![0_image_0.png](0_image_0.png) ![0_image_2.png](0_image_2.png) ![0_image_3.png](0_image_3.png) ![0_image_6.png](0_image_6.png) ![0_image_1.png](0_image_1.png) ![0_image_4.png](0_image_4.png) ![0_image_5.png](0_image_5.png) WeiSSbuch 2008 Impressum: Amtliche Publikation der Republik Österreich/ Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Republik Österreich/Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, BMLVS, Roßauer Lände 1, 1090 Wien Redaktion: BMLVS/Sektion II (Planung)/Abteilung Transformation Tel. 050201-0 E-Mail: transformation@bmlvs.gv.at Chefredakteur: Bgdr Mag. Reinhold Simon Redakteure: Obst Hans Katter, MSD Obstlt Gerhard Krejcirik, MSc Mjr Ing. Rainer Stöger Erscheinungsjahr: 2009 Fotos: Amir Beganovic Johannes Christian Günter Filzwieser Judith Gartner Bernhard Glänzer Horst Gorup Wolfgang Grebien Franz Hartl Hans Hofer Roland Kainbacher Helmut Kodym Josef Kugler Peter Lechner Andreas Macher Alexander Michl Harald Minich Kurt Pflügl Gunter Pusch Rudolf Roozen Bernhard Scherz Sigi Schwärzler Gerhard Simader Livio Srodic Dragan Tatic Andreas Trabi Andreas Wenzel Markus Zinner Yvonne Zinkl Fotoarchiv - Heeresbild- und Filmstelle Satz und Layout: Axel Scala, VB v3, BMLVS/Heeresdruckerei Druck: BMLVS/Heeresdruckerei R 09-1220 # Inhalt Vorwort............................................................................. 5 4 Das Bundesheer im Einsatz ................................ 61 Zusammenfassung .......................................................... 7 4.1 Einsätze im Inland einschließlich Luftraumüberwachung ........................................ 62 4.2 Auslandseinsätze.................................................. 70 1 Grundlagen österreichischer Sicherheits5 Organisation.......................................................... 79 5.1 Zentralstelle .......................................................... 82 5.2 Nachgeordnete Dienststellen, Ämter, Akademien und Schulen ......................................84 5.3 Streitkräfte ............................................................ 87 5.4 Einsatzunterstützung ..........................................90 5.5 Führungsunterstützung ...................................... 91 2 Österreichische Sicherheitspolitik im internationalen Rahmen...................................... 21 2.1 Vereinte Nationen (VN)........................................22 2.2 Europäische Union (EU) ....................................... 24 2.3 Partnerschaft für den Frieden (NATO/PfF)....... 27 2.4 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) .................... 29 2.5 Rüstungskontrolle und Abrüstung ..................... 31 2.6 Stärkung der Beziehungen zu Partnern ............33 6.6 Integration im Bundesheer................................ 108 6.7 Ausbildung, Ausbildungsunterstützung, Übungen ............................................................... 109 6.8 Beitrag des Bundesheeres zur Gesundheit .......................................................... 112 3 Vorgaben und Rahmenbedingungen.................. 35 3.1 Aufgaben des Bundesheeres ..............................36 3.2 Strategische/militärstrategische Vorgaben.....38 3.3 Bestimmungsgrößen für die Bundesheerplanung ............................................ 39 3.4 Aktualisierte Rechtsgrundlagen 2007/2008 und Perspektiven ..................................................43 3.5 Wehrethik - Wertebewusstsein im Bundesheer............................................................ 45 8 Ausblick –Perspektiven.................................... 119 3.6 Wehrsystem Österreichs..................................... 47 3.7 Budgetäre Grundlagen.........................................49 3.8 Rüstungspolitik und Beschaffungen..................53 3.9 Forschung im Bundesheer................................... 56 3.10 Umweltschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit ... 58 1.2 Sicherheitspolitische Herausforderungen und Risken.............................................................. 14 1.3 Umfassende Sicherheitsvorsorge (USV) .......... 16 6.1 Berufsmilitärpersonen und Militärpersonen auf Zeit....................................................................96 6.2 Grundwehrdiener ................................................. 99 6.3 Miliz....................................................................... 102 6.4 Zivile Mitarbeiter................................................ 105 6.5 Frauen im Bundesheer ....................................... 106 politik ..................................................................... 11 1.1 Österreichs Sicherheit......................................... 12 7 Sport im Bundesheer ......................................... 115 6 Personal .................................................................93 # Vorwort ## Sehr Geehrte Damen Und Herren! Mit dem Weißbuch 2008 liegt nunmehr die dritte Ausgabe vor, welche sich auf den Berichtszeitraum 2007/2008 konzentriert und Ihnen eine umfassende Standortbestimmung des Österreichischen Bundesheeres und der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bietet. Die sicherheitspolitische Lage Österreichs hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten maßgeblich verändert. Eine konventionelle militärische Bedrohung Österreichs ist in absehbarer Zeit nicht gegeben. Das Österreichische Bundesheer trägt dieser Entwicklung Rechnung und befindet sich in einem der größten Reform- und Anpassungsprozesse der letzten Jahrzehnte. Das Österreichische Bundesheer war im angeführten Berichtszeitraum vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Assistenzleistungen im Inland, wie der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung bzw. nach Schengen-Erweiterung, welcher erfolgreich in eine neue Phase übergeleitet wurde, die Unterstützung bei der Fußball- Europameisterschaft EURO 2008, die Hilfeleistungen bei den Stürmen "Paula" und "Emma" sowie bei den Schneefällen im Dezember 2008, konnten für die österreichische Bevölkerung bewältigt werden. Es erfüllt mich daher mit Stolz, zu sehen, wie professionell diese Aufgaben, neben des laufenden Reformund Transformationsprozesses, bewältigt wurden. Die Sicherheitspolitik Österreichs ist mit jener der EU eng verbunden und richtet sich nach dem Grundsatz der Solidarität. Österreich trägt aktiv zur Sicherung des Friedens und der internationalen Stabilität bei. Gleichwertig zu sehen mit den Inlandsaufgaben ![6_image_0.png](6_image_0.png) sind daher für mich die Auslandseinsätze des Österreichischen Bundesheeres. Wir helfen Menschen in Krisen geplagten Regionen und leisten im Zuge unserer Auslandsmissionen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Frieden und Stabilität sowie zur Entwicklung von demokratischen Strukturen. Diese Einsätze, welchen allesamt ein UN-Mandat zu Grunde liegt, müssen für Österreich weiterhin eine Selbstverständlichkeit im Sinne der internationalen Solidarität darstellen. Auch Österreich und somit das Österreichische Bundesheer werden ihrer Verantwortung für mehr Frieden und Sicherheit im europäischen und globalen Kontext nachkommen. Neben all diesen Aufgaben konnte im Jahr 2007/2008 die Bundesheerreform weiter umgesetzt werden. Die neue Zentralstellenstruktur sowie nachgeordneter Dienststellen wurde eingenommen bzw. übergeleitet. Ich werde alles daran setzen, diesen Prozess weiterhin zügig voranzutreiben, um die Rahmenbedingungen, die für eine moderne Armee zur Bewältigung der Herausforderungen im 21. Jahrhundert notwendig sind, zu schaffen. Ich hoffe, dass das vorliegende Weißbuch, das Verständnis der Öffentlichkeit für die sicherheitspolitischen Notwendigkeiten und Herausforderungen Österreichs öffnet. ![6_image_1.png](6_image_1.png) Der eingeschlagene Weg wird fortgesetzt. In den Jahren 2007 und 2008 wurden die Aufgaben des ÖBH - insbesondere Einsätze im In- und Ausland - erfüllt und die Fähigkeiten des ÖBH 2010 nach Maßgabe der Ressourcen weiterentwickelt. # Zusammenfassung In der Entschließung des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 zur Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin wurde der Auftrag festgeschrieben, dass alle zwei Jahre unter Bezugnahme auf die sicherheitspolitische Lage die sich verändernden Aufgabenstellungen, der Zustand und die Erfordernisse des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) dargelegt werden sollen. Diesem Auftrag wird mit Herausgabe des Weißbuches 2008 entsprochen, welches durch die zuständige Abteilung Transformation, unter Einbeziehung der jeweils fachlich zuständigen Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, erstellt wurde. Das Weißbuch 2008 konzentriert sich auf den Berichtszeitraum 2007/2008. Weiterführende Hintergrundinformationen darüber hinaus wären den Weißbüchern 2004 bzw. 2006 zu entnehmen. Unter dem Begriff "Bundesheer" bzw. der Abkürzung ÖBH wird im Weißbuch 2008 der Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, im Speziellen das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS), das ÖBH selbst sowie die zivile Verwaltung des Ressorts verstanden. Die im Weißbuch 2008 verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen. ## Die Sicherheitspolitik Österreichs Die sicherheitspolitische Lage Europas hat sich nach dem Ende des Kalten Krieges maßgeblich geändert. Eine konventionelle militärische Bedrohung des österreichischen Territoriums ist auf absehbare Zeit nicht gegeben. Doch ist Europa auch heute nicht frei von Bedrohungen. Neben dem militärischen Restrisiko an der europäischen Peripherie, das sich aus der gewaltsamen Eskalation zwischenstaatlicher Konflikte nach dem Fehlschlagen entsprechender politischer Einigungsversuche ergibt, sind anzuführen: gescheiterte, schwache, zerfallende Staaten, Bevölkerungswachstum, irreguläre Migration, Energie- und Rohstoffprobleme, organisierte Kriminalität, Waffen-, Drogen- und Menschenhandel, Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen, Informationskriegsführung sowie Natur- und Zivilisationsrisken. Die Sicherheitslage eines europäischen Staates kann heute nicht mehr isoliert betrachtet werden. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risken sind nicht im Alleingang, sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen. So sind die Sicherheit Österreichs und jene der EU untrennbar miteinander verbunden. Die europäische Sicherheit beruht neben den Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten auf einem engen, einander ergänzenden Zusammenwirken der Europäischen Union (EU) und der North Atlantic Treaty Organisation (NATO), auf der konstruktiven und aktiven Eingliederung in das Sicherheitssystem der Vereinten Nationen sowie auf den spezifischen Beiträgen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Europarats. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sind wichtige Elemente der traditionell humanitär ausgerichteten österreichischen Sicherheitspolitik. ## Das Österreichische Bundesheer - Instrument Der **Österreichischen** Sicherheitspolitik Aus dem Auftrag an das ÖBH, der nationalen Gesetzgebung, den internationalen Verpflichtungen sowie den neuen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, wurden die Empfehlungen der Bundesheerreformkommission abgeleitet, die durch die strategische Ebene zustimmend zur Kenntnis genommen wurden; die weitere Umsetzung wurde in Folge beschlossen. Diese Empfehlungen sowie die daraus resultierenden Aufgaben sind bestimmend für die weitere Ausrichtung, im ![9_image_0.png](9_image_0.png) ![9_image_1.png](9_image_1.png) Speziellen für den Umfang, die Struktur und die Fähigkeiten des ÖBH. Das ÖBH war im Berichtszeitraum 2007/2008 in mehrfacher Weise gefordert. Es musste seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen, der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll zur Seite stehen, Assistenz im Inneren leisten, solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen und sich an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären und Katastrophenhilfe beteiligen. Das ÖBH leistet mit seinen Beiträgen zu Einsätzen besonders wertvolle Arbeit. Die wesentlichen Assistenzleistungen im Inland waren der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung bzw. nach Schengen-Erweiterung, die Unterstützung bei der Fußball-Europameisterschaft EURO 2008, Hilfeleistungen bei den Frühjahrsstürmen des Jahres 2008 "Paula" und "Emma" sowie bei den starken Schneefällen im Dezember 2008. Im Jahr 2007 und 2008 haben im Jahresschnitt ca. 1.200 Soldaten an bis zu 16 Auslandsmissionen teilgenommen. Das Schwergewicht lag der politischen Vorgabe folgend am Westbalkan, wo die Beteiligung mit temporär bis zu 870 Soldaten am umfangreichsten ausfiel. ## Fortsetzung **Der Reform Öbh 2010** Die Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission erfolgte im Berichtszeitraum durch das Management ÖBH 2010, welches bis zu seiner Auflösung im August 2008 die erforderlichen Ausplanungen und Vorgaben für die neuen Strukturen im Bereich der Einsatzorganisation/ Truppe als auch im Bereich der Grundorganisation inklusive Zentralstelle erarbeitete. Nach Einnahme der neuen Zentralstellengliederung ging die Verantwortung für die weitere Umsetzung an die nunmehr zuständigen, neu errichteten Dienststellen über. Die Realisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Reform des ÖBH waren im Berichtszeitraum darauf ausgerichtet, operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements in der Gesamtheit der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Im Bereich der Organisation wurde die neue Zentralstellenstruktur eingenommen und die Masse der nachgeordneten Dienststellen, Ämter, Akademien und Schulen, die Streitkräfte sowie die Einsatzund Führungsunterstützung in die neuen Strukturen übergeleitet. Wo immer möglich, wurde Personal aus dem Bereich der Grundorganisation hin zur Truppe verschoben und es wurden Einsparungen im Bereich der Verwaltung erzielt. ## Personal - Material/Infrastruktur - Budget Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und hochqualifizierte Spezialisten zu bewältigen. Hiefür wurden entsprechende Vorsorgen zur Sicherstellung der erforderlichen Personalstärken in qualitativer und quantitativer Hinsicht getroffen. Insgesamt betrug die Personalstärke des ÖBH durchschnittlich etwa 37.600 Personen. Die Einsatzorganisation umfasste mit Ende 2008 insgesamt ca. 60.000 Personen. Im Zusammenhang mit Rüstungsbeschaffungen wurden im Berichtszeitraum im Jahr 2007 ca. € 600 Mio. und im Jahr 2008 ca. € 436 Mio. an Zahlungen geleistet. Zur Abdeckung des aktiven Teiles der Luftraumüberwachung wurde die Beschaffung von insgesamt 15 Luftraumüberwachungsflugzeugen Eurofighter, als Schwergewicht im Investitionsbereich, weiter fortgeführt. Zusätzlich sind signifikante Budgetmittel in Dringendbeschaffungen, bezogen auf den Einsatz im Rahmen AUCON EUFOR TCHAD/RCA, geflossen, die vor allem dem Schutz und der Erhöhung der Beweglichkeit der eingesetzten Soldaten dienten. Zur Verbesserung des Lebensalltages der Soldaten wurde 2007 und 2008 die Kaserneninfrastruktur weiter modernisiert; im Jahr 2007 wurden dabei ca. € 100 Mio. und 2008 ca. € 124 Mio. investiert. Der Anteil der Ausgaben für die Landesverteidigung belief sich 2007 mit € 2.188 Mio. auf rund 0,81 % des Bruttoinlandsproduktes, was eine Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren bedeutete. Das Budget 2008 mit € 2.171 Mio. entsprach einem BIP von ca. 0,78 %. ## Perspektive Die Herausforderungen und Risken des beginnenden 21. Jahrhunderts erfordern die konsequente Weiterführung der Ausrichtung des ÖBH im Sinne der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission. Die zielgerichtete Umsetzung der Reform ÖBH 2010 auf die neuen Aufgaben und Fähigkeiten bedarf ausreichend personeller Ressourcen und rechtlicher Rahmenbedingungen aber auch jener Organisation, Ausrüstung, Austattung und Ausbildung, die für moderne Armeen zur Bewältigung der Anforderungen, bei optimalem Schutz der eingesetzten Soldaten, notwendig sind. Die für die weitere Realisierung der Reform ÖBH 2010 erforderlichen Rahmenbedingungen werden dabei zumindest schrittweise sicherzustellen sein. ![10_image_0.png](10_image_0.png) Das ÖBH muss der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll zur Seite stehen. Es lebe das Österreichische Bundesheer, es lebe die Republik Österreich! ![11_image_0.png](11_image_0.png) ![12_image_0.png](12_image_0.png) Grundlagen ![12_image_1.png](12_image_1.png) österreichischer Sicherheitspolitik Wir leben in einem stabilisierten Europa, das keiner konventionellen Bedrohung ausgesetzt ist. Dies ist ein solides Fundament für eine friedliche Weiterentwicklung unseres Kontinents. Die EU kann durch ihre gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sehr wesentlich zur Stabilität und Sicherheit in Krisenregionen beitragen. Kriege oder Konflikte rauben den Menschen ihre Zukunftsperspektiven, erhöhter Auswanderungsdruck löst Flüchtlingsströme aus und verstärkt die Aktivitäten krimineller Organisationen. Deshalb ist es wichtig, dass die EU - und in deren Rahmen auch Österreich - aktiv zur Sicherung des Friedens und der internationalen Stabilität beiträgt. (Auszug aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) ## Die Sicherheitspolitische Lage Die sicherheitspolitische Lage Europas hat sich nach dem Ende des Kalten Krieges maßgeblich geändert. Mit der positiven Entwicklung der geopolitischen Lage in der eurostrategischen Zone hat sich auch jene von Österreich substanziell gebessert. Eine konventionelle militärische Bedrohung des österreichischen Territoriums ist auf absehbare Zeit nicht gegeben. Allerdings ist die Geltung von Demokratie, offener Gesellschaft und Menschenrechten auch heute nicht überall hinreichend gesichert, wie etwa ein Blick in den Nahen und Mittleren Osten oder auf den afrikanischen Problemgürtel südlich der Sahara zeigt. Alternative politische, wirtschaftliche und soziale Ordnungsmodelle konkurrieren mit diesen Grundwerten. Daraus ergeben sich auch ideologisch aufgeladene Konflikte um die Gestaltung politischer und sozialer Ordnungen und um die räumliche Geltung der jeweiligen Gestaltungs- und Ordnungsansprüche. Mit der Aufnahme neuer Mitglieder in die NATO 12 Weissbuch 2008 # 1.1 Österreichs Sicherheit und in die EU seit 2004 wurde der europäische Stabilitätsraum erweitert. Doch ist Europa auch heute nicht frei von Bedrohungen. Die langsamen Entwicklungen in Südosteuropa mit drei Krisenherden (Kosovo, Bosnien und Herzegowina sowie FYROM/ Mazedonien) und das latente Krisenpotenzial an der europäischen Peripherie (Südkaukasus, Zentralasien, Nordafrika sowie Naher und Mittlerer Osten) mit den akuten Konfliktregionen Afghanistan, Irak, Libanon und den palästinensischen Autonomiegebieten, lassen auch in Zukunft ein verstärktes sicherheitspolitisches Engagement europäischer Staaten in diesen Regionen notwendig erscheinen. Auch Westund Ostafrika sowie das nördliche Zentralafrika werden für Fragen der europäischen Sicherheit an Bedeutung gewinnen. ## Österreichs Sicherheitsinteressen Die Sicherheitslage eines europäischen Staates kann heute nicht mehr isoliert betrachtet werden. Instabilitäten und Gefahren in Europa bzw. an der europäischen Peripherie berühren die Sicherheitslage aller europäischen Staaten. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risken sind nicht im Alleingang, sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen. Die Sicherheit Österreichs und jene der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der EU steckt sich Österreich im Konzept der Umfassenden Sicherheitsvorsorge vom November 2005 insbesondere folgende politisch-strategische Ziele: • Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere im Rahmen der aktiven Unterstützung entsprechender Projekte der EU und der OSZE sowie der Vereinten Nationen (VN); • Förderung von Stabilität und Sicherheit sowie Verhinderung des Entstehens und der Eskalation von Konflikten, insbesondere im sicherheitsrelevanten Umfeld Österreichs; • Übernahme von mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit im europäischen und globalen Kontext; • Bekämpfung von internationalem Terrorismus, organisierter Kriminalität und Korruption; • Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Eindämmung von illegaler Migration und Schlepperei; • Unterstützung der internationalen Bemühungen um Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge; Übernahme von mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit im europäischen und globalen Kontext sowie ![14_image_0.png](14_image_0.png) Erhalt der Aufwuchsfähigkeit und der militärischen Kernkompetenzen des ÖBH sind politisch-strategische Ziele, um auf Lageänderungen im europäischen Umfeld zeitgerecht reagieren zu können. • Auf- und Ausbau effektiver und effizienter ziviler und militärischer Kapazitäten und Strukturen zur Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im nationalen Bereich und als Voraussetzung für eine glaubwürdige und effektive gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik der EU; • Erhalt der Aufwuchsfähigkeit und der militärischen Kernkompetenzen des ÖBH, um auf Lageänderungen im europäischen Umfeld zeitgerecht reagieren zu können; • Verstärkung und Vertiefung der regionalen und globalen Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Bekämpfung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen; • Ausgleich des Wohlstandsgefälles, insbesondere im Rahmen der EU-Erweiterung sowie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit; • Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Volkswirtschaft sowie Vorsorge gegen krisenbedingte Störungen der Wirtschaft zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern; • Erhaltung einer lebenswerten Umwelt im Rahmen des umfassenden Umweltschutzes; • Sicherung und Verbesserung von Katastrophenschutzkapazitäten; • Entwicklung eines breiten Sicherheitsbewusstseins in möglichst weiten Teilen der Bevölkerung. # 1.2 Sicherheitspolitische Herausforderungen Und Risken 14 Weissbuch 2008 Das Ende des Kalten Krieges hat neue Chancen und neue Gestaltungsspielräume für eine aktive Außenund Sicherheitspolitik eröffnet. Vielfach hat sich dies auch positiv auf die Sicherheitslage ausgewirkt. Man denke an den langsamen, aber weitgehend erfolgreichen Stabilisierungsprozess am Westbalkan, an die Integrationsprozesse um die Afrikanische Union oder an die aktuellen Rüstungskontrollinitiativen. Neben dem militärischen Restrisiko an der europäischen Peripherie haben in den letzten Jahrzehnten aber auch neue Herausforderungen für die europäische und österreichische Sicherheit an Bedeutung gewonnen. In großer Dimension können diese Phänomene nicht mehr von der Sicherheitsexekutive alleine eingedämmt werden. ## Schwache, Zerfallende Staaten Und Unsichere Regime In den letzten 15 Jahren hat das Phänomen schwacher und zerfallender Staaten immer mehr Eingang in die politische Diskussion gefunden. Im Grunde zeigt es die wachsende Unfähigkeit von Staaten, ihre Hauptaufgaben im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich zu erfüllen. Regierungen und ihre Institutionen, einschließlich der zugehörigen Verwaltung, sind nicht im Stande, ihren wesentlichsten Aufgaben nachzukommen. Bei unsicheren Regimen bleiben der Staat und die Staatsmacht an sich verfügbar und zu einem gewissen Grad auch leistungsfähig, jedoch ergeben sich schwer kalkulierbare Risken aus nicht abgeschlossenen politischen und sozialen Transformationsprozessen. Während der Transformationsprozess in Ost- und Mitteleuropa durch EU- und NATO-Integration friedlich und erfolgreich verlaufen ist, bestehen an der europäischen Peripherie noch erhebliche Konfliktund Risikopotenziale. ## Transnationale Organisierte Kriminalität Die Aktivitäten der organisierten Kriminalität überspannen staatliche Grenzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine polizeiliche Bearbeitung dieses internationalen Phänomens insbesondere dort nicht ausreichen wird, wo die Grenzen zu terroristischen Aktivitäten aufgeweicht werden. ## Bevölkerungswachstum Ein Großteil der Weltbevölkerung lebt in so genannten Schwellenländern. Dort wächst die Bevölkerung meist wesentlich schneller als die Wirtschaft. Bis zum Jahr 2030 wird ein Anstieg der Weltbevölkerung von derzeit ca. 6,1 Mrd. auf rund 8,4 Mrd. Menschen prognostiziert. Der Zuwachs wird zu 95 % in ökonomisch benachteiligten Regionen entstehen. Verbunden mit einer Verknappung von Ressourcen, Misswirtschaft und überregional wirkenden Umweltschäden wird dies in den betroffenen Regionen zu einer drastischen Verschlechterung der Lebensgrundlagen führen. Dies fördert die Erosion staatlicher Ordnung sowie regionale Konflikte. ## Irreguläre Migration Unkontrollierte Zuwanderungsbewegungen aus den Randgebieten Europas, aber auch aus weiter entfernten Regionen, beeinträchtigen mittel- und längerfristig die kulturelle und wirtschaftliche Stabilität Europas. Dies inkludiert auch die Mobilität von politischen oder religiösen Extremisten. ## Energie- Und Rohstoffprobleme Das wirtschaftliche Überleben vieler Staaten hängt davon ab, ob es gelingt, den Volkswirtschaften benötigte Ressourcen (Erdöl, Erdgas, Mineralien, Erze, Holz und landwirtschaftliche Rohstoffe) rechtzeitig und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Da Ressourcenfragen auf der strategischen Agenda von Staaten einen hohen Stellenwert haben, rücken sie auch in den Fokus der Sicherheitspolitik. Die Beobachtungen der letzten Jahre zeigen, dass Plötzlichkeit ![16_image_0.png](16_image_0.png) und Heftigkeit von Naturereignissen zunehmen. ## Waffen-, Drogen- Und **Menschenhandel** Der Handel mit Drogen, Waffen und Menschen zählt zu den lukrativsten Geschäften weltweit. Im Kontext von Bürgerkriegsökonomien kann dieser profitable Handel mittelbar auch Gesellschaften und Staaten destabilisieren. nicht nur in der betroffenen Region, sondern hat auch Auswirkungen auf die weltweite Sicherheit. Die Globalisierung der industriellen Produktion ist ein Trend, der normalerweise mit Technologietransfers verbunden ist. Davon betroffen sind u. a. die Nuklearenergie, die Chemie, die Pharmazie sowie die Elektronik und Informationsverarbeitung aber auch der Maschinenbau. ## Die Bedrohung **Durch Den** Transnationalen Terrorismus Radikalismus, Extremismus und Terrorismus zielen darauf ab, politische, wirtschaftliche, religiöse und soziale Systeme zu beeinflussen, zu destabilisieren oder zu zerstören. Die Strategie des Terrorismus bemüht sich um größtmögliche Öffentlichkeitswirksamkeit. Das Bekenntnis zu einem Anschlag ist (normalerweise) Bestandteil einer solchen Strategie. Für die Zukunft kann auch der Einsatz von radioaktivem Material sowie von biologischen oder chemischen Kampfstoffen zu terroristischen Zwecken nicht ausgeschlossen werden. ## Massenvernichtungswaffen (Mvw) Und Proliferation Regionale Sicherheitslagen und Balancen sind entscheidend für mögliche Proliferationsmotive. Ob sich Staaten für oder gegen MVW entscheiden, hängt primär von der Entwicklung der jeweiligen regionalen Sicherheitslage ab. Mit der Proliferation von MVW entstehen Risken, die sich nicht regional begrenzen lassen. Staatliche Proliferation verändert das Sicherheitsgefüge ## Cyber-War Und **Cyber-Terrorismus** Die zunehmende Abhängigkeit der Gesellschaft von ihren Informations- und Kommunikationssystemen einerseits sowie die Verwundbarkeit dieser Systeme andererseits schaffen Angriffspunkte, die gezielt genutzt werden können, um eine Informationsgesellschaft oder Teile davon zu schwächen oder zu zerstören. Ein massiver Angriff auf das Informations- und Kommunikationssystem eines Staates oder einer Gesellschaft hat unter Umständen ähnliche Wirkungen wie ein massiver Angriff auf seine industrielle Basis. ## Andere Natur- Und Zivilisationsrisken Naturkatastrophen, technische oder ökologische Desaster sowie globale Gesundheitsrisken und Seuchen haben neben ihren primären zerstörerischen Auswirkungen auch eine politische Bedeutung, da sie in Extremfällen zur politischen und wirtschaftlichen Destabilisierung einer gesamten Region führen können. Die Beobachtungen der letzten Jahre zeigen, dass Plötzlichkeit und Heftigkeit von Naturereignissen zunehmen. # (Usv) 16 Weissbuch 2008 ![17_image_0.png](17_image_0.png) 1.3 Umfassende Sicherheitsvorsorge Wachtmeister Christian Berner, Gruppenkommandant der 2. Gardekompanie/Garde Die aktuelle Grundlage der österreichischen Sicherheitspolitik bildet die am 1. Dezember 2001 vom Nationalrat angenommene Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin (SVD). Die SVD dient allen anderen sicherheitspolitischen Konzepten in Österreich als Leitlinie. Sie sieht unter anderem vor, dass die Umfassende Landesverteidigung (ULV) - Art. 9a B-VG - aus der Zeit des Kalten Krieges durch Ausrichtung auf die neuen Risken und Bedrohungen zu einem System der USV weiterentwickelt werden soll. Auf dieser Grundlage konnte die Gesamtstrategie der USV einschließlich der dazugehörigen zehn Teilstrategien der Ressorts entwickelt werden, die im systematischen Zusammenwirken verschiedener Politikbereiche die Sicherheitsinteressen und Bedürfnisse Österreichs realisiert. Diese sind nunmehr im Kontext globaler und komplexer sicherheitspolitischer Herausforderungen (Staatszerfall, Bürgerkriege, Piraterie, Internationaler Terrorismus, Proliferation, Klimawandel u. a.) zu beurteilen. Für das internationale Krisenmanagement bedeuten diese Risken die Notwendigkeit des Wirksamwerdens und des verbesserten Zusammenwirkens unterschiedlicher Akteure (v. a. internationale Organisationen wie VN, EU, NATO) sowie der vor Ort tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen einschließlich der Nicht-Regierungsorganisationen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten. Dieses Konzept der vernetzten Planung und kooperativen Vorgangsweise wird vielfach als Comprehensive Approach (CA) bezeichnet. Damit sollen, im Sinne von geordneter politischer Zusammenarbeit, wirkungsorientiert jene Maßnahmen zum Tragen kommen, die eine optimale Zielerreichung garantieren. Dieser Denkansatz findet sich auch in der vom Europäischen Rat im Dezember 2003 angenommenen Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) und ist dementsprechend auch Bestandteil der EU-Sicherheitspolitik. Österreich hat auf die internationalen sicherheitspolitischen Entwicklungen (etwa im Bereich des CA) reagiert und mit der USV die Basis für den Aufbau von Strukturen, die ergänzend zu diesen internationalen Ansätzen stehen, geschaffen. Dabei baut das Konzept der USV auf den drei Prinzipien der umfassenden, präventiven und europäischen Sicherheit auf. ## Prinzipien Der Usv Das Prinzip der umfassenden Sicherheit basiert auf diesem erweiterten Sicherheitsverständnis und umfasst die Vernetzung sowohl von Aspekten der inneren als auch der äußeren Sicherheit. Es misst damit sowohl den zivilen als auch den militärischen Aspekten der Sicherheit sowie der Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren (vor allem Wirtschaft und Zivilgesellschaft) entsprechende Bedeutung bei. Das Prinzip der präventiven Sicherheit löst das über weite Strecken passive Bedrohungs-Reaktionskonzept aus dem Kalten Krieg ab. Eine solche präventive Sicherheitspolitik beruht auf der Gestaltung einer vorteilhaften Umfeldsituation sowie der Verringerung eigener Verwundbarkeiten. ![18_image_0.png](18_image_0.png) ![18_image_1.png](18_image_1.png) managements sind zentrale Bestandteile der nationalen Sicherheitspolitik. Die österreichische Sicherheitspolitik orientiert sich damit nicht mehr primär an einer bestimmten Bedrohung, sondern an der Fragestellung, wie die europäische Sicherheitsarchitektur gestaltet sein muss, damit Bedrohungen erst gar nicht entstehen. Sie versteht sich proaktiv und präventiv, insbesondere zur vorbeugenden Abwehr von Bedrohungen. Vor diesem Hintergrund ist für Österreich die aktive Teilnahme an internationalen Maßnahmen zur Konfliktverhütung und des Krisenmanagements ein zentraler Bestandteil seiner nationalen Sicherheitspolitik. Das Prinzip der europäischen Solidarität baut darauf auf, dass die Sicherheit Österreichs und der EU untrennbar miteinander verbunden sind. Die heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen sind zumeist nicht mehr im nationalen Alleingang, sondern in der Regel nur durch solidarische Zusammenarbeit im europäischen Rahmen zu bewältigen. Die europäische Sicherheit beruht dabei neben den Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten auf einem engen, einander ergänzenden Zusammenwirken von EU und NATO, auf der konstruktiven und aktiven Eingliederung in das Sicherheitssystem der UNO sowie auf den spezifischen Beiträgen der OSZE und des Europarats. ## Massnahmen Der Usv Im Zentrum der Weiterentwicklung der USV steht die Einführung eines gesamtstaatlichen sicherheitspolitischen Planungsprozesses, mit dem gesamtstaatliche Fähigkeiten für das Krisenmanagement entwickelt werden. Dazu gibt es eine Reihe von konkreten Begleitmaßnahmen, die im Sekretariat des Nationalen Sicherheitsrates (NSR) betreut werden. Das BMLVS trägt dazu neben der allgemeinen sicherheitspolitischen Expertise aktiv und wesentlich bei, indem es jene Fähigkeiten und Kapazitäten des ÖBH entwickelt, die für die Erfüllung von sicherheitspolitischen Aufgaben im In- und Ausland 18 Weissbuch 2008 notwendig sind. Unter diese konkreten Prozesse, an denen das BMLVS mitwirkt, fallen insbesondere: • die jährliche Ausarbeitung eines Sicherheitspolitischen Lagebildes; durch diese fortlaufende und ressortübergreifend aktualisierte Umfeldanalyse ist es für Politik und Verwaltung möglich, die unmittelbaren Auswirkungen von erwartbaren Ereignissen in den nächsten 12 bis 18 Monaten zu erkennen und konkrete Schlussfolgerungen für Österreich zu ziehen; • die Beurteilung von Synergien im Sicherheitsbereich durch die Errichtung eines Sicherheitsclusters, als einem ressortübergreifenden Sicherheitsnetzwerk, insbesondere zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Vernetzung von Forschungs- sowie von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen aus den verschiedenen sicherheitsrelevanten Bereichen; • die Umsetzung des nationalen Programms zum Schutz der kritischen Infrastrukturen, unter Berücksichtigung des diesbezüglichen EU-Rahmens; aus dem österreichischen Masterplan werden sich künftig mögliche Inlandsaufgaben für das ÖBH ableiten lassen; • die Erstellung und Umsetzung eines gesamtstaatlichen Auslandseinsatzkonzeptes; damit soll ein verbessertes, ressourceneffizientes Zusammenwirken ziviler und militärischer Komponenten gewährleistet und insgesamt eine erhöhte Wirksamkeit und Sichtbarkeit österreichischer Beiträge erreicht werden; • der Ausbau der Sicherheitsforschung im Rahmen eines nationalen Sicherheitsforschungsprogramms in den zentralen Forschungsfeldern: • umfassende Bedrohungsanalyse in den Dimensionen Bedrohungserkennung, Bedrohungsvermeidung sowie präventive Schutzmaßnahmen vor Bedrohungen, • effektives Krisenmanagement in allen Dimensionen und Risikokommunikation sowie • Chancen, die sich für die österreichische Sicherheitspolitik ergeben. Dazu soll insbesondere eine enge Kooperation und Vernetzung relevanter Organisationen und Institutionen, einschließlich jener der Wissenschaft und Wirtschaft, im In- und Ausland angestrebt werden. ## Nationaler Sicherheitsrat (Nsr) Der NSR wurde im November 2001 auf der Grundlage der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin installiert. Dazu wurden aus dem Rat für auswärtige Angelegenheiten, dem Landesverteidigungsrat und dem Rat für österreichische Integrationspolitik alle sicherheitspolitisch relevanten Komponenten herausgelöst und in diesem neuen Beratungsgremium zusammengeführt. Der NSR soll das zentrale Beratungsorgan der Bundesregierung in allen Fragen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein. Den Vorsitz des NSR hat der Bundeskanzler inne. Neben ihm sind noch der Vizekanzler, fünf Minister sowie achtzehn Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien stimmberechtigt. Zusätzlich gibt es Beamte und Experten mit beratender Stimme. Der NSR ist ein zentrales Instrument gesamtstaatlicher außen- und sicherheitspolitischer Koordination. Auf organisatorischer Ebene ist ein Sekretariat für die Geschäftsführung des NSR, als zentrales Instrument der ressortübergreifenden Vernetzung, beim Bundeskanzleramt eingerichtet, dem Verbindungspersonen der betroffenen Ressorts angehören. Diese bringen das Wissen und die Expertise ihrer Ressorts in die gesamtstaatliche sicherheitspolitische Planung ein und unterstützen die oben beschriebenen Prozesse. ## Kooperation Mit Externen Sicherheitspolitischen Forschungseinrichtungen In der Realisierung eines breiten vernetzten Forschungsansatzes wurden die Möglichkeiten des BMLVS zur Kooperation mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen stark ausgebaut. So hat das BMLVS mit dem Österreichischen Institut für Internationale Politik, dem Ludwig Boltzmann Institut für Kriegsfolgenforschung, dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik, dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung und dem Internationalen Institut für ![20_image_0.png](20_image_0.png) ![20_image_1.png](20_image_1.png) Liberale Politik zum Teil mehrjährige Kooperationsverträge abgeschlossen, um eine entsprechende Expertise für die sicherheits- und verteidigungspolitische Beratung des Bundesministers und des Ressorts zu sichern. Ergänzend kooperiert das BMLVS punktuell mit anderen Institutionen wie dem Bruno Kreisky Forum. Mit folgenden Forschungseinrichtungen werden derzeit Kooperationen unterhalten bzw. durchgeführt: • Das Österreichische Institut für Internationale Politik fokussiert die Zusammenarbeit mit dem BMLVS auf die Regionen Naher und Mittlerer Osten, Südosteuropa und Russland. Weitere Schwerpunkte der Forschungszusammenarbeit sind Fragen von Sicherheit und Entwicklung, Cyber-Security sowie die laufende Analyse der transatlantischen Beziehungen. • Das Internationale Institut für Liberale Politik in Wien bearbeitet für das BMLVS die Regionen Kaukasus und Zentralasien, wobei es versucht, Konfliktpotenziale dieser Region zu identifizieren und Konfliktlösungsmodelle vorzuschlagen. • Das Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik soll im Auftrag des BMLVS Fragen der Gestaltung und Weiterentwicklung der europäischen Sicherheitspolitik beurteilen. • Das Ludwig Boltzmann-Institut Graz wird vom BMLVS in Fragen des zivilen Krisenmanagements und des Post-Konflikt-Managements konsultiert. • Die Kooperation mit dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung umfasst die Entwicklung, Planung, Durchführung und Evaluierung auf EU-Ebene eingebrachter zivil-militärischer Kurse zu Peacebuilding und Security Sector Reform. • Mit dem Bruno Kreisky Forum wurden u. a. Projekte zu den Themen "EU and Russia - Competition and Cooperation: Balkans versus Caucasus" und "Africa, Dimensions of a Continent" vereinbart. ![21_image_0.png](21_image_0.png) 2 **Österreichische** ![22_image_0.png](22_image_0.png) ![22_image_1.png](22_image_1.png) Sicherheitspolitik im internationalen Rahmen Auf der Grundlage seiner verfassungsrechtlich bestimmten immerwährenden Neutralität wird Österreich weiterhin ein verlässlicher und solidarischer Partner in der Welt sein und sich aktiv an der weiteren Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen. (Auszug aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) Primäres Ziel der VN ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie die Gewährleistung humaner Lebensbedingungen für alle Völker. Das bedeutendste Organ innerhalb der VN ist der Sicherheitsrat (VNSR). Er setzt sich aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern zusammen. Seine Entscheidungen, basierend auf den Bestimmungen des Kapitels VII (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen) der 1945 in Kraft getretenen Charta, sind für alle anderen Mitgliedstaaten bindend. Im Oktober 2008 erfolgte die letzte Wahl der zehn nichtständigen Mitglieder für den Zeitraum 2009/2010. Österreich wurde zum dritten Mal (nach 1973/1974 und 1990/1991) in den Sicherheitsrat aufgenommen. ## Peacekeeping Operations Obwohl in der Charta ursprünglich nicht vorgesehen, entwickelten sich die weltweiten Friedenseinsätze (Peacekeeping Operations) zum wichtigsten Instrument des Sicherheitsrates. Der aktuellen Konfliktlage Rechnung tragend, genehmigt der Sicherheitsrat für die VN-geführten Friedenseinsätze vermehrt die Anwendung von militärischer Gewalt. Dies dient vor allem dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit im Einsatzraum, da diesen Punkten vermehrt Beachtung geschenkt wird. 22 Weissbuch 2008 # 2.1 Vereinte Nationen (Vn) Neben der Anzahl der zu führenden Missionen stellt auch der Wandel zu multidimensionalen Operationen mit verschiedenen Akteuren eine zunehmende Herausforderung dar. Seit 1948 wurden 63 friedenserhaltende oder friedensstiftende VN-geführte Missionen beschlossen. Mit Stand Dezember 2008 wurden 16 Friedenseinsätze durch die VN geführt, wobei das Schwergewicht zunehmend in Afrika liegt. Mit Ende 2008 waren 110.000 Personen in VN-Missionen tätig. Von 1949 bis zum 30. Juni 2008 wurden für friedenserhaltende Operationen insgesamt rund 54 Mrd. US-Dollar aufgewendet. ## Responsibility To Protect Unter dem neuen Konzept "Responsibility to Protect", auf dem Weltgipfel 2005 von der Internationalen Gemeinschaft anerkannt, wird dem jeweiligen Nationalstaat die Verantwortung für den Schutz und das Wohlergehen der Bevölkerung übertragen. Für den Fall, dass eine Regierung nicht imstande oder Willens ist, die Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen, geht die Schutzverantwortung auf die Internationale Gemeinschaft über. Damit erhalten die VN eine zentrale Rolle in der Wahrnehmung dieser Schutzfunktion. Mit den Millenium Development Goals - beschlossen im Rahmen der 55. Tagung der VN-Generalversammlung im September 2000 - definierten die VN in einem ambitionierten Programm ihre Ziele, welche bis 2015 zu erreichen wären. Die Herausforderungen am Beginn des 21. Jahrhunderts wurden in den vier Handlungsfeldern • Frieden, Sicherheit und Abrüstung, • Entwicklung und Armutsbekämpfung, • Schutz der gemeinsamen Umwelt und • Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung zusammengefasst. ## Brahimi-Report Bereits 2000 wurden im Brahimi-Report die Schwachstellen der bisherigen Missionen, vor allem jener im ehemaligen Jugoslawien, in Somalia und im Ruanda, untersucht und insgesamt 57 Empfehlungen zur Verbesserung in den Bereichen politische Rahmenbedingungen, Beiträge der Mitgliedstaaten sowie VN-interne Strukturen erarbeitet. Neben einem klaren Mandat sind die langen Vor- ![24_image_0.png](24_image_0.png) laufzeiten für den Einsatz von Friedenstruppen problematisch. Die Bemühungen um eine Verbesserung haben bis 2008 keine diesbezüglichen Fortschritte gebracht. Die angestrebten Vorlaufzeiten von 30 Tagen für traditionelle beziehungsweise 90 Tage für komplexere Einsätze hängen vor allem auch von der politischen Willensbildung der entsendenden Staaten ab. Im Bericht von 2008 erfolgte eine etwas ernüchternde Zwischenbilanz. Die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums, die Krise der Lebensmittelversorgung und der Klimawandel erschweren zunehmend die Erreichung der festgelegten Ziele. Österreich unterstützt in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer Kommission für Friedenskonsolidierung und eines Menschenrechtsrates sowie die Erweiterung des Departments for Peacekeeping Operations. ## Zusammenarbeit Mit Regionalen Organisationen Neben der institutionellen Erweiterung innerhalb der VN wurde 2008 die Bedeutung von regionalen Organisationen sowie die Kooperation mit diesen festgelegt. Besonders die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union wird an Bedeutung gewinnen. Der Konflikt im Kongo sowie die African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur (UNAMID) zeigen sehr klar die Bedeutung aber auch die Schwierigkeiten der Zusammenarbeit verschiedener internationaler und regionaler Organisationen auf. Der Transfer der EU-geführten Mission im Tschad in eine VN-Mission wird 2009 durch die zunehmende Komplexität der Peace Support Operations eine besondere Herausforderung darstellen. Österreich verfolgt als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates vor allem Ziele in den Bereichen "Protection of civilians, children in armed conflicts" und "Rule of Law" unter stärkerer Berücksichtigung der Gender-Anliegen. Es wird dadurch teilweise eine Vorreiterrolle bei der Berücksichtigung dieser Aufgaben durch den Sicherheitsrat bei der Mandatserstellung für VN-Missionen übernehmen. Korporal Dominik Resch, UN-Soldat Darüber hinaus ist eine vertiefte Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von neuen Leitlinien für Peacekeeping Operations durch die aktive Mitarbeit im Special Committee for Peacekeeping Operations (C-34) und in der Arbeitsgruppe für Peacekeeping Operations möglich. ## Auswirkungen Einer Vn-Beteiligung Auf Österreich Und **Das Öbh** Die Beteiligung österreichischer Soldaten an internationalen Einsätzen der VN bewirkt neben der außenpolitischen Positionierung auch eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Streitkräften, so zum Beispiel in der Ableitung der notwendigen Maßnahmen hinsichtlich Ausbildung und Ausrüstung der eingesetzten Kontingente zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des ÖBH. Durch den weiter steigenden Bedarf an VN- Experten für die zukünftigen VN-Missionen ergibt sich für das ÖBH weiters die Möglichkeit, VN-Schlüsselpositionen durch militärische und zivile Spezialisten zu besetzen. Entstehung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als **Teil der Gemeinsamen AuSSen- und** Sicherheitspolitik (GASP) Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde die GASP, als zweite intergouvernementale Säule der EU, als Rahmen für außenpolitische Aktionen geschaffen und eine verteidigungspolitische Perspektive verankert. Seither kann die EU als internationaler Akteur auftreten und Standpunkte zu Fragen der allgemeinen Sicherheits- und Verteidigungspolitik darlegen. Das Treffen der EU-Regierungschefs in 24 Weissbuch 2008 # 2.2 Europäische Union (Eu) Pörtschach im Oktober 1998 gilt informell als der Beginn der ESVP. Bestätigt beim englisch-französischen Gipfeltreffen in St. Malo, wurde die ESVP beim Europäischen Rat in Köln 1999 formell aus der Taufe gehoben. Der EU wurden dabei die notwendigen Mittel und Instrumente für eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, beschränkt auf die so genannten Petersberg-Aufgaben (humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Maßnahmen), zur Verfügung gestellt. Bei den Tagungen des Europäischen Rates in Helsinki (1999) und Nizza (2000) wurde die militärische Komponente und bei jenen von Feira (2000) und Göteborg (2001) die zivile Komponente der ESVP definiert. Als Ziele der ESVP gelten seither • die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Union, • die Konfliktprävention und Krisenbewältigung, • das Krisenmanagement mit militärischen und zivilen Mitteln, • die Stärkung der transatlantischen Partnerschaft, • die Stärkung internationaler Organisationen sowie • die Vertiefung der Integration. Die besondere Stärke der ESVP ist der parallele Aufbau militärischer und ziviler Fähigkeiten und das sich daraus ergebende gemeinsame Wirksamwerden im internationalen Krisenmanagement. Als integraler Bestandteil der GASP baut die ESVP auf einem umfassenden Sicherheitsverständnis auf. In der ESVP arbeiten hauptsächlich das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, der Militärausschuss der EU, der Militärstab der EU sowie der Ausschuss für zivile Aspekte des Krisenmanagements mit diversen anderen Expertengremien zusammen, bevor Aktivitäten der ESVP dem Ministerrat der EU zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. ## Entwicklungsfortschritte In Der **Esvp** Nachdem das "Helsinki Headline Goal 2003" (HLG) zumindest quantitativ erreicht werden konnte, wurde ein neuer Zielkatalog mit dem Zieldatum 2010 verabschiedet. Das "Headline Goal 2010" basiert auf der Weiterentwicklung des Sicherheitsumfeldes, den Erfahrungen von bereits abgeschlossenen Operationen und Übungen sowie auf der Europäischen Sicherheitsstrategie. Ein Schlüsselelement zum Ausbau der militärischen Kapazitäten der Union ist die Fähigkeit, Streitkräftepakete mit einem hohen Bereitschaftsgrad entweder als eigenständig operierende Kräfte oder im Rahmen einer umfassenderen Operation zu verlegen. Das HLG wurde unter anderem durch das Konzept für schnell verlegbare Gefechtsverbände (EU-Battlegroups) aus dem Jahr 2004 umgesetzt. Seit 1. Jänner 2007 können auf der Basis einer halbjährlichen Rotation stets zwei der je ca. 2.000 Soldaten umfassenden Verbände innerhalb von fünf bis 15 Tagen militärische Aufgaben im Rahmen des Krisenmanagements der EU übernehmen. Österreich wird an einer von den Niederlanden geführten EU-Battlegroup in der ersten Jahreshälfte 2011 sowie an einer von Deutschland geführten Battlegroup in der zweiten Jahreshälfte 2012 teilnehmen. Um das Erreichen des HLG sicherzustellen, wurde von den Gremien der EU gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten ein Fahrplan zum Fortschrittskatalog, als eine wichtige Grundlage für Verfahren zur Entwicklung von Fähigkeiten, erarbeitet. Dieser Fahrplan etabliert ein gemeinsames Verständnis für den koordinierten Einsatz der Verfahren von Prüfung, Beurteilung und Bewertung von militärischen Fähigkeiten in zeitlicher wie qualitativer Hinsicht. Das wichtigste Element zur Erfüllung des HLG war die Zusammenstellung und Bewertung der Beiträge der Mitgliedstaaten. Dies bedeutete einen wichtigen Schritt für die Erstellung des Streitkräftekatalogs. Der Streitkräftekatalog ist eine Sammlung von Einmeldungen aller Mitgliedstaaten über jene militärischen Kapazitäten und Fähigkeiten, die sie im Rahmen der ESVP zur Verfügung stellen können, und wurde nun auch um die Beiträge der seit 2007 neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien sowie um nachträgliche Einmeldungen anderer Mitgliedstaaten erweitert. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erstellung des Fortschrittskatalogs. Im Rahmen von Zusagen der Verteidigungsminister für die Entwicklung militärischer Fähigkeiten wurden 2008 erhebliche Anstrengungen unternommen, um mit konkreten und operativen Initiativen zur Beseitigung der Defizite und somit zur Stärkung der externen Handlungsfähigkeit der EU beizutragen. Die Arbeiten zur Erreichung des zivilen Planzieles erbrachten als wesentliches Ergebnis die Schaffung eines Pools von speziell ausgewählten und ausgebildeten Experten für zivile Reaktionsteams der EU. Das neu beschlossene zivile Planziel 2010 setzt den Schwerpunkt auf die künftige Erzielung von Synergieeffekten durch engere Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des zivilen Krisenmanagements, insbesondere anderen internationalen Organisationen. Die strategisch-konzeptive Grundlage für die Entwicklung der ESVP bildet nach wie vor die im Dezember 2003 verabschiedete Europäische Sicherheitsstrategie. Ausgehend von den Hauptbedrohungen wie Terrorismus, Proliferation, regionalen Konflikten und organisierter Kriminalität, definiert sie die strategischen Zielsetzungen sowie Verfahren und Instrumente der EU. Geradezu das Markenzeichen der ESVP ist das breite Spektrum an militärischen Operationen und zivilen Missionen, welche im Jahr 2003 mit den ersten zivilen Missionen, der European Union "Afrika ist von großer Bedeutung für die Sicherheit Europas. Wenn ![26_image_0.png](26_image_0.png) wir nicht Hilfe zur Selbsthilfe leisten, wird das längerfristig auch Auswirkungen auf Europa haben." - Aus der Rede des Bundesministers Mag. Norbert Darabos anlässlich der Verabschiedung des österreichischen Tschad-Kontingents am 29. Jänner 2008. Police Mission in Bosnien und Herzegowina und der militärischen Operation CONCORDIA in FYROM/ Mazedonien, begonnen haben. Die Aufgaben reichen dabei von Friedenssicherung und Überwachung der Umsetzung eines Friedensprozesses bis zu Beratung und Unterstützung im militärischen und polizeilichen Bereich, bei der Grenzüberwachung und auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit. ## Österreich - Ein Verlässlicher Partner Die erzielten Erfolge bei den unter österreichischer Beteiligung laufenden Operationen ALTHEA in Bosnien und Herzegowina und EUFOR TCHAD/RCA im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik sprechen für sich. Da die EU - als einziger Akteur weltweit - sowohl über zivile als auch militärische Kapazitäten verfügt, scheint sie in besonderem Maße zur Krisenprävention und zum Krisenmanagement befähigt. Bisher wurden über 20 ESVP-Missionen bzw. -Operationen durchgeführt. Rund 10.000 Europäer haben bisher auf drei Kontinenten in zivilen und militärischen Einsätzen zur Krisenbewältigung, Friedenssicherung und Konfliktverhütung beigetragen. Österreich hat sich bei seinen Beteiligungen stets als verlässlicher Partner in zivil-militärischen Angelegenheiten und als seriöser politischer Akteur erwiesen und dadurch hohes internationales Ansehen erworben. 26 Weissbuch 2008 Für die ESVP ist die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern erforderlich und im Rahmen eines effektiven Multilateralismus vorgesehen. Die Zusammenarbeit der EU mit den Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Krisenbewältigung ist eine wichtige Komponente der ESVP. Die strategische Partnerschaft EU-NATO besteht zwar, jedoch gilt es, diese im Zeichen der gegenseitigen Stärkung und Achtung der jeweiligen Entscheidungsautonomie weiter auszubauen. Die Friedens- und Sicherheitspartnerschaft zwischen der EU und Afrika hat durch die Annahme der Gemeinsamen Strategie EU-Afrika 2007 einen bedeutenden Impuls erfahren. Für den Erfolg der ESVP ist ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame sicherheitspolitische Kultur unabdingbare Voraussetzung. Mit dem 2005 gegründeten Europäischen Kolleg für Sicherheit und Verteidigung werden zivile und militärische Führungskräfte in diesem Verständnis aus- und weitergebildet. Österreich ist bei dieser Vernetzung und Weiterbildung von sicherheitspolitischem Fachpersonal ein wichtiger Akteur innerhalb der EU. Wesentliche Themen im Bereich der ESVP sind vor allem die Sicherheitssektorreform, die zivil-militärische Koordinierung, die Konfliktverhütung, die Menschenrechte, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Kinder, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. ## Die Europäische Verteidigungsagentur (Eva) Die EVA hat sich seit ihrer Gründung 2004 dynamisch weiterentwickelt; zu ihren Hauptaufgaben gehören • die Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU, • die Kooperation im Beschaffungsbereich, • die Zusammenarbeit im Forschungs- und Technologiebereich, • die Verbesserung der verteidigungsindustriellen und technologischen Basis sowie • die Unterstützung der Etablierung eines europäischen Rüstungsmarktes. Die EVA erlangte sowohl durch zahlreiche Initiativen während der französischen EU-Ratspräsidentschaft als auch durch den Capability Development Plan in Form von 12 konkreten Aktionen erhöhte Bedeutung. In Verbindung mit den Entwicklungen dieser Aktionen kann davon ausgegangen werden, dass die EVA eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfahren wird. Die EVA befasst sich nicht mehr ausschließlich mit Fähigkeitenentwicklungen im Zusammenhang mit Rüstungsgütern, sondern auch mit den global notwendigen militärischen Fähigkeiten der Zukunft. Österreich engagiert sich auch bei der Masse der priorisierten 12 Aktionen der EU im Bereich der weiteren Fähigkeitenentwicklung und arbeitet bei diversen Projekten (z. B. Third Party Logistic Support) aktiv mit. ## Der Vertrag Von Lissabon Und **Dessen** Auswirkungen Auf Die Esvp Der Vertrag von Lissabon hat generell die Neuerungen im Bereich der ESVP aus dem gescheiterten EU-Verfassungsvertrag übernommen. Die Neuerungen bedeuten eine markante Weiterentwicklung und einen unumkehrbaren Integrationsschub für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union, wodurch ihre sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit umfassend gestärkt wird. Im Konkreten bedeuten die Neuerungen eine Ausweitung des ESVP-Aufgabenkatalogs, der nunmehr neben den bekannten Petersberg-Aufgaben auch Rüstungskontrolle, Militärberatung und Terrorismusbekämpfung beinhaltet. Gleichzeitig wurde mit der Einführung einer Beistandsgarantie und einer Solidaritätsklausel der innere Zusammenhalt zwischen den EU-Mitgliedstaaten gestärkt, nämlich, den Partnern in einer Krise uneingeschränkte Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Mit der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit wird es EU-Mitgliedstaaten möglich sein, im Bereich der Fähigkeitenentwicklung im kleineren Rahmen voranzuschreiten. Für eine Teilnahme an dieser Kooperationsform müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, die in einem eigenen Protokoll angeführt sind. In diesem Zusammenhang ist auch die primärrechtliche Verankerung der Europäischen Verteidigungsagentur zu erwähnen, die bereits 2004 etabliert wurde und heute als zukunftsweisend in ihrer Aufgabenerfüllung beschrieben werden kann. # 2.3 Partnerschaft Für **Den Frieden** (Nato/Pff) Die NATO hat in den Jahren 2007/2008 ihre Open Door Policy fortgesetzt. Auf dem Gipfel in Bukarest (2008) wurde die Aufnahme der Beitrittskandidaten Albanien und Kroatien beschlossen; nur FYROM/ Mazedonien scheiterte wegen des Namensstreites am Veto Griechenlands. Bereits im Jahr zuvor wurde die NATO/PfF um Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien erweitert, womit die nordatlantische Allianz ihr sicherheitspolitisches Engagement auf dem Balkan weiter verstärken wird. Diese räumliche Ausdehnung geht Hand in Hand mit einer Vertiefung, die sich in der Rückkehr Frankreichs in die integrierte Militärstruktur ausdrückt. Darauf aufbauend erscheint aus Sicht der NATO das Ziel der Stabilität für ein erweitertes Europa erreicht. In diesen Bemühungen kam und kommt dem Euro-Atlantic Partnership Council eine bedeutende Rolle zu. Er umfasst mit 28 NATO-Alliierten und 22 Partnern nunmehr insgesamt 50 Staaten. ## Nato-Einsätze Und Comprehensive Approach Im operativen Schwergewicht der Allianz liegt unverändert die VN-mandatierte Operation International Security Assistance Force (ISAF). Die in Afghanistan herrschenden Bedingungen sind eine Herausforderung für die solidarische Lastenteilung in der NATO und für die Führung einer komplexen, alle zivil-militärischen Aspekte umfassenden Operation. Ein immer stärker in den Vordergrund tretender Comprehensive Approach, worunter die NATO die politischen Bemühungen um die koordinierte Einbeziehung relevanter Akteure wie der VN, der EU, der G8 sowie von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen versteht, soll eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Stabilisierungsoperation werden. Die maßgebliche Bindung von Ressourcen der Allianz in Afghanistan hat die Führung zusätzlicher NATO- Operationen stark eingeschränkt. Im Kosovo übernahm die Kosovo Force (KFOR) nach der Unabhängigkeitserklärung des ehemals serbischen Landesteils neue Aufgaben, die in der Aufstellung zahlenmäßig beschränkter Kosovo Security Forces mit dem mittelfristigen Ziel der eigenständigen Übernahme von Sicherheitsaufgaben, als Teil der Exit Strategy, bestehen. Die NATO Response Force (NRF) erreichte Ende 2006 die Full Operational Capability; zwischenzeitlich haben aber fehlende Beiträge der Alliierten zu einer Einschränkung beim Konzept der raschen Reaktionskräfte geführt. ## Österreichische Kommandoführung Österreich hat mit der Übernahme der Kommandoführung in der Multinational Task Force South/KFOR ab Mai 2008 sein starkes Engagement zur Stabilisierung des Raumes unterstrichen und durch die Beteiligung sowohl an den Operational Reserve Forces als auch an der Military Civilian Advisory Division noch verstärkt. Die Übernahme der Führungsverantwortung wurde durch die Teilnahme eines Brigadestabes an der NATO/PfF Cooperative-Übungsserie entsprechend vorbereitet. Die Teilnahme an der auf strategischer Ebene liegenden zivil-militärischen Stabsrahmenübung Civil Military Exercise-08 (CMX-08) ermöglichte den eingebundenen Ministerien, dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS), dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und dem Bundesministerium für Inneres (BM.I), einen umfassenden Erfahrungsgewinn in der Bewältigung zivilmilitärischer Szenarien des internationalen Krisenmanagements. Zeitgleich wurden die Planning and Review Process-Verhandlungen (PARP) des Zyklus 2008/2009 mit dem unveränderten Ziel des Aufbaus ![29_image_0.png](29_image_0.png) ![29_image_1.png](29_image_1.png) Engagement zur Stabilisierung des Raumes unterstrichen. einer Frameworkbrigade, wie in den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission enthalten, fortgesetzt, wozu bis dato 40 Partnerschaftsziele angenommen wurden und weitere acht noch in Beurteilung stehen. Seit 2002 wurden bereits 19 Partnerschaftsziele umgesetzt. Die Annahme und Implementierung der Partnerschaftsziele stellen eine wesentliche Voraussetzung im Hinblick auf eine nationale Teilnahme an internationalen Einsätzen nicht nur im NATO/PfF- sondern auch im EU-Rahmen dar. ## Operational Capabilities **Concept (Occ)** Das OCC wurde 1999, als Teil der weiterentwickelten PfF, durch die Staats- und Regierungschefs der NATO beschlossen. Das OCC ist das einzige international standardisierte Evaluierungsverfahren zur Einsatzvorbereitung, das NATO/PfF-Staaten zur Verfügung steht. Das OCC wird in zwei Stufen durchgeführt: Level 1 (z. B. Überprüfung der Sprachkenntnisse, des Beherrschens internationaler Abläufe und Verfahren, der Organisation und Strukturen) und Level 2 (Überprüfung der Einsatzbereitschaft und Fähigkeit zur Auftragserfüllung in der Hauptaufgabe). In diesen beiden Levels wird noch in Selbstevaluierung (Planung, Durchführung und Evaluierung läuft unter nationaler Verantwortung) und NATO-Evaluierung (Evaluierung durch die NATO) differenziert. Österreich nutzt dabei jeweils die Selbstevaluierung grundsätzlich als Vorbereitung für eine anschließende NATO-Evaluierung. Die nationalen Übungen Pacemaker-07 und Pacemaker-08 wurden als Rahmen für die Evaluierung von jenen Elementen des ÖBH genutzt, die für multinationale Einsätze vorgesehen sind. 2008 wurden ein Infanteriebataillon, eine Panzergrenadierkompanie, eine Aufklärungskompanie und ein Hubschrauberelement einer NATO-Evaluierung Level 1 erfolgreich unterzogen. ## Perspektiven Der Nationalen Teilnahme An Der **Nato/Pff** Die weitere Mitwirkung im Rahmen der NATO/PfF wird für das ÖBH, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Sicherstellung der Zusammenarbeitsfähigkeit, von Bedeutung bleiben. Die NATO selbst setzt in der PfF ihre langjährige Politik der Zusammenarbeit fort, wenn auch seit dem Gipfel in Riga Signale feststellbar sind, dass von den gefestigten europäischen Staaten - im Sinne der Operational Relevance - zunehmend erhöhte Beiträge, vor allem zu Operationen und deren Einsatzvorbereitung, erwartet werden. Österreich wird diese Entwicklung im Zusammenhang mit der eigenen Positionierung in der PfF aufmerksam beobachten. # 2.4 Organisation Für Sicherheit Und Zusammenarbeit In Europa (Osze) Die OSZE ist eine gesamteuropäische Sicherheitsorganisation, entwickelt aus dem Konferenzmechanismus des KSZE-Prozesses (gestartet 1972), gegründet 1994 als regionale Abmachung im Sinne des Kapitels VIII der VN-Charta mit stehenden Strukturen. Sämtliche europäische Staaten, alle Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie die USA und Kanada sind als gleichberechtigte Partner Teilnehmer der OSZE. pflichtungen wurde ein ausdifferenziertes Instrumentarium geschaffen. Dazu gehören insbesondere die Menschenrechtsinstitution in Warschau, die Wahlbeobachtungs- und Feldmissionen sowie die militärischen Transparenzmaßnahmen im Rahmen der politisch-militärischen Dimension. Österreich unterstützt die OSZE als wichtiges Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik auch unter dem Aspekt als Sitzstaat. Im Rahmen der politisch-militärischen Dimension ist das BMLVS thematisch involviert. Der Militärberater Wien ist Mitglied der Österreichischen Delegation zur OSZE. ## Hauptaufgaben Der Osze Die Hauptaufgaben der OSZE liegen in den Bereichen • Frühwarnung, • Konfliktverhütung, • Krisenbewältigung und • Normalisierung der Lage nach Konflikten. Angewandt wird ein umfassender und kooperativer Sicherheitsbegriff. Die OSZE befasst sich mit einer großen Bandbreite sicherheitsbezogener Fragen, von der politisch-militärischen Dimension über die humanitäre Dimension bis hin zur wirtschaftlichen Dimension. Sie nimmt zentrale Aufgaben unter anderem • beim Auf- und Ausbau rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen, • beim Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte, • bei der Förderung einer zivilgesellschaftlichen Entwicklung, • bei der Wahlbeobachtung sowie • im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle und Vertrauens- und Sicherheitsbildung wahr. Die OSZE beruht auf dem Fundament umfangreicher gemeinsamer Prinzipien und Verpflichtungen in den angesprochenen Bereichen. Die politisch verbindlichen Regeln und Verpflichtungen binden alle Teilnehmerstaaten. Zur Umsetzung dieser Ver- ## Vertrauens- Und Sicherheitsbildende Massnahmen Im Laufe der Jahre ist ein Netzwerk an politisch verbindlichen Übereinkommen im politisch-militärischen Bereich geschaffen worden. Die wichtigsten Themen sind: • Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (Wiener Dokument 1999, globaler Austausch militärischer Information), • Verhaltenskodex zur demokratischen Kontrolle der Streitkräfte, • Dokument über Klein- und Leichtwaffen, • Dokument über Lagerhaltung konventioneller Munition. Zu all diesen Themenbereichen wurden Meldepflichten/kontinuierlicher Informationsaustausch und teilweise auch Verifikationsmaßnahmen festgelegt. Die Wahrnehmung der Aufgaben auf dieser operativen Ebene obliegt im BMLVS dem Organisationselement Verifikation. Durch die Einbindung im Rahmen der Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen erhält das BMLVS/ÖBH entsprechende Informationen über den aktuellen Status und die Entwicklungen in den Streitkräften der OSZE-Teilnehmerstaaten. Die OSZE betreibt derzeit 18 Missionen und Operationen in Südosteuropa, im Kaukasus, im Osteuropa und in Zentralasien; der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Überwachung/Beratung/Unterstützung von politischen Prozessen bzw. der Förderung der Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit (Konfliktprävention und Konfliktnachsorge). Das ÖBH beteiligt sich durch die Entsendung von Experten an diversen OSZE-Missionen, zuletzt an der ## Osze-Mission In Georgien. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen (Verhältnis USA-Russland) war die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung diverser Themenbereiche nur eingeschränkt möglich. Der Fokus der Arbeit wurde daher auf die Bereiche Implementierung/Projektdurchführung verlagert. Ohne Zweifel trägt das bestehende Netzwerk auch weiterhin maßgeblich zur Stabilität der europäischen Sicherheitsarchitektur bei. ![31_image_0.png](31_image_0.png) durch Österreich im Sinne des Truppenschutzes der im Ausland eingesetzten Kräfte unterstützt. Im Rahmen der Verhandlungen zu einer Streumunitionskonvention nahm Österreich von Anfang an eine Vorreiterrolle ein. # 2.5 Rüstungskontrolle Und **Abrüstung** Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung (z. B. von Massenvernichtungswaffen) sind wichtige Elemente der traditionell humanitär ausgerichteten österreichischen Sicherheitspolitik. Prägende Elemente sind die Wahrung der Sicherheitsinteressen eines Kleinstaates und die Rolle Österreichs als Sitzstaat zahlreicher internationaler Gremien. Aus den Themenbereichen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen ergeben sich entweder ausschließlich oder in Teilbereichen Verpflichtungen für das BMLVS und damit die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Einbindung und Positionierung. ## Chemiewaffenkonvention Zielsetzung der 1997 in Kraft getretenen Chemiewaffenkonvention (CWK) ist das Verbot der Entwicklung, Produktion, Lagerhaltung und des Einsatzes chemischer Waffen sowie die Vernichtung der bestehenden Lagerbestände. Die höchste Priorität hat nach wie vor der Abschluss der Chemiewaffenvernichtung bis 2012. Nach derzeitigem Stand wird dieses Ziel jedoch weder von den USA noch von Russland erreicht werden. Die EU unterstützt die Bemühungen zur vollständigen Vernichtung vor allem finanziell. Die EU-Position wird von Österreich vollinhaltlich mitgetragen. Der Beitrag des ÖBH ist auf die Bereitstellung von Expertisen für die Chemiewaffenbehörde fokussiert. ## Atomwaffensperrvertrag Der Atomwaffensperrvertrag ist seit 1970 in Kraft. Im Zentrum der vertraglich festgelegten Verpflichtungen stehen Abrüstung und Nonproliferation von Nuklearwaffen sowie das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie. Alle fünf Jahre findet eine Überprüfungskonferenz zum Vertrag statt. In engem Zusammenhang mit dem Atomwaffensperrvertrag steht die Ratifizierung des Atomteststoppvertrages. Ziel dieses 1996 ausverhandelten, noch nicht in Kraft befindlichen Vertrages ist das umfassende Verbot von nuklearen Testexplosionen sowie von allen anderen nuklearen Explosionen. Bisher haben 148 von 180 Vertragsstaaten dieses Regelwerk ratifiziert. In der Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen tritt die EU geschlossen für ein rasches Inkrafttreten des Atomteststoppvertrages ein. Mit den im Dezember 2008 verabschiedeten "Neuen Handlungslinien der EU im Bereich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme" wird die Strategie effektiver und effizienter umgesetzt. Österreich tritt für die strikte Einhaltung und Umsetzung der aus dem Atomwaffensperrvertrag entstandenen Verpflichtungen ein und wirbt für ein rasches Inkrafttreten dieses Vertrages. ## Streumunitionskonvention Das Übereinkommen über Streumunition wurde durch Österreich am 3. Dezember 2008 in Oslo gemeinsam mit 93 anderen Staaten unterzeichnet und legt ein völkerrechtlich verbindliches Totalverbot für bestimmte Arten von Streumunition fest. Als "Streumunition" nach dem Übereinkommen gilt konventionelle Munition, die dazu bestimmt ist, explosive Submunitionen (wirksam durch Auslösung einer Sprengladung vor, bei oder nach dem Aufschlag) zu verstreuen oder freizugeben. Des Weiteren enthält das Übereinkommen eine Bestimmung über die Beziehungen zu Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, und regelt dabei auch die Fragen der militärischen Zusammenarbeit und der militärischen Einsätze mit solchen Staaten. Im Rahmen der Verhandlungen zu einer Streumunitionskonvention nahm Österreich von Anfang an eine Vorreiterrolle ein. Das BMLVS ist seit Beginn aktiv in die Thematik eingebunden. In der Folge wird es darauf ankommen, den Ratifizierungsprozess abzuschließen sowie auch die Nicht-Unterzeichner- ![33_image_1.png](33_image_1.png) stellvertretender Kommandant, Heereslogistikzentrum Wien ## Bekämpfung **Des Illegalen Handels** Mit Klein- Und **Leichtwaffen** Die Bemühungen zum Thema Klein- und Leichtwaffen laufen sowohl im globalen als auch im regionalen Rahmen. Im Mittelpunkt steht die Bekämpfung des illegalen Handels in all seinen Aspekten, wie etwa in den Bereichen Vermittlungsgeschäfte, Lagersicherheit und Munition. 32 Weissbuch 2008 staaten der Konvention (u. a. USA, Indien, Russland, China) für möglichst weitreichende Verbote zu gewinnen (siehe auch Kapitel 3.4). In Österreich ist die Klein- und Leichtwaffenthematik eines der sicherheitspolitischen Schwerpunktthemen. Aktives Einbringen erfolgt durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Finanzierung diverser internationaler Projekte) sowie das BMLVS (Beteiligung mit Experten an diversen Projekten vor allem in Afrika). ## Vertrag Über **Konventionelle** ![33_Image_0.Png](33_Image_0.Png) Streitkräfte In Europa Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (V-KSE), geschlossen zwischen NATO und Warschauer Pakt, ist seit 1991 in Kraft. Er beinhaltet die vertragliche Festlegung der Obergrenzen in fünf Hauptwaffensystemen. Ein entsprechend adaptierter Vertrag wurde 1999 unterzeichnet. Der Ratifizierungsprozess zum adaptierten Vertrag läuft nunmehr seit neun Jahren. Im Dezember 2007 wurde die Umsetzung des ursprünglichen Vertrages, der bis zum Inkrafttreten des adaptierten Vertrages weiterläuft, durch Russland - mit Hinweis auf die durch die NATO- Erweiterung geänderten geopolitischen Realitäten in Europa - ausgesetzt. Trotz der derzeitigen Schwierigkeiten im Bereich der Umsetzung bleibt der V-KSE auch weiterhin ein wesentlicher Stabilitätsanker in der europäischen Sicherheitsstruktur. Österreich ist zwar kein Vertragsstaat, hat jedoch für den Fall des Inkrafttretens des adaptierten Vertrages seinen Beitritt angekündigt. ## Europäischer Sicherheitsvertrag 2008 lancierte Russland eine Initiative zur Ausarbeitung eines Europäischen Sicherheitsvertrages. Russland möchte einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag unter Einbeziehung sämtlicher bestehender Regime und Organisationen im OSZE-Raum. Die westlichen Staaten verhalten sich bisher zurückhaltend, da aufgrund der sicherheitspolitischen Stimmungslage ein inhaltlicher Rückschritt im Vergleich zu bestehenden Abkommen befürchtet wird. ## Waffenhandelsvertrag Mit Unterstützung der EU startete Großbritannien 2005 eine Initiative zur Schaffung des so genannten Waffenhandelsvertrages, eines rechtsverbindlichen Vertrages über Ein-, Aus- und Durchfuhr konventioneller Waffen (Festlegung eines internationalen Kriterienkataloges). Die EU nimmt hier eine besonders aktive Rolle wahr, die durch Österreich unterstützt wird. # 2.6 Stärkung Der **Beziehungen Zu** Partnern Die fortschreitende Internationalisierung im Bereich der Sicherheitspolitik verlangt auch von Österreich eine Vernetzung innerhalb regionaler Sicherheitskooperationen sowie die enge Abstimmung von sicherheits-, verteidigungs- und militärpolitischen Maßnahmen mit Partnern. Dabei sollen keine längerfristigen Bindungen eingegangen werden. Über eine strategische Kooperation mit einzelnen Partnern entscheidet Österreich von Fall zu Fall, in Abhängigkeit von konkreten Herausforderungen und Aufgabenstellungen in bestimmten Operationen, Einsatzräumen etc. Im europäischen Kontext kommt Deutschland aufgrund seines Stellenwerts in der Europäischen Union, seines allgemeinen Potenzials und der gemeinsamen Sprache eine besondere Rolle als Partner Österreichs zu. Die Kooperation im Bereich der Ausbildung und Einsatzvorbereitung, der Rüstungspolitik sowie im Zuge der gemeinsamen Bewältigung von Auslandseinsätzen wurde in den vergangenen Jahren verstärkt und wird auf hohem Niveau erhalten bleiben. Zudem haben sich aufgrund der gemeinsamen Beteiligung Österreichs und Frankreichs an der EU- Mission im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik sowie auch an der VN-Nachfolgemission die militärpolitischen Beziehungen mit Frankreich dynamisiert. Frieden und Stabilität am westlichen Balkan liegen im ureigensten Interesse Österreichs. Vor allem seit dem österreichischen EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2006 wurde die bilaterale Kooperation mit den Staaten des Westbalkans intensiviert. Vorrangiges Ziel dabei ist die Heranführung dieser Länder an die Europäische Union. Unterstrichen wird die hohe Bedeutung der Region durch die beachtliche Beteiligung des ÖBH an Maßnahmen des internationalen Krisenmanagements (Kosovo, Bosnien und Herzegowina). Neben der Prioritätsregion Westbalkan liegen der Schwarzmeerraum, der Nahe und Mittlere Osten sowie Subsahara-Afrika im zunehmenden sicherheitspolitischen Interesse Österreichs. Hier beeinflussen das Streben nach Stabilität im Außengürtel Europas und das Gebot nach einer solidarischen Beitragsleistung Österreichs am internationalen Krisenmanagement die nationalen Anstrengungen. Über die durch die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO-Partnerschaft für den Frieden und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bestehenden Interessen und Verpflichtungen hinaus wurde das Profil Österreichs auch in regionalen Kooperationen geschärft. So hat Österreich, etwa als Mitglied der multinationalen Standby High Readiness Brigade (SHIRBRIG; 1996 bis 2009), einen angemessenen Beitrag zur Entwicklung afrikanischer Kapazitäten im Bereich Friedenserhaltender Maßnahmen geleistet. Österreich war Mitbegründer der Central European Nations Cooperation in Peace Support (CENCOOP; gegründet 1998) und ist Beobachter in der Multinational Land Force (MLF; gegründet 1998). Die Aktivitäten innerhalb der CENCOOP wurden aufgrund des geänderten sicherheitspolitischen Umfeldes - einige ehemalige Mitglieder der CENCOOP sind heute NATO-Mitglieder - mittlerweile ruhend gestellt. Auf militärdiplomatischer Ebene pflegt Österreich durch 18 Militärattachébüros mit rund 50 Staaten bilaterale Kontakte. Die Aufgaben des ÖBH leiten sich prinzipiell aus gesetzlichen und auch politischen Vorgaben ab. ![35_image_0.png](35_image_0.png) ![35_image_1.png](35_image_1.png) 3 **Vorgaben und** ![36_image_0.png](36_image_0.png) Rahmenbedingungen Notwendig ist ein Bundesheer, das seine Aufgaben im Bereich der militärischen Landesverteidigung und zum Schutz der Souveränität und Neutralität erfüllen kann. Das Bundesheer muss der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll zu Seite stehen und bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor atomaren, biologischen oder chemischen Bedrohungen ermöglichen. Das Bundesheer muss seine international geachteten Leistungen im Ausland für die Sicherung von Frieden und Stabilität weiter erbringen können. (Auszug aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) # 3.1 Aufgaben Des **Bundesheeres** (WG 2001) und dem Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE- BVG), aus denen die Aufgaben des ÖBH resultieren, sind in nachstehender Tabelle dargestellt. Die angeführten Aufgaben dienen im Rahmen der Streitkräfteplanung der fähigkeitsorientierten Strukturierung des ÖBH und werden durch Truppen des ÖBH wahrgenommen. Aufgaben im Rahmen von Auslandseinsätzen sind dabei vorwiegend im multinationalen Verbund zu bewältigen. 36 Weissbuch 2008 Die Aufgaben des ÖBH leiten sich prinzipiell aus gesetzlichen und auch politischen Vorgaben ab. Neben den primären Vorgaben, die sich aus der nationalen Rechtslage und aus Beschlüssen politischer Gremien ergeben, erlangten durch die Mitgliedschaft Österreichs bei der EU und die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden internationale rechtliche, politische und militärische Dokumente für die Entwicklung des ÖBH zunehmende Bedeutung. Nationale gesetzliche Vorgaben aus dem Bundesverfassungsgesetz (B-VG), dem Wehrgesetz 2001 | | | INLAN | D | AU | SLAN | D | |---------------------------|---------------------------|---------------------------------------------------------------------|------------------------------------------------------------------------------------------|---------------------------|-----------------|-----| | | | Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt | Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges | Art. 79, Abs. 3 B-VG | | | | Art. 79, Abs. 1 B-VG | | Art. 79, Abs. 2 B-VG | Art. 79, Abs. 2 B-VG | Art. 79, Abs. 2 B-VG | § 1 Z 1 KSE-BVG | | | § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001 | § 2 Abs. 1 lit. b WG 2001 | § 2 Abs. 1 lit. b WG 2001 | § 2 Abs. 1 lit. c WG 2001 | § 2 Abs. 1 lit. d WG 2001 | | | | Militärische Landesverteidigung • allgemeine Einsatzvorbereitung • unmittelbare Einsatzvorbereitung • militärisch notwendige Maßnahmen zur Erfüllung des Einsatzzweckes | Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner | | • Mitwirkung an Aufgaben gemäß § 17 Abs. 2 EU-Vertrag (PetersbergAufgaben) • Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe, der Katastrophenhilfe, des Such- und Rettungsdienstes | | | | | | | Assistenzeinsatz | Auslandseinsatz | | | | ## Wahrung Der **Lufthoheit** Unter Luftraumüberwachung werden die zur Wahrung der Lufthoheit ständig erforderlichen Maßnahmen verstanden. Im Falle der Gefahr von Luftraumverletzungen, die über die normalen Herausforderungen der Wahrung der Lufthoheit hinausgehen, werden zusätzliche Maßnahmen zur Verdichtung der Luftraumbeobachtung gefährdeter Lufträume gesetzt bzw. werden wichtige gefährdete Objekte, Anlagen und Einrichtungen gegen Angriffe aus der Luft geschützt. ## Friedensunterstützende Einsätze Friedensunterstützende Einsätze sind Maßnahmen der VN und anderer kollektiver Sicherheitssysteme oder Koalitionen zur internationalen Krisenbewältigung im gesamten Aufgabenbereich der Streitkräfte, die Krisen entschärfen, deren Eskalation bis hin zu einem bewaffneten Konflikt sowie allenfalls auftretende Feindseligkeiten verhindern. Die hier zum Einsatz kommenden Teile des ÖBH erfüllen ihre Aufträge stets im multinationalen Verbund. ## Humanitäre Einsätze Im Ausland Humanitäre Einsätze umfassen neben der Hilfe für Flüchtlinge bzw. Vertriebene in Krisensituationen vor allem Einsätze zur Katastrophenhilfe. Voraussetzung für diese Einsätze ist die Beendigung bewaffneter Auseinandersetzungen. Sie bedürfen keines Mandats und keiner Zustimmung seitens der Konfliktparteien; lediglich das Ersuchen des von der Katastrophe betroffenen Landes ist erforderlich. ## Sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze Mit dem Wegfall einer konventionellen Bedrohung, einschließlich deren Vorbereitung durch subkonventionell agierende gegnerische Kräfte, wurde der Schutz Österreichs und seiner Staatsbürger, von ausländischen Personen und Institutionen sowie von strategisch bedeutsamer Infrastruktur im Zuge der Terrorismusabwehr sowie im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Assistenz ein zunehmend wichtiger werdender Aufgabenbereich des ÖBH, der eine breite und flexible Befähigung zur Wirksamkeit im gesamten Spektrum der Terrorabwehr erfordert. Ist für einen sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz eine Heranziehung von mehr als 100 Soldaten erforderlich, so obliegt diese Entscheidung - abgesehen von bestimmten Notsituationen - der Bundesregierung. Das ÖBH kann zu Assistenzzwecken selbstständig militärisch einschreiten, wenn die zuständigen Behörden durch höhere Gewalt außerstande gesetzt sind, das ÖBH zur Assistenzleistung anzufordern und bei weiterem Zuwarten ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit eintreten würde. ## Katastrophenhilfe Im Inland Assistenzeinsatz zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges wird durch Unterstützung zur Bewältigung von Naturkatastrophen und ökologischen Problemen, weiters durch Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Gefährdung durch radioaktives Material oder Verstrahlung infolge eines Störfalles geleistet. Katastrophen können sich neben nichtmilitärischen Ursachen auch als Ziel oder Auswirkung des transnationalen Terrorismus ergeben. Einfache Arbeiten im Rahmen dieser Hilfeleistung können grundsätzlich alle Kräfte des ÖBH durchführen. Gemessen an bisherigen Erfahrungen sind für die qualifizierte Hilfeleistung die Kräfte der Pionier- und ABC-Abwehrtruppe geeignet. Daneben werden auch Teile der Fliegertruppe für Erkundungs-, Transport-, Rettungs-, Berge- und Feuerlöschaufgaben herangezogen. ## Evakuierungen Evakuierungen sind militärische Einsätze, die mit dem Ziel eines sicheren Abtransportes eigener Staatsbürger aus Gefahrensituationen - auch bei bewaffnetem Widerstand gegnerischer Kräfte - durchgeführt werden. Evakuierungen sind meist zeitkritisch und haben Priorität vor anderen Aufgaben. Da krisenhafte Entwicklungen im Regelfall auch Bürger anderer EU-Staaten betreffen, werden Evakuierungen im multinationalen Umfeld und in Form einer nationalen Beitragsleistung mit Spezialeinsatzkräften und anderen Teilen (Infanteriekräfte, Teile der Luftstreitkräfte wie z. B. die Transportfliegertruppe etc.) durchgeführt. ## Kampf Gegen Irreguläre Kräfte Im Ausland Unter dem Begriff "irreguläre Kräfte" werden Guerillas, Partisanen, aber auch Terroristen, Aufständische sowie gewaltbereite Gruppen der Organisierten Kriminalität oder bewaffnete Banden im Einsatzraum Friedensunterstützender Operationen verstanden. Der Kampf gegen irreguläre Kräfte wird zum Schutz eines bereits im Auslandseinsatz befindlichen Kontingentes, gegebenenfalls auch zum Schaffen der Voraussetzungen für einen Einsatz oder zur Sicherung der Rückverlegung, durchgeführt. ## Beitrag Zu Einer **Gemeinsamen** Europäischen Verteidigung Da Europa verschiedenartigen, zum Teil wenig sichtbaren, insgesamt jedoch sehr ernsten Bedrohungen ausgesetzt ist, kommt einer umfassenden Verteidigung der Sicherheit der EU und ihrer Werte große Bedeutung zu. Ferne Bedrohungen können dabei im Zeitalter der Globalisierung die Sicherheit mehr bedrohen als näher gelegene. Da kein Land mehr in der Lage ist, die komplexen Probleme im Alleingang zu lösen, kommt der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik, insbesondere der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit, hohe Bedeutung zu. # 3.2 Strategische/Militärstrategische Vorgaben Im Arbeitsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode setzt sich die Bundesregierung für eine umfassende Friedenspolitik auf der Grundlage der verfassungsrechtlich bestimmten, immerwährenden Neutralität ein. In diesem Sinn wird Österreich auch weiterhin ein international verlässlicher und solidarischer Partner sein. 38 Weissbuch 2008 ## Sicherheits- Und **Verteidigungspolitische Zielsetzungen** Die Erfüllung der Solidaritätsleistungen im Rahmen der Europäischen Union versteht sich als integrierter Teil dieser Friedenspolitik. Österreich wird sich daher aktiv an der Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Erreichung des bestehenden EU-Planungsziels "Headline Goal 2010", unter besonderer Berücksichtigung der Sicherstellung der raschen Reaktionsfähigkeit, der EU. Zugleich sind die EU-Instrumente für das zivile Krisenmanagement - unter besonderer Berücksichtigung der EU-Planungsziele für 2008 und 2010 - auszubauen. In enger Zusammenarbeit mit den anderen neutralen und bündnisfreien Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden (PfF) der NATO wird sich Österreich überdies auch weiterhin aktiv an Aktivitäten der PfF beteiligen. In diesem Sinn gilt es einerseits, die Handlungsfähigkeit des ÖBH zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich der militärischen Landesverteidigung und zum Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen sowie zum Schutz von Souveränität und Neutralität des Staates sicherzustellen. Andererseits hat das ÖBH im Rahmen des solidarischen Engagements zur Sicherung von Frieden und Stabilität im Ausland beizutragen. ## Militärstrategische Zielsetzungen Die Reform des ÖBH 2010 und die laufende Schaffung neuer Fähigkeiten im Sinne einer Transformation bleiben auf die Verfolgung der militärstrategischen Ziele der Republik Österreich ausgerichtet. Diese sind: • aktive militärische Beitragsleistung im Rahmen der Konfliktprävention sowie im Krisenmanagement und aktive militärische Mitwirkung an der Stabilisierung, insbesondere des strategischen Umfeldes Europas, zur Verhinderung negativer Auswirkungen von Krisen und Konflikten; • aktive militärische Mitwirkung an der Umsetzung oder Durchsetzung europäischer Interessen im Sinne der Europäischen Sicherheitsstrategie, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des militärischen Schutzes der nationalen Souveränität sowie der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen; • Aufrechterhalten eines umfassenden Wissensstandes in taktischer (auch auf oberer taktischer Führungsebene) sowie in operativer Hinsicht in Bezug auf militärische Kernfähigkeiten (Knowhow). Die Gliederung und Strukturierung des ÖBH erfolgt so, dass Einsatzaufgaben im Rahmen des Souveränitätsschutzes bzw. im Rahmen der internationalen Solidarität weitgehend aus dem Präsenzstand erfüllt werden können. Dies bedingt einen relativ hohen Personalstand in der Friedensgliederung. Die Einsatzorganisation des ÖBH besteht aus einer Friedens- und einer Mobilmachungsgliederung (siehe hierzu auch Kapitel 6.3), die sich wiederum in Truppe und Grundorganisation unterteilt. Als ein wesentlicher Faktor für die Strukturierung (Organisation, Ausrüstung, Ausstattung) des ÖBH 2010 waren jene Gefährdungen als Maßstab heranzuziehen, denen die Kontingente im Rahmen des internationalen Krisenmanagements im Ausland aufgrund ihrer Aufgaben ausgesetzt sind. # 3.3 Bestimmungsgrössen Für **Die** Bundesheerplanung Der Auftrag an das ÖBH, die nationale Gesetzgebung und internationale Verpflichtungen sowie die daraus resultierenden Aufgaben sind bestimmend für den Umfang, die Struktur und die Fähigkeiten des ÖBH. Diese wurden in den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission (BHRK) detailliert, durch die strategische Ebene zustimmend zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen und sind bestimmend für die weitere Ausrichtung des ÖBH. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgte im Berichtszeitraum durch das Management ÖBH 2010 (Mng ÖBH 2010), welches bis zu seiner Auflösung im August 2008 Vorgaben für die neuen Strukturen im Bereich der Einsatzorganisation/Truppe als auch im Bereich der Grundorganisation, inklusive Zentralstelle, erarbeitete. Nach Einnahme der neuen Zentralstellengliederung ging die Verantwortung für die weitere Umsetzung an die nunmehr zuständigen, neu errichteten Dienststellen über. ![40_image_0.png](40_image_0.png) Die Zielsetzung und die zentralen Eckpunkte der Reform ÖBH 2010 sowie die künftigen Fähigkeiten des ÖBH werden nachstehend zusammengefasst. ## Ziel Der Reform Öbh 2010 Das Ziel der Reform des ÖBH ist es, operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements in der Gesamtheit der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Die strukturellen Grundlagen dafür sind innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und finanzieller Hinsicht so zu schaffen, dass daraus auch weiterhin die Aufgaben zum Schutz der Souveränität Österreichs zu Lande und in der Luft sowie bei Assistenzeinsätzen erfüllt werden können. Entsprechende Lufttransportkapazitäten sind zu entwickeln. ![41_image_0.png](41_image_0.png) ![41_image_1.png](41_image_1.png) wahrzunehmen. ## Eckpunkte Für **Die Umsetzung** Der Reform Öbh 2010 Der weiteren Umsetzung der Reform ÖBH 2010 liegen insbesondere nachstehende Eckpunkte zugrunde: • Reduktion der Mobilmachungsstärke von 110.000 auf 55.000; • Reduktion der Kommanden der oberen Führung von sechs auf zwei (Streitkräfteführungskommando und Kommando Einsatzunterstützung); • Reduktion der Brigaden von fünf auf vier (3. PzGrenBrig, 4. PzGrenBrig, 6. JgBrig, 7. JgBrig); • Reduktion der kleinen Verbände von 57 auf 39; • Verkleinerung der Militärkommanden unter Beibehaltung der Territorialaufgaben; • innerhalb des Kaderpersonals wäre im Sinne einer Umschichtung von der Grund- in die Einsatzorganisation in einem ersten Schritt ein Verhältnis von 1:1 zwischen Einsatz- und Grundorganisation anzustreben; • Schaffung moderner, zur multinationalen Zusammenarbeit befähigter (interoperabler) Strukturen mit hoher Aufgabenfähigkeit und Flexibilität; • Schaffung einer für In- und Auslandsaufgaben einheitlich strukturierten Einsatzorganisation (Single Set of Forces), deren Leistungsparameter sich an den anspruchsvollen Aufgaben im Ausland zu orientieren haben; • Verfügbarkeit von präsenten Kräften für Inlandsaufgaben in einem Umfang von zumindest 10.000 Personen im Rahmen der Einsatzorganisation/ Truppe; • Aufstellung von auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichteten und durchsetzungsfähigen Streitkräften mit der Brigade als zentralem Aufgabenträger; • Zusammenfassung von kaderpräsenten Kräften zur Erfüllung der In- und Auslandsaufgaben und zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei überraschenden Lageentwicklungen; • permanente Wahrnehmung der Luftraumüberwachung im Rahmen der Wahrung der Souveränität sowie zur Gewährleistung eines Beitrages zum Schutz der Bevölkerung und der staatlichen Infrastruktur sowie die Wahrnehmung von Spezialaufgaben, z. B. bei der ABC-Abwehr sowie bei Transportund Logistikaufgaben und bei Spezialeinsätzen; • Verwendung der Grundwehrdiener mehrheitlich in der Einsatzorganisation und damit Reduzierung der Zahl der Systemerhalter unter Berücksichtigung der jeweiligen Eignung für eine militärische Funktion und der beruflichen Vorbildung; • Einbindung der Miliz im notwendigen Ausmaß in die präsente Einsatzorganisation, so dass eine Auffüllung der Präsenzorganisation zur vollen Einsatzstärke, eine personelle Bedeckung der Auslandseinsätze und die Verfügbarkeit von Spezialisten in Expertenpools möglich ist; • Schaffung selbstständiger Milizstrukturen mit Partnerverbänden der Einsatzorganisation/Truppe; • Auslagerung von Aufgaben, die nicht dem Erhalt der Fähigkeit zur Führung und Durchführung von Einsätzen der Streitkräfte dienen sowie zur Vorbereitung der Einsätze beitragen (Kernkompetenz), sofern Bedarf und Erfordernisse sowie die militärische Sicherheit dem nicht entgegenstehen; • Reduktion der durch das ÖBH genutzten Liegenschaften um bis zu 40 %. ## Nationaler "Level Of Ambition" Sowie Künftige Fähigkeiten Des Öbh Das ÖBH 2010 soll eine moderne, zur multinationalen Zusammenarbeit mit hoher Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung und Flexibilität ausgerichtete Struktur haben, welche auf die Vorgaben der EU und die Qualitätskriterien der Partnerschaft für den Frieden abgestimmt ist. Das bedeutet: • Gewährleistung eines strategischen Lagebildes im Rahmen der Früherkennung, einschließlich neuer subkonventioneller Bedrohungsarten, als Beitrag zur politischen Entscheidungsaufbereitung, zur Mitwirkung bei der nationalen Entscheidungsfindung und zur Unterstützung von österreichischen Kontingenten im Ausland; • Weiterentwicklung von auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichteten durchsetzungsfähigen Streitkräften und die Etablierung der Brigaden als zentrale Aufgabenträger der Landstreitkräfte, die über eine moderne Ausrüstung insbesondere im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, der Aufklärung, der Logistik, der Beweglichkeit und des Schutzes verfügen; • Gewährleistung von ausreichend präsenten Kräften für Inlandsaufgaben einschließlich der Luftraumüberwachung. Allenfalls, etwa bei Assistenzen, sind diese Kräfte auch unter Anwendung wehrgesetzlicher Maßnahmen bis hin zu einer Einberufung, insbesondere von Milizkräften, zum Einsatzpräsenzdienst zu ergänzen; • Sicherstellung kurzfristig verfügbarer Kapazitäten (Readiness-Kategorie 30 Tage) zur Führung einer multinationalen Framework-Brigade mit hoher Leistungs- und umfassender Aufgabenfähigkeit, einschließlich entsprechender Unterstützung; eine Verweildauer im Einsatzraum von zumindest einem Jahr soll dabei gewährleistet sein; ein Einsatz dieser Art soll in einem drei- bis vierjährigen Rhythmus wiederholbar sein; Teile dieser Kräfte können alternativ auch in einer EU-Battlegroup zum Einsatz kommen; • Sicherstellung eines zeitlich unbegrenzten Einsatzes von bis zu zwei Bataillonen - auch in getrennten Einsatzräumen - jeweils aus weitgehend strukturierten Kräften alternativ zur Führung ![42_image_0.png](42_image_0.png) Stabswachtmeister Gernot Schneider, Pioniertauchunteroffizier der Brückenübersetzkompanie/Pionierbataillon 3 Das ÖBH ist für rasche und zeitlich befristete Einsätze von Spezialeinsatzkräften zu befähigen. ![43_image_0.png](43_image_0.png) ![43_image_1.png](43_image_1.png) einer multinationalen Brigade, wobei die Fortführung eines Bataillonseinsatzes (Einsatz niederer Intensität) zeitgleich mit dem Einsatz einer multinationalen Framework-Brigade in einem getrennten Einsatzraum als Maximalvariante sicherzustellen ist; • flexible Ausweitung auch zeitgleich mit dem Einsatz der multinationalen Framework-Brigade auf eine zusätzliche (nicht strukturbegründende) Bataillonsaufgabe im Rahmen eines klassischen, multinational strukturierten Peacekeeping- Einsatzes, unter verstärkter Abstützung auf Milizteile; • Entwicklung von Fähigkeiten und Kapazitäten für rasche und zeitlich befristete Einsätze (maximal drei Monate) von Spezialeinsatzkräften (Jagdkommando), Spezialkräften (ARBC-Abwehr bzw. Urban Search and Rescue-Elemente) oder anderen Einsatzkräften (vorerst zumindest in Kompaniestärke), einschließlich des Transportes, auch zeitgleich mit dem Einsatz der multinationalen Framework-Brigade; diese Kapazitäten - einschließlich anlassbezogener Reserven - wären, in Abhängigkeit zu den Entwicklungen des Battlegroup Concepts der EU, im Gesamtrahmen der zuvor angeführten Fähigkeiten zu strukturieren; die hohe zeitliche Verfügbarkeit (Readiness-Kategorie fünf Tage) ist anlassbezogen oder im Rahmen eines multinationalen Bereitschaftssystems sicherzustellen; ein Einsatz dieser Kräfte erfolgt gegebenenfalls auch zu Lasten der Brigade- bzw. Bataillonsaufgabe; • Bereithalten einer nationalen Reserve zur Unterstützung laufender Operationen. Das Erreichen der künftigen Fähigkeiten in ihrer hier skizzierten Gesamtheit ist grundsätzlich als Voraussetzung für die Erfüllung der gestellten Aufgaben anzustreben. Eine Realisierung ist unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nur schrittweise möglich. Der jeweils erreichte Grad einer Fähigkeit ist im Anlassfall bei der Entscheidung über eine Einsatzdurchführung der jeweils konkreten Anforderung gegenüberzustellen. # 3.4 Aktualisierte Rechtsgrundlagen 2007/2008 Und Perspektiven In den Jahren 2007 und 2008 erfolgten notwendige Anpassungen der einschlägigen Gesetze. Vor allem das Bemühen zur Steigerung der Attraktivität des Grundwehrdienstes, aber auch eingeleitete Reformmaßnahmen konnten somit auf rechtlich gesicherte Grundlagen gestellt werden. ## Attraktivierung **Des Grundwehrdienstes** Im Heeresgebührengesetz 2001 wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 eine Bestimmung geschaffen, der zufolge Präsenz- und Ausbildungsdienst leistende Soldaten einen Kostenersatz für die notwendige Rechtsverteidigung bekommen, wenn gegen sie ein gerichtliches Strafverfahren aufgrund einer in Ausübung ihres Dienstes begangenen Handlung anhängig war und dieses Verfahren eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete. Diese Bestimmung wurde inhaltlich der für Beamte und Vertragsbedienstete geltenden dienstrechtlichen Norm nachgebildet. Weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung wurden im Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 vorgesehen. So wurden insbesondere die Stellungsnormen in verfahrensmäßiger und struktureller Hinsicht legistisch umfassend überarbeitet. Hinsichtlich der Aufschubbestimmungen betreffend den Grundwehrdienst wurde - in Anlehnung an die vergleichbaren Bestimmungen des Zivildienstgesetzes 1986 - eine "Härteklausel" bei Vorliegen bestimmter Ausbildungen (z. B. Hochschulstudium) normiert. ## Unterstützung **Der Reformmassnahmen** Der § 113 h Gehaltsgesetz, dessen Vollziehung bis 1. Juli 2007 begrenzt war, danach einmalig verlängert bis 1. Juli 2009 galt, kann nunmehr bis 1. Jänner 2011 in Anwendung gebracht werden. Dieser Paragraph ermöglicht die Zuerkennung einer Ergänzungszulage und eines Differenzausgleiches in der Dauer von sechs Jahren für jene Bediensteten, die infolge der notwendigen Umstrukturierungen auf Basis der Reform ÖBH 2010 auf einen niedriger bewerteten Arbeitsplatz versetzt oder einer entsprechenden Verwendungsänderung unterzogen werden. ## Weitere Änderungen In Nationalen Gesetzen Zur Stärkung der Rechtssicherheit innerhalb des Ressorts wurde im Militärbefugnisgesetz normiert, dass das dem Rechtsschutzbeauftragten zur Verfügung gestellte Personal bei Tätigkeiten in Angelegenheiten des Rechtschutzbeauftragten ausschließlich an dessen Weisungen gebunden ist. Im Wehrgesetz 2001 wurde der bestehende taxative Katalog zur Bezeichnung von Spezialkräften (für welche die Wehrpflicht erst mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, endet) in einen demonstrativen Katalog umgewandelt, wodurch nunmehr ein größerer Spielraum hinsichtlich der Einteilung entsprechender Spezialkräfte (z. B. auf dem Gebiet des Sanitätswesens) - samt damit verbundener Verlängerung ihrer Wehrpflicht - besteht. Ebenso wurde im Wehrgesetz 2001 dahingehend normiert, dass sich bei Personen, die dem ÖBH aufgrund eines Dienstverhältnisses angehören, die Wehrpflicht auch über das 65. Lebensjahr hinaus erstrecken kann, solange sich diese Personen im Dienststand befinden. Zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs - insbesondere aus den Genfer Abkommen und dessen Zusatzprotokollen - wurde zur Regelung des rechtlichen Status des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) das Rotkreuzgesetz beschlossen. Es ersetzt das bisherige Das Rotkreuzgesetz enthält Vorschriften über die Zulässigkeit ![45_image_0.png](45_image_0.png) ![45_image_1.png](45_image_1.png) der Verwendung von Schutz- und Kennzeichen. 44 Weissbuch 2008 Rotkreuzschutzgesetz. Die wesentlichen diesbezüglichen Neuerungen sind • die Festlegung der Aufgaben der in Österreich national anerkannten Gesellschaft des Roten Kreuzes, • die Einführung der Verschwiegenheitspflicht für hauptberufliche und freiwillige Mitarbeiter des ÖRK und • die, nach den Genfer Abkommen vorgesehene, Unterscheidung zwischen • Schutzzeichen (nur mit Zustimmung der Militärbehörde zulässige Kennzeichnung bestimmter im bewaffneten Konflikt geschützter Personen und Einrichtungen mit einem der Embleme "Rotes Kreuz", "Roter Halbmond", "Roter Löwe mit Roter Sonne" oder "Roter Kristall", ohne schriftliche oder andere Zusätze und in deutlicher, gut sichtbarer Form, also möglichst groß) und • Kennzeichen (sonstige, deutlich kleiner gehaltene Kennzeichnung von Personen und Einrichtungen mit einem oder einer Kombination der oben genannten Embleme ohne auf einen besonderen Schutzstatus dieser Personen und Einrichtungen hinzuweisen). Das Rotkreuzgesetz enthält Vorschriften über die Zulässigkeit der Verwendung dieser Zeichen sowie umfassende Verbote, die nun neben der missbräuchlichen Verwendung der Embleme unter anderem auch die missbräuchliche Verwendung von bestimmten Worten und Bezeichnungen (z. B. "Rotes Kreuz", "Roter Halbmond") untersagen. Der Strafrahmen für Missbrauch wurde generell empfindlich ausgedehnt. ## Nationale Umsetzung **Des Verbots** Von Streumunition Mit dem Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition waren die zentralen Anliegen des Übereinkommens (siehe auch Kapitel 2.5) in Österreich bereits im Jahr 2008 verwirklicht worden. Danach sind die Entwicklung, die Herstellung, die Beschaffung, der Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Ausund Durchfuhr, der Gebrauch und der Besitz von Streumunition verboten und mit gerichtlicher Strafe bedroht. Zur Anpassung an das Übereinkommen wird im Jahr 2009 eine Novellierung des Bundesgesetzes über das Verbot von Streumunition beschlossen werden, mit der die Definition von Streumunition an jene des Übereinkommens angepasst wird. Diese Novelle wird jedoch erst nach dem völkerrechtlichen Inkrafttreten des internationalen Übereinkommens rechtlich verbindlich. ## Perspektiven Weiters erfolgte im Rahmen des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2009 die Umbenennung der "Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission" in "Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen (Parlamentarische Bundesheerkommission)", samt Stärkung ihrer Rechte (z.B. Teilnahme des Vorsitzenden an für die Kommission relevanten Ausschusssitzungen des Nationalrates). Auch wurde im Heeresdisziplinargesetz 2002 eine gesetzliche Grundlage für ein Aufsichtsrecht des BMLVS über die Geschäftsführung der weisungsfrei gestellten Disziplinarkommissionen und der Einsatzstraforgane geschaffen (z. B. Prüfung der Einhaltung der Verfahrensbestimmungen). Im Heeresgebührengesetz 2001 wurde eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geschaffen, die eine Rückforderung von Übergenüssen auch teilweise möglich macht, was zu einer Optimierung des Handlungsspielraumes und zur Erreichung sozialadäquater Lösungen beiträgt. # 3.5 Wehrethik - Wertebewusstsein Im Bundesheer Die Wehrethik beschäftigt sich einerseits mit dem ![46_image_0.png](46_image_0.png) einzelnen Soldaten, der für sein Handeln oder für seine Unterlassungen verantwortlich ist, und andererseits mit dem Militär (ÖBH) als einer verfassungsmäßigen Einrichtung der Gesellschaft. ## Inneres Wertebewusstsein Für das ÖBH sind drei Aspekte wichtig, die das innere Wertebewusstsein prägen: 1. die Ziele der Gesellschaft, 2. die Zielsetzung der Institution ÖBH als legitimierte staatliche Autorität und 3. die Bedeutung des einzelnen Soldaten als eine für ihr eigenes Handeln verantwortliche Person. Zentral stehen für die Gesellschaft ein gerechter Friede in Freiheit, für den Soldaten innerhalb der Organisation ÖBH Disziplin, Befehl und Gehorsam und für die Person an sich Menschenwürde, Verantwortung und Tapferkeit an vorderster Stelle. Zudem ergibt sich durch die Ausbildung von verantwortungsbewussten Vorgesetzten ein Sicherheitspotenzial, da nur derjenige, der seine Wertewelt kennt und die Wertewelt und die Anschauungen des jeweils anderen akzeptiert, rasch auch in emotionalen Stresssituationen moralisch gefestigte und mit den Werten der Gesellschaft vereinbare, zielorientierte Entscheidungen treffen kann. Das Ziel der militärischen Gewalt, die als domestizierte Gewalt staatlich monopolisiert ist und in Verbindung mit Recht und Gesetz steht, besteht darin, politisch-staatliche Interessen in Ausnahmesituationen wie einem bewaffneten Konflikt oder Katastrophen durchzusetzen. Somit ist der Soldat als Organ für Management und Anwendung von Gewalt zu sehen. Der Soldatenberuf verlangt insbesondere: Vorbild sein an Professionalität und Menschlichkeit. ## Klassische Tugenden Des Soldaten Die klassischen Tugenden, die mit dem Soldatenberuf verbunden werden, sind Disziplin, Gehorsam, Treue, Tapferkeit, Kameradschaft und - zusätzlich für die Vorgesetzten - ein Vorbild an Haltung und Pflichterfüllung, Fürsorge und Gerechtigkeit zu sein. Mit der Konzeption der berufsethischen Bildung im ÖBH ist es gelungen, den Soldatenberuf in die Werteordnung der Gesellschaft einzubinden und seine Verantwortung für die Verteidigung von Recht und Freiheit klar zu definieren. Demgemäß werden die Rollen "Soldat" und "Bürger" nicht als einander getrennt gegenüberstehende Positionen dargestellt. Dadurch werden die Spannungen ausgeglichen, die sich aus den individuellen Rechten des freien Bürgers einerseits und den militärischen Pflichten andererseits ergeben. Dieses Wertebewusstsein ist somit ein ![47_image_0.png](47_image_0.png) ![47_image_1.png](47_image_1.png) Kameradschaft und - für Vorgesetzte - zusätzlich ein Vorbild an Haltung und Pflichterfüllung zu sein. 46 Weissbuch 2008 wesentlicher Motivationshintergrund für den einzelnen Soldaten und bestimmend für das Verhalten gegenüber Kameraden und Vorgesetzten. Darüber hinaus stellt es eine zentrale Basis für die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem ÖBH, dem Staat und der Gesellschaft dar. ## Idealbild - Umsetzung Im Rahmen Der Wehrethik Ziel der Wertebildung im ÖBH ist daher Gehorsam aus Einsicht, in dessen Rahmen das Idealbild jenes Soldaten entwickelt wird, • der nach Recht und Gesetz handelt und dem Primat der Politik folgt, • der professionell, das heißt einsatzorientiert, ausbildet - vom humanitären Einsatz bis hin zum Gefecht - und so erzieht, dass die Soldaten im geforderten Einsatzspektrum kämpfen können und dies aus Einsicht in die Notwendigkeit auch wollen, • der durch persönliches Beispiel führt, • der sich und seine Soldaten auf Grenzsituationen im Einsatz vorbereitet, insbesondere auch unter dem Aspekt des möglichen Verlustes des eigenen Lebens und des Lebens anderer, • der durch Aufträge führt und die Eigeninitiative jedes Soldaten und jeder Führungsebene bewusst stärkt und ausschöpft und • der nicht zuletzt auch ein aktiver Demokrat ist und damit auch das Wertesystem der Gesellschaft zum Ausdruck bringt. Ehre und Selbstachtung, insbesondere des Offiziers, sind Resultat seiner moralischen Lauterkeit und der Sachgemäßheit seines militärischen Handelns. Blinder Gehorsam ist für ihn nicht zulässig, freies Gehorchen aus Einsicht entspricht seiner Ambition. Im Rahmen der Umsetzung der Wehrethik im ÖBH werden die österreichischen demokratischen Grundwerte sowohl in der Ausbildung vermittelt als auch im Dienstbetrieb und im Einsatz aktiv gelebt. Diese Vorbildwirkung steht in einer aktiven Rolle jeglichem Radikalismus entgegen und unterstützt durch beispielhaftes Handeln die demokratische Weiterentwicklung der österreichischen Gesellschaft insgesamt. "Vorbild sein an Professionalität und Menschlichkeit" - so lautet, den Vorgaben des Chefs des Generalstabes entsprechend, der Kern des Kaderleitbildes des ÖBH. # 3.6 Wehrsystem Österreichs Grundlage für die Aufstellung eines Heeres ist das Wehrsystem. Hier kann nach zwei Kriterien unterschieden werden: • Das erste Kriterium stellt die Art und Weise der Aufbringung und Ergänzung, also die Personalgewinnung, dar. Hierbei kann man zwischen den Grundmustern der allgemeinen Wehrpflicht, der Auswahlwehrpflicht (selektive Wehrpflicht) und der freiwilligen Anwerbung von Personal (Berufsheer, Freiwilligenheer, Fremdenlegion) unterscheiden. • Ein zweites Kriterium ist die Art und Weise der "Herstellung der Einsatzorganisation", d. h. wie diese Organisation - das Einsatzheer - gebildet wird. Dabei kann zwischen dem Präsenzsystem (dem stehenden Heer oder Präsenzheer), der Kaderrahmenorganisation und dem Milizsystem unterschieden werden. In vieler Hinsicht treten Mischformen (etwa ein Freiwilligenheer, das im Bedarfsfall durch Milizsoldaten ergänzt wird) auf, da es sich bei den oben genannten Wehr- und Organisationsformen um idealtypische Systeme handelt. ## Grundsätze Des **Milizsystems** Der Begriff "Miliz" wird für die Bezeichnung von Streitkräften verwendet, die - im Gegensatz zu stehenden Heeren - nur zu Ausbildungszwecken und für den konkreten Einsatzfall aufgeboten werden. Folgende Merkmale sind idealtypisch: • eine tendenziell möglichst vollständige Heranziehung aller Wehrfähigen zur Ableistung von Verteidigungsaufgaben eines Gemeinwesens; • eine zeitliche Inanspruchnahme in Form einer relativ kurzen Erstausbildungsperiode und daran anschließende kürzere Abschnitte von Sekundärausbildung (weiterführende Ausbildungsabläufe wie z. B. Waffen-, Truppen- und Kaderübungen); • die Planung und Durchführung der Ausbildung und des Einsatzes der Miliz unter einer möglichst starken Verantwortung der Milizangehörigen; • das erkennbare Vorhandensein des Milizheeres auch schon in Zeiten relativen Friedens; • eine möglichst hohe Akzeptanz des Milizheeres in der Gesamtbevölkerung. "Milizsystem" bedeutet, dass die Einsatzorganisation zum überwiegenden Teil von den Wehrpflichtigen des Milizstandes getragen wird, die im Bedarfsfall für Aufgaben, deren Bewältigung über die Kapazität der präsenten Kräfte hinausgehen, zum Einsatz kommen. In Friedenszeiten verfügt das Milizsystem über keine oder nur einige wenige Einsatzverbände, das Schwergewicht liegt dabei in der Ausbildung der Mannschaften sowie des Offiziers- und Unteroffizierspersonals. Das ÖBH ist gemäß Verfassungsnovelle 1988 "nach den Grundsätzen eines Milizsystems" eingerichtet. Es wird auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt. Aus der Friedensorganisation entsteht im Falle einer Mobilmachung der zur Erfüllung der Einsatzaufgaben notwendige Organisationsrahmen. Strukturell wird das ÖBH aus zwei Komponenten gebildet, nämlich aus • den präsenten Kräften (ständig verfügbare Truppen und Einrichtungen zur Erfüllung der auf Dauer übertragenen Präsenzaufgaben, bestehend aus Personen, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten sowie aus Personen, die dem ÖBH aufgrund eines Dienstverhältnisses angehören) und • den Kräften der Miliz (nicht ständig verfügbare Truppen, die lediglich zu Übungen und zum Einsatz zusammentreten, bestehend aus Wehrpflichtigen des Milizstandes und Frauen, die Ausbildungsdienst geleistet haben). Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2006 wurde die Funktion des Milizbeauftragten geschaffen. Damit wurde nicht nur die Bedeutung der Miliz für das ÖBH hervorgehoben, sondern auch sichergestellt, dass durch die verstärkte Einbindung des Milizbeauftragten in die Aufgabenerfüllung des ÖBH die Interessen der Miliz bestmöglich wahrgenommen werden. Korporal Franz Sauberer, KPE-Soldat der 1. Panzergrenadierkompanie/ ![49_image_0.png](49_image_0.png) Panzergrenadierbataillon 35 48 Weissbuch 2008 ## Allgemeine Wehrpflicht Durch das 1955 erlassene Wehrgesetz wurde in Österreich die allgemeine Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger eingeführt, die erst im Zuge der Verfassungsreform 1975 mit der Einführung des Art. 9a in der Bundesverfassung eine verfassungsmäßige Verankerung erfuhr. Der Artikel 9a Bundesverfassungsgesetz (B-VG), der zu den Kernpunkten der Wehrverfassung gehört, normiert sowohl die allgemeine Wehrpflicht als auch die Möglichkeit eines Ersatzdienstes bei Wehrdienstverweigerung. Die Möglichkeit der Ableistung des Zivildienstes (ZD), als Wehrersatzdienst, reicht auf das bereits im Staatsgrundgesetz 1867, Art. 14 Abs. 1, verankerte Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit zurück. Der ZD wurde 1974 geschaffen, nachdem seit dem Jahr 1955 lediglich ein Dienst ohne Waffe beim ÖBH möglich gewesen war. Seit dem 1. Jänner 1998 ist im Art. 9a B-VG auch die Möglichkeit zu freiwilligen Wehrdienstleistungen von Frauen enthalten. ## Wehrpflicht Oder Freiwilligen(Berufs)Armee? Die Qualität von Streitkräften beruht auf dem Potenzial ihrer Soldaten, einsatzorientierter Ausbildung, zeitgemäßer Menschenführung und der Nutzung moderner Waffensysteme. Die Tendenz zur Spezialisierung und Arbeitsteilung ![49_image_1.png](49_image_1.png) ist auch in Streitkräften gegeben. Kritiker der allgemeinen Wehrpflicht argumentieren, dass im Zeitalter der Hochtechnologie ein Grundwehrdienstleistender aufgrund der Komplexität der Waffensysteme nicht mehr in der Lage sei, diese zu bedienen oder in wichtigen Funktionsdiensten eingesetzt zu werden. In diesem Zusammenhang wird der Begriff "Professionalisierung" benutzt und auf leistungsstarke Armeen, beispielsweise wie jene der Vereinigten Staaten oder jene des Vereinigten Königreiches, verwiesen. Befürworter der Wehrpflicht betonen dem gegenüber, dass die Wehrpflichtigen ein großes Spektrum an beruflicher und schulischer Bildung in die Streitkräfte einbringen. Alle Berufssparten können im Interesse der Streitkräfte genutzt werden. Darüber hinaus ist die allgemeine Wehrpflicht ein Garant für eine breite Verankerung des ÖBH in der Gesellschaft. ## Allgemeine Wehrpflicht In Österreich Auch in Österreich wurde bereits in der Bundesheerreformkommission das Thema Berufsheer/ Wehrpflicht eingehend erörtert. Außer Frage steht, dass die neuen Aufgaben eine hohe Qualifizierung und die konsequente Weiterführung der Professionalisierung für das Kaderpersonal in einem befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnis, insbesondere von Mannschaftsdienstgraden, erfordern. Zur Bewältigung der Aufgaben im In- und Ausland und im Rahmen der sich entwickelnden europäischen Verteidigung, aber auch zur Abdeckung nicht absehbarer Restrisken, sprach sich die Kommission für die Erhaltung eines angemessenen Wissensstandes und von Handlungskompetenz sowie einer entsprechenden Aufwuchsfähigkeit aus. Die allgemeine Wehrpflicht bildet in Österreich nach wie vor eine wichtige Basis für den Kadernachwuchs sowie für die Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums durch das ÖBH, insbesondere die Durchführung von Assistenzleistungen des ÖBH im definierten Umfang. # 3.7 Budgetäre Grundlagen Budgetäre Situation in den Jahren 2007 und 2008 Zum Budget 2007: | Budget 2007 | Bundesvoranschlag | Bundesrechnungsabschluss | Anteile in % | |---------------------------|---------------------|-------------|----------------| | Personalaufwand | 1.098 Mio € | 1.108 Mio € | 50,65 % | | Investitionen | 693 Mio € | 679 Mio € | 31,04 % | | Betriebsaufwand | 459 Mio € | 401 Mio € | 18,31 % | | Gesamt | 2.250 Mio. € | 2.188 Mio € | 100 % | | Steigerung gegenüber 2006 | 24,32 % | | | Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) lag unter dem Bundesvoranschlag (BVA), wobei es in einer Nettobetrachtung zu einem Überhang an Rücklagenzuführungen über anteilige Rücklagenentnahmen kam. für Neubauten bzw. für den Auslandseinsatz im Rahmen AUCON EUFOR TCHAD/RCA sowie durch Mehreinnahmen aus Altmaterialerlösen und Liegenschaftsverkaufserlösen erzielt. Über den BVA hinausgehende Budgetmittel wurden in erster Linie im Wege von Ermächtigungen Der Kaufvertrag zum System Eurofighter sah für 2007 ausnahmsweise die Zahlung von vier Halbjahresraten vor. | Budget 2008 | Bundesvoranschlag | Bundesrechnungsabschluss | Anteile in % | |---------------------------|---------------------|-------------|----------------| | Personalaufwand | 1.105 Mio € | 1.134 Mio € | 52,22 % | | Investitionen | 506 Mio € | 573 Mio € | 26,40 % | | Betriebsaufwand | 426 Mio € | 464 Mio € | 21,38 % | | Gesamt | 2.037 Mio. € | 2.171 Mio € | 100 % | | Steigerung gegenüber 2006 | 12,56 % | | | Zum Budget 2008: Das Budget 2008 zeigt gegenüber 2006 einen um 12,56 % gesteigerten BVA und einen deutlich über dem BVA liegenden Jahresabschluss. Im Jahr 2008 kam es zu einem Überhang an Rücklagenentnahmen über Rücklagenzuführungen sowie zur Zuführung von Mitteln aus Verkäufen und Rücklagen. Finanzgesetzliche Ermächtigungen für Beschaffungen im Rahmen der Reform ÖBH 2010, für Neubauten sowie für den Einsatz im Rahmen AUCON EUFOR TCHAD/RCA erhöhten den Ausgabenrahmen und waren unter anderem durch Mehreinnahmen aus Altmaterial- und Liegenschaftsverkäufen bedeckt. Der deutliche Anstieg des Personalaufwands war durch eine geänderte Verrechnung von Familienleistungen verursacht. Mehraufwendungen im Betriebsbereich sind auf den Einsatz im Rahmen AUCON EUFOR TCHAD/RCA, den anlaufenden Eurofighter-Betrieb sowie auf Preissteigerungen zurückzuführen. Zur Erreichung eines entsprechenden Handlungsspielraumes sind Potenziale im Bereich der Verwaltungsentwicklung zu nutzen, die beispielhaft dargestellt werden (Flexibilisierung nach Bundeshaushaltsgesetz, Verwertung von militärischen Liegenschaften und alternative Finanzierung von Infrastruktur). ## Anteil Des **Landesverteidigungsbudgets (Lv-Budget) Am Bruttoinlandsprodukt (Bip)** Der Anteil der Ausgaben für Landesverteidigung am BIP belief sich im Jahr 2007 auf rund 0,81 % und bedeutete eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil des LV-Budgets am BIP betrug im Jahr 2008 ca. 0,78 %. ## Flexibilisierung Nach Dem Bundeshaushaltsgesetz Das BMLVS beteiligt sich mit mehreren Dienststellen an einem bundesweiten Projekt, bei dem für nachgeordnete Dienststellen die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Budgetverwaltung auf der Grundlage von definierten Zielen und Leistungsvereinbarung geschaffen wurde (Flexi-Dienststellen). Die Heeresunteroffiziersakademie (HUAk) wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 nach dem Bundeshaushaltsgesetz flexibilisiert. Durch diese Maßnahme ist neben dem flexibleren, eigenverantwortlichen Budgetmanagement auch ein transparentes Controlling, insbesondere in den Kernbereichen, möglich. ![51_image_0.png](51_image_0.png) Anteil des LV-Budgets (in %) am BIP. Beispielhaft ist anzuführen, dass das Ziel der Intensivierung der Kooperationen mit ähnlichen nationalen und internationalen, militärischen und zivilen Bildungseinrichtungen im Jahr 2008 um ca. 30 % über den Planwerten gelegen ist. Darüber hinaus konnten durch Betriebskosteneinsparungen (z. B. Anpassung der Fremdreinigungsleistungen an den tatsächlichen Bedarf) Verbesserungen im Bereich der Ausbildungsinfrastruktur sowie der Ausbildungsmittel finanziert werden (z. B. Sanierung der Parkettböden, Ankauf von Pinwänden und Overheadtafeln). Die bundesweit positiven Erfahrungswerte haben sich auch bei den an diesem Projekt beteiligten Dienststellen des BMLVS bestätigt, wie die Saldoentwicklung bei der Heeresforstverwaltung Allentsteig ![51_image_1.png](51_image_1.png) (HFVA) bzw. der Benchmark bei der Heeresdruckerei (HDruck) beispielhaft zeigen sollen. Ein tendenziell steigender Saldoabgang konnte im ersten Projektzeitraum der Flexibilisierung in einen Saldoüberschuss umgekehrt werden. Die negativen Planwerte für den zweiten Projektzeitraum ergeben sich aufgrund zusätzlicher Aufgaben für die HFVA. Die HDruck wurde 2004 und 2008 einem Benchmark mit Druckereien aus der Privatwirtschaft unterzogen. Wie aus nachstehender Darstellung ersichtlich, haben sich die Produktionskosten der HDruck wesentlich reduziert (und liegen nunmehr 3 % bis 16 % über den Kosten privatwirtschaftlicher Druckereien im Jahr 2008). | Druckwerk | 2004 | 2008 | | | | | |---------------|--------|--------|---------|--------|-------|------| | ∅ Firma | HDruck | % | ∅ Firma | HDruck | % | | | Folder | 932 | 1.178 | 26 % | 909 | 932 | 3 % | | Formularblock | 383 | 738 | 93 % | 7.969 | 9.226 | 16 % | | Vorschrift | 5.504 | 15.239 | 177 % | 7.932 | 9.223 | 16 % | ## Liegenschaftsverwertung Die Bundesheerreformkommission empfahl 2004 eine Bereinigung des Liegenschaftsportofolios und die Verwertung von bis zu 40 % der bislang militärisch genutzten Liegenschaften. Zur Realisierung dieses Vorhabens wurde die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. (SIVBEG) gegründet. Diese führt die Verwertung nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen durch. In einem transparenten und objektiven Verfahren wird ein Mindestverkaufspreis je Liegenschaft festgesetzt. ![52_image_0.png](52_image_0.png) Liegenschaftserlöse in Mio. €. ## Alternative Finanzierung Von Infrastruktur Der für den Erhalt und die Verbesserung der Infrastruktur in den nächsten zehn Jahren erforderliche hohe Finanzmittelbedarf (z. B. Ersatzbauten in den verbleibenden Standorten, zeitgemäße Unterkünfte für Rekruten) übersteigt die Möglichkeiten der herkömmlichen Finanzierung. Es wurden daher Finanzierungsinstrumente für das ÖBH entwickelt, mit deren Hilfe ein möglichst dringend benötigte Infrastruktur zur Verfügung steht. Der Neubau der Montecuccoli Kaserne in Güssing - ein Beispiel für die alternative Finanzierung. ![52_image_1.png](52_image_1.png) hohes Investitionsvolumen erreicht werden kann. Die Kosten für Neubau und Vorfinanzierung werden nicht bei Fertigstellung fällig, sondern auf die Nutzungsdauer aufgeteilt, wodurch ein größeres Bauvolumen für die ![53_image_0.png](53_image_0.png) # 3.8 Rüstungspolitik Und Beschaffungen Rüstungspolitik ist im ressortinternen Verständnis die Summe aller Ziele und Maßnahmen, die im volkswirtschaftlichen und internationalen Kontext die effektive und effiziente Realisierung der materiellen Bedürfnisse des ÖBH zur Erfüllung nationaler und internationaler Aufgabenstellungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht gewährleistet. Sie ist Teil der österreichischen Verteidigungspolitik. Abgeleitet aus dieser Definition ergeben sich die im Folgenden genannten Hauptaspekte im Rahmen der Umsetzung der Rüstungspolitik des ÖBH: • effektive und effiziente Realisierung des nationalen Rüstungsprogramms, welches die vorgesehenen Beschaffungsvorhaben beinhaltet; • Information und Unterstützung für die österreichische Wirtschaft im Rüstungsbereich, vor allem auch im Wege der nationalen Kooperation mit anderen öffentlichen Einrichtungen und Institutionen (z. B. mit der Wirtschaftskammer Österreichs); • verstärkte internationale Kooperation im Bereich der Bereitstellung, Nutzung und Verwertung von Systemen; • Förderung von internationalen kooperativen Programmen und Projekten; • Unterstützung der Erhaltung bzw. Schaffung von internationalen und nationalen Rüstungsstrukturen. Der internationale Aspekt im Bereich der Rüstungspolitik gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die daraus resultierende erforderliche Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erreichung der Zielsetzungen bedingt die Mitarbeit in internationalen Organisationen im Rüstungsbereich, welche vor allem über die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) der EU und die Rüstungsorganisationen und Rüstungsstrukturen der NATO wahrgenommen werden. ## Rüstungspolitik Im Bereich Der Eva Bezogen auf den Sektor Rüstung befasst sich die EVA vor allem mit Kooperationsmöglichkeiten bei europäischen Beschaffungen (z. B. Transportflugzeuge) und weiters mit der europäischen Marktordnung, um einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz der europäischen Nationen zu gewährleisten und die Kooperationen der Rüstungsindustrien zwischen den Mitgliedsländern der EU zu verbessern. Österreich ist Gründungsmitglied der EVA und beteiligt sich im Wege des BMLVS seit 2004 intensiv an verschiedensten Projekten und Arbeitsgruppen, durch die Beistellung von Fachleuten für die EVA sowie durch Beistellung von finanziellen Mitteln etc. Dies erfolgt nicht zuletzt, um dadurch einen Teilbeitrag für leistungsfähige nationale und internationale Rüstungsstrukturen zu leisten bzw. die Errichtung derartiger Strukturen zu unterstützen und damit in weiterer Folge auch nationale Vorteile im Rüstungsbereich (z. B. Kosteneinsparung durch gemeinsame Beschaffung) lukrieren zu können. ## Rüstungspolitik Im Bereich Der **Nato** Österreich ist seit dem Beitritt zur NATO/Partnerschaft für den Frieden (PfF) im Jahr 1995 kontinuierlich durch die Beschaffungsorganisationen des BMLVS in der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (Conference of National Armaments Directors - CNAD) vertreten. Die CNAD unterstützt das North Atlantic Council in allen Fragen der Rüstung. Sie ist verantwortlich für die Verbesserung der militärischen Fähigkeiten durch Promoten der kooperativen Entwicklung und kosteneffektiven Beschaffung von Rüstungsgütern sowie durch die Erweiterung der Interoperabilität und die Förderung technologischer und industrieller Koope- ![55_image_1.png](55_image_1.png) der MISTRAL-Flugkörper sichergestellt. 54 Weissbuch 2008 ration zwischen den Mitgliedern und Partnerländern. Die Bedeutung der Teilnahme Österreichs an den diversen Arbeitsgruppen und Untergruppen liegt vor allem im Bereich der Standardisierung und der Schaffung entsprechender Standardisierungsgrundlagen in Verbindung mit den NATO/PfF Partnerschaftszielen des Planning and Review Process (PARP). Für den Bereich der Rüstung liegen die Vorteile vor allem im Gewinn von Informationen über zukünftige gemeinsame militärische Fähigkeiten und Standards. Den nationalen Teilnehmern in den diversen Arbeitsgruppen bietet sich aber auch die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung an Standardisierungsdokumenten und Regelwerken. Das erweiterte Umfeld der NATO unfasst zusätzlich Organisationselemente wie die NATO Maintenance and Supply Agency (NAMSA) und die NATO Maintenance and Supply Organisation (NAMSO), in deren Rahmen die Voraussetzungen geschaffen werden, im internationalen Verbund Material zu beschaffen und damit zu versorgen, um hierdurch Effizienzsteigerungen lukrieren zu können. ## Wesentliche Rüstungsbeschaffungen ![55_Image_0.Png](55_Image_0.Png) In Den Jahren 2007 Und 2008 Insgesamt wurden im Zusammenhang mit Rüstungsbeschaffungen im Jahr 2007 ca. € 600 Mio. und im Jahr 2008 ca. € 436 Mio. an Zahlungen geleistet. Zur Abdeckung des aktiven Teiles der Luftraumüberwachung wurde die Beschaffung von insgesamt 15 Luftraumüberwachungsflugzeugen Eurofighter, als eindeutiges Schwergewicht im Investitionsbereich, weiter fortgeführt, was sich im Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit Ratenzahlungen von € 435 Mio. im Jahr 2007 und von € 217,5 Mio. im Jahr 2008 niedergeschlagen hat. Zusätzlich sind signifikante Budgetmittel in Dringendbeschaffungen, bezogen auf den Einsatz im Rahmen AUCON EUFOR TCHAD/RCA, geflossen, die vor allem dem Schutz und der Verbesserung der Beweglichkeit der eingesetzten Soldaten dienten. Als Beispiele wären dazu anzuführen: Kugelschutzwesten, Umbauten von Spezialfahrzeugen, wüstentaugliche Spezialbekleidung etc. In der nachfolgenden Aufzählung sind weitere wesentliche Beschaffungen von Rüstungsgütern auszugsweise aufgelistet, die im Zeitraum 2007 und 2008 dem ÖBH zugelaufen sind bzw. in den Folgejahren ausgeliefert werden sollen (Reihenfolge nach der Höhe der Investsumme): • Weiterführung der Modernisierung der LKW-Flotte durch die Beschaffung von geländegängigen LKW mit Wechselaufbauten (insgesamt 575 Stück) mit einem Beschaffungsvolumen von ca. € 123 Mio.; • Beginn der Beschaffung von 150 geschützten Mehrzweckfahrzeugen mit einem Beschaffungsvolumen von ca. € 104,1 Mio.; • Errichtung des Ausbildungs- und Simulationszentrums in Zeltweg (ASZZ) im Rahmen des Projektes Eurofighter Typhoon (EFT), inklusive der erforderlichen Bauvorhaben (ca. € 90 Mio.); • Weiterführung der Modernisierung des Luftraumüberwachungssystems GOLDHAUBE (Gesamtvolumen ca. € 72,7 Mio., inklusive Infrastruktur); • Modernisierung des Truppenfunks (Projekt CONRAD) mit einem Beschaffungsvolumen von € 66 Mio.; • Weiterführung der Beschaffung des Kampfanzuges 03 (Stand bis Ende 2008 für 35.000 Mann; Gesamtvolumen ca. € 62 Mio. für 37.000 Mann bis Ende 2009); • Beschaffung und Zulauf von insgesamt 96 Containertransportsystemen (Hakenlastsysteme), davon 24 mit gepanzerten Fahrerkabinen, zur Verbesserung der Transportkapazitäten des ÖBH mit einem Beschaffungsvolumen von ca. € 59 Mio.; • weitgehender Abschluss der Beschaffung von 15 Stück Allschutztransportfahrzeugen für ABC- und Sanitätseinsatzzwecke (Beschaffungsvolumen insgesamt € 32 Mio., Lieferung bis 2008 abgeschlossen); • Beginn der Modernisierung des militärischen Flugfunknetzes im Gesamtwert von ca. € 20 Mio., als wesentlicher Beitrag zur Aufrechterhaltung der Kommunikation und Flugsicherheit; • Upgrade der Aufklärungs- und Zielzuweisungsradargeräte bis 2009 (Investitionsvolumen € 14,5 Mio.); • Fortsetzung der Komplettierung der Duellsimulatoren-Familie (z. B. Beschaffung von Zielsystemen, Computersoftware) und Verfügbarmachung einer Betriebsorganisation an der Heerestruppenschule für die Auswertesysteme (ca. € 11,5 Mio.); • Beginn der Beschaffung der Kommunikationsausstattung für den Tower am Militärflughafen in Zeltweg (Projektdauer von 2006 bis 2010, Beschaffungsvolumen ca. € 11 Mio.); • mobiles Richtfunksystem zur Sicherstellung der Führungsverbindung um ca. € 10 Mio. (Zulauf bis 2009); • Sicherstellung der Lebenszeitverlängerung der MIS- TRAL-Flugkörper (Abschluss 2009, ca. € 10 Mio.); • Beginn der Einführung von Schießsimulatoren für Infanteriewaffen für die Infanterie/Gruppenebene (Schießkino, Gesamtvolumen ca. € 5,5 Mio.); • Abschluss der Beschaffung von elf Trinkwasseraufbereitungsanlagen mit einem Gesamtvolumen von € 5,1 Mio.; • Abschluss der Beschaffung von 3.000 Stück Kugelschutzwesten mit einem Gesamtvolumen von € 4,2 Mio.; • Beginn der Beschaffung von ABC-Schutzanzügen (Gesamtvolumen 9.500 Stück um insgesamt ca. € 3,5 Mio.); • Notfallmodul/Sanitätscontainer für das Luftfahrzeugsystem C-130 (2006 bis 2008; € 1,2 Mio.); • weiterer Ausbau bzw. Einführung des modernen Verpflegungssystems Cook and Chill unter gleichzeitiger Verbesserung der Küchenausstattung. ## Infrastrukturentwicklung Und -Verbesserung Zur Verbesserung des Lebensalltages der Soldaten wurde 2007 und 2008 die Kaserneninfrastruktur weiter modernisiert; im Jahr 2007 wurden ca. € 100 Mio. und 2008 ca. € 124 Mio. investiert. Neben den ca. € 44,7 Mio. im Jahr 2007 und den ca. € 59 Mio., die im Jahr 2008 an Infrastrukturmaßnahmen für die Implementierung des EFT aufgewendet worden sind, wurden folgende wesentliche Bauvorhaben durchgeführt bzw. eingeleitet (Reihenfolge nach der Höhe der Investsumme; Auszug): • Verbesserung der Akademie- und Schulinfrastruktur mit einem Gesamtvolumen von ca. € 29,4 Mio. (Amtsgebäude Stiftgasse, Starhemberg Kaserne, Vega Payer Weyprecht Kaserne); • infrastrukturelle Weiterentwicklung von Wirtschaftsgebäuden/Küchen mit einem Gesamtvolumen von ca. € 19,9 Mio (Gablenz Kaserne, Maximilian Kaserne, Windisch Kaserne); • Infrastrukturerhalt im Gesamtvolumen von ca. € 19,7 Mio. (Belgier Kaserne, Heeresbekleidungsanstalt Brunn, Heeresgeschichtliches Museum, Heeresmunitionsanstalt Buchberg, Hessen Kaserne, Kommandogebäude General Körner, Maria Theresien Kaserne, Raab Kaserne, Schwarzenberg Kaserne); • infrastrukturelle Weiterentwicklung der Schießund Übungsplätze mit einem Gesamtvolumen von ca. € 18,1 Mio. (Ramsau, Tritolwerk, Truppenübungsplatz Lizum); • Verbesserung der Unterkunftssituation mit einem Gesamtvolumen von ca. € 14,9 Mio. (Belgier Kaserne, Benedek Kaserne, Hochfilzen, Schwarzenberg Kaserne, Wintersteller Kaserne); • Weiterentwicklung der Fliegerhorstinfrastruktur mit einem Gesamtvolumen von ca. € 9,3 Mio. (Fliegerhorst Vogler, Fliegerhorst Brumowski); • infrastrukturelle Verbesserungen für KIOP/KPE mit einem Gesamtvolumen von ca. € 6,1 Mio. (Jansa Kaserne, Landwehr Kaserne, Schwarzenberg Kaserne); • Ausbau des Ausbildungs- und Erholungsheims Felbertal mit einem Gesamtvolumen von ca. € 2,2 Mio. • Neubau einer Hundezwingeranlage mit einem Gesamtvolumen von ca. € 1,4 Mio. (Lager Kaisersteinbruch). Das seit 2006 genehmigte Konzept Forschung im ÖBH, welches sich mit den Hauptthemen • Zweck der Forschung im ÖBH, • Rahmenbedingungen, • Beitragsleistungen und Fähigkeitszuwachs durch die Forschung, • Forschungssystem als Ganzes, • Forschungsmanagement, • Forschungsdurchführung, • Forschungs- und Technologiefelder, • Forschungsdokumente, • Qualitätsmanagementsystem und • Kooperationen beschäftigt, beinhaltet die Vorgaben für die Ausrichtung sämtlicher forschungsbezogenen Aktivitäten des BMLVS und des ÖBH. ## Zweck Der **Forschungstätigkeit Im Öbh** Die Forschung im ÖBH ist auf sämtliche militärstrategische Zielsetzungen auszurichten und hat mit Priorität der Kernaufgabe der Streitkräfteentwicklung, unter bestmöglicher Berücksichtigung sämtlicher technologischen Möglichkeiten, zu dienen. Darüber hinaus wird durch Forschung im ÖBH bezweckt: • Bereitstellung von Inhalten für den Lehr- und Ausbildungsbereich; • Optimierung des Einsatzes der knappen Ressourcen im BMLVS; • zeitgerechte Sicherstellung erforderlicher Expertisen aus dem Bereich des internationalen Konfliktmanagements (sicherheitspolitische Beratung); • Bereitstellung der internationalen Erfahrungen aus der Konflikt- und Bedrohungsbildforschung für die eigenen Streitkräfte als wesentliches Element des Krisenmanagements; • Erstellung und Evidenthaltung von Grundlagen zu den jeweiligen Forschungs- und Technologiefeldern (auf dem jeweils letzten Wissensstand); • Publikation und Austausch von Forschungsergebnissen mit nationalen und internationalen Forschungs- und Bildungseinrichtungen. ## Grundsätze Für **Die Forschung Im Öbh** Die Forschung im ÖBH ist auf die langfristige Entwicklung der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik - und damit auch auf die langfristigen Erfordernisse des ÖBH - auszurichten. 56 Weissbuch 2008 # 3.9 Forschung Im Bundesheer Die Forschung im ÖBH beruht auf dem Forschungskonzept, welches der militärstrategischen Ausrichtung des ÖBH folgt. Forschung im ÖBH ist ein kontinuierlicher Prozess, der auf den Gesamtplanungsprozess abzustimmen ist. Forschungsprojekte sollten nur dann in ressortinternen Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn das Wissen anders nicht verfügbar ist oder verfügbar gemacht werden kann sowie bei besonderen sicherheitsrelevanten Interessen. Nur extern nicht vorhandenes bzw. adaptionsgeeignetes Wissen hat intern generiert zu werden. Im ÖBH ist daher jenes Wissen zu generieren, welches benötigt wird und auf keine andere Art und Weise gewonnen werden kann. Dies kann sowohl in Form der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung als auch als experimentelle Forschung erfolgen. Die Generierung und das Verfügbarmachen von neuem Wissen erfolgt im Rahmen von bedarfsorientierten Forschungsprojekten. Die Initiativen hiezu können sowohl Top-down als auch Bottom-up eingebracht werden. Die Aufnahme in den Forschungsmanagementprozess wird durch eine zentrale Forschungsleitstelle sichergestellt. ## Zentrale Forschungsleitstelle Mit der Strukturierung einer neuen Abteilung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (WFE) im Juni 2008 wurde einer wesentlichen Forderung aus dem Forschungskonzept Rechnung getragen. Unter Leitung dieser Abteilung ist es gelungen, das erste Forschungsprogramm mit insgesamt 86 Forschungsprojekten zu initiieren. Die durchschnittliche Projektdauer beträgt 2,5 Jahre; erste Ergebnisse liegen bereits vor und lassen die Zweckmäßigkeit der Neuordnung erkennen. ## Ausrichtung Der **Forschung** Unter Abstützung auf • das nationale Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystem, • die Zusammenarbeit mit der nationalen Wissenschaft über die Wissenschaftskommission und die Kommission der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, • die Kooperation im Rahmen nationaler Forschungsprogramme sowie • die internationalen - vorwiegend europäischen - Forschungskooperationen (Rahmenprogramm der EU-Schwerpunkt Security, NATO Research and Technology Organisation), sind besonders die Zusammenarbeit mit der EVA und dem nationalen Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS hervorzuheben. So ist beispielsweise durch die Teilnahme am gemeinsam finanzierten Forschungsprogramm Force Protection der EVA, durch Kostenaufteilung der veranschlagten € 55 Mio. auf 20 europäische Mitgliedsstaaten (die österreichische Beteiligung beträgt ca. € 1,2 Mio.), ein optimales Ergebnis zu erwarten. Im Rahmen von KIRAS erfolgte bislang eine Beteiligung an 14 Projekten mit einem Gesamtwert von € 7,5 Mio. und einem geförderten Wert von € 5,2 Mio. Die Zusammenarbeit mit beiden Organisationen und Programmen - EVA und KIRAS - wird auch weiterhin forciert werden. Neben den technischen, anwenderorientierten Projekten werden auch mehrere militärhistorische Projekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, wie etwa das Projekt "SS-Verbrechen in der ehemaligen Kaserne Wetzelsdorf (nunmehr Belgier Kaserne)" unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dieter Binder (Mitglied der Wissenschaftskommission), durchgeführt. ![58_image_0.png](58_image_0.png) Bereitstellung von Inhalten für den Lehr- und Ausbildungsbereich. ## Ausblick Der bisher eingeschlagene Weg wird weiter fortgesetzt werden. Eine stärkere Einbeziehung der Bedarfsträger und eine engere Abstimmung zwischen Bedarfsträgern und Bedarfsdeckern (Forschungsprojekt ausführende Stelle) wird angestrebt. Eine aktivere Beteiligung an KIRAS wird, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sowie der Forschungsförderungsgesellschaft, erfolgen. Die Möglichkeiten der EVA zum Erwerb des benötigten Wissens für die Aufgabenerfüllung des ÖBH werden verstärkt genutzt werden. Dadurch soll insbesondere auch ein Beitrag zur Herstellung der Interoperabilität des ÖBH für zukünftige Aufgaben geleistet werden. # 3.10 Umweltschutz, Ökologie Und Nachhaltigkeit ## Umweltpolitik Des **Bmlvs** Die Umweltpolitik des BMLVS wurde durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport verfügt. Dieses Leitbild ist der Ausdruck des politischen Willens der Ressortleitung und Grundlage für weitere diesbezügliche ressortinterne Konzepte und Richtlinien und wurde als Verlautbarungsblatt publiziert sowie als Informationsbroschüre verteilt. ## Umweltschutz Im Öbh Umweltschutz im ÖBH wird in Form eines zentralen Umweltmanagements wahrgenommen. Als Instrument kommt ein Umweltmanagementsystem (Militärisches Umweltmanagementsystem - MilUMS) mit einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Anlehnung an die EN ISO 14000 ff. zur Anwendung. Abgeleitet aus einer ersten Umweltprüfung und einer entsprechenden Prioritätensetzung, werden Umweltprogramme erarbeitet sowie Richtlinien und Durchführungsbestimmungen erstellt. Die Umweltprüfung wird periodisch wiederholt und Veränderungen ![59_image_0.png](59_image_0.png) werden dokumentiert. Darauf basierend wird ein Umweltbericht erstellt. Bei Einsätzen im Inland und bei Übungen gelten die nationalen Umweltrechtsbestimmungen, sofern deren Geltungsbereich keine Ausnahme für den militärischen Einsatz gemäß Wehrgesetz vorsieht. Das ÖBH hat sich jedoch auch im Einsatz darum zu bemühen, alle vertretbaren Maßnahmen zum Schutz der Umwelt - im Rahmen der militärischen Auftragserfüllung - durchzuführen. Auf österreichischem Hoheitsgebiet haben ausländische Streitkräfte die nationalen Umweltrechtsvorschriften bzw. den österreichischen Umweltstandard einzuhalten. Im Auslandseinsatz gelten - aufgrund des Territorialprinzips - die dortigen nationalen Umweltrechtsvorschriften, wenn diese den Sicherheitsstandard insgesamt erhöhen. Sind im Ausland geringere oder keine Umweltrechtsvorschriften vorhanden, sind nach Möglichkeit dieselben Umweltnormen und Sicherheitsstandards einzuhalten, wie sie in Österreich gelten. Zur Regelung der Umweltschutzaufgaben im Einsatz wurden entsprechende Richtlinien und Durchführungsbestimmungen verfügt. Neben der Erfüllung nationaler Aufgaben wird Militärisches Umweltmanagementsystem (MilUMS). ![60_image_0.png](60_image_0.png) ![60_image_1.png](60_image_1.png) Seeadler ein eigenes Schutz- bzw. Bestandsstützungsprogramm entwickelt. auch ein intensiver fachspezifischer Kontakt zu anderen Streitkräften gehalten. Dieser erfolgt einerseits bilateral und andererseits in internationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen der EU und der NATO. reichs (z. B. Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Wasserschutzgebiete, NATURA 2000-Gebiete) mit definierten Nutzungseinschränkungen versehen werden. ## Ökologie Im Öbh Einige Liegenschaften und Übungsplätze des ÖBH unterliegen dem NATURA 2000 Regime der EU (Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Hierfür wurden im Zusammenwirken mit den jeweiligen Landesregierungen Nutzungspläne (Militärökologischer Nutzungsplan u. a.) erarbeitet, in denen militärische Erfordernisse mit jenen des Naturschutzrechts abgestimmt werden. So wurden für einzelne Schutzobjekte (z. B. Seeadler, Birkhuhn, Österreichische Heideschnecke) eigene Schutz- bzw. Bestandsstützungsprogramme entwickelt. Außerhalb militärischer Liegenschaften wurde das Projekt "Militärökologische Landesbeschreibung" (MÖLB) im Zusammenwirken mit den Landesregierungen initiiert, indem die sensitiven Räume Öster- ## Nachhaltigkeit Im Öbh Nachhaltigkeit im ÖBH ist die Berücksichtigung von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten in der Streitkräfteplanung, der Bereitstellung sowie im Einsatz. Künftig wird durch die Festlegung und Erhebung von spezifischen Kennzahlen der Ist-Stand des ÖBH im Bereich der Nachhaltigkeit erhoben. Der erste Nachhaltigkeitsbericht des ÖBH ist für 2010 geplant. Dieser soll alle laufenden Aktivitäten zusammenfassen, die aufgrund der systemimmanenten Verfahren, aber auch durch das Engagement Einzelner in ökologischen oder sozialen Belangen zur nachhaltigen Entwicklung zu zählen sind. Laufend sollen Berichte folgen, welche die weitere Entwicklung nicht nur dokumentieren, sondern vor allem auf Basis des jeweils Erreichten weiter vorantreiben sollen (kontinuierliche Verbesserung). ... 4 0 Unsere Soldaten sind für Einsätze im In- und Ausland bestens vorbereitet 4 DAS BUNDESHEER ![62_image_0.png](62_image_0.png) IM **EINSATZ** Zur Stabilisierung internationaler Krisenherde wird auch in Zukunft militärische Präsenz notwendig sein. Das Österreichische Bundesheer leistet mit seinen Friedenseinsätzen, aber auch bei der Bewältigung von Naturkatastrophen im In- und Ausland, besonders wertvolle Arbeit. Die Fähigkeiten zu Assistenzeinsätzen im Inland ist zu steigern … (Auszug aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) # Luftraumüberwachung Die Erfüllung von Aufgabenstellungen im Inland stellt eine zentrale Anforderung an das ÖBH dar. Das ÖBH muss permanent in der Lage sein, entsprechende Fähigkeiten, insbesondere im Rahmen sicherheitspolizeilicher Assistenzen sowie zur Bewältigung von Naturkatastrophen im Inland, bereitzustellen. Darüber hinaus ist der Luftraum permanent zu schützen. Das Jahr 2008 selbst war hinsichtlich Assistenzleistungen im Wesentlichen von vier Ereignissen geprägt. So wurde ab 22. Dezember 2007 der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz nach Schengen- Erweiterung (sihpolAssE/SchE) im grenznahen Raum zur Republik Ungarn und zur Slowakischen Republik ganzjährig fortgesetzt und die Fußball-Europameisterschaft im Juni 2008 mit Hundertschaften des ÖBH in verschiedensten Funktionen begleitet. Darüber hinaus leisteten tausende Soldaten Hilfe im Gefolge der Frühjahrsstürme "Paula" und "Emma" sowie den unerwartet starken Schneefällen im Dezember des Jahres 2008. ## Assistenzeinsatz Zur Grenzraumüberwachung Für den ursprünglich als Interimslösung gedachten, aber nun mehr als 17 Jahre andauernden "sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung" (sihpolAssE/GRÜ) an der Grenze zur Republik Ungarn und der Slowakischen Republik, standen 2007 permanent etwa 1.900 Soldaten des ÖBH im Einsatz und leisteten ca. 23.000 Mannmonate, wozu mehr als 16.000 Soldaten im Rotationsprinzip aufgebracht werden mussten. Dabei kamen auch Hubschrauber vom Typ "Alouette" III, OH-58 und AB 212 zum Einsatz. Dieser Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung endete am 20. Dezember 2007 um 24.00 Uhr. Im Jahr 2007 wurden durch Soldaten des ÖBH insgesamt 1.541 Personen nach erfolgtem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen und 429 Personen durch Abweisung unmittelbar an der Staatsgrenze am illegalen Überschreiten derselben gehindert. 62 Weissbuch 2008 4.1 Einsätze im Inland einschlieSSlich ![63_image_0.png](63_image_0.png) Im Rahmen der Förderung des sanften Tourismus wurden Ende 2006 und im Laufe der ersten Monate des Jahres 2007 16 touristische Grenzübertrittstellen eröffnet, die durch die eingesetzten militärischen Kräfte - insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten - zu überwachen waren. ## Assistenzeinsatz Nach Schengen-Erweiterung Der Zweck des so genannten "sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes nach Schengen-Erweiterung (sihpol AssE/SchE)" liegt seit 22. Dezember 2007 bis dato in der Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität in den angrenzenden Regionen zur Republik Ungarn und zur Slowakischen Republik durch mobile und stationäre Beobachtungen, insbesondere zur Feststellung sicherheits- und fremdenpolizeilich relevanter Ereignisse bei sofortiger Verständigung der Organe der öffentlichen Sicherheit. Für den sihpolAssE/SchE wurden bzw. werden durch das ÖBH bis zu 1.500 Soldaten bereitgestellt, wovon sich jeweils ein Teil unmittelbar im Einsatz befindet und ein Teil ständig als Reserve in den Heimatgarnisonen bereitgehalten wird. Der Einsatzraum umfasst unverändert die zwei politischen Bezirke Gänserndorf und Bruck/Leitha in Niederösterreich sowie das gesamte Burgenland. Die konkreten Assistenzaufträge an die militärische Truppe ergehen von der Bezirkverwaltungsbehörde in ihrer Funktion als Sicherheitsbehörde. Diese Aufträge werden auf dem militärischen Befehlsweg von der Assistenztruppe umgesetzt. Die Tatsache, dass die eingesetzten Soldaten nicht mehr unmittelbar an der Grenze Dienst versehen, wie zwischen 1990 und 2007 im sihpolAssE/GRÜ, sondern größtenteils in den Ortschaften patrouillieren, erhöht - im Gegensatz zum vorangegangenen Einsatz - ihre Sichtbarkeit bei der Bevölkerung. Dies wirkt sich im subjektiv empfundenen Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Einsatzraum besonders positiv aus. Im Zuge der täglich stattfindenden Streifen in den Ortschaften, den Industrie- und Gewerbegebieten, Park&Ride-Anlagen, Parkplätzen großer Freizeit- und ![64_image_0.png](64_image_0.png) 20. Dezember 2007 um 24.00 Uhr. Einkaufseinrichtungen, bei Bahnhöfen und Einrichtungen der Energieversorgungsunternehmen wurden durch die eingesetzten Soldaten mehrfach strafgesetzwidrige Handlungen und verdächtige Sachverhalte beobachtet und der Polizei gemeldet, worauf diese in vielen Fällen erfolgreiche Erhebungen aufgrund von Straftatbeständen führen, aber auch präventiv einschreiten konnte. Aus den insgesamt 693 erstatteten Meldungen der Assistenztruppe an die Exekutive - davon standen 249 Meldungen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf strafbare Handlungen - erfolgten 560 Amtshandlungen der Polizei. In 28 Fällen konnten die Soldaten in Not geratenen Menschen Erste Hilfe leisten, 13 Brände erkennen und so zur erfolgreichen Schadensminimierung beitragen. ## Assistenzeinsätze Zur Katastrophenhilfe In den Jahren 2007 und 2008 leisteten Soldaten des ÖBH insgesamt über 7.000 bzw. 16.000 Manntage und über 70.000 bzw. 173.000 Mannstunden Hilfe nach Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. Im Jahr 2007 bildete zwischen Mitte Mai und Mitte Juli die Windwurfaufarbeitung in den Wildalpen im Einzugsgebiet einer Wiener Hochquellwasserleitung das Schwergewicht der Hilfeleistung, während im Jahr 2008 insbesondere zwei Höhepunkte hervorzuheben sind: Die Aufarbeitung der Sturmschäden nach den Stürmen "Emma" und "Paula" zwischen Ende Jänner und Mitte März sowie das Beseitigen von ungewöhnlich viel Schnee im Dezember. Das Aufarbeiten der Sturmschäden im Frühjahr 2008 wurde mit Schwergewicht in den Bundesländern Steiermark und Kärnten, in den Bezirken Graz/ Umgebung, Voitsberg, Weiz, Spittal an der Drau, Feldkirchen und St. Veit an der Glan durchgeführt. Unerwartet ergiebige Schneefälle brachen Mitte Dezember 2008 über Osttirol und Oberkärnten herein, wobei enorme Schneemassen den Straßenund Schienenverkehr teilweise lahmlegten und Hausdächer einzudrücken drohten. Unter schwierigen Bedingungen mussten eine Woche lang von den Soldaten meterhohe Schneelasten von den Dächern, 64 Weissbuch 2008 Vor allem darauf ist zurückzuführen, dass sich die Zusammenarbeit mit der Exekutive durchwegs positiv gestaltet, die Akzeptanz bei Exekutive und Bevölkerung im Einsatzraum sehr hoch ist und sich das Fehlen exekutiver Befugnisse (wie z. B. zur Festnahme von Personen) nicht negativ auf den Einsatz der Soldaten auswirkt. Die Soldaten der Assistenztruppe mussten im Jahr 2008 in Ausübung ihres Dienstes mangels exekutiver Befugnisse 22 Mal Gebrauch von den so genannten "Jedermannsrechten" machen. ![65_image_0.png](65_image_0.png) ![66_image_0.png](66_image_0.png) ![66_image_1.png](66_image_1.png) insbesondere öffentlicher Gebäude, entfernt werden. Davon abgesehen leisteten die Soldaten des ÖBH - insbesondere die Pioniertruppe mit Unterstützung der Fliegertruppe - auch während des Jahres den betroffenen Behörden Hilfe, sei es, dass Verklausungen beseitigt, Behelfsbrücken errichtet, Felsen gesprengt oder nach Verschütteten gesucht wurde. ## Assistenzvorkehrungen Im Zusammenhang Mit Der **Fussballeuropameisterschaft (Euro 2008)** Vom 7. bis 29. Juni 2008 fand in Österreich und der Schweiz die EURO 2008 statt. Dieses Gemeinschaftsprojekt zwischen der Schweiz und Österreich stellte die größte je in Österreich stattgefundene Sportveranstaltung dar. Als einzigartiges Sportgroßereignis stellte die EURO 2008 Österreich vor allem aufgrund des breiten internationalen Teilnehmerkreises und des damit verbundenen Zuschauerinteresses vor große logistische und sicherheitstechnische Herausforderungen, denen im Zusammenwirken aller Behörden und Organisationen begegnet werden musste. Obwohl keine konkreten Hinweise für terroristische oder sonstige Bedrohungen Österreichs vorlagen, konnten vor allem vor dem Hintergrund der weltpolitischen Lage und der Aktivitäten des transnationalen Terrorismus Anschläge in Österreich nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Trotzdem wurde die Wahrscheinlichkeit der Bedrohung von militärischen Rechtsgütern in diesem Zeitraum als gering beurteilt. Neben eigenen Leistungen wie z. B. dem Austausch von Verbindungsorganen, dem Betreiben von Gefechtsständen, Maßnahmen der Eigensicherung und Eigenversorgung, Protokollaufgaben und der Aufrechterhaltung der Lufthoheit umfassten die Leistungen des ÖBH anlässlich der EURO 2008 vor allem Unterstützungsleistungen für Einsatzorganisationen Auswertung der Proben eines anthrax-verdächtigen Materials. ![67_image_0.png](67_image_0.png) ![67_image_1.png](67_image_1.png) und Austragungsstätten und das Bereithalten von Kräften für allfällige Assistenzeinsätze. Hierzu wurden zwei verminderte ABC-Abwehrkompanien, ein mobiles Patientendekontaminationselement, Patiententransportkapazität für jeweils über 100 Personen je Spielort, je vier Hubschrauber pro Spielort für Transport-, Verbindungs- und Notarzttransportzwecke und ein Fliegerabwehrverband für allfällige sicherheitspolitische Assistenzeinsätze bereitgehalten. Neben tausenden Einsatzkräften des BM.I und der österreichischen Hilfs- und Rettungsorganisationen versahen an einzelnen Spieltagen bis zu 3.000 Soldaten mit bis zu 50 Luftfahrzeugen des ÖBH in verschiedensten Aufgabenfeldern ihren Dienst und leisteten ihren Beitrag für einen sicheren und reibungslosen Verlauf der EURO 2008, wobei insgesamt ca. 55.000 Manntage geleistet wurden. ## Weitere Sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze (Sihpolasse) Bei folgenden Ereignissen bzw. Vorfällen wurde im Jahr 2007 auf Anforderung der Exekutive sicherheitspolizeiliche Assistenz geleistet: Vom 5. bis 6. März 2007 leisteten insgesamt 104 Soldaten anlässlich eines Flugunfalls im Raum Zell am See (Zusammenstoß eines zivilen Hubschraubers mit einem zivilen Kleinflugzeug) Assistenz; dabei waren im Wesentlichen Absperrmaßnahmen durchzuführen. Im Zuge der Kampfmittelbeseitigung auf dem Firmengelände der Firma Assmann in Tillmitsch (Steiermark) wurden zwischen 21. April und 13. Mai 2007 insgesamt 60 Soldaten zur Absperrung eingesetzt. An ABC-Abwehrkräften des ÖBH wurden anlässlich des Besuches des russischen Präsidenten Putin vom 23. bis 24. Mai 2007 in Österreich insgesamt 29 Soldaten und während des Papstbesuches vom 7. bis 9. September 2007 insgesamt 45 Soldaten bereitgehalten. Im Jahr 2007 wurde am 15. September ein ABC- Abwehrspürtrupp zur Bergung und Verbringung von anthrax-verdächtigem Material eingesetzt. Auf Anforderung des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) wurde zwischen 2. und 30. Juni 2008, also während der gesamten EURO 2008, durch das Amt für Rüstung und Wehrtechnik ein chemisches Labor einschließlich qualifizierten Personals bereitgehalten. Der Assistenzzweck bestand in der Überprüfung von entnommenen Proben auf chemische Kampfstoffe und der Überprüfung und Identifizierung von gefährlichen Stoffen, die von Kräften des BM.I hätten übernommen werden sollen. Wie allgemein bekannt, verliefen sowohl die Spiele selbst als auch die Zuschauerströme im Umfeld der EURO 2008 weitgehend friedlich, so dass das Labor weder Proben übernehmen noch identifizieren musste. Abgesehen vom Zeitraum der EURO 2008 beschränkte sich die Leistung sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsätze auf das sechsmalige Alarmieren und Ausrücken von ABC-Abwehrspezialisten des ÖBH, um im Auftrag der Sicherheitsbehörden unbekannte chemische Substanzen zu bergen und zur chemischen Bestimmung in eine hierfür bestimmte Bundesanstalt zu transportieren. Die geborgenen Stoffe erwiesen sich in keinem dieser Fälle als gefährlich. ## Einsätze Im Rahmen Der **Luftraumüberwachung (Lrü) Im Normbetrieb** Die LRÜ-Einsatzbereitschaft wird grundsätzlich in der Stärke von zwei Luftraumüberwachungsflugzeugen sowie einem Reserveluftfahrzeug sichergestellt. Wird vom diensthabenden System LRÜ erkannt, dass der österreichische Luftraum unauthorisiert genutzt wird (z. B. ausländisches Militärluftfahrzeug ohne Überflugsgenehmigung), wird ein Priorität-A- Einsatz ausgelöst. Das Ziel dabei ist die Identifizierung des Luftfahrzeuges sowie die Dokumentation der unauthorisierten Nutzung desselben. Gegebenenfalls werden Folgemaßnahmen, wie z. B. das Begleiten oder Wegführen in einen bestimmten Raum, angeordnet. Am 24. September 2008 wurde aufgrund einer Terrorwarnung, eine Maschine der Fluggesellschaft EL AL betreffend, eine Luftpatrouille über Tirol durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 73 Einsätze der Priorität A geflogen. Mit Juli 2008 wurden die als Übergangslösung gemieteten Abfangjäger vom Typ F-5E wieder an die Schweiz zurückgegeben und der LRÜ-Betrieb mit dem System Eurofighter aufgenommen. ![68_image_0.png](68_image_0.png) Unteroffizier der Militärstreife/Militärpolizei ## Verstärkte Luftraumüberwachung Anlässlich Des World **Economic** Forum 2008 Die in Permanenz erfolgende Luftraumüberwachung kann, in Abhängigkeit von der Bedrohungslage, anlassbezogen verdichtet werden. Vom 23. bis 27. Jänner 2008 wurde auf Ersuchen der Schweiz, zur Sicherung des Österreichischen Luftraumes während des World Economic Forum in Davos, eine verstärkte Luftraumüberwachung (DAEDALUS 08) durchgeführt. Folgende Systeme der Luftstreitkräfte wurden eingesetzt: • fliegerische Einsatzmittel gegen schnelle Ziele (F-5E, Saab105), • fliegerische Einsatzmittel gegen langsame Ziele (PC-7, Saab 105), • fliegerische Einsatzmittel gegen sehr langsame Ziele (OH-58), • zusätzliche Führungseinrichtungen, • mobile Sensoren zur Verdichtung der Radarbedeckung und • luftbewegliche Kräfte für den Fall eines Unfalles/ Absturzes. Über Teilen Vorarlbergs und Tirols wurde ein Flugbeschränkungsgebiet erlassen und mit der Schweiz wurden das Luftlagebild sowie Verbindungsoffiziere ausgetauscht. Major Wolfgang Rafetseder, stellvertretender Geschwaderkommandant/ Luftunterstützungsgeschwader 68 Weissbuch 2008 Die fliegenden Einsatzmittel wurden von Flughäfen in Innsbruck (PC-7, Saab 105), Landeck (OH-58) sowie Graz (F-5E) aus eingesetzt. Insgesamt waren 32 Luftfahrzeuge eingesetzt: siebenmal F-5E, fünfmal Saab 105, sechsmal PC-7, dreimal OH-58, zweimal S-70, zweimal PC-6, viermal "Alouette" III und dreimal AB 212. Die Radarbedeckung wurde durch zwei Tieffliegererfassungsradars, ein mobiles Mittelbereichsradar sowie zwei Feuerleitgeräte Skyguard, als zusätzliche Sensoren im Raum Vorarlberg/Tirol, verdichtet. Der Einsatzraum stellte aufgrund der gebirgigen Topografie und der zu den Einsatzplätzen Linz und Zeltweg großen Entfernung außergewöhnliche Anforderungen an die Systeme und die eingesetzten Soldaten. Insgesamt 16 Mal wurden nach Verletzungen des Flugbeschränkungsgebietes Luftfahrzeuge abgefangen, sechsmal mussten die unautorisiert eingeflogenen Luftfahrzeuge aus dem Flugbeschränkungsgebiet geleitet werden. Die betroffenen Piloten wurden aufgrund der Identifizierungsergebnisse ausgeforscht und im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Anzeige gebracht. ## Besuche Des **Us-Präsidenten** ![69_Image_0.Png](69_Image_0.Png) ![69_Image_1.Png](69_Image_1.Png) In Laibach Und **Agram** Im April 2008 wurden im österreichischen Luftraum anlässlich des Besuches des US-Präsidenten in Agram insgesamt neun Luftpatrouillen durchgeführt. Anlässlich des Besuches von Präsident Bush in Laibach/Slowenien am 9. Juni 2008 wurde auf Ersuchen Sloweniens ebenfalls die Luftraumüberwachung verstärkt. Der Besuch überschnitt sich zeitlich mit der EURO 2008. Insgesamt waren zu diesem Zweck eigene Luftfahrzeuge für eine Gesamtdauer von 19 Flugstunden auf Patrouillenflügen eingesetzt. ## Verstärkte Luftraumüberwachung Anlässlich Der **Euro 2008** Während der EURO 2008 wurde ebenfalls eine verstärkte Luftraumüberwachung während aller Spiele in Österreich durchgeführt. Dabei waren 16 Spiele an zehn Spieltagen zu berücksichtigen, wobei dem Finale in Wien besondere Bedeutung zukam. Über den Spielorten Wien, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck wurden Flugbeschränkungsgebiete für Sichtflieger erlassen, die jeweils zwei Stunden vor den Spielen bis eine Stunde nach den Spielen gültig waren. Für den Fall einer möglichen Eskalation der Sicherheitslage wurde die kurzfristige Totalsperre des Luftraumes über den Stadien sowie der Einsatz von Wirkmitteln der Fliegerabwehr vorbereitet. Zur Überwachung der Flugbeschränkungsgebiete wurden ähnliche Mittel wie während des World Economic Forums 2008 eingesetzt. Hervorzuheben ist, dass erstmalig die in Zeltweg stationierten Luftfahrzeuge vom Typ Eurofighter (EFT) zur verstärkten Luftraumüberwachung eingesetzt waren. Insgesamt kamen pro Spieltag bis zu 50 Luftfahrzeuge der Typen EFT, F-5E, Saab 105, PC-7 sowie der Hubschrauber OH-58 in der Rolle als Abfangluftfahrzeug zum Einsatz. Damit konnte das gesamte Geschwindigkeitsspektrum vom schnellen Jet bis zum langsamen Paragleiter mit dem jeweils best geeigneten und kostengünstigsten Luftfahrzeug abgedeckt werden. Sämtliche Einsätze wurden im Air Operations Center (AOC) St. Johann, welches mit Anfang Juni 2008 in Betrieb ging, gemäß internationalen Verfahren geplant und überwacht. Die Radarbedeckung in den Flugbeschränkungsgebieten wurde durch den zusätzlichen Einsatz mobiler Komponenten (Tieffliegererfassungsradar) sowie von Flugmeldetrupps verdichtet. Auf allen größeren Flugplätzen waren als Service für die allgemeine Luftfahrt Verbindungsorgane des ÖBH eingesetzt. Im AOC St. Johann waren zudem Verbindungsoffiziere des BM.I eingesetzt, um die interministerielle Koordination im Zuge der Einsatzflüge des BM.I zu erleichtern. Aufgrund der Grenznähe der Austragungsorte kam es zu einer intensiven Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten Österreichs; so wurden Luftlagedaten und Verbindungsoffiziere ausgetauscht. Teilweise wurden die über Österreich erlassenen Flugbeschrän- ![70_image_1.png](70_image_1.png) kungsgebiete durch die Nachbarstaaten ergänzt und fallweise aktiv überwacht. Österreichische Verbindungsoffiziere waren nach Uedem/Deutschland (Bereich NATO-Nord), Poggio Renatico/Italien (Bereich NATO-Süd) und Dübendorf/Schweiz (Co-Veranstalter der EURO 2008) abgestellt. An zehn Tagen wurden insgesamt rund 670 Flugstunden, davon ca. 500 Flugstunden im Rahmen der verstärkten Luftraumüberwachung, geflogen. In neun Fällen mussten die Abfangluftfahrzeuge aktiv eingreifen, um unautorisiert in die Flugbeschränkungsgebiete eingeflogene Flugzeuge abzufangen und die Situation zu klären. In allen Fällen war die Unachtsamkeit der eingedrungenen Flugzeugführer der Grund für ihr Fehlverhalten. Gegen die betroffenen Piloten wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In einem Fall wurde ein Verkehrsluftfahrzeug ohne Funkkontakt als potenzielle Bedrohung beurteilt, abgefangen und bis zur Staatsgrenze begleitet. ![70_image_0.png](70_image_0.png) # 4.2 Auslandseinsätze In den Jahren 2007 und 2008 haben sich gemäß den Ministerratsbeschlüssen der österreichischen Bundesregierung im Jahresschnitt ca. 1.200 Soldaten an bis zu 16 Auslandsmissionen beteiligt. Das Schwergewicht lag gemäß der politischen Vorgabe auf dem Westbalkan, wo die Beteiligung mit temporär bis zu 870 Soldaten am umfangreichsten ausfiel. ![71_image_0.png](71_image_0.png) Friedenseinsätze im Ausland sind zugleich Friedenseinsätze für Österreich. Die Mitwirkung an der Stabilisierung von Krisenherden sowie im Rahmen der Konfliktprävention gewinnt zunehmend an Bedeutung. ## Truppenkontingente Österreich hatte im Jahr 2007 drei Truppenkontingente nämlich • das Austrian Contingent Kosovo Force (AUCON/ KFOR), • das Austrian Contingent European Union Force ALTHEA (AUCON EUFOR ALTHEA), • das Austrian Contingent United Nations Disengagement Observer Force (AUCON/UNDOF) und 2008 ein zusätzliches Truppenkontingent nämlich • das Austrian Contingent European Union Force Tschad/Zentralafrikanische Republik (AUCON EUFOR TCHAD/RCA) im Einsatz. Darüber hinaus wurden nationale Verstärkungskräfte für die beiden Balkanmissionen bereitgehalten. Seit Anfang 2008 wird ein Kompanieäquivalent - bezeichnet als Operational Reserve Forces (AUCON/ ORF) - zu einem deutschen Bataillon der operativen Reservekräfte gestellt. Im Herbst 2007 begannen Planung und Einsatzvorbereitung für den Einsatz eines vierten Truppenkontingents mit Einsatzraum Tschad/Zentralafrikanische Republik (AUCON/ EUFOR TCHAD/RCA). ## Aucon/Kfor Das österreichische Kontingent ist seit Sommer 1999 im Rahmen der NATO-geführten Kosovo Force (KFOR) eingesetzt. Die Masse des Kontingents ist in der brigadestarken Multinational Task Force South (MNTF S) eingesetzt, deren Hauptquartier in Prizren stationiert ist. Die MNTF S wird durch die truppenstellenden Nationen Deutschland, Schweiz, Türkei und Österreich formiert und umfasst drei Manouvre Battalions (MAN BN), eine Anzahl an brigadeunmittelbaren Einheiten, eine Multinational Logistics Unit (MNLU) und ein Hubschrauberelement. AUCON/ KFOR stellt im Rahmen dieser MNTF S das MAN BN DULJE - einen bataillonsstarken Verband - mit dem Österreichisches Auslandsengagement (Stand: 5. September 2008). ![72_image_0.png](72_image_0.png) Camp in Suva Reka, in dem auch eine eidgenössische Einsatzkompanie eingegliedert ist. In der MNTF S besteht die österreichische Beteiligung im Wesentlichen an der Multinational Logistics Unit (MNLU), der Aufklärungskompanie (Recce Coy), der Military Police (MP) und dem Hubschrauberelement (HSEt). Sowohl im Hauptquartier der MNTF S als auch in jenem von KFOR sind österreichische Soldaten in verschiedenen Stabsfunktionen eingesetzt. Von Februar 2007 bis Jänner 2008 sowie von Februar 2009 bis voraussichtlich Jänner 2010 stellt Österreich den Deputy Chief of Staff/Support im Rang eines Flag Officers (Brigadier). Im Bereich der MNTF S übernahm Österreich im Mai 2008 von der Türkei für ein Jahr die Führung der Task Force. Für diesen Zeitraum wurde der Anteil des Personals von AUCON/KFOR auf bis zu 700 Soldaten aufgestockt. Dabei wurden vor allem im Bereich des Hubschrauberelements jeweils zwei S-70 "Black Hawk" für Transport- und zwei "Alouette" III für Verbindungsaufgaben entsandt. Am 29. Mai 2009 wurde die Führung der MNTF S von Österreich wieder an Deutschland übergeben. KFOR steht vor einer Phase der Transformation. Gemäß den Planungen des Joint Forces Command Naples (Neapel) sollte in einer etwa zwei Jahre dauernden Phase - Deterrent Presence - bis Ende 2010 die Masse der Kräfte von KFOR abgebaut und parallel dazu die Strukturen für die Situational Awareness (SA; bezweckt ein umfassendes Lagebild im Einsatzraum) ausgebaut werden. Deterrent Presence stellt damit die Übergangsphase zur Phase Minimum Presence dar, in welcher durch die Strukturen des Situational Awareness der Puls des täglichen Lebens gemessen werden kann. In dieser Phase sollte das State Building mit Unterstützung der European Union Rule of Law Mission (EULEX) Kosovo eingesetzt haben und das Ende der militärischen Präsenz vorbereitet werden. Aufgrund fehlen- ![73_image_0.png](73_image_0.png) ![73_image_1.png](73_image_1.png) 72 Weissbuch 2008 der Entscheidungen im Bereich der NATO zur Einleitung einer dieser Phasen wurde unter dem Begriff "Streamlining" seitens der NATO akzeptiert, dass größere Truppensteller einen Anteil an nicht mehr benötigten Kräften zurückführen können, sofern damit Spielraum für die Vorbereitung der Beteiligung an der Situational Awareness erfolgt. Betreffend AUCON/KFOR ergab sich im Zuge einer NATO-Abstimmungskonferenz, dass die Aufklärungskompanie neben der Pionierkompanie nicht mehr weiter dem taktischen Bedarf entspricht und beide Einheiten rückgeführt werden können. Seitens Österreichs wurde für AUCON 20 die Rücknahme einer der beiden Einsatzkompanien in Suva Reka angekündigt. Insofern wird die Zahl der bei AUCON/KFOR eingesetzten Soldaten, nach Übergabe der Brigadeführung an Deutschland, auf etwa 500 Soldaten absinken. Unter Berücksichtigung der Vorgaben, dass AUCON nach der Brigadeführung wieder zu den vorherigen Beiträgen zurückkehren wird, ist auch die Rückführung von S-70 "Black Hawk" und "Alouette" III sowie die neuerliche Entsendung von AB 212 vorgesehen. ## Aucon/Eufor Althea Nach der einjährigen Führung und Koordinierung von zwölf anderen Truppenstellern durch Österreich wurde im Dezember 2006 die Führung der etwa 1.300 Soldaten starken multinationalen Task Force Nord (MNTF N) mit Hauptquartier (HQ) in Tuzla an Griechenland übergeben. Die Stärke des AUCON wurde im Rahmen der Transformation von EUFOR bis Mitte 2007 von knapp 300 auf etwa 110 reduziert. Dabei hatten wenige, aber hochqualifizierte österreichische Experten die führende Rolle bei der Auslagerung von Aufgaben an zivile Vertragsfirmen im Camp EAGLE BASE und die geordnete Rückgabe des Camps an die lokalen Streitkräfte wahrzunehmen. Nur unter dieser Bedingung war Griechenland überhaupt bereit, die Führung der Task Force Nord zu übernehmen. Das Hubschrauberelement (drei "Alouette" III) wurde bereits im Dezember 2006 abgezogen, die Anteile an der multinationalen Wach- und Sicherungskompanie sowie die Aufklärungskompanie wurden im Laufe der Transformation 2007 rückverlegt. Nach der im Sommer 2007 abgeschlossenen Umgliederung von EUFOR (Transition) führt AUCON das Regional Coordination Center 4 (RCC 4) in Tuzla und koordiniert dabei so genannte Liaison and Observation Teams (LOTs) von Finnland, Griechenland, Portugal und Österreich. Durch AUCON werden die LOTs in Tuzla, Vlasenica und Bratunac, durch Finnland die LOTs in Brcko, Gradacac und Bijeljina, durch Griechenland die LOTs in Ugljevik und Zvornik sowie durch Portugal die LOTs in Derventa und Modrica gestellt. Durch die LOTs sind nachstehende Aufgaben sicherzustellen: • Verbindunghalten zur lokalen Bevölkerung, zu lokalen zivilen Strukturen und Non Governmental Organisations (NGO) im Auftrag des Kommandanten EUFOR zur Vervollständigung des Lagebildes; • Verdichtung des Lagebildes hinsichtlich politischer, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen; • Meldung von Anti-Dayton-Aktivitäten und von Verstößen gegen das Dayton Agreement; • Überwachung der Rückkehr von Flüchtlingen und intern Vertriebenen; • Unterstützung lokaler Behörden bei der Organisation der Sammlung und Zerstörung von illegalen Waffen, Munition und Kriegsrelikten; • Überwachung der lokalen Presse hinsichtlich einsatzrelevanter Aspekte; • Unterstützung von Psychological Operations (PSYOPS) und Civil-Military Cooperation (CIMIC). Ebenso wird durch AUCON Stabspersonal in das Hauptquartier von EUFOR in Sarajewo abgestellt, wo de facto seit der Transition der Stabsabteilungsleiter für Joint Military Affairs (JMA) als hochwertiger Dienstposten an Österreich übertragen wurde. Teilbereiche der Logistik und des Sanitätswesens werden in Unterstützung des RCC 4 sowie alle Aspekte der Eigenversorgung etc. durch das Austrian National Element (AUNE) aus dem Camp in Tuzla durchgeführt. Weiters wird durch Österreich ein Feldnachrichtentrupp in die Situational Awareness Matrix (SAM) eingebracht. Insgesamt können bis zu 110 Soldaten in diesen Einsatzraum entsandt werden. Die angekündigten Rückzugsmaßnahmen einiger größerer Truppensteller, beginnend mit Mitte 2009, werden dazu führen, dass de facto ohne absehbare neue Truppensteller die vorgesehenen Aufgaben durch Umgliederungen etc. aufkommensneutral vor Ort zu regeln sein werden. Obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung der Sicherheitslage im Einsatzraum von EUFOR ALTHEA als eher gering eingestuft wird, kommt der Verfügbarkeit von Reserven aufgrund der geringen Truppenstärke im Einsatzraum besondere Bedeutung zu. Zur raschen nationalen Reaktionsfähigkeit bei krisenhaften Entwicklungen können bis zu 250 Soldaten entweder aus Österreich und/oder von AUCON/ KFOR herangezogen werden. ## Nationale Verstärkungskräfte Für **Die Balkanmissionen** Für die am Balkan eingesetzten österreichischen Kontingente AUCON/KFOR und AUCON/EUFOR ALTHEA, werden in Österreich zur raschen nationalen Reaktionsfähigkeit bei krisenhaften Entwicklungen in den beiden Balkanmissionen Verstärkungskräfte mit Verlegebereitschaft binnen weniger Tage bereitgehalten. Deren Einsatz kann durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport ausgelöst werden. Die Verstärkungskräfte in der Stärke von bis zu 250 Soldaten umfassen Infanterie, Spezialeinsatzkräfte und (nur für AUCON/KFOR) Besatzungen für die bei AUCON/KFOR ausgelagerte Jagdpanzer "K" und in weiterer Folge Schützenpanzer "Ulan". ## Aucon/Orf Wie bereits vorhergehend erwähnt, wurde trotz der eingeschränkten Ressourcenlage nach intensiven Verhandlungen mit Deutschland ein österreichischer Beitrag zu den multinationalen operativen Reservekräften für die beiden Balkanmissionen (Kompanie- Äquivalent mit bis zu 230 Soldaten) festgelegt, um einerseits den Anspruch auf die Führung der Task Kaderpräsenzeinheiten sind besonders geeignet für die Teilnahme an ORF-Kräften. ![75_image_0.png](75_image_0.png) ![75_image_1.png](75_image_1.png) 74 Weissbuch 2008 Force Süd bei KFOR zu untermauern, aber auch um ein sichtbares Signal zur solidarischen Beteiligung an hochwertigen Reservekräften zu setzen und erste Erfahrungen im Hinblick auf ein zukünftiges Engagement im Rahmen der EU-Battle Groups sammeln zu können. Die politische Autorisierung erfolgte mit dem Ministerratsbeschluss vorerst von Jänner 2008 bis Mitte 2009. Neben der weltweit einsetzbaren Strategic Reserve stehen drei Operational Reserve Forces Battalions (ORF BN) für die beiden Balkanmissionen zur Verfügung. Eines der drei Bataillone befindet sich immer im Status "Ready" (Verlegung mit ersten Teilen binnen vier Tagen, Einsatzbereitschaft im Einsatzraum binnen sieben Tagen), die beiden anderen im Status "Stand by" (Verlegung mit ersten Teilen binnen sieben Tagen, Einsatzbereitschaft im Einsatzraum binnen vierzehn Tagen). Der österreichische Anteil am deutsch geführten Bataillon umfasst mit Masse Soldaten von Kaderpräsenzeinheiten. Die konkreten Vorbereitungen begannen bereits Mitte 2007. Die Rotationen erfolgen jeweils nach sechs Monaten. Ab Mitte 2008 war plangemäß das österreichisch-deutsche ORF BN für sechs Monate im Status "Ready". Unabhängig davon gibt es regelmäßige Übungen bis hin zur Verlegung des gesamten Verbandes in den jeweiligen Einsatzraum. Aufgrund der vorgegebenen raschen Verlegezeiten wurden für die österreichische Kompanie unter anderem die Mannschaftstransportpanzer "Pandur" bei AUCON/KFOR ausgelagert. Die Teilnahme an den ORF-Kräften erfordert zwangsläufig einen hohen Koordinierungs- und Ressourcenaufwand, untermauert jedoch das Schwergewicht des Engagements am Westbalkan. Darüber hinaus sind die Kaderpräsenzeinheiten für derartige Aufgaben geradezu prädestiniert. Nicht zuletzt zeichnet es das ÖBH, in Anbetracht der anderen Truppensteller der Reservekräfte, aus, in diesem elitären Kreis mitzuwirken. ## Aucon/Undof Das seit Juni 1974 bei der UN Disengagement Observer Force (UNDOF) eingesetzte AUCON/ UNDOF umfasst etwa 375 Soldaten. Die Masse des Kontingents ist im Rahmen des Austrian Battalion (AUSBATT) eingesetzt (Stabskompanie und zwei Einsatzkompanien). Eine weitere Einsatzkompanie des AUSBATT wurde durch die Slowakische Republik gestellt. Diese wurde wieder herausgezogen und mit der Rotation VI/08 durch eine Einsatzkompanie aus Kroatien ersetzt. Nach den Unruhen im Libanon im Jahr 2006, also in unmittelbarer Nachbarschaft von UNDOF, gab es im Jahr 2007 keine signifikanten Entwicklungen im Sinne einer Lageverschärfung. Österreich stellt seit Anfang 2007 den Force Commander von UNDOF, eine wichtige österreichische Spitzenfunktion in internationalen Missionen. Das Engagement bei UNDOF war 2007 der einzige Truppenbeitrag zu direkt durch die Vereinten Nationen geführten Operationen und wird aller Voraussicht nach bis auf Weiteres beibehalten. Nach der Ankündigung von Polen, alle Auslandseinsätze mit polnischer Beteiligung zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen, wurde durch den Force Commander die Entscheidung getroffen, dass ab März 2009 die Position 22 im Süden des gegenwärtigen POLBATT (an der Grenze zum AUSBATT) wieder dem AUSBATT unterstellt wird. Damit konnte sowohl die Handlungsfreiheit von UNDOF als auch die Kontinuität im Betrieb dieses wichtigen Grenzübergangs nach Israel vorerst sichergestellt werden. ![76_image_0.png](76_image_0.png) Gliederung des Austrian Battalions (AUSBATT), welches etwa 375 österreichische Soldaten umfasst. ## Aucon **Eufor Tchad/Rca** Im ostwärtigen Grenzraum des Tschad war seit 2007 im Rahmen der United Nations Mission in the Central African Republic and Tchad (MINURCAT) die Stationierung von Beobachtern gemeinsam mit Polizisten zur Stabilisierung der Grenzen und der jeweiligen Bereiche in der Tiefe vorgesehen. Ab Sommer 2007 zeichnete sich ab, dass diese gemischte Streitkraft weder eine für die Auftragserfüllung erforderliche Stärke noch die dazugehörenden Strukturen erreichen wird. Bereits am 7. November 2007 erfolgte der Beschluss der Bundesregierung, dass sich bei einer sich abzeichnenden Mission der EU zur Verbesserung der humanitären Situation in diesem Raum das ÖBH mit bis zu 160 Soldaten beteiligen werde. Nach Vorliegen der VN-Resolution sowie der grundsätzlichen Akkordierung der Grundlagen innerhalb der EU erfolgte die Entsendung, in enger Abstimmung mit 76 Weissbuch 2008 den Aufmarschplänen der EU, ab Mitte Februar 2008. Das Ziel dieser Operation war, als Überbrückung (Bridging Operation) bis zum Eintreffen einer nachfolgenden Mission der VN, de facto mit kurzem zeitlichem Vorlauf die Sicherheit im geplanten Einsatzraum - im ostwärtigen Tschad sowie in der nordostwärtigen Zentralafrikanischen Republik und insbesondere in der Provinz Birao - herzustellen. Damit sollte so rasch wie möglich für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ein wesentlicher Beitrag zu einem "Safe and Secure Environment" in dieser von verschiedenen Milizen und Räuberbanden bedrohten Grenzregion hergestellt werden. Damit konnten die internationalen Hilfsorganisationen unter möglichst geringer Bedrohung ihren Aufgaben nachkommen. Im Wesentlichen stellte sich die Entwicklung von EUFOR TCHAD/RCA, wie folgt, dar: • Operational Headquarters (OHQ) in Paris, • Force Headquarters (FHQ) in Abeché, • bis zu 3.000 Soldaten Gesamtstärke, • Interim Operational Capability mit 15. März 2008. Dieses Datum wurde als Startpunkt der ersten Einsatzbereitschaft für die Berechnung von einem Jahr Operationsführung definiert; Full Operational Capability war mit 15. September 2008 gegeben. Den Kern von AUCON stellte eine Task Group (TG) des Jagdkommandos. Die Herausforderungen wurden von Beginn an durch die klimatischen Bedingungen geprägt, wobei sich im Besonderen das mehrfach temporär entsandte Pionierelement zur Herstellung bzw. Adaptierung der Anteile von AUCON in den jeweiligen Camps bewährte. Hervorzuheben ist eine Konstruktion mit Tarnnetzen als Schattenspender, welche diesen Pionierkräften den Spitznamen "Schattenmacher" eintrug. Im Rahmen der eingesetzten Kräfte war ein verhältnismäßig hoher Anteil an Spezialeinsatzkräften vorgesehen, der durch ein dem FHQ unmittelbar nachgeordnetes Kommando - Combined Joint Special Operations Component Command (CJSOCC) - geführt wurde. Der Force Commander ernannte im Rahmen der ersten beiden Rotationen von AUCON den jeweiligen österreichischen Kontingentskommandanten zum Kommandanten dieses Kommandos. AUCON leistete mit der TG einen wesentlichen Beitrag zu den Aufgaben Fernspähen, Überwachen und Sichern großer Räume sowie spezialisierte Aufklärung. Ein durchaus großer Anteil von AU- CON war für die Versorgung aller eigenen Kräfte eingesetzt. Teile von AUCON wurden auch an multinationale Einrichtungen, wie etwa an das von Italien gestellte Feldspital, zur Verstärkung abgestellt. Truppenmissionen mit österreichIschem Stabspersonal, Militärbeobachtermissionen und **zivile Missionen** mit militärischem Personal An nachstehenden Einsätzen war bzw. ist das ÖBH im Rahmen der jeweiligen Zielsetzungen beteiligt: • **EUSEC RD CONGO**: seit 19. August 2007 ständig zwei Stabsoffiziere als Militärberater; Beratung und Unterstützung für die Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (DR CONGO); • **UN Peace Keeping Force in Cyprus (UNFICYP)**: im Hauptquartier vier bis fünf Stabsmitglieder; Verhindern des Wiederaufflammens von Kampfhandlungen zwischen den Volksgruppen durch Präsenz innerhalb der Pufferzone auf Basis der UN-Resolution 186 (1964); • International Security Assistance Force (ISAF- Afghanistan): zwei Stabsoffiziere im Hauptquartier ISAF und ein Air Traffic Controller am Kabul International Airport; Unterstützung der afghanischen Übergangsverwaltung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und den umliegenden Gebieten; • UN **Truce Supervision Organisation (UNTSO) im** Nahen Osten: sieben Militärbeobachter; Friedenserhaltung auf Basis der UN-Resolutionen 48 (1948), 50 (1948) und 73 (1949); • UN **Mission in Ethiopia and Eritrea (UNMEE)**: zwei Militärbeobachter; wurde mit 31. Juli 2008 in Folge des Auslaufens des Mandates beendet, die beiden Stabsoffiziere wurden im Rahmen der Nachbereitung bis zum 1. September 2008 eingesetzt; • **UN Observer Mission in Georgia (UNOMIG)**: zwei Militärbeobachter; UN-Interimsbehörde auf Basis der UN-Resolution 858 (1993); ![78_image_0.png](78_image_0.png) ![78_image_1.png](78_image_1.png) • Mission de las Naciones Unidas para el Referendum en el Sahara Occidental (MINURSO - Westsahara): zwei Militärbeobachter zur Überwachung des Waffenstillstandsabkommens; • **Büro der VN für Westafrika (UNOWA)**: ein Offizier als stellvertretender Militärberater für den "Special Representative of the Secretary-General"; UNOWA hat die Aufgabe, Maßnahmen der VN in den Bereichen Frieden und Sicherheit im westafrikanischen Raum im Allgemeinen umzusetzen. Koordination und Informationsaustausch zwischen VN-Missionen; Unterstützung des Generalsekretärs der VN bei Friedensbemühungen; Unterstützung der Cameroon Nigeria Mixed Commission; Mithilfe bei der Erarbeitung von Strategien gegen Jugendarbeitslosigkeit und Proliferation von leichten Waffen; • **African Union Mission in Sudan (AMIS II)**: ein rechtskundiger Offizier; die Mission wurde mit Ablauf des Jahres 2007 beendet; • European Union Monitoring Mission (EUMM) am Balkan: sechs Angehörige des ÖBH (u. a. auch der stellvertretende Head of Mission); die Mission wurde mit Ablauf des Jahres 2007 beendet; • Regionales Verifikations- und Unterstützungszentrum zur Implementierung von Rüstungsabkommen für Südosteuropa (RACVIAC): zwei Stabsoffiziere in Kroatien; RACVIAC steht für Dialog und Zusammenarbeit; im Oktober 2000 wurde das ursprünglich deutsch-kroatische Abrüstungsuntersuchungszentrum RACVIAC gegründet; mittlerweile stehen 21 Nationen dahinter; es gilt als eines der wichtigsten Projekte des Stabilitätspaktes und ist Bestandteil des Arbeitstisches III (Sicherheitsfragen); • **UNMIN**: seit 1. April 2007 befinden sich zwei Militärbeobachter der UN-Mission UNMIN in Nepal; Kontrolle und Überwachung der Anzahl der Waffen, einschließlich deren Verwahrung; Kontrolle und Überwachung der militärischen Kräfte; Unterstützung der Waffenstillstandsvereinbarungen und der Durchführung von Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung; weiters soll ein Wahlbeobachterteam entsandt werden; • **OSZE in Georgia (OSZE-GEO)**: ein Militärbeobachter zur Unterstützung bei der Wiederherstellung eines sicheren Umfeldes und Aufbau der Sicherheitsstruktur in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen. Die umfassende Reform der Zentralstelle wurde in der zweiten Jahreshälfte 2008 abgeschlossen. 161 HILLE UNAMILIO រោះ​កោណ 5 Organisation ![80_image_0.png](80_image_0.png) ![80_image_1.png](80_image_1.png) Das Bundesheer benötigt ausreichende personelle Ressourcen, aber auch jene Organisation, Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung, die für moderne Armeen zur Bewältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts, bei optimalem Schutz der eingesetzten Soldaten und Soldatinnen, notwendig sind. (Auszug aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) # Zielstruktur Öbh 2010 (Auszug) ## Dienststellen In Wien | BMLVS | HGM | HDruckZ | |----------|---------|----------------| | AbwA | ARB | ARWT | | HBVA | HNaA | | | FüUZ | Kdo EU | | | LVAk | HLogZ W | | | | HSZ | MilMedZ | | HLogS | | | | MilKdo W | Gd | Kdo MilStrf&MP | (Auszug) MilKdo S Kdo LRÜ FIAB 3 RadB PiB 2 Tle MilStr&MP HLogZ S Tle SanZ WEST HLSZ 8 TTZ/StbB 6 MilKdo OÖ Kdo LuU Tle ÜbwGschw FIWft 3 Tle PzStB 4 FAmb Hörsching PzB 14 HLogZ WE | Tle SKFüKdo | |---------------| Ried 4 ![81_image_0.png](81_image_0.png) PiB 1 FüUB 1 Legende: ![81_image_2.png](81_image_2.png) 6 JgBrig ![81_image_1.png](81_image_1.png) 7 JgBrig Luft ![81_image_3.png](81_image_3.png) ![82_image_0.png](82_image_0.png) Die umfassende Reform der Zentralstelle wurde in der zweiten Jahreshälfte 2008 abgeschlossen. Ziel derselben war es, durch innerbetriebliche Optimierung sowie durch Reduzierung der Aufgaben der Zentralstelle eine Effektivitäts- und Effizienzsteigerung in der Verwaltung und eine deutlich schlankere Struktur zu schaffen. Bisher in der Zentralstelle wahrgenommene operative Aufgaben wurden - inklusive der dazu erforderlichen Kompetenzen - an nachgeordnete Kommanden und Dienststellen delegiert. Dieser Zielsetzung folgend, werden in der Zentralstelle strategische bzw. militärstrategische Aufgaben sowie die Aufgaben der obersten Dienstbehörde wahrgenommen. Mit der Neueinnahme der Zentralstelle wurden die militärischen Aufgaben (einschließlich der Angelegenheiten der Sicherheitspolitik, der Kontrolle, der Öffentlichkeitsarbeit) dem Generalstab zugeordnet. Der Chef des Generalstabes koordiniert damit alle militärischen Erfordernisse zur wirkungsvollen Erfüllung der dem ÖBH obliegenden Aufgaben, insbesondere hinsichtlich Herstellung und Erhaltung der erforderlichen Einsatzbereitschaft, Einsatzvor- ![83_image_0.png](83_image_0.png) 82 Weissbuch 2008 5.1 Zentralstelle "Schneller zur Sache - mehr für die Truppe!" General Mag. Edmund Entacher, Chef des Generalstabes bereitung und Einsatzführung. In Angelegenheiten der Erfüllung der dem ÖBH obliegenden Aufgaben wurde dem Chef des Generalstabes auch das direkte Koordinierungsrecht über die Sektion I, in welcher im Wesentlichen die rechtlichen und verwaltungsmäßigen Aufgaben zusammengefasst wurden, übertragen. Mit der Zentralstellenorganisation wurden folgende Vorgaben umgesetzt: • Zusammenfassung der Zuständigkeiten, die sich aus den Hauptprozessen Planung, Bereitstellung und Führung ergeben; • Zusammenführung der sicherheits-, verteidigungs- und militärpolitischen Aufgaben in ein Organisationselement auf höchstmöglicher Ebene; • Zusammenfassung aller Kommunikationsaufgaben auf höchstmöglicher Ebene; • Sicherstellung der unmittelbaren Berichtslegung der Revision an den Bundesminister für Landesverteidigung; • keine Bildung von Kommandostrukturen (und damit von Führungsgrundgebieten) innerhalb der Zentralstelle; • Reduktion der systemisierten Arbeitsplätze um rund 10 %. Insgesamt wurden ca. 100 Arbeitsplätze eingespart. Nach Einnahme der neuen Zentralstellenorganisation wurde noch die Funktion des Milizbeauftragten strukturiert; darüber hinaus wurden noch der IKT-Beauftragte, der Personalprovider und der Trend 2025 als Projekte eingerichtet. Um das durch die Bundesheerreform über dem Stand befindliche Personal möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern und auf regulären Arbeitsplätzen einzuteilen bzw. eventuell extern zu vermitteln, wurde eine Projektorganisation "Personalprovider" geschaffen. Die Steuerung erfolgt durch ein zentrales Lenkungselement (ZLE) in der Sektion I, die operative Umsetzung bei den Militärkommanden. Durch die Veränderungen der Ressortzuständigkeiten in der XXIV. Gesetzgebungsperiode war die Eingliederung der Sportsektion (mit 1. Februar 2009) - als Sektion V - vorzubereiten. ![84_image_1.png](84_image_1.png) ![84_image_0.png](84_image_0.png) # Ämter, Akademien Und Schulen 84 Weissbuch 2008 5.2 Nachgeordnete Dienststellen, ![85_image_0.png](85_image_0.png) Nachgeordnete Dienststellen des BMLVS ## Nachgeordnete Dienststellen Im Rahmen der Zentralstellenreform wurden operative Aufgaben in die Nachordnung verschoben. Dazu wurden drei Dienststellen - Infrastruktur (Infra), Führungsunterstützung (FüU) und die Abteilung Bereitstellungsprojekte (BstgProj) - geschaffen. Ebenfalls neu eingerichtet und direkt dem BMLVS nachgeordnet wurde die Abteilung Verifikation. Dem nachgeordneten Bereich sind folgende Aufgaben zugeordnet: • Das Büro für Sicherheitspolitik unterstützt die Direktion für Sicherheitspolitik in den Bereichen der sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundlagenbearbeitung und bei Analysen. • Das Militärgeneralvikariat und die Evangelische Militärsuperintendentur stellen die seelsorgliche Betreuung der Bediensteten und der Grundwehrdiener des ÖBH sicher. • Die Heeresbild- und Filmstelle erstellt Foto-, Film-, Video- und Tonmedien für Zwecke der Ausbildung und für die militärische Öffentlichkeitsarbeit. • Die Heeresdruckerei erstellt Druckwerke im Offset- und Digitaldruck für Zwecke der Ausbildung, der militärischen Öffentlichkeitsarbeit sowie für den sonstigen Dienstgebrauch. • Die Amtswirtschaftsstelle hat die Versorgung, den Kanzleibetrieb, den Kraftfahrbetrieb und die Liegenschaftsverwaltung für den Bereich der Zentralstelle und der unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sicherzustellen. • Die Österreichische Militärbibliothek ist die Zentralbibliothek des ÖBH. • Die Redaktion Truppendienst erstellt eine periodische Zeitschrift für Ausbildung und Führung auf Truppenebene. • Die Dienstelle Verifikation nimmt Aufgaben in den Themenbereichen Rüstungskontrolle, Abrüstung, Vertrauens- und Sicherheitsbildung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Sicherheitssektorreform wahr. • Der Abteilung Bereitstellungsprojekte obliegt die Koordinierung und Abwicklung von konkreten ÖBH-Bereitstellungsprojekten. • Die Abteilung Infrastruktur sorgt für die Wahrnehmung von Angelegenheiten der baulichen Infrastruktur und des militärischen Liegenschaftswesens sowie der Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen. • Die Abteilung Führungsunterstützung ist zuständig für Angelegenheiten des Betriebes der IKT- Systeme und der Applikationslandschaft, Angelegenheiten der IKT-Sicherheit im laufenden Betrieb sowie für Angelegenheiten des Militärischen Geowesens, des Sprachmittlerdienstes und des Militärmeteorologischen Dienstes. • In den Auslandsdiensten sind die Militärvertretung Brüssel, die Militärberatungen Wien, Genf und New York sowie die Büros der Militärattachés zusammengefasst. Mit Beginn 2008 wurde das Militärattaché-Netz umstrukturiert. Aus den Staaten Osteuropas wurden die Militärattachés abgezogen; für die Staaten Tschechien, Slowakei und Rumänien sowie für Slowenien, Ungarn und Bulgarien wurde jeweils ein Verteidigungsattaché (roving) eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation wurde ein Verteidigungsattaché in Algier, Kairo, Sarajewo und Tel Aviv eingerichtet. • Das Heeresgeschichtliche Museum/Militärhistorisches Institut ist das Leitmuseum des ÖBH und präsentiert/erforscht die österreichische Militärgeschichte im organisatorischen, geografischen und historisch weitergefassten Rahmen vom ausgehenden 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. • Der Materialstab Luft stellt den Flugbetrieb der Luftstreitkräfte hinsichtlich der erforderlichen logistischen und materiellen Ressourcen sicher. ## Ämter Das Heeres-Nachrichtenamt hat - mit Ende 2006 beginnend - die neue Struktur eingenommen, wobei hier einerseits neue Regionen und Bedrohungsformen und andererseits Kräfte im Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen des ÖBH berücksichtigt wurden. ![86_image_0.png](86_image_0.png) Die Neustrukturierung des Abwehramtes wird Mitte 2009 abgeschlossen werden, wobei hier speziell den neuen Bedrohungen und dem Bereich Cyberwar Rechnung getragen wird. Die Heeresbauorganisation wird einer großen Umstrukturierung und einer dementsprechenden Reduzierung der Personalstärken unterzogen. Bei dieser innerbetrieblichen Optimierung wird die Führungsebene der Heeresbauverwaltungen gänzlich aufgelöst, die bisherigen 24 Heeresgebäudeverwaltungen werden auf 12 Militär-Service-Zentren (MSZ) zusammengeführt. Das Heeresbau- und Vermessungsamt wird in "Militärisches Immobilienmanagementzentrum" umbenannt; diesem werden operativ bau- und liegenschaftsbezogene Aufgaben (Planung, Bereitstellung, Budgetmanagement, Flächenmanagement) obliegen. Die MSZ werden im Wesentlichen mit den Aufgaben Errichten, Erhalten und Instandsetzung der Liegenschaften, Gebäude und deren Einrichtungen betraut werden. Die bisher den Militärkommanden unterstellten Wohnheime und Seminarzentren wurden mit Anfang 2007 neu organisiert und dem Heeresbau- und Vermessungsamt eingegliedert. Seit Einnahme der neuen Struktur werden die beiden Wohnheime und die vier Seminarzentren ohne die dienstliche Inanspruchnahme von Grundwehrdienern betrieben. Mit Juni 2008 wurde das Amt für Rüstung und Beschaffung (ARB) gebildet und diesem die Beschaffung sämtlicher Güter übertragen. Dazu wurden die entsprechenden Abteilungen aus dem Amt für Rüstung und Wehrtechnik, dem Kommando Führungsunterstützung und die Luftzeugabteilung im ARB zusammengefasst. Der Leiter ARB ist gleichzeitig Leiter der Direktion für Rüstung und Beschaffung Ämter im ÖBH ## Akademien Und Schulen In struktureller Hinsicht erfuhren die Landesverteidigungsakademie und die Theresianische Militärakademie im Berichtszeitraum keine Veränderung. Die Heeresunteroffiziersakademie erhielt im Jänner 2008 einen neuen Organisationsplan, der die Herausforderungen für die neue Unteroffiziersausbildung berücksichtigt. Im Bereich der Truppen- und Waffengattungsschulen ergab sich eine grundlegende Änderung der Ausbildungsstrukturen. Mitte 2007 wurden die Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule (FlFlATS) durch die Zusammenführung der bisherigen Fliegerschule, der Fliegerabwehrtruppenschule und der Abteilung Luftfahrttechnik der Heeresversorgungsschule neu aufgestellt. Zielsetzung der FlFlATS war und ist es, die Verbände der Luftstreitkräfte von Ausbildungsaufgaben zu entlasten und an einem Grundmuster fertig ausgebildete Kadersoldaten an die Einsatzverbände zu übergeben, denen nur mehr die Umschulung auf die konkrete Luftfahrzeugtype obliegt. Mitte 2008 wurde die Heerestruppenschule (HTS) unter Zusammenfassung der Jägerschule, der Panzertruppenschule, der Artillerieschule, der Pioniertruppenschule sowie der Schaffung eines Gebirgskampfzentrums gebildet. Das Kommando der HTS wurde aus der 1. JgBrig aufgestellt. Durch die Schaffung der HTS soll vor allem dem auch zukünftig erforderlichen Kampf der verbundenen Waffen Rechnung getragen werden. Die Umstrukturierung der Heeresversorgungsschule in die künftige Heereslogistikschule und jene der ABC-Abwehrschule (ABCAbwS) steht in Bearbeitung und wird bis Ende 2009 abgeschlossen sein. Die ABCAbwS hat neben dem Auftrag der qualifizierten Kaderausbildung und der Aufstellungsverantwortung für die Austrian Forces Disaster Relief Unit zusätzlich die Aufgabe, die für Auslandseinsätze benötigten ABC-Abwehrelemente oberhalb der Einheitsebene als Personalprovider sicherzustellen. Die Umstrukturierung der Fernmeldetruppenschule als integraler Bestandteil des zukünftigen Führungsunterstützungszentrums (FüUZ) steht in Bearbeitung. Die Überleitung des FüUZ ist bis Mitte 2010 geplant. 86 Weissbuch 2008 und zufolge der ministeriellen Aufgaben mit einem so genannten "800er Arbeitsplatz" (Doppelverwendung) auch in der Zentralstelle abgebildet. Dem Heerespersonalamt (HPA) obliegen insbesondere operative Aufgaben in den Angelegenheiten Wehrrecht und Dienstrecht, einschließlich Personalgewinnung und Wehrdienstberatung. Eine Evaluierung und Neustrukturierung des HPA ist für Anfang 2010 vorgesehen. Im Zuge der Schaffung des ARB wurde die bisher selbstständige Dienststelle "Zentrale Technische Produktdokumentation" in das Amt für Rüstung und Wehrtechnik (ARWT) eingegliedert. Das ARWT soll im Jahr 2010 als "Wehrtechnisches Zentrum (WTZ)" in eine neue Struktur übergeleitet werden. ![87_image_0.png](87_image_0.png) Akademien und Schulen im ÖBH # 5.3 Streitkräfte ![88_image_0.png](88_image_0.png) Das im Herbst 2006 neu aufgestellte Streitkräfteführungskommando (SKFüKdo) hat als operativ führendes Kommando bereits alle ihm zugeordneten Aufgaben übernommen. Dem SKFüKdo sind - unmittelbar geführte Truppen/Zentren, - zwei Panzergrenadierbrigaden (3. PzGrenBrig, 4. PzGrenBrig), · zwei Jägerbrigaden (6. JgBrig, 7. JgBrig), - das Kommando Luftraumüberwachung (KdoLRÜ), das Kommando Luftunterstützung (KdoLuU) sowie o - neun Militärkommanden unterstellt. ## Unmittelbare Truppen Zur Verstärkung der Führungsunterstützungskompanien der Brigaden im Auslandseinsatz und zur Sicherstellung der Rückwärtsverbindungen wurden das Heeresfernmelderegiment und das Fernmeldebataillon 1 neu strukturiert und in die Führungsunterstützungsbataillone (FüUB) 1 und 2 übergeleitet. Das Jagdkommando (JaKdo) wurde Ende 2007 umstrukturiert und ein, den zukünftigen Anforderungen an Spezialeinsatzkräfte entsprechender, großer Verband geschaffen. Das JaKdo verfügt damit über die erforderliche Kommandostruktur, eine Lehrabteilung, die Einsatzbasis mit entsprechenden Unterstützungskräften, zwei präsente Kampfelemente (Task Groups) und ein mobilzumachendes Kampfelement. ![88_image_1.png](88_image_1.png) 88 Weissbuch 2008 Hinsichtlich der Erfordernisse für Auslandseinsätze wurde mit der Militärstreife & Militärpolizei (MilStrf&MP) ein neuer Verband mit Kommando und drei Kompanien, unter Auflösung der Militärstreifenlehrkompanie/Militärkommando Wien und den Militärstreifenzügen der Militärkommanden sowie des Jägerregimentes Wien, geschaffen. Beim Zentrum für Einsatzvorbereitung (ZEV) und beim Zentrum Internationale Kooperation (ZIK) ist die Einnahme der neuen Struktur im ersten Halbjahr 2010 vorgesehen. ## Brigaden Die Brigaden konnten bis Ende 2008 mit Masse in die Struktur ÖBH 2010 übergeleitet werden. Die Brigadekommanden wurden den Erfordernissen hinsichtlich der Interoperabilität im Rahmen einer Framework-Brigade angepasst und sind in der Lage, sämtliche Inlandsaufgaben ohne Verstärkungen zu erfüllen. Die vier (Panzer-)Stabsbataillone (StbB) wurden ebenfalls neu strukturiert und die Kompanien den Erfordernissen, bezogen auf Führungsunterstützung und Versorgung, angepasst. Jedes StbB verfügt auch über eine Lehrkompanie, die vor allem für die Ausbildung der Einjährig-Freiwilligen und der Chargen zuständig ist. Durch Überleitung der ABC-Abwehrkräfte der Militärkommanden wurde je eine ABC- Abwehrkompanie pro StbB aufgestellt. Die acht Jägerbataillone (JgB) wurden in die Zielstruktur übergeleitet, wobei die JgB der 6. JgBrig als Hochgebirgsbataillone organisiert sind. Das JgB 25 ist zu luftbeweglichen Einsätzen befähigt. Die bisherigen Tragtierstaffeln wurden in einem Tragtierzentrum in Hochfilzen zusammengeführt. Die zwei Panzerbataillone (PzB) und zwei Panzergrenadierbataillone (PzGrenB) haben ebenfalls ihre neue Organisation eingenommen. Durch die Zusammenführung von Aufklärungsverbänden und Artillerieverbänden wurden drei Aufklärungs- und Artilleriebataillone (AAB) neu aufgestellt. Diese gliedern sich in eine Stabskompanie, zwei Aufklärungskompanien und zwei Artilleriebatterien. Die Umstrukturierung der drei Pionierbataillone (PiB) ist verfügt, die Überleitung soll bis Ende 2009 abgeschlossen sein. Die PiB verfügen künftig alle über eine Panzerpionierkompanie, eine Pionierkompanie (ausgenommen PiB3), eine technische Pionierkompanie und eine Pionierbaukompanie. Beim PiB3 wird das schwere Fähren- und Übersetzgerät in der Übersetzkompanie verfügbar sein und im Bedarfsfall österreichweit eingesetzt. Im Zuge der Einnahme der neuen Brigadestrukturen wurden die Verbände Artillerieregiment 2, Aufklärungsregiment 1 und 2, Panzerabwehrbataillon 1, Panzerartilleriebataillon 9, Panzerbataillon 10, Panzergranadierbataillon 9 und das Jägerbataillon 15 aufgelöst. ## Luftraumüberwachung (Lrü) Das Kommando Luftraumüberwachung (KdoLRÜ) stellt als großer Verband, der in etwa einer Brigade entspricht, durch die permanente Beobachtung des Luftraumes mit ortsfesten und mobilen Sensoren ein aktuelles Luftlagebild sicher. Das Überwachungsgeschwader (ÜbwGschw) stellt die aktive fliegerische Komponente der Luftraumüberwachung dar. Die Fliegerabwehrkapazität wird durch die beiden Fliegerabwehrbataillone (FlAB) bereitgestellt. Unterstützt werden die Verbände der Luftraumüberwachung durch die fachspezifische Radartechnik (TLZ) und durch die Fliegerwerft 2 (FlWft). Die Überleitung des KdoLRÜ, des Radarbataillons (RadB) und der Fliegerabwehrbataillone erfolgt Mitte 2009. Das Fliegerabwehrregiment 1 wurde aufgrund des zukünftigen Bedarfes an Fliegerabwehrkräften aufgelöst. ## Luftunterstützung (Luu) Dem Kommando Luftunterstützung (KdoLuU) obliegen als großem Verband (in etwa Brigadegröße) die Aufgaben Lufttransport und Luftaufklärung sowie die Gestellung von Fliegerverbindungselementen für alle Einsatzkräfte. Die Luftunterstützung wurde ![90_image_0.png](90_image_0.png) aus dem Fliegerregiment 1, dem Fliegerregiment 3, dem Hubschraubergeschwader Aigen sowie den dazugehörigen fliegertechnischen Einrichtungen gebildet. Die Überleitung in die neue Organisation erfolgte mit Ende 2008. Durch das KdoLuU werden im Rahmen von unmittelbar unterstellten Einheiten die Lufttransportsysteme C-130 "Hercules" sowie der leichte Transporthubschrauber AB 212 geführt. Neben den dazugehörigen technischen Einrichtungen, wie den Fliegerwerften, verfügt das KdoLuU auch noch über die Dienststelle Lufttransportumschlag (LTU), welche die personelle und materielle Abfertigung der Lufttransporte im In- und Ausland sicherzustellen hat. Das Luftunterstützungsgeschwader (LuUGschw) verfügt über mittlere Transporthubschrauber S-70 "Black Hawk", Mehrzweckhubschrauber OH-58, leichte Transportflugzeuge PC6 und die Luftaufklärungsstaffel. Der Militärflugplatz Wiener Neustadt wird ebenfalls durch das LuUGschw betrieben. Ende 2009 wird die Reduzierung des Hubschraubergeschwaders Aigen auf eine verstärkte Mehrzweckhubschrauberstaffel (mit "Alouette" III) umgesetzt. Die Fliegerwerft Aigen wurde als Fachabteilung "Alouette" III bereits in die Fliegerwerft 3 eingegliedert. ## Militärkommanden Die neun Militärkommanden sind die Verbindungsstellen des ÖBH zu den Bundesländern. Darüber hinaus nehmen sie die territorialen Aufgaben (z. B. das Ergänzungswesen) wahr und führen Assistenzeinsätze in ihrem Verantwortungsbereich. Den Militärkommanden sind auch die Truppenübungsplätze zugeordnet. Dem Militärkommando Wien ist zudem die Garde unterstellt. Die Neustrukturierung der Militärkommanden und der Stabskompanien wurde abgeschlossen; die Zwischenebene der Betriebsversorgungsstellen wird aufgelöst. Die Betriebsstaffeln werden künftig direkt durch die Militärkommanden geführt. Die Überleitung in die neue Struktur ist in der ersten Jahreshälfte 2010 vorgesehen. ![91_image_0.png](91_image_0.png) Dem Kommando Einsatzunterstützung (KdoEU) obliegt die Sicherstellung sämtlicher operativ-logistischer Aufgaben. Das KdoEU verfügt dazu über • den Dienstbetrieb (DBetr), • das Militärhundezentrum (MilHuZ), • das Heeressportzentrum (HSZ) • ein Versorgungsregiment (VR1), • die Sanitätseinrichtungen, • die Heereslogistikzentren (HLogZ), • die Heeresbekleidungsanstalt (HBA) sowie • die Heeresmunitionsanstalten (HMunA). ![91_image_1.png](91_image_1.png) 90 Weissbuch 2008 5.4 Einsatzunterstützung Oberstabswachtmeister Christian Kalchgruber, Sanitätsunteroffizier (Miliz) der Stabskompanie/ Panzergrenadierbataillon 13 Die wesentlichste strukturelle Veränderung im Zuständigkeitsbereich des KdoEU ergab sich im Sanitätsbereich. Zur Sicherstellung einer adäquaten Sanitätsversorgung bei Auslandeinsätzen erfuhren die Sanitätsdienste und Sanitätstruppen eine Neuausrichtung und umfassende Umstrukturierung. Schon im Jahr 2005 wurden sämtliche Sanitätseinrichtungen dem KdoEU unterstellt. Bis Ende 2008 konnte die erforderliche Neuorganisation verfügt und eingenommen werden. Die Sanitätsdienste gliedern sich in • das Militärmedizinische Zentrum (MilMedZ) in Wien, bestehend aus dem KdoMilMedZ (mit integrierter Gesunden- und Krankenpflegeschule), dem Heeresspital und der Sanitätsschule, • dem Sanitätszentrum Süd (SanZ SÜD) in Graz, bestehend aus Militärspital (MSP), Feldambulanz (FAmb) in Klagenfurt und einer Sanitätslehrkompanie (SanLKp), • dem SanZ West in Innsbruck, bestehend aus dem MSP, der FAmb in Salzburg sowie einer SanLKp und • einer selbstständigen FAmb in Hörsching. Die Sanitätsversorgung in den Kasernen obliegt künftig den Sanitätszügen der kleinen Verbände. Wo sich keine Truppe befindet, wird die Sanitätsversorgung durch die vorher erwähnten Einrichtungen des KdoEU wahrgenommen. Die Heeresmunitionsanstalt Graz wurde aufgelöst, weitere Munitionslager werden in den kommenden Jahren ebenfalls geschlossen. # 5.5 Führungsunterstützung Eine der wesentlichsten Voraussetzungen für ein modernes, leistungsfähiges ÖBH ist der Einsatz modernster Informationstechnik. Um die stetig steigenden technischen Ansprüche der nationalen und internationalen Interoperabilität und den Anforderungen einer modernen, effektiven und effizienten Verwaltung auch weiter gerecht werden zu können, wurde die Umstrukturierung des Bereiches der Führungsunterstützung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde im Herbst 2007 eine Projektgruppe eingerichtet, die unter Zusammenführung der Dienststellen Kommando Führungsunterstützung und Fernmeldetruppenschule zu einem Führungsunterstützungszentrum (FüUZ) eine Neuorganisation dieses Bereiches zu erarbeiten hatte. Die Strukturierung des FüUZ wird sich an nachstehenden Zielsetzungen orientieren: • Konzentration der eigenen Ressourcen auf die für das ÖBH erforderlichen IKT-Fähigkeiten in den Bereichen Entwicklung und Betrieb; • Bildung klarer Verantwortungsbereiche und Gestaltung von Schnittstellen und Verfahren nach IKT-spezifischen Erfordernissen; • Zusammenführung von IKT-Aufgaben gleichen Inhalts, die bisher von verschiedenen Organisationselementen wahrgenommen wurden; • Sicherstellung eines Informations- und Wissensmanagements als Grundlage für die politische, administrative und militärische Führung; • Ausgestaltung der IKT-Sicherheit in Anpassung an neue Bedrohungsbilder (z. B. Cyber-Terrorismus); • weiterer Ausbau der Fähigkeiten zur nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit zivilen und militärischen Partnern; • Berücksichtigung von Anforderungen an ein ressortweites, permanentes und systemübergreifendes Anforderungs- bzw. Change-Management; • Sicherstellung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Führungs- und Kaderpersonal der Fernmeldetruppe und der Truppenfernmeldekräfte; ![92_image_0.png](92_image_0.png) leistungsfähiges ÖBH ist der Einsatz modernster Informationstechnik. • Sicherstellung der Weiterentwicklung der Waffengattung Fernmeldedienst in technischer und organisatorischer Hinsicht; • Sicherstellung von fachspezifischen Erprobungen und Erstellung fachspezifischer Vorschriften; • Anpassung der Abläufe an moderne IKT-Systementwicklungsverfahren ("State-of-the-Art") und • Strukturierung von IKT-Aufgabenbereichen, die sich mittel- bis langfristig positiv auf Kosten und Qualität auswirken. Die Überleitung des FüUZ ist bis Mitte 2010 geplant. 0-0 L ![93_image_3.png](93_image_3.png) I F I l .... ![93_image_5.png](93_image_5.png) 19 ![93_image_6.png](93_image_6.png) 11 2 ![93_image_1.png](93_image_1.png) 1 D I ![93_image_2.png](93_image_2.png) ![93_image_4.png](93_image_4.png) B D Die Mitarbeiter stellen das "Herz" eines Unternehmens dar! ![93_image_8.png](93_image_8.png) ... I .0 0 0 ![93_image_7.png](93_image_7.png) 1 10 ![93_image_9.png](93_image_9.png) 101 -10 ![93_image_0.png](93_image_0.png) 1 ![94_image_0.png](94_image_0.png) Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildete Soldaten und Soldatinnen und hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen. Hiefür sind entsprechende Vorsorgen zur Sicherstellung der erforderlichen Personalstärken in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu treffen. (Auszug aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) | Personengruppen | Soll 1. Dezember 2007 | | Soll 1. Dezember 2008 | | |----------------------|-------------------------|--------|-------------------------|--------------------| | gesamt | davon systemisiert | | gesamt | davon systemisiert | | Offiziere | 3.833 | 3.721 | 3.844 | 3.646 | | Unteroffiziere | 15.513 | 15.444 | 14.697 | 14.153 | | Chargen und Rekruten | 20.998 | 1.044 | 19.206 | 1.142 | | Zivilbedienstete | 9.123 | 8.921 | 8.956 | 8.762 | | Gesamt | 49.469 | 29.130 | 46.704 | 27.703 | 94 Weissbuch 2008 Das ÖBH wird auf Basis der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand, dem Milizstand oder dem Reservestand an. Dem Präsenzstand gehören an: • Personen, die zum Präsenzdienst oder zum Ausbildungsdienst einberufen sind, vom Beginn des Tages, an dem sie einberufen worden sind, bis zum Ablauf des Tages, an dem sie entlassen werden; • Personen, die dem ÖBH aufgrund eines Dienstverhältnisses angehören als • Militärpersonen des Dienststandes; • Berufsoffiziere des Dienststandes; • Beamte und Vertragsbedienstete, die zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen werden, für die Dauer dieser Heranziehung; • Vertragsbedienstete des Bundes mit Sondervertrag, für eine militärische Verwendung im Vollziehungsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport (Militär-VB). Diese oben angeführten Personen sind Soldaten und leisten Wehrdienst. Durch die Heranziehung von Personen zum Präsenzdienst oder zum Ausbildungsdienst wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Dem Milizstand gehören Wehrpflichtige außerhalb des Präsenzstandes an, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und nicht in den Reservestand versetzt oder übergetreten sind (Wehrpflichtige des Milizstandes). Dem Reservestand gehören Wehrpflichtige an, die weder dem Präsenzstand noch dem Milizstand angehören (Wehrpflichtige des Reservestandes). Der Heeresverwaltung gehören jene im (nachgeordneten) Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Dienst versehenden Bundesbediensteten außerhalb des Präsenzstandes an, • die den Zwecken des ÖBH dienen und • nicht in der Zentralstelle des BMLVS Dienst versehen. Die Zivilbediensteten der Zentralstelle des BMLVS scheinen nicht im Wehrgesetz auf. Dieser Personenkreis ist im Stellenplan des Bundesfinanzgesetzes erfasst. Es können jedoch Personen aus dem bereits vorher erwähnten Personenkreis, in der Zentralstelle verwendet werden. ## Gesamtumfang **Bundesheer - Soll** Die aktuelle Aufbauorganisation des ÖBH 2010 resultiert aus der Umsetzung der Ministerratsbeschlüsse vom 24. Mai 2005 und vom 7. Juni 2005. Die im Zuge der Realisierung der Reform ÖBH 2010 erkannten Adaptierungserfordernisse, die Dislozierung betreffend, wurden mit Ministerratsbeschluss vom 17. September 2008 verfügt. Damit ergingen die grundsätzlichen Vorgaben betreffend die Reduzierung der Kommanden, die Struktur und die Garnisonierung. Den Zielsetzungen der Reform ÖBH 2010 folgend, war bei der weiteren Umsetzung die Gesamtstärke des BMLVS (Soll) und seiner nachgeordneten Kommanden, Truppen und Dienststellen zu reduzieren. In den Jahren 2007 und 2008 wurde die Masse der Truppe, der nachgeordneten Dienststellen, ein Teil der Ausbildungsorganisation sowie die Zentralleitung neu strukturiert. Die Überleitung der Bauorganisation und der territorialen Organisation (Militärkommanden) ist bis Mitte 2010 vorgesehen. Damit wird die vorgegebene Soll-Stärke von ca. 25.600 systemisierten Arbeitsplätzen erreicht. ## Gesamtumfang **Bundesheer - Ist** Mit Stand vom 1. Dezember 2007 waren insgesamt 28.444 Personen im Präsenzstand. Davon waren 14.756 Personen (inkl. 763 Militär-VB KIOP) in einem Dienstverhältnis beschäftigt und 13.688 zum Präsenz- und Ausbildungsdienst sowie als Zeitsoldat einberufen. Von diesen waren 11.752 in der Grundorganisation und 16.692 bei der Einsatzorganisation (Truppe) eingeteilt. Der Personalstand im zivilen Bereich betrug mit Stand vom 1. Dezember 2007 insgesamt 9.409 Personen (inkl. 217 Lehrlinge). Von diesen Personen waren 8.999 in der Grundorganisation und 410 in der Einsatzorganisation (Truppe) beschäftigt. Mit Stand vom 1. Dezember 2008 waren insgesamt 27.752 Personen im Präsenzstand. Davon waren 14.831 Personen (inkl. 894 Militär-VB KIOP) in einem Dienstverhältnis beschäftigt und 12.921 Personen zum Präsenz- und Ausbildungsdienst sowie als Zeitsoldat einberufen. Aus diesem Personenkreis waren 12.145 der Grundorganisation und 15.607 der Truppe zuzurechnen. Mit 1. Dezember 2008 betrug der Personalstand für Beamte, Zivilbedienstete und Lehrlinge 9.373 Personen. Davon waren 8.947 der Grundorganisation und 426 der Truppe zugehörig. ![96_image_0.png](96_image_0.png) Gruppenkommandant in der 1. Gardekompanie/Garde ## Gesamtumfang Nach Mobilmachung Die Einsatzorganisation des ÖBH nach Mobilmachung umfasst mit Jahresende 2008 ein Soll von etwa 60.000 (zuzüglich ca. 20.000 Personalreserve). Zielsetzung ist eine Mobilmachungsstärke von insgesamt ca. 55.000 Personen. ![96_image_1.png](96_image_1.png) # Militärpersonen Auf Zeit Der Weg zur Berufsmilitärperson (i.d.F. Berufssoldaten) erfolgt über den Einstieg als Militärperson auf Zeit, z. B. als Militär-Vertragsbediensteter in Kräften für Internationale Operationen (Militär-VB KIOP) und als Person im Ausbildungsdienst. ## Kräfte Für **Internationale Operationenkaderpräsenzeinheiten (Kiop/Kpe)** Zur Umsetzung der verstärkten nationalen Auslandsambition werden rasch verfügbare Organisationselemente, die im Anlassfall rasch zu Auslandseinsätzen entsendbar sind, als Kaderpräsenzeinheiten strukturiert bereitgehalten - und nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen - in Quantität und Qualität weiterentwickelt. 96 Weissbuch 2008 6.1 Berufsmilitärpersonen und Die KIOP/KPE verfügen sowohl über Arbeitsplätze von Berufsmilitärpersonen als auch auch von Militärpersonen auf Zeit. Hierzu können sich Soldaten, Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes sowie Frauen in der Personalreserve melden. Der erste Verpflichtungszeitraum beträgt dabei drei Jahre, eine Verlängerung um bis zu weiteren drei Jahren ist möglich. In dieser Zeit gebührt neben dem Monatsbezug/Monatsentgelt eine Bereitstellungsprämie, welche monatlich angewiesen wird. Zusätzlich wird eine Vergütung am Ende des Verpflichtungszeitraums zur Auszahlung gebracht. Darüber hinaus gebührt bei einem Auslandseinsatz die Auslandszulage. ## Der **Ausbildungsdienst** Frauen und Wehrpflichtige können aufgrund einer freiwilligen Meldung den Ausbildungsdienst leisten, welcher den Grundstein für eine Karriere beim ÖBH legt. Dieser dauert zwölf Monate und kann bei Bedarf um weitere sechs Monate verlängert werden. Der Ausbildungsdienst dient zur Vorbereitung auf eine Folgeverwendung in einer Kaderpräsenzeinheit bzw. als Zugang zur Offiziers- oder Unteroffizierslaufbahn sowohl im Präsenz- als auch im Milizstand. Sofern Wehrpflichtige (Männer) den Ausbildungsdienst in der Dauer von mindestens sechs Monaten abgeleistet haben, gilt dies als vollständig geleisteter Grundwehrdienst. ## Karriere Im Öbh Die Karriere beim ÖBH gliedert sich dienst- und wehrrechtlich in: • Zeitlaufbahnen; • Berufslaufbahnen; • Milizlaufbahnen ![97_image_0.png](97_image_0.png) stellvertretender Zugskommandant der 1. Jägerkompanie/Jägerbataillon 24 Kaderpräsenzeinheiten sind Organisationselemente des ÖBH mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu ![98_image_0.png](98_image_0.png) Auslandseinsätzen und gelten als Speerspitze des ÖBH. und tätigkeitsbezogen in: • Führungs-/Kommandantenlaufbahnen; • Fachlaufbahnen; • Sonderlaufbahnen. ## Zeitlaufbahn Und **Berufslaufbahn** Jeder Soldat (Offizier, Unteroffizier und Charge) beginnt seine Laufbahn mit einem zeitlich befristeten Dienstverhältnis in der Zeitlaufbahn. Nach erfolgter Ausbildung werden Offiziere und Unteroffiziere auf Einstiegsverwendungen bei der Truppe ausgemustert. Voraussetzungen für den Dienst in der Truppe sind neben dem militärischen Bedarf einerseits die Nichtüberschreitung des festgelegten Höchstalters sowie andererseits eine entsprechende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Möglichkeiten nach Beendigung der Zeitlaufbahn sind: • der Übertritt in die Berufslaufbahn im ÖBH; • der Beginn einer zivilen Laufbahn (Grundorganisation) im Ressort sowie • der Wechsel in die Privatwirtschaft. Wird der Bedienstete in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen, so wird von Berufslaufbahn gesprochen. Die Entscheidung zur Übernahme erfolgt, abhängig vom Bedarf, der Eignung sowie der persönlichen Leistungsbereitschaft. Grundsätzlich kann auf Basis des derzeitigen Bedarfs und Aufkommens jeder Offiziers- und Unteroffiziersanwärter in ein Dienstverhältnis aufgenommen werden. ## Milizlaufbahn Siehe Kapitel 6.7. ## Führungs-/Kommandantenlaufbahn Mit Führungs-/Kommandantenlaufbahn werden Entwicklungsmöglichkeiten von Bediensteten bezeichnet, die entsprechende Arbeitsplätze besetzen. Diesen Arbeitsplätzen sind entweder Kommandantenaufgaben (oder Aufgaben stellvertretender Kommandanten) - in Abhängigkeit zur jeweiligen ## Fachlaufbahn Fachlaufbahnen werden als Norm allen Arbeitsplätzen zugeordnet, die weder Führungs-/Kommandantenlaufbahnen noch Sonderlaufbahnen sind. Die Aufgabenerfüllung in der Fachlaufbahn verlangt neben Verantwortung, Vorbildfunktion und Führungsfähigkeit ein besonderes Maß an Fach- bzw. Sachkenntnissen. Als weitere Option steht für Mannschaften und Chargen eine Verpflichtung für einen Auslandseinsatz bei den KIOP/KPE offen. Die Aufnahmen für den militärischen Bereich lagen im Jahr 2007 insgesamt bei 851 bzw. im Jahr 2008 bei 677 Bediensteten. Bei Ausstieg aus der Zeitlaufbahn wird - je nach Verpflichtungszeitraum –, wenn kein unbefristetes Dienstverhältnis begründet wird, eine entsprechende Berufsförderung für die Wiedereingliederung in den öffentlichen Dienst bzw. in die Privatwirtschaft angeboten. Bei Verfügbarkeit eines freien Arbeitsplatzes und entsprechender Eignung ist auch eine Übernahme in ein ziviles Dienstverhältnis innerhalb des Ressorts möglich. ## Berufsförderung Rechtsgrundlage für die Berufsförderung ist das Militärberufsförderungsgesetz 2004 (MilBFG 2004). Als Berufsförderung gelten gem. § 1 Abs. 1 MilBFG 2004 alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Wiedereingliederung von Militärpersonen auf Zeit in das zivile Erwerbsleben, nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis, zu gewährleisten. Als Berufsförderung kommen die fachliche Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen sowie Betrieben im Inland oder - sofern eine entsprechende Berufsförderung im Inland nicht möglich ist - im Ausland in Betracht. Das MilBFG 2004 ist neben den Militärpersonen auf Zeit auch auf Personen mit einem befristeten Dienstvertrag (MilVB), die sich gemäß § 25 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) zu einer Auslandseinsatzbereitschaft verpflichten, anzuwenden. Die Berufsförderung ist sowohl während des Dienstverhältnisses in der dienstfreien Zeit als auch nach dessen Beendigung möglich. Die Dauer der Berufsförderung nach Beendigung des Dienstverhältnisses beträgt mit der Vollendung des dritten Dienstjahres zwölf Monate und erhöht sich für jedes weitere vollendete Dienstjahr um weitere vier Monate. ## Sonderlaufbahn 98 Weissbuch 2008 Verwendungsebene - oder hervorgehobene Aufgaben zugeordnet. Die Aufgabenerfüllung in der Führungs-/ Kommandantenlaufbahn verlangt neben Verantwortung und Vorbildfunktion ein besonderes Maß an Führungs- und Entscheidungsfähigkeit. Sonderlaufbahnen werden als Merkmal jenen Arbeitsplätzen zugeordnet, die, aufgrund der gegebenen Verhältnisse am Arbeitsmarkt, eine höhere Entlohnung als im öffentlichen Dienst vorgesehen, erforderlich machen, um den Personalbedarf im ÖBH zu decken. Die Entlohnung wird dabei aufgrund objektivierbarer Marktindizes festgelegt (z. B. der Dienstzweig der Offiziere des militärmedizinischen Dienstes, Forscher). ## Mannschafts- Und **Chargenebene** Die Mannschafts- und Chargenfunktionen stellen die Einstiegsfunktion für eine anschließende Laufbahn beim ÖBH dar. Mannschaften und Chargen können in der jeweiligen Funktion in eine Zeitlaufbahn übernommen werden. Der Kadernachwuchs wird grundsätzlich aus den Grundwehrdienstleistenden rekrutiert, welche in der Folge - je nach Bedarf und Eignung - als Personen im Ausbildungsdienst (PiAD) zum Offiziers- bzw. Unteroffiziersanwärter an die jeweilige Laufbahn zur Bedarfsdeckung der Personalstruktur herangeführt werden. # 6.2 Grundwehrdiener ## Verfügbarkeit Der Grundwehrdiener (Gwd) Im Rahmen Der Streitkräfte Ein wesentliches Element zur Sicherstellung der Verfügbarkeit bzw. des Einsatzes erforderlicher Streitkräfteteile ist ein abgestuftes militärstrategisches Reaktionssystem. Dabei soll mit den jeweils erforderlichen Kräften, in Kombination mit dem System des flexiblen Aufwuchses, angemessen auf Risken, Gefährdungen und Bedrohungen reagiert werden. Diese Maßnahmen reichen von einer Verdichtung der Nachrichtengewinnung, Erhöhung der Führungsfähigkeit, Verbesserung der logistischen Reaktionsfähigkeit über Alarmierungsmaßnahmen und Mobilmachung bis hin zum Einsatz von Präsenzkräften und mobilgemachten Kräften. Ausgehend von den wesentlichen strukturbestimmenden Parametern Wehrpflicht, Präsenzdienstdauer und Milizsystem ergibt sich somit für das ÖBH eine differenzierte Verfügbarkeit der Kräfte, die wiederum ausschlaggebend für die militärstrategischen Reaktionsmöglichkeiten ist. Zu diesem Zweck wird von einem flexiblen Aufwuchs der Streitkräfte ausgegangen (Erhöhung der Einsatzbereitschaft des ÖBH durch eine schrittweise zunehmende Bereitstellung von Kräften bzw. ![100_image_0.png](100_image_0.png) Formaldienst in der Basisausbildung. ![101_image_1.png](101_image_1.png) ## Strukturierte Präsenzkräfte Strukturierte Präsenzkräfte werden durch festgelegte Verbände, Einheiten und Teileinheiten der Friedensorganisation, unter Abstützung auf Grundwehrdiener, gebildet und sind auf bestimmte Einsatzaufgaben (Präsenzaufgaben wie z. B. qualifizierte Hilfeleistung im Rahmen des Assistenzeinsatzes zur Katastrophenhilfe) ausgerichtet. Durch die Gestaltung der Einrückungstermine (ET-Systematik) wird die ganzjährige Verfügbarkeit der erforderlichen Präsenzstärken organisatorisch sichergestellt. Für die Masse der Truppen sind jährlich vier Einrückungstermine (Jänner, April, Juli und Oktober) vorgesehen. Zur angepassten Reaktion auf mögliche Entwicklungen und anlassbezogene Einsätze im Inland werden auf Basis GWD ständig nachfolgende Kräfte bereitgehalten bzw. Fähigkeiten sichergestellt: • Kräfte zur Aufrechterhaltung der aktiven und passiven LRÜ; • ein Brigadeäquivalent samt der hiefür vorgesehenen Versorgung- und Sanitätsteile (Werkstattkompanie, Nachschub-Transport-Kompanie und Feldambulanz); • ein Pionierbataillon; • ABC-Abwehrteile in der Stärke einer ABC- Abwehrkompanie mit Kompaniekommando und zumindest drei ABC-Abwehrzügen; • Fliegerabwehr in der Stärke einer verstärkten Fliegerabwehrbatterie; • Führungsunterstützungsteile in der Stärke von zwei bzw. einer Führungsunterstützungskompanie; • Einsatzunterstützungsteile in der Stärke einer Nachschub-Transport-Kompanie für Aufgaben auf Heeresebene; • Ausbildungsbetrieb der Akademien und Schulen; • Betrieb des ÖBH. ## Ausbildungsabläufe Die Ausbildung der GWD wurde im Jahr 2006 neu gestaltet und umfasst nunmehr gemäß den Durchführungsbestimmungen für die Basisausbildung (DBBA) die Basisausbildung 1 (BA1), BA2 und BA3. 100 Weissbuch 2008 ![101_image_0.png](101_image_0.png) eine der jeweiligen Lage entsprechenden Reaktion mit angemessenen Kräften und Maßnahmen). Das flexible Aufwachsen hängt u. a. von der Verfügbarkeit der militärischen Grundorganisation im erforderlichen Umfang, von der Bereitstellung rasch verfügbarer Kräfte (insbesondere Präsenzkräfte) in der erforderlichen Stärke und von der Sicherstellung von Rahmenverbänden als Ausbildungs-, Formierungsund Mobilmachungsbasen ab. Musterausbildungsablauf Soldaten im Grundwehrdienst - DBBA 2006 1. bis 9. Woche 10. bis 16. Woche 17. bis 26. Woche vorbereitende Milizausbildung | | Soldaten im Grundw | ehrd | ienst - DBBA | 2006 | |--------------------------------------------|-------------------------------|-------------------|----------------|--------| | 1. bis 9. Woche | 10. bis 16. Woche | 17. bis 26. Woche | | | | | vorbereitende Milizausbildung | | | | | BA | 1 | | | | | (Qualifikation 1) | BA | 2 | | | | | (Qualifikation 2) | BA | 3 | | | | | (Qualifikation 3) | | | | Kernausbildung | Standardisierte Ausführung der Tätigkeiten einer Grundfunktion in der Waffengattung | | | | | Überlebensfähigkeit als Soldat im Einsatz | | Beherrschung einer Grundfunktion im Organisationselement in einer Waffengattung | | | # Musterausbildungsablauf Funktionssoldaten - Dbba 2006 | 1. bis 4. Woche | 5. bis 9. Woche | anschließend bis 26. Woche | | |-------------------|-------------------|------------------------------|---------------| | BA | 1 | | | | Kernaus- | | Verwendung am Arbeitsplatz | | | bildung | | BA | 1 Fortführung | | | Ausbildung | | | | | zum Funktionssoldaten | | | Ziel der BA ist das Herstellen der Feldverwendungsfähigkeit der Soldaten im Grundwehrdienst zum Zwecke der Erfüllung der zugeordneten Inlandsaufgaben im Rahmen des jeweiligen Organisationselementes. Die Ausbildung (Ausb) der Funktionssoldaten (FukS) ist der obigen Grafik zu entnehmen. Ziel der Funktionssoldatenausbildung ist das Herstellen der Voraussetzungen zur Aufgabenerfüllung am Arbeitsplatz. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs des ÖBH sind Funktionssoldaten von zentraler Bedeutung und versehen ihren Dienst in vielfältigen Bereichen (z. B. Wachsoldaten, Sanitäter, Kraftfahrer, etc.). ## Einsatzmöglichkeiten Der Einsatz von Einheiten und Verbänden der Friedensorganisation mit einem Voll- oder Teilkontingent von Grundwehrdienern kann erfolgen: • Nach absolvierter Kernausbildung (also beginnend mit dem zweiten Ausbildungsmonat) Heranziehung zu einfachen Hilfsdiensten im Rahmen von Assistenzeinsätzen/Katastrophenhilfe (AssE/KatH); • Nach absolvierter BA1 und einer jeweils spezifischen Einsatzvorbereitung zu Einsätzen insbesondere nach dem Muster des laufenden sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes nach Schengen- Erweiterung (sihpolAssE/SchE); • Nach absolvierter BA1 und BA2 (beginnend mit dem fünften Ausbildungsmonat) qualifizierte Hilfeleistung im Rahmen von AssE/KatH; • Nach absolvierter BA1, BA2 und einer spezifischen Einsatzvorbereitung (also ab dem fünften Ausbildungsmonat) für sihpolAssE, Schutzoperationen und Luftraumüberwachung. ## Nutzen Für **Den Gwd, Das Öbh** Und **Die Gesellschaft** GWD erbringen nicht nur eine für das ÖBH sehr wertvolle Leistung, sondern sie können aus ihrer GWD- Zeit auch durchaus einen persönlichen Nutzen für ihr ziviles Leben ziehen. Dieser kann beispielsweise bestehen in: • der Anerkennung diverser Ausbildungsinhalte der BA - wie z. B. Führerscheine, Erste-Hilfe- Ausbildung, Rettungssanitäterausbildung, im GWD absolvierte Notfallsanitäterausbildung, Ordinationsgehilfenausbildung - auch im zivilen Bereich; • der Nutzung zahlreicher Ausbildungsinhalte der BA - wie z. B. Geräteausbildung (z. B. Kettensäge, Außenbordmotor, Kran), fachspezifische Ausbildung (z. B. Mechaniker, Koch, EDV) - auch im zivilen Leben; • dem Erfahrungsgewinn und der Steigerung des Selbstbewusstseins/Selbstwertgefühls durch Heranführen an persönliche Leistungsgrenzen und Erbringung fordernder Leistungen; • den präventiven Gesundenuntersuchungen - beginnend ab der Stellung - und der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit; • dem Kennenlernen bzw. der Einfügung in einen sozialen und gruppendynamischen Lernprozess "Wir, statt immer nur Ich" bzw. "Gemeinwohl versus Egoismus/Individualismus". Gemäß § 1 Abs. 1 Wehrgesetz 2001 ist das ÖBH, als bewaffnete Macht der Republik Österreich, nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Organisation des ÖBH hat dabei den militärischen Erfordernissen für die Erfüllung seiner Einsatzaufgaben zu entsprechen. Die Miliz stellt somit einerseits einen unverzichtbaren Teil der Strukturen des ÖBH 2010 dar und trägt andererseits zur Verankerung des ÖBH in der Gesellschaft bei. Im Rahmen des militärstrategischen Reaktions102 Weissbuch 2008 # 6.3 Miliz dispositivs gewährleistet die Miliz in erster Linie die Verstärkung und Ergänzung bzw. die erforderliche Durchhaltefähigkeit präsenter Strukturen durch flexible Aufbietung. Weiters ermöglicht die Miliz den Erhalt einer entsprechenden Rekonstruktionsfähigkeit für den Fall einer gravierenden Änderung der aktuellen militärstrategischen Lage. Neben diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen hat die Miliz im Rahmen der nationalen Ambition ÖBH 2010 Auslandseinsätze jeglicher Art zu unterstützen, wobei es insbesondere im Rahmen eines klassischen, multinational strukturierten Peacekeeping-Einsatzes möglich sein kann, dass die Masse dieser Kräfte durch Miliz gestellt wird. Grundsätzlich erfolgt die Auffüllung und Ergänzung der Präsenzorganisation durch die Mobilmachungsorganisation im Mobilmachungsfall, wobei die Mobilmachung nach Vorliegen eines politischen Auftrages für jede Aufgabe im Inland vorgesehen werden kann. Die Auffüllung und Ergänzung der Präsenzorganisation für einen Einsatz kann jedoch auch durch freiwillige Meldung zu einer freiwilligen Präsenzdienstleistung der Miliz zur Aufgabenerfüllung im In- und Ausland erfolgen. Die derzeit etwa 30.000 Wehrpflichtigen des Milizstandes bestehen aus folgenden großen Gruppen: • Selbstständig strukturierte Miliz (Milizverbände und Milizeinheiten); • Miliz zur Ergänzung der präsenten Einsatzorganisation im Mobilmachungsfall (= Milizanteil); • Expertenstäbe zur Nutzung spezifischer ziviler Fachkenntnisse. Die Miliz wird und soll somit gemeinsam mit der Präsenzorganisation alle an das ÖBH gestellten Aufgaben erfüllen können. Die Miliz ist daher integraler Bestandteil des Gesamtsystems ÖBH 2010. Dies zeigt sich auch an der Einsatzleistung der Wehrpflichtigen des Miliz- und Reservestandes (seit dem 1. Turnus sihpolAssE/SchE kommen ca. 14 % der eingesetzten Soldaten aus dem Miliz- oder Reservestand) bzw. in deren Anteil an den Auslandseinsätzen der Jahre 2007 und 2008 (insgesamt ca. 31 %, je nach Einsatzraum unterschiedlich zwischen ca. 16 % bei AUCON EUFOR TCHAD/RCA bzw. ca. 60 % bei AUCON/UNDOF). ![103_image_0.png](103_image_0.png) Selbstständig strukturierte Miliz. Die Miliz wird und soll gemeinsam mit der Präsenzorganisation alle an das ÖBH gestellten Aufgaben erfüllen können. ![104_image_0.png](104_image_0.png) ![104_image_1.png](104_image_1.png) ## Selbstständig **Strukturierte Miliz** Die selbstständig strukturierte Miliz (Milizverbände und Milizeinheiten) dient primär zum Erhalt der Aufwuchsfähigkeit als angemessene Reaktion auf mögliche Lageentwicklungen. Sie hat darüber hinaus die Aufgabe, die Durchhaltefähigkeit der präsenten Strukturen bei Einsätzen niedriger Intensität sowohl im Inland als auch im Ausland sicherzustellen. Für den Fall eines Einsatzes höherer Intensität bedarf sie einer entsprechenden weiterführenden Einsatzvorbereitung. Die selbstständig strukturierte Miliz, die etwa 46 % der gesamten Miliz repräsentiert, besteht aus: • 10 Jägerbataillonen (JgB); • 9 Pionierkompanien (PiKp); • 1 Task Group Jagdkommando (TG/JaKdo); • 1 Versorgungsbataillon (VersB); • 3 Feldambulanzen (FAmb); • 2 Patiententransportkompanien (PatTKp); • 1 Nachschub-, Transport- und Sanitätskompanie (NTSanKp); • 1 Katastrophenhilfeeinheit Austrian Forces Disaster Relief Unit (AFDRU). ## Miliz Zur Ergänzung **Der Präsenzorganisation Im Mobilmachungsfall** (= Milizanteil) Können Organisationselemente der präsenten Einsatzorganisation aufgrund diverser Rahmenbedingungen nicht zu 100 % befüllt werden, so erfolgt die Ergänzung auf das jeweilige Soll im Anlassfall durch die Miliz (= Milizanteil). ## Expertenstäbe - Experten Aus Der **Miliz** Militärische Einsätze im In- und Ausland erfordern oftmals Expertisen, welche innerhalb der Präsenzorganisation nicht bereitgehalten werden können. Diese Expertisen können jedoch von Wehrpflichtigen des Miliz- und Reservestandes aufgrund ihrer zivilen Qualifikation nutzbringend eingebracht werden. Insgesamt sind in den verschiedensten Organisationsplänen etwa 1.000 Arbeitsplätze (ohne Personalreserve) für Experten enthalten. 104 Weissbuch 2008 ## Gesteigerte Freiwilligkeit Und **Ausbildung** Für die Bewältigung des neuen Aufgabenspektrums war und ist eine Professionalisierung der Miliz unumgänglich. Diese wird u. a. durch die Steigerung der militärischen Qualifikationen und durch eine besser planbare Einteilung der Wehrpflichtigen des Milizstandes bei Einsätzen des ÖBH bestimmt. Eine verstärkte Entwicklung in Richtung von mehr Freiwilligkeit ist daher unerlässlich. Diese Freiwilligkeit soll in der erhöhten Bereitschaft zu Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Ableistung von Übungen sowie von Auslandseinsätzen zum Ausdruck kommen. Seit 1. Jänner 2008 ist die freiwillige Meldung zu einer Präsenzdienstleistung (Präsenzdienstart: Milizübungen) nicht nur für Wehrpflichtige in Kaderfunktionen sondern auch in Mannschaftsfunktionen möglich. Demzufolge definiert sich die verstärkte Professionalisierung der Miliz als die Befähigung der Miliz, Aufgaben hoher Qualität, im Inland wie im Ausland, unter möglichst geringer Vorbereitungszeit und für das ÖBH planbar, übernehmen zu können. ## Überleitung In Die Neuen Strukturen Die im ÖBH 2010 vorgesehenen Milizteile wurden 2008 zur Gänze übergeleitet. Gleichzeitig wurden nicht mehr benötigte Organisationselemente aufgelöst und die Wehrpflichtigen des Milizstandes entweder verabschiedet oder in weiterhin bestehende Elemente übergeleitet. ## Attraktivierungsmassnahmen Nachstehende Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität, sich freiwillig für Milizübungen zu melden, wurden gesetzt: • finanzielles Anreizsystem in der Freiwilligenwerbung für Milizfunktionen; • Verdoppelung der Erfolgsprämie für den positiven Abschluss der vorbereitenden Milizausbildung (VbM); • Intensivierung der Übungstätigkeit der Miliz; • Anspruch auf eine Milizprämie für alle Milizübungsleistenden; • Beförderungsmöglichkeit von Mannschaftssoldaten (abhängig vom Engagement bei den Milizübungen) bis zum Zugsführer; • Schaffung zusätzlicher Entwicklungsmöglichkeiten für höchstqualifizierte Milizsoldaten in den Expertenstäben, wobei dabei vor allem die zivilen Fähigkeiten eingebracht werden sollen; • Ermöglichung des Ausbildungsdienstes - schon ab dem Einrücken anstatt GWD - für Milizunteroffiziers(MUO)-Anwärter; • Beginn der MUO-Ausbildung NEU mit 2009; • Ermöglichung der Beförderung zum Gefreiten nach positiv absolvierter VbM und Gesamtdienstzeit von mindestens vier Monaten; • Ermöglichung der Fahrschulgrundausbildung B für Personen im Ausbildungsdienst und damit auch für Milizunteroffiziersanwärter; • Einführung eines Wehrdienstausweises für Milizsoldaten; • Erhöhung der Einsatzprämie; • Ausweitung der Anerkennungsprämien und Einführung von Sachprämien quasi als Belohnung auch für Milizsoldaten; • Schaffung von Dienstgradabzeichen für Milizanwärter; • Einführung einer Milizmedaille; • Schaffung von Verwendungsabzeichen für Experten; • Überweisung der Geldleistungen mit Valuta zum ersten Übungstag; • Einführung einer ÖBB-Vorteils-Card Miliz; • Möglichkeit der Entlehnung von Medien durch Angehörige des Milizstandes bei der Österreichischen Militärbibliothek; • Produktion eines Werbe-/Informationsfilmes "Die Miliz" für Intranet, Internet und iPod; • Möglichkeit der Nutzung der DUMBA-Stiftung in Bad Ischl auch für Milizsoldaten; • Bereitstellung eines Gebührenrechners im Internet als Serviceleistung, damit Milizsoldaten jederzeit selbst die ihnen zustehenden Gebühren während einer Präsenzdienstleistung abfragen und ausdrucken können; • Ausstattung der gesamten Miliz mit dem Anzug 03 nach Maßgabe der Budgetmittel (bereits begonnen). # 6.4 Zivile Mitarbeiter Alle nicht unmittelbar militärische Aufgaben können beim ÖBH von zivilen Mitarbeitern wahrgenommen werden. Mit Stand 1. Dezember 2008 waren beim ÖBH 9.373 zivile Dienstnehmer beschäftigt, die Aufteilung in männliche und weibliche Bedienstete ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Leistungsbereite Frauen und Männer finden beim ÖBH jede Menge interessanter Karrierewege im Rahmen einer militärischen oder zivilen Karriere. Bei der Einberufung von Wehrpflichtigen, der Bereitstellung von Verpflegung, im Baubereich, in der Materialerhaltung (z. B. Flugzeugtechniker am System Eurofighter) oder im Bereich des Sanitätsund Gesundheitswesens, erfüllen zivile Bedienstete gewissenhaft und vorbildlich ihre Aufgaben. Die Berufsaussichten reichen dabei vom Facharbeiter bis zum graduierten Ingenieur. Die Aufnahmen für den zivilen Bereich lagen im Jahr 2007 bei 144 bzw. im Jahr 2008 bei 152 Bediensteten. | | Personalstand 1. Dezember 2007 - | Personalstand 1. Dezember 2008 - | | | | | |---------------------|------------------------------------|------------------------------------|-------|----------|----------|-------| | | ziviler Bereich | ziviler Bereich | | | | | | | männlich | weiblich | Summe | männlich | weiblich | Summe | | Beamte | 3.397 | 1.062 | 4.459 | 3.354 | 1.058 | 4.412 | | Vertragsbedienstete | 3.030 | 1.703 | 4.733 | 3.078 | 1.674 | 4.752 | | Lehrlinge | 155 | 62 | 217 | 148 | 61 | 209 | ## Lehrlingsausbildung Im Öbh Das ÖBH bietet eine sorgfältige Ausbildung und einen einzigartigen, abwechslungsreichen Arbeitsplatz in den verschiedensten Lehrberufen. Bei allen Berufen, die beim ÖBH erlernt werden können, stehen umfangreiches Know-how und einzigartige Ausstattung zur Verfügung. Angehende Lehrlinge können aus einer Vielfalt an angebotenen Lehrberufen wählen, diese sind: • Bibliotheksassistent, • Chemielabortechniker, • EDV-Techniker, • Elektroniker, • Elektroninstallationstechniker, • Fotograf, • Holztechniker, • Infoassistent, • Kfz-Elektriker, • Kfz-Techniker, • Koch, • Kommunikationstechniker, • Konstrukteur Maschinenbautechniker, • Luftfahrzeugtechniker, • Maschinenbautechniker, • Maschinenfertigungstechniker, • Mechaniker, • Mechatroniker, • Metall-/Metallbearbeitungstechniker, • Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent, • Sägetechniker, • Schlosser, • Technischer Zeichner, • Tischler, • Werkstoffprüfer, • Werkzeugmacher. | Soldatinnen | | Weibliche Zivilbedienstete | | |-----------------------|-----|------------------------------|-------| | Berufsmilitärpersonen | 76 | Beamte | 1.058 | | Soldatinnen auf Zeit | 167 | Vertragsbedienstete | 1.674 | | Militär-VB/KIOP | 11 | Lehrlinge | 61 | | Summe | 254 | Summe | 2.793 | Mit Stand vom 1. Dezember 2008 befanden sich 2.793 weibliche Zivilbedienstete bzw. 254 Soldatinnen im ÖBH. ## Gleichbehandlung Im Öbh Mit 1. Jänner 2008 wurden vom Bundesminister für Landesverteidigung für die sieben (territorialen) Vertretungsbereiche Gleichbehandlungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen ernannt. Als koordinierendes Gremium wurde bei der Zentralstelle die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (AG) eingerichtet. Die Gleichbehandlungsbeauftragten befassen sich neben Fragen der Gleichbehandlung von Frauen und Männern auch mit allen Anliegen der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Im Speziellen sieht die AG jedoch ihre Aufgabe darin, besondere Maßnahmen zur Frauenförderung zu erarbeiten. Bedingt durch historisch nachwirkende Traditionen 106 Weissbuch 2008 # 6.5 Frauen Im Bundesheer handelt es sich im ÖBH um eine männerdominiert gewachsene Organisation, wodurch statistisch gesehen der Frauenanteil der Bediensteten im gesamten Ressort - sowohl zivil als auch militärisch - im Vergleich zu anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung niedrig ist. Um den Anteil von Frauen auf allen Ebenen, vor allem aber in Führungspositionen, zu erhöhen, sind konkrete und nachhaltige Förderungsmaßnahmen, speziell für Frauen, umso wichtiger. Der Frauenförderungsplan des BMLVS formuliert Maßnahmen, um den Frauenanteil in allen Arbeitsfeldern zu steigern, wobei auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Frauen im ÖBH großes Augenmerk gelegt wird. Um die frauenspezifischen Anliegen auch in Dienstrechtskommissionen nachhaltig vertreten zu können, wird vom Dienstgeber jeweils zumindest eine Frau als Mitglied ernannt. Um Diskriminierungen entgegen zu wirken, hat die Vorsitzende der AG jedenfalls das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilzunehmen. Durch die gesetzeskonforme Umsetzung der Besetzung sämtlicher dienstrechtlich relevanter Kommissionen ist ein besonders wichtiger Schritt in Richtung auf eine zielgerichtete und effiziente Frauenförderung im ÖBH gesetzt worden. ## Gendermainstreaming (Gem) Im Öbh Gemäß Artikel 2 und 3 des EU-Vertrages ist GeM ein wichtiger Pfeiler der europäischen Gleichstellungspolitik und Teil des Primärrechtes. Die rechtliche Grundlage ist im Artikel 7, Absatz 1 und 2, der österreichischen Bundesverfassung gegeben. Auf Bundesebene wurde GeM mit den Ministerratsbeschlüssen vom 11. Juli 2000, vom 3. April 2002 und vom 9. März 2004 institutionell verankert. Auch im Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode von 2008 bis 2013 wird auf die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Arbeitswelt sowie auf die Förderung von Frauen in atypischen Berufen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf großer Wert gelegt. GeM ist eine Strategie zur systematischen Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern, bedingt Änderungen von Struktur- sowie Rahmenbedingungen und zeigt Auswirkung auf geschlechtsspezifische und soziokulturelle Normen und Handlungsmuster. Die Integration von Frauen als Soldatinnen in die Militärorganisationen ist ein zentrales Merkmal einer postmoder- ![108_image_0.png](108_image_0.png) ![108_image_1.png](108_image_1.png) nen Streitkräfteentwicklung. In Entsprechung der politischen Vorgaben und dem sich daraus ergebenden erhöhten Arbeitsaufwand war eine Reorganisation der seit 2004 bestehenden Arbeitsgruppe für GeM erforderlich. Im Oktober 2009 wird die konstituierende Sitzung mit einer Zielfestlegung für die nächsten fünf Jahre erfolgen. Zu den Projektvorhaben für die nächsten Jahre zählen unter anderem: bedarfsgerechte Kinderbetreuung, Gender Budgeting, Sprachregelung, wissenschaftliche Aufarbeitung von Akzeptanzproblemen und Erarbeitung von Tools zu deren Minimierung in Zusammenarbeit mit der Landesverteidigungsakademie sowie die Berücksichtigung von Genderaspekten bei der ressortinternen Umsetzung von VN-Resolutionen (z. B. VN-Resolutionen 1325 und 1820), NATO-, OSZE- und EU-Vorgaben. ## Soldatinnen Im Öbh Die Integration von Frauen als Soldatinnen in die Militärorganisationen ist ein zentrales Merkmal einer postmodernen Streitkräfteentwicklung. Dies ist auch begründet durch die neuen Aufgabenfelder und die damit einhergehende Professionalisierung von Streitkräften. Durch die Sicherheitsratsresolution 1325 der Vereinten Nationen wird die wesentliche und aktive Rolle von Frauen in allen Phasen von Friedensbemühungen, Friedensverhandlungen bis zum Wiederaufbau von zerstörten Gesellschaften betont und im unbeirrten Einsatz für Menschenrechte die gezielte Förderung der Mitwirkung von Frauen - insbesondere auch von Soldatinnen - in Friedensprozessen veranlasst. Um das Berufsbild von Soldatinnen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, werden gezielte Vorbereitungen für das Aufnahmeverfahren für alle Interessentinnen in Form von Schnuppertagen, Karrieretagen und Vorbereitungswochenenden angeboten. Nach zehn Jahren - seit 1998 ist es in Österreich gesetzlich möglich, den Beruf einer Soldatin auszuüben - war mit Ende 2008 beim ÖBH die Zahl von 254 Soldatinnen bundesweit, eingeteilt in allen Waffengattungen und Truppenverwendungen, erreicht. Bezeichnend ist der äußerst hohe Bereitschaftsgrad der Soldatinnen bei der Teilnahme an allen derzeit im ÖBH möglichen Auslandseinsatzverwendungen. Die Absicht ist weiterhin die Anzahl der Soldatinnen im ÖBH zu erhöhen und deren vermehrte Verwendung auf allen Ebenen zu fördern. Um den Anteil der Soldatinnen auch in den höchsten Führungsebenen garantieren zu können, werden gezielte frauenspezifische Vorbereitungen getroffen und Fördermaßnahmen angeregt. Eine Erhöhung der Anzahl der Soldatinnen in allen Waffengattungen und Verwendungsebenen - bis in den Generalstabsdienst - sind der Schlüssel zu einer zufriedenstellenden und notwendigen Integration der Soldatinnen im täglichen militärischen Dienstbetrieb. 108 Weissbuch 2008 ![109_image_0.png](109_image_0.png) 6.6 Integration im Bundesheer Die Integration im ÖBH funktioniert. Sowohl bei der Einberufung und Ausbildung als auch der Verwendung der Soldaten wird kein Unterschied hinsichtlich der Zugehörigkeit zu ethnischen oder religiösen Gruppen gemacht. Für nicht strenggläubige Angehörige der Islamischen Glaubensgemeinschaft sowie Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften (wie z. B. Serbisch- Orthodoxe, Griechisch-Orthodoxe) gibt es definierte Ausnahmen hinsichtlich der Feiertagsregelungen und der Verpflegung. Durch besondere Regelungen in der Zeitordnung wird die Verrichtung von Gebeten zu den vorgesehenen Zeiten ermöglicht. Weiterführende Regelungen zur Einberufung, Ausbildung und Verwendung gibt es für strenggläubige Angehörige der Jüdischen Glaubensgemeinschaft, der Islamischen Glaubensgemeinschaft, der Glaubensgemeinschaft der Sikhs sowie für die Angehörigen der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten. Die Angehörigen ethnischer und religiöser Gruppen werden grundsätzlich bei allen Truppenkörpern und in jeder ihrer Eignung entsprechenden Funktion eingeteilt, wobei auch eine Verwendung in einer KIOP/KPE möglich ist. Die Einteilung und Verwendung der strenggläubigen Angehörigen der Jüdischen Glaubensgemeinschaft und der strenggläubigen Angehörigen der Islamischen Glaubensgemeinschaft erfolgt im Bereich des Militärkommandos Wien. Im Hinblick darauf, dass die Zahl der im Ressortbereich Dienst versehenden Personen der Islamischen Glaubensgemeinschaft stetig ansteigt, wurde - nach Anregungen der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich - ab dem Jahr 2004 die Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit der Einrichtung einer seelsorglichen Betreuung der Angehörigen dieser Glaubensgemeinschaft geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung wurde 2007 festgelegt, zwei Imame auf vertraglicher Basis im Rahmen eines Pilotprojektes aufzunehmen. Mit Stichtag vom 31. Dezember 2008 waren Angehörige des ÖBH (einschließlich GWD) zuzuordnen: • 84 % der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft; • 7 % konfessionslos; • 5 % der evangelischen Glaubensgemeinschaft; • 1 % der islamischen Glaubensgemeinschaft; • 2 % sonstigen Glaubensgemeinschaften; • 1 % unbekannt. # 6.7 Ausbildung, Ausbildungsunterstützung, Übungen Alle Angehörigen des ÖBH werden, bezogen auf ihre jeweilige Verwendung, effektiv und effizient ausgebildet, so dass die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllt werden können. In der Truppenausbildung wurden neue Richtlinien in Kraft gesetzt, um die Einsatzbereitschaft der Verbände des ÖBH zu optimieren. In der Chargenausbildung wurde eine verbesserte Vorbereitung auf den Einstieg in die Grundausbildung zum Unteroffizier implementiert. lehrgang für Stabsunteroffiziere wird ein modernes Berufsausbildungssystem für Berufsunteroffiziere in allen Kommandanten- und Fachfunktionen der Einsatzorganisation sichergestellt. ## Offiziersausbildung Zur Unterstützung der Gewinnung von Berufsoffiziersnachwuchs werden in bewährter Tradition das Militärrealgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium für Berufstätige in Wiener Neustadt geführt. ## Unteroffiziersausbildung Mit der zweisemestrigen Grundausbildung zum Unteroffizier, der zweisemestrigen Weiterbildung zum Stabsunteroffizier und dem Weiterbildungs- ![110_image_0.png](110_image_0.png) Im Rahmen der Neugestaltung der Grundausbildung der Berufsoffiziere wurde 2008 die Umstellung auf das dreistufige Bologna-System mit einem sechssemestrigen Bachelorstudiengang Die einsatzorientierte Gebirgsausbildung trägt den geforderten Fähigkeiten der Truppen, die im (Hoch-)Gebirge eingesetzt werden, Rechnung. ![111_image_0.png](111_image_0.png) ![111_image_1.png](111_image_1.png) im ÖBH! 110 Weissbuch 2008 eingeleitet. Auf den Bachelorstudiengang wird hinkünftig ein dreisemestriger Masterstudiengang aufgesetzt. Ziel ist in beiden Fällen eine praxisbezogene, wissenschaftlich fundierte Ausbildung auf Hochschulniveau unter Einbeziehung der Truppenund Waffengattungsschulen. Die Weiterbildung zum Offizier des Generalstabsdienstes erfolgt nach einem Auswahlverfahren in Zusammenarbeit mit der Universität Wien. Für Offiziere des höheren militärfachlichen, militärtechnischen bzw. militärmedizinischen Dienstes, Veterinärdienstes und des Intendanzdienstes ist eine spezifische Grundausbildung vorgesehen. ## Ausbildung **Der Zivilbediensteten** Die Grundaus- und Weiterbildung der Zivilbediensteten wird hauptsächlich in ressorteigenen Ausbildungseinrichtungen, teilweise aber auch an externen Ausbildungsstätten durchgeführt. ## Milizausbildung Die Grundausbildung zum Milizoffizier erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von vier Jahren; die Weiterbildung folgt den Grundzügen der Berufsoffiziersweiterbildung. Die Grundaus- und Weiterbildung der Milizunteroffiziere erfolgt bei der Truppe, an der Heeresunteroffiziersakademie sowie an den Truppen- und Waffengattungsschulen. Die jeweilige Grundaus- und Weiterbildung erfolgt im Rahmen von Waffenübungen. ## Strategischer **Führungslehrgang** Der an der Landesverteidigungsakademie jährlich im Auftrag der Bundesregierung organisierte Strategische Führungslehrgang wurde auch im Jahr 2008 neuerlich durchgeführt. Mittlerweile hat dieser Lehrgang durch das entstandene Netzwerk der Absolventen seinen geplanten Stellenwert zur Bildung einer nationalen "Strategic Community" erreicht. ## Leitlinien Für **Die Kaderausbildung** Vor allem in der Kaderausbildung kommt der Förderung eines reflektierten Handelns, das in der europäischen Tradition eines umfassenden Bildungsbegriffes eingebettet ist, besondere Bedeutung zu. Das inkludiert auch umfangreiches Sachwissen zur Heranbildung des kulturellen Bewusstseins und der Bewältigung berufsethischer Herausforderungen. Die politische Bildung dient der Herbeiführung und Stärkung der Bereitschaft zur Auftragserfüllung und kann so als Teil einer umfassenderen Persönlichkeitsbildung gesehen werden. Nur gebildete Soldaten, deren Ausbildung an humanistischen Traditionen und Zielen orientiert ist, sind in der Lage, als überzeugte österreichische Staatsbürger und Bürger der Europäischen Union, ihren Dienst gewissenhaft, überzeugend und in Entsprechung mit dem humanitären Völkerrecht zu leisten. Auftrags- und menschenorientiertes Führungsverhalten ist Leitlinie für das Handeln der Vorgesetzten aller Ebenen, wobei das Zusammenwirken im Team einen besonderen Stellenwert einnimmt. ÖBH- interne Spezialisten werden für Aus- und Weiterbildungsprogramme dieser Art eingesetzt. Die Sprachqualifikation, eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung von Aufgaben im multinationalen Kontext, wurde einsatzorientiert weiterentwickelt und die dafür erforderlichen Kapazitäten an der Landesverteidigungsakademie sowie dezentral sichergestellt. ## Spezialausbildung Die Gebirgsausbildung trägt den geforderten Fähigkeiten der Truppen, die im (Hoch-)Gebirge eingesetzt werden, Rechnung, wird kontinuierlich weiterentwickelt und trägt vielfach entscheidend zur Aufgabenerfüllung sowie zum hohen internationalen Stellenwert des ÖBH bei. Die Spezialausbildung beim Jagdkommando gewährleistet die Auftragserfüllung für spezifische Einsätze. ## Ausbildungsunterstützung Der Ausbildungsbedarf des ÖBH wird auch an militärischen und zivilen Ausbildungsstätten im Ausland und an zivilen Ausbildungsstätten im Inland abgedeckt. Österreichische Ausbildungsstätten werden auch ausländischen Partnern angeboten. Eine zentrale Bedeutung hatte im Berichtszeitraum der Einsatz von Investitionsmitteln zum Erhalt und weiteren Ausbau von Schieß- und Übungsplätzen für das ÖBH. Erhebliche Anstrengungen wurden auch in die Modernisierung und den Aufbau von simulationsgestützten Ausbildungsmitteln investiert. Dies erhöht die Qualität der Ausbildung und trägt gleichzeitig zu einer Reduzierung der Umweltbelastung bei. Entsprechende Führungs-, Schieß-, Gefechts-, Duellund Flugsimulatoren konnten beschafft bzw. deren Beschaffung eingeleitet werden. ## Übungen Die Sicherstellung der Zusammenarbeitsfähigkeit wird durch intensive Mitwirkung an internationalen Übungen erreicht, wobei vielfach internationale Anerkennung zu den Beitragsleistungen des ÖBH ausgesprochen wurde. Im Jahr 2007 nahmen Einheiten des ÖBH an 12, im Jahr 2008 an 16 Übungen im Ausland teil. Schwergewicht bildeten die Truppenübung COLD RESPONSE 2007 mit Spezialeinsatzkräften sowie die Stabsrahmenübung VIKING 2008. ![112_image_0.png](112_image_0.png) Kampftaucher des Jagdkommandos. # Gesundheit 112 Weissbuch 2008 # 6.8 Beitrag Des Bundesheeres Zur Moderne gesundheitspolitische Grundvorstellungen orientieren sich im Wesentlichen an den Zielen: Förderung und Schutz der Gesundheit der Bevölkerung während der gesamten Lebensspanne sowie Minimierung von Krankheiten und/oder ihrer Folgen. Diese sind durch Konzepte und detaillierte Prozesse umzusetzen, um - folgend auch in der Ableitung für den militärischen Bereich - den Schutz der Gesundheit des Individuums zu gewährleisten und bei Erkrankung, Verletzung und Verwundung möglichst rasch und umfassend Genesung zu erreichen bzw. Rehabilitation und soziale Integration zu ermöglichen. Dies hat unbestritten auch entscheidende Auswirkungen auf die Kampfmoral, die Aufbringbarkeit von Freiwilligen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die politische und militärische Führung. ## Mehrfach Nutzbares **Leistungsangebot** Damit nimmt auch die Entwicklung des militärischen Gesundheitswesens seit geraumer Zeit in der allgemeinen Diskussion über das ÖBH einen breiteren Platz ein, sei es in dessen strategischer und operativer Bedeutung hin zu Verbesserung der Einsatzfähigkeit oder in der medialen Öffentlichkeit. Im Vordergrund stehen dabei Fragen nach einem praktikablen, an den aktuellen Einsatzbedürfnissen ausgerichteten und somit mehrfach nutzbaren Leistungsangebot - wie es auch seitens der Bundesheerreformkommission als Auftrag formuliert wurde und damit einen gravierenden Paradigmenwechsel zum bisherigen System darstellt - sowie letztendlich Antworten zu dessen Umsetzbarkeit. Ein besonderes Augenmerk der formulierten Leistungsangebote und Bedeutung des militärischen Gesundheitswesens fällt in seiner Kausalität der humanitären Hilfe als auch dem Katastrophenmanagement zu. Die an das System gestellten hohen Ambitionen sind einerseits in der gesamtgesellschaftlichen Beitragsleistung für die Volksgesundheit zu sehen und andererseits an der Verpflichtung zu messen, den vorgegebenen Standards (Best Practice) und dem dynamischen Fortschritt in der Medizin entsprechend die erforderliche Qualität ständig "State-of-the-Art" zu halten. Das Finden eines optimalen Verhältnisses zwischen militärischem Erfordernis und Wirtschaftlichkeit ist mehr denn je eine Herausforderung, die es zu meistern gilt. ## Zusammenwirken Mit Partnern Die Militärmedizin im ÖBH leistet durch eine verantwortungsbewusste Erledigung ihrer Aufgaben und im Zusammenwirken mit internen und externen nationalen und internationalen Partnern, unter den Aspekten der Kompatibilität und Interoperabilität, wesentliche Beiträge für gesamtstaatliche Aufgaben und ![113_image_0.png](113_image_0.png) Dr. Stefan Gruber, Assistenzarzt in der Augenabteilung, Heeresspital ![114_image_0.png](114_image_0.png) ![114_image_1.png](114_image_1.png) unterstützt den Ressortleiter in seinem gesetzlichen Auftrag, die Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes der Angehörigen des ÖBH, einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung, wahrzunehmen. Zentrales Anliegen des militärischen Gesundheitswesens ist die kompetente Unterstützung der Bedarfsträger durch ausreichende Bereitstellung qualifizierter personeller, materieller und infrastruktureller Fähigkeiten und Ressourcen sowie aufbauund ablauforganisatorischer Regelungen einsatzgerecht vorzuhalten und daraus fließende militärmedizinische Erkenntnisse für den Dienst nutzbar zu machen, sowie jene medizinischen Nischen abzudecken, für die das zivile Gesundheitssystem keine Vorkehrungen trifft. Die Umsetzung dieses Aufgabenspektrums orientiert sich sehr wesentlich an normativen und gesetzlichen Vorgaben und Zielsetzungen des nationalen öffentlichen Gesundheitswesens sowie internationaler militärischer Standards. ## Gesundheitsförderung Und Prävention Daraus ergibt sich auch ein spezielles Augenmerk im ÖBH auf die Gesundheitsförderung und Prävention. Durch die Untersuchungen im Rahmen der Stellungspflicht, der Förderung des Gesundheitssports, Suchtmittelpräventionsprogrammen, Diensttauglichkeitsfeststellungen in diversen Bereichen, Impfprogrammen sowohl für das Inland als auch für den Auslandseinsatz, sowie Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach dem Bundesbediensteten-Schutzgesetz und ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz, wird ein wesentlicher Beitrag nicht nur im ÖBH, sondern auch im öffentlichen Gesundheitswesen geleistet. Die Körperausbildung im ÖBH ist kein Selbstzweck, sondern muss der Gesundheit aller dienen. Durch die vielfach hervorragenden Möglichkeiten, die das ÖBH den Heeres-Leistungssportlern und Leistungssportler bietet, sind auch die Leistungen und das Abschneiden bei großen internationalen Veranstaltungen sehr zufriedenstellend ![116_image_0.png](116_image_0.png) Die Förderung des Spitzensports in den bestehenden Heeressportzentren stellt auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Auftreten österreichischer Sportler bei internationalen Großsportveranstaltungen dar. (Auszug aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) Im Jahr 1997 wurde durch eine parlamentarische Entschließung der Bundesminister für Landesverteidigung ersucht, in seinem Vollziehungsbereich den Leistungssport im ÖBH intensiv zu fördern. Mit der Übernahme der Sportsektion in das BMLVS, mit Wirkung vom 1. Februar 2009, eröffnen sich sehr positive Symbiosen zwischen dem organisierten Sport und dem ÖBH. ## Das Öbh Als Spitzensportförderer Die Leistungssportförderung ist in den Durchführungsbestimmungen für den Heeres-Leistungssport geregelt, wird vom Heeressportzentrum in Wien gesteuert und in zehn Heeres-Leistungssportzentren im gesamten Bundesgebiet betrieben. Seit Bestehen dieser Förderleistungen durch das ÖBH konnten diese ca. 4.800 Sportler in Anspruch nehmen und seit der Aufnahme von Frauen haben 125 Sportlerinnen diese Chance genutzt. Im Jahr 2008 standen für Spitzensportler beiderlei Geschlechts 192 Planstellen sowie zusätzlich 20 Dienstposten für ## Einige Herausragende Ergebnisse Von Heeressportlern Im Jahr 2008: 2 Medaillen bei den Olympischen Sommerspielen in Peking: - Zgf Ludwig Paischer: Judo-Silber; - Kpl Violetta Oblinger-Peters: Kanu Slalom-Bronze. 116 Weissbuch 2008 ## Leistungssport Platzierungen bei Weltmeisterschaften: - 1. Platz: Kpl Dr. Andrea Mayr: LA WM Berglauf, Crans Montana (Schweiz); - 2. Platz: Kpl Michaela Gigon: Mountainbike-WM Middle Stare, Jablonik (Polen); - 2. Platz: Rodel-WM Staffel durch Zgf Tobias Schiegl und Kpl Martin Abentung in Oberhof (Deutschland). Insgesamt wurden durch Heeresleistungssportler im Jahr 2008 11 WM-Medaillen gewonnen. Platzierungen bei Europameisterschaften: - 1. Platz: Gfr Joan-Marie Stadler: Karate EM in Sunderland (Vereinigtes Königreich). Im Jahr 2008 wurden von Heeresleistungssportlern 15 EMMedaillen errungen. Frauen im Ausbildungsdienst und die Möglichkeit für weitere ca. 40 Personen mit einer Verpflichtung als Zeitsoldat zur Verfügung. Diesbezüglich ist hervorzuheben, dass das Kontingent der jährlich Grundwehrdienst leistenden Leistungssportler von 120 auf 150 aufgestockt wurde. Durch die vielfach hervorragenden Möglichkeiten, die das ÖBH den Heeres-Leistungssportlern in allen 59 in der Bundessportorganisation vertretenen Sportarten bietet, sind auch die Leistungen und das Abschneiden bei großen internationalen Veranstaltungen sehr zufriedenstellend. So waren über 50 % der Teilnehmer bei den Olympischen Sommerspielen 2008 in Peking Heeressportler, welche zwei von drei Medaillen errungen haben. Sportförderung durch das ÖBH umfasst nicht nur die Möglichkeit, Training oder Wettkämpfe während der Dienstzeit zu absolvieren, sondern bietet auch die Chance einer Berufsausbildung parallel zur sportlichen Karriere. Nach Beendigung der sportlichen Tätigkeit kann eine berufliche Bildung im Ausmaß eines Drittels des Gesamtverpfichtungszeitraumes (maximal drei Jahre) bei Gehaltsfortzahlung in Anspruch genommen werden. Diese soziale Absicherung ist einzigartig in Österreich. Somit stellt die Leistungssportförderung einen wesentlichen Beitrag einer sozialintegrativen Landesverteidigung dar, unterstützt das Instrument der Öffentlichkeitsarbeit und trägt allgemein zum Ansehen des ÖBH und der Republik Österreich bei. ## Heeressport Der Heeressport, an dem grundsätzlich sämtliche Soldaten teilnehmen können, deckt Sportarten mit speziellem Bezug zum Militär ab: Fallschirmspringen, Militärischer Fünfkampf, Orientierungslauf, Schießen (Gewehr und Pistole), Skilanglauf und Biathlon. Hinzu kommen Trendsportarten wie Klettern oder Skibergsteigen. Österreich, als Mitglied des Conseil International Du Sport Militaire (CISM) - eine Internationale Militärsportvereinigung die 131 Länder umfasst - beteiligt sich an Wettkämpfen dieser Organisation und trug im Frühjahr 2008 die CISM-Alpine Skiweltmeisterschaft in Hochfilzen und im August das Turnier im Militäri- ![118_image_0.png](118_image_0.png) schen Fünfkampf in Wiener Neustadt aus. Herausragende Ergebnisse bei den CISM-Weltmeisterschaften 2008: • 1. Platz: Kpl Thomas Daniel: Moderner Fünfkampf in Riga (Lettland); • 1. Platz: Kpl Romed Baumann: Ski/alpin/Riesentorlauf in Hochfilzen (Österreich); • 1. Platz und neuer Weltrekord: Zgf Thomas Farnik, Kpl Michael Podolak, Kpl Florian Kammerlander, Kpl Stefan Raser: Schießen Gewehr Team Standard 3 × 20 in Boden (Schweiz). ## Der **Heeressportverein** Eine spezielle Sportförderung erfährt der Österreichische Heeressportverein mit einer Vielzahl an Sportarten und derzeit ca. 30.000 Mitgliedern, einerseits durch finanzielle Zuwendungen, aber vor allem durch Sachleistungen und der Möglichkeit zur Nutzung der Infrastruktur. ## Körperausbildung Im Täglichen Dienstbetrieb Die Körperausbildung im ÖBH ist kein Selbstzweck, sondern muss der Gesundheit aller dienen. Die Inhalte sollen die Entwicklung und Verbesserung von Ausdauer, Kraft und Kraftausdauer, aber auch die Gewandtheit fördern. Durch die dienstliche Anordnung von zumindest einer Stunde Sport pro Tag für alle Soldaten wurde ein Meilenstein in der Ermöglichung von sportlicher Betätigung geschaffen und ein für die allgemeine Volksgesundheit wichtiger Schritt gesetzt. Eignungsprüfungen in der Körperausbildung sind bis zum 50. Lebensjahr jährlich zu absolvieren und sollen schon im Vorfeld zu sportlicher Betätigung animieren und so auch einen Beitrag zur Volksgesundheit leisten. Wettkämpfe der Truppe und jährliche Heeresmeisterschaften werden im Orientierungslauf, Militärischen Fünfkampf, Schießen, Berg-, Gelände- bzw. Straßenlauf, in alpinen und nordischen Bewerben und im Skibergsteigen durchgeführt. Durch die vielfach hervorragenden Möglichkeiten, die das ÖBH den Heeres-Leistungssportlern und Leistungssportlern bietet, sind auch die Leistungen und das Abschneiden bei großen internationalen Veranstaltungen sehr zufriedenstellend. Zahlreiche nationale und internationale Wettbewerbe bieten österreichischen Soldaten die Möglichkeit, ihre spezifische körperliche Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen und mit ausländischen Streitkräften zu vergleichen. Neben den durch das ÖBH, auch mit Unterstützung der Österreichischen Heeres-Sportvereine, organisierten Marc-Aurel-Gepäcksmarsch im Raum Bruckneudorf und dem Ostarrichi-Marsch im Raum Amstetten, sind die Leistungsbewerbe für die Gebirgssoldaten, wie die Patrouille des Glaciers in der Schweiz und die Edelweiß-Raid in Tirol, von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der Truppenkontakte wird versucht, den zahlreichen Einladungen der Nachbararmeen zu internationalen Leistungswettbewerben durch selektive Entsendung von Mannschaften zu entsprechen. Vielfach können dabei durch österreichische Soldaten Spitzenplätze erzielt werden. Mit Ende 2008 verfügte das ÖBH über etwa 5.000 ausgebildete Fachkräfte für Körperausbildung. Für die Körperausbildung stehen im Bundesgebiet 13 Sporthallen, 27 Hindernisbahnen, 18 Laufbahnen und beinahe noch einmal so viele bedingt benutzbare Anlagen zur Verfügung. Letztlich gibt es noch 62 Fußballfelder, etliche Tennisanlagen und an die 100 Kraftkammern. Aufgrund seiner Leistungsfähigkeit ist das Österreichische Bundesheer weiterhin ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Umfassenden Sicherheitsvorsorge im Inland bzw. der Aufgabenerfüllung im Ausland. ![120_image_0.png](120_image_0.png) Das ÖBH ist in den kommenden Jahren in mehrfacher Weise gefordert. Es muss seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und Neutralität und im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen, der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll zur Seite stehen, Assistenz im Inneren leisten, solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen und sich an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung sowie der humanitären und Katastrophenhilfe beteiligen können. (Auszug aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die XXIV. Gesetzgebungsperiode) ## Sicherheitspolitik - Umfassende Sicherheitsvorsorge 120 Weissbuch 2008 Basierend auf dem Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sind die nachstehend genannten wesentlichen Perspektiven und Vorgaben für den Bereich der Sicherheitspolitik und Landesverteidigung zu berücksichtigen: Die neuen, vielschichtigen und vernetzten Herausforderungen im Bereich der Sicherheit können nur durch ein enges Zusammenwirken aller relevanten österreichischen Akteure und eine breite internationale Kooperation wirksam und kostensparend bewältigt werden. Bei Umsetzung nachfolgender ressortübergreifender Maßnahmen werden entsprechende Beitragsleistungen des BMLVS eingebracht werden zur: • koordinierten Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts der Umfassenden Sicherheitsvorsorge; • Weiterentwicklung des sicherheitspolitischen Lagebildes; • Erstellung und Umsetzung eines gesamtstaatlichen Auslandseinsatzkonzeptes; • Optimierung des gesamtstaatlichen Ressourcenmanagements; • Errichtung eines Sicherheitsclusters zur Schaffung von Synergien im Sicherheitsbereich; • Entwicklung und koordinierten Umsetzung eines österreichischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen; • Verbesserung und Anpassung der Krisen- und Katastrophenunterstützungskapazitäten in gesamtstaatlicher Hinsicht; • Teilnahme an nationalen und internationalen Sicherheitsforschungsprogrammen; • aktiven Unterstützung von Abrüstungsmaßnahmen und Rüstungskontrolle; • Fortführung und Intensivierung der sicherheitspolitischen Information der Bevölkerung. ## Aufgaben In Österreich Und Innerhalb Der Eu Aufgrund seiner Leistungsfähigkeit ist das ÖBH ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Umfassenden Sicherheitsvorsorge im Inland. Militärische Landesverteidigung bedeutet dabei unter den geänderten sicherheitspolitischen Verhältnissen im Wesentlichen die Sicherstellung der vollen staatlichen Souveränität zu Lande und in der Luft. Dazu kommt die Erhaltung einer militärischen Aufwuchsfähigkeit, um auf veränderte Situationen angemessen reagieren zu können. Das ÖBH muss auch weiterhin Assistenzleistungen im Inneren erbringen können. Zu berücksichtigen sind weiters Beiträge zur Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik und die Mitwirkung an der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. ## Internationale Aufgaben Friedenseinsätze im Ausland sind zugleich Friedenseinsätze für Österreich. Österreich hat sich bisher im internationalen Vergleich mit überdurchschnittlicher Intensität an Friedensmissionen im Rahmen der VN beteiligt. Diese Tradition wird auf der Basis der einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechts und der Resolutionen des Sicherheitsrates der VN fortgesetzt. Das ÖBH soll dabei zum gesamten militärischen Aufgabenspektrum der Europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik - auch bei kurzen Vorwarnzeiten - beitragen können. Das betrifft auch die Wahrnehmung der Teilnahme an schnellen Krisenreaktionskräften der EU ("Battle-Group-Konzept"). Wesentlich dabei ist die Erreichung des bestehenden EU-Planungsziels ("Headline Goal 2010"). Gleichzeitig wird auf das ambitionierte Ziel hingearbeitet, kurzfristig verfügbare, strukturierte Kräfte zur Führung einer multinationalen Framework-Brigade zur Erfüllung von Aufgaben im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben ins Ausland zu entsenden. ## Konsequenzen Für **Das Öbh** Das ÖBH wird in den kommenden Jahren in mehrfacher Weise gefordert sein: Es muss seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und Neutralität sowie im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen, der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll zur Seite stehen, Assistenz im Inneren leisten, solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen und sich an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären und Katastrophenhilfe beteiligen können. Das ÖBH benötigt dazu ausreichend personelle Ressourcen, aber auch jene Organisation, Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung, die für moderne Armeen zur Bewältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts, bei optimalem Schutz der eingesetzten Soldaten, notwendig sind. Dies wird insbesondere durch konsequente Fortsetzung der Reform ÖBH 2010 sowie der Beschaffung der erforderlichen materiellen Ausrüstung, nach Maßgabe der verfügbaren Rahmenbedingungen und der Ressourcen, sicherzustellen sein. Dabei wird die Modernisierung der Ausrüstung und der Ausbildungsmittel (Mobilität, Transport, Schutz, Aufklärung etc.) fortzusetzen bzw. zu intensivieren sein, nicht zuletzt um ein Höchstmaß an Schutz für die Bevölkerung sowie für die eingesetzten Soldaten zu gewährleisten. Die Wehrpflicht wird auch weiterhin die Voraussetzung für eine kontinuierliche Sicherstellung jenes Personals darstellen, welches für die Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums des ÖBH erforderlich ist. Dabei fördert die allgemeine Wehrpflicht das Engagement junger Staatsbürger für das Gemeinwohl und lässt weiterhin eine gute Einbindung des ÖBH in die Gesellschaft erwarten. Für die Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des ÖBH im In- und Ausland ist überdies eine motivierte und einsatzfähige Miliz unerlässlich. Über die Miliz werden gegebenenfalls auch zusätzliche und notwendige zivile Fähigkeiten und Kapazitäten in das ÖBH verstärkt einzubringen sein. Die neuen Aufgaben erfordern bestens ausgebildete Soldaten; daher wird eine weitere Modernisierung der Ausbildung, unter Berücksichtigung international vergleichbarer europäischer Standards, fortzusetzen sein. Insbesondere durch eine aus den Einsatzerfordernissen abgeleitete, fordernde und erlebnisorientierte Ausbildung und einen auf die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ausgerichteten Dienstbetrieb soll erreicht werden, dass diese sowohl für das Kaderpersonal als auch die Grundwehrdiener sinnvoll und motivierend wirken. ![122_image_0.png](122_image_0.png) Spezieller Dank gebührt den Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres, die im Berichtszeitraum 2007 und 2008 ihren Dienst für die Republik Österreich geleistet haben. Dadurch haben sie einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit unserer Heimat bzw. auch im Zuge von Auslandseinsätzen zur Stabilisierung von Konflikträumen erbracht! Darüber hinaus gilt der Dank auch allen Personen, Organisationen und Institutionen, die das Österreichische Bundesheer in den Jahren 2007 und 2008 unterstützt haben. # Abkürzungsverzeichnis | | Budg B | udget | | |-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|----------------------------------------------------------------------|---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|----------------------------------------------------------------------| | | BürfSihPol B | üro für Sicherheitspolitik | | | | BürPBHB | K B | üro der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen | | | BVA B | undesvoranschlag | | | | B-VG B | undesverfassungsgesetz | | | | BWFin B | etriebswirtschaft und Finanzmanagement C | | | | CENCOOP C | entral European Nations Cooperation in Peace Support | | | | CIMIC C | ivil-Military Cooperation | | | | CIS | M C | onseil International du Sport Militaire | | | CJSOCC | C | ombined Joint Special Operations Component Command | | | CMX-08 C | ivil Military Exercise-08 | | | | CNAD C | onference of National Armaments Directors | | | | CWK C | hemiewaffenkonvention | | | A | | | | | AAB | Aufklärungs- und Artilleriebataillon | | | | AB 212 | Agusta Bell 212 (Hubschraubertyp) | | | | ABC | atomar, biologisch, chemisch | | | | ABC | AbwS | ABC-Abwehrschule | | | Abt | Abteilung | | | | AbwA | Abwehramt | | | | AFDRU | Austrian Forces Disaster Relief Unit | | | | AG | Arbeitsgruppe | | | | "Alouette" III | "Alouette" III (Hubschraubertyp) | | | | AMIS | African Union Mission in Sudan | | | | AOC | Air Operations Center | | | | APl | Arbeitsplatz | | | | ARB | Amt für Rüstung und Beschaffung | | | | ARBC | atomar, radioaktiv, biologisch, chemisch | | | | ARWT | Amt für Rüstung und Wehrtechnik | | | | AssE/KatH | Assistenzeinsatz zur Katastrophenhilfe | | | | Att | Attachéwesen | | | | AUCON | Austrian Contingent | | | | AUCON EUFOR ALTHEA Austrian Contingent European Union Force ALTHEA AUCON EUFOR TCHAD/RCA Austrian Contingent European Union Force Tschad/ Zentralafrikanische Republik AUCON/KFOR Austrian Contingent Kosovo Force AUCON/ORF Operational Reserve Forces AUCON/UNDOF Austrian Contingent United Nations Disengagement Observer Force AUNE Austrian National Element Ausb Ausbildung AusbA Ausbildung A AUSBATT Austrian Battalion AusbB Ausbildung B AZHG Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz | D | | | | | DB | Durchführungsbestimmungen | | | | DBetr | Dienstbetrieb | | | | DionRB | Direktion Rüstung und Beschaffung | | | | DionSihPol | Direktion für Sicherheitspolitik | | | | DiszBW | Disziplinar- und Beschwerdewesen E | | | | EDV E | lektronische Datenverabeitung | | | | EF E | injährig Freiwillige(r) | | | | EFT E | urofighter | | | | EFü E | insatzführung | | | | ELeg E | igenlegislative | | | | EM E | uropameisterschaft | | | | EPl E | insatzplanung | | | | ESS E | uropäische Sicherheitsstrategie | | | | ESVP E | uropäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik | | | | ET E | inrückungstermin | | | | EU E | uropäische Union | | | | EUFOR E | uropean Force | | | | EULEX E | uropean Union Rule of Law Mission | | | | EUMM E | uropean Union Monitoring Mission | | | | EUSEC | RD CONGO European Union Advisory and Assistance Mission for Security Reform in the Democratic Republic of Congo | | | | EVA E | uropäische Verteidigungsagentur | | | | EVb E | insatzvorbereitung | | | B | | | | | BA B | asisausbildung | | | | BerKomm B | ereich Kommunikation | | | | BetrStb B | etriebsstab | | | | BH | RK B | undesheerreformkommission | | | BIP B | ruttoinlandsprodukt | | | | BMeiA B | undesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten | | | | BM.I B | undesministerium für Inneres | | | | BMLVS B | undesministerium für Landesverteidigung und Sport | | | | BMVIT B | undesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie | | | | BRA B | undesrechnungsabschluss | | | | BstgProj B | ereitstellungsprojekte | | | | | I | | | |------------|-----------------------------------------------------------------------------------------|---------------------------------------------------------|--------------------------------------| | | IKT I | nformations- und Kommunikationstechnologie | | | | IKTB I | KT-Beauftragter des Bundesministers | | | | IKTPl I | KT-Planung | | | | IKTS I | nformations- und Kommunikationstechnologische Systeme | | | | Infra I | nfrastruktur | | | | ISAF I | nternational Security Assistance Force | | | F | | | | | F-5E | Northrop F-5E "Tiger II" (Flugzeugtyp) | | | | FAmb | Feldambulanz | | | | FBetrKp | Flugbetriebskompanie | | | | FGP | Fahrzeug, Gerät und persönliche Ausrüstung | | | | FHQ | Force Headquarters | | | | FlAB | Fliegerabwehrbataillon | | | | FLeg | Fremdlegislative und internationales Recht | | | | FlFlATS | Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule | | | | flTeKp | Fliegertechnische Kompanie | | | | FlWft | Fliegerwerft | | | | FukS | Funktionssoldat | | | | FüU | Führungsunterstützung | | | | FüUB | Führungsunterstützungsbataillon | | | | FüUKp | Führungsunterstützungskompanie | | | | FüUZ | Führungsunterstützungszentrum | | | | FYROM | Former Yugoslavian Republic of Macedonia | J | | | | JaKdo | Jagdkommando | | | | JgB | Jägerbataillon | | | | JgBrig | Jägerbrigade | | | | JMA | Joint Military Affairs K | | | | KA | Kaufmännische Abteilung | | | | KBM | Kabinett des Bundesministers | | | | Kdo | Kommando | | | | KdoEU | Kommando Einsatzunterstützung | | | | KdoFüU | Kommando Führungsunterstützung | | | | KdoLRÜ | Kommando Luftraumüberwachung | | | | KdoLuU | Kommando Luftunterstützung | | | | KdoMilMedZ | Kommando Militärmedizinisches Zentrum | | | | KFOR | Kosovo Force | | | | KIOP/KPE | Kräfte für Internationale OperationenKaderpräsenzeinheiten | | | | KontrA | Kontrollabteilung A | | | | KontrB | Kontrollabteilung B | | | | Kpl | Korporal | | | G | | | | | GASP | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik | | | | GeM | Gendermainstreaming | | | | Gfr | Gefreiter | | | | GrpAusbW | Gruppe Ausbildungswesen | | | | GrpBstgU | Gruppe Bereitstellungsunterstützung | | | | GrpEGL | Gruppe Einsatzgrundlagen | | | | GrpGSPl | Gruppe Grundsatzplanung | | | | GrpKontr | Gruppe Prozess- & Ergebniskontrolle | | | | GrpLog | Gruppe Logistik | | | | GrpPersErg | Gruppe Personal und Ergänzung | | | | GrpPräs | Gruppe Präsidium | | | | GrpProgBudg Gruppe Programme und Budget GrpRechtLeg Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst GrpRev Gruppe Revision GrpStruktOrg Gruppe Strukturen und Organisation GStb Generalstab GSVP Gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungspolitik GWD Grundwehrdiener | L | | | | | LogU | Logistische Unterstützung | | | | LOT | Liaison and Observation Team | | | | lTHSS | ta | Leichte Transporthubschrauberstaffel | | | LTL | Luftfahrttechnologisches Zentrum | | | | Ltr | Leiter | | | | LTU | Lufttransportumschlag | | | | LuTSta | Lufttransportstaffel | | | | LuU | Luftunterstützung | | | | LuUGschw | Luftunterstützungsgeschwader | | | | LV | Landesverteidigung | | | | LZ | Lagezentrum | | | | LzA | Luftzeugabteilung | | | H | | | | | HB | A H | eeresbekleidungsanstalt | | | HB | VA H | eeresbau- und Vermessungsamt | | | HDruck H | eeresdruckerei | | | | HFVA H | eeresforstverwaltung Allentsteig | | | | HLG H | eadline Goal | | | | HLogZ H | eereslogistikzentrum | | | | HMunA H | eeresmunitionsanstalt | | | | HNaA H | eeres-Nachrichtenamt | | | | HPA H | eerespersonalamt | | | | HQ H | auptquartier | | | | HSE | t H | ubschrauberelement | | | HS | Z H | eeressportzentrum | | | HTS H | eerestruppenschule | | | | HU | Ak H | eeresunteroffiziersakademie | M | | | MAN BN | Manouvre Battalion | | | | MatWi | Materialwirtschaft | | | | MBO | Militärperson Berufsoffizier | | | | MBU | O | Militärperson Berufsunteroffizier | | | MilBFG | Militärberufsförderungsgesetz | | | | MilHuZ | Militärhundezentrum | | | | Militär-VB KIOP Militär Vertragsbediensteter für Kräfte für Internationale Operationen | | | | | PersB | Personalabteilung B | | |-----------------------------|-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|----------------------------------------------------------------------------|-------------------------------| | | PersC | Personalabteilung C | | | | PersFü | Personalführung | | | | PersMkt | Personalmarketing | | | | PersPro/ZLE | Personal Provider & Zentrales Lenkungselement | | | | PfF | Partnerschaft für den Frieden | | | | PiAD | Person im Ausbildungsdienst | | | | PiB | Pionierbataillon | | | | PiKp | Pionierkompanie | | | | PMVD | Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst | | | | POLBATT | Polnisches Bataillon | | | | Präs | Präsidialabteilung | | | | Presse | Presseabteilung | | | | ProgPl | Programmplanung | | | | PSYOPS | Psychological Operations | | | | Pz | Panzer | | | | PzB | Panzerbataillon | | | | PzGrenB | Panzergrenadierbataillon | | | | PzGrenBrig | Panzergrenadierbrigade | | | MilizB | Milizbeauftragter des Bundesministers | | | | MilMed | Militärmedizin | | | | MilMedZ | Militärmedizinisches Zentrum | | | | MilPol | Militärpolitik | | | | MilStrat | Militärstrategie | | | | MilStrf&MP | Militärstreife & Militärpolizei | | | | MINURCAT U | nited Nations Mission in the Central African Republic and Tchad | | | | MINURSO | Mission de las Naciones Unidas para el Referendum en el Sahara Occidental | | | | MLF | Militärluftfahrt | | | | Mng ÖBH 2010 Management ÖBH | 2010 | | | | MNLU | Multinational Logistics Unit | | | | MNTF | Multinational Task Force | | | | MP | Militärpolizei | | | | MSL | Materialstab Luft | | | | MSP | Militärspital | | | | MSZ | Militär-Service-Zentrum | | | | MUO | Milizunteroffizier | | | | MZ | Militärpersonen auf Zeit | | | | MzHSS | ta | Mehrzweckhubschrauberstaffel | Q | | | Qu | Quartiermeisterabteilung | | | N | | | | | NAMSA | NATO Maintenance and Supply Agency | | | | NAMSO | NATO Maintenance and Supply Organisation | | | | NATO | North Atlantic Treaty Organisation | | | | NAVFOR | Naval Forces | | | | ndAbw | Nachrichtendienstliche Abwehr | | | | ndAufkl | Nachrichtendienstliche Aufklärung | | | | NGO | Non Governmental Organisation | | | | NSR | Nationaler Sicherheitsrat | | | | NTSanKp | Nachschub-, Transport- und Sanitätskompanie | R | | | | RACVIAC S | outh-East European Regional Arms Control Verification and Implementation | | | | RadB | Radarbataillon | | | | RCC | Regional Coordination Center | | | | Recht | Rechtsabteilung | | | | RevA | Revisionsabteilung A | | | | RevB | Revisionsabteilung B | | | | RüstPol | Rüstungspolitik | | | O | | | | | ÖA | Öffentlichkeitsarbeit | | | | ÖBH | Österreichisches Bundesheer | | | | OCC | Operational Capabilities Concept | | | | OH-58 B | ell OH-58 "Kiowa" (Hubschraubertyp) | | | | OHQ | Operational Headquarters | | | | ORF | Operational Reserve Forces | | | | Org | Organisation | | | | OSZE | Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa | S | | | | S I S | ektion I - Zentralsektion | | | | S II S | ektion II - Planungssektion | | | | S III S | ektion III - Bereitstellungssektion | | | | S IV S | ektion IV - Einsatzsektion | | | | S V S | ektion V - Sportsektion | | | | S-70 S | ikorsky S-70 "Black Hawk" (Hubschraubertyp) | | | | Saab 105 S | aab 105 Ö (Flugzeugtyp) | | | | SA S | ituational Awareness | | | | SAM S | ituational Awareness Matrix | | | | SanLKp S | anitätslehrkompanie | | | | SanZ S | anitätszentrum | | | | SHI | RBRIG S | tandby High Readiness Brigade | | | sihpolAssE | sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz | | | | sihpolAssE/GRÜ sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung sihpolAssE/SchE sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz nach Schengen-Erweiterung | | | | P | | | | | PARP | Planning and Review Process | | | | PatTKp | Patiententransportkompanie | | | | PC-6 | Pilatus PC-6 "Turbo Porter" (Flugzeugtyp) | | | | PC-7 | Pilatus PC-7 "Turbo Trainer" (Flugzeugtyp) | | | | Pers | Personal | | | | PersA | Personalabteilung A | | | 126 Weissbuch 2008 SIVBEG Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsges.m.b.H. SKFüKdo Streitkräfteführungskommando StbB Stabsbataillon StruktPl Strukturplanung SVD Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin | | V | | |------------|--------------------------------------------------------------------------------------------|----------------------------------------------| | | VB | Vertragsbediensteter | | | VbM | Vorbereitende Milizausbildung | | | VN | Vereinte Nationen | | | Vor | Vorschriften und Terminologie | | | VR | Versorgungsregiment W | | | WFE | Wissenschaft, Forschung und Entwicklung | | | WpfldMiliz/-ResStd Wehrpflichtiger des Miliz-/ Reservestandes WSM Waffensysteme & Munition | | | T | | | | TG | Task Group | | | TLZ | Technisch-Logistisches Zentrum | | | Transf | Transformation | Z | | | ZentrSt | Zentralstelle | | | ZEV | Zentrum für Einsatzvorbereitung | | | ZIK | Zentrum Internationale Kooperation | | | ZD | Zivildienst | | | Zgf | Zugsführer | | | ZS | Zeitsoldat | | | ZSO | Zentralstellenorganisation | | | ZTA | Zentrale Technische Angelegenheiten | | | ZTPD | Zentrum für technische Produktdokumentation | | U | | | | ÜbwGschw | Überwachungsgeschwader | | | ULV U | mfassende Landesverteidigung | | | UNAMID U | nited Nations Hybrid Operation in Darfur | | | UNDOF U | nited Nations Disengagement Observer Force | | | UNFICYP U | N Peace Keeping Force in Cyprus | | | UNMEE | U | N Mission in Ethiopia and Eritrea | | UNMIN U | nited Nations Political Mission in Nepal | | | UNO U | nited Nations Organisation | | | UNOMIG U | N Observer Mission in Georgia | | | UNOWA U | N Office for West Africa | | | UNTSO U | N Truce Supervision Organisation | | | USV U | mfassende Sicherheitsvorsorge | | | SIVBEG S | trategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsges.m.b.H. | | | SKFüKdo S | treitkräfteführungskommando | | | StbB S | tabsbataillon | | | StruktPl S | trukturplanung | | | SVD S | icherheits- und Verteidigungsdoktrin | | ![129_image_0.png](129_image_0.png) ![129_image_1.png](129_image_1.png) ![129_image_2.png](129_image_2.png) ![129_image_3.png](129_image_3.png) ![129_image_4.png](129_image_4.png)