkeit des Einsatzes von einzelnen oder mehreren Elementen der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf-, Kampfunterstützungssowie Einsatzunterstützungstruppe mit sich bringen. 23 Nach Bedarf luftlandefähig, geschützt, hochgebirgsbeweglich, auch kombiniert möglich. "Geschützt" bedeutet Schutzausstattung bis zu maximal Radpanzern. 24 Alle diese Truppen können mit einzelnen oder mehreren Elementen der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf-, Kampfunterstützungs- sowie Einsatzunterstützungstruppe gemischt bzw. durch sie verstärkt werden. 25 Mischung und Verstärkung durch einzelne oder mehrere Elementen der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf-, Kampfunterstützungs- sowie Einsatzunterstützungstruppe. Dies inkludiert die Integration von Einheiten der Panzergrenadiertruppe. 26 Nach Bedarf luftlandefähig, geschützt hochgebirgsbeweglich, auch kombiniert möglich. "Geschützt" bedeutet Schutzausstattung bis zu Radpanzern. In Abhängigkeit verfügbarer Ressourcen wird zudem auch der Einsatz einer Bataillonskampfgruppe der Panzergrenadiertruppe als Element des ÖBH der Zukunft verfolgt. - von Hilfeleistung bei Katastrophen im Ausland mit bis zu 300 rasch verfügbaren Kräfte von AFDRU und Experten der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf-, Kampfunterstützungs- sowie Einsatzunterstützungstruppe, - einer in Österreich bereitgehaltenen lageangepassten nationalen Reserve sowohl für Einsätze im In- wie im Ausland aus Elementen der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf-, Kampfunterstützungs- sowie Einsatzunterstützungstruppe. Die österreichische Verfassung27 gibt die Aufgaben des ÖBH vor. Aus ihnen lassen sich zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der verteidigungspolitischen Vorgaben vier militärstrategische Handlungsfelder ableiten: - Militärische Landesverteidigung, - Sicherheitspolizeiliche Assistenz, - Katastrophenhilfe im In- und Ausland, - Beitrag zum internationalen Krisenmanagement. ## 2.5. Militärische Landesverteidigung Militärische Landesverteidigung kann nicht auf die Abwehr eines konventionellen Gegners limitiert werden. Aufgrund der aktuellen Risiken und Bedrohungen bedeutet militärische Landesverteidigung im Rahmen der ULV oder der USV insbesondere die Gewährleistung der Funktions- und Überlebensfähigkeit bei Angriffen auf Staat, Gesellschaft und Lebensgrundlagen. Dazu ist eine enge umfassende Vernetzung aller Führungsebenen im Sinne der in der TV angesprochenen Fähigkeit zur disziplinenübergreifenden zivil-militärischen Führung unabdingbar. Die konkrete Ausprägung ist auf Grundlage politischer Vorgaben, Entwicklungen der Sicherheits- und Risikolage sowie verfügbarer Ressourcen anzupassen. Kern ist die Abwehr von Gefahren von außen, es kommt aber auch die Abwehr im Staatsinneren in Betracht, insofern sie im Zusammenhang mit von außen drohenden Gefahren steht und insofern eine wirksame Abwehr nur mit militärischen Mitteln möglich ist.28 Im Zentrum der Aufgaben des Ressorts steht die militärische Landesverteidigung. Die Konzentration auf die Abwehr einer nicht-konventionellen Bedrohung ist auf Basis der aktuellen Risiko- und Umfeldentwicklung die qualitativ anspruchsvollste Aufgabe des ÖBH im Inland. Die hierzu benötigten Fähigkeiten sind aufrecht zu erhalten bzw. unter Berücksichtigung der Ressourcenlage, zum Beispiel im Bereich der militärischen Lan- 27 Art. 79 B-VG und Bundesverfassungsgesetz über die Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG). 28 Siehe Erläuterungen zur Regierungsvorlage vom 28.01.1975 zum B-VG in der Fassung von 1975, mit dem das B-VG in der Fassung von 1929 durch die Einführung von Bestimmungen über die ULV geändert wurde. desverteidigung im Cyber-Raum, weiter aufzubauen. Durch Aufrechterhaltung eines qualitativ möglichst hochwertigen, wenn auch ressourcenbedingt quantitativ begrenzten ("Tiefe vor Breite") militärischen Fähigkeitsportfolios, wird Handlungsfähigkeit auch im Falle eines sich verändernden Umfeldes angestrebt. Militärische Landesverteidigung umfasst somit sowohl die Verteidigung gegen hybride Bedrohungen als auch die Verteidigung gegen konventionelle und nicht-konventionelle Angriffe von außen durch Anwendung unterschiedlicher Fähigkeiten im gesamten Aufgabenspektrum. Nach Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen könnte militärische Landesverteidigung darüber hinaus optionale Beiträge zu einer allfällig sich entwickelnden EUVerteidigung umfassen. Die Teilnahme an internationalen Einsätzen trägt in diesem Sinne zur Verteidigung bzw. Wahrung österreichischer Sicherheitsinteressen bei. Grundvoraussetzung dafür sind allerdings handlungs- und entwicklungsfähige Strukturen. Der Kampf um und mit Information mit dem Zweck, eigene Informationen, Informationssysteme und Entscheidungsträger zu schützen sowie auf Informationen, Informationssysteme und Entscheidungsträger von festgelegten Gruppierungen einzuwirken, um dadurch das Erreichen entsprechender Ziele zu unterstützen, ist integraler Bestandteil der militärischen Landesverteidigung. Der Aufbau und die Anwendung von Fähigkeiten, bereits im Normdienst abhaltend zu wirken, Bedrohungen und Gefahren zu antizipieren und so früh als möglich erkennen zu können bzw. im Bedarfsfall zur Rekonstruktion und Aufwuchsfähigkeit im Stande zu sein, sind grundlegende Bestandteile der militärischen Landesverteidigung. Alle Waffengattungen werden in einer entwicklungsfähigen Größenordnung bei bestmöglicher Nutzung nationaler und internationaler Kooperationsmöglichkeiten beibehalten. Daher ist sowohl zum Zwecke des Fähigkeitserhalts als auch der Fähigkeitsentwicklung ein Höchstmaß an Kooperation anzustreben. Die Reduktion von Fähigkeiten im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfolgt nur soweit, als eine lageangepasste Rekonstruktionsmöglichkeit sichergestellt bleibt. Daher werden Aufgabenträger, die vorrangig der Landesverteidigung gegen einen konventionellen Gegner dienen, auf einen Rekonstruktionskern redimensioniert. Rekonstruktion ist das anlassbezogene erneute Aufwachsen von Truppen bestimmter Waffengattungen, die auf einen, zum Fähigkeitserhalt bestimmten, Kern reduziert wurden. Sie ist die Voraussetzung für die Erfüllung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Kompetenzerhalt zur militärischen Landesverteidigung gegen konventionelle Angriffe" und "Sicherstellen des lageangepassten Aufwuchses". Die Rekonstruktion beruht auf der Annahme einer Vorwarnzeit für eine konventionelle militärische Bedrohung Österreichs oder seiner vitalen nationalen Interessen. Diese Vorwarnzeit unterteilt sich in die Phasen Früherkennung, politischer Entscheidungsfindungsprozess und Rekonstruktion. Die Phase der Früherkennung beinhaltet eine permanente Überwachung von Indikatoren im Rahmen der Früherkennungsarchitektur bis zum Zeitpunkt der Information und Empfehlung an die politische Führung, die Rekonstruktion zum vollen Fähigkeitenaufbau zur konventionellen militärischen Landesverteidigung zu beginnen. Die Rekonstruktionszeit beginnt ab Entscheidung der politischen Führung zum Willen und damit auch zur Finanzierung der Rekonstruktion. Bereits im Laufe der letzten 25 Jahre wurden Waffengattungen, die vorrangig der konventionellen militärischen Landesverteidigung dienen, in ihren Fähigkeiten erheblich reduziert. Manche Waffengattungen, wie z.B. die Kampffliegertruppe, wurden darüber hinaus zu einer umfassenden Abwehroperation noch nie in ausreichender Qualität oder Quantität befähigt. Ein Rekonstruktionskern setzt sich aus Kräften der Friedensorganisation und der Miliz zusammen. Er bildet den Grundstock für einen Aufwuchs zur vollständigen Verteidigungsfähigkeit gegen einen konventionellen Angriff auf österreichisches Territorium bzw. bei Bedarf für die Sicherstellung eines möglichen Solidarbeitrages im Rahmen einer sich allfällig entwickelnden europäischen Verteidigung. Zweckdienliche Kooperationen mit Partnern im In- und Ausland werden hierzu eingegangen. Ohne entsprechende Ressourcenzuordnung bzw. Ausbildungs- und Übungstätigkeit reduzieren sich Fähigkeiten von Truppen im Rekonstruktionskern im Laufe der Zeit von der Erhaltung von Kompetenzen und Systemen (=Strukturerhalt) auf einen alleinigen Systemerhalt und danach auf einen reinen Kompetenzerhalt. Am Ende steht die vollständige Aufgabe einer Fähigkeit. Konkret werden nunmehr im ÖBH 2018 die Waffengattungen Artillerie, Fliegerabwehr, Kampfflieger und Panzer auf die Stufe Rekonstruktion redimensioniert. Bei Bedarf können Verbände, Einheiten oder Teileinheiten, unbeschadet ihrer Zuordnung zum Rekonstruktionskern, dennoch in der Primär-Rolle ihrer Waffengattung für Aufgaben im In- und Ausland herangezogen werden. Intern sind dafür aber zum Erhalt ihrer Fähigkeiten auch für Übungstätigkeiten entsprechende Ressourcen zuzuordnen. Die Ableitungen für den Bedarf an Fähigkeiten zur Abwehr eines konventionellen Gegners werden im Zuge des Früherkennungsprozesses getroffen. Der Rekonstruktionskern ist daher laufend zu überprüfen und gegebenenfalls zu adaptieren. Speziell Rüstungsmaßnahmen benötigen aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen oftmals einen langfristigen Vorlauf vor dem Wirksamwerden, wobei auch der Zeitraum für das Herstellen der Verwendungsreife zu berücksichtigen ist. ## 2.6. Sicherheitspolizeiliche Assistenz Das ÖBH leistet bei Bedarf auch Beiträge zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren. Diese Beiträge werden ausschließlich im Rahmen des gesetzlichen Auftrages im Wege der sicherheitspolizeilichen Assistenz geleistet, soweit die zuständigen Behörden das ÖBH dazu in Anspruch nehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ab einem Bedarf von mindestens 100 Soldaten für die sicherheitspolizeiliche Assistenz die Zuständigkeit der Inanspruchnahme des ÖBH immer auf die Bundesregierung übergeht. Bei Gefahr im Verzug kann dies allerdings auch durch den Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport alleine angeordnet werden. Der Bedarfsträger muss vorab den Zweck, den voraussichtlichen Umfang und die Dauer der beabsichtigten Heranziehung, sowie jene Umstände, weshalb die zugrunde liegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des ÖBH erfüllt werden kann, nennen. Das Ressort stellt die benötigten militärischen Kräfte und Mittel nach Maßgabe der konkreten Verfügbarkeit bereit. Die Planung und Führung der eingesetzten Kräfte erfolgt durch die anfordernde Behörde bzw. das anfordernde Organ über ein zu diesem Zweck eingerichtetes militärisches Verbindungselement. Die konkrete Befehlsgebung an die eingesetzten militärischen Kräfte bleibt jedoch immer in der Verantwortung der zuständigen militärischen Führung. Die Festlegung der erforderlichen Fähigkeiten und Einsatzstärken für alle denkbaren Einsatzszenarien zur Assistenzleistung müssen bereits im Vorfeld im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung in einem ressortübergreifenden Planungsprozess mit assistenzanfordernden Behörden und Organen erfolgen. Dies dient auch der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Ressort und den relevanten Behörden und Blaulichtorganisationen. So wird zusätzlichdas Gewinnen von Synergien in den Bereichen Personal, Ausbildung, Einsatz, Fähigkeitsentwicklung, Führungsunterstützung, Einsatzunterstützung, Infrastruktur und Forschung unterstützt. Der jeweilige konkrete Kräftebedarf ergibt sich aus der Assistenzanforderung. Das ÖBH erfüllt die Anforderungen im Rahmen der verfügbaren Kräfte und Mittel aus der Friedensorganisation bzw. nach Mobilmachung der Einsatzorganisation, soweit diese nicht zeitgleich für einen Einsatz zur militärischen Landesverteidigung benötigt werden. Auch die in der ÖSS und TV geforderte Sicherstellung des Überganges eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes in die räumlich/zeitlich begrenzte militärische Landesverteidigung zur Abwehr eines mit nicht-konventionellen Mitteln durchgeführten Angriffs erfordert interministerielle Abstimmung, ressortübergreifende Einsatzvorbereitungen und gemeinsame Übungen. Dies gilt sowohl für den physischen Raum, als auch für den Cyber-Raum. ## 2.7. Hilfeleistung Bei Katastrophen Im In- Und Ausland Bei Katastrophen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs leistet das ÖBH im Inland Assistenz, wenn die primär zuständigen Behörden und Organe nicht selbständig zu deren Bewältigung in der Lage sind und dessen Mitwirkung dazu in Anspruch nehmen. Die Fähigkeiten des ÖBH zur Unterstützung ziviler Behörden im Wege der zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ) sind unverzichtbar und können von Blaulichtorganisationen, insbesondere im Hinblick auf Durchhaltefähigkeit und Leistung von qualifizierten militärischen Beiträgen, auch nicht kompensiert werden. ## 2.8. Beitrag Zum Internationalen Krisenmanagement Auslandseinsätze erfolgen immer im multinationalen Verbund (internationale Organisationen, EU, OSZE). Evakuierungsoperation im kooperativen Umfeld, humanitäre- und Katastrophenhilfe sowie Such- und Rettungseinsätze können die Ausnahme bilden. ## 2.9. Inlandseinsatzszenarien Im Fähigkeitsbasierten Planungsprozess Im fähigkeitsbasierten Planungsprozess werden als Grundlage für Ableitungen für die Fähigkeitsentwicklung verschiedene Einsatzszenarien29 erstellt. ## 2.9.1. Mil. Landesverteidigung Zur Abwehr Eines Konventionellen Gegners (Abwehroperation) In diesem Einsatzszenario droht ein staatlicher Gegner Teile oder die Gesamtheit des Österreichischen Staatsgebietes unter überwiegendem Einsatz von konventionellen militärischen Mitteln (Land- und Luftstreitkräfte), unterstützt aber auch mit nichtkonventionellen militärischen Mitteln (Cyber- und irreguläre Kräfte), anzugreifen. Die Aufgaben und benötigten Fähigkeiten des ÖBH beinhalten das volle Spektrum des Kampfes der verbundenen Waffen bzw. des Einsatzes der verbundenen Kräfte. Die Umsetzung auf der operativen Führungsebene erfolgt im Rahmen einer Abwehroperation. 29 Die nachfolgenden Szenarienbeschreibungen dienen einer groben Übersicht. Sie wurden bislang im fähigkeitsbasierten Planungsprozess verwendet. In weiterer Folge werden sie in den Planungen zum ÖBH der Zukunft wo zweckmäßig zusammengefasst, weiter detailliert und präzisiert. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Kompetenzerhalt zur militärischen Landesverteidigung gegen konventionelle Angriffe" bzw. "Sicherstellen des lageangepassten Aufwuchses" sowie "Beitragsleistung zur strategischen Handlungsreserve" bzw. "Aufrechterhaltung der strategischen Führungsfähigkeit". 2.9.2. Militärische Landesverteidigung zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen (Schutzoperation) In diesem Einsatzszenario greift ein nicht-konventionell vorgehender, von außerhalb Österreichs gesteuerter, militärischer Gegner Österreich sowohl im physischen als auch im Cyber-Raum an. Das Ausmaß der Angriffe und ihre Auswirkungen lassen erkennen, dass es sich um einen staatlichen Akteur handelt. Die ursprünglich einsatzführenden Sicherheitsbehörden sind auch mit Unterstützung des ÖBH durch sicherheitspolizeiliche Assistenzleistung nicht mehr in der Lage, die Exekutivgewalt in allen Teilen Österreichs auszuüben und die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit aufrechtzuerhalten. Es besteht eine Bedrohung der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner. Da es sich um einen Angriff von außen handelt, der nur mit militärischen Mitteln abgewehrt werden kann, wird das ÖBH zur militärischen Landesverteidigung im Rahmen der von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung eingesetzt. Die Umsetzung auf der operativen Führungsebene erfolgt im Rahmen einer Schutzoperation. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "militärische Schutzoperation gegen nicht-konventionelle bzw. hybride Angriffe" sowie der "Beitragsleistung zur strategischen Handlungsreserve" bzw. "Aufrechterhaltung der strategischen Führungsfähigkeit". ## 2.9.3. Militärische Landesverteidigung Zur Luftraumüberwachung Die LRÜ ist die zur Aufrechterhaltung und Sicherung der staatlichen Souveränität in der Luft gesetzlich zugewiesene Aufgabe im Rahmen der militärischen Landesverteidigung. In diesem Einsatzszenario ist es die Aufgabe des ÖBH, sowohl eine permanente passive Luftraumüberwachung als auch eine ressourcenbedingt lageangepasste und zeitlich flexible aktive Luftraumüberwachung sicherzustellen. Bei akutem konkreten Bedarf ist eine Luftraumsicherungsoperation einzuleiten bzw. sind aktive Lufteinsätze zur Aufrechterhaltung der Souveränität durchzuführen. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Überwachung des Luftraumes" und "Sicherung des Luftraumes". 2.9.4. Militärische Landesverteidigung im Cyber-Raum (Abwehroperation im Cyber-Raum) In diesem Einsatzszenario greift ein Gegner im Cyber-Raum an. Da erkannt wurde, dass es sich nicht um eine kriminelle Handlung sondern um einen militärischen Angriff eines staatlichen Akteurs auf die Souveränität der Republik Österreich handelt, geht die Federführung vom BMI auf das BMLVS über. Die politische Führung beauftragt das Ressort mit der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum. Ziele von Aggressoren sind die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung kritischer Infrastruktur, um Ausnahmezustände und Katastrophen im gesamten Bundesgebiet in einem Umfang herbeizuführen, der geeignet ist, den Staat zu destabilisieren, die Bevölkerung zu beunruhigen und damit strategische Ziele gegen Österreich durchzusetzen. Die Umsetzung auf der operativen Führungsebene erfolgt durch eine Abwehroperation im Cyber-Raum. Die Auswirkungen der Angriffe können zusätzlich sicherheitspolizeiliche Assistenz zum Schutz kritischer Infrastruktur oder Hilfeleistung bei Katastrophen im Inland notwendig machen. Abhängig von Art und Ausmaß des Angriffes kann auch der Übergang in die räumlich/zeitlich begrenzte militärische Landesverteidigung zur Abwehr notwendig werden. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgabe "militärischer Eigenschutz im Cyber-Raum" und "Abwehr von Cyber-Angriffen auf die Souveränität Österreichs". ## 2.9.5. Sicherheitspolizeiliche Assistenz Zum Schutz Kritischer Infrastruktur In diesem Einsatzszenario fordern Sicherheitsbehörden die Assistenzleistung zum Schutz der kritischen Infrastruktur, sowohl im physischen, als auch im Cyber-Raum, an. Die Einsatzführung liegt bei den Sicherheitsbehörden. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Beitragsleistung zum Schutz kritischer Infrastruktur, Cyber-Sicherheit" und "Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung & Sicherheit". ## 2.9.6. Sicherheitspolizeiliche Assistenz Bei Migrationsbewegungen außergewöhnlichen Umfanges In diesem Einsatzszenario ist Österreich von einer nicht mehr kontrollierbaren Massenmigration über die unmittelbaren Nachbarstaaten betroffen. Es kommt zu vermehrten Grenzübertritten abseits der offiziellen Grenzübergangspunkte. Die Kriminalität nimmt in grenznahen Regionen deutlich zu, es werden auch vermehrt Schlepperorganisationen erkannt. Die zuständigen Sicherheitsbehörden fordern die Assistenzleistung zur Unterstützung der Überwachung vor allem des grenznahen Raumes, zum Schutz der Bevölkerung und zur Unterstützung bei der Aufnahme und Betreuung von Migranten an. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgabe "Beitragsleistung zur Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung & Sicherheit". ## 2.9.7. Sicherheitspolizeiliche Assistenz Zum Schutz Eines Einzelereig- nisses In diesem Einsatzszenario werden als Einzelereignis sensible Großveranstaltungen, Besuche von bedeutenden Personen oder sensible Transittransporte u.ä. bezeichnet, bei denen ein erhöhtes Gefährdungspotential für Österreich oder einen unmittelbaren Nachbarstaat zu erwarten ist. Die Sicherheitsbehörden fordern die Assistenzleistung des ÖBH, bei Bedarf auch teilstreitkräfteübergreifend, an. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgabe "Beitragsleistung zum Schutz kritischer Infrastruktur, CyberSicherheit, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung & Sicherheit". ## 2.9.8. Hilfeleistung Bei Katastrophen Im Inland In diesem Einsatzszenario ist das Ausmaß eines elementaren Ereignisses oder eines Unglücksfalles außergewöhnlichen Umfanges im Inland so beschaffen, dass die nationalen Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen nicht mehr in der Lage sind, die Aufgabe selbständig zu bewältigen und im Wege der Assistenz das ÖBH zur Hilfeleistung in Anspruch nehmen. Neben der Unterstützung mit Personal und Transportraum reichen das Aufgabenspektrum und die benötigten Fähigkeiten vom Schaffen eines Lagebildes und der pioniertechnischen Unterstützung über Lufttransportaufgaben oder Einsatz der militärischen Grubenwehr bis zur Sicherstellung qualifizierter und allgemeiner Katastrophenhilfe. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgabe "Assistenzeinsätze bei Katastrophen im Inland". ## 2.10. Auslandseinsatzszenarien Im Fähigkeitsbasierten Planungsprozess Die nachfolgenden Einsatzszenarien dienen der Aufgabenerfüllung im Sinne des internationalen Solidarbeitrages im Rahmen der verschiedenen internationalen Organisationen. Im Zuge der EU Streitkräfteplanung wurden als Grundlage des "Helsinki Headline Goals", basierend auf den sogenannten "Petersberg-Aufgaben"30 entsprechende Einsatzszenarien beurteilt. Diese Einsatzszenarien31 werden auch in der nationalen Streitkräfteplanung verwendet. Die darüber hinaus verwendeten Einsatzszenarien dienen der Abdeckung weiterer einsatzwahrscheinlicher Aufgaben. ## 2.10.1. Unterstützung Humanitärer Einsätze In diesem Szenario wird davon ausgegangen, dass mehrere zehntausend Personen aufgrund von inneren Unruhen und Konflikten aus ihrem Staat in den Nachbarstaat flüchten. Dieser Staat ist jedoch weder in der Lage die notwendige humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge, noch die notwendige Sicherheit für ihren Schutz aufzubringen. Die Sicherheit droht durch die sich rasch ausbreitende organisierte Kriminalität und terroristische Aktivitäten zu kollabieren. Zivile Organisationen sind aufgrund der prekären Sicherheitslage nicht mehr in der Lage, die Flüchtlinge ausreichend zu versorgen. Die Kräfte werden in diesem Einsatzszenario im Rahmen einer internationalen Organisation zur Herstellung eines sicheren Umfelds eingesetzt. Das Aufgabenspektrum und die geforderten Fähigkeiten reichen von logistischer Unterstützung von humanitären Organisationen bis hin zum Kampfeinsatz gegen irreguläre Kräfte mit dem Zweck, ein sicheres Umfeld für die involvierten internationalen Organisationen zu schaffen. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Führung oberhalb der Ebene des kleinen Verbandes bei Einsätzen im Ausland" und "Bereitstellung einer infanteristischen Bataillonskampfgruppe oder von zwei Rahmenverbänden". 30 Diese sind gem. Artikel 43 EU-Vertrag "Gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." 31 "Unterstützung Humanitärer Einsätze", "Evakuierungsoperation", "Konfliktprävention", "Stabilisierung und Wiederaufbau", "Trennung von Konfliktparteien". ## 2.10.2. Evakuierung In diesem Einsatzszenario werden gefährdete Personen im Rahmen einer Evakuierungsoperation aus einem Drittland zum Zweck der persönlichen Unversehrtheit verbracht. Die mögliche Gefährdung der eingesetzten Personen hängt unter anderem davon ab, ob der Einsatz mit Zustimmung und Unterstützung des betreffenden Landes erfolgt oder ob er in einem nicht-kooperativen Umfeld geführt werden muss. Im letzteren Fall sollte die Evakuierungsoperation aufgrund der umfassenden Fähigkeitserfordernisse jedenfalls im multinationalen Rahmen stattfinden. Die nationale strategische Einsatzführung liegt beim BMEIA, mit diesem und dem BMI ist enge Zusammenarbeit, auch zur Vorbereitung von Krisenunterstützungsteams, notwendig. Truppen des ÖBH leisten insbesondere Führungs- und Einsatzunterstützung, militärische Führungsleistung auf allen Ebenen und konsularische Unterstützung. Bei Bedarf stellt das Ressort auch Kampf- und Kampfunterstützungstruppen. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgabe "Beitragsleistung zur ressortübergreifenden Krisenunterstützung und der Evakuierung von gefährdeten Personen aus Krisenregionen". ## 2.10.3. Konfliktprävention In diesem Einsatzszenario wird davon ausgegangen, dass ein Konflikt durch die internationale Gemeinschaft entweder in der Prä- oder der Post-Konfliktphase beeinflusst werden soll. Darunter fallen auch allfällige permanente Aufgaben zur Kontrolle von zwischenstaatlichen Verträgen zur Rüstungskontrolle (z.B. Wiener Dokument) oder Konfliktnachbereitung (z.B. Beobachtereinsatz). Ebenso können Elemente des ÖBH werden nach Einladung einer internationalen Organisation, der EU oder der OSZE in beratender Funktion tätig werden. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgabe "Beitragsleistung zur internationalen Sicherheitskooperation". ## 2.10.4. Stabilisierung Und Wiederaufbau Im Rahmen des Einsatzszenarios Stabilisierung und Wiederaufbau mittlerer Intensität wird das ÖBH im Rahmen einer internationalen Organisation, der OSZE oder in Durchführung von Beschlüssen der EU im Rahmen der GASP eingesetzt. Ziel ist es zur Sicherheit und Ordnung im Einsatzraum beizutragen, v.a. aber im Rahmen umfassender Maßnahmen und Beratung den Aufbau funktionierender Sicherheitsstrukturen im Bereich der Streitkräfte zu unterstützen. Die zu erwartende Bedrohung für die Soldaten ist gering bis mittel. Innerhalb des grundsätzlich positiven Umfelds des Gastlandes kann es aber vor allem zu ethnisch motivierten und innerethnischen Konflikten bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen, die durch militärische Kräfte verhindert werden müssen. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Führung oberhalb der Ebene des kleinen Verbandes bei Einsätzen im Ausland", "Bereitstellung einer infanteristischen Bataillonskampfgruppe oder von zwei Rahmenverbänden" und "Beitragsleistung zur internationalen militärischen Sicherheitskooperation". ## 2.10.5. Trennung Von Konfliktparteien In diesem Einsatzszenario wird davon ausgegangen, dass die in einem Konflikt involvierten Truppen ihre Kampfhandlungen zwar kürzlich eingestellt haben aber dennoch diese vereinzelt immer wieder ausbrechen. Die internationale Gemeinschaft hat sich daher entschlossen, die Konfliktparteien zu trennen. Dies kann auch gegen den Willen einzelner Akteure geschehen, weswegen grundsätzlich mit einem Kampfeinsatz gerechnet werden muss. Daher können auf der Basis eines internationalen Mandates (internationale Organisation, EU, OSZE) Fähigkeiten zur Erfüllung des gesamten Spektrums möglicher Einsatzaufgaben bis zu einem Kampfeinsatz gefordert werden. Insbesondere werden diese Fähigkeiten im Beitrag zu multinationalen Gefechtsverbänden wie den EU-Battlegroups oder im Bereithalten von Reservekräften umzusetzen sein. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Bereitstellen von Kräften für gesamtes Spektrum von Einsatzaufgaben im internationalen Krisenmanagement" und "Beteiligung an Reservekräften". ## 2.10.6. Verteidigung Eu In diesem, in die Zukunft blickenden, Einsatzszenario werden ein oder mehrere Staaten der EU angegriffen. Auf Grundlage eines VN Mandates beteiligt sich Österreich mit militärischen Kräften im Rahmen einer Abwehroperation oder Schutzoperation innerhalb der EU inklusive Cyber-Raum im Verbund mit anderen EU-Staaten. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "optionaler militärischer Solidarbeitrag für den Fall einer EU-Verteidigung nach Maßgabe der "Irischen Klausel"". Diese Einsatzambition muss im Zuge der allfälligen Weiterentwicklung der GSVP laufend beurteilt werden. Dabei ist auch der lageangepasste Aufwuchs des Rekonstruktionskerns zu berücksichtigen. ## 2.10.7. Friedenserhaltung In diesem Einsatzszenario wird davon ausgegangen, dass ein Konflikt über eine längere Dauer von der internationalen Gemeinschaft befriedet werden soll. Die Konfliktparteien sind mit der Anwesenheit der internationalen Schutztruppe einverstanden. Daher wird eine klassische friedenserhaltende Aufgabe unter einem Mandat der VN im Verständnis des Kapitel VI der Charta der Vereinten Nationen erfüllt. Die zu erwartende Bedrohung eigener Soldaten ist niedrig, es ist nicht mit einem Kampfeinsatz im Konflikt zu rechnen. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Führung oberhalb der Ebene des kleinen Verbandes bei Einsätzen im Ausland" und "Bereitstellung von zwei Rahmenverbänden". ## 2.10.8. Hilfeleistung Bei Katastrophen Im Ausland In diesem Einsatzszenario ist ein Staat von einer Katastrophe in einem solchen Ausmaß betroffen, dass er mit eigenen Mitteln nicht mehr in der Lage ist, diese zu bewältigen. Er stellt daher ein offizielles Hilfsansuchen entweder an internationale Organisationen, EU, OSZE oder direkt an Österreich. Die österreichische Bundesregierung entschließt sich, diesem Hilfsansuchen nachzukommen. Daher können technische Hilfeleistungen (wie Trinkwasseraufbereitung) bereitgestellt sowie Such- und Rettungseinsätze durchgeführt werden. Sicherheit und Ordnung im Einsatzraum ist durch das betroffene Land selbst sicher zu stellen. Dieses Einsatzszenario dient der detaillierten fähigkeitsbasierten Planung der einsatzwahrscheinlichen Aufgabe "Beiträge zur Internationalen Humanitären und Katastrophenhilfe sowie zu Such- und Rettungseinsätzen". ## 2.11. Führung Die einsatzorientierte Führung wird in die strategische, militärstrategische, operative und taktische Führungsebene unterteilt. Jeder Ebene sind spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten zugeordnet. Die praktische Umsetzung militärischer Handlungen unterhalb der taktischen Führungsebene erfolgt durch die Gefechtstechnik. Die Einteilung in diese, auch international eingeführten, Führungsebenen unterstützt über die Führungsleistung in Österreich hinaus auch die Einbindung in multinationale Führungsstrukturen. ## 2.11.1. Strategische Und Militärstrategische Führung Die strategische Führung legt strategische Ziele, den strategischen Endzustand und den Einsatz aller verfügbaren Ressourcen fest. Die strategische Führung obliegt der politischen Führung. Die österreichische Verteidigungspolitik wird im Rahmen der strategischen Führung durch den zuständigen Bundesminister bestimmt. Auf Ebene der militärstrategischen Führung wird der Einsatz der insgesamt zur Verfügung stehenden militärischen Kräfte und Mittel so aufeinander abgestimmt, dass ein auf die strategischen Zielvorgaben hin ausgerichteter militärischer Beitrag sichergestellt werden kann. Sie setzt dabei politische Vorgaben in militärstrategische Ziele um und definiert zu erreichende operativen Ziele. Die Vernetzung im Rahmen der disziplinenübergreifenden zivil-militärischen Führung ist auf der militärstrategischen Ebene zu vertiefen. Dieses Prinzip beruht auf dem Erreichen eines gemeinsamen Zieles unter Vernetzung und Integration der relevanten politischen, gesellschaftlichen und zivilbehördlichen Akteure. Die militärstrategische Führung wird in Österreich durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wahrgenommen. Ihn unterstützen dabei der Generalstab unter Leitung des Chefs des Generalstabes und weitere Dienststellen der Zentralstelle. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus 32. Die militärstrategische Führung muss auf ein System zugreifen können, welches steuerungsrelevante und betriebswirtschaftliche Messgrößen ebenenbezogen aufbereitet und zur Verfügung stellt. Zur Gewährleistung eines effektiven Controllings sind Kennzahlen zur Messbarkeit und Steuerbarkeit logistischer Leistungen insbesondere mit Fokus auf Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit, Sicherheit sowie Wirtschaftlichkeit festzulegen. 32 Wehrgesetz 2001 § 3 Die militärstrategischen Führungseinrichtungen sind in Österreich im Rahmen der netzwerkorientierten Einsatzführung33 ortsfest sicherzustellen. ## 2.11.2. Operative Führung Die operative Führung setzt strategische und militärstrategische Vorgaben in Weisungen an die taktische Führung um. Sie definiert taktische Ziele, erstellt operative Konzepte, Operationspläne sowie Operationsbefehle und koordiniert die Gesamtheit der dazu erforderlichen taktischen und logistischen Maßnahmen. Sie plant, führt und kontrolliert Einsätze in einem festgelegten Einsatzraum durch Einsatz, Koordinierung und Synchronisierung der durch die militärstrategische Ebene dazu freigegebenen Kräfte und Mittel. Die Koordinierung auch mit nicht-militärischen Akteuren (disziplinenübergreifend) macht die operative Führungsebene zum Bindeglied zwischen Strategie und Taktik. Die operative Führung wird für alle Einsätze im In- und Ausland durch das Streitkräfteführungskommando (SKFüKdo) wahrgenommen. Diesem sind teilstreitkräfteübergreifend Truppen der taktischen Ebene unterstellt. Seine Fähigkeit zur disziplinenübergreifenden zivil-militärischen Führung ist Teil des Selbstverständnisses anpassungsfähiger, flexibler, vernetzter und integrierter moderner Streitkräfte. Das SKFüKdo ist zum teilstreitkräfteübergreifenden Kampf der verbundenen Waffen bzw. zum Einsatz der verbundenen Kräfte34 befähigt. In Österreich können im Rahmen der militärischen Landesverteidigung die folgenden Operationen durch das SKFüKdo geplant und geführt werden: - Abwehroperation, - Schutzoperation, - Luftraumsicherungsoperation. In nachfolgenden Einsätzen stellt das SKFüKdo Kräfte und Mittel für Andere im In- und Ausland bereit: - Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz, - Katastrophenhilfseinsatz (In- und Ausland), 33 Im Rahmen der netzwerkorientierten Einsatzführung werden relevante Informationen ebenenübergreifend in nahezu Echtzeit an die Bedarfsträger übermittelt. Führungsverantwortliche können so fundierte Entscheidungen auch innerhalb kürzester Zeit treffen. Im Zusammenwirken des Verbundes Aufklärung - Führung - Wirkung kann somit rasch, flexibel und präzise auf Ziele gewirkt werden und dadurch Überlegenheit im Einsatzraum erzielt werden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass relevante Informationen Führungsebenenübergreifend in nahezu Echtzeit und in der geforderten Qualität der Führung als Grundlage für Entscheidungen zur Verfügung stehen. Die netzwerkorientierte Einsatzführung stützt sich dabei auf moderne Informations- und Kommunikationstechnik ab, die daher schwergewichtsmäßig auf die Hauptaufgabe zur Unterstützung von Einsätzen auszurichten ist. 34 Ist kein Kampf vorgesehen, so wird der "Kampf der verbundenen Waffen" zum "Einsatz der verbundenen Kräfte". Die Einsatzgrundsätze gelten unverändert. - Beitrag zum internationalen Krisenmanagement inklusive Evakuierungsoperation. Österreichische Kräfte werden im Rahmen des Beitrags zum internationalen Krisenmanagement operativen Kommanden nach Maßgabe einer entsprechenden Festlegung durch die Bundesregierung mittels der im multinationalen Bereich üblichen Befehlsverhältnisse unterstellt. Die Unterstellung erfolgt mittels eines offiziellen Dokumentes zur Übergabe der Befehlsgewalt ("Transfer of Authority" - ToA). Bei multinationalen Einsätzen im Rahmen der EU, VN und NATO wird die operative Führung im Rahmen des ihm erteilten Mandates durch einen "Force Commander" wahrgenommen, der sich im Rahmen der EU auf ein "Force Headquarters" (FHQ) oder im Rahmen der NATO auf ein "Combined Joint Task Force Headquarters" (CJTFHQ), bei österreichischer Beteiligung auch unter Mitwirkung österreichischer Stabsmitglieder, abstützt. Die operativen Führungsaufgaben werden teilstreitkräfteübergreifend ("Joint") und multinational ("Combined") im Einsatzraum sichergestellt. Zur Sicherstellung der Umsetzung nationaler, strategischer Interessen bzw. der Berücksichtigung nationaler Vorbehalte nimmt das SKFüKdo auch im multinationalen Rahmen die nationale operative Führung wahr. Im Einsatzraum wird der Streitkräftekommandant durch den Nationalen Kontingentskommandanten vertreten, der zur Umsetzung seiner Aufgabe über ein Kontingentskommando verfügen kann. Die Führungseinrichtungen des SKFüKdo sind in Österreich im Rahmen der netzwerkorientierten Einsatzführung ortsfest sicherzustellen. ## 2.11.3. Das Kommando Einsatzunterstützung Das Kommando Einsatzunterstützung (KdoEU) plant und führt in seinem Führungsbereich als das mit der Führung der Heereslogistik beauftragte Kommando, innerhalb logistischer Vorgaben des SKFüKdo, die operative Logistik im Einsatz einschließlich der Schnittstellen zur taktischen Logistik, multinationalen Logistik und zum "Host Nation Support". Das KdoEU errichtet die logistische Basis Inland, die für Einsätze in Österreich im Rahmen der netzwerkorientierten Einsatzführung primär ortsfest sicherzustellen ist, Führungsanteile müssen aber auch verlegbar sein. Für Einsätze im Ausland hat das KdoEU die Führungsverantwortung für die Durchführung der Folgeversorgung, d.h. für die logistische Basis Inland und den Transport bis in die logistische Basis im Einsatzraum (Ausland). ## 2.11.4. Taktische Führung Die taktische Führung setzt die Vorgaben der operativen Führung in taktische Pläne der Durchführung und taktische Befehle um. Sie führt den Einsatz im Rahmen der Prinzipien des Kampfes der verbundenen Waffen bzw. des Einsatzes der verbundenen Kräfte, auch unter Anwendung der disziplinenübergreifenden zivil-militärischen Führung. Die taktische Führungsfähigkeit für Einsätze in Österreich ist im Rahmen der netzwerkorientierten Einsatzführung primär ortsfest sicherzustellen, Führungsanteile davon müssen verlegbar und mobil sein. ## 2.12. Die Aufgabenträger Die Organisation des ÖBH hat den militärischen Erfordernissen für die Erfüllung seiner Einsatzaufgaben zu entsprechen. Die ständig erforderlichen Organisationseinrichtungen (Friedensorganisation, sie umfasst nur Soldaten) haben den Bedürfnissen des für die Einsatzaufgaben notwendigen Organisationsrahmens (Einsatzorganisation) zu dienen. Die Einsatzorganisation (Soldaten, Wehrpflichtige im Milizstand sowie Frauen in Milizverwendung) hat überwiegend Truppen zu umfassen, die zu Übungszwecken oder zum Zwecke eines Einsatzes zusammentreten. Der Heeresverwaltung gehören jene im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Dienst versehenden Bundesbediensteten außerhalb des Präsenzstandes35 an, die den Zwecken des ÖBH dienen und nicht in der Zentralstelle Dienst versehen. Den organisatorischen Rahmen für die Friedensorganisation, die Heeresverwaltung und der Zentralstelle bildet die Friedensgliederung, für die Einsatzorganisation die Mobilmachungsgliederung. 35 Dem Präsenzstand gehören an 1. Personen, die zum Präsenzdienst oder zum Ausbildungsdienst einberufen sind, vom Beginn des Tages, für den sie einberufen worden sind, bis zum Ablauf des Tages, mit dem sie entlassen werden, und 2. Personen, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören als a) Militärpersonen des Dienststandes, b) Berufsoffiziere des Dienststandes, c) Beamte und Vertragsbedienstete, die zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen werden, für die Dauer dieser Heranziehung und d) Vertragsbedienstete des Bundes mit Sondervertrag nach § 36 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, für eine militärische Verwendung im Vollziehungsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport (Militär-VB). Diese Personen sind Soldaten und leisten Wehrdienst. Zum Zwecke einer altersstrukturellen Laufbahngestaltung erfolgt schrittweise eine Annäherung des personellen Verhältnisses zwischen Angehörigen von Teileinheiten, Einheiten, kleinen Verbänden oder Brigaden auf der einen Seite und den übrigen Ressortbediensteten auf der anderen Seite.36 Die hierfür erforderliche Altersstruktur wird durch ein System von befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen sichergestellt. Die bedarfsgerechte, systematisch vorausschauend und ganzheitlich gesteuerte Einteilung von Personal ist eine Aufgabe der Personalführung. ## 2.12.1. Miliz Und Reserve Das ÖBH ist gemäß B-VG nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Miliz ist daher ein wesentlicher Teil der Organisationsstruktur, ihr wird eine wichtige und tragende Rolle in der Gesamtorganisation zugeordnet. Der Stärkung des Milizgedankens soll auch insofern Rechnung getragen werden, dass alle Verbände vermehrt mit Aktivpersonal und Angehörigen der Miliz durchmischt für die Erfüllung aller einsatzwahrscheinlichen Aufgaben zu strukturieren sind. Die Miliz sollte in Wirtschaft und Gesellschaft eingebettet sein, Interessen der Arbeitgeber und Angehörigen des Milizstandes wären im geeigneten Umfang zu harmonisieren. Die Angehörigen des Milizstandes sind dabei zu unterstützen, als Multiplikator der geistigen Landesverteidigung in der Zivilgesellschaft zu fungieren. Die Miliz ist strukturell, organisatorisch und hinsichtlich der Ausbildung im Rahmen ihrer Aufgaben auf die Einsatzwahrscheinlichkeit und Ressourcenverfügbarkeit auszurichten. Sie ist entsprechend mit unterschiedlichem Befüllungsgrad in den Ausprägungen selbständig strukturierte Miliz, Milizanteile und Experten aufzustellen, auszubilden und auszurüsten. Die Einheiten und kleine Verbände der selbstständig strukturierten Miliz haben andere Hauptaufgaben als ihr mobilmachungsverantwortliches Kommando und sind nicht Teil dessen Truppengliederung. Angehörige der selbständig strukturierten Miliz leisten ihren Beitrag insbesondere im Rahmen der Hauptaufgaben: Verteidigung, Bewachung, Überwachung von bestimmten Objekten und/oder Räumen im Rahmen des Schutzes sowie Katastrophenhilfe. Dies schließt den Objektschutz im Rahmen des Schutzes kritischer Infrastruktur mit ein. Die Milizanteile und Expertenstäbe dienen zur Ergänzung von Stäben, Verbänden, Einheiten, Teileinheiten und sonstiger Organisationseinrichtungen der Friedensorganisation. 36 Die Begriffe "Grundorganisation" und "Unterstützungsorganisation" sind rechtlich nicht begründet, in der Außen- und Innenwahrnehmung oft kontraproduktiv und daher hinkünftig zu vermeiden. Milizanteile sind Einzelpersonen, Trupps, Gruppen, Teileinheiten und Einheiten, die der Ergänzung der präsenten Einsatzorganisation dienen und die Teil der Truppengliederung der jeweiligen mobilmachungsverantwortlichen Kommanden sind und die gleichen Hauptaufgaben wie diese Kommanden haben. Miliz-Experten sind Personen, deren Expertenwissen für Zwecke des Bundesheeres genutzt werden soll und deren Expertenstatus durch eine hierzu bestimmte Leitstelle aufgrund des Nachweises von entsprechendem Expertenwissen festgestellt wurde. MilizExperten gliedern sich in "militärische Experten" und "sonstige Experten". Militärische Experten sind - Angehörige aller Personen- und Dienstgradgruppen des Miliz- und Reservestandes oder - Soldaten im Dienstverhältnis und Ressortangehörige des Milizstandes, die über ihre Funktion in der Einsatzorganisation hinaus - vor allem zivile - Spezialkenntnisse haben. Sonstige Experten sind Personen, die nicht beordert werden können, denen aber ein Expertenstatus durch eine Leitstelle zuerkannt wurde. Wehrpflichtige Personen der Reserve, also alle jene Wehrpflichtigen, die weder der Präsenzorganisation angehören noch beordert sind, aber das Wehrpflichtigen-Alter noch nicht überschritten haben, sind der außerhalb der Heeresorganisation zugeordneten Obergrenze angesiedelt, welche derzeit 55.000 Soldaten umfasst. Diese könnten beispielsweise für eine sich abzeichnende längere Konfrontation eingezogen, ausgebildet und schließlich eingesetzt werden. Dies ist insbesondere für Einsatzszenarien von Bedeutung, wo sich ein Bedarf von mehr als 55.000 Soldaten ableiten lässt. Angehörige des Miliz- und Reservestandes leisten auch Beiträge zur: - Cyber-Verteidigung und Cyber-Sicherheit, - Personalreserve, - Verwendung als Ausbildungs- und Lehrpersonal für die Ausbildung von Kaderpersonal und Grundwehrdienern, - Informationsoffiziersaufgaben und andere wehrpolitische Aktivitäten, - Unterstützung bei der Personalgewinnung Miliz, - Einbindung in Weiterentwicklung und Forschung (Nutzung ziviler Qualifikationen und Netzwerke), - Projektarbeit (z.B. Übungsvorbereitungen, Vorbereitung von Veranstaltungen, Expertisen), - Flexiblen Einbindung in den täglichen Dienstbetrieb, auch unabhängig von der jeweiligen Funktion in der Einsatzorganisation. Darüber hinaus leisten Angehörige des Miliz- und Reservestandes einen wesentlichen freiwilligen Beitrag für die Teilnahme an Auslandseinsätzen. ## 2.12.2. Soldaten Im Grundwehrdienst Soldaten im Grundwehrdienst (GWD) sind unverzichtbar für die ständige Auftragserfüllung. Die Ausbildung und die Verwendung während des Grundwehrdienstes haben so zu erfolgen, dass bereits hier konkrete Beiträge für die Sicherheit Österreichs erbracht werden können. GWD sind insbesondere für die Einsatzbereitschaft im Katastrophenfall im Inland wichtig. Durch - fordernde und abwechslungsreiche, einsatzorientierte Ausbildung, - nutzbringende Verwendung in Bezug auf die spätere Lebensplanung, - Verwertungszusammenhang zwischen der Ausbildung im ÖBH und dem Privatleben sowie - Integration der GWD als Teil der Friedensorganisation, soll der Grundwehrdienst als wertvolle Lebenserfahrung empfunden werden. Geeignete GWD sind verstärkt zu motivieren, eine Laufbahn im ÖBH anzustreben bzw. im Anschluss eine Milizlaufbahn einzuschlagen. ## 2.12.3. Teilstreitkräfte Teilstreitkräfte umfassen jene Waffengattungen, deren primäre Aufgabenerfüllung gemeinsam erfolgt und die gemeinsam spezifische Mittel zum Einsatz bringen. Als Teilstreitkräfte werden in vielen Streitkräften zum Beispiel Land-, Luft- und Seestreitkräfte strukturiert. Spezialeinsatzkräften kommt oft eine vergleichbare Rolle zu, vermehrt auch Cyber-Kräften. Das BMLVS verfügt über keine Teilstreitkräfte auf der militärstrategischen Führungsebene. Das SKFüKdo führt auf der operativen Ebene teilstreitkräfteübergreifend und nimmt im Wege der anlassfallbezogenen Bildung von Einsatzstäben auch die obere taktische Führung37 der Land-, Luft- und Spezialeinsatzkräfte38 wahr. 37 Dabei sind international etablierte interoperable Führungsverfahren anzuwenden. 38 Die Entscheidung über die organisatorische Zuordnung des Cyber-Verteidigungszentrums war zum Zeitpunkt des Verfassens des MSK noch offen und konnte daher nicht berücksichtigt werden. Zur Sicherstellung der Interoperabilität, vor allem auf der militärstrategischen, operativen und oberen taktischen Ebene, ist es von hoher Bedeutung, dass österreichische Soldaten, die auf diesen Ebenen international tätig sind oder sein werden, die Aufgaben, Handlungen und Verfahren aller Teilstreitkräfte kennen. ## 2.12.4. Truppengattungen Militärische Kräfte werden nach ihrem primären Verwendungszweck in funktionale Aufgabenbereiche (Truppengattungen) eingeteilt. Die Truppengattungen sind anteilig in den Teilstreitkräften vertreten und setzen sich je nach funktionaler Zweckbestimmung im Einzelnen aus verschiedenen Waffengattungen zusammen. Truppengattungen sind: - Führungs- und Führungsunterstützungstruppen, - Kampftruppen, - Kampfunterstützungstruppen, - Einsatzunterstützungstruppen. Die Führungs- und Führungsunterstützungstruppen stellen, auch durch Maßnahmen des elektronischen Kampfes im elektromagnetischen Spektrum, die eigene ununterbrochene Führungsfähigkeit sicher und tragen zum Erringen der Führungsüberlegenheit bei. Sie befähigen das ÖBH zur netzwerkorientierten Einsatzführung und stellen die permanente Führungsfähigkeit sicher. Kampftruppen stellen den Kern und die wichtigste Komponente des ÖBH dar. Der Kampf gegen feindliche Kräfte stellt die größten militärischen Anforderungen an die Kampftruppen. Kampfunterstützungstruppen haben als Hauptaufgabe die Unterstützung der Kampftruppen mit den ihrer Ausrüstung und Ausstattung entsprechenden Mitteln. Kampfunterstützungstruppen können unter bestimmten ausrüstungsmäßigen Bedingungen eigenständige Kampfaufgaben durchführen. Einsatzunterstützungstruppen stellen das Herstellen und Halten der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft des ÖBH im gesamten Aufgabenspektrum, einschließlich des Ausbildungs- und Übungsbetriebes, sicher. ## 2.12.5. Waffengattungen Die Waffengattungen wirken im Kampf der verbundenen Waffen oder im Einsatz der verbundenen Kräfte zusammen. Die Fähigkeiten der einzelnen Waffen- und Truppengattungen, bezogen auf konkrete Einsatzanforderungen bzw. ihre Weiterentwicklung, wird in den entsprechenden detaillierenden Konzepten der militärstrategischen Ebene behandelt. Zu den Führungs- und Führungsunterstützungstruppen zählen die Waffengattungen: - Aufklärungstruppe, - Fernmeldetruppe, - Luftraumüberwachungstruppe, - Ordnungstruppe. Die Aufklärungstruppe trägt im ISTAR-Verbund39 wesentlich zur Informationsgewinnung und Informationsauswertung als Grundlage jeglicher Führungstätigkeit bei.40 Sie ist in allen Teilstreitkräften abzubilden. Die Fernmeldetruppe stellt mit ihren Einsatzmitteln und Kräften die IKT-Infrastruktur für Führungseinrichtungen mit der erforderlichen Verfügbarkeit, leistungsfähige Informationsübertragungsnetze und elektronische Systeme zur Informationsaufbereitung im Einsatz und Normdienst in Form eines interoperablen, teilstreitkräfteübergreifenden, führungsebenenübergreifenden Informations- und Kommunikationsverbundes, der alle relevanten Personen, Stellen, Truppenteile und Einrichtungen sowie Sensoren und Effektoren miteinander verbindet, bereit. Im Rahmen des SKKM oder bei der Unterstützung zur Aufrechterhaltung der strategischen Führungsfähigkeit unterstützt die Fernmeldetruppe die staatliche Kommunikation bei Ausfall der dafür vorgesehenen zivilen IKTSysteme oder IKT-Infrastruktur. Die Luftraumüberwachungstruppe gewährleistet unter Einsatz ihres Luftraumbeobachtungs- und Kontrollsystems die Koordination des Einsatzes aller Mittel in der 3. Dimension. Die Fähigkeiten der Luftraumüberwachungstruppe, den Luftraum weiträumig zu beobachten und fliegerische Einsatzmittel zu führen, stellt die Voraussetzung für den Einsatz der Fliegerabwehrtruppe und der Kampffliegertruppe im Inland dar. Die Ordnungstruppe unterstützt im Rahmen ihrer drei funktionalen Aufgabenbereiche Aufsichtsfunktion (ständige Aufgabe), Unterstützungsfunktion ("Force Multiplier") und Polizeifunktion (nur im Ausland; z.B.: Beitrag zum Schließen von Sicherheitslücken) gemäß den jeweils rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierbei nimmt sie ihre Hauptaufgaben Überwachung des militärischen Eigenschutzes, Schutzdienst, Ordnungsdienst, 39 Intelligence Surveillance Target Aquisition and Reconnaissance (ISTAR). Darunter wird die Summe aller Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Durchführung der Aufklärung, der Verarbeitung von Aufklärungsergebnissen sowie der Dokumentation und Bereitstellung von Intelligence-Produkten verstanden, um grundsätzlich führungsebenenunabhängig und zielgerichtet den Führungs- und Wirkungsprozess von laufenden und zukünftigen militärischen Einsätzen zu unterstützen. 40 Der Feldnachrichtendienst ("Field HUMINT" Kräfte) unterstützt als Element der taktischen Aufklärung durch unmittelbare, persönliche Kontaktaufnahme mit relevanten Vertretern von Behörden, Konfliktparteien und Bevölkerung bzw. Befragung von Gefangenen, Verdächtigen und Zeugen mit der Zielsetzung, Stimmungsbild und Tendenzen krisenhafter Entwicklung sowie Fähigkeiten und Absichten bestimmter Zielgruppen als Beitrag zum Schutz eigener Kräfte ("Force Protection") frühzeitig zu erkennen. Ermittlungsdienst, Verkehrsdienst, Informationsgewinnung sowie im Gefangenen- und Internierungswesen im Rahmen ihrer Mehrrollenfähigkeit war. Zu den Kampftruppen zählen folgende Waffengattungen: - Cyber-Kräfte41, - Fliegerabwehrtruppe, - Jägertruppe, - Jagdkommando, - Kampffliegertruppe, - Panzergrenadiertruppe, - Panzertruppe. Die Cyber-Kräfte stellen durch die Kombination von defensiven und offensiven CyberVerfahren auf Basis der IKT-Sicherheit als Grundschutz ein wesentliches Element der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum dar. Dies umfasst auch die anteilsmäßige Auftragserfüllung bei Auslandseinsätzen. Die Fliegerabwehrtruppe stellt mit ihren bodengestützten Einsatzmitteln die erforderliche Ergänzung zur Luftraumüberwachungstruppe, Luftunterstützungstruppe und Kampffliegertruppe dar. Mit Wirkungsmitteln kürzerer Reichweite ist die Fliegerabwehrtruppe befähigt, stationäre Objekte, insbesondere eigene Truppen oder wichtige Einrichtungen im Rahmen eines präventiven Objektschutzes, in konzentrierter Form vor Angriffen aus der Luft zu schützen.42 Im ÖBH 2018 wird die Fliegerabwehrtruppe Teil des Rekonstruktionskerns. Die Jägertruppe ist in den jeweiligen Ausprägungen geschützt, hochgebirgsbeweglich und luftbeweglich zum infanteristischen Kampf in allen Einsatzarten der Landstreitkräfte befähigt und kann eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen. In bewegungsungünstigem Gelände ist sie gegen überlegenen Feind zu nachhaltiger Verteidigung befähigt. Die spezifischen österreichischen Verhältnisse verlangen von der Jägertruppe entweder die Fähigkeit zum Kampf im bedeckten und unübersichtlichen (verbauten und bewaldeten) Gelände sowie im Gebirge oder mit Teilen zum Lufttransport nach Zuführung von Lufttransportraum. Für den Kampf im Hochgebirge und zum Lufttransport sind jeweils Teile der Jägertruppe als Hochgebirgstruppe bzw. luftbewegliche Truppe zu spezialisieren. Das Jagdkommando ist zur Durchführung von Spezialeinsätzen vorgesehen. Es führt Kommandounternehmen, auch tief im gegnerischen Raum, vor allem zur Gewinnung von Schlüsselinformationen, zur Lähmung oder Zerstörung wichtiger Objekte sowie zur 41 Die Zuordnung der neu geschaffenen "Cyber-Kräfte" zur "Kampftruppe" soll verdeutlichen, dass die militärische Landesverteidigung im Cyber-Raum zu einer Kernaufgabe des Ressorts geworden ist. 42 Inlandseinsatzambition der Fliegerabwehr ist, bei besonderen Anlässen einen präventiven Objektschutz im Rahmen des integrierten Luftraumsicherungssystems für ein Objekt in Österreich sicherzustellen. Ausschaltung und Bekämpfung besonderer Ziele durch. Das Jagdkommando ist zur Bekämpfung irregulärer, subversiver, konventioneller oder nicht-konventioneller Kräfte, für Aktionen zur Befreiung von Geiseln und Gefangenen sowie zur Aufklärung unter besonderen Bedingungen befähigt. Die Unterstellung von Teilen unter ein Kommando der mittleren taktischen Führung kann in Ausnahmefällen zweckdienlich sein. Die Kampffliegertruppe stellt mit ihren Einsatzmitteln ein Element des Kampfes gegen feindliche Luftkriegsmittel bzw. Luftfahrzeuge dar. Derzeit verfügt die Kampffliegertruppe des ÖBH nur über Fähigkeiten zur aktiven Luftraumüberwachung. Alle darüber hinaus benötigten Fähigkeiten für die militärische Landesverteidigung sind im ÖBH 2018 Teil des Rekonstruktionskerns oder im Bedarfsfall neu aufzubauen. Die Panzergrenadiertruppe wirkt durch Flachfeuer sowie durch abgesessenen infanteristischen Kampf. In engem Zusammenwirken mit Kampfpanzern kämpft sie lage- und geländeabhängig im schnellen Wechsel auf- und abgesessen gegen feindliche Infanterie und gepanzerte Kräfte des Feindes. Ihre Fähigkeit, unübersichtliches und bedecktes Gelände zu nehmen und zu verteidigen, ist wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der mechanisierten Kampftruppe. Die Panzertruppe stellt die Hauptkomponente der mechanisierten Kampftruppe dar. Die ihren Einsatzmitteln eigene Kombination von hoher Feuerkraft, hoher Beweglichkeit, hohem Schutz und Standfestigkeit verleihen ihr besondere Stoßkraft, die sie ursächlich befähigt, feindliche mechanisierte Kräfte rasch und nachhaltig zu zerschlagen und den Kampf generell in stetigem Wechsel der Einsatzarten ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten. Dabei wirkt sie vor allem eng mit der Panzergrenadiertruppe zusammen bzw. dient der unmittelbaren Unterstützung (und dadurch auch dem Schutz) anderer Kampftruppen. Im ÖBH 2018 wird die Panzertruppe Teil des Rekonstruktionskerns. Zu den Kampfunterstützungstruppen zählen: - ABC-Abwehrtruppe, - Artillerietruppe, - Luftunterstützungstruppe, - Pioniertruppe, - Kräfte für Informationsoperationen (InfoOps), - Kräfte zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der "Civil-Military Cooperation" (CIMIC-Kräfte) Die ABC-Abwehrtruppe ist eine Kampfunterstützungstruppe, welche militärische und zivile Bedarfsträger bei der Herabsetzung der Auswirkungen von ABC-Kampfmitteln bzw. ABC-Gefahrstoffen zivilen Ursprungs und anderer Schadensereignisse unterstützt. Die Artillerietruppe ist eine Kampfunterstützungstruppe, die im ISTAR-Verbund zur Informationsgewinnung und Informationsauswertung beiträgt und vor allem mit Steilfeuer in einem Wirkungsverbund der streitkräftegemeinsamen Feuerunterstützung ("Joint Fire Support"), auch unter Einsatz von Präzisionsmunition, die eingesetzten Truppen schützt bzw. Feuerüberlegenheit als Voraussetzung für den Erfolg im Gefecht erringt. Im ÖBH 2018 wird die Artillerietruppe Teil des Rekonstruktionskerns. Die Luftunterstützungstruppe ist eine Kampfunterstützungstruppe, welche Aufgaben zur Unterstützung aller Teilstreitkräfte und ziviler Bedarfsträger erfüllt. Sie besitzt die Fähigkeiten zur Luftaufklärung sowie eingeschränkt zur Feuerunterstützung aus der Luft. Sie kann Personal bzw. Material rasch innerhalb eines Einsatzraumes ("intra-theatre airlift"), aber auch über große Entfernungen ("inter-theatre airlift") und in unwegsame Gebiete transportieren, dies schließt luftgestützten Patiententransport mit ein. Dabei ist es die Zielsetzung, unter Abstützung auf entsprechende Lufttransportmittel, Handlungsfreiheit für die Republik Österreich sicherzustellen. Im Inland ist die Verfügbarkeit von Lufttransportkapazität durch Hubschrauber für Infanterie in Kompaniestärke in einem Lift sicher zu stellen. Die Pioniertruppe ist eine Kampfunterstützungstruppe, welche die Bewegung eigener Truppen beim Überwinden von Hindernissen und Sperren sowie durch Instandsetzung von Verkehrswegen fördert, feindliche Bewegungen durch Sperren hemmt und kanalisiert und die Überlebensfähigkeit der eigenen Kräfte durch Unterstützung beim Stellungsausbau, beim Feldlagerbau sowie durch Unterstützungen aller Art, wie z.B. Kampfmittelbeseitigung ("Explosive Ordnance Disposal" - EOD), erhöht. Die Kräfte für Informationsoperationen (InfoOps) sind eine Kampfunterstützungstruppe, welche alle Aufgaben im Einsatz zur Unterstützung der Erreichung militärischer Ziele durch gezielte Wirkung von Information im Informationsraum, sowie Maßnahmen gegen die Wirkung gegnerischer Informationsoperationen wahrnimmt. Darunter zählen auch die Kräfte für Psychological Operations (PsyOps), welche mit geplanten, kulturell angepassten, wahrheitsgemäßen und mit der militärischen Einsatzführung synchronisierten psychologischen Informationsaktivitäten unter Einsatz der Methoden der Kommunikation, die Wahrnehmung, Einstellung und Verhalten von festgelegten Zielgruppen beeinflussen und dadurch die militärische Zielerreichung unterstützen. CIMIC-Kräfte43 sind eine Kampfunterstützungstruppe, welche die auf den militärischen Auftrag ausgerichtete Kooperation und Koordination zwischen zivilen Akteuren (lokale Bevölkerung und Verantwortungsträger, internationale und nationale wie nichtstaatliche Organisationen) und militärischen Kräften im Rahmen von Einsätzen unterstützen. CIMIC-Kräfte können im Rahmen des gesamtstaatlichen Ansatzes auch die österreichische Wirtschaft und den Informationsaustausch in Bezug zur Entwicklungszusammenarbeit unterstützen. Zu den Einsatzunterstützungstruppen zählen: - Versorgungstruppe und 43 Zivil-militärische Zusammenarbeit ist eine der wesentlichen Grundlagen der Inlandsaufgaben für alle Führungsebenen, die über das Einsatzprofil der CIMIC-Kräfte hinausgeht. - Sanitätstruppe. Die Versorgungstruppe ist eine Einsatzunterstützungstruppe und umfasst Elemente des Nachschubs, des Transports und der Materialerhaltung. Sie unterstützt alle Kräfte durch Bereitstellung von Gütern aller Art sowie deren Lagerung und Umschlag, verbringt Truppen, Personen und Güter mit Transportmitteln aller Art und unterstützt in der Materialerhaltung vor allem durch Konservierung, Instandhaltung, Instandsetzung, Modifizierung und Materialgewinnung. Darüber hinaus deckt sie die Grundbedürfnisse durch Bereitstellung von Wirtschaftsgütern und Leistungen ab. Die Sanitätstruppe ist eine Einsatzunterstützungstruppe, deren Hauptaufgabe die Sicherstellung der Sanitätsversorgung ist. Die Sanitätstruppe erhält die Gesundheit bzw. stellt sie wieder her. Diese Aufgabe umfasst Gesundheitsvorsorge, die Behandlung von Patienten, Patiententransport und die Versorgung mit Sanitätsgütern. ## 2.13. Grundprinzipien Der Streitkräfteentwicklung Für die Erbringung der Leistung des ÖBH ist neben der militärischen Sicherheits- und Risikolage die budgetäre Situation entscheidend. Die Grundprinzipien der Streitkräfteentwicklung sind gemäß TV: - Einsatzorientierung, - Fähigkeitsorientierung, - Kooperationsorientierung, - Innovationsorientierung. ## 2.13.1. Einsatzorientierung Die einsatzorientierte Strukturierung unter Berücksichtigung der Ressourcensituation führt zu unterschiedlichen Bereitschaftsstufen. Das ÖBH ist so zu strukturieren, dass die Einsatzambition in allen Aufgaben mit hoher und mittlerer Bereitschaftsstufe weitgehend durch die Friedensorganisation erfüllt werden kann. Die Struktur der Einsatzorganisation leitet sich einerseits aus den einsatzwahrscheinlichen Aufgaben mit mittlerem und geringerem Bereitschaftsgrad und andererseits aus einem erhöhten Kräfte- und Gleichzeitigkeitsbedarf sowie einer gesteigerten Durchhaltefähigkeit in allen anderen einsatzwahrscheinlichen Aufgaben ab. Die Ausrüstung und Ausstattung erfolgt in qualitativer Hinsicht auf Basis der Ableitungen aus dem fähigkeitsbasierten Streitkräfteentwicklungsprozess. Dem Prinzip der Wirkung und Wirtschaftlichkeit folgend, wird jener Ausrüstungsumfang strukturiert, der zur Erfüllung der Einsatzambition, einschließlich der notwendigen Ausbildung und Einsatzvorbereitung, erforderlich und finanzierbar ist. Die Strukturen und Fähigkeiten des ÖBH 2018 werden primär auf die Beherrschung einer Schutzoperation im Inland ausgerichtet, müssen aber auch für sicherheitspolizeiliche Assistenzen, den Beitrag zum internationalen Krisenmanagement und für Hilfeleistung bei Katastrophen im In- und Ausland verfügbar sein. Die sofortige Einsatzbereitschaft als geschlossener Verband für eine vorher normierte Aufgabe stellt damit die Ausnahme dar. Die Masse des ÖBH ist modulartig zu organisieren, um nach Zusammenführung dieser Module maßgeschneiderte Organisationselemente für die jeweilige Einsatzaufgabe bereitstellen zu können. Dies erfordert, vor allem ausbildungsmäßig, eine Mehrrollenfähigkeit der kleinen Verbände. Jeder kleine Verband muss zusätzlich auch infanteristisch j in der Schutzoperation eingesetzt werden können. Die Landstreitkräfte werden hinkünftig einsatzfähige Verbände entweder nach Zusammenführen von mehreren Einheiten bzw. unterstützenden Elementen verschiedener Verbände der Friedensorganisation, oder nach Mobilmachung durch Eingliederung der jeweiligen Milizanteile, bilden.44 Truppen mit hoher Bereitschaftsstufe werden eine höhere, aber keine vollständige Autarkie aufweisen. In den Landstreitkräften wird strukturell zwischen einem Friedensanteil und einem Mobilmachungsanteil mit unterschiedlicher Personal- und Materialstruktur unterschieden. Aufgrund des föderalen Prinzips Österreichs wird den Militärkommanden auch weiterhin eine wesentliche Rolle zukommen. Sie sind neben ihren behördlichen und territorialen Aufgaben insbesondere für die Einsatzvorbereitung und die Führung von Einsätzen im Befehlsbereich (mit Schwergewicht zum Schutz kritischer Infrastruktur und der Hilfeleistung in den Katastrophenfällen) auszurichten. Die Brigaden der Landstreitkräfte verfügen über wesentliche, für den Kampf der verbundenen Waffen bzw. Einsatz der verbundenen Kräfte erforderliche Komponenten und können im Rahmen der Truppeneinteilung mit Verbänden und Einheiten wechselseitig zusammengeführt und verstärkt werden. Die Brigaden stellen einsatzbereite Einheiten und Verbände für Einsätze im In- und Ausland bereit. Den Brigaden kommt in der Koordinierung von Kräften, Mitteln, Ausbildung und Ressourcen, in der Aufrechterhaltung der Fähigkeit zum Kampf der verbundenen Waffen, dem Einsatz der verbundenen Kräfte sowie in der Einsatzvorbereitung für In- und Auslandseinsätze entscheidende Bedeutung zu. Die Brigaden stellen die Einsatzvorbereitung der kleinen Verbände sicher. Die gemäß der Einsatzambition für Auslandseinsätze vorzuhaltende taktische Führungsfähigkeit oberhalb der Bataillonsebene wird vor allem unter Rückgriff auf Personal und Fähigkeiten der Brigaden sichergestellt. 44 Eine rasche Einsatzführung mit verminderten Kräften ist sofort möglich (entspricht einer "Initial Operational Capability" = IOC); nach Zusammenführung wird die volle Einsatzbereitschaft erreicht ("Full Operational Capability" = FOC). Die Bataillonskampfgruppe der Auslandseinsatzambition muss, auch durch Verstärkung entsprechender Elemente übergeordneter Führungsebenen, zum Kampf der verbundenen Waffen, Einsatz der verbundenen Kräfte und zur netzwerkorientierten Einsatzführung befähigt sein. Sie muss Führungsunterstützung, Kampfunterstützung und Einsatzunterstützung auch von anderen Teilstreitkräften abrufen können. Die Kommanden der Luftstreitkräfte sind auf lageangepasste aktive und permanente passive Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung, auf die Luftunterstützung und auf Assistenzleistungen im In- und Ausland sowie auf die Beitragsleistung von Luftelementen bei Auslandseinsätzen ausgerichtet. Die Fähigkeit zur eigenständigen militärischen Feststellung der Lufttüchtigkeit von bemanntem und unbemanntem Luftfahrtgerät ist zu erhalten. Die Cyber-Kräfte müssen über wesentliche Teile in der Friedensorganisation verfügen, um jederzeit den Kampf im Cyber-Raum führen zu können. Cyber-Kräfte des Milizstandes dienen der Verstärkung bzw. Rotation und für spezielle Expertise. Zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit bei den im Ausland permanent zu erfüllenden Aufgaben ergibt sich, bezogen auf die Einsatzambition, der Bedarf an mindestens fünffacher personeller Abbildung im Bereich der betroffenen Waffengattungen. Für dasselbe Element ist ein Auslandseinsatz maximal alle drei Jahre vorzusehen. Einsätze im Rahmen von nationalen oder internationalen Eingreifverbänden bzw. Reservegestellungen sowie Spezialisten sind hiervon ausgenommen. Auslandseinsatzspezifisches Gerät ist lediglich in der für diesen Zweck erforderlichen Stückzahl (zweifache materielle Abbildung) vorzusehen. Die benötigten Fähigkeiten müssen sich an den einschlägigen internationalen Grundlagen orientieren, um die Interoperabilität bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern sicherzustellen zu können. Die Stärke der präsenten Kräfte wird durch die Erfordernisse der kurzfristig zu erbringenden Leistungen im Inland, die Aufrechterhaltung der Einsatzvorbereitung inklusive der Rekrutenausbildung und der Bereitstellung von Kräften des Milizstandes sowie die Sicherstellung des Auslandeinsatzengagements des ÖBH bestimmt. Die hierfür erforderliche Altersstruktur innerhalb der Einsatzkräfte einerseits und der unterstützenden bzw. bereitstellenden Strukturen andererseits wird durch ein System von befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen sichergestellt. Die bedarfsgerechte, systematische, vorausschauend und ganzheitlich gesteuerte Einteilung von Personal ist eine Aufgabe der Personalführung45. Ziel der Personalführung ist die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft des Ressorts, um die Voraussetzungen für die Erfüllung von gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben zu gewährleisten. Die Sicherstellung bzw. die Erhöhung der Einsatzbereitschaft ist Leitlinie jeder Personalentscheidung. Die Einsatzorientierung erfordert ein System der Auswertung von Einsätzen und Sicherstellung der notwendigen Veränderungen im Sinne der Effektivitätssteigerung der eingesetzten Kräfte. Dieses System ist für alle Einsätze anzuwenden und auf allen Führungsebenen auszuwerten. Die gewonnen Erkenntnisse müssen in die Streitkräfteentwicklung einfließen. Einsatzorientierte, bedarfsbezogene Ausbildung und Ausbildungsunterstützung sind die Grundlagen für die personelle Einsatzbereitschaft. Vor Entsendung zu Auslandseinsätzen ist im Rahmen der Einsatzvorbereitung anhand der international üblichen Standards die Einsatzbereitschaft in Form von Übungen zu überprüfen. Komplexe und sich rasch ändernde Bedrohungs- und Einsatzszenarien verlangen die entsprechende Weiterentwicklung der Ausbildung, Ausbildungsunterstützung und Ausbildungsorganisation sowie nachhaltige Investitionen in die Qualifizierung des Personals. Durch die vom Einsatzspektrum her eingeschränkten Teilnahme des ÖBH an internationalen Einsätzen und die durch Ressourcen eingeschränkten Übungstätigkeit werden eine anwendungsorientierte Forschung, Grundlagenarbeit, Ausbildung, Ausbildungsunterstützung und Ausbildungsorganisation in enger internationaler Kooperation zunehmend wichtigere Faktoren für die Erreichung der Fähigkeitsziele. Zweck der Ausbildung ist es, maßgeblich zur Einsatzbereitschaft von Soldaten, Truppen und Stäben des ÖBH beizutragen und das Personal bestmöglich auf die Auftragserfüllung insbesondere im Einsatz vorzubereiten. Die Aufgabe der zentralen Ausbildungsorganisation ist es, dabei insbesondere eine vertiefte Verschränkung und Abstimmung zwischen den Waffengattungen in der Kaderund Truppenausbildung sowie die ebenenbezogene Fähigkeit des Kaders zu einem einsatzorientierten Zusammenwirken militärischer Wirkmittel und eines integrierten zivil-militärischen Ansatzes (Disziplinenkoordination) sicherzustellen. Darüber hinaus 45 Personalführung umfasst neben der Mitarbeiterführung zahlreiche Felder des Personalmanagements, die auf definierten Berufs- und Laufbahnbildern aufbauen. Personalführung, für deren Wahrnehmung jede Führungskraft unmittelbar verantwortlich ist, findet im Spannungsfeld zwischen dienstlicher Notwendigkeit und den persönlichen Interessen der einzelnen Mitarbeiter statt. ist die ressortspezifische tertiäre Bildung durch die zentrale Ausbildungsorganisation bereitzustellen. Das Ausbildungswesen setzt dies über eine eigenständige und durch Herstellung von geeigneten Führungsbeziehungen eng aufeinander abgestimmte und hinsichtlich des Zusammenwirkens optimierte Akademie- und Schulorganisation um. Die Ausbildung des Kaders und der Zivilbediensteten obliegt den Akademien und Schulen. Die Truppenausbildung obliegt den Kommanden der oberen Führung. Die Ausbildung konzentriert sich auf den militärischen Kernbereich samt Ressortspezifika und vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen auf jenen Bildungsniveaus, die für die Aufgabenerfüllung unerlässlich sind. Die Anerkennung externer, nationaler und internationaler Ausbildungen ist zu forcieren. Die Verfahren der Logistik sind für den Einsatz auf Autarkie und Durchhaltefähigkeit auszurichten. Die logistische Aufbau- und Ablauforganisation ist nach ökonomischen Grundsätzen zu gestalten bzw. lageabhängig anzupassen. Die Anwendung des 2- Ebenen-Modells ist so lange wie möglich anzustreben, um logistische Schnittstellen zu minimieren. Krisenfestigkeit, Autarkie, Durchhaltefähigkeit und die Bereithaltung als strategische Handlungsreserve der Republik erfordern eine verfügbare und verlegbare 3. Ebene. Auch aufgrund der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben "Beitragsleistung zur strategischen Handlungsreserve" sowie "Aufrechterhaltung der strategischen Führungsfähigkeit" ist die bisherige Ausrichtung der Autarkie des ÖBH in Hinblick auf die neuen Bedrohungen einer ressourcenorientierten Prüfung zu unterziehen. Eine Bevorratung von Ersatzteilen zur Instandsetzung von Ausrüstung bis an das Ende der Lebenszeit von Systemen ist nicht anzustreben. Durch Ausphasen und der damit verbundenen Entnahme von Ersatzteilen sind die Kosten auch unter Inkaufnahme des Risikos von Fehlbeständen zu reduzieren. Dadurch freiwerdende finanzielle Mittel sind für Beschaffungen von neuen Technologien einzusetzen. Das Schwergewicht logistischer Maßnahmen im Einsatz liegt in der effektiven Erfüllung der Erfordernisse der eingesetzten Truppe. Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte haben dem gegenüber Nachrang. Einsatzbedarfe sind vorrangig durch militärlogistische Vorsorgen zu decken, das Alleinstellungsmerkmal diesbezüglich ist als militärische Kernfähigkeit zu erhalten und auszubauen. Kräfte, welche für die logistische Unterstützung eines Einsatzes bereitgehalten werden, können zur Erhöhung der eigenen und gesamtheitlichen logistischen Leistungsfähigkeit während des Normdienstes in den Kompetenzzentren verwendet werden. Im Falle eines Einsatzes sind die erforderlichen logistischen Fähigkeiten in Entsprechung des "Force Provider Prinzips"46 dem jeweiligen Bedarfsträger zuzuführen. 46 Im "Force Provider Prinzip" werden Teilfähigkeiten, die nicht in der entsprechenden Quantität und Qualität bei den Bedarfsträgern zur Verfügung stehen, zentral bereitgehalten. Somit ist die Erbringung logistischer Leistungen durch zivile oder sonstige Dienstleister nur in jenen Bereichen anzustreben, in welchen keine Duplizierung militärischer Fähigkeiten auftritt bzw. die für militärische Lösungen charakteristische Robustheit und Nachhaltigkeit nicht erforderlich sind. Die Erfordernisse logistischer Einfachheit und Einsatztauglichkeit sind im gesamten Streitkräfteentwicklungsprozess zu berücksichtigen. In diesem Sinne sind Sonderlösungen und große Typenvielfalt auch unter Inkaufnahme eines partiellen Fähigkeitsverzichts weitestgehend zu vermeiden. Wenn möglich, sind am Markt verfügbare, handelsübliche Güter zu nutzen. Die Fähigkeit zur schnellen Anpassung von Gerät zur Sicherstellung eines dringenden Einsatzbedarfes, die Anfertigung von Sonderkonfigurationen basierend auf Standardgerät und die Durchführung bestimmter Modifikationen muss zum Erhalt einer gewissen Flexibilität trotzdem eigenständig sichergestellt werden können. Dies sollte, um eine hohe Flexibilität zu erzielen, entweder dezentral im Rahmen der Materialerhaltungseinrichtungen oder kostenneutral mit Partnern erfolgen. Rüstungsmaßnahmen benötigen aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen oftmals einen langfristigen Vorlauf vor dem Wirksamwerden, wobei auch die Zeit für das Herstellen der Verwendungsreife zu berücksichtigen ist. Rüstung und Beschaffung erfolgen daher auf der Basis langfristiger Planungen abgeleitet aus der Einsatzambition und sind auf den jeweils gesamten Lebenslauf-Zyklus abgestimmt. Die Priorisierung der Rüstungsmaßnahmen hat sich konsequent an den Prioritäten der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben auszurichten und ist dem jeweils verfügten Programm zu entnehmen. ## 2.13.2. Fähigkeitsorientierung Die Streitkräfteentwicklung hat unter ständiger Berücksichtigung der sich entwickelnden Ressourcenlage fähigkeitenorientiert zu erfolgen. Zum Zwecke der Standardisierung und Interoperabilität werden die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Fähigkeiten des ÖBH in die, durch EU und NATO im Rahmen der Streitkräfteentwicklung verwendeten, sechs Fähigkeitsbereiche eingeteilt. Diese sind: - Führung (Command), - Mobilität (Deploy), - Wirkung (Engage), - Information (Inform), - Schutz (Protect), - Aufrechterhaltung des Leistungsvermögens (Sustain). Fähigkeiten, welche sich nicht aus den Einsatzerfordernissen ableiten lassen, aber zur Sicherstellung des Normdienstes und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind, werden dem siebten Fähigkeitsbereich "Streitkräftemanagement" zugeordnet. Gleichzeitigkeitsbedarf und Durchhaltefähigkeit stellen in Verbindung mit der Einsatzambition wesentliche Faktoren für Struktur- und Einsatzplanung dar. Das Fähigkeitsspektrum hat sich ressourcenorientiert an den einsatzwahrscheinlichen Aufgaben auszurichten. Abweichungen zum Fähigkeits-Soll müssen im Rahmen der Kontrolle festgestellt werden und dokumentierbar sein. Die Fähigkeit zum Lufttransport ist auf Basis vorhandener Kapazitäten sowie entsprechender vertraglicher Regelungen mit Dritten, auch zivilen Anbietern, sicher zu stellen bzw. unter Berücksichtigung der Ressourcenlage weiter zu entwickeln. Die Beteiligung an multinationalen Eingreifkräften, wie den EU-Battle Groups, ist auch als Treiber der Fähigkeitsentwicklung zu nutzen. Im Rahmen der strukturellen Transformation ist der Deckung von Fähigkeitslücken im internationalen Bereich entsprechendes Augenmerk zu widmen. ## 2.13.3. Kooperationsorientierung Kooperationen haben sich, unter strikter Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen, vornehmlich an der Fähigkeitsentwicklung für die einsatzwahrscheinlichen Aufgaben zu orientieren. Kooperation ist bereits bei der Streitkräfteplanung als Grundprinzip anzuwenden. National wird dies durch die disziplinenübergreifende Vernetzung umgesetzt. Darüber hinaus können die neuen Sicherheitsrisiken von Österreich kaum mehr im nationalen Alleingang bewältigt werden, sie erfordern daher bi- oder multinationale Koordination und Kooperation, nationale Alleingänge werden die Ausnahme darstellen. Im nationalen Kontext sind Kooperationen mit den sicherheitsrelevanten Ressorts vorwiegend mit konkretem Bezug zu den Inlandsaufgaben einzugehen. Dies sind im Besonderen das BMI mit seinen Behörden und Dienststellen, das Bundeskanzleramt (BKA), das BMEIA, das BMVIT, die Länder- und Gemeinden sowie Blaulichtorganisationen (Rotes Kreuz, Feuerwehr, …) oder beispielsweise der CERT-Verbund im Bereich Cyber-Sicherheit und der Cyber-Verteidigung. Die Kooperationen sind, wo zweckmäßig, mit Verwaltungsübereinkommen festzuschreiben. Im internationalen Kontext sind Kooperationen mit Akteuren der internationalen Organisationen sowie mit bevorzugten Partnern vorwiegend mit konkretem Bezug zu den Auslandsaufgaben einzugehen. Dies sind die EU, die VN, die NATO und die OSZE bzw. diverse Kooperationsformate. Im bilateralen Bereich ist die Deutsche Bundeswehr, u.a. aufgrund der gemeinsamen Sprache, der gemeinsamen internationalen Einsätze der letzten Jahre und der vergleichbaren Militärkultur wichtiger Partner. Andere wichtige Partner sind im Rahmen der Regionalkooperation die Armeen unserer Nachbarstaaten. Weitere Partnerschaften können bei Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eingegangen werden. Kooperationen dienen vor allem der Steigerung und Erhaltung von im Zuge der fähigkeitsbasierten Streitkräfteentwicklung abgeleiteten Fähigkeiten. Zu diesem Zweck ist ein konkretes militärisches Kooperationsportfolio zu erstellen. Dieses Kooperationsportfolio stellt die Summe aller vereinbarten Kooperationen dar. Kooperationen dürfen aufgrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Neutralität) nicht zu einer gänzlichen Aufgabe oder einem gänzlichen "outsourcing" einer hoheitlichen Aufgabe führen. Es ist zumindest jenes Niveau der Fähigkeit aufrecht zu erhalten, welches aufgrund des aktuellen militärischen Bedarfs als notwendig beurteilt wird. Kooperationen können nicht nur zur Erreichung einer Soll-Fähigkeit eingegangen werden, sondern auch in Teilbereichen bei bereits bestehenden Fähigkeiten (die aktuell zur Gänze durch das ÖBH abgedeckt werden) erfolgen, wenn dies der Steigerung und Erhaltung der Fähigkeit oder der Ressourcenoptimierung dient. Aktive Kooperationen sind vornehmlich in jenen Bereichen, in denen das ÖBH besondere Expertise aufweist (z.B. Gebirgsausbildung), proaktiv anzubieten, so kann zugleich der Anschluss an multinationale Entwicklungen erhalten bleiben. Die Logistik unterliegt einem laufenden Transformationsprozess. Im Kontext allgemeiner Ressourcenknappheit müssen, besonders im logistischen Bereich, Mechanismen der gesteigerten Kooperation genutzt werden. Dies kann in Form bi- bzw. multinationaler Lösungen, ressortübergreifender Bereitstellungsverfahren und Synergien, Vergabe der Leistungsbereitstellung an Dritte oder durch eine Kombination all dieser Varianten erreicht werden. Die Fokussierung auf geringer werdende Ressourcen und deren Zentralisierung in Form von Servicezentren und Pools ist für eine effizientere militärische Logistik weiter zu verfolgen. Dabei sind Kompetenzzentren mit zugeteilter Systemverantwortlichkeit zur Reduktion von Redundanzen beim Aufbau und beim Erhalt von Fähigkeiten und Kapazitäten sowie zur Nutzung von Synergien zu bilden. Kooperation stellt auch im Bereich der Rüstung und Beschaffung das Grundprinzip zur Kostenreduzierung über den gesamten Lebenslauf-Zyklus dar. National sind ressortübergreifende Prozesse anzustreben. Wo immer möglich sind jedoch rein nationale Lösungen zu vermeiden. Sind diese unumgänglich, ist ein besonders strenger KostenNutzen Maßstab anzulegen. "User-Clubs" sind, wo immer sinnvoll möglich, auch weiterhin zu nutzen. Dies stellt auch die Kompatibilität von Rüstungsgütern sicher. Die nationale und internationale Kooperation hat auch im Bereich der Ausbildung und Ausbildungsunterstützung der Steigerung, Erhaltung und Kompensation jener Fähigkeiten zu dienen, die nicht oder im nicht ausreichenden Umfang selbständig sichergestellt werden können, inhaltlich kompatibel sind und bi- oder multilateral, vor allem auch ressourcenmäßig, Synergieeffekte eröffnen. Die nachhaltige Anwendung und Vernetzung von zeitgemäßen Ausbildungsmitteln und -methoden wie Fernausbildung, Simulation und moderner Ausbildungsinfrastruktur sind zu forcieren und stellen einen integralen Bestandteil des Ausbildungswesens dar. Im Gegensatz zu Kooperation werden unter nationaler und internationaler Koordination alle Tätigkeiten subsumiert, die der Einsatzvorbereitung, der Einsatzplanung, der Einsatzdurchführung und der Assistenz- oder Hilfeleistung im Sinne der Auftragserfüllung dienen. Sie werden permanent oder ad hoc durch Verbindungsorganisationen sichergestellt. ## 2.13.4. Innovationsorientierung Innovation beginnt beim Menschen. Daher sind Modelle zu generieren, die die geistige Vielfalt und den Ideenreichtum der Angehörigen des Ressorts nützen, um der Forderung der "wissenden Organisation" nachzukommen. Die Verteidigungsforschung ist eine langfristig lohnende Investition zur militärischen Aufgabenbewältigung. Ihrer Weiterentwicklung ist daher im ÖBH unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Gegebenheiten - gerade in Phasen geringer Verteidigungsbudgets - eine hohe Priorität beizumessen, da ansonsten der Anspruch einer "wissenden Organisation ÖBH" nicht aufrechterhalten werden kann. Zur Gewährleistung der Zielsetzungen der TV ist die kontinuierliche Weiterführung des Aufgabenbereiches Forschung und Entwicklung sowie eine dieser Ambition entsprechenden strukturellen Abbildung mit zugehöriger Kompetenz erforderlich. Ein aufwuchsfähiges Forschungsmanagement auf militärstrategischer und operativer Ebene, welches der steigenden Bedeutung der Verteidigungsforschung sowie der Dynamik der Forschung und Innovation am nationalen und internationalen Sektor gerecht werden kann, ist sicherzustellen. Bestehende ressortinterne, forschungsdurchführende Stellen sind, unter Berücksichtigung der kritischen Größe, zu leistungsfähigen Kompetenzzentren auszubauen. Eine sukzessive (insbesondere quantitative) Annäherung des Aufgabenbereichs Forschung und Entwicklung an europäische Benchmarks, abgestützt auf periodische Referenzierung zu vergleichbaren EU-Staaten, ist anzustreben. Forschungsrelevante personelle Aufstockungen bzw. Umschichtungen sind in den prioritären Bereichen Führung und Führungsunterstützung, wehrtechnische Forschung sowie Simulation & Modelling / Operations Research (OR) schrittweise umzusetzen. Die bestehende Beschäftigung mit den Militärwissenschaften, also die Gesamtheit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre ist vorwiegend an den ressortinternen Bildungseinrichtungen47 zu intensivieren. Eine Unternehmenskultur, welche die Hervorbringung eigener qualitativ hochwertiger, nachgefragter Forschungsbeiträge begünstigt und im Rahmen von synergetischen Kooperationen externe Forschungsleistungen sinnvoll in den nationalen Innovationsprozess einfließen lassen kann, ist anzustreben. Die nachhaltige Anwendung und Vernetzung von zeitgemäßen Ausbildungsmitteln und - methoden wie Fernausbildung, Simulation und moderner Ausbildungsinfrastruktur sind zu forcieren und stellen einen integralen Bestandteil des Ausbildungswesens dar. 47 An den ressortinternen Bildungseinrichtungen, weil keine zivile Universität oder Fachhochschule sich mit diesem Wissenschaftszweig beschäftigt. # 3. Ausblick Auf Das Öbh Der Zukunft ## 3.1. Herausforderung Budgetvolumen In den nächsten Jahren erfolgt die Strukturanpassung des BMLVS und des ÖBH 2010 zum ÖBH 2018 mit dem Ziel, den vorgegebenen Budgetrahmen einzuhalten und die verbleibenden Strukturen dennoch entsprechend betreiben zu können. Die bestehenden Strukturen sind daher insoweit anzupassen, als dauerhaft der jährliche strukturelle Budgetmittelbedarf um rund 200 Millionen Euro abgesenkt wird. Parallel dazu werden mit einem Sonderinvestitionsprogramm jene Bereiche, die für die Erfüllung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben von besonderer Bedeutung sind, sichergestellt. Dem BMLVS wurden zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von 616 Mio. Euro zur Deckung des dringend notwendigen Investitionsbedarfs zugesagt. Davon sind 350 Mio. Euro als Sonderfinanzierung bis 2019 und der Rest der Summe als Finanzierungszusage ab 2020 festgelegt. Diese Mittel werden für notwendige Investitionen bei den Luftstreitkräften, zur Verbesserung der Mobilität und des Schutzes der Truppe, zur Umsetzung der Wehrdienstreform sowie zur Stärkung der Miliz eingesetzt. Darüber hinaus sind die Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen für Investitionsvorhaben, die nicht im Sonderinvestitionsprogramm abgebildet sind, heranzuziehen. Diesem signifikanten Investitionspaket steht ein im Ressort beurteilter höherer Investitionsbedarf über diesen Zeitraum gegenüber. Dies zwingt in der weiteren Streitkräfteentwicklung zu klarer Prioritätensetzung. Weiterhin wird es aus militär-fachlicher Sicht als notwendig erachtet, das Budgetvolumen für die militärische Landesverteidigung so zu erhöhen, dass die Anteile für Beschaffung und Forschung rund 20% der Gesamtausgaben erreichen können48. Zur Budgetentlastung im Personalbereich ist insbesondere ein gesteuerter, sozial verträglicher Personalumbau durch Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft zu ermöglichen. Die Möglichkeiten zur Übernahme des Personals sind zu verbessern und gesamtstaatlich zu koordinieren. 48 Entschließung der Verteidigungsminister im Rahmen der EVA aus dem Jahr 2007. ## 3.2. Herausforderung Personalentwicklung Die bestehende Personal-Organisations-Schere ist zu schließen. Es ist eine Balance zwischen Organisations- und Personalrahmen zu finden, bei der ein sinnvoller Handlungsspielraum bestehen bleibt. Die allfällige Reduktion der Struktur ist mit Schwergewicht außerhalb der Einsatzorganisation durchzuführen. Daher sind Streichungen von Aufgaben außerhalb des militärischen Kernbereichs vorzunehmen, deren Verlust ist bewusst in Kauf zu nehmen. Im Rahmen des auf Bundesebene vorgesehenen modernen, eigenständigen und einheitlichen Dienstrechts sind die militärischen berufsspezifischen Ausprägungen einzubringen. Alle Bestrebungen dieses Vorhaben umzusetzen, sind zu unterstützen. Das Schaffen einer zielgerichteten Auslandseinsatzverpflichtung bleibt militärisches Erfordernis. Im Rahmen der Forderung eines neuen Dienstrechts ist vor allem die Zeitlaufbahn zu forcieren. Dies trifft mit Schwergewicht auf Soldaten zu, muss allerdings auch für Zivilbedienstete im Sinne der flexiblen Unternehmenssteuerung gelten. Über die Überlegungen zum Umstieg der Personen mit Zeitlaufbahnen zu anderen Ressorts oder in die Wirtschaft hinausgehend, sind auch Modelle zur Nutzung des Personals innerhalb des Ressorts (Umstieg von Soldaten- auf zivile Laufbahn) in einem neu zu entwickelnden Dienstrecht zu berücksichtigen. Die Konkurrenzfähigkeit zur Wirtschaft im Bereich des Gewinnens und Haltens von Fachexperten (medizinischer Bereich, fliegerischer Bereich, technischer Bereich, IKT und Cyber-Bereich) ist durch entsprechende Sondervertragslösungen und Laufbahnbilder zu gewährleisten. Entscheidend für die Weiterentwicklung der Instrumente der Personalführung und der Personalentwicklung ist deren Sozialverträglichkeit, da andernfalls weder Freiwillige noch Verpflichtete in der nötigen Zahl, Qualifikation und Motivation zur Verfügung stehen werden. Die Motivation aller Personen (Bedienstete wie Wehrdienstleistende) zur bestmöglichen Aufgabenerfüllung muss erhalten und ggf. erhöht werden. Hierzu sind alle Maßnahmen der Strukturierung des Personalkörpers, sowie die Instrumente und Maßnahmen des Personaleinsatzes und der Personalentwicklung auch an deren Sozialverträglichkeit auszurichten. Die reine Verfügbarkeit des Personals ist zur Aufgabenerfüllung des Ressorts unzureichend. Der entscheidende Parameter für alle Vorhaben des Ressorts (Einsatzvorbereitung, Einsatz, aber auch Organisationsentwicklung, Erhöhung von Mobilität, Auslandseinsatz-Bereitschaft, Attraktivierung des Grundwehrdienstes, etc.) ist das Wollen der Personen, das heißt deren Bereitschaft, sich bestmöglich einzubringen. Als unumgängliche Grundlage hierfür werden die Gestaltung der Wehrpolitik und Maßnahmen zur Steigerung der Unternehmenskultur (z.B. menschenorientierte Führung) forciert. ## 3.3. Vorgaben Für Die Fähigkeitsentwicklung Zum Öbh Der Zu- kunft Die in TV und MSK mit "Einsatzorientierung", Fähigkeitsorientierung", "Kooperationsorientierung" und "Innovationsorientierung" beschriebenen "Grundprinzipien der Streitkräfteentwicklung" des ÖBH 2018 sind auch für die weitere Streitkräfteentwicklung (Arbeitsbegriff ÖBH der Zukunft - ÖBHdZ) gültig bzw. sind diese entsprechend weiter zu entwickeln. Das ÖBHdZ ist, unter zeitgemäßer Beachtung der Neutralität, auf ein klar umrissenes zukünftiges Konflikt- und Bedrohungsbild der Republik Österreich auszurichten. Im Rahmen der militärischen Landesverteidigung sind die Auswirkungen wichtiger, zukünftiger Herausforderungen insbesondere im Cyber-Raum, der Urbanisierung sowie der Überwachung von großen Räumen und des Terrorismus umzusetzen. Die Aufgaben des ÖBH gestalten sich in der Praxis zunehmend komplexer. Die neuen Ansprüche und Erwartungen an das ÖBH nehmen eine Entwicklung an, die mit der gegenwärtigen Rechtslage (die auf das Jahr 1975 zurückgeht) immer schwieriger zu vereinbaren sind. Die Übertragung von neuen Aufgaben an das ÖBH, welche die Grenzen des geltenden Rechts überschreiten würden, sowie eine Neudefinition des Begriffes "militärische Landesverteidigung" erfordern würden, obliegt ausschließlich dem Bundes-Verfassungsgesetzgeber. Bis zu einer allfälligen Änderung der Rechtslage bleiben die derzeitigen Aufgaben des Bundesheeres, samt ihrem gegenwärtigen Begriffsverständnis, unverändert. Das in der TV und in diesem MSK artikulierte Verständnis von militärischer Landesverteidigung ist entsprechend den geopolitischen Entwicklungen zu vertiefen. Aus militärstrategischer Sicht besteht der Bedarf, das althergebrachte Verständnis der konventionellen militärischen Landesverteidigung an die zukünftigen Bedrohungen und eine sich möglicherweise entwickelnde gemeinsame europäische Verteidigungsfähigkeit anzupassen. Es ist eine möglichst klare Zukunftsprognose als Basis der Planungen des ÖBHdZ zu erstellen. Dazu sind auch Möglichkeiten der Wissenschaft und Forschung zu nutzen. Das Streitkräfteprofil wird auch künftig ressourcenbedingt auf die militärische Eintrittswahrscheinlichkeit auszurichten sein. Das ÖBHdZ ist dennoch in seinen Alleinstellungsmerkmalen zu stärken, diese sind vor allem militärische Durchsetzungsfähigkeit, Durchhaltefähigkeit, Disziplinenkoordination und Autarkie. Der Erhalt möglicherweise nicht mehr prioritärer militärischer Fähigkeiten ist in Zusammenschau von Bedrohungsbild, Einsatzwahrscheinlichkeit und den verfügbaren Ressourcen zu beurteilen. In der militärischen Landesverteidigung hat auf allen Führungsebenen teilstreitkräfteübergreifend der Kampf der verbundenen Waffen auch den Cyber-Raum zu umfassen. Der gesamte Cyber-Raum ist aktiv für "Computer Network Operations" zu nützen. In den militärischen Kernbereichen hat eine klare Schwergewichtssetzung nach dem Grundsatz "Tiefe vor Breite" zu erfolgen. Militärische Fähigkeiten außerhalb des Streitkräfteprofils sind mit Schwergewicht durch Kooperationen mit anderen Streitkräften zu decken. Dies ist vor allem dann anzustreben, wenn Ersparnis eintritt. Ist der Zeitbedarf für das Wiederherstellen einer kritischen Fähigkeit länger als eine realistische Vorwarnzeit, so sind Maßnahmen des Fähigkeitserhalts in Zusammenschau mit dem damit verbundenen Risiko zu beurteilen. Die Strukturen und Fähigkeiten des ÖBHdZ sind primär auf die Beherrschung einer Schutzoperation im Inland auszurichten, müssen aber auch für sicherheitspolizeiliche Assistenzen, den Beitrag zum internationalen Krisenmanagement und für Hilfeleistung bei Katastrophen im In- und Ausland verfügbar sein. Im internationalen Krisenmanagement war in den letzten Jahren eine Rollenaufteilung zwischen EU und NATO erkennbar. Dabei waren in EU-geführten Einsätzen vor allem Fähigkeiten in der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf allen Ebenen von hohem Wert. Die Verlegung von Truppen der Mitgliedsstaaten zu militärischen Kampfeinsätzen bildeten seltene Ausnahmen, stabilisierende Einsätze standen im Vordergrund. Konzentrierte sich die NATO zuletzt auf robuste Kampfeinsätze außerhalb des Bündnisgebietes, so hat nunmehr durch die Vorgänge in der Ukraine die gemeinsame Bündnisverteidigung erneut an Stellenwert gewonnen. Zusätzlich bereitet sich das Bündnis auf den Kampf im Cyber-Raum und den Schutz der europäischen Süd-Flanke, auch gegen nichtkonventionelle Gegner, vor. Die nordischen Partnernationen nähern sich der NATO weiter an. Auch im Rahmen der VN werden vermehrt robuste militärische Fähigkeiten aufgrund des notwendigen Übergangs vom "traditionellen Peacekeeping" zu "multidimensionalen" friedenserhaltenden Einsätzen notwendig. Von den Mitgliedsstaaten wird über den Schutz von Zivilisten mit robusteren Kräften hinaus Bedarf am Einsatz moderner Technologien (z.B. Drohnen), sowie die Schaffung effizienter ISTARStrukturen zur Deckung des Informationsbedarfes erwartet. In diesem Sinne können die folgenden, von EU und NATO bekannt gegebenen, Fähigkeitslücken für die Streitkräfteentwicklung des ÖBHdZ von Relevanz sein: - *Cyber Defence,* - *Strategic medical evacuation, evacuation of persons,* - *Medical treatment/medical personnel,* - *Theatre Logistic Support Group, general logistic support,* - Logistic support for a Forward Mounting Base, - *Supply and storage of petrol-oil-lubricants (POL),* - *Combat Search and Rescue,* - *CBRN capabilities,* - *Joint ISR, establishing an operational picture.* Dies leitet sich aus den folgenden Fähigkeitslücken in EU und NATO49 ab: - *C2 of Air operations (*),* - *Joint ISR, establishing an operational picture (*),* - *Air-to-Air Refuelling (*,)* - *Medical treatment/medical personnel (*),* - *Theatre Logistic Support Group, general logistic support,* - *(Airborne) Electronic Warfare,* - *Suppression of Enemy Air Defence,* - *Combat Search and Rescue,* - *CBRN capabilities.* Nur auf Seiten EU erwähnt: - *Cyber Defence,* - *IMINT (Imagery Intelligence),* - *Strategic medical evacuation, evacuation of persons,* - *Establishment and sustainment of operational airfields (bare base* capabilities), - *strategic air and sea transport,* - *Logistic support for a Forward Mounting Base,* - *Supply and storage of petrol-oil-lubricants (POL),* - *Offensive/Defensive Counter Air Operations,* - *Sea Control / Power and Force Projection,* - *Protection of Sea Lines of Communication.* Nur auf Seiten NATO erwähnt: - *Precision guided munition (*),* - *Ballistic missile defence (*),* - *Maritime surveillance (*),* - *SOF aviation,* - *Combat support for Div, Corps (especially artillery),* - *Mine warfare,* 49 Innerhalb der NATO wurde schon vor einiger Zeit eine Liste von 17 Fähigkeitslücken zusammengestellt. Sieben davon werden von den NATO als kurz- bis mittelfristig behebbar beurteilt (mit "(*)" gekennzeichnet). - *Ground based air defence,* - *Counter rocket artillery and mortar.* Aus den in den letzten Jahren durchgeführten Kräfteaufbringungsprozessen im Rahmen von EU und NATO Einsätzen lassen sich ebenfalls Tendenzen ableiten.50 Dabei lassen sich die folgen Bereiche als wiederkehrende Defizitbereiche zusammenfassen: - Logistik (wiederkehrende Defizite in verschiedensten Teilbereichen wie *Joint Logistic Support Group*, RSOM bis hin zu Transportkompanien), - Medizinische Versorgung (inkl. takt. bis strat. MEDEVAC), - Truppenschutz in allen Bereichen, - SOF, - MSU - MP, - *In theatre transport* (v.a. mittlere Transporthubschrauber), - ISR (UAVs, HUMINT, SIGINT…), - *Advisory Teams* und Ausbildungspersonal. Nicht unerheblich sind daher die allgemeinen Entwicklungstendenzen von EU-geführten Einsätzen. Diesbezüglich können aus einer allgemeinen Beobachtung der letzten Jahre die folgenden Trends abgeleitet werden: Im Bereich exekutiver militärischer Einsätze tendenziell Entwicklung hin zu: - Einsätzen geringen bis max. mittleren Umfanges, - Einsätzen niedriger bis mittlerer Intensität, - Einsätzen kurzer bis max. mittlerer Dauer, - Einsatzraum vornehmlich Afrika. Im Bereich nicht-exekutiver Einsätze ("Training, Mentoring, Assisting, Advising") der EU tendenziell Entwicklung hin zu: - Einsätzen mit gleichzeitiger Beratungs- (auf strategischer, militärstrategischer und operativer Ebene) und Trainingskomponente (v.a. auf taktischer Ebene), - Geringem Umfang (mit einem entsprechenden Missverhältnis zwischen den Unterstützungselementen und den praktisch umsetzenden Elementen), - Mittlerer bis langer Einsatzdauer, - Einsatzraum vornehmlich Afrika. 50 Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die angeführten Defizite an Kräften/Fähigkeitsbereichen in den Mitgliedstaaten nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind. Waren EU-geführte Einsätze in den Anfangsjahren der GSVP eher im Bereich exekutiver Aufgabenwahrnehmung angesiedelt, kann diesbezüglich zumindest teilweise von einer Trendwende ausgegangen werden. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass nicht exekutive Trainings- und Beratungseinsätze weiterhin stattfinden werden. Diesbezüglich könnten auch entsprechende Lehren gezogen werden (Profilentwicklung, Identifizierung eines Personalpools, gezielte Vorbereitung/Ausbildung). Aus verschiedenen Studien ergeben sich Hinweise auf Überkapazitäten in Europa, aber auch auf kritische Fähigkeitsbereiche. Dies wiederum sollte durchaus auch Rückschlüsse auf die Streitkräfteentwicklung erlauben. Gleichzeitig sind die angeführten Systeme teilweise veraltet und teilweise nicht verlegbar: - Traditionelle Infanterieeinheiten, - Kampfpanzer (*main battle tanks*, über 6.000 Stück vorhanden), - Kampfschützenpanzer (*armoured infantry fighting vehicles*, über 8.000 Stück vorhanden), - Mannschaftstransportpanzer (*armoured personnel carriers*, über 21.000 Stück vorhanden), - Mehrzweck bzw. Transporthubschrauber.51 ## 3.4. Planungsannahmen In Anbetracht der sicherheitspolitisch vorteilhaften geographischen Lage sowie der Größe unseres Landes und den offenbar langfristigen finanzwirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen in Europa werden die finanziellen Aufwendungen für die österreichischen Streitkräfte verhältnismäßig und im Verhältnis zu vergleichbaren Staaten gering bleiben. Demografie und zunehmende Komplexität von Gesellschaften werden sowohl den Umfang und die Zusammensetzung des Personalkörpers der Streitkräfte als auch die Einstellung der Gesellschaft zu Einsätzen von Streitkräften (Rückhalt in der Bevölkerung) in wachsendem Maße beeinflussen. In Österreich wird daher das Rekrutierungspotenzial weiter schrumpfen. Divergierende Interessen aufgrund vielfältiger Identitäten und Loyalitäten werden die gesellschaftliche Zustimmung zu militärischen Einsätzen noch weiter erschweren. In Einsatzgebieten mit hohem Bevölkerungswachstum, vielfältigen, unübersichtlichen Migrationströmen, gering ausgeprägten staatlichen Strukturen und schlechter wirtschaftlicher Lage müssen sich Streitkräfte auf ein großes, zunehmend heterogenes Spektrum 51 Im Widerspruch zur konkreten Kräfteaufbringung für EU-geführte militärischer Einsätze. unterschiedlichster, zahlenmäßig überlegener Akteure mit teilweise stark divergierenden Interessen einstellen. Die Möglichkeiten für Staaten und Konzerne, die Kontrolle kritischer Ressourcen zu instrumentalisieren, wird zunehmen. Die Globalisierung der Wirtschaft fördert zunehmend das Interesse an weltweiter Stabilität. Für global agierende Konzerne spielen Ländergrenzen und nationale Bindungen zunehmend eine untergeordnete Rolle. Immer häufiger wird sich militärische Technologie an Entwicklungen für den zivilen Markt orientieren und darauf basiert sein. Die Abhängigkeit von Zulieferern wird dadurch steigen. Technologie, die zuvor meist der militärischen Nutzung vorbehalten war, wird zunehmend im zivilen Bereich verwendet. Im Zuge dieses "Dual-Use" werden die Grenzen zwischen ziviler und militärischer Hochtechnologie zunehmend verschwimmen, Gefahren der Proliferation werden dadurch vielfältiger und komplexer. Konflikte werden immer häufiger asymmetrisch geführt. Die erst kürzlich gemachten Erfahrungen in Afghanistan und im Irak zeigen, wie ein technologisch unterlegener Gegner mit motivierten Kämpfern eine personell wie materiell überlegene Streitmacht am Erreichen der strategischen Ziele hindern kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine symmetrische Kriegsführung ausgeschlossen werden kann. In der Entwicklung des ÖBHdZ ist zu beachten, dass es im konventionellen Konflikt nicht die Symmetrie suchen sollte. Es ist weniger mit einer größeren Anzahl, sondern vielmehr mit einer größeren Diversifikation von Konflikten und Akteuren zu rechnen, bei der sich inner- und zwischenstaatliche Konflikte vermischen und überlagern. Solche Konflikte verlaufen zunehmend dynamisch, d.h. es sind mehrere Handlungsräume zugleich betroffen, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. Konflikte werden sich vermehrt in Räume begrenzter Staatlichkeit verlagern, wo sich Akteure staatlicher Souveränität, Regulierung und Durchgriffsmöglichkeiten mehr oder weniger entziehen. Dies sind vorrangig Länder mit fragiler Staatlichkeit, maritime Räume, der Weltraum und der Cyber-Raum. Insbesondere der Cyber-Raum als neuer, virtueller, äußerst dynamischer und deshalb nur schwer zu erfassender Raum gewinnt dabei, auch aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Räumen, weiter an Bedeutung. Die Befähigung, kurzzeitig von außen in instabile Regionen einzuwirken, wird an Bedeutung gewinnen. Entscheidungen erfolgen nicht mehr in offenen Schlachten, sondern hauptsächlich durch Überlegenheit im Informationsraum und das Beherrschen von Verbindungslinien und Ballungsräumen. Zwar werden absehbar klassische Wirkmittel die hauptsächlichen Waffen zur kriegerischen Austragung von Konflikten bleiben, die ständig modernisiert d.h. bspw. in Reichweite, Präzision oder Wirkung verbessert werden , vom Wirkungsprinzip her aber unverändert bleiben. Allerdings werden sich mit Zunahme der Vernetzung von Sensoren und Effektoren in Informationssysteme die Möglichkeiten zum verzugslosen und abstandsfähigen Handeln ständig erweitern. Damit kann die Truppenstärke reduziert und insbesondere auch der Schutz der eigenen Kräfte erhöht werden. Gleichwohl wird man auf Bodentruppen in einem Einsatzgebiet, vor allem in Ballungsräumen, nicht verzichten können. Darüber hinaus gilt es zu beobachten, wie Schlüsseltechnologien genutzt werden können, um alternative und völlig neue Wirkmittel und Vorgehensweisen in Konflikten zu entwickeln. Nachlassende nationale Bindungen und die Wechselwirkungen von Demografie, Technologie und fragiler Staatlichkeit werden private Militärunternehmen ("Private Military Companies" - PMC) fördern. Es ist deshalb vermehrt mit Unternehmen zu rechnen, die teilweise hochwertige militärspezifische Fähigkeiten anbieten. Dem operationellen Nutzen stehen Gefahren durch Missbrauch gegenüber. Reguläre Streitkräfte können in Konflikten auf PMC mit taktisch und technologisch hoch ausgeprägten Fähigkeiten treffen, die in der Lage sind, zumindest zeitlich und örtlich begrenzt "auf Augenhöhe" oder sogar überlegen zu agieren und zu kämpfen. Der personelle Umfang von Streitkräften als Maßstab für deren Stärke wird an Bedeutung verlieren - wichtiger wird deren Spektrum an Fähigkeit, Reaktionsschnelligkeit, Agilität und Schlagkraft. Darüber hinaus wird - für den jeweiligen Einsatz - der Rückhalt der eigenen Gesellschaft und der Bevölkerung in Einsatzgebieten weiter an Bedeutung gewinnen. Geht dieser Rückhalt verloren, kann er durch die eingesetzte Truppe nur noch schwerlich zurückgewonnen werden. Die Teilstreitkräfte müssen für alle Aufgaben innerhalb Österreichs schnell und umfassend verlegefähig sein. Im Rahmen internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung müssen sie in ausgedehnten, aber auch in urbanen Räumen und im unmittelbarem Kontakt zur zivilen Bevölkerung und unterschiedlichen Akteuren operieren. Dort kann die überlegene Kampfkraft moderner Streitkräfte oft nur bedingt entfaltet werden. Hier erweist sich der moderne, gut ausgebildete Soldat technischen Plattformen gegenüber flexibler und erfolgreicher, stellt aber besondere Herausforderungen an den Schutz der eigenen Kräfte. Die Fragmentierung in den Einsatzgebieten und der begrenzte Kräfteumfang stellen für Landstreitkräfte häufig besondere Anforderungen an Aufklärung, Mobilität, Flexibilität und schnelle Schwerpunktbildung. Die hohe taktische Beweglichkeit in geschützten Fahrzeugen und Luftbeweglichkeit der eigenen Kräfte ermöglichen es auch mit geringerer Truppenstärke zur richtigen Zeit zeitlich und räumlich begrenzt Überlegenheit zu erlangen. Ohne entsprechende Unterstützung durch Luftstreitkräfte ist ein erfolgreicher Kampf der Landstreitkräfte nicht möglich. Spezialeinsatzkräfte und Cyber-Kräfte gewinnen national wie international immer mehr an Bedeutung. Bedrohungen durch ballistische Flugkörper, Marschflugkörper, unbemannte (Kleinst-) Flugzeuge und durch Raketen, Artillerie und Granatwerfer sowie die Autonomie diverser Systeme haben zugenommen. Die Marktverfügbarkeit von (Kleinst-) Flugzeugen hat in symmetrischen und besonders in asymmetrischen Konflikten zu einem signifikanten Anstieg des Bedrohungspotenzials geführt, das den Schutz eigener Kräfte und der Zivilbevölkerung erschwert. Fähigkeiten zur Abwehr ballistischer Flugkörper ("Ballistic Missile Defence" - BMD) können aufgrund der Komplexität und der hohen Kosten nur in bi- und multinationaler Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden. Sie umfassen boden-, see-, luft-, und raumgestützte Systeme. Die gesellschaftliche, ökonomische und sicherheitspolitische Abhängigkeit von Systemen im Weltraum steigt weiter an. In Österreich sind hier vor allem nicht staatliche Akteure präsent. Die gemeinsame zivile und militärische Nutzung des Weltraums ("Dual-Use"), der Schutz und der gesicherte Zugang zu Weltraumsystemen hat auch für Österreich strategische Relevanz. Der Weltraum ist bereits heute schon Operationsraum. Weltraumoperationen umfassen dabei die Erstellung und Bewertung der Weltraumlage, die Steuerung und den Betrieb eigener raumgestützter Infrastruktur sowie Maßnahmen, um Störung, unbefugten Zugriff auf und Intrusion in raumgestützte Infrastruktur sowie Anwendungen und Dienste im Weltraum zu verwehren. Für Österreich, das keine eigenen staatlichen Systeme betreibt, bedeutet dies eine vollständige Abhängigkeit von Kooperationen. ## 3.5. Streitkräfteentwicklungsprozess Zum Öbh Der Zukunft Zeitgleich zur Einnahme des ÖBH 2018 erfolgt der Beginn der Streitkräfteentwicklung zum ÖBHdZ. Dazu wird der fähigkeitsbasierte Streitkräfteentwicklungsprozess weiterentwickelt und auf Basis eines neuen, langfristigen Streitkräfteprofils durchlaufen. Der Prozess beinhaltet u.a. auch die Realisierung der durch den ChGStb verfügten, relevanten militär- und organisationsstrategischen Ziele sowie die Berücksichtigung der Ressourcenlage auf Basis der nächsten Bundesfinanzrahmengesetze bzw. Bundesfinanzgesetze. Die Ergebnisse dienen in weiterer Folge als Grundlage für die Entwicklung des ÖBH 2018 zum ÖBHdZ. Die Streitkräfteentwicklung für das ÖBHdZ wird fähigkeitsorientiert durchgeführt. Dazu ist die gültige Richtlinie für die Bundesheerplanung in diesem Sinne anzupassen. Zunächst wird als wesentliche Grundlage das Streitkräfteprofil für das ÖBHdZ entwickelt, welches die in der TV festgelegte strategische Grundausrichtung und die verteidigungspolitischen Vorgaben für die Ambitionsfestlegung in den Bereichen Landesverteidigung, Assistenz, Beitrag zum internationalen Krisenmanagement sowie Querschnittsmaterien zusammenfasst. ![74_image_0.png](74_image_0.png) Abb. 4: Streikräfteentwicklungsprozess Im ersten Teilprozess der fähigkeitsorientierten Streitkräfteentwicklung ist der Fähigkeitsbestand des Ressorts durch Evaluierung aller Organisationselemente zu erheben und in einem Situationsbericht vorzulegen. Im nächsten Teilprozess werden im Rahmen der Grundlagenplanung für die einsatzwahrscheinlichen Aufgaben Einsatzszenarien zum Zwecke der erforderlichen Fähigkeits- und Strukturentwicklung entwickelt. Dabei werden abgeleitet aus der Umfeldszenarienanalyse im Rahmen des verteidigungspolitischen Managementprozesses für jedes Szenario Planungsannahmen im Bereich der geographischen und klimatischen Umfeldbedingungen sowie für die Bedrohungslage getroffen. Dann werden die zu erfüllenden militärischen Aufgaben sowie die erforderlichen Aufgabenträger mit den jeweils erforderlichen Fähigkeiten abgeleitet und beurteilt und in einem detaillierten generischen Einsatzkonzept ("Concept of Operations" - CONOPS) dargestellt. Dazu wird auch in einer Erstbeurteilung festgelegt, welche Verfahren und Aufgaben selbständig und welche nur in Kooperation mit Partnern anzuwenden bzw. zu erfüllen sind. Die gesamtheitliche Ableitung der erforderlichen Fähigkeiten wird dabei für die einsatzbestimmenden Aufgaben in Einsatzszenarien, wie "Militärische Landesverteidigung", "Beitrag zum internationalen Krisenmanagement zur Friedenserzwingung" bzw. "zur Stabilisierung & Wiederaufbau" durchgeführt. Schließlich werden die so beurteilten Aufgabenträger und Fähigkeiten auch den anderen Einsatzszenarien bedarfsgemäß zugeordnet. Das so beurteilte Fähigkeiten-Soll bildet gemeinsam mit den Strukturierungsprinzipien, dem Gleichzeitigkeitsbedarf, der Durchhaltefähigkeit und den Bereitschaftsstufen die wesentliche Grundlage für den nächsten Teilprozess des Fähigkeitsmanagements. Im Rahmen des Fähigkeitsmanagements wird zunächst das Struktur-SOLL des BMLVS für alle Einsatz- und Normdiensterfordernisse beurteilt. Der so ermittelte Bedarf wird dem Bestand gegenübergestellt und der Veränderungsbedarf erhoben. Danach werden unter Berücksichtigung der erwartbaren Ressourcenlage Planungsvarianten zur Deckung des Veränderungsbedarfes entwickelt. Die dazu erforderliche Priorisierung von Fähigkeitszielen wird für jede Planungsvariante durch eine Risikobeurteilung und Ressourcenabschätzung ergänzt. Die entschiedene Planungsvariante wird in einer Planungsleitlinie als Vorgabe für die Realisierungsplanung verankert. Der Gesamtbedarf wird in einem Bedarfsprogramm abgebildet, aus dem aufgrund der Vorgaben der Planungsleitlinie eine Realisierungsprognose für den Planungshorizont des für das ÖBHdZ relevanten MSK erstellt wird. Harmonisiert mit den Vorgaben des jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzes wird jeweils um ein Jahr rollierend eine Realisierungsabsicht für die jeweils kommenden vier Jahre festgelegt, aufgrund derer das Realisierungsprogramm mit dem gleichen Zeithorizont erarbeitet wird. Bis spätestens Ende September jeden Jahres ist ebenfalls um ein Jahr rollierend eine Vollzugsabsicht zu beurteilen, aufgrund derer das Vollzugsprogramm für die jeweils kommenden zwei Jahre erstellt wird. Schließlich wird die Realisierung der festgelegten Fähigkeits- und Strukturierungsziele verfolgt, welche die Vorgänge der materiellen und personellen Bereitstellung bis hin zur allgemeinen Einsatzvorbereitung der Verbände und Einheiten des Ressorts umfasst. Da der Streitkräfteentwicklungsprozess Neu als paralleler Prozess zum verteidigungspolitischen Management-Prozess konzipiert ist und neben den Teilprozessen der *Grundlagenplanung* und des *Fähigkeitsmanagements* auch die Teilprozesse der *Bereitstellung* und der *Allgemeine Einsatzvorbereitung* sowie die *Kontrolle* als ständigen Teilprozesse umfassen soll, sind die derzeit zuständigen Stellen in die Prozessmodellierung einzubeziehen. Wesentlich für das Verständnis des Streitkräfteentwicklungsprozess Neu ist, dass dieser nicht zum Ziel hat, das ÖBH periodisch gesamtheitlich umzustrukturieren oder völlig neu aufzustellen, sondern dass es um die fortlaufende Weiterentwicklung bzw. Anpassung oder Reduktion der (vorhandenen) Fähigkeiten des ÖBH unter Berücksichtigung der zu erwartenden Bedrohungslage, des zu erwartenden Fähigkeiten-Bedarfs und der vorgegebenen / zur erwartenden Ressourcen geht. Es sollte also jeweils nur um spezifische Teilbereiche gehen, in welchen eine Entwicklung stattfindet. Aufgrund der Umsetzung der Strukturanpassung ÖBH 2018 und der bereits festgelegten Verwendung des Sonderinvestitionspaketes bis 2019 sind größere Veränderungsmöglichkeiten erst wieder ab dem Finanzjahr 2019 gegeben. Da jedoch spätestens 2018 die derzeitige Gesetzgebungsperiode endet und mit einer neuen Bundesregierung auch mit einer Erneuerung (gegebenenfalls auch Änderung) der verteidigungspolitischen Vorgaben zu rechnen sein wird, ist der Zeitplan für den Streitkräfteentwicklungsprozess für das ÖBHdZ so aufgestellt, das die Ergebnisse in Form des Bedarfsprogramms für das ÖBHdZ in den Regierungsverhandlungen bzw. im neuen Regierungsprogramm Berücksichtigung finden können. ## Beilage 1: Übersicht Teilstreitkräfte, Truppen- Und Waffengattungen | | Teilstreitkräfte | | | |---------------------------------------------------------------------------------------------|----------------------------------------------|----------------------------|-----| | Truppengattungen | Land | Luft | SEK | | Waffengattungen | Waffengattungen | Waffengattung | | | Aufklärungstruppe (ISTAR - Verbund) | | | | | Führungs | Fernmeldetruppe | | | | und Führungsunterstützungstruppen | Ordnungstruppe | Luftraumüberwachungstruppe | | | Jägertruppe | Kampffliegertruppe | Jagdkommando | | | Panzergrenadiertruppe | Fliegerabwehrtruppe | | | | Kampftruppen | Panzertruppe | Cyber - Kräfte | | | ABC-Abwehrtruppe | Luftunterstützungstruppe | | | | Artillerietruppe | | | | | Kampfunterstützungs | Pioniertruppe | | | | truppen | Kräfte für Informationsoperationen (InfoOps) | | | | Kräfte zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der "Civil-Military Cooperation" (CIMIC-Kräfte) | | | | | Einsatzunterstützungstruppen | Versorgungstruppe Sanitätstruppe | | |