# Weissbuch 2006 ![0_image_0.png](0_image_0.png) & HILFE www.bundesheer.at 2 WEISSBUCH 2006 3 4 ![4_image_0.png](4_image_0.png) # Vorwort Des Bundesministers Für Landesverteidigung Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Weißbuch 2006 liegt die zweite Ausgabe einer Standortbestimmung des Österreichischen Bundesheeres und der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vor. Es analysiert die sicherheitspolitische Lage, beschreibt die darauf aufbauende militärstrategische Ausrichtung, die Entwicklung des Bundesheeres der Jahre 2005 und 2006 sowie die Perspektive für die kommenden Jahre. Das Österreichische Bundesheer befi ndet sich wahrscheinlich in der größten Reform seines Bestehens. Für diese Reform gibt es in Österreich auch einen breiten Konsens. Sie ist in der Bundesheerreformkommission über die Parteigrenzen hinweg beschlossen worden. Die Welt hat sich in den vergangenen Jahren geändert. Vor dem Hintergrund der weltweiten sicherheitspolitischen Lage ist es vollkommen klar, dass sich auch das Bundesheer verändern muss. Notwendig ist ein modernes Bundesheer, das seine Aufgaben im Bereich der militärischen Landesverteidigung und zum Schutz der Souveränität und Neutralität effi zient erfüllen kann. Das Bundesheer muss der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvoll zur Seite stehen und bestmöglichen Schutz ermöglichen. Gleichwertig mit diesen Inlandsaufgaben sind für mich die Auslandseinsätze des Heeres. Das Bundesheer muss seine international ![4_image_1.png](4_image_1.png) Mag. Norbert Darabos Bundesminister für Landesverteidigung geachteten Leistungen im Ausland für die Sicherung von Frieden und Stabilität weiter erbringen können. Mit unseren Einsätzen, denen allesamt ein UN-Mandat und ein Beschluss im Nationalrat zu Grunde liegt, helfen wir Menschen in von Krisen geplagten Regionen. Wir geben ihnen Hoff nung auf ein besseres Leben. Dieses hohe Maß an internationaler Solidarität muss für Österreich selbstverständlich sein und bleiben. Wir werden auch in Zukunft gefordert sein, unseren Beitrag zum internationalen Krisen- und Konfl iktmanagement zu leisten. Wir müssen Krisen dort entgegenwirken, wo sie entstehen, um eine überregionale Ausweitung zu verhindern. Sowohl im In- als auch im Ausland leistet das Bundesheer besonders wertvolle Arbeit. Die Soldatinnen und Soldaten können stolz auf ihre Leistungen sein. Die Heeresreform sichert diese hohe Qualität auch für die Zukunft ab. Sie setzt die Rahmenbedingungen, die für eine moderne Armee zur Bewältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts notwendig sind. Das vorliegende Weißbuch gibt einen Einblick in das Leistungsspektrum des Heeres im Kontext internationaler Entwicklungen und soll so zu mehr Verständnis in der Öff entlichkeit für sicherheitspolitische Notwendigkeiten beitragen. 5 6 # Inhaltsverzeichnis | Vorwort des Bundesministers für Landesverteidigung | 5 | | |------------------------------------------------------|-------------------------------------------------------|-----| | 1. | Lage, Bedrohungen und Risiken | 8 | | 1.1. | Sicherheitspolitische Lage Europas | 9 | | 1.2. | Konfl iktfelder und Bedrohungen | 10 | | 2. | Sicherheitspolitik im europäischen Umfeld | 16 | | 2.1. | Österreichische Sicherheitspolitik | 17 | | 2.2. | Europäische Sicherheitspolitik | 20 | | 2.3. | Sicherheitspolitik im internationalen Rahmen | 29 | | 3. | Rechtsgrundlagen | 34 | | 3.1. | Grundlegende nationale Rechtsnormen | 35 | | 3.2. | Gesetzesänderungen 2005 und 2006 | 39 | | 3.3. | Internationale Rechtsgrundlagen | 40 | | 3.4. | Perspektiven - Geplante Änderungen der Wehrverfassung | 43 | | 4. | aufgaben des Bundesheeres | 44 | | 4.1. | Nationale Vorgaben | 45 | | 4.2. | Verfügbarkeit der Streitkräfte | 63 | | 4.3. | Künftige geforderte Aufgaben und Fähigkeiten des ÖBH | 64 | | 5. | Das Reformprojekt ÖBH 2010 | 68 | | 5.1. | Die Bundesheerreformkommission | 69 | | 5.2. | Bundesheerreform ÖBH 2010 | 71 | | 5.3. | ÖBH 2010 - Die Realisierung | 74 | | 6. | Das Bundesheer 2005/06 | 76 | | 6.1. | Ausbildung und Dienstbetrieb | 82 | | 6.2. | Personal | 96 | | 6.3. | Wirtschaftliche Rahmenbedingungen | 100 | | 6.4. | Einsätze des Bundesheeres 2005/06 | 109 | | 7. | Ausblick und Herausforderungen | 114 | | 7.1. | Künftige Aufgaben des Bundesheeres 2010 | 115 | | A. | Anhang | 124 | | | Abkürzungsverzeichnis | 125 | | | Abbildungsverzeichnis | 129 | | | Impressum | 129 | 7 LAGE, BEDROHUNGEN EDROHUNGEN UND RISIKEN . 1 ![7_image_0.png](7_image_0.png) 1 8 # 1.1. Sicherheitspolitische Lage Europas Die sicherheitspolitische Lage Europas hat sich nach dem Ende des Kalten Krieges bedeutend verbessert. Mit der positiven Änderung der geopolitischen Lage in der eurostrategischen Zone hat sich auch jene von Österreich substanziell gebessert. Von der eurasischen Großmacht Russische Föderation (RF) geht laut Expertenmeinung keine strategisch-operative Bedrohung im klassisch-militärischen Sinn gegenüber der europäischen Kernzone und somit gegenüber Österreich aus. Dies ist zurückzuführen auf die Veränderungen der geopolitischen Lage der Russischen Föderation durch die fortschreitende Erweiterung der euroatlantischen Zone, des wachsenden US-Einfl usses im Südkaukasus, Zentralasien, Afghanistan und Nahen/Mittleren Osten, unter Berücksichtigung ihrer außenpolitischen und ökonomischen Zielsetzungen, der laufenden Militärreform und dem damit verbundenen längerfristig angestrebten reduzierten Streitkräftepotential. Mit der Aufnahme neuer Mitglieder in die NATO (*North Atlantic Treaty Organisation*) und in die Europäische Union (EU) seit 2004 wurde der europäische Stabilitätsraum erweitert. Diese Lage lässt eine Gefährdung des Territoriums der EU-Mitgliedstaaten durch konventionelle Streitkräfte derzeit und auf absehbare Zeit nicht erkennen. Dies ist eine militärische Konsequenz der politischen Überwindung der Teilung des Kontinents. Trotzdem ist Europa heute nicht frei von Bedrohungen. Deren Ursachen liegen zum Teil innerhalb Europas, teilweise haben sie ihren Ausgangspunkt jedoch auch in weit entfernten Regionen. Neben der kalkulierbaren Lage in Ost- und Zentraleuropa lassen die derzeitigen Entwicklungen in Südosteuropa mit drei akuten Krisenherden (Kosovo, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien) sowie das latente Krisenpotential an der europäischen Peripherie (Südkaukasus, Zentralasien, Nordafrika und Naher- sowie Mittlerer Osten) mit den akuten Konfl iktregionen Afghanistan, Irak und Palästina auch in Zukunft ein verstärktes sicherheitspolitisches Engagement europäischer Staaten in diesen Regionen notwendig erscheinen. ![8_image_0.png](8_image_0.png) Mit der Verlagerung der außenpolitischen Zielsetzung der Vereinigten Staaten in Richtung Naher- bzw. Mittlerer Osten, Zentralasien, Südchinesisches Meer werden sich für die EU der Balkan, die afrikanische Gegenküste, mittelfristig auch West-, nördliches Zentral- und Ostafrika als Interessengebiete ergeben, weil destabilisierende Ereignisse aus diesem Raum hauptsächlich nach Europa ausstrahlen. In den europäischen Ländern setzt sich daher verstärkt die Auff assung durch, dass Anstrengungen zur langfristigen Stabilisierung und "Überlebensfähigkeit" durch umfassende Sicherheitsbemühungen erforderlich sind. Dabei werden insbesondere einem vorbeugenden Wirksamwerden in Krisenzonen mehr Stabilisierungsund Problemlösungspotential zugeschrieben als rein reaktiven Abwehrmaßnahmen. 9 # 1.2. Konfl Iktfelder Und Bedrohungen ## 1.2.1. Sicherheitspolitische Risiken Die EU und die anderen westlichen Länder sehen sich mit neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert. An die Stelle eines relativ eindeutigen und vor allem militärisch dominierten Bedrohungsbildes ist eine sich gegenseitig beeinfl ussende, schwer kalkulierbare Gemengelage an Risiken getreten, die ihren Ursprung in der politischen, wirtschaftlichen, militärischen, sozialen, kulturell-religiösen, informations- und kommunikationstechnischen oder ökologischen Dimension haben können. ![9_image_0.png](9_image_0.png) ## 1.2.2. Bedrohungsformen Der sicherheitspolitische Wandel der letzten Jahre führte zu einem Bedeutungsgewinn neuer Bedrohungsformen. Zu diesen gehören Organisierte Kriminalität (OK), gescheiterte Staaten (failed states), *irreguläre Migration, Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen* und deren Trägersysteme (einschließlich der relevanten Dual-Use-Güter), der Einsatz verschiedenartiger Flugkörper zu Terrorzwecken, aber auch die Formen der Informationskriegführung. Zählte das Erkennen und die Bekämpfung dieser Phänomene bisher noch vorwiegend zu den Aufgaben der Sicherheitsexekutive, so sind heute zunehmend auch Streitkräfte involviert, da die Sicherheitskräfte stark in Anspruch genommen werden. Die Unterstützung zur Bekämpfung dieser Phänomene erfolgt in Österreich meist in Form des "verwaltungs- und sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes". Im Rahmen dieser Assistenzleistungen sehen sich die Streitkräfte jedoch völlig neuen Aufgaben abseits des klassischen militärischen Aufgabenspektrums gegenüber, aus denen sich für die eingesetzten Soldaten völlig neue unmittelbare Gefahren und Bedrohungen ergeben. ## Schwache Und Zerfallende Staaten In den letzten 15 Jahren hat das Phänomen schwacher und zerfallender Saaten immer mehr Eingang in die politische Diskussion gefunden. Im Grunde zeigt es die wachsende Unfähigkeit von Staaten, ihre Hauptaufgaben im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich zu erfüllen. Regierungen und deren Institutionen einschließlich der gesamten Verwaltung sind nicht im Stande, ihren wesentlichsten Aufgaben nachzukommen. Solche instabile "gescheiterte" Staaten werden international als *failed states* bezeichnet und in einem jährlich erscheinenden Index publiziert. ![10_image_0.png](10_image_0.png) ## Transnationale Organisierte Kriminalität Organisierte Kriminalität bzw. deren Wirkungsfelder erstrecken sich weit über staatliche Grenzen hinweg. Aufgrund des vermehrt transnational ausgerichteten Organisationsgrades sind Auswirkungen auf Österreich evident. Auch die im Ausland eingesetzten österreichischen Truppen sind von diesem Phänomen aufgrund der Gefahr einer Involvierung in Gegenmaßnahmen betroff en. ## Bevölkerungswachstum ![11_Image_0.Png](11_Image_0.Png) Die enormen Probleme der weniger entwickelten Staaten, die den Großteil der Weltbevölkerung ausmachen, bergen Konfl iktpotentiale, die eines entsprechenden Krisenmanagements bedürfen. Generell wächst die Bevölkerung in den weniger entwickelten Ländern wesentlich schneller als deren Wirtschaft. Für das Jahr 2030 wird eine Weltbevölkerung von 8,4 Mrd. prognostiziert (derzeit rd. 6,1 Mrd.). Der Zuwachs wird zu 95% auf die Entwicklungs- Für das Jahr 2030 wird eine ![11_image_1.png](11_image_1.png) Weltbevölkerung von 8,4 Mrd. prognostiziert Foto: Bundesheer länder zurückzuführen sein. Diese rasche Zunahme der Bevölkerung, verbunden mit Verknappung von Ressourcen (etwa bei Wasser), Misswirtschaft und überregional wirkenden Umweltschäden, führt zu einer drastischen Verschlechterung der Lebensgrundlagen in diesen Regionen. Ein Zerfall der staatlichen Ordnung sowie regionale zwischenstaatliche und innerstaatliche Konfl ikte sind die logischen Folgen. ## Energie- Und Rohstoff Probleme Das wirtschaftliche Überleben vieler Staaten hängt davon ab, ob es gelingt, den Volkswirtschaften die benötigten Ressourcen (Erdöl, Erdgas, Mineralien, Erze, Holz und landwirtschaftliche Rohstoff e) rechtzeitig und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Derzeit ist die Lösung des Problems der Rohstoff verknappung eine wesentliche Voraussetzung für die ökonomische Entwicklung aller Staaten. Die Ausbeutung lukrativer Ressourcenvorkommen war in einem beträchtlichen Teil der Kriege und Konfl ikte der jüngeren Vergangenheit von Bedeutung. Irreguläre Migration, Schlepperkriminalität Wanderungsbewegungen aus den Randgebieten Europas, aber auch aus weiter entfernten Regionen, beeinträchtigen mittel- und längerfristig die kulturelle und wirtschaftliche Stabilität Europas. Auch kann das Einsickern von politischen/religiösen Extremisten im Strom der Migranten nicht ausgeschlossen werden. Irreguläre Migration - häufi g der OK zuzuordnen - entsteht durch illegale Übertritte über eine festgelegte Grenze wie z.B. eine Staatsgrenze, Demarkationslinie usw., oft auch im Zusammenhang mit der Verübung von Straftaten, von Subversion, Menschenhandel usw. Einerseits trachten Personen selbständig über Grenzen zu kommen, wobei familiäre oder andere soziale Verbindungen genutzt werden können, andererseits werden sie durch professionelle Organisationen geschleppt. ## Waff En-, Drogen- Und Menschenhandel Der Handel mit illegalen Drogen zählt zu den lukrativsten Geschäften weltweit. UNODC schätzt die Endeinnahmen aus dem Rauschgiftgeschäft auf rd. 320 Mrd. Dollar jährlich. Zu dieser globalen Problematik kommen Waff enund verstärkt Menschenhandel. Diese für einige Drahtzieher höchst profi tablen Bürgerkriegsökonomien haben auch mittelbare destabilisierende Auswirkungen auf benachbarte Gesellschaften und Staaten. Besonders Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, sind Opfer des Menschenhandels, der sich zu einem lohnenden Geschäftszweig der *Organisierten* Kriminalität entwickelte. ## Die Bedrohung Durch Den Transnationalen Terrorismus Radikalismus, Extremismus und Terrorismus sind Erscheinungsformen der Auseinandersetzung zwischen Personen, Personengruppen und Organisationen mit bestehenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und sozialen Systemen, wie Staaten, Staatengruppen oder Kulturkreisen, mit dem Ziel, auch unter Gewaltanwendung eine Beeinfl ussung, Destabilisierung oder Abschaff ung dieser Systeme herbeizuführen. Die Strategie des Terrorismus in den bisherigen Erscheinungsformen stellt auch auf möglichst große Öff entlichkeitswirksamkeit ab. Das Bekenntnis zum Anschlag ist (normalerweise) Bestandteil einer Strategie. Die Verfügbarkeit von radioaktivem Material, biologischen Waff en "einfacher" Art (z.B. Milzbranderreger) oder chemischen Waff en (Sarin etc.) bei Terrororganisationen kann aufgrund der Einfachheit der Herstellung bzw. der Beschaff ung dieser Stoff e nicht ausgeschlossen werden. ## Massenvernichtungswaff En (Mvw) Und Proliferation Derzeit verfügen mehr als 30 Staaten über Short-Range-Ballistic-Missiles (SRBM). Grundlage dafür bildet zumeist die veraltete ScudTechnologie der ehemaligen UdSSR (aus den 1950er bis 60er Jahren) bzw. deren Derivate. Ballistische Raketen mit Reichweiten über mehr als 1.000 km besitzen zur Zeit elf Staaten: USA, die Russische Föderation, Frankreich, Vereinigtes Königreich, China, Israel, Indien, Pakistan, Saudi-Arabien, Iran und Nordkorea. Im Besitz von Interkontinentalraketen (mehr als 5.500 km) sind derzeit nur die USA, die Russische Föderation, China, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Allerdings arbeitet auch Nordkorea an der Entwicklung einer Interkontinentalrakete. Durch die Proliferation von MVW-relevantem Material und Know-how steigt die Gefahr, dass auch Terrororganisationen über MVW verfügen. Gegenüber diesen versagt das System der nuklearen aber auch konventionellen Abschreckung wegen eines fehlenden Ansatzes für eine Gegenmaßnahme. Diese Organisationen sind aufgrund ihrer Grundkonzepte sehr gut geeignet, allfällige Schutzmaßnahmen (z.B. Raketenabwehrsystem) durch die Anwendung asymmetrischer Ansätze zu unterlaufen. Der Einsatz von B-, C- und radiologischen Waff en einzelner Terrororganisationen zur Zielerreichung kann bei Verfügbarkeit dieser Systeme nicht ausgeschlossen werden und ist zukünftig sogar als wahrscheinlich einzustufen. Hauptproblem für eine großfl ächige Aufbringung dieser Substanzen stellen jedoch die nicht verfügbaren Einsatzmittel dar. In diesem Zusammenhang gewinnt die Entwicklung von leistungsfähigen Leichtfl ugzeugen und unbemannten Flugkörpern (*Unmanned Aerial* Vehicle/UAV) an Bedeutung. ## Cyber War Und Cyber Terrorismus Im Informationszeitalter ist der Bereich *Informations- und Kommunikationstechnologie* (IKT) besonderer Gefährdung ausgesetzt. Die zunehmende Abhängigkeit der Gesellschaft von ihren Informations- und Kommunikationssystemen einerseits sowie die Verwundbarkeit dieser Systeme andererseits schaff en Angriff spunkte, die gezielt genutzt werden können, um eine Informationsgesellschaft oder Teile davon zu schwächen oder zu zerstören. Ein massiver Angriff auf das IKT-System eines Staates oder einer Gesellschaft hat damit unter Umständen ähnliche Wirkungen wie ein massiver Angriff auf seine industrielle Basis. ## Zivilisationsrisiken Naturkatastrophen, technische oder ökologische Desaster sowie globale Gesundheitsrisiken und Seuchen haben neben ihren primären zerstörerischen und tödlichen Auswirkungen auch eine politische Bedeutung, da sie in Extremfällen zur politischen und wirtschaftlichen Destabilisierung einer gesamten Region führen können. Solche Katastrophen können auch Massenwanderungen auslösen. Neben Katastrophen mit unmittelbaren Auswirkungen muss auch damit gerechnet werden, dass es durch die Wirkungskomplexität von Umweltprozessen erst langfristig zu katastrophalen Auswirkungen kommt: Latenzeff ekte (Zeitverzögerungen), Transmissionseff ekte (Mobilität und Diff usion von Schadstoff en), Akkumulationseff ekte (Anreicherung von Schadstoff en), Transformationseff ekte (Umund Abbau von Schadstoff en) sowie synergetische Kettenreaktionen und Kombinationseffekte verdeutlichen, dass Schadenspotentiale, Schadensumfang und Folgewirkungen von Umweltnutzungen kaum eingrenzbar oder kontrollierbar sind. WEISSBUCH 2006 FRIEDEN SCHÜTZEN - IN NOT HELFEN 15 SICHERHEITS ICHERHEITSPOLITIK IM EUROPÄISCHEN **UROPÄISCHEN** UMFELD . ![15_image_0.png](15_image_0.png) ## 16 # 2.1. Österreichische Sicherheitspolitik ## 2.1.1. Strategische Zielsetzungen Die Sicherheitslage eines europäischen Staates kann heute nicht mehr isoliert betrachtet werden. Instabilitäten und Gefahren in Europa bzw. an der europäischen Peripherie berühren die Sicherheitslage aller europäischen Staaten. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken sind nicht im Alleingang, sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen. Die Sicherheit Österreichs und die der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Österreich verwirklicht seine Sicherheitspolitik heute im Wesentlichen im Rahmen der EU. Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit einem umfassenden Sicherheitsverständnis ist die Erkenntnis, dass Sicherheit nicht nur Aufgabe des Staates, sondern der gesamten Bevölkerung ist. Auf die Entwicklung eines allgemeinen Sicherheitsbewusstseins ist daher großes Augenmerk zu legen. Basierend auf den Grundwerten und den vitalen nationalen Interessen und unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der EU setzt sich Österreich für seine Sicherheitspolitik insbesondere folgende politisch-strategische Ziele: + Stärkung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit insbesondere im Rahmen der aktiven Unterstützung entsprechender Projekte der EU und der OSZE sowie der Vereinten Nationen (VN). + Umfassende Förderung von Stabilität und Sicherheit sowie Verhinderung des Entstehens und der Eskalation von Konfl ikten, insbesondere im sicherheitsrelevanten Umfeld Österreichs; es besteht eine Wechselwirkung zwischen einem stabilen Österreich und einem stabilen Europa. + Übernahme von mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit im europäischen und globalen Kontext. + Bekämpfung des internationalen Terrorismus, von Organisierter Kriminalität und Korruption, Eindämmung der illegalen Migration und Schlepperei sowie diesbezügliche verstärkte Zusammenarbeit im internationalen Rahmen. + Unterstützung der internationalen Bemühungen um Friedenssicherung, Konfl iktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge. + Aus- und Aufbau effi zienter ziviler und ![16_image_0.png](16_image_0.png) militärischer Kapazitäten und Strukturen zur Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im nationalen Bereich und als Voraussetzung für eine glaubwürdige und eff ektive Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. + Verstärkung und Vertiefung der regionalen und globalen Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaff en. + Ausgleich des Wohlstandsgefälles insbesondere im Rahmen der EU-Erweiterung sowie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. + Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Volkswirtschaft sowie Vorsorge gegen krisenbedingte Störungen der Wirtschaft zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern. + Erhaltung einer lebenswerten Umwelt im Rahmen des umfassenden Umweltschutzes und durch Minimierung der negativen Auswirkungen von technischen oder Naturkatastrophen. + Entwicklung eines breiten Sicherheitsbewusstseins in möglichst weiten Teilen der Bevölkerung als Basis zur Akzeptanz der für die Sicherheit Österreichs und Europas zu setzenden Maßnahmen der Gesamtstrategie sowie der Teilstrategien. Das Österreichische Bundesheer hilft im In- und im Ausland. Foto: A. Schafl er Die österreichische Verteidigungspolitik umfasst alle militärischen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheitsinteressen Österreichs. Sie ist in die gesamtstaatliche Strategie der umfassenden Sicherheitsvorsorge eingebettet. Sie stellt die Umsetzung der politischen Vorgaben der *Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin* (SVD) dar. Die Wahrnehmung der österreichischen Verteidigungspolitik obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung. Wesentliche Aufgabenbereiche sind die Mitwirkung bei der gesamtstaatlichen Formulierung der sicherheitspolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen im Rahmen eines ressortübergreifenden Führungs- und Planungsprozesses sowie die permanente Beurteilung der strategischen Lage zum Zweck der Krisenfrüherkennung und als Beitrag zum Führungsverfahren der obersten Führung im nationalen und multinationalen Kontext. Weiters erfolgt die Festlegung der Beitragsleistung des BMLV und des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen der nationalen Sicherheitsstrategie und die Mitwirkung an der gesamtstaatlichen Festlegung der vorausschauenden und anlassbezogenen militärischen Beitragsleistung Österreichs im internationalen Kontext. Ebenso erfolgt die Formulierung verteidigungspolitischer Zielsetzungen als politische Rahmenvorgaben für die Militärstrategie und des Auftrages an das Bundesheer sowie die Ausübung der Befehlsgewalt im Wege der Kommandanten. Weitere Aufgaben sind die Gestaltung der internationalen verteidigungspolitischen Kooperation und die Mitwirkung an vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen sowie an Maßnahmen der Rüstungskontrolle ## 2.1.2. Ziel Und Zweck Österreichischer Verteidigungspolitik ![17_Image_0.Png](17_Image_0.Png) ![17_Image_1.Png](17_Image_1.Png) und der Nichtverbreitung von MVW. Dazu kommen die Initiierung und Mitwirkung an der Gestaltung der legislativen Rahmenbedingungen, an der Bereitstellung der fi nanziellen Mittel sowie der Sicherstellung der personellen, materiellen und organisatorischen Erfordernisse zur militärischen Aufgabenerfüllung im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), des Entsendegesetzes (KSE-BVG) sowie der *Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin.* Die Mitwirkung an einer Stärkung der Institutionen der *Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik* (ESVP), insbesondere im Hinblick auf eine vermehrte Verantwortungsübernahme der Verteidigungsminister, und die Regelung von Grundsatzfragen der Informations-, Kommunikations-, Bildungs- und Forschungspolitik, soweit sie sicherheits- bzw. verteidigungspolitische Fragen des Ressorts berühren, fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der österreichischen Verteidigungspolitik. ## 2.1.3. Die Umfassende Sicherheitsvorsorge Die 2002 im Nationalrat beschlossene *Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin* sieht u. a. vor, dass die umfassende Landesverteidigung durch Ausrichtung auf die neuen Risiken und Bedrohungen und Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zu einem System der umfassenden Sicherheitsvorsorge weiterentwickelt werden soll. Die umfassende Landesverteidigung bleibt daher - wie in Art. 9a B-VG vorgesehen - als Kernbereich weiterhin bestehen, wird jedoch auf Basis der vorliegenden Gesamt- und der Teilstrategien zu einem neuen sicherheitspolitischen Konzept der umfassenden Sicherheitsvorsorge weiterentwickelt. Dieses Konzept fi ndet sich auch in der vom Europäischen Rat im Dezember 2003 angenommenen *Europäischen Sicherheitsstrategie* (ESS) und ist dementsprechend auch Bestandteil der EU-Sicherheitspolitik. SVD und ESS gemeinsam stellen dementsprechend die politischen Leitlinien der österreichischen Sicherheitspolitik dar. ## 2.1.4. Nationaler Sicherheitsrat (Nsr) ![18_Image_0.Png](18_Image_0.Png) Am 17. November 2001 ist das Bundesgesetz über die Errichtung eines NSR in Kraft getreten. Im Sinne einer Straff ung und Effi zienzsteigerung wurde beschlossen, den Rat für Auswärtige Angelegenheiten und den Landesverteidigungsrat in einem einzigen Beratungsgremium (NSR) zusammenzulegen. Primäre Aufgabe des Rates unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers ist die Beratung der Bundesregierung und der einzelnen Bundesminister in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Der Nationale Sicherheitsrat berät die Bundesregierung und deren Ministerinnen und Minister. Foto: P. Korrak; parlament.gv.at ## 2.2. Europäische Sicherheitspolitik Die Wende 1989 schuf in Europa eine vollkommen neue politische Lage. Sie rief ein neues sicherheitspolitisches Umfeld mit einer Reihe neuer Risiken und Unsicherheiten hervor. Die Veränderungen verlangten einen Ausbau der politischen Dimension der Europäischen Gemeinschaft (EG). Europa wurde mit der Realität konfrontiert, dass es mehr Verantwortung sowohl für die Wahrung seiner eigenen Sicherheit als auch zur Stabilisierung seines Umfeldes übernehmen muss. ## 2.2.1. Gemeinsame Außen- Und Sicherheitspolitik (Gasp) Aufgrund der Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien und der Militäraktion der internationalen Staatengemeinschaft gegen den Irak ![19_image_0.png](19_image_0.png) als Reaktion auf dessen Annexion Kuwaits ist mit den Gipfeln von Dublin und Rom 1990 die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eingeleitet worden. Mit dem Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 wurde die GASP als zweite intergouvernementale Säule der EU als Rahmen für außenpolitische Aktionen geschaff en. Abb. 2.2 Säulen-Prinzip der EU ## 2.2.2. Sicherheits- Und Verteidigungspolitik Die Schaff ung der ESVP innerhalb der GASP wurde - ausgehend von der britisch-französischen Initiative von St. Malo 1998 und dem Europäischen Rat in Wien im selben Jahr - von der ersten österreichischen EU-Präsidentschaft eingeleitet. Kernbereich der ESVP ist das Krisenmanagement mit militärischen und zivilen Mitteln. Ein Markenzeichen und besondere Stärke der ESVP ist der parallele Aufbau militärischer und ziviler Fähigkeiten. In der so genannten *Petersberg-Erklärung* vom 19. Juni 1992 zur Stärkung der operationellen Rolle der EU erklärten die Vertragsparteien, dass militärische Einheiten der EU auch für folgende Zwecke eingesetzt werden können, die als *Petersberg-Aufgaben* bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, um friedenserhaltende Aufgaben sowie um Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich von Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens. Am 11. Dezember 1999 beschloss der Europäische Rat von Helsinki den Aufbau eigener militärischer Kapazitäten zum internationalen Krisenmanagement. Demnach sollten bis zum Jahre 2003 Streitkräfte in der Größenordnung zwischen 50.000 und 60.000 Mann zur Abdeckung des gesamten *Petersberg-Spektrums* aufgebaut werden, die zivilen Mittel (5.000 Mann Polizei, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Stärkung der Verwaltung sowie Zivilschutz) wurden beim Europäischen Rat in Feira im Jahre 2000 festgelegt. Weitere Ziele sind: ![20_image_0.png](20_image_0.png) + Konfl iktprävention: Das Fördern der gewaltfreien Konfl iktregelung ist ein zentrales Anliegen der EU. + Stärkung der transatlantischen Partnerschaft: EU und NATO/USA bleiben für einander die wichtigsten Partner. Von einem durch ESVP-Fähigkeiten handlungsfähigeren Europa profi tieren beide Seiten. + Stärkung internationaler Organisationen: Die EU wird die ESVP-Mittel gemäß den Grundsätzen der Charta der VN einsetzen und in der Lage sein, auf Ersuchen federführender Organisationen, wie z.B. VN und OSZE zu reagieren. Mit dem Europäischen Rat vom Dezember 2003 wurde der in Helsinki eingeleitete Prozess offi ziell abgeschlossen, obgleich es noch weiterer Anstrengungen bedarf, um die europäischen Streitkräfteziele zu erreichen. Zugleich nahm der Rat die *Europäische Sicherheitsstrategie* (ESS) "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt" an, die Leitlinien für die weitere Entwicklung der GASP und der ESVP enthält. Beide Entwicklungen zusammen bilden die Grundlage für die Ausarbeitung eines neuen Streitkräfte-Planziels (*Headline Goal*) 2010. Die neue Zielsetzung entstand aufgrund konkreter Erfahrungen im Bereich Krisenbewältigung und aus den erhöhten Anforderungen für militärische Kräfte, die sich aus der ESS ergeben. Ein Schlüsselelement der Streitkräfteplanung 2010 ist die Fähigkeit der EU, "Streitkräftepakete" mit einem hohen Bereitschaftsgrad entweder als eigenständig operierende Kräfte oder im Rahmen einer umfassenderen Operation zu verlegen. Diese Streitkräftepakete sollen weitgehend nach dem *Battlegroups*Konzept zusammengestellt werden. ## 2.2.3. Entwicklungsfortschritte In Der Esvp Entwicklung militärischer Fähigkeiten + Um das planmäßige Erreichen des Streitkräfte-Planziels 2010 sicherzustellen, wurde ein Fahrplan zum Fortschrittskatalog als eine wichtige Grundlage für ein weitaus zielführenderes Verfahren zur Entwicklung von Fähigkeiten erarbeitet. Dieser Fahrplan etabliert ein gemeinsames Verständnis für den koordinierten Einsatz der Verfahren von Prüfung, Beurteilung und Bewertung von militärischen Fähigkeiten in zeitlicher wie qualitativer Hinsicht. + Das wichtigste Element zur Erfüllung des Planziels 2010 war die Zusammenstellung und Bewertung der Beiträge der Mitgliedstaaten. Dies bedeutete einen wichtigen Schritt für die Erstellung des Streitkräftekatalogs in der zweiten Jahreshälfte 2006. Dieser Katalog bildet jene Basis, wonach die Ermittlung der Fähigkeitsdefi zite erfolgen wird. + Hinsichtlich der Krisenreaktion haben die Mitgliedstaaten die erforderliche Zahl von Gefechtsverbandpaketen für 2007, 2008 und 2009 zugesagt, mit Ausnahme einer Lücke im Jahr 2009. Es war zu erkennen, dass die erste Jahreshälfte 2010 vollständig abgedeckt wird. ## Zivil-Militärische Koordination Im Bereich der zivil-militärischen Koordination sind ebenfalls beträchtliche Fortschritte gemacht worden: + Die *Zivil-Militärische Zelle* verfügt nunmehr über einen kompletten Mitarbeiterstab. Sie leistete Unterstützung bei der Einsetzung ziviler und militärischer ESVP-Operationen in Aceh, Rafah und der Demokratischen Republik Kongo. + Aufbauend auf den Arbeiten während der vorangegangenen Vorsitze initiierte während der EU-Präsidentschaft 2006 der Vorsitz ein Rahmenpapier über mögliche Lösungen für die Führung von EU-Krisenmanagementoperationen. Das Rahmenpapier enthält einige ![22_image_0.png](22_image_0.png) konkrete Empfehlungen und Lösungsmöglichkeiten für die zivil-militärische Koordination vor Ort und soll als Leitfaden für die weiteren Arbeiten dienen. ![23_image_0.png](23_image_0.png) ![23_image_1.png](23_image_1.png) | | CCdr | Mission | |-------------------|---------------------------------------------------------|-------------| | | Force | Einsatzraum | | RAA/AB bzw. GAERC | Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen | | | | General Affairs and External Relation Council | | | AStV bzw, COREPER | Ausschuss der Ständigen Vertreter | | | | Comité des Représentants permanents | | | PSK bzw. PSC | Politisches und Sicherheitspolitisches Komi | | | | Political and Security Comitee | | | GS/HV bzw. SG/HR | Generalsekretär/Hoher Vertrete | | | | Secretary General/High Representative | | | RSIM | Ratssekretariat | | | CIVCOM | Commitee for Civilian Aspects Of Crisis Management | | | | (Komitee für zivile Aspekte des Krisenmanagements | | | EUMC | EU Military Commitee | | | | (EU Militärausschuss) | | | EUMS | EU Military Staff | | | | (EU Militärstab) | | | OpsCen | Operations Centre | | | | (Operationszentrum) | | | Civ/Mil Cell | Civil/Military Cell | | | | (Zivil/Militärische Zelle) | | | | Operation Commander | | | OpCdr | | | | FCdr | Force Commander | | | CCdr | Component Commander | | | Force | Streitkraft | | | | Head of Mission | | | HoM | (Leiter der Mission) | | Abb. 2.4 Institutionen der EU/ESVP 24 ## Zusammenarbeit Mit Internationalen Organisationen In Bezug auf Zusammenarbeit mit den Mittelmeerpartnern und Drittländern wurden folgende Schritte gesetzt: + Die EU und NATO haben ihre strategische Partnerschaft im Krisenmanagement weiter ausgebaut. Ihre Zusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina bei der Operation Althea im Rahmen der *Berlin Plus-*Vereinbarungen war weiterhin reibungslos und effi zient. + Die Zusammenarbeit und Transparenz zwischen EU und NATO wurde durch die Einrichtung einer EU-Zelle bei SHAPE und des NATO liaison team bei EUMS weiter gestärkt. + Die EU-VN-Zusammenarbeit im Bereich der ESVP entwickelte sich weiter, insbesondere durch die Vorbereitung der EU-Operation zur Unterstützung von MONUC (Mission de l'Organisation des Nations Unies en République Démocratique du Congo). Auch bei der Koordinierung wurde der Schwerpunkt auf den Übergang der AMIS (*African Union Mission in* Sudan) zu einer Mission der Vereinten Nationen in Sudan/Darfur sowie auf die Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs von der UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) zu einer möglichen ESVPMission in Kosovo gelegt. ## 2.2.4. Eu-Geführte Operationen Die EU unterhält ein breites Spektrum an zivilen und militärischen Missionen auf drei Kontinenten. Die Aufgaben reichen dabei von Friedenssicherung und Überwachung der Umsetzung eines Friedensprozesses bis zu Beratung und Unterstützung im militärischen und polizeilichen Bereich, bei der Grenzüberwachung und auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit. Da die EU als einziger Akteur weltweit - die NATO inbegriff en - sowohl über zivile als auch militärische Kapazitäten verfügt, scheint sie in besonderem Maße zu Krisenprävention und -management befähigt. Die meisten der heutigen Konfl ikte, die zu ihrer Lösung auf internationale Interventionen angewiesen sind, verlangen nach dualen Krisenbewältigungsstrategien. Die Praxis zeige, dass zwischen militärischen und zivilen Aufgaben oft nicht "trennscharf" unterschieden werden kann. Die ESVP stellt daher in ihrem doppelten Ansatz den Kernbereich der EU-Friedenspolitik dar. Die ESVP hat bisher 16 Missionen und Operationen durchgeführt. Rund 10.000 Europäer haben auf drei Kontinenten in zivilen und militärischen Einsätzen dazu beigetragen, Krisen zu bewältigen, Frieden zu sichern und Konfl ikte zu verhüten. ![24_image_0.png](24_image_0.png) ## 2.2.5. Europäische Verteidigungsagentur (Eva) Die gemeinsame Aktion zur Errichtung der European Defence Agency/EDA (Agentur für Verteidigungskapazitäten, Entwicklung, Forschung, Beschaff ung und Rüstungsgüter/EVA) wurde am 12. Juli 2004 im Rahmen der Sitzung des Rates Allgemeine Angelegenheiten formell angenommen. Am selben Tag haben die EU-Nationen - mit Ausnahme Dänemarks - ihre Absicht bekundet, ab sofort an der EVA teilnehmen zu wollen. Die EVA untersteht organisatorisch dem Generalsekretär/Hohen Repräsentanten. Die Hauptaufgaben der EVA sind: + Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU, + Kooperation im Beschaff ungsbereich, + Zusammenarbeit im Forschungs- und Technologiebereich, + Verbesserung der verteidigungsindustriellen und technologischen Basis sowie + Unterstützung der Etablierung eines europäischen Rüstungsmarktes. Vorsitzender der Europäischen Verteidigungsagentur ist der EU-Außenbeauftragte, dies war ![25_image_0.png](25_image_0.png) im Berichtszeitraum Javier Solana. Ein wesentliches Ziel der Agentur ist die zielorientierte Stimulierung der Forschung durch die Initiierung von kooperativen Forschungs- und Technologieprojekten und die Schaff ung geeigneter Rahmenbedingungen für mehr Forschungskooperation in Europa und eine Erhöhung der Forschungsquote generell. Für die langfristige Entwicklung im Forschungsbereich ist auf Basis der bereits existierenden *Initial Long Term Vision* die Erarbeitung einer EU Forschungs- und Technologie Strategie geplant. Ein erstes großes gemeinsames Forschungsprojekt wurde für den Bereich Force Protection entwickelt, das ein Volumen von ca. EUR 54 Mio. umfasst und an dem sich 19 Mitgliedstaaten beteiligen. Auch Österreich wirkt daran mit einem Volumen von EUR 1,2 Mio. mit, die der heimischen Wirtschaft bzw. den Forschungseinrichtungen in Form von Aufträgen zukommen sollen. Weiters beteiligt sich Österreich auch an einem Projekt zu einer gemeinsamen Entwicklung einer Datenbank für biologische Kampfstoff e. Als rechtliche Grundlage wurden die *General Conditions* als Rahmenregelwerk für die Kooperation in Forschungsprojekten geschaffen, die Österreich erstmals eine Beteiligung an derartigen Projekten ohne eigene bilaterale Abkommen ermöglichen. Das europapolitische Ziel der Europäischen Verteidigungsagentur ist es unter anderem dazu beizutragen, dass zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors und für einen wirkungsvolleren Einsatz der Verteidigungsausgaben ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls umgesetzt werden. Das strategische Ziel ist dabei die Herstellung einer global wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsindustriebasis durch Transparenz bei Ausschreibungen unter Artikel 296 des EG-Vertrages und durch andere Maßnahmen. Diese Basis soll vor allem den Klein- und Österreich beteiligt sich an der Entwicklung einer Datenbank für biologische Kampfstoff e. Foto: Bundesheer ![26_image_0.png](26_image_0.png) Mittelbetrieben Chancen für eine Teilnahme ![26_image_1.png](26_image_1.png) an Ausschreibungen bieten. Ein besonderer Stellenwert innerhalb der EVA kommt dem *Capabilities Directorate* zu. Dieses Direktorat befasst sich mit der Entwicklung von militärischen Fähigkeiten in konzeptioneller Hinsicht. Das grundsätzliche Ziel hiebei ist es, eine Interoperabilität der Streitkräfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union herzustellen sowie eine Standardisierung der Ausrüstung und Ausstattung herbeizuführen. Das militärpolitische Ziel ist eine Harmonisierung und eine gemeinsame Streitkräfteplanung zur Erfüllung der ESVP-Ziele. Ein weiteres Schwergewicht insbesondere für das Jahr 2007 - initiiert 2006 - ist die Entwicklung von langfristigen Fähigkeiten basierend auf der *Long Term Vision,* welche gemeinsam durch EUMC, EUMS, EVA und nationale Verteidigungsministerien entwickelt wurde. Hiebei geht es darum, zukünftige ableitbare Fähigkeiten für den Zeitraum 2015 bis 2030 zu generieren. Dazu ist auch eine enge Zusammenarbeit mit dem R&T-Directorate und dem Armament Directorate erforderlich und gegeben. Österreich ist in diese Bearbeitung vollständig eingebunden und nimmt an allen diesbezüglichen *Workshops* teil. Das rüstungspolitische Ziel des BMLV ist es + in Abstimmung mit den damit befassten internen Dienststellen sowie mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie der Arbeitsgemeinschaft Sicherheit und Wirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich + beste EU-Technologie für die österreichischen Soldaten im Einsatz und beste österreichische Technologie für die EU-Staaten im Einsatz bereitzustellen, mehr Leistungen für die derzeit vorhandenen Finanzmittel durch verstärkten Wettbewerb und durch verstärkte Zusammenarbeit zu erreichen. Ebenso sollen Impulse für die nationale Rüstungsindustrie, besonders für die Klein- und Mittelbetriebe, ![26_image_2.png](26_image_2.png) durch Beteiligungsmöglichkeiten an Projekten gegeben werden. Die Errichtung der EVA durch die EU-Mitgliedstaaten und das Engagement der Kommission auf diesem Gebiet werden als ein Zeichen für die gewachsene europäische Sicherheitskultur gesehen, die in der Praxis auch den nationalen Verteidigungswünschen entspricht. Titelseite der EDA-Broschüre Foto: www.eda.europa.eu ## 2.2.6. Gasp-Esvp - Ausblick Militärische Eu-Langzeitvision In der ESS wurde die Notwendigkeit aufgezeigt, dass die globalen Veränderungen und die daraus resultierenden neuen Bedrohungen neue und verbesserte militärische Fähigkeiten verlangen. Davon abgeleitet wurde im Planungsziel *Headline Goal 2010* die Entwicklung einer militärischen Langzeitvision (EU *Long Term* Vision/LTV) für den Zeitraum nach 2010 mit einem Zeithorizont bis 2025 festgeschrieben. Ziel ist es, neu auftretende Entwicklungen zu erkennen und einzuordnen sowie die Analyseergebnisse in aktualisierte Konzepte umzusetzen. Der Schwerpunkt der LTV liegt vor allem darin, Folgerungen und Empfehlungen für die künftigen Fähigkeiten der EU-Streitkräfte auf Basis einer langfristigen Perspektive jenseits des üblichen Planungshorizonts zu defi nieren. Die Entwicklung der LTV basiert vor allem auf dem Grundgedanken der umfassenden Sicherheitsvorsorge. Wesentliche Analysefaktoren sind: Demographie, Ressourcen- und Umweltentwicklung, wissenschaftlich-technologische sowie kulturelle Entwicklung als auch wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung. Um einen breiten Ansatz zu erreichen, wurden alle EU-Mitgliedsländer, das *Institute for Security Studies* (ISS) sowie Wirtschaft und Forschung direkt in die Erarbeitung der LTV eingebunden. Verantwortlich für die Entwicklung der LTV sind der EUMC und die EVA. Österreich unterstützt diesen Prozess und ist durch die Abteilung Militärstrategie im BMLV sowie durch die Direktion für Sicherheitspolitik eingebunden. Am 3. Oktober 2006 haben die Europäischen Verteidigungsminister den "Long Term Vision"- Strategie-Bericht begrüßt, der konzipiert wurde, um den Verteidigungsplanern als Leitfaden bei der Entwicklung jener Verteidigungsfähigkeit zu dienen, die die ESVP in den kommenden 20 Jahren in einer zunehmend herausfordernden Welt benötigt. Der Bericht führt u.a. aus, dass Kräfte für ESVPOperationen aller Wahrscheinlichkeit nach künftig verstärkt den Anforderungen der Multinationalität, der universellen Einsetzbarkeit und einer Auslandsorientierung entsprechen müssten. ## Battlegroups Die EU hat im Rahmen des EU *Military Rapid* Response Concept (Jänner 2003) die Absicht erklärt, rasch verfügbare Kräfte und Mittel bereitzustellen. Diese Zielsetzung deckt sich auch mit jenen des *Headline Goal 2010.* Die sichtbare Umsetzung dieser Zielsetzung ist die Entwicklung des EU *Battlegroups Concept* (BGC). Dieses fordert die ständige Verfügbarkeit von sofort einsetzbaren und vordefi nierten Kräften mit einer Verfügbarkeit innerhalb von 5 bis 10 Tagen für EU Crisis Management Operations (CMO) im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben. Eine EU-*Battlegroup* (BG) soll die Fähigkeiten zur Durchführung von stand-alone Operationen oder zur Bewältigung der "Anfangsphase" (im Sinne der Ermöglichung nachfolgender Operationen) bei länger dauernden Einsätzen haben. Der Einsatz einer BG soll speziell (aber nicht ausschließlich) aufgrund eines VN-Mandates erfolgen. Eine BG basiert auf einem gemischt verstärkten Verband in Bataillonsgröße mit Kampfund Einsatzunterstützungselementen (dies inkludiert z.B. auch den strategischen Transportraum), gebildet durch eine *Framework* Nation oder eine multinationale Koalition von EU-Mitgliedstaaten. Wesentliche Charakteristika von BG sind hohe Flexibilität, eine Durchhaltefähigkeit im Einsatzraum von grundsätzlich 30 Tagen (bei entsprechenden logistischen Maßnahmen erweiterbar bis 120 Tage) sowie Multinationalität. Mit Jänner 2005 begann die Phase der Initial Operational Capability (je eine BG *standby* für sechs Monate). Mit Jänner 2007 wurde die Full Operational Capability (je zwei BG *standby* ![28_image_0.png](28_image_0.png) für sechs Monate) erreicht. Grundsätzlich sind somit zwei *Crisis Management Operations* in jeweils BG-Größe auch gleichzeitig beherrschbar. Welches Mitgliedsland, wann welche BG bereitstellt, wird im Rahmen periodischer *Battlegroup* Generation Conferences festgelegt. 2005 wurde im Rahmen der *Battlegroup Coordination Conference* bekanntgegeben, dass sich auch Rumänien, Bulgarien, die Türkei sowie Norwegen an multinationalen BGs der EU beteiligen werden. Österreich hat die Absicht geäußert, an einer BG - gemeinsam mit Deutschland und Tschechien - teilzunehmen. ## Folgerungen Für Österreich Die Schaff ung von militärischen Fähigkeiten für autonome EU-geführte Krisenmanagementoperationen oder Operationen im Zusammenwirken mit anderen internationalen Organisationen zur Erreichung der vollen Operationalität (d.h. ohne Einschränkungen) durch Umsetzung des *European Capability* Action Plan (ECAP) und Anwendung des *Capabilitiy Development Mechanism* (CDM) verlangt, dass die österreichischen Kräfte in Hinblick auf Piloten aus Europa bei der Lagebesprechung. Foto: Bundesheer eine Beteiligung am gesamten Aufgabenspektrum des EU-Krisenmanagements ausgerichtet sein müssen. Dies bedingt die Steigerung der Fähigkeiten zur raschen, strukturierten Einsetzbarkeit von Kräften zur internationalen Krisenreaktion durch Kaderpräsenzkräfte (Rahmenbrigade) im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben, insbesondere die Wahrnehmung der Verpfl ichtung im Rahmen des Battlegroup-Konzepts. ## 2.3. Sicherheitspolitik Im Internationalen Rahmen 2.3.1. Vereinte Nationen Grundsätze und Ziele der VN sind in der am 26. Juni 1945 in San Francisco unterzeichneten und am 24. Oktober 1945 in Kraft getretenen Charta der VN niedergelegt. Als primäres Ziel weist sie die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit aus. Die in der VN-Charta nicht vorgesehenen "Blauhelme" haben sich zum wichtigsten Instrument des Sicherheitsrates in Wahrnehmung seiner Verantwortung für den Weltfrieden entwickelt. Die weltweiten Friedenseinsätze wurden in den letzten Jahren mit immer robusteren Einsatzregeln durchgeführt. Dieser Trend gilt sowohl für durch die VN geführte und für nicht-VN-geführte Operationen. Dies ist weder eine lineare Entwicklung noch ist sie frei von Gegensätzen. Trotzdem genehmigte der Sicherheitsrat für die VN-geführten Friedenseinsätze eine Gewaltanwendung, die über die traditionelle Selbstverteidigung hinausgeht. Diese Gewaltanwendung diente dabei vor allem dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Erhaltung (bzw. Wiederherstellung) der öff entlichen Sicherheit im Krisenraum. Seit 1948 wurden 61 "friedenserhaltende oder friedensstiftende" VN-geführte Missionen beschlossen, davon 43 seit dem Jahr 1991. Mit Stand 31. Dezember 2006 wurden 27 Friedenseinsätze (16 *Peacekeeping*-Operationen und 11 *Political-Peacebuilding Missions*/PPM) durch die VN geführt, wobei das Schwergewicht der Friedensschaff ungs- und Friedenssicherungsaktivitäten der VN auf dem afrikanischen Kontinent liegt. Der Jahreshaushalt für friedenserhaltende Operationen stieg für den Zeitraum 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007 infolge einer massiven Ausweitung der VN-geführten Friedenseinsätze (Stand 30. September 2006 - derzeitige Einsatzstärke: 97.924 Personal) auf eine Rekordhöhe von rund 5 Milliarden US-Dollar. Inhaltliche Schwerpunkte der VN-Arbeit bildeten die Konfl ikte in Afrika, die Hunger- und Armutsbekämpfung und der Kampf gegen den Terrorismus. Einige Vorschläge des VNGS wurden mit Beschlüssen des VN-Gipfels im September 2005 bereits umgesetzt. Auch Österreich unterstützte nachdrücklich die Einrichtung einer Kommission für Friedenskonsolidierung (*Peacebuilding Commission*) und eines Menschenrechtsrates (*Human Rights* Council). Erstere soll eine institutionelle Lücke im VN-System in der Aufgabenstellung der Aufrechterhaltung des Weltfriedens füllen und in Krisenräumen bei der Bewältigung von Situationen nach Konfl ikten bei der Wiederherstellung unterstützen. ## 2.3.2. Nato ![29_Image_0.Png](29_Image_0.Png) Das NATO Hauptquartier Foto: www.nato.int Im Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949, der die rechtliche und vertragliche Grundlage des Nordatlantischen Bündnisses darstellt, verpfl ichten sich die Bündnispartner ausdrücklich auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen. Die Ziele der NATO liegen nach Eigendefi nition in einer Stärkung der Sicherheit durch Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem und militärischem Gebiet. Hauptaufgabe in Friedenszeiten ist die Friedenssicherung durch Ausarbeitung von Verteidigungsplänen, Rüstungszusammenarbeit, Errichtung von Infrastruktur sowie gemeinsame Übungen. Von ihrer Zielsetzung her ist die NATO als politisches Bündnis zu bewerten, das sich die Herstellung und Erhaltung einer integrativen, umfassenden Sicherheit in mehreren Bereichen zur Aufgabe gemacht hat. Auf dem NATO-Gipfel in Riga 2006 ging auch hervor, dass die NATO sicherheitspolitisch das erste Konsultationsforum zwischen Europa und Nordamerika und militärpolitisch der Motor der Transformation, nicht nur der Streitkräfte, sondern auch zunehmend eines zivilmilitärischen Ansatzes im Krisenmanagement bleibt. ## 2.3.3. Nato/Pfp Die Hauptaufgaben der NATO fi nden auch in der PfP (*Partnership for Peace*) eine gewisse Entsprechung. Mit der Ukraine und mit Georgien wurde der "Intensivierte Dialog" vereinbart und allen interessierten Staaten des Balkans, Osteuropas, der Kaukasus-Region und Zentralasiens der *Partnership Action Plan on Defence* Institution Building (PAP-DIB) angeboten. Mit diesem Programm sollen die Bemühungen um eine Reform des Verteidigungssektors institutionalisiert werden. Moldawien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien und Kasachstan schlossen einen PAP-DIB ab. Eine im Frühjahr 2006 aufgebrochene Debatte mit dem Ziel, die Partnerschaft zu reformieren, hat mittlerweile wieder an Dynamik verloren. Ein Ziel wäre es gewesen, den *Euro-Atlantischen* Partnerschaftsrat (EAPR) nach den Beitragsleistungen der Partnerstaaten aufzusplittern und solcherart "advanced" oder "fi rst class" Partner zu bilden. Trotz der vorerst nicht wieder aufgenommenen Partnerschaftsreformdebatte bildet sich doch das Element der Beitragsleistung stärker heraus. Partner werden hinkünftig nach ihrer Qualität als truppenstellende Nationen zu NATO-geführten Einsätzen bewertet werden, was wiederum ihren Stellenwert unmittelbar beeinfl usst. Die International Security Assistance Force (ISAF) steht auch hier an erster Stelle. ## Österreich Und Die Nato/Pfp Österreich hat in den letzten beiden Jahren seinen Beitrag zu NATO-geführten Operationen im Wesentlichen unverändert gelassen. Noch immer bildet die ca. 550 Personen starke KFOR *Task Force* (TF) *Dulje* im Kosovo das Schwergewicht nationaler Anstrengungen. Dieses wird durch vier Stabsoffi ziere in ISAF ergänzt. Die von August bis November 2005 entsandte Wahlverstärkung nach Afghanistan bildet in diesem Sinne nur eine Ausnahme und bleibt hinter den vergleichbaren Bemühungen Schwedens und Finnlands zurück. 2006 hat Österreich das Partnerschaftsziel PG G0035 *High Readiness Standards and Criterias* angenommen und damit die Voraussetzungen geschaff en, die für die geplante Beteiligung an den EU-BG nötigen Informationen zu erhalten. Eine weitere Konsequenz ist die Teilnahme an "NRF-related activities" ab 2007, wie sie allen Partnern mit dem PG G0035 angeboten worden ist. Das PG G0035 symbolisiert das nach wie vor gültige militärpolitische Schwergewicht der nationalen Teilnahme an der PfP. Es besteht im Aufbau zeitgemäßer interoperabler militärischer Kapazitäten für das internationale Krisenmanagement, die NATO/PfP bleibt diesbezüglich die erste Ansprechstelle eigener Bemühungen. ![30_image_0.png](30_image_0.png) ## Der Planungs- Und Überprüfungsprozess (Parp) Im gegenwärtigen PARP (*Planning and Review* Process)-Zyklus hält Österreich am Ziel fest, beginnend mit 2010 eine Rahmenbrigade für das internationale Krisenmanagement aufzustellen. Die dafür notwendigen PARP-Verhandlungen wurden mit der NATO im Frühjahr 2006 geführt und entsprechende Zeitleisten festgelegt. Die bereits 2004 in den *Pool of Forces* eingemeldeten Kräfte wurden durch eine ABC-Abwehrkompanie (ABCAbwKp) ergänzt und mit den Einmeldungen in die relevanten EU-Prozesse harmonisiert. Zeitgleich wurden Planungen erstellt, diese Kräfte gemäß dem Operational Capabilities Concept (OCC) in den folgenden Jahren zu evaluieren. 2006 wurden eine OCC Selbstevaluierung Level 1 und eine OCC NATO Evaluierung Level 1 oben erwähnter ABCAbwKp durchgeführt. ## 2.3.4. Osze Die OSZE (*Organisation für Sicherheit und* Zusammenarbeit in Europa) unterscheidet sich in mehrfacher Weise maßgeblich von anderen sicherheitspolitischen Institutionen, wie etwa EU oder NATO. Sie wurde nicht als internationale Organisation nach Völkerrecht gegründet, sondern ist das Resultat einer Serie von Konferenzen und Treff en, die sich alle aus der eigentlichen KSZE ableiten. Aus ihr entwickelte sich durch die Nachfolgetreff en und die verschiedenen Spezialkonferenzen in den verschiedensten Bereichen (Sicherheitspolitik einschließlich militärischer Vertrauensund Sicherheitsbildung, Menschenrechte, Wirtschaft, Kultur, Mittelmeerraum etc.) ein wahres Gefl echt von Konferenzen. Der OSZE gehören sämtliche europäische Länder, alle Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie die USA und Kanada als gleichberechtigte Teilnehmer an. Ein Charakteristikum der OSZE ist ihre Funktion als Einrichtung der "kooperativen Sicherheit", was durch die semantische Verknüpfung der beiden Begriff e "Sicherheit" und "Zusammenarbeit" verdeutlicht wird. Die OSZE gibt "Sicherheit mit den anderen", kann aber nicht die Sicherheitsgarantien bieten, die nur ein Bündnis geben kann. ![31_image_0.png](31_image_0.png) ## 2.3.5. Shirbrig ![32_Image_0.Png](32_Image_0.Png) Die Initiative zur Gründung der multinationalen *Standby High Readiness Brigade* (SHIRBRIG) für Operationen der Vereinten Nationen ging im Jahre 1994 von Dänemark und vom damaligen Leiter des UN-Departements of Peacekeeping Operations (DPKO), Kofi Annan, aus. Mit Stand Oktober 2006 bestand SHIRBRIG aus zehn Vollmitgliedern (Dänemark, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Spanien), vier Mitgliedern, welche nicht alle SHIRBRIG-Dokumente unterzeichnet haben (Finnland, Irland, Litauen, Slowenien) sowie acht Beobachtern (Ägypten, Chile, Jordanien, Kroatien, Portugal, Senegal, Tschechien und Ungarn). Argentinien (seit 2001) hat die Mitgliedschaft vorübergehend ruhend gestellt. Der Sitz des Kommandos der internationalen Brigade befi ndet sich in Dänemark. Inzwischen wurde ein Vertrag über die militärische und politische Orientierung der SHIRBRIG abgeschlossen. Sie verfügt auch über eine Präsidentschaft und einen Lenkungsausschuss, welche 2004 von Österreich geführt wurden. Die multinationale Standby High Readiness Brigade (SHIRBRIG) wurde für UN-Operationen gegründet. Foto: Bundesheer ## 2.3.6. Cencoop Die *Central European Nations' Cooperation* in Peace Support (CENCOOP) defi niert sich als regionale Zusammenarbeit mitteleuropäischer Staaten zur Erhöhung der Fähigkeit, sich an Einsätzen zur internationalen Friedenssicherung mit Hilfeleistung zu beteiligen. Die "Fähigkeit zur Zusammenarbeit" (Interoperabilität) zwischen den Armeen der beteiligten Staaten soll gefördert und schrittweise nach den Standards der Partnerschaft für den Frieden entwickelt werden. CENCOOP versteht sich ausschließlich als Forum des Meinungsaustausches, der Zusammenarbeit in den Bereichen Ausbildung, Logistik, der sich daraus ergebenden Verfahren zur Standardisierung und Ressourcenaufteilung, Harmonisierung von Politiken und Doktrinen sowie Erfahrung in gemeinsamen Übungen. Die Teilnahme an Operationen obliegt der Entscheidung des jeweiligen Teilnehmerlandes. Mitglieder der CENCOOP sind derzeit Österreich, Rumänien und Kroatien. Beobachterstatus besitzen Slowenien, Tschechien und die Ukraine. Konzipiert war CENCOOP als eine multinationale und rasch einsetzbare Reaktionskraft in Mitteleuropa, die aufgrund ihrer fl exiblen Zusammensetzung ein breites Spektrum möglicher Krisenszenarien abdecken soll. Diese Initiative - 1996 von Österreich vorgeschlagen - steht jedoch nicht in Konkurrenz zu anderen Kooperationen, sondern möchte diese komplementär ergänzen und darüber hinaus als vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahme in Europa wirken. Allerdings haben in den letzten Jahren mehrere Länder (Schweiz, Slowakei, Ungarn) ihre Mitgliedschaft bei CENCOOP beendet. RECHTSGRUNDLAGEN **RUNDLAGEN** . ![33_image_0.png](33_image_0.png) 34 ## 3.1. Grundlegende Nationale Rechtsnormen Im österreichischen Verfassungsrecht fi nden sich derzeit mehrere Normen mit sicherheitspolitischer Relevanz. Diesbezüglich sind insbesondere zu nennen: + Art. 9a Abs. 1 und 2 B-VG betreff end die umfassende Landesverteidigung mit ihren vier Teilbereichen; + Art. 79 B-VG bzw. § 1 Bundesverfassungsgesetz über die Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) betreff end die Aufgaben des ÖBH; + Art. 23f B-VG betreff end die uneingeschränkte Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einschließlich sämtlicher *Petersberg-Aufgaben* und + das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs. ## 3.1.1. Bundesverfassungsbestimmungen Geltende Rechtslage: Das Wehrsystem ist seit der B-VG-Novelle 1975 verfassungsgesetzlich festgelegt. Art. 79 Abs. 1 B-VG normiert eine Organisation nach dem Milizsystem. Art. 9a Abs. 3 B-VG ordnet ein System der allgemeinen Wehrpfl icht an und ermöglicht Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen, einerseits freiwillig als Soldaten bzw. Soldatinnen im ÖBH Dienst zu leisten und räumt ihnen andererseits das Recht ein, diesen Dienst zu beenden. Wer die Erfüllung der Wehrpfl icht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pfl icht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten (Art. 9a Abs. 4 B-VG). ## Artikel 9A. (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriff en von außen zu schützen und zu verteidigen. (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. (3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpfl ichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden. (4) Wer die Erfüllung der Wehrpfl icht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pfl icht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten. ## Umfassende Landesverteidigung Sie dient der Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität; hiezu zählen auch der Schutz WEISSBUCH 2006 Der Art. 9a B-VG gehört zu den Kernpunkten der Wehrverfassung. Er wurde im Rahmen einer umfassenden Novelle des B-VG im Jahre 1975 eingefügt. Die damaligen Hauptinhalte waren die Verankerung der umfassenden Landesverteidigung sowie die verfassungsrechtliche Verankerung der allgemeinen Wehrpfl icht und der Möglichkeit eines Ersatzdienstes. Seit 1. Jänner 1998 ist auch die Möglichkeit zu freiwilligen Wehrdienstleistungen von Frauen enthalten. und die Verteidigung der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der ![35_image_0.png](35_image_0.png) Einwohner vor gewaltsamen Angriff en von außen. Als Teilbereiche der umfassenden Landesverteidigung sind die militärische, geistige, zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung normiert. Frauen beim Bundesheer sind längst eine Selbstverständlichkeit. Foto: Bundesheer Das Bekenntnis Österreichs zur umfassenden Landesverteidigung wird in dogmatischer Hinsicht als so genannte "Staatszielbestimmung" angesehen. Derartige Bestimmungen gewähren keinerlei (durchsetzbare) subjektive Rechte; sie stellen vielmehr eine Art Verfassungsauftrag an sämtliche Staatsorgane - sowohl an die einfache Gesetzgebung als auch an die Vollziehung - dar. ## Allgemeine Wehrpfl Icht Die allgemeine Wehrpfl icht besteht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger (nähere Regelung im Wehrgesetz 2001, insbesondere auch die jeweils relevanten Altersgrenzen) bei gleichzeitigem Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen mit Verpfl ichtung zur Leistung eines Ersatzdienstes. Eine nähere Regelung fi ndet sich im Zivildienstgesetz 1986, wo der Ersatzdienst auch zuerst verfassungsrechtlich verankert wurde. ## Wehrdienst Von Frauen Österreichische Staatsbürgerinnen können auf (absolut) freiwilliger Basis als Soldatinnen im Bundesheer Wehrdienst leisten und diesen Dienst aus freien Stücken beenden. ## Einrichtung Nach Den Grundsätzen Eines Milizsystems Nach Art. 79 Abs. 1 B-VG i.d.F. der B-VG-Novelle BGBl. Nr. 341/1988 ist mit Wirkung vom 1. Juli 1988 "das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten". Damit ist die milizartige Organisationsstruktur des Bundesheeres - größeres Heer mit milizartigem Charakter und Beibehaltung ständig präsenter Verbände - verfassungsrechtlich verankert; der einfache Wehrrechtsgesetzgeber ist an diese Organisationsform der militärischen Landesverteidigung gebunden. Der Verfassungsgesetzgeber ist bei der Verankerung des Milizsystems im Jahre 1988 von folgenden drei Hauptkomponenten des österreichischen Milizsystems ausgegangen: + eine vergleichsweise kurze Grundwehrdienstdauer sowie zusätzlich periodische, über einen längeren Zeitraum verteilte Wiederholungsübungen, + eine Gestaltung der Schutz- und Verteidigungsaufgabe (zumindest überwiegend) nicht im Wege einer berufsmäßigen Institution, sondern als Gemeinschaftsaufgabe, + die Existenz eines bestimmten, vergleichsweise kleinen Anteiles eines "stehenden Heeres" zur Sicherstellung einer raschen Reaktionsfähigkeit im Anlassfall. Diese drei Eckpfeiler sind daher verfassungsrechtlich vorgegeben und stehen weder dem einfachen Gesetzgeber noch der Vollziehung zur Disposition. ## 3.1.2. Wehrgesetz 2001 (Wg 2001) Im WG 2001 ist auf Basis der Bundesverfassung (B-VG) das Wehrwesen grundlegend geregelt. Es enthält u. a. die Bestimmungen über das Wehrsystem und über die Aufgaben des Bundesheeres (militärische Landesverteidigung; Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit; Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges; Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste), Ausübung der Befehlsgewalt sowie Bestimmungen grundsätzlicher militärischer Angelegenheiten. Weiters regelt das WG 2001 Stellung, Ergänzung und Wehrdienst, Präsenzdienstleistung und enthält Bestimmungen über den Miliz- und Reservestand sowie über Pfl ichten und Rechte der Soldaten. ## 3.1.3. Mitwirkung Im Rahmen Der Gasp Geltende Rechtslage (B-VG Art. 23 f): ## Artikel 23F. (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufgrund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza mit. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses Vertrages sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen zu einem oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. (...) Beschlüsse des Europäischen Rates zu einer "gemeinsamen Verteidigung der EU" sowie zu einer "Integration der WEU in die EU" bedürfen einer parlamentarischen Behandlung nach Art. 44 Abs. 1 und 2 B-VG - wie ein Verfassungsgesetz. Eine Zustimmung zu Maßnahmen im Rahmen der GASP, die eine Verpfl ichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder Einzelpersonen in das Ausland bewirken würden, ist nur unter dem Vorbehalt einer Durchführung des für eine solche Entsendung verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens zulässig. Aufgaben nach Art. 17 Abs. 2 des EU-Vertrages (in der Fassung des Vertrages von Nizza) schließen ein: + humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, + friedenserhaltende Aufgaben und + Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaff ender Maßnahmen. Diese Umschreibung umfasst sämtliche der so genannten *Petersberg-Aufgaben* der WEU, zu denen militärische Einheiten der WEU-Mitgliedstaaten nach der *Petersberg*-Erklärung des WEU-Ministerrates vom 19. Dezember 1992 neben der gemeinsamen Verteidigung auch eingesetzt werden dürfen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass damit nunmehr eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage zur Teilnahme Österreichs auch an allfälligen Kampfeinsätzen zur Friedensschaff ung im Rahmen der GASP der EU - auch ohne entsprechenden UNO-Beschluss - besteht. Die ebenfalls verfassungsrechtlich verankerte immerwährende Neutralität Österreichs ist demnach in diesem Bereich jedenfalls "zurückgedrängt". WEISSBUCH 2006 ## 3.1.4. Rechtsnormen Für Internationale Aufgaben Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das ## Ausland (Kse-Bvg) Das BVG über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) wurde im Wesentlichen verabschiedet, um für ein solidarisches Engagement Österreichs im Rahmen von OSZE, EU und NATO/PfP, aber auch für Hilfeleistung auf Ersuchen eines Staates sowie für Übungen und Ausbildungen im Ausland die innerstaatlichen Voraussetzungen zu schaff en. ## Truppenaufenthaltsgesetz Im § 2 dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, den Aufenthalt fremder Truppen in Österreich zu gestatten. Der Zweck des Aufenthaltes kann die Durchführung eines Beschlusses der VN, der EU oder der OSZE, die Teilnahme an einer Friedensoperation im Rahmen internationaler Organisationen, die Teilnahme an Übungs- und Ausbildungsvorhaben, die Durchführung von Such-, Rettungs- und Katastrophenhilfsmaßnahmen etc. umfassen. ## 3.1.5. Bundesverfassungsgesetz Über Die Neutralität Österreichs Österreich hat mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955, BGBl Nr. 211, über die Neutralität Österreichs "aus freien Stücken" seine "immerwährende Neutralität" erklärt. Dieses BVG wurde den damals bestehenden Staaten zur Kenntnisnahme übermittelt. Durch die Verankerung der immerwährenden Neutralität in einem österreichischen Rechtsakt wird klargestellt, dass die Festlegung auf den Neutralitätsstatus allein Sache Österreichs ist. Mit Aufl ösung des Warschauer Paktes und mit Beendigung des politisch-ideologischen Ost-West-Konfl iktes hat die Neutralität viel an außenpolitischer Bedeutung eingebüßt. Stärker betont wird nun die Pfl icht zur internationalen Solidarität (siehe oben, KSE-BVG). Die immerwährende Neutralität ist im Beitrittsvertrag zur EU nicht erwähnt. Da im Rahmen der GASP auch einseitige Wirtschaftssanktionen beschlossen werden, was sich mit dem herkömmlichen Verständnis der Neutralität kaum vereinbaren lässt, hat Österreich in Art. 23f B-VG ausdrücklich eine umfassende Mitwirkung an der GASP, einschließlich der Anordnung von einseitigen Wirtschaftssanktionen gegenüber Drittstaaten, beschlossen. Geltende Rechtslage (BVG über die Neutralität Österreichs): Artikel I. (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen. (...) Nach herrschender Lehre und Praxis hat sich der Begriff sinhalt der immerwährenden Neutralität durch die umfassenden sicherheitspolitischen Änderungen im letzten Jahrzehnt massiv gewandelt. Demnach hat die österreichische Neutralität folgende Kerninhalte: + das Verbot des Beginnens von Kriegen und der aktiven Teilnahme an solchen, + das Verbot eines Beitrittes zu einem Militärbündnis. # 3.2. Gesetzesänderungen 2005 Und 2006 ## 3.2.1. Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 - Wräg 2005 Mit dem WRÄG 2005 (BGBl. I Nr. 58) wurden das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Militärbefugnisgesetz geändert. In Umsetzung von Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wurden mit dem WRÄG 2005 folgende Änderungen durchgeführt: + Öff nung von Milizfunktionen für Frauen (§ 1 Abs. 2 WG 2001), + Fixierung der Dauer des Grundwehrdienstes mit ausschließlich 6 Monaten (§ 20 WG 2001, ab 1. Jänner 2008), + Abschaff ung der Truppenübungen (§ 20 WG 2001, ab 1. Jänner 2008), + Umwandlung der Kaderübungen in Milizübungen (§ 21 WG 2001, ab 1. Jänner 2008), + Einführung von Geld- und Sachprämien im Präsenz- und Ausbildungsdienst (§§ 4a und 12 Abs. 4 HGG 2001, ab 1. Jänner 2008), + Verdoppelung der Erfolgsprämie bei erfolgreichem Abschluss einer vorbereitenden Kader- (Miliz-)ausbildung (§ 5 Abs. 2 HGG 2001), + Erhöhung der Einsatzprämie um 10% (§ 9 HGG 2001, ab 1. Jänner 2008), + Einführung einer Milizprämie für Milizübungen bzw. bis Ende 2007 für Kaderübungen (§§ 9a und 61 Abs. 15 HGG 2001). Mit dem WRÄG 2005 wurden sämtliche auf ![38_image_0.png](38_image_0.png) einfachgesetzlicher Ebene zu realisierenden Empfehlungen der Bundesheerreformkommission umgesetzt. ## 3.2.2. Wehrrechtsänderungsgesetz 2006 - Wräg 2006 Mit dem WRÄG 2006 (BGBl. I Nr. 116) wurden das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Heeresversorgungsgesetz geändert. Mit dem WRÄG 2006 wurden im Wesentlichen folgende Änderungen durchgeführt: + Umbenennung der Bundesheer-Beschwerdekommission in "Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission" und Schaff ung eines Präsidiums (§ 4 WG 2001), + Einführung einer Militär-Anerkennungsmedaille für besondere Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet für die militärische Landesverteidigung (§§ 8a bis c MAG 2002), Milizsoldaten tragen wesentlich zur Einsatzfähigkeit des Österreichischen Bundesheeres bei. Foto: Bundesheer + Einführung eines Milizbeauftragten (§ 32a WG 2001), + Einführung einer Milizmedaille (bei dauernder Beendigung einer Funktion in der Einsatzorganisation oder bei Leistung von freiwilliger Milizarbeit über 30 Tage §§ 14a bis c MAG 2002). Mit der Einführung eines Milizbeauftragten fi ndet die Miliz als integraler Bestandteil des Bundesheeres künftig auch eine organisatorische Entsprechung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Damit soll nicht nur die Bedeutung der Miliz für das Bundesheer hervorgehoben, sondern auch sichergestellt werden, dass mit der verstärkten Einbindung des Milizbeauftragten in die umfassende Aufgabenerfüllung des Bundesheeres die Interessen der Miliz bestmöglich wahrgenommen werden. Der Milizbeauftragte hat das Recht, an Planungsvorhaben betreffend die Angelegenheiten des Milizsystems mitzuwirken und den Bundesminister für Landesverteidigung zu beraten. ## 3.2.3. Änderung Im Militärbefugnisgesetz Mit BGBl. I Nr. 115/2006 erfolgte die Anpassung der Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten im MBG an die inhaltlich vergleichbaren Bestimmungen der durch die SPG-Novelle 2006 ins *Sicherheitspolizeigesetz* (SPG) aufgenommenen Normen. Aufgrund der umfassenden Änderungen der Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten nach dem SPG wurden die vergleichbaren Normen hinsichtlich der Weisungsfreistellung und der Bestellungsmodalitäten des Rechtsschutzbeauftragten nach dem MBG entsprechend modifi ziert. ## 3.3. Internationale Rechtsgrundlagen 3.3.1. Uno, Eu, Nato/Pfp, Osze Satzung der Vereinten Nationen (UN-Charta) Artikel 2. Die Organisation und ihre Mitglieder handeln in Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen: [...] 5. Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand. [...] ## Artikel 25. Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrates im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen. ## Vertrag Über Die Eu In Der Fassung Des Vertrages Von Nizza Artikel 17 (1) Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfasst sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Union betreff en, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt. Er empfi ehlt in diesem Fall den Mitgliedstaaten, einen solchen Beschluss gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen. Die Politik der Union nach diesem Artikel berührt nicht den besonderen Charakter der Sicherheitsund Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten; sie achtet die Verpfl ichtungen einiger Mitgliedstaaten, die ihre gemeinsame Verteidigung in der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) verwirklicht sehen, aus dem Nordatlantikvertrag und ist vereinbar mit der in jenem Rahmen festgelegten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. [...] NATO-Partnerschaft für den Frieden (NATOPfF) NATO-Partnerschaft für den Frieden; Einführungsdokument [...] Österreich ist zu einer Kooperation mit der NATO und anderen PfF-Partnern insbesondere in den Bereichen friedenserhaltende Operationen, humanitäre und Katastrophenhilfe sowie Suchund Rettungsdienste bereit. [...] Im Bereich friedenserhaltender Operationen ist die Mitarbeit an der PfF auf eine Verbesserung der österreichischen Fähigkeiten für internationale Einsätze unter der Autorität der VN oder im Rahmen der OSZE ausgerichtet. Im Bereich der humanitären und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste ist Österreich daran interessiert, seine diesbezüglich vorhandenen militärischen und zivilen Potenziale auf den Bedarf internationaler Vorsorgemaßnahmen hin zu adaptieren sowie an der Weiterentwicklung internationaler Richtlinien mitzuwirken. Die österreichische Teilnahme soll zu einer Verbesserung der multinationalen Kooperationsund Kommunikationsfähigkeit des Bundesheeres und betroff ener ziviler Stellen führen. Dazu zählt ![40_image_0.png](40_image_0.png) anderen Streitkräften zum Zwecke friedenserhaltender Operationen, der humanitären und Katastrophenhilfe sowie hinsichtlich Such- und Rettungsdiensten besser kooperieren und allenfalls gemeinsam operieren zu können. Experten im Gespräch während einer NATO-PfP Übung Foto: Bundesheer Mitwirkung an der vertieften Partnerschaft für den Frieden; Erstreckung der Zusammenarbeit auf das volle Spektrum friedensunterstützender Operationen [...] 1. [Die] "vertiefte Partnerschaft" sieht u.a. verstärkte politische Konsultationsmöglichkeiten zwischen der NATO und den Partnern, eine verstärkte regionale Kooperation, eine zunehmende Rolle der PfP im Rahmen des Krisenmanagements sowie die stärkere Einbeziehung der Partner in Planungs- und Entscheidungsprozesse vor, soweit letztere gemeinsame Anliegen betreff en. Außerdem ermöglicht die "vertiefte Partnerschaft" die Abstellung von Personal der Partnerstaaten in verschiedene Kommandostellen der NATO [...] und zielt auf eine Angleichung der militärischen Planungs- und Überprüfungsprozesse zwischen der NATO und den Partnern ab. [...] Den militärischen Schwerpunkt des Übergangs von der bisherigen zur "vertieften Partnerschaft für den Frieden" bildet das Ziel, die Fähigkeit der Partner zur operationellen Zusammenarbeit (Interoperabilität) auf das "gesamte Spektrum der Friedensoperationen" ("full range of peace support operations") auszuweiten [...]. Das - von PfP nunmehr erfasste - Spektrum militärischer Einsatzformen deckt sich damit in etwa mit den "Petersberg-Aufgaben" [...] der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union [...]. ## 3.3.2. Verträge Und Abkommen Im Bereich Host Nation Support Unter *Host Nation Support* (HNS) sind alle zivilen und militärischen Unterstützungsleistungen auf einem Hoheitsgebiet eines Gastgeberlandes/Aufnahmestaates (*Host Nation*) zu verstehen, die für eine bestimmte Aufenthaltsdauer defi nierten (Streit)Kräften aus den jeweiligen Entsendestaaten (*Sending Nation*) gewährt werden. Daher kann zwischen der Gewährung von *Host Nation Support* in Österreich (HNS/Ö) und der Bereitstellung von Host Nation Support in einem Einsatzraum (HNS/ER) für entsandte Kräfte unterschieden werden. ## Host Nation Support In Österreich Der HNS/Ö ist die Summe der zivilen und militärischen Leistungen der Republik Österreich als Gastgeberland gegenüber befreundeten Streitkräften und nationalen sowie internationalen Organisationen (inkl. NGOs) während Aufenthalt oder Transit derselben auf österreichischem Hoheitsgebiet, welcher im Zuge von Friedensunterstützenden Einsätzen oder von Hilfseinsätzen grundsätzlich gegen Refundierung gewährt wird. Hierbei werden durch das ÖBH nicht gebundene militärische Ressourcen bereitgestellt und zivile Leistungen vermittelt. ## Host Nation Support Im Einsatzraum Host Nation Support im Einsatzraum (HNS/ER) in einer *Host Nation* ist ein Verfahren, welches bei Aufenthalt oder Transit zur Verminderung und Vereinfachung der logistischen Abläufe immer angestrebt wird. HNS/ER erfordert im internationalen Planungsablauf (*Force Generation*) eine rechtzeitige Festlegung der Verfahren und eine Klärung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Abschluss von bilateralen oder multinationalen Verträgen bedarf genauer Planung, zeitgerechter Festlegung der benötigten bzw. erwarteten Leistungen und einen Zeitvorlauf. Auf Grund der genannten Bedürfnisse werden in der Folge bilaterale oder multilaterale Abkommen der Streitkräftegruppierungen / internationalen Organisationen geschlossen. (*Memorandum of Understanding*/MOU; *Technical Agreements/Arrangements*/TAs). # 3.4. Perspektiven - Geplante Änderungen Der Wehrverfassung In Umsetzung von Empfehlungen der Bundesheerreformkommission sind folgende Änderungen der Wehrverfassung geplant: + Änderung des Freiwilligkeitsprinzips bei Auslandsentsendungen (verpfl ichtende Auslandseinsätze für neu eintretende und Optionsmöglichkeit für bereits im Dienststand befi ndliche Berufssoldaten); + Neufassung des Art. 9a B-VG und ![42_image_0.png](42_image_0.png) Landesverteidigung" in "Umfassende Sicherheitsvorsorge"; + Modifi zierung des Art. 79 B-VG im Hinblick auf die Umstrukturierung und Erweiterung des Aufgabenbereiches des Bundesheeres; + Verwaltungsvereinfachungen bei Entsendungen nach dem KSE-BVG; + Schaff ung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für eventuelle Ausgliederungen. Foto: Bundesheer AUFGABEN **UFGABEN DES** BUNDESHEERES UNDESHEERES . ![43_image_0.png](43_image_0.png) 44 Die Aufgaben des Bundesheeres leiten sich prinzipiell aus gesetzlichen und auch politischen Vorgaben ab. Neben den primären Vorgaben, die sich aus der nationalen Rechtslage und aus Beschlüssen politischer Gremien ergeben, erlangten insbesondere in den 90er Jahren durch die Mitgliedschaft Österreichs bei der EU und die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden internationale rechtliche, politische und militärische Dokumente für die Entwicklung des Bundesheeres zunehmende Bedeutung. ## 4.1. Nationale Vorgaben 4.1.1. Gesetzliche Vorgaben Nationale gesetzliche Vorgaben, aus denen ![44_image_0.png](44_image_0.png) die Aufgaben des Bundesheeres resultieren, lassen sich prinzipiell in folgender Übersicht darstellen: ![44_image_1.png](44_image_1.png) ## 4.1.2. Politische/Strategische Vorgaben Neben den Gesetzen, welche die Aufgaben des Bundesheeres - zum Teil sehr allgemein - festschreiben, hatten in 2005/06 für das Bundesheer folgende politische (militär-)strategische Vorgaben verbindlichen Charakter: + *Österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin* (Dezember 2001) und davon abgeleitet + *Empfehlungen der Bundesheerreformkommission* (Juni 2004) und die daraus resultierenden Beschlüsse des Nationalen Sicherheitsrates (Mai 2005) und der Bundesregierung (Mai 2005 und Juni 2005) sowie die + *Teilstrategie Verteidigungspolitik* (Februar 2005). ## 4.1.2.1. Österreichische Sicherheits- Und Verteidigungsdoktrin Am 12. Dezember 2001 wurde die *Österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin* durch das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien im Sinne eines umfassenden Richtliniendokumentes für die Gestaltung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und damit zusammenhängender Teilstrategien beschlossen. Obwohl der Beschluß dieser Doktrin nicht in Form eines Gesetzes erfolgte, stellt sie als Entschließung des Nationalrates eine leitende Grundlage für das Bundesheer dar, weil sie den politischen Willen dieser gesetzgebenden Körperschaft und damit Österreichs ausdrückt. Die Doktrin basiert auf den Prinzipien der umfassenden Sicherheit, der präventiven Sicherheit (dieses Prinzip stellt als Ablöse für das Bedrohungsreaktionskonzept die aktive Teilnahme an internationalen Maßnahmen zur Konfl iktverhütung und zum Krisenmanagement in den Vordergrund) und der europäischen Solidarität (als Ersatz für das Konzept einer autonomen Sicherheitspolitik). In der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin werden v.a. folgende Empfehlungen, die eine Auswirkung auf die Entwicklung des Bundesheeres haben, gegeben: a) Empfehlungen mit vorwiegend nationalem Bezug + umfassende Information der österreichischen Bevölkerung über die Sicherheitslage (Mitwirkung des Bundesheeres), + Weiterentwicklung der Umfassenden Landesverteidigung zum System der umfassenden Sicherheitsvorsorge (Mitwirkung des Bundesheeres), + Gewährleistung einer militärischen Verteidigungsfähigkeit, abgeleitet aus der konkreten militärstrategischen Lage durch die b) Empfehlungen mit vorwiegend internationalem Bezug + europäische Kooperation und Intensivierung des nachrichtendienstlichen Informationsaustausches, + weiterer Ausbau der österreichischen Katastrophenhilfe im internationalen Rahmen, + Leistung eines angemessenen Beitrages zu internationalen Bemühungen um Friedenssicherung, Konfl iktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge, + Fortsetzung des österreichischen Engagements in internationalen Institutionen (VN, OSZE, PfP etc.), + Unterstützung der Weiterentwicklung der ESVP bzw. aktive und solidarische Mitwirkung an der ESVP, + Entwicklung und Erhaltung der Fähigkeit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Verteidigung in adäquater Stärke, + Befähigung des Bundesheeres zur Teilnahme am gesamten Spektrum der *Petersberg-Aufgaben* im multinationalen Rahmen bis zum Umfang einer Brigade bzw. eines "Brigadeäquivalents", + Sicherstellung eines Höchstmaßes an Schutz für Gesundheit und Leben der Truppen und des einzelnen Soldaten, + Herstellung der Interoperabilität für die Durchführung friedensunterstützender Einsätze im Ausland sowie zur Verteidigung Österreichs, + Abdeckung des gesamten militärischen Aufgabenspektrums (dies kann derzeit nur durch Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpfl icht bewältigt werden); dieses Anforderungsprofi l erfordert eine stufenweise Erhöhung des Professionalisierungsgrades und des Freiwilligenanteiles im ÖBH, + Sicherstellung von Kapazitäten für Assistenzeinsätze zur Hilfeleistung bei Katastrophen, für das BMI im Falle terroristischer Bedrohungen sowie zur sicherheitspolizeilichen Grenzüberwachung und zum Objektschutz, + ständige Überprüfung der Zielsetzungen und Zielerreichung für die Streitkräfte, + Erzielen von Synergieeff ekten im Rahmen von Rüstungskooperationen, + Sicherstellung der notwendigen budgetären, personellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Aufgaben des Bundesheeres, + periodische Herausgabe (alle zwei Jahre) eines Weißbuches über das Bundesheer mit einer Zehnjahresperspektive, + Ausschöpfen der Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden. ## 4.1.2.2. Teilstrategie Verteidigungspolitik Die Verwirklichung der österreichischen Sicherheitspolitik im Rahmen einer *umfassenden Sicherheitsvorsorge* (gem. Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin) beruht auf einem systematischen Zusammenwirken verschiedener Bereiche der Politik auf der Basis entsprechender Teilstrategien. Im Zuge der Entschließung zur Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin ersuchte der Nationalrat die Bundesregierung, auf Grundlage der vorliegenden Empfehlungen für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche (Außenpolitik, Verteidigungspolitik, Innere Sicherheit, Verkehrs- und Infrastrukturpolitik, Bildungs- und Informationspolitik, Wirtschaftspolitik, Landwirtschaftspolitik, Finanzpolitik sowie IKT-Sicherheit) entsprechende Teilstrategien auszuarbeiten. Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat dazu im Mai 2003 den Entwurf der Teilstrategie *Verteidigungspolitik* vorgelegt. Die Bundesheerreformkommission empfahl in ihrem Bericht vom 14. Juni 2004, "*den Entwurf der Teilstrategie Verteidigungspolitik unter* Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission zu überarbeiten und … dem Ministerrat zur Beschlussfassung zuzuleiten". Dieser "neuen" *Teilstrategie Verteidigungspolitik* hat der Verteidigungsminister Ende Februar 2005 zugestimmt und sie gleichzeitig als verbindliche Grundlage für die weiteren Planungen und Bearbeitungen im BMLV festgelegt. Einleitend wird in der *Teilstrategie Verteidigungspolitik* die sicherheitspolitische Grundfunktion des Österreichischen Bundesheeres als Instrument der Republik Österreich dargestellt, das ![46_image_0.png](46_image_0.png) und zum Schutz der Bevölkerung sowie zu einer angemessenen Beteiligung an militärischen Maßnahmen der internationalen Konfl iktverhütung bzw. des Krisenmanagements Der Nationalrat ersuchte die Bundesregierung für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche entsprechende Teilstrategien auszuarbeiten. Foto: Haderer, parlament.gv.at aufweist. Damit leistet das Bundesheer einen adäquaten Beitrag zur Sicherheit und Stabilität Europas sowie in Räumen, die im strategischen Interesse Österreichs und der EU liegen. Nach der Darstellung der Ziele und Aufgaben der österreichischen Verteidigungspolitik wird im Rahmen einer Analyse des IST-Standes die Ausgangssituation dargestellt. Dabei wird die Entwicklung des Bundesheeres aufgrund der eurostrategischen Lageentwicklung aus dem Kalten Krieg bis heute einschließlich der Auswirkungen des EU-Beitritts Österreichs und der NATO/PfP erläutert. In diesem Zusammenhang wird abschließend festgestellt: *"Das Bundesheer ist im aktuellen Status nur* eingeschränkt in der Lage, den steigenden Anforderungen internationaler Operationen gerecht zu werden. Vor allem bei der Ausrüstung und der personellen Verfügbarkeit besteht ein erheblicher Nachholbedarf. Angesichts der dynamischen internationalen Streitkräfteentwicklung muss sichergestellt werden, dass dieser rasch gedeckt wird, weil bei einem Anhalten dieser Trends ein vollständiger Verlust der Zusammenarbeitsfähigkeit und damit eine erhebliche Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes zu befürchten wäre". In weiterer Folge wird das Risiko-, Gefährdungs- und Bedrohungsbild detailliert dargestellt, wobei zwischen strategischen/machtpolitischen Risiken (Staats- und Ordnungsverfall an der europäischen Peripherie, konventionelles Restrisiko), subkonventionellen Risiken (internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaff en und weit reichender Einsatzmittel, *Organisierter Kriminalität,* unkontrollierte Migrationsbewegungen, Cyber warfare) und Zivilisationsrisiken (Natur-, technische und ökologische Katastrophen sowie epidemische Krankheiten) unterschieden wird. Hinsichtlich der Aufgaben und Fähigkeiten des Bundesheeres und deren Entwicklung wird in der Teilstrategie festgehalten: Vorbemerkung: Die grundlegenden Aufgaben des Bundesheeres sind die militärische Landesverteidigung, die solidarische Beteiligung an Maßnahmen im Rahmen der ESVP sowie an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste. Die Sicherstellung der Fähigkeit zum Schutz der Souveränität im nationalen Rahmen ist dabei zentrale Voraussetzung für eine Beteiligung an internationalen Stabilisierungs- und Krisenmanagementaufgaben. Ein angemessenes nationales militärisches Potential, das gegebenenfalls auch in ein europäisches Verteidigungssystem eingebracht werden kann, bleibt daher von grundlegender Bedeutung. Durch die Erhaltung und Weiterentwicklung von grundlegenden militärischen Fähigkeiten, insbesondere der Führungskompetenz und der technologischen Kompetenz, wird der politischen Führung die Handlungsfreiheit gegeben, auf strategische Lageänderungen fl exibel reagieren zu können. Mittel- bis langfristig wären im Rahmen einer europäischen Kooperation abgestimmte militärische Kompetenzen anzustreben. Die Entwicklung des Bundesheeres orientiert sich insbesondere an der Entwicklung der ESVP und - soweit erforderlich - auch der NATO/PfP. Im Sinne der nachstehend angeführten Aufgaben ist ein einheitlicher Beitrag gleich gestalteter Kräfte vorzusehen, gleichgültig, ob der politische Rahmen einer Friedensunterstützenden Operation von der EU, der NATO, der UNO bzw. der OSZE gestellt wird. Ein wesentliches Element der Teilstrategie bildet die Darstellung der zukünftigen Aufgaben und der geforderten Fähigkeiten des Bundesheeres. Abgeleitet aus der militärstrategischen Lage und auf der Grundlage der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin hat das Bundesheer die folgenden Aufgaben zu erfüllen sowie die entsprechenden Fähigkeiten aufzuweisen: + Sicherstellung und permanente Erhaltung eines strategischen Lagebildes zur Krisenfrüherkennung bzw. als nationaler Beitrag für die multinationale Ebene. + Erhaltung der staatlichen Souveränität auf dem eigenen Territorium und im Luftraum sowie Schutz der österreichischen Bevölkerung und der strategisch bedeutenden Infrastruktur. Dies schließt die Fähigkeit zum "Host Nation Support" von ausländischen Kräften im Rahmen einer Friedensoperation mit ein. + Personelle und materielle Vorbereitung und Führung im gesamten Einsatzspektrum. + Leistung eines militärischen Beitrages im Bereich der Konfl iktverhütung im Rahmen einer präventiven Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen, militärische Kontakte zu ausländischen Armeen, vorbeugende Stationierung von Truppen in Krisengebieten, Maßnahmen der Rüstungskontrolle und im Sinne der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaff en, militärdiplomatische Maßnahmen, Überwachung von Sanktionen, etc.). + Teilnahme am gesamten Spektrum des internationalen Krisenmanagements auf einer Ebene, die einen dem Gewicht Österreichs entsprechenden Einfl uss auf die Maßnahmen des Krisenmanagements sichert. + Überwachung und regionale Sicherung des Luftraumes (aktiv und passiv) einschließlich einer Kooperation mit den LuftraumüberwachungsSystemen von Nachbarstaaten in der Qualität der Luftverteidigung sowie anlassbezogen die Beteiligung an der Luftkomponente internationaler Operationen. + Sicherheitspolizeiliche Unterstützung der Sicherheitsbehörden, die vor allem hinsichtlich fl ächendeckender Aufgaben auf verstärkten Technik-Einsatz auszurichten ist. Entsprechende militärisch relevante Fähigkeiten zur Assistenzleistung sind insbesondere in den Bereichen der neuen Risiken Terrorismus, Proliferation, Organisierte Kriminalität und der Informations-, Kommunikations- und Technologiesicherheit inklusive der dafür erforderlichen nachrichtendienstlichen Kapazitäten nutzbar zu machen. Damit ist auch die Fähigkeit zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, der demokratischen Freiheiten der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen verbunden. + Schutz eigener militärischer Infrastruktur und Sicherstellung einer aktiven Komponente für Gegenmaßnahmen im Bereich der militärischen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit zivilen Kommunikationseinrichtungen bzw. zur Unterstützung ziviler Systeme bei der Erhaltung der staatlichen Kommunikation ist auf Basis einer eigenständigen IKT-Komponente zu entwickeln. + Hilfeleistung nach Natur- oder von Menschen ausgelösten Katastrophen in Österreich. + Internationale humanitäre und Katastrophenhilfe. + Führung von Spezialeinsätzen in Österreich und im Rahmen von Auslandseinsätzen. Zur Erreichung dieser geforderten Fähigkeiten des Bundesheeres werden in der Teilstrategie Richtlinien zur Streitkräftentwicklung angesprochen. Weitere Punkte der Teilstrategie behandeln die zivilmilitärische Zusammenarbeit, die Ausbildung und die Miliz (die als integraler Bestandteil des Bundesheeres und seiner gesamtheitlichen Aufgabenerfüllung dargestellt wird). Betreff end den Streitkräfteumfang wird von einer Gesamtstärke von 55.000 Personen (einschließlich Miliz) ausgegangen. Abschließend werden die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen (Anstoßreform, Transformationsprozess, Budgetvolumen und -struktur, Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpfl icht, Auslandseinsatzverpfl ichtung, Umschichtung personeller Ressourcen zur Truppe und Herstellung der Interoperabilität) angesprochen. WEISSBUCH 2006 ## 4.1.3. Das Militärstrategische Konzept Des Österreichischen Bundesheeres Für das Österreichische Bundesheer waren im Berichtszeitraum 2005/06 folgende Konzepte der militärstrategischen Ebene maßgeblich: + das *Konzept für den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres* - Einsatzkonzept aus dem Jahr 2001 (ersetzt durch das MSK im April 2006) + das *Militärstrategische Konzept* - (MSK) sowie + verschiedene *Internationale Konzepte.* Das MSK stellt die Grundlage für die Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres dar. Foto: Bundesheer Das *Militärstrategische Konzept* als Kerndokument ersetzt das Einsatzkonzept aus dem Jahr 2001. Wurde im Einsatzkonzept 2001 (auf Basis der Heeresgliederung 92 und der Strukturanpassung 98) zwar bereits eine verstärkte Akzentuierung der Aufgabenstellung des Österreichischen Bundesheeres in Richtung "Auslandseinsätze" aufgezeigt, so blieb eine detailliertere Bearbeitung zur Umsetzung dieses Leitgedankens jedoch der Bundesheerreformkommission vorbehalten, die im Juni 2004 ihre Empfehlungen präsentierte. Diese Empfehlungen führten u.a. zur Überarbeitung des Entwurfs der Teilstrategie Verteidigungspolitik, die im Februar 2005 seitens des Verteidigungsministers als verbindliche Grundlage für die weiteren internen Planungen und Bearbeitungen festgelegt wurde. Das MSK baut auf diesen (politisch abgesicherten) Grundlagen auf und ist damit das zentrale Dokument im Rahmen der "Konzeption ÖBH". Das MSK stellt damit die Grundlage für die Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres von einer Armee, deren Bedeutung vorwiegend in der passiven Abhaltefähigkeit lag, zu Streitkräften, welche Teil eines multinationalen Ansatzes zur aktiven militärischen Konfl iktprävention und zum Krisenmanagement im Sinne gesamteuropäischer und damit auch österreichischer Interessen bilden, dar. Das Militärstrategische Konzept + beschreibt die Entwicklung der strategischen Lage der letzten Jahre sowie internationale Trends im Bereich der Streitkräfteentwicklung, + leitet daraus das Bedrohungs- und Risikobild für Österreich ab, + stellt die Konsequenzen für die Entwicklung des Bundesheeres dar, + beschreibt die Militärstrategischen Grundlagen (Militärstrategie Österreichs, *nationales* Ambitionsniveau, Aufgaben und Aufgabenträger, Fähigkeiten, strukturelle Ableitungen und ablauforganisatorische Erfordernisse) und + triff t grundsätzliche Aussagen zu den Anforderungen an ein Leitbild des Österreichischen Bundesheeres und der Vision des Bundesheeres bis 2025. 4.1.3.1. Militärstrategisches Konzept ![49_image_0.png](49_image_0.png) ![49_image_1.png](49_image_1.png) ## 4.1.3.2. Ableitungen Für Die Entwicklung Des Österreichischen Bundesheeres ![50_Image_0.Png](50_Image_0.Png) Die Tatsachen, dass das österreichische Territorium für sich auf planbare Zukunft nicht mehr von einem konventionellen militärischen Angriff bedroht ist, der klar erkennbare Bedarf an militärischen Fähigkeiten bei der solidarischen Beitragsleistung zu Einsätzen im Rahmen des internationalen Konfl iktmanagements und der Konfl iktprävention sowie der Bedarf einer angemessenen Schutzfähigkeit gegen aktuelle Bedrohungen bilden die bestimmenden Parameter für die Entwicklung des Bundesheeres. Auf Basis der angeführten sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundlagen gilt es, ein österreichisches militärisches Potential zu schaff en, das in der Lage ist, den militärischen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen gegen die aktuellen Bedrohungen zu gewährleisten. Gleichzeitig gilt es, einen solidarischen, substanziellen und der Leistungsfähigkeit des Staates angemessenen Beitrag zu militärischen Missionen im Interesse der Gemeinschaft freier, "westlich-demokratisch-marktwirtschaftlich" orientierter Staaten, insbesondere im Rahmen der EU als primäre politische Handlungsplattform sowie unter Berücksichtigung der VN-Charta, zu leisten. Vorrangiges Ziel der österreichischen Streitkräfteentwicklung bildet damit die Gewährleistung der Zusammenarbeitsfähigkeit mit Partnerstreitkräften bei Operationen der internationalen Konfl iktprävention und des Konfl iktmanagements (Interoperabilität) an Hand vereinbarter Standards sowie die Gewährleistung eines angemessenen quantitativen Potentials der Beitragsleistung, wie sie in der Teilstrategie Verteidigungspolitik als Anspruchsniveau festgelegt und im Folgenden detailliert wird. Die parallel zu gewährleistende Fähigkeit zur Beitragsleistung zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen soll auch unter Berücksichtigung des Ressourcenrahmens dabei aus einer einheitlichen Grundstruktur zu bewältigen sein. Der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen ist auch weiterhein eine wesentliche Aufgabe des Bundesheeres. Foto: Bundesheer ## 4.1.3.3. Militärstrategische Grundlagen - Militärstrategische Ziele Österreichs Militärstrategie ist Teil der (gesamtstaatlichen) Strategie und umfasst die Planung, Bereitstellung und Führung der Streitkräfte zur Erreichung politischer Ziele. Auf Ebene der militärstrategischen Führung wird der Einsatz der militärischen Kräfte und Mittel so aufeinander abgestimmt, dass ein auf die politischen Zielvorgaben hin ausgerichteter militärischer Beitrag sichergestellt werden kann. Die militärstrategische Führung obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung unter Abstützung auf den Chef des Generalstabes. Abgeleitet aus der Teilstrategie Verteidigungspolitik sind die militärstrategischen Ziele der Republik Österreich: + Aktive militärische Beitragsleistung im Rahmen der Konfl iktprävention sowie im Krisenmanagement und aktive militärische Mitwirkung an der Stabilisierung insbesondere des strategischen Umfeldes Europas zur Verhinderung negativer Auswirkungen von Krisen und Konfl ikten. + Aktive militärische Mitwirkung an der Umsetzung oder Durchsetzung europäischer Interessen im Sinne der Europäischen Sicherheitsstrategie + bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des militärischen Schutzes der nationalen Souveränität sowie der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. + Aufrechterhalten eines umfassenden Wissensstandes in taktischer sowie in operativer Hinsicht in Bezug auf militärische Kernfähigkeiten. ## 4.1.3.4. Nationales Ambitionsniveau (Nationaler "Level Of Ambition") Das ÖBH 2010 soll eine moderne, zur multinationalen Zusammenarbeit mit hoher Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung und Flexibilität ausgerichtete Struktur haben, welche auf die Vorgaben der EU und die Qualitätskriterien der NATO/PfP abgestimmt ist. Dies bedeutet für das ÖBH 2010: + Gewährleistung eines strategischen Lagebildes im Rahmen der Früherkennung einschließlich der neuen subkonventionellen Bedrohungsarten als Beitrag zur politischen Entscheidungsaufbereitung, zur Mitwirkung bei der nationalen Entscheidungsfi ndung und zur Unterstützung von österreichischen Kontingenten im Ausland. + Weiterentwicklung von auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichtete durchsetzungsfähige Streitkräfte und die Etablierung der Brigaden als zentrale Aufgabenträger der Landstreitkräfte, die über eine moderne Ausrüstung insbesondere im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, der Aufklärung, der Logistik, der Beweglichkeit und des Schutzes verfügen. + Gewährleistung von ausreichend präsenten Kräften für Inlandsaufgaben einschließlich der Luftraumüberwachung zeitgleich zu den Einsätzen im Ausland. Allenfalls, etwa bei Assistenzen, sind diese Kräfte auch unter Anwendung wehrgesetzlicher Maßnahmen bis hin zu einer Einberufung insbesondere von Milizkräften zum Einsatzpräsenzdienst zu ergänzen. + Sicherstellung kurzfristig verfügbarer Kapazitäten zur Führung einer multinationalen Framework-Brigade mit hoher Leistungs- und umfassender Aufgabenfähigkeit, einschließlich entsprechender Unterstützung. Eine Verweildauer im Einsatzraum von zumindest einem Jahr soll dabei gewährleistet sein. Der Einsatz soll in einem drei- bis vierjährigen Rhythmus wiederholbar sein. Teile dieser Kräfte können alternativ auch in einer *Battlegroup* zum Einsatz kommen. + Sicherstellung eines zeitlich unbegrenzten Einsatzes von bis zu zwei Bataillonen, auch in getrennten Einsatzräumen, jeweils aus weitgehend strukturierten Kräften alternativ zur Führung einer multinationalen Brigade, wobei die Fortführung eines Bataillonseinsatzes (Einsatz niederer Intensität) zeitgleich mit dem Einsatz der multinationalen *Framework*-Brigade in einem getrennten Einsatzraum als Maximalvariante sicherzustellen ist. + Flexible Ausweitung auch zeitgleich mit dem Einsatz der multinationalen *Framework*- Brigade auf eine zusätzliche (nicht strukturbegründende) Bataillonsaufgabe im Rahmen eines klassischen, multinational strukturierten *Peacekeeping*-Einsatzes unter verstärkter Abstützung auf Milizteile. + Entwicklung von Fähigkeiten und Kapazitäten für rasche und zeitlich befristete Einsätze (maximal drei Monate) von Spezialeinsatzkräften (Jagdkommando), Spezialkräften (ABC-Abwehr bzw. *Urban Search and RescueElemente*) oder anderen Einsatzkräften vorerst zumindest in Kompaniestärke, einschließlich des Transportes auch zeitgleich mit dem Einsatz der multinationalen *Framework*-Brigade. Diese Kapazitäten - einschließlich anlassbezogener Reserven - wären in Abhängigkeit zu den Entwicklungen des *Battlegroups Concept* der EU im Gesamtrahmen der vorstehenden Fähigkeiten zu strukturieren. Die hohe zeitliche Verfügbarkeit (*Readiness*-Kategorie 5 Tage) ist anlassbezogen oder im Rahmen eines multinationalen Bereitschaftssystems sicherzustellen. Ein Einsatz dieser Kräfte erfolgt gegebenenfalls auch zu Lasten der Brigade- bzw. Bataillonsaufgabe. + Bereithaltung einer nationalen Reserve zur Unterstützung laufender Operationen. ## 4.1.3.5. Allgemeines Zum Nationalen "Level Of Ambition"/Ausland Krisenprävention und Konfl iktverhütung können heutzutage am besten durch ein Zusammenwirken von einander funktionell ergänzenden und sich gegenseitig unterstützenden Institutionen gewährleistet werden. Zu diesen Institutionen zählen die VN, die EU, die NATO mit der Partnerschaft für den Frieden und dem Euroatlantischen Partnerschaftsrat sowie die OSZE und der Europarat. Die aktive Teilnahme an Maßnahmen dieser Institutionen mit einem militärischen Anteil ist für Österreich ein wichtiger Bestandteil seiner Sicherheitspolitik. Die militärische Beitragsleistung Österreichs geht dabei - wie bei allen vergleichbaren Staaten - vom Prinzip *Single Set of Forces* aus. Dies bedeutet, dass keine Parallelstrukturen innerhalb des Österreichischen Bundesheeres für die einzelnen sicherheitspolitischen Akteure entwickelt werden, sondern je nach außen- und sicherheitspolitischer Zielsetzung Einsätze im EU-, NATO/PfP- oder VN-Rahmen mit ein- und denselben Verbänden durchgeführt werden. Als zentraler Aufgabenträger der Landstreitkräfte hat sich die Ebene der Brigade etabliert. Die Qualitätskriterien an die österreichische Rahmenbrigade wer den insbesondere durch ![52_image_0.png](52_image_0.png) und der Fähigkeit zur multinationalen Zusammenarbeit bestimmt. Diese Kriterien werden innerhalb der EU bzw. NATO/PfP durch Prozesse gesteuert und überprüft. Die Teilnahme an diesen Prozessen ist für das Bundesheer Voraussetzung für die Zusammenarbeitsfähigkeit Österreichische Soldaten im Auslandseinsatz Foto: Bundesheer mit anderen Streitkräften und gleichzeitig die beste Möglichkeit, anhand erprobter und realistischer Aufgabenstellungen die Befähigung eigener Verbände zur militärischen Auftragserfüllung zu bewerten. Die neuen Erfordernisse liegen daher im Wesentlichen in folgenden Bereichen: + Österreichische Führung einer zum Kampf der verbundenen Waff en befähigten Brigade. + Abgestufte hohe zeitliche Verfügbarkeit; dies erfordert präsente Einheiten und Verbände (bis auf weiteres im Rahmen KIOP-KPE), die auch als nationale Reserve (oder als Teil einer multinationalen Reserve) zum Einsatz kommen können. + Größere Entfernungen der möglichen Einsatzräume zu Österreich bei - bezogen auf den Gefährdungsgrad - anspruchsvolleren Einsatzbedingungen (auch bei Einsätzen im Rahmen der VN); auch weit entfernte Regionen, die zum Interessengebiet der EU insgesamt zählen, können zu möglichen Einsatzräumen für Kräfte des Bundesheeres werden. ## 4.1.3.6. Allgemeines Zum Nationalen "Level Of Ambition"/Inland Die militärische Landesverteidigung wird in der gegenwärtigen militärstrategischen Risikound Bedrohungslage als Schutz der Souveränität und der Lebensgrundlagen der Bevölkerung verstanden. Schutz der Souveränität bedeutet die Gewährleistung der hoheitsrechtlichen Ordnung bzw. deren unmittelbare Wiederherstellung. Der Schutz der Lebensgrundlagen der Bevölkerung wird dahingehend interpretiert, dass durch einen entsprechenden militärischen Beitrag die Funktionsfähigkeit der strategischen Infrastruktur (insbesondere der Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Sanitätseinrichtungen) gewährleistet wird. Schutz ist als militärischer Beitrag im Rahmen einer umfassenden territorialen Sicherheitsvorsorge zu verstehen. Ein diesbezüglicher Einsatz (ausgenommen zur Luftraumüberwachung) wird aufgrund der spezifi schen Risiko- und Bedrohungslage jedenfalls als Assistenzeinsatz anzunehmen sein. Ein allfälliger eigenständiger militärischer Einsatz obliegt einer gesonderten Anordnung der Bundesregierung. Der militärische Beitrag zur umfassenden territorialen Sicherheitsvorsorge ist - neben der militärischen Luftraumüberwachung - auf unterschiedlichen Ebenen sicherzustellen: + im Rahmen des nachrichtendienstlichen Informationsaustausches, + als Objektschutz bzw. Bereithalten von Eingreifkräften aufgrund einer konkreten Lageentwicklung sowie + als allgemeine Unterstützung der Bevölkerung (Transportaufgaben, ABC-Spüraufgaben, Sanitätsversorgung etc.). Der hiefür erforderliche Kräftebedarf ist grundsätzlich aus dem Präsenzstand, gegebenenfalls auch unter Anwendung sonstiger wehrgesetzlicher Maßnahmen, abzudecken. Ausnahmen hiezu stellen vorausplanbare Ereignisse von besonderer politischer/wirtschaftlicher Bedeutung dar, bei denen der Kräftebedarf gegebenenfalls durch präventive Aufbietung von Miliz-Einheiten verstärkt werden kann (*Event-Schutz*). Die Luftraumüberwachung ist konsequent auf die Kernfähigkeit, nämlich auf Basis einer ständigen Luftraumüberwachung, die Luftraumsicherung bei Großveranstaltungen und sich abzeichnenden Bedrohungen aus der Luft sicherzustellen. Dabei sollen Schutzobjekte ![54_image_0.png](54_image_0.png) geschützt werden können. Die aktiven und passiven Komponenten der Luftraumüberwachung haben über die Fähigkeit zur multinationalen Zusammenarbeit bei der Über-wachung oder Sicherung des Luftraumes über Zentraleuropa, einschließlich bei Großveranstaltungen, zu verfügen. Gleichzeitig zu Einsätzen im Ausland sind auf nationalem Territorium die zivilen Behörden beim Schutz der Bevölkerung und ihrer Bedrohungen sowie bei der Hilfe nach Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen in einem Umfang von bis zu 10.000 Soldaten in präsent organisierten Verbänden zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das gleichzeitige Auftreten mehrerer Katastrophenszenarien (z.B. Hochwasser im Erdbebenszenario) möglich sein kann. Das Österreichische Bundesheer bei der Wasseraufbereitung. Foto: Bundesheer ## 4.1.3.7. Aufgaben Und Aufgabenträger Des Österreichischen Bundesheeres 4.1.3.7.1. Aufgaben von Truppen des Österreichischen Bundesheeres Die Darstellung der Aufgaben von Truppen des Österreichischen Bundesheeres (abgeleitet aus der Teilstrategie Verteidigungspolitik) dient im Rahmen der Streitkräfteplanung der fähigkeitsorientierten Strukturierung des Bundesheeres. Die angeführten Aufgaben sind zum Teil nur im multinationalen Verbund bewältigbar und Grundlage für die operativen Verfahren des Bundesheeres. ## Wahrung Der Lufthoheit (Luftraumüberwachung, Luftraumsicherung) Unter Luftraumüberwachung werden dabei die zur Wahrung der Lufthoheit ständig erforderlichen Maßnahmen verstanden. Im Rahmen der Luftraumsicherung werden zusätzliche Maßnahmen zur Verdichtung der Luftraumbeobachtung gefährdeter Lufträume ergriff en und gefährdete Objekte gegen Angriff e aus der Luft geschützt. ## Friedensunterstützende Einsätze Friedensunterstützende Einsätze sind Maßnahmen der VN und anderer kollektiver Sicherheitssysteme oder Koalitionen zur internationalen Krisenbewältigung im gesamten Aufgabenbereich der Streitkräfte, die Krisen entschärfen, deren Eskalation bis hin zu einem bewaff neten Konfl ikt sowie allenfalls auftretende Feindseligkeiten verhindern. Die zum Einsatz kommenden Teile des Bundesheeres erfüllen ihre Aufträge stets im multinationalen Verbund. ## Humanitäre Einsätze Im Ausland Humanitäre Einsätze umfassen neben der Hilfe für Flüchtlinge bzw. Vertriebene in Krisensituationen vor allem Einsätze zur Katastrophenhilfe. Voraussetzung für diese Einsätze ist die Beendigung bewaff neter Auseinandersetzungen. Sie bedürfen keines Mandats und keiner Zustimmung von Konfl iktparteien, hiefür ist lediglich das Ersuchen des von der Katastrophe betroff enen Landes erforderlich. Einsätze dieser Art sind daher gegebenenfalls im nationalen Alleingang zu bewältigen. ## Sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze Mit dem Wegfall einer konventionellen Bedrohung einschließlich deren Vorbereitung durch subkonventionell agierende gegnerische Kräfte ist auch deren militärische Abwehr im Rahmen eines Einsatzverfahrens Raumschutz obsolet. Demgegenüber wird der Schutz Österreichs und seiner Staatsbürger, von ausländischen Personen und Institutionen sowie von strategisch bedeutsamer Infrastruktur, im Zuge der Terrorismusabwehr, im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Assistenz, ein zunehmend wichtiger werdender Aufgabenbereich des Bundesheeres, der eine breite und fl exible Befähigung zur Wirksamkeit im gesamten Spektrum der Terrorabwehr erfordert. Darüber hinaus kann ein allfälliger eigenständiger militärischer Einsatz erforderlich werden, der einer gesonderten Anordnung der Bundesregierung bedarf. ## Katastrophenhilfe Im Inland Assistenzeinsatz zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges wird durch Unterstützung zur Bewältigung von Naturkatastrophen und ökologischen Problemen, - weiters durch Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Gefährdung durch radioaktives Material oder Verstrahlung infolge eines Störfalles geleistet. Katastrophen können sich neben nichtmilitärischen Ursachen auch als Ziel oder Auswirkung des transnationalen Terrorismus ergeben. Die Durchführung einfacher Arbeiten im Rahmen dieser Hilfeleistung kann grundsätzlich durch ![56_image_0.png](56_image_0.png) ![56_image_2.png](56_image_2.png) ![56_image_3.png](56_image_3.png) ![56_image_4.png](56_image_4.png) ![56_image_5.png](56_image_5.png) ![56_image_7.png](56_image_7.png) ![56_image_9.png](56_image_9.png) ![56_image_11.png](56_image_11.png) ![56_image_19.png](56_image_19.png) ![56_image_21.png](56_image_21.png) ![56_image_25.png](56_image_25.png) ![56_image_26.png](56_image_26.png) ![56_image_28.png](56_image_28.png) ![56_image_29.png](56_image_29.png) ![56_image_31.png](56_image_31.png) ![56_image_32.png](56_image_32.png) ![56_image_33.png](56_image_33.png) ![56_image_36.png](56_image_36.png) ![56_image_38.png](56_image_38.png) ![56_image_39.png](56_image_39.png) ![56_image_40.png](56_image_40.png) ![56_image_41.png](56_image_41.png) ![56_image_42.png](56_image_42.png) ![56_image_43.png](56_image_43.png) ![56_image_44.png](56_image_44.png) ![56_image_45.png](56_image_45.png) ![56_image_46.png](56_image_46.png) ![56_image_48.png](56_image_48.png) ![56_image_49.png](56_image_49.png) ![56_image_50.png](56_image_50.png) Mit voller Kraft voraus ![56_image_1.png](56_image_1.png) ![56_image_6.png](56_image_6.png) ![56_image_8.png](56_image_8.png) ![56_image_10.png](56_image_10.png) ![56_image_12.png](56_image_12.png) ![56_image_13.png](56_image_13.png) ![56_image_14.png](56_image_14.png) ![56_image_17.png](56_image_17.png) (Immunum ![56_image_15.png](56_image_15.png) ![56_image_16.png](56_image_16.png) ![56_image_18.png](56_image_18.png) ![56_image_20.png](56_image_20.png) ![56_image_22.png](56_image_22.png) ![56_image_23.png](56_image_23.png) ![56_image_24.png](56_image_24.png) ![56_image_27.png](56_image_27.png) ![56_image_30.png](56_image_30.png) ![56_image_34.png](56_image_34.png) ![56_image_35.png](56_image_35.png) ![56_image_37.png](56_image_37.png) ![56_image_47.png](56_image_47.png) 57 Katastrophenhilfe im Ausland: Das Österreichische Bundesheer bei Löscheinsätzen in Griechenland. Foto: Bundesheer alle Kräfte des ÖBH erfüllt werden. Gemessen an bisherigen Erfahrungen sind für die qualifi - zierte Hilfeleistung die Kräfte der Pionier- und ABC-Abwehrtruppe geeignet. Daneben werden auch Teile der Fliegertruppe für Erkundungs-, Transport-, Rettungs-, Berge- und Feuerlöschaufgaben herangezogen. ## Evakuierungen ![57_Image_0.Png](57_Image_0.Png) ![57_Image_1.Png](57_Image_1.Png) Evakuierungen sind militärische Einsätze, die mit dem Ziel eines sicheren Abtransportes eigener Staatsbürger aus Gefahrensituationen - auch bei bewaff netem Widerstand gegnerischer Kräfte - durchgeführt werden. Evakuierungen sind meist zeitkritisch und haben Priorität vor anderen Aufgaben. Da krisenhafte Entwicklungen im Regelfall stets auch Bürger anderer EU-Staaten betreff en, werden Evakuierungen im multinationalen Umfeld und in Form einer nationalen Beitragsleistung mit Spezialeinsatzkräften und anderen Teilen (Infanteriekräfte, Teile der Luftstreitkräfte wie z.B. die Transportfl iegertruppe etc.) durchgeführt. Kampf gegen irreguläre Kräfte im Ausland Unter dem Begriff "irreguläre Kräfte" werden Guerillas, Partisanen, aber auch Terroristen, Aufständische sowie gewaltbereite Gruppen Organisierter Kriminalität oder bewaff nete Banden im Einsatzraum, in denen Friedensunterstützende Operationen erfolgen, verstanden. Der Kampf gegen irreguläre Kräfte wird zum Schutz eines bereits im Auslandseinsatz befi ndlichen Kontingentes, gegebenenfalls auch zum Schaff en der Voraussetzungen für einen Einsatz oder zur Sicherung der Rückverlegung, durchgeführt. Die Beseitigung einer Bedrohung durch irreguläre Kräfte verlangt dabei nicht nur die Verstärkung getroff ener Schutzmaßnahmen, sondern aktives "Aufspüren" und Festsetzen/Ausschalten der Anführer dieser Kräfte sowie nachhaltige Zerschlagung ihrer Gruppierungen. Ziel dabei ist es, irreguläre Kräfte mit beweiskräftigen Dokumenten an die nationale oder internationale Gerichtsbarkeit zu übergeben. ## Beitrag Zu Einer Gemeinsamen Europäischen Verteidigung Da Europa verschiedenartigen, zum Teil wenig sichtbaren, insgesamt jedoch sehr ernsten Bedrohungen ausgesetzt ist, kommt einer umfassenden Verteidigung der Sicherheit der EU und ihrer Werte große Bedeutung zu. Ferne Bedrohungen können dabei im Zeitalter der Globalisierung die Sicherheit mehr bedrohen als näher gelegene. Da kein Land mehr in der Lage ist, die komplexen Probleme im Alleingang zu lösen, kommt der Weiterentwicklung der GASP, insbesondere der "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit" bzw. einer Beistandsgarantie zwischen EU-Mitgliedstaaten hohe Bedeutung zu. Der Beitrag des Österreichischen Bundesheeres zu einer sich gegebenenfalls entwickelnden gemeinsamen europäischen Verteidigung umfasst neben der unmittelbaren Verfügbarkeit vorhandener Fähigkeiten auch den Erhalt einer langfristigen Rekonstruktionsfähigkeit im europäischen Kontext. ## 4.1.3.7.2. Aufgabenträger Des Österreichischen Bundesheeres Das Österreichische Bundesheer ist so strukturiert, dass Einsatzaufgaben im Rahmen des Souveränitätsschutzes bzw. im Rahmen der internationalen Solidarität weitgehend aus dem Präsenzstand erfüllt werden können. Dies bedingt einen entsprechend hohen Personalstand in der Friedensgliederung. Das Bundesheer insgesamt bildet daher eine Einsatzorganisation, die sich in eine Grundorganisation und die Truppe teilt. Als Truppe werden jene Teile des Bundesheeres bezeichnet, die vorrangig für den "Kampf" vorgesehen sind. Unter Grundorganisation werden all jene Teile verstanden, die grundsätzlich der Sicherstellung von Einsätzen unter Aufrechterhaltung des Friedensbetriebes dienen, wobei einzelne Elemente der Grundorganisation auch für unmittelbare Einsatzaufgaben herangezogen werden und in diesem Sinne der Truppe zugerechnet werden können. ## Teilstreitkräfte Teilstreitkräfte sind jene Truppen- und Waff engattungen, deren primäre Aufgabenerfüllung gemeinsam erfolgt und die gemeinsam spezifi sche Mittel zum Einsatz bringen. Teilstreitkräfte sind grundsätzlich Land-, Luft- und Seestreitkräfte. Spezialeinsatzkräften kommt eine vergleichbare Rolle zu. Die Teilstreitkräfte des Bundesheeres sind: + *Landstreitkräfte*, + *Luftstreitkräfte* und + *Spezialeinsatzkräfte*. Die Umsetzung aller anfallenden Aufgaben und Aufträge obliegt im Wesentlichen den Truppengattungen. ## Truppen- Und Waff Engattungen Truppengattung ist die Bezeichnung für die nach funktionaler Zweckbestimmung zusammengefassten Waff engattungen. Truppengattungen des Österreichischen Bundesheeres sind: + *Führungstruppen*, + *Kampftruppen*, + *Kampfunterstützungstruppen* und + *Logistiktruppen*. Zu den *Führungstruppen* zählen *Stabstruppe,* Führungsunterstützungstruppe (FM-Truppe etc.), *Aufklärungstruppe* (einschl. Feldnachrichtendienst), *Ordnungstruppe* und Luftraumüberwachungstruppe. Zu den *Kampftruppen* zählen die Waff engattungen: *Jägertruppe* (mit der möglichen Zusatzqualifi kation Fallschirmjäger und Gebirgsjäger), Panzergrenadiertruppe, Panzertruppe, Kampffl iegertruppe, Fliegerabwehrtruppe und Jagdkommando. Zu den *Kampfunterstützungstruppen* zählen: ABC-Abwehrtruppe, Artillerietruppe, Pioniertruppe und *Transportfl iegertruppe*. WEISSBUCH 2006 Zu den *Logistiktruppen* zählen: *Versorgungstruppe* und *Sanitätstruppe*. In der Truppengliederung sind (zukünftig) Artillerietruppe und Teile der Aufklärungstruppe in Aufklärungs- und Artilleriebataillonen zusammengefasst. Kräfte für Informationsoperationen/ Psychologische Kriegsführung bzw. Aufgaben im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit erfordern aufgrund ihrer spezifi schen Aufgabenstellung in einer Operation eine eigene Ausbildung, eine eigene Struktur und verfügen über spezifi sche Einsatzarten. Obwohl sie damit die grundsätzlichen Kriterien von Waff engattungen erfüllen, gelten sie vorerst aufgrund ihrer geringen, in Entwicklung befi ndlichen personellen Kapazitäten aber noch nicht als solche. Ihr künftiger Status wird durch die Transformation bestimmt. ![59_image_0.png](59_image_0.png) ## 4.1.3.8. Strukturelle Vorgaben Das Österreichische Bundesheer ist so zu gliedern und zu strukturieren, dass Einsatzaufgaben im Rahmen des Souveränitätsschutzes bzw. im Rahmen der internationalen Solidarität weitgehend aus dem Präsenzstand erfüllt werden können. Dies bedingt einen relativ hohen Personalstand in der Friedensgliederung. Die Einsatzorganisation des Bundesheeres besteht aus einer *Friedens*- und einer *Mobilmachungsgliederung*, die sich wiederum in Truppe und Grundorganisation unterteilt. Die Mobilmachungsgliederung wird gebildet durch Auff üllung der Präsenzorganisation mit Miliz (Mobilmachungsanteile), selbständig strukturierte Milizverbände sowie durch "Expertenstäbe" der Miliz. Als ein wesentlicher Faktor für die Strukturierung (Organisation, Ausrüstung, Ausstattung) der österreichischen Streitkräfte 2010 sind jene Gefährdungen als Maßstab heranzuziehen, denen die Kontingente im Rahmen des internationalen Konfl iktmanagements im Ausland aufgrund ihrer Aufgaben ausgesetzt sind. Die Struktur des Bundesheeres ist in der Truppengliederung festgelegt. Diese Truppengliederung drückt ein nach bestimmten Kriterien festgelegtes Aufbausystem der Aufgabenträger innerhalb der Truppen- und Waff engattungen aus und legt - bezogen auf eine defi nierte Normaufgabe - die jeweilige Personal- und Materialstruktur fest. Diese Aufgabenträger sind (Teil-)Einheiten, kleine Verbände und große Verbände . ## Ableitungen Für Die Obere Und Oberste Führung Das BMLV repräsentiert die Ebene der obersten Führung und nimmt in dieser Funktion die Gestaltung der Verteidigungspolitik sowie der Militärstrategie wahr. Auf Ebene der oberen Führung wird die Verringerung der Kommanden auf ein operativ führendes *Streitkräftekommando*, dem grundsätzlich alle Truppen der taktischen Ebene, die Spezialeinsatzkräfte und die Militärkommanden unterstellt werden und welches die Führung aller Einsätze im In- und Ausland sowie die Aufgaben einer Dienstbehörde wahrzunehmen hat und ein Kommando Einsatzunterstützung, dem grundsätzlich alle Einrichtungen der Heereslogistik zur Unterstützung des gesamten Bundesheeres sowie die Aufgaben einer Dienstbehörde zugeordnet werden, vorgenommen. ## Grundsätze Für Strukturelle Ableitungen Der Landstreitkräfte Anstelle eines linearen Konfl iktspektrums von geringer bis hoher Intensität wird die zukünftige Kampff ührung aus einer komplexen Mischung asymmetrisch kämpfender und konventioneller Kräfte bestehen. Alle militärischen Kernfähigkeiten einschließlich des Kampfes der verbundenen Waff en bleiben daher prinzipielle Voraussetzung für militärische Einsätze. Auf Verbesserung der Aufklärungsfähigkeit, Erhöhung der Beweglichkeit, der Erhöhung des Schutzes, Verbesserungen der Führungsfähigkeit sowie die Steigerung der Wirkung ist besonderes Augenmerk zu legen. Hiezu zählen auch verstärkte Anstrengungen zur *Force* Protection (Individual- und Kollektivschutz), zur Fähigkeit zum Einsatz im verbauten Gebiet, zur Gebirgsbeweglichkeit, zur Luftlandefähigkeit und zur "integralen" Fähigkeit zur Panzerabwehr. ## Grundsätze Für Strukturelle Ableitungen Der Luftstreitkräfte Die Luftstreitkräfte (Flieger- und Fliegerabwehrtruppen) haben neben den Aufgaben im Rahmen der internationalen Krisenreaktion insbesondere die ständig wahrzunehmende Kernaufgabe der Luftraumüberwachung im Inland sicherzustellen. Kernfähigkeit der Luftstreitkräfte im Inland ist, auf Basis der permanenten Luftraumüberwachung, die Luftraumsicherung bei Großveranstaltungen und sich abzeichnenden Bedrohungen aus der Luft. Im Bereich der Luftraumüberwachung liegt das Planungs- und Umsetzungsschwergewicht zunächst eindeutig in der erfolgreichen Implementierung des Luftraumüberwachungsfl ugzeuges *Eurofi ghter* und den damit verbundenen Änderungen im gesamten integrierten Aufklärungs- und Wirkungsverbundes der Luftraumüberwachung. Im Bereich der Luftaufklärung ist neben Hubschraubergebundenen Fähigkeiten insbesondere der Aufbau neuer Fähigkeiten auf Basis eines taktischen "Drohnensystems" (*Remotely-Piloted Vehicle*) vorgesehen. Der taktische Lufttransport ist im Hinblick auf die Inlands- bzw. Auslandsambition durch entsprechend geschützte mittlere und schwere Transporthubschrauber sicherzustellen. Der strategisch/operative Lufttransport ist grundsätzlich auf Basis der vorhandenen Kapazitäten sowie entsprechender vertraglicher Regelungen (Anmietung von zivilen und militärischen Transportfl ugzeugen) bereitzustellen. WEISSBUCH 2006 ## 4.1.3.9. Grundsätze Für Das Leitbild Des Österreichischen Bundesheeres Unter *Leitbild* wird eine klare gemeinsame Vorstellung über den erwünschten Charakter der Werte einer Organisation bzw. eines Systems verstanden. In Bezug auf das ÖBH bedeutet dies, dass - ergänzend zu den Zielen, den Aufgaben und den daraus abzuleitenden Fähigkeiten als absolute, die strukturelle Ausrichtung der Organisation bestimmende Parameter - im Leitbild die anzustrebenden konstituierenden Elemente seines inneren Zustandes darzulegen sind, welche eine effi ziente und eff ektive Aufgabenerfüllung gewährleisten, das Arbeitsklima und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmen sowie das Bild der Organisation nach außen und insgesamt damit ihre Identität prägen. Die Zukunft: Ein starkes, modernes Bundesheer hilft in Not schnell und unbürokratisch. Foto: Bundesheer Die derzeit in Ausarbeitung befi ndliche Vision ÖBH 2025 soll ein gemeinsam entwickeltes und getragenes Zukunftsbild mit einem Zeithorizont bis ins Jahr 2025 darstellen. Diese Vision soll dabei weder eine Strategie begründen noch eine Langfristplanung ersetzen. Sie soll aber einen akzeptierten Rahmen bilden, innerhalb dessen die Militärstrategie und die entsprechenden Planungsaufgaben wahrgenommen werden. Zur Erfüllung dieses Anspruches hat die Vision keine politischen Aussagen zu treff en (z.B. Weiterentwicklung der ESVP, nationaler *Level of Ambition*), sondern auf Basis der erwartbaren Weiterentwicklung richtungweisender Trends darzustellen, welche operationellen Fähigkeiten der Streitkräfte zur Bewältigung der Bedrohungen und Gefahren des Jahres 2025 notwendig sind. Die zu beantwortenden Prüff ragen sind daher beispielsweise: + Worin unterscheiden sich die heutigen Streitkräfte und ihre Einsätze von denen in 20 Jahren (z.B. vorsorglich in möglichen Krisengebieten stationierte Streitkräfte oder schlagkräftige, rasch verfügbare und weltweit einsetzbare Interventionskräfte oder Nutzung der überlegenen Technologie und entsprechender Plattformen - Internet, Weltraum, u.ä.)? + Welche Fähigkeiten gewinnen an Bedeutung, welche werden unwichtiger? + Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus technischen Weiterentwicklungen? Die Vorgehensweise innerhalb des BMLV orientiert sich an der im EUMC festgelegten Methode zur Entwicklung der EU Long Term Vision. Innerhalb der EU werden die Richtungen der Weiterentwicklung in drei Bereichen näher untersucht. Dies sind: + Entwicklungen im globalen Zusammenhang (Wirtschaft, Gesellschaft, Bevölkerungsentwicklung, Umwelt etc.), + zukünftiges Umfeld für militärische Einsätze und + Trends im Bereich Forschung & Technologie. ## 4.1.3.10. Zukunftsbild Des Österreichischen Bundesheeres ![61_Image_0.Png](61_Image_0.Png) # 4.2. Verfügbarkeit Der Streitkräfte ![62_Image_0.Png](62_Image_0.Png) Ein wesentliches Element zur Sicherstellung der Verfügbarkeit bzw. des Einsatzes erforderlicher Streitkräfteteile ist ein abgestuftes *militärstrategisches Reaktionssystem*. Dabei soll mit den jeweils erforderlichen Kräften in Kombination mit dem System des *fl exiblen Aufwuchses* angemessen auf Risiken, Gefährdungen und Bedrohungen reagiert werden. Diese Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, dass Risiken für die äußere und innere Sicherheit vermindert, eingedämmt oder beendet werden. Sie reichen von Verdichtung der Nachrichtengewinnung, Erhöhung der Führungsfähigkeit, Erhöhung der logistischen Reaktionsfähigkeit über Alarmierungsmaßnahmen und Mobilmachung bis hin zum Einsatz von Präsenz- und mobilgemachten Kräften. Ausgehend von den wesentlichen strukturbestimmenden Parametern Wehrpfl icht, Präsenzdienstdauer und Milizsystem ergibt sich somit für das Bundesheer eine diff erenzierte Verfügbarkeit der Kräfte, die wiederum ausschlaggebend für die militärstrategischen Reaktionsmöglichkeiten ist. Zu diesem Zweck wird von einem *fl exiblen Aufwuchs* der Streitkräfte ausgegangen (Erhöhung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres durch eine schrittweise zunehmende Bereitstellung von Kräften bzw. eine der jeweiligen Lage entsprechende Reaktion mit angemessenen Kräften und Maßnahmen). Das fl exible Aufwachsen hängt u.a. von der Verfügbarkeit der militärischen Grundorganisation im erforderlichen Umfang, von der Bereitstellung rasch verfügbarer Kräfte (insbesondere Präsenzkräfte) in der erforderlichen Stärke und von der Sicherstellung von Rahmenverbänden als Ausbildungs-, Formierungs- und Mobilmachungsbasen ab. Strukturierte Präsenzkräfte werden durch bestimmte Verbände, Einheiten und Teileinheiten der Friedensorganisation unter Abstützung auf Grundwehrdiener gebildet und sind auf bestimmte Einsatzaufgaben Die österreichischen Soldatinnen und Soldaten sind rasch vor Ort. Foto: Bundesheer (Präsenzaufgaben) ausgerichtet. Durch die Gestaltung der Einrückungstermine (ET-Systematik) wird die ganzjährige Verfügbarkeit der erforderlichen Präsenzstärken organisatorisch sichergestellt. Für die Masse der Truppen werden künftig vier Einrückungstermine (Jänner, April, Juli und Oktober) vorzusehen sein. Die Funktionssoldaten werden zur durchgehenden Aufrechterhaltung des Betriebes bezogen auf den Verband drei Mal jährlich einberufen. Der Einsatz strukturierter Präsenzkräfte (Einheiten und Verbände der Friedensorganisation mit einem Voll- oder Teilkontingent von Grundwehrdienern) kann nach folgenden Kriterien erfolgen: + ab Ende der Basisausbildung 1 für Wachund Sicherungsaufgaben (unter gewöhnlichen friedensmäßigen Bedingungen), + ab Absolvierung der Basisausbildung 2 für qualifi zierte Hilfeleistungen bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges bzw. im Rahmen eines Sicherungseinsatzes (geringe Gefährdungsintensität) oder eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes, + Erfüllung aller wehrgesetzlich vorgesehenen Aufgaben nach Absolvierung der Basisausbildung 3. Zur angepassten Reaktion auf mögliche Entwicklungen werden ständig 10.000 Mann an nicht strukturierten Kräften für Assistenzaufgaben im Inland und eine Kompaniekampfgruppe auf Basis KIOP/KPE für die Teilnahme an zurzeit nicht vorhersehbaren multinationalen Einsätzen bereitgehalten. Darüber hinaus ergeben sich nachstehende Präsenzerfordernisse und Prioritäten: + Der Assistenzeinsatz/Grenzüberwachung in der Dauer von ca. 7 Wochen/Turnus. + Die Luftraumüberwachung, die ständig aufrechtzuerhalten ist. + Die ständige Verfügbarkeit von: + einem Pionierbataillon + sowie einer ABC-Abwehrkompanie (Kompaniekommando und zwei ABC-Abwehrzüge) ## 4.3. Künftige Geforderte Aufgaben Und Fähigkeiten Des Öbh Abgeleitet aus den in diesem Kapitel (Aufgaben des Bundesheeres) bisher dargestellten "gesetzlichen und politisch/strategischen Vorgaben" (Gesetze, Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, Empfehlungen der Bundesheerreformkommission, Teilstrategie Verteidigungspolitik sowie Militärstrategisches Konzept) werden nachfolgend zusammengefasst die *künftigen* Aufgaben, die *militärstrategischen Zielsetzungen* und die künftig zu *erbringenden Fähigkeiten* des Österreichischen Bundesheeres dargestellt.Die Entwicklung dieser Fähigkeiten wird - nach den derzeit den militärischen Planungsgremien zur Verfügung stehenden Planungsgrundlagen - bis 2012 als realisierbar beurteilt. ## 4.3.1 Künftige Aufgaben Des Österreichischen Bundesheeres Die entscheidende Neuerung ist in der Gleichrangigkeit von Aufgaben im Rahmen der internationalen Solidarität und rein nationalen Aufgaben mit entsprechenden Auswirkungen auf die Struktur zu sehen. Die künftigen Aufgaben des Bundesheeres defi nieren sich im Wesentlichen wie folgt: + Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung, insbesondere die Luftraumüber-wachung. Es ist mit Elementen eines Milizsystems einzurichten. + Das Bundesheer ist bestimmt zur solidarischen Teilnahme + an Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und + an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste. + Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus + zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner, + zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt und + zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. # 4.3.2. Militärstrategische Zielsetzungen Und Strukturelle Vorgaben ![64_Image_0.Png](64_Image_0.Png) Die Reform des Bundesheeres und die laufende Schaff ung neuer Fähigkeiten im Sinne einer Transformation bleiben auf die Verfolgung der militärstrategischen Ziele der Republik Österreich ausgerichtet. Diese sind: + Aktive militärische Beitragsleistung im Rahmen der Konfl iktprävention sowie im Krisenmanagement und aktive militärische Mitwirkung an der Stabilisierung insbesondere des strategischen Umfeldes Europas zur Verhinderung negativer Auswirkungen von Krisen und Konfl ikten. + Aktive militärische Mitwirkung an der Umsetzung oder Durchsetzung europäischer Interessen im Sinne der Europäischen Sicherheitsstrategie, + bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des militärischen Schutzes der nationalen Souveränität sowie der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. + Aufrechterhalten eines umfassenden Wissensstandes in taktischer (auch auf oberer taktischer Führungsebene) sowie in operativer Hinsicht in Bezug auf militärische Kernfähigkeiten (*Know-how*). Das Österreichische Bundesheer ist so zu gliedern und zu strukturieren, dass Einsatzaufgaben im Rahmen des Souveränitätsschutzes bzw. im Rahmen der internationalen Solidarität weitgehend aus dem Präsenzstand erfüllt werden können. Dies bedingt einen relativ hohen Personalstand in der Friedensgliederung. Die Einsatzorganisation des Österreichischen Bundesheeres besteht aus einer Friedens- und einer Mobilmachungsgliederung, die sich wiederum in Truppe und Grundorganisation unterteilt. Die Mobilmachungsgliederung wird gebildet durch Auff üllung der Präsenzorganisation mit Miliz (Mobilmachungsanteile), selbständig strukturierte Milizverbände sowie durch "Expertenpools" der Miliz. Als ein wesentlicher Faktor für die Strukturierung (Organisation, Ausrüstung, Ausstattung) der österreichischen Streitkräfte 2010 sind jene Gefährdungen als Maßstab heranzuziehen, denen die Kontingente im Rahmen des internationalen Konfl iktmanagements im Ausland aufgrund ihrer Aufgaben ausgesetzt sind. Die Einsatzzentrale gibt die Marschrichtung vor. Foto: Bundesheer ## 4.3.3. Künftige Fähigkeiten Des Österreichischen Bundesheeres Das Bundesheer 2010 soll eine moderne, zur multinationalen Zusammenarbeit mit hoher Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung und Flexibilität ausgerichtete Struktur haben, welche auf die Vorgaben der EU und die Qualitätskriterien der Partnerschaft für den Frieden abgestimmt ist. Das bedeutet: + Gewährleistung eines strategischen Lagebildes im Rahmen der Früherkennung einschließlich der neuen subkonventionellen Bedrohungsarten als Beitrag zur politischen Entscheidungsaufbereitung, zur Mitwirkung bei der nationalen Entscheidungsfi ndung und zur Unterstützung von österreichischen Kontingenten im Ausland. + Weiterentwicklung von auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichteten durchsetzungsfähigen Streitkräften und die Etablierung der Brigaden als zentrale Aufgabenträger der Landstreitkräfte, die über eine moderne Ausrüstung insbesondere im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, der Aufklärung, der Logistik, der Beweglichkeit und des Schutzes verfügen. + Gewährleistung von ausreichend präsenten Kräften für Inlandsaufgaben einschließlich der Luftraumüberwachung. Allenfalls, etwa bei Assistenzen, sind diese Kräfte auch unter Anwendung wehrgesetzlicher Maßnahmen bis hin zu einer Einberufung insbesondere von Milizkräften zum Einsatzpräsenzdienst zu ergänzen. + Sicherstellung kurzfristig verfügbarer Kapazitäten (*Readiness-Kategorie* 30 Tage) zur Führung einer multinationalen Framework-Brigade mit hoher Leistungs- und umfassender Aufgabenfähigkeit, einschließlich entsprechender Unterstützung. Eine Verweildauer im Einsatzraum von zumindest einem Jahr soll dabei gewährleistet sein. Der Einsatz soll in einem drei- bis vierjährigen Rhythmus wiederholbar sein. Teile dieser Kräfte können alternativ auch in einer EU-*Battlegroup* zum Einsatz kommen. + Sicherstellung eines zeitlich unbegrenzten Einsatzes von bis zu zwei Bataillonen, auch in getrennten Einsatzräumen, jeweils aus weitgehend strukturierten Kräften alternativ zur Führung einer multinationalen Brigade, sowie einer fl exiblen Ausweitung auf eine zusätzliche Bataillonsaufgabe im Rahmen eines klassischen, multinational strukturierten *Peacekeeping*-Einsatzes unter verstärkter Abstützung auf Milizteile. + Entwicklung von Fähigkeiten und Kapazitäten für rasche und zeitlich befristete Einsätze (maximal drei Monate) von Spezialeinsatzkräften (Jagdkommando), Spezialkräften (ARBC-Abwehr bzw. *Urban Search and Rescue*-Elemente) oder anderen Einsatzkräften (vorerst zumindest in Kompaniestärke) einschließlich des Transportes. Diese Kapazitäten - einschließlich anlassbezogener Reserven - wären in Abhängigkeit zu den Entwicklungen des *Battlegroups Concept* der EU im Gesamtrahmen der vorstehenden Fähigkeiten zu strukturieren. Die hohe zeitliche Verfügbarkeit (*Readiness*-Kategorie 5 Tage) ist anlassbezogen oder im Rahmen eines multinationalen Bereitschaftssystems sicherzustellen. Ein Einsatz dieser Kräfte erfolgt gegebenenfalls auch zu Lasten der Brigade- bzw. Bataillonsaufgabe. Die Erreichung der Fähigkeiten in ihrer Gesamtheit ist grundsätzlich Voraussetzung für die Erfüllung der gestellten Aufgaben. Eine Realisierung ist im Rahmen der verfügbaren Investmittel nur schrittweise möglich. Die konkret erreichte Fähigkeit ist im Anlassfall bei der Entscheidung über eine Einsatzdurchführung der konkreten Anforderung gegenüberzustellen. ![66_image_0.png](66_image_0.png) Auf zu neuen Aufgaben ![66_image_1.png](66_image_1.png) 67 DAS REFORMPROJEKT ÖBH 2010 . ![67_image_0.png](67_image_0.png) ## 68 5.1. Die Bundesheerreformkommission Grundsätzlicher Auftrag der Bundesheerreformkommission (BHRK) war die Entwicklung allgemeiner Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Anpassung der Entwicklung der militärischen Landesverteidigung an die Bedrohungen und Herausforderungen am Beginn des 21. Jahrhunderts und die Erstellung eines Berichtes darüber. Dazu wurde durch den Bundesminister für Landesverteidigung gemäß § 8 Abs. 1 Bundesministeriengesetz 1986 (BMG) eine Bundesheerreformkommission beim BMLV eingerichtet. Die Arbeit der BHRK zeichnete sich durch zwei wesentliche Aspekte aus. Einerseits wurden Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen und dem politischen Bereich bestellt, welche sich auf die Beratung durch militärische Experten abstützen konnten. Andererseits konnte ein Konsens zwischen allen Parteien für die Empfehlungen dieser Kommission erzielt werden. Die Beratungen der BHRK endeten am 14. Juni 2004 mit der Übergabe des Berichtes an den Bundesminister für Landesverteidigung. ## 5.1.1. Zusammenfassung Der Wesentlichen Empfehlungen Der Bhrk + Schaff ung moderner, zur multinationalen Zusammenarbeit befähigter (interoperabler) Strukturen mit hoher Aufgabenfähigkeit und Flexibilität; + Verbesserung der nachrichtendienstlichen Kapazitäten zur Erstellung des strategischen Lagebildes im Rahmen der Krisenfrüherkennung einschließlich der neuen subkonventionellen Bedrohungsfaktoren als Beitrag zur politischen Entscheidungsaufbereitung bzw. zur Unterstützung von österreichischen Kontingenten im Auslandseinsatz durch sofort verfügbare Aufklärungselemente. Damit verbunden ist auch die Weiterentwicklung der nachrichten-dienstlichen Kooperation im nationalen wie auch multinationalen Kontext; Schaff ung einer für In- und Auslandsaufgaben einheitlich strukturierten Einsatzorganisation (*single set of forces*), deren Leistungsparameter sich an den anspruchsvollen Aufgaben im Ausland zu orientieren haben; + Aufstellung von auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichteten und durchsetzungsfähigen Streitkräften mit der *Brigade* als zentralem Aufgabenträger; + Zusammenfassung von kaderpräsenten Kräften in Brigade- und Bataillonsstrukturen zur Erfüllung der In- und Auslandsaufgaben und zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei überraschenden Lageentwicklungen, wobei für Auslandseinsätze im Spektrum der erweiterten *Petersberg-Aufgaben* jedenfalls vier *Kaderpräsenzbataillone* zu bilden sind; + Verfügbarkeit von *präsenten Kräften* für Inlandsaufgaben in einem Umfang von ca. 10.000 Personen aus der Einsatzorganisation/ Truppe; + Permanente Wahrnehmung der *Luftraumüberwachung* im Rahmen der Wahrung der Souveränität sowie Gewährleistung eines Beitrages zum Schutz der Bevölkerung und der staatlichen Infrastruktur sowie die Wahrnehmung von Spezialaufgaben, z.B. bei der ABCAbwehr sowie bei Transport- und Logistikaufgaben und bei Spezialeinsätzen; + Wahrnehmung eines (erheblich ausgeweiteten) Aufgabenumfanges im Rahmen der Auslandseinsätze in Form eines Brigadeeinsatzes (nach dem *Framework*-Prinzip; Einsatzdauer ein Jahr, gesamtes Aufgabenspektrum) WEISSBUCH 2006 oder von zwei Bataillonseinsätzen auch in getrennten Einsatzräumen mit weitgehend strukturierten Kräften (oberes Aufgabenspektrum - Einsatzdauer ein Jahr bzw. unteres Aufgabenspektrum - Einsatzdauer unbegrenzt) sowie eines Bataillonseinsatzes im klassischen Peacekeeping (Einsatzdauer unbegrenzt) unter verstärkter Abstützung auf Milizteile und eines gleichzeitigen, kurzfristigen und kurzzeitigen Einsatzes (maximal drei Monate) im Rahmen von *Rapid Response Elements* (z.B. *Battlegroups*) der EU; + Konsequente Ausrichtung und Straff ung der *Grundorganisation* und der dazugehörenden Strukturen auf die neuen Aufgaben (unter Bedachtnahme auf die Priorität der *Einsatzorganisation* und auf ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit); in diesem Zusammenhang sind gegebenenfalls Strukturen und/oder Personal unter Bedachtnahme auf verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, Effi zienz und Eff ektivität zur Ausgliederung vorzusehen; + Dimensionierung der *Personalstruktur*, sodass diese rein quantitativ in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Einsatzerfordernissen und zur Durchhaltefähigkeit steht; + Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage auf verfassungsgesetzlicher Ebene für eine Auslandseinsatzverpfl ichtung der neu eintretenden befristeten und unbefristeten Berufssoldaten und Berufssoldatinnen sowie für ein Anreizsystem zum freiwilligen Übertritt des im Dienststand befi ndlichen Kaderpersonals; + Ausarbeitung der *rechtlichen Voraussetzungen* für eine verstärkte und professionellere Rolle der (auch strukturierten) Miliz, wodurch Freiwilligkeit und gesellschaftliche Akzeptanz gefördert werden; + Einbindung der *Miliz* im erforderlichen Ausmaß in die präsente Einsatzorganisation, sodass eine Auff üllung der Präsenzorganisation zur vollen Einsatzstärke, eine personelle Bedeckung der Auslandseinsätze und die Verfügbarkeit von Spezialisten in Expertenpools sowie im CIMIC-Bereich im Rahmen eines planbaren Systems möglich sind; + Erforderliche selbständige *Milizstrukturen* sind, abhängig von Art und Umfang der künftigen Einsatzaufgaben (insbesondere im Inland), in der Zielstruktur vorzusehen; + Ausbildung von Rekruten im Rahmen der Einsatzorganisation unter Vermeidung einer eigenen Ausbildungsorganisation. Einsatz und Ausbildung (ET-Rhythmus) sind systematisch aufeinander abzustimmen; + Rasche *Modernisierung der Ausrüstung* auch als Voraussetzung für die Reduzierung von Organisationselementen nach einer Prioritätenfestlegung; + Einstellung von Beschaff ungsvorhaben, die den künftigen Einsatzaufgaben nicht entsprechen (unter Berücksichtigung der Kriterien der Wirtschaftlichkeit); + Realisierung der Zielstruktur unter möglichst vollständiger Nutzung des vorhandenen Personals; + Heranbildung entsprechend qualifi zierten CIMIC-Personals aus dem Berufskader, der Miliz und des Reservestandes; + Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage für ein neues Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht im Rahmen des öff entlichen Dienstes, das den Anforderungen des ÖBH 2010 gerecht wird und sowohl die kurzfristige Verfügbarkeit des Personals als auch eine bedarfsorientierte und fl exible Verwendung und soziale Absicherung gewährleistet; + Verwendung der Grundwehrdiener mehrheitlich in der Einsatzorganisation und damit Reduzierung der Zahl der Systemerhalter unter Berücksichtigung der Tauglichkeitsgrade und der berufl ichen Vorbildung; + Schaff ung von infrastrukturellen Voraussetzungen für eine regelmäßige und gezielte militärische *Sportausbildung* an jedem Standort bzw. deren Optimierung. ## 5.2. Bundesheerreform Öbh 2010 Nach Übergabe des Berichtes der Bundesheerreformkommission im Juni 2004 beauftragte der Bundesminister für Landesverteidigung den Chef des Generalstabes mit der Bildung einer Projektorganisation unter dem Arbeitsbegriff *Management ÖBH 2010* (Mng ÖBH 2010). Die Vorarbeiten dazu konnten auftragsgemäß bereits Mitte Juli 2004 abgeschlossen werden, sodass mit der Erarbeitung einer ersten *Zielstruktur des Bundesheeres* einschließlich der Dislokationsplanung, Rahmenbedingungen sowie von Entwürfen der für die Umsetzung notwendigen Rechtsgrundlagen begonnen werden konnte. Ziel war es, in einer Konzeptphase bis Jahresende 2004 die Voraussetzungen zu schaff en, um in politische Verhandlungen eintreten zu können. Im Jahr 2005 wurde die Umsetzung der Reform in Angriff genommen. Als Ausgangspunkt für die erste Bearbeitungsphase diente dem Mng ÖBH 2010 eine Arbeitshypothese auf Basis der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission. Weitere Basisdokumente waren die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin sowie der Entwurf zur Teilstrategie Verteidigungspolitik. ![70_image_0.png](70_image_0.png) ## 5.2.1. Ziel Der Reform Das Ziel der Reform des ÖBH ist es, operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfl iktprävention und des Krisenmanagements in der Gesamtheit der *Petersberg-Aufgaben* sicherzustellen. Die strukturellen Grundlagen dafür sind innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und fi nanzieller Hinsicht so zu schaff en, dass daraus auch weiterhin die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie bei Assistenzeinsätzen erfüllt werden können. ## 5.2.2. Zweck Der Reform Mit der Reform soll der entscheidende Schritt zu einem militärischen Instrument gesetzt werden, welches den zukünftigen nationalen und internationalen Aufgaben im Rahmen einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in angemessener Weise gerecht wird. Durch einen dem Stellenwert Österreichs in der Staatengemeinschaft entsprechenden Beitrag sowie durch die glaubwürdige Fähigkeit zum Schutz der Souveränität und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen geforderten Fähigkeiten und verfügbaren Mitteln soll das Bundesheer 2010 national und international verstärkte Akzeptanz gewinnen. ## 5.2.3. Projektorganisation Management Öbh 2010 Zur Realisierung der Reform wurde eine Projektorganisation aus der Leitung der Gruppe Konzeptplanung, der Abteilung Militärstrategie, der Abteilung Betriebswirtschaft und Finanzmanagement und der neu geschaff enen Projektabteilung gebildet. Diese Projektorganisation wurde und wird laufend in Umfang und Aufgabenwahrnehmung an die Entwicklungen im Rahmen der Bearbeitungen angepasst. Alle laufenden Planungen, Programme und Projekte einschließlich der Übungstätigkeit werden permanent auf den Reformprozess abgestimmt. Grundsätzlich werden alle Vorhaben unter Berücksichtigung der Einsatzerfordernisse mit Priorität auf die Realisierung der Bundesheerreform ausgerichtet. ## Gesamtprojekt Bundesheerreform 2010 Gemäß Ministerweisung vom 19. Juni 2006, waren die bis dahin unter Verantwortung des Mng ÖBH 2010 und der Kontrollsektion durchgeführten Bearbeitungen unter Leitung des Mng ÖBH 2010 in ein neues Gesamtprojekt "Bundesheerreform 2010" zusammenzufassen. Seither obliegen alle Angelegenheiten der Planung und Steuerung der Realisierung der "Bundesheerreform 2010" sowie die Koordinierung des Gesamtprojektes dem Mng ÖBH 2010.Im Rahmen der Umsetzung der Ministerweisung wurden daher folgende Maßnahmen gesetzt: + Das bisherige Projekt "Zentralstelle" (Fortsetzung der Bearbeitungen der Ergebnisse der Bundesheerreformkommission) mit den angeordneten Unterprojekten wurde eingestellt. + Das Projekt "Evaluierung BH 2010" (Evaluierung der bisherigen Arbeitsergebnisse des Managements ÖBH 2010 und des Projektes "Zentralstelle" mit Unterstützung durch unabhängige externe Begleitung) wurde mit Ende 2005 in das Projekt "Evaluierung BH 2010-GPO" übergeführt. + Das Projekt "Evaluierung BH 2010 - Geschäftsprozessorganisation (GPO)" wird vorerst in folgenden Teilbereichen weiter fortgeführt: + Geschäftsprozessorganisation: Spezifi kation der Detailprozesse, Erstellung eines Projekt- und Methodenhandbuches für künftige Projekte der Organisationsentwicklung; + Qualitätsmanagementsystem (QM-System): Schaff ung der Voraussetzungen für die Gestaltung einer gesamtheitlichen und durchgängigen Prozesslandschaft und die Entwicklung eines QM-Systems für das BMLV und das ÖBH. Die Ergebnisse der Bearbeitungen im laufenden Projekt "Evaluierung BH 2010-GPO", insbesondere die Prozessbearbeitungen, werden - koordiniert mit den Arbeitsschritten Zentralstellenorganisation (ZSO) - in die Bearbeitungen einfl ießen. ## 5.2.4. Phasenplan Des Projektes Die Bearbeitung des Projektes erfolgte bzw. erfolgt in zeitlicher Hinsicht nach einem sechs Phasen umfassenden Plan, der weitgehend umgesetzt ist. Nach dem Abschluss der Phase "Projektvorbereitung" im zweiten Quartal 2004 erfolgte die "Projektplanung" auf Basis jener in der 1. Realisierungsweisung festgelegten Rahmenbedingungen. Nach intensiven Arbeiten in 33 Teilprojekten konnte im Dezember 2004 das Ergebnis der "Konzeptphase" in Form eines zusammengefassten Berichtes, ÖBH 2010 - Die Realisierung, an den Bundesminister für Landesverteidigung übergeben werden. Nach erfolgreich durchgeführten ressortexternen Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen auf politischer Ebene fand die "Detaillierungsphase" mit Ministerratsbeschlüssen vom 24. Mai 2005 zu "Angelegenheiten der Bundesheerreform" (Heeresgliederung ÖBH 2010) und vom 7. Juni 2005 zu "Grundsätzlichen Angelegenheiten der Garnisonierung" ihren Abschluss. Im zweiten Quartal 2005 konnte mit der "Realisierungsphase" begonnen werden. Dabei erstreckte sich das Spektrum von ersten Strukturanpassungsmaßnahmen über die Einnahme einer Zwischengliederung, in der eine Reduzierung und Verdichtung der Verbände erfolgte, bis zur Einnahme der Zielstruktur. Derzeit liegt das Schwergewicht auf Prozessen im Steuerungs- und Realisierungsbereich. Mit der Phase "Steuerung der Realisierung" hat die Transformation des Bundesheeres hin zur Einnahme der vorgesehenen Zielstruktur bereits begonnen. ![72_image_0.png](72_image_0.png) # 5.3. Öbh 2010 - Die Realisierung Auf Basis der Entscheidungen durch die polische Ebene, wie + Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 23. Mai 2005, + Ministerratsbeschluss vom 24. Mai 2005 (Gliederung), + Ministerratsbeschluss vom 27. Juni 2005 (Dislokation), + Gesetzesänderungen (z.B. WRÄG 2005 und WRÄG 2006) ergingen seitens der militärischen Führung folgende Leitlinien und Weisungen: Die *Planungsleitlinie* vom 21. Dezember 2005 verfolgt die Absicht, eine zielgerichtete und planungskonforme Einnahme der Zielstruktur ÖBH 2010, die Einnahme von Führungs- und Unterstellungsverhältnisse im Bereich der Brigaden (erfolgte mit 1. Oktober 2005) sowie die Schaff ung von Voraussetzungen für die Bildung der oberen Führung (das SKFüKdo nimmt seit dem 1. September 2006 seine Führungsaufgaben wahr) zu gewährleisten. Der *Masterplan* vom 27. Dezember 2005 hat die Zielsetzung, bis auf Einheitsebene detailliert die Entwicklung von der bestehenden Struktur gemäß Heeresgliederung 92, Strukturanpassung 98 (HG 92 STRAN) in die Zielstruktur im Sinne einer vorausschauenden Information über die mittel- bis langfristigen Planungsabsichten darzustellen. Die weitere Konkretisierung und Auslösung der Umsetzung erfolgte und erfolgt mit Realisierungsweisungen. Die *Realisierungsweisung Nr. 1* vom 31. Jänner 2006 beinhaltet im Wesentlichen erste Anordnungen zur Kaderverdichtung und zu Einsparungen im Bereich des Betriebsaufwandes (z.B. durch Stilllegung von Großgeräten). Die *Realisierungsweisung Nr. 2* vom 4. April 2006 ergänzt die erste Weisung im Hinblick auf Detaillierungen für die Realisierungsmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2006 und konkretisiert die Planungsgrundlagen für 2007, sodass die erforderlichen Jahresplanungen für 2007 durchgeführt werden konnten. Die *Realisierungsweisung Nr. 3* vom 28. September 2006 verfolgt die Zielsetzung, konkrete Anordnungen der im Jahr 2007 durchzuführenden Realisierungsmaßnahmen zentral zu verfügen. Konkret sind die Überleitungs- und Maßnahmenpakete für die Termine Jänner, April und Juli 2007 sowie Jänner 2008 in dieser Weisung enthalten. ![74_image_0.png](74_image_0.png) DAS BUNDESHEER **UNDESHEER 2005/06** . ![75_image_0.png](75_image_0.png) ## 76 Charakteristik Und Umfang Das ÖBH befi ndet sich seit der sicherheitspolitischen Wende Anfang der 90er Jahre in einem immer noch anhaltenden mehrstufi gen Umstrukturierungs- und Reformprozess. Dieser wurde mit der *Heeresgliederung 92* eingeleitet, mit der *Strukturanpassung der Heeresgliederung* 92 im Jahre 1998 und der Reorganisation der Führungsstruktur der obersten und oberen Führung 2002 fortgesetzt und zeigt derzeit mit der Reform *ÖBH 2010* seine aktuelle Ausprägung. Grundsätzlich geht es dabei um die Umstellung der österreichischen Streitkräfte von einer vorwiegend an der Landesverteidigung orientierten Armee eines neutralen Kleinstaates, welche nach Mobilmachung potentielle Aggressoren abzuwehren hatte, hin zu einer multinational orientierten Armee mit einem hohen Anteil präsenter Kaderkräfte, die neben der Erhaltung der Souveränität Österreichs und dem Schutz der Bevölkerung den militärischen Beitrag Österreichs im Rahmen der internationalen Solidarität leistet. Die österreichischen Streitkräfte führen als die bewaff nete Macht der Republik Österreichs den Namen *Österreichisches Bundesheer* (ÖBH) und gliederten sich bis September 2006 im Wesentlichen in *Landstreitkräfte* (LaSK), *Luftstreitkräfte* (LuSK), *Spezialeinsatzkräfte* (SEK) sowie (unterstützende) Kräfte zur *Einsatzunterstützung* ("Logistik") und *Führungsunterstützung* ("Informations- und Kommunikationstechnik"). Ein weiterer bedeutender Schritt im Rahmen der Realisierung der Heeresreform erfolgte mit 1. September 2006 mit der Aufstellung des *Streitkräfteführungskommandos* (SKFüKdo) in Graz und Salzburg. Ziel war eine Zusammenlegung der operativen Führungsaufgaben von bisher sechs (KdoLaSK, KdoLuSK, KdoIE, KdoSEK, KdoEU und KdoFüU) auf zwei (SKFüKdo u. KdoEU) Kommanden der oberen Führung. Weiters wurden 2006 aus bestehenden Kommanden bzw. Verbänden (Kdo1.JgBrig, FlAS u. FlS, FlR3, JgRW) Aufstellungsstäbe zur Vorbereitung der Einnahme der neuen Schulorganisation, der Neuorganisation von Teilen der Luftstreitkräfte bzw. zur Aufstellung des Kommandos Militärstreife/Militärpolizei gebildet. Das ÖBH ist ebenso wie die Zentralstelle (und die der Zentralstelle nachgeordneten Ämter und Dienststellen) Teil des Bundesministeriums für Landesverteidigung und verfügt grundsätzlich über eine Friedens- und eine Einsatzorganisation, die von den Grundsätzen der allgemeinen Wehrpfl icht und des Milizsystems geprägt sind. Die Aufbauorganisation des ÖBH (Heeresgliederung/HG) orientiert sich, ausgehend von politischen und strategischen Vorgaben, vor allem an Bedrohungen und Risiken, dem (politisch vorgegebenen) Wehrsystem und den (politisch vorgegebenen) verfügbaren Ressourcen. Multinationale Vorgaben und Kooperationen im Rahmen einer aktiven österreichischen Beitragsleistung zur Konfl iktprävention und zum Krisenmanagement gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung und sind wesentliche Faktoren für die zukünftige Ausrichtung des ÖBH. Die Kräfte bzw. Truppen des Bundesheeres werden je nach Anlass bzw. Zweck mit unterschiedlicher Verfügbarkeit bzw. Umfang im In- und Ausland zum Einsatz gebracht. Die Bandbreite reicht grundsätzlich von kurzfristig verfügbaren Kräften (z.B. zur Hilfeleistung im Inland/Ausland) über (je nach *Readiness*-Kategorie) innerhalb weniger Tage bis Wochen verfügbare Kräfte zur Konfl iktprävention/Krisenmanagement im Ausland bis hin zum Einsatz mobil gemachter Kräfte im Umfang von Teilen oder der gesamten Einsatzorganisation zu Zwecken der militärischen Landesverteidigung. Insgesamt besteht das Bundesministerium für Landesverteidigung (Zentralstelle und nachgeordnete Kommanden/Truppen - einschließlich der im Jahresschnitt ständig verfügbaren Grundwehrdiener) aus etwa 42.500 Personen. Dies umfasst 2.600 Offi ziere (davon 23 Frauen), 10.400 Unteroffi ziere (davon 80 Frauen), 2.200 WEISSBUCH 2006 ![77_image_0.png](77_image_0.png) Abb. 6.1 Entwicklung der Friedensgliederung 1995-2006 78 Chargen (davon 100 Frauen), 17.600 Grundwehrdiener, 240 Personen im Ausbildungsdienst (davon 65 Frauen), 9.300 Zivilbedienstete (davon 2.800 Frauen) und 160 Lehrlinge (davon 44 Frauen). Die Einsatzorganisation des Bundesheeres umfasst (nach Mobilmachung) derzeit ca. 57.000 Soldaten (zuzüglich ca. 20.000 Soldaten Personalreserve). Im Zuge der zunehmenden Bedeutung des multinationalen Engagements des ÖBH und der steigenden Anforderungen an die Fähigkeiten der im Ausland eingesetzten Kräfte wurden durch das ÖBH in den letzten Jahren Kräfte für internationale Operationen (KIOP) geschaff en, die aus *Kaderpräsenzeinheiten* (KPE) sowie aus Formierten Einheiten (FORMEIN) bestehen. KPE sind Einheiten, die eingebunden in die bestehende Organisation (z.B. Brigaden, Bataillone) ausschließlich aus sich dafür freiwillig gemeldeten Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gebildet werden und im Rahmen eines entsprechenden Rotationsverfahrens mit erhöhtem Bereitschaftsgrad ständig verfügbar sind. FORMEIN setzen sich aus freiwilligen Soldaten des Präsenzstandes und zu einem (überwiegenden) Teil aus freiwilligen Wehrpfl ichtigen des Miliz- und Reservestandes zusammen und werden im Gegensatz zu den KPE in der Regel dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist. Die allgemeine Wehrpfl icht stellt nach wie vor eine wesentliche Basis der österreichischen Verteidigungspolitik dar. Mit einer Ministerweisung wurde angeordnet, ab 1. Jänner 2006 die Dauer des Grundwehrdienstes von bisher acht auf sechs Monate zu reduzieren. Grundsätzlich sind im Bundesministerium für Landesverteidigung bzw. im Bundesheer die Personengruppen der Soldaten (Offi ziere, Unteroffi ziere, Chargen, Rekruten) und Zivilbedienstete vertreten. Seit 1998 ist es Frauen möglich, auf freiwilliger Basis den Dienst als Soldatin zu versehen, wobei es keine Beschränkungen hinsichtlich Funktion bzw. Ausbildung gibt; auch Milizfunktionen sind möglich. Entwicklung des ÖBH im ## Beobachtungszeitraum In konsequenter Fortsetzung des im November 1991 mit der daraus resultierenden *Heeresgliederung 92* eingeleiteten bzw. mit der Strukturanpassung 98 der *Heeresgliederung 92* fortgesetzten Restrukturierungsprozesses - und in Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm der XXII. Gesetzgebungsperiode - wurde 2003 eine *Bundesheerreformkommission* (BHRK) eingesetzt. Grundsätzlicher Auftrag der BHRK war - auf Basis der *Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin* - die Schaff ung der Grundlagen für eine umfassende, langfristige und nachhaltige Reform des ÖBH im Sinne eines Zukunftsprojektes "Österreichisches Bundesheer 2010" (ÖBH2010). Wesentliche Basis für die Tätigkeit der BHRK war der Entwurf der gemäß der *Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin* durch das BMLV ausgearbeiteten *Teilstrategie Verteidigungspolitik.* Darüber hinaus waren (auszugsweise) folgende weitere Zielsetzungen zu berücksichtigen: + Die Umsetzung der Empfehlungen der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin einschließlich der Überprüfung und Weiterentwicklung der Gesamt- und Teilstrategie so, dass Empfehlungen an den österreichischen Verfassungskonvent gegeben werden können. + Die Defi nition des Umfanges und der Leistungsfähigkeit des militärischen Beitrages Österreichs zum internationalen Krisenmanagement unter besonderer Berücksichtigung der ESVP, der euro-atlantischen Sicherheitsstruktur und der Perspektive einer gemeinsamen Europäischen Verteidigung. + Vorschläge zur Redimensionierung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen im BMLV auf der Grundlage der REORG 2002. Die Arbeit der BHRK wurde durch zwei wesentliche Aspekte geprägt: Erstens wurden - beraten durch militärische Experten - Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen und dem politischen Bereich hiezu bestellt. Zweitens wurde ein Konsens bei WEISSBUCH 2006 den Empfehlungen zwischen allen im Parlament vertretenen Parteien erzielt. Der Bericht der BHRK wurde durch den Kommissionsvorsitzenden Altbürgermeister Prof. Dr. Helmut Zilk am 14. Juni 2004 an Verteidigungsminister Platter übergeben. Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des EU-Gipfels von Helsinki 1999 und der BHRK zur Bereithaltung von rasch verfügbaren Kräften zur Teilnahme an Operationen der multinationalen Konfl iktprävention und des Krisenmanagements, begann im Frühjahr 2004 die Aufstellung von Kaderpräsenzeinheiten (KPE). Dabei wurden in einem ersten Realisierungsschritt bis Ende 2005 vier Infanteriekompanien, eine Aufklärungskompanie, eine ABC-Abwehrkompanie sowie "weitere Elemente" (Pioniere, Kampfmittelbeseitiger, Sanitätspersonal, Spezialeinsatzkräfte, …) im Umfang von ca. 830 (freiwilligen) Berufs- und "Zeit"-Soldaten aufgestellt bzw. bestehende Elemente übergeleitet. Am 28. Jänner 2005 mit der Ministerweisung 197/2005 angeordnet, ab Jänner 2006 den Grundwehrdienst von bisher acht auf sechs Monate zu reduzieren. Am 25. Februar 2005 wurde die gemäß den Empfehlungen der *Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin* (2001) und der BHRK zu überarbeitende *Teilstrategie Verteidigungspolitik* erlassen. Sie stellt damit die verbindliche Grundlage für die weiteren Planungen und Bearbeitungen dar. Am 23. Mai 2005 beschloss der Nationale Sicherheitsrat mit Einstimmigkeit aller im Parlament vertretenen Parteien - im Sinne der Empfehlungen der BHRK - die "Eckpunkte" des Bundesheeres 2010: " … Der Nationale Sicherheitsrat begrüßt die Absicht zu einer grundlegenden Reform des Österreichischen Bundesheeres 2010 im Sinne der Empfehlungen der BHRK mit folgenden Eckpunkten: Die militärische Landesverteidigung bedeutet unter den geänderten sicherheitspolitischen Verhältnissen im Wesentlichen die Gewährleistung der staatlichen Souveränität und die Schaff ung der Voraussetzungen für eine militärische Beteiligung Österreichs an der multinationalen Konfl iktprävention und des Krisenmanagements. + Reduktion der Mobilmachungsstärke von 110.000 auf 55.000 + Verkürzung der Wehrdienstzeit auf 6 Monate + Verwendung der Miliz im Rahmen der neuen Strukturen des Bundesheeres + Reduktion der Kommanden der oberen Führung von 6 auf 2 + Reduktion der Brigaden von 5 auf 4 + Reduktion der kleinen Verbände von 57 auf 39 + Reduktion der durch das Österreichische Bundesheer genutzten Liegenschaften nach Gesprächen mit den Landeshauptleuten um bis zu 40% + Verkleinerung der Militärkommanden unter Beibehaltung der Territorialaufgaben." Einen Tag danach, am 24. Mai 2005 beschloss die Bundesregierung in einem umfangreichen Ministerratsbeschluss grundsätzliche Angelegenheiten des Bundesheeres 2010. Im Besonderen wurden die künftigen Anforderungen (Aufgaben/Fähigkeiten) und daraus abzuleitenden strukturellen Konsequenzen (Zielstruktur), die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Anstoßreform (Personalziele, Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht, Finanzmittelbedarf und Verwaltungsentwicklung), der Phasenplan zur Einleitung und Einnahme der Zielstruktur ÖBH 2010 sowie die zukünftige Heeresstruktur beschlossen. Die entscheidende Neuerung - in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der BHRK - ist die Gleichrangigkeit von Aufgaben im Rahmen der internationalen Solidarität und rein nationalen Aufgaben. Das ÖBH ist "… so zu gliedern und zu strukturieren, dass Einsatzaufgaben im Rahmen des Souveränitätsschutzes bzw. im Rahmen der internationalen Solidarität weitgehend aus dem Präsenzstand erfüllt werden können. Dies bedingt einen relativ hohen Personalstand in der Friedensgliederung. Die Einsatzorganisation des Österreichischen Bundesheeres besteht aus einer Friedens- und einer Mobilmachungsgliederung, die sich wiederum in Truppe und Grundorganisation unterteilt. Die Mobilmachungsgliederung wird gebildet durch Auff üllung der Präsenzorganisation mit Miliz (Mobilmachungsanteile), selbständigen strukturierten Milizverbänden sowie durch Expertenpools der Miliz." Somit wurde durch das mit der Umsetzungsplanung beauftragte Management 2010 folgende Zielstruktur abgeleitet: + Dem Streitkräfteführungskommando sind vier Brigaden (vier Stabsbataillone, acht Jägerbataillone, zwei Panzergrenadierbataillone, zwei Panzerbataillone, drei Aufklärungs- und Artilleriebataillone und drei Pionierbataillone), das Kommando Luftraumüberwachung und das Kommando Luftunterstützung (mit einem Überwachungsgeschwader, einem Radarbataillon, einem Luftunterstützungsgeschwader, zwei Fliegerabwehrbataillonen sowie Radarund Fliegertechnik), ein Kommando Militärstreife/Militärpolizei, zwei Führungsunterstützungsbataillone, ein Jagdkommandoverband, eine Auslandseinsatzbasis sowie die neun Militärkommanden unterstellt. + Dem Einsatzunterstützungskommando sind ein Militärmedizinisches Zentrum, zwei Sanitätszentren, sechs Heereslogistikzentren, vier Heeresmunitionsanstalten, eine Heeresbekleidungsanstalt, ein Logistikregiment sowie das Heeressportzentrum unterstellt. + Ämter, Akademien und Schulen werden dem BMLV nachgeordnet. Am 7. Juni 2005 wurde im Ministerrat die Garnisonierung des Bundesheeres 2010 ("Militärische Standorte, die aus heutiger Planungssicht über das Jahr 2010 militärisch genutzt werden sollen") beschlossen. Der Beschluss bezieht sich auf die Empfehlungen der BHRK und die nachfolgenden Bearbeitungen des Managements ÖBH 2010 und bringt zum Ausdruck, dass eine ![80_image_0.png](80_image_0.png) Reduzierung der Stärke des Bundesheeres auch eine Reduzierung der durch das Bundesheer verwendeten Liegenschaften um bis zu 40% erfordert. "Zielsetzung dieser Reduzierung ist es, eine sowohl auf den militärischen Bedarf als auch auf eine betriebswirtschaftliche Optimierung ausgerichtete Nutzung der Infrastruktur zu erreichen. Die Erzielung von Erlösen aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Infrastruktur ist als Ressortbeitrag zur Unterstützung einer Anschubfi nanzie- rung für die Einnahme der Zielstruktur ÖBH 2010 erforderlich". Im Rahmen der Umsetzung der Heeresreform erfolgte mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2005 eine umfassende Änderung der Unterstellungsverhältnisse der unterhalb der Brigaden organisierten kleinen Verbände (Bataillone). Dieser Schritt war erforderlich, um in weiterer Folge in den nächsten Jahren die Verbände der Landstreitkräfte zielorientiert und unter möglichst zweckmäßiger Weiterverwendung der vorhandenen Personalressourcen in die Zielstruktur des ÖBH 2010 überleiten zu können. Den bisherigen Abschluss bildete die Aufstellung des *Streitkräfteführungskommandos* mit 1. September 2006 (siehe oben). Das Präsidium der BHRK während der Sitzung Foto: Bundesheer ## 6.1. Ausbildung Und Dienstbetrieb Ausbildungsvision Die Ausbildungsvision zeichnet, abgestimmt auf das Militärstrategische Konzept und die BH-Gliederung, ein Bild von der Ausbildung im nächsten Jahrzehnt und darüber hinaus. Sie fl ießt als Beilage zum Militärstrategischen Konzept ein und bildet neben diesem die Grundlage für die Erstellung der Ausbildungsphilosophie. Das ÖBH will auf zukünftige Einsatzerfordernisse ausgerichtete, bestens ausgebildete, hochmotivierte und aktionsfähige Streitkräfte heranbilden, die sowohl im multinationalen Verbund als auch national eingesetzt werden können und auch zur Zusammenarbeit mit nichtmilitärischen Einsatzorganisationen befähigt sind. Die Ausbildung soll den modernen Grundsätzen der Erwachsenenbildung entsprechen, im zivilen Bildungssystem als hochwertig anerkannt sein und Perspektiven für die gesamte Lebensarbeitszeit ermöglichen. Hohe Flexibilität, körperliche Fitness, Korpsgeist, Wertebewusstsein, Professionalität in allen Ebenen und Funktionen sowie eine hohe Verlässlichkeit in der Auftragserfüllung sollen das Erscheinungsbild unserer Soldaten im Inund Ausland prägen und zu einem positiven Image des Österreichischen Bundesheeres wesentlich beitragen. Soldaten und Zivilbedienstete des Ressorts sollen einen positiven Beitrag zur Positionierung des Österreichischen Bundesheeres in der Gesellschaft leisten. Die Rekruten sollen an diese Zielsetzungen herangeführt werden. ## Interoperabilität + Ausbildung soll die Führung von bzw. Mitwirkung bei Einsätzen im multinationalen Verbund sicherstellen, wobei einer bedarfsorientierten Fremdsprachenausbildung hohe Bedeutung zukommt. + Zunehmende internationale Harmonisierung und Vernetzung der Ausbildung und Ausbildungsunterstützung soll verringerten fi nanziellen Ressourcen Rechnung tragen. + Zivilbedienstete des Ressorts sollen bedarfsbezogen entsprechend ihrer Verwendung der erforderlichen Fremdsprachenausbildung zugeführt werden. Qualitätssicherung einschließlich ## Ausbildungscontrolling + Das Ausbildungsangebot des Bundesheeres als gesamtes sowie die Lehrgänge, Kurse und Seminare im Speziellen, sollen einer regelmäßigen Evaluierung zugeführt werden. Die Ausrichtung auf zukünftige Erfordernisse muss hierbei im Mittelpunkt stehen. + Vorhandene Instrumente der Qualitätssicherung sind im Ausbildungsbereich konsequent zu nutzen und sollen weiter entwickelt werden. + Ausbildungscontrolling soll unter wesentlicher Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte vor allem der Qualitätssteigerung in der Ausbildung dienen. ## Rekrutenausbildung Rekrutenausbildung bis Dezember 2005 Die *Ausbildung im Grundwehrdienst* verfolgt das Ziel, die ausbildungsbezogene Einsatzbereitschaft des Soldaten sowie der Truppe bis hin zum Verband zu erreichen. Sie wird unterteilt in die Basisausbildung und in die Verbandsausbildung, in welche die Ausbildung der Kaderanwärter im Wege der *vorbereitenden Kaderausbildung* (vbK) integriert ist. Die *Basisausbildung* dauert grundsätzlich bis zum Ende des vierten Ausbildungsmonats. Bei einer Unterbrechung der Basisausbildung durch Heranziehung zu Einsätzen verlängert sich dieser Ausbildungsabschnitt um das Ausmaß der Unterbrechung. In diesem Abschnitt werden die für alle Soldaten gleichartigen Ausbildungsinhalte, die waff en- und funktionsspezifi sche (Einzel-) Ausbildung und die Ausbildungsinhalte der Organisationselemente ![82_image_0.png](82_image_0.png) anhand von Gefechtsaufgaben vermittelt. Die *Verbandsausbildung* dauert bis zum Ende des Grundwehrdienstes. In diesem Abschnitt sind die Organisationselemente über die Ausbildung im Teileinheitsrahmen zu Einheiten und Verbänden zusammenzuführen. Dabei sind die in der Basisausbildung vermittelten Fertigkeiten der Organisationselemente zu vertiefen, zu festigen und anzuwenden, um Sicherheit und routiniertes Gefechtsverhalten zu erreichen. Ferner ist das Gefechtstraining durchzuführen, sind die Teilnehmer an der vbK zu schulen und das Kaderpersonal in seiner Führungsfähigkeit fortzubilden. Spätestens ab Beginn des siebenten Ausbildungsmonats sind zur Konsolidierung der Einheiten und Verbände Gefechtsübungen im Bataillons- und möglichst auch Brigaderahmen (Verbandsübungen) im Kampf der verbundenen Waff en durchzuführen. Die vbK dient dem Erlangen der allgemeinen und waff engattungsspezifi schen Grundkenntnisse zur Ausübung einer Kader-/Fachfunktion als Voraussetzung für eine nachfolgende Kommandantenausbildung. Sie beginnt grundsätzlich nach dem Abschluss der Basisausbildung und dauert zwei Monate. Sie umfasst den vbK-Kurs in der Dauer von zwei Wochen und die praktische Schulung im Organisationselement. ## Rekrutenausbildung Seit Jänner 2006 Mit Jänner 2006 wurde der Wehrdienst auf sechs Monate verkürzt, die Ausbildung im Grundwehrdienst musste daher wie folgt geregelt werden: Das Ziel der Basisausbildung (BA) ist das Herstellen der Feldverwendungsfähigkeit der Soldaten im Grundwehrdienst im Organisationselement für zugeordnete Inlandsaufgaben. Die BA besteht aus drei Teilen: ![82_image_1.png](82_image_1.png) BA1: waff engattungsunabhängige Einzelausbildung in der Dauer von ca. neun Wochen mit dem Ziel des Erreichens der Qualifi kation 1. BA2: waff engattungsspezifi sche Einzelausbildung in der Dauer von ca. sieben Wochen mit dem Ziel des Erreichens der Qualifi kation 2. BA3: waff engattungsspezifi sche Ausbildung im Organisationselement mit integrierter vorbereitender Kaderübung (vbK) in der Dauer von ca. zehn Wochen mit dem Ziel des Erreichens der Qualifi kation 3. ## Basisausbildung Für Funktionssoldaten Funktionssoldaten erhalten nach einer Kernausbildung, als erster Teil der BA in der Dauer von vier Wochen, eine spezifi sche Funktionssoldatenausbildung bevor sie an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden. Dort werden die fehlenden Ziele der BA1 nachgeholt. ## Kpe-Ausbildung Für die Einteilung in einer Kaderpräsenzeinheit/KIOP sind neben allen anderen Voraussetzungen folgende ausbildungsmäßige Voraussetzungen zu erbringen: Offi ziere/Unteroffi ziere haben die für den vorgesehenen Arbeitsplatz in der Kaderpräsenzeinheit bzw. OrgEt vorgeschriebene Grundaus- bzw. Weiterbildung abgeschlossen zu haben. Darüber hinaus müssen sie die für den vorgesehenen Arbeitsplatz führungs- und fachspezifi schen Kurse nachweisen. Chargen in Kommandantenfunktion haben die für die entsprechende Grundfunktion vorgesehene Ausbildung im Grundwehrdienst (Basisund Verbandsausbildung, zumindest bis zur Teileinheitsebene) abgeschlossen zu haben. Vor einer Einteilung als MZCh in einer KPE ist der Chargenkurs erfolgreich abzuschließen. Chargen ohne Kommandantenfunktion haben die für die entsprechende Grundfunktion vorgesehene Ausbildung (Basis- und Verbandsausbildung, zumindest bis zur Teileinheitsebene) im GWD oder im Zuge einer Nachhollaufbahn abgeschlossen zu haben. ## Ausbildungssystem Das System der Ausbildung in der Kaderpräsenzeinheit ist zielorientiert, durch die zeitlichen Vorgaben der Ausbildungszeiträume auch zeitorientiert und wird durch folgende Merkmale bestimmt: + unterschiedlicher Grad der Ausbildungsvermittlung durch festgelegte Endziele, Informationen und Ausbildungsprinzipien; + 5 Ausbildungsabschnitte und deren grob festgelegte Dauer; + festgelegte Endziele; + Überprüfbarkeit der Ziele; + Zeitpunkt der Zielerreichung; + selbständige Planung und Steuerung des Ausbildungsablaufes aufgrund der jeweiligen Ausbildungsverhältnisse; + Evaluierung des Ausbildungsstandes hinsichtlich Heranziehbarkeit zu Einsatzaufgaben. ## Ausbildungsgang Die Ausbildung gliedert sich in mehrere Abschnitte: Abschnitt I Einsatzvorbereitungsphase Abschnitt II Stand by-Phase Abschnitt III Ausbildung vor einem tatsächlichen Einsatz Abschnitt IV Ausbildung im Einsatzraum Abschnitt V Nachbereitungsphase Die Ausbildungsdauer für die Abschnitte I, II und V ist grundsätzlich mit sechs Monaten festgelegt, Abschnitt III ist abhängig von der tatsächlichen Einsatzvorbereitung für einen Einsatz (geplant - nicht geplant) und daher unterschiedlich lang. Ziel der *Einsatzvorbereitungsphase* ist die Formierung der Einheit, die Bildung der Kampfgemeinschaft und das Herstellen der Feldverwendungsfähigkeit für den Auslandseinsatz. Ein erstes Zusammentreten der Einheiten, besonders jener, welche nicht in einer Garnison untergebracht sind, wird im Zuge einer formellen Formierung durchgeführt, auch um einen entsprechenden Zusammenhalt zu fördern (Korpsgeist - Corporate Identity); daran schließt die Durchführung des KIOPKurses für alle KIOP-VB an. Wegen der Dislozierung der KPE in verschiedenen Garnisonen werden die Einheiten zumindest einmal im Monat zu Übungen sowie darüber hinaus zur Schießausbildung zusammengezogen. Im letzten Ausbildungsmonat ist die KPE drei Wochen auf einem Truppenübungsplatz zusammengezogen. Abgeschlossen wird der Abschnitt I mit einer Evaluierung zur Überprüfung der Feldverwendungsfähigkeit für den Auslandseinsatz. In der *Stand by-Phase* wird die *Feldverwendungsfähigkeit für den Auslandseinsatz* weiter vertieft und die Einheit hält sich für einen etwaigen Auslandseinsatz bereit. Das Erlernte wird gefestigt und unter verschiedensten Einsatzund Bedrohungsszenarien angewandt. Grundsätzlich erfolgt in diesem Abschnitt auch eine Einsatzraumeinweisung, angepasst an vorausschauende Einsatzbeurteilungen des BMLV. Die *Ausbildung vor einem Auslandseinsatz* hat das Herstellen der Feldverwendungsfähigkeit für den Auslandseinsatz für einen speziellen Einsatzzweck und Einsatzraum als Ziel, wobei sich die Ausbildung an den unterschiedlichen Einsatzentsendungen zu orientieren hat und zwischen einem geplanten oder ungeplanten Einsatz unterschieden wird. Erhaltung und Vertiefung der Feldverwendungsfähigkeit für den konkreten Einsatzauftrag steht bei der *Ausbildung im Auslandseinsatz* an erster Stelle und orientiert sich an den Bedürfnissen des Einsatzes. Die *Nachbereitungsphase* sieht vor, gemachte Erfahrungen auszuwerten und etwaige Ausbildungsdefi zite zu beheben. Zugleich dient sie auch der Vorbereitung auf die nächste Stand by-Phase. Zur Überprüfung der geforderten Fremdsprachenkenntnisse "Englisch" ist eine Überprüfung der fremdsprachlichen Kommunikationsfähigkeit (FKF-Prüfung) vorgesehen, welche durch das Sprachinstitut des Bundesheeres (SIB) durchgeführt wird. Zur Sprachweiterbildung der Kaderangehörigen der KPE sind die dezentral geführten Sprachkurse zu verwenden, wobei KPE-Angehörige Priorität vor anderen Kadersoldaten haben. ## 6.1.5. Sport ![84_Image_0.Png](84_Image_0.Png) 6.1.5.1. Grundlagen Die verschiedenen Tätigkeiten im ÖBH erfordern eine hohe körperliche Fitness. Regelmäßiges Training, Sportwettkämpfe und Leistungstests sollen die körperliche Leistungsfähigkeit erhalten oder verbessern. Gleichzeitig sollen die negativen Einfl üsse einer schnelllebigen und stressgeladenen Arbeits- und Lebensweise verringert werden. Im ÖBH wird dem Erhalt und der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt, da sie wichtige Grundlagen für die erfolgreiche Die verschiedenen Tätigkeiten im ÖBH erfordern eine hohe körperliche Fitness. Foto: Bundesheer und qualitativ hochwertige Erfüllung der verschiedenen Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres im Frieden und im Einsatz sind. Sport im Österreichischen Bundesheer umfasst Körperausbildung (KA) für alle Soldaten, Ausbildung von Fachkräften, Sporterziehung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen (z.B. Bereichs- und Heeresmeisterschaften sowie internationale Wettkämpfe im Rahmen des internationalen Militärsportverbandes/CISM), Leistungssportförderung, internationale Zusammenarbeit im sportlichen Bereich, Sportförderung im Österreichischen Heeressportverband (ÖHSV) und Öff entlichkeitsarbeit. Wir geben alles - auch auf der Hindernisbahn. Foto: Bundesheer Ziel der *Körperausbildung im Bundesheer* ist es, die körperliche Leistungsfähigkeit der Soldaten zu verbessern und den altersbedingten Leistungsverlusten weitestgehend entgegenzuwirken. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung zur Bewältigung motorischer Anforderungen der physischen und sozialen Umwelt. Ein Mindestmaß dient der Erhaltung der Gesundheit, während die Bewältigung berufl icher bzw. Freizeitanforderungen zusätzlich ein erhöhtes Niveau der körperlichen Leistungsfähigkeit erforderlich machen kann. Hauptelemente der körperlichen Leistungsfähigkeit sind die motorischen Fähigkeiten und die Bewegungsfertigkeiten. Einfl ussgrößen sind ferner intellektuelle und weitere psychische Fähigkeiten, Verhaltenseigenschaften sowie die Leistungsbereitschaft. Ziel der *Körperausbildung bei Grundwehrdienern* sind 225 (1.-4. Woche) bzw. 180 Minuten Sport wöchentlich mit normierten Trainingsprogrammen, um rasch Defi zite auszugleichen und um die Voraussetzungen zu schaff en, höhere Belastungen bzw. Ziele in der Ausbildung zu bewältigen. Ziel der *Körperausbildung* bei Kadersoldaten sind mindestens drei Mal pro Woche drei bis maximal acht Stunden zur Motivation, zur Erweiterung bzw. Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit und zur Vorbereitung auf Eignungs- und Leistungsprüfungen. Die Körperausbildung hat als wesentliche Inhalte *Konditionstraining* (als Grundlagen-, Kraft- sowie Zirkeltraining), *Hindernislauf* (zur Entwicklung physischer und psychischer Eigenschaften), *Schwimmen* (zur Erlangung entsprechender Schwimmfertigkeiten) sowie Kraftausdauer- und Ausdauerfähigkeiten bzw. Sportarten und Spiele (zur zielgerichteten Entwicklung von Ausdauer, Kraftausdauer und/ oder Gewandtheit). Eignungsprüfungen in der Körperausbildung haben den Zweck, die körperliche Leistungsfähigkeit von Soldaten für den Dienst sowohl allgemein als auch im Besonderen festzustellen. Sie werden in den Bereichen allgemeine Kondition, Hindernislauf und Schwimmen durchgeführt und sind v.a. Zulassungsvoraussetzungen für Ausbildungsgänge. Leistungsprüfungen sind grundsätzlich von allen Soldaten bis zum 50. Lebensjahr einmal jährlich verpfl ichtend abzulegen. ## 6.1.6. Körperausbildung Im Bundesheer ![85_Image_0.Png](85_Image_0.Png) 6.1.7. Sport Im Bundesheer Zur Erhöhung der Motivation und zum Leistungsvergleich zwischen Soldaten werden vom BMLV *Sportwettkämpfe* genehmigt bzw. angeordnet (Bereichs- und Heeresmeisterschaften). Diese Wettkämpfe berücksichtigen dabei wesentliche Aspekte der militärischen Ausbildung. Zu diesen Wettkämpfen werden auch fallweise ausländische Delegationen eingeladen. Im Rahmen der Truppenkontakte nehmen umgekehrt Mannschaften des ÖBH aus dem Bereich der Truppe an diversen Wettkämpfen im Ausland teil. Militärische Sportwettkämpfe werden derzeit in folgenden Sportarten durchgeführt: Militärischer Fünfkampf, Schießen, Orientierungslauf, Schilauf, Straßen- bzw. Berglauf. Diese Sportarten werden auch in der Sportförderung des ÖBH besonders berücksichtigt (Schwerpunktsportarten). Im Rahmen der *Ausbildung der KA-Fachkräfte* (BH-Sportausbilder, Lehrwarte und Trainer) wird das Wissen und Können in diesen Sportarten mit dem Ziel vermittelt, sicher und leistungsorientiert das Training nach den biologischen Prinzipien der Trainingslehre durchführen zu können. Die eingeteilten BH-Trainer aus den Leistungszentren stellen dabei den Kern des Ausbildungs-Teams des Heeres-Sportzentrums (HSZ). Die Kerngegenstände der Ausbildung zur Fachkraft KA (Leistungsphysiologie, Trainingslehre, Methodik) werden wesentlich von wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Leistungssport beeinfl usst. Da die Biologie des Menschen, im Speziellen die Anpassungsfähigkeit menschlicher Systeme an die Anforderungen der Umwelt, sowohl beim Leistungssportler wie beim Soldaten nach gleichen Prinzipien erfolgt (die Ziele und der Grad der Leistungsfähigkeit sind unterschiedlich), sind die Erkenntnisse aus dem Leistungssport zur Entwicklung von Trainings- und Testsystemen zur rascheren Erreichung der konditionellen Fähigkeiten von Soldaten zur Erfüllung militärischer Aufgaben von besonderer Bedeutung. ## Ausbildung Von Ka-Fachkräften Das Heeres-Sportzentrum führt jährlich Lehrwarte- und Trainerausbildungen durch. Es wird jedoch im Rahmen der Offi ziersausbildung an der TherMilAk bzw. im Rahmen des Stabsunteroffi zierslehrganges die KA-Fachkräfteausbildung zur Erlangung der Qualifi kation BHSpAusb "Lehrwart" für alle Kursteilnehmer durchgeführt. Im Zuge der *Übungsleiterausbildung* an der HUAk wurden 2005 insgesamt 244, und 2006 139 Teilnehmer ausgebildet. Die erste Stufe der Fachkräfteausbildung dient unter anderem dem selbstorganisierten Training. In zwei Ausbildungswochen werden den Kursteilnehmern Basisinformationen der Trainingslehre, gekoppelt mit praktischen Einheiten v.a. in Ausdauer, Kraft, Funktionsgymnastik, Hindernisbahn und Grundlagentraining vermittelt. Im Jahr 2005 wurden sechs *BundesheerSportausbilderkurse "Lehrwart"* mit insgesamt 385 Teilnehmern durchgeführt. Im Jahr 2006 WEISSBUCH 2006 Die Entwicklung von Testverfahren zur Bestimmung der körperlichen Leistungsfähigkeit von Soldaten erfolgt aus der Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Testsysteme aus dem Leistungssport. Das zukünftige Strukturmodell zur Weiterentwicklung der körperlichen Leistungsfähigkeit der Soldaten des ÖBH orientiert sich wie in anderen Armeen an den Erkenntnissen der Leistungsphysiologie und der Trainingswissenschaft. Der Einsatz von Sport-/Trainingswissenschaftern bzw. von Trainern aus dem HSZ ermöglicht es, die Synergien zwischen Leistungs-/Breitensport bzw. Körperausbildung sehr rasch zu erfassen und sowohl in der Körperausbildung wie in der Ausbildung umzusetzen. Die Sportinfrastruktur in vielen Kasernen umfasst meist einen Kraftraum, eine 400m-Laufbahn, Rasenplatz, Hindernisbahn und in manchen Fällen eine Mehrzweckhalle. waren es sechs Bundesheer-Sportausbilderkurse mit insgesamt 371 Teilnehmern. Die ![87_image_0.png](87_image_0.png) ![87_image_1.png](87_image_1.png) staatliche Ausbildung an den Bundesanstalten für Leibeserziehung endet für die Absolventen der KA-Fachkräfteausbildung mit der kommissionellen Abschlussprüfung zum staatlich geprüften *Lehrwart für Allgemeine Körperausbildung*. Beim Kurs werden die Teilnehmer in drei Wochen in theoretischen Grundlagen der Trainingslehre, Anatomie und Pädagogik, der DVBH KA bzw. praktisch im Bereich Ausdauer, Kraft, Funktionsgymnastik etc. hinsichtlich der koordinativen Fähigkeiten geschult. Im Jahr 2005 wurde ein *Bundesheer-Sportausbilderkurs* zum staatlich geprüften Lehrwart für Allgemeine Körperausbildung mit 23 Teilnehmern durchgeführt; 2006 waren es zwei Kurse mit 23 Teilnehmern. Bei diesem Kurs werden die Kursteilnehmer in sieben Ausbildungswochen vertieft in den Inhalten der Trainingslehre, Anatomie und Physiologie, Biomechanik und sämtlichen praktischen Unterrichtsinhalten der Trainingsmethodik und des Techniklernens in jeweils einer Schwergewichtswoche (Orientierungslauf, MMK, Ausdauerlauf, Schilanglauf, Schwimmen und militärische Alltagsbelastungen) unterrichtet. Die vier Semester umfassende *Ausbildung zum* staatlich geprüften Sportlehrer an der Sportakademie Wien enthält alle für den Sport relevanten Gegenstände und betont diese praktische Umsetzung. Im dritten und vierten Semester wird zusätzlich der Lehrgang "Leibeserziehung an Schulen" geführt. Im Jahr 2005 wurden drei Fortbildungskurse für KA-Fachkräfte mit 53 Teilnehmern abgehalten. 2006 waren es sechs Kurse mit insgesamt 65 Teilnehmern. Diese Fortbildungskurse sind drei bzw. fünftägige Seminare für bereits ausgebildete Lehrwarte bzw. Trainer zur Vermittlung neuer Erkenntnisse der Trainingslehre, Neuerungen der DVBH KA und der Methodik von Trendsportarten. Bisher wurden im Bundesheer 15 BH-Sportlehrer, 500 BH-Sportausbilder-Trainer und 93 BHSportausbilder-Lehrwarte ausgebildet. Darüber hinaus verfügt das ÖBH über 833 staatlich geprüfte Trainer und 3.512 staatlich geprüfte Lehrwarte, denen allerdings noch Qualifi kationen zum BH-Sportausbilder-Lehrwart fehlen. Die vom Heeres-Sportzentrum und der Forschungsgruppe Leistungsmedizin durchgeführten *Fitnessveranstaltungen* verfolgen das Ziel, militärische Meinungsbildner im Sinne eines Schneeballeff ektes für die Wichtigkeit und Notwendigkeit der physischen Fitness von Soldaten zu sensibilisieren. 2005 wurden acht Seminare mit insgesamt 202 Teilnehmern abgehalten, 2006 waren es neun Seminare mit 146 Teilnehmern. Die Fit-Checks werden zu Beginn und am Ende der Führungslehrgänge an der TherMilAk durchgeführt. Die Inhalte sind: Fettmessung, Koordination, Kraftprofi l, Ausdauer sowie ein Stresstest. ## Leistungssport Der Bundesminister für Landesverteidigung wurde in einer parlamentarischen Entschließung im Jahre 1997 ersucht, in seinem Vollziehungsbereich den Leistungssport im ÖBH intensiv zu fördern und insbesondere Spitzensportler durch Realisierung von Hindernisschwimmen aus anderer Perspektive Foto: Bundesheer Förderungsprogrammen zu unterstützen. Grundsätzlich besteht in allen 58 Sportarten, die von der *Bundessportorganisation* (BSO) gefördert werden, die Möglichkeit für eine Nominierung als Bundesheer-Leistungssportler. Aus gesamtösterreichischer leistungssportfördernder Sicht werden aber nur ca. 40 Sportarten intensiv durch das ÖBH gefördert. Diese Sportarten sind im Wesentlichen die militärischen Schwerpunktsportarten Fallschirmspringen, Militärischer Fünfkampf, Orientierungslauf, Schießen/Gewehr (Großkaliber), Schießen/Pistole (Großkaliber), Ski/Biathlon, Ski/Langlauf sowie olympische Sportarten. Die *Leistungssportförderung* erfolgt nach den Vorgaben eines praxisorientierten, wissenschaftlichen Konzeptes. Bundesheer-Leistungssportler in den Schwerpunktsportarten Militärischer Fünfkampf, Schießen, Orientierungslauf sowie Langlauf und Biathlon werden auch als Unterstützung im Rahmen der Ausbildung von KA-Fachpersonal eingesetzt. Insgesamt gab es in den letzten 25 Jahren über 4.000 Bundesheer-Leistungssportler, darunter 21 Olympiasieger, 44 Weltmeister, 149 Militärweltmeister und 325 Europameister. Die *Heeresleistungssportförderung* ist die wichtigste heimische Sportförderung. Bei den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 wurden acht (viermal Gold, dreimal Silber, einmal Bronze) der 23 österreichischen Medaillen von Heeressportlern erkämpft. Insgesamt kamen 38 Teilnehmer in den verschiedensten Sportarten vom Heeresleistungssport. Des Weiteren stellen Leistungssportler des ÖBH jährlich eine Vielzahl von Welt- und Europameistern bzw. von Weltcup- und Europacupsiegern, österreichischen Staatsmeistern und österreichischen Meistern. Man sieht aus den Erfolgen, dass diese Form der Leistungssportförderung ein nicht wegzudenkendes Modell des gesamten österreichischen Sportfördersystems darstellt. Mit November 2006 sind insgesamt 192 Leistungssportler beim Bundesheer beschäftigt, davon 55 Frauen. Zusätzlich gibt es 120 Plätze ## Sportförderung Im Öhsv Der *Österreichische Heeressportverband* (ÖHSV) ergänzt den dienstlichen Sport im ÖBH, wurde 1967 gegründet und hat in etwa 30.200 Mitglieder in 106 Heeressportvereinen. Der ÖHSV WEISSBUCH 2006 für Leistungssportler, die ihren Grundwehrdienst absolvieren. Für die Durchführung und Umsetzung der Leistungssportförderung wurde, einem weltweiten Trend folgend, auch im ÖBH eine eigene Organisation geschaff en. Die "Produktionsstätte" für viele Top-Leistungen ist das Heeres-Sportzentrum (HSZ). Die Sportsoldaten verschiedenster Sportarten werden auf zehn Leistungszentren im gesamten Bundesgebiet aufgeteilt. Sie verwenden dort den Großteil ihrer Dienstzeit für das Leistungssport-Training. Der Förderaufwand des ÖBH ermöglicht durch soziale Absicherung der Athleten (Arbeitsplatz, Sozialversicherung, Unterkunft, Verpfl egung, Berufsausbildung) professionelles Training, wobei der sportspezifi sche Aufwand durch den jeweiligen Fachverband sicherzustellen ist. Dies geschieht in engem Zusammenwirken mit zivilen Sportfördereinrichtungen (Bundessportorganisation, Fachverbände, Österreichisches Olympisches Komitee usw.). Lediglich in den so genannten Schwerpunktsportarten (Sportarten mit besonderem militärischem Interesse) wird zusätzlicher Förderaufwand betrieben. Zur Erfüllung der dem ÖBH primär übertragenen Aufgabe der militärischen Landesverteidigung sind nicht nur geistige, sondern auch körperliche Spitzenleistungen von Angehörigen des Bundesheeres ständig erforderlich. Herausragende körperliche Spitzenleistungen entsprechen den Erfordernissen der militärischen Landesverteidigung, stellen im Sinne einer sozialintegrativen Landesverteidigung ("Wir Österreicher") ein bedeutendes Instrument der Öff entlichkeitsarbeit dar und tragen allgemein zum Ansehen der Republik Österreich bei. als Dachorganisation aller neun *HeeressportLandesverbände* (HSLV) bietet seinen Mitgliedern und den Präsenzdienst leistenden Soldaten sinnvolle Freizeitgestaltung. ![89_image_0.png](89_image_0.png) Das Wirken in wehrpolitischer, gesundheitlicher, erzieherischer und publizistischer Hinsicht leistet einen wesentlichen Beitrag zur militärischen Landesverteidigung. Durch das eff ektive Engagement in der Sache und durch hervorragende Leistungen seiner Vereinsmitglieder bei nationalen und internationalen Sportveranstaltungen konnte der ÖHSV als Sportverband des Bundesheeres zum Ansehen in der Öff entlichkeit beitragen. Weiters organisiert der ÖHSV nationale und internationale Sportwettkämpfe des ÖBH im Inland. Die Unterstützung des Bundesheeres für den ÖHSV umfasst die Bereitstellung von Sportanlagen und Ausbildungsstätten, die Bereitstellung von Heereskraftfahrzeugen, Beistellung von Unterkunft und Verpfl egung, Gewährung von Dienstfreistellungen für Wettkampf und Trainingslager sowie Beistellung von Fachkräften. Abb. 6.4 Personalstand Bundesheer Leistungssportler - Martin Pongratz - Stephan Seebock - Klaus Sulzenbacher - Fra. WEsssuck 2006 ronika I r - Nina Reithmayr - Tobias Schiegl - Sebastian Sageder - Klaus Bodenmüller - Stefan I iögler - Andreas Geritzer - Roman Hagara - Hans-Peter Steinacher - Walter Rantasa - C iber - Marlies Schild - Christine Sponring - Ursula Profanter - Wolfgang Perner - Friedric Ludwig Gredler - Martin Mesotitsch - Benjamin Raich - David Kreiner - Mario Stecher - Gruber - Christian Hoffmann - Marc Peter Mayer - Andreas Goldberger - Jürger Pinter - s Grabmayr - Stefan Kaiser - Martin Koch - Andreas Kofler - Peter Seisenbacher - Wolfy rigora - Marion Reiff - Anja Richter - Muhammed Öztürk- Eva Dollinger - Bernhard Hiel Jia Liu - Marco Baldauf - Jürgen Loacker - Klaus Seelos - Wolfgang Stampfer - Anna F ## S Mitte Partner Des Sports - Marti r - Nina Reithmayr - Tobias Schiegl - Sebastian Sageder - Klaus Bodenmüller - Stefan I iögler - Andreas Geritzer - Roman Hagara - Hans-Peter Steinacher - Walter Rantasa - C iber - Marlies Schild - Christine Sponring - Ursula Profanter - Wolfgang Perner - Friedric Ludwig Gredler - Martin Mesotitsch - Benjamin Raich - David Kreiner - Mario Stecher - ![90_image_0.png](90_image_0.png) ## 6.1.8. Attraktivierung Des Grundwehrdienstes Aus den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wurde unter dem Begriff "Kaserne 2010" ein Konzept für ein neues Kasernenmodell entwickelt. Für jede Kaserne ist zwar grundsätzlich der Idealzustand gemäß Vorgaben anzustreben, jedoch nur unter Berücksichtigung einer realistischen Machbarkeit, insbesondere aus ökonomischer Sicht, sind vertretbare Abweichungen in Kauf zu nehmen. Eine zeitgemäße Unterbringung der Soldaten aller Dienstgrade trägt zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes bei. Die Raumbedarfsrichtlinien wurden dahingehend angepasst, dass hinkünftig für GWD und PiAD bzw. KPE-Angehörige von etwa 8 m2 ausgegangen werden soll. Im sogenannten Sozialbereich sind neben einem Speisesaal und der Küche u.a. auch ein Soldatenrestaurant/Cafeteria, ein 24-Stunden Automatenservice, Soldatenshops, Clubräume (Seminarräume) und eine Freizeitbörse einzurichten. Schuhwasch-, Reinigungs- und Trockenräume sollten ebenso vorzusehen sein wie Teeküche, Waschküche und Aufenthaltsraum. Im Bereich der Sportanlagen sollte die Normkaserne über eine Turnhalle mit direkt angeschlossenem Konditionsraum und Kletterwand verfügen sowie eine Laufbahn, einen Kleinfeld-Kunstrasen-Mehrzweckplatz, einen Hindernisparcours, HGr-Ziel- und Weitwurfanlagen, Leichtathletikanlagen und einen Beachvolleyballplatz haben. Unter dem Aspekt einer umfassenden Personalbetreuung wurde ein fl exibles und an die Bedürfnisse der Soldaten und Bediensteten angepasstes Modell der Wohnversorgung mit dem Begriff *housing 2010* geschaff en. Es umfasst nicht nur zeitgemäße Unterbringungen in den Kasernen, sondern schaff t auch die Möglichkeit zur preisgünstigen Anmietung von Wohnungen. Eine Verbesserung der Lebensqualität, Förderung der Mobilität der Mitarbeiter sowie das Erreichen der Organisationsziele sind das Bestreben. Dies erfolgt im Wesentlichen durch Schaff ung zeitgemäßer Unterkünfte für die Soldaten in den Kasernen und durch Wohnheime für Pendler sowie Teilnehmer an Kursen und Lehrgängen. Im Frühjahr 2006 wurde die erste neue Wohnanlage in Linz an ihre Nutzer übergeben. Die *Drogenprävention* wurde in Form eines Projekts bearbeitet. Im August 2006 wurde der Entwurf eines "Drogenpräventionskonzepts" vorgelegt und die weitere Vorgangsweise festgelegt. Dementsprechende Unterrichte sind im Rahmen der Offi ziersausbildung vorgesehen. Im Rahmen der Reform des ÖBH wurde auch der Bereich der *Verpfl egsversorgung* einer eingehenden Prüfung unterzogen. Durch ein neues Küchenkonzept sollte gesündere Kost, eine bessere und effi zientere Auslastung der Küchen erreicht sowie der Einsatz von Personal optimiert werden. Außerdem weist die traditionelle Zubereitung der Verpfl egung mehrere Nachteile wie Vitamin- und Nährstoff verlust aufgrund der langen Warmhaltezeiten auf: Cook & Chill wurde mit August 2005 in Wien im Österreichischen Bundesheer eingeführt und ist ein neues Verfahren der Verpfl egungszubereitung, welches neben Qualitätssteigerung der Speisen auch eine Reduktion der Gesamtkosten verspricht. Zur Zeit werden bundesweit eine Großküche (Wien), 94 Truppenküchen und 116 Verpfl egsausgabestellen betrieben. Durch die innerbetriebliche Optimierung wird der Betrieb bundesweit auf 11 Großküchen, 13 Truppenküchen und 77 Verpfl egsausgabestellen reduziert werden. Alle Ausgabestellen in Wien werden in Zukunft von einer Zentralküche aus ein- bis dreimal täglich beliefert, wobei die Speisen bereits zwei Tage vorher produziert, verpackt und gekühlt werden. Mit der Einführung des *Help-Line-Service* im ÖBH wurde eine Anlaufstelle für Heeresangehörige geschaff en, die der Unterstützung bedürfen. Der Telefondienst des HLS steht unter der Nummer 0810/200104 oder IFMIN ![92_image_0.png](92_image_0.png) 127 08 09 rund um die Uhr in ganz Österreich zum Ortstarif zur Verfügung und kann anonym genutzt werden. Die Hauptaufgaben des HLS sind Vermittlung von Informationen, sozialpsychologische Beratung und Krisenintervention. Bedarf an Unterstützung ist im zwischenmenschlichen, persönlichkeitsbedingten oder sozialen und rechtlichen Bereich ebenso gegeben, wie bei Kommunikationsproblemen oder Informationsdefi ziten. Einschränkung der persönlichen Leistungsfähigkeit, Stimmungsbeeinträchtigungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch sind ebenfalls wiederkehrende Themen. Das HLS kann und soll als Hilfsinstrumentarium der Führung verstanden und genutzt werden. Die Anzahl der Protokolle aus dem Jahr 2005 beträgt 1210, was einen 30 prozentigen Zuwachs (Plus von 276 Anrufen) zu 2004 bedeutet. In den Bereich *fl exible Wochendienstzeiten* wurden für die Bearbeitung weitere Themen ("5 Tage Woche für GWD" und "Zeitkarte für GWD") eingebunden und eine Arbeitsgruppe für das Projekt "Zeitordnung Neu" eingerichtet. Geplant ist als eine Möglichkeit vorerst die Durchführung eines Truppenversuchs bei zwei Truppenkörpern (Ost und West). Der Feldversuch zur Verbesserung der *Kundenfreundlichkeit bei der Stellung* hat gezeigt, dass weiteres Optimierungspotential besteht. Dies erfordert eine Umschichtung bzw. Aufstockung der vorhandenen Ressourcen. Konkrete Lösungsansätze werden laufend bearbeitet. Das Thema *Attraktivierung Angebot Soldatenheime* wird durch laufende Anpassung des Warenangebots im Rahmen der legistischen Möglichkeiten wahrgenommen. Zusätzlich werden auch bauliche Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungseinrichtungen vorgenommen. Die Einführung von *Internetcafes* in Betreuungseinrichtungen wurde auf Basis von Prepaid-Karten mit externen Providern erprobt. Dabei wurde eine nur geringe Nutzung durch Rekruten bei der Angelobung. Foto: Bundesheer die Bedarfsträger festgestellt und der Betrieb durch den Provider eingestellt. Bei kostenfreiem Betrieb wurde eine stärkere Nutzung erkannt. Ein Betrieb durch Kräfte und Mittel aus dem Ressortbereich erscheint auf Grund der hohen Kosten nicht wirtschaftlich. Die Ausbildung für das seit geraumer Zeit erfolgreich in Anwendung befi ndliche PeerSystem wurde neu geregelt und die Durchführungsbestimmungen dazu sind in Fertigstellung. Peer ist eine zur Hilfe nach Critical Incidents geschulte Person, welche innerhalb einer Gruppe eingesetzt wird. Das *Ausbleiben über den Zapfenstreich* wurde neu geregelt und ist als abgeschlossen zu betrachten. Mittelfristig erscheinen keine Adaptierungen erforderlich. Die *Fremdsprachenausbildung für GWD* wird angeboten und wäre grundsätzlich sogar erweiterbar, wird aber durch die Bedarfsträger nur mäßig genutzt. Zur *Schuldnerberatung* steht seit September 2006 in jedem MilKdo-Bereich ein ausgebildeter Schuldnerberater zur Verfügung. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Tägliche Stunde Sport wurden verfügt und werden auch in der DVBH (zur Erprobung) "Körperausbildung", berücksichtigt. Zusätzlich wird auch die Bekleidung/Ausstattung (Sportanzug ![93_image_0.png](93_image_0.png) ![93_image_1.png](93_image_1.png) neu und Pulsmessgeräte) für die Sportausübung verbessert bzw. erweitert werden. Für die *Infrastruktur Sportausbildung* wurde vorerst die Basisausstattung von Fitnessräumen erarbeitet und festgelegt und eine fl ächendeckende Ausstattung bereits realisiert. Weitere Vorhaben (z.B.: Krafträume) werden bei laufenden Adaptierungen berücksichtigt. Größere Vorhaben (Sporthallen, Außensportanlagen, Großsportanlagen) sind nur in Abstimmung mit den laufenden Reformmaßnahmen, den damit verbundenen erforderlichen Baumaßnahmen und der einhergehenden Realisierung nach Maßgabe der budgetären Mittel möglich. Das Interesse am ÖBH ist nicht nur am Nationalfeiertag groß. Foto: Bundesheer Die *Dienste vom Tag* wurden auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Umfang geprüft und in einer zusammenfassenden Ausarbeitung dargestellt. Weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen (Bewachung, Zutritte, Passierscheinpfl icht) sind in Bearbeitung und teilweise in Verbindung mit organisatorischen und baulichen Maßnahmen zu sehen. Für die *Belegungsstärke Mannschaftszimmer* wurden die ersten grundsätzlichen Regelungen getroff en. Weitere noch erforderliche Maßnahmen sind derzeit in Bearbeitung (z.B.: Raumbedarfsrichtlinien). Diese sind aber auch im Zusammenhang mit teilweise erheblichen Erfordernissen im Baubereich verbunden und sind nur im Laufe der Zeit und teilweise auch unter erheblichem fi nanziellen Aufwand umzusetzen. Die *sportlichen Leistungslimits* für Soldatinnen (gendergerecht) wurden erarbeitet und werden mit der Ausgabe der DVBH (zur Erprobung) Körperausbildung ab Ende 2006 umfassend zur Anwendung kommen. Mit 1. Jänner 2007 wird die *Vorteilscard ÖBB* für GWD eingeführt und umfasst Leistungen wie die generelle Freifahrt für Rekruten und PiAD österreichweit auf dem gesamten Streckennetz der ÖBB mit einer halbjährlichen Gültigkeit und kann danach weitere sechs Monate als Vorteilscard genutzt werden. Weitere Vorteile ergeben sich in der Verwaltungsvereinfachung durch den Wegfall der Refundierung von Fahrauslagen und dem Sicherheitsaspekt durch intensivere Nutzung der öff entlichen Verkehrsmittel wird ebenfalls Rechnung getragen. ## Gesellschaftlicher Nutzen Durch Das Öbh Neben dem individuellen Nutzen eines jeden Grundwehrdieners, der ihm durch das Ableisten seines Grundwehrdienstes im Rahmen der Ausbildung zuteil wird (Verhalten in Extremsituationen, Erste Hilfe-Ausbildung, Orientieren im Gelände, Verhalten bei ABC-Bedrohung, Fahrpraxis, Fitness, Hygiene, gesunde Ernährung etc.), zieht auch die Gesellschaft im Allgemeinen einen Nutzen daraus. Dieser zeichnet sich dadurch ab, dass Soldaten während dieser Zeit lernen, auch in einem anderen als bisher gewohnten sozialen Gefüge zu leben. Viele Soldaten bleiben dem Heer durch Übernahme von Funktionen im Bereich des Milizsystems erhalten. Nicht nur, dass Milizsoldaten ihr "ziviles" Wissen und ihre Fähigkeiten aus dem Berufsleben in das Bundesheer einbringen, kann auch in die entgegengesetzte Richtung ein Austausch und somit ein gegenseitiger Nutzen stattfi nden. In persönlichkeitsbildenden weiterführenden Seminaren, welche sowohl an der Heeresunteroffi - ![94_image_0.png](94_image_0.png) ziersakademie als auch an der Theresianischen Militärakademie angeboten werden, können das Wissen und die Fähigkeiten noch vertieft und auch zivil angewandt bzw. genutzt werden. Hervorzuheben ist speziell die Erste Hilfe-Ausbildung, die unmittelbar jedem Grundwehrdiener zuteil wird und nicht nur anrechenbar, sondern im täglichen Leben auch praktisch anwendbar ist und Menschenleben retten kann. In der Regel ist jeder männliche österreichische Staatsbürger ab dem Kalenderjahr, in dem er das 18. Lebensjahr erreicht (ab dem 17. Geburtstag) stellungspfl ichtig und hat sich der Stellung (*Musterung*) zu unterziehen. Auch alle Soldatinnen, die freiwillig ihren Dienst beim Bundesheer antreten, durchlaufen diese Gesundheitsüberprüfung. Innerhalb von zwei Tagen werden in sechs Stellungsstrassen bei den Militärkommanden die wichtigsten medizinischen Untersuchungen von erfahrenen Ärzten mit modernsten medizinischen Methoden durchgeführt, um die körperliche sowie geistige Eignung für den Wehrdienst festzustellen. Diese Diagnosestraße ist also ein wirksames Instrumentarium im Sinne der Vorsorgemedizin. Jeder Stellungspfl ichtige bekommt am Ende der Stellung einen Untersuchungsbefund, der die wichtigsten medizinischen Daten enthält und sofern eine weitere Behandlung notwendig erscheint, auch eine Mitteilung an den Hausarzt. Weitere ärztliche Untersuchungen fi nden im Zuge des Einrückungsvorganges bzw. beim Entlassungsvorgang nach dem Grundwehrdienst statt. Die *Sportausbildung*, der beim ÖBH große Bedeutung beigemessen wird, stellt ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Volksgesundheit dar. Viele junge Menschen kommen beim Bundesheer nach langem wieder mit Sport aktiv in Berührung und werden nach modernen, in der Sportwissenschaft üblichen Ausbildungsmethoden in sportlichen Tätigkeiten unterwiesen und trainiert. Übergewicht, hoher Blutdruck und Vorbeugung gegen Herzgefäßerkrankungen sind nur einige von vielen weit verbreiteten Krankheiten in unserer Gesellschaft, denen auf diese Art eff ektiv begegnet werden kann. Ein zusätzliches Angebot um junge Leute auch über den Grundwehrdienst hinaus zum Sport zu motivieren gibt es seit September 2006, wobei Soldaten nach dem Abrüsten eine Sporttasche, eine Pulsuhr, einen Sportanzug und "Achillessehne-schonende" Turnschuhe bekommen. Ziel ist es, sich nach der Zeit beim Bundesheer sportlich zu betätigen, was somit zur Volksgesundheit beiträgt. Eine Ausbildung beim Bundesheer ist mehr als nur Dienst an der Waff e. Foto: Bundesheer ## 6.2. Personal 6.2.1. Personengruppen Das Bundesheer wird aufgrund der allgemeinen Wehrpfl icht gebildet und ergänzt. Die Wehrpfl ichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpfl icht dem *Präsenzstand* oder dem *Milizstand* oder dem *Reservestand* an. Die Friedensorganisation umfasst nur Soldaten, die Einsatzorganisation Soldaten, Wehrpfl ichtige im Milizstand und Frauen, die Ausbildungsdienst geleistet haben (BGBl. I Nr. 58/2005, Art. 1 Z 4a, ab 1.7.2005). Dem Präsenzstand gehören an: + Personen, die zum Präsenzdienst oder zum Ausbildungsdienst einberufen sind, vom Beginn des Tages, für den sie einberufen worden sind, bis zum Ablauf des Tages, mit dem sie entlassen werden, und + Personen, die dem Bundesheer aufgrund eines Dienstverhältnisses angehören als + Militärpersonen des Dienststandes, + Berufsoffi ziere des Dienststandes, + Beamte und Vertragsbedienstete, die zur Ausübung einer Unteroffi ziersfunktion herangezogen werden, für die Dauer dieser Heranziehung und + Vertragsbedienstete des Bundes mit Sondervertrag nach § 36 des Vertragsbedienstetenge-setzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, für eine militärische Verwendung im Vollziehungsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung (Militär-VB). Diese Personen sind Soldaten und leisten Wehrdienst. Durch die Heranziehung von Personen zum Präsenzdienst oder zum Ausbildungsdienst wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Dem *Milizstand* gehören Wehrpfl ichtige außerhalb des Präsenzstandes an, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und nicht in den Reservestand versetzt oder übergetreten sind (Wehrpfl ichtige des Milizstandes). Dem *Reservestand* gehören Wehrpfl ichtige an, die weder dem Präsenzstand noch dem Milizstand angehören (Wehrpfl ichtige des Reservestandes). Der *Heeresverwaltung* gehören jene im (nachgeordneten) Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung Dienst versehenden Bundesbediensteten außerhalb des Präsenzstandes an, + die den Zwecken des Bundesheeres dienen und + nicht in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung Dienst versehen. Die *Zivilbediensteten* der *Zentralstelle* des Bundesministeriums für Landesverteidigung scheinen nicht im Wehrgesetz auf. Dieser Personenkreis ist im Stellenplan des Bundesfi nanzgesetzes erfasst. Es können jedoch Personen aus dem bereits o.a. Personenkreis, (gemäß WG 2001) in der Zentralstelle verwendet werden. ![95_image_0.png](95_image_0.png) ## 6.2.2. Stellenplan Der *Stellenplan* als Teil des jährlichen Bundesfi nanzgesetzes ist eine Gesamtübersicht über jene Planstellen, die dem Bund für die Erfüllung seiner Aufgaben in einem Budgetjahr maximal zur Verfügung stehen. Mit diesem Medium wird der Einsatz für die Planstellen der Bundesbediensteten gesetzlich dokumentiert und zentral gesteuert. In den einzelnen Tabellen des Stellenplanes sind die Anzahl und die Wertigkeiten der Planstellen ausgewiesen. Die Aufschlüsselungen umfassen die einfachsten Tätigkeiten ebenso wie die höchsten Verantwortungsbereiche. Die hier enthaltenen Detailinformationen stellen ein Steuerungsinstrument für den bedarfsbezogenen Personaleinsatz, die Personalplanung und die Personalentwicklung dar und dienen auch als Grundlage für politische Entscheidungen. Die Bewertung der einzelnen Arbeitsplätze spiegelt sich im Stellenplan in ihren Auswirkungen auf die Personaleinsatzplanung wider. Als Kapazität betrachtet, entspricht eine Planstelle dem Arbeitsumfang einer ganzjährig vollbeschäftigten Person. Verwaltungsreformprojekte bzw. Änderungen der Anforderungen an die Verwaltung erfordern Organisationsänderungen und machen unterjährige Stellenanpassungen erforderlich. ## 6.2.3. Personalstände 2005 Und 2006 Mit Stand vom 1. Dezember 2005 waren im militärischen Bereich insgesamt 31.217 Personen beschäftigt. Zu diesem Personenkreis zählen Kaderangehörige, Zeitsoldaten (ZS-Lang, ZS-Kurz, EF), Grundwehrdiener und Personen im Ausbildungsdienst. Diese Personengruppen gliedern sich wie folgt: Von diesen Personen waren 11.966 in der ![96_image_0.png](96_image_0.png) Grundorganisation und 19.249 bei der Truppe (Einsatzorganisation) beschäftigt.Der Personalstand im zivilen Bereich betrug mit Stand vom 1. Dezember 2005 insgesamt 9.495 Personen. Dieser Personenkreis setzt sich aus Beamten, Vertragsbediensteten und Lehrlingen zusammen.*) Von diesen Personen waren 9.093 in der ![96_image_1.png](96_image_1.png) Grundorganisation und 398 bei der Truppe beschäftigt. Der Personalstand per 1. Dezember 2006 betrug im militärischen Bereich insgesamt 29.949 Personen.*) Zu diesem Personenkreis zählen ebenfalls Kaderangehörige, Zeitsoldaten, Grundwehrdiener und Personen im Ausbildungsdienst. Abb. 6.6 Personalstand 1. Dezember 2005 - militärischer Bereich Abb. 6.7 Personalstand 1. Dezember 2005 - ziviler Bereich Personalstand 1. Dezember 2006 - mil. Bereich ![97_image_0.png](97_image_0.png) ![97_image_1.png](97_image_1.png) ![97_image_3.png](97_image_3.png) Abb. 6.8 Personalstand 1. Dezember 2006 - militärischer Bereich Aus diesem Personenkreis waren 11.831 in der Grundorganisation und 18.117 bei der Truppe beschäftigt. Mit 1. Dezember 2006 betrug der Personalstand für Beamte, Zivilbedienstete und Lehrlinge 9.487 Personen.*) Aus diesem Personenkreis waren 9.077 in der Grundorga- ![97_image_2.png](97_image_2.png) | Beamte | 4,511 | |-----------|---------| | VB | 4.777 | | Lehrlinge | 199 | Abb. 6.9 Personalstand 1. Dezember 2006 - ziviler Bereich nisation und 407 bei der Truppe beschäftigt*. Mit eingerechnet sind jene bereits zur Aufnahme vorgesehenen Personen. ## 6.2.4. Personen Im Auslandseinsatz Durchschnittlich waren in den Jahren 2005 permanent ca. 980 Personen und im Jahr 2006 ![97_image_5.png](97_image_5.png) ca. 1.280 Personen im Auslandseinsatz. ![97_image_4.png](97_image_4.png) ## 6.2.5. Soldatinnen Im Öbh Die Integration von Frauen als Soldatinnen in die Militärorganisationen ist ein zentrales Merkmal postmoderner Streitkräfteentwicklung. Dies begründet sich einerseits durch die neuen Aufgabenfelder und die damit einhergehende Professionalisierung von Streitkräften, andererseits mit der Forderung nach einer stärkeren Öff nung der Streitkräfte gegenüber zivilen Wertvorstellungen und gesellschaftlichen Anliegen. Dabei steht die Öff nung des Berufsfeldes Militär für Soldatinnen in erster Linie im Zusammenhang mit den sozialen Gleichstellungstrends und weniger mit den unmittelbaren Funktionsnotwendigkeiten der Streitkräfte. Seit Jänner 1998 ist es für Frauen gesetzlich möglich, den Beruf "Soldatin" beim Österreichischen Bundesheer auszuüben. Dabei wurde der Wehrdienst für Frauen in Österreich als Ausbildungsdienst festgelegt, der weder Präsenzdienst noch Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis eigener Art ist, das dem ausschließlichen Zweck der Vorbereitung der Übernahme der Soldatin in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit bzw. Berufsmilitärperson dient. Der Einstieg in den Wehrdienst erfolgt durch Abgabe einer freiwilligen Meldung zum Ausbildungsdienst und deren Annahme durch das Heerespersonalamt (HPA) nach erfolgreicher Eignungsfeststellung (Eignungsprüfung). Die fi nanzielle und sozialrechtliche Stellung der Soldatinnen entspricht jener der wehrpfl ichtigen Männer, und der Ausbildungsdienst für weibliche Soldaten dauert 12 Monate. Darüber hinaus steht den Frauen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit der Miliztätigkeit off en, wodurch freiwillige Waff enübungen aber auch ein Auslandseinsatzpräsenzdienst für Frauen ermöglicht wird. Sonderbestimmungen regeln den Fall der Mutterschaft der Soldatin. Mangels des Bestehens eines Dienstverhältnisses hat die Soldatin während des Ausbildungsdienstes keinen Anspruch auf Karenz; sie hat jedoch das Recht, ihren Ausbildungsdienst wegen Mutterschaft zu unterbrechen und ohne neuerliche Eignungsprüfung binnen drei Jahren nach Geburt des Kindes fortzusetzen. Ansonsten gelten die gleichen mutterschutzrechtlichen Bestimmungen wie im öff entlich-rechtlichen Bereich. Zur Anwerbung und zur gezielten Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung werden Interessentinnen Vorbereitungswochenenden auf freiwilliger Basis angeboten. Mehrmals im Jahr gibt es auch Schnupper- und Karrieretage, mit denen beabsichtigt wird, ein umfassenderes Bild des Berufsfeldes Bundesheer zu vermitteln. Durch die mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 eingeführte Öff nung des Ausbildungsdienstes für Wehrpfl ichtige, ging eine weitestgehende Gleichstellung von Männern und Frauen diesen Wehrdienst betreff end einher, mit der auch als Anreiz eine verbesserte Bezahlung bereits vom ersten Tag an eingeführt wurde. Personen im Ausbildungsdienst (PiAD) kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe gebühren. Diese verbesserte Bezahlung (Monatsprämie in der gleichen Höhe wie für Zeitsoldaten) soll die Personengruppe der Ausbildungsdienst Leistenden in markanter Weise abheben. Der Ausbildungsdienst soll dabei die Attraktivität einer militärischen Laufbahn sowohl für Frauen als auch für Männer erhöhen. Nicht nur die höhere Besoldung, sondern auch die Anpassung der Leistungslimits bei der sportlichen Eignungstestung an die unterschiedliche Physis von Frauen und Männern im Sinne einer "Gender Fairness" bedingten einen Anstieg der Einrückungszahlen vor allem im Jahr 2006. Rückten 2005 insgesamt 65 Frauen ein, so waren es im folgenden Jahr 87. ![99_image_0.png](99_image_0.png) Mit Stand 7. November 2006 verfügte das Bundesheer über 308 Soldatinnen. Davon sind 40 Offi ziere, 74 Unteroffi ziere, 140 Chargen sowie 54 Soldatinnen ohne Chargengrad. In Österreich entspricht die Anzahl an Soldatinnen etwa 0,7% des Präsenzstandes. Im Bereich der Kampftruppen (Jäger-, Panzer-, Panzergrenadierverbände, Kampffl iegertruppe, Fliegerabwehrtruppen) werden 88 Frauen verwendet, im Bereich der Führungstruppen (Stabsbataillone, Aufklärungsverbände und Fernmeldeverbände) 34, im Bereich der Kampfunterstützungstruppen (Pionier-, Artillerie und Transportfl ieger) 44 und im Bereich der Logistiktruppen (Heeresspital, Versorgungsregiment, Munitionsanstalten etc.) 21 Soldatinnen. Im Bereich höherer Kommanden und Ämter waren 13 Soldatinnen und im Bereich der territorialen Organisation (Militärkommanden, Truppenübungsplatzkommando Allentsteig) 40 Soldatinnen eingesetzt. 55 Soldatinnen leisteten Dienst als Leistungssportlerinnen im Heeressportzentrum. 13 Soldatinnen (ca. 4%) durchlaufen derzeit die Berufsoffi ziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie. Weiters befanden sich (mit Stand 7. November 2006) 11 Soldatinnen im Auslandseinsatz. ## 6.3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 6.3.1. Ressourcenplan Und Materielle Einsatzvorbereitung Nominelle Entwicklung Budget Lv Für die Beschreibung der Entwicklung des Bundesvoranschlages der Landesverteidigung wird der Betrachtungszeitraum 2000 bis 2006 herangezogen. Weiter zurückreichende Betrachtungen stellte das BMLV im Weißbuch 2004 an. Die Überlappung der Betrachtungszeiträume ist ausreichend und führt zu qualitativ gut unterstützten Ergebnissen für die Analysen im Weißbuch 2006. Im Beobachtungszeitraum 2000 bis 2006 stieg der nominelle Bundesvoranschlag Landesverteidigung von EUR 1.633,7 Mio. auf EUR 1.810,0 Mio. ![99_image_1.png](99_image_1.png) Das ist ein nominelles Wachstum von 10,8% über den Beobachtungszeitraum. Bei linearer Betrachtung entspricht das einer durchschnittlichen Steigerung von 1,8% per anno. ## Rüstungsbeschaff Ungen Im Jahr 2002 nach Reorganisation der obersten und oberen Führungsebene des ÖBH wurden durch den Rüstungsstab die rüstungspolitischen Zielsetzungen für das ÖBH defi niert. Diese stellen die Zieldefi nition für die mittelund langfristigen Handlungen der Logistik für das ÖBH dar. Rüstungspolitik ist als Teil der österreichischen Verteidigungspolitik die Summe aller Ziele und Maßnahmen, die im volkswirtschaftlichen und internationalen Kontext die eff ektive und effi ziente Realisierung der materiellen Bedürfnisse des Österreichischen Bundesheeres zur Erfüllung nationaler und internationaler Aufgabenstellungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht gewährleistet. ## Rüstungspolitik Des Öbh Bei der Umsetzung der österreichischen Rüstungspolitik kommt es darauf an, + Rüstungsprogramme eff ektiv und effi zient zu realisieren, + die Bereitstellung, Nutzung und Verwertung von Systemen kooperativ zu lösen, + notwendige nationale und internationale Rahmenbedingungen zu schaff en, + internationale kooperative Aktivitäten zu fördern, + Forschungs- und Technologiekooperationen länderübergreifend zu forcieren und + die Erhaltung und Schaff ung einer leistungsfähigen nationalen und multinationalen Rüstungsstruktur zu unterstützen. Die kooperative Bereitstellung, Nutzung und Verwertung von Systemen wird durch den Rüstungsstab des BMLV im Rahmen von multinationalen Nutzergruppen (Leopard, Eurofi ghter etc.) wahrgenommen. Weiters bedient sich das ÖBH verschiedener Agenturen (z.B. EVA), deren Ziel es ist, eff ektiv und effi zient die Nutzung von Systemen sicherzustellen. Die Schaff ung notwendiger nationaler und internationaler Rahmenbedingungen wird ## Konkrete Beschaff Ungen Zur Aufrechterhaltung der aktiven Luftraumüberwachung und Luftsicherungsoperationen ist die Beschaff ung von 15 Luftfahrzeugen eingeleitet und derzeit im Laufen. Weitere WEISSBUCH 2006 durch Aktivitäten im Rahmen der EU, der NATO/ PfP und anderer Organisationen gewährleistet. Österreich ist seit 2004 Gründungsmitglied in der *Europäischen Verteidigungsagentur*. Diese nimmt die Koordination für Fähigkeitsentwicklung, Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Marktordnung im Rahmen der ESVP wahr. Internationale kooperative Aktivitäten werden durch laufende enge Kontakte vor allem zu europäischen Nationen gefördert und stellen die Basis für eff ektiven und effi zienten Mitteleinsatz dar. Um die Kooperation der Rüstungsindustrien zwischen den Nationen vor allem im Rahmen der EU sicherzustellen ist es erforderlich, die Erhaltung und Schaff ung einer leistungsfähigen nationalen und multinationalen Rüstungsstruktur zu unterstützen. Dies erfolgt derzeit im nationalen und internationalen (EU-)Rahmen. Dem Begriff *Rüstung* sind im Sinne der Betrachtungen im Weißbuch grundsätzlich die militärischen Feldzeuggeräte zugeordnet. Zudem werden aber für die Erfüllung der Aufgaben auch handelsübliche Geräte, Anlagen, Werkstattausrüstung sowie Wirtschaftsanlagen und -güter benötigt. Diese Ressourcen unterliegen einer Nutzungsdauer, die üblicherweise in der Privatwirtschaft durch Verschleiß begrenzt ist. Wegen der militärischen Aufgabenstellung (Bereitstellung von Leistungen für den Einsatz) ist eine Verwendungsbegrenzung der Geräte auch durch andere Faktoren, wie technischer Standard oder Verschleiß durch Witterungseinfl uss gegeben. Es ist deshalb ein kontinuierlicher Prozess, die für die optimale Aufgabenerfüllung erforderlichen Funktionen durch Nachrüstung, Nach- oder Neubeschaff ung auf dem Stand der Technik zu halten. | Schwerpunkte im Beschaffungsprogramm 2004 - 2006 | | | | |----------------------------------------------------------|-------|------|------| | 2004 | | 2005 | 2006 | | schaftstransportpanzer Ula | 113,6 | 18,2 | 11,2 | | 36,3 | | 18,7 | | | orthubschrauber S70 | 6,5 | 1,0 | | | sportlugzeug C130 | | | | | Verwaltung (Softwar | 15,7 | 16,2 | 18,9 | | truktur (Hardwa | 10,4 | 13,2 | 10,7 | | 1,0 | | 22,9 | 23,7 | | chutz Transportfahrzeu | 4,5 | 7,5 | 11,6 | | estes Richtfunksys | 1,8 | 2,6 | 2,6 | | 0,2 | | 38,6 | 15,1 | | Militärisches Bauwese | 36,6 | 34,2 | 58,3 | | Abb. 6.14 Schwerpunkte im Beschaffungsprogramm 2004-2006 | | | | Schwerpunkte des Beschaffungsprogramms sind in der Abb.6.14 ersichtlich. ## Beschaffungsschwerpunkte In der folgenden Aufzählung sind nur einige Beschaffungsschwerpunkte aufgelistet, deren Lieferfristen laufen oder die in den nächsten Jahren dem ÖBH zum Gebrauch zulaufen sollen. + Modernisierung der LKW Flotte. Mit Vertrag aus 2005 sollen insgesamt 575 Stk. LKW bis 2010 geliefert werden (Beschaffungsvolumen EUR 123 Mio.); + 15 Stk. Allschutzfahrzeuge für ABC- und San- Einsatzzwecke (Beschaffungsvolumen EUR 32 Mio., Lieferung bis 2008); + Mobiles Richtfunksystem zur Sicherstellung der Führungsverbindung um ca. EUR 10 Mio. (Zulauf bis 2009); + Trinkwasseraufbereitungsanlagen (Abschluss 2008); + Upgrade der Aufklärungs- und Zielzuweisungsradargeräte bis 2009 (Investitionsvolumen EUR 14,5 Mio.); + Ausbau und Verbesserung des Verpflegsystems Cook & Chill. Diese Vorhaben sind schon auf die bevorstehende Strukturänderung (Mng ÖBH 2010) | Aufgaben zur Aufrechterhaltung des regulären Betriebes | | | | |----------------------------------------------------------|------|------|------| | 2004 | 2005 | 2006 | | | 44,2 | 42,6 | 43,7 | | | 36,2 | 37,5 | 34,8 | | | 27,4 | 28,2 | 31,7 | | | 20,3 | 24,0 | 23,5 | | | Erhaltung der Baustruktur (Rahmenbau) | 48,2 | 48,0 | 34,2 | | Sebaudereiniquno | 4,6 | 5,9 | 6,0 | | Luftraumüberwachungsflugzeug F5 | 17,0 | 13,6 | 13,6 | abgestimmt. Abb. 6.15 Ausgaben zur Aufrechterhaltung des regulären Betriebes ## Betrieb Der Friedensbetrieb des ÖBH setzt sich aus den Tätigkeiten im Inland für Ausbildungsvorhaben, Assistenzleistungen, Hilfeleistungen bei Katastrophen und Leistungen für den Frieden im Ausland zusammen. Den Betriebsaufwendungen werden alle Mittel zugeordnet, die für die tägliche Erbringung dieser Leistungen erforderlich sind. Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und auch die Wartung und Instandhaltung der militärischen Geräte und Anlagen sind ebenso Betriebsaufwendungen. Die größten Ausgaben zur Aufrechterhaltung des regulären Betriebes werden in Abb.6.15 dargestellt. ## Aufwendungen Für Den Assistenzeinsatz An der Außengrenze der Europäischen Union ist gemäß dem *Schengen-Abkommen* eine verstärkte Überwachung erforderlich. Für die Erfüllung dieser personalintensiven Aufgabe stellt das Bundesheer in Form von Assistenzleistungen Kapazitäten zur Verfügung. Die jährlichen Aufwendungen für diese über den Normbetrieb hinausgehenden Leistungen sind in Abb. 6.16 ersichtlich. ![102_image_1.png](102_image_1.png) Diese Aufwendungen betrugen im Jahr 2005 ca. 2,27% und im Jahr 2006 ca. 2,32% des jeweiligen Jahresbudgets (VA) des BMLV. ## Aufwendungen Für Auslandseinsätze Das ÖBH war und ist in verschiedenen Auslandseinsätzen für die Gewinnung oder Erhaltung des Friedens eingesetzt. Diese Einsätze liegen im Interesse Österreichs, basieren auf Mandaten der VN und sind vom Ministerrat und Parlament behandelt und genehmigt. Die Aufwendungen dafür betrugen im Jahr 2005 ca. 2,49% und im Jahr 2006 ca. 2,57% des jeweiligen Jahresbudgets (VA) des BMLV. Die Aufwendungen für die Auslandseinsätze sind in Abb. 6.17 ersichtlich. ![102_image_0.png](102_image_0.png) Aufwendungen für Hilfeleistungen bei Elementarereignissen und Unglücksfällen ![102_image_2.png](102_image_2.png) Bei Elementarereignissen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes wird das Bundesheer um Hilfeleistung ersucht. Immer wieder treff en Ereignisse außergewöhnlichen Umfanges wie z.B. Sicherungs- und Aufräumarbeiten nach Hochwasser 2005 in Vorarlberg und Raum Landeck, aber auch internationale Hilfeleistung nach einem Erdbeben in Pakistan und dem Tsunami in Sri Lanka 2005 ein. Im Jänner und Februar 2006 waren Hilfeleistungen wegen extremer Schneelasten in Oberösterreich und der Steiermark und bei den Sicherungs- und Aufräumarbeiten nach dem Dammbruch bei Dürnkrut im April 2006 erforderlich. Die Aufwendungen sind in Abb. 6.18 ersichtlich. ## 6.3.2. Bundeshaushalt: Kapitel 40 - Militärische Angelegenheiten Im Kap. 6.3.1 ist die nominelle Entwicklung des Bundesvoranschlages des Landesverteidigungsbudgets dargestellt. In den nun folgenden Abschnitten wird für die Betrachtungen der jeweilige Bundesrechenabschluss (BRA) herangezogen. Im Dezember 2002 wurde die Reorganisation 2002 umgesetzt und die neue Organisation der Zentralstelle eingenommen. Diese Änderung hatte wegen ihrer Rationalisierungsmaßnahmen auch wirtschaftliche Auswirkungen. Für die weiterführenden Betrachtungen der ökonomischen Entwicklung des ÖBH wird deshalb die gültige Organisationsstruktur ab 2003 zugrunde gelegt und der interpretierte Beobachtungszeitraum auf 2005/06 festgelegt. ## Budget Landesverteidigung - Bundesrechenabschluss Faktor Allgemeiner Bundeshaushalt Der Gesetzgeber stellt für die erfolgreiche Aufgabenbewältigung durch die Ressorts Haushaltsmittel in der Höhe von etwa EUR 64,4 Mrd. zur Verfügung. Für das Kapitel 40 - Militärische Landesverteidigung - erhält das BMLV ca. EUR 1,8 Mrd. Das sind rund 2,8% des allgemeinen Haushaltes des Bundes. Mit diesem Betrag sind neben dem "Friedensbetrieb" (wie z.B. Ausbildung) die Aufgabenbereiche + Vorbereitung des Einsatzes, + militärische Landesverteidigung, + Assistenzeinsatz GRÜ, + Hilfeleistungen bei Katastrophen und + Friedenseinsätze im Ausland abzudecken. Bundesrechenabschluss LV ![103_image_0.png](103_image_0.png) Die Hauptaufgabe des ÖBH ist die Vorbereitung des Einsatzes. Die entsprechende Ausbildung der Rekruten ist für eine spätere positive Leistungserbringung unbedingt erforderlich, weshalb sie als Produktionsschritt gesehen und alle Ausgaben dafür, einschließlich der Besoldung der GWD, dem Betriebsergebnis zugeordnet werden. Der Personalaufwand enthält alle Ausgaben, die für Personengruppen mit Ausnahme der GWD, PiAD und ZS getätigt werden. Investition in die Zukunft ![104_image_0.png](104_image_0.png) ![104_image_1.png](104_image_1.png) ![104_image_2.png](104_image_2.png) 105 ## Interpretation Des Personalaufwandes Bei der Entwicklung des Personalaufwandes sind einerseits die Veränderung der Kaderstärke und andererseits der aufwandintensive Aufwuchs der KIOP/KPE zu berücksichtigen. So haben sich die Gehaltszuwächse für die Bediensteten des ÖBH besser entwickelt als die tatsächlichen Personalausgaben. Im Beobachtungszeitraum 2005/06 wurde der Personalstand um ca. 300 Personen reduziert. Auch in der laufenden Reform sind Personaleinsparungen geplant, die durch weitere Optimierung der Aufgabenbereiche erzielt werden können. ## Sachaufwand Der Sachaufwand setzt sich aus dem Betriebsund Investitionsaufwand zusammen. ## Defi Nition Der Begriff E Investition Von Investition im fi nanzwirtschaftlichen (betriebswirtschaftlichen) Sinn wird gesprochen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die die Kapazität der "Unternehmung" quantitativ und/oder qualitativ verändern. Unter Investition im engeren Sinn versteht man den Einsatz von fi nanziellen Mitteln für Anlagegüter. Kennzeichen des Anlagevermögens ist, dass es für eine große Zahl von Leistungsvorgängen zur Verfügung steht und nicht sofort verbraucht wird. Die Kapazität der "Unternehmung" wird durch eine Investition quantitativ und/oder qualitativ verändert. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Neu- oder um eine Ersatz- bzw. Reininvestition (z.B. Nachbeschaff ung von Kraftfahrzeugen) handelt. Demnach gliedern sich die Ausgaben für Investitionen folgendermaßen: + System-/strukturverbessernde Investitionsausgaben in qualitativer und quantitativer Hinsicht (Neubeschaff ungen von Anlagegütern, Steigerung des Nutzenwertes vorhandener Systeme etc.). + System-/strukturerhaltende Investitionsausgaben (Verwendungsänderungen, erweiterte Inspektionen, Grundüberholungen, Modifi kationen/Kampfwerterhaltung bei Anlagegütern). ## Betrieb Im Gegensatz dazu sind alle Ausgaben für Umlaufgüter (Verbrauchsgüter) dem laufenden Betrieb zuzurechen. Dies sind beispielsweise Ausgaben für + Betriebsmittel wie z.B. für Treibstoff e, Schmiermittel, Energie, Munition, + Roh- bzw. Hilfsstoff e wie z.B. für Materialerhaltung ausgenommen Ausgaben für strukturerhaltende bzw. strukturverbessernde Investitionen. ## Allgemeines In diesem Abschnitt werden die Ausgaben für den Sachaufwand, untergliedert in Investitionen und Betrieb, nach den o.a. Begriff sbestimmungen näher betrachtet. Aus der Defi nition ist ersichtlich, dass keine scharfe Trennlinie zwischen Investitions- und Betriebsausgaben zu ziehen ist. Die Themen der Militärökonomie werden aus betriebswirtschaftlicher Sicht erarbeitet und zu Berichten aufbereitet. Zu diesem Zweck wird auch auf Daten der Vergangenheit zurückgegriff en, die aus den kameralistischen Datenbanken der nach den haushaltsrechtlich geführten Aufzeichnungen des Budgetwesens kommen. Wegen der Diskrepanz der Betrachtungsweisen, die sich auch in der Defi nition zeigt, ist mit Unschärfen zu rechnen, die aber vertretbar erscheinen, weil die Größenordnungen der Dimensionen/Kategorien nahezu unangetastet bleiben. Mit der Reorganisation 2002 wurden die Prozessbereiche Finanzierungsplanung und Budgetierung in der Organisation stärker verankert und bekamen dadurch eine neue Qualität. Als Folge dieser Arbeitsbereiche ist ein erhöhter Aufzeichnungsbedarf an Merkmalen für Lebenszykluskosten von Rüstungsgütern und Anlagen anzunehmen. Nach der Entwicklung der entsprechenden elektronischen Auswertungsapplikationen für Berichte kann ![106_image_0.png](106_image_0.png) die Zielgenauigkeit der Ressourcenplanung nochmals angehoben werden. Im Weißbuch 2004 stellte das BMLV im Kapitel 8.3 (Seite 234 ff .) die Entwicklung des Sach-aufwandes der Jahre 1992 bis einschließlich 2003 dar. In dieser Ausgabe wird auf den Betrachtungszeitraum 2005/06 eingegangen, wobei die Ergebnisse von 2004 die Ausgangsbasis sind. Die weitere Unterteilung des Sachaufwandes in Investitionen und Betriebsaufwand wird in Abb. 6.20 dargestellt. Im Zeitraum 2005/06 sank der Sachaufwand um 12,4% ab. Während der Betriebsaufwand um 8,3% stieg wurden die Ausgaben für Investitionen auf 54,4% des Ausgangswertes von 2004 zurückgenommen. Der Bedarf an Mitteln für den Betrieb hängt von der geforderten Qualität der Ausbildung und der Quantität und Intensität der Einsätze ab. Demzufolge können nur bedingt Einsparungen beim Betrieb erzielt werden. Wegen der gesetzlichen Aufgabenstellung ist trotz der o.a. Folgen dem Betrieb Vorrang gegenüber Investitionen einzuräumen. ## Betrieb Der Betriebsaufwand bewegt sich im Zeitraum 2004 bis 2006 in der Größenordnung von EUR 567 bis 614 Mio. Die vier gewichtigsten Sektoren (Material-, Instandhaltung-, Fremdleistungs- und sonstiger Aufwand) in die Betrachtung aufgenommen. Die Hauptaufwandgruppen enthalten: + Materialaufwand bestehend aus: Betriebsmittel (Treibstoffe), Ersatzteile, Lebensmittel, Wirtschaftsgüter; + Instandhaltungsaufwand setzt sich zusammen aus: Anlagen (Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, maschinelle Anlagen u. ä.), Infrastruktur (Gebäude); + Fremdleistungsaufwand mit den Unterpunkten: Energie, Transporte, Sonstige Fremdleistungen (Entgelt für Leistungen von Firmen); + Sonstige Aufwendungen (Bezüge Präsenzdiener, Bezüge Zeitsoldaten). Die Aufzählung enthält nur Auszüge und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. ## Interpretation Betriebsaufwendungen In Abb. 6.21 wird die Entwicklung der ausgabenintensivsten Aufwandgruppen dargestellt. Der Betriebsaufwand weist bezogen auf den Zeitraum 2005/06 eine jährliche dynamische Wachstumsrate von 4,07% auf, während der VPI eine solche von 1,88% ausweist. Bei dieser Betrachtung ist aber zu berücksichtigen, dass der Rüstungspreisindex im Allgemeinen höher liegt als der VPI. Erhöhter Bedarf an fi nanziellen Mitteln fi el speziell in den Bereichen Fremdleistungsaufwand und Reiseaufwand an. Im Teilaspekt der Fremdleistungen waren dies der Energie- und der Transportaufwand sowie der Zukauf von Firmenleistungen. Wegen des verstärkten Engagements im Ausland stieg auch der Reiseaufwand überproportional an. ![106_image_1.png](106_image_1.png) ## Erfolgsanalyse Betrieb Für den Betrieb waren 2005 Ausgaben in der Höhe von EUR 607,2 Mio. eingeplant. Tatsächlich mussten für die Bewältigung der Aufgaben EUR 613,7 Mio. ausgegeben werden. Die Planungsvorgaben wurden um 1,1% überschritten. Es konnte eine gute Übereinstimmung zwischen der Planungsvorgabe und dem erreichten Jahresabschluss erzielt werden. Im Folgejahr war die Planungsvorgabe mit EUR 611,9 Mio. fi xiert. Das vorläufi ge Ergebnis des BRA 2006 beträgt EUR 614,3 Mio. Die Planungen wurden um 0,4% überschritten. Der Löwenanteil der Überschreitungen fi el in den Bereichen Fremdleistungs- und Reiseaufwand an. ## Investitionen Die beweglichen Güter, die in dieser Analyse betrachtet werden sollen, unterteilen sich in: + Waff en + Fahrzeuge (Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge) + Anlagen + Informationstechnologie. Der Bogen des Investitonsaufwandes spannt sich von EUR 195 Mio. bis EUR 359 Mio. (Siehe dazu Abb. 6.22). ## Interpretation Der Investitionen Die Ausprägungen der Erfolgskurve treten wegen der Schwerpunktsetzung im Bereich der Investitionen deutlicher zu Tage. Der hohe Ausgangswert im Jahre 2004 ist auf die Auflösung von Rücklagen, die im Bereich Waff en verwendet wurden, zurückzuführen. ## Erfolgsanalyse Investitionen Für Beschaff ungen von Investgütern im Jahre 2005 waren Ausgaben in der Höhe von EUR 294 Mio. geplant. Tatsächlich konnten dem ÖBH Geräte und Ausstattung im Wert von EUR 278,9 Mio. zugeführt werden. Die Planungsvorgaben wurden um 5,1% unterschritten. 2006 wurde der Beschaff ungsrahmen mit EUR 263,6 Mio. angenommen. Das Ergebnis des BRA 2006 beträgt EUR 195,3 Mio. Die Zielsetzung wurde nur zu 74,1% erfüllt. Aus Gründen der Strukturänderung mit ihren Auswirkungen auf organisatorische und ablauftechnische Gegebenheiten sind ca. EUR 60 Mio. in die Rücklage genommen worden. Diesen Betrag in den Jahreserfolg eingerechnet, wäre ein Erfüllungsgrad von 96,9% erreicht worden. ![107_image_0.png](107_image_0.png) # 6.4. Einsätze Des Bundesheeres 2005/06 ## 6.4.1. Einsätze Im Ausland Österreich beteiligt sich seit 1960 weltweit an friedensunterstützenden Einsätzen sowie an Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe. Über 70.000 Soldaten und Soldatinnen haben an insgesamt 73 Missionen teilgenommen, wobei die österreichischen Kontingente und Experten, abhängig von den jeweiligen Erfordernissen, den Vereinten Nationen, der OSZE, der ehemaligen WEU (*Westeuropäische Union*), der EU und der NATO zur Verfügung gestellt wurden. Das Schwergewicht der Einsatzräume liegt derzeit auf dem Balkan sowie im Nahen und Mittleren Osten, wobei der afrikanische Raum zusehends an Bedeutung gewinnt. Das ÖBH deckt heute das gesamte Spektrum der internationalen friedensunterstützenden Einsätze ab. Beginnend mit traditionellem *Peacekeeping* in den 1960er Jahren (Einsatz nach Kapitel VI der UN-Charta; Einsatz von Waff engewalt nur zur Selbstverteidigung), nimmt das ÖBH seit 1996 auch an friedensschaff enden Einsätzen, wie z.B. in Bosnien und Herzegowina, in Albanien, im Kosovo, in Afghanistan oder in Mazedonien (Einsätze nach Kapitel VII der UN-Charta; Anwendung von Waff engewalt auch zur Umsetzung des Mandats der Vereinten Nationen) teil. Darüber hinaus entsendet Österreich seit über 40 Jahren Militärbeobachter in die verschiedensten Einsatzräume und beteiligt sich immer wieder an internationalen humanitären Einsätzen wie zum Beispiel im Iran, in Algerien oder in der Türkei sowie in Zypern, Indonesien oder Sri Lanka (*Tsunami*). Die Anzahl der Missionen, an denen sich das ÖBH beteiligt, ist kontinuierlich gestiegen. Waren es in den 60er Jahren und Anfang der 70er Jahre durchschnittlich 4 bis 6 Einsätze, so stieg diese Zahl im Jahr 2000 auf 18 Einsätze. Auch in den Jahren 2005/06 nahm das ÖBH an insgesamt 18 verschiedenen Missionen mit ständig ca. 1.250 Soldaten teil. Im Einzelnen sind dies derzeit je ein Kontingent im Kosovo (KFOR), in Bosnien und Herzegowina (EUFOR Althea) und auf den Golan-Höhen (UNDOF) sowie je ein Stabselement auf Zypern (UNFICYP) und in Afghanistan (ISAF); ferner werden Beobachter und Experten in zahlreichen anderen Missionen eingesetzt. Diese gegenwärtige Beteiligung an friedensunterstützenden Missionen stellt im internationalen Vergleich (Bevölkerung, Stärke der Streitkräfte) einen adäquaten Beitrag im Rahmen des internationalen Krisenmanagements dar. Eine wesentliche Rolle bei diesem internationalen Engagement des Bundesheeres oblag bis 31. August 2006 dem *Kommando Internationale Einsätze* (KdoIE) in Graz, seit 1. September 2006 dem *Streitkräfteführungskommando* (SKFüKdo) in Graz und Salzburg. Diesem Kommando sind das *Zentrum Einsatzvorbereitung* (Götzendorf und Wien) und das *Zentrum Internationale Kooperation* (Graz) unmittelbar nachgeordnet. Alle österreichischen Soldaten und Truppenkontingente, die sich zum Zweck des Einsatzes oder für internationale Übungen im Ausland befi nden, sind dem SKFüKdo unterstellt. Hinsichtlich des erforderlichen Personalaufkommens für internationale Einsätze ergibt sich folgendes Bild: Insgesamt sind ca. 54% der österreichischen Soldaten in internationalen Einsätzen Angehörige des Miliz- und Reservestandes, die restlichen 46% gehören dem ÖBH aufgrund eines "Dienstverhältnisses" (Berufssoldaten, Beamte, KIOP-VB, Zeitsoldaten etc.) an. Die statistische Beobachtung des Personalaufkommens lässt die Aussage zu, dass der Prozentsatz an Soldaten mit "Dienstverhältnis" ("Berufssoldaten") umso größer ist, je jünger und je sensibler ein Einsatz ist. Je länger ein Einsatz dauert, desto höher ist der Anteil von Soldaten aus dem WEISSBUCH 2006 Miliz- und Reservestand. Von großer Bedeutung für die internationalen Einsätze ist die Ausbildung. Einerseits für die Auftragserfüllung im ![109_image_0.png](109_image_0.png) Einsatzraum, andererseits stellt eine fundierte, gute Ausbildung einen wesentlichen Faktor für den Truppenschutz dar. Das Ausbildungssystem für internationale Einsätze gliedert sich in die "allgemeine Ausbildung" und die "einsatzraumspezifi sche Ausbildung". Im Rahmen der allgemeinen Ausbildung, die vorwiegend beim *Zentrum Einsatzvorbereitung* durchgeführt wird, werden Offi ziers-, Stabsoffi ziers-, Beobachterkurse etc. in englischer Sprache und mit internationaler Beteiligung durchgeführt. Die einsatzraumspezifi sche Ausbildung dient zur konkreten Vorbereitung auf Einsätze. Die nationale operative Einsatzführung erfolgt aus dem Lagezentrum des SKFüKdo. Zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC) spielt bei friedensunterstützenden Einsätzen eine immer größere Rolle. CIMIC dient vor allem dazu, die Missionen und die lokale Bevölkerung zu unterstützen. Diesbezügliche Projekte umfassen ein weites Feld, das vom Wiederaufbau von Schulen und Kindergärten bzw. Spitälern bis hin zur Ausbildung der lokalen Bevölkerung im Einsatzraum reicht.4 Die Teilnahme an internationalen Einsätzen erfordert naturgemäß eine intensive internationale Zusammenarbeit, die sich vor allem in den Bereichen Planung, Ausbildung, Einsatzführung, Versorgung und Evaluierung ausdrückt. Das SKFüKdo kann auf ein breites Netzwerk internationaler Beziehungen zurückgreifen, die durch Repräsentanten und Verbindungsoffi ziere des Bundesheeres zu verschiedenen internationalen Organisationen unterhalten werden. Gegenwärtig besteht eine besonders enge Zusammenarbeit mit Deutschland, der Schweiz und der Slowakei, weil unsere Soldaten mit Armeeangehörigen aus diesen Ländern gemeinsam eingesetzt sind (KFOR und UNDOF). Abb. 6.23 Einsätze im Ausland im Rahmen humanitätrer Hilfe und Katastrophenhilfe - Übersicht 2005/06 ![110_image_0.png](110_image_0.png) ![110_image_1.png](110_image_1.png) ## 6.4.2. Einsätze Im Inland Neben der militärischen Landesverteidigung (zuletzt verfügt beim Sicherungseinsatz 1991 an der Staatsgrenze zum heutigen Slowenien im Zuge des Zerfalls von Jugoslawien) ist das Österreichische Bundesheer auch für Einsätze zur Hilfeleistung (Assistenz) bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Ausmaßes (§ 2 Abs. 1, lit. c WG 2001) sowie für sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze (§ 2 Abs. 1, lit. b WG 2001) zuständig. Sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze Der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz (sihpol AssE) von Einheiten des Bundesheeres zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Überwachung an der Ostgrenze Abb. 6.25 Assistenzeinsätze zur Grenzraumüberwachung begann am 5. September 1990 auf Anforderung des Innenministeriums. Die Aufgabe der im Assistenzeinsatz eingesetzten Soldaten ist die Überwachung des Grenzraumes, in erster Linie des Geländes zwischen den einzelnen Grenzübergängen, zur Verhinderung von illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität. Stärke: Durchschnittlich 1.950 Soldaten. ## Anthrax-Assistenzeinsatz Der Abcabwehrtruppe Der AssE von insgesamt rund 350 Soldaten der ABC-Abwehrtruppe bei bisher 442 Einsätzen (Stand: Dezember 2006) in ganz Österreich im Zusammenhang mit anthraxverdächtigen Substanzen erfolgt seit dem 12. Oktober 2001 laufend, wobei die Anzahl der Einsätze zuletzt sehr gering war. Aufgaben sind die Sicherstellung und Verpackung der verdächtigen Substanzen sowie die anschließende Dekontamination vor Ort. Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz ![111_image_0.png](111_image_0.png) anlässlich der EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 Im Zuge der von Österreich im ersten Halbjahr 2006 geführten EU-Präsidentschaft fi elen für das ÖBH neben einer Vielzahl organisatorischer Aufgaben und Maßnahmen zur Verstärkung der Luftraumüberwachung auch Aufgaben an, die im Zuge von *Host Nation Support* für ausländisches Militär, Unterstützungsleistungen für das BMI bzw. das Exekutivsekretariat des BMaA geleitet wurden, aber auch als sihpolAssE auf Anforderung des BMI abgeführt wurden. ## Assistenzeinsätze Bei Elementarereignissen Und Unglücksfällen Das ÖBH leistet jährlich eine große Zahl an Hilfseinsätzen nach Elementarereignissen (z.B. Überschwemmungen, Lawinenabgänge, Verklausungen, Felsstürze, katastrophale Schneefälle etc.) sowie anderen Unglücksfällen (z.B. Personensuche, Bergungen etc.). Abb. 6.26 Hilfeleistung des Österreichischen Bundesheeres gem. §2 Abs.1 lit.c WG 2001 (Katastropheneinsätze in Österreich) Abb. 6.27 Hilfeleistungen des Österreichischen Bundesheeres 2005 (gem. §2 Abs.1 lit.c WG 2001) Abb. 6.28 Hilfeleistungen des Österreichischen Bundesheeres 2006 (gem. §2 Abs.1 lit.c WG 2001) Abb. 6.26 Hilfeleistungen des Österreichischen Bundesheeres gem. §2 Abs.1 lit.c WG 2001 (Katasttropheneinsätze in Österreich) ![112_image_0.png](112_image_0.png) AUSBLICK USBLICK UND HERAUSFORDE ERAUSFORDERUNGEN . ![113_image_0.png](113_image_0.png) ## 114 Die Grundlagen für die Reform und die weitere Entwicklung (Transformation) des Österreichischen Bundesheeres bezogen auf Struktur, Kräfte und Fähigkeiten wurde aus folgenden Referenzdokumenten abgeleitet: + Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, + Bericht der Bundesheerreformkommission, + Teilstrategie Verteidigungspolitik, + Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 23. Mai 2005, + Beschluss des Ministerrates vom 24. Mai 2005. ## 7.1. Künftige Aufgaben Des Bundesheeres 2010 Die entscheidende Neuerung ist in der Gleichrangigkeit von Aufgaben im Rahmen der internationalen Solidarität und rein nationalen Aufgaben mit entsprechenden Auswirkungen auf die Struktur zu sehen. Die künftigen Aufgaben des Bundesheeres defi nieren sich im Wesentlichen wie folgt: + Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung, insbesondere die Luftraumüberwachung. Es ist mit Elementen eines Milizsystems einzurichten. + Das Bundesheer ist bestimmt zur solidarischen Teilnahme + an Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und + an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste. + Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus + zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner, + zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt und + zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. ## Fähigkeiten Und Streitkräfteziele ![114_Image_0.Png](114_Image_0.Png) Kerninhalte der Empfehlungen der BHRK Die Kerninhalte der Empfehlungen der BHRK, welche die Grundlage für die Bundesheerreform/Transformation (Aufgaben, Fähigkeiten und Struktur) darstellen, können wie folgt zusammengefasst werden: Die Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der EU, sowie die solidarische Beteiligung an Operationen im Rahmen der multinationalen Konfl iktprävention und des Krisenmanagements werden an Intensität und Umfang zunehmen. Militärische Landesverteidigung wird als Gewährleistung der vollen staatlichen Souveränität, Assistenzleistung auf Ersuchen der zuständigen Behörden, Hilfestellung bei einer Naturkatastrophe bzw. einer vom Menschen Mit modernstem Gerät ist das Bundesheer für zukünftige Aufgaben bestens gerüstet. Foto: Bundesheer verursachten Katastrophe und auch als Hilfestellung im Falle eines Terroranschlages verstanden. Die Schaff ung moderner, zur multinationalen Zusammenarbeit befähigter und fl exibler Strukturen mit hohem Professionalisierungsgrad, kurzfristiger Verlegungs- und Einsatzfähigkeit sowie Abstützung auf die Miliz sind hiefür Voraussetzung. ## Militärstrategische Zielsetzungen Und Strukturelle Vorgaben Die Reform des Bundesheeres und die laufende Schaff ung neuer Fähigkeiten im Sinne einer Transformation bleiben auf die Verfolgung der militärstrategischen Ziele der Republik Österreich (vgl. Kap. 4.1.3.3) ausgerichtet. Das Österreichische Bundesheer ist so zu gliedern und zu strukturieren, dass Einsatzaufgaben im Rahmen des Souveränitätsschutzes bzw. im Rahmen der internationalen Solidarität weitgehend aus dem Präsenzstand erfüllt werden können. Dies bedingt einen relativ hohen Personalstand in der Friedensgliederung. Die Einsatzorganisation des Österreichischen Bundesheeres besteht aus einer Friedens- und einer Mobilmachungsgliederung, die sich wiederum in Truppe und Grundorganisation unterteilt. Die Mobilmachungsgliederung wird durch Auff üllung der Präsenzorganisation mit Miliz (Mobilmachungsanteile), selbständig strukturierte Milizverbände sowie durch *Expertenpools* der Miliz gebildet. Als ein wesentlicher Faktor für die Strukturierung (Organisation, Ausrüstung, Ausstattung) der österreichischen Streitkräfte 2010 sind jene Gefährdungen als Maßstab heranzuziehen, denen die Kontingente im Rahmen des internationalen Konfl iktmanagements im Ausland aufgrund ihrer Aufgaben ausgesetzt sind. ## Künftige Fähigkeiten Des Österreichischen Bundesheeres Das *Bundesheer 2010* soll eine moderne, zur multinationalen Zusammenarbeit mit hoher Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung und Flexibilität ausgerichtete Struktur haben, welche auf die Vorgaben der EU und die Qualitätskriterien der NATO/PfP abgestimmt ist (vgl. Kap. 4.1.3.4). Die Erreichung der Fähigkeiten in ihrer Gesamtheit ist grundsätzlich Voraussetzung für die Erfüllung der gestellten Aufgaben. Eine Realisierung ist im Rahmen der verfügbaren Investmittel nur schrittweise möglich. Die konkret erreichte Fähigkeit ist im Anlassfall bei der Entscheidung über eine Einsatzdurchführung der konkreten Anforderung gegenüberzustellen. Abb. 7.1 zu erfüllende Fähigkeiten ![115_image_0.png](115_image_0.png) ## 7.1.1. Allgemeine (Streitkräfte)Ziele Die allgemeine Basis der Streitkräfteentwicklung ist die Beherrschung konventioneller Kernfähigkeiten auf Basis der Interoperabilität. Für die Neuausrichtung des Bundesheeres sind jene Gefährdungen als Maßstab heranzuziehen, denen Kräfte im Rahmen multinationaler Operationen der Konfl iktprävention und des internationalen Krisenmanagements aufgrund ihrer Aufgaben ausgesetzt sind. Mit der geografi schen Erweiterung der Einsatzgebiete im Interessensbereich der EU sind Bedingungen zu bewältigen (wie z.B. unterschiedliche klimatische oder geografi sche Umfeldbedingungen, große Entfernung zum Einsatzraum, archaisch anmutendes Rechtsund Werteverständnis, asymmetrisch agierende Gegner) mit denen unsere Streitkräfte in der Vergangenheit kaum konfrontiert waren. Die eingesetzten Kräfte müssen hinkünftig dennoch in der Lage sein, ihren Auftrag unter sich zum Teil rasch ändernden Rahmenbedingungen (z.B. Eskalation) zu erfüllen und sich gegen alle Formen der von regulären und irregulären Kräften ausgehenden Bedrohungen zu schützen (*Force Protection*). Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im multinationalen Verbund sowie im Rahmen einer netzwerkorientierten Operationsführung gilt dabei als das zu erreichende mittelfristige Ziel. Als allgemeine Strukturziele sind daher zu berücksichtigen: + Das ÖBH 2010 muss aus der Friedensorganisation heraus strukturell in der Lage sein, das Aufgabenspektrum sicherzustellen. Das Strukturziel in diesem Bereich stellt daher die wesentliche Erhöhung von aus der Friedensstruktur heraus planbar einsetzbaren Kräften im In- und Ausland dar. + Die Fähigkeitserfordernisse verlangen eine veränderte Struktur des ÖBH unter Berücksichtigung von planbaren, strukturierten Kräften auch für Einsätze im Ausland mit teilweise (sehr) hoher Verfügbarkeit. Dadurch entsteht ein gravierend höherer Bedarf an präsenten Kräften, welche - wie bereits seit 2003 ansatzweise eingeleitet - schrittweise aufwachsend in kaderpräsenten Einheiten (KPE) strukturiert werden sollen. + Die funktionalen Aufgabenträger (Organisationselemente) sind auf Beweglichkeit und Unabhängigkeit von ortsfester Infrastruktur auszurichten. + Der Organisationsrahmen des ÖBH 2010 ist so auszurichten, dass eine personelle Befüllung tatsächlich erfolgen kann. + Die Fähigkeit zum Einsatz der verbundenen Kräfte, aber auch des Kampfes der verbundenen Waff en ist als Erfordernis für die Brigaden, einschließlich der erforderlichen Unterstützungselemente, aus dem höchsten Aufgabenspektrum ableitbar. Daher sind das gesamte Kaderpersonal und auch die Ausbildung weiter im Sinne des Kompetenzerhaltes darauf auszurichten. + Der teilstreitkräfteübergreifende Einsatz ist zu berücksichtigen. + Das bereits dargestellte Erfordernis der breiten Zusammenarbeitsfähigkeit im multinationalen Rahmen (= Interoperabilität) erfordert die Berücksichtigung von internationalen Vorgaben hinsichtlich Strukturen, Ausrüstung und Abläufen. Während höhere konzeptionelle Vorgaben dabei insbesondere im Rahmen der österreichischen Mitgliedschaft in der EU mitgestaltet werden können, sind streitkräfteplanerische, ausrüstungsbezogene und verfahrensmäßige Leitlinien bzw. Normierungen auch auf absehbare Zeit ausschließlich durch die NATO/PfP zugänglich. ## 7.1.2. Streitkräfteziel Brigade Die Brigade ist jene Führungsebene, auf welcher der Kampf der verbundenen Waff en zur Anwendung kommt. Die Brigade ist im multinationalen Kontext der relevante Baustein, aus dem andere Aufgabenträger (z.B. *Battlegroups*) fl exibel gestaltet werden können und ist darüber hinaus die unterste Führungsebene, die auch Denken und Handeln im Sinne der oberen taktischen Führung ermöglicht. Als wesentliche Voraussetzungen für das Streitkräfteziel Brigade sind die Führungsfähigkeit und damit die"Andockfähigkeit" an ein multinationales Kommando, die Aufklärungsfähigkeit, die taktische und taktisch/logistische Beweglichkeit und die Durchhaltefähigkeit zu verstehen. In der Zielstruktur ÖBH 2010 stellt die volle operationelle Fähigkeit zur Führung einer multinationalen Brigade nach dem *Framework* Nation Concept der EU im gesamten *Petersberg*Spektrum das zentrale Streitkräfteziel dar. ## 7.1.3. Streitkräfteziel Bataillon Während die Brigade als *Framework*-Brigade das zentrale Streitkräfteziel in der qualitativen Ausrichtung darstellt, ist die Fähigkeit, dauerhaft bis zu zwei Bataillonsäquivalente (im unteren Einsatzspektrum) korrespondierend mit dem Brigadeeinsatzrhythmus (alle drei bis vier Jahre) in getrennten Einsatzräumen verfügbar machen zu können (einschließlich der anteilsmäßigen Versorgungselemente), der wesentliche Parameter für die Gesamtstrukturierung der Landstreitkräfte. Einsatzaufgaben dieser Art sind materiell strukturbegründend, personell nur teilweise (Kaderrahmen- und Rahmeneinheiten), die Auff üllung mit Soldaten des Miliz- und Reservestandes ist systemimmanent. ## 7.1.4. Streitkräfteziel Battlegroup Aus den oben beschriebenen Fähigkeiten heraus (und nach Maßgabe der entsprechenden politischen Vorgaben) werden Kräfte mit kürzerer Verfügbarkeit (innerhalb von 5 Tagen) bereitzustellen sein, die die Befähigung aufweisen, am Einsatz einer multinationalen EU-*Battlegroup* (unter allen klimatischen und topografi schen Bedingungen) teilzunehmen. ## 7.1.5. Streitkräfteziel Schutz Das Streitkräfteziel *Schutz* ist als militärischer Beitrag (*Homeland Defence*) im Rahmen einer umfassenden territorialen Sicherheitsvorsorge (*Homeland Security*) zu verstehen. Ein diesbezüglicher Einsatz (ausgenommen zur Luftraumüberwachung) wird aufgrund der spezifi schen Risiko- und Bedrohungslage als (sicherheitspolizeilicher) *Assistenzeinsatz* anzunehmen sein. Ein allfälliger eigenständiger militärischer Einsatz obliegt einer gesonderten Anordnung der Bundesregierung. Die militärische Landesverteidigung wird in der gegenwärtigen militärstrategischen Risiko- und ![118_image_0.png](118_image_0.png) Bedrohungslage als Schutz der Souveränität und der Lebensgrundlagen der Bevölkerung verstanden. Schutz der Souveränität bedeutet die Gewährleistung der hoheitsrechtlichen Ordnung bzw. deren unmittelbare Wiederherstellung. Der Schutz der Lebensgrundlagen der Bevölkerung wird dahingehend interpretiert, dass durch einen entsprechenden militärischen Beitrag die Funktionsfähigkeit der strategischen Infrastruktur (insbesondere der IKT-Einrichtungen, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Sanitätseinrichtungen) gewährleistet wird. Der militärische Beitrag zur umfassenden territorialen Sicherheitsvorsorge ist (neben der militärischen Luftraumüberwachung) auf unterschiedlichen Ebenen sicherzustellen: + im Rahmen des nachrichtendienstlichen Informationsaustausches, + als Objektschutz bzw. Bereithalten von Eingreifkräften aufgrund einer konkreten Lageentwicklung sowie + als allgemeine Unterstützung der Bevölkerung (Transportaufgaben, ABC-Spüraufgaben, Sanitätsversorgung etc.). + Der hiefür erforderliche Kräftebedarf wird dabei aus dem Präsenzstand (gegebenenfalls auch unter Anwendung sonstiger wehrgesetzlicher Maßnahmen) abzudecken sein. Ausnahmen hiezu stellen Ereignisse von besonderer politischer/wirtschaftlicher Bedeutung dar, bei denen der Kräftebedarf gegebenenfalls durch präventive Aufbietung von Miliz-Einheiten verstärkt werden kann (*Event*-Schutz). Stets bereit! Das Bundesheer schützt und hilft natürlich auch bei Katastrophen im Inland. Foto: Bundesheer ![119_image_0.png](119_image_0.png) Das Rückgrat der Luftraumüberwachung bilden ortsfeste Radarstationen. Foto: Bundesheer ## 7.1.7. Streitkräfteziel Luftunterstützung Die bereits jetzt vorhandene ständige Fähigkeit zu Lufttransport und Luftaufklärung im Inland, einerseits zur Unterstützung von ÖBHinternen Aufgabenstellungen (einschließlich Ausbildung), andererseits im Rahmen von Assistenzeinsätzen (zur Grenzraumüberwachung und bei Katastrophen und Unglücksfällen) ist weiterhin erforderlich. Die wesentliche Zielsetzung für die Luftunterstützung stellt jedoch die Erfüllung der wesentlich gesteigerten Aufgaben zur Luftunterstützung der österreichischen *Framework*-Brigade durch Bereitstellung von Lufttransportraum dar. Dabei ist von folgenden Aufgabenstellungen auszugehen: + Bereitstellung von (Hubschrauber)Lufttransportraum im Einsatzgebiet, + Personal- und Materialtransport in den Einsatzraum (einschließlich Erkundungskommanden), + Betrieb des Feldfl ugplatzes der Brigade, + Durchführung von AEROMEDEVAC Die Luftraumüberwachung ist konsequent auf die Kernfähigkeit Luftraumsicherung auszurichten. Diese Kernfähigkeit umfasst (auf Basis einer ständigen Luftraumüberwachung) die Luftraumsicherung (mehrmals jährlich über einen mehrwöchigen Zeitraum) bei Großveranstaltungen und sich abzeichnenden Bedrohungen aus der Luft. Dabei sind Schutzobjekte gleichzeitig durch bodengestützte Fliegerabwehr zu schützen. Die aktiven und passiven Komponenten der Luftraumüberwachung haben über die Fähigkeit zur multinationalen Zusammenarbeit bei der Überwachung oder Sicherung des Luftraumes über Zentraleuropa, einschließlich bei Großveranstaltungen, zu verfügen. (einschließlich strategischer Sanitätslufttransport nach Österreich). Zur Sicherstellung der über die nationalen militärischen Fähigkeiten hinausgehenden Anforderungen werden internationale Kooperationen und die Nutzung ziviler Kapazitäten vorzusehen sein. ## Prinzipien Zur Einnahme Der Zielstruktur Grundsätzliche Absicht ist es, mit der Zielstruktur ÖBH 2010 jene (Streitkräfte)Fähigkeiten sicherzustellen, welche im Zuge einer Reform bis zum Zeithorizont 2012 - bei Vorliegen der entsprechenden Rahmenbedingungen (legistische, fi nanzielle und personelle Sicherstellung) - als realisierbar beurteilt werden. Diese Zielstruktur ÖBH 2010 stellt die Ausgangsbasis für eine nachfolgende Transformation des ÖBH dar. Diese Reform zur Einnahme der Zielstruktur ÖBH 2010 wird dabei von folgenden Prinzipien bestimmt: + durchgehende Aufgabenerfüllung ohne gravierende Fähigkeitseinbußen (insbesondere Sicherstellung des AssE/GRÜ im notwendigen Umfang); + aufeinander abgestimmte Veränderung von Personal und Material, auch im Sinne des Aufbaus der neuen Fähigkeiten; + gesteuerte Personalveränderungen unter Berücksichtigung des Erhaltes bzw. des Transfers von Fachkompetenz; + Reduktion der "Verbraucher" und Reduktion des derzeitigen Betriebsaufwandes; + schrittweises Freimachen von Infrastruktur und Verwertung (als Beitrag zur Anschubfi nanzierung); + Entwicklung der Kasernenstandards gemäß Leitlinie "Kaserne 2010"; + Herstellung eines optimierten Verhältnisses zwischen Nutzungsumfang und Betriebsaufwand der Infrastruktur (daher weitgehende Schließung von Kleinstandorten); + Unterstützung der Einnahme der Zielstruktur und -dislokation durch begleitende Maßnahmen, unter anderem im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht. Die Einnahme der Zielstruktur ÖBH 2010 im Rahmen der Reform ist dabei in Realisierungsschritten vorgesehen. ![120_image_0.png](120_image_0.png) Künftige Struktur des Österreichischen Bundesheeres 2010 Die wesentlichen Eckdaten der künftigen Gliederung des ÖBH 2010 wurden wie folgt festgelegt: + Mobilmachungsstärke von 55.000 Soldaten; + Verhältnis von vorerst 1:1 zwischen Grundorganisation und Truppe; + Erhaltung der Kaderstärke von 24.400 Personen unter Personalverdichtung bei der Truppe; + Aufstellung eines *Streitkräfteführungskommandos*, dem alle Elemente der Land- und Luftstreitkräfte sowie die *Spezialeinsatzkräfte* unterstehen; + Bildung eines *Einsatzunterstützungskommandos*, dem die logistische Unterstützung des gesamten ÖBH obliegt; + Reduzierung der *Brigaden* als Aufgabenträger der Truppe von 5 auf 4 (Verdichtung); + Zusammenführung der 6 Waff enschulen in 2 Truppengattungsschulen; + Die *Miliz* als unverzichtbarer Bestandteil des ÖBH bildet selbständige Milizbataillone und Einheiten sowie einen Expertenpool; + Die *Militärkommanden* nehmen die territorialdienstlichen Aufgaben wahr, wie die "ZivilMilitärische Zusammenarbeit" im Bundesland (einschließlich Aufgaben im Rahmen von Assistenzeinsätzen), das Ergänzungs- und Stellungswesen sowie den Betrieb der militärischen Liegenschaften. Bei den Militärkommanden verbleibt die Mobverantwortung für jeweils 1 Jägerbataillon (mob), mit Ausnahme Wien (2), jeweils 1 Pionierkompanie (mob) sowie für den "Expertenpool"; + gesteigerte Fähigkeiten im Bereich eines Aufklärungsverbundes nach Implementierung neuer Systeme (Aufklärungsmehrzweckfahrzeuge, Drohnen, Gefechtsfeldaufklärungssysteme etc.) für eine Rahmenbrigade; + Beibehaltung der allgemeinen Wehrpfl icht unter Verkürzung des *Grundwehrdienstes* auf sechs Monate (mittels Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung bereits seit 1. Jänner 2006 in Kraft). ![121_image_0.png](121_image_0.png) ## Realisierungsperspektiven Die besondere Herausforderung für das ÖBH und insbesondere für das mit der Planung und Umsetzung der Reform beauftragte *Management ÖBH 2010* besteht darin, das Ziel der Reform, nämlich einerseits die operationellen Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfl iktprävention und des Krisenmanagements in der Gesamtheit der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Andererseits sind die strukturellen Grundlagen dafür innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und fi nanzieller Hinsicht so zu schaff en, dass daraus auch weiterhin die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie bei Assistenzeinsätzen erfüllt werden können. Dabei ist die durchgehende Aufgabenerfüllung ohne gravierende Fähigkeitseinbußen (insbesondere Sicherstellung des AssE/GRÜ im notwendigen Umfang) aufrechtzuerhalten. In den wesentlichen - aus dem Reformziel ableitbaren - Meilensteinen der strategischen Projektebene wurden bereits große Fortschritte gemacht und essentielle Maßnahmen in Richtung Zielstruktur ÖBH 2010 getroff en. Es bedarf aber in einigen Bereichen noch großer Anstrengungen, um den eingeschlagenen Weg erfolgreich fortsetzen und beenden zu können. Aus dem Text der Regierungserklärung lässt sich zu vielen Bereichen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bzw. zu Fragen der militärischen Landesverteidigung - insbesondere die Reform des ÖBH betreff end - ein breiter Konsens erkennen. Dadurch ist die Bereitstellung der noch ausstehenden Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation des ÖBH hin zu einer modernen Armee, welche bei optimalem Schutz der eingesetzten Soldaten die Anforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen kann, leichter aber nicht einfacher geworden. ANHANG ![123_image_0.png](123_image_0.png) ![123_image_1.png](123_image_1.png) 124 # Abkürzungsverzeichnis | ABC | Atomar, biologisch, che- | | |--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|------------------------------|-------------------------------| | | misch (siehe auch NRBC) | | | ABCAbw | Abwehr atomarer, biologi- | | | | scher und chemischer Stoff e | | | ABCAbwKp | ABC Abwehrkompanie | | | Abs. | Absatz | | | AD | Ausbildungsdienst | | | AEROMEDEVAC Aero-Medical Evacation AFDRU Austrian Forces Disaster Relief Unit AFDRU/PAK Austrian Forces Desaster Relief Unit in Pakistan AFDRU/LKA Austrian Forces Desaster Relief Unit in Sri Lanka AMM (European) Aceh Monitoring Mission AMIS African Union Mission in Sudan ArbPl Arbeitsplatz Art. Artikel ARBC Atomar-radiologisch- biologisch-chemisch AssE Assistenzeinsatz ATHUM/CYP Austrian Humanitarian Mis- sion Cyprus AUCON Austrian Contingent Ausb Ausbildung BA Basisausbildung BG Battlegroup BGBl Bundesgesetzblatt BGC Battlegroups Concept BH Bundesheer BHSpAusb Bundesheer-Sportausbilder BHRK Bundesheerreform- kommission BIP Bruttoinlandsprodukt BMaA Bundesministerium für aus- wärtige Angelegenheiten BMG Bundesministeriengesetz BMI Bundesministerium für Inneres BMLV Bundesministerium für Landesverteidigung | BRA | Bundesrechenabschluss | | | Brig | Brigade | | | BSO | Bundessportorganisation | | | Budget LV | Budget Landesverteidigung | | | BVA LV | Bundesvoranschlag | | | | Landesverteidigung | | | B-VG | Bundes-Verfassungsgesetz | | | CDM | Capability Development | | | | Mechanism | | | CENCOOP | Kooperation Zentraleuropäi- | | | | scher Staaten | | | Ch | Charge | | | CIMIC | Civil-Military Cooperation | | | CISM | Internationaler Militärsport- | | | | verband | | | CMO | Crisis Management | | | | Operations | | | DPKO | Department of Peace- | | | | keeping Operations | | | DVBH | Dienstvorschrift für das | | | | Bundesheer | | | EAPR/EAPC | Euro-Atlantischer Partner- | | | | schaftsrat/Euro-Atlantic | | | | Partnership Council | | | ECAP | European Capability Action | | | | Plan | | | EDA | European Defence Agency | | | | (Agentur für Verteidigungs- | | | | kapazitäten, Entwicklung, | | | | Forschung, Beschaff ung und | | | | Rüstungsgüter) | | | EF | Einjährig Freiwilliger | | | EG | Europäische Gemein- | | | | schaften | | | eloKa | elektronische Kampf- | | | | führung; elektronischer | | | | Kampf | | | ER | Einsatzraum | | | ESS | Europäische Sicherheits- | | | | strategie | | | ESVP | Europäische Sicherheits- | | | | und Verteidigungspolitik | | | ET | Einrückungstermin | | Et | Element | | | |-------------|--------------------------------|--------------------------------|-------------------| | EU | Europäische Union | | | | EUBAM | EU Border Assistance | | | | | Mission | | | | EUFOR | EU Force | | | | EUFOR RD | European Force Operation | | | | CONGO | Democratic Republic of the | | | | | Congo | | | | EUJUST | Rechtsstaatlichkeit-Missio- | | | | | nen der EU (allg.) | | | | EUMC | EU Military Committee; | | | | | EU-Militärausschuss | | | | EUMIC | EU Monitoring and | | | | | Information Centre | | | | EUMS | EU Military Staff ; | | | | | EU-Militärstab | | | | EUPAT | EU Police Advisory Team | | | | EUPM | EU Police Mission | | | | EUPOL | European Union Police | | | | EUPOL COPPS | EU Police Coordination | | | | | Offi ce für Palestinian Police | | | | | Support | | | | EUSEC RD | EU advisory an assistance | | | | CONGO | mission for security reform | | | | | in the Democratic Republic | | | | | of Congo | | | | EVA/EDA | Europäische Verteidigungs- | | | | | agentur/ European Defence | | | | | Agency | | | | EWG | Europäische Wirtschafts- | | | | | gemeinschaft | | | | FGG | Führungsgrundgebiet | | | | FiAD | Frauen im Ausbildungs- | | | | | dienst | | | | FKF | fremdsprachliche | | | | | Kommunikationsfähigkeit | | | | FlAS | Fliegerabwehrschule | | | | FlR | Fliegerregiment | | | | FlS | Fliegerschule | | | | FM | Fernmelde | | | | FORMEIN | Formierte Einheiten | | | | FukS | Funktionssoldat | | | | GASP | Gemeinsame Außen- und | | | | | Sicherheitspolitik | GPO | Geschäftsprozess- | | | | organisation | | | | GRÜ | Grenzraumüberwachung | | | | GWD | Grundwehrdienst, | | | | | Grundwehrdiener | | | | HG ´92 | Heeresgliederung ´92 | | | | HGG | Heeresgebührengesetz | | | | Hgr | Handgranate | | | | HLS | Help Line Service | | | | HNS | Host Nation Support | | | | HSZ | Heeres-Sportzentrum | | | | HUAk | Heeresunteroffi ziers- | | | | | akademie | | | | i.d.F. | in der Fassung | | | | IFMIN | Integrierte Fernmelde- | | | | | infrastruktur | | | | IKT | Informations- und Kommu- | | | | | nikationstechnologie | | | | InfoO | Informationsoffi zier | | | | InfoOps | Informationsoperationen | | | | ISAF | International Security | | | | | Assistance Force | | | | ISS | Institute for Security Studies | | | | JgBrig | Jägerbrigade | | | | JgRW | Jägerregiment Wien | | | | JgS | Jägerschule | | | | KA | Körperausbildung | | | | KdoEU | Kommando Einsatzunter- | | | | | stützung | | | | KdoFüU | Kommando Führungsunter- | | | | | stützung | | | | KdoIE | Kommando Internationale | | | | | Einsätze | | | | KdoLaSK | Kommando Landstreitkräfte | | | | KdoLRÜ | Kommando Luftraumüber- | | | | | wachung | | | | KdoLuSK | Kommando Luftstreitkräfte | | | | KdoSEK | Kommando Spezialeinsatz- | | | | | kräfte | | | | Kf | Kraftfahrer | | | | KFOR | Kosovo International Secu | | | | | rity Force | | | | KIOP | Kräfte für Internationale | | | | | Operationen | | | Kp | Kompanie | | | |----------|-------------------------------|--------------------------------|---------------------------| | KPE | Kaderpräsenzeinheit | | | | KSE-BVG | Bundesverfassungsgesetz | | | | | über Kooperation und Soli- | | | | | darität bei der Entsendung | | | | | von Einheiten und Einzel- | | | | | personen in das Ausland | | | | KSZE | Konferenz für Sicherheit und | | | | | Zusammenarbeit in Europa | | | | LaSK | Landstreitkräfte | | | | lit. | litera | | | | LogU | Abteilung Logistische | | | | | Unterstützung | | | | LTV | Long Term Vision | | | | LuAufkl | Luftaufklärung | | | | LuSK | Luftstreitkräfte | | | | LV | Landesverteidigung | | | | MAG | Militärauszeichnungsgesetz | | | | MAP | Membership Action Plan | | | | | (Aktionsplan zur | | | | | Mitgliedschaft) | | | | MBG | Militärbefugnisgesetz | | | | MilKdo | Militärkommando | | | | MINURSO | Misión de las Naciones | | | | | Unidas para el Referendum | | | | | del Sahara Occidential | | | | MilStrat | Militärstrategie | | | | MMK | Militärischer Mehrkampf | | | | Mng | Management | | | | mob | mobilgemacht | | | | MONUC | Mission de l'Organisation | | | | | des Nations Unies en | | | | | République Démocratique | | | | | du Congo | | | | MOU | Memorandum of Under- | | | | | standing | | | | MSK | Militärstrategisches Konzept | | | | MVW | Massenvernichtungswaff en | | | | MZ | Militärperson auf Zeit | | | | NATO | North Atlantic Treaty Organi- | | | | | sation (Nordatlantische | | | | | Vertragsorganisation) | | | | NCW | Network-Centric Warfare | | | | NGO | Non Governmental | | | | | Organisation | NRBC | Nuclear Radiological Bio- | | | | logical Chemical | | | | NRF | NATO Response Force | | | | NSR | Nationaler Sicherheitsrat | | | | ÖBB | Österreichische Bundes- | | | | | bahnen | | | | ÖBH | Österreichisches Bundesheer | | | | OCC | Operational Capabilities | | | | | Concept | | | | ÖHSV | Österreichischer Heeres- | | | | | sportverband | | | | OK | Organisierte Kriminalität | | | | OrgEt | Organisationselement | | | | OSZE | Organisation für Sicherheit | | | | | und Zusammenarbeit in | | | | | Europa | | | | PAP-DIB | Partnership Action Plan on | | | | | Defence Institution Building | | | | PARP | Planning And Review | | | | | Process | | | | PfF | Partnerschaft für den | | | | | Frieden | | | | PfP | Partnership for Peace | | | | PfP PARP | Partnership for Peace Plan- | | | | | ning and Review Process | | | | PG | Partnership Goals | | | | PiAD | Person im Ausbildungsdienst | | | | PJZS | Polizeiliche und justizielle | | | | | Zusammenarbeit in Straf- | | | | | sachen | | | | PPM | Political-Peacebuilding | | | | | Mission (zivile Friedenskon- | | | | | solidierungsmission der VN) | | | | PsyOps | Psychological Operations | | | | Pzf | Panzerfahrer | | | | QM-System | Qualitätsmanagement- | | | | | system | | | | RACVIAC | South-East European | | | | | Regional Arms Control Verifi - | | | | | cation and Implementation | | | | REORG | Reorganisation | | | | RF | Russische Föderation | | | | R&T | Research & Technology | | | | RüstPol | Rüstungspolitik | | | | San | Sanität | | | | UNDOF | United Nations Disengage- | |-----------|-------------------------------|-----------------------------| | | | ment Observer Force | | | UNFICYP | United Nations Peace- | | | | keeping Force in Cyprus | | | UNMEE | United Nations Mission in | | | | Ethiopia and Eritrea | | | UNMIK | United Nations Interim | | | | Administration Mission in | | | | Kosovo | | | UNMIS | United Nations Mission in | | | | Sudan | | | UNOMIG | United Nations Observer | | | | Mission in Georgia | | | UNOWA | United Nations Offi ce for | | | | West Africa | | | UNODC | United Nations Offi ce for | | | | Drug Control and Crime | | | | Prevention | | | US(A) | Vereinigte Staaten (von | | | | Amerika) | | | VA | Voranschlag | | | VB | Vertragsbediensteter | | | VBG | Vertragsbedienstetengesetz | | | vbK | vorbereitende Kader- | | | | ausbildung | | | VN | Vereinte Nationen (UNO) | | | VNGS | Generalsekretär der | | | | Vereinten Nationen | | | VPI | Verbraucherpreisindex | | | WEU | Westeuropäische Union | | | WG 2001 | Wehrgesetz 2001 | | | WRÄG | Wehrrechtsänderungsgesetz | | | WÜPl | Wasserübungsplatz | | | Z | Ziff er | | | ZS | Zeitsoldat | | | ZSO | Zentralstellenorganisation | | SdAufkl | Sonderaufklärung | | | SEK | Spezialeinsatzkräfte | | | SFOR | Stabilization Force | | | SHAPE | Supreme Headquarters | | | | Allied Powers Europe | | | | (oberstes Hauptquartier der | | | | alliierten Mächte in Europa) | | | SHIRBRIG | Stand by High Readiness | | | | Brigade der UNO | | | SIB | Sprachinstitut des Bundes- | | | | heeres | | | SiE | Sicherungseinsatz | | | SihPol | Sicherheitspolizeilich | | | SKFüKdo | Streitkräfteführungs- | | | | kommando | | | SPG | Sicherheitspolizeigesetz | | | SRBM | Short-Range Ballistic Missile | | | STRAN | Strukturanpassung | | | SVD | Sicherheits- und | | | | Verteidigungsdoktrin | | | TA | Technical Agreement/ | | | | Arrangement | | | Terr | territorial | | | TF | Task Force | | | TherMilAk | Theresianische Militär- | | | | akademie | | | Tl | Teil | | | UAV | Unmanned Aerial Vehicle | | | UN(O) | United Nations | | | | (Organisation) | | | UNAMA | United Nations Assistance | | | | Mission in Afghanistan | | | UNDAC | United Nations Disaster | | | | Assessment and | | | | Coordination | | | UNDAC/THA | United Nations Assessment | | | | and Coordination Mission | | | | Thailand | | # Abbildungsverzeichnis | | 6.13 | Budget LV | |------|-------------------------------------|---------------------------| | | | programm 2004-2006 | | | | regulären Betriebes | | | | einsatz | | | 6.19 | Abverbrauch der Mittel | | | 6.20 | Sachaufwand | | | 6.21 | Betriebsaufwand | | | 6.22 | Investitionsaufwand | | | | hilfe - Übersicht 2005/06 | | | | wachung | | | | Österreich) | | | | lit.c WG 2001) | | 1.01 | Globale sicherheitspolitische | | | | Herausforderungen | | | 1.02 | Konfl iktherde der Welt 2005/06 | | | 1.03 | Instabile Staaten 2006 | | | 2.01 | Grundwerte | | | 2.02 | 3-Säulen-Prinzip der EU | | | 2.03 | Europäische Sicherheitsstrategie | | | 2.04 | Institutionen der EU/ESVP | | | 2.05 | EU-geführte Operationen | | | 2.06 | Euro-Atlantische Sicherheits- | | | | architektur | | | 4.01 | Aufgaben des Bundesheeres | | | 4.02 | Übersicht Truppen- und Waff en- | | | | gattungen | | | 5.01 | Reform-Transformation | | | 5.02 | Projektzusammenführung | | | 6.01 | Entwicklung der Friedensgliederung | | | | 1995-2006 | | | 6.02 | Ausbildungsgang für GWD | | | 6.03 | Musterausbildungsablauf Soldaten | | | | im Grundwehrdienst | | | 6.04 | Personalstand Bundesheer Leistungs- | | | 6.05 | Personalentwicklung 2000-2006 | | | 6.06 | Personalstand 01. Dezember 2005 | | | | - militärischer Bereich | | | 6.07 | Personalstand 01. Dezember 2005 | | | | - ziviler Bereich | | ## Impressum Bundesministerium für Landesverteidigung 1090 Wien, Roßauer Lände 1 KBM, BerWB, CI&KommStrat u. HDruck | Grafi ken: | Apfelknab, David, Hinter- | |----------------|------------------------------| | | schuster Pfalzer u. Watscher | | Satz & Layout: | Lamplmair u. Pühretmayr | 6.13 Budget LV 6.14 Schwerpunkte im Beschaff ungsprogramm 2004-2006 6.15 Ausgaben zur Aufrechterhaltung des regulären Betriebes 6.16 Aufwendungen für den Assistenzeinsatz 6.17 Aufwendungen Auslandseinsätze 6.18 Aufwendungen Katastrophenhilfe 6.19 Abverbrauch der Mittel 6.20 Sachaufwand 6.21 Betriebsaufwand 6.22 Investitionsaufwand 6.23 Einsätze im Ausland im Rahmen humanitärer Hilfe und Katastrophenhilfe - Übersicht 2005/06 6.24 Einsätze im Rahmen der Friedenssicherung - Übersicht 2005/06 6.25 Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung 6.26 Hilfeleistung des Österreichischen Bundesheeres gem. §2 Abs.1 lit.c WG 2001 (Katastropheneinsätze in Österreich) 6.27 Hilfeleistungen des Österreichischen Bundesheeres 2005 (gem. §2 Abs.1 lit.c WG 2001) 6.28 Hilfeleistungen des Österreichischen Bundesheeres 2006 (gem. §2 Abs.1 lit.c WG 2001) 7.01 Zu erfüllende Fähigkeiten 7.02 Fähigkeitsentwicklung 2006/2012 7.03 Gegenüberstellung Heeresorganisation alt-neu 130 WEISSBUCH 2006 131 132 WEISSBUCH 2006 133 ![133_image_0.png](133_image_0.png) & HILFE www.bundesheer.at