BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT Teilstrategie Verteidigungspolitik ![0_image_0.png](0_image_0.png) 2014 Impressum: Medieninhaber' Herausgeber und Hersteller: Republik Österreich Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Roßauer Lände 1, 1090 Wien Druck: BMLVS/HDruckZ ASt Stiftgasse 4853/14 Wien, Oktober 2014 Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014 Auftrag »Sicheres Österreich« ## Inhalt | 1 Einleitung | |--------------------------------------------------------------------------| | 2 Militärische Sicherheits- und Risikolage | | 3 Verteidigungspolitische Zielsetzungen | | 4 Verteidigungspolitisches Konzept Österreichs | | 4.1 Militärische Landesverteidigung | | 4.2 Assistenzaufgaben und militärische Katastrophenhilfe_ | | 4.3 Mitwirkung an gesamtstaatlichen sicherheitspolitischen Prozessen | | 4.4 Internationale Strategie | | 4. 4. 1 Mitwirkung in internationalen Organisationen | | 4. 4. 2 Verteidigungspolitische Regionalstrategien | | 4.5 Nationale und internationale Kooperationen | | 4.6 Verteidigungspolitischer Managementprozess _ | | 5 Verteidigungspolitischer Auftrag, Aufgaben und Zielvorgaben an das ÖBH | | 5.1 Verteidigungspolitischer Auftrag | | 5.2 Verteidigungspolitisches Leistungsprofil | | 5.3 Grundprinzipien der Streitkräfteentwicklung_ | | 6 Humankapital und Wehrpolitik | | 7 Glossar | | 7.1 Abkürzungen | | 7.2 Definitionen | | Beilage: Einsatzwahrscheinlichkeit militärischer Aufgaben | 3 # 1 Einleitung Die Gewährleistung von Sicherheit ist Grundvoraussetzung für die Erhaltung eines selbstbestimmten, freien und demokratischen Gemeinwesens, des europäischen Gesellschaftsmodells sowie des sozialen Wohlstands. Die österreichische Verteidigungspolitik umfasst alle militärischen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit Österreichs. Sie stellt die verteidigungspolitische Umsetzung der Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) dar. In Österreich ist die Verteidigungspolitik Teil der nationalen »Umfassenden Sicherheitsvorsorge«. Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) ist die bewaffnete Macht der Republik Österreich. Es ist Ausdruck des Willens und der Fähigkeit der Republik Österreich zur Verteidigung seiner Verfassung und Werteordnung. Das ÖBH ist ein wesentliches Mittel zur Gestaltung einer nach den Prinzipien des Völkerrechts und der Humanität orientierten österreichischen und europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und ein Instrument zur internationalen Solidaritätsleistung unter dem völkerrechtlichen Primat der Vereinten Nationen. Die Verteidigungspolitik basiert auf einer engagierten Neutralitäts- und einer solidarischen Europapolitik. International folgt sie daher einer Strategie der umfassend angelegten Umfeldstabilisierung und Krisenvorbeugung. Die Verteidigungspolitik ist im Rahmen einer gesamtstaatlich organisierten Risikoanalyse laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Herausforderungen anzupassen. Basierend auf der Erhaltung einer lageangepassten Verteidigungsfähigkeit und unter Nutzung der Miliz soll das Österreichische Bundesheer ein möglichst multifunktionales Aufgabenspektrum abdecken können und auf dieser Basis im Rahmen der zur Verfügung gestellten Ressourcen Prioritäten setzen. Die Teilstrategie Verteidigungspolitik beschreibt die militärische Sicherheits- und Risikolage, die verteidigungspolitischen Zielsetzungen sowie den Auftrag, die Aufgaben und das Leistungsprofil des Österreichischen Bundesheeres mit einer mittelfristigen Perspektive (Planungshorizont bis zu 10 Jahren). Die Sicherheit Österreichs und jene der Europäischen Union sind auf das Engste miteinander verbunden. Es gibt kein sicheres Österreich ohne eine sichere EU und keine sichere EU ohne eine stabile europäische Nachbarschaft. Die neuen Sicherheitsrisiken können von Österreich kaum mehr im nationalen Alleingang bewältigt werden. Sie erfordern vielmehr europäische Koordination und Kooperation. Die österreichische Verteidigungspolitik hat ein fundamentales Interesse an einer handlungsfähigen Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und einer gleichberechtigten Mitwirkung an ihrer weiteren Ausgestaltung. Daher folgt die Teilstrategie konsequent dem Weg der Europäisierung, Kooperation und einsatzorientierten Profilschärfung. Damit soll auch dem Erfordernis der Abdeckung von international nachgefragten Fähigkeiten entsprochen werden und eine Doppelverwendbarkeit für Aufgaben im In- und Ausland sichergestellt werden. Die neuen strategischen Rahmenbedingungen erfordern eine Neuausrichtung des ÖBH auf die neue Sicherheitslage und die einsatzwahrscheinlichen militärischen Aufgaben (siehe Beilage), eine aufgaben- und ressourcenorientierte Anpassung der Heeresorganisation nach dem Grundsatz 6 »Tiefe vor Breite«1 sowie die Umsetzung der Reform des Grundwehrdienstes und eine Stärkung der Miliz. Der Balance zwischen Ausbildungs- und Einsatzorientierung ist Rechnung zu tragen. 1 Aufrechterhaltung eines qualitativ möglichst hochwertigen (Tiefe), wenn auch ressourcenbedingt quantitativ begrenzten Fähigkeitsportfolios (Breite) bei Beibehaltung aller Waffengattungen in einer entwicklungsfähigen Größenordnung und insgesamt militärisch handlungsfähigen ÖBH-Struktur bei bestmöglicher Nutzung von internationalen Kooperationsmöglichkeiten. # 2 Militärische Sicherheits- Und Risikolage Der neutrale EU-Mitgliedsstaat Österreich ist von stabilen demokratischen Staaten umgeben. Zugleich liegt Österreich Krisenregionen an den Rändern Europas geografisch näher als andere Mitgliedstaaten. Eine unmittelbare konventionelle militärische Bedrohung des österreichischen Staatsgebietes ist zumindest mittelfristig nicht absehbar. Zu berücksichtigen sind aber ein konventionelles Restrisiko sowie aktuelle und mögliche künftige bewaffnete Auseinandersetzungen mit militärischen Mitteln im Umfeld der EU. Solche Konflikte stellen auch sicherheitspolitische Herausforderungen für die EU und Österreich sowie ihre politische Handlungsfähigkeit dar. Künftig werden Konflikte im europäischen Umfeld vermehrt mit hybriden2 Methoden ausgetragen werden. Gleichzeitig gewinnen nicht-konventionelle Formen organisierter Gewaltanwendung durch staatliche und nicht-staatliche Akteure auch für Österreich an Bedeutung. Dieses Risikospektrum umfasst Terrorismus, den Einsatz zerstörerisch-disruptiver Technologien, wie Energie- und Biowaffen, Cyber-Angriffe sowie die Weitergabe von Technologien und Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen. In diesem Zusammenhang ist der begrenzte Einsatz von nicht-konventionellen Wirkmitteln (Dirty Bombs, Einsatz chemischer oder biologischer Mittel) möglich. Auch transnationaler Terrorismus und Extremismus können zur Destabilisierung von Staaten beitragen. Heute haben dabei auch nicht-staatliche Gewaltakteure Zugang zu konventionellen Waffensystemen. Cyberangriffe haben das Potential, durch nachhaltige Beeinträchtigung nationaler Infrastruktur Gesellschaften zu destabilisieren. Auch moderne militärische Strukturen und Einsätze stützen sich, wie vitale staatliche Grundfunktionen, auf funktionierende IKT-Infrastruktur und stellen somit lohnende Ziele für Angriffe dar. Aufgrund der Tatsache, dass Österreich als Zielland für Beschaffungsversuche von vorwiegend Dual-Use Gütern aus dem Ausland gilt, stellt die Weitergabe von Technologien und Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen eine Bedrohung für die Sicherheit des Landes dar. Verletzungen des österreichischen Luftraumes können, auch in der geopolitisch an sich stabilen Situation, nicht ausgeschlossen werden. Naturkatastrophen sowie technische oder ökologische Katastrophen sind im nationalen und globalen Kontext im Steigen begriffen. Neben den unmittelbaren fatalen Auswirkungen auf die betroffenen Menschen können sie auch negative Folgewirkungen für die Stabilität gesamter Regionen haben und Migrationsbewegungen größeren Umfanges auslösen. Als Exportnation und Teil der Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft der EU ist Österreich auch von den Auswirkungen transnationaler Risiken und Herausforderungen betroffen. Diese wirken grenzüberschreitend. Geographische Entfernung zu Krisenherden stellt keinen ausreichenden Schutz dar. Österreich und die EU sind mit ihren exportorientierten Wirtschaftssystemen in 2 Bedeutet u.a. die flexible Verwendung von konventionellen Waffen, irregulärer Kriegsführung, Informationskriegsführung, Terrorismus und Kriminalität. 7 Die EU steht zunehmend im Wettbewerb mit politischen Ordnungsvorstellungen europäischer Flankenmächte bzw. extremistischen Ideologien. Die aktuelle Lage eröffnet auch Chancen zu einer aktiven Gestaltung des österreichischen Umfeldes. Die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat gemeinsam mit Partnern die Chance, Auswirkungen von Krisen und Konflikten auf Österreich und die EU fern zu halten, zur umfassend angelegten Umfeldstabilisierung und bestmöglicher Krisenprävention beizutragen. Als neutrales Land, das sich selbst als Brückenbauer in der Welt versteht, kann Österreich zudem in bestimmten Konfliktsituationen glaubwürdig als Vermittler und Anbieter guter Dienste auftreten. 8 einem hohen Ausmaß von offenen Transportwegen, freiem Zugang zu Ressourcen und einer gesicherten Energieversorgung abhängig. Eine nachhaltige Unterbrechung strategischer Transportwege zu Land, Wasser und in der Luft oder der Rohstoffversorgung hätte gravierende Folgen für Wohlstand und Sicherheit. Die veränderten globalen Rahmenbedingungen bieten der EU die Gelegenheit, weiter an verteidigungspolitischer Selbstständigkeit zu gewinnen. Gleichzeitig wächst die Herausforderung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit und insbesondere jene in der europäischen Nachbarschaft übernehmen. Die für Österreich relevantesten Krisen- und Konfliktregionen sind Südosteuropa, Osteuropa bzw. die Schwarzmeer Region, der Nahe und Mittlere Osten sowie Nord- und SahelAfrika. Insbesondere die südliche und die östliche Nachbarschaft der EU sind in weit reichenden politischen und sozialen Umbruchssituationen, welche langfristig anhalten und erhöhte europäische Stabilisierungsleistungen erfordern werden. # 3 Verteidigungspolitische Zielsetzungen Abgeleitet aus den in der Österreichischen Sicherheitsstrategie definierten Interessen ergeben sich fünf grundlegende verteidigungspolitische Zielsetzungen: ## 1. **Gewährleistung Der Staatlichen Souveränität Und Integrität.** Für das neutrale Österreich bedeutet das die Erhaltung der Fähigkeiten für eine eigenständige militärische Landesverteidigung sowie der dafür erforderlichen Potentiale. Aufgrund der absehbaren Sicherheits- und Risikolage ist zu diesem Zweck für alle Waffengattungen und alle erforderlichen Fähigkeiten eine entwicklungsfähige Struktur zu erhalten. Als Grundlage dafür muss das ÖBH über ausreichende robuste und durchhaltefähige Kräfte verfügen. Insgesamt ist bei der Streitkräfteentwicklung die grundlegende Bedeutung des Bundesheeres für die militärische Landesverteidigung gemäß Art. 79 (1) B-VG zu berücksichtigen, auch unabhängig von aktuell erwartbaren Bedrohungen. Das erfordert militärische Kapazitäten und Kompetenzen, die auch gesamteuropäischen Stabilitätserfordernissen genügen. Eine lageangepasste »Aufwuchsfähigkeit« ist sicherzustellen. Eine konsequente Ausrichtung des ÖBH auf die Abwehr nicht-konventioneller bzw. hybrider Angriffe ist ebenfalls unabdingbar. Luftraumsouveränität und Luftraumüberwachung sowie Luftunterstützung müssen gewährleistet werden. Der Schutz militärischer Einrichtungen vor Cyber-Bedrohungen ist, auch in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern, zu verbessern. Die hiezu entwickelnden militärischen Fähigkeiten sind auch in das gesamtstaatliche Cyber-Konzept einzubringen. ## 2. **Beitragsleistung Zum Schutz Der Verfassungsmäßigen Einrichtungen, Der Kritischen** Infrastruktur Und Der Bevölkerung. Das ÖBH muss weiterhin zur Bewältigung von Assistenz-Aufgaben befähigt sein. Das betrifft Beitragsleistungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen, im Bereich CyberSicherheit, für mögliche Herausforderungen im Bereich Grenzüberwachung sowie zur Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren. Bei Konflikten und Krisensituationen strategischen Ausmaßes bildet das Bundesheer die staatliche Handlungsreserve, insbesondere im Bereich der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit. Das kann auch für die Gewährleistung der staatlichen Souveränität relevant werden. ## 3. Leistung Eines Militärischen Solidarbeitrages Zum Sicherheitspolitischen Handeln Der Eu. Das erfordert eine angemessene Mitwirkung im gesamten Spektrum der GSVP-Operationen, die Beteiligung an ausgewählten Projekten zur Schließung europäischer Fähigkeitslücken, die Leistung eines militärischen Beitrags zur Realisierung der EU-Solidaritätsklausel sowie die Sicherstellung eines möglichen Solidarbeitrages im Rahmen einer sich allfällig entwickelnden europäischen Verteidigung unter politischer Maßgabe der »Irischen Klausel«. 9 10 ## 4. **Förderung Von Frieden, Humanität Und Internationaler Sicherheit.** Das Schwergewicht des fortgesetzten internationalen Engagements liegt auf Stabilisierungseinsätzen mittlerer Intensität und der Leistung eines zeitlich begrenzten Beitrags zu robusten Operationen, insbesondere aus humanitären Gründen, etwa zur Unterbindung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Genoziden in den definierten prioritären Einsatzregionen. Darüber hinaus beteiligt sich das ÖBH an Maßnahmen der militärischen Sicherheitskooperation und der Friedenskonsolidierung und leistet einen substantiellen Beitrag zur Internationalen Humanitären und Katastrophenhilfe (IHKH). ## 5. **Beitragsleistung Zum Gesamtstaatlichen Sicherheitsmanagement Im Rahmen Der** Umfassenden Sicherheitsvorsorge. Das erfordert die Mitwirkung und Teilaufgabenwahrnehmung bei relevanten ressortübergreifenden Analyse-, Planungs- und Führungsprozessen und gesamtstaatlichen sicherheitspolitischen Strukturen sowie die Fähigkeit, Krisen und Änderungen im strategischen Umfeld rechtzeitig zu erkennen und sich im Rahmen des gesamtstaatlichen Ansatzes entsprechend zu engagieren. Die Erreichung dieser grundlegenden verteidigungspolitischen Zielsetzungen setzt voraus: ## 1. **Erhalt Des Militärischen Alleinstellungsmerkmals Als Basis Für Ein Zukunftsrobustes** und einsatzorientiertes ÖBH. Dies erfordert die Sicherstellung der Kernbefähigung für ein einsatzbezogenes Zusammenwirken militärischer Wirkmittel mit entsprechender Durchsetzungsfähigkeit, die Sicherstellung der notwendigen Autarkie und Durchhaltefähigkeit und die Fähigkeit zur disziplinenübergreifenden zivil-militärischen Führung unter besonderer Beachtung eines spezifischen Profils des ÖBH. ## 2. **Entwicklung Einer Auf Die Einsatzwahrscheinlichen Militärischen Aufgaben Orientierten Organisation.** Dies erfordert die Gliederung, Bewaffnung und Garnisonierung des Österreichischen Bundesheeres nach einem spezifischen und zukunftsrobusten Inlands- und Auslandsprofil unter Berücksichtigung des erreichbaren Ressourcenrahmens und von Partnerschaften. Investitionen erfolgen immer im Hinblick auf die einsatzwahrscheinlichen militärischen Aufgaben. ## 3. Sicherstellung Der Wehrpolitischen Basis Und Der Legitimatorischen Grundlagen Für Das Öbh Und Seiner Einsatzaufgaben. Die Gewährleistung eines jeweils aktuellen Sicherheitsbewusstseins für verteidigungspolitische Erfordernisse in der Bevölkerung und bei wesentlichen Meinungsträgern, die interne Förderung des Zusammenhalts und der Identifikation mit dem ÖBH sowie die Attraktivierung des Dienstes im ÖBH bilden das Fundament der österreichischen Verteidigungspolitik. # 4 Verteidigungspolitisches Konzept Österreichs Aufgaben und Wehrsystem sind verfassungsrechtlich festgelegt. Kernaufgabe des Österreichischen Bundesheeres ist die militärische Landesverteidigung zur Abwehr von Angriffen von außen. Die Cyber-Verteidigung gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Dabei hat das ÖBH auch die Aufgabe der Überwachung und Sicherung des Luftraumes, mit dem Ziel der Erhaltung der Souveränität in der Luft. Auch bei der Abwehr von Gefahren im Inneren kommt dem ÖBH im Sinne einer strategischen Handlungsreserve der Republik eine wichtige Rolle zu, wenn die zivilen zuständigen Behörden auf Grund von Intensität und Auswirkung des Ereignisses eine Assistenz bei der Bewältigung der jeweiligen Herausforderung anfordern. Gesetzlich normierte Aufgaben sind auch der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner und die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Bundesheeres in Anspruch nimmt. Auch die Beteiligung an internationalen Einsätzen und Übungen ist verfassungsrechtlich vorgesehen, was die Mitwirkung am gesamten Spektrum der militärischen Aufgaben, von Militärberatung bis zu friedensschaffenden Einsätzen, ermöglicht. Österreichs Verteidigungspolitik ist integrales Element der nationalen Umfassenden Sicherheitsvorsorge. Auf den gesetzlichen Grundlagen aufbauend, wirkt sie gemäß ÖSS mit der Außenpolitik und der Politik der Inneren Sicherheit zusammen (1) zur Gewährleistung der vollen staatlichen Souveränität und Integrität, (2) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und der kritischen Infrastruktur, (3) zum Schutz der Bevölkerung, auch im Bereich der Katastrophenhilfe, (4) zur Unterstützung der staatlichen Handlungsfähigkeit in Krisensituationen strategischen Ausmaßes, (5) zur solidarischen Leistung von Krisenmanagementbeiträgen und (6) zu einem militärischen Solidarbeitrag zum sicherheitspolitischen Handeln der EU. ## 4.1 Militärische Landesverteidigung Militärische Landesverteidigung bedeutet insbesondere die Gewährleistung der Funktions- und Überlebensfähigkeit bei Angriffen auf Staat, Gesellschaft und Lebensgrundlagen. Landesverteidigung im weiteren Sinn umfasst konventionelle Verteidigung, nicht-konventionelle Verteidigung sowie optionale Beiträge zu einer allfälligen EU-Verteidigung. Auch internationale Einsätze tragen zur Verteidigung österreichischer Sicherheitsinteressen bei. Die konkrete Ausprägung ist auf Grundlage politischer Vorgaben, Entwicklungen der Sicherheits- und Risikolage sowie darstellbarer Ressourcen anzupassen. Grundvorrausetzung dafür sind handlungsund entwicklungsfähige Strukturen. ## 4.2 Assistenzaufgaben Und Militärische Katastrophenhilfe 12 Fähigkeiten, die ausschließlich zur Abwehr konventioneller Angriffe dienen, können angesichts der strategischen Vorwarnzeit auf die Stufe der Rekonstruktion3 bei gleichzeitiger Verbesserung der strategischen Antizipations- und Krisenfrüherkennungsfähigkeit redimensioniert werden. Der personelle, materielle und infrastrukturelle Mindestumfang des Rekonstruktionskerns ist in Abhängigkeit von der realistischen Vorwarnzeit und dem Zeitbedarf zum Wiederaufbau sowie den neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen festzulegen. Zu berücksichtigen sind zukünftige Herausforderungen, z.B. in den Bereichen technologische Entwicklungen und Konfliktbild. Die Fähigkeiten des Bundesheeres zur Unterstützung ziviler Behörden sind unverzichtbar und können insbesondere im Hinblick auf Durchhaltefähigkeit und Leistung von qualifizierten militärischen Beiträgen von Blaulichtorganisationen auch nicht kompensiert werden. Um die Bewältigung von Assistenz-Aufgaben weiterhin zu gewährleisten, sollen insbesondere Fähigkeiten bei der Unterstützung der Sicherstellung der gesamtstaatlichen Führungs- und Kommunikationsfähigkeit, spezieller Pionier- und Transportaufgaben, des Such- und Rettungsdienstes, des Bevölkerungsschutzes, etwa bei ABC-Gefahren, bei Unfällen in Atomkraftwerken und im Sanitätsbereich, des Schutzes kritischer Infrastruktur inklusive technologisch hochwertiger Elemente und der Expertise- und Kapazitätenentwicklung für Cyber-Sicherheit sowie spezialisierter Infanterie weiter entwickelt werden. ## 4.3 Mitwirkung An Gesamtstaatlichen Sicherheitspolitischen Prozessen Die Komplexität und Interdependenz von sicherheitspolitischen Risiken und Chancen erfordert einen vernetzten gesamtstaatlichen Ansatz in den Bereichen Antizipation, Entscheidung, Planung, Einsatz und Evaluierung. Dem BMLVS erwächst gemäß der ÖSS aufgrund seiner vielfältigen spezifischen Fähigkeiten eine besondere Rolle bei der Unterstützung und Umsetzung des gesamtstaatlichen Sicherheitskonzepts der USV. Das BMLVS wird daher seine Analyse- und Planungsfähigkeiten einbringen, um an der Erarbeitung gesamtstaatlicher konzeptioneller Grundlagen, wie auch von Koordinierungs- und Umsetzungsmaßnahmen, mitzuwirken und dabei auch Verantwortung für Teilaufgaben übernehmen. Dies betrifft sowohl Aufgabenstellungen im Inland, also etwa im Bereich der im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018 vorgesehenen ressortübergreifenden Erarbeitung der relevanten Inlandseinsatzszenarien, als auch im Ausland, insbesondere im Rahmen des zu entwickelnden gesamtstaatlichen Auslandseinsatzkonzeptes. Die im Rahmen der genuinen militärischen Aufgabenstellung der Cyber-Verteidigung bereitgestellten Fähigkeiten werden auch zur Unterstützung gesamtstaatlicher Aufgaben zur CyberSicherheit eingebracht. Insbesondere das Cyber Defence-Zentrum des BMLVS ist so zu konfigurieren, dass eine Zusammenarbeit von staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen zur Generierung einer gesamtstaatlichen Cyberlage möglich ist. 3 Rekonstruktion bedeutet das anlassbezogene erneute Aufwachsen von Truppen bestimmter Waffengattungen, die auf einen, zum reinen Fähigkeits- bis Kompetenzerhalt bestimmten, minimalen Rkonstruktionskern reduziert wurden. Effektive gemeinsame Einsätze von Bundesheer und anderen Einsatzorganisationen können im In- und Ausland nur erfolgen, wenn diese im Rahmen von gesamtstaatlichen Planspielen und Übungen vorbereitet wurden. Das ÖBH trägt mit seiner Expertise auf strategischer wie operativer Ebene zur gesamtstaatlichen strategischen Führungsausbildung bei und bietet hiezu insbesondere gemeinsame Ausbildungs- und Übungsvorhaben an. In Zeiten angespannter Verteidigungsbudgets ist die Innovationsfähigkeit von Streitkräften eine umso wichtigere Aufgabenstellung. Das nationale Verteidigungsforschungsprogramm des BMLVS und die Mitwirkung an europäischen Programmen im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) sollen insbesondere den spezifischen militärischen Bedarf für zukunftsrobuste Streitkräfte abdecken. Eine besondere Aufgabenstellung ist das Verständnis für neue Technologien und deren Anwendungen, wozu Kooperationen mit österreichischen Forschungseinrichtungen weiter ausgebaut werden und auch neue Modelle der Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft zu entwickeln sind. In Ergänzung dazu bietet sich für das ÖBH insbesondere die fortgesetzte Mitwirkung am nationalen Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS an. ## 4.4 Internationale Strategie Zur Wahrung der eigenen Interessen und nach Maßgabe der eigenen Möglichkeiten wird das BMLVS internationale sicherheitspolitische Prozesse mitgestalten und ein klar erkennbares sicherheitspolitisches Profil entwickeln. Dazu eignet sich vor allem die Mitwirkung an relevanten Prozessen in EU, VN, OSZE und NATO, aber auch die Initiierung und Organisation von sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperationen und Foren zu Fragen der Entwicklung des Westbalkans, der Schwarzmeerregion, des Nahen- und Mittleren Ostens, Nord- und SahelAfrikas. Von besonderer Bedeutung ist die Auslotung sicherheits- und verteidigungspolitischer Kooperationsformen mit bevorzugten Partnern. Hier wäre auch eine Etablierung von gemeinsamen Analyse-, Planungs-, Ausbildung- und Einsatzmechanismen vorzusehen. Die Beurteilung der Teilnahme an Missionen erfolgt nach den dafür in der ÖSS vorgesehenen Kriterien4. ## 4. 4. 1 Mitwirkung In Internationalen Organisationen So lange wesentliche internationale Institutionen und Organisationen wie VN, EU, OSZE und NATO ihre Handlungsfähigkeit bewahren, sind die erwartbaren Risikoszenarien beherrschbar. Dazu sind aber vermehrte politische und operative Beitragsleistungen durch die jeweiligen Mitgliedstaaten erforderlich. Eine allfällige Verringerung der Handlungsfähigkeit oder ihr teilweiser Verlust würde die strategische Situation Österreichs und der EU nachhaltig verändern. Zur Unterstützung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit soll das ÖBH daher grundsätzlich zum gesamten Spektrum internationaler Friedenseinsätze befähigt sein. 4 Der Grad der sicherheitspolitischen Auswirkung der betreffenden Situation auf Österreich; die europäische Solidarität und die Bedeutung der jeweiligen Aktivität für die Sicherheit der EU bzw. Europas; die internationale Solidarität und die Bedeutung der jeweiligen Aktivität für die globale Sicherheit; die Auswirkung einer Teilnahme auf die Stellung Österreichs in der betreffenden Organisation; die geographische Situierung der betreffenden Mission; die Verfügbarkeit geeigneter österreichischer Kräfte im zivilen wie militärischen Bereich; die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen. 14 ## Vereinte Nationen (Vn) Die VN tragen die Hauptverantwortung für die Wahrung von Weltfrieden und internationaler Sicherheit. Ihr kommt die höchste völkerrechtliche Autorität zu. Krisenprävention, friedliche Streitbeilegung, Friedenseinsätze und Verhinderung schwerwiegender Menschenrechtsverletzung sind Ziele, die auch von Österreich nachhaltig unterstützt werden. Angepasst an zunehmend komplexere Krisenszenarien ist in den letzten Jahren ein eindeutiger Trend zu integrierten und multidimensionalen VN-Operationen zu erkennen, welche in der Regel über ein »robustes« Mandat verfügen. Bereiche wie Schutz von Zivilisten, Einsatz moderner Technologien sowie die Herausbildung von effizienten Aufklärungsstrukturen erweitern das Aufgabenspektrum von VN-Einsätzen. Politische und Peacebuilding Missionen werden als ergänzende Alternative zu Friedensmissionen eingerichtet. Das besondere Engagement bei VN-Peacekeeping und Peacebuilding-Missionen soll fortgesetzt werden. Das ÖBH wird die Gestellung von Truppenkontingenten, die verstärkte Entsendung von Einzelpersonen (Stabspersonal, Beobachter, usw.) sowie von Experten zur Beratung und Unterstützung, aber auch die Ausbildungsunterstützung und Beiträge zur Konzeptentwicklung fortsetzen und weiter entwickeln. Das ÖBH wird innerhalb der VN vor allem in den Räumen Naher und Mittlerer Osten sowie Afrika wirksam. ## Europäische Union (Eu) Die EU ist und bleibt der zentrale Handlungsrahmen der österreichischen Sicherheitspolitik, welcher auch für das BMLVS die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung der Sicherheitsarchitektur Europas bietet. Die Stellung Österreichs als gleichberechtigter Partner in einem zusammenwachsenden Europa und sein politischer Handlungsspielraum werden zunehmend von der Fähigkeit und der Bereitschaft Österreichs beeinflusst, einen der politischen Bedeutung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessenen militärischen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität Europas zu leisten. Verteidigungspolitische Kooperationen zwischen willigen EU-Staaten mit vergleichbaren sicherheits- und verteidigungspolitischen Interessenslagen und einem effizienteren und zielorientierteren Mitteleinsatz auf Basis verstärkter Arbeitsteilung und zunehmender Spezialisierung werden sich weiter vertiefen. Das ÖBH wird die Beteiligung am gesamten Spektrum der GSVP-Aktivitäten und Einsätze einschließlich der EU-Battlegroups fortsetzen und weiter entwickeln, dabei die Übernahme einer Führungsfunktion prüfen, zur Führungsfähigkeit auf operativer und militärstrategischer Ebene beitragen sowie Beiträge zum zivil-militärischen Fähigkeitspool zur Umsetzung der EU-Solidaritätsklausel erbringen. Darüber hinaus wird das ÖBH Fähigkeiten für einen möglichen Solidarbeitrag im Rahmen einer allfälligen zukünftigen europäischen Verteidigung im Auge behalten und Kooperationsmöglichkeiten in größtmöglicher Bandbreite nutzen. Das regionale Schwergewicht des ÖBH innerhalb der EU liegt in Südosteuropa, Osteuropa bzw. der Schwarzmeer-Region sowie in Nord- und Sahel-Afrika. ## Organisation Für Sicherheit- Und Zusammenarbeit In Europa (Osze) Im Rahmen der politisch-militärischen Dimension der OSZE ist das BMLVS v.a. im Rahmen der Schwerpunktbereiche Klein- und Leichtwaffen, demokratische Kontrolle der Streitkräfte und Rüstungskontrolle sowie der Vertrauens- und Sicherheitsbildung thematisch involviert. Dieses aktive Engagement ist weiter zu verfolgen. Die Beiträge im Rahmen der politisch–militärischen Dimension der OSZE sowie bei Feldmissionen sollen ausgebaut werden. Das regionale Schwergewicht innerhalb der OSZE liegt für das ÖBH in Südosteuropa sowie in Osteuropa bzw. in der Schwarzmeerregion. ## North Atlantic Treaty Organisation (Nato) Unter Beibehaltung der Kernelemente Artikel V (Beistandsklausel) und Einbindung der USA in die Europäische Sicherheitsarchitektur hat sich die NATO an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Zur Bewältigung der neuen Sicherheitsherausforderungen schafft die NATO neue Programme. Die Nordatlantische Allianz ist insbesondere führend bei der Schaffung und Festlegung militärischer Standards und Zusammenarbeitsfähigkeit. Das ÖBH wird sich weiterhin an Krisenmanagementeinsätzen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) beteiligen, soweit diese im außen- und sicherheitspolitischen Interesse Österreichs liegen. Die spezifische Mitwirkung an NATO-Programmen und Kooperationsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der Interoperabilität, Standardisierung und der Transformation des ÖBH liegt im verteidigungspolitischen Interesse Österreichs. Dazu zählt auch die Teilnahme an Krisenmanagement-Übungen. Mitwirkungsmöglichkeiten an geeigneten, für Partnerstaaten offenen Aktivitäten zur Bewältigung neuer Sicherheitsrisiken, wie z.B. CyberVerteidigung, sollen genutzt werden. Das regionale Schwergewicht des ÖBH in Zusammenarbeit mit der NATO liegt in Südosteuropa sowie in Bezug auf Kooperation und Kapazitätenaufbau in Osteuropa bzw. in der Schwarzmeer-Region. ## 4. 4. 2 Verteidigungspolitische Regionalstrategien Auf Grund der unmittelbaren Betroffenheit und der noch nicht nachhaltig abgesicherten sicherheitspolitischen Stabilisierung bleibt Südosteuropa die Schwergewichtsregion der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. In Abhängigkeit vom Stabilisierungsfortschritt in Südosteuropa ist das internationale Engagement nach Osteuropa bzw. in die Schwarzmeerregion, den Nahen und Mittleren Osten sowie nach Nord- und Sahel-Afrika zu erweitern. ## Südosteuropa Das sich verändernde sicherheitspolitische Engagement am Westbalkan soll der Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit sowie der Heranführung und letztlich der Integration aller Staaten der Region in die EU dienen. Ein Zwischenschritt dabei ist die Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die EU für die gesamte Region und für alle laufenden Operationen. Die Staaten des westlichen Balkan sollen sich vermehrt zu Sicherheitsleistern weiter entwickeln. ## Osteuropa Bzw. Schwarzmeer-Region 16 Das ÖBH wird dabei seine Erfahrungen bei der Teilnahme an internationalen Krisenmanagement-Einsätzen zur Verfügung stellen. Stabilität in Osteuropa bzw. in der Schwarzmeer-Region ist von grundlegender sicherheits-, wirtschafts- und engergiepolitischer Bedeutung für Österreich. Wesentliche potentielle militärische Betätigungsfelder sind mögliche Beitragsleistungen zu internationalen Bemühungen zur Lösung eingefrorener Konflikte wie in Berg-Karabach oder in Transnistrien, die Unterstützung demokratischer Streitkräftereformen, Rüstungskontrolle und Munitionsvernichtung, die Ausbildung, die Vorbereitung auf internationale Friedenseinsätze und die Heranführung an GSVPStrukturen durch maßgeschneiderte Ausbildungsprogramme. Für manche Staaten der Region hat Österreich als neutraler EU- und Nicht-NATO Staat eine gewisse sicherheitspolitische Modellfunktion. Das BMLVS beteiligt sich daher an ausgewählten multilateralen Aktivitäten der militärischen Sicherheitskooperation, Missionen und Maßnahmen zur Lösung der eingefrorenen Konflikte, unter besonderer Berücksichtigung des Konzepts der Östlichen Partnerschaft der EU. ## Mena-Strategie (Middle East And North Africa) Die Entwicklungen in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten im Zuge des »Arabischen Frühlings« haben einen verstärkten sicherheitspolitischen Niederschlag auf Europa und Österreich. Prioritäre Empfängerstaaten für Unterstützungsprogramme sind festzulegen. Die Beteiligung an Friedenseinsätzen der internationalen Staatengemeinschaft wird entsprechend den Kriterien der strategischen Zweckmäßigkeit und der Ausgewogenheit von Mandat und Lage im Einsatzraum aktiv weiterverfolgt. ## Afrika-Strategie Die Afrika-Policy des BMLVS verfolgt insbesondere die Unterstützung beim langfristigen Aufbau afrikanischer Fähigkeiten sowie die selektive Mitwirkung an internationalen Maßnahmen zur Konfliktprävention im Rahmen eines gesamtstaatlichen Ansatzes, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Afrika-Strategie, mit Fokus auf Westafrika / ECOWAS. Neben den Aufgaben der militärischen Sicherheitskooperation steigt der Bedarf zur Teilnahme an internationalen Friedenseinsätzen im Rahmen von EU und VN. Konkrete ÖBH-Beiträge zu militärischen Krisenmanagementoperationen sind im Einzelfall zu prüfen und bestmöglich in einen umfassenden Sicherheitsansatz einzubetten. ## 4.5 Nationale Und Internationale Kooperationen Neue Risikobilder erfordern eine vertiefte Zusammenarbeit mit anderen Ressorts und zivilen Organisationen. Dabei geht es um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem ÖBH und relevanten Behörden und Blaulichtorganisationen sowie die Gewinnung von Synergien, wie im Regierungsprogramm und im Wehrdienstbericht vorgesehen. Dazu wird so rasch wie möglich ein Masterplan entwickelt und bestmöglich umgesetzt. Kooperation ist als Grundprinzip anzuwenden. Nationale Alleingänge sollen die Ausnahme darstellen. Kooperationen dienen der Steigerung, Erhaltung und Kompensation von Fähigkeiten. Hiezu ist ein konkretes militärisches Kooperationsportfolio zu erarbeiten. Den institutionellen Rahmen bilden einerseits die GSVP mit dem Instrument der Europäischen Verteidigungsagentur, der Initiative »Pooling & Sharing« sowie den EU-Battlegroups und andererseits die NATO mit dem Programm »Smart Defence« sowie den multinationalen Gefechtsverbänden. Als weitere Dimension haben sich regionale Handlungsoptionen herausgebildet. Das ÖBH hat insbesondere das Potential, sich im Bereich der Gebirgsausbildung, der ABCAbwehr sowie der Ausbildung besonders einzubringen und Exzellenzzentren für Partnerkooperationen bereitzustellen. Die Mountain Training Initiative ist als Flaggschiffprojekt des ÖBH und Angebot an andere Partner weiterzuverfolgen. Unter Beachtung der verfassungs- und einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen besteht für das ÖBH Kooperationsbedarf auch in den Bereichen der Aufwuchsfähigkeit für die konventionelle militärische Landesverteidigung und der Einsatzvorbereitung in den national nicht abgebildeten Fähigkeiten des teilstreitkräfteübergreifenden Zusammenwirkens, der grenzüberschreitenden Luftraumüberwachung sowie bei der nachrichtendienstlichen Aufklärung. Es kommt zu keiner Übertragung eigenstaatlicher Aufgaben des neutralen Österreich. Zusätzlich ist die Beteiligung an den EU-Battlegroups für vertiefende Zusammenarbeit zu nutzen. Bevorzugte Partnerschaften können, unter Bedachtnahme auf die Neutralität, auf der Grundlage einer gemeinsamen verteidigungspolitischen Interessenslage und einer ähnlichen strategischen Kultur gebildet und durch die Absicht gemeinsamer Einsätze, gemeinsamer Ausbildung sowie gemeinsamer Rüstung und Beschaffung, definiert werden. Darüber hinaus dient die Zusammenarbeit mit Partnern auch der Verfolgung gemeinsamer sicherheitspolitischer Interessen. Die diesbezügliche Zusammenarbeit erfolgt in konkreten Einsatzräumen bzw. zur gemeinsamen Interessensvertretung im Rahmen internationaler Organisationen. Für das BMLVS ist in diesem Zusammenhang neben den bevorzugten bilateralen Partnern die »Zentraleuropäische Verteidigungskooperation« (Central European Defence Cooperation) von Bedeutung. Die Bestrebungen zur Aufstellung einer zentraleuropäischen zivil-militärischen Katastrophenhilfe- und Solidareinheit, gemeinsam mit gleichgesinnten Partnerstaaten, werden fortgesetzt. Zur Sicherstellung einer bestmöglichen, innovativen Zukunfts- und Anpassungsfähigkeit der ÖBH-Entwicklung in einem grundsätzlich volatilen sicherheitspolitischen Umfeld ist ein moderner verteidigungspolitischer Managementprozess erforderlich. Dieser besteht aus drei Kernprozessen mit periodischer Berichtslegung und strategischer Ergebniskontrolle. 18 ## 4.6 Verteidigungspolitischer Managementprozess Kernprozess 1 umfasst die grundsätzlich im 5-Jahresrhythmus bzw. vor Beginn einer neuen Legislaturperiode oder einer ÖSS-Review erfolgende Erstellung von sicherheitspolitischen Umfeldszenarien. Wesentliche Aufgabenstellung ist dabei die Festlegung und permanente Überwachung einer Früherkennungsarchitektur von strategischen Schlüsselfaktoren mit jährlicher Berichtslegung. Darauf aufbauend sind mögliche verteidigungspolitische Profilvarianten zu erarbeiten und deren Eignung an Hand der Umfeldszenarien zu evaluieren. Kernprozess 2 umfasst die grundsätzlich alle 5 Jahre bzw. mit Beginn einer neuen Legislaturperiode durchzuführende Überarbeitung der Teilstrategie Verteidigungspolitik mit einer Entwicklungsperspektive von 10 Jahren einschließlich eines jährlichen Controllings des Umsetzungsstandes im Wege der Wirkungsorientierung. Kernprozess 3 beinhaltet das weitere verteidigungspolitische Portfoliomanagement, das aus der Internationalen Strategie des BMLVS, den relevanten regional- und themenspezifischen Policies sowie der Entwicklung einer Langfristvision und den Grundsatzvorgaben für die Wehrpolitik und die Verteidigungsforschung besteht. # 5 Verteidigungspolitischer Auftrag, Aufgaben Und Zielvorgaben An Das Öbh ## 5.1 Verteidigungspolitischer Auftrag Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der Österreichischen Sicherheitsstrategie resultiert nachstehender zeitgemäßer verteidigungspolitischer Auftrag an das Österreichische Bundesheer: »Das Österreichische Bundesheer garantiert als bewaffnete Macht der Republik die militärische Sicherheit Österreichs und trägt zum Schutz und zur Verteidigung Europas bei. Das Österreichische Bundesheer • verteidigt Österreich, seine Menschen und ihre Lebensgrundlagen, • ist die strategische Handlungsreserve der Republik, • trägt zur gemeinsamen Sicherheit Europas bei, • leistet einen sichtbaren und profilierten Beitrag zu internationalem Frieden und internationaler Sicherheit.« ## 5.2 **Verteidigungspolitisches Leistungsprofil** Zur Bewältigung des Auftrags ist derzeit das Gesamterfordernis mit 55.000 Soldatinnen und Soldaten vorgegeben. Diese werden mit unterschiedlichen Bereitschaftsstufen vorgehalten und beinhalten auch die in der ÖSS angeführten 12.500 präsenten Soldaten für Katastrophenhilfseinsätze im Inland, 100 Experten für die Unterstützung von Aufgaben im Rahmen des Konzeptes »Sicherheit und Entwicklung« und lagebedingt mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze. Die Erfüllung dieses Auftrages erfordert ressourcenabhängig die Wahrnehmung von verteidigungspolitischen Aufgaben in vier funktionalen Bereichen: Antizipation und Krisenfrüherkennung, Landesverteidigung und Assistenz, Internationales Krisenmanagement und Militärische Sicherheitskooperation. ## Antizipation Und Krisenfrüherkennung Die hohe Komplexität, Dynamik und Interdependenz im Bereich der sicherheitsrelevanten Entwicklungen erfordert eine umfassend angelegte und systematische Erfassung und Bewertung von Trends und Entwicklungen im militärischen, politischen, wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Bereich. Die diesbezüglichen Fähigkeiten des ÖBH sind qualitativ zu verbessern, durch: ## Landesverteidigung Und Assistenz 20 • Sicherstellung der Antizipation und der Krisenfrüherkennung sowie der Beitragsleistung zur gesamtstaatlichen Lagebeurteilung und Risikoanalyse. • Beteiligung an einem gesamtstaatlichen Lagezentrums unter Leitung des Bundeskanzleramtes. • Erforschung des zukünftigen Konfliktbildes, neuer Ansätze des Konfliktmanagements sowie von neuen militärischen Einsatzverfahren. • Das ÖBH muss in angepasster Form zur Bewältigung von Landesverteidigungs- und Assistenzaufgaben befähigt sein. Abgeleitet aus der Umfeld- und Risikoanalyse wird die Landesverteidigung auf mögliche konventionelle und die neuen nicht-konventionellen Bedrohungen ausgerichtet. Dem militärischen Restrisiko eines konventionellen Angriffes wird durch eine lageangepasste Aufwuchsfähigkeit entgegengetreten. Dies erfordert nachstehende Fähigkeiten: • Sicherstellen des lageangepassten Aufwuchses zur Landesverteidigung als Absicherung gegen das militärische Restrisiko unter Berücksichtigung der strategischen Vorwarnzeit. Für den entsprechenden Fähigkeitserhalt wird auch ein robuster Rekonstruktionskern mit mechanisierten Elementen erhalten, wobei auch deren Bedeutung für die gesamteuropäische Stabilität sowie die politische Handlungsfähigkeit Österreichs zu berücksichtigen ist. • Sicherstellung der Leistung eines optionalen militärischen Solidarbeitrags für den Fall einer sich entwickelnden EU-Verteidigung nach Maßgabe der »Irischen Klausel«. • Sicherstellung der bedrohungsangepassten Überwachung und Sicherung des österreichischen Luftraumes unter Berücksichtigung der gesamteuropäischen Entwicklungen. • Erhaltung und Weiterentwicklung der Assistenzfähigkeit unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen und Gewährleistung der Verfügbarkeit von mindestens 12 500 präsenten Soldaten für Assistenzeinsätze bei durch Natur oder von Menschen ausgelösten Katastrophen im Inland. • Beitragsleitung zur strategischen Handlungsreserve der Republik Österreich im Rahmen der Umfassenden Sicherheitsvorsorge, insbesondere zur Aufrechterhaltung der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit im Krisenfall. • Sicherstellung eines Beitrages zum nationalen zivil-militärischen Fähigkeitspool in Umsetzung der EU-Solidaritätsklausel für den Fall eines Terroranschlages oder einer Natur- bzw. technischen Katastrophe in einem EU-Mitgliedstaat und Berücksichtigung der möglichen Aufstellung einer regionalen mitteleuropäischen zivil-militärischen Katastrophenhilfseinheit. • Sicherstellung der Beitragsleistung des ÖBH zum Schutz kritischer Infrastruktur und von Einzelereignissen, der Cybersicherheit, zur Grenzüberwachung bei illegaler Migration sowie zur Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren auf Basis eines gesamtstaatlichen Planungsprozesses. • Sicherstellung des militärischen Eigenschutzes im Cyber-Raum und Abwehr von CyberAngriffen auf die Souveränität Österreichs, einschließlich Errichten und Betreiben eines Cyber Defence-Zentrums im BMLVS. • Sicherstellung des Überganges eines assistenziellen Schutzeinsatzes in eine räumlich/zeitlich begrenzte, eigenständige, militärische Schutzoperation zur Abwehr eines mit nicht-konventionellen Mitteln durchgeführten Angriffs. • Beitragsleistung zur ressortübergreifenden Krisenunterstützung und der Evakuierung von österreichischen und EU-Staatsbürgern aus Krisenregionen. • Gewährleistung des Einsatzes des Entminungsdienstes (EMD). ## Internationales Krisenmanagement Das ÖBH soll sich am gesamten Spektrum VN- und EU-mandatierter internationaler Krisenmanagement-Aufgaben beteiligen und ein spezifisches Profil entwickeln, wobei eine Beitragsleistung am internationalen Krisen- und Konfliktmanagement mit lagebedingt mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung vorzusehen ist. Die qualitative Ambition - ohne Gleichzeitigkeit - umfasst: • Bereitstellen wesentlicher Teile einer infanteristischen Bataillonskampfgruppe (inkl. Beiträge für höhere Führungsebenen, auch technologisch hochwertiger Unterstützungselemente) oder von zwei Rahmenverbänden (bis maximal Bataillonsäquivalent) in verschiedenen Einsatzräumen für Stabilisierungsoperationen mittlerer Intensität mit hoher Durchhaltefähigkeit als neue Schwergewichtsaufgabe des ÖBH im Ausland. • Bereitstellen wesentlicher Logistikelemente (inkl. San) und ausgewählter Unterstützungselemente / Enabler (auch orientiert an den EU-Shortfalls) sowie von Spezialeinsatzkräften und Infanterieeinheiten für das gesamte Spektrum möglicher Einsatzaufgaben im internationalen Krisenmanagement, die auch als Beiträge zu multinationalen Gefechtsverbänden eingesetzt werden können. • Führung eines Sektors bei laufenden Operationen und Beteiligung an Reservekräften. • Leistung von Beiträgen zur Internationalen Humanitären und Katastrophenhilfe sowie Such- und Rettungseinsätzen und Evakuierungsoperationen. ## Militärische Sicherheitskooperation Neben der Teilnahme an klassischen Operationen gewinnen internationale Maßnahmen im Rahmen der kooperativen militärischen Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Dazu zählen insbesondere • die Beitragsleistung zur Konfliktprävention, Krisennachsorge und militärischen Ausbildungsunterstützung durch Aufbau von militärischen Kapazitäten in Drittstaaten, • die Beitragsleistung zu internationalen Maßnahmen für Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) sowie zur Sicherheitssektorreform (SSR), • die Unterstützung von internationalen Maßnahmen zur Verhinderung von Proliferation von Massenvernichtungswaffen, deren Trägersystemen und Vorfeldprodukten, • Beiträge zu internationalen Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Verifikation, • die Aufbringung eines Pools von 100 Experten aus der Organisation (inklusive Miliz) zur Unterstützung des Konzeptes »Sicherheit und Entwicklung«, zu Zwecken der Sicherheitssektorreform, zur Mitwirkung an militärischen Beratungsaufgaben, zur Rüstungskontrolle, zu Beobachtermissionen sowie für Aufgaben der Konfliktvermittlung. Für die Erbringung der Leistungen des ÖBH ist neben der militärischen Sicherheits- und Risikolage die budgetäre Situation entscheidend. ## Einsatzorientierung 22 ## 5.3 Grundprinzipien Der Streitkräfteentwicklung • Abgeleitet aus der strategischen Lagebeurteilung ist das ÖBH mit Priorität nach den Einsatzerfordernissen und den einsatzwahrscheinlichen militärischen Aufgaben auszurichten, die im Sinne eines Alleinstellungsmerkmals nur durch militärische Kräfte gewährleistet werden können. • Die Mehrrollenfähigkeit von Verbänden für In- und Auslandsaufgaben ist, unter ressourcenorientierter Aufgabenmodularität und -abstufung, grundsätzlich zu erhalten. • Auslandseinsätze haben immer im multinationalen Verbund zu erfolgen, wobei Evakuierungsoperationen im kooperativen Umfeld, humanitäre und Katastrophenhilfe sowie Suchund Rettungseinsätze im Ausland die Ausnahme bilden können. • Das militärische Wissen ist durch fähigkeitsrelevante Auswertung von Einsätzen zur Sicherstellung eines frühzeitigen Erkennens zukünftiger Einsatzerfordernisse laufend zu verbessern. • Das Ressourcen-Schwergewicht ist auf die Einsatzorganisation zu legen. Die Handlungsfreiheit der Führungsebenen ist mit der dazugehörigen Stärkung der Verantwortung, inklusive der Budgetverantwortung zu erhöhen. • Internationale Übungen sind zur Sicherstellung der militärischen Interoperabilität, zur Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten und zur bestmöglichen Einsatzvorbereitung sowohl im Rahmen der EU als auch im Rahmen der NATO/PfP forciert zu nutzen, einschließlich der Teilnahme an Übungsvorhaben für rasch verfügbare Krisenmanagementkräfte. ## Fähigkeitsorientierung • Der Fähigkeitserhalt und die Fähigkeitsentwicklung haben sich unter Berücksichtigung des Risiko- und Bedrohungsbildes auf die militärischen Einsatzaufgaben (Inland und Ausland) und deren Einsatzwahrscheinlichkeit zu konzentrieren. Die notwendigen Fähigkeiten des ÖBH sind im Rahmen eines fähigkeitsbasierten Planungsprozesses abzuleiten. • Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Einsatzwahrscheinlichkeiten ist das zukünftige Fähigkeitsspektrum so anzupassen, dass es eine klare Schwergewichtssetzung auf die einsatzwahrscheinlichen militärischen Aufgaben gibt, wodurch die Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen, wenn auch ressourcenbedingt quantitativ begrenzten Fähigkeitsportfolios ermöglicht werden soll. Durch klare Fokussierung auf definierte eigene Stärken, die auch dem internationalen Bedarf Rechnung tragen, ist ein qualitativ möglichst hochwertiges und quantitativ ressourcenorientiertes Streitkräfteprofil zu entwickeln. • Qualitatives Schwergewicht der Ambition des ÖBH im Landbereich ist die Befähigung zum Kampf der verbundenen Waffen im Rahmen der Bataillonskampfgruppe. Die Brigaden sind die militärische Heimat der Bataillone und bereiten diese auf ihre Einsatzaufgaben vor. • Der umfassende Sicherheitsansatz (comprehensive approach) ist auch auf operativer und taktischer Ebene umzusetzen, und der integrierte zivil-militärische Planungsansatz ist weiter zu verbessern. • Die konkreten Einsätze samt den Beiträgen zur EUBG und zu multinationalen Eingreifverbänden sind weiterhin als treibende Kraft für Fähigkeitsentwicklung und -erhalt sowie zur Erhöhung der Interoperabilität zu nutzen. • Die Teilstreitkräfte des ÖBH haben vertiefende Kooperationen mit bevorzugten Partnern einzugehen. Die Kooperation mit diesen Partnern hat über den gesamten Lebenszyklus zu erfolgen; das bedeutet von der Konzeption über die Fähigkeitsentwicklung bis zum Einsatz. ## Kooperationsorientierung • Kooperationen und Partnerschaften sind sowohl im nationalen (v.a. ressortübergreifend) als auch internationalen (bi- und multinationalen) Umfeld weiter zu entwickeln. Hiezu sind, unter Wahrung der Neutralitätsverpflichtung, entsprechende Portfolios zu erstellen. Im regionalen Rahmen und in internationalen Organisationen stellt ein militärisches Auslands- und Kooperationsportfolio den Rahmen dafür dar. Kooperationen sollen primär zur Ergänzung von nicht vorhandenen Fähigkeiten, zum zielgerichteten Ressourceneinsatz und zur Kostenoptimierung im ÖBH sowie zur Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeitsfähigkeit und Interoperabilität führen. • Das ÖBH beteiligt sich im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur aktiv an Rüstungskooperationen, auch zur Stärkung der europäischen und nationalen Verteidigungsindustrie. Das ÖBH soll sich konsequenterweise an ausgewählten Projekten im Zuge von künftigen gemeinschaftlichen Beschaffungen beteiligen und somit auch als Türöffner für österreichische Klein- und Mittelbetriebe fungieren. • Das ÖBH ist sowohl aktiver Partner bei als auch Anbieter von Kooperationsprojekten. • Es leistet insbesondere in Exzellenzbereichen (z.B. Mountain Training Initiative) einen aktiven Beitrag. ## Innovationsorientierung • Die Dynamik der technologischen Entwicklung führt zu einer Erweiterung der Konflikträume, etwa in den Weltraum und den Cyberraum. Zudem stellen Erkenntnisse im Bereich der Bio- und Nanotechnologie völlig neue Anforderungen an die Streitkräfte. Die Fähigkeit zur Früherkennung von Aufgabenstellungen, die durch den Einsatz neuer Technologien erwachsen, ist für ein zukunftsrobustes Bundesheer von Bedeutung. • Das Bundesheer muss den Weg zu einer »wissenden Organisation« weiter gehen. Die Fähigkeit zur Auflösung der Komplexität von technologischen Neuerungen, mit dem Ziel anwendbare Einsatzmittel, Verfahren und Vorschriften zu entwickeln, ist auszubauen. Im Vordergrund stehen dabei jene allein stehenden Kompetenzen, die das ÖBH notwendigerweise erhalten oder aufbauen muss. Dazu gehört ein hohes Maß an Bereitschaft Neues zu erforschen und Visionen zu entwickeln. • Die Abstützung auf Partner im nationalen und internationalen Kontext ist dabei essentiell und kann nur über die Schaffung neuer Kooperationsplattformen und Methoden gelingen. 24 • Innovationsfähigkeit und Verteidigungsforschung sind weiter zu fördern. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung jener Fähigkeiten zu legen, die zukünftigen militärischen Anforderungen entsprechen. • Die Infrastruktur des ÖBH ist an die Erfordernisse der Streitkräfte anzupassen und bedarfsorientiert zu modernisieren. • Beschaffungen haben zielgerichtet nach den Erfordernissen eines zukunftsrobusten ÖBH zu erfolgen. Die Beschaffungsvorhaben sind daher auf die festgelegten Aufgaben und Strukturen auszurichten. Im Rahmen einer umfassenden Kooperation mit ausgewählten Partnern ist im gesamten »Lebenszyklus«, von der Konzeption bis zur gemeinsamen Beschaffung, die bestmögliche Abstimmung zu suchen. • Zur Beschleunigung von Beschaffungsvorhaben und zur Sicherstellung der Interoperabilität sind am Markt verfügbare Rüstungsgüter (military / commercial off the shelf) zu bevorzugen. Hierbei ist besonders der bestmögliche Schutz für Gesundheit und Leben der Soldaten und eine punktuelle Modernisierung der Ausrüstung anzustreben. Shared-services (vor allem im IT-Bereich) sind, wo immer die festgelegten Aufgaben nicht betroffen bzw. gefährdet sind, zu nutzen bzw. anderen Bedarfsträgern anzubieten. # 6 Humankapital Und Wehrpolitik Wesentliche Grundlage für ein gesellschaftlich breit verankertes und akzeptiertes ÖBH ist ein attraktiver, moderner und auf den Einsatz ausgerichteter Grundwehrdienst. Das Tauglichkeitssystem, die Ausbildung und der Dienstbetrieb der Grundwehrdiener müssen gemäß den im Bericht zur Reform des Wehrdienstes enthaltenen Maßnahmen so gestaltet und weiter entwickelt werden, dass sie einerseits den geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen entsprechen und andererseits die Fähigkeiten und Interessen der jungen Staatsbürger bestmöglich berücksichtigen sowie für diese sinnvoll und motivierend wirken. Dies muss so erfolgen, dass verstärkt bereits während des Grundwehrdienstes unterschiedliche, möglichst konkrete Beiträge für die Sicherheit Österreichs erbracht werden, und die Grundwehrdiener auch einen persönlichen Nutzen für ihr späteres Leben aus der Zeit beim ÖBH ziehen können. Zudem sollen sie gezielt dazu motiviert werden, im Anschluss an den Grundwehrdienst eine Zeit- bzw. Milizlaufbahn einzuschlagen. In diesem Sinne ist der Grundwehrdienst gemäß dem Bericht zur Reform des Wehrdienstes weiter zu reformieren und jährlich zu evaluieren. Die **Miliz** ist mit angepasster Bereitschaft ein wesentlicher Teil der Organisationsstruktur des ÖBH. Ihr ist im Rahmen der Umsetzung der Reform des Wehrdienstes gemäß dem Bericht zur Reform des Wehrdienstes eine wichtige und tragende Rolle innerhalb der Gesamtorganisation des ÖBH zuzuordnen. Zur stärkeren Attraktivierung soll insbesondere der strukturierten Miliz ein klarer Grundauftrag gegeben werden. Damit sollen auch ein Regionalbezug und eine verbesserte Identifikation der Milizsoldaten mit ihrer jeweiligen Aufgabenstellung erreicht werden. Die Zuordnung der strukturierten Miliz soll einer starken Verschränkung mit der Präsenzorganisation und einer entsprechenden »militärischen Heimat« Rechnung tragen. Milizsoldaten sollen sich grundsätzlich weiterhin an allen Einsatzaufgaben beteiligen, wobei das Schwergewicht auf der Erfüllung von Inlandsaufgaben, die eine hohe Kräfteanzahl mit teilweiser hoher Durchhaltefähigkeit (insbesondere im Rahmen sicherheitspolizeilicher Assistenzen bzw. Assistenzen zur Katastrophenhilfe) oder auch eine besondere Expertise (z.B. im Rahmen der Cyber-Defence oder ABC-Abwehr) erfordern, liegt. Des Weiteren soll die Miliz zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit bei friedenserhaltenden Operationen herangezogen werden sowie ihre zivil-militärische Expertise im Rahmen der militärischen Sicherheitskooperation international einbringen. Regelmäßige Übungen sowie Maßnahmen der Einsatzvorbereitung und Verbesserung der Ausrüstung sind im Lichte der oben genannten Prämissen »militärische Heimat«, »Regionalbezug«, »Grundauftrag« sowie starke »Verschränkung mit der Präsenzorganisation« vorzusehen. Die **Menschen** sind die größte Stärke und das wertvollste Gut des ÖBH. Ihre Qualität, Professionalität und Motivation sind ausschlaggebend für die Erfüllung der Aufträge und Aufgaben des ÖBH. Aufbauend auf den bisherigen Errungenschaften sind innovative Maßnahmen im Sinne einer modernen Unternehmenskultur weiter zu entwickeln. Die Ausbildungssystematik im ÖBH ist verstärkt in Unterscheidung zwischen notwendigem Bildungsniveau und fachspezifischer Ausbildung auszurichten. Dabei sind Auswirkungen der Zeitlaufbahn zu berücksichtigen. Die durch das ÖBH selbst durchzuführende Ausbildung hat sich auf den militärischen Kernbereich zu konzentrieren. Darüber hinaus gehende Anforderungen sind durch Kooperationen zur Abdeckung des notwendigen Bildungsniveaus bei nationalen und internationalen Bildungseinrichtungen abzudecken. Der Dienst für **Frauen** im ÖBH ist unter anderem durch eine spezifische Verbesserung in der Ausbildung, eine durchgängige Laufbahnplanung und eine gezielte Förderung bei der Vergabe von Führungs- und Managementfunktionen zu attraktiveren. Langfristiges Ziel ist die Anhebung des Anteils der weiblichen Soldaten auf 10 Prozent. Die Weiterentwicklung des ÖBH ist auch im Bereich Dienst- und Besoldungsrecht, welches die Anforderungen an den Soldatenberuf berücksichtigen soll, anzustreben. Die spezifischen psychischen und physischen Belastungen, im Besonderen die Auslandseinsatzzeiten, sind dabei ebenso zu berücksichtigen. Von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des ÖBH und dessen Fähigkeit zur Auftragserfüllung ist die Entwicklung eines realistischen Sicherheitsbewusstseins für verteidigungspolitische Herausforderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung. Dies kann nur durch ein zeitgemäßes und zielgruppengerechtes **wehrpolitisches Konzept** erreicht werden. 26 Ein besonderes Augenmerk ist auf die akademische Qualifikation entsprechend dem Grundsatz des lebenslangen Lernens und auf die Verbesserung der Möglichkeiten eines Umstiegs (Berufsförderungsmaßnahmen) in den zivilen Arbeitsmarkt zu legen. Insbesondere gilt es, ein zukunftsweisendes Verständnis für den in der Teilstrategie definierten Begriff der Landesverteidigung zu entwickeln, den konkreten Nutzen und die generelle Bedeutung von Auslandseinsätzen argumentierbar zu machen sowie die Alleinstellungsmerkmale des ÖBH, die eigene Leistungsfähigkeit und Kompetenz als Grundlage für die Kommunikation nach Innen und Außen herauszuarbeiten. Nur ein gesichertes Wissen über die eigene Daseinsberechtigung sowie der Stolz auf die eigenen Leistungen können einen zeitgemäßen Korpsgeist begründen und zur Basis für Vertretung von Anliegen der Landesverteidigung in der Öffentlichkeit machen. Das Selbstverständnis des modernen österreichischen Soldaten folgt dem Prinzip »Staatsbürger in Uniform«, der fest mit den demokratischen Grundwerten der österreichischen Verfassungsordnung verbunden ist und seine Werthaltung im Frieden wie im Einsatz lebt. Dazu sind neue Akzente zu setzen, welche insbesondere im Rahmen des neu zu schaffenden »Zentrums für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik« realisiert werden sollen. # 7 Glossar ## 7.1 Abkürzungen | BMLVS: | Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport | |----------|----------------------------------------------------------| | ECOWAS: | Economic Community of West African States | | EU: | Europäische Union | | EVA: | Europäische Verteidigungsagentur | | GSVP: | Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik | | GWD: | Grundwehrdienst/-diener | | IHKH: | Internationale Humanitäre und Katastrophenhilfe | | IKT: | Informations- und Kommunikationstechnologie | | MENA: | Middle East and North Africa | | NATO: | North Atlantic Treaty Organization | | NSR: | Nationaler Sicherheitsrat | | OSZE: | Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa | | ÖBH: | Österreichisches Bundesheer | | ÖSS: | Österreichische Sicherheitsstrategie | | PfP: | Partnerschaft für den Frieden | | SSR: | Sicherheitssektorreform | | VN: | United Nations | | USV: | Umfassende Sicherheitsvorsorge | ## Abc-Abwehr umfasst alle Maßnahmen zur Herabsetzung der ABC-Gefährdung vor, bei und nach dem Einsatz von ABC-Waffen und -Kampfmitteln sowie nach der Freisetzung von ABCGefahrstoffen zivilen Ursprungs einschließlich radiologischer Materialien bei allen Truppen. Sie besteht aus den Maßnahmen des ABC-Individualschutzes, den Maßnahmen der ABC-Abwehr aller Truppen, der Tätigkeit der ABC-Abwehrdienste und dem Einsatz der ABC-Abwehrtruppe zur Kampfunterstützung und Katastrophenhilfe im In- und Ausland. ## Aufwuchsfähigkeit Die Aufwuchsfähigkeit ist die Fähigkeit lageangepasst und entsprechend der jeweiligen strategischen Vorwarnzeit und einer davon abgeleiteten Risikobeurteilung, eine konventionelle militärische Landesverteidigung in einem vertretbaren Zeitrahmen wiederherstellen zu können. Das bedeutet die Rekrutierung von zusätzlichen Soldaten und die Beschaffung von notwendiger Ausrüstung und Bewaffnung. ## Cyber-Verteidigung Ist jener Teil der militärischen Landesverteidigung, der die Abwehr von Angriffen auf die Funktionalität des österreichischen Staates und der Einrichtungen des Österreichischen Bundesheeres im Cyber-Raum umfasst. 28 ## 7.2 **Definitionen** Einsatzwahrscheinliche Militärische Aufgaben Militärische Aufgaben sind jene, die ausschließlich unter Anwendung militärischer Verfahren und unter Einsatz militärischer Mittel erfüllt werden können oder die den Einsatz militärischer Verfahren und Mittel zur Unterstützung in Assistenz-Bereichen gemäß Bundesverfassung erforderlich machen. Die regelmäßige strategische Lagebeurteilung definiert die aktuelle bis längerfristige Einsatzwahrscheinlichkeit (Dringlichkeit) in drei Graden (hoch, mittel, geringer). Je nach Grad sind die jeweiligen Einsatzerfordernisse mit entsprechenden militärischen Fähigkeiten abzudecken. Überraschenden Entwicklungen ist mit der notwendigen Anpassungsfähigkeit zu begegnen. ## Hybride Bedrohungen Bedeutet die flexible Verwendung von konventionellen Waffen, irregulärer Kampfführung, Informationskriegsführung, Terrorismus und Kriminalität. ## Irische Klausel Der Vertrag von Lissabon verlangt die Solidarität der Mitgliedstaaten als Basis für das außen- und sicherheitspolitische Handeln der EU und enthält die grundsätzliche Verpflichtung, einem angegriffenen Mitgliedstaat zu Hilfe zu kommen. Durch die irische Klausel wird die österreichische Neutralität berücksichtigt. ## Konventionell, Nicht-Konventionell Mit »konventionell« sind reguläre militärische Kräfte entsprechend den internationalen Konventionen gemeint. Militärisch konventionelle Angriffe zielen insbesondere auf die Neutralisierung gegnerischer militärischer Fähigkeiten. Nicht-konventionelle Angriffe zielen auf die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften ab und umfassen ein breites Spektrum ziviler und militärischer Wirkmittel. ## Militärisches Restrisiko Umfasst das militärisch-konventionelle Potential im Umfeld Österreichs und die politische Absicht, dieses auch einsetzen zu wollen. Nach wie vor ist ein hohes militärisches Potential im Umfeld Österreichs vorhanden. Niemand kann zur Gänze ausschließen, dass sich die politische Absicht ändert, es nicht zu nutzen. ## Militärisches Alleinstellungsmerkmal Ist die Fähigkeit des ÖBH strukturiert, durchhaltefähig und weitgehend autark sowie robust durchsetzungsfähig militärische Wirkmittel synchronisiert und unter Kooperation mit bzw. Integration von zivilen Mittel zur Erfüllung aller Einsatzaufgaben zur Wirkung zu bringen. Auf Basis dieser militärischen Grundbefähigung können auch subsidiäre und Assistenzaufgaben erfüllt werden. ## Rekonstruktion Rekonstruktion bedeutet das anlassbezogene erneute Aufwachsen von Truppen bestimmter Waffengattungen, die auf einen, zum reinen Fähigkeits- bis Kompetenzerhalt bestimmten, minimalen Rekonstruktionskern reduziert wurden. ## Sicherheitspolitik Die österreichische Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert umfasst alle Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene • zur aktiven Gestaltung einer für Österreich und seine Bevölkerung sowie die Europäische Union (EU) insgesamt vorteilhaften sicherheitsrelevanten Situation, • zur Verhinderung des Entstehens oder Wirksamwerdens von Bedrohungen und • zum Schutz gegenüber Bedrohungen bzw. zu deren Bewältigung. ## Strategische Handlungsreserve Umfasst die Fähigkeit zur Gewährleistung von Schutz und Hilfe, wenn alle anderen Institutionen, wie Exekutive und Hilfskräfte, diese auf Grund von Art oder Umfang nicht mehr leisten können. Neben der Unterstützung mit Personal und Material trägt das ÖBH insbesondere zur Sicherstellung der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit in Krisen bei. ## Verteidigungspolitik Die österreichische Verteidigungspolitik umfasst alle Maßnahmen zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Streitkräfteentwicklung durch Initiierung und Mitwirkung an der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, an der Bereitstellung der finanziellen Mittel sowie der Sicherstellung der personellen, materiellen und organisatorischen Erfordernisse zur militärischen Aufgabenerfüllung im Sinne des B-VG, des WG, im Sinne der verfassungsrechtlichen Grundlagen für Auslandseinsätze sowie der Sicherheitsstrategie und Teilstrategie Verteidigungspolitik. Davon ausgehend sind folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Mitwirkung bei der gesamtstaatlichen Formulierung der sicherheitspolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen im Rahmen eines ressortübergreifenden Führungs- und Planungsprozesses, • permanente Beurteilung der strategischen Lage zum Zweck der Krisenfrüherkennung und als Beitrag zum gesamtstaatlichen Führungsverfahren im nationalen und multinationalen Kontext, • Festlegung der Beitragsleistung des BMLVS und des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen der nationalen Sicherheitsstrategie sowie Mitwirkung an der gesamtstaatlichen Festlegung der vorausschauenden und anlassbezogenen militärischen Beitragsleistung Österreichs im internationalen Kontext, • Formulierung politischer Zielsetzungen als Rahmenvorgaben für die Militärstrategie, Militärpolitik, ressortübergreifende und internationale verteidigungspolitische Interessensvertretung und den Auftrag an das Bundesheer sowie die Ausübung des Verfügungsrechtes und der Befehlsgewalt, • Gestaltung der internationalen verteidigungspolitischen Kooperation, • Mitwirkung an Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen sowie an Maßnahmen der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, • Mitwirkung an einer Stärkung der europäischen Sicherheitsstrukturen, v.a. der Institutionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), auch im Hinblick auf eine vermehrte Verantwortungsübernahme der Verteidigungsminister, • Regelung von aus dem internationalen Kontext erwachsenen Grundsatzfragen der Informations-, Kommunikations-, Bildungs- und Forschungspolitik, soweit sie sicherheits- bzw. verteidigungspolitische Fragen des Ressorts berühren. ## Zukunftsrobust Ein zukunftsrobustes Österreichisches Bundesheer verfügt über ein derart abgestimmtes und anteilig abgestuftes Fähigkeitsspektrum, dass es in der Lage ist, auf unterschiedliche Umfeldentwicklungen reagieren zu können. ![32_image_0.png](32_image_0.png) auf Basis der strategischen Lagebeurteilung 2014 # Beilage: Einsatzwahrscheinlichkeit Militärischer Aufgaben Impressum: Medieninhaber' Herausgeber und Hersteller: Republik Österreich Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Roßauer Lände 1, 1090 Wien Druck: BMLVS/HDruckZ ASt Stiftgasse 4853/14 Wien, Oktober 2014 ![35_image_0.png](35_image_0.png) ![35_image_1.png](35_image_1.png) ![35_image_2.png](35_image_2.png) ![35_image_3.png](35_image_3.png)