Weißbuch 2004 Analyse Bilanz Perspektiven Bundesministerium für Landesverteidigung Wien ![0_image_0.png](0_image_0.png) ![0_image_1.png](0_image_1.png) Impressum: 2 Analyse Bilanz Perspektiven Medieninhaber/Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung, 1090 Wien Redaktion/Layout: Kontrollsektion/Abteilung Berichte und Weißbuch Layout Titelseite: Gruppe Kommunikation Herstellung: BMLV/Heeresdruckerei, 1030 Wien, Arsenal R 2004 Wien, März 2005 ## Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort des Bundesministers für Landesverteidigung 5 2. Präambel 7 9 9 9 9 11 13 21 21 21 21 29 3. Lage, Bedrohungen und Risiken 3.1. Sicherheitspolitische Lage 3.1.1 Sicherheit und Sicherheitspolitik 3.1.2 Die sicherheitspolitische Lage aus globaler Sicht 3.1.3 Die sicherheitspolitische Lage Europas 3.1.4 Hauptakteure aus österreichscher Sicht 3.2. **Konfliktfelder und Bedrohungen** 3.2.1 Geopolitische Wende 3.2.2 Sicherheitspolitische Risiken 3.2.3 Bedrohungsformen ## 4. Das Österreichische Bundesheer in der Gesellschaft 4.1. Streitkräfte, Gesellschaft und Staat im demokratiepolitischen System 4.1.1 Zweck der Militärorganisation und Positionierung der Streitkräfte in der Gesellschaft 4.1.2 Streitkräfte in funktionaler Transformation 4.1.3 Streitkräfte in gesellschaftlicher Transformation 4.1.4 Legitimität und Akzeptanz 4.1.5 Sicherheitsbegriff 4.1.6 Soldatinnen im ÖBH 29 29 30 31 31 31 33 35 35 35 36 37 37 47 50 51 51 52 5.5. Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) 5.5.1 Vergleich zwischen USA und EU 5.6. **Militärpolitik und Militärstrategie** 5.6.1 Militärpolitik 5.6.2 Militärstrategie 5.6.3 Rüstungspolitik 5.7 Wehrsystem Österreichs 5.7.1 Allgemeines 5.7.2 Grundsätze des Milizsystems 5.7.3 Allgemeine Wehrpflicht 5.7.4 Wehrsysteme im internationalen Vergleich 5.7.5 Wehrpflicht oder Freiwilligen(Berufs)armee? 52 53 53 53 53 54 54 54 55 56 58 58 ## 6. Rechtsgrundlagen 65 65 65 68 69 69 70 72 72 ## 7. Das Bundesheer 2004 77 77 77 77 85 85 91 96 99 99 101 131 150 179 192 223 7.1. Der Weg zum Bundesheer 2004 7.1.1 Vorbemerkung 7.1.2 Entwicklung des Bundesheeres 7.2. **Aufgaben des Bundesheeres** 7.2.1 Nationale Vorgaben 7.2.2 Internationale Vorgaben und Kooperationen 7.2.3. Soll-Fähigkeiten des Bundesheeres 2003/04 7.3. **Die aktuelle Situation des Bundesheeres 2003/04** 7.3.1. Überblick 7.3.2. Führungssystem 7.3.3. Struktur und Organisation des Bundesheeres 2003/04 7.3.4 Personelle Einsatzvorbereitung 7.3.5 Materielle Einsatzvorbereitung 7.3.6 Leistungen des Bundesheeres 2003/04 7.3.7 Kapazitäten des Bundesheeres 2003/04 6.1. **Grundlegende nationale Rechtsnormen** 6.1.1 Wehrsysteme und Aufgaben 6.1.2 Wehrgesetz 2001 (WG 2001) 6.1.3 Mitwirkung im Rahmen der GASP 6.1.4 Rechtsnormen für internationale Aufgaben 6.1.5 Militärbefugnisgesetz, Neutralität Oberbefehl 6.2. **Internationale Rechtsgrundlagen** 6.2.1 VN, EU, NATO/PfP, OSZE 6.2.2 Verträge und Abkommen im Bereich Host Nation Support (HNS) 75 ## 5. Österreichische Sicherheits- Und Verteidigungspolitik 5.1. Ziel und Zweck österreichischer Sicherheitspolitik 5.1.1 Zielsetzung und Aufgaben der österreichischen Verteidigungspolitik 5.1.2 Euro-strategische Sicherheit 5.2. **Der internationale Rahmen der** Verteidigungspolitik 5.2.1 Internationales Zusammenwirken für die europäische Sicherheit 5.2.2 CIMIC - Die zivil-militärische Zusammenarbeit 5.3. Österreichische Sicherheitsund Verteidigungsdoktrin 5.4. **Nationaler Sicherheitsrat** 5.4.1 Aufgaben 5.4.2 Zusammensetzung | | | 231 | | 247 247 | |----|-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|---------------------------------|-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|---------------------| | | | 231 232 | | 247 249 253 | | | | | 10. Anhang 10.1 Empfehlungen der Bundesheerreform kommission 10.1.1 Aufgaben des Bundesheeres einschließlich Verteidigungspolitik sowie Bedrohungs- und Risikoanalyse 10.1.2 Streitkräfteentwicklung 10.1.3 Bundesheer und Gesellschaft 10.1.4 Bundesheer und Wirtschaft sowie CIMIC 10.1.5 Alltag im Bundesheer 10.2 Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 10.3. Europäische Sicherheitsstrategie 10.4. Begriffsbestimmungen 10.5. Abkürzungen 10.6. Abbildungsverzeichnis 10.7. Tabellenverzeichnis | | | 8. | Militärökonomie 8.1 Zusammenwirken Bundesheer und Wirtschaft 8.1.1 Partnerschaft 8.2 Bundeshaushalt: Kapitel 40 - Militärische Angelegenheiten 8.3 Investitionen und Betrieb 8.3.1 Definition der Begriffe 8.3.2 Allgemeines 8.3.3 Investition 8.3.4 Betrieb 8.4 Umweltschutz und Ökologie 8.4.1 Umweltpolitik 8.4.2 Militärisches Umweltmanagementsystem 8.4.3 Abfallbewirtschaftung 8.4.4 Organisation 8.5 Resümee | 232 234 234 235 235 236 237 237 | | 254 254 259 269 277 | | | | 237 237 237 237 | | 297 307 309 | | | | 239 239 239 241 243 243 243 | | | | 9. | Perspektiven 9.1 Bundesheerreformkommission 2003 9.1.1 Auftrag und Zielsetzung 9.1.2 Bundesheerreform ÖBH 2010 9.1.3 Ziel der Reform 9.1.4 Zweck der Reform 9.1.5 Struktur des Mng ÖBH 2010 9.1.6 Entscheidung über Ergebnisse der Konzeptphase | 244 | | | ![3_image_0.png](3_image_0.png) ## 1. Vorwort Des Bundesministers Für ![4_Image_0.Png](4_Image_0.Png) ![4_Image_1.Png](4_Image_1.Png) Landesverteidigung Mit der Herausgabe des ersten Weißbuches beschreitet das Bundesministerium für Landesverteidigung einen neuen Weg in der sicherheitspolitischen Kommunikation - auf nationaler und internationaler Ebene. Ausgehend von der Analyse der sicherheitspolitischen Lage werden die militärstrategische Ausrichtung und die Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres beschrieben sowie die Perspektiven für die nächsten Jahre dargelegt. Österreich feiert in diesem Jahr den fünfzigsten Jahrestag des Beschlusses der Aufstellung eines souveränen Heeres nach Erlangung des Staatsvertrages im Jahre 1955. Durch den Wegfall des Ost-West-Konfliktes sowie durch die Erweiterung der EU und der NATO haben sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen für Österreich grundlegend geändert. Damit verbunden sind auch massive Veränderungen der Aufgaben von Streitkräften. Stand früher die nationale Verteidigung im Vordergrund, so führt heute das internationale Krisenmanagement die Prioritätenliste an. Das Österreichische Bundesheer befindet sich demnach in einem Transformationsprozess, der darauf ausgerichtet ist, jene Fähigkeiten zu entwickeln, die zur Bewältigung der steigenden Anforderungen an moderne Streitkräfte des 21. Jahrhunderts notwendig sind. Das Spektrum reicht von der Teilnahme an militärischen Krisenmanagement-Aufgaben bis zu Maßnahmen der internationalen Konfliktverhütung und Friedenssicherung im Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der NATO/PfP oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Darüber hinaus ist die Mitwirkung des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie beim sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz an der Schengen-Außengrenze zu berücksichtigen. Die Sicherstellung der Fähigkeiten zum militärischen Schutz der staatlichen Souveränität ist dabei die zentrale Voraussetzung. Die Sicherheit Österreichs ist untrennbar mit der europäischen Sicherheit verbunden. Es ist daher notwendig, dass sich Österreich aktiv am weiteren Auf- und Ausbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligt. Die Mitgestaltung dieses Politikbereiches liegt im eigenen Interesse - nur ein entsprechendes Engagement im internationalen Bereich der Sicherheitspolitik bewirkt eine Rolle des "Gestalters" und verhindert ein passives Abseitsstehen. Die große inhaltliche Bandbreite dieses Weißbuches ergibt sich aus der Tatsache, dass diese Publikation drei wesentliche Faktoren gleichermaßen berücksichtigt: Analyse, Bilanz und Perspektiven. Zuerst erfolgt eine umfangreiche Analyse der internationalen sicherheitspolitischen Lage, der neuen Bedrohungen und Risiken und der Maßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft, die auch mitbestimmend für den Transformationsprozess im Österreichischen Bundesheer sind und danach eine Bilanz über die Erfüllung der Aufgaben des Bundesheeres mit Schwerpunkt der Jahre 2003 und 2004. Schließlich wird auch umfassend der Transformationsprozess, beginnend mit den Zielsetzungen der Bundesheerreformkommission und deren Empfehlungen für die notwendigen Reformschritte dargestellt. Dieses Weißbuch weist deutlich darauf hin, dass mit der bevorstehenden Reform der entscheidende Schritt zu einem militärischen Instrument Österreichs gesetzt wird, das den zukünftigen Aufgaben im Rahmen einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gerecht wird und sowohl die glaubwürdige Fähigkeit zum Schutz der österreichischen Bevölkerung besitzt als auch einen militärischen Beitrag in die Staatengemeinschaft einbringt, der dem Stellenwert Österreichs entspricht. Zur Förderung der inneren und äußeren Akzeptanz soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den geforderten Fähigkeiten und den verfügbaren Mitteln erzielt werden. Dieses Weißbuch richtet sich an die politische Öffentlichkeit und Verantwortungsträger, um das Verständnis für sicherheitspolitische Notwendigkeiten zu verbessern. Die Soldatinnen und Soldaten des Österreichischen Bundesheeres können stolz sein auf ihre Leistungen, die sie in ihrer Heimat oder im internationalen Rahmen erbringen. Die Verteidigungspolitik eines Landes ist jedoch nur tragfähig, wenn sie von allen Bürgern als solche anerkannt wird. ![4_image_2.png](4_image_2.png) ## 2. Präambel Mit dem vorliegenden Weißbuch 2004 wird durch das Österreichische Bundesheer (ÖBH) jener in der Entschließung des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 zur Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin festgeschriebene Auftrag, wonach alle zwei Jahre unter Bezugnahme auf die Lage die Aufgabenstellung, der Zustand und die Erfordernisse des Österreichischen Bundesheeres dargelegt werden sollen, erstmalig erfüllt. ## Der Begriff Weißbuch Was ist ein Weißbuch und wozu dient es? Den unterschiedlichen Definitionen für ein Weißbuch ist im Wesentlichen gemeinsam, dass es sich um eine Zusammenstellung von Dokumenten, Statistiken, Berichten etc. zu einem bestimmten Politikbereich handelt, die von einer staatlichen Stelle erarbeitet wurde und der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Zum Beispiel enthalten Weißbücher der Europäischen Kommission Vorschläge für ein Tätigwerden der Gemeinschaft in einem bestimmten Bereich. Sie beinhalten förmliche Vorschläge für gewisse Politikbereiche und dienen dazu, diese Bereiche zu entwickeln. Sie sind nicht als Rechtsakte zu verstehen, sondern vielmehr als Diskussionsgrundlage. Der Begriff selbst kommt von der Farbe des Einbandes. So gibt es z.B. auch "Grünbücher" der Europäischen Kommission. ## Rahmenbedingungen Und Inhalt Der Termin für die Herausgabe dieses Weißbuches fällt in eine von sicherheits- und verteidigungspolitischen Veränderungen gekennzeichnete Zeit. Ferner handelt es sich um die erste derartige Publikation des Bundesministeriums für Landesververteidigung (BMLV). Hinzu kommt, dass das Bundesheer in einem Transformationsprozess steht und die gesamte Thematik an sich äußerst komplex ist. Diese Faktoren haben sowohl den Inhalt wesentlich geprägt als auch den Umfang des Dokumentes erheblich beeinflusst. Es werden die neuen Bedrohungsformen sowie die Gefahren und Risiken, die sich nicht mehr ausschließlich auf den militärischen Bereich beschränken und in ihren Dimensionen nationalstaatlich kaum noch beherrscht werden können, ausführlich behandelt. Damit soll ein Beitrag zur Erzeugung einer gewissen Sensibilität für diese Entwicklungen geleistet werden, sodass die daraus abgeleiteten konkreten sicherheitspolitischen Erfordernisse sowie Maßnahmen weitgehend nachvollziehbar und akzeptierbar sind. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen im Rahmen von verstärkten internationalen Kooperationen verlangen eine umfassende Erläuterung der sich aus den vertraglichen Verpflichtungen ergebenden Aufgaben und jener dadurch notwendigen Maßnahmen, insbesondere in militärischer Hinsicht. Da es sich um das erste Weißbuch handelt, werden – zum besseren Verständnis - viele Begriffe ausführlich erklärt, wichtige Textstellen aus diversen Verträgen oder Gesetzen wörtlich zitiert und bestimmte Vorgänge unter Umständen auch in ihrer historischen Entwicklung dargestellt. Dabei wird durch die Darstellungsform mittels Abbildungen bzw. Tabellen und einer nicht allzu fachspezifischen Ausdrucksweise versucht, dem sehr unterschiedlichen sicherheits- und verteidigungspolitischen bzw. militärischen Vorwissen der Leser entgegen zu kommen, ohne einerseits inhaltlich zu sehr in die Tiefe zu gehen oder andererseits zu sehr zu vereinfachen. Das Ergebnis der Bundesheerreformkommission wurde in Form von Empfehlungen im Juni 2004 vorgelegt. Darauf aufbauend hat das Management ÖBH 2010 (Mng ÖBH 2010) eine "Zielstruktur" für ein Bundesheer 2010 erarbeitet und diese am 15. Dezember 2004 zur politischen Entscheidung hinsichtlich der Umsetzung präsentiert. Beide Ereignisse haben sich sowohl auf den Erscheinungstermin des Weißbuches 2004 ausgewirkt als auch dessen Inhalt nachhaltig beeinflusst. So ist zum Beispiel bereits aus dem Auftrag an die Reformkommission, aber insbesondere aus den erarbeiteten Empfehlungen zu erkennen, dass durch das Österreichische Bundesheer unter den geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen neben der Gewährleistung der vollen staatlichen Souveränität, vermehrt Solidarmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie andere internationale Maßnahmen der Friedenssicherung wahrzunehmen sein werden. ## Zeitlicher Horizont Das Weißbuch 2004 berücksichtigt diese Tatsache unter anderem durch die Darstellung der Verteidigungsstrategie, der militärstrategischen Konzeption, Organisation, Struktur etc. Es wird daher kurz auch die Zeit vor dem Beobachtungszeitraum 2003/ 04 behandelt. Eine Ableitung von Erfordernissen aus den derzeit noch geltenden Strategien und Konzepten bzw. dem IST-Stand wurde in Anbetracht auf ![7_image_0.png](7_image_0.png) die in absehbarer Zeit wirksam werdende Heeresreform unterlassen, da dies lediglich militärhistorischen Wert hätte. Die zukünftigen Aufgaben, Fähigkeiten und Erfordernisse des Bundesheeres 2010 finden sich einerseits in den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission und andererseits in der Zielstruktur und den Planungsergebnissen des mit der Umsetzung der Heeresreform beauftragten *Managements ÖBH 2010*. Der Erscheinungstermin am Beginn einer Zeit des sicherheits- und verteidigungspolitischen Paradigmenwechsels mit neuen Aufgaben in neuen Dimensionen für das Österreichische Bundesheer wurde im Hinblick auf die weitere periodische Herausgabe und den Inhalt der folgenden Weißbücher bewusst so gewählt. Auf diese Weise kann in einem Zweijahresrhythmus (2006, 2008, 2010, usw.) die Umsetzung der Reformvorhaben und der Transformationsprozess des Österreichischen Bundesheeres im Sinne der Aufgabenstellung dokumentiert werden. Im vorliegenden Weißbuch 2004 wird zunächst im Kapitel 3 die Lage erläutert. In den Kapiteln 7 und 8 werden die Aufgaben beschrieben und vor allem der IST-Stand dargestellt. Die Erfordernisse und Perspektiven für ein Bundesheer 2010 finden sich im Kapitel 9 und sind somit die Schnittstelle zu den zukunftsweisenden Ausarbeitungen des Mng ÖBH 2010. Ein umfangreicher Anhang schließt das Dokument ab. Da es sich seit dem *Situationsbericht 96* um die einzige zusammenfassende Publikation über das Gesamtsystem Bundesheer handelt, informiert das Weißbuch im Jubiläumsjahr 2005 umfassend über den ISTStand und die Leistungen des Bundesheeres und beschreibt dessen Weg in die Zukunft. Schließlich soll durch die ausführliche Darstellung der sicherheitspolitischen Lage, das Verständnis für die zunehmende internationale Verantwortung Österreichs und die sich daraus ergebenden Aufgaben verbessert werden. Die Herausforderungen der Zukunft verlangen vom Bundesheer eine neue Zielstruktur und bestimmte Fähigkeiten, welche nur auf Basis eines breiten politischen Konsenses und der Akzeptanz seitens der Bevölkerung erreicht werden können. Das Weißbuch 2004 leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Die für die Erstellung dieser Publikation zuständige Abteilung Berichte und Weißbuch bedankt sich bei allen Dienststellen der Zentralleitung sowie des nachgeordneten Bereiches für ihre Unterstützung durch zeitgerechte Beistellung von Daten, Fakten, Beiträgen bzw. fachspezifischen Formulierungsvorschlägen. Alle im vorliegenden Dokument verwendeten Begriffe, Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich ungeachtet ihrer grammatikalischen Form selbstverständlich in gleicher Weise auf Frauen und Männer. ## 3. Lage, Bedrohungen Und Risiken 3.1 Sicherheitspolitische Lage 3.1.1 **Sicherheit Und Sicherheitspolitik** Der Begriff "Sicherheit" ist heute weit gespannt und beinhaltet u.a. die individuelle (persönliche) Sicherheit, die Sicherheit vor gesundheitlicher Gefährdung, die Sicherheit des Arbeitsplatzes, Kriminalität, Terrorismus, Umweltbelastungen, Angst vor Überfremdung etc. Sicherheit wird vielfach subjektiv empfunden und diese deckt sich nicht mit der objektiven (tatsächlichen) Sicherheit. Je mehr Sicherheit erforderlich wird, desto geringer ist der Grad der gewährbaren individuellen und kollektiven Freiheit.1 Von der Bedürfnispyramide nach Maslow ausgehend sind weltweit die Grundbedürfnisse (Nahrung, Überlebensgarantie) für rund eine Milliarde Menschen nicht gedeckt. Das Sicherheitsbedürfnis (Wohnung, Arbeit, Schutz vor Krankheit) ist für etwa zwei Milliarden Menschen nach wie vor unerreichbar. Die sozialen Bedürfnisse (Familie, Freundschaften, Kontakte im sozial geregelten Umfeld) sind nur oberflächlich gegeben. Geltungsbedürfnis und Selbstverwirklichung sind nur einer kleinen Gruppe möglich. Allerdings ist auch in den Industriestaaten die Sicherheit betreffend die Verfügbarkeit von Grundbedürfnissen und höhere Sicherheit nicht mehr garantiert.2 Sicherheitspolitik ist ein elementarer Politikbereich jedes Staates. Sie definiert sich aus der Gesamtheit der politischen Ziele, Strategien und Instrumente, die der äußeren Sicherheit, der staatlichen Souveränität und der Handlungsfreiheit der Regierung sowie der Unabhängigkeit und politischen Selbstbestimmung eines Staates dienen.3 Sicherheitspolitik ist eine ressortübergreifende ganzstaatliche Aufgabe. In ihrer Ausformung wird deutlich, welche Rolle ein Staat regional und global willens ist, einzunehmen. Aufgabe der Verteidigungspolitik als Teil der Sicherheitspolitik ist die Sicherstellung der Souveränität und territorialen Integrität, der Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates, des Schutzes des Lebens der Bevölkerung und ihres Eigentums vor einem Angriff von außen.4 ## 3.1.2 Die Sicherheitspolitische Lage Aus ![8_Image_0.Png](8_Image_0.Png) Globaler Sicht Am Ende des 20. Jahrhunderts hat sich das von den Staaten getragene internationale System fundamental verändert. Durch das Ende des Kalten Krieges ist ein Grundmuster der möglichen Orientierung für Staaten weggefallen, nämlich die kommunistische Variante der Ordnung. Mit dem Wegfall der Zweiten Welt, nämlich der sowjetisch-kommunistischen, ist auch die Einteilung in die Erste, Zweite und Dritte Welt nicht mehr relevant.5 Das allgemein prägende Charakteristikum der aktuellen sicherheitspolitischen Lage bildet eine abnehmende Berechenbarkeit ihrer Entwicklung. Die Zahl staatlicher und nichtstaatlicher, grenzüberschreitend handelnder Akteure mit teilweise bedeutendem Gewicht und Wirkung in den verschiedensten Politikbereichen einer globalisierten Welt ist erheblich angestiegen. Darüber hinaus kommt es zur Herausbildung neuer Machtzentren regionaler oder sachlicher Bedeutung - sowohl im Bereich der Wirtschaft und der technologischen Entwicklung als auch militärisch. Diese dynamischen Entwicklungen erzeugen auch neue wechselseitige sicherheitspolitische Abhängigkeiten. Die durch die Machtbalance zwischen den Supermächten und durch nukleare Abschreckung erreichte Stabilität wurde seit 1989 von Prozessen abgelöst, die durch staatliche Macht zunehmend weniger kontrollierbar sind. ## 3.1.2.1 Die Globale Dimension Der Sicherheitspolitik6 In der Weltpolitik macht sich - trotz der besonderen Stellung der USA - eine Tendenz zur Regionalisierung und Multipolarität bemerkbar. Die bipolare Konstellation der Weltpolitik wurde und wird zunehmend abgelöst durch neue strukturbestimmende regionale Zusammenschlüsse unterschiedlichster Bedeutung wie die *Europäische Union* (EU), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die *Vereinigung Südostasiatischer Staaten* (ASEAN), den Gemeinsamen Südamerikanischen Markt (MERCOSUR), die *Nordamerikanische* Freihandelszone (NAFTA), die *Afrikanische Union* (AU)7 , die *Islamische Weltbewegung* (OIC) oder die Asiatisch-Pazifische Zusammenarbeit (APEC). Die Multipolarisierung zeigt sich darüber hinaus im Entstehen und im Aufstieg neuer Regionalmächte. Diese regionalen Mächte versuchen nach der Auflösung der bipolaren Ordnung im Sinne traditionellen Machtdenkens ihr Potential (wie Bevölkerung, Territorium, Wirtschaftskraft, Streitkräfte) zum Ausbau der eigenen Position in Richtung einer regionalen Vormachtstellung zu nutzen, so etwa Indien, Nigeria oder Brasilien. Dies berührt sowohl die Souveränität kleinerer Staaten in der jeweiligen Region als auch die Interessen von Akteuren außerhalb der Region und birgt Konfliktpotential. Die sicherheitspolitisch relevanten Akteure nehmen zu: ¾ durch die Vermehrung der Zahl der Staaten mit unterschiedlicher territorialer Größe, politischer Bedeutung, wirtschaftlicher Fähigkeit oder militärischer Macht; ¾ durch das Anwachsen der Zahl internationaler Organisationen; ¾ durch das rasante Ansteigen der Zahl und Bedeutung transnationaler gesellschaftlicher Akteure (*Nichtstaatliche Organisationen*/NGOs), die unter anderem in den Handlungsfeldern globaler Umweltschutz, Entwicklungsarbeit, Menschenrechte und humanitäre Hilfe aktiv tätig sind, und ¾ durch die Vermehrung der Zahl und Bedeutung nicht staatlich kontrollierter, aber transnational wirksamer Akteure, die eigenständige wirtschaftliche, religiöse oder ideologische Interessen unter Umständen auch mit Gewaltmitteleinsatz verfolgen. Durch den Wegfall der Bindewirkungen der bipolaren Weltordnung aus der Zeit der Ost-West-Konfrontation und die oftmals nicht ausreichende Stabilisierungsfähigkeit von regionalen sicherheitspolitischen Organisationen wird die Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen den einzelnen Akteuren und damit die globale Entwicklung längerfristig nicht mehr vorhersehbar. Die Anzahl der Staaten, die Massenvernichtungswaffen und geeignete Trägersysteme besitzen, nimmt zu. Der Prozess der Globalisierung beschleunigt sich, insbesondere durch die fortschreitende Herausbildung und Verdichtung globaler Marktprozesse, globaler Kommunikationsinfrastruktur, universeller Leitbilder und Grundwerte, global vernetzter Wissenschaft und Forschung, die Entstehung globaler Akteursnetzwerke etc. Die Staaten müssen sich auf diese neuen Rahmenbedingungen einstellen. Im Allgemeinen steigt der Stellenwert der Wirtschaft gegenüber dem Militärischen für die Gestaltung der internationalen Beziehungen. In einer immer stärker verflochtenen Welt hängt die "nationale Sicherheit" in erheblichem Ausmaß vom regionalen Stabilitätsrahmen ab, und die "regionale Sicherheit" ist beeinflusst von der "globalen Sicherheit". Grenzüberschreitende Risiken, transnationale Abhängigkeiten und neue technologische Entwicklungen sowie die zunehmende Verwundbarkeit moderner Gesellschaften führen dazu, dass Stabilitätsund Instabilitätszonen nicht ohne wechselseitige Einwirkungen nebeneinander bestehen können. Es kommt unvermeidlich auch zu einem Übergreifen von Instabilität in stabile Regionen. Räumliche Entfernung zu Konfliktherden stellt in verschiedener Hinsicht seit langem keinen ausreichenden Schutz mehr dar. Traditionelle Dimensionen und Inhalte von Macht ![10_image_0.png](10_image_0.png) haben sich verändert. Insbesondere in den westlichen Industriestaaten sind es die technologisch-wissenschaftlichen Grundlagen, die industrielle und finanzielle Leistungsfähigkeit einer Wirtschaft, die Fähigkeit zur Durchsetzung eigener Rechts- und Wertevorstellungen sowie die Steuerung von Wissen und Information, welche die Machtstellung eines Staates bestimmen. Die Informations- und Kommunikationstechnologie hat innerhalb der Sicherheitspolitik eine eigenständige Bedeutung erhalten, weil sie alle anderen sicherheitspolitischen Dimensionen miteinander verknüpft und damit zu einem eigenständigen Machtund Gestaltungsfaktor wird. Mit Ausnahme weniger abgeschotteter Bereiche ist die weltweite Vernetzung der Informations- und Kommunikationstechnik Realität geworden. Die enormen Entwicklungsprobleme der weniger entwickelten Staaten, deren Einwohner den Großteil der Weltbevölkerung ausmachen, bergen Konfliktpotentiale, die ohne entsprechendes Konfliktmanagement zu vielfältigen, in ihrer Intensität und Auswirkung noch nicht vorhersehbaren Konfliktkonstellationen und Konfliktaustragungen führen werden. Ein besonderes Risikopotential birgt die Tatsache, dass alle diese Prozesse durch die Verfügbarkeit neuer Mittel, insbesondere moderner Waffensysteme, eine neue Qualität und Dimension erfahren haben. Vor allem die hoch entwickelte Informationstechnologie, die Weiterverbreitung von zum Teil sehr einfach und billig herzustellenden Massenvernichtungswaffen und weit reichenden Trägersystemen sowie die noch nicht abzuschätzenden modernsten gentechnologischen Entwicklungen eröffnen unberechenbaren Staatsmächten und nichtstaatlichen Akteuren wie etwa terroristischen Bewegungen, Gruppierungen der organisierten Kriminalität, Sekten, aber auch Einzeltätern völlig neue Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ziele. Diesen Gefahren können Staaten nur noch im internationalen Verbund begegnen. Die Anzahl der bewaffneten Konflikte ist hoch geblieben. Unmittelbare negative Wirkungen dieser großteils innerstaatlichen Konflikte auch auf stabilere Staaten der Region sind unter anderem erzwungene Massenmigration und die Störung des internationalen Wirtschaftsverkehrs. Darüber hinaus können diese primär innerstaatlichen Konflikte, die durch eigene "Bürgerkriegsökonomien" in Form von Waffen-, Drogen- und Menschenhandel finanziert werden, auch mittelbare destabilisierende Auswirkungen auf benachbarte Gesellschaften und Staaten haben. Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden internationalen Interventionsbereitschaft, um solche Konfliktregionen auch unter Einsatz militärischer Zwangsmittel wieder zu stabilisieren. Von grundsätzlicher Relevanz für die weitere Entwicklung der Staatenwelt und der internationalen Beziehungen werden Bevölkerungsentwicklung, die Energie- und Ressourcenverteilung, Ernährungsprobleme, Umweltschäden, Migrationsprobleme beziehungsweise die in diesen Problembereichen bestehenden Zusammenhänge und Bedingtheiten sein. ## 3.1.3 Die Sicherheitspolitische Lage Europas Die sicherheitspolitische Lage Europas hat sich nach dem Ende des Kalten Krieges gravierend verbessert. Mit der positiven Änderung der geopolitischen Lage in der eurostrategischen Zone hat sich auch jene von Österreich substanziell gebessert. Von der eurasischen Großmacht Russische Föderation geht laut Expertenmeinung aufgrund der drastischen Verschlechterung ihrer geopolitischen Lage durch die fortschreitende Erweiterung der euroatlantischen Zone, des wachsenden US-Einflusses im Südkaukasus, Zentralasien, Afghanistan und Nahen/Mittleren Osten, unter Berücksichtigung ihrer außenpolitischen und ökonomischen Zielsetzungen, der laufenden Militärreform und dem damit verbundenen längerfristig angestrebten reduzierten Streitkräftepotential keine strategisch-operative Bedrohung im klassisch-militärischen Sinn gegenüber der europäischen Kernzone und somit gegenüber Österreich aus. Die Zielsetzung der russischen Streitkräftereform ist eindeutig defensiv (staatsbewahrend) und ein integraler Bestandteil der umfassenden sicherheitspolitischen Konzeption. Verbliebene Fähigkeiten zur Machtprojektion außerhalb der russischen Staatsgrenzen reduzieren sich weiter, parallel dazu aber wird die ![11_image_0.png](11_image_0.png) Fähigkeit zur Konfliktbewältigung innerhalb der Grenzen anwachsen. In diesem Zusammenhang ist vor allem der Konflikt in Tschetschenien anzusprechen, der regionen Afghanistan, Irak und Palästina auch in Zukunft ein verstärktes (militärisches) Engagement europäischer Staaten in diesen Regionen notwendig erscheinen. für die Russische Föderation auch unter langfristigen Gesichtspunkten eine Herausforderung darstellt. 8 Mit der Aufnahme neuer Mitglieder in die NATO und in die EU im Jahre 2004 wurde der europäische Stabilitätsraum erweitert. Diese Lage lässt eine Gefährdung des Territoriums der EU-Mitgliedstaaten durch konventionelle Streitkräfte derzeit und auf absehbare Zeit nicht erkennen. Dies ist eine militärische Konsequenz der politischen Überwindung der Teilung des Kontinents. Trotzdem ist Europa heute nicht frei von Bedrohungen. Deren Ursachen liegen zum Teil innerhalb Europas, teilweise haben sie ihren Ausgangspunkt jedoch auch in weit entfernten Regionen.9 Neben der kalkulierbaren Lage in Ost- und Zentraleuropa lassen die derzeitigen Entwicklungen in Südosteuropa mit drei akuten Krisenherden (Kosovo, Bosnien und Herzegowina und Mazedonien) sowie das latente Krisenpotential an der europäischen Peripherie (Südkaukasus, Zentralasien, Nordafrika und Naher/Mittlerer Osten) mit den akuten Konflikt- ## 3.1.3.1 **Österreich Und Sein Sicherheitspolitisches Umfeld** Mit der EU-Mitgliedschaft Österreichs und der Implementierung der EU-Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza sowie der eingegangenen Verpflichtung im Rahmen des Helsinki Headline Goal (HHG) hat sich neben der geopolitischen auch die militärstrategische Lage Österreichs im Lichte der Entwicklungen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) geändert. Die nationale Interessenzone hat sich damit um jene der EU großflächig erweitert. Damit gewinnen die Krisenregionen in und an der Peripherie von Europa (Südosteuropa, Südkaukasus, Zentralasien, Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika) auch für Österreich vor dem Hintergrund möglicher militärischer Einsätze im Rahmen der ESVP an Relevanz. Der Druck auf Österreich, sich im Rahmen einer europäischen Solidarität entsprechend seiner Wirtschaftskraft und seiner Bevölkerungszahl auch an künftigen friedensunterstützenden Operationen *(Peace Support* Operations/PSO) zu beteiligen, wird zunehmend größer. Das österreichische Engagement wird darüber hinaus auch von der politischen Stellung Österreichs innerhalb Europas sowie seinen spezifischen Zielsetzungen determiniert. Durch den Wegfall des Ost-West-Konfliktes sowie durch die Erweiterung der EU und der NATO haben sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen für Österreich grundlegend geändert. Für die voraussehbare Zukunft besteht keine konventionelle militärische Bedrohung unseres Staatsgebietes. Die Wirkungen europäischer und außereuropäischer Instabilitäten sowie subkonventionelle Gefährdungspotentiale können aber auch künftig die Sicherheit Österreichs beeinflussen. ## 3.1.4 **Hauptakteure Aus Österreichischer Sicht** 3.1.4.1 Nachbarländer Die Länderstruktur Mitteleuropas ist vorwiegend kleinstaatlich geprägt. Österreich ist von acht Nachbarländern umgeben, davon sind Deutschland und Italien Großstaaten. Von diesen acht Ländern gehören Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien sowohl der Europäischen Union als auch der NATO an. ## 3.1.4.2 **Internationale Organisationen** Europäische Union Vor der historischen Wende des Jahres 1989 war Europas Sicherheit vom Ost-West-Konflikt bestimmt. Die gesamteuropäische Stabilität beruhte auf dem "Gleichgewicht des Schreckens" zwischen der Nordatlantischen Allianz mit den USA an der Spitze und dem Warschauer Pakt unter Führung der Sowjetunion. Die Wende 1989 schuf in Europa eine vollkommen neue politische Lage. Sie rief ein neues sicherheitspolitisches Umfeld mit einer Reihe neuer Risiken und Unsicherheiten hervor. Die Veränderungen verlangten einen Ausbau der politischen Dimension der *Europäischen Gemeinschaft* (EG). Europa wurde mit der Realität konfrontiert, dass es mehr Verantwortung sowohl für die Wahrung seiner eigenen Sicherheit als auch zur Stabilisierung seines Umfeldes übernehmen muss. Der *Europäische Rat* beschloss daher im April 1990 in Dublin, die Arbeit an der Politischen Union in Angriff zu nehmen, um die EG in die Lage zu versetzen, den Anforderungen der neuen Verhältnisse effektiv und effizient gerecht zu werden. Die Union sollte nicht nur eine außenpolitische Die einzigen Nicht-NATO- und Nicht-EU-Mitglieder grenzen an Westösterreich: Die neutrale Schweiz, die im Jahre 2002 den *Vereinten Nationen* (VN) beigetreten ist, sowie das sich seit 1923 mit der Schweiz in einer Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft befindliche Fürstentum Liechtenstein. Wie der Schweizer Bundesrat im "Sicherheitspolitischen Bericht 2000" ausführte, haben die beiden traditionellen Pfeiler der schweizerischen Sicherheitspolitik – autonome Verteidigung und Neutralität - für die Wahrung der Sicherheit in Europa im letzten Jahrzehnt stark an Bedeutung verloren.10 Identität, sondern auch militärische Mittel erhalten, die ihre außenpolitische Aktion notfalls stützen können.11 ## Gemeinsame Außen- Und Sicherheitspolitik (Gasp) Mit der *Einheitlichen Europäischen Akte* (EEA) ist im Februar 198612 nicht nur die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes - einer Volkswirtschaft ohne innere Grenzen - eingeleitet worden, sondern es erhielt auch die seit 1974 praktizierte *Europäische Politische Zusammenarbeit* (EPZ) eine vertragliche und institutionelle Basis. Aufgrund der Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien und der Militäraktion der internationalen Staatengemeinschaft gegen den Irak als Reaktion auf dessen Annexion Kuwaits ist mit den Gipfeln von Dublin und Rom 1990 die Entwicklung der *Gemeinsamen Außen- und* Sicherheitspolitik (GASP) eingeleitet worden. Mit dem Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 199213 wurde die GASP als zweite intergouvernementale Säule14 der EU als Rahmen für außenpolitische Aktionen geschaffen. Ziele der GASP sind u.a. die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeit der Union; die Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten in allen ihren Formen; die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen; die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die wesentliche sachliche Neuerung gegenüber der EPZ stellt die ausgeprägte sicherheitspolitische Komponente der GASP dar. Die GASP umfasst nunmehr alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt. Damit wurde die Grundlage für die heutige Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) geschaffen, die einen Bestandteil der GASP darstellt.15 Durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 199716 erfuhr die GASP eine neue Dynamik, vermehrte Sichtbarkeit und Kohärenz. Folgende Neuerungen sind zu registrieren:17 ¾ das Instrument der "Gemeinsamen Strategie" in Bereichen, in denen wichtige gemeinsame Interessen der Mitgliedstaaten bestehen; ¾ die Übertragung der so genannten *PetersbergAufgaben*18 von der *Westeuropäischen Union* (WEU) auf die EU. Dadurch wird der EU ermöglicht, ein militärisches internationales Krisenmanagement durchzuführen; ¾ die Einführung eines "Hohen Beauftragten (Vertreters) für die GASP" ("Mr. GASP"), wodurch die Sichtbarkeit der GASP der Union erhöht werden soll; ¾ die Schaffung der Planungs- und Frühwarneinheit im Ratssekretariat; ¾ die Möglichkeit für die Ernennung von EU-Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen. In den Verträgen von Maastricht und Amsterdam bekennt sich die EU neben der Schaffung dieser Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch zur Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Ebenso erfolgte im Dezember 1997 beim Europäischen Rat in Luxemburg der Beschluss zur Erweiterung der Europäischen Union. Am 1. Mai 2004 wurden zehn neue Länder aufgenommen. Die Europäische Union umfasst nunmehr 25 Mitgliedsländer, wovon 19 Staaten auch der Nordatlantischen Allianz angehören. Am 16./17. Juni 2004 wurden die Verhandlungen über den EU-Verfassungsvertrag abgeschlossen, der am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedstaaten paraphiert wurde. Aufgrund von geplanten Ratifizierungen in einigen Mitgliedsländern wird mit einem Inkrafttreten der EU-Verfassung frühestens Ende 2006 gerechnet. Neu wird dann - im Gegensatz zum Amsterdamer Vertrag in der Fassung von Nizza - die Möglichkeit sein, auch im Bereich der GASP Mehrheitsentscheidungen zu fällen.19 Im neuen EUVertrag sind u.a. die engere Zusammenarbeit im Bereich der gegenseitigen Verteidigung, eine Erweiterung des Spektrums der *Petersberg-Aufgaben*, das solidarische Handeln der EU-Mitgliedstaaten bei nichtstaatlichen terroristischen Angriffen und Naturkatastrophen sowie die ständig strukturierte Zusammenarbeit, die eine engere Kooperation von EU-Staaten bei der Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten vorsieht, festgeschrieben. ## Europäische Sicherheits- Und Verteidigungspolitik (Esvp) Die Schaffung der ESVP innerhalb der GASP wurde - ausgehend von der britisch-französischen Initiative von St. Malo 1998 und dem Europäischen Rat in Wien im selben Jahr - von der ersten österreichischen EUPräsidentschaft eingeleitet. Daraus folgte im Zeichen des Kosovo-Konfliktes die politische Absichtserklärung des Europäischen Rates von Köln (4. Juni 1999), dass "die Union die Fähigkeit zu autonomem Handeln, gestützt auf glaubwürdige militärische Fähigkeiten sowie die Mittel und die Bereitschaft besitzen (muss), dessen Einsatz zu beschließen, um – unbeschadet von Maßnahmen der NATO - auf internationale Krisensituationen zu reagieren...."20 Die ESVP verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: ¾ Konfliktprävention: Das Fördern der gewaltfreien Konfliktregelung ist ein zentrales Anliegen der EU. ¾ Stärkung der transatlantischen Partnerschaft: EU und NATO/USA bleiben für einander die wichtigsten Partner. Von einem durch ESVP-Fähigkeiten handlungsfähigeren Europa profitieren beide Seiten. ¾ Stärkung internationaler Organisationen: Die EU wird die ESVP-Mittel gemäß den Grundsätzen der Charta der VN einsetzen und in der Lage sein, auf Ersuchen federführender Organisationen, wie z.B. VN und OSZE zu reagieren. ¾ Krisenmanagement: Kernbereich der ESVP ist das Krisenmanagement mit militärischen und zivilen Mitteln. Ein Markenzeichen und besondere Stärke der ESVP ist der parallele Aufbau militärischer und ziviler Fähigkeiten. Am 11. Dezember 1999 beschloss der Europäische Rat von Helsinki den Aufbau eigener militärischer Kapazitäten zum internationalen Krisenmanagement. Demnach sollten bis zum Jahre 2003 Streitkräfte in der Größenordnung zwischen 50.000 und 60.000 Mann zur Abdeckung des gesamten *Petersberg-Spektrums* aufgebaut werden, die zivilen Mittel (5.000 Mann Polizei, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Stärkung der Verwaltung sowie Zivilschutz) wurden beim Europäischen Rat in Feira im Jahre 2000 festgelegt. Mit dem Europäischen Rat vom Dezember 2003 wurde der in Helsinki eingeleitete Prozess offiziell abgeschlossen, obgleich es noch weiterer Anstrengungen bedarf, um die europäischen Streitkräfteziele zu erreichen. Zugleich nahm der Rat die *Europäische Sicherheitsstrategie* "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt" an, die Leitlinien für die weitere Entwicklung der GASP und der ESVP enthält. Beide Entwicklungen zusammen bilden die Grundlage für die Ausarbeitung eines neuen Streitkräfte-Planziels (Headline Goal) 2010. Ab Inkrafttreten des neuen EU-Vertrages gilt anstelle des Begriffs ESVP der Terminus Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). ## Vereinte Nationen Grundsätze und Ziele der VN sind in der am 26. Juni 1945 in San Francisco unterzeichneten und am 24. Oktober 1945 in Kraft getretenen *Charta* der VN niedergelegt. Als primäres Ziel weist sie die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit aus. Weitere Ziele nach Art. 1 der Charta sind: ¾ die Achtung der Menschenrechte, ¾ die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und humanitärem Gebiet einschließlich des Anliegens des Umweltschutzes, ¾ die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den 191 Mitgliedsländern. Bei der Verwirklichung dieser Ziele haben die Mitgliedstaaten die in Art. 2 der Charta niedergelegten Grundsätze zu beachten: ¾ ein allgemeines Gewaltverbot und die Verpflichtung zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (ausgenommen hiervon sind das Recht auf Selbstverteidigung sowie vom Sicherheitsrat beschlossene legitime Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta), ¾ den Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitgliedstaaten, ¾ das Verbot des Eingreifens der Organisation in die inneren Angelegenheiten der Mitglieder. (Der den Staaten zugestandene Umfang ihrer "inneren" Angelegenheiten wurde jedoch zunehmend eingeschränkt. So gilt insbesondere der Schutz der Menschenrechte immer weniger als ausschließlich innere Angelegenheit eines Landes.) Das bedeutendste Organ der VN ist der mit weit reichenden Kompetenzen in der Konfliktverhütung und -lösung ausgestattete Sicherheitsrat (VN-SR), der als einziges Gremium für alle VN-Mitglieder verbindliche Beschlüsse treffen kann. Er hat 15 Mitglieder, davon fünf ständige Mitglieder: China, Frankreich, Russische Föderation (seit 1991 in Nachfolge der UdSSR), Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten. Die zehn nichtständigen Mitglieder werden von der VN-Generalversammlung für zwei Jahre mit Zweidrittelmehrheit gewählt (fünf Länder aus Afrika und Asien, je zwei aus Lateinamerika und der Gruppe der "westeuropäischen" Staaten sowie ein osteuropäisches Land). Die in der VN-Charta nicht vorgesehenen "Blauhelme" haben sich zum wichtigsten Instrument des Sicherheitsrates in Wahrnehmung seiner Verantwortung für den Weltfrieden entwickelt. Nachdem "Blauhelme" zu Beginn der 90er Jahre oft auch mit dem Mandat ausgestattet worden waren, Frieden zu schaffen, tendiert der Sicherheitsrat heute wieder zum klassischen Mandat der Friedenserhaltung mit Einverständnis der Konfliktparteien, während er für friedensschaffende Maßnahmen zumeist nur bereitwilligen Mitgliedstaaten oder Organisationen (z.B. der NATO) ein Mandat erteilt.21 Neben diesen Missionen mit vorwiegend militärischen Aufgaben treten aber auch zunehmend kombinierte Einsätze mit zahlreichen nichtmilitärischen Funktionen und zivile VN-Missionen zur Friedenssicherung. Das Mandat der Friedenstruppen wird durch den Sicherheitsrat in der Regel halbjährlich verlängert. Seit 1948 wurden 56 "friedenserhaltende oder friedensstiftende" Maßnahmen beschlossen, davon 38 seit dem Jahr 1991. Zur Zeit bestehen 16 *Peacekeeping*-Missionen, wobei das Schwergewicht der Friedensschaffungs- und Friedenssicherungsaktivitäten der VN auf dem afrikanischen Kontinent liegt.22 Im September 2003 hat Generalsekretär Kofi Annan eine Kommission eingesetzt, die Anregungen ausarbeitete, wie die VN in Hinkunft auf die globalen Bedrohungen des 21. Jahrhunderts reagieren sollen. Die Vorschläge wurden am 30. November 2004 veröffentlicht. Bis dato erlaubt die VN-Charta den Einsatz von Gewalt nur im Fall eines Angriffes oder bei Autorisierung durch den Sicherheitsrat. Die internationale Gemeinschaft müsse auf die Gefahren des 21. Jahrhunderts nicht nur reagieren, sondern auch präventiv handeln können, erklärte die Kommission. Auf die weltweiten Gefahren könne inzwischen nicht mehr nur ein Land allein reagieren. Kollektive Sicherheit erfordere Einsatz auf globaler, regionaler und nationaler Ebene. Denkbar sei der Einsatz von militärischer Gewalt beispielsweise dann, wenn sich Terroristen Zugriff auf Massenvernichtungswaffen sicherten. Über militärische Aktionen hinaus müsse u.a. gegen Armut, Terror, Umweltzerstörung, organisiertes Verbrechen und den Waffenhandel vorgegangen werden. Ein Beschluss über Reformmaßnahmen durch die VN Mitgliedstaaten ist für März 2005 geplant23. ## Nato Die *North Atlantic Treaty Organization (NATO)* wurde 1949 in Washington D.C. durch einen Vertrag auf Grundlage der Satzung der VN zwischen 12 Staaten Westeuropas und Nordamerikas als Sicherheitsbündnis gleichberechtigter Staaten (mit Einstimmigkeitsprinzip) gegründet. Im Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949, der die rechtliche und vertragliche Grundlage des Nordatlantischen Bündnisses darstellt, verpflichten sich die Bündnispartner ausdrücklich auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen. "Kernelemente" des Nordatlantikvertrages sind Artikel 1 sowie Artikel 5. In Art. 1 verpflichten sich die Vertragsparteien, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind. Im Falle der Bedrohung eines Mitgliedes verpflichten sich die Vertragspartner zu Beratungen und zu - gegenseitigem Beistand im Sinne des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, in dem das Recht auf individuelle und gemeinsame Verteidigung eines Staates festgeschrieben ist. Die Beistandspflicht lässt jedoch jedem Mitgliedstaat die Freiheit, Maßnahmen nach eigener Einschätzung zu setzen und verpflichtet nicht automatisch zum militärischen Beistand mit Waffengewalt. In Artikel 5 vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. (.....) Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat (Anmerkung: der Vereinten Nationen) diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten. Die Ziele der NATO liegen nach Eigendefinition in einer Stärkung der Sicherheit durch Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem und militärischem Gebiet. Hauptaufgabe in Friedenszeiten ist die Friedenssicherung durch Ausarbeitung von Verteidigungsplänen, Rüstungszusammenarbeit, Errichtung von Infrastruktur sowie gemeinsame Übungen. 24 Von ihrer Zielsetzung her ist die NATO als politisches Bündnis zu bewerten, das sich die Herstellung und Erhaltung einer integrativen, umfassenden Sicherheit in mehreren Bereichen zur Aufgabe gemacht hat. Ab 1990 passte die NATO ihren politischen Kurs an die tief greifenden politischen Veränderungen an. Aufgrund ihres strategischen Konzeptes aus dem Jahr 1991 verstärkt die NATO ihre politischen Funktionen und hat neue Aufgaben der Friedenserhaltung Seit 29. März 2004 umfasst die NATO 26 Mitgliedstaaten. Innerhalb von fünf Jahren - seit 1999 sind bereits Polen, Tschechien und Ungarn Mitglieder der und Krisenbewältigung zur Unterstützung der VN und der OSZE, z.B. in Bosnien und Herzegowina und Kosovo, übernommen, um neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen. Mit der 1997 in Madrid eingeleiteten und mit dem Ständigen gemeinsamen Rat institutionalisierten *Strategischen Partnerschaft* zwischen der NATO und Russland wurde eine enge militärische Zusammenarbeit begonnen. Auch mit der Ukraine besteht seit 1997 eine besondere politisch-militärische Kooperation. Im Mai 2002 gründeten die NATO-Staaten und Russland den *NATO-Russland-Rat* als Nachfolge des Ständigen gemeinsamen Rates, in dem Russland mit den NATO-Staaten gleichberechtigt ist. Als rein militärisches Bündnis kann man die NATO nur in ihrer ersten Phase zwischen 1949 und 1955 bezeichnen. Seither hat sie sich zu einer politischen Organisation entwickelt, deren zivile Komponente in mancher Hinsicht ebenso bedeutsam ist, wie die militärische. Die NATO förderte schon früh in vielfältiger Weise die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder. Die Themenpalette reichte beispielsweise bis hin zum Umweltschutz. Die Auflösung des Warschauer Paktes und der Zerfall der Sowjetunion führten in Mittelost- und Osteuropa zu einem sicherheitspolitischen Vakuum. Durch die Aufnahme dieser Reformländer des ehemaligen Osteuropas wird die europäische Sicherheitsarchitektur nachhaltig weiterentwickelt. Die NATOOsterweiterung soll eine weitere Stabilisierung des Wandlungs- und Demokratisierungsprozesses dieser Länder bewirken und eine Ausdehnung der westlichen Stabilitätszone nach Osten mit sich bringen.25 Allianz - hat die NATO damit alle früheren War schauer Pakt-Länder, die den westlichen Satellitengürtel der Sowjetunion gebildet hatten, in ihren Reihen. Die Erweiterung auf 26 Mitglieder bedeutet keine militärische, sondern eine politische Stärkung der NATO. Mit der NATO-Erweiterung sind die neuen Mitglieder nunmehr "Teile Westeuropas".6 Für die Staaten Mittel- und Osteuropas bedeuten die Beitritte zu den beiden Organisationen NATO und EU den Schlusspunkt unter die Nachkriegszeit, deren militärische Absicherung sie in erster Linie durch die USA als Führungsmacht der NATO garantiert sehen. Alle "NATO-Neulinge" haben enge Beziehungen zu den USA: Sie haben durchwegs den Irak-Krieg unterstützt. Rumänien gehört zu den osteuropäischen Bündnisländern, in denen die USA nach ihrer geplanten massiven Truppenverringerung in Deutschland neue Stützpunkte aufbauen wollen. Russland hatte bereits in der Vergangenheit Kritik an der zweiten Runde der NATO-Osterweiterung nach dem Beitritt der früheren Warschauer Pakt-Staaten Polen, Tschechien und Ungarn im Jahr 1999 geübt. Die Erweiterung wird nach Ansicht von NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer den Beziehungen zu Russland nicht schaden. Es liege im gegenseitigen Interesse des Verteidigungsbündnisses und Russlands, gemeinsam konstruktive Beziehungen zu unterhalten.27 Die transatlantische Allianz verfolgt weiterhin die *Politik der offenen Tür*. Als zukünftige Aspiranten für einen NATO-Beitritt gelten Albanien, Mazedonien und Kroatien. ## Osze Die *Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa* (OSZE) stellt die umfassendste europäische Sicherheitsorganisation im Sinne kooperativer ![17_image_0.png](17_image_0.png) Sicherheit dar. Sie ist aus jenem Prozess entstanden, der durch die eigentliche *Konferenz für Sicherheit und* Zusammenarbeit in Europa (KSZE, 1973-1975) eingeleitet wurde und zunächst zu einem immer dichteren Konferenzgeflecht führte. Der Übergang zu einer tatsächlichen Organisation wurde mit der Gründung ens- und Sicherheitsbildung, Menschenrechte, Wirtschaft, Kultur, Mittelmeerraum, etc.) ein wahres Geflecht von Konferenzen. Diese ursprüngliche Eigenschaft als Konferenz hat zu verschiedenen Charakteristika geführt, die die OSZE auch heute noch von anderen Organisationen unterscheiden. In formaler Hinsicht betrifft dies u.a. das Fehlen eines Gründungsaktes. Daher spricht man in der OSZE nicht von "Mitgliedern", sondern von "Teilnehmerstaaten". der ersten ständigen Einrichtungen der damaligen KSZE durch das *Pariser Gipfeltreffen 1990* begonnen und schließlich auf dem *Budapester Gipfeltreffen 1994* mit der Umbenennung der bereits weitgehend institutionalisierten KSZE in OSZE abgeschlossen. 28 Die OSZE unterscheidet sich in mehrfacher Weise maßgeblich von anderen sicherheitspolitischen Institutionen, wie etwa EU oder NATO. Sie wurde nicht als internationale Organisation nach Völkerrecht gegründet, sondern ist das Resultat einer Serie von Konferenzen und Treffen, die sich alle aus der eigentlichen KSZE ableiten. Aus ihr entwickelte sich durch die Nachfolgetreffen und die verschiedenen Spezialkonferenzen in den verschiedensten Bereichen (Sicherheitspolitik einschließlich militärischer Vertrau- Inhaltlich liegt das Schwergewicht der OSZE in der Erarbeitung langfristiger Perspektiven, insbesondere in der Schaffung von Regelwerken, die das friedliche Zusammenleben in Europa ermöglichen sollten. Solche Regelungen betreffen zunächst die Beziehungen der Staaten zueinander. Ferner betreffen sie die interne Struktur der Staaten, wobei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte die grundlegenden Prinzipien bilden. Sie betreffen schließlich den militärischen Bereich, wo durch umfassende europaweite Abkommen über *Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen* (VSBM) und Rüstungskontrolle, aber auch durch den "Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Fragen der Sicherheit" ein stabilisierendes Regelwerk geschaffen wurde. Der OSZE gehören sämtliche europäische Länder, alle Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie die USA und Kanada als gleichberechtigte Teilnehmer an. Ein Charakteristikum der OSZE ist ihre Funktion als Einrichtung der "kooperativen Sicherheit", was durch die semantische Verknüpfung der beiden Begriffe "Sicherheit" und "Zusammenarbeit" verdeutlicht wird. Die OSZE gibt "Sicherheit mit den anderen", kann aber nicht die Sicherheitsgarantien bieten, die nur ein Bündnis geben kann. Dagegen bietet die OSZE komparative Vorteile in der kooperativen Sicherheitspolitik zur künftigen Stabilisierung und Konfliktverhütung in Räumen, in denen ein Konfliktpotential besteht, insbesondere in ehemaligen "realsozialistischen" Ländern. Begründet wird dies von Experten damit, dass die OSZE die einzige umfassende europäische Organisation ist, in welcher gerade "Problemstaaten" gleichberechtigt teilnehmen und auch an der Entscheidungsfindung gleichberechtigt mitwirken können.29 ## Shirbrig Die Initiative zur Gründung der multinationalen Standby High Readiness Brigade (SHIRBRIG) für Operationen der Vereinten Nationen ging im Jahre 1994 von Dänemark und vom damaligen Leiter des UN-*Departement of Peacekeeping Operations* (DPKO), Kofi Annan, aus. Anlass war die Notwendigkeit einer Verbesserung der Flexibilität und Durchschlagskraft des Systems der UNO-Einsatzverbände. Innerhalb der im Jahre 1996 gegründeten multinationalen Brigade gibt es verschiedene Mitgliedsstufen. Zehn Nationen bezeichnen sich als Vollmitglieder (Dänemark, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Spanien). Zusätzlich haben drei Nationen einen hohen Stellenwert, sind aber nicht im Planungselement vertreten (Finnland, Litauen, Slowenien). Acht Nationen besitzen Beobachterstatus bzw. befinden sich in "Transition": Argentinien, Chile, Irland, Jordanien, Portugal, Senegal, Tschechien und Ungarn. Der Sitz des Kommandos der internationalen Brigade befindet sich in Dänemark. Inzwischen wurde ein Vertrag über die militärische und politische Orientierung der SHIRBRIG abgeschlossen. Sie verfügt auch über einen Lenkungsausschuss, der 2004 von Österreich geführt wurde. ## Cencoop Die *Central European Nations' Cooperation in* Peace Support (CENCOOP)10 bildet eine regionale Kooperation kleinerer Staaten in Mitteleuropa und sollte ursprünglich durch gemeinsame Nutzung der Ressourcen, durch Harmonisierung von Auffassungen über Grundsatzangelegenheiten und Einsatzkonzepte sowie durch gemeinsame Übungen die teilnehmenden Staaten auf gemeinsame Einsätze zur internationalen Hilfeleistung unter einem UNO- oder OSZE-Mandat vorbereiten. CENCOOP definiert sich als regionale Zusammenarbeit mitteleuropäischer Staaten zur Erhöhung der Fähigkeit, sich an Einsätzen zur internationalen Friedenssicherung mit Hilfeleistung zu beteiligen. Die "Fähigkeit zur Zusammenarbeit" (Interoperabilität) zwischen den Armeen der beteiligten Staaten soll gefördert und schrittweise nach den Standards der Partnerschaft für den Frieden (siehe Kapitel 5.2.1.3) entwickelt werden. CENCOOP versteht sich ausschließlich als Forum des Meinungsaustausches, der Zusammenarbeit in den Bereichen Ausbildung, Logistik, der sich daraus ergebenden Verfahren zur Standardisierung und Ressourcenaufteilung, Harmonisierung von Politiken und Doktrinen und Erfahrung in gemeinsamen Übungen. Die Teilnahme an Operationen obliegt der Entscheidung des jeweiligen Teilnehmerlandes. Mitglieder der CENCOOP sind derzeit Österreich, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien und Ungarn. Die Mechanismen der Zusammenarbeit gliedern sich folgendermaßen:31 ¾ Treffen der Verteidigungsminister als höchstes Gremium *(policy level),* ¾ Treffen der *Chefs der Generalstäbe,* ¾ Lenkungsausschuss *(executive level),* ¾ Multinationaler Planungsstab *(non-permanent* working level) in Österreich, ¾ Arbeitsgruppen (Unterstützung von Experten), ¾ Sekretariat des CENCOOP (zur Verfügung gestellt vom jeweiligen Vorsitzland). Der Organisationsrahmen von CENCOOP richtet sich nach den jeweiligen Beiträgen und kann multinational, modular oder anlassbezogen ausgerichtet sein. Es können ausschließlich mitteleuropäische PfPMitglieder eingeladen werden, der CENCOOP beizutreten oder als Beobachterstaat teilzunehmen. Konzipiert war CENCOOP als eine multinationale und rasch einsetzbare Reaktionskraft in Mitteleuropa, die aufgrund ihrer flexiblen Zusammensetzung ein breites Spektrum möglicher Krisenszenarien abdecken soll. Diese Initiative - 1996 von Österreich vorgeschlagen - steht jedoch nicht in Konkurrenz zu anderen Kooperationen, sondern ergänzt diese komplementär und wirkt darüber hinaus als vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahme in Europa. Im Rahmen von CENCOOP besteht eine Zusammenarbeit zwischen Österreich und Slowenien bei der internationalen Friedenstruppe EUFOR *Althea* in Bosnien und Herzegowina, zwischen Österreich und der Schweiz im Kosovo (KFOR) sowie zwischen Österreich und der Slowakei am Golan (UNDOF). ## 3.1.4.3 Globale Akteure Wir finden heute ein Herrschaftssystem in den internationalen Beziehungen vor, das eine Mischung aus einem unipolaren und einem multipolaren System darstellt. Aus der Sicht der Sicherheitspolitik stellt sich die Welt heute als ein Staaten- und Organisationssystem dar, das von der Dominanz der USA geprägt wird. Daneben gibt es aber eine Reihe von Großmächten, die sowohl regionale als auch globale Bedeutung erlangt haben. In der Folge werden drei wichtige globale Akteure kurz charakterisiert. ## Vereinigte Staaten Die USA können ihre nationalen Interessen weltweit wahrnehmen und gegebenenfalls auch militärisch durchsetzen. Eine starke Volkswirtschaft, die führende Position in den Bereichen Forschung und Entwicklung, der Vorsprung in vielen Bereichen der Hochtechnologie sowie ein überlegenes Militärpotential - verbunden mit einer hohen politischen Handlungsbereitschaft - bilden die Grundlage der US-amerikanischen Vormachtstellung. Besonders wichtige sicherheitspolitische Zielsetzungen der USA sind die Gewährleistung eines freien Zugangs zu strategischen Rohstoffen, die Sicherung offener Märkte für ihre Wirtschaft sowie die Aufrechterhaltung bestehender Allianzen. Die USA plädieren für die weltweite Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten. Diese Interessen bestimmen auch ihr Engagement in den verschiedenen Weltregionen. Dabei ist eine zunehmende Tendenz zu einem nötigenfalls auch unilateralen Vorgehen festzustellen. Die USA streben im Sinne einer Lastenverteilung ("burden sharing") an, dass regionale Akteure (mit den USA verbündete Regionalmächte oder von den USA geführte Bündnisse) künftig mehr materielle Verantwortung für die regionale Stabilisierung übernehmen. Gleichzeitig soll der Machtzuwachs von unberechenbaren oder den USA feindselig gegenüberstehenden Staaten zu Regionalmächten verhindert werden.32 ## Russische Föderation Russland ist nach wie vor eine militärische Großmacht, insbesondere wegen der Verfügung über interkontinental einsetzbare Nuklearwaffen. Der Großteil der politischen Eliten und Teile der Gesellschaft sehen sich noch immer einem Machtanspruch verpflichtet, der auf der seinerzeitigen Weltmachtrolle der Sowjetunion beruht und aufgrund weit verbreiteten geopolitischen Denkens eine besondere Rolle Russlands nicht nur im eurasischen Bereich, sondern überhaupt als großer globaler Akteur sieht. Russlands Eliten empfinden die Grenzen gegenüber Europa als die einzig wirklich sicheren; Europa ist auch der größte Vermittler von Technologie sowie ManagementKnow-how und Investor. Hingegen häufen sich im südlichen und südöstlichen Bereich die Krisensituationen für den territorialen Weiterbestand des Landes. Die strategische Parität Russlands gegenüber den USA ist heute nicht mehr gegeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer entsprechenden Rolle in den internationalen Beziehungen, insbesondere in einer gegen die USA gerichteten Außen- und Bündnispolitik. Die Kooperation mit größeren regionalen Mächten in Asien, vor allem mit China und Indien, scheint deshalb zumindest mittelfristig eine realistische Variante der russischen Außenpolitik zu sein. ## China Die Volksrepublik China stellt einen stetig an Einfluss gewinnenden Machtfaktor im asiatisch-pazifischen Raum dar, gekennzeichnet von einem nach wie vor anhaltenden Bevölkerungswachstum, einem kontinuierlichen wirtschaftlichen Aufschwung und einer langfristig angelegten Modernisierung seiner Streitkräfte. Durch diese Entwicklungen wird China zunehmend zu regionaler Machtprojektion fähig. Wegen der starken Stellung der Zentralmacht dürften die ethnisch-religiös bzw. wirtschaftlich bedingten internen Spannungen nicht zu eruptiven Entwicklungen führen. Der sich aber immer stärker entwickelnde Widerspruch zwischen kapitalistischer Wirtschaftspolitik und kommunistisch-autoritärer Gesellschaftspolitik ist dagegen unübersehbar. Die zentralen sicherheitspolitischen Zielsetzungen Chinas sind die Einnahme und der Ausbau einer Vormachtstellung im ostpazifischen Raum und langfristig gesehen die Herstellung eines strategischen Gleichgewichtes mit den USA. Chinesische Politik beeinflusst die globale Entwicklung im hohen Maße, was wiederum Rückwirkungen auf Europa und die Handlungsmöglichkeiten und Beziehungen der Europäischen Union in der Wahrnehmung ihrer Interessen zumindest im eurasischen Bereich hat.33 ## 3.2 Konfliktfelder Und Bedrohungen 3.2.1 Geopolitische Wende Der Zusammenbruch des Kommunismus in der Sowjetunion und in den ost-/südosteuropäischen Ländern seit 1989/90 sowie die Auflösung des Warschauer Paktes führte auch zur Aufhebung einer möglichen militärischen Konfrontation zwischen den beiden Machtblöcken Warschauer Pakt mit der UdSSR an der Spitze und NATO, angeführt von den USA. Das Schwinden eines möglichen Ost-WestKonfliktes und die Wende von einem bipolaren zu einem multipolaren System haben zu keiner Verminderung, sondern zu einer Veränderung der globalen Bedrohungsmöglichkeiten geführt. Das Zurückdrängen von Einflusssphären der beiden "Supermächte" begünstigte das Entstehen zahlreicher instabiler Zonen und das Auftauchen alter ethnischer, religiöser und historischer Verwerfungslinien (z.B. Balkan, Kaukasus, Zentralasien). Der Kalte Krieg hat über Jahrzehnte hinweg für feste Rahmenbedingungen gesorgt. Sein Ende brachte keinen umfassenden Frieden, sondern hat massive neue Probleme geschaffen. Die Neuordnung des internationalen Systems verlief nicht überall friedlich, zahlreiche neue, bis dahin unbekannte und sich ändernde Faktoren spielen eine Rolle. Experten aus dem Bereich der Sicherheitspolitik haben in ihren Analysen seit vielen Jahren auf die möglichen neuen Gefährdungen hingewiesen, ihre Warnungen wurden zumeist nur belächelt und nicht ernst genommen - bis zu den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 mit all seinen Folgewirkungen. ## 3.2.2 Sicherheitspolitische Risiken Die Europäische Union und die anderen westlichen Länder sehen sich mit neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert. An die Stelle eines relativ eindeutigen und vor allem militärisch dominierten Bedrohungsbildes ist eine sich gegenseitig beeinflussende, schwer kalkulierbare Gemengelage an Risiken getreten, die ihren Ursprung in der politischen, wirtschaftlichen, militärischen, sozialen, kulturell-religiösen, informations- und kommunikationstechnischen oder ökologischen Dimension haben können. Ein Wandel in der Gestalt der Kriege ist seit mehreren Jahren erkennbar. Da die Grenze zwischen regulären Soldaten, irregulären Kämpfern, Terroristen und Kriminellen verschwimmt, verschwindet auch die im bisherigen Völkerrecht wesentliche Unterscheidung zwischen Kombattanten (Kämpfern) und Nicht-Kombattanten. Was in Jahrhunderte langen Bemühungen im Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Eingrenzung des Krieges geschaffen wurde, hat heute großteils keine Bedeutung mehr. ## 3.2.3 Bedrohungsformen34 Der sicherheitspolitische Wandel der letzten Jahre führte zu einem Bedeutungsgewinn neuer Bedrohungsformen. Zu diesen gehören organisierte Kriminalität (OK), irreguläre Migration, Terrorismus, *Massenvernichtungswaffen* und deren Trägersysteme (einschließlich der relevanten *Dual-Use*Güter), der *Einsatz verschiedenartiger Flugkörper* zu Terrorzwecken, aber auch die Formen der *Informationskriegführung*. Zählte das Erkennen und die Bekämpfung dieser Phänomene bisher noch vorwiegend zu den Aufgaben der Sicherheitsexekutive, so sind heute zunehmend auch Streitkräfte involviert, da die Sicherheitskräfte mehr und mehr überfordert werden. Die Unterstützung zur Bekämpfung dieser Phänomene erfolgt in Österreich und vielen anderen Ländern meist in Form des verwaltungs- und sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes. Im Rahmen dieser Assistenzleistungen sehen sich die Streitkräfte jedoch völlig neuen Aufgaben abseits des klassischen militärischen Aufgabenspektrums gegenüber, aus denen sich für die eingesetzten Soldaten völlig neue unmittelbare Gefahren und Bedrohungen ergeben. ## 3.2.3.1 Transnationale Organisierte Kriminalität Organisierte Kriminalität (OK) bzw. deren Wirkungsfelder erstrecken sich weit über staatliche Grenzen hinweg. Aufgrund des vermehrt transnational ausgerichteten Organisationsgrades sind Auswirkungen auf Österreich evident. Auch die im Ausland eingesetzten österreichischen Truppen sind von diesem Phänomen aufgrund der Gefahr einer Involvierung in Gegenmaßnahmen betroffen. Gruppen von OK begehen von Gewinn- und Machtstreben bestimmte, planmäßige und fortgesetzte strafbare Handlungen. Diese Gruppen umfassen drei oder mehr Personen und gehen arbeitsteilig vor, sodass sie als kriminelle Verbindung eingestuft werden. Die Strukturen sind nach gewerblichem Muster oder geschäftsähnlich ausgeprägt. Mitglieder dieser Gruppen wenden Gewalt oder andere zur Einschüchterung geeignete Mittel an. Sie ![21_image_0.png](21_image_0.png) | 1 | Haiti | 16 | Nordirland | 32 Saudi-Arabien | |----------------------------------------------------------------------------------------|------------------------------------------|-----------------------------------------|--------------------------------------|--------------------| | erfolgreicher Volksaufstand gegen | Konflikt zw. Protestanten und Katholiken | Terroranschläge islamischer Funda- | | | | Präsident Aristide | mentalisten gegen Erdöl- und Wohn- | | | | | | 17 | Serbien/Kosovo | anlagen von Ausländern; Anschlag auf | | | 2 | Kolumbien | Unruhen u. Übergriffe von Albanern | US-Konsulat | | | Kämpfe zw. Reg. Truppen u. linker | gegen serbische Minderheit im Kosovo | | | | | Guerilla sowie rechten Paramilitärs | 33 Syrien | | | | | | 18 | Terroranschlag islamischer Extremisten | | | | | Bosnien und Herzegowina SFOR- (seit 1. Dez. 2004: EUFOR-) | | | | | 3 | Alaerien | in Damaskus | | | | Anschläge islamischer Extremisten: | Truppen sichern Friedensabkommen | | | | | schwere Gefechte zw. Reg. Truppen u. | von Dayton | 34 | Afghanistan | | | radikalen Sunniten | Guerillakrieg von Taliban u. Al Qaida | | | | | | 19 | Ukraine | gegen US-Truppen u. Regierungs- | | | 4 | Westsahara | Massendemonstrationen nach umstrit- | armee; Kämpfe zw. Stammesmilizen | | | Befreiungsbewegung Polisario gegen | tener Präsidentenwahl | | | | | marokkanische Annektion | 35 Pakistan | | | | | | 20 | Russland | Bombenanschläge u. Gewaltakte zw. | | | 5 | Liberia | Selbstmordanschläge auf russische | Sunniten u. Schiiten | | | Ausschreitungen marodierender | Passagiermaschinen: Terroranschlag | | | | | Jugendlicher; neue Destabilisierung | auf Schule in Beslan/Nordossetien; | 36 | Indien | | | durch ethno-religiose Milizengruppen | Bombenexplosion in Moskauer U-Bahn | Unruhen u. sezessionistische Bestre- | | | | | bungen in der Provinz Assam | | | | | 6 | Cote d'Ivoire | 21 | Russland/Tschetschenien | | | Kämpfe zw. Sicherheitskräften u. Re- | Russland führt weiter Krieg gegen | 37 | Indien/Pakistan | | | bellen sowie französischen Soldaten; | abtrünnige Kaukasusrepublik; | Gespräche über Truppenabzug aus | | | | Ausschreitungen gegen Weiße | Flüchtlingselend | Konfliktregion Kaschmir | | | | 7 | Nigeria | 22 | Georgien | 38 Sri Lanka | | Kämpfe zwischen Polizeitruppen u. | Kämpfe in Südossetien | Gefechte zw. Streitkräften u. tamili- | | | | Islamisten im Norden; Ausschreitun- | schen Rebellen | | | | | | Moldau | | | | | gen zw. Moslems u. Christen | 23 | Spannungen zwischen Moldau und | 39 | Nepal | | 8 | Sudan | abtrünniger Republik Transnistrien | Kämpfe zw. Regierungstruppen u. maoistischer Guerilla | | | Massenflucht aus Provinz Dafur; | | | | | | Kämpfe zw. Reg. Truppen u. Rebellen | 24 | Aserbaidschan/Armenien | | | | | Konflikt um Enklave Nagomy-Karabach | 40 Bangladesch | | | | 9 | Kongo (Dem. Rep.) | Bürgerkriegsstimmung; Radikalisierung | | | | Kämpfe zw. VN-Truppen u. meutern- | 25 | Usbekistan | durch islamistische Parteien | | | den Reg. Truppen im Osten des Landes | Bombenterror islamischer Fundamenta- | | | | | | listen in Taschkent | 41 | Thailand | | | 10 | Burundi | Kämpfe zw. Regierungstruppen u. | | | | Hutu-Rebellen überfallen Flüchtlings- | 26 | Türkei | islamischen Extremisten im Süden | | | lager (189 Tote) | kurdische Guerilla-Bewegung PKK | | | | | | erklärt Waffenstillstand für beendet | 42 Indonesien | | | | 11 | Uganda | Bombenanschlag gegen australische | | | | Stammeskämpfe im Norden; Gefechte | 27 | Türkei/Irak/Syrien | Botschaft; Militäroperationen gegen | | | zw. Rebellen u.Reg. Truppen an der | Konflikt um Eurphrat- und Tigriswasser | Rebellen in Aceh | | | | Grenze zum Sudan | 28 | Libanon | 43 Philippinen/China | | | 12 Somalia | gewalttätige Auseinandersetzungen u. | Besitzstreit um ölreiche Spratly-Insein | | | | Bürgerkrieg u. Kämpte zw. Stammes- | Unruhen | | | | | milizen; sezessionistische Bestrebun- | 44 China | | | | | gen der nördlichen Landesteile | 29 Israel/Palästina | schwere Unruhen in Zentralchina zw. | | | | | systematische Hauszerstörungen in | Han-Chinesen u. moslemischer | | | | 13 | Spanien | palästinensischen Siedlungsgebieten | Hui-Minderheit; separatistische | | | Bombenanschläge islamischer Funda- | u. gezielte Tötungen durch israelisches | Bestrebungen sunnitischer Uiguren | | | | mentalisten in Madrid mit 191 Toten; | Militär; Bombenanschläge durch | | | | | ETA-Anschläge in Tourismusgebieten | Palästinenser | 45 China/Taiwan | | | | | VR China warnt Taiwan vor Unab- | | | | | 14 Niederlande | 30 | Agypten | hängigkeilsbestrebungen | | | gewalttätige Auseinandersetzungen | Bombenanschläge auf Tourismusein- | | | | | zw. Einheimischen u. Ausländern | richtungen auf der Halbinsel Sinai | 46 Nordkorea/Südkorea | | | | nach Mord an niederländischem Autor | erste Verhandlungen zum Abbau der | | | | | | Spannungen; Nordkorea erlaubt | | | | | durch muslimischen Extremisten | 31 | Irak | | | | | heftiger Widerstand gegen Besatzungs- | US-Delegation Besichtigung der | | | | 15 | Korsika | truppen; freiwillige Entwaffnung der | Alomanlagen | | | befristeter Verzicht von Separatisten | Sadr-Miliz; Entführungen u. Enthauptun- | | | | | auf militärische Aktionen | gen von westlichen Ausländern | | | | | Graphik: Apfelknab/BerWB; Quelle: BMLV/ÖMZ, IAP-Dienst u.a. (Stand: 10. Dezember 2004) | | | | | versuchen auch, Einfluss auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zu nehmen. Die Delikte können das gesamte Spektrum des Strafgesetzbuches eines Staates umfassen. ## 3.2.3.2 **Bevölkerungswachstum, Energie- Und** Rohstoffprobleme Die enormen Probleme der weniger entwickelten Staaten, die den Großteil der Weltbevölkerung ausmachen, bergen Konfliktpotentiale, die eines entsprechenden Krisenmanagements bedürfen. Generell wächst die Bevölkerung in den weniger entwickelten Ländern wesentlich schneller als deren Wirtschaft. Diese rasche Zunahme der Bevölkerung, verbunden mit Verknappung von Ressourcen (etwa bei Wasser), Misswirtschaft und überregional wirkenden Umweltschäden, führt zu einer drastischen Verschlechterung der Lebensgrundlagen in diesen Regionen. Ein Zerfall der staatlichen Ordnung sowie regionale zwischenstaatliche und innerstaatliche Konflikte sind die logischen Folgen. ## 3.2.3.3 Irreguläre Migration, Schlepperkriminalität Irreguläre Wanderungsbewegungen aus den Randgebieten Europas, aber auch aus entfernteren Regionen, beeinträchtigen mittel- und längerfristig die kulturelle und wirtschaftliche Stabilität Europas. Auch ![22_image_0.png](22_image_0.png) kann das Einsickern von politischen/religiösen Extremisten im Strom der Migranten nicht ausgeschlossen werden. Irreguläre Migration entsteht durch illegale Übertritte über eine festgelegte Grenze wie z.B. eine Staatsgrenze, Demarkationslinie usw., oft auch im Zusammenhang mit der Verübung von Straftaten, von Subversion usw. Einerseits trachten Personen selbständig über Grenzen zu kommen, wobei familiäre oder andere soziale Verbindungen genutzt werden können, andererseits werden sie durch professionelle Organisationen geschleppt. Das Schlepperwesen ist häufig der OK zuzuordnen und organisiert sich grob in Fälscher für Ausweise und Dokumente, Transportelemente, Verteilerorganisation, Grenzschlepperorganisation sowie Aufnahmeorganisation. Transnationale irreguläre Migration und somit Menschenschmuggel und -handel werden kurz- bis mittelfristig im Umfang und an Bedeutung unverändert bleiben. Die Zahl der jährlich undokumentiert in die EU einreisenden Personen wird auf mindestens 500.000 geschätzt. Von den in Österreich irregulär Eingereisten wurden 2002 rd. 48.000 Personen aufgegriffen. Österreich hat gemessen an der Bevölkerungszahl die höchste Anzahl der Asylanträge innerhalb der EU. Mit einer Entspannung ist mittelfristig nicht zu rechnen. Die für Europa relevanten Ursprungsregionen irregulärer Migration sind neben Afghanistan der ethnisch kurdische Siedlungsraum in der Türkei, der Irak ![23_image_0.png](23_image_0.png) und Iran, der nordafrikanische und zunehmend der schwarzafrikanische Raum sowie Indien und China. Innerhalb Europas sind dies nach wie vor Rumänien, die Ukraine sowie die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens. ## 3.2.3.4 Waffen-, Drogen- Und Menschenhandel Viele regionale Kriegsherren (*Warlords*) finanzieren ihre Kriege z.B. durch Mohn- bzw. Kokainanbau, Opium- und Heroinproduktion sowie Drogenhandel. Aus Afghanistan kommt nach wie vor Rauschgiftnachschub für die ganze Welt in großem Stil. Wurden 1998 unter den Taliban 4.600 Tonnen Opium produziert, prognostizierte man für 2003 zwischen 7.000 und 10.000 Tonnen. Nach VN-Untersuchungen profitieren mittlerweile 1,7 Millionen afghanische Bauern vom Drogenanbau, das sind sieben Prozent der Bevölkerung, und der Anteil steigt weiter. Dazu kommen Waffen- und verstärkt Menschenhandel. Diese für einige Drahtzieher höchst profitablen Bürgerkriegsökonomien haben auch mittelbare destabilisierende Auswirkungen auf benachbarte Gesellschaften und Staaten. Besonders Frauen sind Opfer des Menschenhandels, der sich zu einem lohnenden Geschäftszweig der *organisierten Kriminalität* entwickelte. Nach EU-Schätzungen werden jedes Jahr mindestens 120.000 Mädchen und Frauen von Osteuropa (die meisten kommen aus Russland, Litauen, Bulgarien, der Ukraine und Polen) in westeuropäische Länder geholt und zu Prostituierten gemacht. Laut Angaben des deutschen Bundeskriminalamtes werden rund zwei Drittel der von der Polizei entdeckten Frauen mit seelischer oder körperlicher Gewalt zur Arbeit gezwungen. ## 3.2.3.5 Die Bedrohung Durch Den Transnationalen Terrorismus Radikalismus, Extremismus und Terrorismus sind Erscheinungsformen der Auseinandersetzung zwischen Personen, Personengruppen und Organisationen mit bestehenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und sozialen Systemen, wie Staaten, Staatengruppen oder Kulturkreisen, mit dem Ziel, auch unter Gewaltanwendung eine Beeinflussung, Destabilisierung oder Abschaffung dieser Systeme herbeizuführen. Die Tathandlungen des Terrorismus sind darauf ausgerichtet, durch "Schrecken" - in Form psychologischer/physischer Gewalt - gegenüber der Bevölkerung die politische Entscheidung in eine bestimmte Richtung zu lenken und zu beeinflussen. Die rechtliche Einordnung der Tathandlungen erfolgt aus der Sicht der betroffenen Staaten üblicherweise im kriminellen/strafrechtlichen Bereich und nicht im Rahmen des Kriegsvölkerrechtes, wie dies Terrororga-nisationen oft aufgrund politischer, ideologischer und ethnischer/ religiöser Motive für sich beanspruchen wollen. Die Strategie des Terrorismus in den bisherigen Erscheinungsformen stellt auch auf möglichst große Öffentlichkeitswirksamkeit ab. Das Bekenntnis zum Anschlag ist (normalerweise) Bestandteil einer Strategie. Folgende Entwicklungstendenzen im Rahmen der Aktivitäten des islamistischen Terrorismus sind erkennbar: ¾ Ziele für Anschläge transnationaler Islamisten sind nicht mehr exklusiv die USA und Israel, sondern zunehmend auch Staatsbürger und Einrichtungen ihrer Alliierten. Terroranschläge richten sich vor allem gegen jene Länder, die - wie Spanien - mit den USA im Krieg gegen den Irak kooperierten. ¾ Auch regionale islamistische "Befreiungsbewegungen" und Terrorgruppierungen fokussieren sich angesichts der Medienwirksamkeit nicht mehr ausschließlich auf ihre Regierungen, sondern auch auf westliche Ziele in ihren Regionen (Bali). Damit erlangen regionale ideologische Ziele internationale Beachtung. ¾ Transnationale Anschläge werden v.a. in jenen Staaten durchgeführt, in denen aufgrund unzureichender Sicherheitsmaßnahmen die höchste Erfolgswahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund gewinnen vor allem weiche Ziele (ungeschützte Einrichtungen usw.) für terroristische Anschläge an Bedeutung. ¾ Anschlagsziele sind zunehmend Einrichtungen des westlichen Massentourismus, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit Angehörige westlicher Staaten getroffen werden (Djerba; Bali; Mombasa; Sinai; Entführung von Touristen in Algerien). ¾ Neben Tourismusinfrastruktur sind auch andere "neue Dimensionen" in der Zielauswahl von Terroristen erkennbar, wie beispielsweise Öltankschiffe (Limburg). ¾ Terroristen operieren zunehmend abwechslungsreich und kreativ. Der Einsatz einer Fliegerabwehrlenkwaffe durch Terroristen wie in Mombasa ist dabei zwar kein neues Phänomen, sehr wohl jedoch seine Anwendung gegen ein ziviles Passagierflugzeug. Die Verfügbarkeit von radioaktivem Material, biologischen Waffen "einfacher" Art (z.B. Milzbranderreger) oder chemischen Waffen (Sarin etc.) bei Terrororganisationen kann aufgrund der Einfachheit der Herstellung bzw. der Beschaffung dieser Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Die oben angeführten Entwicklungstendenzen und möglichen Aktivitäten können sinngemäß auch bei anderen terroristischen Organisationen auftreten. Ein explosives Gemisch bedeutet laut internationalen Experten die immer enger werdende Kooperation zwischen Terror und dem organisierten Verbrechen. Die Beispiele dafür reichen von den kriminellen Abu Sayyaf-Rebellen auf den Philippinen, über die Verstrickung kolumbianischer Kartelle in Kidnapping und Drogenschmuggel bis zum Opiumhandel der Taliban. Experten vermuten auch eine zunehmende Zusammenarbeit zwischen geheimen Terrorzellen und Verbrechersyndikaten in den Vereinigten Staaten und Europa. Die Interessen sind sehr oft ähnlich gelagert. Terroristen und organisiertes Verbrechen trachten danach, den Staat auszuhöhlen und eine Atmosphäre der Angst zu schaffen, in der sie besser agieren können. Beide Seiten profitieren voneinander: Terroristen erhalten Zugang zu großen finanziellen Ressourcen und kriminelles Know-how; kriminelle Organisationen gelangen über Terroristen an High-tech Waffen und militärische Ausbildung. Neue Kommunikationstechnologien, durchlässigere Grenzen und internationale Kontakte erschweren staatlichen Einrichtungen die Bekämpfung des Terrorismus. ## 3.2.3.6 Massenvernichtungswaffen (Mvw) Und Proliferation Derzeit verfügt eine Reihe von Staaten offiziell über MVW und Trägersysteme. Die direkte Bedrohung, die von diesen Staaten ausgeht, ist jedoch als eher gering zu bewerten, da diese ihre MVW und Trägersysteme vorwiegend als politisches Druckmittel ansehen, um politische und/oder wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. Die Zahl jener Staaten, die über MVW und entsprechende Trägersysteme verfügen, nimmt trotz bestehender Abkommen und Maßnahmen zur Nichtverbreitung kontinuierlich zu. Verschärft wird dieses Gefährdungspotential, wenn solche MVW in die Hände gewaltbereiter nicht-staatlicher Akteure wie z.B. terroristischer Gruppierungen bzw. der organisierten Kriminalität geraten. Eine Gefährdung durch MVW kann somit in drei Teilbereichen unterschieden werden: ¾ Staaten, die über MVW und Trägersysteme verfügen, ¾ Proliferation von MVW und Trägersystemen, ¾ Terrororganisationen, die in den Besitz von MVW gelangen. Als mögliche Hauptproliferationsländer werden derzeit der Iran, Syrien, Nordkorea, Indien, Israel, China und Pakistan bezeichnet.35 Darüber hinaus liefern jedoch auch westliche Firmen wissentlich bzw. unwissentlich MVW-relevante Güter, die sowohl für die Herstellung ziviler Produkte als auch von Waffentechnologie geeignet sind (*Dual-Use*-Güter). Die Gefahr einer Involvierung Österreichs über österreichische Firmen ist gegeben. Durch die angesprochene Proliferation von MVW-relevantem Material und Know-how steigt die Gefahr, dass auch Terrororganisationen über MVW verfügen. Gegenüber diesen versagt das System der nuklearen aber auch konventionellen Abschreckung aufgrund eines fehlenden Ansatzes für eine Gegenmaßnahme. Diese Organisationen sind aufgrund ihrer Grundkonzepte sehr gut geeignet, allfällige Schutzmaßnahmen (z.B. Raketenabwehrsystem) durch die Anwendung asymmetrischer Ansätze zu unterlaufen. Der Einsatz von B-, C- und radiologischen Waffen einzelner Terrororganisationen zur Zielerreichung kann bei Verfügbarkeit dieser Systeme nicht ausgeschlossen werden und ist zukünftig sogar als wahrscheinlich einzustufen. Hauptproblem für eine großflächige Aufbringung dieser Substanzen stellen jedoch die nicht verfügbaren Einsatzmittel dar. In diesem Zusammenhang gewinnt die Entwicklung von leistungsfähigen Leichtflugzeugen und unbemannten Flugkörpern (UAVs) an Bedeutung. ## 3.2.3.7 **Einsatz Von Flugzeugen, Ballistischen Raketen, Marschflugkörpern Und Drohnen36** Aufgrund der Anschläge vom 11. September 2001 sind neuerliche Einsätze von Flugzeugen als Terrormittel nicht mehr auszuschließen. Darüber hinaus finden ballistische Raketen, Marschflugkörper und Drohnen in Schwellenländern eine immer weitere Verbreitung. Trotz der Bemühungen, die Proliferation in diesen Bereichen einzudämmen, ist nicht sichergestellt, dass alle Staaten, die in der Lage sind, derartige Systeme zu liefern oder entsprechende Technologien weiterzugeben, zu einer ausreichenden Kontrolle bereit oder auch dazu nur befähigt sind. Es besteht daher die Gefahr, dass die genannten Waffensysteme zu Terrorzwecken (sowohl staatlicherseits als auch durch Terrorgruppen) genutzt werden können. Die Produktion von Systemen ist teilweise bereits durch Kleingruppen möglich. Aufgrund internationaler Kontrollmaßnahmen für die Entwicklung von Boden-Boden-Flugkörpern in den Staaten der Dritten Welt rückt die Drohne zunehmend in den Vordergrund der Rüstungsbestrebungen. Der Bau derartiger Luftfahrzeuge wurde mittlerweile zu einem ernsthaften Problem, weil es diesen Ländern gelungen ist, technisch hochwertige Drohnen zu bauen. Einfache Drohnen mit einer brauchbaren Nutzlast und Genauigkeit können heute durch Beschaffung zivil genutzter Bauelemente von Terrorgrup-pierungen nahezu weltweit hergestellt und eingesetzt werden. In der Praxis kann ein kleines Team, bestehend aus Flugmodellbauer, Kunststofffachmann, Elektroniker, Sprengstoffexperte und Chemiker/Biologe, ein solches System ohne erhebliche Probleme verdeckt herstellen und einsetzen. ## 3.2.3.8 Cyberterrorismus Unter *Cyberterrorismus* versteht man die Manipulation bzw. Sabotage elektronischer Steuerungssysteme und Infrastrukturmittel z.B. durch *Hacking*, Computerviren, "trojanische Pferde" usw. Der entscheidende neue Aspekt dieser Art der Kriegführung besteht darin, dass es in einem Informationskrieg nicht mehr erforderlich wird, dass die Trägersysteme der Informationen und die dazugehörige Infrastruktur physisch angegriffen und zerstört werden müssen. Durch die zwischenzeitlich weltweite Vernetzung der Kommunikationssysteme erübrigt sich ein Betreten fremden Territoriums ebenso wie der Einsatz von Waffensystemen großer Reichweite. Dies macht v.a. die Formen des *Cyberwar* besonders für Terrorgruppierungen interessant. Generell wird jedoch die Leistungsfähigkeit von Terrororganisationen in diesem Bereich überschätzt. ## 3.2.3.9 Zivilisationsrisiken Naturkatastrophen, technische oder ökologische Desaster sowie globale Gesundheitsrisiken und Seuchen haben neben ihren primären zerstörerischen und tödlichen Auswirkungen auch eine politische Bedeutung, da sie in Extremfällen zur politischen und wirtschaftlichen Destabilisierung einer gesamten Region führen können. Solche Katastrophen können auch Massenmigration auslösen. Neben Katastrophen mit unmittelbaren Auswirkungen muss auch damit gerechnet werden, dass es durch die Wirkungskomplexität von Umweltprozessen erst langfristig zu katastrophalen Auswirkungen kommt: Latenzeffekte (Zeitverzögerungen), Transmissionseffekte (Mobilität und Diffusion von Schadstoffen), Akkumulationseffekte (Anreicherung von Schadstoffen), Transformationseffekte (Um- und Abbau von Schadstoffen) sowie synergetische Kettenreaktionen und Kombinationseffekte verdeutlichen, dass Schadenspotentiale, Schadensumfang und Folgewirkun-gen von Umweltnutzungen kaum eingrenzbar oder kontrollierbar sind. 1 Vgl. Korkisch, Friedrich: Geopolitik, Sicherheitspolitik und Strategie. (Vortragsmanuskript Strategischer Führungslehrgang; Modul 1), Februar 2004, S. 3. 2 Vgl. Korkisch, Friedrich: Geopolitik, Sicherheitspolitik und Strategie. (Vortragsmanuskript Strategischer Führungslehrgang; Modul 1), Februar 2004, S. 3. 3 Vgl. Buchbender; Bühl; Quaden: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik, 3. Auflage, Bonn 1992, S. 134. 4 Vgl. Hauser, Gunther: Sicherheit in Mitteleuropa. Politik. Kooperation. Ethnizität (Studien und Berichte 2/ 2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie; Institut für Strategie und Sicherheitspolitik), Wien 2003, S. 4. 5 Vgl. Reiter, Erich: Perspektiven der globalen strategischen Entwicklung. Das Ende der Ordnung von Jalta, Hamburg 2003, S. 155. 6 Vgl. Reiter, Erich: Perspektiven der globalen strategischen Entwicklung. Das Ende der Ordnung von Jalta, Hamburg 2003, S. 36-39. 7 Nachfolgeorganisation der OAU (*Organisation für Afrikanische Einheit*). 8 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 57 ff. 9 Vgl. Borkenhagen, Franz H. U.: Die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. (= Österreichische Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik, Bd. 71), Wien 2004, S. 9. 10 Hauser, Gunther: Sicherheit in Mitteleuropa. Politik. Kooperation. Ethnizität (Studien und Berichte 2/2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie; Institut für Strategie und Sicherheitspolitik), Wien 2003, S. 27. 11 Hochleitner, Erich P. (Hrsg.): Das europäische Sicherheitssystem zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Wien-KölnWeimar 2000, S. 162. 12 Die EEA trat am 1. Juli 1987 in Kraft. 13 In Kraft getreten am 1. November 1993. 14 Erste Säule: Europäische Gemeinschaft; dritte Säule: polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. 15 Hauser, Gunther: Sicherheit in Mitteleuropa. Politik. Kooperation. Ethnizität (Studien und Berichte 2/2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie; Institut für Strategie und Sicherheitspolitik), Wien 2003, S. 11 f. 16 In Kraft getreten am 1. Mai 1999. 17 Vgl. BMLV vom 12. Mai 2004, GZ S91124/27-FLeg/ 2004 - Zehn Jahre österreichische EU-Mitgliedschaft – Ein Rückblick aus Brüsseler Sicht, ed. Ständige Vertretung Österreichs bei der EU, S.19 ff. 18 In der so genannten *Petersberg*-Erklärung vom 19. Juni 1992 zur Stärkung der operationellen Rolle der EU erklärten die Vertragsparteien, dass militärische Einheiten der EU auch für folgende Zwecke eingesetzt werden können: humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze; friedenserhaltende Aufgaben; Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens. Diese Aufgaben im Rahmen des europäischen Krisenmanagements werden gemeinhin als *Petersberg-Aufgaben* bezeichnet. 19 BMLV/MilPol: EU/ESVP, Abschlussbericht zur Irischen EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2004, S. 13. 20 Hauser, Gunther: Sicherheit in Mitteleuropa. Politik. Kooperation. Ethnizität (Studien und Berichte 2/2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie; Institut für Strategie und Sicherheitspolitik), Wien 2003, S. 13 f. 21 Vgl. Der Fischer Weltalmanach 2004. Zahlen Daten Fakten, Frankfurt 2003, S. 1055 ff. 22 Siehe http://www.un.org/Depts/dpko/dpko/index.asp vom 25. Jänner 2005; 14.30 Uhr sowie Tabelle 7.24: Auslandseinsätze mit Beteiligung des Österreichischen Bundesheeres. 23 APA-Meldung Nr. 115 vom 1. Dezember 2004. 24 Vgl. Der Fischer Weltalmanach 2004. Zahlen Daten Fakten, Frankfurt 2003, S. 1019 ff. 25 Reiter, Erich: Die strategische Situation und die Entwicklung der transatlantischen Beziehungen im Hinblick auf die zweite NATO-Osterweiterung, ed. Büro für Sicherheitspolitik des BMLV, Wien 2002, S. 1. 26 Vgl. Hauser, Gunther: Sicherheit in Mitteleuropa. Politik. Kooperation. Ethnizität (Studien und Berichte 2/ 2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie; Institut für Strategie und Sicherheitspolitik), Wien 2003, S. 62. 27 APA-Meldung Nr. 718 vom 27. Februar 2004. 28 Vetschera, Heinz: Grenzen und Möglichkeiten kooperativer Sicherheitspolitik in Europa am Beispiel der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). In: Hochleitner, Erich P. (Hrsg.): Das europäische Sicherheitssystem zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Wien-Köln-Weimar 2000, S. 113 ff. 29 Vetschera, Heinz: Grenzen und Möglichkeiten kooperativer Sicherheitspolitik in Europa am Beispiel der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). In: Hochleitner, Erich P. (Hrsg.): Das europäische Sicherheitssystem zu Beginn des 21. Jahrhunderts, WienKöln-Weimar 2000, S. 141 f. 30 *Kooperation zentraleuropäischer Staaten auf dem Gebiet der Friedenssicherung.* 31 Hauser, Gunther: Sicherheit in Mitteleuropa. Politik. Kooperation. Ethnizität (Studien und Berichte 2/2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie; Institut für Strategie und Sicherheitspolitik), Wien 2003, S. 43. 32 Vgl. Reiter, Erich: Perspektiven der globalen strategischen Entwicklung. Das Ende der Ordnung von Jalta, Hamburg 2003, S. 39 f. 33 Vgl. Reiter, Erich: Perspektiven der globalen strategischen Entwicklung. Das Ende der Ordnung von Jalta, Hamburg 2003, S. 41 f. 34 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 66-74 sowie Apfelknab, Egbert: Österreich und die neuen Bedrohungen. Internationaler Terror - Europäische Sicherheit – Für ein Heer mit Zukunft, ed. Landesverteidigungsakademie/Strategischer Führungslehrgang, Wien 2004, S. 9-16. 35 Im Dezember 2003 erklärte Libyen überraschend seinen Verzicht auf Massenvernichtungswaffen und unterzeichnete im März 2004 das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag. Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls durch Libyen ermöglicht Inspektoren der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) unangekündigte Kontrollen aller libyschen Atomanlagen (APAMeldung Nr. 464 vom 10. März 2004, 15:32:13). 36 Definition Drohne siehe Kapitel Begriffsbestimmungen im Anhang. ## 4. Das Österreichische Bundesheer In Der Gesellschaft1 4.1 Streitkräfte, Gesellschaft Und Staat Im Demokratiepolitischen System In demokratischen Gesellschaften stellt das Militär ein soziales Subsystem dar, welches funktionell mit der Gesamtgesellschaft verbunden ist. Gesellschaft ist dabei als ein Handlungssystem zu verstehen, das alle Maßnahmen und Einrichtungen aus sich hervorbringt, die die eigene Erhaltungsfähigkeit gewährleisten. Auch der Staat ist als Teil der Gesamtgesellschaft anzusehen und zwar als jenes Element, das mit Ordnungsgewalt ausgestattet ist und über Machtmittel verfügt. Das Militär ist Teil dieses staatlichen Ordnungsmonopols und agiert im demokratischen Kontext als Instrument der Politik unter dem Primat der Politik. Die österreichischen Streitkräfte tragen mit ihrer Existenz und der Art und Weise ihres Beitrages zum gesamtpolitischen Interesse Österreichs im Rahmen des europäischen Kontextes sowohl prinzipiell als auch konkret zur österreichischen Souveränität und zum gesamtstaatlichen Gemeinwohl bei. Dabei haben die neuen sicherheitspolitischen Umfeldbedingungen eine drastische Aufgabenerweiterung für das Bundesheer im Sinne von Internationalisierung und der Wahrnehmung "neuer" Herausforderungen erbracht, die zwar auf der Fähigkeit zur klassischen militärischen Aufgabenerfüllung fußen, aber einschneidende Änderungen hinsichtlich Organisationsstruktur, personeller und materieller Erfordernisse und nicht zuletzt operativer Fähigkeiten mit sich bringen. In der offenen demokratischen Gesellschaft können adäquate Leistungen von Streitkräften auf lange Sicht aber nur dann erbracht werden, wenn grundsätzlich ein überwiegend affirmatives gesellschaftliches Umfeld gegeben ist. Ohne die Unterstützung durch die Gesellschaft droht dem Militär der Entzug seiner materiellen und ideellen Basis. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird in diesem Zeitalter paradigmatischer Veränderungen im Bereich staatlicher Sicherheit der gesellschaftspolitischen Bewusstseinsbildung größtes Augenmerk geschenkt werden müssen. Allerdings führen die neu entstandenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen das Bundesheer weit über die früher beherrschende Aufgabe der Landesverteidigung hinaus und eröffnen im Wege des neuen, anspruchsvollen Aufgabenspektrums neue gesellschaftspolitisch relevante Entwicklungsmöglichkeiten für das Österreichische Bundesheer.2 ## 4.1.1 Zweck Der Militärorganisation Und Positionierung Der Streitkräfte In Der Gesellschaft Das Militär steht im Zusammenhang mit den politischen Entwicklungen und ist Teil eines Prozesses gesellschaftlicher Rationalisierung. In diesem Rahmen kommt dem Militär die Aufgabe zu, staatliche Zielsetzungen im Falle eines bewaffneten Konfliktes oder anderer Ausnahmesituationen, wie etwa Katastrophenfällen durchzusetzen. Die Primärfunktion des Militärs liegt dabei in der Wahrnehmung der äußeren Sicherheit, wobei in Folge der aktuellen Entwicklungen äußere und innere Sicherheit immer mehr verschwimmen und keine scharfe Trennung mehr zulassen. Dies führt nicht nur zu neuen Aufgabenstellungen für die Streitkräfte im Rahmen eines umfassend verstandenen Sicherheitsbegriffes, sondern auch zu verstärkter zivil-militärischer Zusammenarbeit. Diese einschneidenden Veränderungen sind allerdings innerhalb der österreichischen Bevölkerung als auch Politik noch nicht durchgängig bewusst und anerkannt. Das Verhältnis zwischen Militär und Gesamtgesellschaft ist wesentlich vom politischen System und den gesellschaftlich-sozialen Beziehungen bestimmt, weshalb sich Streitkräfte grundsätzlich in einem zweidimensionalen Verhältnis zu Gesellschaft und Staat vorfinden - einem politisch-militärischen und einem zivil-militärischen.3 Während der politisch-militärische Beziehungsrahmen von verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben genau festgeschrieben ist, welche die Einordnung der Streitkräfte in das politische System und die Mechanismen für ihre demokratische Kontrolle festlegen, bezieht sich der zivil-militärische Aspekt auf die sozialpolitischen und kulturellen Faktoren, die das Verhältnis von Streitkräften und Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Verständlicherweise bietet der Bereich der zivil-militärischen Beziehungen für die Streitkräfte weitaus mehr Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten als der im Wesentlichen determinierte Bereich der politisch-militärischen Beziehungen, was allerdings auch dahingehend zu nutzen ist, als politische Entscheidungen in der Demokratie maßgeblich von gesellschaftlichen Entwicklungen und Werthaltungen abhängig sind. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Sicherheit und Streitkräften in demokratischen Gesellschaften und die dafür erforderlichen politischen Entscheidungen werden insbesondere von jenen Parametern gebildet, die unter dem Begriff des *funktionalen* und gesellschaftlichen *Imperativs* zusammengefasst werden können. Der funktionale *Imperativ* bezieht sich auf die sicherheitspolitischen Umfeldbedingungen sowie das Risiko-, Gefährdungs- und Bedrohungsbild, wie es vorwiegend aus dem internationalen Umfeld mit seinen politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Beziehungsfeldern resultiert. Demgegenüber umfasst der gesellschaftliche *Imperativ* alle sozialen, politischen und kulturellen Faktoren, die auf das Verhältnis von Streitkräften und Gesellschaft und auf die Haltung von Politik und Öffentlichkeit zu Fragen von Sicherheit und Verteidigung Auswirkung haben. Beide Imperative stehen einander nicht isoliert gegenüber, sondern sind für eine erfolgreiche Sicherheitspolitik und somit adäquate Integration der Streitkräfte in das politisch-gesellschaftliche Umfeld untrennbar aufeinander verwiesen. Aus den funktionalen Erfordernissen, die sich aufgrund der internationalen strategischen Umfeldbedingungen ergeben, resultiert die Forderung nach der Funktionsfähigkeit von Sicherheitspolitik und ihrer Instrumente, somit auch der Streitkräfte. Der funktionale Imperativ repräsentiert daher die Sachebene der Sicherheitspolitik, die nun in offenen Gesellschaftssystemen, gleichsam als gesellschaftlicher Imperativ, auch auf die *Sinnebene* transferiert und auf dieser transportiert werden muss. Bedarf doch in offenen Gesellschaften jedes System eines grundsätzlich bejahenden zivilgesellschaftlichen Umfeldes, das grundsätzlich die Existenz, die Ziele und die Verfahrensweisen dieser Organisation als notwendig anerkennt und mitträgt. In diesem Zusammenhang ist das besondere Phänomen zu bedenken, dass Streitkräfte im Wesentlichen eine Notfunktion für die Gesellschaft vollbringen. Im Gegensatz zu anderen Organisationen, die sich tagtäglich auf anschauliche Weise für die Bürger legitimieren (wie etwa Krankendienste oder Polizei), stellt das, was Streitkräfte tun, keine selbstverständliche Routine dar. Weder Hochwasserkatastrophen noch bewaffnete Konflikte finden erfreulicherweise tagtäglich statt, allerdings bringt dies Streitkräfte auch um die Möglichkeit, ihre Effizienzleistung für die Gesellschaft unmittelbar und permanent sichtbar zu machen. In der Sinnvermittlung sicherheitspolitischer und militärischer Zusammenhänge geht es daher stets auch darum, die Produktivität und den Nutzen der Militärorganisation für die Gesellschaft in Form abstrakt-hypothetischer, auf zukünftige Eventualitäten gerichteter Projektionen oder vergleichender Analogien vorstellbar zu machen. ## 4.1.2 Streitkräfte In Funktionaler Transformation Das geänderte sicherheitspolitische Umfeld ist dadurch gekennzeichnet, dass eine klassisch-militärische Bedrohung wegfällt. Anstelle dieser treten subkonventionelle aber auch asymmetrische Konfliktformen, welche zu einer maßgeblichen Reduzierung der Bedeutung der klassisch-militärischen Sicherheit führen. Der Wegfall der klassischen Bedrohung, ein Zustand gleichsam äußerer Feindlosigkeit, bringt entsprechende Auswirkungen auf die Sicherheitskonzepte und die Identität der Streitkräfte mit sich. Das neue Aufgabenprofil - Friedensmissionen, humanitäre Interventionen, präventive/akute Deeskalation von Konflikten - erfordert Multifunktionalität und Multioptionalität von Streitkräften meist außerhalb des eigenen Staatsgebiets. Dies führt streitkräfteintern zu quantitativer Abrüstung im Sinne einschneidender Reduktionen der Personalstärken und qualitativer Aufrüstung hinsichtlich technologischer und professioneller Kompetenz. Überdies ist den Sicherheitsherausforderungen verstärkt durch das Zusammenwirken ziviler und militärischer Kräfte zu begegnen, weshalb als ein weiteres Merkmal der funktionalen Transformation von Streitkräften die verstärkte Kooperation ziviler und militärischer Kräfte zu beobachten ist. Es ist aber auch vor der oft getätigten Schlussfolgerung zu warnen, von der Abwesenheit klassisch-militärischer Bedrohung auf die Verzichtbarkeit von Streitkräften zu schließen. Ungeachtet der erwähnten quantitativen Abrüstung offerieren Streitkräfte einen hohen Friedensnutzen für die Gesellschaft, der sich in der Verfügbarkeit personeller und materieller Ressourcen, rascher Reaktionsfähigkeit, straffer Organisation und technischer Kompetenz niederschlägt, die von keiner anderen Organisation in die sicherheitspolitischen Bemühungen eingebracht werden können. Die sachliche Notwendigkeit militärische Kapazitäten bereitzuhalten ist daher auch dann gegeben, wenn keine unmittelbare militärische Bedrohung vorliegt. ## 4.1.3 Streitkräfte In Gesellschaftlicher Transformation Aus dem Blickwinkel des *gesellschaftlichen Imperativs* ergeben sich Auswirkungen auf die Streitkräfte in ihrem Transformationsprozess, der zusätzlichen und besonderen Veränderungsdruck erzeugt. Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel verändert sich das gesellschaftliche Sicherheitsverständnis. Terroranschläge oder ökologische Katastrophen treten zwar zunehmend in das öffentliche Bewusstsein, das subjektive Sicherheitsempfinden, wie ein sicherer Arbeitsplatz, familiäre Geborgenheit oder ein entsprechendes Einkommen, dominiert aber das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Dadurch büßt aber die Gewährleistung äußerer Sicherheit durch das Militär an gesellschaftlicher Relevanz ein. Darüber hinaus macht die gesellschaftliche Tendenz zur Individualisierung und Pluralisierung die militärische Lebenswelt mit ihrer kollektiven Forderung nicht unbedingt attraktiv. Im Zusammenhang mit der Individualisierung ist auch das Phänomen der Professionalisierung und Spezialisierung in allen Gesellschaftsbereichen anzusprechen. Dies führt zu einer verringerten Akzeptanz gegenüber dem Konzept der Wehrpflicht und zur Forderung nach Professionalisierung der Streitkräfte, um dem neuen Anforderungsprofil an das Militär Rechnung tragen zu können. Hinzu kommt, dass ein Wesensmerkmal der nicht nur postmodernen Zivilgesellschaft die Forderung nach einer gewaltfreien Friedensgestaltung ist, da im zivilgesellschaftlichen Umfeld Gewalt als Mittel der Konfliktaustragung grundsätzlich geächtet wird. Weiters stellt das gesteigerte Bildungs- und Informationsniveau der Gesellschaft und der damit verbundene Informations- und Kommunikationsbedarf eine zusätzliche, wenn auch nicht wirklich neue, Herausforderung für die Streitkräfte dar. Alle Einrichtungen von Gesellschaft und Staat, und damit auch die Streitkräfte, werden verstärkt kritisch hinterfragt und sehen sich mit einem permanenten Legitimierungsbedarf konfrontiert. ## 4.1.4 Legitimität Und Akzeptanz Unter den kritischen Bedingungen moderner Informations- und Wissensgesellschaften haben sich Organisationen funktional und moralisch zu fundieren und aus dieser Begründung die Legitimität für die Rechtmäßigkeit und Anerkennungswürdigkeit ihrer Handlungsweise zu beziehen. Wie bereits erwähnt, benötigt eine Organisation ein affirmatives, bejahendes zivilgesellschaftliches Umfeld, das grundsätzlich die Existenz, die Ziele und die Verfahrensweisen dieser Organisation als notwendig anerkennt und mitträgt. Konnte das Österreichische Bundesheer bisher seine Legitimität aus der Landesverteidigung und der Bewahrung territorialer Unversehrtheit gewinnen, bedarf es im Zusammenhang mit dem veränderten Sicherheitsverständnis neuer Legitimationsquellen. Diese müssen das Militär in die Lage versetzen, im komplexen Sicherheitsszenario des Globalisierungszeitalters neue funktionale wie moralische Rechtfertigungen für seinen Beitrag zum staatlichen Gemeinwohl zu finden. Die Frage lautet daher: Wie kann Akzeptanz für die Zweckhaftigkeit und Funktionalität der Streitkräfteorganisation in der Gesellschaft angesichts der drastisch veränderten Bedingungen im sicherheitspolitischen Umfeld erreicht werden? Versteht man unter Akzeptanz das Ausmaß, den Grad an tatsächlicher Zustimmung zu einer Institution und ihren Handlungen bzw. ihren Intentionen, so liegt Akzeptanz dann vor, wenn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die Streitkräfte samt den ihnen zugeordneten Aufgaben, Zielen und Verfahrensweisen als legitim und für das Gemeinwohl der Gesellschaft unverzichtbar anerkennt. Eine besondere Herausforderung stellt in dieser Hinsicht die Zusammenführung des subjektiven, individuellen Sicherheits- und Bedrohungsempfindens in der Bevölkerung mit der objektiven, staatlichen Sicherheitsanalyse dar. ## 4.1.5 Sicherheitsbegriff 4 In politischer Hinsicht wird der Sicherheitsbegriff als Abwesenheit von bzw. Schutz vor Gefährdungen verstanden, welche die Existenz und das Wohlergehen eines Volkes sowie seine gesellschaftliche Stabilität und seinen politischen Frieden beeinträchtigen können. Die Dominanz nichtmilitärischer Gefahren und Sicherheitsrisiken, die mittlerweile das internationale Szenario kennzeichnen, führte zu einem erweiterten Sicherheitsbegriff, der Sicherheit als Voraussetzung für die friedliche Koexistenz (von Menschen und Staaten) von Interdependenzen zwischen Aspekten äußerer und innerer Sicherheit abhängig macht. Maßgeblich für die Sicherheitspolitik und damit für die Akzeptanz von Streitkräften sind neben politischökonomischen Rahmenbedingungen subjektive Risikound Bedrohungswahrnehmungen in der Gesellschaft. ![31_image_0.png](31_image_0.png) Im Umgang mit (Un-)Sicherheiten wird daher in demokratischen Gesellschaften zum einen auf die "objektive" Sicherheitslage (wie sie durch die Politik und ihre Sicherheitsorgane wahrgenommen wird), zum anderen auch auf die subjektiven Sicher-heitsgefühle der Bevölkerung Bezug genommen. Hochwasser im Sommer 2002, wirken sich nur kurzfristig auf das Sicherheitsgefühl der Österreicherinnen und Österreicher aus und verändern den langjährigen Trend kaum. Zieht man weitere Umfrageergebnisse hinzu, so lässt sich feststellen, dass als Unsicherheitsfaktoren in erster Linie persönliche Betroffenheitsmomente wie der Verlust von familiärer Geborgenheit, finanzielle Ein- Während subjektives Bedrohungs- und Sicherheitsempfinden zumeist von individuellen Interessenslagen und Wertpräferenzen geprägt ist, versucht die offiziell-staatliche Bedrohungsanalyse die Subjektivitäts- und Individualeinflüsse weitgehend auszuschalten. Dies geschieht durch die Loslösung von einer an unmittelbare Eindrücke allein gebundenen Beurteilung und durch zivil-militärisches Zusammenwirken in der sicherheitspolitischen Forschung und Analyse. Das subjektiv-individuelle Sicherheitsempfinden liegt in Österreich zufolge des seit nunmehr 11 Jahren durch das Bundeskanzleramt (BKA) halbjährlich erhobenen und veröffentlichten "Sicherheitsbarometers" auf konstant hohem Niveau. Auf einer fünfteiligen Skala, wobei 1 für sehr sicher und 5 für sehr unsicher stehen, liegen die Werte stets im oberen Bereich und schwanken seit 1993 nur geringfügig zwischen 1,84 und 2,20. Wahrgenommene Bedrohungen wie etwa der Terroranschlag vom 11. September 2001, der Irakkrieg und Bedrohungen durch Naturkatastrophen wie das Lawinenunglück in Galtür im Jahr 1999 oder das bußen oder der Verlust des Arbeitsplatzes angegeben werden. An Bedrohungen für Österreich werden vor allem der Terrorismus und die internationale Kriminalität angesehen; die klassische militärische Bedrohung rückt deutlich in den Hintergrund. Auffällig ist, dass sich rund ein Drittel der österreichischen Bevölkerung überhaupt nicht bedroht fühlt. Frauen fühlen sich in der Regel weniger sicher als Männer, allerdings setzt sich die Tendenz zur Einebnung geschlechtsspezifischer Unterschiede in den vergangenen Jahren konsequent fort. Die Untersuchungen zeigen auch deutlich, dass mit höherem Bildungsniveau und Einkommen das subjektive Sicherheitsempfinden ansteigt. Bezogen auf das Lebensalter fühlen sich jüngere Menschen etwas sicherer als ältere. Vergleicht man diese Daten mit Umfragen der Europäischen Union, dann zeigen sie, dass sich die österreichische Bevölkerung im EU-Vergleich überdurchschnittlich sicher fühlt. Nach den Aufgaben des ÖBH gemäß Wehrgesetz ![32_image_0.png](32_image_0.png) befragt, befinden 91 % der Bevölkerung die Katastrophenhilfe als wichtige und wesentliche Aufgabe für das ÖBH, erachten aber die militärische Landesverteidigung mit 85 % für beinahe ebenso wichtig. Deutlich geringer, mit nur 58 %, wird von den Österreicherinnen und Österreichern die Hilfeleistung des ÖBH im Ausland als wichtig beurteilt, wenngleich die Auslandseinsätze des Bundesheeres innerhalb der Bevölkerung relativ hohe Akzeptanz genießen. Besonders zu denken gibt jedoch der signifikante ![32_image_1.png](32_image_1.png) Einstellungsunterschied der österreichischen Bevölkerung hinsichtlich des Vertrauens gegenüber den Sicherheitskräften. Während im EU-Vergleich das Vertrauen in die Polizei und in das Militär mit 67 % und 66 % in etwa gleichauf liegt, wird in Österreich der Polizei mit 84 % fast doppelt soviel Vertrauen entgegengebracht wie dem Österreichischen Bundesheer mit 47 %. ## 4.1.6 **Soldatinnen Im Öbh** Die Integration von Frauen als Soldatinnen in die Militärorganisationen ist ein zentrales Merkmal postmoderner Streitkräfteentwicklung. Dies begründet sich einerseits durch die neuen Aufgabenfelder und die damit einhergehende Professionalisierung von Streitkräften, andererseits mit der Forderung nach einer stärkeren Öffnung der Streitkräfte gegenüber zivilen Wertvorstellungen und gesellschaftlichen Anliegen. Dabei steht die Öffnung des Berufsfeldes Militär für Soldatinnen in erster Linie im Zusammenhang mit den sozialen Gleichstellungstrends und weniger mit den unmittelbaren Funktionsnotwendigkeiten der Streitkräfte. Seit Jänner 1998 ist es für Frauen gesetzlich möglich, den Beruf "Soldatin" beim Österreichischen Bundesheer auszuüben. Dabei wurde der Wehrdienst für Frauen in Österreich als Ausbildungsdienst festgelegt, der weder Präsenzdienst noch Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis eigener Art ist, das dem ausschließlichen Zweck der Vorbereitung der Übernahme der Soldatin in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit bzw. Berufsmilitärperson dient. Der Einstieg in den Wehrdienst erfolgt durch Abgabe einer freiwilligen Meldung zum Ausbildungsdienst und deren Annahme durch das hiefür zuständige Heerespersonalamt (HPA) nach erfolgreicher Eignungsfeststellung (Eignungsprüfung). Die finanzielle und sozialrechtliche Stellung der Soldatinnen entspricht jener der wehrpflichtigen Männer, wobei diesbezüglich zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrages einschneidende Veränderungen vonstatten gehen, die auf den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission beruhen. Dabei ist an eine Anpassung an internationale Gepflogenheiten gedacht und auch daran, den Ausbildungsdienst der Soldatinnen nicht am Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen sondern an vergleichbaren Berufsbildern (wie etwa bei Polizei oder Zollwache) zu messen. Der Ausbildungsdienst für weibliche Soldaten dauert 12 Monate. Darüber hinaus steht den Frauen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit der Miliztätigkeit offen, wodurch freiwillige Waffenübungen aber auch ein Auslandseinsatzpräsenzdienst für Frauen ermöglicht ![33_image_0.png](33_image_0.png) wird. Sonderbestimmungen regeln den Fall der Mutterschaft der Soldatin. Mangels des Bestehens eines Dienstverhältnisses hat die Soldatin während des Ausbildungsdienstes keinen Anspruch auf Karenz; sie hat jedoch das Recht, ihren Ausbildungsdienst wegen Mutterschaft zu unterbrechen und ohne neuerliche Eignungsprüfung binnen drei Jahren nach Geburt des Kindes fortzusetzen. Ansonsten gelten die gleichen mutterschutzrechtlichen Bestimmungen wie im öffentlich-rechtlichen Bereich. In Österreich entspricht die Anzahl an Soldatinnen etwa 0,7 % des Präsenzstandes, womit im Verhältnis zu anderen Armeen in Österreich der Anteil der Soldatinnen als sehr gering anzusehen ist. Dass Frauen in Österreich allgemein weniger bereit sind, von diesem Berufsangebot Gebrauch zu machen, mag mannigfache Gründe haben. Als ein wesentlicher Faktor sind jedoch mit Sicherheit die körperlichen Aufnahmelimits anzusehen, die von der Soldatin bereits vor dem eigentlichen Ausbildungsdienst zu erbringen sind und die im internationalen Vergleich als überdurchschnittlich hoch angelegt wurden. Gemeinsam mit dem Faktor der geringen Bezahlung wird die körperliche Leistungsüberprüfung vor Beginn des Ausbildungsdienstes damit zum hauptsächlichen Grund für mangelnde Bewerberinnen bzw. für eine sehr hohe Ausfallsrate von Interessentinnen5. Aber auch diesbezüglich sind derzeit Änderungen in Planung, die den Soldatinnen bei leichteren und international vergleichbareren Bedingungen die Möglichkeit geben sollen, ihre körperliche Leistungsfähigkeit, analog zu den Wehrpflichtigen, im Verlauf des Ausbildungsdienstes auf ein für Soldaten zu forderndes Maß zu erhöhen. Zur Anwerbung und zur gezielten Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung werden Interessentinnen Vorbereitungswochenenden auf freiwilliger Basis angeboten. Mehrmals im Jahr gibt es auch Schnupper- und Karrieretage, mit denen beabsichtigt wird, ein umfassenderes Bild des Berufsfeldes Bundesheer zu vermitteln. Mit Dezember 2004 sind 253 Frauen als Soldaten beim ÖBH; die jährlichen Einrückungszahlen sind Abbildung 4.4 zu entnehmen (vgl. auch Kapitel 7.3.5.2). 1 Dieser Abschnitt basiert im Wesentlichen auf dem Beitrag des Sachgebietes 3 der Bundesheerreformkommission und der von dessen Leiter, Bgdr Dr. Edwin R. Micewski, im Rahmen der Informationsveranstaltungen (Workshop 3 vom 31. März 2004) gehaltenen Vorträge. 2 Vgl. Bundesheerreformkommission, Positionspapier "Bundesheer und Gesellschaft", Bericht der BundesheerReformkommission, Wien, 2004 S. 101. 3 Vgl. Micewski, Edwin: Vortrag Workshop II, Bundesheerreformkommission, 3. Februar 2004. 4 Dieser Abschnitt basiert auf dem Beitrag des Sachgebietes 3 der Bundesheer-Reformkommission und den von ObstdhmfD Mag. Dietmar Pfarr anlässlich des Workshops 3 am 31. März 2004 den Mitgliedern der Kommission vorgetragenen sozialempirischen Erkenntnissen. 5 Die geplanten Maßnahmen, Erhöhung des Entgelts ab dem 5. Ausbildungsmonat und ein flexibles Punktestystem für die Limits im Rahmen der sportlichen Eignungsprüfung, werden im Sommer 2005 umgesetzt. 5. Österreichische Sicherheits- und ## Verteidigungspolitik 5.1 Ziel Und Zweck Österreichischer Sicherheitspolitik Sicherheit in allen ihren Dimensionen ist Grundvoraussetzung für den Bestand und das Funktionieren einer rechtsstaatlichen Demokratie sowie für das wirtschaftliche Wohlergehen der Gesellschaft und ihrer Bürger. Die Sicherheitspolitik ist daher eine vorrangige politische Aufgabe jedes Staates. Sie muss unter den heute herrschenden Bedingungen als umfassende Sicherheitspolitik konzipiert und verwirklicht werden.1 Österreich ist einer Politik des Friedens verpflichtet. Es richtet daher sein Bestreben darauf aus, gewaltsame Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen. Es betreibt eine Sicherheitspolitik, die auf die Basis der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechte-Charta auf die Vermeidung von Krieg und auf ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichtet ist. Der Zweck der Sicherheitspolitik besteht in der Gewährleistung von Sicherheit für möglichst alle Bereiche eines Gemeinwesens. Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin behandelt insbesondere jene Aspekte der umfassenden Sicherheit, die sich mit dem Schutz des staatlichen Systems als Ganzes sowie dem Schutz seiner Bürger gegen Bedrohungen in großem Ausmaß befasst. Die Bedeutung anderer Bereiche der Sicherheit wird dadurch nicht geschmälert. Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin stellt die Leitlinie für die Sicherheitspolitik Österreichs dar. Die vitalen Sicherheitsinteressen Österreichs und die gemeinsam mit der EU verfolgten Sicherheitsinteressen stellen die Grundlage der Sicherheitspolitik dar. Daraus leiten sich die politisch-strategischen Ziele ab, die durch eine staatliche Gesamtstrategie sowie durch Teilstrategien in den jeweiligen Politikbereichen umzusetzen sind. Die Sicherheitslage eines europäischen Staates kann heute nicht mehr isoliert betrachtet werden. Instabilitäten und Gefahren in Europa bzw. an der europäischen Peripherie berühren die Sicherheitslage aller europäischen Staaten. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken sind nicht im Alleingang, sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen. Die Sicherheit Österreichs und die der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Österreich verwirklicht seine Sicherheitspolitik heute im Wesentlichen im Rahmen der EU. Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit einem umfassenden Sicherheitsverständnis ist die Erkenntnis, dass Sicherheit nicht nur Aufgabe des Staates, sondern der gesamten Bevölkerung ist. Auf die Entwicklung eines allgemeinen Sicherheitsbewusstseins ist daher großes Augenmerk zu legen.2 ## 5.1.1 Zielsetzung Und Aufgaben Der Österreichischen Verteidigungspolitik Die wesentlichen Grundlagen der (aktuellen) österreichischen Verteidigungspolitik sind in der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, dem Entwurf zur Teilstrategie und dem Regierungsprogramm für die XXI. Gesetzgebungsperiode festgehalten. Ziel der österreichischen Verteidigungspolitik ist es, den militärischen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen und zur Wahrung der österreichischen Souveränität zu leisten sowie durch militärische Kapazitäten, die dem Gewicht Österreichs in der Staatengemeinschaft entsprechen, eine solidarische Beteiligung an der dem österreichischen Sicherheitsinteresse dienenden internationalen militärischen Krisenprävention bzw. am Krisenmanagement zu gewährleisten.3 Die österreichische Verteidigungspolitik umfasst alle militärischen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheitsinteressen Österreichs. Sie ist in die gesamtstaatliche Strategie der umfassenden Sicherheitsvorsorge eingebettet. Sie stellt die Umsetzung der politischen Vorgaben der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin dar. Die Wahrnehmung der österreichischen Verteidigungspolitik obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung. Sie hat folgende Aufgaben:4 ¾ Mitwirkung bei der gesamtstaatlichen Formulierung der sicherheitspolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen im Rahmen eines ressortübergreifenden Führungs- und Planungsprozesses, ¾ permanente Beurteilung der strategischen Lage zum Zweck der Krisenfrüherkennung und als Beitrag zum Führungsverfahren der obersten Führung im nationalen und multinationalen Kontext, ¾ Festlegung der Beitragsleistung des BMLV und des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen der nationalen Sicherheitsstrategie, ¾ Mitwirkung an der gesamtstaatlichen Festlegung der vorausschauenden und anlassbezogenen militärischen Beitragsleistung Österreichs im internationalen Kontext, ¾ Formulierung verteidigungspolitischer Zielsetzungen als politische Rahmenvorgaben für die Militärstrategie und des Auftrages an das Bundesheer sowie die Ausübung der Befehlsgewalt im Wege der Kommandanten, ¾ Gestaltung der internationalen verteidigungspolitischen Kooperation und die Mitwirkung an vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen sowie an Maßnahmen der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung von MVW, ¾ Initiierung und Mitwirkung an der Gestaltung der legislativen Rahmenbedingungen, an der Bereitstellung der finanziellen Mittel sowie der Sicherstellung der personellen, materiellen und organisatorischen Erfordernisse zur militärischen Aufgabenerfüllung im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), des Entsendegesetzes (KSE-BVG) sowie der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, ¾ Mitwirkung an einer Stärkung der Institutionen ![35_image_0.png](35_image_0.png) der *Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik* (ESVP), insbesondere im Hinblick auf eine vermehrte Verantwortungsübernahme der Verteidigungsminister, ¾ Regelung von Grundsatzfragen der Informations-, Kommunikations-, Bildungs- und Forschungspolitik, soweit sie sicherheits- bzw. verteidigungspolitische Fragen des Ressorts berühren. ## 5.1.2 Euro-Strategische Sicherheit Die neuen Risiken, vor allem die Terrorbedrohung und das verbleibende, allgemein als gering eingeschätzte konventionelle Restrisiko können nur noch international vernetzt betrachtet werden. Die Erweiterung von EU und NATO und der damit verbundenen Sicherheitsstrukturen haben den Stabilitätsraum Europa gefestigt. Österreich liegt geopolitisch im Zentrum dieser Entwicklung und seine Sicherheit wird dadurch erhöht. Dem Gebiet der Union sowie dem unmittelbaren und auch dem weiteren geostrategischen Umfeld der EU kommt dabei große Bedeutung zu. Unbeschadet der hohen Bedeutung der Zusammenarbeit in den VN, in der OSZE und auch mit der NATO über die Partnerschaft für den Frieden ist der primäre Handlungsrahmen für Österreich in diesem Bereich die EU. Angesichts der aktuellen umfassenden Herausforderungen und ihrer beurteilbaren Entwicklung ist die Etablierung eines neuen transatlantischen Verhältnisses von besonderer Bedeutung. Eine gemeinsame Verteidigung der EU ohne ausreichende Berücksichtigung der Interessen der USA ist auch langfristig als sehr unwahrscheinlich zu beurteilen. Für die EU kommt es unter anderem darauf an, auch im militärischen Bereich handlungsfähiger und ein glaubwürdiger Partner zu werden. Mit der Dynamisierung der Entwicklung der ESVP hat die EU auf die neuen Herausforderungen reagiert. Den Ausgangspunkt dafür bildet die Europäische Sicherheitsstrategie, in der klar die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts angeführt sind. Die Annahme des erweiterten *Petersberg-Aufgabenspektrums* spiegelt die Erkenntnis der Union wider, sich den aktuellen und erwartbaren Herausforderungen sicherheitspolitisch tatsächlich umfassend stellen zu müssen.5 Für Österreich bedeutet dies, dass vor dem Hintergrund der gemeinsamen europäischen Verteidigung die Fähigkeit zur Teilnahme an militärisch anspruchsvollen Einsätzen im Sinne der Wahrung von Interessen der EU zum wesentlichen langfristigen Ziel der Verteidigungspolitik werden sollte. Es geht dabei vor allem um ein qualitatives Ziel, das in engem Zusammenhang mit dem Aufbau gemeinsamer Kapazitäten der EU steht. Möglichst hoher Flexibilität des sicherheitspolitischen Handlungsrahmens kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen in Österreich sollten die Teilnahme an einem möglichst breiten Spektrum an Formen des internationalen Krisenmanagements ermöglichen. ## 5.1.2.1 Verbleibende Nationale Aufgaben Aus Strategischer Sicht Der Schutz der Bevölkerung ist vorrangiges Ziel der österreichischen Verteidigungspolitik. Dieser Schutz wird in wachsendem Maße im internationalen, vor allem im europäischen Rahmen gewährleistet. Die Sicherstellung des Schutzes und die Wahrung der Grundfunktionen des Staates bleiben wesentliche, auf dem österreichischen Staatsgebiet wahrzunehmende Aufgaben. Diese können als militärischer Einsatz oder als Assistenzleistung allenfalls unter Einbindung internationaler Unterstützungskräfte durchgeführt werden.6 Diese national wahrzunehmenden Aufgaben haben auch wachsende Bedeutung als Voraussetzung für die Fähigkeit Österreichs, sich an internationalen Aufgaben zu beteiligen. Nur wenn dem Schutzbedürfnis der österreichischen Bevölkerung entsprochen wird und die Voraussetzungen für ein klagloses Funktionieren der staatlichen Abläufe gegeben sind, kann Österreich ein verlässlicher Partner im internationalen Krisenmanagement und langfristig in einer gemeinsamen Verteidigung sein. Die Fähigkeit zur Wahrnehmung nationaler Aufgaben ist allerdings in verstärktem Ausmaß international abzustimmen, sodass die Möglichkeit geschaffen wird, die für nationale Aufgaben bereitgestellten Ressourcen bei Bedarf auch in den Dienst der europäischen Solidarität stellen zu können.7 ## 5.2 Der Internationale Rahmen Der Verteidigungspolitik Die Möglichkeiten Österreichs, seine Interessen auf internationaler Ebene zu wahren, werden durch die Qualität seiner militärischen Beiträge zum internationalen Krisenmanagement wesentlich mitbestimmt. Entscheidend ist dabei der Handlungsspielraum, den das militärische Instrument der politischen Führung in ihrem internationalen Engagement verleiht. Zu diesem Handlungsspielraum gehört nicht nur die Fähigkeit, sich rasch, flexibel und qualitativ angepasst in ein möglichst breites Spektrum des internationalen Krisenmanagements einbringen zu können, sondern auch, gemeinsam mit anderen Aufgabenträgern, die Funktionsfähigkeit des Staates und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Dieses Aufgabenspektrum ist komplex und umfasst zivile und militärische Aspekte, die einander flexibel ergänzen müssen. Grundvoraussetzung dafür ist und bleibt die ständige Beobachtung und Aktualisierung des strategischen Lagebildes. ## 5.2.1 Internationales Zusammenwirken Für Die Europäische Sicherheit 5.2.1.1 Eu In einer Reihe von Beschlüssen des Europäischen Rates (ER), beginnend mit dem ER von Köln im Juni 1999, wurden die Grundsätze der ESVP festgelegt und weiterentwickelt. Die politische Grundlage wurde beim britisch-französischen Gipfeltreffen in St. Malo am 3./4. Dezember 1998 gelegt. Kernpunkt der Einigung von St. Malo, die vor dem Hintergrund der Kosovo-Krise zu sehen ist, war, dass der Rahmen für kollektive Verteidigung weiter die NATO sein soll, die EU aber die Fähigkeit zu militärischem Krisenmanagement haben muss, um ihre Rolle auf der internationalen Bühne voll wahrzunehmen. Beim ER von Helsinki im Dezember 1999 wurden die bis 2003 zu erreichenden militärischen Fähigkeitsziele (*Headline Goal*) mit 60.000 Mann, binnen zwei Monaten einsetzbar und mit einjähriger Durchhaltefähigkeit festgesetzt8 . In Ergänzung zu militärischem Krisenmanagement wurden - nicht zuletzt aufgrund ![37_image_0.png](37_image_0.png) des Drängens der Allianzfreien - ziviles Krisenmanagement und Konfliktverhütung als eigene Bereiche identifiziert und weiterentwickelt. Für ziviles Krisenmanagement wurden eigene Fähigkeitsziele aufgestellt (u.a. 5.000 Polizisten). Die in Aussicht gestellten Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten zu den zivilen und militärischen Fähigkeitszielen erfolgen freiwillig. Die tatsächliche Bereitstellung von Personal und Mittel für eine konkrete Operation ist eine gesonderte Entscheidung, die jeder Mitgliedstaat souverän und im Einklang mit seinen nationalen Vorschriften trifft. Der österreichische Beitrag zum militärischen Fähigkeitsziel besteht in einem Infanteriebataillon für Friedensdurchsetzung, einem Infanteriebataillon für Friedenserhaltung sowie diversen Spezialkräften (insgesamt ca. 1.500 Soldaten). Für die zivilen Fähigkeiten stellt Österreich 110 Polizisten, 10 Justizwachebeamte sowie Kräfte für Zivil- und Katastrophenschutz bereit. Nachdem das *Helsinki Headline Goal* bis 2003 zumindest quantitativ erreicht wurde und die Operationalität der ESVP generell gewährleistet ist, wurde ein neuer Zielkatalog mit dem Zieldatum 2010 verabschiedet (*Headline Goal 2010*). Das HLG 2010 basiert auf den Erfahrungen von bereits abgeschlossenen Operationen und Übungen, auf der *Europäischen Sicherheitsstrategie* (ESS) sowie auf der Weiterentwicklung des Sicherheitsumfeldes und der Technologie. Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, bis 2010 in der Lage zu sein, alle Aufgaben des neuen EUVerfassungsvertrages bewältigen zu können. Dabei findet sich auch die Idee eines präventiven Vorgehens (*preventive engagement*) Berücksichtigung, um den Ausbruch von größerer Gewalt zu verhindern. Gleichzeitig soll die EU die Fähigkeit haben, nebeneinander mehrere Operationen durchführen zu können. ## Esvp-Strukturen Damit die Handlungsfähigkeit im Rahmen der ESVP gegeben ist, wurden mit dem Beschluss des Europäischen Rates von Helsinki 1999 im Zeitraum bis Juni 2001 folgende neue Ratsstrukturen installiert: - PSK *Politisches und Sicherheitspolitisches* Komitee: Das PSK besteht aus nationalen Vertretern auf Botschafterebene und verfolgt die internationale Lage im Bereich der GASP. Es trägt weiters zur Erarbeitung neuer Strategien bei und überwacht deren Umsetzung. Unter der Aufsicht des Rates der Europäischen Union gewährleistet das PSK die politische Kontrolle und die strategische Leitung von Krisenmanagementaktionen. Die Arbeit des PSK wird von der Gruppe "Politisch-Militärische Angelegenheiten", vom Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (Ziviles Krisenmanagementkomitee/ ZKMK) sowie vom Militärausschuss der EU (EUMK) und vom Militärstab der EU (EUMS) unterstützt. - EUMK EU-Militärausschuss (*European Military Committee*/EUMC), besteht aus den Generalstabschefs der Streitkräfte aller Mitgliedstaaten, vertreten durch ihre militärischen Delegierten in Brüssel. Er leitet alle militärischen Aktivitäten im Rahmen der Union. - EUMS *EU-Militärstab* mit inzwischen etwa 140 Offizieren (davon vier aus Österreich) ist für die ESVP verantwortlich, vor allem für die Durchführung EUgeführter militärischer Krisenbewältigungsoperationen. Der EUMS befasst sich mit der Frühwarnung, der Lagebeurteilung und der strategischen Planung im Hinblick auf die *PetersbergAufgaben,* einschließlich der Bestimmung der jeweiligen europäischen nationalen und multinationalen Streitkräfte. Nicht nur die Aufgabenstellung der ESVP hat eine funktionelle Erweiterung erfahren, auch das Einsatzgebiet der ESVP wurde ausgeweitet. Im Juni 2003 wurde im Rahmen eines Mandates die erste eigenständige Operation (*Artemis*) der EU in Afrika durchgeführt. Gleichzeitig war die EU weiterhin sehr stark auf dem Balkan engagiert, insbesondere in Bosnien und Herzegowina. ## Eu-Geführte Operationen Als erste ESVP-Operation übernahm die EU am 1. Jänner 2003 die vorher von den VN geführte Polizeimission in Bosnien und Herzegowina (EUPM - etwa 500 Polizisten). Nach der *Berlin Plus*-Einigung mit der NATO übernahm die EU am 31. März 2003 die NATO-Mission in Mazedonien (Operation *Concordia* - etwa 500 Soldaten). Die Operation *Concordia* wurde Mitte Dezember 2003 von der EU-Polizeimission Proxima abgelöst (Umfang rd. 200 Polizisten). Über Ersuchen der VN führte die EU mit Frankreich als Rahmennation von Juni bis September 2003 eine militärische Operation in der Provinz Ituri in der Demokratischen Republik Kongo (Operation *Artemis* - 1500 Soldaten) durch. Im 2. Halbjahr 2004 wurden zwei neue ESVP-Operationen gestartet. In Georgien wurde die erste "Rechtsstaatlichkeit-Mission" (EUJUST *Themis*) begonnen und in Bosnien und Herzegowina wurde die NATO-Mission SFOR durch EU-geführte Truppen (7.000 Soldaten) übernommen (EUFOR *Althea*).9 zur Durchführung von Operationen im gesamten Spektrum der *Petersberg-Aufgaben* hat, allerdings eingeschränkt hinsichtlich der Verlegefähigkeit der Truppen und einem möglichen hohen Risiko für die Truppe im oberen Bereich der *Petersberg-Aufgaben*. An der weiteren Verbesserung der militärischen Kapazitäten wird im Rahmen eines Aktionsplanes gearbeitet. Gleichzeitig arbeitet die EU an der Festlegung neuer Fähigkeitsziele mit dem Horizont 2010 (Stichwort Interoperabilität) und rasch einsetzbarer Kräfte. So genannte *Battlegroups*11 sollen bereits 2007 verfügbar sein. Die gemeinsame Aktion zur Errichtung der *European Defence Agency*/EDA (Agentur für Verteidigungskapazitäten, Entwicklung, Forschung, Beschaffung und Rüstungsgüter) wurde am 12. Juli 2004 im Rahmen der Sitzung des Rates Allgemeine Angelegenheiten formell angenommen. Am ## Kooperation Mit Der Nato Die ESVP soll nicht in Konkurrenz zur NATO entwickelt werden. Vielmehr sollen unnötige Duplizierungen mit der NATO schon aus Kostengründen vermieden werden. Die NATO hat bei ihrem Gipfeltreffen im Frühjahr 1999 zugesagt, der EU für Aufgaben des Krisenmanagements gewisse NATO-Mittel und -Fähigkeiten zur Verfügung stellen zu wollen. Eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen der EU und der NATO wurde im Frühjahr 2003 getroffen (*Berlin Plus*10 ). Militärische EU-Operationen können somit unter Rückgriff auf NATO-Mittel oder autonom durchgeführt werden. Da jeder Mitgliedstaat nur ein "Set" von Streitkräften hat, ist es sinnvoll, diese Kapazitäten - soweit es um Krisenmanagement geht - in Abstimmung mit der NATO zu entwickeln. ## Kapazitäten Was die Erreichung der Fähigkeitsziele anbelangt, so stellte das EUMK fest, dass die EU die Fähigkeit selben Tag haben die 25 EU-Nationen - mit Ausnahme Dänemarks - ihre Absicht bekundet, ab sofort an der EDA teilnehmen zu wollen. 12 Welche Folgerungen sich für Österreich aufgrund der aktuellen sicherheits- und verteidigungspolitischen Ziele der EU ergeben, wird in den folgenden Ausführungen dargestellt. Die Schaffung von militärischen Fähigkeiten für autonome EU-geführte Krisenmanagementoperationen oder Operationen im Zusammenwirken mit anderen internationalen Organisationen zur Erreichung der vollen Operationalität (d. h. ohne Einschränkungen) durch Umsetzung des *European Capabilities Action* Plan (ECAP) und Anwendung des *Capabilities* Development Mechanism (CDM) verlangt 13 ¾ die finanzielle, personelle und materielle Sicherstellung der aktuellen österreichischen Einmeldung14 sowie ¾ die Weiterentwicklung der eingemeldeten österreichischen Kräfte zu einem Beitrag, der der Größe und dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen Österreichs innerhalb der EU entspricht. Ebenso sollten die österreichischen Kräfte in Hinblick auf eine Beteiligung am gesamten Aufgabenspektrum des EU-Krisenmanagements ausgerichtet ![39_image_0.png](39_image_0.png) sein. Die Kooperation und Koordination in verteidigungspolitischen Fragen durch Sicherstellung der Interoperabilität (zur Zeit durch Teilnahme an *NATO*/PfP), Beteiligung an multinationalen Eingreiftruppen (*EUROCORPS, EUROMARFOR, EUROFOR*)15 und Rüstungskooperation (Planung; Forschung & Entwicklung; Beschaffung) erfordert: ¾ bi- und multilaterale Abstimmung der Streitkräfteentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der neuen Bedrohungen, ¾ Steigerung der Interoperabilität durch konsequente Umsetzung der im Rahmen der NATO/PfP verfügbaren Planungsgrundlagen (Prozesse, Dokumente) und Sicherstellung des Zugangs zu diesen Dokumenten, ¾ österreichische Beteiligung (zumindest auf Stabsebene) an multinationalen Eingreiftruppen, ¾ Mitwirkung an multinationalen Rüstungsprojekten. Die Weiterentwicklung der ESVP zu einem mehr gemeinschaftlich orientierten Politikfeld unter Einbeziehung der Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit verlangt die Mitwirkung Österreichs an allen permanenten und anlassbezogenen militärischen Führungsstrukturen16 , aber auch die Sicherstellung einer militärpolitischen Beratung der österreichischen Vertreter in den politisch-diplomatischen EU-Entscheidungsgremien. Zusätzlich sind die österreichischen militärischen Fähigkeiten weiter zu entwickeln, um einen aktiven Beitrag hinsichtlich der Aufgaben, die aus der im EU-Verfassungsvertrag enthaltenen Solidaritätsklausel resultieren, leisten zu können. Mit dem EU-Verfassungsvertrag und den Hand in Hand gehenden Bestrebungen der Weiterentwicklung der GASP/ESVP hat auch der militärische Aspekt auf europäischer Ebene an Bedeutung gewonnen. Das heißt für Österreich, dass die Anstrengungen in der EU in nationales Recht und auch politischen Willen transformiert werden müssen. ## 5.2.1.2 Nato Auf dem Gipfeltreffen der NATO 2002 in Prag billigten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der ![40_image_0.png](40_image_0.png) militärischen Fähigkeiten des Bündnisses, um den sich vor allem aus der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ergebenden Herausforderungen für die Sicherheit des Territoriums der Allianzmitglieder besser begegnen zu können:17 nen, als auch sofort verfügbar und einsatzbereit sein muss. Diese Kräfte müssen volle NATO- und EU-Kompatibilität aufweisen. Der angestrebte Zeitplan sieht die volle Einsatzbereitschaft (full operational capability) bis Oktober 2006 vor. ¾ Verpflichtung zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit (*Prag Capabilities Commitment*): Ziel ist die Verbesserung und Entwicklung militärischer Fähigkeiten in einem Bedrohungsumfeld hoher Intensität. ¾ Konzept für den Einsatz der Allianz im Kampf gegen den Terrorismus, welches grundsätzlich folgende Einsatzarten vorsieht: ¾ Schaffung von NATO-Reaktionskräften (NATO Response Force/NRF): Die NRF stellt einen der Schwerpunkte der Entwicklungen innerhalb der NATO dar und soll letztlich eine Stärke von ca. 29.000 Mann erreichen. Die volle operationelle Einsatzfähigkeit soll bis zum Oktober 2006 hergestellt werden. Das Novum an diesem Projekt ist die Integration von Luft-, Land-, See- und Sondereinsatzkräften innerhalb dieser Streitkraft, die sowohl das ganze Einsatzspektrum von Peacekeeping bis zur Krisenintervention abdecken kön- - Terrorvorbeugung bzw. Abwehr von Terrorangriffen (defensiv) - "Anti Terrorism - defensive measures"; - Kampf gegen Terrorismus (offensiv) – "Counter Terrorism - offensive measures"; - Konsequenzmanagement - "Consequence Management" (Dekontamination, Medical Aid, EOD); - Militärische Zusammenarbeit - "Military Cooperation"; ¾ Straffung der Kommandostrukturen: Die neue Struktur sieht zwei Kommandos auf höchster strategischer Ebene vor: - *Allied Command Transformation* (ACT)18 - *Allied Command Operations* (ACO)19 Das Alliierte Kommando für Fragen der Umgestaltung (*Allied Command Transformation*) wird von der neuen Kommandostruktur nur indirekt beeinflusst, da es sich hiebei nicht um eine militärische Kommandobehörde handelt.20 Der Umbau der operativen Kommandostruktur vollzieht sich hingegen auf zwei verschiedenen Ebenen, der strategischen Ebene und der taktischen Ebene. - Strategische Ebene: Zukünftig wird es nur noch ein operatives Kommando auf höchster Ebene geben - das ACO, das dem heutigen *Supreme Allied Commander Europe* (SACEUR)21 unterstehen wird. Gleichzeitig wird die Zahl der europäischen Hauptquartiere verringert. Auf operativer Ebene wird es nur noch zwei ständige J*oint Force Commands* (JFCs)22 im niederländischen Brunssum und in Neapel mit einigen unterstellten regionalen HQ geben. Das ebenso auf der operativen Ebene befindliche *Joint Headquarters* (JHQ) in Lissabon wird dazu befähigt, ein verlegbares, seegestütztes *Combined Joint Task Force Headquarters* (CJTFHQ) zu errichten. - Taktische Ebene: Sie wird aus sechs Joint Forces Component Commands (JFCCs) bestehen, die im Wesentlichen unterstützende Funktion gegenüber der operativen Ebene besitzen. Verstärkt wird die Struktur noch von vier ständigen *Combined Air Operations* (CAOCs) und zwei beweglichen CAOCs. ## 5.2.1.3 Nato-Partnerschaft Für Den Frieden Der NATO-Gipfel am 10. Jänner 1994 in Brüssel bot den Reformstaaten und den Neutralen neben einer Erweiterung der Aktivitäten des *Nordatlantischen-Kooperationsrates* (NAKR)23 , der 1991 als Grundstein für Dialog und Zusammenarbeit mit Nicht-NATO-Staaten ins Leben gerufen worden war, eine engere Kooperation in militärischen und sicherheitspolitischen Fragen mit der Perspektive einer späteren Aufnahme in die Nordatlantische Allianz an - die Partnerschaft für den Frieden (*Partner- ship for Peace*/PfP). Bei der PfP handelte es sich um ein Angebot zur Erweiterung und Vertiefung der (sicherheits-)politischen und militärischen Zusammenarbeit in ganz Europa. Ziele der Kooperation waren Transparenz der Verteidigungshaushalte, die Förderung demokratischer Kontrolle der Verteidigungsministerien sowie gemeinsame Planung, gemeinsame militärische Übungen und Aufbau von Fähigkeiten, in Bereichen wie Friedenssicherung, Such- und Rettungsdienst sowie humanitären und anderen eventuell zu vereinbarenden Operationen mit NATO-Streitkräften zusammenzuwirken.24 Im September 1996 setzte innerhalb der Allianz ein Prozess ein, der den Ausbau und die Vertiefung der PfP zum Ziel hatte. Bei der *erweiterten PfP* geht es vor allem um eine Stärkung der politischen Konsultationen sowie um die Erweiterung der operativen Rolle (*Peace Support Operations/*PSO) im Sinne von Konfliktverhütung, friedenserhaltenden und -durchsetzenden Einsätzen und humanitärer Hilfe. Am Washingtoner NATO-Gipfel 1999 wurde die erweiterte (vertiefte) Partnerschaft für den Frieden (*Enhanced and more Operational PfP*/EMOP) beschlossen. Das EMOP-Programm verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit bei NATO-geführten "NichtArt. 5-Missionen" zwischen Partnern und der Allianz zu verbessern. EMOP soll, besonders durch das Operational Capabilities Concept (OCC), die Partner auf eine operationelle und intensive Zusammenarbeit mit der Allianz für zukünftige NATO-geführte Operationen besser vorbereiten. Als politischer Rahmen für die erweiterte Zusammenarbeit der NATO- mit den PfP-Staaten fungiert der am 30. Mai 1997 gegründete Euro-Atlantische Partnerschaftsrat/EAPR (*Euro-Atlantic Partnership* Council/EAPC) Er ergänzt die praktische Kooperation im Rahmen der PfP durch regelmäßige Konsultationen zu sicherheitspolitischen Fragen auf Ebene der Botschafter (monatliche Treffen), der Außen- oder Verteidigungsminister (zweimal jährliche Zusammenkunft). Der EAPR wurde gegründet, um jenen Staaten, die im Juli 1997 noch keine Einladung zum NATO-Beitritt erhielten, eine Perspektive zu geben und um den weiteren Dialog und die Kooperation generell auf ein neues und zudem qualitativ höheres Niveau zu heben.25 Derzeit gehören 46 Länder dem EAPR an, der die größte Militärkooperation der Geschichte darstellt. Die NATO und die PfP-Länder bieten jährlich zahlreiche verschiedene Aktivitäten (z.B. Konferenzen, Seminare, Workshops, Kurse) und Übungsvorhaben an, die im so genannten *Partnerschaftsprogramm* (*Partnership Work Programme/*PWP) zusammengefasst werden. Dieses wichtigste Arbeitsdokument der PfP stellt eine Art "Internationalen Ausbildungskalender" dar, aus dem der Partnerstaat jene Vorhaben auswählen kann, die der Erreichung seiner Ziele im Rahmen der PfP dienen. Diese vom Partnerland ausgewählten Aktivitäten werden in das jährlich zu überarbeitende, vom Partnerland zu erstellende nationale Individuelle Partnerschaftsprogramm (*Individual Partnership Programme/*IPP) aufgenommen. Dieses *Individuelle Partnerschaftsprogramm* wird in weiterer Folge von den NATO-Staaten und dem jeweiligen Partnerstaat beschlossen und anschließend unter nationaler Verantwortung umgesetzt. Ein jährliches Überprüfungsverfahren (*IPP-Assessment*) des Individuellen Partnerschaftsprogrammes dient dazu, um eine Rückmeldung für die NATO und den Partnerstaat zu erhalten. ## Planungs- Und Überprüfungsprozess Der alle zwei Jahre stattfindende Planungs- und Überprüfungsprozess (*Planning and Review Process/* PARP) dient zur nationalen Überprüfung und Bewertung jener Kapazitäten und Truppen des Partnerlandes, die für gemeinsame Einsätze im Rahmen der PfP zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen dieses PARP übernehmen Partnerstaaten von der NATO angebotene "Interoperabilitätsziele", die für das Erreichen eines national geplanten Grades der Interoperabilität erforderlich sind, um erfolgversprechend zusammenarbeiten zu können.26 Aus dieser Bewertung leiten sich Konsequenzen für die nationale Streitkräfteplanung ab, die Auswirkungen auf das gesamte Bundesheer haben können.27 ## 5.2.1.4 Sicherheits- Und Verteidigungspolitische Ableitungen Folgende sicherheits- und verteidigungspolitischen Ableitungen sind wesentlich für Österreichs Beziehungen zur NATO sowie deren Initiativen (Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat und Partnerschaft für den Frieden). ## Allgemeine Gesichtspunkte Die PfP bleibt auf absehbare Zeit der Schlüssel Österreichs28 , um Zugang zu den international anerkannten Normen und Standards zu erhalten und dadurch seine Streitkräfte interoperabel zu machen29 . Hiezu ist das breite Spektrum der PfP zur Verbesserung der Interoperabilität zu nutzen. Insbesondere das *Partnership Work Programme* (vergleichbar einem Ausbildungs- und Übungskalender), der Planning and Review Process (zur Festlegung und Überprüfung der Streitkräfteplanung) und das OCC (zur Überprüfung eingemeldeter Kapazitäten) sind dabei wichtige Werkzeuge. Da die NATO-Normen und NATOStandards weitestgehend auch in der EU anerkannt werden, ergeben sich aufgrund der PfP-Mitarbeit aus österreichischer Sicht beträchtliche Synergieeffekte für EU-Zwecke bzw. sind viele Aufgaben im EURahmen ohne intensive PfP-Mitarbeit kaum vorstellbar. Die Vorbereitung und Bereitstellung von international deklarierten österreichischen Kräften muss in einer Form erfolgen, wie sie von der NATO/PfP im Rahmen der Crisis Response Operations/Peace Support Operations (CRO/PSO) auch tatsächlich benötigt werden. Dadurch erfolgt eine Erhöhung der Interoperabilität für die Zusammenarbeit in NATO/PfP geführten Einsätzen. Die o.a. PfP-Werkzeuge sollen auch dazu genutzt werden, die eigenen militärischen Kräfte auf ihre nationalen Aufgaben besser vorzubereiten. Weiters dient die PfP-Mitwirkung der Wahrung sicherheits- und militärpolitischer Interessen. Die Bereitschaft zur Bereitstellung von Kapazitäten ("Level of ambition") wird in Zukunft vermehrt die Position Österreichs gegenüber der NATO und in seinem unmittelbaren geographischen Umfeld bestimmen. Der Zugang zu NATO-Informationen, -Standards und -Normen ist bereits ausreichend möglich, um die Interoperabilität zu verbessern, auch wenn in Teilbereichen noch Weiterentwicklungen anzustreben sind. ## Gipfel Von Prag Neben der Aufstellung der NRF wurde auf dem Prager Gipfel eine "Neue Fähigkeitsinitiative" (*Prague Capabilities Commitment*/PCC) beschlossen, die - vor dem Hintergrund der neuen Bedrohungen (insbesondere Bedrohung durch Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und Trägertechnologie) - die Fähigkeiten der NATO und ihrer Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen stärken soll: ¾ Verbesserung des Schutzes dislozierter Truppen gegen Angriffe mit biologischen und chemischen Kampfstoffen, ¾ strategischer Lufttransport einschließlich Luftbetankung, ¾ Präzisions- und Abstandsbewaffnung, ¾ sichere Führungs- und Kommunikationssysteme, ¾ Aufklärung, ¾ Unterdrückung gegnerischer Luftabwehr, ¾ Kampfunterstützung für dislozierte Truppen. Aus europäischer Sicht ist die Transparenz und Abstimmung zwischen der "Neuen Fähigkeitsinitiative" der NATO und der entsprechenden Fähigkeitsinitiative der EU (*European Capabilities Action Plan*/ ECAP) wichtig, damit sich diese beiden Initiativen gegenseitig ergänzen. ## Rückwirkungen Auf Eu Und Österreich Aus den Beschlüssen von Prag sind vor allem Rückwirkungen durch die NRF und das PCC, die immer wieder in einem engen Entwicklungszusammenhang mit gleichgearteten Initiativen im Rahmen der EU genannt werden, zu erwarten. Im Bereich der Behebung der Fehlbestände (PCC und ECAP) sind die Strukturen zur Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU mit der *"EUNATO Capability Group"* bereits definiert. Die enge Abstimmung der beiden Organisationen in der Capability Group sowie die qualifizierte Teilnahme Österreichs zum Erfahrungsgewinn (Rückschlüsse auf die nationale Streitkräfteplanung) liegen im besonderen österreichischen Interesse. Auch nach der Einnahme der neuen Kommandostruktur und der Aufnahme neuer NATO-Mitglieder steht weiterhin die "Interoperabilität" für Österreich im Vordergrund der Anstrengungen der PfP. ## Ministerielle Richtlinie 2003 Am 27. Mai 2003 wurde ein erster Entwurf der "Ministeriellen Richtlinie 2003" (*Ministerial Guidance* 2003/MG 03) zur Kommentierung an die NATO/PfP Staaten übermittelt. Die MG 03 gibt den politischen Rahmen für einen sechsjährigen Planungszeitraum sowie den Planungsumfang für NATO-geführte PfPOperationen vor. Sie beinhaltet Leitlinien zur zukünftigen Entwicklung des PARP und reflektiert die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Faktoren, welche Auswirkungen auf den Prozess selbst und die PfP-Streitkräfteentwicklung haben. Die MG 03 legt die Prioritäten für den PARP-Bericht (PARP-*Survey*) und die PARP-Bewertung (PARP-*Assessment*), das Ausmaß und den Fokus der Partnerschaftsziele (*Partnership* Goals/PGs) sowie den Bedarf an operationeller Zusammenarbeitsfähigkeit (Interoperabilität) der Partnerkräfte und -fähigkeiten mit denen der Alliierten, fest. Zusätzlich soll die MG 03 eine effektive Koordinierung hinsichtlich der Planung zwischen den Partnern und der NATO sicherstellen sowie einen effizienten Ressourceneinsatz für die Implementierung der PGs enthalten. Anhand der MG 03 ist eindeutig zu erkennen, dass zukünftige Einsätze höhere Anforderungen an die teilnehmenden Streitkräfte stellen werden (Intensität, Ausrüstung, Schutz, Logistik, Entfernung zum Einsatzraum, komplexes Terrain, Einsatzfähigkeit unter extremen klimatischen Bedingungen, Kampfeffizienz).30 ## Eu-Nato Österreich sieht seine sicherheits- und verteidigungspolitischen Interessen vorrangig in der EU gewahrt. Da diese in absehbarer Zeit speziell im oberen Spektrum der *Petersberg-Aufgaben* auf Unterstützung durch NATO-Mittel und Kapazitäten angewiesen sein werden, sind die dafür erforderlichen Modalitäten auch im nationalen Interesse Österreichs gelegen. Durch die NATO-Erweiterung muss sich Österreich ![43_image_0.png](43_image_0.png) auf ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen der NATO und der PfP einstellen. Eine zukünftige österreichische PfP-Zusammenarbeit hätte sich daher verstärkt auf NATO- und EU-Nationen zu konzentrieren. Dies könnte in letzter Konsequenz auch eine selektivere Mitwirkung an PfP-Initiativen bedeuten.31 ## 5.2.1.5 Weltweite Solidarität - Kernaussagen32 Bilaterale Und Regionale Militärische Kooperation Aus militärischer Sicht dienen bilaterale Militärkooperationen v.a. der Verfolgung von Eigeninteressen, die letztlich eine Steigerung der Qualität der Streitkräfte insgesamt bzw. die Herstellung von Interoperabilität bezwecken. Die Komplexität der gegenständlichen Thematik verlangt neben der Berücksichtigung von militärischen Aspekten auch die Beachtung von (gesamt-)staatlichen Interessen, wodurch sich das Österreichische Bundesheer fallweise in einer Geberfunktion wiederfindet. Obwohl der diesbezügliche Aufwand relativ hoch erscheint und manchmal kein unmittelbarer Nutzen für die eigenen Streitkräfte absehbar ist, ist bei allfälligen Änderungen dennoch mit Rücksicht auf andere Interessensbereiche (z.B. BMaA) vorzugehen. So stellen beispielsweise bilaterale Militärkooperationen ein Mittel zur langfristigen Stabilisierung bestimmter Regionen dar. Österreich ist derzeit in zwei multinationalen Militärkooperationen vertreten. Beide wurden in den späten 90er-Jahren gegründet und von Beginn an durch Österreich unterstützt bzw. initiiert und geführt (SHIRBRIG, CENCOOP). ## Solidarität Im Rahmen Der Vereinten Nationen Österreich misst der Tätigkeit der VN traditionell einen großen Stellenwert bei und betrachtet seine VNPolitik als wesentliches außenpolitisches Element.33 Entsprechend den Satzungen der VN profitiert auch Österreich als Kleinstaat von der Möglichkeit der Mitsprache als gleichberechtigter Partner. Österreich hat im VN-System einen höheren internationalen Stellenwert als es seinem Bruttoinlandsprodukt entsprechen würde und hat sich durch aktive Mitarbeit in der Weltorganisation ein hohes Profil erworben. Die generellen außenpolitischen Ziele Österreichs umfassen die Stärkung der Vereinten Nationen nicht zuletzt unter Bedachtnahme auf Wien als VN-Sitz34 . Es liegt daher im österreichischen Interesse, durch Unterstützung der Ziele und der Agenda der VN im Sinne eines gesamtstaatlichen Ansatzes eine Hebung der internationalen Stellung Österreichs zu erreichen, um letztlich damit eine Verbesserung des sicherheitspolitischen Umfeldes zu erzielen. Für diesen sicherheitspolitischen Gewinn sind auch militärische Kräfte beizustellen, die einen wesentlichen Pfeiler der internationalen Solidaritätsleistungen35 Österreichs darstellen36 . ## Solidarität Im Rahmen Der Osze Österreich ist seit Anbeginn Teilnehmer am KSZE/ OSZE-Prozess und verfügt auch über eine entsprechende Vertretung in der OSZE, die im BMaA angesiedelt ist. Um die Beratung der diplomatischen Vertretungen im politisch-militärischen Bereich und die Artikulation militärischer Interessen sicherzustellen, wurde die Funktion des Militärberaters geschaffen (durch BMLV entsandt), die auch in absehbarer Zeit weiter benötigt werden wird. Aus der Teilnahme Österreichs am OSZE-Prozess ergeben sich für Österreich politische Verpflichtungen, aus denen im politisch-militärischen Bereich (Vertrauens- und Sicherheitsbildung) auch Konsequenzen für das BMLV/ÖBH resultieren (Transparenzmaßnahmen, Verifikationsmechanismen, militärische Kontakte usw.). Diese Gesamtaufgabe umfasst Planungs- und Durchführungsaufgaben (BMLV und KdoIE/Truppe). Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit einer Einbindung des BMLV in laufende Verhandlungsprozesse sowohl in Hinblick auf neue Aspekte, als auch im Bereich der Überprüfung/Revision zu diversen politisch-militärischen Themenbereichen, wobei militärische Expertise gefragt ist und BMLV-Interessen so früh wie möglich einzubringen sind. Dies erfolgt durch BMLV/Abteilung Militärpolitik in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachabteilungen. Regionaler Schwerpunkt des BMLV-Engagements ist - abgeleitet aus der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin - Südosteuropa. Gefordert ist in diesem Bereich v.a. militärische Expertise im Rahmen von OSZE-Feldaktivitäten. Die entsprechenden Kapazitäten wären sowohl in der Zentralstelle als auch im nachgeordneten Bereich sicherzustellen. ## Rüstungskontrolle Da die federführende Zuständigkeit für den Bereich Rüstungskontrolle (RüstKontr) im Rahmen der von der Bundesregierung vorgegebenen Sicherheitspolitik beim BMaA liegt, ist eine kontinuierliche Einbringung des BMLV zur Wahrung militärischer Interessen notwendig. Die Aufrechterhaltung des derzeitigen militärischen Beitrages im Rahmen der bestehenden internationalen Verpflichtungen im Bereich der Rüstungskontrolle ist erforderlich und verlangt den Erhalt der diesbezüglichen Expertise im BMLV. Die verstärkte Einbindung des BMLV in umfassende sicherheitspolitische Maßnahmen in den Bereichen Konfliktverhütung, Rüstungskontrolle und Konfliktnachsorge in Form von militärischen Beiträgen verlangt u.a. ¾ einen Beitrag zu den Bemühungen um die Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, ¾ einen militärischen Beitrag zu Präventionsmaßnahmen (z.B. *vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen*/VSBM), ¾ einen militärischen Beitrag der Krisennachsorge zur Wiederherstellung von Stabilität in einer Region (derzeitiger Schwerpunkt Südosteuropa – Balkan), ¾ laufende Verfolgung der Aktivitäten und Einbindung in die Verhandlungsforen der Rüstungskontrolle zur frühzeitigen Erkennung von Tendenzen und Entwicklungen. Die laufende Erfüllung der Meldeverpflichtungen sowie die aktive und passive Durchführung von Inspektionen und Überprüfungen bedürfen der Aufrechterhaltung entsprechender Kapazitäten. ## Internationale Humanitäre Und Katastrophenhilfe (Ihkh) Das internationale Krisenmanagement ist in der ständig enger zusammenrückenden Welt eine selbstverständliche humanitäre Verpflichtung. Im Hinblick auf die immer häufigeren, komplexeren und folgenschwereren humanitären Not- und Krisensituationen wird deutlich, dass Solidarität im Sinne des umfassenden Sicherheitsverständnisses ein klares Profil der österreichischen Kapazitäten und Fähigkeiten erfordert. Dieser Solidaritätsbeitrag zur internationalen Sicherheit in politisch und ökonomisch instabilen Zonen, verschärft durch Notlagen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitspolitik. Das österreichische Profil im humanitären Bereich wird durch die institutionalisierten Beziehungen zu Staaten bzw. Staatengruppen, durch die Verfügbarkeit von Einsatzmodulen für spezielle Einsatzarten oder Szenarien und durch spezifische Ausbildungsangebote bestimmt. Diese Spezialisierung in verschiedenen Bereichen der personellen und materiellen Ressourcen soll die Qualität der österreichischen Präsenz in der *Internationalen humanitären und Katastrophenhilfe* sicherstellen und ihr Erscheinungsbild prägen. Die sicherheitspolitische Grundfunktion des Österreichischen Bundesheeres als Gestaltungsmittel im gesamten Spektrum des internationalen Krisen- und Katastrophenmanagements verpflichtet es gemäß Art 79 B-VG, KSE-BVG und § 2 WG 2001 zur Mitwirkung an der internationalen und nationalen Aufgabenerfüllung im Bereich der humanitären Hilfe bzw. Katastrophenhilfe. Daher muss es weiterhin ein militärisches Engagement Österreichs in diesem Bereich geben. Dabei ist v.a. mit den folgenden Organisationen zusammenzuarbeiten: ¾ Europäische Union; ¾ Vereinte Nationen (hiebei besonders mit dem Office for the Coordination of Humanitarian Affairs/OCHA [MCDU, UNDAC, INSARAG, HMA] und dem Department of Peacekeeping Operations/DPKO); ## ¾ Nato/Pfp (Cep); ¾ Regionale Kooperationen37. Aufgrund seiner Mitgliedschaften in den einzelnen internationalen Organisationen, ist Österreich gefordert, einen entsprechenden Solidaritätsbeitrag zu strukturieren und beizustellen. Die Fähigkeit zu einem militärischen Beitrag im Bereich der internationalen (und auch nationalen) humanitären Hilfe bzw. Katastrophenhilfe im neuen erweiterten Sinne erfordert die Aufstellung von militärischen Kräften38 inklusive Stabsmitgliedern für höhere multinationale Kommanden und die Entsendung von Experten. ## Der Militärische Beitrag Zum Internationalen Krisenmanagement Im Rahmen Der Vereinten Nationen Das ÖBH muss sich vermehrt auf das gesamte Einsatzspektrum vorbereiten. Neben der Ausrichtung in der Organisation der Verbände des ÖBH, der Ausbildung und der Verfahren stellt die Entsendung von Verbindungsoffizieren bereits in Friedenszeiten zu Internationalen Organisationen (IO) und Kommanden (*Operation Headquarters*/OHQ), ein wesentliches Instrument der frühzeitigen Nachrichtenbeschaffung und für die Vertretung der österreichischen Interessen dar. Der Stellenwert Österreichs als VN-Truppensteller ist zu erhalten, indem durch das ÖBH den VN bei Bedarf Kräfte zur Verfügung gestellt werden, die ausgebildete und ausgestattete Truppenkontingente schnell für herkömmliche39 bzw. komplexe40 Friedensoperationen delegieren können. Seitens der VN wird den Truppenstellern kein "Fähigkeitskatalog" (analog den *Petersberg-Aufgaben*) für Kräfte vorgegeben. Die VN-Truppensteller sind vielmehr aufgefordert, den VN eine ihren Möglichkeiten entsprechende Einmeldung mit Kräften beizustellen. Daher sind mögliche österreichische VN-Einmeldungen im Einklang mit den Einmeldungen zu den Strukturen der EU zu beurteilen. Diese Einmeldungen sind in ihrem Umfang und in ihren Fähigkeiten grundsätzlich auch für das VN-Krisenmanagement geeignet. Auch die "robusten Fähigkeiten"41 im VN-Krisenmanagement erfordern keine höhere Qualifikation als die EU-Einmeldungen. Einen anderen Solidaritätsbeitrag stellt die Zurverfügungstellung und das Sponsoring von Kursplätzen/-teilnehmern vor allem aus Afrika an der ÖBH-eigenen Vorbereitung der Soldaten auf internationale Einsätze dar. Die österreichische Außenpolitik (in Bezug auf die Vereinten Nationen) benötigt zur aktiven Unterstützung und Weiterentwicklung des Krisenmanagements der VN auch Leistungen von militärischen Solidaritätsbeiträgen und Ressourcenbeistellungen42 . Die aktive Gestaltungsmitarbeit an den eingeleiteten Reformprozessen der VN-Friedensoperationen ist durch entsprechendes militärisches Engagement (v.a. durch Teilnahme an der Planung) zu unterstützen. Es wird immer mit Szenarien zu rechnen sein, in denen ein aktives Engagement der EU zwar wünschenswert und notwendig wäre, wenngleich die Verlegung einer EU-Friedenstruppe aus politischen, militärischen, finanziellen und operativen Erwägungen von vornherein nicht zweckmäßig oder möglich erscheint. Der Rahmen der VN bietet den Vorteil universeller, erprobter Entscheidungs- und Implementierungsmechanismen. ## 5.2.2 Cimic - Civil-Military Cooperation 5.2.2.1 Rechtliche Grundlagen43 "CIMIC-Leistungen" des Österreichischen Bundesheeres sind nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie unter eine der Aufgaben des Bundesheeres aufgrund des Art. 79 B-VG bzw. des § 1 Z 1 lit. a bis c KSE-BVG subsumierbar sind. Dabei wird im Rahmen der Auslandseinsätze ein sehr breiter Handlungsspielraum möglich sein ("Maßnahmen der Friedenssicherung", "Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe", "Maßnahmen der Such- und Rettungsdienste"). Eine konkrete (verfassungs) rechtliche Beurteilung kann anhand der dargestellten Verfassungsrechtsnormen nur im konkreten Einzelfall erfolgen. Dies bedeutet, dass "CIMIC-Leistungen" im Inland in folgenden Fällen in Betracht kommen: ¾ im Rahmen eines Assistenzeinsatzes nach Art. 79 Abs. 2 B-VG oder ¾ im Rahmen einer (Ausbildungs)tätigkeit zu Tätigkeiten im Rahmen der militärischen Landesverteidigung nach Art. 79 Abs. 1 B-VG (im Sinne einer Erweiterung und Vertiefung jener Kenntnisse und Fähigkeiten, die der Erfüllung einer Aufgabe des Bundesheeres dienen). Demgegenüber kommen "CIMIC-Leistungen" im Ausland in folgenden Fällen in Betracht: ¾ im Rahmen eines Auslandseinsatzes nach § 1 Z 1 lit. a bis c KSE-BVG ("Maßnahmen der Friedenssicherung", "Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe", "Maßnahmen der Such- und Rettungsdienste") oder ¾ im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung, die verfassungsrechtlich der militärischen Landesverteidigung zuzuordnen ist (etwa durch einen reinen Versorgungsflug oder durch eine militärische Ausbildungstätigkeit). "CIMIC-Leistungen" im Ausland, die im Rahmen einer Vor- oder Nachbereitung eines konkreten Auslandseinsatzes erfolgen sollen, können in keinem Fall unter § 1 Z 1 lit. a bis c KSE-BVG subsumiert werden und sind daher verfassungsrechtlich nur dann zulässig, sofern sie der militärischen Landesverteidigung zuzuordnen (siehe oben) sind. "CIMIC-Leistungen" im Ausland, die nach Abschluss eines konkreten Auslandseinsatzes erfolgen sollen, können auch im Rahmen eines anderen Auslandseinsatzes - nach Wechsel der Entsenderegimes - erfolgen (z.B. können solche Leistungen nach Abschluss eines Auslandseinsatzes zur Friedenssicherung nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG im selben Einsatzraum unter dem Titel "Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe" nach § 1 Z 1 lit. b KSE-BVG durchgeführt bzw. fortgesetzt werden, sofern die verfassungsgesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen). ## 5.2.2.2 Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit44 Durch die zunehmende Komplexität von Krisen können diese oft nur mehr im Zusammenwirken aller zur Verfügung stehenden zivilen und militärischen Ressourcen bewältigt werden. Die Voraussetzung für einen gemeinsamen Einsatz stellt daher eine effektive Zusammenarbeit zwischen den zivilen und militärischen Institutionen dar. Die Zielsetzung von *Civil-Military Cooperation* (CIMIC) besteht darin, das Handeln von militärischen und zivilen Organisationen im Hinblick auf die Stabilisierung und Rekonstruktion einer Krisenregion zu optimieren. Durch effektive CIMIC kann überdies die Dauer und Intensität bewaffneter Auseinandersetzungen sowie des militärischen Engagements im jeweiligen Konflikt reduziert werden. CIMIC umfasst im Wesentlichen drei Aktivitätsbereiche: ## ¾ **Durch Die Unterstützung Der Eingesetzten Militärischen Verbände** werden zivile Ressourcen im Einsatzraum nutzbar gemacht, die der Wahrnehmung des militärischen Auftrages dienen. Dies geschieht in Kooperation mit den lokalen zivilen formellen und informellen Entscheidungsträgern. ## ¾ **Die Unterstützung Ziviler Organisationen Und** ![47_Image_0.Png](47_Image_0.Png) Des Zivilen Umfeldes umfasst die Planung, die Koordinierung und die Unterstützung von Maßnahmen ziviler Organisationen zur Stabilisierung und Hilfeleistung. In kritischen Anlassfällen - insbesondere zu Beginn eines Kri-senreaktionseinsatzes - muss auch das Bundesheer für Aufgaben zur Verfügung stehen können, welche üblicherweise durch zivile Stellen bzw. Non-Governmental Organisations (NGOs) wahrzunehmen wären. ## ¾ **Die Unterstützung Ziviler Wirtschaftsorientierter Stellen** umfasst vor allem die Mithilfe bei der Koordinierung und die Unterstützung von Maßnahmen, die den Aufbau der lokalen Infrastruktur im Einsatzraum fördern. Dieser Beitrag soll zur Konsolidierung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung und damit auch zu einer rascheren Verringerung bzw. Beendigung der militärischen Mission beisteuern. Zunächst ist festzuhalten, dass friedensunterstützende Einsätze dazu dienen, bewaffnete Konflikte unmittelbar einzudämmen, deren Ausbruch zu verhindern, Waffenstillstands- oder Friedensabkommen zu überwachen und letztlich die Voraussetzungen für einen dauerhaften friedlichen Zustand zu schaffen. Dazu sind als Voraussetzungen das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation zwischen den zivilen und militärischen Akteuren erforderlich. CIMIC als militärische Schnittstelle zum zivilen Bereich ist daher im Sinne von "Schaffen akzeptierter und annehmbarer Lebensbedingungen für die Bevölkerung" als strategisches Ziel der friedensunterstützenden Einsätze anzusehen. Für den CIMIC-Bereich wird damit die Rolle des Einwirkens auf das strategische Ziel zur vorrangigen Leitlinie. Dies konkurriert nicht mit dem grundsätzlich hinter dem Einsatz stehenden "Prinzip der Humanität". Weil gerade die unmittelbare Einwirkung auf das politische Ziel über die direkte humanitäre und wirtschaftliche Hilfe erzielt werden kann. ## 5.2.2.3 Wechselbeziehungen Zwischen Sicherheit Und Wirtschaft CIMIC kann aber auch der Positionierung Österreichs und seiner Wirtschaft im Einsatzraum dienen. Die engen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen zwischen Sicherheit und Wirtschaft haben nachhaltige Auswirkungen auf Aktivitätsbereiche und Realisierungserfordernisse beider Seiten. Im Hinblick auf eine gemeinsame europäische Verteidigung sowie eine unbeschränkte Teilnahme an der europäischen Rüstungskooperation ist die laufende wirtschaftspolitische Analyse unter sicherheitsspezifischen Gesichtspunkten ebenso bedeutsam wie die Berücksichtigung ökonomischer Gegebenheiten in sicherheitspolitischen Lagebeurteilungen. Die CIMIC-Leistungen des ÖBH umfassen personelle und materielle Dienstleistungen sowie - für spezielle CIMIC-Vorhaben des ÖBH - auch finanzielle Unterstützungsleistungen. Je nach Anlassfall können durch das eingesetzte CIMIC-Personal weiterführende Hilfestellungen im Vorfeld der Planung und Durchführung von Notsanierungen und Baumaßnahmen für NGOs erfolgen. Dabei werden nur jene Maßnahmen unterstützt, welche einer "Hilfe zur Selbsthilfe" der Bevölkerung vor Ort nicht entgegenstehen. Zivil-militärische Zusammenarbeit setzt voraus, dass der zuständige Personenkreis - im weiteren Sinn das "CIMIC-Personal" - sowohl den kommunikativen wie fachlichen Anforderungen entspricht. Unmittelbar vor Antritt einer Mission verlangt eine Kooperation mit zivilen Kräften die dazu nötige Koordination der einsatzbereiten ¾ personellen, ¾ materiellen und ¾ finanziellen Mittel, ¾ die Abstimmung der geplanten Vorgehensweise im Einsatzraum sowie ¾ eine gemeinsame Auswertung der verfügbaren Informationen über die vorherrschende Krisensituation und ¾ zwingend zu beachtende kulturelle Gegebenheiten der betroffenen Bevölkerung, sofern deren Nichtbeachtung Hilfsmaßnahmen behindern würden. Neben der Vermittlung von grundlegenden Ausbildungsinhalten über friedensunterstützende Operationen kommt einsatzraumspezifischen Ausbildungs- ![48_image_0.png](48_image_0.png) tiv) werden österreichische Hilfeleistungen durch das CIMIC-Element des österreichischen Kontingentes unterstützt. Es erfolgen Nothilfeleistungen zur Sicherung des Überlebens im Winter, Unterstützung beim Aufbau medizinischer Infrastruktur und von Schuleinrichtungen sowie diverse Aktionen zu den Themen "Verständigung zwischen einzelnen Ethnien" und "Kinder weg von der Straße". Während des Einsatzes in Afghanistan wurde das CIMIC-Team vom *Austrian Contingent* (AUCON) von der deutschen *Lead Nation* angefordert und war während seines Einsatzes in das deutsche CIMICElement integriert. Es gab insgesamt vier CIMIC-Trupps mit österreichischer Beteiligung. Diese sah vorrangig nur eine Unterstützung in personeller Sicht vor. Das Schwerinhalten vorrangig Bedeutung zu, weil damit die konkrete zivil-militärische Zusammenarbeit am Einsatzort und die nötigen Synergieeffekte für Hilfeleistungen angesprochen werden können. ## 5.2.2.4 **Konkrete Maßnahmen Im Einsatz** Bei Einsätzen wie z.B. im Kosovo (im ER laufen derzeit 21 CIMIC-Projekte, davon sind drei nicht akgewicht des Einsatzes sollte die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheitsstruktur in Kabul sein. Abgeschlossene Projekte unter österreichischer Beteiligung waren z.B.: ¾ Verteilung von Schulsachen an Schulen in verschiedenen Distrikten, ¾ Verteilung von Sehbehelfen in Augenkliniken, ¾ Übergabe eines mobilen Röntgengerätes an ein ![49_image_0.png](49_image_0.png) Krankenhaus, ¾ Errichtung von Schulen, Kindergärten, Polizeistationen, Polizeiwerkstätten, eines Spielplatzes, einer Krankenhausküche sowie eines Brunnenprojektes. Ausschließlich durch Österreich finanziert und durch das CIMIC-Team verwirklicht wurden vier Kindergärten sowie eine Krankenhausküche. Die Mittel hierfür wurden von diversen Organisationen sowie vom BMaA aufgebracht und durch das KdoIE weitergeleitet und verteilt. ## 5.3 Österreichische Sicherheits- Und Verteidigungsdoktrin Am 12. Dezember 2001 verabschiedete der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine neue Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, die dem sicherheitspolitischen Paradigmenwechsel nach 1989 Rechnung trug. Schon am 16. November 2001 war in einem breiten nationalen Konsens die Etablierung eines *Nationalen Sicherheitsrates* (NSR) per Gesetz verfügt worden.45 Durch diese zwei Ereignisse erfuhren sowohl die Konzeption als auch die Struktur zur Behandlung sicherheitspolitisch relevanter Themen substantielle Veränderungen. Mit der Erstellung der neuen Doktrin sollte den sicherheitspolitischen Entwicklungen Rechnung getragen werden. In diesem Bestreben folgt sie deshalb drei Leitlinien: ¾ Der österreichischen Sicherheitspolitik liegt das Prinzip der Umfassenden Sicherheit zugrunde, ¾ Das *Prinzip der präventiven Sicherheit* löst das Bedrohungsreaktionskonzept ab. Die aktive Teilnahme an internationalen Maßnahmen zur Konfliktverhütung und des Krisenmanagements ist für Österreich ein wichtiger Bestandteil seiner Sicherheitspolitik. ¾ Das *Prinzip der europäischen Solidarität* ersetzt das Konzept einer autonomen Sicherheitspolitik. Die Sicherheit Österreichs und der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken sind nicht im Alleingang, sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen. Die *Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin* stellt im ersten Teil ein Konzentrat des Analyseteils dar, dessen Entwurf von einer Expertenkommission im Jahre 2000 erstellt und am 23. Jänner 2001 dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet wurde. Dieser Analyseteil bildet das Basispapier für die "Allgemeinen Erwägungen" und stellt den sicherheitspolitischen Paradigmenwechsel in Europa nach 1989 und der österreichischen Sicherheitslage sowie Österreichs Integration und solidarische Mitwirkung in internationalen Organisationen dar.46 Konkrete Handlungsanleitungen für die Ausgestaltung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind im zweiten Teil der Doktrin, der Entschließung des Nationalrates, als "Empfehlungen" angeführt. In den neun allgemeinen Empfehlungen zur Gestaltung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird insbesondere auf die entscheidende Bedeutung der Einbeziehung der Gesellschaft durch umfassende und laufende Information sowie auf die Notwendigkeit des Auf- und Ausbaus sicherheitspolitischer Forschungsexpertise verwiesen. Die explizite Erwähnung der Sicherstellung lebensnotwendiger Ressourcen sowie der Schutz strategischer Infrastruktur stellen thematisch ein gewisses Novum dar und sind im Lichte der Entwicklungen seit 1989 wegweisend für zukünftige Herausforderungen. Ein klares Bekenntnis zur aktiven und solidarischen Mitwirkung an der gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und deren Weiterentwicklung findet sich in den 14 "Außenpolitischen Aspekten". Bezüglich der Gestaltung der Verteidigungspolitik das sowohl den militärischen als auch den nichtmilitärischen Aspekten der Sicherheit entsprechende Bedeutung beimisst. lässt sich ein entsprechender Grundauftrag und ein daraus resultierendes Mengengerüst ableiten. Im Wesentlichen kann dabei von zwei Säulen ausgegangen werden - dem Schutz und der Verteidigung Österreichs und seiner Bevölkerung sowie dem Beitrag zu internationalen Friedenseinsätzen, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union. Die Grundsätze, nach denen Österreichs Politik der inneren Sicherheit gestaltet werden soll, betonen vor allem demokratiepolitische und rechtsstaatliche Aspekte. Sie orientieren sich primär an der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie der Teilnahme am zivilen Krisenmanagement der EU. Mit der Verabschiedung der Doktrin am 12. Dezember 2001 wurde nur einer von mehreren Schritten gesetzt. So findet sich am Ende der Entschließung das Ersuchen des Nationalrates an die Bundesregierung, auf Grundlage der vorliegenden Empfehlungen für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten. Diese sollten insbesondere jene Maßnahmen enthalten, die zur Umsetzung der Empfehlungen erforderlich sind. Neben den in der Doktrin bereits angeführten Bereichen der Außenund Verteidigungspolitik sowie Innere Sicherheit sollen auch Teilstrategien zur Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Infrastruktur-, Finanz-, sowie zur Bildungsund Informationspolitik ausgearbeitet werden. Mit der Verabschiedung der Gesamt- und Teilstrategien wäre somit die dritte Phase des Doktrinenprozesses abgeschlossen. Damit wäre auch die materielle Voraussetzung zur Ablöse des 1983 von der damaligen Bundesregierung beschlossenen "Landesverteidigungsplanes" (LV-Planes) geschaffen. ## 5.4 Nationaler Sicherheitsrat Am 17. November 2001 ist das Bundesgesetz über ![50_image_0.png](50_image_0.png) die Errichtung eines *Nationalen Sicherheitsrates* (NSR) in Kraft getreten. Aufgrund der Erfahrungen der politischen Praxis hat sich gezeigt, dass Fragen der österreichischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Integrationspolitik bisher parallel in verschiedenen Beratungsgremien der Bundesregierung, im so genannten EU-Hauptausschuss des Nationalrates und im Bundesrat behandelt wurden. Im Sinne einer Straffung und Effizienzsteigerung wurde beschlossen, den Rat für Auswärtige Angelegenheiten und den Landesverteidigungsrat in einem einzigen Beratungsgremium (NSR) zusammenzulegen.47 Als aktueller Hintergrund haben die Attentate in New York und Washington 2001 sowie insbesondere die daran anschließenden konzertierten Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus das unabdingbare Erfordernis einer effizienten und einheitlichen Plattform für dementsprechende Beratungen bestätigt. Der neu geschaffene NSR nimmt - in Anlehnung an die Aufgaben der bisherigen Gremien - Beratungsaufgaben gegenüber der Bundesregierung wahr und erteilt auch sachdienliche Empfehlungen. Weiters soll der NSR dazu beitragen, die Zusammenarbeit der im Nationalrat vertretenen Parteien auf dem Gebiet der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu verbessern und die Entscheidungsgrundlagen für die verantwortlichen Organe des Staates zu erarbeiten. ## 5.4.1 Aufgaben Der Nationale Sicherheitsrat ist als selbständiges Kollegialorgan auf der Ebene der obersten Organe der Vollziehung und der Organe der Bundesgesetzgebung beim Bundeskanzleramt eingerichtet und umfasst die Aufgabenbereiche des Rates für Auswärtige Angelegenheiten und des Landesverteidigungsrates. Primäre Aufgabe des Rates ist die Beratung der Bundesregierung und der einzelnen Bundesminister in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Darunter fallen unter anderem auch Angelegenheiten, für die früher der Landesverteidigungsrat zuständig war: ¾ Angelegenheiten der militärischen Landesverteidigung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und über die Zuständigkeit des Bundesministers für Landesverteidigung hinausgehen, ¾ Anhörung vor der Beschlussfassung der Bundesregierung, jedenfalls aber vor der Erstattung eines Vorschlages an den Bundespräsidenten auf Verfügung der Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzpräsenzdienst oder zum Aufschubpräsenzdienst durch den Bundespräsidenten, sofern nicht Gefahr in Verzug vorliegt und ¾ Anhörung vor der Verfügung der Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzpräsenzdienst oder zum Aufschubpräsenzdienst oder zu außerordentlichen Übungen durch den Bundesminister für Landesverteidigung, sofern nicht Gefahr in Verzug vorliegt. Weiters ist der Rat bei Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach Artikel 23f Abs. 3 B-VG (so genannte *PetersbergAufgaben*) und bei Angelegenheiten des Kapitels VII der Charta der Vereinten Nationen (Maßnahmen bei Bedrohung des Friedens, bei Friedensbrüchen und Angriffshandlungen) zu hören. Zusätzlich können Regierungsmitglieder, die dem Rat angehören, sowie die von den politischen Parteien entsandten Vertreter Themen, die ihrer Ansicht nach von grundsätzlicher Bedeutung sind, zum Gegenstand der Beratungen machen, d.h. der Rat ist zu einer sonstigen Angelegenheit der Außen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik zu hören, wenn dies ein beschließendes Mitglied verlangt. ## 5.4.2 Zusammensetzung Der NSR besteht aus dem Bundeskanzler als Vorsitzenden, dem Vizekanzler, dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, dem Bundesminister für Landesverteidigung, dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Justiz sowie aus 11 Vertretern der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien entsprechend ihrer Mandatsstärke (sowohl Nationalratsabgeordnete als auch Bundesratsmitglieder) als ständige stimmberechtigte Mitglieder. Darüber hinaus gehört dem Rat mit beratender Stimme ein Beamter der Präsidentschaftskanzlei, ein Vertreter des Vorsitzenden der Landeshauptmännerkonferenz, der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten, der Chef des Generalstabes, der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit sowie je ein weiterer vom Bundeskanzler, vom Vizekanzler, vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und vom Bundesminister für Landesverteidigung zu bestimmender, fachlich geeigneter Ressortangehöriger an. Zusätzlich sind jeweils sachlich in Betracht kommende weitere Bundesminister oder Staatssekretäre beizuziehen, allenfalls auch Landeshauptleute bzw. sachkundige Personen. Im Normalfall tagt der Rat zumindest alle sechs Monate. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Rates kann jedoch jederzeit die Einberufung des Rates durch den Bundeskanzler binnen 14 Tagen verlangen. ## 5.5 Europäische Sicherheitsstrategie (Ess) Die europäischen Dissonanzen während der IrakKrise haben gezeigt, dass eine kohärente Außen- und Sicherheitspolitik nur unter Zugrundelegung eines gemeinsamen strategischen Konzeptes Aussicht auf Erfolg hat. Im Juni 2003 präsentierte der *Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik*, Javier Solana, den Textentwurf der *Europäischen Sicherheitsstrategie*, die dann beim Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 verabschiedet wurde. Die EU-Strategie gliedert sich in drei zusammenhängende und sich gegenseitig beeinflussende Kapitel: Der erste Teil "Neue Bedrohungen in einem neuen Sicherheitsumfeld" behandelt das Sicherheitsumfeld: Globale Herausforderungen und Hauptbedrohungen mit den Komponenten Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme, Regionale Konflikte, Scheitern von Staaten (failed states) sowie das organisierte grenzüberschreitende Verbrechen. Das zweite Kapitel umfasst die "Strategischen Ziele" und weist gleich zu Beginn darauf hin, dass die neuen Bedrohungen "dynamischer Art" seien "und die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen" werde. Im Gegensatz zu den USA steht in der EU die Konflikt-Prävention und Bedrohungs-Prävention im Vordergrund. Weil es sich im Unterschied zum Kalten Krieg nicht mehr um rein militärische Bedrohungen handelt, könne z.B. bei der Terrorismusbekämpfung "eine Mischung geheimdienstlicher, polizeilicher, rechtlicher, militärischer und anderer Mittel" angebracht sein. Die EU setzt sich auf der Ebene des Völkerrechts für eine Stärkung des multilateralen Systems ein und befürwortet einen effizienten Multilateralismus. Das transatlantische Verhältnis zählt für die EU zu den "tragenden Elementen des internationalen Systems". Die EU will keine Konkurrenz zur NATO bilden, sondern den europäischen Pfeiler dieser Organisation stärken.48 Das dritte Kapitel des Papiers befasst sich mit den "Auswirkungen auf die Europäische Politik". Für die EU ist die Entwicklung einer "Strategie-Kultur", die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Handeln fördert, von großer Bedeutung. Zudem ist die Transformation der Streitkräfte in flexible, rasch einsatzfähige mobile Kräfte wesentlich. Für die EU bedeutet der Einsatz militärischer Gewalt immer das letzte Mittel. Vorher müssten sämtliche Mittel der präventiven Diplomatie ausgeschöpft werden. Neben der Stärkung der zivilen KrisenmanagementKapazitäten und der Stärkung der diplomatischen Fähigkeiten soll die strategische Partnerschaft zwischen EU und NATO ausgebaut sowie der strategischen Partnerschaft mit Russland mehr Bedeutung beigemessen werden. Ebenso sollen strategische Partnerschaften mit Japan, China, Indien und Kanada entwickelt werden. Mit der Annahme der Sicherheitsstrategie hat die EU eine neue Qualität des sicherheitspolitischen Denkens erreicht, indem man eine gemeinsame Bedrohungsanalyse und daraus ableitend gemeinsame Schlussfolgerungen gezogen hat. Für die Glaubwürdigkeit der EU ist es wesentlich, dass die ESS schrittweise umgesetzt wird.49 ## 5.5.1 Vergleich Zwischen Usa Und Eu Die *National Security Strategy* (NSS) der USA ist eine nationale Gesamtstrategie einschließlich klarer Durchführungskonzepte, während die EU-Strategie eine supranationale Absichtserklärung ist, deren Durchführungsbestimmungen nach wie vor offen sind. Bei der Einschätzung der Bedrohungslage sind beide Strategien nahezu deckungsgleich. Beide zielen auf eine aktive Verteidigungspolitik ab, wenngleich sich Mittel und Wege unterscheiden. Die NSS sieht die "beste Verteidigung in einer guten Offensive" und behält sich das Recht auf präemptive Interventionen ("Präventivschlag") vor. Die USA sind – im Gegensatz zur EU - gewillt, notfalls außerhalb multilateraler Strukturen zu handeln. Während die US-Strategie von einer globalen Sichtweise und eben solchen Sicherheitsinteressen ausgeht, ist Europa stark kontinental-regional zentriert und hat seine Interessen in der unmittelbaren Nachbarschaft.50 ## 5.6 Militärpolitik Und Militärstrategie 5.6.1 Militärpolitik Die sicherheitspolitische Lage Österreichs ist untrennbar mit der Lage in Europa verbunden. Aus dieser Situation leiten sich die militärpolitischen Konsequenzen ab. Österreichs Sicherheitsziele sind neben der nationalen Verteidigung vor allem die europäische Zusammenarbeit sowie die volle Teilnahme an der europäischen Sicherheit. Diese Ziele sind im EUVertrag und in der österreichischen Verfassung begründet. Die Militärpolitik erfasst und steuert dabei alle auf das Ausland bezugnehmenden Aspekte der Verteidigungspolitik.51 Im Verteidigungsressort ist für diese Agenden im Bereich des Generalstabes die Abteilung *Militärpolitik* (MilPol) zuständig. Eine wesentliche Aufgabe liegt in der Erarbeitung des "Militärpolitischen Beitrages" zur Beurteilung der internationalen Beziehungen. Weiters erfolgt die "Militärpolitische Interessensvertretung" in internationalen, supranationalen und multilateralen Gremien sowie die Militärberatung anderer Ressorts. Aufgrund der vermehrten internationalen Aufgabenstellung des Bundesheeres wird von MilPol die Vorbereitung, Einleitung, Überwachung und Verfolgung von internationalen Vereinbarungen im Wirkungsbereich der Militärpolitik wahrgenommen. Weitere Aufgabenbereiche umfassen: Internationale Abrüstung, Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung von MVW, Verifikation und Vertrauensbildung sowie militärpolitische Angelegenheiten des internationalen Krisenmanagements. ## 5.6.2 Militärstrategie52 Militärstrategie (MilStrat) als Teilstrategie ist die Vorbereitung und der Einsatz der Streitkräfte in politisch sinnvoller Weise im Rahmen der gesamtstrategischen Zielsetzung. Militärstrategische Planung leitet sich aus den strategischen Zielen eines Staates ab und ist mittel- bis langfristig orientiert. Sie umfasst eine dreidimensionale Bedrohungsanalyse: Fähigkeiten/Potential des Gegners; wahrscheinliche Absichten (Politik) des Gegners sowie Ungewissheiten (Risikoabwägung und Wahrscheinlichkeit). Sie orientiert sich am eigenen Potential und an den eigenen Möglichkeiten. Im Rahmen der Militärstrategie sind viele Themenfelder umfassend anzusprechen. Beispiele dafür sind Finanzierung der Streitkräfte, ihre Entwicklung, Ausbildung und Einsatzverfahren, Abstimmung mit der politischen Führung, Streitkräftestruktur und Organisationsformen der Armee, Einfluss von modernen Technologien, der Einfluss der politischen und öffentlichen Diskussion sowie der Massenmedien ![53_image_0.png](53_image_0.png) usw.53 Die strategische Führung unseres Staates wird durch die politischen Organe der Staatsführung (Bundespräsident, Nationalrat, Bundesregierung/Ministerrat, Bundesminister für Landesverteidigung und in besonders definierten Fällen gemäß B-VG Art. 102 (6) auch der Landeshauptmann/die Landeshauptleute) wahrgenommen.54 Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist ein Teil der strategischen Führung und verfolgt in seinem Bereich die Militärstrategie. In diesem Zusammenhang werden militärstrategische Ziele und deren Erreichung im Wege des Wehrsystems, der Rahmenvorgaben zur Friedens- und Einsatzstruktur (Heeresgliederung), der militärstrategischen Verfahren und des Aufbietungssystems definiert. Die militärstrategische Führung hat in Umsetzung des politischen Zieles das militärstrategische Ziel, zeitliche Vorgaben, den Einsatzraum, die verfügbaren Kräfte (nach Umfang, Art und allenfalls zeitlicher Verfügbarkeit) und Mittel, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, die Ressourcen des Bereiches (Regelungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit), andere Vorgaben und Auflagen (z.B. Verhältnismäßigkeit) sowie etwaige Rahmenbedingungen festzulegen.55 ## 5.6.3 Rüstungspolitik Der Verteidigungsbedarf verlangt u.a. auch einen Anteil am volkswirtschaftlichen Kapital- und Produktionsmittelbestand. Durch die Rüstungspolitik, als Teil der österreichischen Verteidigungspolitik, wird dabei im volkswirtschaftlichen und internationalen Kontext die effektive und effiziente Deckung der materiellen Bedürfnisse des Bundesheeres zur Erfüllung nationaler und internationaler Aufgabenstellungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht gewährleistet. Die politische Dimension der Bereitstellung entsprechender Ressourcen für das Bundesheer kann seit Beginn der 90er Jahre als zunehmend international dominiert betrachtet werden. Die Mitgliedschaft Österreichs in internationalen Organisationen wie der Europäischen Union, der Partnerschaft für den Frieden im Rahmen der NATO oder der *Western European Armaments Group/Organisation* (WEAG/ WEAO), eröffnet die Teilnahmemöglichkeit an kooperativen Lösungen im Rahmen von Beschaffung, Betrieb, Forschung und Entwicklung. Diese Aktivitäten sind wiederum von besonderer Bedeutung für die Nutzbarmachung der Ergebnisse im nationalen Bereich, einschließlich all seiner "Spin-off-Potentiale" für den zivilen Bereich.56 Im ÖBH werden die rüstungspolitischen Angelegenheiten von der Abteilung Rüstungspolitik (RüstPol) im Rüstungsstab u.a. durch folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen: Rüstungspolitik nach Weisungen des *Nationalen Rüstungsdirektors*; Rüstungswirtschaft, Gegengeschäfte und Technologiekooperation; zusammenfassende Behandlung von Angelegenheiten des Rüstungsstabes; Unterstützung des Leiters des Rüstungsstabes in seiner Funktion als Nationaler Rüstungsdirektor und Führung des *National Armament Directors Representative*. ## 5.7 Wehrsystem Österreichs 5.7.1 Allgemeines Grundlage für die Aufstellung eines Heeres ist das Wehrsystem. Hier ist nach zwei Kriterien zu unterscheiden. Erstens nach der Art und Weise der Aufbringung und Ergänzung, also der Personalgewinnung. Hiebei kann man zwischen den Grundmustern der allgemeinen Wehrpflicht, der Auswahlwehrpflicht (selektiven Wehrpflicht) und der freiwilligen Anwerbung von Personal (Berufsheer, Freiwilligenheer, "Fremdenlegion") unterscheiden.57 Ein zweites Kriterium ist die Art und Weise der "Herstellung der Einsatzorganisation", d. h. wie diese Organisation - das Einsatzheer - gebildet wird. Hiebei kann man zwischen dem Präsenzsystem (dem "stehenden Heer" oder "Präsenzheer"), der Kaderrahmenorganisation und dem Milizsystem unterscheiden. In vieler Hinsicht treten Mischformen (etwa ein Freiwilligenheer, das im Bedarfsfall durch Milizsoldaten ergänzt wird) zutage, da es sich bei den oben genannten Wehr- und Organisationsformen um idealtypische Systeme handelt. Im Folgenden werden Systeme und Möglichkeiten für die Aufbringung kurz dargestellt: 58 Wehrpflichtarmee: *Die Auffüllung und Ergänzung der Mannschaften erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, in Österreich* eingeschränkt auf die männliche Bevölkerung, während die Kaderstellen in der Regel von Berufs- oder Zeitsoldaten besetzt werden. Verschiedene Ausschließungsgründe - gesellschaftliche Rahmenbedingungen (z.B. Dauer des Zivildienstes) oder Untauglichkeit - engen jedoch die Aufbringung der Wehrpflichtigen ein. Selektive Wehrpflicht: *Diese ist durch einen* hohen Grad an Ausnahmefällen (etwa bei Hochschulstudien) gekennzeichnet, die eine Befreiung von der Wehrpflicht erwirken. Allgemeine Dienstpflicht (Gesellschaftsdienst): Dienstverpflichtung, die sich sowohl auf den Wehrdienst als auch auf den Zivildienst erstreckt (Zivilschutz, Rettungsdienst, Behinderten- und Altenbetreuung, Hilfsdienst im Ausland); Die Zuteilung zu den Dienstformen erfolgt gemäß freiwilliger Meldung und nach Maßgabe der Dienstplätze.59 Milizsystem: Heeresorganisation, die sich im Wesentlichen auf die Ausbildung und Ausrüstung des Personals konzentriert und in Friedenszeiten keine oder nur wenige Einsatzverbände aufweist. Je nach Friedensgliederung ist aktives Kaderpersonal für die Ausübung bestimmter Funktionen in den Einsatzverbänden vorgesehen. Diese Verbände werden durch Milizsoldaten im Rahmen einer Voll- oder Teilmobilmachung aufgefüllt. Kadermiliz: Heeresorganisationen, die einen relativ großen Kader an aktivem Führungspersonal für die künftigen Einsatzverbände bereitstellt. Kaderrahmenarmee: Organisation, deren vorgesehene Einsatzverbände bereits im Frieden das volle Führungs- und Funktionspersonal, also den "Rahmen" besitzen und die im Einsatzfall durch ausgebildete Reservisten auf Sollstärke aufgefüllt werden. Freiwilligenarmee/Berufsarmee: *Die Personalaufbringung findet ausschließlich durch freiwillig dienende Soldaten statt, die ihren Dienst über* eine bestimmte Zeitdauer hinweg leisten; stehen sie bis zu ihrer Pensionierung oder bis zur Dienstunfähigkeit in Verwendung, handelt es sich um Berufssoldaten; Zeitsoldaten dienen aufgrund ihres Vertrages begrenzte Zeit und können je nach Vertrag in weiterer Folge für Funktionen in der Miliz/Reserve bei Truppenübungen oder bei Mobilmachung zur Verfügung stehen. In letzter Zeit ist in Europa ein Trend zu Freiwilligenarmeen zu erkennen. Stehendes Heer (Präsenzarmee): Streitkräfte, die bereits im Frieden auf den Einsatzfall hin ausgebildet, gegliedert und ausgerüstet werden und die kurzfristig ohne Mobilmachung zur Verfügung stehen. Es ist dabei zweitrangig, ob die Personalaufbringung durch Freiwillige oder durch Wehrpflichtige bzw. durch beide erfolgt; wichtig ist vielmehr die Zielsetzung, bereits im Frieden über ausreichende Streitkräfte, gemessen an der Bedrohung, zu verfügen. ## 5.7.2 **Grundsätze Des Milizsystems** Miliz wird für die Bezeichnung von Streitkräften verwendet, die - im Gegensatz zu stehenden Heeren – nur zu Ausbildungszwecken und für den konkreten Einsatzfall aufgeboten werden. Folgende Merkmale sind idealtypisch: Eine tendenziell möglichst vollständige Heranziehung aller Wehrfähigen zur Ableistung von Verteidigungsaufgaben eines Gemeinwesens; eine zeitliche Inanspruchnahme in Form einer relativ kurzen Erstausbildungsperiode und daran anschließende kurzfristige Abschnitte von Sekundärausbildung; die Planung und Durchführung von Ausbildung und Einsatz der Miliz unter einer möglichst starken Verantwortung Milizangehöriger; das erkennbare Vorhandensein des Milizheeres auch schon in Zeiten relativen Friedens; eine möglichst hohe Akzeptanz des Milizheeres in der Gesamtbevölkerung. Milizsystem bedeutet, dass die Einsatzorganisation zum überwiegenden Teil von den Wehrpflichtigen des Milizstandes getragen wird, die im Bedarfsfall für Aufgaben, deren Bewältigung über die Kapazität der präsenten Kräfte hinausgehen, zum Einsatz kommen. In Friedenszeiten verfügt das Milizsystem über keine oder nur einige wenige Einsatzverbände. Man konzentriert sich im Wesentlichen auf die Ausbildung vor allem der Mannschaften, aber auch des Offiziersund Unteroffizierspersonals. Hiebei hängt es von der jeweiligen Friedensorganisation ab, inwieweit aktives Führungspersonal bereits im Frieden für die Verwendung in bestimmten Positionen in den künftigen Einsatzverbänden, die mit Milizsoldaten aufgefüllt werden, bestimmt ist. Steht ein relativ großer Aktivkader für die künftigen Verbände zur Verfügung, nähert man sich dem System der "Kadermiliz". Die wenigen bereits im Frieden vorhandenen Einsatzverbände werden meist für Übungszwecke oder als Bereitschaftstruppen aufgestellt, während die Masse des Personals erst nach Mobilmachung herangezogen wird. Stützt man sich bei der Aufbringung der Milizsoldaten überwiegend auf Freiwillige, die sich zu einem längeren Dienst in der Reserveorganisation verpflichtet haben, kann man von einer "Freiwilligenmiliz" sprechen. Kommt es zur Aufbringung des Milizpersonals nach territorialem Prinzip, d. h. dass die Milizsoldaten im Bedarfsfall in der Nähe ihres Heimatortes ausgebildet und auch in heimatnahe Einsatzverbände eingegliedert werden, spricht man auch von "Territorialmiliz". Das Österreichische Bundesheer ist gemäß Verfassungsnovelle 1988 "nach den Grundsätzen eines Milizsystems" eingerichtet.60 Es wird aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt. Aus der Friedensorganisation entsteht im Falle einer Mobilmachung der zur Erfüllung der Einsatzaufgaben notwendige Organisationsrahmen. Strukturell wird das Bundesheer aus zwei Komponenten gebildet: Präsente Kräfte (ständig verfügbare Truppen und Einrichtungen zur Erfüllung der auf Dauer übertragenen Präsenzaufgaben, bestehend aus Berufsmilitärpersonen, Militärpersonen auf Zeit und den im Grundwehrdienst stehenden Soldaten) und mobil zu machende Kräfte (nicht ständig verfügbare Truppen, die nur zu Übungen und zum Einsatz zusammentreten, bestehend aus Wehrpflichtigen des Milizstandes und Berufssoldaten).61 Die Bundesheerreformkommission hat in ihrem Bericht vom Juni 2004 festgehalten, dass "die Miliz ein integraler Bestandteil des Bundesheeres und damit seiner gesamtheitlichen Aufgabenerfüllung ist". Die Kommission hat zum Bereich Miliz u.a. folgende Empfehlungen abgegeben: ¾ die Einbindung der Miliz im notwendigen Ausmaß in die präsente Einsatzorganisation so vorzunehmen, dass eine Auffüllung der Präsenzorganisation zur vollen Einsatzstärke, eine personelle Bedeckung der Auslandseinsätze und die Verfügbarkeit von Spezialisten in Expertenpools sowie im CIMIC-Bereich im Rahmen eines planbaren Systems möglich ist, ¾ *dass alle Funktionen in der zukünftigen Miliz* auch Frauen offen stehen; anhand von Art und Umfang der künftigen Einsatzaufgaben, insbesondere im Inland erforderliche selbständige Milizstrukturen (kleine Verbände) im Rahmen der Einnahme der Zielstruktur Bundesheer 2010 vorzusehen, ¾ *die Miliz zur Angleichung der Ausbildung an die* Berufssoldaten und Berufssoldatinnen systematisch und unter Abstützung auf die präsenten Verbände sowie Akademien und Schulen für vordefinierte Einsatzfunktionen heranzubilden und durch erweiterte Ausbildungsinhalte sowohl auf Auslands- als auch Inlandsaufgaben vorzubereiten, ¾ *im Falle einer Verkürzung des Grundwehrdienstes bzw. bei einer Änderung des Wehrsystems die* gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen mit absolviertem Ausbildungsdienst die Möglichkeit einer rechtlich verbindlichen Freiwilligenmeldung für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen wird, auf deren Grundlage die Verpflichtung zu Einsätzen und Übungen besteht …, ¾ *zu prüfen, wie und in welcher Form das breite* Spektrum beruflicher Qualifikationen der Milizangehörigen zu nützen wäre, um in strukturierter Form ("Civil Deployment Force") im militärischen Einsatzraum den Aufbau ziviler und staatlicher Strukturen zu unterstützen, damit ein erfolgreicher Einsatz der Streitkräfte nachhaltig abgesichert werden kann. Ob die (weitere) Sistierung der Truppenübungen an verfassungsrechtliche Schranken stößt, wird seitens BMLV/Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst dahingehend beurteilt, dass erst bei der gänzlichen Abschaffung der Truppenübungen zwei wesentliche Hauptkomponenten des österreichischen Milizsystems nicht mehr erfüllt wären, nämlich ¾ eine Gestaltung der Schutz- und Verteidigungsaufgabe (zumindest überwiegend) nicht im Wege einer berufsmäßigen Institution, sondern als Gemeinschaftsaufgabe und ¾ eine vergleichsweise kurze Grundwehrdienstdauer sowie zusätzlich periodische, über einen längeren Zeitraum verteilte Wiederholungsübungen. Gegen eine (weitere) "Aussetzung" im Sinne eines befristeten Nichtvollzuges des WG 2001 - insbesondere des § 20 Abs. 2 WG 2001 (Grundwehrdienst und Truppenübungen) - bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Aufgrund des im Art. 9 Abs. 1 B-VG normierten Milizsystems erscheint jedoch eine sachliche Rechtfertigung des befristeten Nichtvollzuges unabdingbar. Diese Rechtfertigung wäre insbesondere aus budgetären Überlegungen oder hinsichtlich der Notwendigkeit der Schaffung eines Beobachtungs- oder Übergangszeitraumes im Hinblick auf eine grundlegende Heeresreform gegeben.62 ## 5.7.3 Allgemeine Wehrpflicht Durch das 1955 erlassene Wehrgesetz wurde in Österreich die allgemeine Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger eingeführt, die erst im Zuge der Verfassungsreform 1975 mit der Einführung des Art. 9a in die Bundesverfassung eine verfassungsmäßige Verankerung erfuhr.63 Der Art. 9a B-VG, der zu den Kernpunkten der Wehrverfassung gehört, normiert sowohl die *allgemeine Wehrpflicht* als auch die Möglichkeit eines Ersatzdienstes bei Wehrdienstverweigerung. Die Möglichkeit zum *Zivildienst* (ZD) als Wehrersatzdienst, reicht auf das bereits im StGG 1867 Art. 14 Abs. 1 verankerte Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit zurück. Der ZD wurde 1974 geschaffen, nachdem seit dem Jahr 1955 lediglich ein Dienst ohne Waffe beim Heer möglich gewesen war. Gemäß § 9a Abs. 3 B-VG ist die Wahl des Ersatzdienstes an das Vorliegen subjektiver Gewissensgründe gebunden. Zwischen 1974 und der Zivildienstnovelle des Jahres 1991, die für einen Beobachtungszeitraum von zwei Jahren verfügt wurde, waren die ![56_image_0.png](56_image_0.png) Gewissensgründe obendrein durch eine Zivildienstkommission überprüft worden. Die Abschaffung der Zivildienstkommission und die gegenüber dem Wehrdienst nur geringfügige Anhebung des Zivildienstes auf wurde. Diese Maßnahmen führten zu einem Rückgang der Zivildienstanträge auf unter 20 Prozent und zu jener Situation, die auch zum gegebenen Zeitpunkt maßgeblich ist. Im Juli 2004 wurde eine Kommission eingesetzt, die Reformen für den Zivildienst ausarbeitete. Unter anderem wurden auch - analog den Empfehlungen der BHRK für eine kürzere Wehrdienstzeit - Vorschläge für eine Verkürzung der Zivildienstdauer unterbreitet. Prognosen, wie viele Stellungspflichtige in den nächsten Jahren eine Zivildiensterklärung abgeben werden, sind grundsätzlich sehr vage, weil diese Entscheidungen von mehreren Parametern, die insbesondere im emotionalen Bereich liegen, abhängig sind.64 Seit 1. Jänner 1998 ist im Art. 9a B-VG auch die Möglichkeit zu freiwilligen *Wehrdienstleistungen von* Frauen enthalten. 10 Monate führte zu einem signifikanten Anstieg der Zivildienerquote. Während sich vor der Novelle 1991 im Schnitt 5.000 Wehrpflichtige zum Zivildienst meldeten, stieg die Zahl nach Wegfall der Gewissensprüfung auf das Dreifache an. Die Entwicklung mündete in die Zivildienstgesetznovelle 1994, mit der die Anhebung der Zivildienstdauer auf 12 Monate in Verbindung mit der Einbringung des Antrages binnen Monatsfrist vom Zeitpunkt der Stellung verfügt Die geopolitische Wende 1989 mit ihren neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen65 hat bei mehreren europäischen Staaten eine Änderung der Wehrstruktur ihrer Streitkräfte in Richtung Freiwilligenarmee bewirkt. Die erhebliche Verminderung der strategischen Bedrohung und neue Aufgabenstellungen ließen in letzter Zeit Belgien, die Niederlande, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien den Weg zur Berufsarmee beschreiten. Planungen für die Transformation der Streitkräfte haben auch in anderen Ländern die gesellschaftliche Diskussion um die Wehrpflicht wiederbelebt. Die Neudefinition des Bedrohungsbildes und der Typuswechsel des Soldaten durch den einschneidenden Wandel in den Aufgabenzuordnungen, der Internationalisierung sowie Multinationalisierung von Streitkräften machte nicht nur Anpassungen in Ausbildung und Organisation erforderlich, sondern berührte auch die Frage nach Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit von Wehrpflichtstreitkräften.66 ## 5.7.4 Wehrsysteme Im Internationalen Vergleich Von Österreichs Nachbarländern hat Italien beschlossen, die Wehrpflicht mit Ende 2004 abzuschaffen, in Ungarn erfolgte der Umstieg auf eine Berufsarmee im November 2004. Die Mannschaftsstärke soll schrittweise um 50 Prozent auf 25.000 bis 30.000 Mann, zum großen Teil Zeitsoldaten, verringert werden. Für den Übergang zur Berufsarmee rechnet Budapest mit Kosten in Höhe von 62 Milliarden Forint (rund 258 Mio. EUR)67 Auch die Slowakei wird 2005 auf ein Berufsheer ![57_image_0.png](57_image_0.png) umsteigen. Der Wehrdienst soll dann statt derzeit neun künftig nur noch sechs Monate dauern (Umsetzung seit 2004). Ziel einer Heeresreform ist die Professionalisierung des slowakischen Militärs bis Ende 2006.68 In Tschechien unterzeichnete Präsident Vaclav Klaus am 18. November 2004 ein Gesetz, wonach ab 1. Jänner 2005 die Streitkräfte des Landes in eine reine Berufsarmee umgewandelt werden. Die Zahl der Armeeangehörigen wird von derzeit 44.000 auf 35.000 gesenkt, davon 26.200 Soldaten und 8.800 zivile Mitarbeiter. Auch der zivile Ersatzdienst wird abgeschafft. Eine Wehrpflicht ist nur noch im Fall eines Krieges oder einer anderen Bedrohung des Staates vorgesehen. In allen anderen Fällen bleibt der Wehrdienst freiwillig. Slowenien hat seit 2003 die Wehrpflicht ausgesetzt und damit neun Monate früher als geplant die bisherigen jährlichen Musterungen und den Militärdienst abgeschafft. Gleichzeitig wurden jedoch jenen Män-nern und Frauen, die Berufssoldaten werden wollen, neue Möglichkeiten eröffnet. Seit Anfang 2004 können Freiwillige im Alter von 18 bis 27 Jahren den Militärdienst absolvieren, für den sie auch bezahlt werden. Gleichzeitig wird die Umwandlung des slowenischen Heeres in eine Berufsarmee fortgesetzt. Dieser Prozess soll bis zum Jahr 2010 dauern.69 Von den Nachbarstaaten halten lediglich die Schweiz sowie Deutschland - ebenso wie Österreich - noch an der Wehrpflicht fest. Im Gegensatz zu anderen Ländern erwog die schwedische Regierung 2003 die Einführung der Wehrpflicht für Frauen. Laut Verteidigungsministerin Leni Björklund war die Frage aktuell geworden, da sich mehrere Parteien im Parlament und andere Interessensvertretungen für die Einführung der Wehrpflicht auch für Frauen ausgesprochen hätten. *"Wir wollen* mehr Frauen im Heer. Wir brauchen dort Kompetenz. Die einzige Möglichkeit dafür ist, dass Frauen zur Musterung müssen und eine Pflicht zur Dienstausübung haben", sagte Björklund. In einer gleichberechtigten Gesellschaft erscheine es ungerecht, dass nur Männer die Pflicht zum Wehrdienst haben, so die Verteidigungsministerin.70 ## 5.7.5 Wehrpflicht Oder Freiwilligen(Berufs)Armee? Die Frage der Wehrpflicht ist eng mit der seit Beginn der 90er Jahre grundlegend geänderten Sicherheitslage und der dadurch geänderten Aufgabe der Streitkräfte verbunden. War früher der Schutz gegen einen Angriff auf das eigene Territorium oder - wie im Fall des Nordatlantischen Bündnisses - auf Zentral- /Westeuropa die allgemeine Verteidigungsaufgabe, mussten die Streitkräfte in Folge auch auf die Beherrschung von Operationen in Krisenfällen vorbereitet werden. Weiters war die Größe der Streitkräfte in Kriegszeiten nicht mehr bestimmend für die Einrichtung in Friedenszeiten. Die Streitkräfte konnten aufgrund der realistischerweise in Europa vorhersehbaren Sicherheitsrisiken verkleinert werden. 71 | | Wehrsysteme im internationalen Vergleich | | |---------------------------------------------|--------------------------------------------|-----------------------------------------------| | Tab. 5.2 | | | | Land | Wehrsystem | Tendenz | | Belgien | Freiwilligenstreitkräfte | Wehrpflicht abgeschafft seit März 1995 | | Bulgarien | Wehrpflicht 9 Monate | ab 2010 Freiwilligenstreitkräfte geplant | | Dänemark | Wehrpflicht 4-12 Monate | Verkürzung auf generell 4 Monate ab | | | 1. Jänner 2005 beschlossen | | | Deutschland | Wehrpflicht 9 Monate | vorerst keine Verkürzung, | | | Freiwilligenstreitkräfte werden diskutiert | | | Estland | Wehrpflicht 8-11 Monate | Beibehaltung | | Finnland | Wehrpflicht 6-12 Monate | eventuell Verkürzung (Weißbuch 2004) | | | (12 Monate für Offiziere, | | | | UO, Spezialisten) | | | Frankreich | Freiwilligenstreitkräfte | Wehrpflicht ausgesetzt seit 1997 | | Griechenland | Wehrpflicht | eventuell Verkürzung | | | 12 Monate LaSK | | | | 14 Monate LuSK | | | | 15 Monate SeeSK | | | Irland | Freiwilligenstreitkräfte | seit Bestehen | | Italien | Wehrpflicht 10 Monate | Aussetzung ab 2005; Umstieg auf | | | Freiwilligenstreitkräfte | | | | Freiwilligenstreitkräfte | | | Kanada | | | | Lettland | Wehrpflicht 12 Monate | Freiwilligenstreitkräfte ab 2007 | | Litauen | Wehrpflicht 12 Monate | Überlegungen zur Verkürzung auf 6 Monate | | Luxemburg | Freiwilligenstreitkräfte | Wehrpflicht abgeschafft seit 1967 | | Niederlande | Freiwilligenstreitkräfte | Wehrpflicht ausgesetzt seit 1996 | | Norwegen | Wehrpflicht 6-12 Monate | | | Österreich | Wehrpflicht 8 Monate | Truppenübungen ausgesetzt; Verkürzung der | | | Wehrpflicht auf 6 Monate ab 2006 | | | Polen | Wehrpflicht 6-12 Monate | Verkürzung auf 9 Monate (Ende 2005) in | | | Überlegung | | | Portugal | Freiwilligenstreitkräfte | seit Jänner 2004 | | Rumänien | Wehrpflicht 9 Monate | ab Ende 2007 Freiwilligenstreitkräfte geplant | | | (Hochschulabsolventen 4 | | | | Monate) | | | Schweden | Wehrpflicht | eventuell Verkürzung (Weißbuch 2004); | | | 7-15 Monate LaSK | Wehrpflicht für Frauen wird auf politischer | | | 8-12 Monate LuSK | Ebene diskutiert | | | 7-15 Monate SeeSK | | | Schweiz | Wehrpflicht 260 bis 300 | | | | Tage (funktionsbezogen ) | | | Slowakei | Wehrpflicht 6 Monate | Aufhebung Ende 2006 | | Slowenien | Freiwilligenstreitkräfte | Wehrpflicht ausgesetzt seit September 2003 | | Spanien | Freiwilligenstreitkräfte | Wehrpflicht mit 31. Dezember 2001 | | | aufgehoben | | | Tschechien | Wehrpflicht 12 Monate | Aussetzung Ende 2004; Umstieg auf | | | Freiwilligenstreitkräfte | | | Türkei | Wehrpflicht 15 Monate | | | Ungarn | Wehrpflicht 6 Monate | Aussetzung seit Nov. 2004; Umstieg auf | | | Freiwilligenstreitkräfte | | | USA | Freiwilligenstreitkräfte | seit 1973 | | Vereinigtes | Freiwilligenstreitkräfte | Wehrpflicht abgeschafft seit 18. November | | Königreich | 1960 | | | Zypern | Wehrpflicht 25 Monate | | | Quelle: BMLV/HNaA; Stand: 31. Dezember 2004 | | | Der Golfkrieg 1991 machte den europäischen Streitkräften die Notwendigkeit von Krisenreaktionskräften, d. h. von mobilen Einheiten, bewusst, die nach geringer Vorbereitungszeit in gemeinsamen Missionen eingesetzt werden oder auf andere Gefahren für die nationale Sicherheit und Landesverteidigung reagieren können. Dieses Einsatzkonzept trat vor allem in den 90er Jahren in den Vordergrund der Militärdoktrinen, was zu einer planmäßigen Reduzierung des Umfanges und der Struktur der Armeen führte.72 In diesem Zusammenhang ist auf das Prinzip der ![59_image_0.png](59_image_0.png) Wehrgerechtigkeit hinzuweisen, das für ein Wehrsystem eine "Conditio sine qua non" darstellt. Durch die Reduktion von Haushaltsmitteln sowie wegen geburtenstarker Jahrgänge können aufgrund von Strukturänderungen bei den Streitkräften - z.B. in Deutschland - seit Jahren nicht mehr alle tauglich gemusterten jungen Männer zum Wehrdienst einberufen werden. Ein solches Wehrpflichtsystem, in dem günstigt ist, seiner Wehrpflicht nachkommen muss. Die Qualität von Streitkräften beruht auf dem Potential ihrer Soldatinnen und Soldaten, einsatzorientierter Ausbildung, zeitgemäßer Menschenführung und der Nutzung moderner Waffensysteme. Die Tendenz zur Spezialisierung und Arbeitsteilung ist auch in Streitkräften gegeben. Kritiker der allgemeinen Wehrpflicht argumentieren, dass im Zeitalter der Hochtechnologie ein Grundwehrdienstleistender aufgrund der Komplexität der Waffensysteme nicht mehr in der Lage sei, diese zu bedienen oder in wichtigen Funktionsdiensten eingesetzt zu werden. In diesem Zusammenhang wird der Begriff "Professionalisierung" benutzt und auf leistungsstarke Armeen wie die der Vereinigten Staaten oder des Vereinigten Königreiches verwiesen. Befürworter der Wehrpflicht weisen hingegen darauf hin, dass die Wehrpflichtigen ein großes Spektrum an beruflicher und schulischer Bildung in die Streitkräfte einbringen. Alle Berufssparten sind praknur mehr ein Teil eines Geburtsjahrganges überhaupt Wehrdienst leistet, ist für seine Kritiker daher weder allgemein noch gerecht.73 Ungerecht deshalb, weil ein Großteil der für den Präsenzdienst Tauglichen sich unbeeinträchtigt von jeglicher Dienstverpflichtung seiner beruflichen Karriere widmen kann, während der andere Teil, der nicht vom glücklichen Zufall betisch abgebildet und können im Interesse der Streitkräfte genutzt werden.74 Erfahrungen anderer Staaten nach Abschaffung der Wehrpflicht haben gezeigt, dass zumindest im Bereich der Mannschaftsebenen ein abnehmendes Qualifikationsprofil zu erwarten ist. In Spanien zeigten Jugendliche wenig Interesse für das Berufsheer, eine aufwendige Werbekampagne sowie die Senkung von Anforderungen zum Eintritt ![60_image_0.png](60_image_0.png) in die Berufsarmee waren die Folge: Anhebung der Altersgrenze auf 28 Jahre; Senkung der körperlichen Anforderungen (z.B. Sehkraft); Herabsetzung des Intelligenzquotienten von 90 auf 70; Frauen können sich für dieselben Tätigkeiten wie Männer bewerben; Möglichkeit der Bewerbung für Kinder und Enkelkinder spanischer Emigranten in Lateinamerika.75 Um die notwendige Anzahl an Berufssoldaten zu erreichen, wurde die Ausländerquote von zwei auf sieben Prozent erhöht. Die Suche nach Kandidaten ist vorerst aus sprachlichen Gründen auf lateinamerikanische Länder und Äquatorial-Guinea beschränkt.75 tigen Staatsbürgern politisch kaum durchsetzen. Befürworter der Wehrpflicht argumentieren jedoch, dass andere Aufgaben, die an das Militär herangetragen werden, wie die Landesverteidigung im Sinne einer Verteidigung Europas, Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen sowie Assistenzleistungen für Behörden effizient nur mit dem Wehrpflichtigensystem geleistet werden könnten.77 Die Tendenz zur Berufsarmee hat nach Angaben des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) verschiedene Ursachen. Eine wichtige Rolle spielen dabei gesellschaftliche Faktoren, höhere Anforderungen im Be- Rasch verfügbare Einsatzkräfte für Friedensoperationen im Spektrum der *Petersberg-Aufgaben* stellen Interventionsstreitkräfte dar. Allgemein wird anerkannt, dass dafür Zeitsoldaten benötigt werden. Auf Abruf in Bereitschaft gehalten, können sie zielgerichtet eingesetzt werden. Die Verwendung als Interventionsstreitkräfte für Friedensoperationen ist ihr Wesen und der Einsatz im instabilen Ausland ihre Bestimmung. Hier ließe sich der Einsatz von wehrpflichreich der Rüstungstechnologie und das veränderte Aufgabenspektrum der Streitkräfte. Italien beschloss die Abschaffung der Wehrpflicht mit Ende 2004. Gut die Hälfte der Sollstärke von 190.000 Soldaten soll aus Freiwilligen bestehen, die sich zu einem fünfjährigen Wehrdienst verpflichten. Als zusätzlicher Anreiz ist vorgesehen, die Freiwilligen nach Abschluss des Wehrdienstes bei der Vergabe von Posten im öffentlichen Dienst zu bevorzugen.78 Auch in Österreich wurde in der Bundesheerreformkommission das Thema Berufsheer/ Wehrpflicht eingehend erörtert. Außer Frage steht, dass die neuen ![61_image_0.png](61_image_0.png) Aufgaben eine hohe Qualifizierung und die konsequente Weiterführung der Professionalisierung für das befristete und unbefristete Kaderpersonal, insbesondere von Mannschaftsdienstgraden, erfordern. Zur Bewältigung der Aufgaben im In- und Ausland und im Rahmen der sich entwickelnden europäischen Verteidigung, aber auch zur Abdeckung nicht absehbarer Restrisiken sprach sich die Kommission für die Erhaltung eines angemessenen Wissensstandes und Handlungskompetenz sowie einer entsprechenden Aufwuchsfähigkeit aus.79 Derzeit bildet die allgemeine Wehrpflicht in Österreich nach wie vor eine wichtige Basis für Assistenzleistungen des Bundesheeres und für den Zivildienst. Allerdings wird im politischen und militärischen Bereich in Abhängigkeit von den sicherheitspolitischen Entwicklungen und im Zusammenhang mit der Feststellung des Bedarfes an Soldaten für Präsenzaufgaben und Auslandseinsätzen die Frage einer Verkürzung der Wehrdienstzeit oder eines späteren allfälligen Aussetzens der Wehrpflicht diskutiert. Welches Wehrsystem für Österreich optimal wäre, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundvoraussetzungen sind jedenfalls eine objektive sicherheitspolitische Analyse sowie ökonomische, budgetäre und gesellschaftspolitische Aspekte. Umfragedaten der letzten Jahre zeigen bei der österreichischen Bevölkerung die Befürwortung eines Berufsheeres (siehe Abb. 5.11). Allerdings hat die Expertenkommission beim BMLV zur Prüfung einer allfälligen Umstellung des Bundesheeres auf ein Freiwilligensystem in ihrem Zwischenbericht 2001 festgehalten, dass "eine entsprechende Erfüllung der gegenwärtig an das ÖBH gestellten Anforderungen … in personeller Hinsicht derzeit ohne die Beibehaltung des Systems der allgemeinen Wehrpflicht nicht zu gewährleisten (ist)".80 1 Vgl. Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin/Allgemeine Erwägungen, zitiert in: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 161. 2 Vgl. Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin/Allgemeine Erwägungen, zitiert in: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 162. 3 Vgl. Entwurf Teilstrategie/Verteidigungspolitik vom 23. Mai 2003, zitiert in: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 177. 4 Vgl. Entwurf Teilstrategie/Verteidigungspolitik vom 23. Mai 2003, zitiert in: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 177. 5 Vgl. Platter, Günther: Österreichische Verteidigungspolitik für europäische Sicherheit. In: Österreichische Militärische Zeitschrift, Heft 6/2004, S. 676 ff. 6 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, 30. September 2005, S. 15. 7 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 15. 8 *Helsinki Headline Goal* siehe Kapitel Begriffsbestimmungen im Anhang. 9 Vgl. BMLV vom 23. Dezember 2004, GZ S92030/98- MilPol/2004 - Militärpolitik; EU/ESVP; MilPol-Abschlussbericht zur Niederländischen EU-Präsidentschaft; 2. Halbjahr 2004 - Übermittlung, S.7. 10 *Berlin Plus*: Definition siehe Anhang/Begriffsbestimmungen. 11 *Battlegroups*: Siehe Anhang/Begriffsbestimmungen. Vgl. auch Kapitel 7.2.2.2. 12 BMLV vom 2. August 2004, GZ S94024/1-RüstPol/2004 - Personalbedarf Europäische Verteidigungsagentur EDA. 13 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 17. 14 Diese Einmeldung umfasst ein mechanisiertes Infanteriebataillon, eine Panzergrenadierkompanie, ein leichtes Infanteriebataillon, je eine Kampfpanzer-, Pionier-, ABC-Abwehr-, Transport-, CIMIC- und Sanitätskompanie, eine Fliegerabwehrbatterie, dazu ein Schwarm leichte Transporthubschrauber sowie Stabspersonal und Militärbeobachter. 15 Siehe Anhang/Begriffsbestimmungen. 16 Z.B. Militärkomitee und Militärstab der EU sowie die verschiedenen Hauptquartiere im Rahmen von EU-Missionen. 17 Vgl. Der Fischer Weltalmanach 2004. Zahlen Daten Fakten, Frankfurt 2003, S. 1024. 18 Das *Allied Command Transformation* (ACT) mit Sitz in Norfolk (Virginia/USA) ist verantwortlich für Ausbildungs-, Doktrinen- und Konzeptentwicklung verbunden mit einer diesbezüglichen Evaluierung und dient der längerfristigen Verbesserung der Interoperabilität der NATO-Streitkräfte. 19 Das *Allied Command for Operations* (ACO) ist das Kommando zur Planung und Durchführung von NATO Operationen und Übungen. Sein Dienstsitz wird sich im Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa (*SHAPE: Supreme Headquarters Allied Powers Europe)* in Mons, Belgien, befinden. 20 Vgl. www. bmvg.de/sicherheit/buendnisse/nato vom 21. April 2004. 21 *Supreme Allied Commander Europe* (SACEUR): Oberster Alliierter Befehlshaber Europa. 22 Ein JFC ist ein teilstreitkraftgemeinsames Führungskommando zur Führung von Luft-, Land- und Seestreitkräften. 23 Der NAKR wurde vom 1997 gegründeten *Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat* (EAPR) abgelöst. 24 Reiter, Erich: Die strategische Situation und die Entwicklung der transatlantischen Beziehungen im Hinblick auf die zweite NATO-Osterweiterung, ed. Büro für Sicherheitspolitik des BMLV, Wien 2002, S. 4 f. 25 Vgl. Der Fischer Weltalmanach 2004. Zahlen Daten Fakten, Frankfurt 2003, S. 1023. 26 Höfler, Günter: Die neue NATO. Der Eckpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur, Graz 2000, S. 46 ff. 27 Vgl. Kapitel 7.2.2.3. 28 Quelle: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 19 ff. 29 Nach Ministerratsbeschluss vom 30. Mai 1995 zum österreichischen PfP-Einführungsdokument; Ministerratsbeschluss vom 24. November 1998 zur österreichischen Mitwirkung an der vertieften PfP. 30 Vgl. BMLV/MilPol: NATO/EAPC/PfP, Bericht über das erste Halbjahr 2003, S. 13 ff. 31 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 21 f. 32 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 23 ff. 33 Schwerpunkte der österreichischen Außenpolitik/Internationale Zusammenarbeit (www.bmaa.gv.at/view.ph3 vom 15. Oktober 2004). 34 BMaA Teilstrategie Außenpolitik Kapitel 6 Punkt 6.16, Seite 14, zitiert in: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien 30. September 2003, S. 25. 35 BMaA, Teilstrategie Außenpolitik, Kapitel 6, Punkt 6.17, Seite 14, zitiert in: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien 30. September 2003, S. 25. 36 Regierungsprogramm 2003 - 2006, Kapitel 3 sowie BmaA, Teilstrategie Außenpolitik, Kapitel 6, Punkt 6.17, Seite 14, zitiert in: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien 30. September 2003, S. 25. ## 37 Z.B. Shirbrig, Cencoop, Dach, … 38 Z.B. AFDRU: Trennung von AFDRU (Katastrophenhilfe) und ABC-Einheit (Kampfunterstützung). 39 Hauptsächlich stationärer Beobachtungseinsatz, zusammengesetzt aus ca. 5.000 Soldaten Truppe, 200 Beobachtern, 100 Zivilpolizisten, 175 Mann internationalem zivilen Stab und bis zu 300 lokalen Kräften. Von der Truppe wird ein Selbstversorgungsgrad höher als 50 % verpflichtend erwartet. Die Verfügbarkeit im Einsatzraum ist nach 30 Tagen gegeben. Das Truppenkontingent ist auf jeden Fall die ersten 60 Tage selbstversorgend. 40 Hauptsächlich flexibler und beweglicher flächendeckender Einsatz, zusammengesetzt aus ca. 10.000 Soldaten (Truppe), 500 Beobachtern, 500 Zivilpolizisten, 375 internationalen zivilen Stabsmitgliedern und bis zu 575 lokalen Kräften. Von der Truppe wird ein Selbstversorgungsgrad bis zu 50 % erwartet. Die Verfügbarkeit im Einsatzraum ist nach 90 Tagen gegeben. Das Truppenkontingent ist auf jeden Fall die ersten 60 Tage selbstversorgend. 41 Zur Bedeutung von robusten Einsätzen s. VN-Charta, Kapitel VII (Gewaltanwendung bis zu Zwangsmaßnahmen); im Gegensatz dazu (nicht robuste Einsätze) s. Kapitel VI (Nothilfe und Notwehr). 42 BMaA Teilstrategie Außenpolitik Kapitel 6 Punkt 6.14, Seite 14, zitiert in: Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 30. 43 Vgl. BMLV Erlass vom 8. März 2005, "Weißbuch 2004" - Entwurf; Stellungnahme. 44 Die Ausführungen dieses Abschnittes stützen sich auf Ausarbeitungen BMLV/BerWB; Dietmar Franzisci und Reinhold Simon: Die zivil-militärische Zusammenarbeit. In: Milizinfo 1/2002; Bericht der Bundesheerreformkommission, Wien 2004. 45 Vgl. Feichtinger, Walter: Österreichs Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin und der Nationale Sicherheitsrat. Konzeptioneller und struktureller Wandel. In: Österreichische Militärische Zeitschrift 4/2002, S. 442 ff. 46 Österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin im Wortlaut siehe Anhang. 47 Vgl. Ulrich, Christoph: Der Nationale Sicherheitsrat. In: Milizinfo Heft 1/2002, ed. Bundesministerium für Landesverteidigung. 48 Riemer, Andrea; Hauser, Gunther: Gesamtstrategien im Vergleich: Die Nationale Sicherheitsstrategie der USA und die Europäische Sicherheitsstrategie, (Info-Aktuell 1/2004, ed. Landesverteidigungsakademie, Institut für Strategie und Sicherheitspolitik), Wien 2004. 49 Vgl. Wosolsobe, Wolfgang: Weiterentwicklungen im Rahmen der Verteidigungspolitischen Grundlagen (unveröffentlichtes Vortragsmanuskript; Bundesheerreformkommission, Workshop II, 05.02.2004, Sachgebiet 1– Grundlagen, Teilarbeitsgruppe 1: Verteidigungspolitik - politisch strategische Rahmenbedingungen), S. 7. 50 Vgl. Riemer, Andrea; Hauser, Gunther: Gesamtstrategien im Vergleich: Die Nationale Sicherheitsstrategie der USA und die Europäische Sicherheitsstrategie, (Info-Aktuell 1/2004, ed. Landesverteidigungsakademie, Institut für Strategie und Sicherheitspolitik), Wien 2004, S. 19-24. 51 Vgl. Trischak, Reinhard: Militärpolitische Konsequenzen aus der Veränderung der sicherheitspolitischen Lage Österreichs. In: GCSP Tagungsbericht. Die Entwicklung der sicherheitspolitischen Situation Schweiz-Österreich (Schriften der Landesverteidigungsakademie Wien/ Sonderband November 2000), S. 23-28. 64 BMLV/PersC vom 5. August 2004. 52 Vgl. auch Kapitel 7.2.1.3. ![63_image_0.png](63_image_0.png) 53 Vgl. Geyer, Georg: Der Begriff Militärstrategie (unveröffentlichtes Arbeitspapier 2003). 54 Vgl. BMLV vom 18. Mai 2000, GZ 64.406/0002-5.6/ 00, Militärstrategie; Konzept "Führungssystem des ÖBH" - Verteilung, S 183. 55 Vgl. BMLV vom 18. Mai 2000, GZ 64.406/0002-5.6/ 00, Militärstrategie; Konzept "Führungssystem des ÖBH" - Verteilung, S 18 f. 56 Vgl. Bericht der Bundesheerreformkommission, Bundesheer 2010, Wien, Juni 2004, S. 117 f. 57 Vgl. Magenheimer, Heinz: Zur Frage der allgemeinen Wehrpflicht. Standortbestimmung - Alternativen - Konsequenzen (Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie/Institut für strategische Forschung: Nationale Sicherheit, Nr. 3/99), Wien 1999, S. 9. 58 Vgl. Magenheimer, Heinz: Zur Frage der allgemeinen Wehrpflicht (Folge 1). In: Der Soldat, Nr. 22 vom 24. November 1999. 59 Die Einführung einer Frauen und Männer gleichermaßen betreffenden allgemeinen Dienstpflicht ist im Hinblick auf Art. 4 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) problematisch, da dieser Passus grundsätzlich Zwangs- und Pflichtarbeiten verbietet. 60 Vgl. Art. 79, Abs. 1 B-VG. Die verfassungsgesetzliche Verankerung des Milizprinzips als Ergänzung zu Art. 79 Abs. 1 wurde in den Erläuterungen zum Bundesverfassungsgesetz vom 23. Juni 1988, BGBl. Nr. 341/1988 (NR: GP XVII, Nr. 498 der Beilagen) im Hinblick auf die enge Beziehung des Milizprinzips zur Aufgabenstellung des Heeres sowie zur Art und zu den Bedingungen seiner Verwendung als systemgerecht angesehen. Die verfassungsrechtliche Bindung des einfachen Wehrrechtsgesetzgebers sollte als Wehrsystem ein den österreichischen Bedürfnissen angemessenes und eigenständig gewachsenes Milizsystem gewährleisten, ohne die für den militärischen Bereich unerlässliche Beweglichkeit in der näheren Ausgestaltung zu beeinträchtigen. 61 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, Anhang S. 131 f. 62 Vgl. BMLV, Erlass vom 13. Juli 2004, GZ S91000/1- GrpRechtLeg/2004 - Wehrdienstzeitverkürzung; Stellungnahme. 63 Vgl. Roniger, Rainer: Heer und Demokratie (Juristische Schriftenreihe, Bd. 40), Wien 1991, S. 119. 65 Siehe Kapitel 3.2 Konfliktfelder und Bedrohungen. 66 Vgl. Magenheimer, Heinz: Zur Frage der allgemeinen Wehrpflicht. , Standortbestimmung - Alternativen - Konsequenzen (Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie/Institut für strategische Forschung: Nationale Sicherheit, Nr. 3/99), Wien 1999, S. 8. 67 Vgl. APA-Meldung Nr. 716 vom 14. Februar 2003. 68 Vgl. APA-Meldung Nr. 519 vom 15. April 2003. 69 Vgl. APA-Meldung Nr. 654 vom 9. September 2003. 70 Vgl. APA-Meldung Nr. 020 vom 27. Juni 2003. 71 Vgl. van Dort, Hugo: Zur Frage der Wehrpflicht. Ein Vergleich zwischen der niederländischen und der deutschen Wehrpflicht-Diskussion. In: Österreichische Militärische Zeitschrift 1/2004, S. 64 ff. 72 Vgl. Jazbec, Milan: Die Umstrukturierung der europäischen Streitkräfte am Beispiel Sloweniens. In: Österreichische Militärische Zeitschrift 1/2003, S. 50 ff. 73 Vgl. Rose , Jürgen: Die Legitimation der Wehrpflicht ist dahin. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. November 2000, S. 15. 74 Vgl. Y, Magazin der Bundeswehr, Nr. 03/2004, S. 14. 75 Vgl. Wehrpflicht oder Berufsarmee? Geringere Anforderungen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. März 2002, S. 11. 76 Wieland, Leo: Alles für das (andere) Vaterland. Spaniens schrumpfende Berufsarmee setzt verstärkt auf Einwanderer. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. November 2004. 77 Vgl. Stupka, Andreas: Was machen wir in Zukunft mit der Wehrpflicht? In: Paneuropa Österreich, Heft 11-12/ 2001, S. 17. 78 Vgl. APA-Meldung Nr. 270 vom 16. Mai 2003. 79 Vgl. Bericht der Bundesheerreformkommission, Bundesheer 2010, Wien Juni 2004, S. 25. 80 BMLV/Büro für Wehrpolitik: Quo vadis Bundesheer? Kurzfassung des Zwischenberichtes der Expertenkommission beim BMLV zur Prüfung einer allfälligen Umstellung des Bundesheeres auf ein Freiwilligensystem. Wien 2001, S. 11. Siehe auch Kapitel 7.1.2.2, letzter Absatz. ## 6. Rechtsgrundlagen 6.1 Grundlegende Nationale Rechtsnormen Im österreichischen Verfassungsrecht finden sich derzeit mehrere Normen mit sicherheitspolitischer Relevanz. Diesbezüglich sind insbesondere zu nennen: ¾ Art. 9a Abs. 1 und 2 B-VG betreffend die umfassende Landesverteidigung (ULV) mit ihren vier Teilbereichen; ¾ Art. 79 B-VG bzw. § 1 KSE-BVG betreffend die Aufgaben des ÖBH; ¾ Art. 23f B-VG betreffend die uneingeschränkte Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einschließlich sämtlicher *Petersberg-Aufgaben* und ¾ das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs. Der im Jahre 1975 geschaffene Art. 9a B-VG normiert die umfassende Landesverteidigung als so genannte "Staatszielbestimmung". Die militärische Landesverteidigung ist als einer der vier Teilbereiche dieses Staatszieles (darüber hinaus sind noch die geistige, zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung genannt) zur Gänze in die umfassende Landesverteidigung eingebettet. Am 12. Dezember 2001 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Wege einer Entschließung eine neue *Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin*1 . Darin sind sowohl allgemeine Empfehlungen zur Gestaltung der "umfassenden Sicherheitspolitik" als auch konkrete Grundsätze für die Gestaltung der Außen- und Sicherheitspolitik, der Verteidigungspolitik und der Politik der inneren Sicherheit enthalten. Überdies wurde die Bundesregierung ersucht, auf der Grundlage dieser Empfehlungen Teilstrategien für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche (Außenpolitik, Verteidigungspolitik sowie innere Sicherheit und darüber hinaus Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie Bildungs- und Informationspolitik) auszuarbeiten. Ihrem Rechtscharakter nach stellt eine solche Entschließung eine rechtlich unverbindliche Willensäußerung der Legislative betreffend die Tätigkeit der Exekutive dar; Entschließungen können jedoch - wie im gegenständlichen Fall - durchaus hohe politische Bedeutung haben. In dieser Hinsicht hat die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin unmittelbare Relevanz für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik.2 ## 6.1.1 Wehrsystem Und Aufgaben Geltende Rechtslage: Das Wehrsystem ist seit der B-VG-Novelle 1975 verfassungsgesetzlich festgelegt. Art. 79 Abs. 1 BVG normiert eine Organisation nach dem Milizsystem; Art. 9a Abs. 3 B-VG ordnet ein System der allgemeinen Wehrpflicht an, ermöglicht aber die Leistung eines Ersatzdienstes aus Gewissensgründen. Österreichischen Staatsbürgerinnen wird einerseits die Möglichkeit gegeben, freiwillig als Soldatinnen im ÖBH Dienst zu leisten, andererseits das Recht eingeräumt, diesen Dienst zu beenden (Art. 9a BVG Abs. 4 leg. cit.). Die Aufgaben des Bundesheeres sind - als einziger Organkomplex der Verwaltung - unmittelbar und abschließend auf der Ebene des Verfassungsrechtes (Art. 79 B-VG) normiert. Demnach obliegt dem Bundesheer als primäre und originäre Kernaufgabe die militärische Landesverteidigung; daneben sind zwei so genannte "Assistenzfälle" ausdrücklich vorgesehen. Im Übrigen sind allfällige weitere Aufgaben des Bundesheeres ebenfalls verfassungsgesetzlich zu regeln; als einzige derartige Zusatzaufgabe ist derzeit die Durchführung von "Auslandseinsätzen" nach § 1 Z 1 lit. a bis c KSE-BVG normiert. Sämtliche Aktivitäten des Bundesheeres müssen sich daher jedenfalls im Rahmen dieser verfassungsgesetzlich vorgesehenen Aufgaben bewegen. Artikel 9a. (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. (3) Jeder männliche österreichische Staatsbürger ist wehrpflichtig. Wer aus Gewissensgründen die Erfüllung der Wehrpflicht verweigert und hievon befreit wird, hat einen Ersatzdienst zu leisten. Das Nähere bestimmen die Gesetze. (4) Österreichische Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden. Der Art. 9a B-VG gehört zu den Kernpunkten der Wehrverfassung. Er wurde im Rahmen einer umfassenden Novelle des B-VG im Jahre 1975 eingefügt; die damaligen Hauptinhalte waren die Verankerung der umfassenden Landesverteidigung sowie die verfassungsrechtliche Verankerung der allgemeinen Wehrpflicht und der Möglichkeit eines Ersatzdienstes. Seit 1. Jänner 1998 ist auch die Möglichkeit zu freiwilligen Wehrdienstleistungen von Frauen enthalten. ## Umfassende Landesverteidigung Sie dient der Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes, insbesondere zur Aufrechterhaltung und ![65_image_0.png](65_image_0.png) Verteidigung der immerwährenden Neutralität; hiezu zählen auch der Schutz und die Verteidigung der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen. wohl an die einfache Gesetzgebung als auch an die Vollziehung - dar. ## Allgemeine Wehrpflicht Die allgemeine Wehrpflicht besteht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger (nähere Regelung im Wehrgesetz 2001, insbesondere auch die jeweils relevanten Altersgrenzen) bei gleichzeitigem Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen mit Verpflichtung zur Leistung eines Ersatzdienstes. Eine nähere Regelung findet sich im Zivildienstgesetz 1986, wo der Ersatzdienst auch zuerst verfassungsrechtlich verankert wurde. Die Inhalte der Wehrpflicht sind auf einfachgesetzlicher Ebene im § 11 WG 2001 normiert und umfassen ¾ die Stellungspflicht, ¾ die Pflicht zu Präsenzdienstleistungen, ¾ die Pflichten im Miliz- und Reservestand sowie ¾ bestimmte Melde- und Bewilligungspflichten. Der Präsenzdienst ist eine auf der allgemeinen Wehrpflicht beruhende*, öffentlich-rechtliche Dienstleistung* sui generis. Durch die Heranziehung von Personen Als Teilbereiche der umfassenden Landesverteidigung sind die militärische, geistige, zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung normiert. Das Bekenntnis Österreichs zur umfassenden Landesverteidigung wird in dogmatischer Hinsicht als so genannte "Staatszielbestimmung" angesehen. Derartige Bestimmungen gewähren keinerlei (durchsetzbare) subjektive Rechte; sie stellen vielmehr eine Art Verfassungsauftrag an sämtliche Staatsorgane - sozum Präsenzdienst oder zum Ausbildungsdienst wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. ## Wehrdienst Von Frauen Österreichische Staatsbürgerinnen können auf (absolut) freiwilliger Basis als Soldatinnen im Bundesheer Wehrdienst leisten und diesen Dienst aus freien Stücken beenden (nähere Regelungen auf einfachgesetzlicher Ebene, insbesondere im Wehrgesetz 2001). ## 6.1.1.1 Einrichtung Nach Den Grundsätzen Eines Milizsystems Geltende Rechtslage: Artikel 79. (1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Nach Art. 79 Abs. 1 B-VG i.d.F. der B-VG-Novelle BGBl. Nr. 341/1988 ist mit Wirkung vom 1. Juli 1988 "das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten". Damit ist die milizartige Organisationsstruktur des Bundesheeres - größeres Heer mit milizartigem Charakter und Beibehaltung ständig präsenter Verbände - verfassungsrechtlich verankert; der einfache Wehrrechtsgesetzgeber ist an diese Organisationsform der militärischen Landesverteidigung gebunden. Der Verfassungsgesetzgeber ist bei der Verankerung des Milizsystems im Jahre 1988 von folgenden drei Hauptkomponenten des österreichischen Milizsystems ausgegangen: ¾ eine vergleichsweise kurze Grundwehrdienstdauer sowie zusätzlich periodische, über einen längeren Zeitraum verteilte Wiederholungsübungen, ¾ eine Gestaltung der Schutz- und Verteidigungsaufgabe (zumindest überwiegend) nicht im Wege einer berufsmäßigen Institution, sondern als Gemeinschaftsaufgabe, ¾ die Existenz eines bestimmten, vergleichsweise kleinen Anteiles eines "stehenden Heeres" zur Sicherstellung einer raschen Reaktionsfähigkeit im Anlassfall. Diese drei Eckpfeiler sind daher verfassungsrechtlich vorgegeben und stehen weder dem einfachen Gesetzgeber noch der Vollziehung zur Disposition. ## 6.1.1.2 Aufgaben Des Bundesheeres (Art.79 B-Vg) Geltende Rechtslage: Artikel 79. *(1) Dem Bundesheer obliegt die* militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. (2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt 1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt; 2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges. (3) Weitere Aufgaben des Bundesheeres werden durch Bundesverfassungsgesetz geregelt. (4) Welche Behörden und Organe die Mitwirkung des Bundesheeres zu den im Abs. 2 genannten Zwecken unmittelbar in Anspruch nehmen können, bestimmt das Wehrgesetz. (5) Selbständiges militärisches Einschreiten zu den im Abs. 2 genannten Zwecken ist nur zulässig, wenn entweder die zuständigen Behörden durch höhere Gewalt außerstande gesetzt sind, das militärische Einschreiten herbeizuführen, und bei weiterem Zuwarten ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit eintreten würde, oder wenn es sich um die Zurückweisung eines tätlichen Angriffes oder um die Beseitigung eines gewalttätigen Widerstandes handelt, die gegen eine Abteilung des Bundesheeres gerichtet sind. ¾ Die "militärische Landesverteidigung" (bis 1975 "Schutz der Grenzen") ist als primäre und originäre Kernaufgabe des Bundesheeres vorgesehen. ¾ Die so genannten "Assistenzaufgaben" (Art. 79 Abs. 2 B-VG) dürfen - abgesehen von den Fällen eines selbständigen militärischen Einschreitens (Art. 79 Abs. 5 B-VG) - nur wahrgenommen werden, soweit die "gesetzmäßige zivile Gewalt" das Bundesheer in Anspruch nimmt. Im § 2 WG 2001 sind diesbezüglich alle Organe und Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches normiert. Weitere Aufgaben sind (ausnahmslos und zwingend!) verfassungsgesetzlich zu normieren. Derzeit sind folgende zusätzliche Aufgaben vorgesehen: ¾ Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichthofes nach Weisung des Bundespräsidenten (Art. 146 Abs. 2 B-VG), ¾ Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste im Ausland (§ 1 Z 1 lit. a bis c KSE-BVG - "Auslandseinsätze"). Die im § 1 Z 1 lit. d und Z 2 KSE-BVG normierten "Auslands*übungen*" stellen für sich keine "selbständige" Aufgabe des Bundesheeres dar, weil die Durchführung von Übungen zur Vorbereitung auf die Erfüllung der eigentlichen verfassungsgesetzlichen Aufgaben des Bundesheeres einen immanenten Bestandteil sämtlicher derartiger Aufgaben bildet. Mit diesen Regelungen wird lediglich die Zulässigkeit einer Auslands*entsendung* zu derartigen Übungen und Ausbildungsmaßnahmen zweifelsfrei klargestellt. Die Aufgaben des Bundesheeres sind vollständig und abschließend auf der Ebene des Verfassungsrechtes zu verankern. Dies bedeutet, dass jegliche Änderung der derzeitigen Aufgabenstellungen ausschließlich im Wege einer entsprechenden Verfassungsänderung durchgeführt werden kann. ## 6.1.2 Wehrgesetz 2001 § 1. *(1) Das Bundesheer als die bewaffnete* Macht der Republik Österreich ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Organisation des Bundesheeres hat den militärischen Erfordernissen für die Erfüllung seiner Einsatzaufgaben zu entsprechen. Die ständig erforderlichen Organisationseinrichtungen (Friedensorganisation) haben den Bedürfnissen des für die Einsatzaufgaben notwendigen Organisationsrahmens (Einsatzorganisation) zu dienen. Die Einsatzorganisation hat überwiegend Truppen zu umfassen, die zu Übungszwecken oder zum Zwecke eines Einsatzes zusammentreten. (2) Das Bundesheer wird aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand oder dem Milizstand oder dem Reservestand an. Die Friedensorganisation umfasst nur Soldaten, die Einsatzorganisation Soldaten und Wehrpflichtige im Milizstand. [...] § 2. (1) Dem Bundesheer obliegen a) die militärische Landesverteidigung, b) auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt, c) die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und d) die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste (Auslandseinsatz). Die Aufgaben nach den lit. b und c (Assistenzeinsätze) sind, sofern hiefür nicht ein selbständiges militärisches Einschreiten zulässig ist, nur insoweit wahrzunehmen, als die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Bundesheeres in Anspruch nimmt. Die Aufgabe nach lit. d ist nur insoweit wahrzunehmen, als die jeweils zuständigen Organe die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres in das Ausland beschließen. (2) Die militärische Landesverteidigung hat die Erfüllung der Aufgaben der umfassenden Landesverteidigung nach Art. 9a Abs. 1 B-VG mit militärischen Mitteln sicherzustellen. Im Rahmen der militärischen Landesverteidigung sind durchzuführen 1. die allgemeine Einsatzvorbereitung, 2. die unmittelbare Vorbereitung eines Einsatzes und 3. alle militärisch notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung des Einsatzzweckes in einem Einsatz nach Abs. 1 lit. a sowie die Abschlussmaßnahmen nach Beendigung eines solchen Einsatzes. (3) Die allgemeine Einsatzvorbereitung dient der Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft des Bundesheeres. Sie umfasst die Schaffung aller, insbesondere personellen und materiellen Voraussetzungen, die für eine unverzügliche und wirksame Durchführung eines Einsatzes erforderlich sind. (4) Die unmittelbare Vorbereitung eines Einsatzes dient der Verstärkung und Erhöhung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres durch die hiefür erforderlichen militärischen Maßnahmen, sofern insbesondere aufgrund der ständigen Beobachtung der militärischen und damit im Zusammenhang stehenden sicherheitspolitischen Lage der Eintritt von Gefahren für die Unabhängigkeit nach außen oder für die Unverletzlichkeit oder Einheit des Bundesgebietes vorherzusehen ist. (5) Zur Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen sind alle Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres jeweiligen Wirkungsbereiches berechtigt, sofern sie eine ihnen zukommende Aufgabe nach Abs. 1 lit. b oder c nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können. Ist jedoch für einen Assistenzeinsatz nach Abs. 1 lit. b eine Heranziehung von mehr als 100 Soldaten erforderlich, so obliegt sie 1. der Bundesregierung oder, 2. sofern die Heranziehung zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wiedergutzumachenden, unmittelbar drohenden Schadens für die Allgemeinheit unverzüglich erforderlich ist, dem Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung. Im Falle der Z 2 hat der Bundesminister für Inneres der Bundesregierung über eine solche Heranziehung unverzüglich zu berichten. (6) Anlässlich jeder Anforderung des Bundesheeres zu einem Assistenzeinsatz sind anzugeben 1. Zweck, voraussichtlicher Umfang und voraussichtliche Dauer eines solchen Einsatzes und 2. jene Umstände, weshalb die zugrunde liegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllt werden kann. ## 6.1.3 Mitwirkung Im Rahmen Der Gasp Geltende Rechtlage (B-VG Art. 23f): Artikel 23f. *(1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der* Europäischen Union aufgrund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza mit. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses Vertrages sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen zu einem oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. (...) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufgrund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Nizza mit. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses Vertrages sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschaftsbeziehungen zu einem oder mehreren dritten Ländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Beschlüsse des Europäischen Rates zu einer "gemeinsamen Verteidigung der EU" sowie zu einer "Integration der WEU in die EU" bedürfen einer parlamentarischen Behandlung nach Art. 44 Abs. 1 und 2 B-VG - wie ein Verfassungsgesetz. Eine Zustimmung zu Maßnahmen im Rahmen der GASP, die eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder Einzelpersonen in das Ausland bewirken würden, ist nur unter dem Vorbehalt einer Durchführung des für eine solche Entsendung verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens zulässig. Aufgaben nach Art. 17 Abs. 2 des EU-Vertrages (in der Fassung des Vertrages von Amsterdam) schließen ein ¾ humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, ¾ friedenserhaltende Aufgaben und ¾ Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen. Diese Umschreibung umfasst sämtliche der so genannten *Petersberg-Aufgaben* der WEU, zu denen militärische Einheiten der WEU-Mitgliedstaaten nach der *Petersberg*-Erklärung des WEU-Ministerrates vom 19. Dezember 1992 neben der gemeinsamen Verteidigung auch eingesetzt werden dürfen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass damit nunmehr eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage zur Teilnahme Österreichs auch an allfälligen Kampfeinsätzen zur Friedensschaffung im Rahmen der GASP der EU - auch ohne entsprechenden VN-Beschluss - besteht. Die ebenfalls verfassungsrechtlich verankerte immerwährende Neutralität Österreichs ist demnach in diesem Bereich jedenfalls "zurückgedrängt". ## 6.1.4 Rechtsnormen Für Internationale Aufgaben 6.1.4.1 Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) Das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) wurde im Wesentlichen verabschiedet, um für ein solidarisches Engagement Österreichs im Rahmen von OSZE, EU und NATO/PfP, aber auch für Hilfeleistung auf Ersuchen eines Staates sowie für Übungen und Ausbildungen im Ausland die innerstaatlichen Voraussetzungen zu schaffen. Fälle einer Entsendung (§ 1) ![69_image_0.png](69_image_0.png) Geltende Rechtslage: § 1. *Einheiten und einzelne Personen können in das Ausland entsendet werden* 1. zur solidarischen Teilnahme an a) Maßnahmen der Friedenssicherung einschließlich der Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte im Rahmen einer internationalen Organisation oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder in Durchführung von Beschlüssen der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder b) Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe oder c) Maßnahmen der Such- und Rettungsdienste oder d) Übungen und Ausbildungsmaßnahmen zu den in lit. a bis c genannten Zwecken sowie 2. zur Durchführung von Übungen und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung (Art. 79 Abs. 1 B-VG). Dabei ist auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs, die Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen sowie der Schlussakte von Helsinki und auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufgrund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union Bedacht zu nehmen. ## Relevanter Personenkreis Für Eine Entsendung (§ 4) Geltende Rechtslage: § 4. (1) Für Zwecke nach § 1 können entsendet werden 1. Angehörige des Bundesheeres, 2. Angehörige der Wachkörper des Bundes und 3. andere Personen, wenn sie sich zur Teilnahme verpflichtet haben. (2) Nach § 1 Z 1 lit. a bis d dürfen Personen nur aufgrund freiwilliger Meldung entsendet werden. Für Entsendungen nach § 1 von Personen, die den Grundwehrdienst oder Truppenübungen oder die ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes leisten, ist jedenfalls deren persönliche freiwillige Meldung in schriftlicher Form erforderlich. Eine freiwillige Meldung ist demnach bei sämtlichen nach § 4 Abs. 1 Z 1 bis 3 KSE-BVG in Betracht kommenden Personen zwingend erforderlich ¾ bei allen Entsendungen zu Auslandseinsätzen nach § 1 Z 1 lit. a bis c KSE-BVG und zu PfPÜbungen nach § 1 Z 1 lit. d KSE-BVG und ¾ in allen Fällen einer Entsendung von Soldaten im Grundwehrdienst, in den ersten sechs Monaten des Ausbildungsdienstes oder während Truppenübungen. ## 6.1.4.2 Truppenaufenthaltsgesetz3 Im § 2 dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, den Aufenthalt fremder Truppen in Österreich zu gestatten. Der Zweck des Aufenthaltes kann die Durchführung eines Beschlusses der VN, der EU oder der OSZE, die Teilnahme an einer Friedensoperation im Rahmen internationaler Organisationen, die Teilnahme an Übungs- und Ausbildungsvorhaben, die Durchführung von Such-, Rettungs- und Katastrophenhilfsmaßnahmen etc. umfassen. ## 6.1.5 Militärbefugnisgesetz, Neutralität, Oberbefehl 6.1.5.1 Militärbefugnisgesetz (Mbg) Das MBG4 , das mit 1. Juli 2001 in Kraft trat, normiert die Befugnisse militärischer Behörden und Organe und regelt weiters die spezifischen Rechtsschutzeinrichtungen für den militärischen Bereich. Mit diesem Gesetz wurden grundlegende Aufgaben und Befugnisse, die zuvor als Einzelbestimmungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen vorhanden waren, zusammengeführt und mit neuen Bestimmungen ergänzt. Zu den besonderen Aufgaben und Befugnissen, die im 2. Teil des Gesetzes einer Regelung unterworfen sind, zählen der Wachdienst, die militärischen Nachrichtendienste sowie die Luftraumüberwachung. Ein weiterer Teil des Gesetzes behandelt das Recht des Bundesheeres, Sach- und Werkleistungen für Zwecke der militärischen Landesverteidigung, soweit sie für die Erfüllung von Einsatzaufgaben unerlässlich sind, in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls geregelt ist der Rechtsschutz der Staatsbürger in Bezug auf den Ersatz von Schäden, die ihnen durch die Ausübung von Befugnissen durch militärische Organe entstehen sollten. Dieser Teil des Gesetzes betrifft die Schadloshaltung, ein Beschwerderecht und die Installierung weisungsfreier Rechtsschutzbeauftragter zur rechtlichen Kontrolle der Nachrichtendienste. ## 6.1.5.2 Bundesverfassungsgesetz Über Die Neutralität Österreichs Österreich hat mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955, BGBl Nr. 211, über die Neutralität Österreichs "aus freien Stücken" seine "immerwährende Neutralität" erklärt. Dieses BVG wurde den damals bestehenden Staaten zur Kenntnisnahme übermittelt. Durch die Verankerung der immerwährenden Neutralität in einem österreichischen Rechtsakt wird klargestellt, dass die Festlegung auf den Neutralitätsstatus allein Sache Österreichs ist. Besonders wird darauf hingewiesen, dass gemäß der österreichischen Rechtslage (§ 320 Strafgesetzbuch) die verbotene Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte (vormals unter dem Titel "Neutralitätsgefährdung") mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht ist. Mit Auflösung des Warschauer Paktes und mit Beendigung des politisch-ideologischen Ost-West-Konfliktes hat die Neutralität viel an außenpolitischer Bedeutung eingebüßt, stärker betont wird die Pflicht zur internationalen Solidarität (siehe oben, KSEBVG). Die eben angeführten politischen Entwicklungen lösten, zumindest vorübergehend, die gegenseitige Blockade der ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat der VN, was aus österreichischer Sicht zu rechtlichen Spannungen zwischen strikter Einhaltung der Neutralität und Beteiligung an den Sanktionsmaßnahmen der VN führte. Zusammen mit dem moralischen Anspruch, bei einem Engagement gegen einen Aggressor nicht abseits stehen zu wollen, kam es zu einer Änderung der Neutralitätsauffassung im Sinne einer Bereitschaft zur internationalen Solidarität. Die immerwährende Neutralität ist im Beitrittsvertrag zur EU nicht erwähnt. Da im Rahmen der GASP auch einseitige Wirtschaftssanktionen beschlossen werden, was sich mit dem herkömmlichen Verständnis der Neutralität kaum vereinbaren lässt, hat Österreich in Art 23f B-VG ausdrücklich eine umfassende Mitwirkung an der GASP, einschließlich der Anordnung von einseitigen Wirtschaftssanktionen gegenüber Drittstaaten, beschlossen. Aufgrund einer Novellierung des B-VG (1998) kann sich Österreich überdies an den weiteren Bemühungen um eine gemeinsame *Europäische Sicherheitsund Verteidigungspolitik* (ESVP) beteiligen. Danach bedürfen Beschlüsse des Europäischen Rates zu einer gemeinsamen Verteidigung der EU sowie zu einer Integration der Westeuropäischen Union in die EU der vorherigen Beschlussfassung des Nationalrates und des Bundesrates und dürfen nur mit Zweidrittel-Mehrheit durchgeführt werden. Geltende Rechtslage (Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs): Artikel I. (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen. (…) Nach herrschender Lehre und Praxis hat sich der Begriffsinhalt der immerwährenden Neutralität durch die umfassenden sicherheitspolitischen Änderungen im letzten Jahrzehnt massiv gewandelt. Demnach hat die österreichische Neutralität (entgegen früheren Auffassungen nunmehr nur noch) folgende Kerninhalte: ¾ das Verbot des Beginnens von Kriegen und der aktiven Teilnahme an solchen, ¾ das Verbot eines Beitrittes zu einem Militärbündnis, ¾ das Verbot der Errichtung fremder militärischer Stützpunkte auf österreichischem Staatsgebiet. Nach einhelliger Auffassung ist die Neutralität (zumindest) im Bereich der Teilnahme Österreichs an allfälligen Kampfeinsätzen zur Friedensschaffung im Rahmen der GASP jedenfalls "zurückgedrängt". 6.1.5.1 Verfügungsrecht - Oberbefehl – Befehlsgewalt Geltende Rechtslage (Art. 80 B-VG): Artikel 80. (1) Den Oberbefehl über das Bundesheer führt der Bundespräsident. (2) Soweit nicht nach dem Wehrgesetz der ![71_image_0.png](71_image_0.png) Bundespräsident über das Heer verfügt, steht die Verfügung dem zuständigen Bundesminister innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung zu. (3) Die Befehlsgewalt über das Bundesheer übt der zuständige Bundesminister (Art. 76 Abs. 1) aus. Das Verfügungsrecht bildet den "Inbegriff aller die zivile politische Leitung des Heeres betreffenden Kompetenzen"; es betrifft die "Befugnis zu staatspolitischen Entscheidungen über das Heer als ganzes, vor allem die über den Einsatz und die Art der Verwendung der bewaffneten Macht". Diese Kompetenz ist im Wesentlichen zwischen dem Bundespräsidenten und dem Bundesminister für Landesverteidigung geteilt; daneben bestehen noch "Sonderverfügungsrechte". Bundespräsident: nach Maßgabe der im Wehrgesetz 2001 eingeräumten Befugnisse, und zwar nach der geltenden Rechtslage zur Heranziehung zum Einsatzpräsenzdienst (ausgenommen Wehrpflichtige binnen sechs Monaten nach der Entlassung aus dem vollständig geleisteten Grundwehrdienst) sowie zur Heranziehung zum Aufschubpräsenzdienst (jeweils über einer Gesamtzahl von 5.000 Wehrpflichtigen). Bundesminister für Landesverteidigung: im vollen Umfang, "soweit nicht nach dem Wehrgesetz der Bundespräsident über das Heer verfügt". Er kann allerdings von der Bundesregierung hinsichtlich der Ausübung seines Verfügungsrechtes an Richtlinien gebunden werden, die eine politische "Rahmenermächtigung" bilden. Diese Verfügungsermächtigung ergeht im Wege von Ministerratsbeschlüssen (derzeit maßgeblich der Ministerratsbeschluss vom 6. November 1984). Außerhalb des Art. 80 B-VG bestehen folgende Sonderverfügungsrechte: ¾ Sonderverfügungsrecht der Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden betreffend die Befugnisse zur Assistenzanforderung gemäß Art. 79 Abs. 2 B-VG und § 2 WG 2001; ¾ Sonderverfügungsrecht des Bundespräsidenten betreffend die Befugnis zur Anordnung der Durchführung von Exekutionen der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes durch das Bundesheer gemäß Art. 146 Abs. 2 B-VG - nicht aktuell! ¾ Sonderverfügungsrechte der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates bzw. der Bundesregierung bzw. des zuständigen Bundesministers betreffend die Befugnis zu bestimmten Entsendungen militärischer Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (§ 2 KSE-BVG). Den Oberbefehl über das Bundesheer führt der Bundespräsident. Es handelt sich dabei nach herrschender Lehre und jahrzehntelanger Praxis um eine reine Formalfunktion - staatspolitisch die Funktion des "Staatsoberhauptes im Heere". Dieser Oberbefehl unterscheidet sich grundsätzlich vom (historischen) Oberbefehl des Monarchen, der das gesamte Verfügungsrecht umfasste und daher substantiellen Charakter hatte. Dem Bundespräsidenten fehlt hingegen diesbezüglich - von einzelnen begrenzten Befugnissen abgesehen - die Wehrhoheit. Die Befehlsgewalt über das Bundesheer übt der Bundesminister für Landesverteidigung aus. Sie umfasst die militärische Weisungskompetenz in den verschiedenen Bereichen, wie operative und taktische Führung, Ausbildung, Disziplinarwesen, Organisation, Dislokation etc. Angesichts des Übergewichtes des Verfügungsrechtes des Bundesministers und seiner gesetzlichen Befugnisse in militärischen Angelegenheiten tritt der Oberbefehl in seiner Bedeutung hinter die Befehlsgewalt des Bundesministers zurück, die ihrerseits Elemente enthält, die für den Begriffsinhalt eines substantiellen Oberbefehls typisch wären. 6.2 Internationale Rechtsgrundlagen ## 6.2.1 Vn, Eu, Nato/Pfp, Osze 6.2.1.1 Satzung (Charta) der Vereinten Nationen ## Artikel 2 Die Organisation und ihre Mitglieder sollen in Verfolgung der in Artikel 1 festgesetzten Ziele gemäß folgenden Grundsätzen vorgehen: [...] 5. Alle Mitglieder gewähren den Vereinten Nationen bei jeder von diesen gemäß der vorliegenden Satzung ergriffenen Maßnahme jede Unterstützung und enthalten sich, irgendeinem Staat Hilfe zu leisten, gegen den die Vereinten Nationen Präventivmaßnahmen oder Zwangsmaßnahmen ergreifen. [...] ## Artikel 25 Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrates gemäß der vorliegenden Satzung anzunehmen und durchzuführen. ## Artikel 41 Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen, bei denen Waffengewalt nicht zur Anwendung kommt, zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen, und er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Diese können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der wirtschaftlichen Beziehungen der Eisenbahn-, Schiffs-, Luft-, Post-, Telegraphen-, Radio- und sonstigen Verbindungen und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen umfassen. ## Artikel 42 Sollte der Sicherheitsrat zur Auffassung gelangen, dass die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen nicht genügen oder sich als ungeeignet erwiesen haben, kann er durch Luft-, See- oder Landstreitkräfte die Operationen durchführen, die zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nötig sind. Solche Maßnahmen können Demonstrationen, Blockaden und andere Operationen von Luft-, See- oder Landstreitkräften von Mitgliedern der Vereinten Nationen umfassen. ## Artikel 103 Im Fall eines Widerspruches zwischen den aus der vorliegenden Satzung sich ergebenden Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen und Verpflichtungen aufgrund irgendeines anderen internationalen Abkommens haben die Verpflichtungen aufgrund der vorliegenden Satzung den Vorrang. ## 6.2.1.2 Vertrag Über Die Eu In Der Fassung Des Vertrages Von Nizza5 Artikel 17 *(1) Die Gemeinsame Außen- und* Sicherheitspolitik umfasst sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Union betreffen, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedstaaten, einen solchen Beschluss gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen. Die Politik der Union nach diesem Artikel berührt nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten; sie achtet die Verpflichtungen einiger Mitgliedstaaten, die ihre gemeinsame Verteidigung in der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) verwirklicht sehen, aus dem Nordatlantikvertrag und ist vereinbar mit der in jenem Rahmen festgelegten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wird in einer von den Mitgliedstaaten als angemessen erachteten Weise durch eine rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen ihnen unterstützt. (2) Die Fragen, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird, schließen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen ein. (3) Beschlüsse mit verteidigungspolitischen Bezügen nach diesem Artikel werden unbeschadet der Politiken und Verpflichtungen im Sinne des Absatzes 1 Unterabsatz 2 gefasst. (4) Dieser Artikel steht der Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten auf zweiseitiger Ebene sowie im Rahmen der Westeuropäischen Union (WEU) und der NATO nicht entgegen, soweit sie der nach diesem Titel vorgesehenen Zusammenarbeit nicht zuwiderläuft und diese nicht behindert. ## [...] 6.2.1.3 NATO-Partnerschaft für den Frieden NATO-Partnerschaft für den Frieden; Einführungsdokument6 [...] Österreich ist zu einer Kooperation mit der NATO und anderen PfF-Partnern insbesondere in den Bereichen friedenserhaltende Operationen, humanitäre und Katastrophenhilfe sowie Such- und Rettungsdienste bereit. [...] Im Bereich friedenserhaltender Operationen ist die Mitarbeit an der PfF auf eine Verbesserung der österreichischen Fähigkeiten für internationale Einsätze unter der Autorität der VN oder im Rahmen der OSZE ausgerichtet. Im Bereich der humanitären und Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste ist Österreich daran interessiert, seine diesbezüglich vorhandenen militärischen und zivilen Potentiale auf den Bedarf internationaler Vorsorgemaßnahmen hin zu adaptieren sowie an der Weiterentwicklung internationaler Richtlinien mitzuwirken. Die österreichische Teilnahme soll zu einer Verbesserung der multinationalen Kooperationsund Kommunikationsfähigkeit des Bundesheeres und betroffener ziviler Stellen führen. Dazu zählt die Fähigkeit der österreichischen Streitkräfte, mit anderen Streitkräften zum Zwecke friedenserhaltender Operationen, der humanitären und Katastrophenhilfe sowie hinsichtlich Such- und Rettungsdiensten besser kooperieren und allenfalls gemeinsam operieren zu können. Mitwirkung an der vertieften Partnerschaft für den Frieden; Erstreckung der Zusammenarbeit auf das volle Spektrum friedensunterstützender Operationen7 [...] 1. [Die] "vertiefte Partnerschaft" sieht u.a. verstärkte politische Konsultationsmöglichkeiten zwischen der NATO und den Partnern, eine verstärkte regionale Kooperation, eine zunehmende Rolle der PfP im Rahmen des Krisenmanagements sowie die stärkere Einbeziehung der Partner in Planungs- und Entscheidungsprozesse vor, soweit letztere gemeinsame Anliegen betreffen. Außerdem ermöglicht die "vertiefte Partnerschaft" die Abstellung von Personal der Partnerstaaten in verschiedene Kommandostellen der NATO [...] und zielt auf eine Angleichung der militärischen Planungs- und Überprüfungsprozesse zwischen der NATO und den Partnern ab. Auf politischer Ebene ist das an die PfP-Partner gerichtete Angebot der NATO zu einer vertieften militärischen Zusammenarbeit im Mai 1997 von der Schaffung des "Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates" (EAPC) begleitet worden. Dieser fasst alle bisherigen PfP-Partner und die Mitglieder des (damals gleichzeitig aufgelösten) Nordatlantischen Kooperationsrates in einem umfassenden multilateralen Dialogforum zusammen, in dessen Rahmen die Partner bei der Krisenbewältigung, aber auch im Umwelt-, Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich kooperieren können. ## [...] Den militärischen Schwerpunkt des Übergangs von der bisherigen zur "vertieften Partnerschaft für den Frieden" bildet das Ziel, die Fähigkeit der Partner zur operationellen Zusammenarbeit (Interoperabilität) auf das "gesamte Spektrum der Friedensoperationen" ("full range of peace support operations") auszuweiten [...]. Das - von PfP nunmehr erfasste - Spektrum militärischer Einsatzformen deckt sich damit in etwa mit den "Petersberg-Aufgaben" [...] der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union [...]. ## [...] Festzuhalten ist [...], dass das PfP-Grundprinzip der "Selbstdifferenzierung" - also das Recht eines jeden Partners, das Ausmaß seiner Zusammenarbeit mit der NATO und den anderen Partnern zu jeder Zeit ausschließlich selbst zu bestimmen, - natürlich auch im Rahmen der "vertieften Partnerschaft" aufrecht bleibt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an spezifischen PfPAktivitäten besteht also auch weiterhin nicht. ## [...] 6.2.1.4 Konferenz Über/Organisation Für Sicherheit Und Zusammenarbeit In Europa (Ksze/Osze)8 Die finnische Regierung hat den Regierungen aller europäischen Staaten, der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas am 5. Mai 1969 ein Memorandum übermittelt, in welchem sie sich unter Berufung auf eine Initiative der Sowjetunion für eine gut vorbereitete Konferenz über europäische Sicherheitsprobleme ausgesprochen hat. [...] Österreich hat auf das finnische Memorandum vom 5. Mai 1969 positiv reagiert, weil es als immerwährend neutraler, zwischen den großen Militärblöcken gelegener Staat ein natürliches Interesse an allen, auf eine echte Entspannung gerichteten Bemühungen hat. Der Vorschlag zur Einberufung einer Konferenz, die sich mit Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa befassen soll, wurde daher von Anfang an begrüßt. ## [...] Neben dem Aspekt der Sicherheit wird auch der wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Zusammenarbeit als einem der Elemente für das Ziel der Konferenz, nämlich ein "Mehr" an Sicherheit in Europa zu schaffen, große Bedeutung zukommen. [...] ## 6.2.2 Verträge Und Abkommen Im Bereich Host Nation Support (Hns) HNS ist die Gesamtheit aller Leistungen eines Gastgeberlandes für ¾ internationale Organisationen, ¾ entsendende Länder (*Sending Nations*), ¾ nichtstaatliche Organisationen (NGOs) sowie die seitens des Gastlandes bzw. der Organisation dafür zu entrichtenden Entgelte. HNS ist grundsätzlich als gesamtstaatliche Aufgabe zu sehen, die im Wesentlichen zivile und militärische Unterstützungsleistungen umfasst. Diese Leistungen werden von öffentlichen und privaten Stellen gegen Vergütung zur Verfügung gestellt. Sie haben eine große Bandbreite und können von Verwaltungsunterstützung bis hin zum Einsatz eigener militärischer Truppenteile für Unterstützungsaufgaben reichen. Grundlagen für die Durchführung des HNS im Rahmen der Aufgaben des Bundesheeres sind: ¾ Einschlägige Gesetze (wie insbesondere das "Bundesgesetz über den Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet (Truppenaufenthaltsgesetz)", BGBl I Nr. 57/ 2001, oder das "Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärungen Österreichs (PfP-Truppenstatut)", BGBl III Nr. 136/ 1998), ¾ Internationale Vereinbarungen für Einsätze bzw. Übungen (wie zum Beispiel das "Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über den Transit zum Zweck des multinationalen Friedenseinsatzes in Bosnien (IFOR)", BGBl. Nr. 869/1995, die "Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerium nationale Verteidigung der Hellenistischen Republik betreffend die Gewährung von Unterstützung als Gastgebernation für das österreichische Bundesheer im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo", BGBl. III Nr. 7/2000, oder das "Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Italienischen Republik und dem Schweizer Bundesrat betreffend die Übung AMADEUS 2002", BGBl. III Nr. 99/2002), ¾ Interministerielle Vereinbarung für den HNS in Österreich, ¾ Verträge mit privaten Leistungserbringern für den Host Nation Support in Österreich, ¾ HNS-Konzept des Österreichischen Bundesheeres. 1 Siehe E 114-NR/XXI. GP. 2 Vgl. Bundesheer-Reformkommission, Grundlagen BMLV, Wien, 30. September 2003, S. 7 sowie Bundesheerreformkommission, Workshop I, 22. Jänner 2004, Sachgebiet 2 - Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die militärische Landesverteidigung. 3 Bundesgesetz über den Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet/Truppenaufenthaltsgesetz - TrAufG (BGBl. I Nr. 57/2001). 4 BGBl. I Nr. 86/2000 in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. I Nr. 103/2002 und 137/2003. 5 Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. 6 Ministerratsbeschluss vom 30. Mai 1995, Pkt. 39 des Beschl. Prot. 22. 7 Ministerratsbeschluss vom 24. November 1998, Pkt. 20 des Beschl. Prot. 78. 8 Ministerratsbeschluss vom 20. November 1972, Pkt. 37 des Beschl. Prot. 49. ## 7. Das Bundesheer 2004 7.1 Der Weg Zum Bundesheer 2004 7.1.1 Vorbemerkung Das Bundesheer erlebt derzeit die wohl substantiellsten Veränderungen in seiner knapp fünfzigjährigen Geschichte. Nachdem Österreich seine Unabhängigkeit wieder erhalten hatte, entstand "im Sturme schwerer Zeiten" ein kleines Heer, das bereits 1956 seine erste Bewährungsprobe bestehen musste. Jahrzehntelang war dieses Heer geprägt von der territorial orientierten Verteidigungsstrategie eines neutralen Kleinstaates, die ab 1989 durch das Ende der Nachkriegsordnung immer mehr an Bedeutung verlor. Nach nunmehr fast 15 Jahren wechselhafter Reformen zeigen die österreichischen Streitkräfte im Lichte der Bundesheerreformkommission ihr neues Profil. Alle diese Veränderungen sind Auftrag und Grund genug, im Weißbuch 2004 ausgehend von einem geschichtlichen Rückblick den IST-Stand, die Erfordernisse und die Entwicklungsperspektiven der Streitkräfte darzustellen. ## 7.1.2 Entwicklung Des Bundesheeres 7.1.2.1 Vom Staatsvertrag 1955 Bis Zur Geopolitischen Wende 1989 Nach dem Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 beschloss der österreichische Nationalrat am 7. September 1955 das *Wehrgesetz*. Damit waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung und Strukturierung der neuen österreichischen Streitkräfte des Bundesheeres gegeben. Nachdem die Besatzungsmächte das Verbot zur Bildung militärischer Einrichtungen aufgehoben hatten ![76_image_0.png](76_image_0.png) und die Einheiten der B-Gendarmerie in militärische Truppenkörper des provisorischen Grenzschutzes umgewandelt worden waren, wurden erste Überlegungen über Größe, Struktur und Aufgaben des zukünftigen Bundesheeres angestellt. Grundlage für diese Überlegungen und alle weiteren Heeresgliederungen bis 1972 waren im Wesentlichen Verteidigungsüberlegungen, die einen grenznah aufzunehmenden Abwehrkampf vorsahen. Am 11. Jänner 1956 stimmte der Ministerrat der Heeresgliederung 1956 zu: Sie sah drei Gruppen mit acht Brigaden sowie eine weitere Brigade, in der Heerestruppen, Fliegerabwehr, Schulen etc. zusammengefasst werden sollten, vor. Diese Organisation war für 60.000 Soldaten ausgelegt, tatsächlich waren jedoch nur 40.000 Mann vorhanden.1 Es gab daher Überlegungen, ein Reserveheer aufzubauen, für das es zunächst keine gesetzliche Grundlage gab. Ende der 50er Jahre kam man daher zu der Einsicht, dass es nicht möglich sein werde, den vorgegebenen Heeresrahmen zu füllen, und dass die Voraussetzungen für die Existenz des Heeres, ein entsprechender Präsenzstand sowie ein ausreichender Mobilmachungsstand (damals mit 120.000 Soldaten angenommen), nicht erreicht werden konnten. Der relativ hohe Bestand an mechanisierten Fahrzeugen und die Erfahrungen der Ungarnkrise 1956 führten dazu, dass den gepanzerten Verbänden mehr Bedeutung zugemessen wurde. Am 1. August 1960 wurde die 9. Panzerbrigade aufgestellt, in der Folge wurde die 3. Infanterie- in die 3. Panzerbrigade umgegliedert. Diese und andere Maßnahmen sollten dazu führen, die Einsatzbereitschaft der Verbände des Bundesheeres zu erhöhen. Der Abschluss dieser ![77_image_0.png](77_image_0.png) ![78_image_0.png](78_image_0.png) Entwicklung war die *Heeresgliederung 1962*, die mit 1. Jänner 1963 wirksam wurde und die zur Sicherstellung einer ständigen, hohen Einsatzbereitschaft möglichst großer Teile des Friedensheeres eine Umgliederung der neun Brigaden in sieben präsente Brigaden und drei Reservebrigaden vorsah. Diese Brigaden umfassten sowohl Einsatzverbände als auch Ausbildungstruppen. Die drei Gruppenkommanden blieben bestehen; jede Gruppe verfügte auch über eigene Gruppentruppen. Im Kommando der Luftstreitkräfte wurden die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen formiert. Ferner wurden Einsatzaufgaben von territorialen Aufgaben getrennt: Neun Militärkommanden wurden gebildet; sie waren für die Bildung der Grenzschutz- und Sicherungstruppen als Basis für das neu aufzustellende Reserveheer zuständig.2 Die damalige Konzeption für den Einsatz des Bundesheeres sah einerseits einen territorial organisierten Grenzschutz und andererseits bereitgestellte, zur beweglichen Kampfführung befähigte Brigaden in der Tiefe vor.3 Aufgrund des schon damals gering bemessenen Landesverteidigungsbudgets zeigte sich, dass die für diese Heeresstruktur notwendigen Personalstärken nicht zu erreichen waren. Die Möglichkeiten der Streitkräfteentwicklung wurden auch durch das Sparpaket 1968, bei dem der damalige Bundesminister Prader die Verringerung des Friedensheeres um 30 Kompanien anordnete, sowie durch die politische Vorgabe zur Reduktion der Präsenzdienstzeit bzw. der Umgestaltung des Bundesheeres in eine milizartige Struktur eingeengt. Im Rahmen der Wehrgesetznovelle 1971 wurde die Verkürzung des Wehrdienstes bei gleichzeitiger Einführung von Truppenübungen im Ausmaß von 60 Tagen beschlossen. Schon damals wurde eine Bundesheerreformkommission eingesetzt, die versuchte, Ableitungen für die Streitkräftestruktur aus dem Wehrsystem und der Einsatzkonzeption zu treffen. Die *Heeresgliederung 1972* sah eine Einteilung des Bundesheeres in eine Bereitschaftstruppe, die mobile und raumgebundene Landwehr und die Heeresfliegerkräfte vor. Die Bereitschaftstruppe sollte 15.000 Soldaten umfassen, das eigentliche Schwergewicht des Heeres sollte jedoch bei der Landwehr liegen. Der Mobilmachungsrahmen dieser Streitkräfte wurde mit zumindest 150.000 Soldaten festgelegt. Am 1. Jänner 1973 wurde das Armeekommando gebildet, ein Jahr später zwei Korpskommanden. Die Landwehrverbände wurden den Militärkommanden unterstellt; am 15. Juli 1975 wurde die 1. Panzergrenadierdivision gebildet. Am 1. April 1978 wurden die Landwehrstammregimenter aufgestellt. In den 70er Jahren wurde auch das Konzept für den Einsatz des Bundesheeres grundlegend verändert. Ausgehend von der Landesverteidigungsdoktrin aus dem Jahr 1975 und dem Entwurf des *Landesverteidigungsplanes* 1976 entstand das Konzept der Raumverteidigung: "Die Abhaltestrategie des Staates findet ihren Ausdruck in der Konzeption einer Raumverteidigung. Diese besteht aus einer operativtaktischen und einer geistig-psychologischen Komponente, die in ihrer Gesamtheit darauf abzielen, Armee und Bevölkerung zu integrieren."4 Das Konzept der Raumverteidigung sah vor, die Vorbereitung und den Einsatz der militärischen Kräfte im Sinne eines territorialen Prinzips im direkten Zusammenwirken des zivilen und militärischen Bereiches auf allen Ebenen zu koordinieren. Eine zahlen- ![79_image_0.png](79_image_0.png) mäßig stark gehaltene Milizarmee mit relativ kurzer Wehrdienstzeit sollte durch vereinfachte Kampfführung, Einsatz in bekannten Räumen, einer funktionsbezogenen Auswahl und Ausbildung von Wehrpflichtigen sowie durch Nutzung vorhandener sozialer Bindungen ihren Verteidigungsauftrag erfüllen. Der Abwehrkampf sollte an der Grenze aufgenommen und nachhaltig gegen einen Aggressor entlang der Operationslinien mit dem Ziel seiner Abnützung geführt werden. Das Konzept der Raumverteidigung sah in Österreich Schlüsselzonen, in denen das Durchstoßen eines Feindes über längere Zeit verhindert werden sollte, und Raumsicherungszonen zur Abnutzung bereits durchgebrochener Feindteile vor.5 Das strategische Kalkül hinter diesem Konzept war, einem potentiellen, durchmarschierenden Angreifer im Hinblick auf Zeitverlust und Abnutzung seiner Kräfte die Erwartung einer Operation mit einem möglichst hohen Eintritts- und Aufenthaltspreis vor Augen zu führen und dadurch eine Abhaltewirkung zu erzielen.6 Mit der Konzeption der Raumverteidigung (eingebettet in das System der umfassenden Landesverteidigung, der weitgehenden Umsetzung des Territorialprinzips, und dem Übergang auf ein klares Milizsystem in Verbindung mit einer kleinen Bereitschaftstruppe) wurde ein erfolgversprechendes Gesamtkonzept gefunden, das vom Bundesheer über die gesamte Schlussphase des Kalten Krieges verfolgt und in hohem Ausmaß auch umgesetzt wurde.7 Bis 1986 ging man von einem Mobilmachungsrahmen von 250.000 Soldaten aus. Knapp 400 Kompanien im Frieden sollten nach Mobilmachung auf rund 1.000 anwachsen. Man sprach in der ersten Ausbaustufe von 186.000 Soldaten in der Einsatzorganisation, 30.000 in der Ersatzorganisation, 20.000 Mann Personalreserve und 10.000 Mann in Wachkompanien. Durch eine Verringerung des Investitionsrahmens der Streitkräfte um zirka 30 Prozent wurde diese Entwicklung beendet. Im Rahmen der *Heeresgliederung 1987* wurde der weitere Ausbau des Mobilmachungsrahmens bei einem Umfang von 186.000 Soldaten gestoppt; die bestehende Organisation wurde optimiert. Nur noch das billigste Element, nämlich die Infanterieteile der Landwehr, sollten in einem bescheidenen Maß weiter ausgebaut werden8 . ## Landesverteidigungsplan9 Der LV-Plan ist formal nach wie vor in Kraft. Durch die sicherheitspolitischen Veränderungen der letzten Jahre sind die meisten Aussagen des Landesverteidigungsplanes jedoch überholt. Daher wird von einer umfassenden Auflistung der Kernaussagen Abstand genommen. Einige grundlegende Schlagworte dieses Dokumentes werden hier - gleichsam zur Erinnerung - dargestellt: ¾ Ziel der Sicherheitspolitik Österreichs ist der Schutz der Bevölkerung und der Grundwerte dieses Staates gegenüber allen Bedrohungen.10 ¾ Das Schwergewicht der sicherheitspolitischen Maßnahmen liegt bei der Verhinderung eines bewaffneten Angriffes auf Österreich und bei der Vermeidung der Einbeziehung Österreichs in bewaffnete Konflikte anderer Staaten.11 ¾ Pflichten eines neutralen Staates sind v.a. Verhinderungspflicht, Enthaltungspflicht und Gleichbehandlungspflicht.12 ¾ Im Rahmen der militärischen Landesverteidigung wird zwischen Krisenfall, Neutralitätsfall und Verteidigungsfall unterschieden.13 ¾ Einige Prinzipien der militärischen Landesverteidigung:14 - Das Bundesheer soll durch seine Verteidigungsbereitschaft den wesentlichen Beitrag zur Kriegsverhinderung leisten, - Verteidigungsvorbereitungen im Frieden einschließlich der Fähigkeit zur raschen Mobilmachung, - Ausrichtung der Streitkräfte nach einem Defensivkonzept (Raumverteidigung). ## 7.1.2.2 Von 1989 Bis 200215 Ende der 80er Jahre war allmählich erkennbar geworden, dass das bipolare politische System, das seit den späten 40er Jahren einerseits die Welt in zwei kontradiktorische gesellschaftspolitische Bereiche organisiert, andererseits Europa eine Phase ohne Krieg gesichert hatte, als Folge der immer offenkundiger werdenden existentiellen Probleme des Ost-PaktSystems einer gravierenden Änderung entgegengehen könnte. Das entscheidende Jahr 1989 führte schließlich zum Ende des kommunistischen Systems, zum Zusammenbruch der Sowjetunion, zur Errichtung Russlands, zur Auflösung des Warschauer Paktes, zur Vereinigung Deutschlands und zur Bildung neuer souveräner Staaten in Zentral- und Osteuropa. Durch dieses Ende des Kalten Krieges und die damit verbundene Änderung der strategischen Lage in Europa (z.B. Wegfall der Gesamtbedrohung für Österreich) war das Konzept der Raumverteidigung obsolet; eine neue Einsatzkonzeption verbunden mit einer neuen Struktur wurde erforderlich. Gleichzeitig zeigte die Krise im ehemaligen Jugoslawien, die den Sicherungseinsatz des Bundesheeres 1991 an der südlichen Staatsgrenze erforderlich machte, ein sich neu entwickelndes Bedrohungsbild. Diese Überlegungen und politischen Koordinierungsgespräche zwischen den damaligen Regierungsparteien (SPÖ und ÖVP) führten am 22. November 1991 zur einvernehmlichen Formulierung von zehn Eckpunkten für eine neue Struktur des Österreichischen Bundesheeres, die in weiterer Folge die Grundlagen für die Heeresgliederung 92 darstellten:16 1. Die neue sicherheitspolitische Lage in Europa bedingt eine Anpassung der Einsatzerfordernisse. Dabei kommt es zu einer Schwergewichtsverlagerung zum Schutz der Grenzen unter Beibehaltung der Prinzipien der Raumverteidigung. 2. Festhalten am verfassungsgesetzlichen Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht und des Milizsystems. 3. Bildung rasch verfügbarer Kräfte: a) Im Umfang von zumindest 10.000 Mann (Kaderpersonal und Grundwehrdiener), b) Aufstellung von Milizgrenzschutzverbänden im Umfang von zumindest 5.000 Mann zur Verstärkung der präsenten Kräfte. Dazu waren eigene Rechtsinstitute zu schaffen, die eine rasche Aufbietung (so weit wie möglich ohne Mobilmachung) mit größtmöglicher Flexibilität hinsichtlich des personellen Umfanges ermöglichen (z.B. Einsatzaufgaben im Rahmen von Truppenübungen, außerordentlichen Übungen, Beurlaubtenstand usw.). Die Beorderung der Wehrpflichtigen zu den einzelnen Milizverbänden erfolgt v.a. auf Grundlage des territorialen Prinzips, der Freiwilligkeit und der militärischen Erfordernisse. 4. Der Mobilmachungsrahmen des ÖBH wird mit 120.000 Mann (ausgenommen Personalreserven) festgelegt. 5. Die Einsatzorganisation des ÖBH erwächst aus der Friedensorganisation. 6. Mit den im Zuge der neuen Heeresgliederung erzielbaren Reduzierungen im Personalbereich soll ein Teil der erforderlichen Ausrüstungs- und Investitionsmittel für den Heeresbereich auch bei anhaltender Budgetknappheit gewährleistet werden. 7. Eine flexible Gestaltung des ordentlichen Präsenzdienstes gemäß § 28 WG 1990 bietet die Möglichkeit, dass bei Beibehaltung des derzeitigen Rahmens unmittelbar im Anschluss an den sechsmonatigen Grundwehrdienst (GWD) auch eine Truppenübung im Umfang von bis zu einem Monat vorgesehen werden kann. 8. Heranziehung zur Leistung von Truppenübungen innerhalb von ca. zehn Jahren nach Absolvierung des GWD (gesetzliche Begrenzung der Leistung von Truppenübungen mit dem fünfzehnten Jahr nach Absolvierung des GWD). 9. Verbesserte Mobilität und Flexibilität im materiellen, organisatorischen und personellen Bereich. 10. Zur Umsetzung dieser Vorhaben werden auch legistische Maßnahmen zu setzen sein. Diese Entscheidung bedeutete, das Heer nunmehr von einer fast ausschließlich auf Mobilmachung aufgebauten Raumverteidigungsarmee hin zu mobileren und präsenteren Streitkräften zu entwickeln. Das Ergebnis dieser Planungen war die *Heeresgliederung* 92, die so genannte HG-NEU, die neben Grenzsicherung und grenznaher Verteidigung auf eine Verkürzung der Reaktionsfähigkeit ausgerichtet war. Kernaufgabe blieb nach wie vor die Verteidigung Österreichs gegen Angriffe von außen. Dies erforderte u.a. die Fähigkeit, rasch und angemessen auf verschiedene Bedrohungen zu reagieren, die Fähigkeit Hilfeleistungen, Assistenzen und Sicherungseinsätze geringer Intensität zu führen, eine begrenzte Aufwuchsfähigkeit, die Fähigkeit zur Überwachung des eigenen Territoriums und Luftraumes, die Fähigkeit zum Schutz der Staatsgrenze sowie die Fähigkeit zur nachhaltigen Führung des Abwehrkampfes. Neben dieser Kernaufgabe in Österreich traten die Mitwirkung an Friedenssicherung und Konfliktverhütung im Rahmen internationaler Organisationen sowie internationale Hilfeleistung bei Katastrophen und Einsätzen zur humanitären Hilfe stärker in den Vordergrund. Für diese Aufgaben umfasste die Einsatzorganisation des Bundesheeres im Kern 12 Infanterie- und 3 Panzergrenadierbrigaden. Während die 3 Panzergrenadierbrigaden auch in der Friedensorganisation vorhanden waren, sollten die 12 Infanteriebrigaden aus den friedensmäßig verfügbaren Jägerregimentern aufwachsen. Die obere Führung umfasste drei Korpskommanden sowie das Kommando der Fliegerdivision. Den Korpskommanden unterstanden Korpstruppen, Kampfverbände und Militärkommanden; das Militärkommando Wien wurde unmittelbar durch das BMLV geführt. Fünf Jahre nach diesem entscheidenden Schritt im Jahr 1991 konnte die Heeresführung bereits 1996 auf die erfolgreiche Planung und Umsetzung einer grundlegenden Heeresreform zurückblicken. Gleichzeitig war klar erkennbar, dass eine weitere Reform notwendig geworden war. Der Bundesminister für Landesverteidigung hatte der Regierung und dem Parlament gegenüber zugesagt, nach Abschluss der Heeresreform einen Situationsbericht vorzulegen. Erstmalig setzte sich damit das Parlament17 mit einem durch den Verteidigungsminister vorgelegten Situationsbericht auseinander und unterzog diesen einem Abstimmungsprozess. Die Konsequenz daraus war, dass auch die im Bericht enthaltenen Folgerungen angenommen wurden und die nächsten Schritte zur Konkretisierung der Heeresstruktur nicht nur zur Kenntnis genommen wurden, sondern die parlamentarische Beschlussfassung einen Auftrag für die weitere Vorgangsweise darstellte.18 Der *Situationsbericht 96* enthielt neben der Darstellung des IST-Standes nach Einnahme der *Heeresgliederung 92* eine Lagebeurteilung zur rapiden sicherheitspolitischen Entwicklung in Europa, eine Darstellung der Ressourcen des Bundesheeres sowie daraus abgeleitete Folgerungen zur Streitkräftestruktur. Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der HG-NEU waren: ¾ die Mitgliedschaft Österreichs in der EU (seit 1995), verbunden mit der Übernahme von 1.300 Kilometern EU-Außengrenze, ¾ die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden (seit 1995), ¾ der Beobachterstatus in der WEU, ¾ die Randlage Österreichs zur Instabilitätszone in Mittelost- und Osteuropa, ¾ die Auswirkungen der Instabilität auf dem Balkan, ¾ die Trichterfunktion Österreichs für gesamteuropäische Migrationsbewegungen, ¾ die Stellung Österreichs als Transitland, ¾ die Bedeutung Österreichs für die mitteleuropäische Luftraumüberwachung. Auf Basis der allgemeinen Wehrpflicht und des Milizsystems musste das Bundesheer die Fähigkeit zur Verteidigung des Staatsgebietes in einem begrenzten Operationsraum zu Lande und in der Luft, die Fähigkeit zur Grenzsicherung über einen längeren Zeitraum, die Fähigkeit zu einem flächendeckenden Sicherungseinsatz, die Fähigkeit einer aktiven Luftraumüberwachung, die Fähigkeit zur Assistenzleistung im Inland und zur Katastrophenhilfe im Ausland und die Fähigkeit zu friedenserhaltenden Auslandseinsätzen aufweisen.19 Eine Konsequenz dieser Überlegungen war die *Strukturanpassung der Heeresgliederung 92* (HG 92/ STRAN) gemäß Beschluss des Ministerrates vom 1. April 1998, in der der Heeresumfang mit 110.000 Soldaten inklusive 18.000 Mann nicht strukturierter Personalreserve festgelegt wurde. Ferner wurde mit dieser Reform das Korpskommando III aufgelöst; die Kompetenzen zwischen Korps- und Militärkommanden wurden bei gleichzeitiger Verkleinerung der Militärkommanden entflochten. Aufgrund der Zunahme der internationalen Aufgaben wurde aus dem Kommando der aufgelösten 9. Panzergrenadierbrigade und dem Kommando Auslandseinsätze das Kommando für Internationale Einsätze gebildet. Aus den bisher verfügbaren 15 mobil zu machenden Brigaden der Einsatzorganisation entstanden 5 präsente Brigaden (3 Infanterie- und 2 Panzergrenadierbrigaden); ferner wurden 20 territoriale Jägerbataillone strukturiert, die durch die Militärkommanden zu führen waren. Hinsichtlich der Dauer des Grundwehrdienstes erfolgte insofern eine Änderung, als der achtmonatige Grundwehrdienst nunmehr entweder in einem Stück (Modell 8 + 0; v.a. bei den präsenten Kräften) mit einer Beorderung über vier Jahre oder im Modell 7 + 1 (sieben Monate Ausbildung und ein Monat wiederkehrende Übungen innerhalb von acht Jahren) abzuleisten war.20 Im Ausbildungsbereich erreichte das Bundesheer, seine Führungsausbildung in die österreichische Bildungslandschaft einzubauen und die Theresianische Militärakademie (TherMilAk) auf Fachhochschulniveau anzuheben. Gleichzeitig fanden erste Gespräche auf universitärer Ebene statt, mit dem Ziel, die höchste Führungsausbildung an der Landesverteidigungsakademie akademisch vergleichbar zu machen.21 Im März 2000 begannen die Vorbereitungen zur Einrichtung einer "Expertenkommission zur Prüfung einer allfälligen Umstellung des Bundesheeres auf ein Freiwilligensystem", welche die Möglichkeiten des Umstieges auf ein Freiwilligenheer analysieren und prüfen sollte.22 Damit wurde die seit Jahren immer wieder aufflammende Diskussion um ein Berufsheer in einen offiziellen Rahmen gestellt. Die ![83_image_0.png](83_image_0.png) Experten setzten sich dabei aus Fachleuten der verschiedenen Ressorts zusammen. Im Rahmen der Kommission wurde das Meinungsforschungsinstitut "Fessl" eingebunden, das nach einer intensiven Befragung von über 13.000 jungen Österreichern und Österreicherinnen zu einem ernüchternden Ergebnis kam. Im Wesentlichen könnten zwar die Offiziersund mit Masse auch die Unteroffiziersfunktionen besetzt werden, jedoch für die Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von "Kämpfern" war (selbst bei guter Bezahlung) kein Optimismus angebracht. Zusätzlich wurde errechnet, dass für ein Heer mit ca. 60.000 Soldaten das doppelte aktuelle Budget benötigt werden bzw. bei gleich bleibendem Budget das Heer unter 30.000 Soldaten (Gesamtstärke!) sinken würde. Eine entsprechende Erfüllung der an das ÖBH gestellten Anforderungen wäre in personeller Hinsicht ohne die Beibehaltung des Systems der allgemeinen Wehrpflicht daher nicht sicherzustellen. Im Jahre 2001 leitete der Bundesminister für Landesverteidigung mit Weisung 163 die Reorganisation der Führungsstruktur *der obersten und oberen Führung* (REORG) ein. Ziel dieser Reform war, die Führungsstrukturen an den verringerten Truppenumfang anzupassen, alle strategischen Angelegenheiten in der Zentrallstelle zu konzentrieren, die Führungsorganisation insgesamt zu straffen und gleichzeitig 20 % des Personals in der Zentrallstelle einzusparen. Im Zuge dieser Reform wurden im Bereich der oberen Führung aus bestehenden Strukturen das Kommando Landstreitkräfte (KdoLaSK), das Kommando Luftstreitkräfte (KdoLuSK), das Kommando Internationale Einsätze23 (KdoIE), das Kommando Sondereinsatzkräfte (KdoSEK), das Kommando Führungsunterstützung (KdoFüU) und das Kommando Einsatzunterstützung (KdoEU) gebildet. Mit 12. Dezember 2001 nahm der Nationalrat mit Mehrheitsbeschluss die *Österreichische Sicherheitsund Verteidigungsdoktrin* an, wobei sich die österreichische Sicherheitspolitik am Prinzip der umfassenden Sicherheitsvorsorge orientiert und auf einem systematischen Zusammenwirken verschiedener Bereiche der Politik auf Basis entsprechender Teilstrategien beruht. ## 7.2 Aufgaben Des Bundesheeres Die Aufgaben des Bundesheeres leiten sich prinzipiell aus gesetzlichen und auch politischen Vorgaben ab. Neben den primären Vorgaben, die sich aus der nationalen Rechtslage und aus Beschlüssen politischer Gremien ergeben, erlangten insbesondere in den 90er Jahren durch die Mitgliedschaft Österreichs bei der EU und die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden internationale rechtliche, politische und militärische Dokumente für die Entwicklung des Bundesheeres zunehmende Bedeutung. In diesem Kapitel werden daher die für die aktuelle und künftige Entwicklung des ÖBH verbindlichen bzw. relevanten Vorgaben und Grundlagen dargestellt. ## 7.2.1 Nationale Vorgaben 7.2.1.1 Gesetzliche Vorgaben Die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen sind im Kapitel 6 näher dargestellt. Nationale gesetzliche Vorgaben, aus denen die Aufgaben des Bundesheeres resultieren, lassen sich prinzipiell in einer Übersicht darstellen: ## 7.2.1.2 **Politisch - Strategische Vorgaben** ![85_Image_0.Png](85_Image_0.Png) Neben den Gesetzen, welche die Aufgaben des Bundesheeres festschreiben, hatten in den Jahren 2003/04 für das Bundesheer nach wie vor die Österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin (2001) und das Konzept für den Einsatz des Bundesheeres (2001) verbindlichen Charakter. ## Österreichische Sicherheits- Und Verteidigungsdoktrin 24 Am 12. Dezember 2001 wurde die Österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin durch das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien im Sinne eines umfassenden Richtliniendokumentes für die Gestaltung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und damit zusammenhängender Teilstrategien beschlossen. Obwohl diese Doktrin nicht in Form eines Gesetzes beschlossen wurde, stellt sie als Entschließung des Nationalrates eine leitende Grundlage für das Bundesheer 2003/04 dar, weil sie den politischen Willen dieser gesetzgebenden Körperschaft und damit Österreichs ausdrückt. Die Doktrin basiert auf den Prinzipien der umfassenden Sicherheit, der präventiven Sicherheit (dieses Prinzip stellt als Ablöse für das Bedrohungsreaktionskonzept die aktive Teilnahme an internationalen Maßnahmen zur Konfliktverhütung und zum Krisenmanagement in den Vordergrund) und der europäischen Solidarität (als Ersatz für das Konzept einer autonomen Sicherheitspolitik).25 In der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin werden v.a. folgende Empfehlungen, die eine Auswirkung auf die Entwicklung des Bundesheeres haben, gegeben:26 a) Empfehlungen mit vorwiegend nationalem Bezug ¾ umfassende Information der österreichischen Bevölkerung über die Sicherheitslage (Mitwirkung des Bundesheeres), ¾ Weiterentwicklung der ULV zum System der umfassenden Sicherheitsvorsorge (Mitwirkung des Bundesheeres), ¾ Gewährleistung einer militärischen Verteidigungsfähigkeit, abgeleitet aus der konkreten militärstrategischen Lage durch die - Fähigkeit, punktuellen Angriffen entgegenzutreten, - Bereithaltung und Weiterentwicklung der militärischen Kernfunktionen auf hohem technologischen Niveau in einem operativ durchsetzungsfähigen Kräfteumfang, - Sicherstellung der Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte, - Sicherstellung einer ständigen Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung, - Sicherstellung der Abwehr subkonventioneller Angriffe sowie allfälliger konventioneller Bedrohungen. b) Empfehlungen mit vorwiegend internationalem Bezug ¾ europäische Kooperation und Intensivierung des nachrichtendienstlichen Informationsaustausches, ¾ weiterer Ausbau der österreichischen Katastrophenhilfe im internationalen Rahmen, ¾ Leistung eines angemessenen Beitrages zu internationalen Bemühungen um Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge, ¾ Fortsetzung des österreichischen Engagements in internationalen Institutionen (VN, OSZE, PfP etc.), ¾ Unterstützung der Weiterentwicklung der ESVP bzw. aktive und solidarische Mitwirkung an der ESVP, ¾ Entwicklung und Erhaltung der Fähigkeit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Verteidigung in adäquater Stärke, ¾ Befähigung des Bundesheeres zur Teilnahme am gesamten Spektrum der *Petersberg-Aufgaben* im multinationalen Rahmen bis zum Umfang einer Brigade bzw. eines "Brigadeäquivalents", ¾ Sicherstellung eines Höchstmaßes an Schutz für Gesundheit und Leben der Truppen und des einzelnen Soldaten, ¾ Herstellung der Interoperabilität für die Durchführung friedensunterstützender Einsätze im Ausland sowie zur Verteidigung Österreichs, ¾ Abdeckung des gesamten militärischen Aufgabenspektrums (dies kann derzeit nur durch Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht bewältigt werden); dieses Anforderungsprofil erfordert eine stufenweise Erhöhung des Professionalisierungsgrades und des Freiwilligenanteiles im ÖBH, ¾ Sicherstellung von Kapazitäten für Assistenzeinsätze zur Hilfeleistung bei Katastrophen, für das BMI im Falle terroristischer Bedrohungen sowie zur sicherheitspolizeilichen Grenzüberwachung und zum Objektschutz, ¾ ständige Überprüfung der Zielsetzungen und Zielerreichung für die Streitkräfte, ¾ Erzielen von Synergieeffekten im Rahmen von Rüstungskooperationen, ¾ Sicherstellung der notwendigen budgetären, personellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Aufgaben des Bundesheeres, ¾ periodische Herausgabe (alle zwei Jahre) eines Weißbuches über das Bundesheer mit einer Zehnjahresperspektive, ¾ Ausschöpfen der Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden. ## Teilstrategie Verteidigungspolitik Die Verwirklichung der österreichischen Sicherheitspolitik im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsvorsorge (gem. Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin) beruht auf einem systematischen Zusammenwirken verschiedener Bereiche der Politik auf der Basis entsprechender Teilstrategien. Im Zuge der Entschließung zur Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin ersuchte der Nationalrat die Bundesregierung, auf Grundlage der vorliegenden Empfehlungen für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten.27 Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat dazu im Mai 2003 den Entwurf der Teilstrategie Verteidigungspolitik vorgelegt, der trotz seines Entwurfscharakters aufgrund der zukunftsweisenden Formulierungen eine wesentliche Grundlage für die Arbeit der Bundesheerreformkommission war.28 Aufgrund ihres Entwurfscharakters hat die Teilstrategie Verteidigungspolitik jedoch für die Darstellung des Bundesheeres im Zeitraum 2003/04 keinen verbindlichen Charakter29 . ## 7.2.1.3 Militärische Konzepte Und Vorgaben Grundlagen Das *Militärstrategische Konzept* ist die gesamtheitliche Darstellung des Bundesheeres hinsichtlich Zweck und Aufgaben, Aufgabenfähigkeit insgesamt, Einsatzverfahren, Grobstruktur und Umfang der Teilsysteme und personalstruktureller und verfügbarkeitsmäßiger Gesichtspunkte für Frieden und Einsatz bezogen auf einen mittel- bzw. langfristigen Zeithorizont. Es leitet sich aus den strategischen Vorgaben ab30 und ist verbindliche Grundlage für die anderen daraus abzuleitenden Konzepte der militärstrategischen, operativen, taktischen und TeilbereichsEbene. Internationale Konzepte sind Konzepte der EU, der NATO oder von Staaten, die als strategische Partner für das ÖBH in Betracht kommen, welche aufgrund ihrer Bedeutung in die Konzeption des ÖBH einfließen.Sie sind grundsätzlich auf der strategischen Ebene angesiedelt, die nationale Umsetzung erfolgt auf unterschiedlichen Führungsebenen. Internationale Konzepte sind dann von Bedeutung, wenn damit die Entwicklung nationaler Konzepte beschleunigt werden kann. Die Fähigkeit zur Auftragserfüllung im multinationalen Verbund und die hiezu erforderliche nationale Strukturierung der Streitkräfte lassen sich zum Großteil aus diesen Konzepten ableiten. Konzeptive Vorgaben für den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres ## Militärstrategische Positionierung Und Zielsetzung Die im Zeitraum 2003/04 geltende militärstrategische Konzeption31 beschreibt den Einsatz bzw. die Aufgaben und Fähigkeiten des Österreichischen Bundesheeres auf Grundlage der nach wie vor geltenden Heeresgliederung 92/Strukturanpassung (1998). Diese Konzeption formuliert eine deutliche Verschiebung von der herkömmlichen militärischen Landesverteidigung zur erweiterten Landesverteidigung im Sinne der Mitwirkung am internationalen Krisenmanagement. Die militärstrategischen Rahmenbedingungen zeigen, dass derzeit und in absehbarer Zukunft keine existenzbedrohenden Aggressionen durch konventionelle Streitkräfte in der Nachbarschaft zu erwarten sind; eine potentielle, punktuelle Bedrohung durch Luftkriegsmittel wird jedoch nicht ausgeschlossen. Andere Bedrohungen im subkonventionellen Bereich und im Bereich Informationskrieg werden ebenfalls angesprochen. Im Rahmen der territorialen Landesverteidigung werden zwei zentrale militärstrategische Zielsetzungen Abhaltung (glaubhafter Nachweis der Fähigkeit Österreichs zur Selbstbehauptung mit militärischen Mitteln gegen militärische Gefahren und Bedrohungen) und *Sicherung* (Verhinderung der Ausweitung einer Krise in der Nachbarschaft ohne direkte Bedrohung bzw. Vermittlung von Sicherheitsgefühl durch demonstrative Präsenz von Kräften des Bundesheeres im gefährdeten Raum) angesprochen. Eine entsprechende nachhaltige Abhaltewirkung soll im Falle eines bewaffneten Konfliktes in der Nachbarschaft mit unmittelbaren Auswirkungen auf Österreich durch Konzentration entsprechender Kräfte des Bundesheeres sowie durch geeignete Abwehrmaßnahmen im Verfahren *Abwehr* erzielt werden. Falls diese Abhaltewirkung nicht erreicht wird, soll der Abwehrkampf an der Staatsgrenze aufgenommen und möglichst im grenznahen Raum entscheidungssuchend geführt werden. Ziel ist es, einem Gegner die Inbesitznahme seiner operativen Ziele nachhaltig so zu verwehren, dass er kein politisch-strategisch nutzbares Ergebnis erzielen kann. Im Falle subkonventioneller oder subversiver Angriffe auf Österreich soll der ungestörte Ablauf des öffentlichen Lebens so rasch als möglich wieder hergestellt werden. Die militärstrategischen Zielsetzungen *Abhaltung* und Sicherung sind zwar im Rahmen der jeweiligen militärstrategischen Lage als grundlegende Zielsetzungen für operative Einsatzverfahren nach wie vor aufrecht, verlieren aber aufgrund der konkreten militärstrategischen Lage und der Ressourcenentwicklung zunehmend ihren bestimmenden Charakter für Kräfteumfang, Gliederung und Struktur des Bundesheeres. Allerdings sind sie jedoch weiterhin bestimmend für die qualitativen Fähigkeiten der Streitkräfte.32 Neben den Aufgaben im Bereich der nationalen Landesverteidigung gewinnen militärstrategische Zielsetzungen im Rahmen der internationalen Krisenbewältigung zunehmend an Bedeutung. Aufgaben im Rahmen der internationalen Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Konfliktbewältigung und Krisennachsorge unterdrücken mögliche gefährliche Entwicklungen bereits im strategischen Vorfeld und können daher auch im erweiterten Sinn als Teil der militärischen Landesverteidigung gewertet werden. Somit leiteten die laufenden sicherheitspolitischen ![87_image_0.png](87_image_0.png) bzw. militärstrategischen Veränderungen eine Weiterentwicklung der militärstrategischen Konzeption in Richtung der Aufgaben des territorialen Schutzes, der solidarischen Mitwirkung an friedensunterstützenden Einsätzen sowie der Erhaltung und Entwicklung der militärischen Kernfähigkeiten ein. Für den Kräfteumfang des Bundesheeres werden daher zunehmend die militärstrategische Zielsetzung der Solidarität im multinationalen Kontext sowie jene Strukturerfordernisse, die zur Erhaltung grundsätzlicher taktischer Fähigkeiten und zur Gewährleistung territorialer Sicherheitsvorsorgen in abgestufter Form erforderlich sind, bestimmend. Ferner treten neben der Fähigkeit zur nationalen Landesverteidigung im Sinne der Bewältigung eines räumlich begrenzten Abwehrkampfes und der Mitwirkung an friedensunterstützenden Einsätzen sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze (Grenzraumüberwachung bzw. Objektschutz) sowie Assistenzeinsätze zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges als wesentliche Zielsetzungen und Aufgaben des Bundesheeres in den Vordergrund. ## Operative Und Taktische Grundannahmen Allgemein werden im Falle eines konventionellen Krieges oder anderer bewaffneter Konflikte in der Nachbarschaft die jeweils als erforderlich beurteilten Kräfte des Bundesheeres in gefährdeten oder bedrohten Räumen in Form einer Gegenkonzentration eingesetzt, um die Fähigkeit zur Abwehr zu demonstrieren und so die Zielsetzung der Abhaltung zu erreichen.33 Bei Auseinandersetzungen in der unmittelbaren Nachbarschaft ohne direkte Bedrohung Österreichs wird im Rahmen einer Sicherungsoperation durch ein Sicherungsdispositiv sowie durch demonstratives Verhalten angestrebt, die erforderliche Abhaltewirkung zu erzeugen. Dazu werden die Kräfte des ÖBH nach grundlegenden operativen Einsatzverfahren eingesetzt. Die gegenwärtige militärstrategische Lage lässt allerdings bestimmte operative, teilstreitkraftüberschreitende Einsatzverfahren wie z.B. ¾ eine *Sicherungsoperation* im Falle regionaler Destabilisierung in der unmittelbaren Nachbarschaft mit punktuell unterschiedlichen Auswirkungen auf Österreich, ¾ eine *Abwehroperation* im Falle militärischer Auseinandersetzungen in der Nachbarschaft mit der Gefahr einer direkten Ausweitung auf Österreich oder im Falle eines direkt gegen Österreich gerichteten Angriffes im Sinne konkreter und umfassender Einsatzvorbereitungen zunehmend in den Hintergrund treten. Der militärstrategischen Lage entsprechend erlangen hingegen Elemente des Einsatzverfahrens Raumschutz im Falle subversiver/subkonventioneller Bedrohungen mehr Bedeutung. Dabei stehen - entsprechend dem terroristischen Bedrohungsbild - der Schutz strategischer Infrastruktur (Objektschutz), die Überwachung von Räumen, Bereithalten von Spezialkräften und Reserven sowie die Unterstützung und Hilfe für zivile Behörden und für die Bevölkerung nach erfolgten Anschlägen im Vordergrund. Dazu kommen auf Basis der vorher beschriebenen grundlegenden taktischen und operationellen Fähigkeiten jene Einsatzverfahren, die sich im Rahmen der Entwicklung der ESVP bei einer multinationalen Szenarien-Bearbeitung ergeben haben, wie z.B. Separation of *Parties by Force* (SOPF), *Conflict* Prevention (CP), *Humanitarian Aid* (HA), *Evacuation* Operations (EO) und *Steady State* (SS). Obwohl die Beherrschung der allgemeinen taktischen Verfahren (der Kampf der verbundenen Waffen) Grundlage auch dieser Verfahren ist, sind darüber hinaus spezifische Abläufe und Inhalte sowie die Interoperabilität Gegenstand der allgemeinen Einsatzvorbereitung und in diesem Sinne militärstrategisch bedeutsam.34 Die Erfüllung aller dargestellten Aufgaben erfordert die Beherrschung operativer und taktischer Verfahren. Die Beherrschung dieser Verfahren ist die unverändert notwendige, grundlegende Basis zur Erhaltung und Entwicklung militärischer Kernfähigkeiten des Bundesheeres. Diese Verfahren stellen - zwecks Erreichung der erforderlichen Wirkung - somit eine hohe Beweglichkeit der Kampfführung mit allen daraus resultierenden organisatorischen und technologischen Konsequenzen in den Vordergrund. Landstreitkräfte werden dabei in den Einsatzarten Angriff, Verteidigung und Verzögerung eingesetzt. Hinzu kommen Jagdkampf und Schutz. Einsatzarten können auch gemeinsam zur Anwendung kommen. Sie werden im Rahmen von Taktik und Gefechtstechnik genauer spezifiziert und durch andere Verfahren wie z.B. Aufklärung, Erkundung, Marsch oder Überwachung ergänzt. Grundsätzliche Einsatzarten von Luftstreitkräften sind Luftangriff und Luftverteidigung; sie werden durch andere Verfahren wie ![88_image_0.png](88_image_0.png) beispielsweise Luftaufklärung, Luftnahunterstützung, Abriegelung des Gefechtsfeldes oder Lufttransport ergänzt. Luftraumüberwachung dient auch unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Abhaltung von Verletzungen des österreichischen Luftraumes (Wahrung der Lufthoheit). ## Voraussetzungen Für Den Einsatz Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden ¾ die Einsatzbereitschaft von Kommanden, Truppen und Dienststellen des Bundesheeres in abgestufter Form, ¾ die Sicherstellung der personellen und logistischen Unterstützung, ¾ die Nachrichtengewinnung und die militärische Sicherheit, ¾ die Information, die Öffentlichkeitsarbeit und die Bereitstellung von Mitteln für die psychologische Unterstützung, ¾ das Vorhandensein eines leistungsfähigen Führungssystems, ¾ die territoriale Unterstützung, ¾ die Fähigkeit zum Host Nation Support im Inland, ¾ das Einbringen militärischer Interessen im staatlichen Krisenmanagement bzw. in der umfassenden Landesverteidigung, ¾ die Sicherstellung der erforderlichen Interoperabilität, ¾ eingespielte Planungs- und Führungsverfahren und ¾ die zivil-militärische Zusammenarbeit als wesentliche Voraussetzungen angesprochen. ## Verfügbarkeit Der Streitkräfte Ein wesentliches Element zur Sicherstellung der Verfügbarkeit bzw. des Einsatzes erforderlicher Streitkräfteteile ist ein abgestuftes *militärstrategisches Reaktionssystem*. Dabei soll mit den jeweils notwendigen Kräften in Kombination mit dem System des flexiblen Aufwuchses angemessen auf Risiken, Gefährdungen und Bedrohungen reagiert werden. Diese Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, dass Risiken für die äußere und innere Sicherheit vermindert, eingedämmt oder beendet werden. Sie reichen von Verdichtung der Nachrichtengewinnung, Erhöhung der Führungsfähigkeit, Erhöhung der logistischen Reaktionsfähigkeit über Alarmierungsmaßnahmen und Mobilmachung bis hin zum Einsatz von Präsenzkräften und mobilgemachten Kräften. Ausgehend von den wesentlichen strukturbestimmenden Parametern Wehrpflicht, Präsenzdienstdauer und Milizsystem ergibt sich somit für das Bundesheer eine differenzierte Verfügbarkeit der Kräfte, die wiederum ausschlaggebend für die militärstrategischen Reaktionsmöglichkeiten ist. Zu diesem Zweck wird von einem *flexiblen Aufwuchs* der Streitkräfte ausgegangen (Erhöhung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres durch eine schrittweise zunehmende Bereitstellung von Kräften bzw. eine der jeweiligen Lage entsprechende Reaktion mit angemessenen Kräften und Maßnahmen). Das flexible Aufwachsen hängt u.a. von der Verfügbarkeit der militärischen Grundorganisation im erforderlichen Umfang, von der Bereitstellung rasch verfügbarer Kräfte (insbesondere Präsenzkräfte) in der erforderlichen Stärke und von der Sicherstellung von Rahmenverbänden als Ausbildungs-, Formierungs- und Mobilmachungsbasen ab. Somit kommt dem Faktor ständig einsatzbereiter Präsenzkräfte hohe Bedeutung zu. Unter dem Begriff *rasch verfügbare Kräfte* werden die gemäß HG 92/STRAN vorgesehenen 15.000 Soldaten angesprochen. Zweck dieser Kräfte ist es, eine militärstrategische Reaktionsfähigkeit auf Herausforderungen geringerer Gefährdungsintensität sowie für Assistenzeinsätze sicherzustellen. Diese Kräfte bestehen aus 10.000 Soldaten der Präsenzkräfte und 5.000 rasch aufbietbaren Soldaten des Milizstandes. Strukturierte Präsenzkräfte werden durch bestimmte Verbände, Einheiten und Teileinheiten der Friedensorganisation unter Abstützung auf Grundwehrdiener gebildet und sind auf bestimmte Einsatzaufgaben (Präsenzaufgaben) ausgerichtet. Diese Truppen erreichen im Allgemeinen mit dem vierten Ausbildungsmonat des Grundwehrdienstes erstmals die Voraussetzungen für einen Status als Präsenzkräfte (Einsatzbereitschaft).35 Durch einen festgelegten Einberufungsrhythmus wird eine gleich bleibende ganzjährige Verfügbarkeit dieser Präsenzkräfte erreicht. Ferner wird auch die Notwendigkeit von Präsenzkräften für internationale Operationen angesprochen, die ausschließlich aus freiwilligen Berufs- und längerdienenden Soldaten bzw. aus beorderten Milizsoldaten bestehen. Der Einsatz strukturierter Präsenzkräfte kann nach folgenden Kriterien erfolgen: ¾ ab Ende des dritten Ausbildungsmonats für ![90_image_0.png](90_image_0.png) Wach- und Sicherungsaufgaben (unter gewöhnlichen friedensmäßigen Bedingungen), ¾ ab Absolvierung der Basisausbildung (in der Regel nach dem vierten Ausbildungsmonat) für qualifizierte Hilfeleistungen bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges bzw. im Rahmen eines Sicherungseinsatzes (geringe Gefährdungsintensität) oder eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes, ¾ Erfüllung aller wehrgesetzlich vorgesehenen Aufgaben (sofern die ausbildungsmäßige Einsatzbereitschaft der Truppe gegeben ist) ab dem Ende des sechsten Ausbildungsmonats. ## 7.2.2 **Internationale Vorgaben Und** Kooperationen 7.2.2.1 Internationale Rechtsgrundlagen Die betreffenden für Österreich verbindlichen internationalen Rechtsgrundlagen sind in Kapitel 6 beschrieben. ## 7.2.2.2 Militärische Kooperationen Und Vorgaben Im Rahmen Der Esvp Streitkräfteentwicklungsprozess im Rahmen ## Der Esvp Die Weiterentwicklung der militärischen Fähigkeiten im Rahmen der EU fokussiert sich auf die Umsetzung des *Battelgroup-Concepts* (BGC), die Erstellung des Anforderungskataloges für das Headline Goal 2010 sowie auf die Implementierung der Europäischen Verteidigungsagentur und die Weiterentwicklung des European Capabilies Action Plan (ECAP). ## Entwicklungen Im Rahmen Des Helsinki Headline Goal Mit der Ratifizierung des *Vertrages von Amsterdam* 1998 wurde durch Einfügen des Art. 23f in das B-VG die Mitwirkung Österreichs an der GASP unter Einbeziehung der *Petersberg-Aufgaben36* verankert. Die Beschlüsse des EU-Gipfels von Helsinki 1999 sahen als Planziel (*Helsinki Headline Goal/*HHG) und als kollektive Fähigkeitsziele (*Capability Goals*) den Aufbau europäischer Eingreiftruppen im Umfang von 50.000 bis 60.000 Soldaten der Land-, Luft- und Seestreitkräfte bis 2003 vor. Dabei wurde von einer Einsatzbereitschaft bzw. Verlegung in die Einsatzräume innerhalb von 60 Tagen und einem Verbleib im Einsatzraum für mindestens ein Jahr ausgegangen. Österreich beteiligt sich solidarisch an der Aufstellung dieser Truppen. Im *Helsinki Forces Catalogue* (HFC)37 werden die nationalen Einmeldungen zusammengefasst und nach inhaltlichen bzw. nationalen Aspekten aufgelistet. Ende 2001 wurde durch den europäischen Rat der European Capabilities Action Plan-Prozess (ECAP) beschlossen. Ziel dieses Prozesses ist es, die im Helsinki Progress Catalogue (HPC)38 aufgezeigten Shortfalls (Mängel/Defizite) an militärischen Kräften und Mitteln zu beseitigen. Der Prozess zur Entwicklung von Streitkräftefähigkeiten basiert auf dem so genannten *Capability* Development Mechanism (CDM). Dieser Mechanismus regelt neben dem prinzipiellen Ablauf der Fähigkeitsentwicklung im Rahmen der EU auch die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO in diesem Bereich. 19 ECAP-Panels bearbeiteten unter Koordinierung der *Headlinegoal Task Force* (HTF)39 , welche dem EUMK (EU-Militärausschuß) verantwortlich ist, und unter Einbindung nationaler Experten (Expertengremium) mögliche Lösungsvarianten (März 2002 bis März 2003). Die nach einer Adaption der Einmeldungen im Mai 2003 noch immer vorhandenen Defizite sollten schließlich durch die Etablierung von ECAP Project Groups (ECAP PG) behoben werden. Einzelne EUMitgliedstaaten übernahmen die Führung bzw. Verantwortung für diese (Bottom Up Approach) unter Einbindung von jeweils interessierten EU-Mitgliedstaaten. Österreich beteiligt sich derzeit in 7 von 13 aktiven ECAP PGs in den Bereichen: Kommanden, Intelligence Surveillance Target Acquisition and Reconnaissance (ISTAR) Information Exchange Framework, Sanitätswesen, ABC-Abwehr, Spezialkräfte, strategischer Lufttransport sowie UAV (Unmanned Aerial Vehicles - unbemannte Luftfahrzeuge, v.a. eingesetzt zu Aufklärungszwecken). Am 10. Februar 2003 wurde der österreichische Beitrag zur Erreichung des *Helsinki Headline Goal* definiert. Dieser Beitrag geht von einer Gesamtstärke von Kräften, die für Auslandseinsätze vorbereitet werden sollen, von ca. 2.500 Mann und einer tatsächlichen Entsendekapazität (zu einem Zeitpunkt) im Gesamtumfang von 1.500 Mann aus. Die Entscheidung über die tatsächliche Teilnahme an einer Operation erfolgt dabei ausschließlich durch Österreich. Derzeit sind folgende Kräfte des Bundesheeres für ESVP bekannt gegeben: ¾ ein mechanisiertes Infanteriebataillon (teilweise derzeit im Rahmen von KFOR eingesetzt), ¾ ein leichtes Infanteriebataillon (derzeit im Rahmen von UNDOF eingesetzt), ¾ eine Panzerkompanie, ¾ eine Panzergrenadierkompanie, ¾ eine leichte Fliegerabwehrlenkwaffenbatterie, ¾ eine Pionierkompanie, ¾ eine ABC-Abwehrkompanie, ¾ eine Sanitätskompanie, ¾ eine leichte Transporthubschrauberstaffel, ¾ Stabspersonal für internationale operative und taktische Kommanden, ¾ Militärbeobachter sowie ¾ ein CIMIC-Element. Zum Zwecke der solidarischen Hilfeleistung zur Bewältigung der Folgen von Terroranschlägen sind durch Österreich derzeit folgende Kräfte bekannt gegeben: ¾ eine ABC-Abwehrkompanie, ¾ eine Pionierkompanie, ¾ eine Sanitätskompanie, ¾ eine Katastrophenhilfeeinheit, ¾ eine Infanteriekompanie sowie ¾ eine leichte Transporthubschrauberstaffel. ## Entwicklung Mit Bezug Auf Die Europäische Sicherheitsstrategie/Hlg 2010 Mit dem Europäischen Rat im Dezember 2003 wurde der in Helsinki eingeleitete Prozess offiziell abgeschlossen - die eingemeldeten Streitkräfte sind für das gesamte Spektrum der *Petersberg-Aufgaben* einsatzfähig40. Gleichzeitig wurde die Europäische Sicherheitsstrategie angenommen und diese bildeteten die Grundlage für die Ausarbeitung eines neuen Streitkräfte Planzieles - des Headline Goal 2010 (HLG 2010). Um die im *HLG 2010* beurteilten Ziele bzw. Vorgaben zu erfüllen, wurden Szenarien41 sowie Planungsannahmen42 entwickelt und davon abgeleitet der Bedarf an Kräften und Fähigkeiten ermittelt. Das Ergebnis (*Requirement Catalogue, Headline Goal* Questionaire) soll in weiterer Folge den Mitgliedstaaten als Basis für deren Einmeldungen von Kräften/Mitteln/Fähigkeiten übermittelt werden. Als folgende Schritte sind die Erstellung des Force Catalogues (FC)43 sowie des *Progress Catalogues* (PC)44 vorgesehen. Den Abschluss soll die Beseitigung der zu beurteilenden Shortfalls (Bedarfsdeckung) bilden. ## Status Und Mögliche Zukünftige Entwicklungen Die neuen Anforderungen sowie die Etablierung der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) im Juni 2004 erfordern eine Evaluierung bzw. Anpassung des Prozesses zur Entwicklung der Fähigkeiten. Es soll v.a. die Rolle und Arbeitsweise der einzelnen Akteure im Rahmen dieses Prozesses überprüft und bei Bedarf adaptiert werden. Ein Schwergewicht liegt dabei auf der engen Koordination zwischen der EVA und dem EUMK. Dem umfassenden EU-Krisenmanagementansatz entsprechend wird derzeit eine zivil-militärische Planungszelle45 im Rahmen des EU-Militärstabes aufgebaut. In dieser ist der Nukleus für ein *EUOperationscentre* (EU-OpsCen) enthalten, welches bei Bedarf aktiviert wird. Dieses EU-OpsCen soll im Falle einer autonomen EU-Operation die eingemeldeten nationalen operativen Kommanden unterstützen, aber auch militärische Führungsaufgaben wahrnehmen können, wenn kein nationales Kommando zur Verfügung steht. ## Battlegroups Concept Die EU hat im Rahmen des *EU Military Rapid Response Concept* (Jänner 2003) die Absicht erklärt, rasch verfügbare Kräfte und Mittel bereitzustellen. Diese Zielsetzung deckt sich auch mit jenen des Headline Goal 2010. Die sichtbare Umsetzung dieser Zielsetzung ist die Entwicklung des EU Battlegroups Konzeptes (BGC). Dieses fordert die ständige Verfügbarkeit von sofort einsetzbaren und vordefinierten Kräften mit einer Verfügbarkeit von 5 bis 10 Tagen für *EU Crisis Management Operations* (CMO) im gesamten *Petersberg-*Aufgabenspektrum. Eine *EU-Battlegroup* (EU BG) soll die Fähigkeiten zur Durchführung von "stand-alone" Operationen oder zur Bewältigung der "Anfangsphase" (im Sinne der Ermöglichung folgender Operationen) bei länger dauernden Einsätzen haben. Der Einsatz einer EU BG soll speziell (aber nicht ausschließlich) aufgrund eines VN-Mandates erfolgen. Eine BG basiert auf einem gemischt verstärkten Verband in Bataillonsgröße (ca. 1.500 Soldaten) mit Kampf- und Einsatzunterstützungselementen (dies inkludiert z.B. auch den strategischen Transportraum), gebildet durch eine Framework Nation oder eine multinationale Koalition von EU-Mitgliedstaaten. Eine Evaluierung/Zertifizierung der BGs ist vorgesehen. Wesentliche Charakteristika von BGs sind hohe Flexibilität, eine Durchhaltefähigkeit im Einsatzraum von grundätzlich 30 Tagen (bei entsprechenden logistischen Maßnahmen erweiterbar bis 120 Tage) sowie Multinationalität. Die Standards, Methoden und Verfahren sollen, wenn möglich und zweckmäßig, kompatibel zu jenen der NATO sein bzw. die Vorgaben übernommen werden. Wesentlich ist auch die Verbindlichkeit der Bereitstellung ("Glaubwürdigkeit"), wobei die Entscheidung über die tatsächliche Teilnahme an einer Operation beim jeweiligen Staat verbleibt. Die Bekanntgabe von "Caveats" (Ausnahmen) ist möglich. Die bestehenden Krisenmanagementprozeduren werden an den engen Zeitvorgaben für die politische/militärische Entscheidungsfindung sowohl im nationalen als auch internationalen Rahmen anzupassen sein. Mit Jänner 2005 beginnt die Phase der *Initial* Operational Capability (je eine BG "standby" für sechs Monate). Mit Jänner 2007 soll die *Full* Operational Capability (je zwei BG "standby" für sechs Monate) erreicht werden und somit zwei *Crisis* Management Operations in jeweils BG-Größe und auch parallel beherrschbar sein. Welches Mitgliedsland, wann welche BG bereitstellt, ![93_image_0.png](93_image_0.png) wird im Rahmen der abzuhaltenden Battlegroup Generation Conferences festgelegt. Österreich hat die Absicht geäußert, an einer Battlegroup - gemeinsam mit Deutschland und Tschechien - teilzunehmen. ## Eu-Konzepte Im Rahmen Der Esvp Das Ziel der Konzeptentwicklung im Rahmen der EU ist die Entwicklung von Grundsatzdokumenten und Konzepten zur Bewältigung von EU-geführten Crisis Management Operations im Rahmen der gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Dargestellt werden diese Dokumente in vier Ebenen: ¾ *Policy* (z.B. EU-Headline Goal 2010), ¾ *Concepts and Principles* (z.B. EU-Battlegroups Concept), ¾ *Procedures* (z.B. Crisis Management Procedures), ¾ *Food for Thought* bzw. *Non Papers* (dabei handelt es sich um nicht verbindliche Arbeitspapiere z.B. als Diskussionsgrundlage). Sämtliche im Rahmen der EU erstellten Dokumente und Konzepte unterliegen den jeweiligen EUEntscheidungsfindungsprozessen sowie den Genehmigungsprozessen. ## Eu-Nato - Zusammenarbeit EU und NATO bzw. deren Mitglieder stellen eine kohärente, transparente und gegenseitig unterstützende Entwicklung jener militärischen Fähigkeiten sicher, die beiden Organisationen gleich sind. Ziel ist die Kompatibilität der nationalen Einmeldungen, Pläne und Prioritäten. Dieses ehrgeizige Ziel soll durch gegenseitige Information und Zusammenarbeit, zukünftige Anwendung der gleichen Standards, Harmonisierung der Ziele und Prioritäten sowie der Diskussion hinsichtlich der Verbesserung der Fähigkeiten im weiteren Sinne (z.B. Interoperabilität) gewährleistet werden, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Organisation. Für den militärischen Bereich werden die zur Teilnahme an internationalen Einsätzen erforderlichen Fähigkeiten durch beide Organisationen beschrieben. Die konkreten Interoperabilitätsziele46 werden derzeit nur durch die NATO entwickelt. Es ist zu erwarten, dass die EU die NATO-Interoperabilitätsziele übernehmen bzw. adaptieren wird, zumal die Masse der NATO-Staaten auch EU-Mitgliedstaaten sind (*Single Set of Forces*, Vermeidung einer Duplizierung). Repräsentanten aller NATO-Staaten und jener EUMitgliedsländer, die entweder der NATO angehören oder PfP-Teilnehmer sind, bilden mit Vertretern beider Organisationen die *EU/NATO Capability* Group. Der Arbeitsbereich dieses Gremiums umfasst v.a. die Sicherstellung der Kohärenz zwischen den Zielen und Prioritäten, die Beobachtung der Fähigkeitsfortschritte und die Betrachtung der qualitativen Aspekte der Fähigkeitsentwicklung der Streitkräfte. Die EU/ESVP sieht den Bedarf, über eigene Planungskapazitäten zu verfügen, ohne die bereits in der NATO bestehenden Einrichtungen (NATOSHAPE) unnötig zu duplizieren. In diesem Sinne beschloss die EU, in NATO-SHAPE eine Verbindungszelle (EU-Cell at SHAPE) zu installieren. Im Gegenzug wurde der NATO die Möglichkeit eingeräumt, im EUMS eine NATO-Verbindungszelle zu errichten. Anfang Dezember 2004 begann die EU Operation Althea in Bosnien und Herzegowina (vormals SFOR).47 EUFOR *Althea* umfasst derzeit rund 7.000 Soldaten. Diese Operation wird, ebenso wie die Operation *Concordia* im Jahr 2003, im Rahmen der Berlin plus Vereinbarung durchgeführt.48 ## 7.2.2.3 Militärische Kooperationen Und Vorgaben Im Rahmen Der Nato/Pfp Österreich erklärt sich bereit an "NATO/PfP-geführten" friedenserhaltenden/friedensunterstützenden Operationen sowie Operationen in den Bereichen humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe bzw. Suchund Rettungsdienste (nach einer jeweiligen nationalen Beurteilung) teilzunehmen. Eine wesentliche Voraussetzung, um diese Absicht umsetzen zu können, ist die Fähigkeit der multinationalen Zusammenarbeit. Zu diesem Zweck beteiligt sich Österreich auch an jenen in weiterer Folge beschriebenen NATOInitiativen, um derartige Standards und Kriterien, die für die nationale Streitkräfteplanung erforderlich sind, zu erhalten. ## Planning And Review Process Als Teilnehmer an PfP nimmt Österreich am *Planning* und Rewiew Process (PARP) der NATO teil, der in einem zweijährigen Rhythmus abläuft. Auslöser des Planungsprozesses ist die Ministerial Guidance, welche das Ausmaß sowie die grundsätzliche Ausrichtung der Zusammenarbeit im Bereich Interoperabilität beschreibt und durch die jeweiligen Verteidigungsminister der NATO- und Partnerstaaten beschlossen wird. Der NATO werden in weiterer Folge die Absichten, welche Ziele hinsichtlich Zusammenarbeitsfähigkeit erreicht werden sollen, durch die Annahme von der NATO bereitgestellten *Partnership Goals* (PGs), welche von den Force Goals abgeleitet werden, bekannt gegeben. Nach Konsultationen und Annahme der PGs durch die NATO wird nach ca. sechs Monaten der NATO der Umsetzungsgrad der jeweiligen PGs im Rahmen des *PARP Survey* zur Kenntnis gebracht. Die NATO erstellt aus diesem ein Assessment, welches in bi- und multilateralen Gesprächen bearbeitet bzw. diskutiert wird. Nach Annahme wird dieses Assessment im Rahmen der NATO verteilt und somit auch EU-Staaten zugänglich. Derzeit sind folgende Kräfte des Bundesheeres für NATO/PfP49 bekannt gegeben: ¾ ein mechanisiertes Infanteriebataillon (teilweise derzeit im Rahmen von KFOR eingesetzt), ¾ ein leichtes Infanteriebataillon (derzeit im Rahmen von UNDOF eingesetzt), ¾ eine Panzerkompanie, ¾ eine Panzergrenadierkompanie, ¾ eine leichte Fliegerabwehrlenkwaffenbatterie, ¾ eine Pionierkompanie, ¾ eine ABC-Abwehrkompanie, ¾ eine Sanitätskompanie, ¾ eine leichte Transporthubschrauberstaffel, ¾ Stabspersonal für internationale operative und taktische Kommanden, ¾ Militärbeobachter, ¾ CIMIC-Element sowie ¾ eine Katastrophenhilfeeinheit. ## Operational Capability Concept Die Teilnahme am NATO *Operational Capability* Concept (OCC) stellt gleichsam die praktische Umsetzung des oben angeführten Prozesses mit dem Ziel, im Falle einer multinationalen militärischen Operation mit anderen Staaten kooperieren und zusammenarbeiten zu können, dar. Die in den OCC "Pool of Forces" eingemeldeten Kräfte werden im Zuge eines entwickelten Szenarios nach einer vorher entwickelten Beurteilungsmatrix - abgeleitet aus Zusammenarbeitszielen der NATO - überprüft. Diese Überprüfung kann in Form eines "Self-Assessments" oder eines "NATO-Assessments" erfolgen. Mit der Zuerkennung der Befähigung zur Zusammenarbeit werden nach Bedarf und nach österreichischer politischer Entscheidung diese Kräfte und Mittel für NATO/PfP geführte *Peace Support Operations* zur Verfügung gestellt. Als weiteren Schritt im OCC-Prozess ist nach der "Assessierung" von Kräften, Mitteln und Verfahren nunmehr angedacht, auch die Fähigkeiten eines militärischen Verbandes bezüglich der Durchführung einer Aufgabe zu evaluieren. Österreich wird im Bereich OCC eine Vorreiterrolle zuerkannt, da frühzeitig der Nutzen dieses Prozesses für die Herstellung der Zusammenarbeitfähigkeit für Partnernationen erkannt wurde. Das Österreichische Bundesheer führte im Jahr 2004 einige Überprüfungen von österreichischen Kräften sowie internationale Trainerkurse für derartige Assessments durch. OCC und Ausbildungskooperationen stellen derzeit den wesentlichsten und weitreichendsten Zugang zur internationalen Streitkräfteplanung und -entwicklung dar, an welchem sich PfP-Staaten beteiligen können, was nunmehr auch die Teilnahmemöglichkeit an Nicht-Artikel 5 NATO-Übungen eröffnet. Derzeit sind folgende Kräfte des Bundesheeres für OCC-Pool of Forces eingemeldet: ¾ ein mechanisiertes Infanteriebataillon, ¾ ein leichtes Infanteriebataillon, ¾ eine Panzerkompanie, ¾ eine Panzergrenadierkompanie, ¾ eine leichte Fliegerabwehrlenkwaffenbatterie, ¾ eine leichte Transporthubschrauberstaffel sowie ¾ eine Katastrophenhilfeeinheit. ## 7.2.2.4 Militärische Kooperation Im Rahmen Der Vereinten Nationen Österreich misst der Rolle der Vereinten Nationen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, zentrale Bedeutung bei. Die Mitwirkung an friedenserhaltenden Operationen der VN, an Einsätzen zur Katastrophenhilfe sowie zur humanitären Hilfe gehört zu den Schwerpunkten des österreichischen Engagements. ## United Nations Standby Arrangements System Das seit April 1994 implementierte United Nations Standby Arrangements System (UNSAS) ist mit einer Datenbank vergleichbar, in welcher truppenstellende Nationen ihre für friedenserhaltende Operationen bzw. für Katastrophenhilfseinsätze vorgesehenen Elemente einmelden. Die VN erhalten somit Planungsgrundlagen über Struktur, Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit etc. dieser Kräfte. Im Rahmen des UNSAS sind durch Österreich derzeit folgende Kräfte bekannt gegeben: ¾ ein mechanisiertes Infanteriebataillon (derzeit im Rahmen von KFOR eingesetzt), ¾ ein (gebirgsbewegliches) Infanteriebataillon (derzeit im Rahmen von UNDOF eingesetzt), ¾ Militärbeobachter, ¾ Stabspersonal für internationale Kommanden sowie ¾ eine Panzergrenadierkompanie. ## United Nations Standby High Readiness Brigade Die *United Nations Standby High Readiness Brigade* (SHIRBRIG) stellt eine Weiterentwicklung des UNSAS dar. Der Sitz des Kommandos der internationalen Brigade befindet sich in Dänemark. Die vorstrukturierte, international zusammengesetzte Brigade, in deren Planungskomitee Österreich im Jahr 2004 den Vorsitz führte, ist nur für friedenserhaltende Einsätze der VN gemäß Kapitel VI der VN-Charta vorgesehen. Sie soll eine rasche Verfügbarkeit bei limitierter Entsendedauer gewährleisten und war (mit Teilen) erstmals im Jahr 2000 im Rahmen der *United Nations Mission in Ethiopia und Eritrea* (UNMEE) zur Überwachung des Waffenstillstandes zwischen diesen beiden Staaten eingesetzt. SHIRBRIG ist eine vernetzte Initiative mit Synergieeffekten auf nationaler und multinationaler Ebene. Die Brigade ist vornehmlich der europäische Solidarbeitrag - vor allem von EU- und PfP-Staaten - zum Krisenmanagement der VN. Ziel ist es, den "Pool" eines Brigadeäquivalentes mit bis zu 5.000 Soldaten zu bilden und nach Möglichkeit eine globale Komposition zu erreichen. Die Brigade soll innerhalb von 30 Tagen einsatzbereit sein, ihr Einsatz soll maximal sechs Monate dauern. Aufgrund der politischen Gegebenheiten sind Friedenseinsätze, die durch die VN geführt werden, mit Schwergewicht in Afrika zu erwarten.50 Die SOLL-Struktur der Brigade besteht aus einer Stabskompanie mit einem Fernmeldeelement, drei Infanteriebataillonen, einer Aufklärungskompanie, einem Pionierbataillon, einer Versorgungseinheit, einem Feldspital, einer Hubschraubereinheit und einer Militärpolizeieinheit. Die SOLL-Stärke der Brigade beträgt insgesamt rund 4.500 Soldaten. Das permanent in Kopenhagen eingerichtete multinationale Planungselement dient u.a. zur Ausarbeitung operativer und logistischer Planungen und zur Vorbereitung bzw. Durchführung von Stabs- und Stabsfernmelderahmenübungen. Österreich hat einen ständigen Vertreter im Planungselement. Österreich hat für SHIRBRIG neben Stabspersonal eine Transportkompanie eingemeldet. ## United Nations/Office For Coordination Of Humanitarian Affairs Die Vereinten Nationen verfügen mit dem Office for Coordination of humanitarian Affairs (UN/OCHA) über eine direkt dem Generalsekretär der VN unterstellte weltweit agierende Institution, die bei Großschadensereignissen (Erdbeben, Flutkatastrophen etc.) die weltweite humanitäre Hilfe koordiniert. Das Mandat des OCHA begründet dabei eine Art Richtlinienkompetenz gegenüber allen anderen (Hilfs)Organisationen. Derzeit ist durch Österreich eine Katastrophenhilfeeinheit bei UN/OCHA eingemeldet. ## 7.2.2.5 Weitere Kooperationen (Auswahl) Organisation For The Prohibition Of Chemical Weapons Das internationale Chemiewaffenübereinkommen (seit 1997 in Kraft) verpflichtet seine Mitglieder, keine chemischen Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, zu lagern bzw. weiterzugeben. Österreich ist 1997 diesem Übereinkommen beigetreten. Zur Überprüfung der Einhaltung des Chemiewaffenübereinkommens wurde als leistungsfähige Verifikationsorganisation die *Organisation for the Prohibition of* Chemical Weapons (OPCW) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) eingerichtet. Durch Österreich ist bei der OPCW zur Hilfeleistung nach Unfällen mit chemischen Stoffen derzeit eine Katastrophenhilfeeinheit eingemeldet. ## 7.2.3 Soll-Fähigkeiten Des Bundesheeres 2003/04 Ausgehend von der generellen Fähigkeit zur Abdeckung des gesamten militärischen Aufgabenspektrums bzw. von der Zielsetzung des Staates, sich gegen militärische Bedrohungen mit militärischen Mitteln zu behaupten, waren für das Bundesheer im Zeitraum 2003/04 prinzipiell bzw. in der Zusammenschau folgende wesentliche "Gesamtfähigkeiten" vorgesehen. Diese Fähigkeiten werden auch in die Planungen des Managements ÖBH 2010 einbezogen. ¾ Fähigkeit, Einsätze im gesamten Spektrum der friedensunterstützenden Einsätze, Einsätze zur internationalen humanitären Katastrophenhilfe sowie Such-, Rettungs- und Evakuierungseinsätze im multinationalen Rahmen durchzuführen (vgl. v.a. *Petersberg-Aufgaben*). Dies umfasst die Fähigkeit, kurzfristig Kräfte vom Umfang eines Bataillons (nicht unbedingt ein strukturiertes Bataillon) für diese Einsätze im multinationalen Verbund verfügbar zu machen. Grundsätzlich schließt dies auch die Fähigkeit zum Einsatz von Kräften im Umfang einer Brigade (nach dem Framework-Nation-Prinzip) mit ein, die in ihren Strukturen und ihrer Leistungsfähigkeit dem europäischen Standard entspricht. ¾ **Fähigkeit zur interoperablen Zusammenarbeit im multinationalen Verband bei friedensunterstützenden bzw. -schaffenden Operationen sowie zur Verteidigung Österreichs.** Dies umfasst vor allem die Entwicklung der erforderlichen Interoperabilität für multinationale Einsätze, schließt aber auch die künftig und langfristig zu entwickelnde Fähigkeit zur Leistung eines angemessenen Beitrages zu einer gemeinsamen Verteidigung im Rahmen eines europäischen Verteidigungssystems als Fernziel mit ein. ¾ Fähigkeit zur Abwehr subkonventioneller Bedrohungen. Dies schließt die Fähigkeit zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen mit ein, wobei dies aufgrund der verfügbaren Ressourcen nicht flächendeckend, sondern auf "die Nervenzentren der Gesellschaft orientiert" zu sehen ist. Anders ausgedrückt bedeutet dies die Fähigkeit zum Schutz der für Österreich lebensnotwendigen, strategischen Infrastruktur - verbunden mit der Zielsetzung, dass der ungestörte Ablauf des öffentlichen Lebens so gut wie möglich aufrecht zu erhalten bzw. so bald wie möglich wieder herzustellen wäre. ¾ Grundsätzliche Fähigkeit zur nationalen Landesverteidigung. Dies schließt die Fähigkeit zur "militärischen Kontrolle" des Staatsgebietes zu Lande und in der Luft mit ein. Ferner resultiert daraus grundsätzlich die Fähigkeit zur Abwehr bzw. Bewältigung eines räumlich begrenzten Angriffes möglichst im grenznahen Raum. Dabei müssen die Brigaden - als Hauptträger des Abwehrkampfes - nach dem Prinzip des Kampfes der verbundenen Waffen in allen vorgegebenen Einsatzarten wirken können, was sich vor allem auf die erforderlichen Führungs-, Kampf- und Kampfunterstützungsteile auswirkt. Schluss-endlich resultiert daraus die Fähigkeit zur Konzentration der Kräfte des Bundesheeres im bedrohten Raum. Ebenso schließt dies die Fähigkeit, eigenständig nationale teilstreitkraftüberschreitende Operationen führen zu können, mit ein, wobei die Abwehroperation als Grundlage und die Raumschutzoperation sowie die Siche-rungsoperation als wahrscheinlichste Anwen-dungsmöglichkeiten zu sehen sind. ¾ **Fähigkeit zur Luftraumüberwachung (LRÜ)** und Luftraumsicherung. Dies schließt u.a. die Fähigkeit zur bedrohungsgerechten Verdichtung der LRÜ, zur Verkürzung der Reaktionszeiten und zur multinationalen Zusammenarbeit im Bereich der LRÜ mit ein. ¾ **Fähigkeit zur Bereithaltung und Weiterentwicklung der militärischen Kernfunktionen.** Dies schließt vor allem die Fähigkeit, das operativ-taktische Wissen, u.a. bezogen auf die Einsatzverfahren und Einsatzarten ("Know-how"), zu erhalten und weiter zu entwickeln, mit ein. ¾ **Fähigkeit zur Leistung von Assistenzen für** andere Behörden. Dies schließt die Fähigkeit zur Durchführung sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsätze (das sind vor allem Grenzraumüberwachung sowie Objektschutz) sowie die Fähigkeit zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Ausmaßes mit ein. Diese Fähigkeiten müssen alle Truppen - mit Ausnahme der Fliegertruppe, die Assistenzleistungen spezifisch erbringt - aufweisen. ¾ **Fähigkeit zur Bereitstellung bzw. zum Einsatz** kurzfristig verfügbarer Kräfte für Aufgaben im Inland. Dies schließt die Fähigkeit, Aufgaben wie Luftraumüberwachung, Assistenzleistungen, Host Nation Support, Raum- und Objektschutz, Sicherung zu Lande und in der Luft mit Präsenzkräften zu erfüllen, mit ein. Dabei sind die Brigaden als vorrangige Strukturen zur Erfüllung dieser Aufgaben anzusehen. Für Präsenzaufgaben im Inland sind dazu mindestens 10.000 Soldaten ständig verfügbar zu halten.51 ¾ Fähigkeit zur Bereitstellung bzw. zum Einsatz von kurzfristig verfügbaren Kräften für internationale Operationen. Dies schließt die Fähigkeit zum Unterhalt von Kaderpräsenzeinheiten, die aus Berufs- bzw. länger dienenden Soldaten bestehen, sowie die Ergänzung durch entsprechend qualifizierte Milizsoldaten mit ein. Für diese Aufgaben können bis zu 1.500 Soldaten gleichzeitig entsandt werden.52 ¾ Fähigkeit zur Mitwirkung am staatlichen Krisenmanagement. Dies schließt nicht nur die Fähigkeit für eine angemessene und mit anderen Behörden koordinierte Führungsleistung (zum bedarfsgerechten Einsatz von Kräften des Bundesheeres zur Bewältigung von Krisenszenarien) mit ein, sondern auch die Fähigkeit zur Mitwirkung an einer krisensicheren Information der Bevölkerung. ¾ Fähigkeit zur angemessenen Mitwirkung am multinationalen Führungssystem. Dies schließt einerseits die Fähigkeit zur Führung multinationaler Verbände und andererseits die Fähigkeit zur Bereitstellung und zum Einsatz von Stabsteilen (Stabsmodulen) bzw. Stabspersonal in multinationalen Führungseinrichtungen mit ein. ¾ **Fähigkeit zur zeitgemäßen Kampf- und Einsatzführung.** Dies schließt v.a. die Fähigkeit hoher Beweglichkeit und Flexibilität, die Erbringung einer hohen Aufklärungs-, Führungsund Wirkungsleistung mit ein und bezieht sich auf die jeweils zu beherrschenden Einsatzarten und Einsatzverfahren zu Lande und in der Luft. ¾ **Fähigkeit zur stufenweisen Erhöhung der** militärstrategischen Reaktionsfähigkeit. Dies schließt die Fähigkeit, die Führungsleistung zu erhöhen ebenso ein wie die Fähigkeiten zur Verdichtung der Nachrichtengewinnung, zur Erhöhung der logistischen Reaktionsfähigkeit, zur Alarmierung der Kräfte und zum flexiblen Aufwuchs der Kräfte. ¾ **Fähigkeit zum flexiblen Aufwuchs der Streitkräfte**. Dies schließt die Fähigkeit, die zur Bewältigung der jeweiligen Bedrohungslage erforderlichen Kräfte rechtzeitig bereitzustellen, mit ein. Dazu zählen einerseits die Erhaltung eines entsprechenden Mobilmachungsumfanges zur Durchführung einer - derzeit sehr unwahrscheinlichen - nationalen Abwehroperation bzw. einer Raumschutzoperation und andererseits die Fähigkeit zur (Teil-) Mobilmachung zur unmittelbaren Verstärkung der Kräfte, die Präsenzaufgaben im Inland durchführen. Ferner erfordert dies die Fähigkeit, die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres stufenweise zu erhöhen und inkludiert alle Maßnahmen, die eine Verstärkung der Präsenzkräfte ermöglichen (z.B. Aufschub der Entlassung aus dem Präsenzdienst). ¾ **Fähigkeit zu einer den Aufgaben entsprechenden Ausbildung der Soldaten.** Dies erfordert insbesondere die Fähigkeit, hohe Professionalität in der Aufgabenerfüllung nicht nur bei Berufs- und länger dienenden Soldaten, sondern – unter Maßgabe der verfügbaren Zeit und Ressourcen - auch bei Grundwehrdienern und Milizsoldaten zu erreichen und schließt eine adäquate psychische und physische Durchhaltefähigkeit mit ein. ¾ **Fähigkeit zum Schutz der Gesundheit und des** Lebens der Truppen und Soldaten im Höchstmaß. ¾ **Fähigkeit zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung in personeller und materieller Hinsicht.** Dies schließt nicht nur die rechtzeitige Verfügbarkeit personeller und materieller Ressourcen mit ein, sondern auch die Fähigkeit zur logistischen Sicherstellung der Aufgaben des Bundesheeres. ¾ Fähigkeit zur territorialen Unterstützung der Einsatzaufgaben in Österreich. Dies schließt die Fähigkeit zum Host Nation Support mit ein. ¾ **Fähigkeit zur zivil-militärischen Zusammenarbeit** (siehe dazu Kapitel 5). Bei der Erreichung dieser Fähigkeiten ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen bzw. aufgrund der derzeitigen sicherheitspolitischen Situation bzw. Bedrohungslage folgende Prioritäten: Priorität 1: Fähigkeiten, die den Einsatz von Präsenzkräften zur Teilnahme am gesamten Spektrum der friedensunterstützenden Einsätze betreffen. Fähigkeiten, die Assistenzeinsätze in Österreich (sicherheitspolizeiliche Einsätze sowie Einsätze zur Katastrophenhilfe), Internationale Katastrophenhilfe, Luftraumüberwachung sowie Host Nation Support betreffen. Priorität 2: Fähigkeiten, die den militärischen Raumschutz sowie die Luftraumsicherung betreffen. Priorität 3: Fähigkeiten zur Leistung eines angemessenen Beitrages zur gemeinsamen Verteidigung. Priorität 4: Fähigkeiten zur Durchführung einer nationalen Abwehroperation. ## 7.3 Die Aktuelle Situation Des Bundesheeres 2003/04 7.3.1 Überblick 7.3.1.1 Charakteristik Und Umfang Die österreichischen Streitkräfte führen als die bewaffnete Macht der Republik Österreichs den Namen *Österreichisches Bundesheer* (ÖBH) und gliedern sich im Wesentlichen in *Landstreitkräfte* (LaSK) und *Luftstreitkräfte* (LuSK). Das ÖBH ist ebenso wie die Zentralstelle Teil des Bundesministeriums für Landesverteidigung und verfügt grundsätzlich über eine Friedens- und eine Einsatzorganisation, die von den Grundsätzen der allgemeinen Wehrpflicht und des Milizsystems geprägt sind. Die Aufbauorganisation des ÖBH (Heeresgliederung/ HG) orientiert sich, ausgehend von politischen und strategischen Vorgaben, vor allem an Bedrohungen, dem Wehrsystem und den verfügbaren Ressourcen. Multinationale Vorgaben und Kooperationen gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung. Die Kräfte bzw. Truppen des Bundesheeres werden je nach Anlass bzw. Zweck mit unterschiedlicher Verfügbarkeit zum Einsatz gebracht. Die Bandbreite reicht grundsätzlich von kurzfristig verfügbaren Kräften für Assistenzeinsätze zur Hilfeleistung bis hin zum Einsatz mobil gemachter Kräfte im Umfang der gesamten Einsatzorganisation zu Zwecken der militärischen Landesverteidigung. Zusätzlich zu den Land- und Luftstreitkräften verfügt das ÖBH in seiner Organisation über weitere Teilbereiche - wie das *Kommando Spezialeinsatzkräfte*, das *Kommando Internationale Einsätze*, das Kommando Führungsunterstützung, das *Kommando Einsatzunterstützung* sowie die der Zentralstelle nachgeordneten Ämter und Dienststellen. Die LaSK und LuSK sind im Wesentlichen jene Instrumente, die durch festgelegte Verfahren die Aufgaben des ÖBH erfüllen. Dazu verfügen sie im Rahmen der zugeordneten Truppen über spezifische Ausrüstung und Waffensysteme. Neben den gesetzlich normierten Aufgaben stellen insbesondere die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin (2001), die militärstrategische Konzeption aus dem Jahr 2001 und deren Bearbeitungen in den folgenden Jahren die wesentlichen Vorgaben für das Bundesheer dar. Hinzu kommen die internationalen Verpflichtungen und Kooperationen im Rahmen von EU, NATO/PfP, VN und OSZE. Die Aufbauorganisation des Bundesheeres resultiert derzeit einerseits aus der *Heeresgliederung 92* in Form der *Strukturanpassung 98* und andererseits aus der *Reorganisation der obersten/oberen Führung* im Jahr 2002. Insgesamt besteht das Bundesministerium für Landesverteidigung (einschließlich der im Jahresschnitt ständig verfügbaren Grundwehrdiener) aus etwa 45.000 Personen. Die Einsatzorganisation des Bundesheeres umfasst derzeit 92.000 Soldaten (zuzüglich 18.000 Soldaten Personalreserve). Präsenzkräfte erreichen und halten einen angemessenen Ausbildungsstand im Rahmen ihres Dienstes. Milizkräfte erhalten und erweitern den erworbenen Ausbildungsstand grundsätzlich durch regelmäßige, wiederkehrende Übungen. Im Zuge der steigenden Bedeutung des multinationalen Engagements des ÖBH wurde vor einigen Jahren das VOREIN-Prinzip (Vorbereitete Einheiten) ins Leben gerufen, womit die Vorbereitung bestimmter Organisationselemente des ÖBH für internationale Einsätze sicherzustellen ist. Derzeit wird das VOREIN-Prinzip im Rahmen der Kräfte für Internationale Operationen (KIOP) zunehmend durch das Prinzip der Kaderpräsenzeinheiten (KPE) ergänzt bzw. abgelöst. KPE sind Einheiten, die ausschließlich aus Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gebildet werden und ständig verfügbar sind. Diese Einheiten bzw. Truppenteile erhalten einen hohen Ausbildungsstand und sind grundsätzlich für Auslandseinsätze im multinationalen Rahmen vorgesehen. Die allgemeine Wehrpflicht ist als ein strukturbegründendes Element des ÖBH derzeit noch in einer Dauer von acht Monaten festgelegt. Es ist vorgesehen, mit Beginn 2006 die Dauer des Grundwehrdienstes von acht auf sechs Monate zu reduzieren, wodurch Änderungen bei der Verwendung der Grundwehrdiener - insbesondere im Zusammenhang mit dem sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz - zu erwarten sind. Grundsätzlich sind im Bundesministerium für Landesverteidigung bzw. im Bundesheer die Personengruppen der Soldaten (Offiziere, Unteroffiziere, Chargen, Rekruten) und Zivilbedienstete vertreten. Seit 1998 ist es Frauen möglich, auf freiwilliger Basis den Dienst als Soldatin zu versehen, wobei es grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich Funktion bzw. Ausbildung gibt; auch Milizfunktionen sind möglich. Das ÖBH befindet sich seit der sicherheitspolitischen Wende Anfang der 90er Jahre in einem immer noch anhaltenden mehrstufigen Umstrukturierungs- und Reformprozess, der mit der *Heeresgliederung 92* eingeleitet wurde und derzeit mit der Reform ÖBH 2010 seine aktuelle Ausprägung zeigt. Grundsätzlich geht es dabei um die Umstellung der österreichischen Streitkräfte von der vorwiegend an der Landesverteidigung orientierten Armee eines neutralen Kleinstaates, welche nach Mobilmachung potentielle Aggressoren abzuwehren hatte, hin zu einer multinational orientierten Armee mit einem hohen Anteil präsenter Kaderkräfte, die neben der Erhaltung der Souveränität Österreichs und dem Schutz der Bevölkerung den militärischen Beitrag Österreichs im Rahmen der internationalen Solidarität leistet. ## 7.3.1.2 Funktionale Aufgabenbereiche Der Streitkräfte53 Funktionale Aufgabenbereiche stellen das Österreichische Bundesheer nach Hauptaufgaben und wesentlichen Merkmalen dar. Sie bilden jeweils ein Teilsystem der Streitkräfte und ermöglichen im Zusammenwirken als Ganzes, dass das Österreichische Bundesheer seine Aufgaben erfüllen kann. Die *funktionalen Aufgabenbereiche* sind Kampf, Führung und Führungsunterstützung, Nachrichtengewinnung und militärische Sicherheit, Kampfunterstützung und Einsatzunterstützung. Zur effektiven Aufgabenerfüllung und operativen Durchsetzungsfähigkeit von Streitkräften müssen alle funktionalen Aufgabenbereiche gleichermaßen entwickelt sein. Erst die Fähigkeit, diese Aufgabenbereiche in einem Gesamtsystem umzusetzen, bestimmt den Wert von Streitkräften als Mittel der Politik. ## 7.3.1.3 Truppen- Und Waffengattungen Die Truppengattungen setzen sich je nach funktionaler Zweckbestimmung im Einzelnen aus verschiedenen Waffengattungen zusammen54 . Viele Einsatzaufgaben können die Verbände des Bundesheeres nur im Zusammenwirken der verschiedenen Waffengattungen erfüllen. Der Kampf der verbundenen Waffen ist zudem die grundlegende Fähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Bundesheeres im Frieden, in der Krise und bei einer militärischen Bedrohung. Prinzipiell hat die Fähigkeit aller Waffengattungen (außer der Fliegertruppe) zum infanteristischen Einsatz für sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze, für Sicherungseinsätze und Raumschutzoperationen sowie für friedensunterstützende Einsätze höchste Bedeutung. Dies ergibt sich aus dem hohen Bedarf an Infanteriekräften für derartige Aufgaben. Der Begriff *Waffengattung* ist eine Bezeichnung für die Einordnung einer Truppe nach der Eigenart ihrer Verwendung bzw. ihres Hauptgerätes. Zu den Waffengattungen zählen: ABC-Abwehrtruppe, Artillerietruppe, Aufklärungstruppe, Fernmeldetruppe, Fliegerabwehrtruppe, Fliegertruppe, Jägertruppe, Jagdkommandotruppe, Luftraumüberwachungstruppe, Materialerhaltungstruppe, Nachschubtruppe, Ordnungstruppe, Panzergrenadiertruppe, Panzerjägertruppe, Panzertruppe, Pioniertruppe, Sanitätstruppe, Stabstruppe, Transporttruppe, Wachtruppe, Wirtschaftstruppe55 . Demgegenüber bezeichnet der Begriff *Truppengattung* die nach funktionaler Zweckbestimmung zusammengefassten Waffengattungen. Truppengattungen sind demnach Führungstruppen, Kampftruppen, Kampfunterstützungstruppen und Logistiktruppen. Führungstruppen sind jene Truppengattung, deren Hauptaufgabe die Sicherstellung von Führung und Führungsunterstützung einschließlich Aufklärung und Luftraumüberwachung ist. Zu den Führungstruppen zählen: Stabstruppe, Aufklärungstruppe, Luftraumüberwachungstruppe, Fernmeldetruppe und Ordnungstruppe. Die Hauptaufgabe der *Kampftruppen* ist der Kampf gegen feindliche Streitkräfte. Zu den Kampftruppen zählen infanteristische und mechanisierte Kampftruppen, die Fliegerabwehrtruppe und Teile der Fliegertruppe. Die *Kampfunterstützungstruppe* ist eine Truppengattung, deren Hauptaufgabe die Unterstützung der Kampftruppen mit den ihrer Ausrüstung und Ausstattung entsprechenden Mitteln ist. Kampfunterstützungstruppen können auch eigenständige Kampfaufgaben durchführen. Zu den Kampfunterstützungstruppen zählen Artillerietruppe, Pioniertruppe, ABCAbwehrtruppe und Teile der Luftstreitkräfte. Die *Logistiktruppen* sind jene Truppengattung, deren Hauptaufgabe die Durchführung logistischer Maßnahmen im Rahmen der Einsatzunterstützung ist. Zu den Logistiktruppen zählen Materialerhaltungstruppe, Nachschubtruppe, Wirtschaftstruppe, Transporttruppe und Sanitätstruppe. ## 7.3.2 Führungssystem 7.3.2.1 Planung Im Bundesheer56 Langfristige Planung57 ist für all jene Organisationen von essentieller Bedeutung, die einerseits mit dem "Unsicherheitsfaktor" zukünftiger Umfeldentwicklungen und andererseits mit relativ begrenzter Flexibilität bezüglich Ressourceneinsatz Aufgaben bestmöglich erfüllen sollen. Sie hat bei der Entwicklung relevanter politischer Vorgaben eine "mitgestaltende" bzw. aufbereitende Funktion und andererseits für die weitere militärische Planung eine "vorgebende" Rolle. Als Ergebnis der gestaltenden militärischen Mitwirkung wird der Politik im Rahmen eines (pro-)aktiven Dialoges unter Berücksichtigung vornehmlich militärischer Gesichtspunkte ein aktuelles "Lagebild" gegeben, welches Empfehlungen und verschiedene Optionsvarianten beinhaltet (Streitkräftemodelle). Dieser für eine politische Entscheidung aufbereitete militärische Beitrag soll zur Sicherstellung einer zielgerichteten sowie ressourcenkonformen Streitkräfteentwicklung in einer konsensualen (bzw. von einer möglichst durch breite Akzeptanz getragenen) politischen Vorgabe münden. "Vorgebende Rolle" bedeutet die Bereitstellung eines "Policydokumentes" (Militärstrategisches Konzept) und eines davon abgeleitenden konkretisierenden Kerndokumentes (Planungsleitlinie), die zusammen eine sichere Grundlage für die weitere militärische Planung bilden. Dabei werden unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen und politischer Vorgaben Grundsatzziele, Aufgabenszenarien und die dazu erforderlichen militärischen Fähigkeiten festgelegt. ## Planungsbereiche Und Planungszyklus Gegenstand der Bundesheerplanung ist die Heeresorganisation, die Bewaffnung, die Garnisonierung und Benennung der Truppen.58 Dies umfasst Konzeption, Strukturierung, Budgetierung sowie Realisierung und bezieht sich auf die drei Ausgabenbereiche Personal, Betrieb und Investitionen. Die Bundesheerplanung wird in Konzept-, Struktur-, Programm-, Umsetzungs- und Finanzplanung unterteilt. Die *Konzeptplanung* ist Teil der strategischen Bundesheerplanung. Sie wirkt bei der Entwicklung der politischen Grundlagen bzw. Vorgaben gestaltend mit (z.B. Sicherheitsdoktrin bzw. Teilstrategie Verteidigungspolitik). Ebenso gibt die Konzeptplanung die mittel- bis langfristige Entwicklung des Bundesheeres vor (Ziele, Aufgaben). Die Vorgaben für die Konzeptplanung ergeben sich aus politischen Zielsetzungen, rechtlichen Grundlagen, dem erwartbaren Bedrohungsbild und allfälligen internationalen Verpflichtungen. Die Konzeptplanung beschreibt die Aggregatzustände der Einsatzkräfte (modulare, maßgeschneiderte Zusammensetzung) in den verschiedenen Anlassfällen der militärischen Aufgabenerfüllung gemäß Art. 79 B-VG. Sie gibt weiters in Abstimmung mit der Ressourcenlage die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sowie die Prioritäten vor. Die *Strukturplanung* regelt, veranlasst und steuert die konkrete strukturelle Entwicklung der Organisation Bundesheer. Dies bezieht sich auf die Mitwirkung bei der Erarbeitung von konzeptionellen Dokumenten und auf die planerische Umsetzung dieser Dokumente und Vorgaben zur Gliederung des ÖBH. Dies erfolgt durch konkrete Aufgabenfestlegung und einer abgeleiteten Bestimmung der Strukturen hinsichtlich Organisation, Personal (inklusive deren Ausbildung), Material- und Infrastruktur. Der Strukturplan liefert somit die SOLL-Werte, die in weiterer Folge mit den IST-Werten verglichen werden. Die notwendigen Erfordernisse, um den künftigen Bedarf zu decken, werden durch den zu erstellenden Investitionsplan abgebildet. Insgesamt stellt die *Programmplanung* in enger Abstimmung mit der Finanzplanung die gesamte kurzund mittelfristige Planung und Steuerung des Einsatzes aller Ressourcen des ÖBH (Personal, Betrieb, Investitionen) sicher. Die Programmplanung bezieht sich auf die Erstellung konkreter unmittelbar realisierbarer Programme und wird auf den Budgeterstellungsprozess abgestimmt. Die Ergebnisse der Programmplanung werden zunächst in Teilprogrammentwürfen (Ausbildungs-, Organisations-, Vorschriften-, Personal-, Betriebs-, Rüstungs-, Bauund Forschungsprogramm) und nach einem Abstimmungsprozess zusammenführend im Realisierungsprogramm dargestellt. Das Realisierungsprogramm bildet in Verbindung mit dem Finanzplan die Basis für die Erstellung des jährlichen Budgets (Bundesvoranschlag) und wird jährlich verfügt. Das Realisierungsprogramm ist gemeinsam mit dem Finanzplan Basis für entsprechende Berichte im Rahmen der internationalen Planungsprozesse (EU, NATO/PfP, VN und OSZE). Die *Umsetzungsplanung* bezieht sich auf die konkrete Planung der Bereitstellung von Personal, Material, Infrastruktur etc. sowie der "Vollziehung" der Änderungsnotwendigkeiten in Aufgaben und Strukturen auf Basis der Vorgaben der Programmplanung. Die *Bereitstellungsplanung* ist die Planung der aufeinander abgestimmten Bereitstellung von Personal, Material sowie Bereitstellung von verwendungsreifer Infrastruktur. Wesentliche Zielsetzung ist neben einer konkreten Beschaffungsplanung für Rüstungsgüter einschließlich der Einführungsplanung letztendlich die Zusammenführung von ausgebildetem Personal mit dem entsprechenden Material zu funktionsfähigen Organisationselementen. Eine wesentliche Basis für alle Planungsbereiche stellt ![101_image_0.png](101_image_0.png) die *Finanzplanung* dar, welche die tatsächlichen Finanzmittelerfordernisse berücksichtigt. Die Finanzplanung ist integraler Bestandteil der Planungen in allen Bereichen. Sie umfasst die systematische Planung und Steuerung der finanziellen Ressourcen in Form einer Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen (unter Berücksichtigung aller Erfordernisse des Bundesheeres), beginnend von einer langfristigen Budgetprognose bis hin zur kurzfristigen Finanzplanung als Basis für die unmittelbare Budgeterstellung. Die wesentlichste Aufgabe der Finanzplanung ist die Abstimmung der Planungen auf die finanzielle Ressourcenlage mittels Abbildung der jeweiligen Planungsergebnisse im Finanzplan. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die Überwachung der Entwicklung der Finanzstruktur primär in den Ausgabenbereichen Personal, Betrieb und Investitionen. Die *Bundesheerplanung* erfolgt in Form eines zweijährigen zyklischen Planungs- und Überprüfungsprozesses, welcher auf nationale und internationale Erfordernisse abgestimmt ist. Der Zweck dieser Planung ist es, vom Kerndokument (Planungsleitlinie) abgeleitete Planungsziele unter Berücksichtigung der dafür verfügbaren Ressourcen zu erarbeiten und zu überprüfen, was die Zielkonformität der Bundesheerplanung erhöht und andererseits den Zielerreichungsgrad optimiert. Dieser Planungsprozess ist somit ein Instrument der periodischen Zielüberprüfung. ## 7.3.2.2 Führung Politische Und Militärische Führung Die *strategische Führung* der Republik Österreich wird durch die politischen Führungsorgane der Staatsführung (das sind Bundespräsident, Nationalrat, Bundesregierung, Bundesminister für Landesverteidigung und in besonderen Fällen der Landeshauptmann/die Landeshauptleute) wahrgenommen. In dieser Ebene werden beispielsweise sicherheitspolitische Zielsetzungen formuliert. Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist als Hilfsorgan des Bundesministers aus dieser Sicht auch Teil der strategischen Führung. Insbesondere nimmt es in seinem Bereich die Aufgaben der Militärstrategie wahr und definiert dabei Ziele im Bereich Wehrsystem, Heeresgliederung, militärstrategisches Verfahren und Aufbietungssystem. Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die ihm übertragene Befehlsgewalt über das Österreichische Bundesheer im Wege der Kommandanten aus. Die *militärische Führung* ist der politischen bzw. strategischen Führung untergeordnet ("Das Primat der Politik") und hat die Aufgabe, die von der politischen Führung gestellten Aufgaben/Aufträge innerhalb der vom Gesetzgeber normierten Grundlagen umzusetzen. Sie ist von den Prinzipien "Befehl und Gehorsam", "ungeteilte persönliche Verantwortung des militärischen Führers" und "Übereinstimmung von Auftrag und Mitteln" durchwirkt. Grundsätzlich werden die militärischen Führungsaufgaben im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung in der militärstrategischen, der operativen und der taktischen Führungsebene wahrgenommen. Die militärstrategische Führung obliegt dabei dem Bundesministerium für Landesverteidigung und ist organisatorisch in der Zentralstelle abgebildet. Die operative Führung obliegt im Wesentlichen dem Kommando der Landstreitkräfte, dem Kommando der Luftstreitkräfte, dem Kommando Internationale Einsätze und dem Kommando Spezialeinsatzkräfte. Die taktische Führung obliegt im Wesentlichen den Kommanden der großen und kleinen Verbände (Brigaden, Regimenter, Bataillone) und in Teilbereichen auch den Militärkommanden. ## Die Kommandanten Die militärischen und zivilen Führungskräfte - in erster Linie die Kommandanten - verfügen im Rahmen ihrer Funktion über rechtmäßig zuerkannte Autorität, welche die Befehlsgewalt und Verantwortung gegenüber den ihnen unterstellten Kräften und Mitteln hinsichtlich ihres gezielten Einsatzes zur Erfüllung eines Auftrages umfasst. Dem Kommandanten (ab dem kleinen Verband aufwärts) steht zur Erfüllung seiner Führungsaufgaben ein Stab zur Verfügung, in dem das dafür notwendige Führungs- und Unterstützungspersonal zusammengefasst ist. Im Allgemeinen besteht jeder Stab aus einem Chef des Stabes (bzw. Leiter der Stabsarbeit) und den Generalstabs- oder Stabsabteilungen bzw. den Fachabteilungen. ## Das Führungssystem Des Bundesheeres Die *Führungsorganisation* des Bundesheeres ergibt sich aus den Aufgaben und den daraus resultierenden Konzepten, aus dem Wehrsystem, den internationalen Vereinbarungen und den legistischen Vorgaben. Die Führungsorganisation beinhaltet Regelungen zu den Führungsfunktionen, den Führungsinfor-mationen, den Führungsmitteln und der Führungsstruktur. *Führungsmittel* dienen primär der Gewinnung, Verarbeitung, Speicherung, Darstellung und Übertragung von Informationen. Die *Führungsstruktur* regelt die einzelnen Führungsebenen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation der militärischen Führung. Dies umfasst sowohl Aussagen über Gliederung und Einsatz von Führungseinrichtungen als auch die Festlegung der Befehlsverhältnisse. Das *Führungssystem* des Bundesheeres ist definiert als die Ordnung und das Zusammenwirken von Führungsverfahren und Führungsorganisation zur Erfüllung militärischer Führungsaufgaben. Es regelt die Aufbau- und Ablauforganisation der militärischen Führung und dient primär der Erfüllung militärischer Führungsaufgaben unter gewöhnlichen Verhältnissen und unter Einsatzbedingungen. Dieses System bringt Führungsverfahren und Führungsorganisation des Bundesheeres in einen geordneten Zusammenhang. Das Führungssystem des Bundesheeres ist grundsätzlich auf die Kernaufgabe - die militärische Landesverteidigung - ausgerichtet. Es weist somit alle Komponenten auf, um im Rahmen des militärstrategischen Reaktionssystems zum schrittweisen Aufwachsen der Kräfte des Bundesheeres die erforderlichen Führungsleistungen erbringen zu können (z.B. das Diensthabende-System). Das Führungssystem ist derart organisiert, dass aus dem Normalbetrieb heraus der Einsatz rasch verfügbarer Kräfte im In- und Ausland unter geringem Zeitbedarf (für das Führungsverfahren) möglich ist. Im Bereich der Interoperabilität ist das Führungssystem in seiner Entwicklung auf eine Angleichung der Führungsverfahren, Stabsstrukturen und -abläufe an internationale Standards ausgelegt. Ferner sind die Einbindung von Stabspersonal bzw. Stabselementen des Bundesheeres in integrierte multinationale Führungsstrukturen - vor allem im Bereich der Europäischen Union - und die Integration von Stabspersonal aus multinationalen Führungsstrukturen vorgesehen. Das Führungssystem des Bundesheeres muss je nach Führungsebene eine hohe Führungsleistung erbringen (= Qualität von Führungsentscheidungen in einem definierten Zeitraum), eine Reaktions- und Anpassungsfähigkeit auf Lageentwicklungen im Führungsverfahren sowie Überlebens- und Durchhaltefähigkeit aufweisen und interoperabel sein. Es ist grundsätzlich auf die Erfordernisse des Einsatzes ![103_image_0.png](103_image_0.png) ausgelegt. Im Bundesheer gibt es im Rahmen des Führungssystems in Entsprechung der geforderten Interoperabilität grundsätzlich mehrere Führungsgrundgebiete (FGG). In diesen Fachbereichen werden folgende Führungstätigkeiten durchgeführt59 : Führungsgrundgebiet 1 Personalwesen Führungsgrundgebiet 2 Nachrichtengewinnung und militärische Sicherheit Führungsgrundgebiet 3 Einsatz Führungsgrundgebiet 4 Logistik Führungsgrundgebiet 5 Öffentlichkeitsarbeit/ Psychologischer Kampf Führungsgrundgebiet 6 Führungsunterstützung Führungsgrundgebiet 7 Ausbildung Führungsgrundgebiet 8 militärisches Gesundheitswesen ## Militärstrategisches Reaktionssystem Durch ein entsprechendes Reaktionssystem trägt das Bundesheer den jeweiligen Herausforderungen und Einsatzerfordernissen Rechnung und ermöglicht Maßnahmen höherer Intensität im Falle eskalierender Lageentwicklungen. Als Reaktionsmaßnahmen kommen in Betracht: Verdichtung der Beobachtung und Aufklärung im Vorfeld, Erhöhung der Führungsbereitschaft, Erhöhung der logistischen Reaktionsfähigkeit, Bereitstellung alarmierter Präsenz- und anderer in der Friedensorganisation verfügbarer Kräfte, Einsatz von Teilen des ÖBH aus dem Präsenzstand gegebenenfalls unter Abstützung auf wehrgesetzliche Maßnahmen (Aufschub der Entlassung), Herstellen der Bereitschaft zur Durchführung einer Aufbietung oder Mobilmachung, zusätzlicher Einsatz von mobilgemachten Teilen oder des gesamten ÖBH. ## Alarmierung Alarm ist die Warnung vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung/Gefährdung (z.B. Fliegeralarm, ABC-Alarm etc.) bzw. die Auslösung vorbereiteter und/oder anlassbezogener Maßnahmen zur raschen Herstellung eines dem Anlass entsprechenden Zustandes von Truppen und Dienststellen. Das ÖBH ist befähigt, je nach Alarmzweck die Bereitschaft einer Truppe zum Einsatz herzustellen. Alarmierung umfasst somit einen automatisierten Ablauf von Maßnahmen zur Beschleunigung des Führungsverfahrens auf der jeweiligen Führungsebene. Das Bundesheer ist befähigt, rund um die Uhr eine reibungslose Alarmierung durchzuführen und so auch rasch auf unvorhersehbare Vorfälle zu reagieren. Weiters ermöglicht das Alarmsystem, auf Anforderung von Organen des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie Richtern und Staatsanwälten, bei einer Alarmierung zum Zwecke eines Einsatzes gemäß WG 2001 rasch Assistenzen beizustellen und darüber hinaus die Bereitstellung von Kräften für den nationalen und internationalen Katastropheneinsatz sicherzustellen. Alarmierungen dienen u.a. der Bewältigung von Bedrohungen bzw. Einsatzaufgaben, die lediglich geringe Zeit für eine Vorbereitung zulassen. Beispiele sind: ¾ Regional und überregional auftretende Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überflutungen und Lawinenabgänge), ¾ Erfordernisse zur Unterstützung technischer Großschadensereignisse (Tunnelbrand, Dammbruch, Gasexplosion etc.), ¾ Bewältigung von Sicherungsaufgaben in Form von Assistenzeinsätzen, ¾ Bewältigung von operativen oder taktischen Aufträgen durch Präsenzkräfte in einer anlassbezogenen Truppeneinteilung. ## Mobilmachung Die milizartige Struktur des ÖBH lässt eine sofortige Verfügbarkeit der gesamten Einsatzorganisation nicht zu. Es müssen daher die jeweils für den Einsatz erforderlichen Kräfte im Rahmen des Aufwuchses bereitgestellt werden. Der flexible Aufwuchs durch eine schrittweise zunehmende Bereitstellung von Kräften erhöht die Einsatzbereitschaft des ÖBH und stellt eine der jeweiligen Lage entsprechende Reaktion mit angemessenen Kräften und Maßnahmen sicher. Bei Einsätzen unter gewöhnlichen Bedingungen sowie bei geringer Gefährdungsintensität wird auch bei länger andauernden Einsätzen im Allgemeinen mit dem Einsatz von Präsenzkräften das Auslangen zu finden sein. Je nach Lageentwicklung können, als erster Schritt des flexiblen Aufwuchses, die "zusätzlich rasch verfügbaren Kräfte" durch Heranziehung von Wehrpflichtigen des Miliz- und Reservestandes im Rahmen eines Einsatz- oder Aufschubpräsenzdienstes sowie von außerordentlichen Übungen aufgeboten werden. Bei hoher Gefährdungsintensität, bei einer konkreten Bedrohung oder bei länger andauernden Einsätzen kann über die "rasch verfügbaren Kräfte" hinaus die Mobilmachung von Teilkräften der Mobilmachungsorganisation erforderlich werden. Zur Abwehr von Bedrohungen ist neben dem allenfalls zeitlich vorgestaffelten Einsatz von Präsenzkräften die schrittweise Mobilmachung von umfangreicheren Teilkräften oder des gesamten ÖBH stets eine verfügbare Option. Durch ein entsprechendes Mobilmachungssystem mit normierten und in Mobkalendern festgehaltenen Aufbietungs- und Formierungsmaßnahmen auf allen Führungsebenen wird die Herstellung der Einsatzbereitschaft der mobilgemachten Kräfte sicher gestellt. Die Verfügung zur Mobilmachung trifft der Bundespräsident und in bestimmten Fällen der Bundesminister für Landesverteidigung (vgl. Kapitel 6.1.5.3). Neben der Mobilmachung ermöglicht das Wehrgesetz 2001 mehrere vorgestaffelte Maßnahmen: ¾ Verfügung einer Heranziehung von Wehrpflichtigen zu außerordentlichen Übungen als vorsorgliche Maßnahme zur Verstärkung der Verteidigungsbereitschaft durch den Bundesminister für Landesverteidigung bei außergewöhnlichen Verhältnissen, ¾ Verfügung einer Heranziehung von Wehrpflichtigen mit Meldepflicht zum Einsatzpräsenzdienst durch den Bundesminister für Landesverteidigung, ¾ Verfügung einer Heranziehung von Wehrpflichtigen des Miliz- und des Reservestandes zum Einsatzpräsenzdienst oder Verfügung des vorläufigen Aufschubes der Entlassung aus dem Präsenzdienst bis zu einer Gesamtzahl von maximal 5.000 Wehrpflichtigen durch den Bundesminister für Landesverteidigung (innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung), ¾ Verfügung einer Heranziehung von Wehrpflichtigen des Miliz- und des Reservestandes zum Einsatzpräsenzdienst oder Verfügung des vorläufigen Aufschubes der Entlassung aus dem Präsenzdienst bei einer Gesamtzahl von mehr als 5.000 Wehrpflichtigen durch den Bundespräsidenten. ## Führungsstruktur Für Nationale Und Internationale Aufgaben Die Friedens- und Einsatzorganisation des Bundesheeres (Heeresgliederung) regelt den Umfang und die Struktur von Kommanden und Führungseinrichtungen. Die nationale Führungsstruktur im Ressortbereich bildet für Aufgaben im Inland grundsätzlich die Führungsebenen ab. Sie ist für Aufgaben im Ausland vom Bundesminister für Landesverteidigung (und die Zentralstelle) über das Kommando Internationale Einsätze zum Kommandanten des im Ausland eingesetzten Kontingentes und dem nationalen Kontingent organisiert. ## Führungsstellen Und Ihre Aufgaben ¾ **Die Zentralstelle Des Bundesministeriums Für** Landesverteidigung Im *Kabinett des Bundesministers* (KBM) sind v.a. Angelegenheiten des Adjutanturdienstes für den Bundesminister, Angelegenheiten der Beratung und Unterstützung des Bundesministers bei den ihm obliegenden Entscheidungen, Angelegenheiten der intraund interministeriellen Koordination der Sicherheitsund Verteidigungspolitik sowie Angelegenheiten der an den Bundesminister direkt herangetragenen sozialen Anbringen zusammengefasst. Generalrat - Die Neustrukturierung der Zentralstelle im Rahmen der REORG 2002 machte auch die Bildung einer Nachfolgeorganisation des Leitungsstabes des Bundesministeriums für Landesverteidigung erforderlich. Der Generalrat hat die Aufgabe, anlassbezogen die sicherheitspolitische und militärstrategische Lage zu beurteilen und davon abgeleitet dem Bundesminister für Landesverteidigung strategische Entscheidungen für Einsatzoptionen des Bundesheeres vorzuschlagen. Der Generalrat tagt nach Einberufung durch den Chef des Generalstabes unter dessen Vorsitz und besteht prinzipiell aus den Sektionsleitern, dem Chef des Kabinetts, den Stabsleitern im BMLV, dem Leiter der Direktion für Sicherheitspolitik, dem Leiter der Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst, den Leitern des Heeres-Nachrichtenamtes und des Abwehramtes sowie dem Leiter des Generalstabsbüros. In der *Direktion für Sicherheitspolitik* (DionSihPol) sind die Angelegenheiten der Sicherheitspolitik, Angelegenheiten der sicherheitspolitischen Forschung sowie Angelegenheiten des Büros für Sicherheitspolitik zusammengefasst. Diese Kompetenzen umfassen auch die Beratung des Bundesministers bzw. des BMLV in Angelegenheiten der Sicherheitspolitik. Darüber hinaus ist der Leiter der Direktion auch beratendes Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. In der *Zentralsektion* (ZentrS) sind Präsidial- und ![105_image_0.png](105_image_0.png) Budgetangelegenheiten, Angelegenheiten des Rechtswesens und des legislativen Dienstes, Angelegenheiten des Personal- und Ergänzungswesens und Angelegenheiten der Ressortkommunikation mit den Bereichen Presse, Kommunikationsstrategie und Marketing zusammengefasst. In der *Kontrollsektion* (KontrS) sind Angelegenheiten der Berichte und des Weißbuches, Angelegenheiten des Disziplinar- und Beschwerdewesens, Angelegenheiten der Prozess- und Ergebniskontrolle sowie Angelegenheiten der inneren Revision und Gebarungskontrolle zusammengefasst. Ferner bildet die Kontrollsektion die Schnittstelle des BMLV zum Büro der Bundesheer-Beschwerdekommission. Der *Generalstab* (GStb) besteht im Wesentlichen aus der Generalstabsdirektion, dem Führungsstab, dem Planungsstab und dem Rüstungsstab. Der *Chef des Generalstabes* (ChGStb) ist der oberste Berater des Bundesministers für Landesverteidigung in allen militärischen Angelegenheiten und repräsentiert die militärische Führung des Bundesheeres im In- und Ausland. Im Zuge der Organisation des Managements *ÖBH 2010* wurde der ChGStb mit der Funktion eines *Generalsekretärs* betraut. Der Chef des Generalstabes setzt u.a. im Rahmen der Vorgaben des Bundesministers für das Österreichische Bundesheer die Ziele für die Streitkräfteplanung, Streitkräfteentwicklung sowie Streitkräfteführung und koordiniert alle militärischen Erfordernisse zur wirkungsvollen Erfüllung der dem Bundesheer obliegenden Aufgaben. Er unterstützt den Bundesminister für Landesverteidigung in der Ausübung des Verfügungsrechtes und der Befehlsgewalt nach Art. 80 Abs. 2 und 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Der Chef des Generalstabes ist beratendes Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates, Vorsitzender des Arbeitsausschusses "M" im Rahmen der ULV, Berater der Bundesheer-Beschwerdekommission sowie Repräsentant des Bundesheeres im EU-Militärausschuss (EUMC), im Koordinierungsausschuss der Euro-Atlantischen Partnerschaft sowie in einschlägigen multinationalen Gremien. Dem Chef des Generalstabes obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über einen Großteil der nachgeordneten Kommanden, Ämter und Dienststellen. In der *Generalstabsdirektion* (GStbDir) sind v.a. Angelegenheiten der Unterstützung des Chefs des Generalstabes und des Leiters der Generalstabsdirektion, insbesondere zur Umsetzung der mit der Leitungs-, Koordinierungs- und Richtlinienkompetenz und der Dienst- und Fachaufsicht verbundenen Aufgaben, Angelegenheiten des Vorschriftenwesens60 , militärpolitische Angelegenheiten (z.B. militärpolitische Interessensvertretung in internationalen Gremien, Militärberatung anderer Ressorts, Rüstungskontrolle, militärpolitische Angelegenheiten des internationalen Krisenmanagements), Angelegenheiten militärischer Auslandsbeziehungen und militärdiplomatische Angelegenheiten zusammengefasst. Der Leiter der Generalstabsdirektion ist stellvertretender Chef des Generalstabes. Im *Führungsstab* (FüStb) sind die Angelegenheiten zur Führung des Bundesheeres nach den Führungsgrundgebieten Personalwesen (1), Nachrichtenwesen und militärische Sicherheit (2), Einsatzvorbereitung und Einsatzführung (3), Logistik (4), Informationsoperationen (5), Führungsunterstützung (6), Ausbildung (7)61 , militärisches Gesundheitswesen (8) zusammengefasst. Der Führungsstab erstellt die militärstrategischen Weisungen nach den Richtlinien des Chefs des Generalstabes und stellt die erforderlichen Rahmenbedingungen für den konkreten Einsatz sicher. Der Führungsstab trifft alle erforderlichen Vorsorgen für die Gewährleistung einer kontinuierlichen militärstrategischen Führung des Bundesheeres. Der Führungsstab ist grundsätzlich unter Einsatz von Verstärkungen befähigt, seine Aufgaben auch über einen längeren Zeitraum auf Basis von 24 Stunden Stabsarbeit an 7 Tagen in der Woche wahrzunehmen. Im *Rüstungsstab* (RüstStb) sind die Angelegenheiten der Rüstungspolitik, Angelegenheiten der Rüstung, Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik, Angelegenheiten des Bauwesens sowie zentrale technische Angelegenheiten und Angelegenheiten der Materialwirtschaft zusammengefasst. Im *Planungsstab* (PlStb) sind grundsätzlich die Angelegenheiten der Konzeptplanung (Militärstrategie, Militärische Gesamtplanung, Betriebswirtschaft und Finanzmanagement), der Struktur- und Programmplanung und Organisation des Bundesheeres zusammengefasst. Im Zuge der Projektorganisation für die Umsetzung der Heeresreform wurden mit Ministerweisung Nr. 193/2004 die Angelegenheiten der Konzeptplanung, insbesondere jene der Militärstrategie sowie der Betriebswirtschaft und des Finanzmanagements, dem *Management ÖBH 2010* zugeteilt. Im *Management ÖBH 2010* (Mng 2010) sind alle Angelegenheiten der Bundesheerreformkommission und der Umsetzung der Reform des Bundesheeres zusammengefasst. Der Leiter des Managements 2010 berät den Bundesminister für Landesverteidigung in Angelegenheiten der Bundesheerreform direkt. ¾ **Kommando Landstreitkräfte (KdoLaSK)** Das *Kommando Landstreitkräfte* ist ein dem BMLV unmittelbar nachgeordnetes Kommando der oberen Führung. Es stellt die Führung, Einsatzvorbereitung sowie den Einsatz als operativ führendes Kommando aller Truppen, Kommanden und Dienststellen der Landstreitkräfte sicher. Das Kommando Landstreitkräfte nimmt die behördlichen Aufgaben im Rahmen des Dienstrechtes wahr. Im Rahmen der Aufwuchsfähigkeit ist das KdoLaSK dazu befähigt, eine unterschiedliche Anzahl von Divisionen und Brigaden, auch multinationaler Natur, zu führen und multinationale Module im eigenen Stab zu integrieren. Es verfügt im Bedarfsfall über eigene Unterstützungstruppen und ist für einen Einsatz außerhalb Österreichs nicht vorgesehen. ## ¾ **Kommando Luftstreitkräfte (Kdolusk)** Das *Kommando Luftstreitkräfte* ist ein dem BMLV unmittelbar nachgeordnetes Kommando der oberen Führung. Es stellt die Führung, Einsatzvorbereitung und den Einsatz aller Truppen, Kommanden und Dienststellen der Luftstreitkräfte sowie die logistische Unterstützung mit luftfahrtspezifischem Material sicher. Das Kommando Luftstreitkräfte nimmt die behördlichen Aufgaben im Rahmen des Dienstrechtes und des Luftfahrtgesetzes wahr. ¾ **Kommando Internationale Einsätze (KdoIE)** Das *Kommando Internationale Einsätze* ist ein dem BMLV unmittelbar nachgeordnetes Kommando der oberen Führung. Es stellt als operativ führendes Kommando die Führung, Einsatzvorbereitung sowie den Einsatz aller Truppen und Kommanden in internationalen Einsätzen sicher. Es nimmt die behördlichen Aufgaben im Rahmen des Dienstrechtes wahr. ## ¾ **Kommando Spezialeinsatzkräfte (Kdosek)** Das *Kommando Spezialeinsatzkräfte* ist ein dem BMLV unmittelbar nachgeordnetes Kommando der oberen Führung. Es stellt die Führung, Einsatzvorbereitung sowie den Einsatz von Kräften für Spezialeinsätze sicher. Dem Kommando Spezialeinsatzkräfte ist das Jagdkommando unterstellt. In besonderen Fällen, insbesondere zur Vorbereitung und Führung von Einsätzen im Ausland kann auch das Kommando Spezialeinsatzkräfte mit operativen Führungsaufgaben beauftragt werden. ## ¾ **Kommando Führungsunterstützung** (Kdofüu) Das *Kommando Führungsunterstützung* ist ein dem BMLV unmittelbar nachgeordnetes Kommando, dem die Erledigung von zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Bereitstellung von Gütern, Dienstleistungen und Infrastruktur, die einschlägige wehrtechnische Unterstützung sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der IKT-Infrastruktur obliegt. ## ¾ **Kommando Einsatzunterstützung (Kdoeu)** Das *Kommando Einsatzunterstützung* ist ein dem ![107_image_0.png](107_image_0.png) BMLV unmittelbar nachgeordnetes Kommando, dem teilstreitkräfteübergreifend die logistische Unterstützung der Landstreitkräfte, der Luftstreitkräfte (ausgenommen luftfahrtspezifisches Material), des Kommandos Internationale Einsätze sowie sonstiger Kommanden, Dienststellen und Ämter obliegt. Das KdoEU nimmt die behördlichen Aufgaben im Rahmen des Dienstrechtes wahr. ## ¾ **Heeres-Nachrichtenamt (Hnaa)** Das *Heeres-Nachrichtenamt* ist ein dem BMLV nachgeordnetes Amt, dem die nachrichtendienstliche Aufklärung obliegt. ## ¾ **Abwehramt (Abwa)** Das *Abwehramt* ist ein dem BMLV nachgeordnetes Amt, dem die nachrichtendienstliche Abwehr obliegt. ## ¾ **Amt Für Rüstung Und Wehrtechnik (Arwt)** Das *Amt für Rüstung und Wehrtechnik* ist eine dem BMLV unmittelbar nachgeordnete Organisationseinrichtung, der die Erledigung der der Rüstungsdirektion (RüstDion) zugewiesenen Geschäfte der Bereitstellung von Gütern, Dienstleistungen und Infrastruktur gemäß Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV sowie einschlägige wehrtechnische Unterstützung obliegt. ## ¾ **Heeres-Bau- Und Vermessungsamt (Hbva)** Das *Heeres-Bau- und Vermessungsamt* ist eine dem BMLV unmittelbar nachgeordnete amtsähnliche Organisationseinrichtung, der die Erledigung der der Baudirektion (BauDion) zugewiesenen Geschäfte der Bereitstellung von Gütern, Dienstleistungen und In- 108 Analyse Bilanz Perspektiven frastruktur gemäß Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV obliegt. ## ¾ **Heerespersonalamt (Hpa)** Das *Heerespersonalamt* ist ein dem BMLV unmittelbar nachgeordnetes Amt, dem insbesondere Vollziehungsaufgaben in Angelegenheiten des Wehrrechtes sowie Dienstrechtes einschließlich Personalgewinnung und der Wehrdienstberatung, des Arbeitsund Sozialrechtes, des Schadensersatz- und Wohnungswesens obliegen. ## ¾ **Zentrum Für Technische Produktdokumentation (Ztpd)** Das *Zentrum für Technische Produktdokumentation* ist ein dem BMLV unmittelbar nachgeordnetes Organisationselement, dem in folgenden Sachgebieten die Erfüllung von Aufgaben und die Bereitstellung von Information obliegt: Materialkatalogisierung und -kodifizierung, technische Vorschriften, Konfigurationsmanagement in der Phase der Einführung von technischen Produkten, technische Zeichnungen, Konstruktionen und dgl., Verwaltung produktbezogener technischer Unterlagen. ## ¾ **Heeresbuchhaltung (Hbuchh)** Die *Heeresbuchhaltung* war bis Ende 2004 eine dem BMLV direkt nachgeordnete Dienststelle, der die Vollziehungsaufgaben des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG) und der Bundeshaushaltsverordnung (BHV) oblagen. Anfang 2005 wurden diese Aufgaben durch die Buchhaltungsagentur des Bundes, welche die o.a. Aufgaben für alle Ministerien und obersten Organe des Bundes wahrnimmt, übernommen. ## ¾ **Die Militärkommanden** Den *Militärkommanden* obliegt die Führung der ihnen gemäß Truppengliederung bzw. Truppeneinteilung unterstellten Teile des ÖBH zur Sicherstellung der territorialen Unterstützung für die im Befehlsbereich dislozierten und vorübergehend eingesetzten Kräfte des ÖBH oder fremder Streitkräfte im Sinne des HNS. Die Militärkommanden nehmen ihre Aufgaben im Wesentlichen selbständig wahr, wobei die Repräsentation des ÖBH im Befehlsbereich, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die zivil-militärische Zusammenarbeit im Sinne der koordinierten Führung besondere Bedeutung haben.62 Die Militärkommanden stellen den Betrieb der militärischen Infrastruktur bzw. die Verbindung zu den zivilen Behörden sicher und sind damit die Träger der zivil-militärischen Zusammenarbeit. In bestimmten Fällen, insbesondere in einer Raumschutzoperation, kann das Militärkommando nach Verstärkung durch Führungsunterstützungs- und Einsatzunterstützungskräfte taktische Führungsaufgaben wahrnehmen.63 Weitere zentrale Aufgaben des Militärkommandos sind die Wahrnehmung des Stellungs- und Ergänzungswesens sowie diverse behördliche Aufgaben. ## ¾ **Kommando Luftraumüberwachung** (Kdolrü) Das *Kommando Luftraumüberwachung* ist ein dem Kommando Luftstreitkräfte unterstellter großer Verband (entspricht in etwa einer Brigade), das die permanente Beobachtung des Luftraumes mit ortsfesten und mobilen Sensoren durchführt und ein aktuelles Luftlagebild erstellt. Dem KdoLRÜ obliegt die militärische Flugsicherung, die taktische Führung der im Rahmen der Luftraumüberwachung und Luftverteidigung eingesetzten Einheiten der Luftstreitkräfte, die Leitung von Abfangeinsätzen, der geophysikalische Beratungsdienst für alle Führungsebenen des Bundesheeres, die Bereitstellung der Einsatzzentrale/ Berg (EZ/B) als Gefechtstand für das staatliche Krisenmanagement und das zentrale Ausweichsystem (ZAS) des Bundeskanzleramtes sowie die technische Betriebsführung, Materialerhaltung und Materialbewirtschaftung für alle Anlagen des Luftraumbeobachtungssystems "Goldhaube". ## ¾ **Brigadekommando** Ein Brigadekommando dient zur Führung einer Brigade in allen vorgesehenen Einsatzarten bzw. im Rahmen der Einsatzvorbereitung und ist organisatorisch fixer Bestandteil der Brigade. Es ist befähigt, im Rahmen von Einsatzaufgaben auch andere unterstellte Truppenteile zu führen und zusätzliche Stabsmodule aufzunehmen. ## Militärdiplomatie Im Zuge der steigenden Internationalisierung bekommt der Bereich Militärdiplomatie immer mehr Bedeutung. Militärdiplomatie ist eine wesentliche Komponente der Führung des Ressorts, weil dadurch alle erforderlichen bi- und multilateralen Fachkontakte zu Staaten und internationalen Organisationen unterhalten werden. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Militärdiplomatie und des militärischen Verbindungsdienstes ist in der Zentralstelle des BMLV die Abteilung Attachéwesen organisiert. Dieser Abteilung obliegen v.a. folgende Aufgaben: ¾ Koordinierung der bilateralen militärischen Auslandsbeziehungen (Kooperationen, Truppenkontakte …), ¾ Militärisches Protokoll und internationale Courtoisie einschließlich Vorbereitung bzw. Organisation von Auslandsdienstreisen und Besuchen in Österreich für den Bundesminister und den ChGStb sowie bei Bedarf Unterstützung der Präsidentschaftskanzlei in Protokollangelegenheiten, ¾ Regelung des Aufenthaltes ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet (befristeter Aufenthalt, Landtransit, Überflug), ¾ Betreuung der ausländischen Verteidigungsattachés durch den Verbindungsdienst sowie Kontaktpunkt für alle ausländischen Vertretungen und ressortfremden Stellen, ¾ Materielle Sicherstellung der Tätigkeit der Auslandsdienste (einschließlich Akkreditierungen, militärdiplomatischer Kurierdienst und Diplomatenpässe). Derzeit residieren *Verteidigungsattachés* des Österreichischen Bundesheeres in 22 Staaten; in weiteren 24 Staaten sind sie mitakkreditiert. Die Attachés unterstehen für die Dauer ihrer Verwendung dem Generalstabschef und werden über die Attachéabteilung geführt. Ihre Aufgaben umfassen v.a. die Unterhaltung der Kontakte und Beziehungen zu den Streitkräften der jeweiligen Staaten. Zusätzlich sind *Militärberater* zu den Zentralen der Vereinten Nationen in Wien, New York und Genf abgestellt. Ihre Aufgaben umfassen v.a. die Beratung der jeweiligen österreichischen Botschafter in allen militärischen, insbesondere rüstungskontrollpolitischen Fragen und die Vertretung des BMLV vor Ort in der Wahrnehmung des unmittelbaren Interesses an militärischen Aspekten der allgemeinen, weltweiten, sicherheitspolitischen Entwicklung. Besondere Bedeutung kommt der militärischen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union und bei der NATO (im Rahmen der PfP) zu. Dies führte im Jänner 1995 zur Einrichtung der *Militärvertretung* Brüssel (MVB)64 . Die MVB ist eine dem BMLV nachgeordnete Dienststelle. Die Angehörigen der MVB vertreten das BMLV in den relevanten Gremien der EU und der NATO/PfP. Zusätzlich nimmt die MVB auch die bilaterale Vertretung des BMLV in Belgien durch einen Militärattaché wahr und ist auch die erste Verwaltungsstelle für das Personal des BMLV, welches in multinationaler Funktion für die EU oder für die NATO in verschiedenen Partnerschaftsstabselementen (PSE) tätig ist. 110 Analyse Bilanz Perspektiven ## Waffengattungsspitzen65 Im Rahmen der REORG 2002 wurden im Bundesheer Waffengattungsspitzen eingerichtet. Diese Organe leisten im Rahmen ihrer festgelegten Befugnisse einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, zu den Führungs- und Einsatzgrundsätzen und zur Organisation, Ausrüstung und Ausbildung der jeweiligen Waffengattung. Der Waffengattungschef repräsentiert überdies seine Waffengattung innerhalb und außerhalb des Österreichischen Bundesheeres. Der Waffengattungschef ist der jeweilige Kommandant der Waffen- bzw. Fachschule des Bundesheeres. Für den Bereich der Fliegertruppe bzw. der Spezialeinsatzkräfte nehmen die jeweiligen Kommandanten (Kdt KdoLuSK bzw. Kdt KdoSEK) auch die Aufgaben der Waffengattungsspitzen wahr. ## Reorganisation Des Bmlv Und Der Oberen Und Obersten Führung 2002 (Reorg)66 Die Reorganisation der Führungsstrukturen erfolgte in den Jahren 2001 und 2002. Für 2005 ist die Evaluierung vorgesehen. Mit Ministerweisung vom 7. Februar 2001 erging zur Fortsetzung der Verwaltungsreform der Auftrag zur umfassenden Reorganisation des BMLV und der oberen Führung des Bundesheeres. Der Generaltruppeninspektor wurde mit der Leitung des Projektes beauftragt. Die Reorganisation hatte folgende Ziele: ¾ Anpassung der Führungsstruktur des Ressorts an den verringerten Truppenumfang gemäß der Strukturanpassung zur Heeresgliederung 92, ¾ Ausrichtung der Führungsstruktur auf Erfordernisse, die sich aus der Mitwirkung des Bundesheeres in multinationalen Sicherheitsstrukturen ergeben, ¾ Konzentration strategischer Angelegenheiten in der Zentralstelle und Delegierung operativer Aufgaben an den nachgeordneten Bereich, ¾ Umschichtung von personellen Ressourcen in den Bereich der Truppe durch Straffung der Strukturen und Delegierung von Aufgaben, ¾ Konzentration der militärischen Kompetenzen zur Planung bzw. Bereitstellung des ÖBH sowie zur Unterstützung des Bundesministers in der Ausübung des Verfügungsrechtes und der Befehlsgewalt über das ÖBH bei einem neu zu schaffenden Chef des Generalstabes, ¾ Organisation von Teilstreitkräften (Land- und Luftstreitkräfte), ¾ Zusammenführung der Sektionen I und II in einer Zentralsektion (nach Ausgliederung von Durchführungsaufgaben an nachgeordnete Ämter), > Schaffung einer Stelle, die für die begleitende Ergebniskontrolle des gesamten Verwaltungsprozesses zuständig ist und in regelmäßigen Abständen einen Bericht über den Erfüllungsgrad der militärischen Landesverteidigung herauszugeben hat (Kontrollsektion), > Konsequente Ausrichtung des KBM im Hinblick auf die Unterstützung der Erfüllung der Aufgaben des Bundesministers, > Ausarbeitung eines Sozialplanes für die Bediensteten bei der Umsetzung der Reorganisation. Dem BMLV nachgeordnet wurden: die Kommanden der Land- und Luftstreitkräfte sowie ein Kommando Internationale Einsätze, ein Kommando Führungsunterstützung und ein Kommando Einsatzunterstützung. Aufgrund der sicherheitspolitischen Entwicklungen erteilte der Bundesminister im Jänner 2002 den ergänzenden Auftrag zur Bildung eines Kommandos Spezialeinsatzkräfte. Das Projekt REORG begann mit der konstituierenden Sitzung der Projektorganisation am 9. März 2001. Nachdem am 2. Juli 2001 vorläufige Planungsergebnisse vorhanden waren, lagen am 11. Jänner | Ergebnisse REORG | | | |---------------------------------|---------------------------------------------------------|------------------------------------------------| | Tab. 7.3 | (Zentralstelle, Ämter, Kommanden) | | | Ergebnisse in der Zentralstelle | | | | Org-Element | vor REORG | nach REORG | | Sektionen | 5 | 3 | | Stäbe | 0 | 3 | | Gruppen | 17 | 12 | | Abteilungen | 44 | | | | 56 | | | selbständige Referate | 31 | 0 | | KBM | 1 | 1 | | DionSihPol | 1 | 1 | | Ergebnisse bei den Ämtern | | | | vor REORG | nach REORG | | | HNaA | HNaA | | | AbwA | AbwA | | | AWT | ARWT | nimmt tlw. Aufgaben der RüstDion des BMLV wahr | | HGA | HPA | | | HBVA | HBVA | nimmt tlw. Aufgaben der BauDion des BMLV wahr | | HMatA | → KdoEU | | | HDVA | -> KdoFüU nimmt tlw. Aufgaben der IKTDion des BMLV wahr | | | Ergebnisse bei den Kommanden | | | | vor REORG | nach REORG | im Wesentlichen gebildet aus | | 2 KpsKden | 1 KdoLaSK | KpsKdo II | | 1 KdoFIDiv | 1 KdoLuSK | KdoFIDiv | | 1 KdolE | 1 KdolE | KdolE(alt), KpsKdo I | | 1 ZJaK | 1 KdoSEK | ZJaK | | 1 StbFMFü | 1 KdoFüU | StbFMFü, HDVA, BMLV/SIV | | 1 KdoEU | HMatA, BMLV/SIV | | | 5 BrigKden | 5 BrigKden | | | 9 MilKden | 9 MilKden | | | Quelle: BMLV/ZentrS | | | Ergebnisse REORG 2002 die endgültigen Ergebnisse für Struktur und Geschäftseinteilung der Zentralstelle, Personalmengengerüst, Struktur der Dienstbehörden, Zuordnung der Korpstruppen sowie die Faktenanalyse zu den Standorten nachgeordneter Kommanden vor. Diese wurden danach vom Bundesminister verbindlich für die weitere Bearbeitung vorgeschrieben. Am 25. Jänner 2002 wies der Bundesminister sein Ressort an, zur Realisierung des Projektes eine "Überleitungs-Projektorganisation" einzunehmen. Die Reorganisation war bis 31. Dezember 2002 abzuschließen; danach war eine zweijährige Erprobungsphase vorzusehen. Eine Evaluierung der Reorganisation wurde für 2005 vorgesehen. Am 8. April 2002 legte der Bundesminister für Landesverteidigung die Standorte der nachgeordneten Kommanden fest: KdoLaSK - Salzburg; KdoLuSK - Langenlebarn; KdoIE - Graz, Götzendorf und Stammersdorf; KdoSEK - Wr. Neustadt; KdoEU und KdoFüU - Wien. Am 9. April 2002 wurde die REORG im Ministerrat beschlossen. Am 16. Juli 2002 ordnete der Generaltruppeninspektor die künftige Struktur der Logistik-, Führungs- u. Fernmeldetruppen an. Am 9. November 2002 legte der Bundesminister für Landesverteidigung mit Weisung u.a. die Struktur der Zentralstelle fest und bestätigte das Einsparungsziel von 300 Planstellen in der Zentralstelle sowie die planmäßige Reduktion des Personalmengengerüstes. Im Zuge der Umsetzung der Reorganisation wurden die Projektunterstützungsgruppen "Raumordnung Wien" und "Organisation" gebildet (vgl. Tabelle 7.3). Insgesamt ergab die Reorganisation im nachgeordneten Bereich personelle Veränderungen gemäß Tabelle 7.4. Damit konnte mit einer Einsparung von etwa 19 % an Arbeitsplätzen das angestrebte Ziel einer Einsparung von 20 % nahezu erreicht werden. Struktur der Zentralstelle und des nachgeordneten Bereiches vor der REORG siehe Abbildungen 7.11 u. 7.12. ## 7.3.2.3 **Interne Kontrolle** Im Rahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und der nachgeordneten Dienststellen und Kommanden kommt den Strukturen und Maßnahmen der internen Kontrolle grundlegende Bedeutung zu. Neben der grundsätzlichen Aufgabe der Dienstaufsicht (auf allen Führungsebenen) sind interne Kontrollmechanismen mit den Aufgaben *Inspektion* (auf Ebene KdoLaSK), *Prozess- und Ergebniskontrolle* sowie *innere Revision und Gebarungskontrolle* (auf Ebene BMLV) befasst. Hinzu kommt der Bereich der *Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten*. Ferner gibt das BMLV alle zwei Jahre ein *Weißbuch* heraus, in dem - unter Bezugnahme auf die Lage - die Aufgabenstellung, der Zustand und die Erfordernisse des Österreichischen Bundesheeres dargelegt werden. ## Kontrolle Und Revision Prozess- Und Ergebniskontrolle67 In der Kontrollsektion vollzieht die *Gruppe Prozessund Ergebniskontrolle* (GrpKontr) die gemäß Geschäftseinteilung übertragenen Aufgaben als begleitende Kontrolle (Prozesskontrolle) und als nachgängige Kontrolle (Ergebniskontrolle) in allen Planungs- und Realisierungsphasen der Streitkräfteplanung/-entwicklung und Streitkräfteführung. Der GrpKontr obliegt darüber hinaus die Überprüfung der personellen und materiellen Absicherungsmaßnahmen im Rahmen des militärischen Sicherheitsdienstes, sofern dies nicht durch den Rechtsschutzbeauftragten gemäß Militärbefugnisgesetz wahrgenommen wird. Ferner obliegt der GrpKontr die Kontrolle der Sicherheit und des Schutzes aller Ressortangehörigen nach den einschlägigen Normen. ![112_image_0.png](112_image_0.png) ![112_image_1.png](112_image_1.png) Insbesondere unterstützt sie den Bundesminister als Behördenleiter in der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Bundesbedienstetenschutzgesetzes. Der organisatorische Wirkungsbereich der GrpKontr erstreckt sich auf die Zentralstelle und auf die nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen im Inund Ausland. Aufgabe der GrpKontr ist die Kontrolle der Aufgabenerfüllung in allen Planungs- und Realisierungsphasen beim Prozess der Streitkräfteplanung/- entwicklung und der Streitkräfteführung sowie der Ausarbeitung von Optimierungs- und Rationalisierungsvorschlägen einschließlich des dazugehörigen Kontrollsystems. Diese Aufgabe umfasst insbesondere die Kontrolle der Bedarfsplanung und von Führungsmaßnahmen, die Kontrolle der Zielerreichung der Fähigkeitsprofile militärischer Organisationselemente sowie die Mitwirkung bei der zusammenfassenden Behandlung der Einschau-, Tätigkeits- und sonstigen Berichte des Rechnungshofes. Die begleitende Kontrolle (*Prozesskontrolle*) zeigt etwaige potentielle Probleme und unerwünschte Entwicklungen, die auf Nichtbeachtung der Gesetze, Verwaltungsnormen und verfügten Richtlinien, Weisungen, Konzepte etc. zurückzuführen sind, bereits im Entstehen auf, sodass frühzeitig Maßnahmen zu deren Abstellung von den Entscheidungsträgern gesetzt werden können. Davon bleibt die ungeteilte Verantwortlichkeit der gemäß Geschäftseinteilung zuständigen Entscheidungsträger unberührt. Zweck und Ziel der nachgängigen Kontrolle (*Ergebniskontrolle*) ist die Feststellung der Zielerreichung von Organisationselementen bezogen auf die verfügten Vorgaben und verfügbaren Ressourcen. Gegebenenfalls werden Fehlerquellen aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet, um deren Bereinigung im Rahmen von Planungs- und Führungsmaßnahmen zu ermöglichen. Die nachgängige Kontrolle erfolgt als Systemkontrolle grundsätzlich in Form von kommissionellen oder Einzelprüfungen. ## Innere Revision Und Gebarungskontrolle68 Die *Gruppe Innere Revision und Gebarungskontrolle* (GrpRev) unterstützt den Bundesminister in seiner Leitungsfunktion durch Überwachung der gemäß Geschäftseinteilung festgelegten Fach- und Prüfungsbereiche hinsichtlich deren Effektivität und Effizienz und berichtet über die Prüfungsergebnisse. Darüber hinaus berät sie die Fachbereiche und wirkt in Ausübung der inneren Revision zur Erreichung der Ressortziele mit. Sie überwacht die Wahrung der Gebarungsgrundsätze und die Sicherung der Vermögenswerte, indem sie gezielt beobachtet, ob in den Verwaltungsprozessen die Grundsätze von Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit, sowie von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Die Gruppe Revision vollzieht die übertragenen Aufgaben als begleitende Kontrolle (Prävision) und als nachgängige Prüfung (Revision) in Form von Einzelfallprüfungen- oder Systemrevisionen. Dabei stehen die begleitende Kontrolle von Großprojekten und die Überwachung der Auftragsvergabe im Vordergrund. Der organisatorische Wirkungsbereich der GrpRev erstreckt sich auf die Zentralstelle und auf die nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen im In- und Ausland. Die Revision wird grundsätzlich in Form der ergebnis- und verfahrensorientierten Revision durchgeführt. Die ergebnisorientierte Revision befasst sich mit den Ergebnissen der Aufgaben des jeweiligen Fach- und Prüfbereiches hinsichtlich der Zielkonformität, die verfahrensorientierte Revision mit der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens an sich. Die begleitende Kontrolle (*Prävision*) soll etwaige Unzukömmlichkeiten bei der Besorgung von Verwaltungsaufgaben vermeiden. Darüber hinaus zeigt sie unerwünschte und schädliche Entwicklungen, die auf Nichtbeachtung der Gesetze, Verwaltungsnormen und Gebarungsgrundsätze zurückzuführen sind, schon im Entstehen auf. Die Prävision erfolgt durch Kontrolle der Aufgabenerfüllung in allen Planungsund Realisierungsphasen sowie Ausarbeitung von Optimierungs- und Rationalisierungs-vorschlägen beim Prozess der Streitkräfteplanung und -entwicklung einschließlich des dazugehörigen Kontrollsystems insbesondere durch Überwachung der Einhaltung der Vergabe- und Beschaffungsnormen, Prüfung der Vergabe von Großaufträgen, beratende Mitwirkung an der Planung und Realisierung von Großprojekten sowie bei der Erstellung von Beschaffungsprogrammen und Finanzierungsplänen und bei der Erlassung von wichtigen Organisationsmaßnahmen und Verfahrensvorschriften. Die Nachgängige Prüfung (*Revision*) dient dazu, im Zuge einer kritischen Prüfung festgelegter Organisationseinrichtungen sowie von bereits abgeschlossenen Gebarungshandlungen rückschauend die Einhaltung der Gesetze, Verwaltungsnormen, Vorschriftsmäßigkeit sowie die Erfüllung vorgegebener Zielvorstellungen zu beurteilen. Die Revision kann als Systemrevision oder als Ordnungsmäßigkeitsprüfung erfolgen. Die Revision erfolgt durch Überwachung der Einhaltung der Rechtmäßigkeit, der Gebarungsgrundsätze sowie der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit insbesondere durch Prüfung der Organisationseinrichtungen sowie des Personaleinsatzes, Prüfung der Auswirkungen von Dienstanweisungen, Überwachung des Kassenund Rechnungswesens, Erarbeitung von Rationalisierungsvorschlägen und Vorschlägen zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation, zusammenfassende Behandlung der Einschau-, Tätigkeitsund sonstigen Berichte des Rechnungshofes sowie Beratung bei den Schlussfolgerungen aus den Berichten des Rechnungshofes auf Ersuchen der nach der Geschäftseinteilung dazu zuständigen Organisationseinheiten. ## Dienstaufsicht Und Inspektion 69 Der Bundesminister stellt in seinem Ressortbereich in geeigneter Weise sicher, dass die nachgeordneten Verwaltungsbehörden, Ämter und Einrichtungen ihre Geschäfte in gesetzmäßiger, zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise besorgen und die bei diesen Dienststellen und sonstigen Organen beschäftigten Bediensteten sachgerecht verwendet werden.70 Jeder Vorgesetzte hat darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter ihre dienstlichen Aufgaben in gesetzmäßiger, zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllen. Die damit normierte Pflicht zur Dienstaufsicht dient somit zwei Zielen: Der Befolgung der Dienstpflichten durch die Mitarbeiter und der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Amtsführung. Dazu sind u.a. die Tätigkeiten der Kontrolle, Anleitung, Erteilung von Weisungen, Abstellen von Fehlern und Missständen sowie Förderung des Fortkommens der Mitarbeiter vorgesehen.71 Dem Kommando der Landstreitkräfte sind die Waffen- und Fachinspektoren als eigene *Stabsstelle* Inspizierung und Controlling zugeordnet; die Führung dieses Elementes obliegt dem stellvertretenden Kommandanten der Landstreitkräfte. Absicht des Kommandanten der Landstreitkräfte ist es, durch eine hohe Dichte an Dienstaufsicht und Inspizierung ein ständig aktuelles Lagebild über den Zustand und die Einsatzbereitschaft der Landstreitkräfte zu erhalten und eine Qualitätssteigerung in allen Bereichen zu erzielen. Die "Evaluierung der Zielerreichung der Organisationselemente, Funktionseinheiten und Verbände im nationalen und internationalen Zusammenhang im Sinne eines SOLL–IST-Vergleiches" ist die Hauptaufgabe der Stabsstelle. Schwergewicht ist daher die "Inspizierung an Ort und Stelle" als Kombination von Erhebung im Auftrag und delegierter Dienstaufsicht für den Kommandanten der Landstreitkräfte. ## Berichte Und Weißbuch Die Optimierung der Streitkräfteentwicklung und die effiziente Funktion des "strategischen" Bereiches Kontrolle erfordern einerseits präzise und umfassende Kontroll- bzw. Revisionsstrukturen, andererseits eine entsprechende Koordinierung. Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung Berichte und Weißbuch ist es, die aus den Bereichen Kontrolle und Revision sowie anderen Organisationseinrichtungen kommenden Arbeitsergebnisse in "unternehmensstrategischem" Sinn auszuwerten und miteinander in Beziehung zu setzen. Durch diese zusammenfassende Bearbeitung komplexer Kontrollagenden entstehen vernetzte, interdisziplinäre themen- oder zeitbezogene Darstellungen in Form von Weißbüchern und Berichten, die der politischen/militärischen Führung als zusätzliche Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. ## Disziplinar- Und Beschwerdeangelegenheiten Disziplinarrecht Für Soldaten besteht ein eigenes *Disziplinarrecht*, das im *Heeresdisziplinargesetz* (HDG) 2002 geregelt ist. Auch Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes, die zumindest den Dienstgrad Gefreiter tragen, und öffentlich-rechtlich bedienstete Soldaten im Ruhestand unterliegen diesem Disziplinarrecht. Jeder Soldat trägt die Verantwortung für seine Kameraden und das ihm anvertraute Gerät. Das Bundesheer kann seinen Auftrag nur dann erfüllen, wenn jeder Soldat zu seiner Verantwortung steht und die damit verbundenen Pflichten ernst nimmt. Vernachlässigt ein Soldat seine Pflichten schuldhaft, kann er disziplinär zur Verantwortung gezogen werden. Eine Bestrafung soll den Täter und seine Kameraden vor weiteren Pflichtverletzungen abhalten, um das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes, insbesondere die Ordnung und Disziplin nicht zu gefährden. Das *Disziplinarverfahren* ist ein rechtsstaatliches Verfahren über zwei Instanzen, das bei Verurteilung mit Bescheid abgeschlossen wird. Gegen letztinstanzliche Disziplinarerkenntnisse besteht die Möglichkeit der Beschwerde beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof. Nach dem HDG 2002 gibt es das *Kommandantenverfahren*, das für alle Soldaten anzuwenden ist und das *Kommissionsverfahren*, das für Soldaten im Dienstverhältnis anzuwenden ist, wenn eine höhere Strafe als die Geldbuße verhängt werden soll. Im Kommmandantenverfahren ist ein Kommandant, vom Einheitskommandanten aufwärts, Disziplinarbehörde. Hiebei steht die durch den militärischen Dienstbetrieb und die Einsatzerfordernisse notwendige Raschheit und Unmittelbarkeit auf Basis eines straffen rechtsstaatlichen Verfahrens im Vordergrund. Im *Kommissionsverfahren* entscheidet ein Senat aus drei Mitgliedern über Pflichtverletzungen von Soldaten im Dienstverhältnis. Der Senatsvorsitzende übt seine Tätigkeit hauptberuflich aus. Einer der Beisitzer wird vom Zentralausschuss bestellt. In zweiter Instanz entscheidet die Disziplinaroberkommission für Soldaten, die ebenfalls in Senate zu drei Personen gegliedert ist. Die Senatsmitglieder sind in ihrer Funktion weisungsfrei. Vertreter des Dienstgebers ist der Disziplinaranwalt, der auch Partei des Verfahrens ist. Es können Strafen vom Verweis bis zu 350 % des Monatsbezugs ausgesprochen werden, in besonders schwerwiegenden Fällen auch die Entlassung oder Degradierung, die für Bedienstete mit dem Verlust aller Rechte aus dem Dienstverhältnis verbunden ist. Im *Einsatz* gemäß § 2 Abs. 1 lit. a und b WG 2001 und im Auslandseinsatz unterliegen Soldaten den Einsatzbestimmungen des HDG 2002. Es gibt nur das *Kommandantenverfahren*. Zur Entscheidung über die nur im Einsatz zu verhängenden Strafen Disziplinarhaft, Disziplinararrest und Degradierung ist in zweiter Instanz ein weisungsfreies Einsatzstraforgan vorgesehen. Nach Einsatzende ist eine Überprüfung durch die nach dem Einsatz zuständige Disziplinarbehörde möglich. Das Disziplinarverfahren nach dem Heeresdisziplinargesetz ist effizient, rasch und einfach anzuwenden, wobei die Parteienrechte des Beschuldigten gewahrt bleiben und eine Kontrolle im Instanzenzug und eine Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts möglich ist. Das Disziplinarrecht ist ein wichtiges Führungsmittel für den Kommandanten, um Pflichtverletzungen zu ahnden und Ordnung und Disziplin zu wahren. Probleme sind aber nicht allein mit Bestrafung zu lösen. Der Kommandant muss auch andere Führungsmaßnahmen in Erwägung ziehen, die er neben oder statt einer Bestrafung zu setzen hat. Es werden vermehrt Soldaten im Auslandseinsatz mit Aufgaben betraut werden, die eine straffe Führung erfordern. Das Disziplinarverfahren wird dann als Führungsmittel an Bedeutung gewinnen. Das Verfahren soll unter Wahrung der Parteienrechte und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit rasch durchzuführen sein. Zivile Beamte unterliegen einem Disziplinarrecht nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG). Es handelt sich ebenfalls um ein *Kommissionsverfahren*, in dem ein Senat bestehend aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern entscheidet. Die Strafen reichen vom Verweis über die Geldbusse und Geldstrafe bis zu fünf Monatsbezügen bzw. bis zur Entlassung. ## Beschwerdewesen Jeder Soldat hat das Recht, sich über ihn betreffende Mängel und Übelstände im militärischen Dienstbereich, insbesondere über erlittenes Unrecht oder Eingriffe in seine dienstlichen Befugnisse, zu beschweren (*Ordentliche Beschwerde*). Zuständig für die Erledigung der ordentlichen Beschwerde ist der Einheitskommandant. Im ordentlichen Beschwerdeverfahren steht die Unmittelbarkeit im Vordergrund, wobei durch das Ergebnis innerhalb der militärischen Organisationseinrichtung langfristig Missstände abgestellt und der Betriebsfrieden sichergestellt werden soll. Jeder Stellungspflichtige, jeder Soldat und jeder Angehöriger des Miliz- und Reservestandes kann sich über ihn betreffende Mängel und Übelstände direkt bei der *Bundesheer-Beschwerdekommission* beschweren (*Außerordentliche Beschwerde*). Die Bundesheer-Beschwerdekommission prüft das Beschwerdevorkommen und gibt darüber eine Empfehlung an den Bundesminister ab. Die Erledigung der außerordentlichen Beschwerde erfolgt durch den Bundesminister unter Bedachtnahme auf die Empfehlung der Bundesheer-Beschwerdekommission. Es wird auch jeder Beschwerde von Außenstehenden nicht dem Ressort angehörigen Personen nachgegangen, die sich durch das Bundesheer in irgendeiner Weise beeinträchtigt fühlen. Weiters werden so genannte "Dienstaufsichtsbeschwerden" über Mängel im Dienstbetrieb behandelt. Die Bundesheer-Beschwerdekommission ist ein Kollegialorgan bestehend aus drei Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern. Die Vorsitzenden werden vom Nationalrat aufgrund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses bestellt, die übrigen Mitglieder werden von den politischen Parteien entsprechend dem Verhältnis ihrer Mandatsstärke im Hauptausschuss des Nationalrates entsendet. Die Funktionsperiode der Bundesheer-Beschwerdekommission beträgt sechs Jahre, die Vorsitzenden wechseln sich alle zwei Jahre in der Amtsführung ab. Der Bundesheer-Beschwerdekommission sind der Chef des Generalstabes und ein weiterer vom Bundesminister zu bestimmender Ressortangehöriger als beratende Mitglieder beigegeben. Über die Prüfung von Beschwerden hinaus kann die BundesheerBeschwerdekommission von ihr vermutete Mängel und Übelstände im militärischen Bereich auch von Amts wegen prüfen. Die Vorsitzenden der Bundesheer-Beschwerdekommission für die Periode von 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2008 sind der Abg.z.NR aD Paul Kiss, der Abg.z.NR Anton Gaal und Chefredakteur Bgdr Prof. Walter Seledec. Der Bundesminister für Landesverteidigung legt alle zwei Jahre dem Nationalrat die Jahresberichte der Bundesheer-Beschwerdekommission mit einer Stellungnahme zu den Empfehlungen vor. Das BMLV stellt der Bundesheer-Beschwerdekommission das notwendige Personal und den erforderlichen Sachaufwand zur Verfügung. Das zur Verfügung gestellte Personal gehört zwar dem Dienststand des BMLV an, ist jedoch gemäß Verfassungsbestimmung in Angelegenheit der Beschwerdekommission an die Weisungen des amtsführenden Vorsitzenden gebunden. ## Rechtsschutzbeauftragter Beim Bundesminister ist der *Rechtsschutzbeauftragte* nach dem Militärbefugnisgesetz eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit des Handelns der militärischen Nachrichtendienste (AbwA und HNaA) - insbesondere im Hinblick auf vermutete Grundrechtsverletzungen oder widerrechtliche Datenverwendung - zu überprüfen. Die Funktionsperiode des Rechtsschutzbeauftragten umfasst je-weils drei Jahre. Die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten übt seit 1. Juli 2001 der Grazer Strafrechtsprofessor DDr. Karlheinz Probst aus. Seine Stellvertreter sind der frühere OGH-Präsident Hon.-Prof. Dr. Herbert Steininger72 und der frühere Sektionschef im BMLV, Dr. Franz Sailler. Der Rechtsschutzbeauftragte verfasst jährlich einen Bericht über seine Prüftätigkeit, der dem Bundesminister für Landesverteidigung zur Vorlage an den ständigen Unterausschuss des Nationalrates zur Prüfung von nachrichtendienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung erstattet wird. Allfällige darin aufgezeigte Mängel werden durch den Bundesminister für Landesverteidigung abgestellt. ## Untersuchungskommissionen Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschaden und sonstigen Vorfällen mit Heeresfahrzeugen, Waffen und Munition wird eine *Untersuchungskommission* bestehend aus einem Leiter, einem rechtskundigen Mitglied und sachkundigen Mitgliedern eingesetzt. Aufgabe der Untersuchungskommission ist die Erhebung der Ursache und, falls erforderlich, die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Vermeidung ähnlich gelagerter Fälle. Auf Basis der Untersuchungsberichte werden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung Maßnahmen zur Abstellung und zukünftigen Verhinderung getroffen sowie nach Notwendigkeit disziplinar- bzw. strafrechtliche Veranlassungen getroffen. ## Volksanwaltschaft Im Bereich des Disziplinar- und Beschwerdewesens werden Erhebungen zu *Volksanwaltschaftsbeschwerden* getätigt bzw. Maßnahmen zur Abstellung von festgestellten Missständen getroffen, sofern eine fundierte Sachverhaltsfeststellung zur Erstellung einer Antwort an die Volksanwaltschaft erforderlich ist. ## 7.3.2.4 Militärische Kommunikationsarbeit Militärische Kommunikationsarbeit mit Teilöffentlichkeiten und Zielgruppen umfasst die Hauptbereiche Militärische Öffentlichkeitsarbeit, *Marketing* und Informationsoperationen; die Begriffe sind im Anhang näher beschrieben. ## Strukturen Und Aufgaben Im Rahmen der Reorganisation der Führungsstrukturen 2002 wurden die Zuständigkeiten für Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) bzw. Kommunikation neu geordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es im Kabinett des Bundesministers das *Büro für Wehrpolitik* (WPol) sowie den *Presse- und Informationsdienst* (PID). Ab diesem Zeitpunkt waren die Agenden der ÖA bei der neu geschaffenen *Abteilung für militärische Öffentlichkeitsarbeit* (milÖA)73 bzw. beim *Führungsgrundgebiet Informationsoperationen* (FGG5) angesiedelt. Anfang 2004 fanden weitere Umstrukturierungen statt. Eine *Gruppe Kommunikation* wurde organisiert, die sich in die *Presseabteilung*, die Abteilung *Marketing* sowie die Abteilung Corporate Identity und Kommunikationsstrategie gliedert. Im Generalstab wurde bei der Reorganisation analog ![117_image_0.png](117_image_0.png) zu den anderen Führungsgrundgebieten das FGG5 – Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und geistig-psychologische Unterstützung - eingerichtet und mit 1. Februar 2004 in *FGG5 Informationsoperationen* umbenannt. ## Gruppe Kommunikation Der Leiter der Gruppe *Kommunikation* ist der Kommunikationsmanager des Ressorts. Er legt die Kommunikationsstrategie fest, plant und steuert den Einsatz der Unternehmenskommunikation auf Basis der Ministervorgaben. Er fungiert als Sonderberater des Bundesministers in Medienangelegenheiten und ist Sprecher des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Er verkehrt in diesen Angelegenheiten mit dem Bundesminister unmittelbar. Dazu stehen ihm drei wesentliche Kommunikationsfunktionen des Ressorts - Öffentlichkeitsarbeit, Corporate Identity und Marketing - zur Verfügung.74 ## Presseabteilung Die Aufgaben der Presseabteilung umfassen Medienarbeit, Repräsentanz gegenüber Massenmedien, Medienanalyse, Medienauswertung, Medienarchiv, Krisenkommunikation, Inhalt, Technik und Graphik des Ressortauftrittes im Internet, Angelegenheiten der Heeresbild- und Filmstelle (HBF) sowie Foto, Video und Audiowesen. Kerngeschäft der Presseabteilung ist die *Medienarbeit*. Die Mitarbeiter der Presseabteilung stehen den Journalisten rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr unter der Rufnummer 0664 622 1005 zur Verfügung. Überdies steht dem Ressort durch den Bereitschaftsdienst die Medienauswertung auch am Wochenende zur Verfügung. Die Abteilung zeichnet im Bedarfsfall auch für die Kommunikation des Ressorts verantwortlich. Im Bereich *Medienauswertung* wurde mit April 2004 im gesamten Ressort der elektronische Pressespiegel eingeführt. Die Daten sind sowohl über Internet-PC als auch über 3.VE-Rechner abrufbar. Darüber hinaus wird die tägliche audiovisuelle Auswertung ebenfalls auf 3.VE sowie über das *Newsweb* (interne Datenbank für Meldungen der Austria Presse Agentur) zur Verfügung gestellt. Damit ist erstmalig die gesamte Medienauswertung des Ressorts auf einer Plattform via Internet zusammengefasst und eine deutliche Qualitätssteigerung erzielt worden. Neben verschiedenen Archiven (elektronisches Pressespiegelarchiv, elektronisches Sachgebietsarchiv, Handapparat, Video- und Audioarchiv) werden im Referat Medienanalysen verschiedenste Ausarbeitungen und Zusammenstellungen als auch Medienresonanzanalysen in verschiedenster Qualität und Quantität ausgearbeitet. Der *Internet-Auftritt* des BMLV hat sich zum Kernbereich der Kommunikation entwickelt. Das Datenvolumen von *www.bundesheer.at* umfasst 5 Gigabyte an Information - einen Großteil davon belegen die etwa 25.000 Fotos. Der Webauftritt selbst besteht aus ungefähr 11.500 Webseiten. Durchschnittlich werden monatlich ca. 2.500.000 Seiten abgerufen (Beobachtungszeitraum Dezember 2003 bis November 2004). Dabei werden monatlich ca. 100 Gigabyte herunter geladen. Bezüglich Wirkung und Akzeptanz des Webauftrittes ![118_image_0.png](118_image_0.png) erfolgte eine Umfrage, nach der 79 % der Benutzer durch gezielte Suche auf die Seite aufmerksam wurden. 12 % erfuhren durch Werbematerial und 4 % durch Empfehlungen davon. Die Hälfte der Benutzer (49 %) besucht die Plattform wöchentlich und ca. ein Drittel (36 %) schaut sich täglich die Site an. 48 % sind zwischen 19 und 30 Jahre alt, 18 % zwischen 31 und 40, 10 % zwischen 41 und 50. 16 % liegen unter 18 Jahren und 8 % sind über 51 Jahre alt. ## Heeresbild- Und Filmstelle Die *Heeresbild- und Filmstelle* ist eine nachgeordnete Dienststelle des BMLV, die Aufgaben im Bereich des Foto-, Film-, Video- und Tonwesens wahrnimmt. Die Kamerateams der HBF dokumentieren die Einsätze des Bundesheeres im In- und Ausland und liefern das Material zur Herstellung von Ausbildungsfilmen und Truppenvideos. Aufgrund von Verwaltungsübereinkommen sind diese Teams der HBF auch für andere Ministerien und staatliche Stellen tätig. Verwendet werden modernste Geräte der ![119_image_0.png](119_image_0.png) heutigen Film- und Kameratechnik sowie des Tonbereiches. Der Bereich Foto ist für die Erstellung von Fotodokumentationen über Studioaufnahmen bis hin zu Passfotos für dienstliche Ausweise verantwortlich. Zusätzlich werden Aufträge für andere Ministerien und die Präsidentschaftskanzlei durchgeführt, wobei die Mitarbeiter der HBF die offiziellen Fotografen des Bundespräsidenten sind.75 Darüber hinaus konnten Filme der HBF seit 1965 insgesamt 20 erste und zweite Plätze sowie Spezialpreise bei internationalen Militär-Filmfestivals erreichen. 2002 wurde dabei in Rom in der Kategorie *Peacekeeping* mit dem Film "ISAF-Mission Afghanistan" der erste Platz belegt und 2004 mit dem Kurzvideo "KIOP - Kräfte für Internationale Operationen" der Große Preis der Region Latium gewonnen. Corporate Identity und Kommunikationsstrategie Die Aufgaben der Abteilung *Corporate Identity und* Kommunikationsstrategie (CI&KommStrat) beinhalten die Kommunikationsstrategie des Ressorts, Partnerschaften, Informationsoffizierswesen und wehrpolitische Vereine, Corporate Identity und Image, Ressortbeitrag zur geistigen Landesverteidigung, staats- und wehrpolitische Bildung, Veranstaltungen und Informationsarbeit, ÖA-Fachaus- und Fortbildung sowie Erstellen von Richtlinien für die Herausgabe von Publikationen des Ressorts mit Ausnahme der Dienstbehelfe und -vorschriften sowie Verlautbarungsblätter. Die Begriffe Corporate Identity, Informationsoffizier und Informationsarbeit sind im Anhang beschrieben. Informationsarbeit umfasst grundsätzlich jegliche Kontakte zu Teilöffentlichkeiten. Neben dem Fachpersonal der Gruppe Kommunikation und dem G5/S5-Fachdienst ist der *Informationsoffizier* (InfoO) das Hauptinstrument direkter zwischenmenschlicher Öffentlichkeitsarbeit. Hauptaufgabe und Zweck des InfoO-Wesens ist es, den für das Bundesheer relevanten Zielgruppen qualifizierte wehrpolitische Informationen zu liefern, Fachaus-künfte zu geben und in persönlicher Kommunikation und Diskussion Gesprächsmöglichkeiten zu wehrpolitischen Themenbereichen zu bieten. Der InfoO erfüllt als Nahtstelle und Sensor zwischen dem Bundesheer und der Gesellschaft wesentliche Aufgaben. Er bringt seine Persönlichkeit, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen ein, womit er zu einem besseren gegenseitigen Verstehen beiträgt.76 Darüber hinaus ist der InfoO auch Instrument der Krisenkommunikation, um, informiert durch Aussendungen der Abteilung CI&KommStrat bzw. des zuständigen Militärkommandos, mit einem aktuellen Wissens- und Informationsstand in Diskussionen und Gespräche gehen zu können. Durch direkte und gezielte Kontakte mit der Öffentlichkeit sollen *Veranstaltungen* in Verbindung mit sachgerechter Information zum Wecken von Verständnis und der Vertrauenswerbung dienen. Verantwortlich ist nach dem Territorialprinzip das regional zuständige Militärkommando. Veranstaltungen können periodisch oder auch aus besonderen Anlässen durchgeführt werden und sollen die erbrachten Leistungen des Bundesheeres hervorheben sowie die jährlich neu festgelegten Jahresthemen für die Kommunikation unterstützen. Am zweckentsprechendsten ist dies bei Gelegenheiten zu realisieren, wo eine möglichst große bzw. eine durch gemeinsames Interesse geprägte Zielgruppe gegeben ist. In allen Fällen ist allerdings das angemessene Verhältnis von Aufwand zu Nutzen zu prüfen.77 Seit 1995 führt das Bundesheer jährlich *Großinformationsveranstaltungen* anlässlich des Nationalfeiertages durch. Man wollte als Alternative zum österreichweiten "Wandertag" hin zu einer neuen Bewusstseinsbildung führen, wonach "die besondere Funktion des Heeres als staatstragende Institution" zu präsentieren sei und "die Leistungsfähigkeit des Heeres zum Ausdruck gebracht" werden sollte78 . Nach mittlerweile zehn Jahren sind diese militärischen Großveranstaltungen nicht mehr wegzudenken und werden in der Bevölkerung von Wien über Graz, Salzburg, Innsbruck bis Bregenz im gesamten Bundesgebiet voll akzeptiert. Sie sind außerordentlich gut besucht, wie allein die Zahlen von Wien belegen, wonach laut Zeitungsmeldungen im Jahr 2003 an die 400.000 Besucher und 2004 an drei Tagen 660.000 Besucher geschätzt wurden. Partnerschaften sind gemeinsame Abkommen, die zwischen österreichischen Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen, wirtschaftlich orientierten Vereinen oder Bünden, Interessensvertretungen, Gesellschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, Bundesländern oder Gemeinden und dem Bundesheer geschlossen werden. Sie bilden einen nicht unwesentlichen Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts. Zweck solcher Partnerschaften ist es, das Österreichische Bundesheer in der Gesellschaft zu verankern und einzubinden sowie die Notwendigkeit des Bundesheeres zur Erhaltung von Frieden in demokratischer Freiheit zu stärken. Die erste Partnerschaft wurde im Februar 1969 geschlossen. Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern verschiedener Partnerfirmen und Bundesheer konnte so während dieser Zeit einen durchaus positiven Wandel erfahren. Seit 1987 ist es auch für Verbände der Miliz möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Partnerschaften einzugehen. Partnerschaftliche Zusammenarbeit manifestiert sich u.a. in gemeinsamen Seminaren, Wettbewerben, Projekten sowie militärischen Feiern und Veranstaltungen. Durch das BMLV wird jährlich ein Partnerschaftsseminar mit zivilen und militärischen Vertretern durchgeführt. Um die Ziele der Informationsarbeit wie Erhöhung der Akzeptanz der Notwendigkeit einer militärischen Landesverteidigung oder die Stärkung des Vertrauens in das Bundesheer zu erreichen, gibt es die Zusammenarbeit mit *wehrpolitischen Vereinen*, wie etwa Offiziersgesellschaften oder Milizverbänden. Konkrete Vorhaben der Vereine und deren wehrpolitische Umwegrentabilität bilden die Voraussetzungen zur Zusammenarbeit und sind für den Umfang einer Unterstützung entscheidend. Im Vordergrund stehen dabei heeresinterne und externe Infor- | Tab. 7.9-1 | Übersicht der Partnerschaften | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |-----------------|---------------------------------------------------------------|-----------------------------|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----|----| | ziviler Partner | militärischer Partner | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | a | a | a | a | a | a 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| | | | | 3. | EVN Energie-Versorgung NIEDERÖSTERREICH AG | FMTS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 4. | UNILEVER Austria GmbH | HVS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 5. | MAN Nutzfahrzeuge Vertrieb OHG | HVS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 6. | ROSENBAUER Österreich Ges.m.b.H. | ABCAbwS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 7. | STEYR-DAIMLER-PUCH Spezialfahrzeug AG & Co KG | PAB1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 8. | MAGNA STEYR Fahrzeugtechnik AG | AufklB1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 9. | VERBUND-Austrian Hydro Power AG (VERBUND-AHP AG) | MilKdo NÖ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 10. | KAPSCH AG | FMAD/HNaA | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 11. | ERICSSON AUSTRIA GmbH | KdoFüU | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 12. | SIEMENS AG Österreich | HFMR | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 13. | STEYR-DAIMLER-PUCH Spezialfahrzeug AG & Co KG | PzTS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 14. | Energie AG OÖ | FlR3 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 15. | Landeshauptstadt ST. PÖLTEN | MilKdo NÖ mit StbKp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 16. | DONAU VersicherungsAG | PzGrenB35 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 17. | Vereinigung der Österreichischen Industrie (VÖI) | Gd | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 18. | IBM Österreich Internationale Büromaschinen Ges.m.b.H. | TherMilAk | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 19. | MERKUR Versicherung AG | MSp1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 20. | EXXON AUSTRIA GmbH | FlR2 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 21. | GWM Gerätewerk MATREI reg.Gen.m.b.H. | HZA HALL/T | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 22. | VERBUND - Austrian Thermal Power GmbH & CO KG | MilKdo K mit StbKp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 23. | Raiffeisenlandesbank OÖ | MilKdo OÖ mit StbK | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 24. | ATOMIC Austria GmbH | FlAR3 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 25. | Stadtgemeinde KAPFENBERG | PiKp/StbB7 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 26. | Land SALZBURG | MilKdo S | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 27. | Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland | JgB19/1.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 28. | VORARLBERGER ILLWERKE AG | JgB23/6.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 29. | voestalpine AG | JgB18/7.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 30. | Stadtgemeinde RIED im Innkreis | PzGrenB13 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 31. | SHELL Austria AG | FlR1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 32. | Wirtschaftskammer Burgenland | StbB1/1.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 33. | WÜSTENROT Bausparkasse AG | KdoLaSK | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 34. | XEROX Austria GmbH | HSZ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 35. | VERBUND - Austrian Power Grid AG | PiTS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 36. | Landeshauptstadt KLAGENFURT | JgB25/7.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 37. | ALLIANZ-ELEMENTAR VersicherungsAG | FlFMB | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 38. | BANK FÜR ARBEIT UND WIRTSCHAFT | MilKdo W mit StbKp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 39. | Gemeinden des Verwaltungsbezirkes MELK und Stadtgemeinde MELK | PiB3 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 40. | Wirtschaftskammer STEIERMARK | ZIK | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 41. | DIE STEIERMÄRKISCHE/Geschäftsstellengruppe LEIBNITZ | JgB17/1.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 42. | BANK AUSTRIA-CREDITANSTALT | FlAR1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 43. | Landeshauptstadt LINZ | PzStbB4 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 44. | Land STEIERMARK | MilKdo ST mit StbKp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 45. | STEYR MANNLICHER AG & Co KG | JgS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 46. | Wirtschaftskammer Wien | JgR W | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 47. | Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark | AR1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 48. | Stadtgemeinde AMSTETTEN | JgB12/1.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 49. | STEG GmbH | VR1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 50. | Gemeinden des Verwaltungsbezirkes LIENZ | JgB24/6.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 51. | ERSTE BANK der oesterreichischen Sparkassen AG | LVAk | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 52. | Landeshauptstadt GRAZ | ÜbwGeschw | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 53. | Stadt KREMS | Kdo3.PzGrenBrig mit PzStbB3 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 54. | Stadt ENNS | HUAk | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 55. | Burgenländische Landwirtschaftskammer | TÜPl BRUCKNEUDORF | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 56. | KRAFT FOODS Österreich GmbH | SanS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 57. | ÖBB VILLACH | PiB1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 58. | Schützenkompanie WILTEN | StbKp/MilKdo T | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 59. | Ärztekammer für Burgenland | MilKdo B | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 60. | VOITH PAPER AG | PzB10 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 61. | ÖAF Nutzfahrzeuge OHG (Klagenfurt) | HZA KLAGENFURT | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 62. | BAWAG P.S.K. | AufklB3 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 63. | ECOLAB GmbH | HBVA | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 64. | voestalpine Stahlhandel GmbH | StbKp/MilKdo ST | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 65. | BASLER VersicherungsAG in Österreich | FlAS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 66. | GENERALI Versicherung AG/Landesdirektion Salzburg | RadB/LRÜ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 67. | Ärztekammer für Kärnten | SanA KLAGENFURT | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 68. | SEMPERIT Reifen GmbH | TÜPl SEETALERALPE | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 69. | DER ANKER Allgem. Versicherungs-AG/Landesdirektion OÖ | JgB16 (mob) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 70. | ROCHE DIAGNOSTICS GmbH | MilKdo NÖ/ofSteKo | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 71. | Marktgemeinde SEIBERSDORF - DEUTSCH BRODERSDORF | PzAB9 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 72. | Gemeinden des Bezirkes KIRCHDORF/KREMS | JgB15/6.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 73. | Wirtschaftskammer Österreich | RüstStb/BMLV | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 74. | OESTERREICHISCHE NATIONALBANK | JaKdo | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 75. | Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten | RadStatKdo/LRÜ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 76. | Wirtschaftskammer OBERÖSTERREICH | JgB15/6.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | | | 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| a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 77. | Sparkasse HORN - RAVELSBACH - KIRCHBERG AG | PzGrenB9 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 78. | Sparkasse der Stadt WEITRA | PzGrenB9 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 79. | Ärztekammer für WIEN | SanS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 80. | Carl Zeiss GmbH | HSp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 81. | Sparkasse KREMSTAL-PYHRN AG | JgB15/6.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 82. | Austrian Research Centers Österreichisches Forschungszentrum SEIBERSDORF Ges.m.b.H. | ABCAbwS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 83. | PORSCHE-INTER AUTO GmbH (PORSCHE-GRAZ) | HZA GRAZ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 84. | Gemeinde ÜBERACKERN | NTKp/PzStbB4 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 85. | JOHNSON DIVERSEY Austria Trading GmbH | HBA BRUNN | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 86. | Vereinigung der Österreichischen Industrie/Landesgruppe VORARLBERG | MilKdo V | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 87. | ÖSTERREICHISCHES ROTES KREUZ/Landesverband TIROL | LKp/MSp2 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 88. | 4. Bezirk der Stadt WIEN | HVA WIEN | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 89. | Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG) | MilKdo B | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 90. | Sparkasse IMST | AufklKp/StbB6 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 91. | UNILEVER Austria GmbH. | HGM | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 92. | MERCEDES-BENZ Automobilvertriebs-AG (AVAG) | MilKdo OÖ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 93. | Land OÖ; Akademie für Umwelt und Natur | MilKdo OÖ/StbKp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 94. | WÜSTENROT VersicherungsAG | KdoLaSK | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 95. | Raiffeisenverband SALZBURG | MilKdo S | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 96. | Österreichische Bundesbahnen/Generaldirektion WIEN | TÜPl ALLENTSTEIG | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 97. | Raiffeisen Ware Austria | ABCAbwS/AFDRU | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 98. | System-Objekt-Schutz Ges.m.b.H. & Co KG | JgB31 (mob) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 99. | Greiner bio-one GmbH | SanA HÖRSCHING | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 100. | Vereinigung der Österreichischen Industrie/Landesgruppe OÖ | Kdo4.PzGrenBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 101. | Stadt VILLACH | FMB1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 102. | 4 Gemeinden des LAFNITZTALES | JgB1 (mob) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 103. | TIROLER WASSERKRAFT-WERKE AG | StbB6 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 104. | ENNSKRAFTWERKE AG | HUAk | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 105. | VOEST-ALPINE Bergtechnik Ges.m.b.H. ZELTWEG | FlAR2 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 106. | Schützenbataillon WIPPTAL-EISENSTECKEN | JgB22 (mob) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 107. | NEUSIEDLER AG | JgB12/1.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 108. | Österreichischer Kynologenverband (ÖKV) | MilHuSta | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 109. | Stadtgemeinde GROSS-ENZERSDORF | FlAR1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 110. | OESTERREICHISCHE NATIONALBANK (OeNB) | GStb/BMLV | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 111. | Gemeinden ZWETTL, GÖPFRITZ a.d. Wild und RÖHRENBACH | TÜPlKdo A | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 112. | Sparkasse der Stadt KITZBÜHEL | HVA ST. JOHANN/T | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 113. | Schiebel Elektronische Geräte GesmbH | PiTS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 114. | Die Niederösterreichische Versicherung | PzAB3 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 115. | Gemeinden des ZIRBENLANDES | TÜPl SEETALERALPE | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 116. | Tiroler Landeskrankenanstalten Ges.m.b.H. (TILAK) | MSp2 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 117. | Kuratorium "Rettet den Wald" | MilKdo W | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 118. | Gemeinden des Verwaltungsbezirkes NEUSIEDL/See | TÜPl BRUCK-NEUDORF | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 119. | Georg PAPPAS Automobil AG | HZA WIEN | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 120. | SWAROVSKI Optik KG | Kdo6.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 121. | TIROLER SPARKASSE Bankaktiengesellschaft INNSBRUCK | MilKdo T | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 122. | CANON Ges.m.b.H. Österreich | KdoIE | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | UNIQA Versicherungen AG OMV AG Marktgemeinde SCHÖNKIRCHEN-REYERSDORF | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 123. | TELEKOM AUSTRIA AG | KdoFüU | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 124. | Fa. ERNST DERFESER | PiKp/StbB6 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 125. | RAIFFEISEN-LANDESBANK TIROL | Kdo6.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 126. | HIRTENBERGER AG | JaKdo | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 127. | Salzburger Sparkasse Bank AG | AufklB2 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 128. | Wirtschaftsförderungsinstitut KÄRNTEN | StbB7 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 129. | Raiffeisen-Holding NÖ-W reg.Gen.m.b.H. | MilKdo NÖ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 130. | PALFINGER Krantechnik AG | KdoB2 (mob) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 131. | Stadtgemeinde TRIEBEN | JgB37 (mob) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 132. | Stadtgemeinde BADEN | AS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 133. | Wirtschaftskammer NIEDERÖSTERREICH | MilKdo NÖ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 134. | Land KÄRNTEN | MilKdo K | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 135. | VERBUND-Österr. Elektrizitätswirtschafts-AG | LVAk | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 136. | NOKIA Austria GmbH | Kdo1.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 137. | Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule WR. NEUSTADT | PAB1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 138. | Stadtgemeinde EISENERZ | HVA WIEN mit SanLAbt EISENERZ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 139. | AGROLINZ MELAMIN GmbH | MilKdo OÖ mit ABCAbwKp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 140. | STEYR-DAIMLER-PUCH Spezialfahrzeug AG & Co KG | PzGrenB35 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 141. | Stadt WELS | Garnison WELS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 142. | Georg PAPPAS Automobil AG Salzburg (MERCEDES BENZ) | RadWkst/LRÜ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 143. | ESL Advanced Information Technology GesmbH | FlFMB | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 144. | KELAG Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft | AR2 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 145. | Technische Services/ÖBB | HSZ | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 146. | ÖSTERREICHISCHES ROTES KREUZ/Landesverband SALZBURG | SanA SALZBURG | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 147. | SCHENKER & CO AG | TherMilAk | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 148. | Rail Cargo AUSTRIA AG | KdoEU | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 149. | ÖSTERREICHISCHES ROTES KREUZ/ Landesverband VORALRLBERG | MilKdo V | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 150. | RED BULL GmbH | KdoLuSK | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 151. | WIENER STÄDTISCHE Versicherungs AG | KdoIE AUCON/KFOR | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 152. | Der ANKER Versicherungs AG | Kdo7.JgBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 153. | MOBILKOM Austria AG | Kdo3.PzGrenBrig | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Quelle: BMLV/GrpKomm | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | a | 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Die Unterstützung von Seiten des ÖBH beinhaltet u.a. materielle Zusammenarbeit wie Beistellung von Transportmitteln, Ausrichtung von Schießveranstaltungen, Teilnahme an Truppenverpflegung, Vervielfältigung und Druck sowie Bereitstellung militärischer Infrastruktur für jene Vereinstätigkeiten, die unmittelbar mit dem Ressort zusammenhängen. Unterstützte Vereine werden primär vom jeweils zuständigen Militärkommando betreut.79 Im Jahr 2004 gab es insgesamt 137 wehrpolitisch relevante Vereine. Unmittelbar nach Aufstellung der Abteilung wurden Maßnahmen gesetzt, um eine neue und zeitgemäße Corporate Identity des Bundesheeres zu schaffen. Umfangreiche Überlegungen führten dazu, dass dieser Prozess über die Neufestsetzung des Corporate Design (CD) für das Bundesheer gestartet wurde. Im Dezember 2004 konnte das neue Corporate Design verbindlich angeordnet werden. Der Prozess der Neuschaffung der Corporate Identity wird entlang der Vorgaben der Bundesheerreformkommission in den kommenden Jahren weitergeführt. 80 Im Jahre 2004 wurden im Auftrag KBM und über Ersuchen Mng ÖBH 2010 zahlreiche Kommunikationskonzepte im Rahmen der *Grundsatzplanung* erstellt. Dies betraf unter anderem beispielsweise ¾ Grundlagen für die Einführung des Eurofighter im Bundesheer ¾ Kommunikationskonzepte für verschiedene internationale Übungen sowie verschiedene Großveranstaltungen ¾ Themenschwerpunkte für die Ressortkommunikation 2004 und 2005. Darüber hinaus hat CI&KommStrat begonnen, die geltenden Regelungen und Dienstanweisungen für die Öffentlichkeitsarbeit zu überarbeiten. Unter anderem wurden die Regelung zu Herstellung von nicht periodischen Medien ("Broschürenerlass") und die Regelung für den Besuch politischer Mandatare in Kasernen adaptiert und neu verlautbart. ## Marketing Die Aufgaben der Abteilung *Marketing* (Mkt) umfassen v.a. die Entwicklung von allgemeinen Grundlagen des Personalmanagements im BMLV (beinhaltet im Wesentlichen Personalgewinnung, Personalauswahl - ausgenommen zu Ausbildungsgängen und Ausbildungsvorhaben, Personalentwicklung, Personalerhaltung, Personalfreisetzung und Personalcontrolling), Personalwerbung, Wehrdienstberatung, berufliche Bildung, Einberufungs- und Stellungswesen, Anreizsysteme, Personalbetreuungswesen, Lehrlingswesen, Motivationsförderung, Wohnungswesen und Sozialrecht. Die Verkürzung des Wehrdienstes, ein mögliches Abgehen von der Wehrpflicht hin zum Freiwilligenheer oder der Geburtenrückgang zwingen zum Umdenken in allen Ebenen und zum dementsprechenden Handeln. Das ÖBH wird als Arbeitgeber in der Bevölkerung nur beschränkt wahrgenommen. So ist z.B. das Instrument der militärischen Berufsförderung weitgehend unbekannt (75 % kennen diesen Begriff nicht) und soll daher verstärkt ins Bewusstsein gerückt werden. Es ist daher für das ÖBH erforderlich, zukünftig verstärkt Maßnahmen im Bereich des Personalmarketings zu setzen. Unter Personalmarketing sind dabei alle Aktivitäten zur systematischen Beeinflussung der Nachfrage nach Arbeitsplätzen zu verstehen, die das Ziel haben, das eigene Unternehmen für bestehende Mitarbeiter des internen sowie potenzielle Mitarbeiter des externen Arbeitsmarktes attraktiv zu machen. ## Führungsgrundgebiet Informationsoperationen Die Aufgaben des Führungsgrundgebietes *Informationsoperationen* (FGG5) umfassen: Interne Kommunikation im Ressort, Information Operations, Truppenbetreuung, Freizeitgestaltung und Betreuung der Miliz, Traditionspflege, Überlieferungspflege und Verleihung von Insignien und Feldzeichen, Angelegenheiten der militärhistorischen Denkmalkommission, militärisches Veranstaltungswesen und Militärmusikwesen. Im Bereich der Publikationen wurden die Broschüren "Soldat 2005" und "Ich mach mit 2004/2005" erstellt. Ferner ist es Aufgabe dieser Abteilung, die Truppenzeitungen zu verwalten und deren Redakteure fortzubilden. Weiters ist das FGG5 zuständig für die Steuerung und Organisation sämtlicher ÖA-relevanten Lufteinsätze im Bundesgebiet. Nach der Strukturänderung 2004 schließt das Referat *Interne Kommunikation* (IntKomm) auch die Teilbereiche Publikationen, Veranstaltungen, Truppenbetreuung und militärisches Musikwesen ein. Hier wurde das Konzept der internen Kommunikation für Maßnahmen und Umsetzung der Transformation des ÖBH 2010 erarbeitet, um den internen Informationsstand aktuell zu halten und die Bediensteten über etwaige Neuerungen laufend informieren zu können. Operative Kommunikation ist die österreichische Bezeichnung für den Begriff Psychological Operations, worunter geplante, mit anderen Führungsbereichen abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen zu verstehen sind. Diese erfolgen grundsätzlich mit eigenen Medien, im Frieden und in Fällen des § 2 WG 2001, um allenfalls Einstellungen und Verhalten von Zielgruppen zu ändern und so Vertrauen und Unterstützung für den eigenen Auftrag zu gewinnen. Der Begriff Operative Kommunikation ist dabei nicht führungsebenenbezogen im Sinne der Differenzierung zwischen Strategie, Operation bzw. Taktik sondern als hierarchieebenenüberschreitende Querschnittsmaterie zu verstehen.81 Durch Truppenzeitungen bietet sich für die einzelnen Truppenkörper die Möglichkeit, eigenständig ihre Anliegen zu kommunizieren. Sie bilden einen erfolgreichen Teil der staats- und wehrpolitischen Bildung des Bundesheeres. Wehrpolitische Berichterstattung, Artikel, Kolumnen und Berichte über den eigenen Verband machen mindestens 50 % der Zeitung aus. Sinn und Zweck ist es, damit ein Kommunikationsmittel zu schaffen, welches im regionalen Bereich des jeweiligen Truppenkörpers - extern wie intern - seine Verbreitung findet und zur Steigerung des wechselseitigen Meinungsprozesses gedacht ist. Derzeit gibt es bundesweit 24 Truppenzeitungen, die grundsätzlich viermal jährlich erscheinen. Mit einem Tagesbefehl zum 26. Oktober 1966, dem ersten als solchen begangenen Nationalfeiertag, ordnete der damalige Bundesminister Dr. Georg Prader die Durchführung der Traditionspflege durch das Bundesheer an. Österreich blickt auf eine mehrhundertjährige militärische Tradition zurück, die mit Ende des Dreißigjährigen Krieges und der Schaffung eines stehenden Heeres beginnt. Zur militärgeschichtlichen Entwicklung des österreichischen Heerwesens zählen Eckpunkte wie die milizartig strukturierte Landwehr in den napoleonischen Kriegen oder die Wehrpflichtigenarmee des Ersten und Zweiten Österreichischen Bundesheeres. Ebenfalls Anerkennung verdienen unzählige humanitäre Einsätze, Tab. 7.10 Die Truppenzeitungen des ÖBH Aufschlüsselung nach Bundesländern und Auflagenstärken | Bundesland | Titel | Verband | Auflage | |-------------------------------------------|-----------------------------|------------|------------| | Wien | FMTS-Forum | FMTS | 4.000 Stk. | | AUSBATT-Splitter | In Syrien | 1.100 Stk | | | | produziert | | | | NO | Ostarrichi-Tambur | JgB12 | 2.000 Stk. | | TÜPI-Rundschau | TÜPI Allentsteig | 1.800 Stk. | | | Grenadier-Express | PzGrenB35 | 1.600 Stk | | | Der Liechtensteiner | PzAB3 | 1.500 Stk. | | | Der 33-er | PzB33 | 1.000 Stk. | | | Panzerexpress | PzB10 | 1.500 Stk. | | | Melker Pioniere | PiB3 | 1.400 Stk. | | | In NÖ erscheint weiters "LD 50" - die | | | | | Zeitung der ABCAbwS, die jedoch nicht als | | | | | offizielle Truppenzeitung zählt | | | | | B | Team 19 | JgB19 | 2.000 Stk | | Wir Grenzer | StbB1 | 2.000 Stk | | | ST | Panzer Marsch | AufkIB1 | 2.000 Stk | | VR 1-Kurier | VR1 | 3.000 Stk | | | Der Panther | JgB17 | 6.500 Stk | | | Das Oberland | JgB18 | 4.000 Stk | | | K | Der Kärntner Gebirgsschütze | JgB26 | 2.000 Stk. | | Der Fernmelder | FMB1 | 1.000 Stk. | | | Das Rote Barett | JgB25 | 3.500 Stk. | | | Aktiv | StbB7 | 3.000 Stk. | | | S | HFMR | HEMR | 1.100 Stk. | | 00 | Der Komet | PzStbB4 | 3.800 Stk. | | 13-er-Kurier | PzGrenB13 | 3.200 Stk. | | | Hessenspiegel | PzB14 | 1.750 Stk. | | | T | Der Adler | StbB6 | 3.500 Stk. | | Quelle: BMLV/FGG5 | | | | Friedenseinsätze im Rahmen der VN oder partnerschaftliche Zusammenarbeit auf sicherheitspolitischer Ebene. Von weiterer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang soldatische Tugenden wie Kameradschaft oder Tapferkeit. Alle Aktivitäten im Rahmen des Jubiläumsjahres 2005, in dem der fünfzigste Geburtstag des Bundesheeres begangen wird, zählen zur Traditionspflege. Das Gesamtkonzept umfasst nicht nur Veranstaltungen und Festlichkeiten, sondern auch Filmproduktionen, diverse Publikationen, Symposien sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Zeitraum von 1955 bis 2005. Die Inhalte der Forschung und die Aufarbeitung sollen in Verbindung mit den geeigneten Kommunikationsmaßnahmen in sämtliche Aktivitäten einfließen. Höhepunkte werden die Veranstaltungen zum Nationalfeiertag mit einer Truppenparade unter internationaler Beteiligung auf der Wiener Ringstrasse sowie die geplante Flugschau "Airpower 05" in Zeltweg sein.82 ## Abteilungen Für Öffentlichkeitsarbeit Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit sind als G5oder S5-Abteilungen bei den unmittelbar nachgeordneten Dienststellen (z.B. Kommando Landstreitkräfte, Kommando Luftstreitkräfte, Kommando Internationale Einsätze) sowie bei den Militärkommanden und Brigaden eingerichtet. Auf Basis der Vorgaben der GrpKomm erhalten sie die Durchführungsweisungen für die Öffentlichkeitsarbeit vom FGG5. Ihre Aufgabe ist es, v.a. die lokale oder fachspezifische ÖA und Pressebetreuung durchzuführen. In erster Linie sind es die S5-Abteilungen der Militärkommanden, die nach dem Territorialprinzip für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind und den direkten Kontakt zu regionalen Medienvertretern pflegen. Weiters sind neben den Brigaden auch sie es, die Informationsveranstaltungen planen und durchführen. Bis auf Bataillonsebene gibt es einen zuständigen Offizier (S5), der diese Belange wahrnimmt. ## Österreichische Militärische Zeitschrift (Ömz) Die *Österreichische Militärische Zeitschrift* blickt auf eine Vergangenheit von nahezu 200 Jahren und auf einen prominenten Begründer zurück: Erzherzog Carl. Im Jahr 1808 reifte für die österreichische Landesverteidigung die Erkenntnis zur Notwendigkeit der Schaffung einer wissenschaftlichen Publikation. Die Berichte und Analysen dieser zu den ältesten Fachperiodika der Welt zählenden Zeitschrift beschäftigen sich mit Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Militärstrategie und Operation, aktuellen Krisen, Konflikten und Kriegen sowie grundsätzlichen Fragen der Wehrtechnik. Weiters werden in fortlaufender Berichterstattung weltpolitische Ereignisse analysiert, welche aufgrund ihrer Kontinuität Archivcharakter besitzen und somit ein interessantes Nachschlagewerk darstellen. Die ÖMZ soll dem Leser sicherheitspolitische Abläufe und Entwicklungen verständlich machen, Hintergrundinformationen bieten und durch Informationsanalyse über längere Zeiträume hinweg den Überblick über die tagesaktuelle Informationsflut erleichtern. Der Leserkreis erstreckt sich auf Universitäten, internationale Einrichtungen und Organisationen, welche sich mit Sicherheitspolitik im weitesten Sinne befassen. Die ÖMZ ist eine wissenschaftliche Fachzeitschrift mit ca. 120 Seiten pro Ausgabe, welche sechsmal jährlich in einer Auflage von 4.800 Stück erscheint. Herausgeber ist das Bundesministerium für Landesverteidigung. Unter *www.bundesheer.at/omz* sind Einzelbeiträge, Graphiken und Zusammenfassungen enthalten, wodurch zusätzlich die Möglichkeit besteht, die ÖMZ-Inhalte innerhalb des ÖBH weiter zu verbreiten und den Zugang einfacher zu gestalten. Im August 2003 gab es als heranziehbaren Vergleichswert 5.184 Zugriffe auf die "Homepage" sowie 8.185 direkte Zugriffe auf verschiedene Beiträge.83 ## Truppendienst84 Die seit 1962 erscheinende Zeitschrift *Truppendienst* befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Führung und Ausbildung im Österreichischen Bundesheer. Ursprünglich als Ausbildungshilfsmittel gedacht, ist der *Truppendienst* heute eine international anerkannte Fachpublikation und Diskussionsplattform für Soldaten, Meinungsbildner und Interessierte. Dem Leser wird aufbereitete Information zu Ausbildungs- und Führungsthemen oder Grundsatzbereichen genauso geboten wie die Darstellung von Lehrmeinungen oder die diesbezüglichen Tätigkeiten Österreichs auch im internationalen Vergleich. Ziel ist es, alle Waffengattungen des Bundesheeres zu erreichen, unter besonderer Betonung des Aufgabenbereiches der unteren Führungsebene, wodurch das Allgemeinwissen aller Kaderangehörigen, gleich ob Präsenz-, Miliz- oder Reservestand, gesteigert werden soll. Besonders richtet sich dieser Anspruch an jene Soldaten, dienstgradunabhängig, die in der Truppenausbildung tätig sind. Der *Truppendienst* versteht sich auch als ein Forum der freien Meinungsäußerung in Angelegenheiten des Bundesheeres und der Landesverteidigung.85 Bisher erschienen bereits mehr als 270 Ausgaben sowie über 50 Truppendienst-Taschenbücher mit fachspezifischen Themen, welche in unregelmäßigen Abständen zwei- bis viermal jährlich aufgelegt werden. Die Auflage umfasst je 15.000 Stück und erscheint sechsmal pro Jahr. Insgesamt hat der *Truppendienst* eine Zahl von ca. 50.000 Lesern. Im Internet, über *www.bundesheer.at* aufrufbar, gibt es Informationen über die Inhalte der Hefte, die Lieferbarkeit der Taschenbücher sowie unter "Militär International" einen Überblick über die Streitkräfte anderer Länder. ## Der Soldat Der Soldat - Die unabhängige Soldatenzeitung Österreichs wurde 1956 bewusst als ressortexternes Medium unter dem damaligen Bundesminister Graf gegründet. Die Kommunikationsarbeit des BMLV nach außen und innen wird durch qualitative Berichterstattung gefördert. Weiters wird ein ausgewählter Leserkreis aus Politik und Gesellschaft über Vorgänge im Bundesheer informiert, wodurch mehr Verständnis und Akzeptanz erreicht werden sollen. *Der Soldat* bietet insbesondere der Truppe die Möglichkeit zur Darstellung eigener Themen und Anliegen und dient außerdem als Kommunikationsplattform für wehr- und sicherheitspolitische Vereine und Institutionen. Letztendlich wird auch die Kommunikation zwischen Bundesheer und Wirtschaft intensiviert, um das gegenseitige Verständnis und die Kooperation dieser beiden Systeme zu fördern. Die grundlegende Ausrichtung der Zeitung wird durch mehrere Themenbereiche bestimmt: Schwerpunkte der Berichterstattung liegen in den Bereichen Sicherheitspolitik, Internationales, Einsätze, Ausbildung und Übungen, Personalwesen, Miliz, Chronik, Rüstung und Wirtschaft, Historisches und Sport. *Der Soldat* erscheint im Format A3 als Zeitung mit 16 Seiten zweimal im Monat mit einer durchschnittlichen Auflagenhöhe von 15.000 Exemplaren und ist im freien Handel erhältlich. *Der Soldat* ist damit das aktuellste Printmedium zum Thema Bundesheer. Zu den Autoren zählen neben Experten des Bundesheeres auch Führungskräfte aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. ## Miliz Info86 Die Direktinformation aller Wehrpflichtigen der Einsatzorganisation des Bundesheeres wird zur zielgerichteten Fortbildung und Einsatzvorbereitung im Wege der Milizinformation, insbesondere mit der Zeitschrift *Miliz Info* durch die Abteilung Ausbildung A im FGG7 sichergestellt. Die *Miliz Info* verfolgt das Ziel der unmittelbaren Vermittlung von aktuellem Basiswissen als Grundlage für die qualifizierte Fort- und Weiterbildung und für den Dienst im Bundesheer. Darüber hinaus dient die Zeitschrift der Image- und Bewusstseinsbildung sowie der Motivationssteigerung zum Erbringen freiwilliger Leistung für die militärische Landesverteidigung in allen Bereichen. Insbesondere ist hiezu vorrangig über Themen wie Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Allgemeinen, rechtliche Neuerungen und Anpassung der Gesetzesmaterie, aktuelle Planungen mit Änderungen der Aufgaben- und Organisationsstruktur des ÖBH, Einführung neuer Verfahren, Ausrüstung und Waffensysteme im Bundesheer, Einsätze und Veranstaltungen, Personalangelegenheiten und soziale Aspekte, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Dienstbetrieb zu informieren. Im Kalenderjahr sind als Mindesterfordernis vier Ausgaben im Umfang von 24 Seiten zum jeweiligen Quartalsende herauszubringen, die im Direktversand an alle Wehrpflichtigen der Einsatzorganisation sowie an die Kommandanten und Dienststellen des Bundesheeres verteilt werden. Seit 1985 erscheint diese Zeitschrift vierteljährlich, wobei in der jeweils letzten Ausgabe eines Jahres mit dem Titel *Bildungsanzeiger* sämtliche Milizkurse angeführt werden und sie somit die Grundlage für Milizsoldaten darstellt, ihre Laufbahnkurse zu planen. Bestimmte Kommandanten-, Stabs- und Fachfunktionen bekommen einmal jährlich das *MilizHandbuch* (vormals *Miliz-Kodex*) zur Verfügung gestellt, der aktuelle gesetzliche Bestimmungen enthält. Die Auflagenhöhe der Zeitschrift *Miliz Info* beträgt 90.000 Stück. Eine im Jahr 2003 veröffentlichte Meinungsbefragung von Milizsoldaten bestätigte eine ausgezeichnete Positionierung dieser Zeitschrift, wonach fast 50 % der Befragten die Zeitschrift bekannt ist und davon nahezu 70 % ihre Inhalte kennen87 . ## 7.3.2.5 Wissenschaft Und Forschung Zweck Und Zielsetzung Die positive Entwicklung Österreichs für die zukünftigen Aufgaben hängt wesentlich von einer zukunftsorientierten Wissenschafts- und Forschungspolitik ab. Daher betonte die Staatsführung stets die Zielsetzung, alles zu unternehmen, damit Österreich auf dem Gebiet der Forschung und Technologie weiterhin ![127_image_0.png](127_image_0.png) konkurrenzfähig bleibt.88 Auch in der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin wird in den allgemeinen Erwägungen festgehalten, dass eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Sicherheitspolitik auf der Verhinderung des Entstehens von Risiken und Bedrohungen durch präventive Maßnahmen beruht. Damit erhalten die Instrumente sicherheitspolitischen Handelns eine neue Gewichtung, wobei u.a. neben politischen, militärischen, polizeilichen, nachrichtendienstlichen und wirtschaftlichen Instrumenten auch bildungspolitische, informations- und kommunikationspolitische sowie soziale Instrumente Anwendung finden. Aus diesen Gründen ist der Bereich Wissenschaft und Forschung beim Bundesministerium für Landesverteidigung ein wesentliches Element der militärischen Gesamtplanung.89 90 ## Wehrwissenschaftliche Forschung Wehrwissenschaftliche Forschung ist jene systematische, wissenschaftliche Tätigkeit, welche auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse für die militärische Landesverteidigung ausgerichtet ist. Ihre Durchführung kann sowohl ressortinternen aus auch -externen Stellen und Einrichtungen obliegen. Entsprechend der *Systematik* der Wissenschaftszweige wird die wehrwissenschaftliche Forschung in die Bereiche geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung, naturwissenschaftliche und wehrtechnische Forschung sowie wehrmedizinische Forschung unterteilt. Die *Forschungsarten* werden nach Grundlagenforschung, angewandter Forschung und experimenteller Forschung differenziert. Grundlagenforschung umfasst originäre Untersuchungen mit dem Zweck, den Stand des Wissens zu vermehren, ohne Ausrichtung auf ein spezifisches praktisches Ziel. Angewandte Forschung erfolgt gleichfalls durch originäre Untersuchungen mit dem Zweck der Wissensvermehrung, jedoch ausgerichtet auf ein spezifisches Ziel. Experimentelle Entwicklung ist der systematische Einsatz des Wissens mit dem Ziel, neue und wesentlich verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren oder Systeme hervorzubringen. Grundlagenforschung stellt daher eher den Ausnahmefall dar, weil reine Forschungstätigkeit nicht zu den unmittelbaren Aufgaben des BMLV zählt. Die angewandte Forschung beansprucht den größten Teil der wehrwissenschaftlichen Forschung. Experimentelle Entwicklung trifft vor allem für die Bereiche der naturwissenschaftlich/wehrtechnischen und der wehrmedizinischen Forschung zu. ## Organisation Und Struktur Beim Bundesministerium für Landesverteidigung wurde zur Koordinierung der Forschungsangelegenheiten ein *Forschungsbeirat* eingerichtet. Dem Forschungsbeirat gehören der Chef des Generalstabes als Vorsitzender, der Leiter des Planungsstabes als geschäftsführender Vorsitzender und die Vertreter des Kabinetts des Bundesministers, der Direktion für Sicherheitspolitik, der Zentral- und Kontrollsektion, des Planungsstabes, des Rüstungsstabes, des Führungsstabes, der Abteilung Militärische Gesamtplanung, der Landesverteidigungsakademie, der Theresianischen Militärakademie, des Heeres-Nachrichtenamtes, des Abwehramtes und der Vorsitzende der Wissenschaftskommission als ständige Mitglieder an. Die Abteilung Militärische Gesamtplanung wirkt als Sekretariat des Forschungsbeirates. Der *Forschungsbeirat* ist unter anderem für die Vorbereitung aller für die Beratung des Bundesministers in Forschungsangelegenheiten durch den Chef des Generalstabes erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Ferner erstellt der Forschungsbeirat ein wehrwissenschaftliches Forschungsprogramm für das Ressort (Forschungsthemenkatalog). Darüber hinaus koordiniert der Forschungsbeirat alle wehrwissenschaftlichen Forschungsprojekte im Bundesheer, legt entsprechend Prioritäten fest, stellt die Finanzierung der Forschungsprojekte sicher und erteilt Auflagen im Rahmen der militärischen Sicherheit. Die Zuständigkeit für die Koordination aller wissenschaftlichen Angelegenheiten bzw. der Angelegenheiten der wehrwissenschaftlichen Forschung liegt bei der Abteilung *Militärische Gesamtplanung* (MGP) im Planungsstab des BMLV. Unter anderem obliegt ihr die Koordinierung der Forschung und Angelegenheiten der Wissenschaftskommission sowie des Forschungsbeirates. Somit ist diese Dienststelle die zentrale Koordinationsstelle der Forschung im Bundesheer. Gleichzeitig fungiert sie als Sekretariat des Forschungsbeirates, als Sekretariat der Wissenschaftskommission sowie als Verbindungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). In dieser Funktion hat die Abteilung Anordnungskompetenz zur Forschungsdurchführung an den Akademien, Ämtern, Schulen und anderen nachgeordneten Dienststellen. Die MGP ist auch die Schnittstelle zu nationalen und internationalen forschungsrelevanten Einrichtungen und Organisationen und vertritt das BMLV in allen Forschungsangelegenheiten. ![128_image_0.png](128_image_0.png) Nachdem schon im Jahr 1986 erste Überlegungen angestellt worden waren, wie man die Ressortintentionen besser mit den Ressourcen der österreichischen Universitäten vernetzen könnte, wurde unter Bundesminister Dr. Lichal mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 die *Geistes- und Sozialwissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium für* Landesverteidigung (GSK) eingerichtet. Mit Wirkung vom 1. Juli 1992 wurde durch Bundesminister Dr. Fasslabend als Nachfolgeorganisation der GSK die *Wissenschaftskommission beim BMLV* eingerichtet. Diese Kommission besteht aus den durch den Bundesminister auf Vorschlag der forschungsdurchführenden Stellen des BMLV bestellten Mitgliedern und gliedert sich in das Exekutivkomitee und die wissenschaftlichen Beiräte. Derzeit besteht die Kommission aus 134 Mitgliedern, wobei 96 ressortexterne und 38 ressortinterne Mitglieder zu zählen sind. Neben den verschiedensten Wissenschaftern und Ressortangehörigen sind in der Kommission auch andere Bundesministerien, Bundesdienststellen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie zum Beispiel das Forschungszentrum Seibersdorf und das Joanneum Research vertreten. Die Wissenschaftskommission vollzieht ihre Tätigkeit vorwiegend in den wissenschaftlichen Beiräten: Neben dem Beirat für Strategie- und Sozialwissenschaften verfügt die Wissenschaftskommission über einen militärhistorischen, einen wehrtechnisch-naturwissenschaftlichen, einen wehrmedizinischen und einen wirtschaftswissenschaftlichen Beirat. Aufgaben der Wissenschaftskommission sind vor allem die Beratung des Bundesministers in Fragen der unmittelbar und mittelbar ressortrelevanten Wissenschaft und Forschung, die Unterstützung des Planungs- und Lehrbedarfes des Ressorts, die Nutzbarmachung wissenschaftlicher Expertisen für den Bedarf des Ressorts sowie die Herstellung, Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen. Mit Beschluss in der Gesamtsitzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften vom 4. März 1994 wurde die Kommission der Österreichischen Akademie der Wissenschaften für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung gegründet.91 Nachdem die Wissenschaftskommission beim BMLV 1992 ins Leben gerufen worden war, erschien es in der Folge notwendig, eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit der im Bereich Wissenschaft und Forschung höchsten Instanz des Landes, der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, zu organisieren. Diese Akademie kann einerseits als "GelehrtenGesellschaft" und andererseits als größter Träger außeruniversitärer Grundlagenforschung in Österreich bezeichnet werden. Die Zielsetzung der Kommission besteht darin, für Projekte der Grundlagenforschung von Mitgliedern der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, deren Fragestellungen auch für das BMLV eine gewisse Relevanz besitzen, die finanzielle Unterstützung des Ressorts zu gewinnen. Von Seiten des BMLV wird andererseits die Möglichkeit wahrgenommen, im eigenen Bereich nicht abgedeckten Forschungsbedarf an Mitglieder der höchstrangigen wissenschaftlichen Institution Österreichs vergeben zu können. Die Kommission dient der Zusammenarbeit zwischen Dienststellen des BMLV und der ÖAW auf allen wissenschaftlichen Gebieten wechselseitigen Interesses und bedient sich aller geeignet erscheinenden Mittel im Rahmen geltender Gesetze und Vorschriften. Wesentliche Aufgaben der Kommission sind die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Dienststellen des BMLV und der ÖAW, die Genehmigung wissenschaftlicher Projekte vor Einbringung in den Forschungsbeirat, die Vermittlung von Kontakten und die Verbreitung von Informationen im wechselseitigen Interesse von BMLV und ÖAW. Die wissenschaftlichen Fachbereiche dieser Kommission betreffen die Gebiete Strategie und Sicherheitspolitik, strategische Lage, Geoinformationswesen, Historische Wissenschaften und Museologie, Geowissenschaften und Materialfestigkeit, Physik und Weltraumforschung, Kryptologie sowie Psychologie und Medizin. Hauptaufgaben der im BMLV organisierten und direkt dem Bundesminister unterstehenden *Direktion* für Sicherheitspolitik sind die Beratung des Bundesministers und der Dienststellen des Ressorts in Fragen der Sicherheitspolitik sowie die Organisation bzw. das Management der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der internationalen Sicherheitspolitik. Dazu strebt die Direktion eine enge Verbindung mit der Landesverteidigungsakademie (*Institut für Strategie und Sicherheitspolitik*/ISS, *Institut für Friedenssicherung und Konfliktmanagement*/ IFK, *Institut für Militärsoziologie und Militärpädagogik*/IMM) und die Kooperation mit in- und ausländischen renommierten Forschungsstellen bzw. Persönlichkeiten an. Der Direktion für Sicherheitspolitik im BMLV ist das Büro für Sicherheitspolitik als unmittelbar nachgeordnete Dienststelle des BMLV zugeordnet. Dieses Büro gliedert sich in eine Abteilung für Sicherheitspolitik, in das Forschungsmanagement, in ein Referat Führung und Informationstechnologie, ein Referat Publikationen sowie die Administration. Insbesondere die *Landesverteidigungsakademie* als eine dem BMLV nachgeordnete forschungsdurchführende Institution mit zahlreichen wissenschaftlichen Fachkräften deckt v.a. wissenschaftliche Fachbereiche, die die nationale Sicherheit betreffen, ab. Dazu zählen beispielsweise strategische Grundlagen, internationale Sicherheit, Streitkräfte und Gesellschaft, Wehrpädagogik und Militär-Sprachwissenschaften. Auch das *Heeresgeschichtliche* Museum (militärhistorische Forschung), das *Amt für* Rüstung und Wehrtechnik (technische und naturwissenschaftliche Forschung) sowie das *Heeresspital* (wehrmedizinische Forschung) sind nachgeordnete forschungsdurchführende Institutionen. ## Forschungsthemen Und Forschungsprojekte Von besonderer Relevanz für die optimale Nutzung der wissenschaftlichen Ressourcen im Bereich des BMLV ist die thematische Anlage der unterschiedlichen Forschungsprojekte. Zur Erfassung gewünschter Forschungsthemen wurde daher folgende Systematik gewählt. Die wehrwissenschaftliche Forschung wird in die Bereiche geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung, naturwissenschaftliche und wehrtechnische Forschung, wehrmedizinische Forschung sowie historische Forschung unterteilt. In diesen vier Sachgebieten werden laufend unterschiedliche Forschungsthemen eingebracht, die nach Prioritäten gereiht werden. Zur Erfassung aller Forschungsthemen erstellt die Abteilung Militärische Gesamtplanung jährlich einen Forschungsthemenkatalog. Beispielhaft werden aus diesem Forschungsthemenkatalog folgende aktuelle Forschungsthemen angeführt: ¾ Erprobung und Validierung eines neu konzipierten Probenahmesatzes für die Beprobung biologischer Agenzien unter Feldbedingungen, ¾ Entwicklung eines quantitativen immunologischen Nachweissystems für Ricin und Adaptierung des Verfahrens an militärisch relevanten Probenmatrices, ¾ Leistungsmedizin/Wehrergonomie - als längerfristiges Projekt der Forschungsgruppe Leistungsmedizin/Wehrergonomie am HSP, ¾ Verwendung der Szenariobündelmethode im internationalen Krisenmanagement - Fallstudie Bosnien, ¾ Laufende Beobachtung der sicherheitspolitischen Entwicklung und des internationalen Krisenmanagements im Irak, ¾ Philosophische und wissenschaftliche Strömungen der Postmoderne und ihre Auswirkungen auf die Militärorganisation, ¾ Philosophische und wissenschaftliche Grundlegung der militärischen Ethik als integraler Bestandteil (militärischer) Führungsverantwortung. ## Aufwendungen Und Personal Im Bereich Wissenschaft Und Forschung Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Wissenschaft und Forschung verfügt das Verteidigungsressort über wissenschaftlich qualifiziertes Personal, das vor allem in den Dienststellen Direktion für Sicherheitspolitik, Landesverteidigungsakademie, Heeresspital, Heeresgeschichtliches Museum, Heerespsychologischer Dienst sowie im Amt für Rüstung und Wehrtechnik eingeteilt ist. Insgesamt sind rund 69 Personen (Stand 5. Juli 2004) als im Bereich Forschung und Wissenschaft tätiges Personal ausgewiesen. Die Abteilung Militärische Gesamtplanung verfügt über jährlich zugewiesene Forschungsmittel. In den Jahren 2003 und 2004 wurden jeweils EUR 292.700,– für Forschungszwecke durch die Abteilung Militärische Gesamtplanung budgetiert. Zuzüglich verfügt die Direktion für Sicherheitspolitik über ca. EUR 300.000,– an Forschungsmitteln. ## 7.3.3 Struktur Und Organisation Des Bundesheeres 2003/04 7.3.3.1 Militärstrategische Ausgangsposition92 Die Basis für die militärstrategische Umsetzung der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 2001 bildet die Strukturanpassung der Heeresgliederung 1992 (HG 92/STRAN), welche ab 1. April 1998 unter Bedachtnahme auf die damalige sicherheitspolitische Entwicklung und die Ressourcenlage eingenommen wurde und auch 2003/04 (mit Ausnahme der Reorganisation der obersten/oberen Führung) galt. Die Struktur der HG 92/STRAN ist im Wesentlichen auf die Bewältigung nationaler Aufgaben im Rahmen konventioneller Bedrohungen ausgerichtet. Eine Orientierung und Weiterentwicklung der Struktur auf neue Aufgaben und Fähigkeiten mit den sich daraus ergebenden Anforderungen (erweiterte Landesverteidigung im Rahmen von PSO, letztlich bis zu einer gemeinsamen Verteidigung, subkonventionelle Bedrohung insbesondere in Form des globalen Terrorismus, der Kampf um Information, die Bedrohung durch weit reichende Luftkriegsmittel), befindet sich noch in der Planungsphase. Mittelfristig wird daher die Strukturentwicklung der Streitkräfte vorrangig von den militärstrategischen Zielsetzungen der Beitragsleistung zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im internationalen Rahmen, der Assistenzleistung bei Elementarereignissen und im Rahmen sicherheitspolizeilicher Aufgaben und der Erhaltung der militärischen Kernfähigkeiten bestimmt. ## 7.3.3.2 **Organisationsformen** Die Struktur des Bundesheeres leitet sich grundsätzlich von den militärstrategischen Zielsetzungen ab, die aus den sicherheits- und verteidigungspolitischen Vorgaben resultieren. Militärstrategische Zielsetzungen definieren die zu erbringenden (militärischen) Fähigkeiten, die ihrerseits von der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Bedrohung bzw. eines Einsatzszenarios und von der Vorwarnzeit (Zeit bis zur Wirksamkeit eines Konfliktes) abhängen. Weitere bestimmende Parameter für die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Organisation sind die im Rahmen des Staates zur Verfügung gestellten Ressourcen. Die Struktur des Bundesheeres wird in Truppengliederungen festgelegt. Derzeit wird zwischen einer Friedensgliederung und einer Mobgliederung unterschieden. Im ÖBH sind folgende Organisationsgrößen festgelegt: Trupp, Gruppe, Zug, Einheit (Kompanie, Batterie, Staffel), Bataillon, Geschwader, Regiment, Brigade, Division bzw. Militärkommando. Aus den Organisationselementen Trupp, Gruppe und Zug werden Einheiten gebildet. Die Einheiten sind jene Organisationselemente, die eigenständig Aufgaben über kurze Zeit wahrnehmen können. Einheiten werden zu Bataillone oder Regimenter zusammengefasst, diese können selbständige Aufgaben über einen Zeitraum von einigen Tagen durchführen. Brigaden werden aus mehreren Bataillonen gebildet und sind jene Führungsebene (Organisationsgröße), die den Kampf der verbundenen Waffen (Zusammenwirken der einzelnen Waffengattungen) sicherstellt und Aufgaben über einen längern Zeitraum wahrnehmen. Die Truppengliederungen beinhalten alle zur Aufgabenerfüllung notwendigen Dienststellen des ÖBH von der Einheit aufwärts. Neben der (bisherigen) Unterscheidung in Friedensund Mobilmachungsorganisation wird durch die Bundesheerreformkommission auch zwischen der *Einsatzorganisation* und der *Grundorganisation* unterschieden. Unter Einsatzorganisation werden jene Teile des Bundesheeres zusammengefasst, die in der gegebenen Streitkräftestruktur unmittelbar und vorrangig für Einsätze vorgesehen sind. Unter Grundorganisation werden all jene Teile des Bundesheeres verstanden, die in einer gegebenen Streitkräftestruktur grundsätzlich der Sicherstellung von Einsätzen unter Aufrechterhaltung des Friedensbetriebes dienen.93 Im Bundesheer sind zwei *Teilstreitkräfte* organisiert: Die *Landstreitkräfte* und die *Luftstreitkräfte*. Hauptkomponenten der Teilstreitkräfte sind die Kampftruppen. Die anderen Truppengattungen sind jeweils anteilig in den Teilstreitkräften vertreten. ## 7.3.3.3 Landstreitkräfte - Übersicht Struktur Und Umfang Die Friedensstruktur der österreichischen Landstreitkräfte besteht aus einem Kommando Landstreitkräfte mit zwei mechanisierten Brigaden, drei Infanteriebrigaden und neun Militärkommanden (vgl. Abb. 7.17). An "Truppen" verfügen die Landstreitkräfte über zwei Fernmeldeverbände, fünf Stabsbataillone (eines je Brigade), drei Aufklärungsbataillone, neun Jäger(Infanterie)Bataillone, drei Panzerbataillone, drei Panzergrenadierbataillone, drei Pionierbataillone, zwei Artillerieregimenter, zwei Panzerartilleriebataillone sowie (im Bereich des Militärkommandos Wien) die Garde und das Jägerregiment Wien. Einige Infanteriebataillone weisen zusätzlich zu ihrer infanteristischen "Grundfähigkeit" unterschiedliche Spezialisierungen wie Gebirgskampf, Luftbeweglichkeit bzw. unterschiedlichen Schutz- und Mobilitätsgrad (Ausstattung mit gepanzerten Transportfahrzeugen) auf. Zwanzig mobil zu machende Infanteriebataillone (Milizkräfte) sind den Militärkommanden zugeordnet. Weiters unterstehen dem Kommando Landstreitkräfte, im Wege der jeweiligen Militärkommanden, die Truppenübungsplätze (Allentsteig, Bruck/Neudorf, Seetaleralpe, Hochfilzen, Ramsau und Lizum). Die Landstreitkräfte verfügen im Gegensatz zu Armeen anderer Staaten über keine eigenen Heeresfliegerkräfte, weshalb jegliche Luftunterstützung durch die Luftstreitkräfte wahrgenommen wird. Teile der Luftstreitkräfte werden daher anlassbezogen den Landstreitkräften zugewiesen und übernehmen so die Rolle der international üblichen Heeresfliegerkräfte. Der Personalstand der Landstreitkräfte umfasst etwa 24.000 Soldaten (etwa 1.100 Offiziere, 7.800 Unteroffiziere, 1.200 Chargen, durchschnittlich 14.000 Wehrpflichtige pro Jahr) und etwa 2.300 Zivilbedienstete, von denen viele in der Einsatzorganisation als Milizsoldaten beordert sind (Stand: Dezember 2004). Die Hauptausrüstung der Streitkräfte94 inkludiert 114 Kampfpanzer *Leopard* 2A4, 221 Jagdpanzer *Kürassier* A1 bzw. A2, 68 Transportpanzer *Pandur* und ca. 450 Steyr Schützenpanzer A1 in verschiedenen Versionen (Fernmelde- und Führungsfahrzeuge, Waffenträger, Sanitätsfahrzeuge, Kampf- u. Transportfahrzeuge für Panzergrenadiere etc.), 85 Raketenjagdpanzer *Jaguar*, 180 Panzerhaubitzen M109A5Ö bzw. M109A2/A3 und ca. 280 schwere Granatwerfer (Kaliber über 10 cm); 3 Mannschaftstransportpanzer *Pandur* sind als Sanitätspanzer ausgeführt. Das Bundesheer beschaffte in den letzten Jahren 112 Schützenpanzer *Ulan*, deren Auslieferung an die Truppe weitgehend abgeschlossen ist. Es gibt auch Pläne, weitere gepanzerte Mannschaftstransporter zu beschaffen. 169 Kampfpanzer M60A3 wurden 2003 verkauft. Ende 2004 wurde, um den Schutz der im Ausland eingesetzten Soldaten zu erhöhen, die Beschaffung von 20 Allschutzfahrzeugen vom Typ *Dingo 2* eingeleitet (bis Ende 2004 wurde ein Fahrzeug durch das ÖBH übernommen). ## Aufgaben Im Frieden haben die Landstreitkräfte folgende aus dem Grundauftrag abgeleitete Aufgaben:95 ¾ Ausbildung und Einsatzvorbereitung der Truppen sowie Herstellung und Halten der Einsatzbereitschaft für alle Anlassfälle gemäß § 2 WG 2001, ¾ Einsatz verfügbarer Kräfte zur: - Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Ausmaßes im Inland auf Anforderung der Behörden, - Leistung sicherheitspolizeilicher Assistenz auf Anforderung der Behörden, - Teilnahme an humanitären Hilfsaktionen, ¾ Beitragsleistung zu friedensunterstützenden und/ oder humanitären Einsätzen sowie Hilfseinsätzen im Ausland mit für den Auslandseinsatz einsatzbezogen zu formierenden Kräften nach entsprechender Formierung, ¾ Beitragsleistung mit den für internationale Operationen vorgesehenen Kräften (KIOP) nach kurzer Vorbereitungszeit zur Krisenbewältigung im Rahmen von friedensunterstützenden Einsätzen. Im Rahmen der nationalen Landesverteidigung stellen die Landstreitkräfte mit oder ohne Aufwuchs/Mobilmachung die Verteidigungsbereitschaft her und tragen so zur Wahrung oder zur Wiederherstellung der territorialen Integrität des Staatsgebietes bei. Dazu verteidigen sie im bedrohten Raum des Staatsgebietes, brechen die Angriffskraft feindlicher Streitkräfte, gewinnen verlorenes Territorium zurück und schützen Räume und Objekte, um die eigene Handlungsfreiheit sowie die Aufrechterhaltung der Verbindungslinien sicherzustellen. Zeitgleich kann auch die zusätzliche Erfüllung von Assistenzeinsätzen im Inland (Katastrophenhilfe und sicherheitspolizeilicher Einsatz) zur Aufgabe werden. In Wahrnehmung der erweiterten Landesverteidigung beteiligen sich Teile der LaSK an internationalen Kooperationsprojekten von Streitkräften, sowie an friedensunterstützenden Einsätzen und wirken im Ausland an internationaler Katastrophenhilfe und humanitären Einsätzen sowie an Such- und Rettungseinsätzen mit. Bei friedensunterstützenden Einsätzen werden die abgestellten Teile der LaSK meist im Rahmen eines multinationalen Verbandes gemeinsam mit Elementen befreundeter Streitkräfte eingesetzt. Im Zuge der Aufstellung der KIOP ist hinkünftig auch die Übernahme der Führung einer Brigade durch ein österreichisches Brigadekommando geplant. Zur Führung österreichischer Verbände und zur Unterstützung fremder Streitkräfte werden sowohl im Inland als auch im Ausland Aufgaben in nationaler Verantwortung wahrgenommen. Dazu gehören neben truppendienstlichen Aufgaben auch Unterstützungsleistungen für andere Streitkräfte im Rahmen des jeweils gesetzlich zulässigen und von der obersten Führung angeordneten Host Nation Support. Meist ist dabei die Zusammenarbeit mit zivilen Behörden erforderlich. Während die LaSK die Verfügbarkeit von Kräften für Auslandseinsätze sicher zu stellen haben, werden diese im Auslandseinsatz stets truppendienstlich durch das Kommando Internationale Einsätze geführt. Die operativ-taktische Führung im Einsatz selbst wird im Regelfall einem multinationalen oder internationalen Kommando übertragen, wobei nationale Vorbehalte seitens Österreichs angemeldet werden können. Einen wesentlichen Teil der Aufgaben in nationaler Verantwortung im Inland erfüllen die LaSK mit der ihnen unterstellten territorialen Organisation, die auch die LuSK mit denselben Unterstützungsleistungen versorgt. | JgR W | | | | | | | | | | | |--------------------------------------------------------|--------------------------|--------------------|------------------|------------|-------------------------|-------|-------|-------|------|---------| | MilKdo B | MilKdo W | MilKdo T | MilKdo K | MilKdo S | MilKdo V | | | | | | | MilKdo NÕ | MilKdo OC | MilKdo ST | | | | | | | | | | MilKden | Gd | | | | | | | | | | | FMB1 | Linz-Hörschir | | | | | | | | | | | Eisenstad | Innsbruck | Klagenfur | Salzburg | Bregenz | | | | | | | | | St. Pölter | | | | | | | | | | | Wien | Wien | Wien | Graz | | | | | | | | | | lilKdo NÕ | lilKdo OÖ | MilKdo ST | | | | | | | | | MilKdo B | MilKdo W | MilKdo T | MilKdo K | MilKdo S | MilKdo V | | | | | | | | JgR W | | | | | | | | | | | | Gd | | | | | | | | | | | HFMR | inz-Ebelsberg, We | St. Pölten/Spratze | St. Johann/Ponga | | | | | | | | | | Ried i. Innkreis | | | | | | | | | | | Mistelbach | Wr. Neustad | | | | | | | | | | | .PzGrenBri | PzGrenB1: | Allentsteig | Gratkorn | | | | | | | | | PzStbB4 | PzB10 | PzB14 | PzAB9 | AufkIB1 | AufklB2 | Wels | Baden | Wals | Vals | /illach | | | PzGrenBrig Linz-Ebelsber | | | | | | | | | | | uktur der Landstreitkräfte 2003/04 - Friedensorganisat | 2GrenB13 | | | | | | | | | | | AufklB3 | PzStbB4 | AufkIB1 | AufklB2 | | | | | | | | | PzAB3 | PAB1 | PzB10 | PzB14 | PzAB9 | HFMR | FMB1 | | | | | | KdoLaSK | PzB33 | zGrenB35 | PzGrenB9 | PzAB3 | AufkIB3 | | | | | | | PzStbB3 | PAB1 | | | | | | | | | | | .PzGrenBrig | Mautern, Horn, St. Pölte Spratzern, Zwölfaxing | | | | | | | | | | | | llach, Obere Vellac | | | | | | | | | | | | lagenfurt, Bleibur eibnitz | St. Michael/Stm | | | | | | | | | | Vals, Kirchdor | Spittal/Drau | Horn, Weitra | Grossmitte | | | | | | | | | Clagenfurt | Klagenfurt | Klagenfurt | Mautern | Zwölfaxing | | | | | | | | StbB7 | JgB18 | JgB25 | JgB26 | PiB1 | AR2 | | | | | | | 7.JgBrig | .PzGrenBrig | zGrenB9 | zGrenB35 | | | | | | | | | | PzStbB3 | | | | | | | | | | | 7.JgBrig | JgB18 | PzB33 | | | | | | | | | | PiB2 | StbB7 | JgB25 | JgB26 | PiB1 | AR2 | | | | | | | JgB15 | JgB23 | JgB24 | PiB2 | | | | | | | | | 6.JgBrig | StbB6 | nsbruck, Landeck, Sch bsam, Wals | | | | | | | | | | | Eisenstadt, Bruck/L, Sötzendorf, Zwölfaxin | trass, Radkersbu | irchdorl, Freistad inz-Ebelsberg | | | | | | | | | | Pinkafeld, Oberwa Güssing | Bludesch, Landed | | | | | | | | | | | lelk, Mauterr | Lienz, Tamsweg St. Johann/T | | | | | | | | | | Salzburg (Wals | Eisenstadt | imstetten | eldbach | Absam | hik: David, Pfalzer/Ber | | | | | | | SlbB1 | JgB12 | JgB17 | JgB19 | PiB3 | AR1 | | | | | | | l .JgBrig | doLaSK | .JgBrig | 6.JgBrig | | | | | | | | | | StbB1 | JgB12 | JgB17 | JgB19 | StbB6 | JgB15 | JgB23 | JgB24 | | | | | PiB3 | AR1 | | | | | | | | | | Abb. 7.17 | | | | | | | | | | | ![134_image_0.png](134_image_0.png) ## 7.3.3.4 Luftstreitkräfte - Übersicht Struktur Und Umfang Die Luftstreitkräfte bestehen aus dem Kommando Luftstreitkräfte, dem Kommando Luftraumüberwachung, dem Kommando Luftaufklärung, dem Fliegerfernmeldebataillon, der Fliegerschule, drei Fliegerregimentern, drei Fliegerabwehrregimentern, vier Fliegerwerften sowie dem Luftfahrttechnologischen Logistikzentrum. Die Luftstreitkräfte betreiben Abfangjäger zur Luftraumüberwachung bzw. Luftraumsicherung und unterstützen die Landstreitkräfte mit Hubschraubern, Transport- und Verbindungsflugzeugen. Der Personalstand der Luftstreitkräfte umfasst etwa ![135_image_0.png](135_image_0.png) 4.400 Soldaten (etwa 400 Offiziere, 1.700 Unteroffiziere, 300 Chargen und durchschnittlich etwa 2.000 Wehrpflichtige) und etwa 900 Zivilbedienstete (Stand: Dezember 2004). Die Fliegerregimenter96 sind mit 23 Luftraumüberwachungsflugzeugen Saab J-35OE *Draken*, 28 Schulflugzeugen Saab 105Ö, 16 Schulflugzeugen Pilatus PC-7 *Turbo Trainer*, 3 Transportflugzeugen Lockheed C-130K *Hercules*, 2 Transportflugzeugen Short SC-7-3M-400 *Skyvan*, 12 Verbindungs- und Transportflugzeugen Pilatus PC6/B2H2 *Turbo Porter*, 9 Transporthubschraubern Sikorsky S-70A-42 *Black Hawk*, 23 Transporthubschraubern Agusta-Bell AB-212, 24 Verbindungshubschraubern Sud Aviation SA-3160 Alouette III, 11 Verbindungshubschraubern Agusta-Bell AB206A *Jet Ranger* und 11 Verbindungshubschraubern Bell OH-58B *Kiowa* ausgerüstet. Österreich wird im Zeitraum 2007 bis 2009 die "*Draken*-Flotte" durch 18 Luftraumüberwachungsflugzeuge des Typs Eurofighter ersetzen. Um den Zeitraum zwischen der sukzessiven Außerdienststellung der *Draken* und der operationellen Einsatzbereitschaft der *Eurofighter* zu überbrücken, hat Österreich im Frühjahr 2004 von der Schweiz 12 Abfangjäger Northrop F-5E *Tiger II* gemietet, von denen bis Ende 2004 durch Österreich 7 Stück übernommen wurden. ## Aufgaben Zur Wahrung der Lufthoheit ist es notwendig, eindringende Flugzeuge zu orten, zu identifizieren und gegebenenfalls abzudrängen oder zur Landung zu zwingen. Dazu erfolgt die passive *Luftraumüberwachung* durch ortsfeste und mobile Radarstationen. Sie ist zugleich ein Führungsinstrument, das elektronisch Führungsgrundlagen ermittelt und ein gezieltes Führen der Luftfahrzeuge ermöglicht, die zur Identifizierung eingesetzt werden. Zusätzliche Tieffliegererfassungsradargeräte ergänzen das System. Im *Sicherungseinsatz* führen die Luftstreitkräfte u.a. die Grenzraumüberwachung, Luftbildaufklärung, Bilddokumentation, Lufttransport und Verbindungsflüge durch. Im *Raum- und Objektschutz* schützen die Fliegerabwehrkräfte dabei wichtige Räume, Objekte und Einrichtungen gegen Angriffe aus der Luft. Der Schutz von Personen und vor allem der eingesetzten Bodentruppen in grenznahen Räumen hat dabei Vorrang. Fliegerkräfte unterstützen die Bodentruppen durch Aufklärung, Feuerunterstützung, Lufttransport, Verbindungsflüge, Versorgung aus der Luft und Transport von Verwundeten. Eine Aufgabe ist auch die Erstellung eines umfassenden Luftlagebildes, das nicht nur für die Einsatzführung, sondern auch für den Schutz der Bevölkerung Verwendung findet. ## 7.3.3.5 **Spezialeinsatzkräfte** Mit dem *Kommando Spezialeinsatzkräfte* (KdoSEK) besitzt das Österreichische Bundesheer neben dem Kommando Landstreitkräfte und dem Kommando Luftstreitkräfte eine dritte Einrichtung, mit der es den neuen internationalen Bedrohungen und Herausforderungen begegnen kann. Das Kommando Spezialeinsatzkräfte verfügt über Spezialisten für neuartige und besondere Aufgaben, die mit konventionellen Kräften nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können. Spezialeinsatzkräfte sind besonders ausgebildete, ausgerüstete und organisierte Einheiten, die in der Lage sind, schnell zu reagieren. Sie werden selbständig oder in Ergänzung zu konventionellen Kräften zur internationalen Krisenvorbeugung und Krisenbewältigung eingesetzt. Zu den Aufgaben des Kommandos gehören vielfältige Einsätze in Krisen- und Kriegsgebieten: Unter anderem die Evakuierung von österreichischen Staatsbürgern oder Angehörigen von EU-Staaten, das Retten und Befreien von Geiseln, der Personenschutz, der Schutz von wichtigen Einrichtungen, das Gewinnen von Schlüsselinformationen oder auch die Abwehr von Terror. Zur Erfüllung seiner Aufgaben greift das Kommando Spezialeinsatzkräfte primär auf das Jagdkommando zurück. ## 7.3.3.6 Strukturen Für Internationale Einsätze Das Österreichische Bundesheer führt seit dem Jahr ![136_image_0.png](136_image_0.png) 1960 friedensunterstützende Operationen und Hilfeleistungen in aller Welt durch. 1987 wurde mit dem Kommando Auslandseinsätze ein eigenständiger Truppenkörper für diese Aufgaben geschaffen. Die ab 1989 stark gestiegene Zahl der Missionen führte am 1. April 1999 zur Schaffung des Kommandos für internationale Einsätze (KdoIE) in Wien und Götzendorf, das im Zuger der REORG (Dezember 2002) als *Kommando Internationale Einsätze* (KdoIE) in Graz neu aufgestellt wurde. Die Aufgaben des KdoIE sind Planung und Eventualfallplanung für internationale Einsätze, Einsatzvorbereitung und -nachbereitung, operative nationale Einsatzführung im Bereich internationale Einsätze (Truppenkontingente etc.), Ausbildung für internationale Einsätze, Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der internationalen Kooperation sowie Wahrnehmung behördlicher ![137_image_0.png](137_image_0.png) Aufgaben im Rahmen des Dienstrechtes. Das *Zentrum Internationale Kooperation* (ZIK) stellt den organisatorischen Rahmen der operationellen Elemente für zivil-militärische Zusammenarbeit, operative Kommunikation und Militärstreifendienst im Ausland. Weitere Hauptaufgaben sind die Durchführung von Verifikationsaufgaben sowie das Betreiben des *Aufstellungsstabes Vorbereitete Einheiten* (VOREIN). Die Unterstützung des täglichen Dienstbetriebes des KdoIE fällt ebenfalls in den Kompetenzbereich des ZIK. Das *Zentrum Einsatzvorbereitung* (ZEV) ist das Service- und Kompetenzzentrum für Auslandseinsätze des Bundesheeres. Die Hauptaufgaben sind die Durchführung der Eignungsüberprüfung, die Einsatzvor- und Einsatznachbereitung, die Personalverwaltung für das Auslandspersonal, die Ausbildung für internationale Einsätze, die Entsendung und Rotation, die Versorgung und Anschlussversorgung in die Einsatzräume sowie die Betreuung der Auslandseinsatzsoldaten und deren Angehörigen. ## 7.3.3.7 Kräfte Für Internationale Operationen (Kiop) Die zunehmende Intensität und Häufigkeit von Konflikten hat den grundsätzlichen Charakter und die Anforderungen an friedensunterstützende Einsätze (PSO bzw. *Crisis Response Operations*/CRO) in den letzten Jahren dramatisch verändert und die Anforderungen an die Fähigkeiten solcher Kräfte (kurzfristige Verfügbarkeit, Reaktion auf Eskalationen, Durchsetzungsfähigkeit, Schutz der eingesetzten Kräfte) erheblich gesteigert. Dies bedeutet, dass Österreich seine Fähigkeiten im oberen Spektrum der PSO schrittweise deutlich ausbauen muss. Das Bundesheer setzt für PSO bzw. CRO *Kräfte für* Internationale Operationen (KIOP) ein. Das sind jene Einheiten und Personen, die nach dem KSEBVG entsendet werden. Diese Einheiten werden entweder nach dem FORMEIN-Prinzip gebildet, oder sind bereits als Kaderpräsenzeinheiten (KPE) - als definierte Einheiten in der Friedensorganisation des Bundesheeres - aufgestellt. Kräfte nach dem FORMEIN-Prinzip sind vornehmlich für konsensuale friedenssichernde Operationen vorgesehen. KPE sind zur Abdeckung des gesamten Umfanges der *Petersberg-Aufgaben* bestimmt. Die Führung dieser Kräfte im Auslandseinsatz obliegt dem KdoIE. Das Aufgabenspektrum reicht dabei von Überwachungs- und Schutzaufgaben, Aufgaben im Rahmen humanitärer Unterstützung bis hin zu Kampfaufgaben (zum Schutz von Zivilbevölkerung, zur Trennung von Streitparteien, zur Einhaltung von Mandaten). ## Kaderpräsenzeinheiten (Kpe) Kaderpräsenzeinheiten sind Einheiten, welche ausschließlich aus freiwilligen Berufssoldaten und zeitverpflichteten Soldaten bestehen und für PSO bzw. CRO vorgesehen sind. Das Aufgabengebiet umfasst dabei insbesondere:97 ¾ Trennen von Streitparteien/Truppentrennung (Interpositioning), ¾ Verteidigung, Verzögerung (Defensive Ground Operations), ¾ Überwachung, Beobachtung und Durchsetzung zur Einhaltung von Abkommen (Supervision, monitoring and enforcement of compliance with agreements), ¾ Wiederherstellen von Verbindungen, z.B. Verkehrswege, FM-Verbindungen etc. (Restoration of lines of communication) und ¾ Schutz der eingesetzten Kräfte gegen die Bedrohung aus Luft und Terrorismus (Protection of deployed forces against air and terrorist threat). Hinzu kommen als Hauptaufgaben der Spezialeinsatzkräfte: Spezialaufklärung (Special Reconnaissance und Liasion Contact), Kommandounternehmen (Direct Action), militärische Unterstützung (Military Assistance) und militärischer Personenschutz (VIP Protection). Aufträge für KPE können die Verstärkung einer österreichischen Mission, ein Beitrag zu einer humanitären Operation oder einer Evakuierungsoperation, die Teilnahme am Beginn einer EU-Operation, die Teilnahme an einem Einsatz zur Abwehr von Terror-, Sabotageakten und Unglücksfällen im ABC-Bereich oder auch die Durchführung einer eigenen (österreichischen) humanitären Operation sein. Mit der Designierung der KPE soll sichergestellt werden, dass eine kompaniestarke Einheit als österreichischer Beitrag für CRO/PSO ab Ende 2005 innerhalb von 5 bis 30 Tagen am gesamten Spektrum der *Petersberg-Aufgaben* teilnehmen kann. Die Einheit ist grundsätzlich modulartig zusammengesetzt und bewältigt Aufgaben, die einer Infanterieeinheit gemäß HHC zugeordnet sind. In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung kann die kompaniestarke Einheit auch als AufklKp oder als ABCAbwKp entsendet werden. Je nach Anlassfall wird die für einen definierten Zeitraum logistisch autarke Einheit durch Infanterie-, ABCAbw-, Kampfmittelbeseitigungs- (EOD), Aufklärungs- und Pionierelemente verstärkt. In einem ersten Realisierungsschritt (2003 bis 2005) wurde begonnen, folgende Teile der Friedensorganisation (mit einem personellen Gesamtrahmen von ca. 830 Soldaten: 32 Offiziere, 255 Unteroffiziere und 542 Chargen) in KPE zu "überführen" bzw. aufzustellen:98 ¾ 4 Infanteriekompanien (davon eine Panzergrenadierkompanie) jeweils bestehend aus Kompaniekommando (+ Versorgungsgruppe), 2 Infanteriezügen und 1 Panzerabwehrlenkwaffenzug, ¾ 1 Aufklärungskompanie bestehend aus Kompaniekommando (+ Versorgungsgruppe) und 2 Aufklärungszügen, ¾ 1 ABC-Abwehrkompanie bestehend aus Kompaniekommando (+ Versorgungsgruppe) und 2 ABC-Abwehrzügen, ¾ "weitere Elemente" (2 Pionierzüge, 3 Elemente zur Kampfmittelbeseitigung, 4 Sanitätsgruppen, 1 nationales Unterstützungselement sowie eine "Task Force" der Spezialeinsatzkräfte). ## Bereitschaftskategorien (Readiness) Readiness ist im Allgemeinen jene Zeit, die notwendig ist, um einen Verband oder eine Einheit (Personal, Material, Ausbildung, ...) am Friedensstandort ![138_image_0.png](138_image_0.png) (Home Base) in Einsatzbereitschaft zu versetzen. Die Readiness-Kategorien99 beziehen sich auf den "DDay" (= Decision Day), also jenen Tag, an dem die politische Entscheidung zur Verlegung von Truppen gefallen ist. Es werden fünf Readiness-Kategorien verwendet: - Kategorie A: innerhalb von 5 Tagen - Kategorie B: innerhalb von 10 Tagen - Kategorie C: innerhalb von 20 Tagen - Kategorie D: innerhalb von 30 Tagen - Kategorie E: mehr als 30 Tage KIOP-KPE in der "Stand by-Phase" sind grundsätzlich in der Readiness-Kategorie A. Diese Kategorie ermöglicht einen unverzüglichen Einsatz bei neuen Missionen und überraschend auftretenden Ereignissen. KIOP-KPE in der "Auslandseinsatzphase" sind in einem vorgeplanten Auslandseinsatz. Für die "Einsatzvorbereitungsphase" ist die Readiness-Kategorie D festgelegt. Für die "Einsatznachbereitungsphase" ist die Readiness-Kategorie E festgelegt. Mit 1. Februar 2005 werden als erster Schritt in der KPE-Entwicklung folgende Elemente ständig in der Readiness-Kategorie A bereitgehalten: Ein Kompaniekommando/Infanterie bzw. Panzergrenadiere100 , zwei Züge/Infanterie bzw. Panzergrenadiere, ein Panzerabwehrlenkwaffenzug (Inf bzw. PzGren), ein Aufklärungszug, ein Kampfmittelbeseitigungselement und eine Sanitätsgruppe. Zusätzlich werden ab 1. Jänner 2005 ständig, zumindest in der ![139_image_0.png](139_image_0.png) Readiness-Kategorie D, ein ABC-Abwehrzug und ein Pionierzug bereitgehalten. Teile der Spezialeinsatzkräfte befinden sich ständig in der Readiness-Kategorie A.101 ## Führungsstruktur Und Phasenbildung Die Elemente der KPE verbleiben grundsätzlich organisatorisch und ausbildungsmäßig in ihrem jeweiligen Stammverband und nehmen an der Masse der Ausbildungsvorhaben (mit ihren Ausbildungszielen) teil. In der Folge werden die Elemente unter Verantwortung von Kompaniekommanden (KIOP-KPE) zusammengeführt und als Einheit bzw. Kampfgruppe (Task Force) zielorientiert ausgebildet. Die KPE wird in der Folge möglichst geschlossen102 in nationale oder internationale Übungen und Einsätze entsandt. Im Rahmen der Entsendung zu Auslandseinsätzen gibt es für die Kaderpräsenzeinheiten einen Zyklus mit vier Phasen, der sich über einen Zeitraum von etwa drei Jahren erstreckt. In der *Einsatzvorbereitungsphase* (Readiness-Kategorie D) erfolgt intensive Ausbildungs- und Übungstätigkeit im In- und Ausland, die das KIOP-Element befähigen soll, in der darauf folgenden "Stand bybzw. Auslandseinsatzphase" jederzeit entsprechend der angeordneten Readiness-Kategorie in einen Auslandseinsatz entsandt zu werden. Ferner dient die Phase dazu, den Impfstatus, psychische und physische Eignung sowie Fremdsprachenkenntnisse zu erhalten bzw. zu vertiefen. In dieser Zeit erfolgt auch eine weitere Personalwerbung und die Integration neuer KIOP-Soldaten. Am Ende der 1. Einsatzvorbereitungsphase und in der Folge vor jeder "Stand - by-Phase" findet eine Zertifizierung mit festgelegten, objektivierbaren, internationalen Kriterien und Standards statt (OCC-Assessment). Die *Stand by-Phase* folgt auf die Einsatzvorbereitungsphase. Das jeweilige Organisationselement ist entsprechend des angeordneten Bereitschaftsgrades für einen Auslandseinsatz in der Dauer von maximal ca. sechs Monaten vorgesehen und wird daher geschlossen in einer der Lage angepassten Bereitschaftsstufe bereitgehalten. Zu dieser Zeit findet ebenfalls eine intensive Ausbildungs- und Übungsphase statt. Die *Auslandseinsatzphase* folgt - meist nach kurzer Einsatznachbereitungsphase (wenn in der vorangegangenen Stand by-Phase ein Einsatz erfolgt ist) bzw. Einsatzvorbereitungsphase - auf die Stand by-Phase. Dabei handelt es sich in der Regel um einen "planmäßigen" sechsmonatigen Auslandseinsatz im Rahmen der derzeitigen KFOR-Rotationsplanung. Die *Einsatznachbereitungsphase* folgt jeweils nach Erfordernis auf die verschiedenen Phasen. In diesem Zeitraum von etwa sechs Monaten werden Urlaub, Mehrdienstleistungsausgleich etc. konsumiert. Ferner besteht die Möglichkeit der individuellen Ausund Weiterbildung, der Absolvierung von Laufbahnkursen und der Inanspruchnahme von Berufsförderungsmaßnahmen. Auf eine Einsatznachbereitungsphase folgt grundsätzlich immer eine Einsatzvorbereitungsphase im notwendigen Umfang. ## Personal In Kpe Da im Anlassfall die Entsendung einer KPE sehr kurzfristig erfolgen kann, werden in eine KPE nur Freiwillige mit positiver Eignungsüberprüfung eingeteilt. Diese "Auslandseinsatzbereitschaft" beträgt drei Jahre, beinhaltet einen mindestens sechs Monate dauernden Auslandseinsatz und korrespondiert damit mit der KPE-Phaseneinteilung. Offiziere und Unteroffiziere rekrutieren sich zum Großteil aus dem Bereich des "Dienststandes" (Berufssoldaten) und verbringen eine "Auslandseinsatzbereitschaft" in der KPE, um anschließend zu ihrer Stammeinheit zurückzukehren bzw. zu einem anderen Verband versetzt zu werden (eine freiwillige mehrmalige Verlängerung ist möglich). Besondere Bedeutung haben die Mannschaften, die in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum verpflichtet werden und nach der Verwendung in der KPE wieder in das zivile Erwerbsleben einzugliedern sind. Diese Mannschaften rekrutieren sich großteils aus dem Bereich der Wehrpflichtigen im Anschluss an ihren Grundwehrdienst bzw. aus dem Miliz- oder Reservestand und erhalten für die Dauer der "Auslandseinsatzbereitschaft" in der KPE ein auf drei Jahre befristetes Dienstverhältnis (Vertragsbedienstete mit Sondervertrag/VB-S); eine Verlängerung auf maximal sechs Jahre ist möglich. Um die Rückkehr in das zivile Erwerbsleben sicherzustellen, erhalten diese Personen eine Berufsförderung nach dem Militärberufsförderungsgesetz 2004. Um das erforderliche Personal für KPE zu erhalten, wurde auch ein finanzielles Anreizsystem entwickelt (monatliche Bereitstellungsprämie: EUR 342,– und monatliche KIOP-Zulage je nach Personengruppe: EUR 101,90 bis 203,70; Stand 2004). ## Normaufgaben Jedes Organisationselement der KPE orientiert sich an bestimmten Normaufgaben. Diese Aufgaben begründen Ausbildung, Struktur und Ausrüstung des Elementes. Die Infanteriekompanie (bzw. Panzergrenadierkompanie) muss beispielsweise zur Auftragserfüllung im Rahmen einer durch internationale Organisationen mandatierten friedenserhaltenden/ -schaffenden Operation in einem zugewiesenen Verantwortungsbereich im Rahmen eines nationalen oder multinationalen Verbandes befähigt sein. Dazu muss die Kompanie in allen Einsatzszenarien Selbstverteidigung und Sicherungsmaßnahmen, Vertrauensbildung zwischen den Konfliktparteien, die Zusammenarbeit mit Kampfunterstützungselementen sowie die Zusammenarbeit mit Hubschraubern und Fliegerkräften beherrschen. Im Szenario der Trennung von Streitparteien unter Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen (SOPF) muss diese Kompanie beispielsweise die Einsatzarten Angriff, Verteidigung, Verzögerung und Schutz beherrschen. Im Szenario Truppentrennung und Umsetzung der Bestimmungen eines Mandates muss die Kompanie einen Abschnitt einer entmilitarisierten bzw. "truppenverdünnten" Zone oder einer Waffenstillstandslinie sichern bzw. einen zugeordneten Verantwortungsbereich überwachen können. Ferner muss sie zum Schutz von Räumen, Personen und Einrichtungen, zur Sicherstellung der Bewegungsfreiheit und zur Überwachung und Kontrolle von Linien, Grenzen, Verkehrsknotenpunkten, Häfen und Flughäfen befähigt sein. Im Rahmen der Unterstützung beim Übergang zum Frieden muss sie zusätzlich dazu in der Lage sein, andere Organisationen und lokale Behörden zu unterstützen sowie Personen und Einrichtungen (z.B. Wahllokale, Verwaltungsbehörden etc.) zu schützen. Im Falle der Demobilisierung von Streitkräften muss diese Kompanie ebenfalls Überwachungs- und Schutzaufgaben wahrnehmen können. Ein Einsatz zur humanitären Hilfe verlangt ebenfalls die Fähigkeit zum Schutz von Einrichtungen, Transporten, Räumen und Personen sowie die Sicherstellung der Bewegungsfreiheit. ## Formein/Vorein Formierte bzw. Vorbereitete Einheiten stellen das zweite Standbein der KIOP dar. *Formierte Einheiten*103 (FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und zu einem überwiegenden Teil aus Wehrpflichtigen des Miliz- und Reservestandes, die nach dem bisherigen Prinzip der *Vorbereiteten Einheiten* (VOREIN) gebildet werden, zusammen. Sie werden im Gegensatz zu den KPE dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als KPE nicht (oder noch nicht) abgebildet sind. Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit aller KPE werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit VOREIN-Kräften beschickt. Danach werden die FORMEIN vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Einsätzen herangezogen. Nach dem FORMEIN/VOREIN-Prinzip erfolgt z.B. derzeit die Formierung aller österreichischen Kontingente für friedensunterstützende Einsätze (UNDOF, KFOR, EUFOR *Althea*, Beobachter, Experten, …) und internationale Katastropheneinsätze. VOREIN ist derzeit eine angeordnete Grundlage für die Entsendung von eingemeldeten Einheiten in einen Auslandseinsatz und basiert dabei auf folgenden Grundsätzen: Einsätze im Aufgabenspektrum PSO und CRO, Freiwilligkeit, modulares Baukastenprinzip, verantwortliche Einbindung der Truppe, international eingemeldete Einheiten und Verbände (einschließlich der notwendigen nationalen Elemente). VOREIN sind kleine Verbände (Bataillone), Einheiten (Kompanien) und Teileinheiten (Züge) des Bundesheeres, die für den Auslandseinsatz ausgebildet werden. Der Gesamtumfang von VOREIN umfasst (Stand Dezember 2004) 1 Infanteriebataillon (gebirgsbeweglich; 1 Stabskompanie und 3 Jägerkompanien; derzeit im Einsatz bei UNDOF, Golan), 1 Infanteriebataillon auf Mannschaftstransportpanzern (1 Stabskompanie und 3 Jägerkompanien; derzeit im Einsatz bei KFOR, Kosovo), 1 Transportkompanie, 1 Pionierkompanie, 1 Feldspital, 1 Fliegereinheit, 1 Katastrophenhilfeeinheit (AFDRU) sowie dazu erforderliche (logistische) Dienstleistungselemente (KONLOG). Die tatsächliche Formierung dieser Elemente erfolgt ![141_image_0.png](141_image_0.png) erst vor einem konkreten Einsatz nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Darin liegt auch das Hauptproblem: Die Freiwilligkeit lässt weder eine längerfristige Planung noch eine gezielte Ausbildung im Verband zu. Es muss vor jedem Einsatz neuerlich geworben und die Freiwilligen müssen einer missionsorientierten Ausbildung zugeführt werden. Ferner kann es passieren, dass ein Freiwilliger kurz vor dem Abflug noch seine Freiwilligenerklärung zurückzieht. Die VOREIN-Teile sind modular aufgebaut. Dabei werden einzelne Module je nach Bedarf und Einsatz ausgewählt, wobei derzeit insgesamt Kräfte im Umfang von 2.500 Soldaten vorgesehen sind. Davon können maximal 1.500 gleichzeitig eingesetzt werden. Bei Bedarf werden je nach gestellter Aufgabe die benötigten Teile entsandt. Die beim Kommando Internationale Einsätze aufgestellten Dienstleistungselemente (KONLOG) ergänzen die Kontingente je nach Bedarf durch zusätzliche Ausrüstung und Dienste (z.B. Feldwäscherei, Kampfmittelbeseitigungsspezialisten usw.). Österreich hat diese Vorbereiteten Einheiten der VN, der EU sowie im Rahmen der PfP auch der NATO bekannt gegeben und trägt damit zum Funktionieren rascher und zielorientierter Hilfeleistung bei. Die Vorbereitungszeit (Personalauswahl, Ausbildung, Formierung) reicht dabei von wenigen Stunden (AFDRU ca. 12 Stunden) bis zu ca. 2 Monaten (Jägerbataillon, Panzergrenadierkompanie, Panzerkompanie). ## Austrian Forces Disaster Relief Unit (Afdru) AFDRU ist im Bereich der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe eine spezialisierte VOREIN, die insbesondere für Such- und Bergungsaufgaben sowie im Bereich der Dekontamination (entstrahlen, entseuchen, entgiften) vorgesehen ist. Mögliche Einsätzfälle für AFDRU bilden Erdbeben, Vulkanausbrüche, Muren, Dammbrüche, der Absturz von Satelliten oder Flugzeugen über bewohnten Gebieten sowie die großräumige Freisetzung von ABC-Schadstoffen in besiedeltem Gebiet (Großschadensereignisse). Die dabei zu erwartenden Aufgaben umfassen das Suchen und Retten von Menschen und Tieren sowie die Bergung von Sachwerten aus Trümmern, Verschüttungen und gefährdeten Räumen, die notfallmedizinische Versorgung geretteter Personen etc. Die Einsatzbereitschaft von AFDRU wird unter anderem durch die jährliche Zusammenziehung des gesamten Freiwilligenpotentials sichergestellt, bei der eine Gesundheitsüberprüfung, die notwendigen Schutzimpfungen und spezielle Ausbildungsvorhaben stattfinden. Das Bundesheer hat seit der Schaffung der VOREIN mehrfach sehr spezialisierte Aufgaben wahrnehmen können - beispielsweise von Anfang 1996 bis Jänner 1997 durch Transport- und Logistikelemente in Bosnien und Herzegowina (IFOR), von Anfang 1997 bis Juni 2000 (SFOR) sowie durch ein Wach- und Sicherungselement für die multinationale Truppe des OSZE-Einsatzes in Albanien (MPF) bis Ende August 1997. ## 7.3.3.8 **Kräfte Für Assistenzeinsätze** Zur Durchführung einfacher Arbeiten im Rahmen von Assistenzeinsätzen zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges können grundsätzlich alle Kräfte der Friedensorganisation herangezogen werden. Gemessen an bisherigen Erfahrungen bei Hilfeleistungen bei Großschadensereignissen sind für qualifizierte Hilfeleistungen insbesondere Teile der Pionier- und ABC-Abwehrtruppe bereit zu stellen. Neben dem Bergen von Menschen, Tieren und Sachgütern aus schwierigen Lagen sind vor allem unmittelbare und lebensnotwendige Wiederherstellungsmaßnahmen im Bereich der zerstörten Infrastruktur die wesentlichsten Aufgaben für die Pioniertruppe. Diese erfüllt ihre Aufgabe soweit, als es die auf militärische Einsatzaufgaben zugeschnittene Ausbildung und Geräteausstattung zulässt. Grundsätzlich ist keine allein auf Hilfeleistungen für den zivilen Bereich ausgerichtete Geräteausstattung vorgesehen, wie überhaupt mögliche Assistenzeinsätze der Pioniertruppe nicht strukturbegründend sind. Für die ABC-Abwehrtruppe ergeben sich als wesentliche Aufgaben das Retten und Bergen von Menschen sowie das Aufspüren von ABC-Kontamination, die Dekontamination von Personen, Geräten, Objekten, Wasser und Geländeteilen und die Erstellung und Auswertung von ABC- und anderen Schadenslagen als Grundlage für Führungsmaßnahmen. Für Assistenzeinsätze ist dabei die gemeinsame Abstimmung zwischen zivilen und militärischen Stellen hinsichtlich der Alarmierungskette und der zu treffenden Maßnahmen entscheidend. Daneben werden auch Teile der Fliegertruppe für Erkundungs-, Transport-, Rettungs-, Berge- und Feuerlöschaufgaben herangezogen. Für *sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze* stehen grundsätzlich Kräfte aller Waffengattungen zur Verfügung. Soweit als möglich sind dafür infanteristische Kampftruppen sowie Aufklärungstruppen vor anderen Waffengattungen heranzuziehen und einzusetzen. Zu deren Unterstützung sind anteilige Führungs-, Unterstützungs- und Logistiktruppen sowie Teile der Fliegertruppe erforderlich. Im Allgemeinen werden die für sicherheitspolizeiliche Assistenzleistungen vorgesehenen Truppen der konkreten Aufgabenstellung entsprechend gegliedert und ausgerüstet. ## 7.3.3.9 Führungsunterstützung Führungsunterstützung ist eine "Querschnittsaufgabe" und findet auf allen Führungsebenen, meist jedoch in Zuständigkeit des FGG6 (Führungsgrundgebiet 6) statt und umfasst auszugsweise folgende Bereiche und Aufgaben: ¾ Organisation und Betrieb von Kommanden und Gefechtsständen, ¾ Organisation des Informationsmanagements, dies umfasst z.B. die Gewinnung, Aufbereitung, Darstellung, Übermittlung und Speicherung/Archivierung von Daten (in elektronischer und schriftlicher Form) durch den Einsatz von IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie), wobei an die IT-Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden, ¾ Unterstützung der Kommanden und Stäbe durch Betreiben von Geschäftsstellen (Post-, Kopier-, Kanzlei- u. Meldesammelstellen), ¾ Organisation von Verbindungs- und Sprachmittlerdiensten. Da Führungsunterstützung auf allen Ebenen stattfindet, sind entsprechende Planungs-, Führungs- und Durchführungselemente in allen Ebenen abgebildet. Dies sind zum Beispiel auf der Ebene des BMLV die Abteilung Struktur- und Programmplanung im Planungsstab, das FGG6 im Führungsstab, sowie innerhalb des Rüstungsstabes das Kommando Führungsunterstützung (KdoFüU). Zuständig ist das ![143_image_0.png](143_image_0.png) KdoFüU für alle Angelegenheiten der Bereitstellung von IKT-Systemen und der damit zusammenhängenden Systemverantwortung, für den entsprechenden Budgetvollzug, für alle Angelegenheiten der Bereitstellung der militärgeografischen Unterlagen sowie für Angelegenheiten der Vergabeverfahren, Errichtung, Abschluss und Abwicklung aller einschlägigen Rechtsgeschäfte, die sich aus diesem Aufgabenbereich ergeben. Auf der Ebene der Teilstreitkräfte sind dies z.B. die FGG6 der jeweiligen Kommanden, das Heeresfernmelderegiment, das Fernmeldebataillon, das Fliegerfernmeldebataillon, in Teilbereichen die Einrichtungen des KdoLRÜ, die Fernmeldekompanien der Brigaden, die Fernmeldezüge der Bataillone und Regimenter und schließlich auf Einheitsebene die Fernmeldeunteroffiziere. Darüber hinaus ist aber nahezu jeder Angehörige des Bundesheeres als "Anwender" (Benutzer von ortsfesten und mobilen Telefonen, Funkgeräten, EDV-Geräten, Kopiergeräten etc.) mit der Führungsunterstützung eng verbunden. Damit sind die Anforderungen an die Fernmeldetruppe weit über den bisherigen Bereich der Informationsübertragung hinausgewachsen. Aufgaben aus den Bereichen der Informationsgewinnung, Informationsverarbeitung, Informationsmanagement, elektronischen Kampfführung, Informationsoperationen und der Gefechtsstandsorganisation wurden zu Kernaufgaben der Fernmeldetruppe, wobei die Forderung zur Interoperabilität (zur Kommunikation mit "fremden" Fernmelde- und Führungsinformationssystemen) im Rahmen von internationalen Einsätzen besondere Bedeutung hat. ## 7.3.3.10 **Einsatzunterstützung Und Logistik104** Einsatzunterstützung leistet die personelle und logistische Unterstützung von Einsätzen. Im Rahmen der Logistik werden alle Unterstützungsleistungen der materiellen Sicherstellung des Verkehrs- und Transportwesens, des Sanitätswesens und der territorialen Aufgaben im Rahmen der Logistik umgesetzt. Abgebildet sind diese Aufgaben im BMLV in der Abteilung Struktur- und Programmplanung im Planungsstab, im FGG4 (Logistik) und FGG8 (Sanitätswesen) im Führungsstab, sowie innerhalb des Rüstungsstabes im Kommando Einsatzunterstützung (KdoEU). Zuständig ist das KdoEU für: ¾ Lagerung, Satzbildung und -auflösung, Ausgabe und Rücknahme von Versorgungsgütern wie Ausrüstungs- und Ausstattungsgüter an Bedarfsträger; ¾ Bedarfsermittlung, Folgebeschaffung von Ersatzteilen und Verbrauchsgütern; ¾ Rücknahme, Ausscheidung und Abverkauf, Materialverwertung sowie Materialentsorgung von Versorgungsgütern; ¾ Basismaterialerhaltung, Modifikation und Kampfwertsteigerung bzw. Vergabe von Firmeninstandsetzung; ¾ Operative Aufgaben des militärischen Gesundheits- und Veterinärwesens sowie der Militärpharmazie; ¾ Erfassung, Planung und Koordination von verkehrsträger- und teilstreitkräfteübergreifenden Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene; ¾ Teilstreitkräfteübergreifende Koordinierung der ![144_image_0.png](144_image_0.png) Umweltbelange sowie Umsetzung der Richtlinien des Umweltschutzes; ¾ Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrlingen sowie Fachpersonal. Auf der Ebene der Teilstreitkräfte werden die Aufgaben der Einsatzunterstützung durch die FGG4 und die FGG8 der jeweiligen Teilstreitkraftkommanden bzw. die Stabsabteilungen 4 in den verschiedenen nachgeordneten Kommanden wahrgenommen. ## Kernaufgaben Der Logistik Die logistischen Kernaufgaben leiten sich von dem wehrgesetzlichen Auftrag der Bereitstellung des erforderlichen personellen und materiellen Aufwandes ![144_image_1.png](144_image_1.png) einen ökonomischen Dienstbetrieb im Frieden ebenso wie die Sicherstellung der Einsatzverfahren im Anlassfall zu gewährleisten und wird um die zunehmenden internationalen Aufgabenstellungen erweitert. Logistik beschäftigt sich mit folgenden vier grundlegenden Arbeitsgebieten:105 Materielle Sicherstellung, Sanitätswesen106 , Verkehrs- und Transportwesen sowie territoriale Aufgaben im Rahmen der Logistik.107 Im Allgemeinen werden die Kernaufgaben der Logistik im ÖBH in Analogie zu anderen Streitkräften in Europa zwei Bereichen zugeordnet:108 *Zentrallogistik* (Logistik auf der Ebene des BMLV) und Truppenlogistik (Ebene großer und kleiner Verband). Die *Zentrallogistik* hat für die Zielerreichung Grundsätze und Konzepte zu formulieren sowie Grundla- gen und Mittel für das gesamte ÖBH gemäß den Rahmenbedingungen im Frieden und im Einsatz bereitzustellen. In diesen "die Güter bereitzustellenden Bereich" fallen Aufgaben der logistischen Grundsatzplanung, der Entwicklung, der technischen Abnahme, der Beschaffung von Material etc. sowie die Vorsorge für die Bereitstellung von Dienstleistungen (z.B. durch die Wirtschaft). Die erforderlichen Stellen und Einrichtungen sind der Ebene BMLV (d.h. der militärstrategischen Ebene) zuzuordnen. Die *Truppenlogistik* ermöglicht mit den ihr grundsätzlich von der Zentrallogistik zur Verfügung gestellten logistischen Kräften und beschafften Mitteln die Aufgabenerfüllung bei der Truppe. Den militärischen Führungsgrundsätzen (z.B. "Ökonomie der Kräfte", "das Einfache hat Erfolg") folgend, gilt das Ziel, dass die Abläufe und Verfahren der Truppenlogistik im Frieden und im Einsatz identisch sind.109 Die Leistungsfähigkeit der Truppe, insbesondere deren erfolgreiche Aufgabenerfüllung unter ungünstigen Gelände- und Witterungsbedingungen (auch im Ausland) und ihr Überleben auf dem modernen Gefechtsfeld wird wesentlich von einer ausreichenden und kontinuierlichen logistischen Unterstützung bestimmt. Die Einteilung der Güter erfolgt wie in Abb. 7.27 dargestellt.110 In der Folge werden die von der Zentrallogistik zur ![145_image_0.png](145_image_0.png) Verfügung gestellten Güter von der Truppe genützt, ge- und verbraucht, von der Truppenlogistik einsatzbereit gehalten, nachgeschoben etc., um den militärischen Aufträgen zur richtigen Zeit und am richtigen Ort entsprechen zu können. Das *Verkehrs- und Transportwesen* hat die Aufgabe, die erforderlichen Transportleistungen zu Lande, zu Wasser und in der Luft für den Bedarf des ÖBH im In- und Ausland sowie allenfalls unterstützend für internationale Kräftegruppierungen im Rahmen eines europäischen Sicherheitssystems oder der VN sicherzustellen. Transportaufgaben fallen in den Bereichen der personellen und der materiellen Sicherstellung sowie im Sanitätswesen und bei den territorialen Aufgaben an. Das Verkehrs- und Transportwesen zählt daher zu den Aufgaben der Logistik. Eine Sonderstellung nach dem Kriegsvölkerrecht kommt dem *Sanitätswesen* zu. Es zielt auf die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit der Soldaten und sonstiger Personen ab. Aufgabe des Sanitätsdienstes sind die humanmedizinische Betreuung, die Behandlung von Patienten sowie hygienische Vorsorgen bei der Truppe. Hygienemaßnahmen im Lebensmittelbereich sowie veterinärmedizinische Betreuung und Behandlung von Tieren sind Aufgabe der veterinärdienstlichen Versorgung. Logistik umfasst auch die gesamte logistische Spanne von der Beschaffung der Rohstoffe bis zur Auslieferung der Fertigprodukte an den Abnehmer. Sie inkludiert somit auch alle inner- und zwischenbetrieblichen Transport-, Lager- und Umschlagsvorgänge. Oft werden noch Untergruppen wie Beschaffungslogistik, Produktionslogistik oder Distributionslogistik unterschieden. ## Logistik Und Externe Ressourcen Vor der Festlegung des logistischen Systems für das ÖBH ist die Entscheidung zu treffen, ob eine logistische Aufgabe selbst gelöst wird oder ob sie an externe Dienstleistungsunternehmen ausgelagert werden kann. Diese grundsätzliche Frage nach Eigenfertigung oder Fremdbezug ist Angelegenheit der logistischen Planung und von strategischer Bedeutung für jeden Teilbereich der Logistik. Zum einen wird sich im Friedensbetrieb aufgrund der Notwendigkeit zur Kosteneinsparung der Trend zum Auslagern von Leistungen in den nächsten Jahren noch verstärken, zum anderen wird dies im Verteidigungsfall (wegen der knapperen militärischen Ressourcen) zu einer stärkeren Abstützung auf Güter aus dem zivilen Bereich führen. In jedem Fall müssen logistische Leistungen zuverlässig, flexibel und v.a. im Friedensbetrieb effizient (wirtschaftlich) sein. Kosteneffektivität ist gegeben, wenn aus mehreren Methoden diejenige gewählt wird, die die geringsten Gesamtkosten für eine logistische Leistung verursacht. Die Anwendung der Kostenrechnung kann die Entscheidung liefern, ob logistische Leistungen selbst erbracht oder extern vergeben werden. Die Nutzung ziviler Leistungen findet dort ihre Grenze, wo militärische Fähigkeiten erforderlich sind und die rechtlichen Bestimmungen die Durchsetzung einer vereinbarten Leistung nicht gewährleisten. In Zeiten äußerst knapper Verteidi-gungshaushalte müssen betriebswirtschaftliche Instrumente und Methoden (z.B. Kosten-/Leistungsrechnung) genutzt werden, um die geeignetsten Leistungserbringer (sowohl intern als auch extern) zu ermitteln. ## Logistisches System Das *logistische System* muss primär den Erfordernissen des ÖBH bei der Erfüllung seiner Einsatzaufgaben entsprechen. In einem sich ändernden Einsatzspektrum unterliegen die Teilbereiche des logistischen Systems ständig einer kritischen Prüfung, die zu Änderungen und Anpassungen führen. Da logistische Aufgaben grundsätzlich von der obersten bis zur untersten Führungsebene anfallen, aber aufgrund der eigenen Ressourcen Aufgabenträger nicht auf allen Ebenen vorhanden sind, müssen entsprechende Führungsmaßnahmen und Vorbereitungen für eine ausreichende und kontinuierliche logistische Sicherstellung im Friedensbetrieb und in den Einsatzverfahren getroffen werden. Gemäß Wehrgesetz haben die ständig erforderlichen Organisationseinrichtungen (Friedensorganisation) den Bedürfnissen des für die Einsatzaufgaben notwendigen Organisationsrahmens (Einsatzorganisation) zu dienen. Das logistische System ist daher nach dieser gesetzlichen Vorgabe auszurichten und sowohl auf Ebene der Zentrallogistik als auch auf Ebene der Truppenlogistik entsprechend dieser grundsätzlichen Forderung zu gestalten (eine Unterscheidung z.B. in Friedens- und Einsatzversorgung entfällt). Zum logistischen System gehören logistische Verfahren, logistische Kräfte und Mittel sowie die logistische Organisation. Die Leistungsfähigkeit des logistischen Systems ist u.a. abhängig von der Leistungsfähigkeit seiner Einrichtungen, der Einsatzbereitschaft der Versorgungsdienste, der Qualität und Quantität der Ausstattung, der Nutzung ziviler Ressourcen sowie vom Führungssystem und Informationswesen. Die militärische Führung hat bei Planungen auf militärstrategischer, operativer und taktischer Ebene die Logistik frühzeitig einzubinden. Der Beitrag der Logistik im Führungsverfahren besteht allgemein in der Lagefeststellung und -beurteilung, Planung, Befehlsgebung und Kontrolle. Ein logistisches Informationssystem (LOGIS - vgl. Kapitel 7.3.5.4) ist Teil eines Führungsinformationssystems und Voraussetzung für die Planung und Steuerung der logistischen Teilbereiche. Logistik-Controlling stellt eine unternehmerische Führungskonzeption dar, in deren Mittelpunkt die räumliche und zeitliche Strukturierung von Güterbewegungen steht. Durch diese Strukturierung werden betriebliche Prozesse gesteuert und die Kosten der betrieblichen Leistungserstellung beeinflusst. Entscheidend ist die sachgerechte Steuerung der Teilprozesse im Hinblick auf das Unternehmensziel. Als *einsatzwichtige Güter* sind Sachgüter und Dienstleistungen zu verstehen, die laufend ge- oder verbraucht (und daher ergänzt) werden oder in einer bestimmten (Mindest-)Menge zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft und der Kampfführung für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehen müssen. Einsatzwichtig sind jene Güter, die der jeweilige Verband, die Einheit oder allenfalls die Teileinheit zwingend für die Erfüllung der Normaufgabe benötigt. Beim Entstehen von Engpässen hat die militärische Führung zu entscheiden, wer mit Priorität zu unterstützen ist. Grundsätzlich gilt das "Zuführprinzip", d.h. Personalersatz, Verbrauchsgüter etc. ![147_image_0.png](147_image_0.png) werden zum Bedarfsträger gebracht ("Bringversorgung"). ## Rahmenbedingungen Für Die Logistik Des Öbh Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen Nach der Änderung der sicherheitspolitischen Ausgangslage in Europa bleibt als gesamtstaatliche Zielsetzung der Schutz des Staatsvolkes, des Staatsgebietes sowie der Schutz der Grundwerte vor verschiedenen Bedrohungsformen bestehen. Internationale Vertrauensbildung und Verifikation, humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe sowie die Friedenserhaltung und Friedenssicherung im Rahmen internationaler Organisationen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Der logistische Prozess ist auf die Änderungen der Anforderungen abzustimmen. Für Verfahren und Ausgestaltung der Struktur der Logistik gelten insbesondere die Grundsätze Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Das bedeutet, dass bei Festlegung bzw. Änderungen von Verfahren und Strukturen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorzunehmen sind. ## Rechtliche Rahmenbedingungen Die österreichische Bundesverfassung beschreibt das ÖBH als Organkomplex der Verwaltung. Das bedeutet, dass es ein Teil der allgemeinen staatlichen Verwaltung ist und daher alle damit zusammenhängenden Normen auch im Bereich der Streitkräfte im Frieden (z.B. Umweltschutz, Verkehrsrecht) und im Einsatz (z.B. Militärbefugnisgesetz) anzuwenden sind. Das ÖBH muss daher grundsätzlich mit jenem rechtlichen Instrumentarium das Auslangen finden, das auch für alle anderen Bereiche der österreichischen Verwaltung gilt. Betrieb, Ausbau oder Rückbau ortsfester logistischer Einrichtungen etc. haben die Bestimmungen der Raumordnung, der Bauordnung, des Umweltrechts, des Arbeitnehmerschutzes etc. zu beachten. Bei internationalen Einsätzen gilt, dass die Logistik die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen können muss. Multinationale Logistik setzt unabhängig von ihrer Rollenzuordnung in den einzelnen logistischen Teilbereichen internationaler Vereinbarungen auch die Kenntnis der nationalen Rechtsvorschriften im Einsatzland voraus. Eine funktionierende Logistik im Einsatzland erfordert insbesondere periodische Absprachen zwischen den Teilnehmerstaaten betreffend Koordinierung logistischer Leistungen. Die Kostenermittlung für logistische Leistungen erfolgt auf Basis festgelegter Kostensätze und ist Voraussetzung für die "Verrechnung" logistischer Leistungen, die in bi- oder multilateralen Verträgen vereinbart werden. ## Finanzielle Rahmenbedingungen Im jährlich zu erstellenden und vom Nationalrat zu genehmigenden Bundesfinanzgesetz sind auch Haushaltsmittel für das BMLV ausgewiesen. Die Gesamtausgaben in militärischen Angelegenheiten (Bundesministerium für Landesverteidigung sowie Heer und Heeresverwaltung) teilen sich insbesondere in Personalausgaben, gesetzliche Verpflichtungen, Anlagen und Liegenschaftskäufe, Förderungen111 , Aufwendungen und Soldatenheime. Zu den Aufwendungen zählen insbesondere Beschaffung112 , Betriebsaufwendungen, Ausbildung und Infrastruktur. Aus der Analyse der Budgetentwicklung ergibt sich, dass sowohl Betriebs- als auch Personalausgaben vom jeweils bereitgestellten Budget weitgehend "unabhängig" sind.113 Der Investitionsrahmen von Gütern richtet sich daher nach den dafür verbleibenden Budgetmitteln. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Beschaffung im Rahmen des zehnjährigen Betriebsund Investitionsprogrammes, welches die Beschaffung der notwendigen Ausrüstung nach Art, Menge und Priorität regelt, erfolgt. Unter *Betriebsaufwendungen* werden jene Ausgabenbeträge verstanden, die Verpflegung, Bekleidung und Ausbildung sowie die Materialerhaltung sicherstellen. Die im Rahmen der Ausbildung aufgewendeten Mittel ermöglichen die Aufrechterhaltung des Ausbildungsbetriebes wie Erhaltung von Gerät und Anlagen und Zurverfügungstellung der Munition für die Schießprogramme. Die Ausgaben für Materialerhaltung dienen u.a. der Beschaffung erforderlicher Ersatzteile, Geräte und Werkzeuge sowie der Vergabe von Aufträgen an zivile Fachbetriebe. Dazu zählen auch Ausgaben für die Datenverarbeitung. Generell unterliegt die Entstehung des Landesverteidigungsbudgets im BMLV den Arbeitsschritten Planung, Bedarfsanmeldung der Budgetmittel durch die Sektionen des BMLV aufgrund der Planungsgrundlagen, Zuordnung des angemeldeten Bedarfs nach den finanzgesetzlichen Budgetansätzen (Bedarf BMLV - Vorgabe BMF - Beamtenverhandlungen BMLV/BMF - Grundlage für Verhandlungen der Bundesminister), Beschluss des Ressortbudgets als Teil des Bundesfinanzgesetzes und Ressortbudget. Im internationalen Vergleich ist das Budget für die österreichische Landesverteidigung sehr niedrig bemessen und lässt daher keine großen Investitionsfreiräume offen. Im Sinne der finanzanalytischen Betrachtungen ist daher für den Logistikbereich mit einem äußerst knappen Dispositionsrahmen zu rechnen. Das Schwergewicht der zu ergreifenden Maßnahmen muss daher in der ständigen Optimierung der Betriebsabläufe, insbesondere in der Verminderung der Lagerungs- und Betriebskosten (=Betriebsaufwand), liegen. ## Militärische Rahmenbedingungen Die Militärstrategie gibt die Ziele und Mittel im Frieden und für den Einsatz vor. Die dafür erforderlichen personellen und materiellen Vorbereitungen bestimmen wesentlich die Glaubwürdigkeit der Strategie. Im militärstrategischen Bereich gilt das Interesse der Logistik den der Zielsetzung entsprechenden und verfügbaren Personalständen114 , Sachgütern und Dienstleistungen, Reserven, Informations- und Kommunikationsmitteln, Verkehrsrelationen und Standorten. Die logistische Planung muss daher die Koordinierung und Lenkung funktioneller, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Aspekte für die Aufstellung und den Unterhalt von Streitkräften einbeziehen. Auf der obersten Führungsebene bestimmen letztlich die finanziellen und wirtschaftlichen Faktoren des Staates die Grenzen der Strategie. Damit ist die politische Abhängigkeit nachvollziehbar. Ziel der logistischen Sicherstellung (Ausstattung, Ausrüstung, Bevorratung etc.) ist es, für einen festgelegten Zeitraum nicht unmittelbar von der Versorgung und Leistungsfähigkeit Dritter abhängig zu sein. Wenn die eigenen Ressourcen erschöpft sind, sorgt die Logistik für die Aufbringung und Beschaffung von Gütern (im Sinne von Sachgütern und Dienstleistungen) aus der Wirtschaft und allenfalls aus öffentlichen Diensten sowie für die Übernahme von Gütern aus dem Ausland. Im Falle eines unbedingt notwendigen militärischen Bedarfes, der auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gedeckt werden kann, dürfen zur Erfüllung von Einsatzaufgaben (militärische Landesverteidigung) des Bundesheeres als Leistung nach den Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes in Anspruch genommen werden: ¾ die Überlassung fremder Sachen samt Zubehör und Ersatzteilen (Leistungsgegenstände) und ¾ die Erbringung von Werkleistungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebes von Unternehmen. Die Anforderung von Leistungen bei den leistungspflichtigen Personen obliegt dem Militärkommando als Anforderungsbehörde. Während eines Einsatzes kann die Inanspruchnahme von Leistungsgegenständen nach den Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes auch unmittelbar durch die militärischen Organe erfolgen. Die Logistik ist somit Bindeglied zwischen der Wirtschaft, den öffentlichen Stellen etc. und den zum Einsatz kommenden Truppen. Dies gilt sowohl für Aspekte der Abhaltestrategie als auch für die neuen sicherheitspolitischen Vorgaben, die sich aus der EUMitgliedschaft ergeben. Insbesondere ist die GASP mit der Zielsetzung einer gemeinsamen europäischen Sicherheitsarchitektur anzuführen. Bereits bemerkbare Konsequenzen für die weiterführenden Planungen hat die angestrebte Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit der Streitkräfte im Rahmen der PfP. Da für einen überschaubaren Zeitraum beide strategischen Zielsetzungen nebeneinander bestehen dürften, gilt hier, dass sowohl logistische Vorbereitungen für den Fall einer alleinigen Bewältigung eines Krisen- oder Verteidigungsfalles als auch für den Fall einer militärischen Konfliktbewältigung in einem internationalen Sicherheitssystem zu treffen sind. Für beide Fälle ist eine angemessene Reaktionsfähigkeit in militärstrategischer Hinsicht erforderlich, die an das jeweilige Szenario angepasste logistische Vorbereitungen betreffend Kräfte, Mittel und Information notwendig macht. Je nach zur Verfügung stehender Vorbereitungszeit werden damit die operative Handlungsfähigkeit in den Einsatzverfahren und maßgeblich die Durchhaltefähigkeit115 des gesamten ÖBH vorbestimmt. ## Personelle Besetzung Im Logistikbereich116 In der Friedensorganisation des Bundesheeres sind rund 15.000 Arbeitsplätze für Logistikpersonal vorgesehen. Dieser organisatorische Rahmen reicht für die Bewältigung der nationalen und internationalen Aufgaben, mit Ausnahme des Sanitätsdienstes, aus. Die Organisation des Sanitätsdienstes stammt noch aus der Zeit der Raumverteidigung. Die Sanitätsversorgung im Frieden wurde zu einem erheblichen Teil auf Heeresvertragsärzten aufgebaut und es wurde in der Friedensorganisation nur wenig für die Einsätze heranziehbares Sanitätspersonal vorgehalten. Etwa 77 % der Arbeitsplätze für Logistikpersonal sind besetzt, wobei im Bereich des Feldzeugdienstes, des Wirtschaftsdienstes und der territorialen Logistik Besetzungsgrade um die 80 % erreicht werden. Dem steht ein Besetzungsgrad von rund 70 % bei Instandsetzungsfachpersonal, Sanitätspersonal, Transportfachpersonal und Kraftfahrpersonal gegenüber. Die niedrigeren Besetzungsgrade sind somit in jenen Bereichen gegeben, wo eine lange Fachausbildung erforderlich ist, bei der die Absolventen eine im zivilen Bereich anerkannte Qualifikation erwerben. ## 7.3.4 Personelle Einsatzvorbereitung 7.3.4.1 Ausbildung Ausbildungsvision Die *Ausbildungsvision* zeichnet, abgestimmt auf das militärstrategische Konzept, ein Bild von der Ausbildung im nächsten Jahrzehnt und darüber hinaus.117 Sie fließt als Beilage zum militärstrategischen Konzept ein und bildet neben diesem die Grundlage für die Erstellung der Ausbildungsphilosophie. Der Aufbau der Ausbildungsvision an sich ist zweigeteilt und umfasst die kurz gefasste Ausbildungsvision und den dazugehörenden Motivenbericht. Der Motivenbericht zur Ausbildungsvision beleuchtet jene Vorgaben, Einflussfaktoren, Tendenzen und Überlegungen zur Streitkräfteentwicklung, die für die Ausbildung der Zukunft bestimmend sind. Die daraus abgeleiteten Folgerungen bilden die Grundlage für die Zielsetzungen der Ausbildungsvision. Inhalte: Das Führungsgrundgebiet Ausbildung will auf zukünftige Einsatzerfordernisse ausgerichtete, bestens ausgebildete, hochmotivierte und aktionsfähige Streitkräfte heranbilden, die sowohl im multinationalen Verbund als auch national eingesetzt werden können und auch zur Zusammenarbeit mit nicht militärischen Einsatzorganisationen befähigt sind. Die Ausbildung soll den modernen Grundsätzen der Erwachsenenbildung entsprechen, im zivilen Bildungssystem als hochwertig anerkannt sein und Perspektiven für die gesamte Lebensarbeitszeit ermöglichen. Durch ökonomische Ausbildungsabläufe und -strukturen, Innovation und Qualitätssteigerung, effizienten Einsatz der verfügbaren Ressourcen und eine hinsichtlich Einsatzorientierung und Interoperabilität optimierte Ausbildung und Ausbildungsunterstützung sollen Soldaten und Zivilbedienstete sowohl im Einsatz als auch im täglichen Dienstbetrieb zu einer höchst effektiven Aufgabenerfüllung befähigt werden. Hohe Flexibilität, körperliche Fitness, Korpsgeist, Wertebewusstsein, Professionalität in allen Ebenen und Funktionen sowie eine hohe Verlässlichkeit in der Auftragserfüllung sollen das Erscheinungsbild unserer Soldaten im In- und Ausland prägen und zu einem positiven Image des Österreichischen Bundesheeres wesentlich beitragen. Soldaten und Zivilbedienstete des Ressorts sollen einen positiven Beitrag zur Positionierung des Österreichischen Bundesheeres in der Gesellschaft leisten. Der Berufskader soll zur Führung multinationaler Streitkräfte bis zur Ebene des großen Verbandes, zur Mitwirkung im multinationalen Verbund im vollen zukünftigen Einsatzspektrum unter Einbeziehung und Nutzung technologischer Entwicklungen sowie zur Zusammenarbeit mit nationalen Einsatzorganisationen befähigt werden. Der Milizkader soll an die Befähigung des Berufskaders herangeführt werden. Die Weiterentwicklung des Know-how in den Waffengattungen soll durch eine zukunftsorientierte Grundlagenarbeit innerhalb der Schulstruktur sichergestellt werden. Durch internationale Zusammenarbeit in der Ausbildung und Ausbildungsunterstützung sollen Synergieeffekte erzielt werden. ## Ausbildungsphilosophie Die *Ausbildungsphilosophie* ist das Grundsatzdokument für die konzeptionelle Planung der Ausbildung im ÖBH. Sie basiert vor allem118 auf der Ausbildungsvision und dem militärstrategischen Konzept und umfasst auf Basis ausbildungsrelevanter Ableitungen begründete Überlegungen zum Ausbildungssystem des Bundesheeres und gibt Leitlinien für die Ausbildung und Ausbildungsunterstützung vor.119 Die Ausbildungsphilosophie wird durch einen Motivenbericht ergänzt. Die Leitlinien für die Ausbildung und Ausbildungsunterstützung sind als SOLL-Vorgaben definiert, um Handlungsfreiheit hinsichtlich der Realisierung zu ermöglichen und bilden in der Folge die Grundlage für die Konzepte im Ausbildungsbereich.120 Die Ausbildungsphilosophie ist eine lebende Materie. Das drückt sich in Überarbeitungen aus, die entweder anlassbezogen erfolgen oder in periodischen Abständen durchgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Ausbildung und Ausbildungsunterstützung stets auf aktuellen Ausbildungsgrundlagen basiert. Periodische Überprüfungen der Ausbildungsphilosophie bezwecken vor allem eine Prüfung der Validität der Inhalte, auch im Konnex mit der Ausbildungsvision, und bewirken im Bedarfsfall entsprechende Anpassungen, deren Auswirkungen auf die Konzepte im Ausbildungsbereich zu prüfen und einzuarbeiten sind. Ausbildungs- bzw. Ausbildungsunterstützungskonzepte schreiben die Vorstellungen der verschiedenen Ausbildungsbereiche im Bundesheer fest. Auf dem Fundament der Ausbildungsphilosophie und ihrer Leitlinien werden in diesen Konzepten Ziele für die Ausbildung und Ausbildungsunterstützung festgelegt, die so präzise erfolgen müssen, dass eine Ausbildungsbedarfsprognose erstellt werden kann. Die Konzepte im Ausbildungsbereich bilden die Grundlage für die weitere Planung und Durchführung bzw. Umsetzung der Ausbildung und Ausbildungsunterstützung sowie deren Sicherstellung. Inhalte: ## Ausbildungszweck Die Ausbildung vermittelt den Soldaten alle Kompetenzen für das Herstellen der Einsatzbereitschaft von Truppen und Stäben des Bundesheeres. Die Ausbildung vermittelt den Zivilbediensteten des Ressorts jene Kompetenzen, die eine effiziente Mitarbeit in den vorgesehenen Einrichtungen des Bundesheeres ermöglichen und somit das Herstellen der Einsatzbereitschaft von Truppen und Stäben des Bundesheeres unterstützen. Leitlinien für die Ausbildung und Ausbildungsunterstützung Leitbild der Ausbildung ¾ Die Ausbildung im Bundesheer ist einsatznah, zukunftsorientiert, fordert und fördert Flexibilität. ¾ Die Berücksichtigung von Lehren, die aus Einsätzen gezogen werden, bildet eine wesentliche Grundlage für den Erfolg unserer Soldaten im Einsatz. ¾ Die Ausbildung soll ebenenbezogen einer Teilstreitkräfte übergreifenden Befähigung Rechnung tragen. ¾ Im Mittelpunkt der Ausbildung steht sowohl der mitdenkende Soldat, der im Sinne des Auftrages und des Kommandanten handelt, als Kommandant oder Fachvorgesetzter seine Untergebenen/ Mitarbeiter führt, anleitet und ein Vorbild sein kann, als auch der selbständige, im Sinne seines Auftrages mitdenkende und handelnde Zivilbedienstete. ¾ Ausbildung ist erwachsenengerecht und leistungsfordernd, unter Anwendung effizienter und moderner Ausbildungsmethoden und -mittel, mit Herz, Hirn, Konsequenz und Humor durchzuführen. Sie soll die Bildung von Kameradschaft, Gefolgschaft und Vertrauen für die Gemeinschaft fördern. ¾ Soldaten, speziell Berufssoldaten, sollen das "Unternehmen Bundesheer" positiv repräsentieren können. ¾ Soldaten sollen von der Sinnhaftigkeit ihrer Ausbildung überzeugt werden. ¾ Soldaten sollen hinsichtlich ihrer Werthaltungen und Einstellungen in der Lage sein, situativ angepasstes Verhalten, bezogen auch auf die Wahl der Mittel und Methoden, unter Berücksichtigung ethischer Normen (im Sinne des Humanitären Völkerrechtes) in Einsätzen anzuwenden. ¾ Aus-, Fort- und Weiterbildung bilden ein grundsätzliches Prinzip zur Förderung aller Angehörigen des ÖBH. ¾ Das Herstellen der Einsatzbereitschaft des Soldaten soll ein effizientes Verhältnis zwischen dem Aufwand für Ausbildung und Nutzung in der Funktion aufweisen.Bezogen auf den Grundsatz "Ausbildung vor Verwendung" soll eine sinnvolle Nutzungsdauer in der entsprechenden Verwendung sicher gestellt sein, um nicht in zu raschen Abständen neue Ausbildungserfordernisse zu präjudizieren. ¾ Die breite Palette des Anforderungsprofiles an Kadersoldaten(Kämpfer, Führer, Ausbilder/Lehrer, Erzieher, Experte, Organisator, Verwalter, Schützer und Helfer, Betreuer, Mediator) sollen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung einsatzorientiert vermittelt und vom Kader konsequent vorgelebt werden. Sie sollen der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Zivilbediensteten in angepasster Form ebenfalls zugrunde gelegt werden. ¾ Effiziente und effektive Aufgabenerfüllung sollen in der Ausbildung vermittelt und gefördert werden, um die nachfolgende Anwendung in der Funktion zu gewährleisten. ¾ Stellvertreter sollen dieselbe Ausbildung wie die Kommandanten erhalten. ## Generelle Aspekte Der Ausbildung Zusammenhang Ausbildung, Bildung und Erziehung ¾ Militärische Ausbildung vermittelt grundsätzlich vor Einnahme einer bestimmten Funktion jene Qualifikationen, die zur Ausübung des Soldatenberufes und zur Wahrnehmung einzelner funktionsspezifischer Tätigkeiten notwendig sind. Eine Festigung erfolgt unter anderem durch die Fort- und Weiterbildung. Ausbildung umfasst demnach nicht nur Schulungsmaßnahmen für den Berufsvollzug im engeren Sinn, sondern auch die Vermittlung von Werten, somit auch Aspekte der Erziehung und Bildung. Diese sollen in der Planung und Durchführung von Ausbildung Berücksichtigung finden. Alle in diesem Zusammenhang getroffenen Aussagen gelten grundsätzlich und sinngemäß auch für die (Aus)Bildung von Zivilbediensteten, sofern sie sich nicht ausschließlich auf die Qualifikation von Soldaten beziehen. Erwachsenengerechte Ausbildung bzw. Ausbildungsmethoden ¾ Die Ausbildungsmethoden haben Einsatzerfordernissen Rechnung zu tragen. ¾ Die Ausbildung soll durch einen ausgewogenen zielgruppen-, teilnehmer- und themenadäquaten Methoden- und Mitteleinsatz unter Einschluss moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützt und optimiert werden. ¾ Das Ausbildungspersonal, speziell das Lehrpersonal an Akademien und Schulen, soll in pädagogischer Hinsicht in der Anwendung moderner Mittel verstärkt in Richtung Coaching, Beratung und Unterstützung für Lernende geschult werden. Der Befähigung zur Bewertung der Begabung, Neigung und Kapazitäten von Lernenden und zur individuellen Betreuung soll hierbei besonderes Augenmerk zukommen. ¾ Prüfungsverfahren sollen zielorientiert sein und dem jeweiligen Zweck Rechnung tragen. ¾ Planungen und Entwicklungen von Lehrplänen haben sich am Prinzip des "Offenen Curriculums" zu orientieren. Zielfestlegungen sollen dabei so detailliert wie notwendig, aber so allgemein wie möglich gehalten werden, um die Flexibilität des Lehr- und Lernbetriebes und die Freiheit der Lehre auch im Sinne der Teilnehmerorientierung sicherstellen zu können. Lebenslanges Lernen ¾ In einem sich ständig weiter entwickelnden Umfeld (Gesellschaft und Streitkräfte) bildet lebenslanges Lernen die Grundlage für die Aufgabenerfüllung in der Funktion und somit für die verpflichtende Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Angehörigen des Bundesheeres. ¾ Die Bereitschaft und Fähigkeit des Kadersol-daten, neben organisierten Lehrveranstaltungen einen eigenverantwortlichen Umgang mit Information und Wissen unter Nutzung neuer Medien zu praktizieren, einzuüben und kontinuierlich zu verbessern, stellt eine wesentliche Kompetenz angesichts aktueller und künftiger Anforderungen an ein lebensbegleitendes Lernen in einer Wissensgesellschaft dar. Bestenförderung - durchlässiges Ausbildungssystem ¾ Durch Bestenförderung ("Durchlässigkeit des Ausbildungssystems") sollen die Geeignetsten in entsprechende Funktionen aufsteigen können. Die Möglichkeiten hierzu sollen entsprechend transparent gemacht und die Realisierung konsequent sichergestellt werden. Auswahl zu Lehrgängen ¾ Die Auswahl zu Lehrgängen soll die Grundlage für eine effiziente und effektive Ausbildung darstellen. Vorhandene Qualifikationen sollen daher verstärkt berücksichtigt werden. Die Zulassung der Kadersoldaten zu Lehrgängen soll unter Berücksichtigung einer Kommandantenbeurteilung durch eine Kurzzeitbewertung erfolgen. Darüber hinaus sollte während eines Lehrganges grundsätzlich eine Langzeitbewertung erfolgen, deren Ergebnis dem jeweiligen Kommandanten zur Verfügung gestellt werden soll. Diese soll den Kommandanten zur Unterstützung bei deren weiterer Beurteilung dienen. ¾ Die Auswahl der Zivilbediensteten des Ressorts soll sich am Auswahlverfahren der Soldaten orientieren. Behebung von Ausbildungsmängeln, verursacht durch Einsätze mit eingeschränktem Aufgabenspektrum ¾ Kadersoldaten sollen, insbesondere nach einem länger dauernden Einsatz mit eingeschränktem Aufgabenspektrum, nach standardisierter Feststellung des Ausbildungsstandes im Zeitraum bis zur nächsten Einsatzverwendung durch geeignete Ausbildungsmaßnahmen wieder zur Aufgabenerfüllung im vollen Einsatzspektrum befähigt werden. Interoperabilität ¾ Ausbildung soll die Führung von bzw. Mitwirkung bei Einsätzen im multinationalen Verbund sicherstellen, wobei einer bedarfsorientierten Fremdsprachenausbildung hohe Bedeutung zukommt. ¾ Zunehmende internationale Harmonisierung und Vernetzung der Ausbildung und Ausbildungsunterstützung soll verringerten finanziellen Ressourcen Rechnung tragen. ¾ Zivilbedienstete des Ressorts sollen bedarfsbezogen entsprechend ihrer Verwendung der erforderlichen Fremdsprachenausbildung zugeführt werden. Qualitätssicherung einschließlich Ausbildungscontrolling ¾ Das Ausbildungsangebot des Bundesheeres als gesamtes sowie die Lehrgänge, Kurse und Seminare im Speziellen, sollen einer regelmäßigen Evaluierung zugeführt werden. Die Ausrichtung auf zukünftige Erfordernisse muss hierbei im Mittelpunkt stehen. ¾ Vorhandene Instrumente der Qualitätssicherung sind im Ausbildungsbereich konsequent zu nutzen und sollen weiter entwickelt werden. ¾ Ausbildungscontrolling soll unter wesentlicher Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte vor allem der Qualitätssteigerung in der Ausbildung dienen. Absolvierung von Ausbildung außerhalb des Bundesheeres einschließlich der Anrechnung ¾ Vorkenntnisse sollen bedarfsorientiert angerechnet werden, wodurch sich auch Verkürzungen in der Aus- und Weiterbildung für Funktionen/Verwendungen ergeben können. ¾ Die Teilnahme an Ausbildungsvorhaben bei anderen Streitkräften sowie an zivilen in- und ausländischen Bildungsstätten soll sich primär an der Erfüllung des qualitativen Ausbildungsbedarfes orientieren und bei Eignung zur entsprechenden Anerkennung führen. Die Ergänzung durch nationale Inhalte bleibt davon unbenommen. Sekundär soll die Ausbildung außerhalb der Organisation der Erweiterung des Bildungshorizontes dienen. Anerkennung von Ausbildung ¾ Vorqualifikationen (z.B. Meisterprüfung) sollen bedarfsorientiert genützt und anerkannt werden. ¾ Die im Zuge der Ausbildung beim Bundesheer zu erreichenden Qualifikationen sollen verstärkt jenen Erfordernissen angepasst werden, die zu einer vergleichbaren zivilen Anrechnung führen. ¾ Die Ausbildung des Berufskaders soll im zivilen Bildungssystem verankert werden. ¾ Die gegenseitige Anerkennung von Ausbildung zwischen der zivilen Berufswelt und dem Bundesheer soll forciert werden, um Soldaten nach zeitlich befristeter Verwendung im Bundesheer einen erfolgversprechenden Ausstieg in das Zivilleben zu ermöglichen. Anforderungen an die Ausbildungsorganisation Allgemeine Anforderungen ¾ Die Aus- und Weiterbildung der Offiziere, Unteroffiziere und Zivilbediensteten des Ressorts soll grundsätzlich in zentraler Form an Akademien und Schulen (Ak/S) erfolgen. Die Fortbildung obliegt der jeweiligen Truppe/Dienststelle, kann aber auch an Ak/S erfolgen. ¾ Die Aus- und Weiterbildung der Mannschaften soll grundsätzlich durch die Truppe erfolgen. ¾ Die Führungsausbildung für Kommandanten soll allgemeine und waffengattungs- bzw. funktionsspezifische Bereiche abdecken. ¾ Die Ausbildung des Kaders und der Zivilbediensteten des Ressorts soll sich an den Bestimmungen des Dienstrechtes orientieren. ¾ Die Aus- und Weiterbildung des Kaders soll auch eine grundsätzliche Ausbildung für auslandsorientierte/internationale Aufgaben beinhalten. ¾ Bereiche, die sich mit dem soldatischen Selbstverständnis beschäftigen, sollen durch humanund sozialwissenschaftliche Bildung vermittelt werden. ¾ Inhalte des Leitbildes für den Kader und für Zivilbedienstete sollen einen integralen Bestandteil der jeweiligen Grundausbildung bilden. Wertebewusstsein, Toleranz, Verantwortungsgefühl und Führungsverhalten sollen vermittelt und im täglichen Dienstbetrieb eingefordert werden. Hiezu sollen ebenenbezogene Bausteine fachlicher und persönlichkeitsbildender Inhalte sowie der Selbstorganisation vermittelt werden. ¾ Im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sollen die Kommandanten zur Erfüllung einer qualitativen Dienstaufsicht befähigt werden. Ausbildungsgänge, Lehrgänge, Kurse ![153_image_0.png](153_image_0.png) ¾ Ausbildungsgänge sollen auch Bildungskomponenten berücksichtigen. ¾ Lehrgänge/Kurse müssen einen curricularen Aufbau aufweisen. Sie orientieren sich inhaltlich am jeweiligen Berufsfeld bzw. der jeweiligen Funktion und sollen aus organisatorischen und didaktischen Gründen zunehmend modulartig aufgebaut sein. Kadersoldaten allgemein ¾ Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Kadersoldaten soll die erforderlichen ebenenbezogenen Anteile zur Erreichung und Steigerung der kognitiven, psychomotorischen, affektiven und sozialen Kompetenz als Kommandant oder Stabs-/ Fachoffizier bzw. -unteroffizier enthalten. ¾ Das Erreichen und Erhalten einer entsprechenden physischen und psychischen Leistungsfähigkeit bildet einen integralen Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Kadersoldaten. Kommandantenverantwortung ¾ Den Kommandanten obliegt die ungeteilte Verantwortung für das Erreichen und Erhalten der Einsatzbereitschaft. ¾ Dienstaufsicht in der Ausbildung bildet einen wesentlichen Teil der Kommandantenverantwortung aller Ebenen, wobei der Prüfung, Bewertung und Verbesserung der Qualität der Ausbildung besondere Bedeutung zukommt. Individuelle Ausbildung Mannschaften ¾ Die Ausbildung von Mannschaften hat das Herstellen der Feldverwendungsfähigkeit zum Ziel. ¾ Die Vorbereitung auf Auslandseinsätze hat abgesehen von einer Erstinformation außerhalb des Grundwehrdienstes zu erfolgen. ¾ Länger dienende Mannschaftssoldaten sollen erlernte Grundfunktionen durch entsprechende praktische Verwendung festigen, darüber hinaus sollen Qualifikationen erhöht werden. ## Berufskader Unteroffiziere ¾ Unteroffiziere wachsen über die Mannschaft auf. ¾ UO-Anwärter sollen vor Beginn der Unteroffiziersausbildung in der Grund- bzw. in einer Zweitfunktion Praxis erwerben. ¾ Die geeignetsten Unteroffiziere sollen mit entsprechender Zusatzprüfung die Berufsoffizierslaufbahn einschlagen oder bedarfsbezogen durch die Berufsreifeprüfung eine höhere Qualifikation erreichen können. Offiziere ¾ Die Ausbildung der Offiziersanwärter erfolgt grundsätzlich über die EF-Ausbildung. ¾ Zukünftige Berufsoffiziere sollen im Zuge der Ausbildung zum Offizier die Basis für den Berufsvollzug in einer Lebenslaufbahn erhalten. Die Ausbildung soll wissenschaftlich fundiert und im zivilen Bildungssystem anerkannt sein. ¾ Die geeignetsten Truppenoffiziere sollen bedarfsbezogen durch akademisches Studium in spezifische Spitzenfunktionen innerhalb des Offizierskorps aufsteigen können, wobei den Berufsoffizieren Priorität gegenüber Quereinsteigern zukommen soll. Milizkader ¾ Die Ausbildung des Milizkaders soll sich an der Einsatzausbildung des Berufskaders orientieren. Zivilbedienstete des Ressorts ¾ Die Ausbildung der Zivilbediensteten des Ressorts soll allgemeine und funktionsspezifische Anteile abdecken. Truppenausbildung ¾ Durch die Truppenausbildung soll die Führungsfähigkeit des Kaders im Gefecht erreicht und gefördert werden. Sie soll sicherstellen, dass durch einsatznahes Üben praktische Erfahrungen gewonnen werden und damit die Kampfgemeinschaft gestärkt wird. Hiezu ist eine Mischung verschiedener Übungsformen bzw. -arten erforderlich, die durch Simulation unterstützt werden soll. ¾ Einsatzraumspezifische Ausbildung für friedenserhaltende Operationen sowie für internationale humanitäre und Katastrophenhilfe soll unmittelbar vor der Entsendung vermittelt werden. Im Einsatzraum soll eine entsprechende Fortbildung unter Verantwortung des Kommandanten durchgeführt werden. Akademien/Waffengattungsschulen ¾ Ak/S sind die Hauptträger der qualifizierten Ausund Weiterbildung der Offiziere und Unteroffiziere einschließlich der Zivilbediensteten des Ressorts. ¾ Ak/S sollen zur Verbesserung der Interoperabilität mit adäquaten Ausbildungsstätten anderer Streitkräfte zusammenarbeiten. ¾ Forschungen und Entwicklungen an den Akademien sind im Bereich des Ausbildungswesens ständig mit den verantwortlichen Stellen im BMLV abzustimmen. Die Schaffung von Synergieeffekten durch vermehrte Vernetzung auch mit zivilen Bildungs- und Forschungseinrichtungen soll grundsätzlich angestrebt werden. ¾ Die Grundlagenarbeit an den Schulen soll im engen Zusammenwirken mit dem Lehrbereich die Weiterentwicklung in der Waffengattung sicherstellen. ¾ An den Ak/S soll in der Lehre Kader eingesetzt werden, das einschlägige fachliche Qualifikationen und Vorverwendungen sowie bedarfsbezogene Fremdsprachenkenntnisse und angemessene pädagogische Qualifikationen aufweist. ¾ Die Organisation der Ak/S soll regelmäßig evaluiert werden. ¾ Zum Zwecke des Erfahrungsaustausches soll eine Rotation zwischen Truppe und Ak/S aber auch von Stäben der mittleren und oberen Führung erfolgen. ## Kaderfortbildung ¾ Kaderfortbildung ist sowohl in der Truppen- als auch in der Grundorganisation durchzuführen. Die Verantwortung für die Durchführung obliegt den Kommandanten bzw. Dienststellenleitern. ¾ Die Ak/S sollen vor allem die Truppe in spezifischen Bereichen der Kaderfortbildung unterstützen. Anforderungen an die Ausbildungsunterstützung Ausbildungsmittel (einschließlich Simulatoren) ¾ Die Ausstattung mit Ausbildungsmitteln soll sich am Standard des nationalen und internationalen Ausbildungswesens in Theorie und Praxis orientieren, wobei handelsüblichen Geräten der Vorzug zu geben ist, sofern nicht militärische Erfordernisse dagegen sprechen. ¾ Für die Grund- und Einsatzorganisation soll die Ausstattung mit Ausbildungsmitteln festgelegt sein. ¾ Ausbildungsmittel, im Speziellen Simulatoren, sollen in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmt sein. ¾ Das lageangepasste Verhalten der Truppe auf dem Gefechtsfeld soll im Besonderen durch den vernetzten Einsatz von Simulatoren optimiert werden. Ausbildungsinfrastruktur ¾ Garnisonsübungsplätze (GÜPl) sollen zumindest das Erreichen der Ausbildungsziele bis einschließlich Teileinheit mit Ausnahme der Schießausbildung ermöglichen. ¾ Truppenübungsplätze (TÜPl) sollen das Erreichen der Ausbildungsziele ab Einheit aufwärts einschließlich der Schießausbildung ermöglichen. ¾ Das Bundesheer sollte zur Vorbereitung von Truppen auf Einsätze über TÜPl mit Hochgebirgscharakter (bis Infanteriebataillon) bzw. Mittelgebirgscharakter (bis verstärktes Infanteriebataillon) und über TÜPl für Ausbildungs- und Schießvorhaben (bis verstärkte Brigade) bzw. für Scharfschießen mit allen Waffen verfügen. ¾ Für die Schießgrundausbildung mit Handfeuerwaffen und Maschinengewehren sollen pro kleinem Verband Schießsimulatoren für Handfeuerwaffen in der Kaserne sowie Schießplätze in einer vertretbaren Entfernung zur Garnison vorhanden sein. ¾ Für spezifische Ausbildungsvorhaben bzw. darüber hinaus gehende dienstliche Erfordernisse von Kommanden/Dienststellen soll das Bundesheer über Ausbildungsheime verfügen. ¾ Wasserübungsplätze (WÜPl) sollen das Erreichen der Wasserfahrausbildungsziele in einer vertretbaren Entfernung zur Garnison ermöglichen. ¾ Ausbildungsanlagen inkl. Sportstätten, die das Erreichen der Ausbildungsziele bis einschl. Teileinheit unterstützen, sollen in der Kaserne (oder nahe der Kasernen) vorhanden sein. ## Ausbildung Nach Personengruppen Rekrutenausbildung Die *Ausbildung im Grundwehrdienst* verfolgt das Ziel, die ausbildungsbezogene Einsatzbereitschaft des Soldaten sowie der Truppe bis hin zum Verband zu erreichen. Sie wird unterteilt in die Basisausbildung und in die Verbandsausbildung, in welche die Ausbildung der Kaderanwärter im Wege der *vorbereitenden Kaderausbildung* (vbK) integriert ist. Die *Basisausbildung* dauert grundsätzlich bis zum Ende des vierten Ausbildungsmonats. Bei einer Unterbrechung der Basisausbildung durch Heranziehung zu Einsätzen verlängert sich dieser Ausbildungsabschnitt um das Ausmaß der Unterbrechung. In diesem Abschnitt werden die für alle Soldaten gleichartigen Ausbildungsinhalte, die waffenund funktionsspezifische (Einzel-) Ausbildung und die Ausbildungsinhalte der Organisationselemente anhand von Gefechtsaufgaben vermittelt. Die *Verbandsausbildung* dauert bis zum Ende des Grundwehrdienstes. In diesem Abschnitt sind die Organisationselemente über die Ausbildung im Teileinheitsrahmen121 zu Einheiten122 und Verbänden123 zusammenzuführen. Dabei sind die in der Basisausbildung vermittelten Fertigkeiten der Organisationselemente zu vertiefen, zu festigen und anzuwenden, um Sicherheit und routiniertes Gefechtsverhalten zu erreichen. Ferner ist das Gefechtstraining durchzuführen, sind die Teilnehmer an der vbK zu schulen und das Kaderpersonal in seiner Führungsfähigkeit fortzubilden. Spätestens ab Beginn des siebenten Ausbildungsmonats sind zur Konsolidierung der Einheiten und Verbände Gefechtsübungen im Bataillonsund möglichst auch Brigaderahmen (Verbandsübungen) im Kampf der verbundenen Waffen durchzuführen. Die vbK dient dem Erlangen der allgemeinen und ![155_image_0.png](155_image_0.png) waffengattungsspezifischen Grundkenntnisse zur Ausübung einer Kader-/Fachfunktion als Voraussetzung für eine nachfolgende Kommandantenausbildung. Sie beginnt grundsätzlich nach dem Abschluss der Basisausbildung und dauert zwei Monate. Sie umfasst den vbK-Kurs in der Dauer von zwei Wochen und die praktische Schulung im Organisationselement. ## Chargenausbildung Die Chargenausbildung besteht aus dem *Chargenkurs* (ChK) und einer weiterführenden Ausbildung. Der ChK beginnt grundsätzlich sechs Wochen nach Ende der Haupteinrückungstermine (ET) im Jänner, Mai bzw. September und dauert 13 bis 15 Wochen mit 65 Ausbildungstagen. Ziel des Chargenkurses ist die Befähigung des Chargen zur Wahrnehmung einfacher waffengattungsunabhängiger Kommandantenaufgaben auf Truppebene und in Vertretung des Gruppenkommandanten auf Gruppenebene - einschließlich der Versorgungsdurchführung - im Frieden und nationalen Einsatz und im Rahmen eines Auslandseinsatzes. Darüber hinaus sind die Ziele der allgemeinen Basisausbildung zu festigen und anzuwenden und die physische und psychische Belastbarkeit zu steigern. Der positive Abschluss des ChK ist Voraussetzung für die Beförderung zum Korporal und die Übernahme als Militärperson auf Zeit. Der erfolgreich absolvierte ChK ersetzt die VbK. Die für eine Verwendung im Einsatz (national oder international) erforderlichen fachspezifischen Kenntnisse werden im Rahmen der "Phase der praktischen Verwendung" im Anschluss an den ChK vermittelt (12 bis 18 Monate). Zweck ist u.a. die Vertiefung der fachspezifischen Ausbildung in der Grundfunktion, das Erlernen einer Zweitfunktion im Organisationselement, ein Auslandseinsatz, die Verwendung für Kommandantenaufgaben auf Truppebene sowie das Klarwerden über das Berufsziel und die persönliche Reifung und optimale Auswahl und Vorbereitung auf den UOLG. ## Aus- Und Weiterbildung Von Unteroffizieren Die Grundlage für eine *Ausbildung zum Unteroffizier* bildet die abgeschlossene Ausbildung im Grundwehrdienst. Zum Unteroffizierslehrgang werden jene ![156_image_0.png](156_image_0.png) ![156_image_1.png](156_image_1.png) Unteroffiziersanwärter zugelassen, die u.a. einen Arbeitsplatz als Militärperson auf Zeit besitzen, die Eignungsprüfung Chargen sowie den Chargenkurs erfolgreich absolviert haben oder eine erfolgreich abgeschlossene EF-Ausbildung nachweisen, eine praktische Verwendung und Vertiefung der Ausbildung in einer dem Unteroffiziersausbildungsziel entsprechenden Grundfunktion nachweisen, eine erfolgreich abgelegte Zulassungsprüfung nachweisen und einen Ausbildungsplatz am Lehrgang erhalten haben. Ziel ist die Erlangung der für die Führung eines Organisationselementes auf Trupp- bzw. Gruppenebene oder zur Bewältigung der Aufgaben eines Fachunteroffiziers der vergleichbaren Ebene erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Darüber hinaus sind jene Einstellungen, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern, welche die Grundlage für die Ausübung des Berufes als Unteroffizier und für die weitere Ausbildung und Laufbahn darstellen. Ausbildungsziel des ersten Semesters (29 Wochen, ![157_image_0.png](157_image_0.png) HUAk) ist die Befähigung zur Erfüllung der waffengattungs- und funktionsunabhängigen Aufgaben als Kommandant eines Organisationselementes der Ebenen Trupp bzw. Gruppe im nationalen und internationalen Einsatz sowie im Frieden. In diesem Ausbildungsabschnitt ist eine etwa siebenwöchige Praxis bei der Truppe als Ausbilder im Rahmen der Allgemeinen Basisausbildung von Rekruten integriert. Ausbildungsziel des zweiten Semesters (12 bis 15 Wochen, Waffen- und Fachschule) ist die Befähigung des Unteroffiziersanwärters zur Erfüllung der Aufgaben als Kommandant eines Organisationselementes in seiner Waffengattung bzw. als Fachunteroffizier. Die Ausmusterung zum Wachtmeister erfolgt mit einem einwöchigen Abschlussseminar an der HUAk. als Gruppen- oder Truppkommandant bzw. als Gehilfe eines Fachunteroffiziers im Hinblick auf die zukünftige Mobfunktion als Milizunteroffizier. Die *Weiterbildung der Berufsunteroffiziere* erfolgt als Stabsunteroffizierslehrgang (StbUOLG). Im ersten Semester (24 Wochen, HUAk) sollen durch Vertiefung und Erweiterung des allgemeinen Ausbildungsstandes, Vermittlung der dienstrechtlichen Grundlagen sowie der funktions- und waffengattungsunabhängigen Kommandantenaufgaben auf Teileinheitsebene die erforderlichen allgemeinen Grundlagen geschaffen werden, die zur Aufgabenerfüllung in der Verwendung als Stabsunteroffizier befähigen. Im zweiten Semester (17 Wochen an der Waffen- und Fachschule) werden dem zukünftigen Stabsunteroffizier jene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die ihn unter Anwendung ausbildungs- und führungsmethodischer Grundsätze der Erwachsenenbildung zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandant Die Ausbildung zum *Milizunteroffizier* setzt die Ausbildung im Grundwehrdienst einschließlich der vorbereitenden Kaderausbildung voraus und erfolgt überwiegend im Anschluss an den Grundwehrdienst über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren im Rahmen von Waffenübungen. Sie umfasst den Milizunteroffizierskurs und eine Beorderten-Waffenübung. Ziel des Milizunteroffizierskurses ist die Feldverwendungsfähigkeit als Gruppen- oder Truppkommandant bzw. in gleichwertiger Fachfunktion. Inhalt der Beorderten-Waffenübung ist die praktische Verwendung seiner Waffengattung auf Ebene Teileinheit bzw. als Fachunteroffizier sowie als Planer und Leiter der Ausbildung seiner Waffengattung auf Ebene Teileinheit befähigen (vgl. Abbildung 7.31). In diesen Ausbildungsabschnitt ist eine praktische Verwendung bei der Truppe integriert. Unteroffizieren mit mehrjähriger Erfahrung als Kommandant auf Ebene Teileinheit oder als Fachunteroffizier, die eine höhere Verwendung in Unteroffiziersfunktionen anstreben, wird ein *Weiterbildungslehrgang für Stabsunteroffiziere* (8 Wochen, HUAk) angeboten. Ziel ist es, das allgemeine militärische Wissen und Können aus dem StbUOLG weiter zu vertiefen und die Teilnehmer durch Vermittlung und Förderung weiterführender Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung von qualifizierten Unteroffiziersaufgaben im Stabsdienst höherer Kommanden und im BMLV zu befähigen. Die *Weiterbildung der Milizunteroffiziere* erfolgt im Rahmen von Waffenübungen. Sie umfasst den Stabsunteroffizierslehrgang für Milizunteroffiziere mit dem ersten Abschnitt in fünf Ausbildungsblöcken zu je fünf Tagen an der HUAk und dem zweiten Abschnitt als Zugskommandanten- oder Fachunteroffizierskurs von zwei bis drei Wochen an der jeweiligen Waffen- oder Fachschule. ## Offiziersausbildung Und -Weiterbildung Maturanten, die im Grundwehrdienst und im Wehrdienst als Zeitsoldat (ZS) sowie im Ausbildungsdienst eine Offiziersfunktion anstreben, müssen die *Einjährig Freiwilligen Ausbildung* (EFAusb) in der Dauer eines Jahres absolvieren. Die EFAusb dient dazu, Berufsoffiziersanwärtern (BOA) die Grundlage für die weitere gemeinsame Vorbereitung zur Aufnahme an die *Theresianische Militärakademie* (TherMilAk) zu schaffen und *Milizoffiziersanwärtern* (MOA) die Ausbildungsvoraussetzungen zum Kommandanten eines Organisationselementes einer Waffengattung bzw. einer gleichgestellten Fachfunktion zu vermitteln. Die Ausbildung zum Offiziersanwärter erfolgt über die Ausbildung zum Unteroffizier und beginnt mit dem EF-Kurs 1 (4 Monate, Lehr- und AusbKp). Zweck ist die Vermittlung der allgemein erforderlichen infanteristischen Grundlagen am Modell der Jägergruppe. Für BOA schließt daran das *Vorbereitungssemester* (VbS) in der Dauer von sechs Monaten unter Verantwortung der TherMilAk an. Dieses dient v.a. der Feststellung der voraussichtlichen Eignung für eine spätere Verwendung als Truppenoffizier sowie der Vorbereitung für das Auswahl- und Aufnahmeverfahren zur Truppenoffiziersausbildung. Die Ausbildung für MOA umfasst nach dem EF-Kurs 1 den EF-Kurs 2 und die Funktionseinweisung. Zweck des EF-Kurses 2 (7 Monate, Waffen- und Fachschule) ist die Vermittlung der als Kommandant eines Organisationselementes bzw. einer vergleichbaren Fachfunktion erforderlichen waffengattungsund funktionsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren Vertiefung durch praktische Anwendung bei der Truppe. Die anschließende Funktionseinweisung (1 Monat) dient der Einweisung in die mit der ersten Mob-Verwendung konkret verbundenen Aufgaben und dem Kennenlernen des mobverantwortlichen Truppenkörpers. Mit dem Abschluss der EFAusb erlangen Offiziersanwärter den Unteroffiziersdienstgrad Wachtmeister. MOA werden danach weiter zu Milizoffizieren ausgebildet; für BOA beginnt nach dem VbS die Berufsoffiziersausbildung an der TherMilAk. ![158_image_0.png](158_image_0.png) Die *Truppenoffiziersausbildung* (8 Semester, TherMilAk) besteht aus dem *FachhochschulDiplomstudiengang* "Militärische Führung" und dem Truppenoffizierslehrgang (TrOLehrg). Der Fachhochschul-Diplomstudiengang hat die praxisbezogene Berufsausbildung zum Ziel, beinhaltet ein verpflichtendes Berufspraktikum bei der Truppe und wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Der Truppenoffizierslehrgang umfasst die militärfachliche Ausbildung und endet mit der Dienstprüfung. Nach positivem Abschluss der Diplom- und Dienstprüfung erfolgt die Ausmusterung der Truppenoffiziere als Leutnant und Magister/Magistra (FH) für militärische Führung. Basis der *Milizoffiziersausbildung* ist die EFAusb. Die Ausbildung zum Milizoffizier erfolgt weiter in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren im Rahmen von Waffenübungen. Sie dient - aufbauend auf der EFAusb - dem Schaffen der Voraussetzungen zur Ausübung einer Offiziersfunktion als Kommandant oder stellvertretender Kommandant einer Teileinheit bzw. einer gleichgestellten Fachfunktion in der Einsatzorganisation. Der Ausbildungsgang, der die Ausbildungsvoraussetzung für eine Ernennung zum Leutnant bildet, umfasst den Zugskommandantenlehrgang und die praktische Verwendung in der Funktion, an dessen Ende die Eignungsfeststellung steht. Die *Weiterbildung der Truppenoffiziere* bezweckt die Erweiterung der Qualifikation zur Ausübung von Aufstiegsfunktionen ab der Ebene Einheitskommandant und Offizier im Stab des kleinen Verbandes sowie die Aktualisierung des Wissensstandes auf militärischem Gebiet. Die *Ausbildung zum Einheitskommandanten* und zum Offizier im Stab eines Bataillons erfolgt an der Theresianischen Militärakademie und an den Waffen- und Fachschulen. Sie besteht aus dem *Führungslehrgang 1* (FüLG1) und dem *Stabslehrgang 1* (StbLG1). Der FüLG1 besteht aus einem allgemeinen Teil in der Dauer von 30 Ausbildungstagen und einem Fachteil für Einheitskommandanten bzw. für Offiziere im Stab eines kleinen Verbandes in der Dauer von 15 bis 30 Ausbildungstagen. Der allgemeine Teil und der Fachteil für Stabsfunktionen werden an der TherMilAk durchgeführt. Der Fachteil für Einheitskommandanten und für Fachoffiziere im Bataillonsstab wird an den Waffen- und Fachschulen durchgeführt. Die weiterführende *Ausbildung zum Stabsoffizier* unter Berücksichtigung einer möglichen Aufgabenerfüllung in multinationalen Stäben im Tätigkeitsbereich verschiedener Stabsfunktionen mit Schwergewicht S3 und S4 eines kleinen Verbandes im Einsatz erfolgt am StbLG1 (50 Ausbildungstage, TherMilAk). Die darüber hinausgehende Weiterbildung zu Offizieren im Stab eines großen Verbandes bzw. in höheren Kommanden/Dienststellen sowie in der Zentralstelle ist der Stabslehrgang 2 (StbLG2) mit 35 Ausbildungstagen an der LVAk. Die *Weiterbildung zu Kommandanten eines kleinen* Verbandes und zu besonders qualifizierten Stabsfunktionen und Referenten höherer Kommanden bzw. Dienststellen sowie in der Zentralstelle erfolgt nach dem StbLG2 durch den FüLG2124 (125 Ausbildungstage, LVAk und Waffen- und Fachschulen). Die Weiterbildung zu *Kommandanten eines großen Verbandes*, zu Akademie- und Schulkommandanten und zu sonstigen besonders qualifizierten Leitungsfunktionen bietet der FüLG3 (80 Ausbildungstage, LVAk). Gemäß UniStG 97 wurde an der Landesverteidigungsakademie der *Lehrgang universitären* Charakters *Sicherheitsmanagement*125 , mit der Dauer von vier Semestern eingerichtet. Dadurch sind internationale Vergleichbarkeit sowie Anpassung an die nationale und internationale Bildungslandschaft gegeben. Weiters manifestiert sich die zivile Anerkennung der militärischen Ausbildung durch die Verleihung des postgradualen akademischen Titels *Master* of Security and Defence Management (M.S.D.). Das erste und zweite Semester, welche den ersten Studienabschnitt bilden, werden berufsbegleitend im Rahmen von Blockveranstaltungen als Stabslehrgang 2 durchgeführt. Das dritte und vierte Semester (2. Studienabschnitt) laufen als Vollzeitprogramm als Führungslehrgang 2.126 Die Ausbildung der *Offiziere des Generalstabsdienstes* (6 Semester) ist auch ein individuelles Diplomstudium "Landesverteidigung - Höhere Führung", bei welchem allen Absolventen der akademischen Grad eines Magisters verliehen wird. Vor dem Lehrgang werden in einem dreistufigen Verfahren jene 7 % der Bewerber ermittelt, die den Generalstabslehrgang besuchen können. Der erste Studienabschnitt umfasst vier Semester und endet mit der ersten Teilprüfung der Dienstprüfung. Der zweite Studienabschnitt umfasst zwei Semester und endet mit der zweiten Teilprüfung der Dienstprüfung. Die Ausbildung erfolgt an der LVAk und teilweise an der Universität. Die Ausbildung zu *Offizieren des höheren militärfachlichen bzw. militärtechnischen Dienstes sowie* des militärmedizinischen und Veterinärdienstes (16 Wochen, LVAk und Fachdienststellen) erfolgt durch einen Ausbildungslehrgang in Verbindung mit einer praktischen Verwendung. Als Voraussetzung ist in allen Fällen ein für die jeweilige Verwendung erforderliches, erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium nachzuweisen. Die praktische Verwendung im Ausmaß von sechs Monaten kann im In- oder Ausland absolviert werden. Die Grundausbildung für Offiziere des Intendanzdienstes erfolgt durch einen Ausbildungslehrgang in der Dauer von zwei Semestern und wird mit der Dienstprüfung abgeschlossen. Voraussetzungen sind neben einer Mindestdienstzeit der Abschluss eines einschlägigen Universitätsstudiums (Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften) bzw. eines Aufstiegskurses. Die *Weiterbildung der Milizoffiziere* folgt den Grundzügen der Berufsoffiziersweiterbildung bis zum FüLG2. Sie besteht - neben der praktischen Verwendung in beorderten Waffenübungen - aus Lehrgängen und Seminaren an der TherMilAk, an den Waffen- und Fachschulen und an der LVAk. Die Ausbildungsgänge sind funktionsbezogen in Modulbauweise aus normierten Elementen zusammengesetzt und in Laufbahnbildern dargestellt, welche die Abfolge der Lehrgänge und Seminare wiedergeben. Der Kurs *Master of Business Administration* (MBA) - Umweltgefahren und Katastrophenmanagement127 (Environmental Threats and Disaster Management) wird in erster Linie für das Führungs- und Fachpersonal der ABC-Abwehrtruppe und Truppen-ABCAbwehr angeboten, um eine funktionsspezifische Ergänzung bzw. die Basis für sonstige nationale und internationale vertiefende Fachseminare darzustellen. Er wird an der ABC-Abwehrschule in der Dauer von zwei Semestern abgehalten. Die Teilnehmer des Kurses schließen diesen mit dem "Master of Business Administration in Umweltgefahren und Katastrophenmanagement" ab. Der Lehrgang *Bildungsmanagement*128 wurde mit 17. März 2004 als *Lehrgang universitären Charakters*, geführt an der TherMilAk, genehmigt und dient der Fortsetzung der höheren Qualifizierung von Bildungsverantwortlichen. Diese Höherqualifizierung unterstützt ganz allgemein die erforderliche wissenschaftsorientierte Weiterentwicklung des für (Aus-) Bildungsprozesse verantwortlichen Personals und ist zusätzlich auch eine notwendige Konsequenz aus dem Fachhochschul-Diplomstudiengang "Militärische Führung". Ein Absolvent des Lehrganges Bildungsmanagement ist als so genannter "Bildungsexperte" in der Lage, Bildungsprozesse aus einem vertieften wissenschaftlichen Verständnis der Erziehung und Bildung sowie des Lehrens und Lernens zu organisieren. Als Zielgruppe kommen alle Offiziere sowie A1- (A-) und A2- (B-) Beamte in Betracht, die mit Bildungsprozessen beschäftigt sind, das sind vor allem (Haupt-) Lehroffiziere der Akademien und Waffenfachschulen, Leiter der Stabsabteilung 3 der großen Verbände und Referenten für Ausbildung. Man ist bestrebt, vorerst zumindest einen Teilnehmer von Akademien und Schulen zu nominieren, um diese Fachkräfte dann an den jeweiligen Bildungsstätten einsetzen zu können. ## Aus- Und Weiterbildung Der Zivilbediensteten Mit dem Deregulierungsgesetz-Öffentlicher Dienst 2002 wurden die Bestimmungen über die Grundausbildung im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 79) inhaltlich neu gefasst, die Zuständigkeit bzw. Verantwortung für die Grundausbildung der Zivilbediensteten wurde den Bundesministerien übertragen. Die Ausbildung der *Zivilbediensteten der Verwendungsgruppe A1* wird als Grundausbildungslehrgang an der LVAk geführt. Voraussetzung für die Zuweisung zu diesem Lehrgang ist ein für die jeweilige Verwendung erforderliches, erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. ein Aufstiegskurs. Die Grundausbildung schließt mit der Dienstprüfung ab und ist ein Ernennungs- bzw. Definitivstellungserfordernis. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach der jeweiligen Verwendung. Im Kalenderjahr 2004 wurden 36 Bedienstete dieser Grundausbildung zugeführt. Die Ausbildung der *Zivilbediensteten der Verwendungsgruppe A2* wird als Grundausbildungslehrgang an der TherMilAk geführt und endet mit der Dienstprüfung. Voraussetzung für die Zuweisung ist grundsätzlich die Reifeprüfung bzw. die Beamten-Aufstiegsprüfung. Die Dauer der Ausbildung ist von der Verwendung abhängig. Im Kalenderjahr 2004 wurden 117 Bedienstete dieser Grundausbildung zugeführt. Die Weiterbildung der Zivilbediensteten erfolgt grundsätzlich in ressorteigenen Ausbildungseinrichtungen im Rahmen von Kursen, Lehrgängen und Seminaren, aber auch an externen Ausbildungsstätten. Die Grundausbildung von *Zivilbediensteten der Verwendungsgruppe A3 bzw. A4* wird als geblockter Lehrgang angeboten und wird je nach territorialem Zuständigkeitsbereich bei den Kommanden der oberen Führung, KdoIE, Heeresversorgungsschule (HVS) oder HUAk durchgeführt. Die Ausbildung vermittelt die für die Tätigkeit am Arbeitsplatz der Zivilbediensteten A3 bzw. A4 erforderlichen allgemeinen und fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und stellt das Ernennungs- bzw. Definitivstellungserfordernis in ausbildungsmäßiger Hinsicht dar. Der Lehrgang wird mit der Dienstprüfung für die jeweilige Verwendungsprüfung abgeschlossen. Im Ausbildungsjahr 2004 wurden insgesamt zehn A3 Lehrgänge mit 281 Teilnehmern und vier A4 Lehrgänge mit 115 Teilnehmern durchgeführt. ## Bildungseinrichtungen Des Öbh Derzeit verfügt das ÖBH über drei Akademien sowie ![161_image_0.png](161_image_0.png) zehn Waffen- und Fachschulen, die die Hauptträger der qualifizierten Kaderaus- und -weiterbildung im ÖBH sind. Basis für diese Aufgabenerfüllung ist neben der qualifizierten allgemein militärischen die waffengattungsspezifische Grundlagenarbeit der Waffen- und Fachschulen, durch die in enger Verknüpfung mit der Lehr- und Ausbildungstätigkeit erst die Voraussetzungen für ein qualitativ hochstehendes Ausbildungsniveau erbracht werden. Darüber hinaus tragen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten – insbesondere an den Akademien - und die Vernetzung mit zivilen Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie entsprechenden Ausbildungsstätten anderer Streitkräfte zu einer qualifizierten Aufgabenerfüllung und zur Verbesserung der Interoperabilität bei. Im Einzelnen bestehen folgende Bildungseinrichtungen im Österreichischen Bundesheer (vgl. Tab. 7.11). ## 7.3.4.2 Ausbildungsunterstützung Ausbildungsinfrastruktur Dem Bundesheer stand neben verschiedensten Simulatoren zur Erfüllung seiner Aufgaben 2003/04 eine umfangreiche Ausbildungsinfrastruktur zur Verfügung (vgl. Tab. 7.12). Zur Durchführung von Kaderausbildung sowie Kaderfort- und -weiterbildung und Dienstbesprechungen stehen zusätzlich zu den Kapazitäten auf den jeweiligen Truppenübungsplätzen sieben Ausbildungsheime zur Verfügung. ## Ausbildungsmittel - Simulatoren Führungssimulator (FüSim) dienen der Aus-, Fortund Weiterbildung im Stab eines kleinen Verbandes bzw. bei Einsätzen mit anderen Kräften. Zusätzlich zu den rein militärischen Erfordernissen ist auch die Einbindung anderer Komponenten wie Bevölkerung, Rettung, Feuerwehr, Exekutive und NGOs möglich, um die Bereiche ZMZ/CIMIC abzudecken. Beobachtertrainingssimulator (BTS) und *Artillerielehrsaalausbildungsanlage 90* (ALSA 90) dienen der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Steilfeuerbeobachter. Hiermit werden die Geländeaufschließung, Zielfestlegung, Feueranforderung und ![162_image_4.png](162_image_4.png) Beobachterkorrektur geübt. Zusätzlich bietet der BTS ![162_image_0.png](162_image_0.png) ![162_image_1.png](162_image_1.png) ![162_image_2.png](162_image_2.png) den beweglichen Einsatz und die Verwendung von UTM-Karten. panzer *Kürassier* A2, Kampfpanzer *Leopard* 2 A4, ![162_image_3.png](162_image_3.png) ![162_image_5.png](162_image_5.png) leichte Fliegerabwehrlenkwaffe *Mistral*. Die *Funkausbildungs- und Simulationsanlage* (FASAN) wird an der FMTS in der Aus- und Fort- und Weiterbildung in der Funk- und Elektronischen Kampfführungs- (EloKa-) Ausbildung sowie für die Planung von Funkeinsätzen verwendet. Die Hauptanwendung der FASAN ist die akustische Darstellung von KW-/UKW-Verbindungen mit angeschlossenen militärischen Funkgeräten unter Berücksichtigung der digitalen Geländedaten. Das *Geographische Informationssystem* (GIS) dient zur visuellen Darstellung der Funk-, Richtfunk- und Radarausbreitung und wird vor allem zur Planung von Übungseinsätzen des ÖBH und zu Demonstrationszwecken in der Ausbildung eingesetzt. Duellsimulator-Familie (DuSimFam) werden in der Aus-, Fort- und Weiterbildung verwendet, um die Waffenwirkung (mit einem Laserstrahl) zu simulieren. Die Abschusssignatur wird je nach Waffe mit Knallmunition oder eigenen Mündungsfeuersimulatoren dargestellt. Derzeit sind folgende DuSim verfügbar: DuSim/Inf (StG 77, MG 74, SSG 69), DuSim/PAL. Schießsimulatoren (SSim) dienen der Ausbildung von Schützen, Richtschützen bzw. Bordkanonieren. Gefechtssimulatoren (GefSim) dienen der Aus-, Fortund Weiterbildung ab OrgEt. Modernere SSim lassen sich vernetzen und werden zu SGefSim. Derzeit sind SSim für folgende Waffen verfügbar: Maschinenkanone 66, PAL 4000, PAR 66/79, Jagd- Derzeit sind GefSim oder SGefSim für folgende Waffen verfügbar: Feuerleitgerät 98 (GefSim). Eine primitive Form eines GefSim ist der Zugsfeuerleittrainer (ZFT), der für Kampfpanzer *Leopard* 2 A4 zur Verfügung steht. Low Cost Simulator (LCS) sind äußerst kostengünstige Ausbildungsmittel (PC-Software). Derzeit sind folgende LCS verfügbar: Steal Beasts (GefSim für Pz bzw. PzGren), Controlling-Planspiel (für die Kosten- und Leistungsrechnung in der Controllingausbildung). Für die Ausbildung der Turmbesatzung *Leopard* 2 A4 stehen folgende *sonstige Ausbildungsmittel* zur Verfügung: Turm auf Bock/LEO 2 A4 und Ausbildungsanlage-Turm/LEO 2 A4 (AAT/LEO 2 A4). ## Ausbildungsmedien Derzeit findet der Umstieg von analoger auf digitale Technik statt. Die Zuweisung von handelsüblichen elektronischen Geräten (TV, PC, DVD-Player, digitale Fotokameras, digitale Videokameras, Datenprojektoren etc.) erfolgt sukzessive. Die Erstellung von kurzen Videoclips ist den Ak/S, die Erstellung von systemerklärenden Ausbildungsfilmen der HBF zugeordnet. Die Kapazität der HBF liegt derzeit bei ca. 4 bis 5 Ausbildungsfilmen pro Jahr. Der Ankauf von Ausbildungsfilmen, die nicht im eigenen Bereich produziert werden können, wird laufend weiter verfolgt. ## Ausbildungsschwergewicht 2005/06 ![163_Image_0.Png](163_Image_0.Png) Für 2005/06 wurden die Aufgaben zur Erfüllung von friedensunterstützenden Operationen (PSO) zum Schwergewicht der Ausbildung, sowohl der Kaderfortbildung als auch der Truppenausbildung - und damit auch der Grundwehrdiener - angeordnet und die *Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung* im Grundwehrdienst (DBGWD) entsprechend angepasst. Dadurch kommt es zur Festlegung folgenden Ausbildungsrahmens: ¾ Alle Kampftruppen haben die Einsatzaufgaben der Friedensunterstützung bis zur Kompanieebene zu beherrschen. ¾ Alle anderen Truppen, ausgenommen die Sanitätstruppe, haben die Einsatzaufgaben bis zur Zugsebene zu beherrschen. ¾ Alle Soldaten haben eine grundsätzliche Information über die Grundlagen und Maßnahmen der Friedensunterstützung zu erhalten. ## 7.3.4.3 Einzelaspekte Der Ausbildung Aspekte Der Bildung Die Verlagerung zu den vielfältigen Anforderungen bei friedensunterstützenden Einsätzen in einem multikulturellen Rahmen verlangt auf allen Führungsebenen mehr als je zuvor nicht nur den ausgebildeten, sondern den gebildeten Soldaten. Jeder beruflich Tätige, selbstverständlich auch der Soldat, ist einer Lebenswelt als auch einer Berufswelt zugehörig, weshalb Bildung in Allgemeinbildung und in Berufsbildung unterteilt wird. Dass die militärische Lebenswelt ihren Stellenwert und ihre Einordnung sinnvollerweise nur im gesamtheitlichen politischen Zusammenhang findet, macht darüber hinaus deutlich, dass die Bildung des Soldaten, die Bildung des Militärs, über den militärischen Bereich hinausgreifen muss. In diesem ganzheitlichen Verständnis soll Bildung dem Menschen daher "ein zweckfreies und zusammenhängendes, an den Geistes- und Kulturtraditionen gewachsenes und ausgerichtetes Wissen vermitteln". Bildung hat daher auch mit Charakterbildung zu tun und enthält neben Wissens- und Könnensfaktoren auch den Aspekt der Tugend und der ethischen Orientierung. Wenn Bildung diese Aufgabe leistet, dann gewährt sie auch einen Moment von Freiheit und mündet in die Fähigkeit, auch tatsächlich Verantwortung übernehmen zu können. Die spezielle Verantwortung des Soldaten und vor allem des Kommandanten wird besonders anschaulich, wenn man sich vor Augen hält, dass "kaum ein Beruf bildungsmäßig so herausfordernd ist wie der des Soldaten, der sich, in Anbetracht des höchsten Ernstes militärisch soldatischer Existenz, der existentiellen Sinnfrage im Angesicht des Todes, des eigenen, wie des fremden, zu stellen hat".129 Spätestens an diesem Punkt wird klar, dass der gebildete Soldat auch über eine entsprechende Welt- und Wertorientierung verfügen muss. In den Vorschriften des ÖBH gibt es bis dato noch keine explizite Verwendung und Definition des Begriffes *Bildung*. In der Vorschrift "Militärische Begriffe" gibt es rund um den Begriff Ausbildung die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung (siehe Anhang). Im Gegensatz dazu wird der Begriff *Bildung* bei der Deutschen Bundeswehr bereits seit längerer Zeit verwendet: "Bildung ist die Förderung des/der Soldaten/-in (Staatsbürgers/-in) in der Entwicklung seines/ihres Denk- und Urteilsvermögens sowie seine/ihres Wertebewusstseins".130 Die neuen Herausforderungen der internationalen Sicherheitspolitik und der Informations- und Wissensgesellschaft stellen Anforderungen an die Bildung des Soldaten in einem umfassenden Sinn. Auf Kommandantenebene verlangt das Profil der neuen Aufgabenstellungen an die Streitkräfte nach höherer Kompetenz in sozialer, historischer und kultureller Hinsicht, die durch die verstärkte zivil-militärische Kooperation in der Sicherheitspolitik noch weiter gefördert wird, gleichzeitig aber auch Bildungsherausforderungen an politische und zivile Verantwortungsträger heranträgt. Die in jüngster Zeit unternommenen Bemühungen unterstreichen, dass man die Bedeutung von Bildung als einen strategischen Faktor im Bundesheer erkannt hat. So wurde an der Theresianischen Militärakademie der Fachhochschul-Diplomstudiengang "Militärische Führung" eingeführt und der Generalstabslehrgang an der Landesverteidigungsakademie wird mittlerweile als individuelles Diplomstudium, das mit einem Magisterium abschließt, geführt. Neben der Anreicherung von Fortbildungs- und Weiterbildungslehrgängen mit wissenschaftlichen und akademischen Bildungsinhalten wird die Offiziersweiterbildung für die Truppenoffiziere nun als postgraduales Studium geführt, das für die Absolventen des Führungslehrganges 2 mit einem international anerkannten Masterdiplom "Masters of Security and Defense Management" abschließt. Auch wenn die Bildung von Führungskräften nicht allein am Nachweis akademischer Abschlüsse sichtbar gemacht werden soll, so ist es dennoch in der heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft wichtig, Bildungskompetenz an diesen sichtbaren akademischen ![164_image_0.png](164_image_0.png) Dimensionen erkennbar und vergleichbar zu machen. Nicht zuletzt weil die Frage der Bildung der Offiziere und Unteroffiziere für das zivil-militärische Verhältnis von ganz besonderer Bedeutung ist, muss der Frage der Bildung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. ## Staats- Und Wehrpolitische Bildung Das Bundesheer kann seinen ihm überantworteten Auftrag - die militärische Landesverteidigung - nur dann angemessen erfüllen, wenn seine Soldaten bereit und fähig sind, ihren Dienst aus Überzeugung zu leisten. Es ist daher erforderlich, allen Soldaten des ÖBH die Notwendigkeit des Schutzes unserer Heimat und ihres demokratischen Staatssystems erkennbar und den Sinn des Dienstes mit der Waffe einsichtig und erlebbar zu machen. Staats- und Wehrpolitische Bildung umfasst mehrere miteinander verbundene Bereiche wie einerseits Inhalte der allgemeinen Politischen Bildung, andererseits vor allem wehrpolitische Inhalte, die umfassende Landesverteidigung oder die Rolle des Bundesheeres im Dienst an Staat und Gesellschaft betreffend. Sie ist daher Bestandteil der allgemeinen Politischen Bildung aber auch Teil der militärischen Ausbildung. Ziel ist es, dem "wehrhaften Staatsbürger" im täglichen Dienst Grundwerte der demokratischen Lebensordnung erkennen zu lassen. Es soll ihm möglich sein, Erfordernisse und Probleme der umfassenden - insbesondere der militärischen - Landesverteidigung in größeren gesellschaftlichen, politischen und ethischen Zusammenhängen zu erkennen und zu begreifen. Das Rechts- und Pflichtbewusstsein soll ebenso gestärkt werden wie das Sicherheitsund Sozialbewusstsein. Diese o.a. Inhalte werden Grundwehrdienern, aber auch Offizieren und Unteroffizieren während ihrer Ausbildung vermittelt und auf verschiedenen Wegen näher gebracht, um Verständnis zu erzeugen und um Zusammenhänge besser nachvollziehen zu können. Die Ziele der *Staats- und Wehrpolitischen Bildung* im Bundesheer umfassen konkret131 : Demokratieund Österreichbewusstsein, Sicherheitsbewusstsein, Verteidigungsbewusstsein, Rechts- und Pflichtbewusstsein sowie Sozialbewusstsein. Die Umsetzung erfolgt als Prinzip des Führungs- und Dienstverhaltens, was eine verantwortungsbewusste Übernahme und Durchführung der Aufgaben, verbunden mit auftragsorientierter Führung und kooperativem Verhalten sowie Schaffung von Einsicht und Vertrauen in den Sinn von Aufträgen oder Befehlen bedeutet. Außerdem geht sie einher mit der besonderen Berücksichtigung der Menschenwürde und den demokratischen Rechten jedes Soldaten bei dienstlichen Maßnahmen. Aufgrund der veralterten Erlasslage (1980 und 1982) für die Politische Bildung im Österreichischen Bundesheer wurde eine Neuregelung in die Wege geleitet, welche im Jahre 2005 neu verordnet werden soll. Der neue Erlass wird neben den geänderten Zuständigkeiten und Kompetenzen aufgrund zwischenzeitlicher Umgliederungen, insbesondere in der Zielsetzung, die europäische Dimension in der Politischen Bildung im Bundesheer berücksichtigen. ## Ausbildung Im Ausland Die *Ausbildung im Ausland* umfasst die Ausbildung für die Zwecke des ÖBH nach § 2 (1) lit. a bis c WG 2001 (militärische Landesverteidigung; Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen - sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze; Katastrophenhilfe) und die Ausbildung für Zwecke des ÖBH nach § 2 (1) lit. d WG 2001 (Auslandseinsätze zur Friedenssicherung bzw. Katastrophenhilfe). Grundsätzlich erfolgt die Ausbildung für die Einsatzzwecke des ÖBH in den Ausbildungseinrichtungen des ÖBH (Akademien, Waffen- und Fachschulen) sowie im Bedarfsfall an zivilen Einrichtungen in Österreich. Ausbildung im Ausland erfolgt nur in jenen Teilbereichen, in denen das ÖBH diese Ausbildung nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität vermitteln kann. Diese Ausbildung wird auf bilateraler Basis durch andere Streitkräfte bzw. zivile ausländische Bildungseinrichtungen beigestellt. Die *Sprachausbildung* muss hierbei besonders erwähnt werden. Sprachausbildung im Ausland wird vom Fachpersonal des *Sprachinstitutes des Bundesheeres* (SIB) zur sprachlichen Fortbildung und durch das Personal des militärischen Attachédienstes zum Abschluss der Sprachausbildung und zur Sprachfortbildung im Einsatzland in Anspruch genommen. Die *Ausbildung für auslandsorientierte Aufgaben* ![165_image_0.png](165_image_0.png) orientiert sich an der Größenordnung der vom ÖBH entsandten Einheiten, welche das Größenmaß eines kleinen Verbandes (derzeit) nicht überschreitet. Es wird daher im Rahmen der Kaderausbildung für auslandsorientierte Ausbildung jenes Wissen und Können vermittelt, welches für den Einsatzrahmen *kleiner Verband* erforderlich ist. Für alle darüber hinaus gehenden Entsendungen, das heißt für höhere Stäbe in Einsatzmissionen sowie für internationale Organisationen (VN) bzw. regionale Organisationen (NATO/PfP, EU, OSZE) orientiert sich die Ausbildung an den Erfordernissen der jeweiligen Organisation. Neben der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die betreffende Organisation und deren Abläufe liegt das Schwergewicht bei der Vermittlung der Stabsverfahren und -abläufe in den jeweiligen HQ. Als Ausbildungsstätten kommen die Bildungseinrichtungen der Organisation (z.B. NATO Defence College, NATO School) bzw. die Kommanden der unterschiedlichen Organisationen in Frage. Ausbildung für friedensunterstützende Operationen ![165_image_1.png](165_image_1.png) Durch die Einschränkung der Entsendung gemäß KSE-BVG auf "Freiwilligkeit" enthielt die Ausbildung im Grundwehrdienst bis Ende 2004 keine Ausbildungsziele "friedensunterstützende Aufgaben". Diese Ausbildung war auf Freiwillige beschränkt und aufgrund der geringen Vorbereitungszeit in zwei grundsätzlich getrennte Abschnitte untergliedert: Eine allgemeine, ebenenorientierte, aber nicht missionsbezogene Ausbildung nach der Freiwilligenmeldung und eine einsatzraumspezifische, missionsbezogene Ausbildung im Rahmen der Vorbereitung auf einen bestimmten Einsatz. Mit Beginn 2001 wurden die Inhalte der allgemeinen friedensunterstützenden Kaderausbildung in die Grundaus- und Weiterbildung des Kaderpersonals integriert. Bis zur ersten Entsendung zu einem durch eine regionale Organisation geführten Einsatz (*Implementation Force*/IFOR) wurden alle Soldaten ![165_image_2.png](165_image_2.png) beim KdoIE bzw. bei dessen Vorgängerorganisationen formiert, ausgebildet und entsandt. Mit dem Einsatz des Transportkontingentes im Rahmen von IFOR (1996) wurde das System das erste Mal durchbrochen und das Versorgungsregiment 1 (VR1) mit der Formierung und Ausbildung des Kontingentes beauftragt. ## Lehrlinge Seit September 1982 werden beim Bundesheer Lehrlinge ausgebildet. 70 Jugendliche beider Geschlechter konnten schon damals aus 11 Berufen wählen. Die praktische Ausbildung der Jugendlichen erfolgt durch ressorteigene geschulte Ausbilder, den theoretischen Teil decken die jeweiligen Berufsschulen ab. Spezialausbildungen, vorwiegend in technischen Berufen, werden bei zivilen Institutionen absolviert. Zusätzlich können Lehrlinge an Bildungs- und Austauschprogrammen der Europäischen Union (Leonardo-Programm) im Ausland teilnehmen. Die gesetzlich geprüften *Lehrlingsausbilder* erfüllen die zusätzliche Funktion als Ausbilder, ohne eine Vergütung dafür zu erhalten. Für diesen Personenkreis finden Fortbildungen in Form von Ausbildertagen statt, deren Schwerpunkte vor allem in den Bereichen Ausbildungsmethodik, Mitarbeiterführung und Kommunikation liegen. Im Vergleich mit der Privatwirtschaft kann der Lehrling zielgerichteter und umfassender ausgebildet werden, da sich der Ausbilder dem Lehrling intensiver widmen kann. Dienststellen, welche Lehrlinge ausbilden sind bestrebt, die besten Fachkräfte nach ihrer Lehrzeit in den Dienstbetrieb zu übernehmen. Die Vorteile dabei liegen klar auf der Hand. Während der letzten Jahre konnte sich das Ressort einiges an Wissen über Ausbildung und Umgang mit Lehrlingen aneignen und eine dementsprechende Infrastruktur aufbauen. Fehlendes Fachpersonal, gerade im Bereich der Unteroffiziere, kann durch gezielte Lehrlingsausbildung ergänzt werden, zumal günstige Kosten der Lehrlingsausbildung zusätzlich noch ![167_image_1.png](167_image_1.png) dafür sprechen.132 Im September 2004 setzte das Bundesheer als größter Lehrlingsausbilder auf Bundesebene einen besonderen Lehrlingsschwerpunkt. Es soll im Rahmen der *Aktion 200* von derzeit 140 (siehe Tabelle 7.20) auf 200 Lehrlingsplätze aufgestockt werden. Die neu geschaffenen Plätze sollen so "wirtschaftstauglich" sein, dass ein eventueller Wechsel in die Privatwirtschaft durchaus möglich ist. Andererseits kann auf diese Weise eine Zukunftsressource des Bundesheeres herangebildet und als Einstiegsoption in KIOP mit der Option einer fortführenden Ausbildung verstanden werden.133 Mit 200 Lehrstellen wird im Bundesheer der historische Höchststand seit Beginn der Lehrlingsausbildung erreicht.134 ## Sanitätsausbildung Während des Grundwehrdienstes hat jeder Rekrut im Bereich *Sanitätsdienst* einen 16 Stunden umfassenden *Erste Hilfe-Kurs* zu absolvieren. Dieser Kurs ist zivil anerkannt und gilt auch als Kurs, der für das Erlangen eines zivilen Führerscheines vorgeschrieben ist. Seit 1980, als dieser Kurs verpflichtend eingeführt wurde, haben etwa eine Million Soldaten diese Ausbildung absolviert. Für Berufssoldaten, aber auch für Rekruten, gibt es weitere Kurse im Sanitätsbereich, welche vor allem bei zivilen Rettungsorganisationen anrechenbar sind. Es sind dies die Ausbildung zum Ordinationsgehilfen, ![167_image_0.png](167_image_0.png) ![167_image_2.png](167_image_2.png) zum Rettungssanitäter (mit Praktikum bei einer zivilen Rettungseinheit) und die Ausbildung zum Notfallsanitäter. Diese Ausbildung baut auf der des Rettungssanitäters auf und beinhaltet weitere Praktika bei o.a. Organisationen vor und nach der Ausbildung. Die Praktika sind jeweils in der Dauer von einem Monat. Jeder angehende Sanitätsunteroffizier hat die Ausbildung zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger in der Dauer von drei Jahren an der Gesundheits- und Krankenpflegeschule (GKPS) des Bundesheeres zu absolvieren. Dazugehörige Praktika finden in zivilen Spitälern statt. Alle angeführten Ausbildungen werden genau nach den zivilen Vorgaben durchgeführt, sodass einer zivilen Anrechnung nichts im Wege steht. Personen mit den angeführten Ausbildungen müssen überdies verpflichtend Fort- und Weiterbildungen absolvieren, deren Anerkennung im Zivilbereich ebenfalls gegeben ist. ## Kraftfahrausbildung Die Kraftfahrausbildung im ÖBH folgt allen für den Erwerb einer zivilen Lenkberechtigung der jeweiligen Fahrzeugklasse festgelegten gesetzlichen Vorgaben und ist um militärische Inhalte ergänzt. Der Erwerb einer Heereslenkberechtigung ist - entsprechend den dienstlichen Erfordernissen - sowohl für Kaderpersonal als auch für Grundwehrdiener möglich. Die durchschnittliche Ausbildungsdauer beträgt z.B. für die Fahrzeugklasse C (LKW) 20 Ausbildungstage oder für den Erwerb einer Heereslenkberechtigung für gepanzerte Fahrzeuge 25 Ausbildungstage. Insgesamt haben 9.107 Kursteilnehmer im Jahr 2004 an einer militärischen Kraftfahrausbildung teilgenommen und diese positiv abgeschlossen. Die Ausbildung zum *Heeresfahrlehrer* bzw. zum Heeresfahrschullehrer beim ÖBH wird im Zivilbereich ebenfalls anerkannt. Um im zivilen Bereich die Lehrberechtigung zu erhalten, muss derzeit nach einer Zusatzausbildung in Berufsethik und dem nachweislichen Kontakt zu einer zivilen Fahrschule eine Lehrbefähigungsprüfung beim zuständigen Landeshauptmann abgelegt werden. Das BMLV ist im Hinblick auf mögliche fortführende Ausbildung für KIOP/VB bestrebt, analog der Anerkennung der Heereslenkberechtigung auch die vollständige Anerkennung (ohne zusätzliche Prüfung) der Lehrberechtigung als Heeresfahrlehrer bzw. als Heeresfahrschullehrer zu erreichen. ## Informations- Und Kommunikationstechnologie-Ausbildung Mit Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000 wurde die "Informationstechnologie im Bundesdienst - Europäischer Computerführerschein (*European* Computer Driving Licence/ECDL135 )" beschlossen. Ziel der ECDL-Aktivität des BMLV ist die Verbesserung und Erweiterung der IT-Kenntnisse und -Fertigkeiten für eine gewisse Personengruppe, um dadurch den steigenden Anforderungen der Informationstechnologie besser gewachsen zu sein. Die Ablegung ist für die im Anschluss angeführte Personengruppe anzustreben und nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten zu fördern und zu unterstützen. Der ECDL besteht aus sieben Modulen (Grundlagen IT, Betriebssystem, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentation und Graphik, Informations- und Kommunikationsnetze). Die Ablegung des ECDL erfolgt, außer für IT-Trainer und Leitbediener, auf freiwilliger Basis. IT-Trainer, Leitbediener und Rekruten erhalten die Ausbildung kostenlos, für alle übrigen Bediensteten kostet der ECDL EUR 42,– zuzüglich EUR 12,– pro abgelegtem Modul. ## Ausbildung Im Technischen Dienst Vorweg ist zu erwähnen, dass zwar im technischen Dienst ein Lehrabschluss für eine UO-Funktion gemäß Durchführungsbestimmungen für die UO-Ausbildung verlangt wird, aber das Fehlen eines solchen durch einen internen vierwöchigen Vorbereitungskurs ersetzt wird. Es ist daher möglich, z.B. KfzMechUO, PzMechUO, PiMechUO, FMMechUO, FMUO, RadMechUO und WaMstUO zu werden, ohne einen Lehrabschluss zu besitzen. Auch der FKoUO benötigt keinen Lehrabschluss, sollte er dennoch einen haben, verkürzt sich die Ausbildung um vier Wochen. Die *Heeresversorgungsschule* (HVS) hat vor einigen Jahren begonnen, Unteroffizieren einen fehlenden Lehrabschluss in den Berufen Kraftfahrzeugtechniker, Kommunikationstechniker und Büchsenmacher zu ermöglichen, weil u.a. gesetzliche Vorschriften einen Lehrabschluss vorschreiben. Die Prüfung wird vor einer externen Kommission abgelegt. Zusätzlich wurde an der HVS eine *Werkmeisterschule* eingerichtet, die 2002 von Langenlebarn nach Wien verlegt wurde. Die Dauer eines solchen Lehrganges beträgt ein Jahr. Diese Ausbildungen erfolgen nach zivilen Kriterien und sind daher im zivilen Bereich voll anrechenbar. ## Anerkennung Und Anrechnung Von Ausbildungen Und Berechtigungen Hier werden Ausbildungen angeführt, welche das ÖBH selbst durchführt oder extern vergibt und die durchwegs zivil vergleichbar sind. Außerdem sind sie in der Regel an keinen Dienstgrad gebunden. Im militärischen Bereich seien hier beispielsweise die Ausbildung zum Heeresbergführer, Sprengmeister, Fallschirmspringer, die Kraftfahrausbildung oder die gesamte Fremdsprachenausbildung angeführt. Gesetzliche Vorschriften verlangen die Ausbildung von Abfallbeauftragten, Sicherheitskräften, Brandschutzbeauftragten oder Strahlenschutzbeauftragten. Die Folgen der Anrechenbarkeit sind aber verschieden. So wird die Heeresbergführerausbildung zum größten Teil für die zivile Bergführerausbildung angerechnet - im Gegensatz zum Sprengmeister - der die zivile Ausbildung samt Prüfung zur Gänze absolvieren muss. Die Heereslenkberechtigung und der Militärpilotenschein sind dagegen voll im zivilen Bereich anerkannt. Die Fremdsprachenausbildung im Sprachinstitut des Bundesheeres (SIB) an der LVAk ist mit keiner Ausbildung im zivilen Bereich vergleichbar und wird daher nirgendwo anerkannt. Über die militärische Ausbildung hinaus, welcher jeder Rekrut je nach Verwendung, Waffengattung und Status unterzogen wird, werden vom Bundesheer Kurse angeboten, die auch im Zivilbereich anerkannt werden und anrechenbar sind. Einige dieser Kurse stehen neben den Bediensteten auch den Grundwehrdienern zur Verfügung (Heereslenkberechtigung, Computerführerschein, Erste Hilfe-Kurse etc.). Für die Unteroffiziersausbildung schreibt das BDG neben den allgemeinen Erfordernissen keine weiteren Voraussetzungen für die Laufbahn zum Unteroffizier vor, d.h. die Erfüllung der Schulpflicht genügt. Nachdem alle Schulen des ÖBH und der HUAk im österreichischen Bildungssystem mit Ausnahme der TherMilAk mit dem Fachhochschul-Diplomstudiengang keinen Niederschlag finden, sind auch deren Abschlüsse auf keine zivilen Ausbildungen anrechen- | Sonstige Ausbildungen | Ausbildung | Anrechnung | Anmerkung | |--------------------------------------|---------------|--------------|------------------| | Abfallbeauftragter | HVS | voll | AWG | | Brandschutzbeauftragter | extern | voll | B-BSG | | BrandschutzUO | ABCAbwS | nein | | | Brandschutzwart | ABCAbwS | voll | B-BSG | | Bundesheer-Sportausbilder | extern | voll | BAfL | | Bundesheer-Sportlehrer | extern | voll | BAfL | | ECDL | ОВН | voll | EU | | Fallschirmspringer | KdoSEK | voll | MLPV | | Fallschirmsprunglehrer | KdoSEK | voll | MLPV | | Flugsicherung | FIS | teilweise | | | Gefahrengutlenker | HVS | ja | ADR, GGBG | | Heeresbergführer | JgS | teilweise | | | Heereslenkberechtigung | ОВН | voll | FSG, KFG | | Heeresschilehrer | Jgs | teilweise | | | Heereswasserfahrlehrer | PiTS | teilweise | | | Heereswasserfahrschullehrer | PiTS | teilweise | | | Hufschmied | extern | voll | VetMedUni | | IT-Lehrer | EU | | | | | ОВН | voll | | | Kran-/Staplerführer | ОВН | ja | B-BSG | | Lademeister KdoLuSK | extern | voll | AUA | | Lehrlingsausbilder | extern | ja | WIFI/VAB | | | EN-ISO 9000 H | | | | Qualitätsassistent (1. Stufe) | extern | voll | | | Qualitätsbeauftragter (2. Stufe) | extern | voll | 0006 OSN-IS | | Qualitätsmanager (3. Stufe) | extern | voll | 0006 OSSN-IE | | Qualitätsauditor (4. Stufe) | extern | voll | EN-ISO 9000 H | | Sicherheitsfachkraft | extern | voll | B-BSG | | Sicherheitsvertrauensperson | extern | voll | B-BSG | | Strahlenschutzbeauftragter | extern | voll | StrahlenschutzG | | Strahlenschutzbewerb bronze, silber, | extern | voll | OFZS | | gold | | | | | Wasserfahrausbildung | PiTS | teilweise | | | Werkmeister | intern/extern | voll | HVS/Verschiedene | | Quelle: BMLV/FGG7 | | | | Tab. 7.16 Zivil anrechenbare militärische Kurse - Übersicht bar. Die Ausbildung zum UO ist daher weder ein Lehrabschluss gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG), noch entspricht sie der Absolvierung einer zumindest dreijährigen Fachschule. Dieser Umstand wirkt sich nun negativ auf die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung aus, die genau diese beiden zivilen Ausbildungen alternativ als Zugangsvoraussetzung verlangt. Es werden jedoch bei Unteroffiziersfunktionen, welche einem zivilen Berufsfeld entsprechen (z.B. Sanitätsunteroffizier - Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger), in der UOAus- und Weiterbildung Qualifikationen erreicht, die im zivilen Bereich teilweise oder zur Gänze angerechnet werden können. Um den in zunehmendem Maße komplexer werdenden Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres gerecht werden zu können, wurde die *Offiziersausbildung*136 an der TherMilAk reformiert. Die europäische Integration und die Entwicklung eines gesamteuropäischen Sicherheitssystems verlangen heute nicht nur militärisch-fachliche Kompetenz, sondern auch eine vermehrt wissenschaftlich fundierte Offiziersausbildung. Der an der TherMilAk 1997 eingerichtete Fachhochschul-Diplomstudiengang "Militärische Führung" ist in das österreichische Bildungssystem integriert und hat zum Ziel, die Truppenoffiziere zu hochqualifizierten militärischen Führungskräften auszubilden, die den internationalen Vergleich nicht scheuen müssen. Er bietet eine wissenschaftlich begründete, erziehungs- und sozialwissenschaftliche Disziplinen integrierende einsatzorientierte Ausbildung. Es besteht auch für Personen aus dem zivilen Bereich die Möglichkeit, an diesem Studiengang teilzunehmen, sofern die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Die Möglichkeiten nach Beendigung des Diplomstudienganges erstrecken sich auch auf das zivile Umfeld. Für Institutionen, die mit Belangen der Sicherheit befasst sind sowie für NGOs, für deren Führungskräfte und Mitarbeiter grundlegende Kenntnisse im Bereich zivil-militärische Kooperation gefordert sind, gewinnt dieser Lehrgang an Bedeutung. ## Kurse Im Öbh Insgesamt werden im Bundesheer pro Jahr etwa 1.200 Kurse Österreich weit angeboten. Kurse, die zur Erfüllung von Aufgaben qualifizieren, welche einem zivilen Berufsfeld entsprechen, werden gemäß den gesetzlichen Regelungen durchgeführt und sind somit nicht nur beim Bundesheer, sondern auch im zivilen Bereich anerkannt und zertifiziert. Für die zivile Anerkennung solcher Kurse reicht in der Regel die Vorlage des Abschlusszeugnisses bei der zuständigen Behörde bzw. Institution. Gegebenenfalls sind Zusatzkurse zu absolvieren. Die im Bundesheer angebotenen Kurse können sowohl von Berufsmilitärpersonen und Zivilpersonen der Heeresverwaltung als auch von Grundwehrdienern besucht werden. Der Zugang zur Ausbildung ist von der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibung (Tätigkeit) sowie von der dienstlichen Notwendigkeit abhängig. ## Strategischer Führungslehrgang (Stratfülg)137 Dieser Lehrgang, 2004 erstmals an der LVAk durchgeführt, wurde ausschließlich für Führungs- und Entscheidungspersönlichkeiten aus den Schlüsselbereichen der österreichischen Gesellschaft geschaffen, ist grundsätzlich zivilen Personen vorbehalten und erfordert einen Kostenbeitrag in der Höhe von EUR 7.000,– jedes Teilnehmers. Auswahlkriterien sind unter anderem eine ausgewogene Mischung aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Medien, Kirche, relevante Organisationen, Vereinen und Verwaltung. Der Kurs gliedert sich in drei Module in der Dauer von jeweils vier Tagen zu den Themen "Objektive und subjektive Risiken und Bedrohungen im 21. Jahrhundert für Staat, Gesellschaft, Beruf, Privatleben", "Internationale strategische Herausforderungen und Chancen: Lage, Interessen und Umsetzungsmöglichkeiten" und "Nationale strategische Herausforderungen und Chancen: Lage, Interessen und Umsetzungsmöglichkeiten". Ziel dieses Lehrganges ist es, durch ein Zusammenwirken vieler informierter Führungs- und Entscheidungsträger ein rechtzeitiges Erkennen von Gefahren und Risiken zu ermöglichen, da nur dadurch geeignete Maßnahmen für Schutz und Hilfe gesetzt werden können. Die Grundlagen zu diesem Kurs finden sich in der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin im Beschluss der Bundesregierung vom 9. Februar 2002 u.a. mit dem Ersuchen an den Nationalen Sicherheitsrat zur Koordinierung der konkreten Umsetzung, in einer interministeriellen Arbeitsgruppe sowie letztendlich der Weisung des Verteidigungsministers. ## 7.3.4.4 Sport138 Grundlagen Die verschiedenen Tätigkeiten im ÖBH erfordern eine hohe körperliche Fitness. Regelmäßiges Training, Sportwettkämpfe und Leistungstests sollen die körperliche Leistungsfähigkeit erhalten oder verbessern. Gleichzeitig sollen die negativen Einflüsse einer schnelllebigen und stressgeladenen Arbeits- und Lebensweise verringert werden. Im ÖBH wird dem Erhalt und der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt, da sie wichtige Grundlagen für die erfolgreiche und qualitativ hochwertige Erfüllung der verschiedenen Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres im Frieden und im Einsatz sind. Sport im Österreichischen Bundesheer umfasst Körperausbildung (KA) für alle Soldaten, Ausbildung von Fachkräften, Sporterziehung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen (z.B. Bereichs- und Heeresmeisterschaften sowie internationale Wettkämpfe im Rahmen des internationalen Militärsportverbandes/CISM), Leistungssportförderung, internationale Zusammenarbeit im sportlichen Bereich, Sportförderung im Österreichischen Heeressportverband (ÖHSV) und Öffentlichkeitsarbeit. ## Körperausbildung Im Bundesheer Ziel der *Körperausbildung im Bundesheer* ist es, die körperliche Leistungsfähigkeit der Soldaten zu verbessern und den altersbedingten Leistungsverlusten weitestgehend entgegenzuwirken. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung zur Bewältigung motorischer Anforderungen der physischen und sozialen Umwelt. Ein Mindestmaß dient der Erhaltung der Gesundheit, während die Bewältigung beruflicher bzw. Freizeitanforderungen zusätzlich ein erhöhtes Niveau der körperlichen Leistungsfähigkeit erforderlich machen kann. Hauptelemente der körperlichen Leistungsfähigkeit sind die motorischen Fähigkeiten und die Bewegungsfertigkeiten. Einflussgrößen sind ferner intellektuelle und weitere psychische Fähigkeiten, Verhaltenseigenschaften sowie die Leistungsbereitschaft. Ziel der *Körperausbildung bei Grundwehrdienern* sind 225 bzw. 180 Minuten Sport wöchentlich mit normierten Trainingsprogrammen, um rasch Defizite auszugleichen und um die Voraussetzungen zu schaffen, höhere Belastungen bzw. Ziele in der Ausbildung zu bewältigen. Ziel der *Körperausbildung* bei Kadersoldaten sind mindestens drei Mal pro Woche drei bis maximal acht Stunden zur Motivation, zur Erweiterung bzw. Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit und zur Vorbereitung auf Eignungs- und Leistungsprüfungen. Die Körperausbildung hat als wesentliche Inhalte Konditionstraining (als Grundlagen-, Kraft- sowie Zirkeltraining), *Hindernislauf* (zur Entwicklung physischer und psychischer Eigenschaften), *Schwimmen* (zur Erlangung entsprechender Schwimmfertigkeiten) sowie *Kraftausdauer- und Ausdauerfähigkeiten* bzw. *Sportarten und Spiele* (zur zielgerichteten Entwicklung von Ausdauer, Kraftausdauer und/oder Gewandtheit). Eignungsprüfungen in der Körperausbildung haben den Zweck, die körperliche Leistungsfähigkeit von Soldaten für den Dienst sowohl allgemein als auch im Besonderen festzustellen. Sie werden in den Bereichen allgemeine Kondition, Hindernislauf und Schwimmen durchgeführt und sind v.a. Zulassungsvoraussetzungen für Ausbildungsgänge. Leistungsprüfungen sind grundsätzlich von allen Soldaten bis zum 50. Lebensjahr einmal jährlich verpflichtend abzulegen. ## Sport Im Bundesheer Zur Erhöhung der Motivation und zum Leistungsvergleich zwischen Soldaten werden vom BMLV Sportwettkämpfe genehmigt bzw. angeordnet (Bereichs- und Heeresmeisterschaften). Diese Wettkämpfe berücksichtigen dabei wesentliche Aspekte der militärischen Ausbildung. Zu diesen Wettkämpfen werden auch fallweise ausländische Delegationen eingeladen. Im Rahmen der Truppenkontakte nehmen umgekehrt Mannschaften des ÖBH aus dem Bereich der Truppe an diversen Wettkämpfen im Ausland teil. Militärische Sportwettkämpfe werden derzeit in folgenden Sportarten durchgeführt: Militärischer Fünfkampf, Schießen, Orientierungslauf, Schilauf, Straßen- bzw. Berglauf. Diese Sportarten werden auch in der Sportförderung des ÖBH besonders berücksichtigt (Schwerpunktsportarten). Im Rahmen der *Ausbildung der KA-Fachkräfte* (BHSportausbilder, Lehrwarte und Trainer) wird das Wissen und Können in diesen Sportarten mit dem Ziel vermittelt, sicher und leistungsorientiert das Training nach den biologischen Prinzipien der Trainingslehre durchführen zu können. Die eingeteilten BHTrainer aus den Leistungszentren stellen dabei den Kern des Ausbildungs-Teams des Heeres-Sportzentrums (HSZ). Die Kerngegenstände der Ausbildung zur Fachkraft KA (Leistungsphysiologie, Trainingslehre, Methodik) werden wesentlich von wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Leistungssport beeinflusst. Da die Biologie des Menschen, im Speziellen die Anpassungsfähigkeit menschlicher Systeme an die Anforderungen der Umwelt, sowohl beim Leistungssportler wie beim Soldaten nach gleichen Prinzipien erfolgt (die Ziele und der Grad der Leistungsfähigkeit sind unterschiedlich), sind die Erkenntnisse aus dem Leistungssport zur Entwicklung von Trainingsund Testsystemen zur rascheren Erreichung der konditionellen Fähigkeiten von Soldaten zur Erfüllung militärischer Aufgaben von besonderer Bedeutung. Besonders befähigte Angehörige aus den Schwerpunktsportarten werden nach entsprechender Ausbildung in den Lehrgruppen des HSZ als Lehroffiziere oder Lehrunteroffiziere verwendet. Die Erfahrungen aus dem Leistungssport stellen dabei wesentliche Elemente dar, die Inhalte der Trainingslehre praxisnah vermitteln zu können. Seit 2000 werden im Sinne der Forcierung der militärischen Körperausbildung im ÖBH alle Lehrgangsteilnehmer beim Stabsunteroffizierskurs an der HUAk und im Rahmen der Offiziersausbildung an der TherMilAk zum staatlich geprüften Lehrwart ausgebildet. Als Mindesterfordernis ist je Truppenkörper ein Offizier als BH-Sportausbilder-Trainer und zusätzlich je Einheit ein weiterer Trainer (oder UO) vorgesehen. Die Entwicklung von Testverfahren zur Bestimmung der körperlichen Leistungsfähigkeit von Soldaten erfolgt aus der Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Testsysteme aus dem Leistungssport. Das zukünftige Strukturmodell zur Weiterentwicklung der körperlichen Leistungsfähigkeit der Soldaten des ÖBH orientiert sich wie in anderen Armeen an den Erkenntnissen der Leistungsphysiologie und der Trainingswissenschaft. Der Einsatz von Sport-/ Trainingswissenschaftern bzw. von Trainern aus dem HSZ ermöglicht es, die Synergien zwischen Leistungs-/Breitensport bzw. Körperausbildung sehr rasch zu erfassen und sowohl in der Körperausbildung wie in der Ausbildung umzusetzen. Die Sportinfrastruktur in vielen Kasernen umfasst meist einen Kraftraum, eine 400m-Laufbahn, Rasenplatz, Hindernisbahn und in manchen Fällen eine Mehrzweckhalle. ## Ausbildung Von Ka-Fachkräften Das Heeres-Sportzentrum führt jährlich Lehrwarteund Trainerausbildungen durch. Es wird jedoch im Rahmen der Offiziersausbildung an der TherMilAk bzw. im Rahmen des Stabsunteroffizierslehrganges die KA-Fachkräfteausbildung zur Erlangung der Qualifikation BHSpAusb "Lehrwart" für alle Kursteilnehmer durchgeführt. Zur *Übungsleiterausbildung* an der HUAk wurden 2003 zwei Kurse (195 Teilnehmer, 12 Lehrer) und 2004 zwei Kurse (213 Teilnehmer, 12 Lehrer) abgehalten. Die erste Stufe der Fachkräfteausbildung dient unter anderem dem selbstorganisierten Training. In zwei Ausbildungswochen werden den Kursteilnehmern Basisinformationen der Trainingslehre, gekoppelt mit praktischen Einheiten v.a. in Ausdauer, Kraft, Funktionsgymnastik, Hindernisbahn und Grundlagentraining vermittelt. Im Jahr 2003 wurden fünf *Bundesheer-Sportausbilderkurse "Lehrwart"* mit insgesamt 250 Teilnehmern und jeweils sieben Lehrern durchgeführt. Im Jahr 2004 waren es sieben Bundesheer-Sportausbilderkurse mit insgesamt 503 Teilnehmern und jeweils 7 Lehrern. Die staatliche Ausbildung an den Bundesanstalten für Leibeserziehung endet für die Absolventen der KA-Fachkräfteausbildung mit der kommissionellen Abschlussprüfung zum staatlich geprüften *Lehrwart für Allgemeine Körperausbildung*. Beim Kurs werden die Teilnehmer in drei Wochen in theoretischen Grundlagen der Trainingslehre, Anatomie und Pädagogik, der DVBH KA bzw. praktisch im Bereich Ausdauer, Kraft, Funktionsgymnastik etc. hinsichtlich der koordinativen Fähigkeiten geschult. Im Jahr 2003 wurde ein *Bundesheer-Sportausbilderkurs* zum staatlich geprüften Lehrwart für Allgemeine Körperausbildung mit 30 Teilnehmern und 8 Lehrern durchgeführt; 2004 waren es zwei Kurse mit je 30 Teilnehmern und 8 Lehrern. Bei diesem Kurs werden die Kursteilnehmer in sieben Ausbildungswochen vertieft in den Inhalten der Trainingslehre, Anatomie und Physiologie, Biomechanik und sämtlichen praktischen Unterrichtsinhalten der Trainingsmethodik und des Techniklernens in jeweils einer Schwergewichtswoche (Orientierungslauf, MMK, Ausdauerlauf, Schilanglauf, Schwimmen und militärische Alltagsbelastungen) unterrichtet. Die vier Semester umfassende *Ausbildung zum staatlich geprüften Sportlehrer* an der Sportakademie Wien enthält alle für den Sport relevanten Gegenstände und betont die praktische Umsetzung. Im dritten und vierten Semester wird zusätzlich der Lehrgang "Leibeserziehung an Schulen" geführt. Im Jahr 2003 wurden zwei Fortbildungskurse für KA-Fachkräfte mit 40 Teilnehmern und je 5 Lehrern abgehalten. 2004 waren es drei Kurse mit insgesamt 79 Teilnehmern und je 5 Lehrern. Diese Fortbildungskurse sind drei bzw. fünftägige Seminare für bereits ausgebildete Lehrwarte bzw. Trainer zur Vermittlung neuer Erkenntnisse der Trainingslehre, Neuerungen der DVBH KA und der Methodik von Trendsportarten. Bisher wurden im Bundesheer 15 BH-Sportlehrer, 447 BH-Sportausbilder-Trainer und 33 BH-SportausbilderLehrwarte ausgebildet. Darüber hinaus verfügt das ÖBH über 178 staatlich geprüfte Trainer und 1.433 staatlich geprüfte Lehrwarte, denen allerdings noch Qualifikationen zum BH-Sportausbilder-Lehrwart fehlen. Die vom Heeres-Sportzentrum und der Forschungsgruppe Leistungsmedizin durchgeführten *Fitnessveranstaltungen* verfolgen das Ziel, militärische Meinungsbildner im Sinne eines Schneeballeffektes für die Wichtigkeit und Notwendigkeit der physischen Fitness von Soldaten zu sensibilisieren. 2003 wurden 6 Seminare mit insgesamt 116 Teilnehmern und je 4 Lehrern abgehalten, 2004 waren es 5 Seminare mit 74 Teilnehmern. 2003 wurden an der TherMilAk 7 Fit-Checks (178 Teilnehmer und je 4 Lehrer) durchgeführt; 2004 waren es 9 Fit-Checks mit 240 Teilnehmern. Die Fit-Checks werden zu Beginn und am Ende der Führungslehrgänge an der TherMilAk durchgeführt. Der *ORF Sport Bodycheck* ist eine gemeinsam mit dem ORF durchgeführte über das ÖBH hinausgehende Fitnessveranstaltung mit dem Ziel, die körperliche Fitness nicht nur im ÖBH als wichtig zu sehen, sondern als gemeinsames Anliegen aller Österreicher. Die Inhalte sind: Fettmessung, Koordination, Kraftprofil, Ausdauer sowie ein Stresstest. Teilnehmer sind sowohl Militärs als auch interessierte Zivilpersonen ab dem 18. Lebensjahr. 2003 wurden 13 Checks mit insgesamt 3.654 Teilnehmern und je 7 Lehrern durchgeführt, 2004 waren es zwölf Checks mit 3.715 Teilnehmern. ## Arbeitsgemeinschaft Österreichisches Wasserrettungswesen Das ÖBH ist Mitglied in der *Arbeitsgemeinschaft* Österreichisches Wasserrettungswesen (ARGE ÖWRW). Daraus ergibt sich die Ausbildung von Rettungsschwimmern der Stufen Helfer, Retter und Lehrer der Rettungsschwimmausbildung, um die Sicherheit bei der Schwimmausbildung zu gewährleisten. Die Mitgliedschaft verpflichtet in weiterer Folge das ÖBH zur Teilnahme und Durchführung von Meisterschaften im Rettungsschwimmen. ## Komitee Der Exekutive Österreichs Das ÖBH als Teil der Exekutive Österreichs (BMI, BMF, BMJ, BMLV) nimmt regelmäßig alle zwei Jahre an den Winterwettkämpfen (alpin/nordisch) teil. Die Durchführung der Veranstaltung übernimmt das ÖBH im Wechsel mit den anderen Ressorts, um sich einerseits im sportlichen Wettstreit mit den anderen zu messen und die Verbundenheit und Kameradschaft zu dokumentieren und zu fördern. ## Internationale Militärsportorganisation Cism Das Conseil International du Sport Militaire (CISM) ist mit 126 Mitgliedern eine der größten Sportorganisationen der Welt. Der Verband wurde am 18. Februar 1948 in Nizza durch die Länder Belgien, Dänemark, Luxemburg, Frankreich und Niederlande gegründet. Österreich ist seit 1958 Mitglied des CISM und zählt mittlerweile zu einem der aktivsten Staaten dieser Organisation. Absicht des Internationalen Militärsportverbandes ist es - ähnlich der Grundidee der Olympischen Bewegung - Angehörige von Streitkräften der ganzen Welt über den sportlichen Wettkampf zusammenzuführen. Auf diese Weise sollen dauerhafte Beziehungen auf den Gebieten Sport und Bildung entstehen. Zusätzlich zu Sportereignissen werden auch noch wissenschaftliche Fachtagungen (so genannte Clinics) organisiert. Im Laufe vieler Veranstaltungen konnten so bereits unzählige Militärathleten und Funktionäre aus aller Welt miteinander in Kontakt gebracht werden. Aus der Mitgliedschaft des ÖBH bei der Internationalen Militärsportorganisation *Conseil International* du Sport Militaire (CISM) ergibt sich die Verpflichtung, Veranstaltungen (v.a. internationale Wettkämpfe und Tagungen) zu beschicken bzw. zu organisieren. 2004 wurde in Österreich die Militärweltmeisterschaft (MilWM) im Fallschirmspringen im Raum Mautern (NÖ) durchgeführt. Bis 2010 sind u.a. folgende weitere *CISM-Veranstaltungen in Österreich* geplant: 2006 MilWM Militärischer Fünfkampf (ca. 35 Nationen), 2008 MilWM Schilauf (ca. 35 Nationen) und 2010 MilWM Orientierungslauf (ca. 45 Nationen). Ferner beschickt das Bundesheer Welt- und Europameisterschaften, internationale Turniere, bilaterale Wettkämpfe und Trainingsaufenthalte sowie Symposien. Zusätzlich sind Trainingsaufenthalte im Ausland notwendig, wenn für die spezifische Sportart zum gegebenen Zeitpunkt im Inland keine optimalen Trainingsbedingungen gegeben sind. Der *CISMWettkampfkalender* im Jahr 2004 umfasste neun Weltmeisterschaften, eine Europameisterschaft, zehn internationale Turniere sowie zwei internationale Großkonferenzen. ## Leistungssport Der Bundesminister für Landesverteidigung wurde in einer parlamentarischen Entschließung im Jahre 1997 ersucht, in seinem Vollziehungsbereich den Leistungssport im ÖBH intensiv zu fördern und insbesondere Spitzensportler durch Realisierung von Förderungsprogrammen zu unterstützen. Grundsätzlich besteht in allen 53 Sportarten, die von der *Bundessportorganisation* (BSO) gefördert werden, die Möglichkeit für eine Nominierung als BundesheerLeistungssportler. Aus gesamtösterreichischer leistungssportfördernder Sicht werden aber nur ca. 40 Sportarten intensiv durch das ÖBH gefördert. Diese Sportarten sind im Wesentlichen die militärischen Schwerpunktsportarten Fallschirmspringen, Militärischer Fünfkampf, Orientierungslauf, Schießen/Gewehr (Großkaliber), Schießen/Pistole (Großkaliber), Ski/Biathlon, Ski/Langlauf sowie olympische Sportarten. Die *Leistungssportförderung* erfolgt nach den Vorgaben eines praxisorientierten, wissenschaftlichen Konzeptes. Bundesheer-Leistungssportler in den Schwerpunktsportarten Militärischer Fünfkampf, Schießen, Orientierungslauf sowie Langlauf und Biathlon werden auch als Unterstützung im Rahmen der Ausbildung von KA-Fachpersonal eingesetzt. Insgesamt gab es in den letzten 25 Jahren 4.380 Bundesheer-Leistungssportler. Die Heeresleistungssportförderung ist die wichtigste heimische Sportförderung. Bei den Olympischen Spielen in Athen 2004 stellte das ÖBH mehr als 50 % der 74 Sportler. Diese hatten mit vier von sieben Medaillen einen bedeutenden Anteil an der erfolgreichsten Medaillenbilanz eines österreichischen Olympiateams bei Sommerspielen seit 1936. Des Weiteren stellen Leistungssportler des ÖBH jährlich eine Vielzahl von Welt- und Europameistern bzw. von Weltcup- und Europacupsiegern, österreichischen Staatsmeistern und Österreichischen Meistern. Man sieht aus den Erfolgen, dass diese Form der Leistungssportförderung ein nicht wegzudenkendes Modell des gesamten österreichischen Sportfördersystems darstellt. Für die Durchführung und Umsetzung der Leistungssportförderung wurde, einem weltweiten Trend folgend, auch im ÖBH eine eigene Organisation geschaffen. Die "Produktionsstätte" für viele Top-Leistungen ist das *Heeres-Sportzentrum* (HSZ). Die Sportsoldaten verschiedenster Sportarten werden auf zehn Leistungszentren im gesamten Bundesgebiet aufgeteilt. Sie verwenden dort den Großteil ihrer Dienstzeit für das Leistungssport-Training. Der Förderaufwand des ÖBH ermöglicht durch soziale Absicherung der Athleten (Arbeitsplatz, Sozialversicherung, Unterkunft, Verpflegung, Berufsausbildung) professionelles Training, wobei der sportspezifische Aufwand durch den jeweiligen Fachverband sicherzustellen ist. Dies geschieht in engem Zusammenwirken mit zivilen Sportfördereinrichtungen (Bundessportorganisation, Fachverbände, Österreichisches Olympisches Komitee usw.). Lediglich in den so genannten Schwerpunktsportarten (Sportarten mit besonderem militärischem Interesse) wird zusätzlicher Förderaufwand betrieben. Er umfasst je nach Sportart Fachpersonal, Gerät und Material, Aufwendungen für Trainingskurse und die Beschickung von CISM-Wettkämpfen. Zur Erfüllung der dem ÖBH primär übertragenen Aufgabe der militärischen Landesverteidigung sind nicht nur geistige, sondern auch körperliche Spitzenleistungen von Angehörigen des Bundesheeres ständig erforderlich. Herausragende körperliche Spitzenleistungen entsprechen den Erfordernissen der militärischen Landesverteidigung, stellen im Sinne einer sozialintegrativen Landesverteidigung ("Wir Österreicher") ein bedeutendes Instrument der Öffentlichkeitsarbeit dar und tragen allgemein zum Ansehen der Republik Österreich bei.139 ## Sportförderung Im Öhsv Der *Österreichische Heeressportverband* (ÖHSV) ergänzt den dienstlichen Sport im ÖBH, wurde 1967 gegründet und hat mittlerweile 30.152 Mitglieder in 105 Heeressportvereinen. Der ÖHSV als Dachorganisation aller neun *Heeressport-Landesverbände* (HSLV) bietet seinen Mitgliedern und den Präsenzdienst leistenden Soldaten sinnvolle Freizeitgestaltung. Das Wirken in wehrpolitischer, gesundheitlicher, erzieherischer und publizistischer Hinsicht leistet einen wesentlichen Beitrag zur militärischen Landesverteidigung. Durch das effektive Engagement in der Sache und durch hervorragende Leistungen seiner Vereinsmitglieder bei nationalen und internationalen Sportveranstaltungen konnte der ÖHSV als Sportverband des Bundesheeres zum Ansehen in der Öffentlichkeit beitragen. Weiters organisiert der ÖHSV nationale und internationale Sportwettkämpfe des ÖBH im Inland. Die Unterstützung des Bundesheeres für den ÖHSV umfasst die Bereitstellung von Sportanlagen und Ausbildungsstätten, die Bereitstellung von Heereskraftfahrzeugen, Beistellung von Unterkunft und Verpflegung, Gewährung von Dienstfreistellungen für Wettkampf und Trainingslager sowie Beistellung von Fachkräften. ## 7.3.4.5 Dienstbetrieb ![175_Image_0.Png](175_Image_0.Png) Zielsetzung Und Charakteristik Primärer Zweck aller im dienstbetrieblichen Bereich zu setzenden Maßnahmen ist neben der Straffung des Dienstbetriebes und einer Entlastung des Ausbildungsbetriebes von artfremden Tätigkeiten die Verbesserung der Unternehmenskultur. 140 Unter militärischer Unternehmenskultur ist das bewusste Herbeiführen jener Zustände zu verstehen, die für das Entstehen eines möglichst gefestigten inneren Gefüges der Truppe maßgeblich sind. Das innere Gefüge einer Truppe ist der geistige Zustand eines positiven, kollektiven Selbstverständnisses. Dieser Zustand ist vor allem charakterisiert durch kollektive Selbstachtung (Würde, Geist der Truppe) in der die Selbstachtung des Einzelnen Platz findet (Identifikation), durch dauerhafte (stimmungsunabhängige) Leistungs- und Opferbereitschaft (Standfestigkeit, Pflichtbewusstsein, Moral), durch Zusammenhalt (innere Ordnung, Disziplin, Kameradschaft) und durch gutes Betriebsklima (Vertrauen, Zufriedenheit und Geborgenheit des Einzelnen, lebensfroher Optimismus). Ziel der militärischen Unternehmenskultur ist die personelle Realisierung einsatzfähiger Verbände durch Erhöhung der Anzahl an freiwillig Längerdienenden und der Leistungsbereitschaft. Die Verbesserung der militärischen Unternehmenskultur verlangt ständige gezielte Maßnahmen zur Veränderung jener Bereiche, die sich auf die nachfolgenden Befindlichkeitsfaktoren des Einzelnen und der militärischen Gemeinschaft auswirken: Motivation (Bereitschaft zur Leistung); Identifikation (Verinnerlichung der Ziele); Zusammenhalt (Korpsgeist); Vertrauen (Verhältnis Vorgesetzter - Untergebener); Verhaltenssicherheit (Klarheit und Machbarkeit); Zufriedenheit und Geborgenheit (soziale Sicherheit). Diese Faktoren stehen in Wechselwirkung und bilden auf kollektiver Ebene in Summe das innere Gefüge der Truppe. Die Bereiche, die sich auf die Befindlichkeit von Einzelnen und Verbänden auswirken, sind von den Akteuren je nach ihrer Stellung durch gezielte Maßnahmen mehr oder weniger beeinflussbar. ## Aufgabenfelder Im Bereich Dienstbetrieb Nachstehende Aufgabenfelder werden im Bereich Dienstbetrieb schwerpunktmäßig behandelt: ¾ Bearbeitung der grundsätzlichen Angelegenheiten der dienstbetrieblichen Abläufe, der Straffung des Dienstbetriebes, der Verbesserung des Soldatenalltages sowie der Festlegung der Prinzipien der Dienstaufsicht und Überwachung der Einhaltung der erlassmässigen Vorgaben, ¾ Angelegenheiten der Tätigkeiten der Soldatenvertreter und der Zeitsoldatenvertreter, einschließlich der Erstellung der entsprechenden Schulungsunterlagen, ¾ allgemeine Angelegenheiten des Dienstbetriebes, ¾ Angelegenheiten der ADV, ¾ Angelegenheiten der Dienstzeitregelung (Zeitordnung) der Truppe, ¾ Angelegenheiten der Verhaltensregeln für Soldaten, ¾ Angelegenheiten der Einberufung und Dienstverwendung Angehöriger religiöser Minderheiten, ¾ Anzugsordnung und Systemisierung der Adjustierung, ¾ Grundsatzbestimmungen zu den militärischen Abzeichen, ¾ Besondere Vorfälle, einschließlich statistische Evidenthaltung und Auswertung. ## 7.3.4.6 Militärseelsorge Im Bundesheer versehen laufend Soldaten sowie Zivilbedienstete der unterschiedlichsten Konfessionen und Glaubensrichtungen ihren Dienst. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhalten alle Personen im Ressortbereich die Möglichkeit zur freien Ausübung ihrer Religion. Für die am stärksten repräsentierten Konfessionen sind im Bundesheer die katholische und die evangelische Militärseelsorge organisiert. ## Katholische Militärseelsorge Seelsorge sieht den ganzen Menschen in Bezug zu Gott, den Mitmenschen und zur Umwelt. Sie nimmt Anteil an Freude und Hoffnung, Trauer und Angst in den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen und bietet Hilfe an. Ihre Kernanliegen sind die Verkündigung der Heilsbotschaft des Evangeliums, die Feier der Liturgie und der Dienst am Mitmenschen und der Gemeinschaft. Quelle und Höhepunkt des geistlichen Lebens ist die Feier der heiligen Eucharistie, die regelmäßig in allen Militär- bzw. Garnisonskirchen oder auch an anderen Orten wie z.B. als Feldmessen begangen wird. Soldatenwallfahrten bieten die Möglichkeit, die eigene Spiritualität zu vertiefen und im gemeinschaftlichen religiösen Erlebnis ein tieferes Glaubensverständnis zu finden. Ein Schwergewicht im Aufgabenspektrum der Militärseelsorge stellt die religiöse und ethische Bildung der Soldaten und Heeresangehörigen dar. Die Militärseelsorge bietet dazu ihre Unterrichte, Seminare, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen an. Die Betreuung und Begleitung von Menschen in persönlichen Notfall- und Krisensituationen, bei Einsätzen, bei besonders belastenden Erlebnissen sowie speziell in allen Situationen, in denen Existenzfragen auftreten, sind besondere Anliegen der Militärseelsorge. Die katholische Militärseelsorge ist Ansprechpartner in allen religiösen, seelsorglichen, ethischen und persönlichen Fragen für alle Soldaten und Heeresangehörige. Die österreichische Militärseelsorge, die ihrer Rechtsform nach als Militärordinariat eingerichtet ist, was einer Diözese gleichkommt, wird vom Militärbischof geleitet. Ihm stehen der Militärgeneralvikar und die Bischofsvikare zur Seite. Dem Militärordinariat sind in der kirchlichen Hierarchie die Dekanatspfarren nachgeordnet, die wiederum regional Leitungsgewalt über die Militärpfarren, die nach territorialem Prinzip den Militärkommanden angegliedert sind, ausüben. Die wissenschaftliche Betreuung der Militärseelsorge wird vom Institut für Religion und Frieden wahrgenommen. Im Bereich der Militärpfarren sind 16 Militärpfarrer und Militärpfarradjunkten tätig, im Bereich der Dekanatspfarren sind drei Dekanatspfarrer und Militärpfarradjunkten tätig. Die kirchliche Jurisdiktion des Militärbischofs erstreckt sich auf die ihm anvertrauten Personen ohne Einschränkung in territorialer Hinsicht. Daher werden österreichische Soldaten im Auslandseinsatz auch von österreichischen Militärseelsorgern betreut. ## Evangelische Militärseelsorge Die evangelische Militärseelsorge begleitet die Soldaten während ihrer Zeit beim Bundesheer. Dabei vertritt sie das Konzept der "nachgehenden Seelsorge"; der Militärpfarrer kommt zu den Soldaten. Dies gilt im Besonderen für die Einsätze im In- und Ausland. Militärseelsorge richtet sich an den Lebenssituationen der Soldaten aus und ist anlassbezogen: Betreuung in außergewöhnlichen Situationen, Gebete bei Angelobungen, Feldmessen, Totengedenken sowie Ansprachen bei Traditionstagen sind ihre Schwerpunkte. Regelmäßig finden Lebenskundliche Unterrichte für Grundwehrdiener sowie Kadertage und militärethische Seminare für das Kaderpersonal statt, wo Themen zu aktuellen Fragestellungen behandelt werden. Im Rahmen der Offiziersausbildung an der LVAk und TherMilAk, bei der Unteroffiziersausbildung an der HUAk sowie an den Waffenschulen finden regelmäßig militärethische Schulungen statt, wo Fragen der Menschenführung sowie spezifische ethische Fragestellungen, wie sie sich im Militärdienst ergeben (Friedensethik, Dienst im Ausland etc.) behandelt werden. Zu den kirchlichen Hochfesten finden Gottesdienste statt und es gibt das Angebot kirchlicher Handlungen wie Taufe, Konfirmation, Trauung und auch Beerdigung. Immer größere Bedeutung kommt der Betreuung österreichischer Soldaten im Ausland zu (acht Wochen jährlich pro Einsatzort.) Diese umfasst die Betreuung in der Einsatzvorbereitung, für die Dauer des Einsatzes sowie die Einsatznachbereitung und Familienbetreuung. Zusätzlich ist der Militärpfarrer Ansprechpartner und Berater in ethischen, religiösen und auch kulturellen Fragen sowie Fachmann im Bereich des Krisenmanagements. Geleitet von der Evangelischen Militärsuperintendentur ist die Evangelische Militärseelsorge in der Friedensorganisation in sieben Militärseelsorgezellen organisiert. Jeweils ein Militärpfarrer, ein Militärpfarradjunkt (zugleich auch Militärlektor) und ein Grundwehrdiener (als Mesner, Schreiber und Kraftfahrer) bilden ein Team. Die Evangelische Militärseelsorge ist territorial gegliedert und beim BMLV, beim KdoLaSK sowie bei vier Militärkommanden integriert. Im Falle einer Mobilmachung kommen noch mehrere gleich organisierte Elemente aus dem Milizstand hinzu. ## Wehrpflichtige Religiöser Minderheiten Für Wehrpflichtige, welche religiösen Minderheiten angehören (z.B. strenggläubige Angehörige der Jüdischen Glaubensgemeinschaft, strenggläubige Angehörige der Islamischen Glaubensgemeinschaft, strenggläubige Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Sikhs, Angehörige der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten u.a.) wurden durch das BMLV entsprechende Weisungen erlassen, um den besonderen Bedürfnissen dieser Wehrpflichtigen gerecht zu werden. Dies umfasst u.a. folgende Maßnahmen: Einberufung zu speziellen Terminen und Truppenkörpern, Gewährung der für die Gebete notwendigen Zeit, Dienstfreistellung für bestimmte Feiertage, Sonderregelungen für die Verpflegung sowie Sonderregelungen betreffend die Kopfbedeckung sowie die Haar- und Barttracht. ## 7.3.4.7 **Gesellschaftlicher Nutzen Durch** ![177_Image_0.Png](177_Image_0.Png) Das Öbh Neben dem individuellen Nutzen eines jeden Grundwehrdieners, der ihm durch das Ableisten seines Grundwehrdienstes im Rahmen der Ausbildung zuteil wird (Verhalten in Extremsituationen, Erste HilfeAusbildung, Orientieren im Gelände, Verhalten bei ABC-Bedrohung, Fahrpraxis, Fitness, Hygiene, gesunde Ernährung etc.), zieht auch die Gesellschaft im Allgemeinen einen Nutzen daraus. Dieser zeichnet sich dadurch ab, dass Soldaten während dieser Zeit lernen, auch in einem anderen als bisher gewohnten sozialen Gefüge zu leben. Ein mitunter neues soziales Verhalten wird erwartet und ermöglicht erst das gemeinsame Erreichen von Zielen. Eben dieses Kennen lernen von Menschen aus allen Bevölkerungs- und Bildungsschichten und ihr gemeinsamer Umgang, wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum, stellen für den Einzelnen Erfahrungen dar, welche danach, im zivilen Leben durchaus von Vorteil sind. Viele Soldaten bleiben dem Heer durch Übernahme von Funktionen im Bereich des Milizsystems erhalten. Nicht nur, dass Milizsoldaten ihr "ziviles" Wissen und ihre Fähigkeiten aus dem Berufsleben in das Bundesheer einbringen, kann auch in die entgegengesetzte Richtung ein Austausch und somit ein gegenseitiger Nutzen stattfinden. Ein Milizsoldat, der eine Gruppe oder einen Zug führt, hat eine gewisse Ausbildung durchlaufen, um alle damit verbundenen Tätigkeiten zu erfüllen. Im Zivilbereich können sich diese Fähigkeiten ebenfalls als nutzbringend herausstellen, wenn Teamarbeit gefordert ist oder ihm mehrere Mitarbeiter unterstehen. In persönlichkeitsbildenden weiterführenden Seminaren wie z.B. Führungsverhalten, Führungstechnik, Rhetorik, politische Bildung etc., welche sowohl an der Heeresunteroffiziersakademie als auch an der Theresianischen Militärakademie angeboten werden, können das Wissen und die Fähigkeiten noch vertieft und auch zivil angewandt bzw. genutzt werden. Sämtliche Kurse, die zivil anrechenbar sind wurden bereits erwähnt. Hervorzuheben sei an dieser Stelle speziell die Erste Hilfe-Ausbildung, die unmittelbar jedem Grundwehrdiener zuteil wird und nicht nur anrechenbar, sondern im täglichen Leben auch praktisch anwendbar ist und Menschenleben retten kann. In der Regel ist jeder männliche österreichische Staatsbürger ab dem Kalenderjahr, in dem er das 18. Lebensjahr erreicht (ab dem 17. Geburtstag) stellungspflichtig und hat sich der Stellung (*Musterung*) zu unterziehen. Auch alle Soldatinnen, die freiwillig ihren Dienst beim Bundesheer antreten, durchlaufen diese Gesundheitsüberprüfung. Innerhalb von zwei Tagen werden die wichtigsten medizinischen Untersuchungen von erfahrenen Ärzten mit modernsten medizinischen Methoden durchgeführt, um die körperliche sowie geistige Eignung für den Wehrdienst festzustellen. Diese Diagnosestraße ist also ein wirksames Instrumentarium im Sinne der Vorsorgemedizin. Unter anderem werden folgende Untersuchungen durchgeführt: Blut, EKG, Harn, Sehtest, Gehörtest, Belastungstest, praktische Gesundenuntersuchung und psychologische Tests. Jeder Stellungspflichtige bekommt am Ende der Stellung einen Untersuchungsbefund, der die wichtigsten medizinischen Daten enthält und, sofern eine weitere Behandlung notwendig erscheint, auch eine Mitteilung an den Hausarzt. Am Ende der Stellung erhält jeder Wehrpflichtige eine Tauglichkeitsbescheinigung mit einem der folgenden Beschlüsse: tauglich, *vorübergehend untauglich* oder *untauglich*. Seit der Einführung der Stellungsstraßen im Jahr 1976 wurden etwa 1,4 Millionen Österreicher dieser gründlichen Untersuchung unterzogen. Weitere ärztliche Untersuchungen finden im Zuge des Einrückungsvorganges bzw. beim Entlassungsvorgang nach dem Grundwehrdienst statt. Häufig werden bei Einrückenden Mängel in der persönlichen Hygiene entdeckt, welche durch verordnete Anleitungen beseitigt werden und wodurch eine nachhaltige Wirkung erreicht werden kann. Zivile Wissenschafter bestätigen: Es "ergibt sich eine völlig neue zusätzliche Rolle für das Bundesheer: Zu den klassischen Aufgaben Landesschutz und Katastrophenschutz gesellt sich nun noch jene des Gesundheitsschutzes"141 . Die *Sportausbildung*, der beim ÖBH große Bedeutung beigemessen wird, stellt ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Volksgesundheit dar. Viele junge Menschen kommen beim Bundesheer nach langem wieder mit Sport aktiv in Berührung und werden nach modernen, in der Sportwissenschaft üblichen Ausbildungsmethoden in sportlichen Tätigkeiten unterwiesen und trainiert. Übergewicht, hoher Blutdruck und Vorbeugung gegen Herzgefäßerkrankungen sind nur einige von vielen weit verbreiteten Krankheiten in unserer Gesellschaft, denen auf diese Art effektiv begegnet werden kann (vgl. Kap. 7.3.4.4). ## 7.3.5 Materielle Einsatzvorbereitung Und Ressourcen 7.3.5.1 Budget142 Das Verteidigungsbudget verzeichnete im Zeitraum 1992 bis 2003 ein nominelles Wachstum von 21,8 % und damit eine Steigerung von etwa 2 % per anno. Im Jahr 2000 wurden Bau-Budgetmittel vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten für Zwecke der Landesverteidigung in den Haushalt des Bundesministeriums für Landesverteidigung übergeleitet. Trotz des Überganges der Verantwortung für Neubau und Erhalt bestehender Bausubstanz reduzierte der Gesetzgeber in den beiden darauf folgenden Jahren die Kreditmittel für den Bereich Landesverteidigung. Durch diese Einschränkungen mussten Kürzungen im Bereich Betrieb und Investition erfolgen. Innerhalb des Verteidigungsbudgets stiegen die Ausgaben für Personal stärker als jene für Betrieb und Investition. Der Anteil für Personalausgaben - gemessen am Ressortbudget - beträgt trotz sinkenden Personalstandes derzeit ca. 58 %. Das Lohnniveau für Soldaten liegt im Vergleich zu anderen westlichen Staaten - auch wegen der derzeit fehlenden Auslandseinsatzverpflichtung - im unteren Bereich. Die nominellen Zahlen bilden jedoch noch nicht die Kaufkraftentwicklung des Budgets (reelles Wachstum) ab. Der Größe, Struktur und Aufgaben der 1992 beschlossenen Heeresorganisation wurde ein Finanzmittelbedarf von 1 % des *Bruttoinlandproduktes* (BIP) zugrunde gelegt. Das Volumen der Organisation und das des Budgetbedarfs waren mit den Verhandlungspartnern der Regierung abgestimmt. Die Berechnungen basierten auf Hochrechnungen hinsichtlich des langfristigen Aufwandes für Personal, Betrieb und Investition und auf Berechnungen zu den Überleitungskosten auf die neue Organisation. Das Ressortbudget wäre im Folgejahr 1993 (Preisbasis 1992) nominell auf EUR 1,52 Mrd. anzuheben gewesen. Der Rechnungsabschluss 1993 wies eine Summe von EUR 1,43 Mrd. und damit ein Fehl von EUR 0,089 Mrd. aus. Die Entwicklung von 1992 bis 2002 zeigt ein stetiges Absinken des Landesverteidigungsbudgets am BIP von ursprünglich 0,94 % auf 0,76 %. Nur in den Finanzjahren 1993 und 2003 war die Steigerungsrate des Verteidigungsbudgets höher - wenn auch auf niedrigem Niveau - als die des BIP (vgl. Abb. 7.37). Für die Politik als auch für die Streitkräfteplaner stellt ![178_image_0.png](178_image_0.png) sich die Frage der Ziel-Mittel-Relation. Mangels vorhandener Möglichkeiten zur Gegenüberstellung im innerstaatlichen Bereich sind Vergleiche zum Ausland zu ziehen. Zu berücksichtigen bleiben die geo- ![179_image_0.png](179_image_0.png) ![179_image_1.png](179_image_1.png) strategische Lage des Vergleichslandes, seine Bevölkerungszahl, Wirtschaftsleistung, Kaufkraft der Währung und eine tendenzielle Vergleichbarkeit der Wehrsysteme und der Streitkräftestruktur. Der Vergleich wurde konkret mit Schweden, Finnland, Belgien und der Schweiz vorgenommen. Darunter befinden sich drei EU-Länder und ein NATO-Staat sowie drei Neutrale/Blockfreie. Mit Ausnahme von Belgien (Berufsarmee) basiert das Wehrsystem der Vergleichsländer auf der allgemeinen Wehrpflicht (vgl. Abb. 7.38). In absoluten Zahlen stiegen die Ausgaben für Landesverteidigung in den Jahren 1992 bis 2002 von 1.420 auf EUR 1.664 Millionen. Die Differenz zum Wert eines Prozentes am BIP (gem. 1992 festgelegten Finanzmittelbedarfes) hätte 2002 ein Budget von EUR 2.183 Mio. zur Folge gehabt. Der kumulierte Fehlbetrag zwischen Budget-SOLL und Budget-IST belief sich bis 2002 auf eine Summe von EUR 2.680 Millionen (vgl. Abb. 7.39). Ein planmäßiger Vollzug der Heeresorganisation 1992 war im Investitions- und Betriebsbereich nicht möglich gewesen. Die Folgen waren beispielsweise ein eingeschränktes Erreichen bestimmter Fähigkeiten bei der Lufttransportkapazität, ein laufender Substanzverlust im Bereich des Hochbaues (Kasernen, Lager), Überalterung bei handelsüblichen Kraftfahrzeugen und anderes mehr. ## 7.3.5.2 **Personal** Personengruppen Das Bundesheer wird aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand, dem *Milizstand* oder dem *Reservestand* an. Der *Heeresverwaltung* gehören jene im (nachgeordneten) Zuständigkeitsbereich des BMLV Dienst versehenden Bundesbediensteten außerhalb des Präsenzstandes an, die den Zwecken des Bundesheeres dienen und nicht in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung Dienst versehen.143 Die *Zivilbediensteten* der *Zentralstelle* des BMLV scheinen nicht im Wehrgesetz auf. Dieser Personenkreis ist im Stellenplan des Bundesfinanzgesetzes erfasst. Es können jedoch Personen aus dem bereits oben angeführten Personenkreis, (gemäß WG 2001) in der Zentralstelle verwendet werden. ## Stellenplan Der *Stellenplan* als Teil des jährlichen Bundesfinanzgesetzes ist eine Gesamtübersicht über jene Planstellen, die dem Bund für die Erfüllung seiner Aufgaben ![180_image_0.png](180_image_0.png) in einem Budgetjahr maximal zur Verfügung stehen. Mit diesem Medium wird der Einsatz für die Planstellen der Bundesbediensteten gesetzlich dokumentiert und zentral gesteuert. In den einzelnen Tabellen des Stellenplanes sind die Anzahl und die Wertig-keiten der Planstellen ausgewiesen. Die Aufschlüsselungen umfassen die einfachsten Tätigkeiten ebenso wie die höchsten Verantwortungsbereiche. Die hier enthaltenen Detailinformationen stellen ein Steuerungsinstrument für den bedarfsbezogenen Personaleinsatz, die Personalplanung und die Personalentwicklung dar und dienen auch als Grundlage für politische Entscheidungen. Die Bewertung der einzelnen Arbeitsplätze spiegelt sich im Stellenplan in ihren Auswirkungen auf die Personaleinsatzplanung wider.144 ## Militärische Dienstleistungen Von Frauen Ausbildungsdienst Seit Jänner 1998 können Frauen im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung ihren persönlichen Beitrag zur militärischen Landesverteidigung leisten. Im Gegensatz zur gesetzlich verfügten Wehrpflicht der männlichen Staatsbürger können Frauen frei entscheiden, ob sie Dienst als Soldatin im ÖBH leisten wollen. Der Möglichkeit der Berufslaufbahn als Offizier, Unteroffizier oder Charge als auch die Karriere in der Miliz durch Leistung des Ausbildungsdienstes und danach von freiwilligen Waffenübungen, Funktionsdiensten, freiwilliger Milizarbeit sowie Auslandseinsatzpräsenzdiensten im ÖBH wurde durch das Wehrgesetz Rechnung getragen145 (vgl. auch Kapitel 4.1.6). Mit Stand 1. Dezember 2004 verfügte das Bundesheer über 253 Soldatinnen. Davon sind 32 Offiziere, ![181_image_0.png](181_image_0.png) 66 Unteroffiziere, 120 Chargen sowie 35 Soldatinnen ohne Chargengrad. Im Bereich der Kampftruppen werden ca. 24 % der Frauen verwendet, im Bereich der Führungstruppen ca. 9 %, im Bereich der Kampfunterstützungstruppen ca. 15 %. Bei den Logistiktruppen sind ca. 7 % der Soldatinnen eingeteilt, im Bereich höherer Kommanden und Ämter sind es ca. 7 % und bei der territorialen Organisation ca. 15 % der Soldatinnen. 39 Soldatinnen (ca. 15 %) leisteten Dienst als Leistungssportlerinnen im Heeres-Sportzentrum. 13 Soldatinnen (ca. 5 %) durchlaufen derzeit die Berufsoffiziersausbildung an der TherMilAk. Weiters befanden sich 15 Soldatinnen im Auslandseinsatz. ## Personalentwicklung 2002 Bis 2004 Mit November 2004 verfügte das BMLV über einen Gesamtpersonalstand von 25.056 Personen146 (inklusive Zeitsoldaten, jedoch ohne GWD, ohne Miliz und ohne Personen im Vorruhestand). Als Maßstab für die Berechnungen der Personalentwicklungen der Abbildung 7.40 wurden die *Vollbeschäftigungsäquivalente* (VBÄ)147 herangezogen. Die Daten sind bis einschließlich Oktober 2004 berücksichtigt. Im Jahr 2003 wurden durchschnittlich 83.000 *Milizangehörige* beordert. Für das Jahr 2004 waren es im Durchschnitt 81.000 Personen. Mit Stand November 2004 waren in der *Grundorganisation* 15.786 148 Personen (inklusive Zeitsoldaten, jedoch ohne Grundwehrdiener und ohne Personen im Vorruhestand) beschäftigt. Ebenso waren mit Stand November 2004 in der *Einsatzorganisation* (Truppe) 9.270149 Personen (inklusive Zeitsoldaten, jedoch ohne Grundwehrdiener und ohne Personen im Vorruhestand) beschäftigt (vgl. Abb. 7.41). Durchschnittlich waren in den Jahren 2003 und 2004 permanent ca. 1.100 Personen im *Auslandseinsatz*. Die Daten für 2004 sind bis einschließlich September ausgewiesen (vgl. Abb. 7.42 und 7.43). ![182_image_0.png](182_image_0.png) Ausgaben und Personalstände gesamt (ohne Miliz) im Betrachtungszeitraum 1992 bis 2003150 In den Jahren 1992 bis 2003 kam es im Zuge der Realisierung der Heeresgliederung 92 zu einer Halbierung der Stärke der Mobilmachungsorganisation. Arbeitsplätze und Milizpersonal wurden von 240.000 auf 120.000 reduziert. Die Anzahl der Waffenübungen sanken im angeführten Zeitraum signifikant. Im Bereich der Grundwehrdienstleistenden führten von 1992 bis 2003 die Faktoren "geringe Geburtsjahrgänge" und "Zivildienst" zu einer Abnahme der jährlich Einrückenden. Die Anzahl der Berufs- und Zeitsoldaten sank von 19.700 auf 15.700. Die Zahl der Zivilbediensteten stieg im selben Zeitraum von 8.500 auf 9.200. Im Rahmen der Friedensorganisation verringerte sich der Personalanteil von 56.000 auf 43.000 (inklusive Grundwehrdiener) oder um 21,9 %. Gleichzeitig stiegen die Personalausgaben von EUR 813 Mio. auf EUR 983 Mio. oder um 20,9 %. Die Steigerung des Personalaufwandes erfolgte u.a. aufgrund gesetzlicher Gehaltserhöhungen sowie durch die Option, in ein neues Gehaltsschema im Bundesdienst wechseln zu können (vgl. Abb. 7.44). Diese Entwicklung erlaubt die Schlussfolgerung, dass eine rasche und unmittelbare Erhöhung des Investitionsbudgets durch Reduktion von Personalstärken und damit von Personalausgaben sehr schwer erzielbar ist. Eine Senkung der Personalstärken hat jedoch Auswirkungen auf den Betriebsbereich und führt kurz- bis mittelfristig zu einem zumindest degressiven Verlauf der Ausgabendynamik. Unter der An- ![182_image_1.png](182_image_1.png) ![182_image_2.png](182_image_2.png) nahme, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes nicht wesentlich ändert, ist eine Reduktion der Planstellen (des Personals) überwiegend durch Nicht-Nachbesetzung von Arbeitsplätzen oder durch Ausgliederung von Aufgaben und Bediensteten möglich. Ersteres bedeutet eine schwere Belastung der militärischen Organisation, da die Fehlstellen überwiegend im Kernbereich des Ressorts, also bei der Truppe, auftreten. Andererseits werden die Arbeitskosten pro Kopf relativ ansteigen. Die Möglichkeit der (Teil-) Privatisierung und des "Outsourcings" im Bereich der Grundorganisation des Ressorts wird daher ernsthaft zu verfolgen sein. ## Planstellen- Und Personalstandsentwicklung 1997 Bis 2003 Bedingt durch die Zielvorgaben der Bundesregierung(en) zur Personalstandsentwicklung der Ressorts wurden die dem BMLV zur Verfügung stehenden Planstellen (Personal) in den letzten sechs Jahren laufend reduziert (vgl. Abb. 7.45). Im Einklang damit stand die reale Personalentwicklung, die die Vorgabe umsetzen musste und damit eine personelle Reduzierung des ÖBH einleitete. Die Einsparungen wurden vorwiegend durch die Reduzierung der Aufnahmekontingente vorgenommen, wobei die Anzahl der Zivilbediensteten annähernd gleich blieb. Die Reduzierungen betrafen vor ![183_image_0.png](183_image_0.png) ![183_image_1.png](183_image_1.png) allem den militärischen Bereich. Eine "Steigerung" der Anzahl der Zivilbediensteten im Jahr 2002 ergab sich durch die "Übernahme" der Bediensteten der Bundesgebäudeverwaltung vom Wirtschaftsministerium in das Verteidigungsministerium. ![183_image_2.png](183_image_2.png) ![183_image_3.png](183_image_3.png) Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm 2003 im Rahmen des Kapitels *Verwaltungsreform* festgelegt, das Verwaltungshandeln noch effizienter zu gestalten. Dafür hat sich der Bund die Einsparung von 10.000 Dienstposten bis 2006 zum Ziel gesetzt.151 Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurden in den Jahren von 2003 auf 2004 685 Planstellen "eingespart". Durch die Aufstellung der Kräfte für Internationale Operationen (KIOP) kam es im Jahr 2004 zu einer Erhöhung des Personalstandes um 65 Personen152 . ## 7.3.5.3 **Rüstungsbeschaffungen** Im Jahre 2002 nach Reorganisation der obersten und oberen Führungsebene des ÖBH wurden durch den Rüstungsstab die rüstungspolitischen Zielsetzungen für das ÖBH definiert. Diese stellen die Zieldefinition für die mittel- und langfristigen Handlungen der Logistik für das ÖBH dar. Rüstungspolitik ist als Teil der österreichischen Verteidigungspolitik die Summe aller Ziele und Maßnahmen, ¾ die im volkswirtschaftlichen und internationalen Kontext ¾ die effektive und effiziente Realisierung der materiellen Bedürfnisse des Österreichischen Bundesheeres ¾ zur Erfüllung nationaler und internationaler Aufgabenstellungen ¾ in qualitativer und quantitativer Hinsicht gewährleistet. ![184_image_0.png](184_image_0.png) ![184_image_1.png](184_image_1.png) ## Rüstungspolitik Des Öbh In Den Jahren 2003/04 Bei der Umsetzung der österreichischen Rüstungspolitik kommt es darauf an, ¾ Rüstungsprogramme effektiv und effizient zu realisieren, ¾ die Bereitstellung, Nutzung und Verwertung von Systemen kooperativ zu lösen, ¾ notwendige nationale und internationale Rahmenbedingungen zu schaffen, ¾ internationale (bi-, tri-, mutilaterale) kooperative Aktivitäten zu fördern, ¾ Forschungs- und Technologiekooperationen länderübergreifend zu forcieren und ¾ die Erhaltung und Schaffung einer leistungsfähigen nationalen und multinationalen Rüstungsstruktur zu unterstützen. Die kooperative Bereitstellung, Nutzung und Verwertung von Systemen wird durch den Rüstungsstab des BMLV im Rahmen von multinationalen Nutzergruppen (Leopard, *Mistral* etc.) wahrgenommen. Weiters bedient sich das ÖBH für die Nutzung von Systemen verschiedenster Agenturen (NAMSA/O), deren Ziel es ist, effektiv und effizient die Nutzung von Systemen sicherzustellen. Die Schaffung notwendiger nationaler und internationaler Rahmenbedingungen wird durch Aktivitäten im Rahmen der EU, der NATO und anderer Organisationen gewährleistet. Österreich ist seit 2003 in die Schaffung der *Europäischen Verteidigungsagentur* (EVA) eingebunden. Es ist damit zu rechnen, dass ab dem Jahr 2006 eine personell und materiell ausgestattete EVA die Koordination für Fähigkeitsentwicklung, Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Marktordnung im Rahmen der ESVP wahrnimmt. Internationale kooperative Aktivitäten werden durch laufende enge Kontakte vor allem zu europäischen Nationen gefördert und stellen die Basis für effektiven und effizienten Mitteleinsatz dar. Die Forschungs- und Technologiekooperation hat in einem länderübergreifenden Kontext nicht nur für die Streitkräfte, sondern auch für die österreichische Wirtschaft Bedeutung. Die entsprechenden aufbau- und ablauforganisatorischen Aktivitäten sind derzeit im Gange. Um die Kooperation der Rüstungsindustrien zwischen den Nationen vor allem im Rahmen der EU sicherzustellen ist es erforderlich, die Erhaltung und Schaffung einer leistungsfähigen nationalen und multinationalen Rüstungsstruktur zu unterstützen. Dies erfolgt derzeit im nationalen und internationalen (EU-) Rahmen. Dem Begriff *Rüstung* sind im Sinne der Betrachtungen im Weißbuch grundsätzlich die militärischen Feldzeuggeräte zugeordnet. Zudem werden aber für die Erfüllung der Aufgaben auch handelsübliche Geräte, Anlagen, Werkstattausrüstung und Wirtschaftanlagen und -güter benötigt. Diese Ressourcen unterliegen einer Nutzungsdauer, die üblicherweise in der Privatwirtschaft durch Verschleiß begrenzt ist. Wegen der militärischen Aufgabenstellung (Bereitstellung von Leistungen für den Einsatz) ist eine Verwendungsbegrenzung der Geräte auch durch andere Faktoren, wie technischer Standard oder Witterungseinfluss gegeben. Es ist deshalb ein beständiger Prozess, die für die optimale Aufgabenerfüllung erforderlichen Funktionen durch Nachrüstungen, Nach- oder Neubeschaffung auf dem Stand der Technik zu halten. ## 7.3.5.4 Informationstechnologie 153 Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) unterstützt und bestimmt mittlerweile alle Bereiche des täglichen Lebens. Einsatz von Informationstechnologie bedeutet aber auch ein ständiges Beobachten der Entwicklungen und ein permanentes Abwägen: "Welche Neuigkeiten und Verbesserungen gibt es und was davon kann, will und muss ich mir leisten?" Das ÖBH verfügt über Systeme im EDV-Bereich, die einem internationalen Vergleich durchaus standhalten. Der immer wieder auf den neuesten Stand gebrachte "Host"154 (zentraler Großrechner) bietet eine Rechnerleistung, die international gesehen im Spitzenfeld liegt. ## Vorhaben Zu den Vorhaben, die z.B. derzeit im Laufen bzw. in der Realisierungsphase sind, zählen ein ortsfestes Richtverbindungsnetz (ofRVN) mit dem Ziel, ein österreichweites Netz von Richtverbindungsstrecken aufzubauen, um dem Bundesheer eine Autonomie im Bereich Sprech- und Datenfunk zu gewährleisten. Beginnend ab September 2003 wurden die ersten Teilstrecken in Betrieb genommen. Mit diesen Richtverbindungsstrecken können bestehende Standleitungen aufgelöst werden. Damit werden Einsparungen in Millionenhöhe erzielt, die für den weiteren Ausbau von Richtverbindungsstrecken zur Verfügung stehen. Die Beschaffung des neuen Luftraumüberwachungsflugzeuges stellt den IKT-Bereich vor neue Herausforderungen. Im Bereich des Flugfunknetzes, der Goldhaube, des Datenverkehrs zwischen den Flugzeugen und den Bodenstationen sowie der IT-Unterstützung der Logistik kann nur durch den Einsatz modernster Informationstechnologie ein sicherer und auftragsgemäßer Betrieb gewährleistet werden. Diese Vorhaben bedürfen neben einer intensiven Planung auch einer entsprechenden finanziellen Bedeckung. ## It-Infrastruktur Die IT-Infrastruktur besteht aus einer Drei-EbenenArchitektur. Erste Ebene ist der "Host", auf dem die Masse der Applikationen läuft. Zweite und dritte Verarbeitungsebene haben eine "Client-Server-Architektur". Die unterste Ebene, die so genannte "3. Verarbeitungsebene", ist der PC am Arbeitsplatz. An einer vierten Ebene, mit der Handhelds, Palm usw. in die IT-Infrastruktur eingebunden werden sollen, wird gearbeitet. Fertig gestellt und an das Kommando Luftraumüberwachung übergeben wurde eine Radarstation mit einem "Long Range Radar" zur Verbesserung der Luftraumüberwachung. Im Planungsstadium befindet sich das Projekt "Combat Net Radio". Damit soll ein Großteil der bestehenden Truppenfunkgeräte ersetzt werden. ## Applikationen Mit dem *Personalinformationssystem-Neue Technologie* (PS-NT) sowie mit dem *Ergänzungsinformationssystem* (ERGIS-NT) und dem *UNInformationssystem* (UNIS-NT) wird die gesamte Personalverwaltung für alle im Bundesheer erfassten Personengruppen auf eine neue, moderne Basis gestellt. Bei der Einführung des PS-NT wurde erstmals ein neuer Weg zur Schulung der Benutzer beschritten. Mit Hilfe eines "e-learning Programmes" wird versucht, die Einschulung der Benutzer kurz und effizient zu halten. Das *Logistische Informationssystem* (LOGIS) wird ![186_image_0.png](186_image_0.png) hinkünftig die gesamte materielle Ausstattung des Bundesheeres managen. Damit soll eine effiziente Verwaltung, Beschaffung und Distribution gewährleistet sein. Das Projekt LOGIS hat die Aufgabe, ein integriertes IKT-System für die Aufgabenbereiche der Logistik des ÖBH zu konzipieren, zu realisieren und einzuführen, sowie die Ablauforganisation in diesen Bereichen so mitzugestalten, dass ein größtmöglicher Nutzwert der IKT-Anwendung erzielt wird. Das *Kanzleiinformationssystem* (KIS) ermöglicht die Abwicklung von Geschäftsvorgängen auf elektronischem Weg. Der *elektronische Akt* (ELAK) existiert bereits in der Zentralstelle und bei den unmittelbar nachgeordneten Dienststellen und Kommanden. Über Schnittstellen sollen künftig auch Verbindungen zum ELAK im Bund hergestellt werden, um auch mit anderen Ministerien Schriftstücke austauschen zu können. Eine Erweiterung auf die höheren Kommanden wie LaSK und LuSK ist in Planung. Das *Finanzinformationssystem* (FIS) bildet alle Haushalts- und Budgetdaten ab. Damit können Finanzplanungs- und Verbrauchsdaten einem SOLLund IST-Vergleich unterzogen werden und das Budget kann ordnungsgemäß verwaltet werden. Auch hier erfolgte eine Ankoppelung an das SAP-System der Buchhaltungsagentur, um der Budgetabwicklung mehr Effizienz zu verleihen. Zur Lagedarstellung wird das Softwareprogramm "Phönix" verwendet. Damit können auch und Meldungen graphisch übermittelt werden. Das Projekt Phönix stellt die Grundlage für ein umfassendes Führungsinformationssystem dar. Phönix, als reines Softwareprodukt, nützt bereits vorhandene Infrastruktur friedens- und einsatzbezogen. ## Vernetzungen Die Unsicherheit des Internet brachte es mit sich, dass keine Verbindung zur IT-Infrastruktur des Bundesheeres hergestellt wurde. Damit gibt es keine direkte elektronische Verbindung zu anderen staatlichen und zivilen Systemen. Somit kann auch kein Datenaustausch mit dem Intranet des Bundesheeres erfolgen. Ein Datenaustausch zu anderen Stellen über das Internet ist nur mit eigens dafür installierten offenen PCs möglich. Diese Trennung der "3. Verarbeitungsebene" von der IT-Außenwelt hat bisher erfolgreich verhindert, dass Viren jeglicher Art in das autonome System des Bundesheeres eindringen konnten. ## Innovation, Forschung Und Entwicklung Das Kommando Führungsunterstützung arbeitet im internationalen Bereich mit den entsprechenden Gremien der EU und der NATO (PfP) intensiv zusammen, um die Interoperabilität und die Kompatibilität bei gemeinsamen Einsätzen zu gewährleisten. Im Rahmen der alljährlichen stattfindenden Übungsserie "Combined Endeavour" werden dabei technische Bedingungen ausgearbeitet und getestet. ## Network Centric Warfare In letzter Zeit hat ein Schlagwort die Entwicklung der Informationstechnologie am Gefechtsfeld bewegt: "Network Centric Warfare". Dabei sollen internetgestützte Sensoren und Aufklärungssysteme dem Soldaten in idealer Weise maßgeschneidert die gerade benötigten Informationen liefern. Bei dieser amerikanischen Entwicklung bestimmen (bislang in diesem jungen, erstmals in Afghanistan und im Irak-Krieg eingesetzten Bereich der Informationstechnologie) amerikanische Konzerne wie Boeing mit untergeordneten Systemintegratoren oder Microsoft die Gangart und die Software. Gefordert ist Interoperabilität auf der Truppenebene sowie auch die Interoperabilität der Sensor-, Informations- und Waffensysteme. Damit die vernetzte Einsatzführung aber überhaupt Sinn macht, müssen alle maßgeblichen Teilnehmer in das Netzwerk eingebunden sein können. Dies erfordert einen freien Zugang und eine gemeinsame Definition von Schnittstellen. ## E-Government ![187_Image_0.Png](187_Image_0.Png) Die e-Government-Offensive versteht sich als Motor und Drehscheibe für eine zielgerichtete und dynamische Entwicklung von e-Government für Österreichs Bürger und Wirtschaft auf Basis von nachvollziehbaren und allgemein anerkannten technologischen Standards. Die Offensive setzt sich zusammen aus Vertretern von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und der Wirtschaft. Gemäss diesen Vorgaben des Bundeskanzleramtes wird sich auch das BMLV an den Aktivitäten des eGovernments beteiligen. Dies bedeutet, dass die Verwaltung Breitbandanschlüsse ans Internet besitzen soll. Damit können zum Beispiel Einberufungsbefehle über das Internet empfangen oder Aufschübe über das Internet beantragt werden. Des Weiteren sollen in absehbarer Zeit öffentliche Beschaffungsmaßnahmen elektronisch durchgeführt werden. Damit diese Aktivitäten reibungslos und sicher funktionieren, muss aber eine entsprechende Computerund Netzsicherheit installiert werden. Dies betrifft nicht nur das BMLV, sondern auch die gesamte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und anderen öffentlichen Institutionen. Es müssen gemäß der e-Government-Offensive moderne Regeln der Zusammenarbeit ausgearbeitet werden, welche ¾ schnelles Arbeiten und Entscheiden ermöglichen, ¾ Informations- und Kommunikationspflichten definieren, ¾ Finanzierungsfragen beantworten und Verantwortlichkeiten definieren sowie ¾ die einzelnen Projektziele zeitlich und inhaltlich messbar regeln. e-Government als einer der Motoren der Verwaltungsreform verlangt, dass die internen Prozesse einer Prüfung unterzogen werden, um sie zu vereinfachen und elektronisch abzubilden. Personalintensive Medienbrüche sollten vermieden werden. Mit diesen Prinzipien des *New Public Managements* (NPM) sollen die leistungsorientierte Steuerung der Bundesverwaltung und die dezentrale Ressourcenverantwortung umgesetzt werden. ## 7.3.5.5 Infrastruktur155 Die bestehende Infrastruktur des Österreichischen Bundesheeres ist gekennzeichnet durch die Bausubstanz der ehemaligen k. u. k.-Monarchie, der Ersten Republik, durch die Ära des Deutschen Reiches von 1938-1945, den Besatzungszeitraum von 1945 bis 1955 sowie durch die Konzepte der Zweiten Republik nach 1955. Bedingt durch die zwei Weltkriege und die Besatzungszeit nach 1945 fand sowohl vom Umfang her als auch in der Qualität der baulichen Infrastruktur eine merkbare Verschlechterung statt. ## Die Entwicklung 1955 Bis 2004 Infolge der sehr begrenzten finanziellen Mittel zu *Beginn der Zweiten Republik* und danach konnte nur zögerlich in die bauliche Infrastruktur von Seiten des Bundes (*Bundesgebäudeverwaltung II*/BGV II) investiert werden. Auch in der Folge war es nicht möglich, den Ausbau sowie die Erhaltung der Bausubstanz in Kasernen, Amtsgebäuden, Fliegerhorsten, Lagern, auf Übungsplätzen und sonstigen Liegenschaften mit dem voranschreitenden Heeresaufbau in qualitativer Hinsicht in Gleichklang zu bringen. Einzig der Ausbau der Anlagen der Landesbefestigung (Bunkeranlagen mit Waffenplattform, befestigte Gefechtsunterstände etc.) im Sinne der Raumverteidigung schritt voran. Diese doktrinenmäßig im Sinne des Landesverteidigungsplanes errichteten Verteidigungsanlagen sollten das Rückgrat der Raumverteidigung bilden. Der personelle Zuwachs im Zuge des Aufbaues der Milizstruktur im Sinne des Raumverteidigungskonzeptes sowie der dislozierten Unterbringungsmöglichkeit von Soldaten und Gerät in allen Bundesländern führte teilweise zu Kasernenneubauten. In erster Linie wurden Adaptierungen des Altbestandes sowie Neubauten für die Unterbringung von Soldaten (Grundwehrdiener und Kaderpersonal) einschließlich der zugehörigen Büro- und sonstigen Infrastruktur durchgeführt. Ab *1989* war das Landesbefestigungssystem obsolet geworden und es wurde mit dem Rückbau und Verkauf der "Festen Anlagen" begonnen. Die *Heeresgliederung 1992* und die *Strukturanpassung 1998* brachten eine Reduzierung der Truppen und führte zu einer Verminderung der Infrastruktur. Als Folge daraus wurden nicht benötigte Kasernen, Lager und Liegenschaften zum Verkauf vorgesehen. In den Jahren *ab 1990* wurde die Strukturbereinigung für das BMLV in Wien begonnen. Dieser Prozess ist gegenwärtig noch im Gange und wird insbesondere vom Baufortschritt des BMLV in der "Roßauer-Kaserne" bestimmt. Als Beispiele in diesem Zeitraum seien der Verkauf von Teilen der flächenmäßig größten Kaserne Österreichs, der Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg, der Verkauf der ehemaligen Speckbacher-Kaserne in Hall/Tirol, der Verkauf der ehemaligen Innerkofler-Kaserne in Wörgl etc. durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bzw. die BGV II-Dienststellen erwähnt. Der Verkauf von Liegenschaften, welche militärisch genutzt wurden, gestaltet sich aus den verschiedensten Gründen schwierig. Der Verkaufserlös ist im Wesentlichen von der örtlichen Raumordnung bzw. Flächenwidmung und den Bebauungsplänen der Kommunen abhängig. Die Abwicklung der Veräußerung einer militärischen Liegenschaft, die in der Regel in den Flächenwidmungsplänen als Sonderbauland ausgewiesen ist, erfordert insbesondere eine verbindliche Flächenwidmung und einen entsprechenden Bebauungsplan für die Nachfolgenutzung durch den Käufer. Die Zuständigkeit für die örtliche Raumordnung liegt bei den Gemeinden, die Raumordnung ist kompetenzmäßig den Ländern zugewiesen. Die Bundesländer regeln diese Materie in den jeweiligen Raumordnungs- bzw. Raumplanungsgesetzen. Die Festlegung des Verkehrswertes einer Liegenschaft erfolgt durch das *Bundesministerium für Finanzen* (BMF). Die Ermittlung eines Bestbieters im Verkaufsverfahren erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Interessentensuche. Dieses in den Durchführungsbestimmungen zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz vorgesehene Verfahren kann naturgemäß insbesondere im Falle von Widmungsproblemen bzw. auch bei zu geringen Kaufpreisgeboten zum Teil mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Zufolge der sehr begrenzten finanziellen Mittel war der Ausbau der erforderlichen militärischen Infrastruktur (simulationsgestützte Ausbildung, Fahr-, Gefechts- und Schießsimulatoren, Sportausbildung im Heer) nicht in der international üblichen Qualität und Größenordnung möglich. Im Zuge der Kompetenzänderungen im Bundeshochbau wurde mit *31. März 2000* zwischen dem BMWA und dem BMLV ein Ressortübereinkommen zur Regelung der Übertragung der vom BMWA bzw. der *Bundesbaudirektion* (BBD) Wien und den BGV II Dienststellen verwalteten Bundesliegenschaften, Gebäude, Anlagen, Geräte und Personal geschlossen. Die diesbezügliche gesetzliche Grundlage findet sich in einer Änderung des Bundesministeriengesetzes im Jahr 2000, wobei die "Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen Museums", dem Bundesminister für Landesverteidigung zugewiesen wurden. In konsequenter Verfolgung des bereits 1992 begonnen Weges, das Immobilienvermögen des Bundes nach wirtschaftlichen marktorientierten Kriterien neu zu organisieren, wurde mit dem Bundesimmobiliengesetz 2000 (zuletzt BGBl I, Nr. 86/2004) die Aufteilung der ehemaligen Bundesliegenschaften an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), die Heeresverwaltung oder in einem kleineren Bereich die Burghauptmannschaft Österreich vorgenommen. Dieser Vorgang ist für den Bereich der Heeresverwaltung überwiegend abgeschlossen. Derzeit befinden sich nur mehr ca. fünf bis sieben Liegenschaften im Teilungsverfahren bzw. in der rechtlichen Abwicklung bei den zuständigen Grundbuchsgerichten. Die gänzliche körperliche Trennung zwischen Liegenschaften der BIG (bzw. deren Rechtsnachfolger) und der Heeresverwaltung (Leitungssysteme, Ver- und Entsorgung etc.) wird noch mehrere Jahre (aufgrund von Servituten) in Anspruch nehmen. ## Verkauf Von Infrastruktur Im Zeitraum von 2000 bis dato hat das BMLV vermehrt "Feste Anlagen" als auch Kasernen (ehem. Verdross-Kaserne in Imst, ehemalige Wilhelm-Kaserne in Wien), Lager und nicht mehr benötigte Freiflächen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen BMF abverkauft. Der Erlös für den Bund und somit im Sinne der jeweiligen finanzgesetzlichen Bestimmung für das BMLV belief sich auf ca. EUR 30 Millionen. So standen z.B. dem BMLV im Jahr 2002/03 aus Liegenschaftsverkäufen erhebliche Kreditmittel für die weitere Finanzierung des Ausbaues des BMLV, das im ehemaligen Amtsgebäude Roßau untergebracht ist, u.a. aus der Veräußerung der ehemaligen Wilhelm-Kaserne zur Verfügung. Seit 1989 und im Ausblick für die Zukunft sind andere Einflussparameter für die Errichtung der Kasernen und Liegenschaften gegeben. War in der Zeit der Raumverteidigung der Ausbau der Infrastruktur im Zentralraum/ Basisraum die bestimmende Komponente, so erscheinen im Hinblick auf die prioritären Aufgaben des zukünftigen Bundesheeres das erwartbare Kaderaufkommen und die betriebswirtschaftlichen Komponenten für die Infrastruktur die maßgeblichen Determinanten zu sein. Die Zukunft bis 2010 ergibt sich infolge der Empfehlungen (abgeschätzt ist ein Verkauf von bis zu 40 % der ![189_image_0.png](189_image_0.png) Liegenschaften) der Bundesheerreformkommission sowie den Entscheidungen im Rahmen des *Bundesheer-Managements ÖBH 2010*. Nach derzeitigen Planungen sind für das Jahr 2005 die Liegenschaft der ehemaligen Heeresversorgungsanstalt Graz-Puntigam, die Restfläche der GalinaKaserne in Nenzing, die Rhomberg-Kaserne in Lochau, die Kaserne Leoben, das Lager AichelburgLabia in Klagenfurt, die Berger-Kaserne in Neusiedl am See, die Prinz Eugen-Kaserne in Stockerau und die Trollmann-Kaserne in Steyr zum Verkauf vorgesehen.156 Mit Stand Oktober 2004 ergibt sich ein Liegenschaftsbestand der Republik Österreich für die Heeresverwaltung von ca. 420 in militärischer Nutzung befindlicher Liegenschaften. Im Wesentlichen befinden sich davon ca. 300 im Eigentum (ohne Residenzen im Ausland) der Republik Österreich, vertreten durch die Heeresverwaltung. Die restlichen sind angemietet, angepachtet oder zur militärischen Nutzung überlassen. Die Anzahl der Liegenschaften ist jeweils nur zu einem Stichtag konstant. Durch laufende Rechtsge- ![189_image_1.png](189_image_1.png) schäfte ist die Anzahl veränderlich und stellt über längere Zeitabschnitte nur eine Größenordnung dar. ## Zusammenfassung Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich derzeit Lage, Art und Anzahl der militärischen Einrichtungen und Liegenschaften nicht nach den militärstrategischen Konzepten richten, sondern historisch gewachsen sind. Die Determinanten für die zukünftige Infrastruktur des ÖBH sind militärische, wirtschaftliche und regionale Gesichtspunkte, welche sich an den neuen Erfordernissen für das *Bundesheer 2010* orientieren. ## 7.3.5.6 Betrieb Den Betriebsaufwendungen werden alle Mittel zugeordnet, die für den täglichen Ausbildungsbetrieb der Grundwehrdiener gebraucht werden. Ebenso fallen die Aufwendungen für den Assistenzeinsatz Burgenland und die Aufwendungen für die Auslandseinsätze in diese Kategorie. Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und auch die Instandhaltung von militärischen Geräten und Anlagen sind Betriebsaufwendungen. Die größten Ausgaben zur Aufrechterhaltung des regulären Betriebes werden in Tabelle 7.20 aufgelistet. ## Aufwendungen Für Den Assistenzeinsatz Zur Grenzüberwachung An der Außengrenze der Europäischen Union ist gemäß dem *Schengener Abkommen* eine verstärkte Überwachung erforderlich. Für die Erfüllung dieser personalintensiven Aufgabe stellt das Bundesheer in Form von Assistenzleistungen Kapazitäten zur Verfügung. Die jährlichen Aufwendungen für diese Assistenzleistungen sind in Tabelle 7.21 ersichtlich. Diese Aufwendungen betrugen im Jahr 2002 ca. 2,2 % und im Jahr 2003 ca. 2,3 % des jeweiligen gesamten Jahresbudgets. ## Aufwendungen Für Auslandseinsätze Das ÖBH war und ist in verschiedenen Auslandseinsätzen für die Gewinnung oder Erhaltung des Friedens im Einsatz. Diese Einsätze liegen im Interesse Österreichs, basieren im Allgemeinen auf Mandaten der VN und sind vom Ministerrat und Parlament behandelt und genehmigt. Die Aufwendungen dafür betrugen im Jahr 2002 ca. 2,9 % und im Jahr 2003 ca. 2,0 % des jeweiligen gesamten Jahresbudgets. Die Aufwendungen für Auslandseinsätze sind in Tabelle 7.22 ersichtlich. Aufwendungen für Hilfeleistungen bei Elementarereignissen und Unglücksfällen Bei Elementarereignissen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes wird das Bundesheer um Hilfeleistung ersucht. Immer wieder treffen Ereignisse außergewöhnlichen Umfanges wie z.B. das Lawinenunglück von Galtür 1999 oder die Hochwasserkatastrophe 2002 ein. Bei der Hochwasserkatastrophe 2002 leistete das Bundesheer insgesamt 718.140 Einsatzstunden. Im Jahr 2003 wurden z.B. mehrere Waldbrände im Rahmen der Hilfeleistung mit Unterstützung der Luftstreitkräfte bekämpft. Die Aufwendungen sind in Tabelle 7.23 ersichtlich. ![190_image_0.png](190_image_0.png) ![190_image_1.png](190_image_1.png) | Aufwendungen Assistenzeinsatz | | | |---------------------------------|------------------------------|---------| | Jahr | Vorhaben | Aufwand | | 2002 | Assistenzeinsatz Grenzschutz | 36,07 | | 2003 | Assistenzeinsatz Grenzschutz | 41,86 | | 2004 | Assistenzeinsatz Grenzschutz | 39,60 | Angaben in Mio. EUR Daten: BMLV/LogU Tab. 7.22 ![190_image_2.png](190_image_2.png) | Jahr | Vorhaben | Aufwand | |--------|-----------------------------|-----------| | 2002 | Friedenseinsätze im Ausland | 48,06 | | 2003 | Friedenseinsätze im Ausland | 35,31 | | 2004 | Friedenseinsätze im Ausland | 48,11 | | | Angaben in Mio. EUR | | Aufwendungen Friedenseinsätze Daten: BMLV/LogU | Jahr | Vorhaben | Aufwand | |--------|---------------------|-----------| | 2002 | Katastropheneinsatz | 6,97 | | 2003 | Katastropheneinsatz | 4,78 | | 2004 | Katastropheneinsatz | 0,21 | Tab. 7.23 ## Aufwendungen Katastropheneinsatz in Mio. EUR Daten: BMLV/LogU 7.3.6 **Leistungen des Bundesheeres 2003/04** ![191_image_0.png](191_image_0.png) 7.3.6.1 **Einsätze im Ausland** Überblick157 Österreich beteiligt sich seit 1960 in aller Welt an friedensunterstützenden Einsätzen sowie an *Maßnahmen der humanitären Hilfe* und der *Katastrophenhilfe*, ca. 60.000 Soldaten und Soldatinnen haben an insgesamt 68 Missionen teilgenommen, wobei die österreichischen Kontingente und Experten, abhängig von den jeweiligen Erfordernissen, den Vereinten Nationen, der OSZE, der ehemaligen WEU, der EU und der NATO zur Verfügung gestellt wurden. In diesem Zeitraum von 45 Jahren sind 43 österreichische Soldaten bei Auslandseinsätzen ums Leben gekommen. Davon standen 11 Todesfälle in ursächlichem Zusammenhang mit der Dienstverrichtung (Minenunfall, Jagdbomberangriff, Mordanschlag bei Patrouillengang, …). Das Schwergewicht der Einsatzräume liegt auf dem Balkan sowie im Nahen und Mittleren Osten. Das ÖBH deckt heute das gesamte Spektrum der internationalen friedensunterstützenden Einsätze ab. Beginnend mit traditionellem Peacekeeping in den 60er Jahren (Einsatz nach Kapitel VI der VN-Charta; Einsatz von Waffengewalt nur zur Selbstverteidigung), nimmt das ÖBH seit 1996 auch an friedensschaffenden Einsätzen, wie zum Beispiel in Bosnien und Herzegowina, in Albanien, im Kosovo, in Afghanistan oder in Mazedonien (Einsätze nach Kapitel VII der VN-Charta; Anwendung von Waffengewalt auch zur Umsetzung des Mandats der Vereinten Nationen) teil. Darüber hinaus entsendet Österreich seit über vierzig Jahren Militärbeobachter in die verschiedensten Einsatzräume und beteiligt sich immer wieder an internationalen humanitären Einsätzen wie zum Beispiel im Iran, in Algerien oder in der Türkei. Die Anzahl der Missionen, an denen sich das ÖBH beteiligt, ist kontinuierlich gestiegen. Waren es in den 60er Jahren und Anfang der 70er Jahre durchschnittlich 4 bis 6 Einsätze, so stieg diese Zahl im Jahr 2000 auf 18 Einsätze. Im Jahr 2004 nahm das ÖBH an insgesamt 13 verschiedenen Missionen mit ständig ca. 1.100 Soldaten teil158 . Im Einzelnen sind dies derzeit je ein Kontingent im Kosovo, in Bosnien und Herzegowina und auf den Golanhöhen sowie je ein Stabselement auf Zypern und in Afghanistan; ferner werden Beobachter und Experten in zahlreichen anderen Missionen eingesetzt. Eine Übersicht über die Auslandseinsätze des ÖBH seit 1960 findet sich in Tabelle 7.24. Eine wesentliche Rolle bei diesem internationalen Engagement des Bundesheeres obliegt dem Kommando Internationale Einsätze (KdoIE) in Graz. Diesem Kommando sind das Zentrum Einsatzvorbereitung (Götzendorf und Wien) und das Zentrum Internationale Kooperation (Graz) unmittelbar nachgeordnet. Alle österreichischen Soldaten und Truppenkontingente, die sich zum Zweck des Einsatzes oder für internationale Übungen im Ausland befinden, sind dem Kommando Internationale Einsätze unterstellt. Hinsichtlich des erforderlichen Personalaufkommens für internationale Einsätze ergibt sich folgendes Bild: Insgesamt sind knapp 60 % der österreichischen Soldaten in internationalen Einsätzen Angehörige des Miliz- und Reservestandes. Etwa 40 % der Soldaten sind Angehörige des Präsenzstandes. Die statistische Beobachtung des Personalaufkommens lässt die Aussage zu, dass der Prozentsatz an Soldaten aus dem Präsenzstand umso größer ist, je jünger und je sensibler ein Einsatz ist. Je länger ein Einsatz dauert, desto höher ist der Anteil von Soldaten aus dem Miliz- und Reservestand. Die personelle Aufbringung basiert derzeit auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Hinsichtlich der Motivation, warum sich Soldaten für internationale Einsätze melden, lassen sich folgende Aussagen treffen: Für Berufssoldaten ist es wesentlich, an internationalen Einsätzen teilzunehmen, weil dies Auswirkung auf das Laufbahnbild hat. Ein anderer großer Beweggrund ist zweifelsohne die finanzielle Abgeltung der internationalen Einsätze. Ein drittes Element ist die humanitäre Idee, in Krisenregionen helfen zu wollen. Jeder Soldat, der sich für einen internationalen Einsatz meldet, muss sich zunächst einer dreitägigen Eignungsüberprüfung unterziehen. Dabei werden körperliche Fitness, psychologische Eignung und Fremdsprachenkenntnisse überprüft. Von großer Bedeutung für die internationalen Einsätze ist die Ausbildung. Einerseits für die Auftragserfüllung im Einsatzraum, andererseits stellt eine fundierte, gute Ausbildung einen wesentlichen Faktor für den Truppenschutz dar. Das Ausbildungssystem für Internationale Einsätze gliedert sich in die "allgemeine Ausbildung" und die "einsatzraumspezifische Ausbildung". Im Rahmen der allgemeinen Ausbildung, die vorwiegend beim Zentrum Einsatzvorbereitung durchgeführt wird, werden Offiziers-, Stabsoffiziers-, Beobachterkurse etc. in englischer Sprache und mit internationaler Beteiligung durchgeführt. | Tab. 7.24-1 | des Österreichischen Bundesheeres (1960-2004) | | | | | |-----------------------------------|-------------------------------------------------|--------------------------|---------------|------------|------------------| | Bezeichnung bzw. Einsatzraum | Art des Einsatzes | Zeitraum | Anzahl | Anmerkung | | | 1 | ONUC | · Feldspital | 11/60-09/63 | bis zu 55 | | | Opèrations des Nations Unies au | | | | | | | Congo | | | | | | | 2 | Skopje | · Erdebebeneinsatz | 07/63-08/63 | 9 | | | 3 | UNYOM | · Arzt | 07/63-11/63 | 1 | | | United Nations Yemen | | | | | | | Observation Mission | | | | | | | 4 | UNFICYP | · Feldlazarett (Austrian | 04/64-10/73 | 55 | | | United Nations peace-keeping | Field Hospital, AFH) | | | | | | Force in Cyprus | · San-Element | 10/73-04/76 | 14 | | | | (UNFICYP Medical | | | | | | | Centre, UMC) | 04/72-06/01 | bis zu 370 | tlw, auch mit | | | | · Infanterie-Batallion | unganscher und | | | | | | | 08/93-11/94 | bis zu 4 | | | | | (UN Austrian | slowenischer | | | | | | | Beteiligung | | | | | | Batallion, UNAB) | | | | | | | · Militärbeobachter | | | | | | | 5 | UNTSO | · Militärbeobachter | 12/67-dato | bis zu 14 | | | United Nations Truce Supervision | · Sanitätspersonal | 04/68-03/95 | 3 | | | | Organisation | | | | | | | ნ | Biafra | · Sanitätseinsatz | 11/68-04/70 | Stärke | | | | unbekannt | | | | | | 7 | UNEF II | · Jägerbataillon | 10/73-06/74 | 602 | | | United Nations Emergency Force | | | | | | | II (Sinai) | | | | | | | 8 | UNDOF | · Jägerbataillon | 06/74-dato | bis zu 475 | eine slowakische Jägerkompanie | | United Nations Disengagement | (AUSBATT/UNDOF) | | | | | | Observer Force (Golan) | 05/76 | 273 | | | | | 9 | Friaul | · Erdbebeneinsatz | | | | | 10 | Titograd | · Erdbebeneinsatz | 04/78 | Stärke | | | (Lufttransport) | unbekannt | | | | | | | 12/80 | | | | | | 11 | Calabritto | · Erdbebeneinsatz | 38 | | | | 12 | UNIT | · Militärbebachter | 12/80 | | | | United Nations Inspection Team in | | | | | | | Iran and Iraq | | | | | | | UNIIMOG | · Militärbeobachter und | 06/84-02/91 | bis zu 17 | | | | United Nations Iran Iraq Military | Sanitätspersonal | | | | | | Observer Group | | | | | | | 13 | UNGOMAP | 05/88-03/90 | 5 | | | | · Militärbeobachter | | | | | | | United Nations Good Offices | | | | | | | Mission in Afghanistan and | | | | | | | Pakistan | 03/90-06/80 | 1 | | | | | · Militärbeobachter | | | | | | | OSGAP | | | | | | | Office of the Secretary-General | | | | | | | Afghanistan and Pakistan | | | | | | | 14 | Armenien | · Erdbebeneinsatz | 12/88 | 119 | | | UNIKOM | | | | | | | 15 | · Militärbeobachter | 04/91-03/03 | bis zu 7 | | | | United Nations Iraq-Kuwait | · Jägerkompanie | 04/91-06/91 | 115 | | | | Observer Mission | · Sanitätszug | 11/92-02/95 | 15 | | | | (AUSMED/UNIKOM) | | | | | | | · Transportkompanie | 01/96-01/99 | 34 | | | | | 16 | UNAFHIR | · Feldspital | 05/91-07/91 | 284 | | | United Nations Austrian Field | | | | | | | Hospital in Iran | | | | | | | 17 | UNSCOM | · ABC-Waffenexperten | 08/91-02/00 | bis zu 8 | Ende der Tällig- | | | keiten im Irak. | | | | | | United Nations Special | mit 12/98 | | | | | | Commission (im Irak) | · ABC-Waffenexperten | | | | | | UNMOVIC | 03/00-03/03 | | | | | | United Nations Monitoring, | 3 | Inspektions- | | | | | Verification, and Inspection | tätigkeiten | | | | | | | im Irak von | | | | | | Mission | 11/02-03/03 | | | | | | 18 | UNGCI | · Sanitätspersonal | 09/91-7/92 | 2 | | | United Nations Guards Contingent | | | | | | | Iraq | | | | | | # Auslandseinsätze Mit Beteiligung Auslandseinsätze Mit Beteiligung | Tab. 7.24-2 | des Österreichischen Bundesheeres (1960-2004) | | | | | |-------------------------------------|-------------------------------------------------|-------------------------|-------------|------------|-----------------| | 19 | MINURSO | · Militärbeobachter | 09/91-dato | bis zu 4 | | | Misión de las Naciones Unidas | | | | | | | para del referéndum del Sáhara | | | | | | | Occidental | | | | | | | United Nations Mission for the | | | | | | | Referendum in Western Sahara | | | | | | | 20 | UNAMIC | · Militärbeobachter | 12/91-02/92 | 2 | | | United Nations Advance Mission in | | | | | | | Cambodia | | | | | | | UNTAC | · Militärbeobachter | 03/92-11/93 | 17 | | | | United Nations Transitional | | | | | | | Authority in Cambodia | | | | | | | UNMLT | 11/93-05/94 | | | | | | · Militärbeobachter | 1 | | | | | | United Nations Military Liaison | | | | | | | Team | | | | | | | 21 | UNOSOM I | · Militärbeobachter | 07/92-05/93 | 5 | | | United Nations Operations in | | | | | | | Somalia I | | | | | | | 22 | CSCE/OSCE Skopje | · Femmelde- und | 11/92-04/95 | bis zu 2 | | | CSCE/OSCE Spillover Mission to | Stabspersonal | | | | | | Skopje | | | | | | | 23 | UNOT | · Militärbeobachter | 01/93-05/93 | 1 | | | United Nations Office in | 10/93-12/94 | 1 | | | | | Tadjikistan | | | | | | | 24 | UNOMIL | 10/93-11/94 | 11 | | | | · Militärbeobachter | | | | | | | United Nations Observer Mission | | | | | | | in Liberia | | | | | | | 25 | UNAMIR | · Militärbeobachter | 12/93-04/96 | 15 | | | United Nations Assistance Mission | | | | | | | in Rwanda | | | | | | | 26 | UNMIH | · Sanitätspersonal | 01/94-12/94 | | | | United Nations Mission in Haiti | 02/95-03/95 | 1 | | | | | 27 | UNOMSA | · Wahlbeobachter | 02/94-05/94 | 3 | | | United Nations Observer Mission | | | | | | | in South Africa | | | | | | | 28 | CSCE/OSCE Nagorno-Karabakh | · ErkundungsOffz | 02/94-09/95 | 1 | | | CSCE/OSCE Mission to Nagorna- | 09/95-06/96 | 1 | | | | | · Militärbeobachter | | | | | | | Karabakh | 10/00-12/00 | 2 | | | | | 29 | CSCE/OSCE Georgia | · Militärbeobachter | 05/94-dato | bis zu 3 | | | CSCE/OSCE Mission to Georgia | Fernmeldepersonal | (mit | | | | | | Unterbrechungen) | | | | | | 30 | UNOMIG | · Militärbeobachter | 07/94-dato | bis zu 5 | | | United Nations Observer Mission | | | | | | | in Georgia | | | | | | | 31 | UNMOT | 12/94-05/00 | | | | | · Militärbeobachter | bis zu 5 | | | | | | United Nations of Observer in | | | | | | | Tadjikistan | *von 09/97- | | | | | | 32 | ECMM/EUMM European | · Monitore (Beobachter) | 03/95-dato | 54 | 07/99 bis zu 67 | | (Community) Union Monitoring | + 4 medPers | | | | | | Mission (in former Yugoslavia) | | | | | | | 33 | IFOR/SFOR* | · Transporteinheit | 02/96-03/01 | bis zu 290 | | | Peace | (* Umbenennung: | | | | | | | 201296) | | | | | | · Stabspersonal | 03/01-06/04 | | | | | | Implementation/Stabilisation*Force | | | | | | | 34 | MINUGUA | · Sanitätspersonal | 02/97-05/97 | దు | | | Mision de Verification de las | | | | | | | Naciones Unidas en Guatemala | | | | | | | United Nations Verification Mission | | | | | | | in Guatemala | | | | | | | 35 | UNMAC | · Entminungs- | 04/97-12/97 | 4 | | | United Nations Mine Action Center | spezialisten | | | | | | (in BiH) | | | | | | Tab. 7.24-3 # Auslandseinsätze Mit Beteiligung Des Österreichischen Bundesheeres (1960-2004) | 36 | MPF | · Jägerkompanie | 04/97-07/97 | 115 | | |------------------------------------|--------------------------------|---------------------|---------------|-------------|--------------| | Multinational Protection Force (in | | | | | | | Albania) | | | | | | | 37 | ATHUM/PL | · Spezialisten | 08/97 | 40 | (Trinkwasser- aufbereitung) | | Austrian Humanitarian Contingent | | | | | | | in Poland | | | | | | | 38 | (unterbrochen von | | | | | | OSCE/BiH | · Stabspersonal | 04/98-12/03 | bis zu 2 | 01/02-04/02 | | | OSCE-Mission to Bosnia and | | | | | | | Hercegovina | | | | | | | 39 | Afghanistan | · Transportpersonal | 06/98 | 1 | (Erdbeben) | | 40 | ATHUM/CRO | · Pioniereinheit | 08/98 | 28 | | | Austrian Humanitarian Contingent | | | | | | | in Croatia | | | | | | | 41 | KVM (OSCE) Kosovo Verification | · Militärbeobachter | 12/98-12/99 | max 13 | | | Mission | | | | | | | TFK Task Force Kosovo | | | | | | | OMIK OSCE Mission in Kosovo | | | | | | | 42 | AFOR | · Feldspital | 04/99-08/99 | 703 | | | Albanian Force | · Pionierkompanie | | | | | | (Austrian Humanitarian Contingent | · Transporthubschrauber | | | | | | in Albania) | · Wach&Sicherungszug | | | | | | (ATHUM/ALBA) | (Kampfmittel- | | | | | | 43 | WEUDAM | · Spezialisten | 05/99-02/00 | 1 | beseitigung) | | Western European Union | | | | | | | Demining Assistance Mission in | | | | | | | Croatia | | | | | | | 44 | UNAMET United Nations | · Militärbeobachter | 06/99-12/99 | 4 | | | Assistance Mission in East Timor | · Jägerbataillon (auf Mann- | | | | | | 45 | KFOR | 07/99-dato. | bis zu 560 | | | | schaftstransportpanzer) | | | | | | | Kosovo International Security | (AUCON/KFOR) | | | | | | Force | | | | | | | 46 | UNMIK | · Militärbeobachter | 07/99-dato | 2 | | | United Nations Interim | | | | | | | Administration Mission in Kosovo | (Erdbeben) | | | | | | 47 | AFDRU/TU1 | · Rettungs-und | 08/99 | 67 | | | Austrian Forces Disaster Relief | Bergedienste | | | | | | Unit/Turkey1 | | | | | | | 48 | ATHUM/TU | · Spezialisten | 66/60-66/80 | 60 | (Trinkwasser- aufbereitung) | | Austrian Humanitarian | | | | | | | Contingent/Turkey | | | | | | | 49 | 09/99 | 10 | (Erdbeben) | | | | S+R (TW) | · Rettungs-und | | | | | | Multinational Search and Rescue | Bergedienste | | | | | | Unit/Taiwan | | | | | | | 50 | AFDRU/TU2 | 11/99 | 113 | (Erdbeben) | | | · Rettungs- und Berge- | | | | | | | Austrian Forces Desaster Relief | dienste | | | | | | Unit/Turkey2 | | | | | | | 51 | 03/00-04/00 | (Trinkwasser- | | | | | ATHUM/MOC | · Spezialisten | 64 | aufbereitung) | | | | Austrian Humanitarian Contingent | | | | | | | for Mocambique | | | | | | | 52 | OHR | · Stabspersonal | 07/00-dato | bis zu 2 | | | Office of the High Representative | | | | | | | for Bosnia and Hercegovina | | | | | | | 53 | UNMEE | · Militärbeobachter | 09/00-dato | bis zu 8 | | | United Nations Mission in Ethiopia | und Stabspersonal | | | | | | and Eritrea | | | | | | | 54 | RACVIAC | · Stabspersonal | 10/00-dato | 1 | | | South East European Regional | | | | | | | Arms Control Verification and | | | | | | | Implementation Assistance Centre | | | | | | Tab. 7.24-4 # Auslandseinsätze Mit Beteiligung Des Österreichischen Bundesheeres (1960–2004) | 55 | UNMOGIP | · Militärbeobachter | 08/01-09/02 | 1 | | |-----------------------------------|-----------------------------------|-----------------------|---------------|------------|-------------------| | United Nations Military Observer | (Chief Military | | | | | | Group in India and Pakistan | Observer) | 12/01–08/03 | | | | | 56 | ISAF | · Wach&Sicherungszug | bis zu 75 | | | | International Security Assistance | · Stabspersonal | 04/04-dato | 3 | | | | Force | | | | | | | 57 | EUFOR/CONCORDIA | · Stabspersonal | 03/03-12/03 | bis zu 10 | | | European Union Mission in | · Militärbeobacnter · Kampfmittelbeseitiger | | | | | | FYROM | | | | | | | AFDRU/AG | | | | | | | 58 | · Rettungs- und | 05/03 | | | | | Austrian Forces Desaster Relief | Bergedienste | 40 | (Erdbeben) | | | | Unit Algeria | | | | | | | UNDAC/AG United Nations | · Spezialisten | 05/03 | 1 | (Erdbeben) | | | 59 | Desaster Assessment and | | | | | | Coordination Mission Algeria | | | | | | | ARTEMIS | · Stabspersonal | 06/03-09/03 | bis zu 3 | | | | 60 | European Union Military Operation | | | | | | in the Democratic Republic of | | | | | | | Congo | | | | | | | MINUCI | · Stabspersonal | 06/03-04/04 | ﻨــ | | | | 61 | Unites Nations Mission in Cote | | | | | | d'Ivoire | | | | | | | AFDRU/IRAN | 12/03-01/04 | 120 | (Erdbeben) | | | | · Rettungs- und | | | | | | | 62 | Austrian Forces Desaster Relief | Bergedienste | | | | | Unit Iran | | | | | | | 63 | UNDAC/IRAN | · Experten | 12/03-01/04 | 1 | (Erdbeben) | | United Nations | | | | | | | Desaster Assessment and | | | | | | | Coordination Mission Iran | | | | | | | 64 | UNAMA | · Experten | 06/04-dato | 1 | | | United Nations Assistance Mission | | | | | | | in Afghanistan | | | | | | | NATO HQ/SKOPJE | · Stabspersonal | 07/04-dato | 1 | | | | 65 | UNDAC/BGD | · Experten | 07/04-08/04 | 1 | (Flutkatastrophe) | | 66 | United Nations Desaster | | | | | | Assessment and Coordination | | | | | | | Mission Bangladesh | | | | | | | AUCON1/SFOR | · Stabspersonal | 06/04-12/04 | 131 | mit 12/04 | | | 67 | Stabilisation Force (Bosnia and | · MSU | Übergang zu EUFOR/ALTHEA | | | | Hercegovina) | | | | | | | EUFOR/ALTHEA | · Stabspersonal | 11/04-dato | 300 | | | | 68 | European Force Operation | · IPU | | | | | Althea (Bosnia and Hercegovina) | · LOT - Wach&Sicherungs- | | | | | | kompanie | | | | | | Quelle: KdolE Die einsatzraumspezifische Ausbildung dient zur konkreten Vorbereitung auf Einsätze. Die nationale operative Einsatzführung erfolgt aus dem Lagezentrum des Kommandos Internationale Einsätze. Zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC) spielt bei friedensunterstützenden Einsätzen eine immer größere Rolle. CIMIC dient vor allem dazu, die Missionen und die lokale Bevölkerung zu unterstützen. Diesbezügliche Projekte umfassen ein weites Feld, das vom Wiederaufbau von Schulen und Kindergärten bzw. Spitälern bis hin zur Ausbildung der lokalen Bevölkerung im Einsatzraum reicht (vgl. Kapitel 5.2.2). Während die österreichischen Soldaten im Auslandseinsatz sind, unterstützt das Kommando Internationale Einsätze in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen die Familien der Soldaten zu Hause. Es werden Familienbetreuungstage veranstaltet, zu denen die Angehörigen der im Auslandeinsatz stehenden Soldaten eingeladen werden. Bei diesen Veranstaltungen werden die Familienangehörigen über die Lage im Einsatzraum informiert und sie erhalten Hilfestellung bei sozialen Problemen sowie bei Bedarf psychologische Betreuung. Die Soldaten im Auslandseinsatz erhalten Möglichkeiten für eine aktive Freizeitgestaltung im Rahmen der Truppenbetreuung. Dabei werden vor allem sportliche Aktivitäten unterstützt und österreichische Künstler (meist gagenfrei) zu unseren Soldaten gebracht. Nach Beendigung des Einsatzes und eventueller Ablösung durch ein Nachfolgekontingent werden die Soldaten nach Österreich zurückgeholt. Medizinische Untersuchungen und ein umfangreiches "Debriefing" beenden den Einsatz. Das Kommando Internationale Einsätze evaluiert die Auslandseinsätze, um Erfahrungen zu sammeln, die für die Einsatzvorbereitung der neuen Kontingente genützt werden. Etwa sechs Wochen nach Beginn des Einsatzes begibt sich ein Evaluierungsteam in den Einsatzraum und prüft, ob die Einsatzvorbereitung den tatsächlichen Erfordernissen entsprochen hat und wo Verbesserungen erforderlich sind. Ferner werden die Soldaten nach ihrer Rückkehr umfassend über die Auslandseinsätze befragt. Die Teilnahme an internationalen Einsätzen erfordert ![196_image_0.png](196_image_0.png) naturgemäß eine intensive internationale Zusammenarbeit, die sich vor allem in den Bereichen Planung, Ausbildung, Einsatzführung, Versorgung und Evaluierung ausdrückt. Das Kommando Internationale Einsätze kann auf ein breites Netzwerk internationaler Beziehungen zurückgreifen, die durch Repräsentanten und Verbindungsoffiziere des Bundesheeres zu verschiedenen internationalen Organisationen unterhalten werden. Zur Zeit besteht eine besonders enge Zusammenarbeit mit Deutschland, der Schweiz und der Slowakei, weil unsere Soldaten mit Armeeangehörigen aus diesen Ländern gemeinsam eingesetzt sind. Einsätze im Ausland im Rahmen humanitärer Hilfe und Katastrophenhilfe - Übersicht 2003/04 AFDRU: Hilfseinsatz/Erdbeben Algerien, Mai 2003, Stärke: 40 Personen. AFDRU: Hilfseinsatz/Erdbeben Iran/Bam, Dezember 2003, Stärke: 120 Personen. AFDRU: *Bereitstellung* in Österreich (Search & Rescue) für Olympische Spiele, August 2004. AFDRU: Hilfseinsatz/Flutkatastrophe nach Seebeben in Südostasien, Dezember 2004, *Vorbereitung* zur Entsendung einer Einheit zur Trinkwasseraufbereitung ab 4. Jänner 2005; Stärke: ca. 70 Personen. UNDAC: Einsatz/Erdbeben Algerien, Mai 2003, Stärke: 1 Experte. UNDAC: Einsatz/Erdbeben Iran/Bam, Dezember 2003, Stärke: 1 Experte. UNDAC: Einsatz/Überschwemmung Bangladesh, Juli 2004, Stärke: 1 Experte. UNDAC: Flutkatastrophe nach Seebeben in Südostasien, Dezember 2004, Vorbereitung zur Entsendung eines Experten ab 3. Jänner 2005. KdoLuSK: Hilfsgütertransport mit C-130 *Hercules* nach Terroranschlag in Russland/ Beslan, September 2004, Stärke: 18 Mann. Unterstützung für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) durch das BMLV nach der Flutkatastrophe in Südostasien im Dezember 2004: Ab 26. Dezember 2004: Unterstützung des Krisenstabes BMaA mit bis zu 50 Soldaten; Ausgabe von Verpflegung und Bekleidung an evakuierte Urlauber bei Ankunft in Wien/Schwechat. Ab 28. Dezember 2004: Abstellung eines ersten Einsatzteams (6 Personen) an das BMaA (Einsatzraum Thailand). Ab 29. Dezember 2004: Abstellung eines zweiten Einsatzteams (5 Personen) an das BMaA (Einsatzraum Sri Lanka). Ab 30. Dezember 2004: ![197_image_0.png](197_image_0.png) Abstellung eines dritten Einsatzteams (6 Personen) an das BMaA (Einsatzraum Thailand). Einsätze im Rahmen der Friedenssicherung – Übersicht 2003/04 (geordnet nach Einsätzen im Rahmen der VN, der EU, der NATO sowie der OSCE) Einsätze der Vereinten Nationen UNDOF - United Nations Disengagement Observer Force Auf den von Israel im Zuge des Sechs-Tage-Krieges (1967) besetzten Golanhöhen sind seit 1974 UNSoldaten stationiert, die die Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens entlang einer entmilitarisierten Zone (*Area of Separation/*AOS) überwachen. Die zivile Verwaltung der AOS erfolgt durch Syrien. Das österreichische UNO-Bataillon bildet gemeinsam mit polnischen, kanadischen, slowakischen und japanischen Verbänden die UNDOF. Österreich beteiligt sich seit Juni 1974 an dieser Mission. Das österreichische Kontingent (AUCON/ UNDOF) gliedert sich in ein Hauptquartierselement und das österreichische Bataillon (AUSBATT). Insgesamt sind ca. 370 österreichische Soldaten auf dem Golan eingesetzt. Seit 27. Mai 1998 sind 94 slowakische Soldaten im Rahmen der 3. Kompanie und als Stabsoffiziere beim AUSBATT eingegliedert (vgl. Abb. 7.50 und 7.51). UNFICYP - United Nations Peacekeeping Force in ![198_image_0.png](198_image_0.png) Cyprus Die Mission begann im April 1964. Ihr Auftrag ist es, den Frieden zwischen den türkischen und den griechischen Zyprioten zu sichern. Beteiligung: Seit März 1972; der Einsatz des österreichischen Kontingentes endete am 18. Juni 2001. Derzeit stellt Österreich ein Stabselement in der Stärke von ca. 7 Soldaten. UNOMIG - United Nations Observer Mission in Georgia Die Mission begann im August 1993. Der Auftrag lautet, das Waffenstillstandsabkommen zwischen Georgien und Abchasien zu überwachen und dessen Verletzungen zu melden. UNOMIG überwacht ferner den Abzug des schweren Gerätes aus der demilitarisierten Zone. Beteiligung: Seit Juli 1994. Stärke: 2 Militärbeobachter. UNlKOM - United Nations Iraq-Kuwait Observation Mission Die Mission begann im April 1991. Ihre Aufgabe ist es, Übergriffe in der demilitarisierten Zone zwischen Irak und Kuwait zu verhindern. Beteiligung: Seit 1991. Stärke: 2 Militärbeobachter. UNIKOM wurde mit März 2003 stillgelegt. UNMEE - United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea Die Mission begann im September 2000. Ihre Aufgaben sind die Verifikation des Waffenstillstandes ![199_image_0.png](199_image_0.png) Graphik: David/BerWB; Quelle: KdolE ![199_image_1.png](199_image_1.png) zwischen Äthiopien und Eritrea, die Verbindung zu den Konfliktparteien, die Vorbereitung eines Einsatzes der Military Coordination Commission sowie die Planung für eine zukünftige friedenserhaltende Mission. Beteiligung: Seit September 2000. Stärke: 2 bis 3 Militärbeobachter. UNTSO - United Nations Truce Supervision Organization Die Mission begann am 11. Juni 1948. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der UN-Friedenstruppen in Ägypten, Israel und Libanon. Beteiligung: Seit Juni 1967. Stärke: 6 Militärbeobachter. MINURSO - United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara Die Mission begann im April 1991. Ihre Aufgabe ist die Überwachung des Waffenstillstandes in der Westsahara zwischen den dort stationierten marokkanischen Streitkräften und der Frente Polisario. Beteiligung: Seit April 1991. Stärke: 2 Militärbeobachter. MINUCI - Mission des Nations Unies en Cote d´Ivoire Die Mission der UNO an der Elfenbeinküste begann im Mai 2003. Ziel der Mission ist die Umsetzung des *Linas Marcoussis Agreement* vom 23. Jänner 2003. Beteiligung: Seit Juni 2003. Stärke: 1 Militärbeobachter. Die österreichische Teilnahme wurde mit Mai 2004 beendet. UNAMA - United Nations Assistance Mission in Afghanistan Die Mission begann 2002. Ihr Auftrag ist die Koordination und Integration aller Aktivitäten (insbesondere in den Bereichen nationale Versöhnung und humanitäre Hilfe) der Vereinten Nationen in Afghanistan. Beteiligung: Seit Juni 2004. Stärke: 1 Experte (Militärberater) im HQ in Kabul. ## Einsätze Der Europäischen Union EUMM - European Union Monitoring Mission Die Montoring-Mission begann im Juli 1991. Der Auftrag ist die Mitwirkung an einer langfristigen friedlichen Lösung aller Konflikte im früheren Jugoslawien. Beteiligung: Seit März 1995. Stärke: 5 Beobachter. ## Eufor **Concordia** Der erste EU-geführte Militäreinsatz begann im April 2003. Die Aufgabe war, die Stabilität in Mazedonien durch vertrauensbildende Maßnahmen aufrechtzuerhalten, um die Umsetzung der VN-Resolution 1371 zu gewährleisten. Beteiligung: Ab April 2003. Stärke: 10 Soldaten (Stabselement, KampfmittelbeseitigungsTeam, Light Field Liaison Team), der Einsatz wurde mit Ende 2003 beendet. ## Eufor **Artemis** Die EU-Mission unter der Führung Frankreichs begann im Juni 2003. Ziel war die Stabilisierung der Sicherheitslage im Raum Bunia (Demokratische Republik Kongo) bis zur Übergabe an die Verstärkungskräfte im Rahmen der UNO-Mission MONUC (Mission de l' Organisation des Nations Unies en Republique Democratique du Congo) im September 2003. Beteiligung: Ab Juni 2003. Stärke: 3 Soldaten. Die Mission wurde mit September 2003 beendet. ## Eufor **Althea** Ende Juni 2004 beschloss die NATO beim Gipfeltreffen in Istanbul den erfolgreichen SFOR-Einsatz (in Bosnien und Herzegowina) zu beenden. Gleichzeitig begrüßte das Atlantische Bündnis die Bereitschaft der EU, eine neue VN-mandatierte Mission einzusetzen. Die EU übernahm daher mit 2. Dezember 2004 den bisherigen SFOR-Einsatz, bei gleichzeitiger Umbenennung in EUFOR *Althea*. Die Absicht dahinter ist eine Stärkung der strategischen Fähigkeiten der EU sowie eine Entlastung der NATO. Auch die USA beabsichtigen sich weitgehend zurückzuziehen und diesen Krisenbereich der EU zu überlassen. Mit EUFOR *Althea* wird die EU eine ca. 7.000 Mann starke Mission führen, die größer und komplexer ist als bisherige EU-Einsätze. Die grundsätzlichen Aufgaben von EUFOR bleiben unverändert: Sicherung des Friedens und Verhinderung von Feindseligkeiten. Die kontinuierliche militärische Anwesenheit soll zu einer sicheren und stabilen Entwicklung beitragen, die weitere Einrichtung ziviler Organisationen ermöglichen und zu einer dauerhaften Konsolidierung des Friedens - letztlich auch ohne internationale Militärpräsenz - führen. Nachdem durch SFOR während des Jahres 2004 eine Reduktion der Kräfte von ca. 12.000 Mann auf ca. 7.000 Mann durchgeführt wurde, besteht EUFOR derzeit aus dem Hauptquartier in Sarajevo sowie drei jeweils ca. 1.800 bis 2.000 Mann starken "multinationalen Task Forces" (MNTF) sowie aus unmittelbar geführten Truppen (*Theatre Troops)* in der Stärke von ca. 1.000 Mann, die im gesamten Einsatzraum verwendet werden. Gesamtbeteiligung seitens Österreich: ca. 280 Soldaten. Einsatz der österreichischen Kräfte ![201_image_0.png](201_image_0.png) (Stand: Dezember 2004) Hauptquartier EUFOR (Sarajevo) ca. 10 österreichische Offiziere und Unteroffiziere als Stabspersonal Österreichisches Kontingentskommando (Sarajevo) ca. 50 Offiziere, Unteroffiziere und Chargen zur nationalen Führung des Kontingentes (Führung, Versorgung, Instandsetzung, medizinische Betreuung, CIMIC, …). ## Integrated Police Unit (Ipu) (Sarajevo) Die IPU (vormals Multinational Spezialized Unit/ MSU) ist ein unter italienischer Führung stehendes Regiment, das vornehmlich mit militärpolizeilichen Aufgaben im gesamten Einsatzraum (Theatre Troops) betraut ist. Österreich ist an der IPU mit ca. 60 Soldaten beteiligt. Davon entfallen ca. 55 auf eine multinationale Militärpolizeikompanie (Italien, Slowenien, Österreich) sowie ca. 5 auf Stabspersonal im Regimentskommando. Multinational Task Force/Nord (MNTF/N) (Tuzla) Die MNTF/N ist ein unter finnischem Kommando stehender brigadestarker Verband, der für den nordöstlichen Teil Bosniens verantwortlich ist. Im Rahmen der MNTF/N stellt Österreich: - ca. 14 Offiziere und Unteroffiziere als Stabspersonal; - ca. 30 Soldaten in einer durch Österreich geführten "Composite-Company" (mit weiteren Kontingenten aus Schweden, Türkei, Estland und Finnland), diese "Composite-Company" stellt Beobachtungs- und Verbindungsteams ("Liasion and Observation Teams"/LOT) sowie - ca. 110 Soldaten für eine durch Österreich geführte "Security-Company", die zur Sicherung von EUFOR-Einrichtungen herangezogen wird. Multinational Task Force/Nord-West (MNTF/NW) (Banja Luka) Im Bereich der MNTF/NW (unter britischem Kommando) stellt Österreich ein LOT (ca. 8 Soldaten). Die LOT stellen im Rahmen von EUFOR ein besonderes Element dar. Zur allgemeinen Reduktion der Kräfte (SFOR wurde im Laufe des Jahres 2004 von 12.000 auf 7.000 Mann reduziert) und zur schrittweisen Rückkehr zur Normalisierung der Lage wurde (noch unter SFOR) das *Deterrent Presence*-(DPAbschreckung, Präsenz-) Konzept entwickelt. Es basiert auf einer Verdünnung der Kräfte bei gleichzeitig verbessertem Lagebild (*Situation Awareness*) ![202_image_0.png](202_image_0.png) in Verbindung mit hoher Reaktionsfähigkeit. Die LOT haben dabei eine entscheidende Rolle. Aus LOTHäusern außerhalb der Camps, gruppenweise im gesamten Einsatzraum verteilt, wird im engen Kontakt mit Behörden und Institutionen, aber vor allem mit der Bevölkerung, ein aktuelles und authentisches Lagebild geliefert. Die langjährige Erfahrung österreichischer Soldaten aus weltweiten Beobachtereinsätzen und die traditionell hohe soziale Kompetenz kommen dabei besonders zum Tragen. ## Beteiligung An Einsätzen Der Nato Kfor - Kosovo Force Seit 1999 wird das Kosovo gemäß VN-Resolution 1244 (substantielle Autonomie für das Kosovo unter Wahrung der Souveränität Jugoslawiens) von den VN verwaltet. In Abstimmung mit dem jeweiligen UNOBevollmächtigten leisten seit dem Rückzug der jugoslawischen Armee aus dem Kosovo die Soldaten der KFOR sowie UNO-Polizisten Dienst im Kosovo. KFOR besteht (Stand: Dezember 2004) aus dem Hauptquartier in Pristina (betrieben durch britische Kräfte) sowie vier multinationalen Brigaden (MNB). Der Norden (MNB NE) wird von Frankreich geführt, das Zentrum (MNB C) von Schweden, der Osten (MNB E) durch die USA und der Südwesten (MNB SW) durch Deutschland und Italien. Die Gesamtstärke beträgt derzeit ca. 16.000 Soldaten, wobei - abhängig von der Sicherheitslage - eine Reduktion auf ca. 7.500 Soldaten vorgesehen ist. Österreich beteiligt sich (im Rahmen der PfP) seit 11. Juni 1999 an diesem von der NATO geführten multinationalen Einsatz. Die Gesamtstärke der österreichischen Kräfte bei KFOR betrug im Dezember 2004 ca. 500 Mann. Die MNB SW (in die das österreichische Bataillon eingegliedert ist) stellt in ihrem Verantwortungsbereich permanente Präsenz, die Sicherung der Bewegungslinien sowie das Aufrechterhalten der Bewegungsfreiheit, ein sicheres Umfeld für den Einsatz der IOs und der NGOs sowie die Unterstützung bei der Wiederherstellung eines Rechtssystems nach internationalen Maßstäben sicher. Einsatz der österreichischen Kräfte ![203_image_0.png](203_image_0.png) (Stand: Dezember 2004) Hauptquartier KFOR (Pristina) ca. 7 österreichische Offiziere und Unteroffiziere als Stabspersonal Kommando MNB SW (Prizren) ca. 22 Offiziere und Unteroffiziere als Stabspersonal Fernmeldebataillon der MNB SW (Prizren) 2 Unteroffiziere Feldspital der MNB SW (Prizren) 6 Ärzte und Sanitätsunteroffiziere Fliegerelement der MNB SW (Toplicane) 5 Hubschrauberpiloten und Bordtechniker mit zwei Transporthubschraubern AB-212 (davon ein Hubschrauber als Reserve) Militärpolizeikompanie der MNB SW (Suva Reka) ca. 10 Offiziere und Unteroffiziere ## Task Force Dulje (Suva Reka) Die Task Force *Dulje* ist ein trinationaler unter österreichischer Führung stehender bataillonsstarker Verband (ca. 720 Soldaten, davon ca. 180 aus der Schweiz und ca. 85 aus Deutschland) innerhalb der durch Deutschland und Italien geführten MNB SW. Die Task Force besteht aus: ¾ Bataillonskommando und Stabskompanie (Masse durch Österreich sowie Stabspersonal aus Deutschland und der Schweiz), ¾ zwei gepanzerten Infanteriekompanien (Österreich), ¾ einer gepanzerten Infanteriekompanie (Deutschland), ¾ einer Versorgungskompanie (Schweiz). Die Aufgaben der Task Force *Dulje* im zugewiesenen Verantwortungsbereich sind: ¾ Patrouillentätigkeit, Aufklärung und Überwachung, Sicherstellen der Bewegungsfreiheit, ¾ Schutz von bestimmten Objekten, ¾ Errichten und Betreiben von temporären Checkpoints, ¾ Räumen von Minen u. Kampfmitteln, ¾ Beschützen von Minderheiten, ¾ Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, ¾ Unterstützung der humanitären Hilfe, ¾ Wahrnehmen von unbedingt erforderlichen Exekutivaufgaben, solange zivile Stellen dazu nicht in der Lage sind (Verhindern von Gewaltverbrechen, Aufrechterhalten der Sicherheit usw.). Zur Durchführung dieser Aufgaben sind Maßnahmen des Selbstschutzes und des Schutzes anderer KFORKräfte sowie gewaltsame Maßnahmen der Friedensdurchsetzung mit eingeschlossen. ## Wesentliche Entwicklungen 2003/04 Seit Jänner 2003 stellt Österreich zwei Transporthubschrauber AB-212 (davon ein Hubschrauber als Reserve) mit Besatzung. Dieses Austrian Contingent/ Helicopter Detachment (AUCON/HELDET) wurde den deutschen Heeresfliegerkräften der MNB SW operationell unterstellt und dient zur Durchführung von Patrouillen-, Versorgungs- und Evakuierungsflügen für die MNB SW und die Task Force *Dulje*. Im Februar 2003 erfolgte im Rahmen einer Hausdurchsuchung der bisher größte Waffenfund durch österreichische Kräfte, bei dem auch UCK-Videos, Namenslisten, Organisationspläne und Kartenmaterial aufgefunden wurden. Weiters konnte ein ehemaliger hochrangiger UCK-Kommandant festgenommen werden. Mit Jänner 2004 wurde ein neues Konzept zur Einsatzführung in der Task Force *Dulje* implementiert. Das Schwergewicht der Einsatzführung verlagerte sich vom stationären Normeinsatz hin zu einem Einsatz, der auf einem Höchstmaß an Flexibilität, Mobilität und kurzfristiger Konzentration von Kräften beruht. Am 17. März 2004 kam es nach dem Tod von drei albanischen Jugendlichen im Norden des Kosovo zu massiven Unruhen und Ausschreitungen im gesamten Kosovo. Im Verlauf der mehrtägigen Unruhen wurden mindestens 28 Menschen getötet und mehr als 600 verletzt, darunter auch 35 KFOR-Soldaten und 61 UNO-Polizisten. Etwa 3.600 Angehörige von Minderheiten (Serben, Roma und Sinti) wurden aus ihren Dörfern vertrieben. Österreich reagierte mit der raschen Verlegung von ca. 90 Mann (JaKdo und JgB25) zur Verstärkung des österreichischen Kontingentes. ISAF - International Security Assistance Force Die Mission begann im Jänner 2002. Ihre Aufgabe ist es, die Ruhe und Ordnung im Raum Kabul und Bagram sicherzustellen. Beteiligung: Seit Jänner 2002; der Einsatz eines österreichischen Truppenkontingentes in der Stärke von ca. 70 Mann endete am 11. Dezember 2002, danach verblieben noch einige österreichische Stabsoffiziere im Hauptquartier der *Kabul Multinational Brigade*. Nach mehrmonatiger Unterbrechung sind seit Anfang April 2004 wieder österreichische Stabsoffiziere vor Ort. Stärke: 3 Stabsoffiziere im Hauptquartier der *Kabul* Multinational Brigade. SFOR - Stabilization Force Nach Beendigung des Krieges in Bosnien und Herzegowina durch die Unterzeichnung des Vertrages von Dayton (Dezember 1995), wurde durch die VNResolution 1244 der Einsatz einer Implementation Force (IFOR) zur Trennung und Entwaffnung der Konfliktparteien und zur Wiederherstellung von sicheren Bedingungen für einen Wiederaufbau genehmigt. Mit Dezember 1996 wurde IFOR in Stabilisation Force (SFOR) umbenannt. Von Februar 1996 bis Februar 2001 beteiligte sich das Österreichische Bundesheer mit einem Transportkontingent an SFOR. Ab Februar 2001 wurde durch Österreich Stabspersonal (durchschnittlich 4 Offiziere) für das SFOR Hauptquartier gestellt. Mit Ende Juni 2004 wurde wieder ein österreichisches Kontingent (ca. 130 Soldaten) nach Bosnien entsandt. Etwa 55 Mann (zwei Infanteriezüge) wurden als Teil einer italienisch-slowenisch-österreichischen MSU-Kompanie (*Multinational Spezialized Unit*), der die Durchführung polizeiähnlicher Aufgaben oblag, eingesetzt. Weitere 75 Soldaten wurden im Hauptquartier als Stabspersonal gestellt. Mit 2. Dezember 2004 erfolgte die Überleitung der NATO-geführten SFOR zur EU-geführten EUFOR Althea. ## Nato-Hauptquartier Skopje Das NATO-HQ Skopje in Mazedonien wurde im April 2002 aufgestellt. Hauptaufgaben sind der Kontakt mit den Medien sowie die Zusammenarbeit mit zivilen Verbindungsbeamten. Beteiligung: Seit Juli 2004. Stärke: 1 Stabsoffizier als leitender Pressesprecher. Beteiligung an Missionen der OSZE RACVIAC –Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Center In diesem seit dem Jahr 2000 bestehenden regionalen Verifikations- und Unterstützungszentrum zur Implementierung von Rüstungsabkommen für Südosteuropa werden Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, vertrauensbildende Maßnahmen sowie das Training von Experten durchgeführt. Beteiligung: Seit Oktober 2000. Stärke: 2 Militärbeobachter. ## Osce Bosnia And Herzegowina Die Mission begann im Dezember 1995. Zu den Hauptaufgaben zählen die Stabilisierung der politischen Lage, der Aufbau demokratischer Strukturen sowie die Vorbereitung und Leitung von Wahlen. Beteiligung: Seit Dezember 1995. Stärke: 1 Militärberater. ## 7.3.6.2 **Einsätze Im Inland** Neben der militärischen Landesverteidigung (zuletzt verfügt beim Sicherungseinsatz 1991 an der Staatsgrenze zum heutigen Slowenien) ist das ÖBH auch für Einsätze zur Hilfeleistung (Assistenz) bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Ausmaßes sowie für "sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze" zuständig (vgl. Kapitel 6.1.2). Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz an der ## Staatsgrenze Der Assistenzeinsatz (AssE) von Einheiten des Bundesheeres zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Überwachung an der Ostgrenze begann am 5. September 1990 auf Anforderung des Innenministeriums. Die Aufgabe der im Assistenzeinsatz eingesetzten Soldaten ist die Überwachung des Grenzraumes, in erster Linie des Geländes zwischen den einzelnen Grenzübergängen, zur Verhinderung von illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität. Stärke: Durchschnittlich 2.200 Soldaten. In einer ersten Phase erfolgte die Überwachung entlang eines 357 km langen Abschnittes im Burgenland, der von der Donau bis zum Dreiländereck Österreich-Slowenien-Ungarn reicht. Mit 23. September 1990 wurde der Einsatz auch nach Niederösterreich auf einen 113 km langen Abschnitt, der von der Einmündung der March in die Donau bis zum Dreiländereck Österreich-Slowakei-Tschechien reicht, ausgeweitet (vgl. Abb. 7.54, 7.55 und 7.56). Grenzraumüberwachung aus der Luft Der AssE zur Grenzraumüberwachung aus der Luft begann am 1. Dezember 1997 und erfolgt mit mehreren speziell ausgerüsteten Hubschraubern entlang der gesamten EU-Außengrenze vom Dreiländereck Deutschland-Österreich-Tschechien bis zum Dreiländereck Italien-Österreich-Slowenien. Stärke: 11 Mann. ## Anthrax-Assistenzeinsatz Der Abc-Abwehrtruppe Der AssE von insgesamt rund 350 Soldaten der ABC-Abwehrtruppe bei bisher 436 Einsätzen (Stand: Anfang November 2004) in ganz Österreich im Zusammenhang mit anthraxverdächtigen Substanzen erfolgt seit dem 12. Oktober 2001 laufend, wobei die Anzahl der Einsätze zuletzt relativ gering war. Aufgaben sind die Sicherstellung und Verpackung der ![205_image_0.png](205_image_0.png) ![205_image_1.png](205_image_1.png) verdächtigen Substanzen sowie die anschließende ![206_image_0.png](206_image_0.png) Dekontamination vor Ort. Stärke: ca. 350 Mann. ## Assistenzeinsätze Bei Elementarereignissen Und Unglücksfällen Das ÖBH leistet jährlich eine große Zahl an Hilfseinsätzen nach Elementarereignissen (z.B. Überschwemmungen, Lawinenabgängen, Verklausungen, Felsstürzen etc.) sowie anderen Unglücksfällen (z.B. Personensuche, Bergungen etc.). Besonders umfangreiche Hilfeleistungen erfolgten durch das ÖBH anlässlich der Hochwasserkatastrophen Anfang der 90er Jahre sowie im Jahr 2002 (vgl. Abb. 7.57). ## Assistenzeinsatz Garsten/Oberösterreich (1) Der AssE des MilKdo OÖ in Garsten erfolgte von 3. bis 4. Jänner sowie am 8. Jänner 2003 auf Anforderung der Gemeinde Garsten. Aufgabe war die Durchführung von Sicherungsarbeiten im Zuge einer Hangrutschung. Stärke: 18 Mann. ## Assistenzeinsatz St. Jakob/Osttirol (2) Der AssE des JgB24 im Bereich der Jesachalm bei St. Jakob im Defreggental erfolgte von 10. bis 11. Februar 2003 auf Anforderung der Gemeinde St. Jakob. Aufgabe war die Suche nach verschütteten Personen nach einem Lawinenabgang. Stärke: 137 Mann. ## Assistenzeinsatz Lizum-Walchen/Tirol (3) Der AssE von Teilen des JgB6, StbB6, TÜPI L/W und MilKdo T im Bereich der Torspitze am Truppenübungsplatz Lizum-Walchen erfolgte am 12. Februar 2003 auf Anforderung der Tiroler Landesregierung. Aufgabe war die Suche nach verschütteten Personen nach einem Lawinenabgang. Stärke: 53 Mann. ## Assistenzeinsatz Bad Bleiberg/Kärnten (4) Der AssE des MilKdo K und des PiB1 in Bleiberg erfolgte von 18. bis 26. März 2003 auf Anforderung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Villach Land. Aufgabe war die Unterstützung von Löscharbeiten der Feuerwehr bei der Bekämpfung eines Waldbrandes. Stärke: ca. 310 Mann. ## Assistenzeinsatz Nüziders-Nenzing/ Vorarlberg (5) Der AssE des JgB23 in Raum Nüziders-Nenzing erfolgte am 5. Mai 2003 auf Anforderung des Bezirksgendarmeriekommandos Bludenz. Aufgabe war die Unterstützung bei der Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 20 Mann. ## Assistenzeinsatz Tamsweg/Salzburg (6) Der AssE im Raum Tamsweg erfolgte auf Anforderung der Salzburger Landesregierung und der BH Tamsweg. Dabei waren von 5. bis 14. Mai 2003 rund 130 Soldaten (PiB2) sowie von 2. bis 13. Juni 2003 weitere 30 Soldaten (MilKdo S) mit Sicherungsarbeiten gegen Steinschlag eingesetzt sowie gegen Borkenkäfer bei den nach der Sturmkatastrophe des vergangenen Herbstes noch immer laufenden Aufräumungsarbeiten im Wald im Einsatz. Stärke: Rund 160 Mann. ## Assistenzeinsatz Bretstein/Steiermark (7) Der AssE des MilKdo ST im Raum Bretstein sowie der Einsatz von 4 Hubschraubern des KdoLuSK erfolgte von 12. bis 14. Mai 2003 auf Anforderung der BH Judenburg. Aufgabe war die Unterstützung von Löscharbeiten der Feuerwehr bei der Bekämpfung eines Waldbrandes. Stärke: 63 Mann. ## Assistenzeinsatz Hohe Veitsch/Steiermark (8) Der AssE auf der Hohen Veitsch erfolgte auf Anforderung der BH Mürzzuschlag. Dabei waren von 14. bis 20. Mai 2003 20 Soldaten (StbB7) sowie von 26. bis 28. Mai 2003 weitere 9 Soldaten (MilKdo ST) bei Sprengarbeiten nach einem Felssturz eingesetzt. Stärke: 29 Mann. ## Assistenzeinsatz Kaiserbrunn/ Niederösterreich (9) Der AssE des MilKdo NÖ und der HSanA B in Kaiserbrunn erfolgte von 1. bis 7. Juni 2003 auf Anforderung der BH Neunkirchen. Aufgabe war die Bergung eines verunglückten Kraftfahrzeuges. Stärke: 21 Mann. ## Assistenzeinsatz Eibiswald/Steiermark (10) Der AssE des MilKdo ST in Eibiswald erfolgte am 10. Juni 2003 auf Anforderung der Landeswarnzentrale. Aufgabe waren Aufräumungsarbeiten nach einem Unwetter. Stärke: 30 Mann. ![207_image_0.png](207_image_0.png) Assistenzeinsatz Gries im Sellrein/Tirol (11) Der AssE der 6.JgBrig und des MilKdo T im Raum Gries im Sellrein erfolgte von 24. Juni 2003 bis 1. Juli 2003 auf Anforderung der Tiroler Landesregierung. Aufgabe war die Durchführung von Sicherungsarbeiten wegen eines drohenden Felssturzes. Stärke: 44 Mann. ## Assistenzeinsatz Radenthein/Kärnten (12) Der AssE des PiB1 und des MilKdo K im Raum Radenthein erfolgte von 17. bis 23. Juni 2003 auf Anforderung der BH Spittal an der Drau. Aufgabe war die Räumung von Verklausungen nach einem Unwetter. Stärke: 49 Mann. ## Assistenzeinsatz Stams/Tirol (13) Der AssE des MiIKdo T im Raum Stams erfolgte von 28. bis 29. Juli 2003. Aufgabe war die Unterstützung bei der Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 70 Mann. ## Assistenzeinsatz Tamsweg/Salzburg (14) Der AssE des JgB24 und des MiIKdo S in Tamsweg erfolgte von 29. bis 31. Juli 2003 auf Anforderung der BH Tamsweg. Aufgabe war die Räumung eines Grabens. Stärke: 10 Mann. ## Assistenzeinsatz Raggaschlucht/Kärnten (15) Der AssE der 7.JgBrig und des MilKdo K in der Raggaschlucht erfolgte von 29. Juli 2003 bis 4. September 2003 auf Anforderung der Landeswarnzentrale. Aufgabe war die Durchführung von Sprengund Sicherungsarbeiten nach einem Unwetter. Stärke: 95 Mann. ## Assistenzeinsatz Windischgarsten/ Oberösterreich (16) Der AssE von rund 30 Soldaten der Luftstreitkräfte mit 3 PC-6 vom FIR1, einer *Alouette* III vom FIR2 und 4 AB-212 vom FIR3 im Raum Windischgarsten erfolgte von 24. bis 29. August 2003 auf Anforderung der Landeswarnzentrale. Aufgabe war die Unterstützung von Löscharbeiten der Feuerwehren bei der Bekämpfung eines Waldbrandes. Stärke: ca. 30 Mann. ## Assistenzeinsatz Vorderberg/Kärnten (17) Der AssE des PiB1 und des MilKdo K im Raum Vorderberg erfolgte von 30. August bis 5. September 2003. Aufgaben waren die Errichtung einer Behelfsbrücke sowie die Durchführung von Aufräumungsarbeiten nach einem Unwetter. Stärke: ca. 580 Mann. ## Assistenzeinsatz Hall/Tirol (18) Der AssE mit einer AB-212 vom FlR3 und mit zwei Alouette III vom FIR2 im Raum Hall/Tirol erfolgte von 19. bis 21. Oktober 2003 auf Anforderung der Landeswarnzentrale. Aufgabe war die Unterstützung von Löscharbeiten der Feuerwehren bei der Bekämpfung eines Waldbrandes. Stärke: ca. 10 Mann. Assistenzeinsatz Muhr im Lungau/Salzburg (19) Der AssE des Katastrophenhilfszuges Tamsweg in der Gemeinde Muhr im Lungau erfolgte von 9. bis 12. Dezember 2003 auf Anforderung der BH Tamsweg. Aufgabe war die Sicherung eines Hanges (Beseitigung von losem Material und Errichtung eines provisorischen Steinschlagwalles). Stärke: 15 Mann. ## Assistenzeinsatz Annaberg/Salzburg (20) Der AssE des PiB2 in der Gemeinde Annaberg erfolgte von 15. bis 18. Dezember 2003 auf Anforderung der Gemeinde Annaberg. Aufgabe war der Abbau einer Behelfsbrücke. Stärke: 50 Mann. ## Assistenzeinsatz In St. Anton/Tirol (21) Der AssE des StbB6 in St. Anton am Arlberg erfolgte am 26. März 2004. Aufgabe war die Durchführung von Sicherungsarbeiten. Stärke: 16 Mann ## Assistenzeinsatz In Landeck/Tirol (22) Der AssE des JgB23 in Landeck erfolgte am 8. April 2004 auf Anforderung der BH Landeck. Aufgabe war die Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 16 Mann. ## Assistenzeinsatz Kaunertal/Tirol (23) Der AssE der 6.JgBrig und des MilKdo T im Kaunertal erfolgte von 3. bis 5. Mai 2004 auf Anforderung der Tiroler Landesregierung. Aufgabe war die Sprengung von rund 500 Kubikmeter Felsmaterial. Stärke: 11 Mann. ## Assistenzeinsatz Mariazell-Rasing/ Steiermark (24) Der AssE des MilKdo ST im Raum Mariazell-Rasing erfolgte am 24. April 2004 auf Anforderung der BH Bruck/Mur. Aufgabe war die Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 38 Mann. ## Assistenzeinsatz Selesen/Kärnten (25) Der AssE des PiB1 in Selesen erfolgte von 30. Juni bis 2. Juli 2004 auf Anforderung der Marktgemeinde Brückl. Aufgabe war die Errichtung einer Behelfsbrücke nach Unwettern. Stärke: 122 Mann. Assistenzeinsatz Lavamünd/Kärnten (26) ![209_image_0.png](209_image_0.png) Der AssE des PiB1 und des MilKdo K in Lavamünd erfolgte von 9. bis 14. Juli 2004 auf Anforderung der Gemeinde Lavamünd. Aufgabe war die Errichtung von Befestigungen nach Unwettern. Stärke: 327 Mann. ## Assistenzeinsatz Zienitzen/Kärnten (27) Der AssE des PiB1 in Zienitzen erfolgte am 20. und 21. Juli 2004 auf Anforderung der Gemeinde Friesach. Aufgabe war die Errichtung einer Behelfsbrücke nach Unwettern. Stärke: 55 Mann. ## Assistenzeinsatz Filzmoos/Salzburg (28) Der AssE des HFMR im Raum Filzmoos erfolgte am 26. Juli 2004 auf Anforderung der Gemeinde Filzmoos. Aufgabe war die Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 67 Mann. Assistenzeinsatz Leiben/Niederösterreich (29) Der AssE des PiB3 im Raum Leiben erfolgte von 28. Juli bis 3. August 2004 auf Anforderung der Gemeinde Leiben. Aufgabe war die Errichtung von Dammbauten (Schüttungen) und die Durchführung von Holzaufarbeitungen nach schweren Unwettern. Stärke: 17 Mann. Assistenzeinsatz Bergheim/Salzburg (30) Der AssE des PiB2 im Raum Bergheim erfolgte am 31. Juli 2004 auf Anforderung der Gemeinde Bergheim. Aufgabe war die Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 12 Mann. Assistenzeinsatz Kleinarl-Jägersee/Salzburg (31) Der AssE des HFMR im Raum Kleinarl-Jägersee erfolgte am 5. August 2004 auf Anforderung der Gemeinde Kleinarl. Aufgabe war die Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 64 Mann. ## Assistenzeinsatz Gasteiner Tal/Salzburg (32) Der AssE des HFMR im Gasteiner Tal erfolgte am 21. Oktober 2004 auf Anforderung der BH St. Johann/Pongau. Aufgabe war die Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 80 Mann. ## Assistenzeinsatz Untersberg/Salzburg (33) Der AssE des FlAR3 im Raum Untersberg erfolgte am 4. November 2004 auf Anforderung der Gemeinde Gröding. Aufgabe war die Suche nach einer vermissten Person. Stärke: 83 Mann. ## Assistenzeinsatz Für Landesregierung Steiermark (34) Der AssE des MilKdo ST erfolgte am 31. Dezember 2004. Aufgabe war die Unterstützung der EinsatzKoordinationszentrale des Landes Steiermark beim Betrieb eines "Call-Centers" anlässlich der Flutkatastrophe in Südostasien. Stärke: 18 Mann. ## 7.3.6.3 Einsätze Der Luftstreitkräfte Einsätze Zur Luftraumüberwachung Und Luftraumsicherung Militärische Prioritätsflüge A sind alle Flüge mit zu militärischen Zwecken eingesetzten Luftfahrzeugen, die unmittelbar zur Erfüllung von Aufgaben des Bundesheeres durchgeführt werden. Militärische Prioritätsflüge A haben absoluten Vorrang vor jedem anderen Flugverkehr159 . Diese Flüge werden anlassbezogen durch die Luftaumüberwachungszentrale oder durch das Diensthabende-System Luft angeordnet und umfassen z.B. Abfangeinsätze zur Identifizierung von Luftfahrzeugen, Flüge zur Überprüfung von Luftfahrzeugen mit Kommunikationsausfall, Eskorten für Staatsgäste etc. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 75 Einsätze der Priorität A geflogen; im Jahr 2004 waren es 52 derartige Einsätze. Von 23. bis 28. Jänner 2003 sowie von 19. bis 25. Jänner 2004 unterstützten die Luftstreitkräfte die Sicherheitsmaßnahmen für das World Economic Forum in Davos/Schweiz; dabei wurden zwischen Schweiz und Österreich Luftlagedaten ausgetauscht; ferner kamen im Rahmen der Luftraumsicherung mehrere Tieffliegererfassungsradars (TER), IKT- | Tab. 7.28 | Beistellung von Luftfahrzeugen | | |-----------------|----------------------------------------------------------------------|------------------------| | Datum | Umfang | Kräfte | | | Luftunterstützung für Bundesregierung und Bischofkongress; | 16 mittlere Transport- | | 22 05 2004 | mitteleuropäischer Katholikentag | hubschrauber | | | Unterstützung mit Lufttransport für die 31. Militärweltmeisterschaft | | | 09 08 2004 - | im Fallschirmspringen (CISM) | | | 20 08 2004 | 103 Flugstunden PC-6 | | | | 85 Flugstunden AB-212 | | | Quelle: KdoLuSK | | | | Tab. 7.27 | | Internationale Einsätze mit Luftfahrzeugen | | |-----------------|----------------------------------------------------------------|----------------------------------------------|--------| | | | Flüge/Dauer | | | | Datum | | Kräfte | | 01 01 2003 - | Personal- und Materialtransporte im Rahmen AUCON/KFOR | | | | 31 12 2003 | 476 Flugstunden im Einsatzraum, 86 Flugstunden Verlegungsflüge | 1 HS-Besatzung mit | | | | | 2 HS AB-212 | | | 01 01 2004 - | Personal- und Materialtransporte im Rahmen AUCON/KFOR | (davon 1 HS Reserve) | | | 31 12 2004 | 316 Flugstunden im Einsatzraum, 48 Flugstunden Verlegungsflüge | | | | Quelle: KdoLuSK | | | | | Tab. 7.25 | | Lufttransport mit C-130K Hercules | | |-----------------|-------|----------------------------------------------------------------------------------------------|--------------------------------| | | Datum | Flüge/Dauer | Transportleistungen | | 28 05 2003 - | | 447 Flüge (318 Flugstunden), davon 30 Einsatzflüge | 724 Passagiere, 155,5 t Fracht | | 31 12 2003 | | | | | 01 01 2004 - | | 485 Flüge (566 Flugstunden), davon 107 Einsatzflüge | 2.276 Passagiere, 397 t Fracht | | 31 12 2004 | | | | | Quelle: KdoLuSK | | | | | Tab. 7.26 | | Luftunterstützung zur Grenzraumüberwachung | | | | Datum | Flüge/Dauer | | | 01 01 2003 - | | Einsatz von Hubschraubern Alouette III und OH-58 Kiowa im Rahmen AssE/GRÜ; 1.370 Flugstunden | | | 31 12 2003 | | | | | 01 01 2004 - | | Einsatz von Hubschraubern Alouette III und OH-58 Kiowa im Rahmen AssE/GRÜ; 1.328 Flugstunden | | | 31 12 2004 | | | | | Quelle: KdoLuSK | | | | Mittel sowie Luftraumüberwachungsflugzeuge zum Einsatz. Am 22. Mai 2004 wurde der mitteleuropäische Katholikentag in Mariazell im Rahmen des Verfahrens Luftraumsicherung geschützt. Dabei wurden die im Rahmen der "Einsatzbereitschaft" bereitgehaltenen Luftraumüberwachungsflugzeuge EB-Rotten (Einsatzbereitschaft-) der Luftraumüberwachungsflugzeuge und ein Tieffliegererfassungsradar eingesetzt. Ende Oktober 2004 erfolgte ein Staatsbesuch des israelischen Staatspräsidenten in Österreich. Für den 20. Oktober 2004 war das ÖBH mit der Durchführung eines Lufttransportes des Staatsgastes von Wien nach Mauthausen beauftragt. Bei diesem Staatsbesuch gelangten umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung. So wurde z.B. zur Absicherung des Hubschrauberfluges eine Flugverbotszone verfügt und durch Teile der Luftstreitkräfte passiv (Radargeräte) und aktiv (Saab *Draken*, Saab 105Ö, Pilatus PC-7) überwacht. Beim Flug des Hubschrauberverbandes von Wien nach Mauthausen am 20. Oktober 2004 kam es dabei zu einer Verletzung der Flugverbotszone, bei der sich ein Sportflugzeug dem Hubschrauberverband näherte. Da der Pilot des Sportflugzeuges auf keinen Funkspruch reagierte, war ein Anschlag nicht auszuschließen, daher wurde das Flugzeug durch Saab 105 abgefangen und aus dem gesperrten Luftraum eskortiert. ## 7.3.6.4 Übungen Grundlagen Ziel der Übungstätigkeit des Bundesheeres - und damit auch der Truppenausbildung - ist es, die Führungsfähigkeit des Kaders zur Erfüllung nationaler und internationaler Aufgaben sicherzustellen sowie die Truppe und ihre Teilelemente zur Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben zu befähigen. Hiezu gibt es verschiedene Übungsarten und Übungsformen. *Übungsarten*160 sind Manöver, Gefechtsübungen, Stabs- und Fernmelderahmenübungen, Stabsübungen, Fernmeldeübungen, Feuerleitübungen, Versorgungsübungen, Luftverteidigungsübungen, Luftaufklärungsübungen, Fliegerabwehrübungen, Alarmübungen, Mobilmachungsübungen, Einberufungsübungen, Formierungsübungen, Katastrophenübungen und besondere Übungsvorhaben. *Übungsformen* definieren Größenordnung und beübte Ebene: Kompanie- bzw. Batterieübungen, Bataillons-(Regiments-)übungen, Brigadeübungen und größere Übungen, wobei das jeweils übergeordnete Kommando die Übungsanlage und -leitung durchführt. *Milizpersonal* nimmt an derartigen Übungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen bzw. auf freiwilliger Basis teil. ## Richtlinien Für Übungen161 Die Übungstätigkeit (größere Übungen bzw. Manöver) in Österreich war 2003 und 2004 grundsätzlich auf Bataillonsübungen (Bataillon als beübte Ebene, Brigadekommanden als Übungsleitung) auszurichten. Die Übung SCHUTZ 04 stellte eine Ausnahme zu diesen Vorgaben dar. Die zur Anwendung gelangenden und aus dem Einsatzkonzept abgeleiteten Übungsthemen umfassten folgende, auch im Rahmen von PSO-Szenarien zu beherrschende taktische Verfahren: ¾ Schutz von Objekten, Verkehrswegen und Räumen, ¾ Angriff zur Vernichtung durchstoßender Feindkräfte, ¾ Verteidigung aus eilig bezogenen Stellungen (Riegelstellungen), ¾ Begegnungsgefecht, ¾ Verzögerung, ¾ Zeitlich begrenzte Verteidigung. Das Schwergewicht der Abschlussübungen der Vollkontingente hatte in der Beübung von gemischten oder gemischt verstärkten Verbänden (Bataillon) unter Einbindung von Kampfunterstützungstruppen, Flieger- und Fliegerabwehrkräften und Versorgungstruppen (*Kampf der verbundenen Waffen*) zu liegen. Die Truppe war dabei auch mit nicht vorbereiteten Führungsvorgängen zu konfrontieren. ## Leitlinien Für Übungen 2005 Obwohl zu Einsätzen außerhalb des Staatsgebietes nur Freiwillige entsandt werden, erscheint es notwendig, die für die Bewältigung der damit verbundenen Einsatzaufgaben erforderlichen Kenntnisse allen Soldaten zu vermitteln162 . Für 2005 liegt daher das Schwergewicht der Ausbildungs- und Übungstätigkeit bei friedensunterstützenden Operationen Peace Support Operations (PSO). Dabei wird die gesamte Bandbreite der Aufgaben (*Petersberg-Aufgaben*) bis hin zu den Aufgaben von Kampfeinheiten im Rahmen der Friedenserzwingung vermittelt. Eine wesentliche Forderung an alle Truppen- und Waffengattungen ist das Fortführen des Herstellens und Vertiefens der Interoperabilität und Kompatibilität, um eigene Kräfte bei der Durchführung von PSO in die entsprechenden internationalen Strukturen und Verfahren eingliedern zu können. Dies umfasst neben der gemeinsamen Sprache (Englisch) auch die Angleichung der Führungsverfahren und Einsatzgrundsätze der Truppen- und Waffengattungen an die maßgeblichen internationalen Standards. Dies erfolgt im Wesentlichen durch die Umsetzung der *Partnership-Goals* im Rahmen der PfP. Grundlegend bleibt jedoch für alle Truppen- und Waffengattungen - sowohl für nationale als auch internationale Aufgaben - die Fähigkeit zum *Kampf der verbundenen Waffen* in einer zunehmend "netzwerkorientierten" Umgebung. Im Rahmen der Übungsplanung 2005 sind folgende größere Übungen vorgesehen: Die Verbandsübung der 4.PzGrenBrig (gemeinsam mit TherMilAk) zum Thema "friedensunterstützende Operationen", Übungen der Luftstreitkräfte zum "Zusammenwirken der Fliegerabwehr- und Fliegerelemente" sowie das "OCC-Assessment" eines JgB der 7.JgBrig. Das Schwergewicht der Übungstätigkeit liegt auf gemischten Einheiten - unter Einbindung von Artillerie, Pionier-, Flieger- und Fliegerabwehrkräften sowie der entsprechenden Logistik. ## Übungen Im Ausland Der jährliche Übungs- und Ausbildungsplan legt fest, an welchen Auslandsübungen österreichische Soldaten bzw. Formationen des ÖBH teilnehmen. Derzeit erfolgt die Auswahl bzw. die Entsendung zu Übungen im Ausland nach folgenden Richtlinien: ¾ Übungen werden mit jenen Organisationen bzw. Staaten abgehalten, welche die Entwicklung des Bundesheeres in irgendeiner Weise beeinflussen und wo die Angehörigen des Bundesheeres einen Erfahrungs-, Wissens- oder Fertigkeitenzuwachs haben. ¾ Übungen werden in erster Linie in der Übungssprache Englisch durchgeführt und finden grundsätzlich nur im OSZE-Raum statt. ¾ Die österreichischen Übungsteilnehmer sind grundsätzlich Angehörige von KIOP-KPE bzw. Lehrbeauftragte an Schulen/Akademien oder haben entsprechende Funktionen innerhalb der Zentralstelle bzw. bei Kommanden der oberen Führung oder sind zumindest bei einer FORMEIN/VOREIN gemeldet. ¾ Die österreichischen Übungsteilnehmer müssen eine Freiwilligenmeldung abgeben, grundsätzlich dienstlich abkömmlich sein, über die notwendige Ausbildung verfügen, sprachlich ausreichend qualifiziert sein und den erforderlichen Dienstgrad auch im Inland besitzen. ¾ Übungen im Ausland mit Volltruppe werden nur mit KIOP-KPE beschickt. Dabei wird angestrebt, pro Jahr an 1 bis 2 Volltruppenübungen auf Kompanie- bzw. Bataillonsebene und an 1 bis 2 Übungen auf Zugsebene teilzunehmen. ¾ Zusätzlich wird angestrebt, pro Jahr an 1 bis 2 Stabsübungen im Ausland auf Bataillons- oder Brigadeebene sowie an 1 bis 2 Stabsübungen für höhere Kommanden teilzunehmen. ¾ Jedes vierte bzw. fünfte Jahr ist Österreich Gastgeberland für eine größere internationale Übung. Die Gliederung der Übungs- bzw. Ausbildungsvorhaben im Rahmen der PfP geht auf die Systematik des *Individuellen Partnerschaftsprogrammes* (IPP) zurück: ¾ *PfP-Übungen* sind v.a. Stabsübungen, die durch ein Kommando der NATO geführt werden. Die Teilnahme ist für alle NATO-Mitgliedstaaten und alle PfP-Teilnehmerstaaten möglich. ¾ *NATO-Übungen, offen für Partner* werden wie PfP-Übungen durch ein NATO-Kommando geführt. Dabei ist vorgesehen, dass nur Einsatzkräfte teilnehmen, deren Interoperabilitätsfähigkeiten überprüft wurden und die festgelegten Qualitätsstandards entsprechen. Dadurch sind derartige Übungen auch für Österreich von hohem Interesse. ¾ *Übungen im Geiste der PfP* (IGPfP) sind vorwiegend Truppenübungen, die auf Initiative eines oder mehrerer NATO-Mitgliedstaaten bzw. PfPTeilnehmerstaaten stattfinden. Planung, Vorbereitung und Durchführung erfolgen durch die beteiligten Staaten; die NATO wird durch Beobachter vertreten. Ziel dieser Übungen ist die Stärkung der Partnerschaft durch Überprüfung und Verbesserung der für PfP-Operationen notwendigen Interoperabilität und Standardisierung. ## Übungen Im Ausland 2003163 (Vgl. Tab. 7.29) Open Road 2003164 PfP-Stabsübung von 20. bis 22. Jänner in Portsmouth/ USA. Die Übungsleitung lag beim NATO-Kommando Allied Command Transformation (ACT). Insgesamt nahmen ca. 150 Offiziere und Zivilbedienste aus allen NATO- und PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 3 Offiziere. Zweck der Übung war es, den Teilnehmern Einblick in die politischen und militärischen Einflussfaktoren zu gewähren, die als Ursache für die Veränderungen der US-Streitkräfte genannt werden können; weiters sollten die europäische Sicht der Entwicklung und die Schlussfolgerungen für Aufgaben und Strukturen der NATO dargestellt und einer breiten Diskussion unterzogen werden. ## Coop Osprey 2003 (Co 03) PfP-Stabsübung von 24. März bis 10. April in Rumänien (Phase 1) und in den USA (Phase 2). Die Übungsleitung lag beim NATO-Kommando Allied Command Transformation (ACT). Insgesamt nahmen ca. 130 Offiziere und Zivilbedienstete aus 3 NATO- und 18 PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 3 (Phase 1) bzw. 2 Offiziere (Phase 2). Diese Übung war eine computerunterstützte Stabsübung mit fiktivem Szenario eines friedensunterstützenden Einsatzes, bei dem vor allem die Stabsabläufe eines multinationalen Brigadekommandos mit übergeordnetem Landstreitkräftekommando und drei unterstellten Bataillonen geübt wurden. Die Abwicklung der Übung erfolgte unter Abstützung auf das Simulationssystem JCATS (Joint Conflict and Tactical Simulation). Das Schwergewicht dieser Übung bildete vor allem die Entwicklung von Interoperabilität in der multinationalen Stabsarbeit sowie die Unterstützung und Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und NGOs im fiktiven Operationsgebiet. ## Coop Knowledge 2003 (Ck 03) PfP-Stabsübung von 8. bis 20. September in Helsinki/ Finnland. Die Übungsleitung lag beim NATO-Kommando Allied Command Operation (ACO). Insgesamt nahmen ca. 1.000 Personen an der Übung teil. Österreich entsandte 8 Offiziere. Das Schwergewicht dieser Übung bildete die Entwicklung von Dokumenten für Führungsunterstützungskurse an der NATO-Schule (SHAPE) Oberammergau/Deutschland bzw. zur Strukturierung von Füh-rungsinformationssystemen auf CJTF-Level (Combi-ned Joint Task Force) im Rahmen von CRO. Die Offiziere, die an dieser Übung teilnahmen, sind für die Einteilung im Expertenpool (Stabsmitglieder; auch in multinationalen Kommanden) gemäß KIOP vorgesehen, sodass vor allem das Herstellen der Interoperabilität im Vordergrund stand. ## Coop Associate 2003 (Ca 03) PfP-Stabsübung von 27. Oktober bis 23. November in Sofia/Bulgarien. Die Übungsleitung lag beim NATOKommando Alliiertes Streitkräftekommando Südeuropa (JFC NAPLES). Insgesamt nahmen 264 Personen aus 3 NATO- und 12 PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 12 Offiziere und Unteroffiziere. Diese Übung war eine computerunterstützte Stabsübung mit fiktivem Szenario eines friedensunterstützenden Einsatzes, bei dem vor allem die Stabsabläufe eines multinationalen Brigadekommandos geübt wurden. Das Schwergewicht dieser Übung lag bei der Entwicklung von Interoperabilität in der multinationalen Stabsarbeit sowie bei der Unterstützung und Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und NGOs. ## Allied Action 2003 (Aa 03) PfP-Stabsrahmenübung von 27. Oktober bis 8. Dezember in Istanbul/Türkei. Die Übungsleitung lag beim NATO-Kommando Allied Command Operation (ACO). Insgesamt nahmen 4.000 Personen aus allen NATO- und PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 58 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilbedienstete. Zweck der Übung war die Evaluierung der Fähigkeiten von "Joint Forces Command Brunssum" in Bezug auf Planung, Aufstellung und Entsendung eines multinationalen teilstreitkräfteüberschreitenden Hauptquartiers zur Führung eines friedensunterstützenden oder -schaffenden Einsatzes. Die österreichischen Teilnehmer, die den Kern eines multinationalen Divisionskommandos bildeten, konnten Erfahrungen in der Bearbeitung operativer Aufgabenstellungen im Rahmen eines friedensschaffenden Einsatzszenarios sammeln. ## Coop Best Effort 2003 (Cbe 03) PfP-Truppenübung von 16. bis 27. Juni in Yerevan/ Armenien. Die Übungsleitung lag beim NATO-Kommando Alliiertes Streitkräftekommando Südeuropa (JFC NAPLES). Insgesamt nahmen 400 Personen aus 6 NATO- und 13 PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 20 Soldaten. Zweck der Übung war die Zusammenarbeit der Soldaten aller teilnehmenden Nationen bei der Bewältigung von friedensunterstützenden Aufgaben auf Gruppen-, Zugs- und Kompanieebene. Die österreichischen Teilnehmer konnten auch die Infanterieausrüstung und Infanterietechniken anderer Nationen kennen lernen sowie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Streitkräften anderer Staaten auf Ebene Zug im Rahmen eines friedensschaffenden Einsatzszenarios sammeln. ## Combined Endeavor 2003 (Ce 03) Stabsübung im Geiste der PfP von 1. bis 30. Mai in Baumholder/Deutschland. Die Übungsleitung lag beim Kommando der US-Streitkräfte in Europa. Insgesamt nahmen 1.070 Personen aus 10 NATO- und 30 PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 20 Personen. Zweck der Übung war die Erprobung der Fernmeldesysteme hinsichtlich technischer Interoperabilität. Für die Planung der Beteiligung an internationalen Einsätzen und den damit verbundenen Erfordernissen der Kommunikation mit anderen Nationen und deren Systemen ist die Testung der in Österreich verwendeten Fernmeldesysteme unbedingt erforderlich. ## Viking 2003 (V 03) Stabsübung im Geiste der PfP von 1. bis 12. Dezember Enköping/Schweden. Die Übungsleitung lag bei den schwedischen Streitkräften. Insgesamt nahmen 800 Personen aus 10 NATO- und 17 PfPStaaten an der Übung teil. Österreich entsandte 5 Offiziere. Diese Übung war eine computerunterstützte Stabsübung mit fiktivem Szenario eines friedenunterstützenden Einsatzes, bei dem vor allem die interoperablen Stabsabläufe eines multinationalen Brigadekommandos mit über- und untergeordneten Kommanden sowie die Zusammenarbeit mit Organisationen geübt wurden. Die Abwicklung der Übung erfolgte unter Abstützung auf das Simulationssystem EXONAUT mit taktischen und operativen Führungselementen in unterschiedlichsten Standorten Europas unter Einsatz von Videokonferenzanlagen. ## Peace Shield 2003 (Ps 03) Stabsübung im Geiste der PfP von 7. bis 21. Juli in Lviv/Ukraine. Die Übungsleitung lag bei der kalifornischen Nationalgarde sowie den Streitkräften der Ukraine. Insgesamt nahmen 800 Personen aus 4 NATO- und 11 PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 8 Offiziere und Unteroffiziere. Zweck der Übung war die interoperable Zusammenarbeit v.a. auf der Führungsebene multinationales Bataillonskommando bei der Bewältigung von friedensunterstützenden Einsätzen. Die österreichischen Teilnehmer hatten darüber hinaus die Gelegenheit, die Infanterieausrüstung und Infanterietechniken anderer Nationen kennen zu lernen. Das österreichische Kontingent hatte die Möglichkeit, taktische Erfordernisse in einem friedensunterstützenden Einsatzszenario im Kompanie- und Bataillonsrahmen im multinationalen Umfeld und unter Abstützung auf Computersimulation zu üben. ## Shirbrig 1/2003 Und 2/2003 Stabsübungen der SHIRBRIG von 12. bis 19. Juni in Södertalje/Schweden bzw. von 22. bis 26. September in Hovelte/Dänemark. Die Übungsleitung lag bei SHIRBRIG. Insgesamt nahmen 100 Personen aus 11 Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 5 bzw. 7 Offiziere und Unteroffiziere. Zweck der Übung war das Erarbeiten und Festlegen von Abläufen der multinationalen Stabsarbeit von SHIRBRIG im Rahmen eines fiktiven Einsatzes mit einem friedensunterstützenden Szenario. ## Opera 2003 (O 03) Stabsübung von 1. bis 28. Oktober in Creil/Frankreich. Die Übungsleitung lag beim französischen Luftwaffenkommando. Insgesamt nahmen 700 Personen aus 15 Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 2 Personen. Zweck der Übung war das Training des gesamten Luftwaffenpersonals zur Aufgabenerfüllung sowie der durchgehende Betrieb eines DCAOC (Deployable Combined Air Operation Centre) über ca. zwei Wochen. Frankreich hat ein *Air Component* Command für die *NATO-Readiness Force* eingemeldet. Diese Übung galt als Orientierungstest für die Evaluierung des französischen *Air Component* Command im Jahr 2005. Sämtliche Übungsteilnehmer erzielten wichtige Erkenntnisse bezüglich der Stabsabläufe eines DCAOC. Dies bedeutet einen großen Erfahrungsgewinn hinsichtlich Planung und Durchführung von nationalen bzw. multinationalen Aufgaben. ## Dach 2003 Stabsübung von 17. bis 26. September in Neuhausen/ Deutschland. Die Übungsleitung lag bei der THWBundesschule/Deutschland. Insgesamt nahmen 80 Personen aus 3 Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 13 Offiziere und Unteroffiziere. Zweck der Übung war es, die von den Vereinten Nationen und der Arbeitsgruppe DACH (Deutschland, Österreich und Schweiz) erstellten Normen der IHKH (Internationale Hilfe - Katastrophenhilfe) praktisch im Rahmen einer Kombination eines friedensunterstützenden und eines Katastrophenhilfeeinsatzes nach einem Erdbeben anzuwenden. Dabei wurden die Kontingentskommanden im Führungsverfahren und der internationalen Stabsarbeit auf diese Zielsetzung hin trainiert. Übungen im Ausland 2004 (vgl. Tab. 7.30) ## Eloquent Nugget 2004 (En 04) PfP-Stabsübung von 1. bis 13. Juni in Washington DC/USA. Die Übungsleitung lag beim Joint Forces Command. Insgesamt nahmen 230 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilisten aus fast allen NATO- bzw. PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 3 Offiziere. Im Rahmen des Vorhabens wurden Prinzipien für friedensschaffende Operationen und das Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen und Nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) im Rahmen von multinationalen, teilstreitkräfteübergreifenden (Heer und Luftwaffe) Kommanden vermittelt, sowie Stabsorganisationen und Stabsabläufe eines multinationalen Brigadekommandos zur Umsetzung von Planung und Führung multinationaler Bataillonsstäbe entwickelt. ## Cooperative Best Effort 2004 Truppenübung von 11. bis 26 September in Baku/ Aserbaidschan. Die Übungsleitung lag beim "NATOComponent Command Land Headquarters Madrid" und dem Gastgeber Aserbaidschan. Österreich entsandte 31 Soldaten (12 Offiziere, 11 Unteroffiziere und 8 Chargen). Die Teilnahme hätte einerseits auf die Steigerung der Interoperabilität auf der Ebene Gruppe bis Bataillon abgezielt und sollte anderseits dazu dienen, die Teilnehmer mit allen leichten Infanteriewaffen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen der Armeen der teilnehmenden Nationen vertraut zu machen. Die österreichische Beteiligung hätte im Wesentlichen bestanden aus: der Übernahme von Funktionen in einem multinationalen Bataillon und der Übungsleitung, der Übernahme von vier Ausbildungsstationen zur Ausbildung in der Erfüllung von friedensunterstützenden Aufgaben auf Ebene Gruppe sowie der Abstellung einer Jägergruppe (KPE) im Rahmen des Ausbildungs- und Übungsbetriebes. Aufgrund des Einreiseverbotes für die armenischen Teilnehmer durch den Gastgeber Aserbaidschan und der dadurch entstandenen Verletzung des PfP-Gedankens, sagte die NATO die Übung am 13. September ab. ## Cooperative Zenith 2004 Stabsübung von 17. September bis 1. Oktober in Cornwall/Kanada. Die Übungsleitung lag beim Supreme Allied Command Transformation (SACT) | Übersicht über entsendete Personen | | | | |--------------------------------------|---------------------------------|-------------|---------------| | Tab. 7.30 | zu Übungen im Ausland 2004 | | | | Rahmen | Bezeichnung | Teilnehmer | Land | | | aus Österreich | | | | PfP | ELOQUENT NUGGET 2004 | 3 | USA | | PfP | COOPERATIVE BEST EFFORT 2004 | 31 | Aserbaidschan | | PfP | COOPERATIVE ZENITH 2004 | 4 | Kanada | | NATO offen für | ALLIED ACTION 2004 | 9 | Italien | | Partner | | | | | NATO offen für | CONSTANT MAKEFAST 2004 | 2 | Tschechien | | Partner | | | | | IGPfP | COMBINED ENDEVOR 2004 | 25 | Deutschland | | EU | CRISES MANAGEMENT EXERCISE 2004 | 5 | England | | SHIRBRIG | SHIRBRIG 2004 | 23 | Dänemark | | multinational | ELITE 2004 | 29 | Deutschland | | multinational | COMBINED JOINT EXERCISE 2004 | 1 | Niederlande | | DACH 2004 | 12 | | | | multinational | Deutschland | | | | multinational | MAPLE FLAG 2004 | 2 | USA | | multinational | GOLDEN MEDIC 2004 | 2 | USA | | GOLDENER SCHILD 2004 | | | | | multinational | 6 | Deutschland | | | multinational | OREGON NATIONAL GUARD 2004 | 2 | USA | | multinational | 10 | | | | EOLO 2004 | Frankreich | | | | multinational | Benin | | | | RECAMP 2004 | 3 | | | | Quelle: BMLV/FüStb | | | | und Kanada als Gastgeber. Österreich entsandte 4 Offiziere. Die Teilnahme bot die Möglichkeit, die Interoperabilität im Bereich der Stabsabläufe eines Combined Air Operation Centre (CAOC) zur Erfüllung von PSO- bzw. CRO-Aufgaben zu steigern. ## Allied Action 2004 (Aa 04) PfP-Stabsrahmenübung von 27. Mai bis 09. Juni in Neapel/Italien. Die Übungsleitung lag beim NATO- Streitkräftekommando Südeuropa (JFC SOUTH). Insgesamt nahmen ca. 780 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilisten aus allen NATO- und PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 9 Offiziere und Unteroffiziere. Die österreichischen Teilnehmer erhielten im Zuge ihrer Stabsverwendungen Einblick in die Führung, die Strukturen, die Arbeitsweise und den Informationsfluss einer Combined Joint Task Force (CJTF) mit 5 CC (Component Commands165). ## Constant Makefast 2004 (Cm 04) NATO-Stabsübung offen für Partner - von 20. bis 25. Juni in Brünn/Tschechien. Die Übungsleitung lag beim Joint Headquarters Centre Heidelberg. Insgesamt nahmen 120 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilisten aus 19 NATO-Staaten sowie die PfP-Staaten Österreich, Schweden und Ukraine an der Übung teil. Österreich entsandte 2 Offiziere. Ziel der Übung war v.a. die bedarfs- und einsatzgerechte Einplanung der entsprechenden Pionierkapazitäten für multinationale Einsätze. ## Combined Endeavor 2004 (Ce 04) Stabsübung im Geiste der PfP von 4. bis 21. Mai in Baumholder/Deutschland. Die Übungsleitung lag beim Kommando der US-Streitkräfte Europa. Insgesamt nahmen rund 1.070 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilisten aus 10 NATO- und 30 PfP- Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 25 Personen. Zweck der Übung war die Erprobung der Fernmeldesysteme hinsichtlich technischer Interoperabilität. Die Testergebnisse bestätigen, dass die eingesetzte "Hardware und Software" in der Lage ist, die Interoperabilität zu sämtlichen Nationen grundsätzlich sicherzustellen. ## Crisis Management Exercise 2004 ![217_Image_0.Png](217_Image_0.Png) (Cme 2004) EU-Stabsrahmenübung von 17. bis 27. Mai in Northwood/England. Die Übungsleitung lag beim Rat der EU. Insgesamt nahmen 550 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilisten aus allen EU Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 2 Offiziere. Im Jahr 2001 hat die EU eine erste derartige Übungsreihe begonnen. Auf der Basis eines fiktiven Krisenszenarios (Krise auf der Insel "*Atlantia"*) wird seither jedes Jahr in einer Übung jeweils nur ein Teil der Krisenmanagementverfahren, welche die Entscheidungsabläufe bei militärischen und zivilen Krisenmanagementoperationen vorgeben, geübt. Bis zum Ende der Übungsreihe (voraussichtlich im Jahr 2006) sollen alle Teile der Verfahren durchgespielt sein. Dann wird eine neue Reihe mit einem neuen Szenario beginnen. CME 02 war eine EU-autonome Krisenmanagementübung, bei der jener Teil der Krisenmanagementverfahren durchgespielt wurde, in dem Entscheidungen über mögliche Reaktionen der EU auf Krisen vorbereitet werden. Besonderes Augenmerk wurde auf das Zusammenspiel zwischen den Akteuren auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten und auf die Koordination beim Einsatz militärischer und ziviler EU-Mittel gelegt. In Österreich nahmen neben dem BMaA das BKA, das BMLV und das BMI an der Übung teil. CME 03/CMX 03 war eine gemeinsame EU-NATO Übung, bei der von einer EU-geführten Operation mit Rückgriff auf NATO-Mittel und -Fähigkeiten ausgegangen wurde. Neben der weiteren Bespielung der Entscheidungsabläufe wurden die Anwendung der Vereinbarungen für Konsultation und Kooperation zwischen EU und NATO in Krisenzeiten geübt. CME 04 war die Fortsetzung der CME 02 und stellte daher die weiteren Vorbereitungen für einen autonomen EU-Kriseneinsatz dar. Neu bei dieser Übung war die Einbeziehung eines OHQ (Northwood, GB). Durch den bereits erfolgten Abschluss des Übereinkommens über den Rückgriff auf den Gemeinschaftsmechanismus für ziviles Krisenmanagement zwischen Rat und Kommission, konnte im Rahmen von CME 04 auch erstmals Zivilschutz geübt werden. ## Shirbrig 2004 Stabsübung von 26. November bis 3. Dezember in Hovelte/Dänemark. Die Übungsleitung lag beim österreichischen KdoIE mit Abstützung auf das Kommando der SHIRBRIG. Österreich entsandte 23 Offiziere und Unteroffiziere. Die Teilnahme bot den Mitgliedern des SHIRBRIGStabes die Möglichkeit Stabsabläufe zum Herstellen der Einsatzbereitschaft zu erstellen und anzuwenden. ## Elite 2004 (E 04) Sonstige Truppenübung von 28. April bis 14. Mai in Heuberg/Deutschland. Die Übungsleitung lag beim deutschen Luftwaffenführungskommando. Insgesamt nahmen rund 1.070 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilisten aus 10 NATO- und 30 PfP-Staaten an der Übung teil. Österreich entsandte 29 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilbedienstete. ELITE ist auf Ebene LuSK eine komplexe Übung im Rahmen der elektronischen Kampfführung (EloKa). Die Verfahrenssicherheit der Luftfahrzeugbesatzungen in einem komplexen EloKa-Szenario soll durch diese Übung deutlich erhöht und damit deren Durchsetzungs- und Überlebensfähigkeit verbessert werden. Die Teilnahme an ELITE stellt im Rahmen des Betriebes von Abfangjägern momentan die einzige Möglichkeit dar, die facheinschlägige Interoperabilität zu überprüfen bzw. zu verbessern. ## Combined Joint Exercise 2004 (Cjex 04) Stabsrahmenübung von 10. bis 15. Mai in Amsterdam/Niederlande. Die Übungsleitung lag beim Netherlands Defence College. Insgesamt nahmen pro Staat ca. 30 bis 40 Teilnehmer der jeweiligen Generalstabslehrgänge als "full player" und je ein Tutor aus Niederlande, Belgien, Dänemark und Schweden teil; die Staaten Portugal, Kanada, Bulgarien und Österreich entsandten jeweils 1 bis 3 Stabsoffiziere als Beobachter. Die Übung wurde als OPP-(Operational Planning Process) Seminar unter Anwendung einzelner Elemente der stabsdienstlichen Bearbeitung eines sehr komplexen operativen Beispieles durchgeführt. ## Dach 2004 Truppenübung von 11. bis 12. Mai in Neuhausen/ Deutschland. Die Übungsleitung lag bei der THWBundesschule/Deutschland. Insgesamt nahmen 78 Offiziere, Unteroffiziere und Zivilisten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich an der Übung teil. Österreich entsandte 13 Soldaten. Zweck der Übung war es, aufgrund der bisher im Rahmen der jährlich stattfindenden Übungsserie gemachten Erfahrungen und Ergebnisse, die von den VN und der Arbeitsgruppe DACH (Deutschland, Österreich und Schweiz) erstellten Normen der IHKH (Internationale Hilfe - Katastrophenhilfe) praktisch im Rahmen einer Kombination eines friedensunterstützenden und eines Katastrophenhilfeeinsatzes nach einem Erdbeben anzuwenden. ## Maple Flag 2004 (Mf 04) Stabsübung von 22. Mai bis 6. Juni in Cold Lake City/Kanada. Die Übungsleitung lag bei der kanadischen Luftwaffe. Österreich entsandte 1 Offizier und 1 Unteroffizier. Die Teilnahme an der Übung MAPLE FLAG bot die Möglichkeit, in kurzer Zeit den letzten Entwicklungsstand in der Planung und Durchführung von modernen Luftkriegsoperationen zu erfahren. ## Golden Medic 2004 (Gm 04) Stabsübung von 11. bis 16. Juni in Augusta/USA. Die Übungsleitung lag beim US 3rd Medical Command/ USA. Insgesamt nahmen rund 150 US-Soldaten und 11 Beobachter an der Übung teil. Österreich entsandte 2 Offiziere. Übungsthema waren Stabsdienstabläufe im Rahmen der medizinischen Versorgung. ## Goldener Schild 2004 (Gs 04) Stabsübung von 28. Juni bis 2. Juli in Wildflecken/ Deutschland. Die Übungsleitung lag bei der 30.PzGrenBrig. Insgesamt nahmen rund 350 Soldaten an der Übung teil. Österreich entsandte 6 Offiziere. Die Teilnahme an dieser Übung brachte Offizieren der 3.PzGrenBrig Erfahrungsgewinne für Einsätze im Rahmen friedensschaffender Missionen auf den Führungsebenen bis einschließlich multinationale Brigade. Sie diente auch der Überprüfung des Ausbildungsstandes im internationalen Vergleich. ## Oregon National Guard 2004 (Ong 04) / "Mission Rehearsal 04" Stabsübung von 4. bis 20. August in Colorado/USA. Die Übungsleitung lag bei der 41st Enhanced Infantry Brigade. Österreich entsandte 2 Offiziere. Die Teilnahme an dieser Übung bot die Möglichkeit, Funktionen in den Bereichen Taktik und Logistik in einem US-Stab während einer Übung zur Vorbereitung für einen Realeinsatz wahrzunehmen. ## Eolo 2004 Stabsübung von 11. bis 22. Oktober in Nimes/Frankreich Die Übungsleitung lag bei den "FrameworkNations" Frankreich, Italien, Spanien und Portugal. Österreich entsandte 10 Offiziere. EOLO 2004 bot die Möglichkeit an der 1. multinationalen Übung auf operativer und taktischer Ebene die für alle 25 EU-Mitgliedsstaaten geöffnet wurde, teilzunehmen. Als Grundlage wurden die aktuellen EU-Konzepte verwendet. Geübt wurden die (Stabs-) Abläufe eines operativen FHQ und der vier taktischen Component Commands (Land, Air, Maritime und Special Operations) zur Planung und Durchführung einer multinationalen EU-geführten (unter VN-Mandat) Crises Response Operation zur Erfüllung der Petersberg-Aufgaben. ## Recamp 2004 Truppenübung von 26. November bis 3. Dezember in Cotonou/Benin. Die Übungsleitung lag bei der französischen Armee mit Unterstützung der Armee von Benin. Österreich entsandte 3 Offiziere. Die Teilnahme bot die Möglichkeit Erfahrungen in den Funktionen im multinationalen Stab, als "Berater" auf verschiedenen Führungsebenen, sowie für die Vorbereitung von Einsätzen des ÖBH auf dem afrikanischen Kontinent zu sammeln. Dabei handelt es sich um ein durch Frankreich geleitetes Projekt, mit dem Ziel, afrikanische Soldaten für UN-Einsätze auf dem afrikanischen Kontinent auszubilden. ## Zielerreichung Die österreichische Mitwirkung an der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie an der vertieften Partnerschaft für den Frieden, die die Zusammenarbeit unter dem Gesichtspunkt "volles Spektrum friedensschaffender Operationen" bedeutet, verlangt vom ÖBH die Weiterentwicklung bereits bestehender Einsatzkapazitäten sowie die aktive Mitwirkung am Krisenmanagement der Europäischen Union und der Partnerschaft für den Frieden. Daher haben die Übungen auch in den Jahren 2003 und 2004 folgende Ziele verfolgt: ¾ Ausbau der in bisherigen Friedenssicherungseinsätzen entwickelten Einsatzkapazitäten auf das volle Spektrum friedensschaffender Operationen; ¾ Ausbildung von Stabspersonal aller Ebenen für Krisenmanagement-Einsätze in multinationalen Hauptquartieren; ¾ Übungen von Brigade-Rahmenstäben, um die Fähigkeit zum Einsatz eines österreichischen Brigadekommandos innerhalb einer multinationalen Brigade zu entwickeln; ¾ Bewertung von Organisationselementen von Gruppen- bis Kompanie-Ebene im direkten Vergleich mit anderen EU- und PfP-Staaten; ¾ Bewertung der technischen Möglichkeiten für die Verwendung von vorhandenem Gerät im internationalen Umfeld hinsichtlich dessen Interoperabilität; ¾ Ausbildung von Personal und Aufbau von Knowhow zur Durchführung von internationalen militärischen Übungen in Österreich; ¾ Wahrnehmen militärpolitischer Interessen durch Präsenz. Es kann für die Jahre 2003 und 2004 festgestellt werden, dass die Ziele der österreichischen Beteiligungen durch gediegene innerösterreichische Vorbereitung und aktive Mitarbeit an den Planungsveranstaltungen erreicht werden konnten. Die Teilnahme an den Übungsvorhaben hat in allen Fällen zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte und Partnerschaftsziele geführt und die Einsatzfähigkeit insgesamt erhöht. Zusätzlich ergaben sich durch die Teilnahme an diesen Übungen auch Synergieeffekte im Bereich der nationalen Aufgaben des Bundesheeres. Ein Schwergewicht der österreichischen Beteiligung an Übungen im Ausland bildete die Teilnahme an der größten NATO/PfP-Übung ALLIED ACTION 2003, wo die Lehrgangsteilnehmer des Führungslehrganges 2 der Landesverteidigungsakademie (Lehrgang zur Heranbildung von Bataillonskommandanten) die Kernzelle eines multinationalen Divisionskommandos bildeten. Es wurde bestätigt, dass die Stabsausbildung im Bundesheer voll und ganz den internationalen Anforderungen entspricht und österreichische Stabsoffiziere und Unteroffiziere in internationalen Stäben aller Ebenen im stande sind, nach kurzer Einarbeitungsphase gediegene Arbeit zu leisten. Die Notwendigkeit der Beteiligung Österreichs an Übungen im Bereich der Friedenseinsätze ergibt sich insbesondere aus der Mitwirkung bei der Schaffung von Kapazitäten der EU zur Krisenbewältigung (EUHeadline Goals). Im Sinne der Kooperationsziele ist es auch weiterhin erforderlich, die für die Kommandantenausbildung unverzichtbare Übungsbeteiligung mit Truppenkontingenten aber auch die Vorbereitung geeigneter Soldaten für Stabsfunktionen in internationalen Stäben fortzusetzen. Für die Zukunft erfolgt die Auswahl von Volltruppenübungen grundsätzlich nach den Bedürfnissen der Kaderpräsenzeinheiten. Die Zielsetzung dabei ist eine zumindest einmalige Entsendung der KIOPKPE zu einer Übung im Ausland jeweils in der "Einsatzvorbereitungsphase". Zukünftig werden ausschließlich Organisationselemente und Einzelpersonen zu Übungen in das Ausland entsandt, die nach Abschluss ihrer multinationalen Ausbildung für Auslandseinsätze zur Verfügung stehen. ## Übungen In Österreich 2003 Verbandsübung Der 3.Pzgrenbrig 2003 Truppenübung von 2. bis 11. April auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig. Die Übungsleitung lag bei der 3. Panzergrenadierbrigade. Insgesamt nahmen 4.000 Soldaten von folgenden Verbänden teil: 3.PzGrenBrig, HFMR, Tle KdoLuSK, Tle PiB2, Tle PiB3, Tle ABCAbw/MilKdo NÖ sowie Sanitätskräfte des MilKdo NÖ. Das Schwergewicht der Übung lag bei den mechanisierten Kräften bei der Durchführung der Kampfarten Angriff und hinhaltender Kampf, sowie bei den infanteristischen Kräften bei der Kampfart Verteidigung. Die Luftstreitkräfte führten die Unterstützung der Bodenkräfte durch. ## Verbandsübung Der 4.Pzgrenbrig 2003 Truppenübung von 18. bis 22. August auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig. Die Übungsleitung lag bei der 4. Panzergrenadierbrigade. Insgesamt nahmen 4.000 Soldaten von folgenden Verbänden teil: 4.PzGrenBrig, PAKp/PAB1, Tle MSP2/KdoEU, ABCAbwKp/MilKdoOÖ, ABCAbwZg/MilKdoT, Tle KdoLuSK, Tle JgB25. Das Schwergewicht der Übung lag bei Taktik auf Ebene kleiner Verband und Gefechtstechnik auf Ebene bis Kp im Angriff und in der Verzögerung. ## Verbandsübung Der 1.Jgbrig 2003 Truppenübung von 24. bis 27. November auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig. Die Übungsleitung lag bei der 1. Jägerbrigade. Insgesamt nahmen 3.500 Soldaten von folgenden Verbänden teil: StbB1, JgB12, JgB17, JgB19, AR1, PiB3, FlR3, PAB1, PzTS, JgS, JgB26, Tle KdoLuSK. Das Schwergewicht der Übung lag bei der Anwendung des Raumschutzes und in der Schulung der Zusammenarbeit verschiedener Waffengattungen. ## Verbandsübung Der 6.Jgbrig 2003 Truppenübung von 7. bis 11. April im Raum Saalfelden. Die Übungsleitung lag bei der 6. Jägerbrigade. Insgesamt nahmen 2.000 Soldaten von folgenden Einheiten teil: StbB6, JgB23, JgB24, MilKdo T sowie je ein deutscher und ein italienischer Gebirgsjägerzug. Das Schwergewicht der Übung lag bei Taktik auf Ebene kleiner Verband und Gefechtstechnik auf Ebene bis Kp bei friedenserzwingenden Maßnahmen im alpinen Gelände. ## Verbandsübung Der 7.Jgbrig 2003 Truppenübung von 18. bis 22. August im Raum Seetaler Alpen. Die Übungsleitung lag bei der 7. Jägerbrigade. Insgesamt nahmen 1.500 Soldaten von folgenden Verbänden teil: StbB7, JgB25, PiB1, JgB18, Tle MilKdo K. Das Schwergewicht der Übung lag beim Training einer Task Force zur Vorbereitung für Aufgaben bei Crisis Response Operations. ## Bubble 2003 Luftraumüberwachungsübung von 15. bis 19. September im gesamten Staatsgebiet Österreichs. Die Übungsleitung lag beim Kommando Luftraumüberwachung. Insgesamt nahmen ca. 700 Soldaten von folgenden Verbänden teil: Kdo LuSK, FlR1, FlR2, FlR3, FlAR1, FlAR2, FlAR3, HFMR, RadB, RadStatKdo, MCC. Das Schwergewicht der Übung lag beim Schutz einer Großveranstaltung vor terroristischen Bedrohungen aus der Luft. ## Effective Guard 2003 Truppenübung von 17. bis 21. November in Margareten. Die Übungsleitung lag beim KdoSEK. Insgesamt nahmen 665 Soldaten vom KdoSEK, Garde, JgB25 und ABCAbw-Kräften teil. Das Schwergewicht der Übung lag in der Führung von Spezialeinsatzkräften und Spezialkräften sowie der Zusammenarbeit mit Exekutive und Behörden bei der Bildung eines integrierten Lagezentrums sowie im Festigen und Erhalten der Befähigung militärischer Kräfte zum sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz im Raumschutz und bei Spezialeinsätzen. ## Übungen In Österreich 2004 Schutz 2004 Manöver von 13. bis 23. April in Kärnten und der Steiermark. Die Übungsleitung lag beim KdoLaSK. Insgesamt nahmen 12.030 Soldaten, ca. 2.760 Räderfahrzeuge, ca. 210 gepanzerte Fahrzeuge sowie 38 Flugzeuge und Hubschrauber an der Übung teil. SCHUTZ 04 war der Höhepunkt einer Aus- und Fortbildungsserie zum Einsatzverfahren Raumschutz. Durch die Attentate vom 11. März 2004 in Madrid erfuhr diese bereits seit längerem vorbereitete Übung eine besondere Aktualität und wurde daher von in- und ausländischen Fachleuten und Medien interessiert beobachtet und kommentiert. Übungszweck war die intensive Schulung der Zusammenarbeit zwischen zivilen Behörden und militärischen Einsatzkräften zur Bewältigung neuer Bedrohungen (Terrorangriffe), eine breite Bewusstseinsbildung im Bundesheer und bei der Bevölkerung für den Raumschutz bzw. den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz sowie die Demonstration des Willens und der Fähigkeit des Bundesheeres, durch enge Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden, einen Beitrag zur Abwehr neuer Bedrohungen zu leisten. In der ersten Übungswoche war, unter Verantwortung des BMI, der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz des Bundesheeres zur Unterstützung ziviler Behörden und Einsatzkräfte nach dem Prinzip des Einsatzes der verbundenen Kräfte das Thema. In der zweiten Übungswoche erfolgte ein Übergang zum Raumschutz zur Abwehr militärischer Spezialeinsatzkräfte und Luftangriffe, wobei die eigenen Kräfte den Kampf der verbundenen Waffen übten. Für die Luftstreitkräfte lagen die Übungsthemen bei Lufttransport, Begleitschutz, Luftaufklärung, Durchführung von Abfangeinsätzen sowie bei der Bildung einer AOCC (Air Operations Coordination Cell). Übungsteilnehmer: Bei SCHUTZ 04 war erstmals auch das BMI mit einem Führungsstab als zivile Übungsleitung vertreten; zahlreiche öffentliche Behörden und Einsatzorganisationen der Länder und Bezirke nahmen aktiv an der Übung teil: Führungsstab des BMI (zivile Übungsleitung), Einsatzstab Graz (bundesländerübergreifende taktische Einsatzführung), zivile Behörden und Einsatzorganisationen. ## Bubble 2004 Luftverteidigungsübung von 23. bis 27. August im Raum St. Johann/Pongau. Die Übungsleitung lag beim KdoLuSK. Insgesamt nahmen ca. 1.200 Soldaten an der Übung teil. Ziel der Übung war es, Luftstreitkräfte zum Schutz einer Großveranstaltung vor terroristischen Bedrohungen aus der Luft einzusetzen. Dabei konnte das Zusammenwirken der Luftraumüberwachung mit der Fliegerabwehr und mit den Fliegerkräften sowie die Verfahren bei der Früherkennung, der Identifizierung und Bekämpfung von Flugzielen wesentlich optimiert werden. Geübt wurde der Schutz einer angenommenen EUKonferenz in St. Johann/Pongau. Durch die Anschläge vom 11. September 2001 erfährt der Schutz von Großveranstaltungen (Konferenzen, Tagungen und Sportveranstaltungen mit großer internationaler Beteiligung) vor Bedrohungen aus der Luft eine besondere Bedeutung. In diesem Sinne ist diese Übung auch als eine der notwendigen Vorbereitung auf den österreichischen EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2006 und der Fußball-Europameisterschaft 2008 zu sehen. ## Eudrex 2004 EU-Katastrophenhilfeübung von 18. bis 22. Oktober in Niederösterreich (Raum Baden - Wr. Neustadt). Die Übungsleitung lag beim BMI (inhaltliche Übungsleitung) sowie beim Kommando Landstreitkräfte (operative Übungsleitung). Insgesamt nahmen etwa 1.800 Personen (nationale und internationale zivile bzw. militärische Katastrophenhilfseinheiten) sowie 75 internationale Beobachter (aus 29 Ländern sowie der VN, der EU und der NATO) an dieser Übung teil. Hauptzweck war das realitätsnahe Training von Maßnahmen nach einem Erdbeben mit Freisetzung von ABC-Gefahrenstoffen (nationale/internationale Koordinierung und praktische Durchführung von Rette- und Bergemaßnahmen unter ABCBedingungen). ## Übungen Für Milizsoldaten Grundlagen166 Generell existiert auf Basis des Wehrsystems und der geltenden gesetzlichen Regelungen eine klar strukturierte Systematik zur Abwicklung von Übungen für Wehrpflichtige des Milizstandes bzw. Truppenteile der Einsatzorganisation. Diese sieht sowohl für Mannschaften als auch für Offiziers- und Unteroffiziersfunktionen der Miliz bzw. in der Einsatzorganisation wiederkehrende verpflichtende Übungen vor, die durch die Möglichkeit, freiwillig mehr zu leisten (*Freiwillige Waffenübungen*/fWÜ und *Freiwillige Milizarbeit*/fMA) ergänzt werden. Wehrpflichtige leisten somit grundsätzlich Waffenübungen entweder als *Truppenübungen* (TÜ) oder als Kaderübungen (KÜ). Frauen, die den Ausbildungsdienst in der Dauer von mindestens sechs Monaten geleistet haben, können Miliztätigkeiten u.a. in Form von fWÜ leisten. TÜ dienen der Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Ausbildungsstandes der Wehrpflichtigen und ihrer Unterweisung in Einsatzaufgaben. KÜ dienen der Heranbildung von Wehrpflichtigen für Kaderfunktionen sowie zur Erhaltung und Vertiefung ihrer erworbenen Befähigungen in dieser Funktion. Die Gesamtdauer der TÜ beträgt für alle Wehrpflichtigen, welche weniger als acht, aber mindestens sechs Monate GWD geleistet haben, die auf acht Monate noch fehlende Anzahl von Tagen. In der Regel sind TÜ bei Waffenübungen im Rahmen der Mobilmachungsorganisation oder bei Allgemeinen Truppenübungen zu leisten, wobei die einzelnen Truppenübungen 15 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten sollen. Die TÜ-Pflicht sollte durch Steuerungsmaßnahmen grundsätzlich bis zum Ende des 30. Lebensjahres oder bis zum Ablauf von 10 Jahren nach vollständiger Leistung des GWD erfüllbar sein. Kaderübungspflichtige Wehrpflichtige sind zu TÜ bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres heranziehbar. Soldaten, die in der Einsatzorganisation in einer Kaderfunktion beordert sind, müssen in ihrer Funktion KÜ leisten. Dabei sind für Offiziersfunktionen 90 Tage und für alle anderen Kaderfunktionen 60 Tage Kaderübungen vorgesehen. Wehrpflichtige leisten dementsprechend ihre Kaderübungen bei Waffenübungen im Rahmen der Mobilmachungsorganisation, bei Sonderwaffenübungen (v.a. zur Fortbildung) und durch Teilnahme an Lehrgängen, Kursen und Seminaren im Rahmen der verpflichtenden Ausund Weiterbildung. Freiwillige Waffenübungen dienen Ausbildungszwecken und sind grundsätzlich auf die Erhaltung von Kenntnissen und Fertigkeiten ausgerichtet, die den Wehrpflichtigen zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Einsatzorganisation befähigen. Beorderten-Waffenübungen (BWÜ) sind Waffenübungen im Rahmen der Mobilmachungsorganisation, bei denen Kommanden, Truppen und Dienststellen der Einsatzorganisation in der bei Mobilmachung einzunehmenden Organisation zusammentreten. Sie dienen der Erhaltung und Verbesserung der Feldverwendungsfähigkeit aller mob-eingeteilten und beorderten Wehrpflichtigen und der auf einem Zielarbeitsplatz in der Einsatzorganisation befindlichen Frauen in Milizverwendung bzw. der Erhaltung und Erhöhung der Einsatzbereitschaft der zusammengetretenen Truppe oder Einrichtung. Grundsätzlich sind BWÜ im Abstand von jeweils zwei Jahren durchzuführen. Wehrpflichtige des Milizstandes sind neben den Miliz-Kadersoldaten der präsenten Verbände vor allem in den territorialen Jägerbataillonen sowie bei Verbänden, die erst im Mobilmachungsfall aktiviert werden, beordert (z.B. Artilleriebataillone, die aus den Artillerieregimentern aufwachsen). In der Regel übten diese Verbände bis Ende 2003 alle zwei Jahre im Rahmen von Truppenübungen die ihnen zugewiesenen Einsatzaufgaben. ## Aussetzung Der Truppenübungspflicht Der Bundesminister für Landesverteidigung setzte am 27. Jänner 2004 die Truppenübungen bis zumindest Ende 2005 aus. Dies betraf die Aussetzung von Wehrdienstleistungen auf Basis Ableistung der TÜ-Pflicht und nicht Wehrdienstleistungen auf Basis Ableistung der KÜ-Pflicht. Mit dieser Weisung erfolgten keine Einberufungen von Wehrpflichtigen auf Basis TÜ-Pflicht mehr. Waffenübungen, an denen Kaderübungspflichtige teilnahmen, wurden jedoch durchgeführt. Jene Übungen, an denen auch TÜPflichtige teilzunehmen gehabt hätten, wurden in verkleinertem Rahmen durchgeführt. Vorgesehene Milizaus-, Milizfort- und Milizweiterbildungsvorhaben wurden grundsätzlich durchgeführt. Eine weitere Folge dieser Entscheidung war, dass die zum damaligen Zeitpunkt schon eingerückten Grundwehrdiener nach dem Modell 7 + 1 aus militärischen Rücksichten grundsätzlich - vorbehaltlich von Härtefällen - auf 8+0 GWD geändert wurden. Auch die Übung "Schutz 04" fand nach einer entsprechenden Umplanung statt. Für 2005 wurden nur mehr 8+0 GWD kontingentiert. 7.3.7 Kapazitäten des Bundesheeres 2003/04 Zur allgemeinen Übersicht werden in diesem Abschnitt den Aufgaben entsprechende wesentliche Kapazitäten des Bundesheeres dargestellt, wie sie in den Jahren 2003 und 2004 vorhanden waren. ## 7.3.7.1 Kapazitäten Für Assistenzeinsätze Bei Elementarereignissen Und Unglücksfällen ¾ Einbringen von Expertisen durch Fachkräfte und Spezialisten auf allen Führungsebenen sowie bei Bedarf im staatlichen bzw. regionalen Krisenmanagement auf Bezirks- und Landesebene; ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung von strukturierten Kräften bis zum Umfang einer Brigade für allgemeine Unterstützungsaufgaben bzw. zur Bewältigung von Katastrophen; diese Kapazitäten können bei Katastrophen größeren Ausmaßes (z.B. Hochwasser im Sommer 2002) für einen begrenzten Zeitraum erheblich verstärkt werden;167 ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung von bis zu bataillonsstarken Kräften für pioniertechnische Einsätze bzw. qualifizierte Hilfeleistung; diese Kapazitäten können bei Katastrophen größeren Ausmaßes (z.B. Hochwasser im Sommer 2002) für einen begrenzten Zeitraum verstärkt werden; ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung von ABC-Abwehrkräften bis zum Umfang einer Kompanie; ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung von Sanitätskräften bis zur Größenordnung eines Feldspitals; ¾ Kurzfristige Bereitstellung von militärischem Spezialgerät zur raschen Schadensbegrenzung und Schadensbeseitigung (Pionierbrücken, Bergepanzer, Dekontaminationsausstattung, Sanitätshubschrauber etc.); ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung einer Katastrophenhilfseinheit (AFDRU; Kompanie); speziell geeignet für Rettungs- und Bergeeinsätze bei Großschadensereignissen sowie für Wasseraufbereitung; ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung einer beschränkten Anzahl an Hubschrauberkräften für Transport-, Verbindungs-, Erkundungs- und Evakuierungsaufgaben. ## 7.3.7.2 Kapazitäten Für Sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze Militärische Formationen sind nicht zum Ersatz der Exekutive bzw. der zivilen Einsatzkräfte gedacht. Exekutive und zivile Einsatzkräfte verfügen über entsprechende Spezialausbildungen, langjährige Erfahrung sowie über umfangreiche Orts- und Personenkenntnisse. Militärische Formationen besitzen jedoch Fähigkeiten, die eine wichtige Ergänzung der zivilen Kräfte bzw. der Exekutive darstellen. Dazu zählen derzeit: ¾ Einsatz und Führung von Kräften zur Überwachung eines Teiles der Staatsgrenze über einen längeren Zeitraum; ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung von strukturierten Kräften mit (relativ gesehen) hoher Personalstärke für kräfteintensive Aufgaben wie Überwachung, Sicherung und Schutz; ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung entsprechender militärischer Lufttransportmittel (Flächenflugzeuge und Hubschrauber) und Fahrzeuge; ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung strukturierter gepanzerter sowie infanteristischer Kräfte für Einsätze gegen subkonventionelle und terroristische Bedrohungen; ¾ Kurzfristige Bereitstellung und Einsatz von Nachtsichtausrüstung und - auch luftgestützten - Beobachtungsmitteln. ## 7.3.7.3 Kapazitäten Für Internationale Einsätze Im Rahmen der Vorbereitung für internationale Einsätze weist das ÖBH derzeit folgende Kapazitäten auf: ¾ Sicherstellung der allgemeinen Einsatzvorbereitung sowie der einsatz- und einsatzraumspezifischen Verbandsausbildung durch zwei kleine Verbände des KdoIE (ZEV, ZIK), ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung von Fachpersonal in den Bereichen Stabsdienst, Beobachtung, Logistik, Militärpolizei, zivil-militärische Zusammenarbeit, ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung von Kräften für Internationale Katastrophenhilfe sowie spezialisierte Einsatzvorbereitung durch die ABC-Abwehrschule, ¾ Bereitstellung, Einsatz, Führung und mittel- bis langfristiger Unterhalt von bis zu drei bataillonsstarken Kontingenten im Ausland, gleichzeitig mit jeweils einer Rotation innerhalb eines Kalenderjahres (derzeit KFOR, UNDOF, SFOR bzw. EUFOR) sowie Sicherstellung der dafür erforderlichen allgemeinen und spezifischen Einsatzvorbereitung; ¾ Bereitstellung und weltweiter Einsatz von militärischen Beobachtern in mehreren Einsatzräumen gleichzeitig (z.B. UNIKOM, OSZE-BOSNIEN, MINURSO, EUMM, UNOMIG, UNTSO, UNMEE) sowie Sicherstellung der dafür erforderlichen allgemeinen und spezifischen Einsatzvorbereitung; ¾ Bereitstellung und Einsatz von Stabsmitgliedern in mehreren Einsatzräumen gleichzeitig (z.B. MINUCI, EUFOR *Concordia*, EUFOR *Artemis*, RACVIAC, UNAMA, ISAF, UNFICYP, EUFOR *Althea* und Beteiligung bei SHIRBRIG) sowie Sicherstellung der dafür erforderlichen allgemeinen und spezifischen Einsatzvorbereitung. ## 7.3.7.4 Kapazitäten Für Internationale Katastrophenhilfe ¾ Bereitstellung von Experten für internationale Katastrophenhilfseinsätze im Rahmen von UNDAC; ¾ Kurzfristige Bereitstellung, Einsatz und Führung einer Katastrophenhilfseinheit (AFDRU; Kompanie); speziell geeignet für Rettungs- und Bergeeinsätze bei Großschadensereignissen sowie für Wasseraufbereitung. ## 7.3.7.5 Kapazitäten Für Einsätze Zur Militärischen Landesverteidigung ¾ Sicherstellung der allgemeinen Einsatzvorbereitung des ÖBH im Rahmen von Ausbildung, Übungen und Dienstbetrieb. Eine konkrete Einsatzvorbereitung für militärische Landesverteidigung - zur Erfüllung der Aufgaben gemäß B-VG bzw. WG 2001 - erfolgt grundsätzlich nur im Anlassfall. Sie wird auch durch die verfügbaren Ressourcen und die Jahreszeit bestimmt; ¾ Laufende Verfügbarkeit eines Teiles der Präsenzkräfte, die über Grundwehrdiener im fünften bis achten Ausbildungsmonat verfügen (im Schnitt etwa 4.500 Soldaten). Diese Kräfte können aufgrund ihres Ausbildungsstandes ein breites Spektrum an Einsatzaufgaben abdecken; ¾ Zeitlich abgestufte Bereitstellung (flexibler Aufwuchs), Einsatz und Führung von Teilen bzw. dem gesamten ÖBH - als präsente oder mobil gemachte Kräfte. Bei den alarmierbaren Kräften kann von einer ständigen Stärke von ein bis zwei Brigadeäquivalenten ausgegangen werden. Hingegen kann nach einer erfolgten Mobilmachung mit der gesamten Verfügbarkeit der Kräfte gemäß Heeresgliederung gerechnet werden. ## 7.3.7.6 Grundlegende Kapazitäten ¾ Ständige Bereitstellung bzw. Einsatz und Führung von Systemen der aktiven und passiven Luftraumüberwachung im gesamten Bundesgebiet; ¾ Bereitstellung, Einsatz und Führung von Luftfahrzeugen und Überwachungssystemen zum Zwecke der zeitlich und räumlich begrenzten Luftraumsicherung;, ¾ Sicherstellung gewisser territorialer Unterstützungsleistungen vor allem im Wege der Militärkommanden; ¾ Sicherstellung der militärfachspezifischen Forschung und Lehre - vor allem im Bereich Waffengattungen, Führung und Einsatzverfahren zum Zweck des Erhaltes und der Weiterentwicklung militärischer Kernfähigkeiten; ¾ Ausbildung aller Personengruppen entsprechend den Aufgaben des ÖBH bzw. des BMLV. 1 Vgl. Rauchensteiner, Manfried: Eine Frage der Zeit – 40 Jahre Heeresreform in Österreich. In: Truppendienst 5/1995, S. 404 f. 2 Vgl. Rauchensteiner, Manfried: Eine Frage der Zeit – 40 Jahre Heeresreform in Österreich. In: Truppendienst 5/1995, S. 406. 3 Vgl. Mayer, Walter: Zur Entwicklung der Gliederung des Bundesheeres. In: Truppendienst 5/1995, S. 409. 4 Vgl. Bundeskanzleramt: Landesverteidigungsplan, Wien 1985, S. 63. 5 Vgl. Bundeskanzleramt: Landesverteidigungsplan, Wien 1985, S. 64 f. 6 Vgl. Pleiner, Horst: Die militärstrategische Lage Österreichs - Rückblick, aktueller Stand und Ausblick, http:/ /www.bundesheer.at/facts/geschichte/pdfs/milstrat_ pleiner.pdf vom 28. Juni 2004, S. 4 f. 7 Vgl. Pleiner, Horst: Die militärstrategische Lage Österreichs - Rückblick, aktueller Stand und Ausblick, http://www.bundesheer.at/facts/geschichte/pdfs/ milstrat_ pleiner.pdf vom 28. Juni 2004, S. 4. 8 Vgl. Rauchensteiner, Manfried: Eine Frage der Zeit - 40 Jahre Heeresreform in Österreich. In: Truppendienst 5/ 1995, S. 408. 9 Im Jahre 1985 gab das Bundeskanzleramt den Landesverteidigungsplan heraus. Ausgangspunkt für die Erstellung des Landesverteidigungsplanes war die Entscheidung des Nationalrates vom 10. Juni 1975, mit der das Prinzip der umfassenden Landesverteidigung als Art. 9a der Bundesverfassung einstimmig beschlossen wurde. Der Landesverteidigungsplan enthält auf Basis der damals geltenden Rechtslage unter anderem Erläuterungen und Vorgaben für die militärische Landesverteidigung. Der LV-Plan war das erste Dokument, das die Verteidigung Österreichs umfassend darstellte und den politischen Willen zur Verteidigung Österreichs zum Ausdruck brachte. 10 Vgl. Bundeskanzleramt: Landesverteidigungsplan, Wien 1985, S. 19. 11 Vgl. ebd., S. 21. 12 Vgl. ebd., S. 28 ff. 13 Vgl. ebd., S 43 ff. 14 Vgl. ebd., S. 54. 15 Vgl. Hessel, Friedrich: Strukturentwicklung des Bundesheeres von der Wende 1989/90 bis zum Jahr 2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie Nr. 6/ 2004; Wien 2004, S. 10. 16 Vgl. ebd., S. 14 ff. 17 Der Situationsbericht 1996 wurde am 27. Februar 1997 durch den Nationalrat angenommen. 18 Vgl. Hessel Friedrich: Strukturentwicklung des Bundesheeres von der "Wende" 1989/90 bis zum Jahr 2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie Nr. 6/ 2004; Wien 2004, S. 23. 19 Vgl. Hessel, Friedrich: Die neue Heeresstruktur. In: Beilage zu Truppendienst 3/1998, S. 1 f. 20 Vgl. ebd., S. 5. 21 Vgl. Hessel, Friedrich: Strukturentwicklung des Bundesheeres von der Wende 1989/90 bis zum Jahr 2003; Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie Nr. 6/ 2004; Wien 2004, S. 25. 22 Vgl. ebd., S. 27 f. 23 Vorgängerbezeichnung: Kommando für internationale Einsätze. 24 Vgl. Bundeskanzleramt: Österreichische Sicherheitsund Verteidigungsdoktrin, Wien 2002. 25 Vgl. ebd., S. 1. 26 Vgl. ebd., S. 10 ff. 27 Vgl. Bundeskanzleramt: Österreichische Sicherheitsund Verteidigungsdoktrin; Wien 2002, S. 16. 28 Vgl. Bundesheer-Reformkommission: Grundlagen, Wien 2003; Teilstrategie gemäß Entwurf vom 23. Mai 2003, S. 176 ff. 29 Die Bundesheerreformkommission empfahl in ihrem Bericht vom 14. Juni 2004, "den Entwurf der Teilstrategie Verteidigungspolitik unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission zu überarbeiten und … dem Ministerrat zur Beschlussfassung zuzuleiten". Dieser "neuen" Teilstrategie Verteidigungspolitik hat der Verteidigungsminister Ende Februar 2005 zugestimmt und sie gleichzeitig als verbindliche Grundlage für die weiteren Planungen und Bearbeitungen im BMLV festgelegt. Siehe BMLV vom 25. Februar 2005, GZ S92100/3-MilStrat/2005 - Teilstrategie Verteidigungspolitik. 30 Dies sind relevante strategische Dokumente, politische und legistische Vorgaben, sonstige Erkenntnisse und Rahmenbedingungen aus dem strategischen Umfeld sowie internationale Verpflichtungen. 31 Vgl. BMLV vom Dezember 2001, GZ 64.400/3-5.6/02 - Konzept für den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres (Einsatzkonzept 2001). Dieses Einsatzkonzept basiert auf der militärstrategischen Lage der 90er Jahre und bedarf daher einer Weiterentwicklung. Mit Vorarbeiten hiezu wurde bereits vor der Einsetzung der Bundesheerreformkommission begonnen. Im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wird daher auch das Einsatzkonzept (neue Bezeichnung *Militärstrategisches Konzept*/MSK) neu erstellt werden. 32 Vgl. BMLV: Wiener Dokument 1999: Jährlicher Informationsaustausch über Verteidigungsplanung 2003 - 2007; Wien 2003. 33 Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem direkten Angriff auf Österreich kommen könnte, wird derzeit generell als sehr gering beurteilt. 34 Vgl. BMLV: Wiener Dokument 1999: Jährlicher Informationsaustausch über Verteidigungsplanung 2003 - 2007; Wien 2003; S. 9 ff. 35 Dabei steigt die Fähigkeit zur Erfüllung schwierigerer Einsatzaufgaben mit zunehmender Ausbildungsdauer. 36 Bei den *Petersberg-Aufgaben* gemäß Art. 17 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Amsterdam handelt es sich um humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze ("Humani-tarian and Rescue Tasks"), friedenserhaltende Einsätze ("Peacekeeping") sowie Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen ("Tasks of Combat Forces in Crisis-Management including Peacemaking"). 37 Der HFC entsteht als Folge des *Requirement* ![225_image_0.png](225_image_0.png) Catalogue (RC). Im RC werden die benötigten Mittel bzw. Fähigkeiten zusammengefasst. 38 Ergebnis des SOLL (RC) - IST (HFC) Vergleiches. 39 Die Aufgabe der HTF ist - in Abhängigkeit zum *Headline Goal* - die Entwicklung von militärischen Kapazitäten. Die HTF entwickelt, unterstützt durch den EUMS, den halbjährlich zu erstellenden *Single Progress Report*, der die Summe der *ECAP PG Reports* (inkl. Beurteilung des Fortschrittes) und eine *ECAP Roadmap* umfasst. Die Verstärkung der HTF durch Experten der NATO wird als "HTF Plus Format" bezeichnet. 40 Es gibt weiterhin Einschränkungen bedingt durch Shortfalls. 41 *Separation of parties by force* (SOPF); *Stabilisation,* Reconstruction and Military Assistance to 3rd Countries (SR); *Conflict prevention* (CP); *Evacuation* operation (EO) und *Humanitarian Assistance* (HA). 42 Einsatzradius, Einsatzdauer, Verfügbarkeit der Kräfte. 43 Zusammenfassung der Einmeldungen der EU-Mitgliedstaaten. 44 Vergleich RC zu FC - Feststellen von Mängeln. 45 Aufgabenstellung: Zusammenführung ziviler und militärischer Überlegungen, Durchführung von Optionenplanungen vorausschauend und aktuell. 46 Z.B. Standardisation Agreements, Allied Publications, Military Task for Interoperability, NATO Task List, Force Goals, Force Standards, EU-Konzepte und EUVerfahren. 47 Beendigung SFOR durch NATO. 48 Zusammenarbeit zwischen EU und NATO; Nutzung von "NATO-Einrichtungen" durch die EU. 49 Ist mit der österreichischen Einmeldung für EU/ESVP weitgehend harmonisiert. 50 Vgl. Wosolsobe, Wolfgang: Weiterentwicklungen im Rahmen der verteidigungspolitischen Grundlagen (unveröffentlichtes Vortragsmanuskript; Bundesheerreformkommission, Workshop II, 5. Februar 2004, Sachgebiet 1 - Grundlagen, Teilarbeitsgruppe 1: Verteidigungspolitik - politisch strategische Rahmenbedingungen), S. 26. 51 Vgl. Ministerratsbeschluss vom 1. April 1999. 52 Vgl. Ministerratsbeschluss vom 17. November 2000. 53 Vgl. BMLV vom Dezember 2001, GZ 64400/3-5.6/2002 - Konzept für den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres (Einsatzkonzept 2001), S. 26 ff. 54 Vgl. BMLV vom 14. September 2004 GZ S92011/42- GStbBür/2004 - Dienstvorschrift für das Bundesheer - Truppenführung, S. 31 ff. 55 Vgl. BMLV vom Dezember 2001, GZ 64.400/3-5.6/02 - Konzept für den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres (Einsatzkonzept 2001), S. 26 ff. 56 Vgl. BMLV vom 7. Dezember 2004, GZ S92210/1- MGP/2004: Planungsverfahren - Richtlinien für die Bundesheerplanung, Wien 2004. 57 Kurzfristige Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, mittelfristige Planung auf bis zu sechs Jahren. Die langfristige Planung berücksichtigt den über sechs Jahre hinausgehenden Zeithorizont. 58 Vgl. Wehrgesetz 2001 § 7. 59 Vgl. BMLV vom 18. Mai 2000, GZ 64.406/0002-5.6/ 00 - Militärstrategie, Konzept "Führungssystem des ÖBH", S. 22. 60 Das Vorschriftenwesen wurde ab Dezember 2004 vorübergehend dem Planungsstab zugeordnet. 61 Das FGG7 wurde ab Dezember 2004 vorübergehend dem Planungsstab zugeordnet. 62 Vgl. BMLV vom 9. November 1998, GZ 64406/00245.6/98 - Führungssystem des ÖBH, Reorganisation der Militärkommanden, Ableitung und Aufgabenanalyse als Grundlage für Strukturplanung - Anordnung. 63 Vgl. BMLV vom 14. September 2004, GZ S92011/42- GStbBür/2004 - Dienstvorschrift für das Bundesheer - Truppenführung, RdNr. 49. 64 Von 1995 bis 2000 bezeichnet als Militärmission Brüssel, ab 2001 bezeichnet als Militärvertretung Brüssel. 65 Vgl. BMLV vom 17. März 2003, GZ S92000/53- GStbBür/2003 - Einrichten von Waffengattungsspitzen des Österreichischen Bundesheeres - Weisung. 66 Vgl BMLV/GStbBür vom 24. Jänner 2003, DZ 129/ 2003 - Bilanz REORG 2002. 67 Vgl. BMLV GZ S91505/16-KontrS/2003 - Prozess- und Ergebniskontrolle, Kontrollordnung Fassung 2003 - bzw. BMLV vom 31. März 2004, GZ S91505/7 - GrpKontr/2004 - Jahresbericht 2003, Vorlage. 68 Vgl. BMLV GZ S91505/15-KontrS/2003 - Revisionsordnung; (Anm.: Die innere Revision ist eine Einrichtung gemäß § 7 Abs. 4 BMG 1986 i.d.g.F.). 69 Vgl. KdoLaSK vom 16. Jänner 2003, Zl. 3754-1300/ 02/03 - Grundlagen für die Stabsstelle Inspizierung und Controlling - Befehl Nr.1 bzw. KdoLaSK vom 14. Juli 2003, Zl. 43475-1300/076/2003 - Dienstaufsicht, Inspizierung und Controlling - grundsätzliche Regelung. 70 Vgl. Republik Österreich: Bundesministeriengesetz 1986 § 4 Abs. 1; Wien 1986. 71 Vgl. Republik Österreich, Beamten-Dienstrechtsgesetz § 45 Abs. 1 bzw. Kucsko-Stadlmayer, Gabriele: Das Disziplinarrecht der Beamten, 2. Aufl., Wien 1996, S. 165 ff. 72 Verstorben am 6. März 2005; Eine Nachbesetzung ist durch das BMLV in Vorbereitung. 73 Der ursprüngliche Name der Abteilung milÖA lautete Abteilung für Strategische Kommunikation (StratKom), die am 26. Februar 2003 in Abteilung für militärische Öffentlichkeitsarbeit (milÖA) umbenannt wurde. 74 BMLV vom 23. Dezember 2003, GZ S90582/10-ZentrS/ 2003 - Geschäftseinteilung der Zentralleitung - Änderung. 75 Vgl. BMLV/HBF: Infobroschüre 45 Jahre Foto & Filmwesen im Österreichischen Bundesheer - Die Heeres Bild- und Filmstelle, Wien 2002. 76 Vgl. BMLV, Büro für Wehrpolitik: Informationsoffizier - Informationsblatt, August 1996. 77 Watscher, Johannes: Die Bundesheer-Informationsveranstaltung zum Nationalfeiertag 2002 in Wien und ihr Niederschlag in den Printmedien. Bakkalaureatsarbeit, Universität Wien, Wien 2004, S. 11. 78 BMLV vom 27. Mai 1994, GZ 3.500/8-03/94 - Millennium 50 Jahre II. Republik und 40 Jahre Bundesheer – Beiträge zu den Feierlichkeiten 1995 und 1996 - Grundsätzliche Weisung. 79 Vgl. BMLV vom 3. Jänner 2000, GZ 3.730/1-03/00 – Zusammenarbeit mit Vereinen - Durchführungsbestimmungen. 80 BMLV vom 23. Dezember 2004, GZ S90442/1-CI & KommStrat/2004 - Durchführungsbestimmungen Corporate Design (CD). 81 Vgl. FüStb/FGG5, Vorläufige Richtlinien für die Kommunikation im Rahmen von Informationsoperationen, Mai 2002, http://ww.fgg4.intra.bmlv.at/ fgg5/index.html. 82 Vgl. BMLV vom 13. Mai 2004, GZ S90400/19- GrpKomm/2004 - Jubiläumsjahr 2005 - "50 Jahre Bundesheer" - Grundsatzerlass. 83 Zahlen gemäß Angaben Redaktion ÖMZ. 84 Vgl. Vortrag Vorstellung Redaktion Truppendienst, Wien 2004. 85 Vgl. Truppendienst 5/2004, Grundlegende Richtung, Wien 2004, S 508. 86 Vgl. www.bundesheer.at/miliz/milizinfo/artikel.php? id=331. 87 Vgl. www.bundesheer.at/miliz/milizinfo/artikel.php? id=293. 88 Vgl. Erklärung der österreichischen Bundesregierung vom 11. März 1996, Wien 1996. 89 Vgl. Wissenschaftskommission beim BMLV gemäß §8 BMG, Geschäftsordnung vom Juni 2002, Wien 2002. 90 Vgl. BMLV vom 19. Juli 1984, GZ 65.505/44-5.5/84 – Grundsatzplanung - Forschungskoordination. 91 Vgl. LVAk: Kommission für wissenschaftliche Zusammenarbeit von Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW); Wien 2004. 92 Vgl. BMLV: Wiener Dokument 1999. Jährlicher Informationsaustausch über Verteidigungsplanung 2003 - 2007, Wien 2003, S. 8. 93 Vgl. Bericht der Bundesheerreformkommission, Bundesheer 2010, Wien Juni 2004, S. 88. Unter *Grundorganisation* wird die oberste (militärstrategische) Führung, die obere (operative) Führung, die zentrale Logistik einschließlich der Militärspitäler, die Akademien und Schulen, die Ämter zur Unterstützung sowohl im strategischen wie operativen Bereich, die Militärkommanden (mit der territorialen Verwaltung einschließlich der dezentralen Ergänzungs- und Stellungseinrichtungen, die Militärmusiken, die Übungsplatzorganisation etc.) sowie Einrichtungen wie das Heeresgeschichtliche Museum, das Heeressportzentrum, die Auslandsdienste etc. verstanden (Arbeitsbegriff). Vgl. Bericht der Bundesheerreformkommission, Bundesheer 2010, Wien Juni 2004, S. 53. 94 Vgl. BMLV: Confidence and Security-building Measures, Annual Exchange of Information/Austria, Stand: 1. Jänner 2005. 95 Vgl. BMLV vom 14. September 2004, GZ S92011/42- GStbBür/2004 - Dienstvorschrift für das Bundesheer - Truppenführung, S. 20 f. 96 Vgl. BMLV: Confidence and Security-building Measures, Annual Exchange of Information/Austria, Stand: 1. Jänner 2005. 97 Vgl. BMLV vom 28. Juli 2004, GZ S93300/45-EVb/ 2004 - Kräfte für Internationale Operationen (KIOP); Kaderpräsenzeinheiten (KPE); Umsetzungsweisung; 3. Aktualisierung-Weisung. 98 Vgl. BMLV vom 23. Oktober 2003, GZ S92220/2- MGP/2003 - Kräfte für Internationale Operationen (KIOP), Kaderpräsenzeinheiten (KPE); Festlegung der Standorte, Designierung im Zeitraum 2003–2005; Weisung. 99 Entspricht "Bereitschaftsgrad". 100 Die Entsendung in der Qualität einer PzGrenKp (ArmInfCoy) ist derzeit nur nach längerer Vorbereitungszeit - insbesondere zur Sicherstellung der logistischen Notwendigkeiten - vorgesehen. 101 Vgl. BMLV vom 20. August 2004, GZ S93300/53-EVb/ 2004 - Kräfte für Internationale Operationen (KIOP), Kaderpräsenzeinheiten (KPE); Umsetzungsweisung, 4. Aktualisierung. 102 SEK sind einsatzspezifisch zu gliedern und zu entsenden. 103 Vgl. BMLV: Taschenbuch SOLDAT 2004, S 133 ff; Wien 2004 bzw. Urrisk, Rolf: Die Einsätze des Bundesheeres 1955–2000, Wien 2000. 104 Die Ausführungen dieses Abschnittes stützen sich auf die Ausarbeitung von Gorth, Johann: Die neue logistische Konzeption des österreichischen Bundesheeres. In: Österreichische Militärische Zeitschrift, Hefte 2/ 99 u. 3/99. 105 Aspekte der personellen Sicherstellung, des Personalwesens etc. bilden ein eigenständiges "Führungsgrundgebiet" und werden nicht der Logistik zugeordnet. 106 Die "Sonderstellung" des Sanitätswesens ergibt sich aus ![227_image_0.png](227_image_0.png) der Bestimmung, dass Verwundete, das Sanitätspersonal, die Sanitätseinrichtungen und das gesamte Material des Sanitätsdienstes unter dem Schutz der I. bis IV. Genfer Abkommen stehen. 107 Neben dem Liegenschaftswesen, der militärischen Infrastruktur und logistischen Einrichtungen im Frieden und Einsatz (z.B. Lager, Verteilungspunkte) sind darunter auch erwartbare Leistungen ziviler Stellen für Truppen im Einsatzraum aufgrund der Lenkungsgesetzgebung zu verstehen. 108 Die NATO unterscheidet in diesem Zusammenhang zwei "Logistic Functional Areas", nämlich den bereitstellenden Bereich, i.W. Rüstung und Beschaffung (Production [Acqisition] Logistics), und den Bereich, welcher der Unterstützung der Truppe (Consumer [Operational] Logistics) dient. 109 Da die allgemeinen Führungsgrundsätze ebenso wie in der Taktik und Operation auch in der Logistik ihre Gültigkeit haben, müssen Vorstellungen, z.B. zu einer bestimmten Uhrzeit oder in einer bestimmten Mobilmachungsphase logistische Verfahren und Abläufe zu ändern, zu einem Mehraufwand oder zum Scheitern des logistischen Systems führen. 110 Gabler, Th. (Hrsg): Kleines Lexikon der Wirtschaft. Augsburg 1994, S. 121 sowie Bestimmungen aus dem Haushaltsrecht des Bundes. Die Begriffe "Sachgüter" und "Material" werden synonym verwendet. Ebenso kann der Begriff der "Leistungen" an Stelle von Gütern gesetzt werden, wenn es sich um bewegliche und unbewegliche Sachen sowie Arbeiten materieller und immaterieller Art (im Sinne der Richtlinien für die zentrale Beschaffung) handelt. 111 Gemäß Bundesvoranschlag 2004 sind die Mittel für Förderungen für Soldatenvereinigungen, zur Förderung der Körperertüchitigung im Rahmen von Heeressportvereinigungen und zur Unterstützung von Vereinigungen bestimmt, die der umfassenden Landesverteidigung dienen. 112 Als Mindestanteil der investiven Ausgaben werden international ca. 30 % der Gesamtausgaben angesehen (vgl. Hahn, Oswald: Militärbetriebslehre, Berlin 1997, S. 234). 113 Der Mehrbedarf bei Investitionen darf im Wesentlichen nur durch jene finanzielle Größe abgedeckt werden, um die sich das Gesamtbudget von einem Jahr auf das nächste ändert. 114 Das B-VG spricht im Artikel 9a vom "Ersatzdienst" (bei der Erfüllung der Wehrpflicht). Die Entwicklung der "Alternative" des Zivildienstes, hohe Tauglichkeitskriterien für den Wehrdienst etc. bewirkten u.a. in der Vergangenheit ein Absinken der Grundwehrdieneranzahl. 115 Unter "Durchhaltefähigkeit" wird das für einen bestimmten Zeitraum definierte Leistungsvermögen der zum Einsatz kommenden Kräfte zusammengefasst. 116Vgl. BMLV vom 19. Oktober 2004, GZ 93401/45-Qu/2004 - Weißbuch 2004, Beitrag FGG 4. 117 Unter dem "Bild der Ausbildung" wird das zu erwartende Produkt dieser Ausbildung verstanden. 118 Mit der Formulierung "vor allem" soll ausgedrückt werden, dass auch andere Dokumente einen grundlegenden Einfluss ausüben können. 119 Ausbildungsrelevante Ableitungen basieren auf Analysen und Auswertungen von politischen Vorgaben, rechtlichen, konzeptiven sowie von zusätzlichen internen und externen Einflussfaktoren. 120 Ausbildungs- bzw. Ausbildungsunterstützungskonzepte. 121 Teileinheiten sind Züge, Gruppen, Trupps und Kräfte ähnlicher Größenordnung. 122 Einheiten in diesem Zusammenhang sind Kompanien, Batterien oder Truppen ähnlicher Größenordnung. 123 In diesem Zusammenhang sind das Bataillone und Brigaden. 124 Der Stabslehrgang 2 und Führungslehrgang 2 werden als Lehrgang universitären Charakters "Sicherheitsmanagement" geführt. 125 Vgl. http://www.lvak.intra.bmlv.at/lvak/sites/kurse/ 6flg2/index.html. 126 Vgl. BMLV vom 17. Juni 2004, GZ S93711/18-AusbA/ 2004 - 7. Führungslehrgang 2. 3. Lehrgang universitärer Charakters (LuCh) "Sicherheitsmanagement", Teilnahmekriterien und Teilnahmeerhebungen. 127 Vgl. ABCAbwS: Lehrgang universitären Charkters MBA - Master of Business Administration, Wien 2003. 128 Vgl. BMLV vom 15. Juni 2004, GZ 93749/6-AusbA/ 2004 - Lehrgang universitären Charakters "Bildungsmanagement" - Ausschreibung. 129 Vgl. Micewski, Edwin R.: Bildung in Streitkräften, Wien, S. 579. 130 Vgl. Kursbuch der Deutschen Bundeswehr. 131 Vgl. BMLV vom 22. Oktober 1980, Zl. 3.140/84-03/80 - Politische Bildung im Bundesheer; Staats- und Wehrpolitische Bildung - Grundsatzerlass. 132 Vgl. Senekowitsch, Martin: Lehrlingsausbildung im Bundesheer, Wien 2003. 133 Vgl. Soldat Nr. 21/2004, S. 20. 134 Vgl. www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=1205. 135 Vgl. BMLV vom 8. Juni 2001, GZ 32.597/70-AusbB/ 2001 - "Europäischer Computerführerschein" (ECDL) im Bereich BMLV, Durchführungsbestimmungen. 136 Vgl. http://zsintr1/karriere/offizier/images/milak.pdf. 137 Vgl. LVAk: Strategischer Führungslehrgang, Wien 2003. 138 Vgl. BMLV vom 29. Jänner 2004, GZ S9000/5-FGG7/ 2004 - Sport im Bundesheer u. Körperausbildung im Bundesheer - Information. 139 Vgl. BMLV: Durchführungsbestimmungen für den Heeres-Leistungssport (DBHLS - 2004), Wien 2004. 140Vgl. BMLV, GZ S93107/25-FGG1/2004 vom 8. September 2004, Weißbuch 2004 - Beitrag Dienstbetrieb. 141Wick, Georg und Knoflach, Michael: Kardiovaskuläre Risikofaktoren bei Stellungspflichtigen mit besonderem Augenmerk auf die Immunreaktion gegen Hitzeschockprotein 60, Projektbericht 6, Ergebnisse der ARMY-Studie, Österr. Akedemie der Wissenschaften, Wien 2004. 142 Die Ausführungen dieses Abschnittes stützen sich auf Beiträge im Rahmen des Workshops der Bundesheerreformkommission am 22. Jänner 2004. 143 Vgl. Wehrgesetz 2001 und Verordnungen (Stand: 1. April 2004). 144 Internet, Bundeskanzleramt Österreich (www.austria. gv.at). 145 Vgl. Soldat 2003 - Leitfaden für den Wehrdienst, Wien 2003. 146 Die zur Verfügung gestellen Personalzahlen stammen von der Abteilung Bauwesen/Kdo Führungsunterstützung/BMLV. 147 Die Vollbeschäftigungsäquivalente bezeichnen die Summe der Beschäftigungsausmaße eines Planstellenbereiches in Prozent (geteilt durch 100). 148 Die zur Verfügung gestellten Personalzahlen stammen von der Abteilung Bauwesen/Kdo Führungsunterstützung/BMLV. 149 Die zur Verfügung gestellten Personalzahlen stammen von der Abteilung Bauwesen/Kdo Führungsunterstützung/BMLV. 150 Die Ausführungen beziehen sich auf Unterlagen der Personalabteilung A im BMLV sowie der Bundesheerreformkommission, 1. Informationstag vom 22. Jänner 2004. 151 Vgl. Vortrag an den Ministerrat, Bundeskanzleramt, GZ 928.500/6-III/5/03. 152 BMLV/PersA DZ Nr. S90000/430-PersA/2004 vom 24. November 2004 - Erstellung Weißbuch Beitrag Personalabteilung A. 153 Vgl. Loidolt, Hermann: Informationstechnologie. In: Milizinfo 4/2003. Vgl. LOGIS - die neue Materialwirtschaft. In: Logistik Power, Heft 1 - März 2004. 154 Ein Computer, der umfangreichere Aufgaben ausführt und deren Ergebnisse dann Teilnehmerstationen (Terminals) übermittelt (Truppendienst-Taschenbuch, Band 37, 1997). 155 Die Angaben zum Kapitel Infrastruktur basieren auf Ausarbeitungen der Bundesheerreformkommission, Workshop I, 22. Jänner 2004, des Managements ÖBH 2010 sowie des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes. 156 Vgl. BMLV vom 29. Oktober 2004, GZ S91143/90- PMVD/2004 - Approbierte Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zum Thema Liegenschaftsverkäufe im Jahr 2005. 157 Vgl. Höfler, Günter: Österreich bei friedensunterstützenden Einsätzen. In: Österreichische Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik: Internationale Einsätze im Dienste der Sicherheit Europas, Tagungsbericht, Wien 2004. 158 Alle in den nachfolgenden Darstellungen angegebenen Zahlenangaben der eingesetzten Kräfte sind durchschnittliche Stärken, da die Personalstände der Kontingente und Missionen einer permanenten Veränderung unterliegen. 159 Vgl. Flugbetriebsordnung Band 1, Teil H1. 160 Vgl. BMLV vom 24. April 1995, GZ 67.050/008-5.8/ 95 - Übungssystematik, Richtlinien für die Planung und Durchführung von Übungen - Neufassung 1995. Für 2005 ist eine Überarbeitung der Übungssystematik vorgesehen. 161 Vgl. BMLV vom Februar 2002, GZ 32.020/0007-3.1/ 02 - Weisung zur Planung und Ausbildung 2003 sowie BMLV vom April 2003, GZ S93718/21-AusbA/2003 - Erste Ausbildungsweisung 2004 sowie BMLV vom April 2003, GZ S93718/1-FüStb/2004 - Erste Ausbildungsweisung 2005. 162 Vgl. BMLV vom 5. Oktober 2004, GZ S93728/1-FüStb/ 2004 - Ausbildung für friedensunterstützende Operationen, Ausbildung im Rahmen des GWD - Grundsätzliche Anordnung. 163 Vgl. BMLV vom 10. November 2004, GZ S91150/13- PMVD/2004 - Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), Bericht über die Durchführung des Übungs- und Ausbildungsplanes für 2003. 164 Es werden die wesentlichen Übungen in Korrespondenz mit der Übersichtstabelle erläutert. 165 Land, Maritime, Air, Special Operations, PsyOps. 166 Vgl. BMLV vom 22. Dezember 2004, GZ S93.747/70- AusbA/2004 - Durchführungsbestimmungen für Waffenübungen (DBWÜ), Neufassung. 167 Beispielsweise wurden bei der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 zu Spitzenzeiten mehr als 10.000 Soldaten des Bundesheeres zur Bewältigung der Katastrophe und ihrer Folgeschäden eingesetzt. ## 8. Militärökonomie1 Die in der neueren Fachliteratur vorhandene Definition ist kurz und aussagekräftig: Die Militärökonomie untersucht das Wirtschaften im militärischen Bereich und die Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Militärwesen.2 Mit dieser Definition wird sowohl die makro- (volkswirtschaftsweite Gruppen von Wirtschaftssubjekten und Aggregate) als auch die mikroökonomische (einzelne Wirtschaftssubjekte) Dimension der Untersuchungsgegenstände angesprochen. Das heißt, alle Teildisziplinen der Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftstheorie, Volkswirtschaftspolitik, Finanzwissenschaften und die Betriebswirtschaftslehre) leisten Beiträge zu den wirtschaftswissenschaftlichen Untersuchungen. Darüber hinaus erbringen aber auch andere Wissenschaften (Geschichtswissenschaft, Geographie, Informatik, Statistik) Beiträge zur Militärökonomie. Sie stellt somit keine eigenständige Wissenschaft dar und ist auch keine Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. ## 8.1 Zusammenwirken Bundesheer Und Wirtschaft Die offene, exportorientierte österreichische Volkswirtschaft ist Teil des gesamteuropäischen Wirtschaftsystems. Ein geordnetes Funktionieren der europäischen Wirtschaft ist der Garant für Wirtschaftswachstum und Wohlstand in Europa und somit auch in Österreich. Eine umfassende, auf Stabilität beruhende Außen- und Sicherheitspolitik sichert die Rahmenbedingungen. Sicherheitspolitische Stabilität ist eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität und somit für die Sicherheit des Wirtschaftsstandortes Österreich. Sicherheitspolitische Entscheidungen ziehen zum Teil erhebliche (volks-) wirtschaftliche Auswirkungen nach sich. Krisen jeglicher Art beeinflussen die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und damit auch das anzustrebende gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht. Eine auf Friedenssicherung und die Pflege von guten nachbarschaftlichen Beziehungen ausgerichtete Außenpolitik und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik tragen zur Markt- und Standortsicherheit Europas und Österreichs bei. Die Einbindung Österreichs in die Europäische Sicherheitsund Verteidigungspolitik und seine fortgesetzte Teilnahme an der internationalen Konfliktprävention und am Krisenmanagement sind deshalb auch für die österreichische Wirtschaft von hoher Bedeutung. Dies gilt umso mehr, als sich die europäische Konfliktprävention und das Krisenmanagement bisher auf Regionen konzentriert haben, in denen Österreich (wie z.B. in Südosteuropa) außen- und sicherheitspolitische sowie wirtschaftliche Interessen und Marktchancen hat und/oder mit umfangreichen Hilfsprogrammen engagiert ist. Im Rahmen der Krisenbewältigung sollen die Zusammenarbeit des Bundesheeres mit der heimischen Wirtschaft und den relevanten Hilfsorganisationen verstärkt und Synergieeffekte erzielt werden. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Auslandseinsätzen - insbesondere auch bei Wiederaufbaumaßnahmen - sollen deshalb auch Spezialisten mit Wirtschaftserfahrung beigezogen werden. Durch multinationale Einsätze können sich Synergien bei der Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern auf europäischer Ebene ergeben, welche auch für die österreichische Wirtschaft nützlich sein könnten. Im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bemühen sich die Mitgliedstaaten der EU darüber hinaus um eine rüstungspolitische Kooperation, deren primäres Ziel es ist, die sicherheitspolitische Handlungsautonomie Europas zu stärken. In diesem Zusammenhang wird auch eine gemeinsame europäische Regelung für Kriegsmaterialexporte anzustreben sein, welche dem Grundsatz der Wahrung der Menschenrechte Rechnung trägt. Um von den möglichen Vorteilen dieser Kooperation profitieren zu können, wird zu prüfen sein, wie sich Österreich an den entsprechenden Forschungsund Entwicklungsarbeiten beteiligen und in die Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden kann. Hiezu ist eine enge Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, der Wirtschaft und dem Bundesheer anzustreben. Ausrüstung und Ausstattung des Bundesheeres sind den künftigen Erfordernissen der europäischen Sicherheitspolitik anzupassen. Die damit verbundenen Investitionen und deren Abwicklungsmodalitäten sollen soweit wie möglich auf österreichische Wertschöpfungsanteile, speziell in den Bereichen der Forschung und der Hochtechnologie, Bedacht nehmen. Es wird zu prüfen sein, welche verfassungsrechtlichen, legistischen und möglicherweise organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, damit Österreich in diesem Kooperationsbereich mitwirken kann. Das Bundesheer ist durch sein Beschaffungsvolumen und als Arbeitgeber ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Zur Erreichung der geforderten Fähigkeiten benötigt das Bundesheer als Grundlage einer zuverlässigen Planung langfristig stabile und ausreichende budgetäre Rahmenbedingungen. Einsparungspotential und allfällig erzielte Erlöse sollen im Rahmen des Möglichen für Umschichtungen innerhalb des Bundesheeres genutzt werden. Eine damit verbundene klare Festlegung von Beschaffungsvorhaben und ihrer Prioritäten erhöht auch den Grad an Planungssicherheit für die Wirtschaft. Im Rahmen der Organisationsentwicklung des Bundesheeres sind neue Kooperationsmöglichkeiten mit der Wirtschaft, beispielsweise durch Fremdvergabe von Leistungen, dort anzustreben, wo es kostengünstiger und zweckmäßiger erscheint. Lösungsmöglichkeiten einschließlich ihrer Konsequenzen sind aufzuzeigen. Das Bundesheer hat regional- und strukturpolitische Bedeutung, welche in vielen Fällen im Gegensatz zu militärischen Auswahlkriterien steht. Die damit verbundene konkrete Standortfrage ist im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission im Sinne des Artikels 81 B-VG zu klären. Die Abstimmung von Anforderungsprofilen und Berufsbildern zwischen Bundesheer und Wirtschaft für jene Fachkräfte, die nach dem Dienst beim Bundesheer dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ist ein wichtiger Teil der Zusammenarbeit. Dies ergibt sich auch daraus, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Teilnahme Österreichs an der europäischen Konfliktprävention und am Krisenmanagement hinsichtlich der erforderlichen Zahl an Soldaten und Soldatinnen wahrscheinlich nur geschaffen werden können, wenn z.B. die Möglichkeit eines Wechsels von der militärischen in die zivile (wirtschaftliche) Laufbahn verbessert wird. Zugleich ist verstärkt zu berücksichtigen, dass viele im nationalen und internationalen militärischen Umfeld erworbenen Erfahrungen (Fremdsprachen, Organisation, Logistik, Personalführung, technische Spezialkenntnisse etc.) mit den von der Wirtschaft geforderten Qualifikationen gut übereinstimmen. Im Interesse eines möglichst reibungslosen Überganges von Berufssoldaten mit befristetem oder unbefristetem Dienstverhältnis in das Wirtschaftsleben sollte geprüft werden, inwieweit diesem Personenkreis - im Zusammenwirken von Bundesheer, Wirtschaft, Interessenvertretungen, möglichen künftigen Arbeitgebern und speziellen Bildungseinrichtungen – schon während der Dienstzeit beim Bundesheer maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsprogramme angeboten werden können. Die vom Bundesheer im Inland erbrachten Assistenzleistungen in Katastrophenfällen sind von unmittelbarer Bedeutung für die österreichische Wirtschaft. Zuletzt haben das Lawinenunglück von Galtür 1999 und die Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 gezeigt, dass ein rascher und wirkungsvoller Assistenzeinsatz des Bundesheeres entscheidend mithelfen kann, volkswirtschaftliche Schäden zu minimieren. Es soll deshalb geprüft werden, wie die Wirtschaft verstärkt zur Entwicklung der Kapazitäten des ÖBH in diesem Bereich beitragen kann. ## 8.1.1 Partnerschaft Das Zusammenwirken von Bundesheer und Wirtschaft drückt sich auch in zahlreichen Partnerschaften von Dienststellen und Einsatzverbänden mit Firmen und öffentlichen Institutionen aus. Derzeit bestehen 153 Partnerschaften. Über diese Partnerschaften, die dem gegenseitigen Erfahrungsgewinn dienen, könnten auch Schienen für Berufssoldaten mit befristetem oder unbefristetem Dienstverhältnis zum Wechsel in das Wirtschaftsleben gelegt werden. ## 8.2 Bundeshaushalt: Kapitel 40 - Militärische Angelegenheiten Aus dem Abschnitt 7.3.5.1 ist die nominelle Entwicklung des Landesverteidigungsbudgets (Budget LV) ersichtlich. Dabei wurde das Augenmerk auf die Entwicklungsdifferenzen zwischen Budget Landesverteidigung und Bruttoinlandsprodukt gelegt. Auf Basis der bereits erhobenen Daten, die auf dem Bundesrechenabschluss (BRA) beruhen, sollen in diesem Teil die unterschiedlichen Entwicklungen des Bundeshaushaltes: Kapitel 40 - Militärische Angelegenheiten - und der Kaufkraft, ausgedrückt durch den Verbraucherpreisindex (VPI), näher betrachtet werden. Im Jahr 2000 wurden die Mittel für den Bundeshochbau für BMLV, die bislang dem BMWA zugeordnet waren, dem BMLV überantwortet. Um Bruchlinien im Betrachtungszeitraum zu vermeiden, wurde der Sachaufwand für den Bundeshochbau BMLV untergliedert in Investitions- und Betriebsaufwand auch im Zeitraum 1992 bis 2000 dem Kapitel 40 - Militärische Angelegenheiten - zugezählt. Für Trendanalysen und statistische Auswertungen ist zur Steigerung der Aussagekraft die Betrachtung län- ![232_image_0.png](232_image_0.png) gerer Zeiträume zielführend. Als Ausgangspunkt der Aufzeichnungen zur Entwicklung des Budgets LV auf Basis BRA wird das Jahr 1992 gewählt und stellt somit den Ursprung der Betrachtungen dar. Die angegebenen Zahlenwerte werden auf den Indexwert 1, das entspricht 100 % gesetzt und als Startpunkt für den Betrachtungszeitraum definiert. In der Betrachtungsreihe, die sich schlussendlich auf Investitionen und Betrieb konzentriert, wird zu Beginn eine Beziehung zwischen Entwicklung des Budget LV und der Entwicklung des VPI, der die Entwicklung des Gegenwertes eines normierten Warenkorbes angibt, hergestellt. Der Gesetzgeber stellte 1992 Mittel in der Höhe von EUR 1.428,6 Mio. (Indexwert 1) zur Verfügung, die bis 2003 auf EUR 1.760 Mio anstiegen. Im Schaubild, Budget LV Wachstum (Abb. 8.1), sind die Veränderungen des Budgets LV und der Kaufkraft jeweils zum Vorjahr dargestellt. Die Linie des VPI, zeigt die Entwicklung der Kaufkraft. Demnach waren für den Warenkorb des Jahres ![232_image_1.png](232_image_1.png) 1992 im Wert von EUR 1.000,– bei gleicher Menge und Qualität im Jahr 2003 EUR 1.238,– zu bezahlen. Erst in den Jahren ab 1999 wich die Entwicklung Budget LV erkennbar von der Kaufkraftentwicklung ab. Über den gesamten Betrachtungszeitraum (1992 bis 2003) erzielte der Warenkorb einen dynamischen jährlichen Indexwert von 1,96 %. Dieser Wert wird in der Folge als Bezugsgröße für die weiteren Analysen herangezogen. Der monetäre Wertezuwachs des Budgets LV stieg jährlich um durchschnittlich 1,92 % an. Diese Entwicklung bedeutet, dass mit geringeren Mitteln, die die Kaufkraftverluste nicht kompensierten, die gleiche Aufgabenstellung erfüllt werden musste. Zur raschen Abdeckung dieser Verluste waren Einsparungen durch Reduzierungen der Ausgaben im freien Ermessensspielraum (vorwiegend im Investitionsbereich) erforderlich. Dies führte zwangsläufig zu einem gewissen Substanzverlust in einigen Bereichen. Die interne Verteilung für Personal- und Sachaufwand (Abb. 8.2) verdeutlicht die differenzierten Wachstumsansprüche. Die dynamische jährliche Zuwachsrate für Personalaufwendungen fällt mit 2,09 % erkennbar höher aus, als der Indexwert Budget LV (1,92 %). Dieser Mehrbedarf an Mitteln für das Personal drückt auf die positive Entwicklung des Sachaufwandes, dessen Indexwert über den Beobachtungszeitraum von 1992 bis 2003 durchschnittlich nur 1,68 % erreicht. Von großem Interesse ist die Entwicklung der Mittelverteilung zwischen Personal-, Investitions- und Betriebsausgaben. ![233_image_1.png](233_image_1.png) Nebenwirkung dieser Entwicklung war, dass die Ressourcen für Investitionen und Betrieb anteilig immer mehr zurückgenommen werden mussten. Die annähernde Gleichverteilung, wie in den Abbildungen 8.3 und 8.4 ersichtlich, waren eher die Ausnahme. Meist musste zu Gunsten der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes die Aufwendungen für Investitionen noch zusätzlich zurückgenommen werden. Als Extremwert kann das Jahr 1997 (Personal ![233_image_0.png](233_image_0.png) 59 %, Investitionen 17 % und Betrieb 24 %) herausgegriffen werden. Es wird eine große Herausforderung sein, den Investitionsrahmen an den jährlichen Werteverzehr des Anlagevermögens heranzuführen. Nur mit modernem Gerät, das dem technischen Standard entspricht, kann die gestellte Aufgabe optimal erfüllt und die Sicherheit der Soldaten erhöht werden. ## 8.3 Investitionen Und Betrieb 8.3.1 Definition Der Begriffe3 Investition Von Investition im finanzwirtschaftlichen (betriebswirtschaftlichen) Sinn wird gesprochen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die die Kapazität der "Unternehmung" quantitativ und/oder qualitativ verändern. Unter Investition im engeren Sinn versteht man den Einsatz von finanziellen Mitteln für Anlagegüter. Kennzeichen des Anlagevermögens ist, dass es für eine große Zahl von Leistungsvorgängen zur Verfügung steht und nicht sofort verbraucht wird. Die Kapazität der "Unternehmung" wird durch eine Investition quantitativ und/oder qualitativ verändert. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Neuoder um eine Ersatz- bzw. Reininvestition (z.B. Nachbeschaffung von Kraftfahrzeugen) handelt. Demnach gliedern sich die Ausgaben für Investitionen folgendermaßen: ¾ System-/strukturverbessernde Investitionsausgaben in qualitativer und quantitativer Hinsicht (Neubeschaffungen von Anlagegütern, Kampfwertsteigerung eines taktischen Systems von SS auf SOPF-Fähigkeiten etc.) ¾ System-/strukturerhaltende Investitionsausgaben (Verwendungsänderungen, erweiterte Inspektionen, Grundüberholungen, Modifikationen/Kampfwerterhaltung bei Anlagegütern). ## Betrieb Im Gegensatz dazu sind alle Ausgaben für Umlaufgüter (Verbrauchsgüter) dem laufenden Betrieb zuzurechen. Dies sind beispielsweise Ausgaben für ¾ Betriebsmittel wie z.B. für Treibstoffe, Schmiermittel, Energie, Munition, ¾ Roh- bzw. Hilfsstoffe wie z.B. für Materialerhaltung ausgenommen Ausgaben für strukturerhaltende bzw. strukturverbessernde Investitionen. ## 8.3.2 Allgemeines In diesem Abschnitt werden die Ausgaben für den ![234_image_0.png](234_image_0.png) Sachaufwand untergliedert in Investitionen und Betrieb nach den oben angeführten Begriffsbestimmungen näher betrachtet. Aus der Definition ist ersichtlich, dass keine scharfe Trennlinie zwischen Investitions- und Betriebsausgaben zu ziehen ist. Die Themen der Militärökonomie werden aus betriebswirtschaftlicher Sicht erarbeitet und zu Berichten aufbereitet. Zu diesem Zweck wird auch auf Daten der Vergangenheit zurückgegriffen, die aus den kameralistischen Datenbanken der nach den haushaltsrechtlich geführten Aufzeichnungen des Budgetwesens kommen. Wegen der Diskrepanz der Betrachder Organisation stärker verankert und dadurch auf eine neue Qualität gesetzt. Als Folge dieser Arbeitsbereiche ist ein erhöhter Aufzeichnungsbedarf an Merkmalen für Lebenszykluskosten von Rüstungsgütern und Anlagen anzunehmen. Nach der Entwicklung der entsprechenden elektronischen Auswertungsapplikationen für Berichte kann die Zielgenauigkeit der Ressourcenplanung nochmals angehoben werden. Die weitere Unterteilung des Sachaufwandes in Investitionen und Betriebsaufwand wird in Abb. 8.5 dargestellt. Die dynamische Wachstumsrate des Betriebsaufwandes fällt über den Betrachtungszeitraum auf durchschnittlich 1,55 % ab, während die Entwicklung der Investitionen mit einem Wachstum von 1,81 %scheinbar besser abschneidet, aber auch deutlich unter der Bezugsgröße von 1,96 % liegt. Speziell 1996 bis 1999 wurde der Investitionsrahmen zu Gunsten des Betriebsaufwandes beschnitten. Der Bedarf an Mitteln für den Betrieb hängt von der geforderten Qualität der Ausbildung und der Quantität und Intensität der Einsätze ab. Demzufolge können nur bedingt Einsparungen beim Betrieb erzielt werden. Wegen der gesetzlichen Aufgabenstellung ist trotz des tungsweisen, die sich auch in der Definition zeigt, ist mit Unschärfen zu rechnen, die aber vertretbar erscheinen, weil die Größenordnungen der Dimensionen/Kategorien nahezu unangetastet bleiben. Mit der Reorganisation 2002 wurden die Prozessbereiche Finanzierungsplanung und Budgetierung in dadurch zu erwartenden Substanzverlustes dem Betrieb Vorrang gegenüber Investitionen einzuräumen. ## 8.3.3 Investitionen Aus der Betrachtung des Investitionsvolumens (Abb. 8.6) ist erkennbar, dass nach der Heeresgliederung 1992 die Ausgaben für Investitionen mit einer ![235_image_0.png](235_image_0.png) Verzögerung von zwei Jahren abgesunken sind. Durch Umschichtungen von Finanzmittel zu Betriebsaufwendungen wurde diese Entwicklung in den Jahren 1996 bis 1999 (siehe dazu auch Abbildung 8.5) verstärkt. Erst mit der Strukturanpassung 1998 ist der Investitionsrahmen wieder angestiegen und verzeichnete im Jahr 2000 einen vorläufigen Höhepunkt, der erst 2003 in dieser Größenordnung wieder erreicht wird. Die rote Trendlinie zeigt eine leichte Progression, die jedoch nicht den Kaufkraftverlust, gemessen am Verbraucherpreisindex, auszugleichen vermag. Aus dem progressiven Verlauf kann auf wirksamwerdende Maßnahmen zu Gunsten des Investitionsrahmens geschlossen werden. Wie bereits im Kapitel 8.1 Zusammenwirken Bundesheer und Wirtschaft angeschnitten, werden die Volumensschwankungen bei Investitionen nur mit einer langfristigen Bedarfsplanung, wie sie für das Bundesheer 2010 vorgesehen ist, ausgeglichen werden können. ## 8.3.4 Betrieb Die leicht degressive rote Trendlinie des Betriebsaufwandes (Abb. 8.7) findet u.a. seine Begründung in der Reduzierung des Übungsaufwandes, des geringeren GWD-Aufkommens und Maßnahmen bei ![235_image_1.png](235_image_1.png) 236 der Materialerhaltung (detaillierte Analyse liegt nicht vor). Zudem dürfen die Auswirkungen des erhöhten Betriebsaufwandes der Jahre 1996 bis 1999 nicht übersehen werden. Erst nach Überwindung des über den Routinebetrieb (allgemeine Einsatzvorbereitung) hinausgehenden Ressourcenverbrauches darf wieder die Wirkung der Maßnahmen zur Reduzierung der Betriebsausgaben ins Treffen geführt werden. Aufgrund der Verläufe der Trendkurven Investitionen und Betriebsaufwand darf davon ausgegangen werden, dass die gesetzten Maßnahmen effektiv sind. ## 8.4 Umweltschutz Und Ökologie 8.4.1 Umweltpolitik Am 5. August 2003 wurde die Umweltpolitik des Bundesministeriums für Landesverteidigung durch den Bundesminister erlassen und mit Verlautbarungsblatt I Nr. 64/2003 kundgemacht. Dieser Schritt war der erste zur Einführung eines Umweltmanagementsystems für das ÖBH in Anlehnung an die ÖNORM ISO 14001:1996. In den Jahren 2003 bis 2004 wurde im Zuge eines Projektes hinsichtlich eines postgradualen Lehrganges eine Diplomarbeit *Militärisches Umweltmanagementsystem* (MilUMS) im Zusammenwirken mit der niederösterreichischen Landesakademie und *Umwelt Management Austria* erarbeitet. ## 8.4.2 Militärisches Umweltmanagementsystem (Milums) Diese Studie bildet die Grundlage für die Implementierung eines umfassenden Umweltmanagementsystems im ÖBH. Der Weg zum MilUMS führte über die Erstellung des Leitfadens zur Durchführung einer ersten Umweltprüfung. Mit diesem können alle von einem Standort ausgehenden Umwelteinflüsse bewertet, die Aufbau- und Ablauforganisation durchleuchtet und die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen erhoben werden (technische, organisatorische und rechtliche Umweltprüfung). Neben der Erstellung des Leitfadens war der Aufbau eines nachhaltigen Umweltberichtwesens ("inaccordance-with" Reports) ein weiteres Ziel dieser Arbeit. Als Grundlage wurde der Leitfaden der *Global Reporting Initiative* (GRI) gewählt, welcher in erster Linie durch die Coalition for Environmentally Responsible Economies (CERES) und das *United* Nations Environment Programme (UNEP) initiiert wurde. ## 8.4.3 Abfallbewirtschaftung Das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft *Abfallwirtschaftsgesetz 2002* (AWG 2002) wurde mit Verlautbarungsblatt I Nr. 112/2003 Richtlinien für die nachhaltige Abfallbewirtschaftung im Bundesheer und in der Heeresverwaltung (RAB) ressortintern umgesetzt. Darauf basierend wurde im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ein einheitliches Muster für Abfallwirtschaftskonzepte für militärisch genutzte Liegenschaften erarbeitet. Dieses bietet wiederum die Grundlage für einen einheitlichen Abfallnachweis gemäß Abfallverzeichnisverordnung. ## 8.4.4 **Organisation** Da Umweltschutz als Querschnittsmaterie anzusehen ist, zieht sich dieser Aufgabenbereich durch alle Organisationsstrukturen und Ebenen des ÖBH. Aufgrund der Verteilung von Umweltschutzaufgaben auf die Dienststellen LogU, AusbB, ZTA und RD-ARWT besteht für ein einheitliches Auftreten gegenüber Dritten ein erhöhter Regelungs- und Koordinierungsbedarf. In der Studie zum MilUMS wurden Schwachstellen im Bereich der Aufbauorganisation der Kommanden geortet. Im Zuge des Transformationsprozesses des ÖBH 2010 soll eine Verbesserung im organisatorischen Aufbau des Fachbereiches Umweltschutz erreicht werden. ## 8.5 Resümee Im Bericht der BHRK 2003/04, Punkt 3.2.6 Budget empfiehlt die Kommission, die Budgetstruktur und die künftigen Budgetvolumina unter Berücksichtigung der internationalen Standards schrittweise so anzupassen, dass die Anteile für Investitionen mittelfristig mindestens ein Drittel der Gesamtausgaben des Kapitel 40 (Militärische Angelegenheiten) im Bundesvoranschlag erreichen können. Zielsetzung dieser Empfehlung ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Personalaufwand und Sachaufwand, um die Aufgaben effizient lösen zu können. Aus den Abbildungen 8.3 und 8.4 ist ersichtlich, dass im Beobachtungszeitraum dieses Verhältnis nicht erreicht wurde. Der Großteil der Ausgaben für Personal sind fixe Aufwendungen. Sie können nur mittelfristig durch Maßnahmen im Personalwesen verändert werden. ![237_image_0.png](237_image_0.png) Letztendlich bleiben die Aufwendungen für Investitionen und Betrieb als variable Größen bestehen. Wegen der Pflicht zur Aufgabenerfüllung sind die Ausgaben für den Betrieb nur bedingt kurzfristig veränderbar. In diesen beiden Bereichen können kurzfristige Maßnahmen mit beschränkten Auswirkungen zur Gesundung des Bundesheeres gesetzt werden (siehe dazu den progressiven Verlauf der Investitionsausgaben Abb. 8.6 und den degressiven Verlauf der Betriebsausgaben Abb. 8.7). Die Chance zur Strukturverbesserung wurde im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten genutzt. Wie aus dem Kapitel Personalentwicklung ersichtlich ist, ging das Grundwehrdieneraufkommen seit 1992 kontinuierlich zurück. Ebenso wurde militärisches Kaderpersonal reduziert. Auf Basis dieser Tatsachen konnte, bei gleich bleibenden Qualitätsansprüchen der Ausbildung, der Aufwand für den Betrieb reduziert werden. Da jedoch die Mittelzuwächse unterhalb der Kaufkraftverluste blieben, konnten die erzielten Einsparungen im Betrieb den Substanzverlust nicht ausgleichen. Dem Problem des drohenden Substanzverlustes kann einerseits durch Erhöhung der Budgetmittel und andererseits durch Überarbeitung und Änderung der Aufgabenstellung und Änderung der Struktur des Bundesheeres begegnet werden. Im Rahmen des Transformationsprozesses wird die Problematik durch das Mngt ÖBH 2010 auf Basis einer umfassenden Strukturänderung aufbereitet und Lösungsansätzen zugeführt. 1 Die Ausführungen dieses Kapitels stützen sich auf Quellen von BHRK 2003/04, BMLV/RevB, BMLV/ BWFin und BMLV/LogU. 2 Vgl. HAHN, Oswald: Militärbetriebslehre, Berlin 1997, Seite 26. 3 Vgl. BMLV vom 23. November 2004 GZ 91.900/6- BWFin/2004 - Festlegung einer einheitlichen Terminologie für IST-Standsanalysen im Rahmen BH2010. ## 9. Perspektiven 9.1 Bundesheerreformkommission 2003 9.1.1 Auftrag Und Zielsetzung Grundsätzlicher Auftrag der Bundesheerreformkommission (ÖBH 2010) war die Entwicklung allgemeiner Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Anpassung der Entwicklung der militärischen Landesverteidigung an die Bedrohungen und Herausforderungen am Beginn des 21. Jahrhunderts und die Erstellung eines Berichtes darüber. Dazu wurde durch den Bundesminister für Landesverteidigung gemäß § 8 Abs. 1 Bundesministeriengesetz 1986 (BMG) eine Bundesheerreformkommission (ÖBH 2010) beim BMLV eingerichtet. ![238_image_0.png](238_image_0.png) der Überprüfung und Weiterentwicklung der Gesamt- und Teilstrategie sowie Empfehlungen an den Verfassungskonvent; - Definition des Umfanges und der Leistungsfähigkeit des militärischen Beitrages Österreichs zum internationalen Krisenmanagement unter besonderer Berücksichtigung der ESVP, einschließlich der Aspekte der euroatlantischen Sicherheitsstruktur; weiterführende Überlegungen im Sinne einer gemeinsamen europäischen Verteidigung; - Fortsetzung der Redimensionierung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen im Ressort Landesverteidigung auf Grundlage der Ergebnisse der REORG 2002; Die Bundesheerreformkommission hatte folgende Zielsetzungen: ¾ Erarbeitung von Grundlagen für die Reform; ¾ Klärung aller Fragen, die im Zusammenhang mit der militärischen Sicherung der österreichischen Souveränität stehen; ¾ Berücksichtigung der nachfolgend angeführten zusätzlichen Vorgaben: - Umsetzung der Empfehlungen der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin einschließlich - Sicherstellung der notwendigen Personalstärken durch Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen; - Erstellung eines Beitrages zu einem gesamtstaatlichen CIMIC-Konzept. Ausgangspunkt für die Einsetzung der Reformkommission war die Feststellung im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode, dass "äußere Sicherheit und militärische Landesverteidigung wesentliche und unverzichtbare Elemente (sind), um Österreich und seinen Bürgern Frieden, Freiheit, Sicherheit und Stabilität zu gewähren", und dass daher die Bundesregierung alles daran setzen wird, "die Leistungsfähigkeit des Bundesheeres weiter anzuheben und dessen Stellenwert in der Gesellschaft zu stärken". Aufgrund der Zielsetzung lag die Arbeit der Bundesheerreformkommission insbesondere in der Schaffung der Grundlagen für eine umfassende, langfristige und nachhaltige Reform des Österreichischen Bundesheeres im Sinne eines Zukunftsprojektes ÖBH 2010. Wesentliche Basis für die Tätigkeit der Kommission war der Entwurf der gemäß der Sicherheitsund Verteidigungsdoktrin durch das Bundesministerium für Landesverteidigung ausgearbeiteten Teilstrategie Verteidigungspolitik. Diese erfasst und analysiert die aktuellen Fakten, leitet die erwartbaren Herausforderungen an die österreichische Verteidigungspolitik für den Zeitraum 2010/2015 ab und bildet die Basis für die Bildung bedarfsgerechter Streitkräfte im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen Reform des Bundesheeres. Das Projektziel wurde in sieben Teilziele gegliedert und fünf Sachgebieten zur Detailbearbeitung zugewiesen: ¾ Sachgebiet 1/Grundlagen (außen- und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen sowie Einflussfaktoren auf die österreichische Sicherheitsund Verteidigungspolitik in globaler und europäischer Hinsicht) Diesem Sachgebiet wurden drei Arbeitsgruppen ![239_image_0.png](239_image_0.png) zu folgenden Themenbereichen eingerichtet: - Gefährdungs- und Bedrohungsbild, - Verteidigungspolitik, - Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres. ¾ Sachgebiet 2/Streitkräfteentwicklung (qualitative und quantitative Aufgabenerfüllungsmerkmale sowie Varianten für eine zukünftige Streitkräftegliederung) ¾ Sachgebiet 3/Gesellschaft (Zusammenhang von Streitkräften und moderner demokratischer Gesellschaft) ¾ Sachgebiet 4/Wirtschaft einschließlich CIMIC (Beziehungsfeld von Militär und Wirtschaft auf Sicherheit und Verteidigungspolitik in einer globalisierten Welt) ¾ Sachgebiet 5/Alltag im Bundesheer (Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung des Dienstes im Bundesheer) Die Aufgabe der Sachgebiete bestand darin, in umfassender und detaillierter Forschungs- und Analysetätigkeit die Grundlagen für die Beratungen, Beschlüsse, Positionen und Empfehlungen der Kommission zu erarbeiten und den Kommissionsmitgliedern im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Workshops zu präsentieren, um die Voraussetzungen für eine sachliche Erörterung innerhalb der Gremien zu schaffen. Aufbauend auf intensive Diskussionen über verteidigungs- und sicherheitspolitische Grundlagen, der Bedrohungs- und Gefährdungslage und den möglichen zukünftigen Aufgaben des Bundesheeres haben die Mitglieder der Bundesheerreformkommission auf der Arbeitsebene Positionspapiere1 zu den einzelnen Sachgebieten erarbeitet. Diese Positionspapiere bildeten das Fundament der daraus abgeleiteten und im Anhang (im Wortlaut) dargelegten Empfehlungen2 der Reformkommission an den Bundesminister für Landesverteidigung. ## 9.1.2 Bundesheerreform Öbh 2010 Nach Übergabe des Berichtes der Bundesheerreformkommission am 14. Juni 2004 hat der Bundesminister für Landesverteidigung den Chef des Generalstabes mit der Bildung einer Projektorganisation unter dem Arbeitsbegriff *Management ÖBH 2010* (Mng ÖBH 2010) beauftragt. Die Vorarbeiten dazu konnten auftragsgemäß bereits Mitte Juli 2004 abgeschlossen werden, sodass mit der Erarbeitung einer ersten Zielstruktur des Bundesheeres einschließlich der Dislokationsplanung, Rahmenbedingungen sowie von Entwürfen der für die Umsetzung notwendigen Rechtsgrundlagen begonnen werden konnte. Ziel war es, in einer Konzeptphase bis Jahresende 2004 die Voraussetzungen zu schaffen, um in politische Verhandlungen eintreten zu können. Im Jahr 2005 wird mit der Umsetzung der Reform begonnen. Als Ausgangspunkt für die erste Bearbeitungsphase diente dem Mng ÖBH 2010 eine Arbeitshypothese auf Basis der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission. Weitere Basisdokumente sind die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin sowie der Entwurf zur Teilstrategie Verteidigungspolitik. ## 9.1.2.1 Sicherheitspolitische Ausgangslage3 Durch den Wegfall des Ost-West-Konfliktes sowie durch die Erweiterung der Europäischen Union und der NATO haben sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen für Österreich grundlegend geändert. Für die voraussehbare Zukunft besteht keine konventionelle militärische Bedrohung des österreichischen Staatsgebietes. Die Wirkungen europäischer und außereuropäischer Instabilitäten sowie subkonventionelle Gefährdungspotentiale können aber auch künftig die Sicherheit Österreichs beeinflussen. Eine permanente strategische Lagefeststellung und Lagebeurteilung ist daher zwingend erforderlich. Kräfte, die ausschließlich für die Verteidigung auf österreichischem Territorium gegen konventionelle Bedrohungen bestimmt sind, sind in der Präsenzstruktur des ÖBH daher nicht mehr im bisherigen Umfang erforderlich. Für das ÖBH bedeutet dies, dass es sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Inland künftig grundsätzlich und hauptsächlich auf die Aufrechterhaltung der staatlichen Souveränität und Assistenzleistungen zu konzentrieren hat. Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union zunehmend in die Strukturen des europäischen Krisenmanagements eingebunden. Neuen Gefahren kann gleichfalls nur in den internationalen Gemeinschaften und der Europäischen Union durch verstärkte internationale Kooperationen begegnet werden. Ohne sicheres Umfeld kann es kein sicheres Österreich geben. Es liegt daher im sicherheitspolitischen Interesse Österreichs, sich an der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu beteiligen. Selbstverständlich wird Österreich auch einen angemessenen militärischen und zivilen Beitrag leisten müssen. Für das ÖBH bedeutet dies, dass die Fähigkeit zur Teilnahme an anspruchsvollen Einsätzen des europäischen Krisenmanagements, wie sie einerseits durch das erweiterte Spektrum der *Petersberg-Aufgaben*, andererseits durch mögliche Weiterentwicklungen definiert werden, der bestimmende Faktor für die Entwicklung seiner Kapazitäten zur Wahrnehmung internationaler Aufgaben ist. ## 9.1.2.2 **Zusammenfassung Der Wesentlichen** Empfehlungen Der Bhrk4 ¾ Schaffung moderner, zur multinationalen Zusammenarbeit befähigter (interoperabler) Strukturen mit hoher Aufgabenfähigkeit und Flexibilität; ¾ Verbesserung der nachrichtendienstlichen Kapazitäten zur Erstellung des strategischen Lagebildes im Rahmen der Krisenfrüherkennung einschließlich der neuen subkonventionellen Bedrohungsfaktoren als Beitrag zur politischen Entscheidungsaufbereitung bzw. zur Unterstützung von österreichischen Kontingenten im Auslandseinsatz durch sofort verfügbare Aufklärungselemente. Damit verbunden ist auch die Weiterentwicklung der nachrichtendienstlichen Kooperation im nationalen wie auch multinationalen Kontext; ¾ Schaffung einer für In- und Auslandsaufgaben einheitlich strukturierten Einsatzorganisation (*single set of forces*), deren Leistungsparameter sich an den anspruchsvollen Aufgaben im Ausland zu orientieren haben; ¾ Aufstellung von auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichteten und durchsetzungsfähigen Streitkräften mit der *Brigade* als zentralem Aufgabenträger; ¾ Zusammenfassung von *kaderpräsenten Kräften* in Brigade- und Bataillonsstrukturen zur Erfüllung der In- und Auslandsaufgaben und zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei überraschenden Lageentwicklungen, wobei für Auslandseinsätze im Spektrum der erweiterten *PetersbergAufgaben* jedenfalls vier *Kaderpräsenzbataillone* zu bilden sind; ¾ Verfügbarkeit von *präsenten Kräften* für Inlandsaufgaben in einem Umfang von ca. 10.000 Personen aus der Einsatzorganisation/Truppe; ¾ Permanente Wahrnehmung der *Luftraumüberwachung* im Rahmen der Wahrung der Souveränität sowie Gewährleistung eines Beitrages zum Schutz der Bevölkerung und der staatlichen Infrastruktur sowie die Wahrnehmung von Spezialaufgaben, z.B. bei der ABC-Abwehr sowie bei Transport- und Logistikaufgaben und bei Spezialeinsätzen; ¾ Wahrnehmung eines (erheblich ausgeweiteten) Aufgabenumfanges im Rahmen der *Auslandseinsätze* in Form eines Brigadeeinsatzes (nach dem Framework-Prinzip; Einsatzdauer ein Jahr, gesamtes Aufgabenspektrum) oder von zwei Bataillonseinsätzen auch in getrennten Einsatzräumen mit weitgehend strukturierten Kräften (oberes Aufgabenspektrum - Einsatzdauer ein Jahr bzw. unteres Aufgabenspektrum - Einsatzdauer unbegrenzt) sowie eines Bataillonseinsatzes im klassischen Peacekeeping (Einsatzdauer unbegrenzt) unter verstärkter Abstützung auf Milizteile und eines gleichzeitigen, kurzfristigen und kurzzeitigen Einsatzes (maximal drei Monate) im Rahmen von *Rapid Response Elements* (z.B. Battlegroups) der EU; ¾ Konsequente Ausrichtung und Straffung der Grundorganisation und der dazugehörenden Strukturen auf die neuen Aufgaben (unter Bedachtnahme auf die Priorität der Einsatzorganisation und auf ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit); in diesem Zusammenhang sind gegebenenfalls Strukturen und/oder Personal unter Bedachtnahme auf verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, Effizienz und Effektivität zur Ausgliederung vorzusehen; ¾ Dimensionierung der *Personalstruktur*, sodass diese rein quantitativ in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Einsatzerfordernissen und zur Durchhaltefähigkeit steht; ¾ Ausarbeitung einer *Gesetzesvorlage* auf verfassungsgesetzlicher Ebene für eine Auslandseinsatzverpflichtung der neu eintretenden befristeten und unbefristeten Berufsoldaten und Berufsoldatinnen sowie für ein Anreizsystem zum freiwilligen Übertritt des im Dienststand befindlichen Kaderpersonals; ¾ Ausarbeitung der *rechtlichen Voraussetzungen* für eine verstärkte und professionellere Rolle der (auch strukturierten) Miliz, wodurch Freiwilligkeit und gesellschaftliche Akzeptanz gefördert werden; ¾ Einbindung der *Miliz* im erforderlichen Ausmaß in die präsente Einsatzorganisation, sodass eine Auffüllung der Präsenzorganisation zur vollen Einsatzstärke, eine personelle Bedeckung der Auslandseinsätze und die Verfügbarkeit von Spezialisten in Expertenpools sowie im CIMIC-Bereich im Rahmen eines planbaren Systems möglich ist; ¾ Erforderliche selbständige *Milizstrukturen* (kleine Verbände) sind, abhängig von Art und Umfang der künftigen Einsatzaufgaben (insbesondere im Inland), in der Zielstruktur vorzusehen; ¾ *Ausbildung von Rekruten* im Rahmen der Einsatzorganisation unter Vermeidung einer eigenen Ausbildungsorganisation. Einsatz und Ausbildung (ET-Rhythmus) sind systematisch aufeinander abzustimmen; ¾ Rasche *Modernisierung der Ausrüstung* auch als Voraussetzung für die Reduzierung von Organisationselementen nach einer Prioritätenfestlegung; ¾ *Einstellung von Beschaffungsvorhaben*, die den künftigen Einsatzaufgaben nicht entsprechen (unter Berücksichtigung der Kriterien der Wirtschaftlichkeit); ¾ Realisierung der Zielstruktur unter möglichst vollständiger Nutzung des vorhandenen Personals; ¾ Heranbildung eines entsprechend qualifizierten CIMIC-Personals aus dem Berufskader, der Miliz und des Reservestandes; ¾ Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage für ein neues Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht im Rahmen des öffentlichen Dienstes, das den Anforderungen des ÖBH 2010 gerecht wird und sowohl die kurzfristige Verfügbarkeit des Personals als auch eine bedarfsorientierte und flexible Verwendung und soziale Absicherung gewährleistet; ¾ Verwendung der Grundwehrdiener mehrheitlich in der Einsatzorganisation und damit Reduzierung der Zahl der Systemerhalter unter Berücksichtigung der Tauglichkeitsgrade und der beruflichen Vorbildung; ¾ Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen für eine regelmäßige und gezielte militärische *Sportausbildung* an jedem Standort bzw. deren Optimierung. ## 9.1.3 Ziel Der Reform Ziel der Reform des ÖBH ist es, bis zum Jahr 2010 ![242_image_0.png](242_image_0.png) operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des europäischen Krisenmanagements im erweiterten Spektrum ## 9.1.5 Struktur Des Mng Öbh 2010 Zur Planung der Umsetzung der Bundesheerreform wurde nachfolgende Struktur gebildet. Das Mng ÖBH 2010 gliedert sich in ¾ die Projektleitung *Management ÖBH 2010 (*PL Mng ÖBH 2010), ¾ die *Projektabteilung* (ProjAbt), ¾ die Abteilung *Militärstrategie* (MilStrat) sowie ¾ die Abteilung *Betriebswirtschaft und Finanzmanagement* (BWFin). der *Petersberg-Aufgaben* sicherzustellen. Die Strukturen dafür sind innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und finanzieller Hinsicht so zu schaffen, dass daraus auch die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie im Rahmen von Assistenzeinsätzen erfüllt werden können. ## 9.1.4 Zweck Der Reform Mit der Reform soll der entscheidende Schritt zu einem militärischen Instrument gesetzt werden, welches den zukünftigen nationalen und internationalen Aufgaben im Rahmen einer europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik in angemessener Weise gerecht wird. Durch einen dem Stellenwert Österreichs in der Staatengemeinschaft entsprechenden Beitrag, durch die glaubwürdige Fähigkeit zum Schutz der Souveränität und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen geforderten Fähigkeiten und verfügbaren Mitteln soll das Bundesheer 2010 national und international verstärkte Akzeptanz finden. ## 9.1.5.1 Teilprojekte Die vom Chef des Generalstabes, Gen Mag. Roland Ertl, zur Erarbeitung der Grundlagen eingerichtete Teilprojekte sind in Abb. 9.5 ersichtlich. Im Rahmen der Teilprojekte ist die befristete Einbindung von ressortinternen sowie ressortexternen Fachleuten und Experten zur zielgerichteten und raschen Erarbeitung von Teilbeiträgen vorgesehen. ## 9.1.5.2 **Phasenplan Des Projektes** Die Bearbeitung des Projektes erfolgt in zeitlicher Hinsicht in sechs Phasen. Dabei ist zwischen zwei sequentiell zu bearbeitenden Teilschritten - blau und gelb gekennzeichnet - und innerhalb dieser Teilschritte zueinander parallel ablaufenden Planungsbzw. Realisierungsprozessen zu unterscheiden. Mit Ende der Konzeptphase wurden im Dezember 2004, nach umfangreichen Planungsarbeiten in 33 Teilprojekten unter Mitarbeit von fast 700 Personen, dem Bundesminister für Landesverteidigung die Ergebnisse der Bearbeitungen als Grundlage für die politischen Verhandlungen übergeben. ## 9.1.6 **Entscheidung Über Ergebnisse Der** ![243_Image_0.Png](243_Image_0.Png) Konzeptphase5 Anlässlich der Kommandantenbesprechung und in der daran anschließenden Pressekonferenz am 28. Jänner 2005 wurden durch den Bundesminister die Eckdaten für die Umsetzung der Heeresreform bekannt gegeben. ## Das Bundesheer 2010 Die Aufgaben des Bundesheeres im *Inland* sind: ¾ die Erhaltung der staatlichen Souveränität am Boden und in der Luft, ¾ der militärische Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen, ¾ der Katastrophenschutz. Dafür müssen im Inland ständig mindestens 10.000 Soldaten zur Verfügung stehen. Die Sicherheit Österreichs ist untrennbar mit der europäischen Sicherheit verbunden. Deshalb hat das ÖBH verstärkt auch folgende Aufgaben im *Ausland* zu erfüllen: ¾ Militärische Konfliktprävention und Krisenmanagement im Rahmen der VN, NATO/PfP, der OSZE und insbesondere der EU-Einsätze im gesamten Spektrum der *Petersberg-Aufgaben* einschließlich der Beteiligung an EU-Gefechtsverbänden (*Battlegroups*), ¾ humanitäre Hilfe, ¾ Katastropheneinsatz. Das ÖBH wird die Fähigkeit haben, bis zu 1.500 Soldaten permanent im Ausland einzusetzen bzw. mittelfristig eine Rahmenbrigade mit bis zu 3.500 Soldaten für ein Jahr zu stellen. In Zukunft muss neu eingeteiltes Kaderpersonal eine Auslandseinsatzver-pflichtung eingehen. ## Bundesheer 2010 - Struktur Die *Struktur des ÖBH* wird hinkünftig wie folgt aussehen: ¾ Gesamtstärke in der Größe von 55.000 Soldaten; ¾ ein *Streitkräftekommando*, dem alle Elemente der Landstreitkräfte (Brigaden, Militärkommanden, die Auslandseinsatzbasis, die Führungsunterstützungsverbände, ein Element für Informationsoperationen, das CIMIC-Element), alle Elemente der Luftstreitkräfte und die Spezialeinsatzkräfte unterstehen; ¾ Dem Streitkräftekommando obliegt die Führung aller Einsätze des ÖBH im In- und Ausland. Da- ![244_image_0.png](244_image_0.png) mit liegen Vorbereitung und Durchführung eines Einsatzes (Land- und Luftstreitkräfte, nationale und internationale Einsätze) in einer Hand. Dies bedeutet eine Verwaltungsvereinfachung, Verkürzung und Beschleunigung der Dienstwege sowie personelle und organisatorische Einsparungen in der Verwaltung. ¾ ein *Einsatzunterstützungskommando*, dem die logistische Unterstützung des gesamten ÖBH einschließlich der Zentralstelle und das Sanitätswesen unterstehen. ¾ Zur *Truppenstruktur* zählen die Elemente der Landstreitkräfte sowie vier völlig neu zu strukturierende Brigaden. Das führt zu personeller Verdichtung und höherer Professionalisierung. Innerhalb dieser Brigaden werden kaderpräsente Elemente gebildet, die jederzeit als eingespieltes Team im In- und Ausland eingesetzt werden können. Die Zahl der Bataillone wird von 36 auf 27 reduziert. ¾ Weiters gehören zur Truppenstruktur die *Luftstreitkräfte* (die kleinen Verbände der Fliegerkräfte werden von 20 auf 12 reduziert) mit der Luftraumüberwachung (Radarelemente, Luftraumüberwachungsflugzeuge und Fliegerabwehr) und der Luftunterstützung (Lufttransport und Aufklärung) sowie ¾ die *Spezialeinsatzkräfte*, welche in der Zukunft eine noch wichtigere Rolle für besondere Aufgaben zum Schutz österreichischer Bürger und Soldaten im Ausland (z.B. Evakuierungsoperationen) übernehmen und personell aufgestockt werden. ¾ Die *Miliz* ist auch weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil des ÖBH. Die Milizsoldaten werden grundsätzlich als integraler Teil der präsenten Verbände in allen Funktionen, zur Bildung von selbständigen Milizbataillonen und Einheiten sowie in den Expertenpools verwendet. ¾ Die neue Struktur erfordert leistungsfähige Standorte. Nicht mehr erforderliche *Liegenschaften* werden veräußert. In der Konzeptionsphase wurde unter Anwendung eines wissenschaftlichen Verfahrens der Nutzwert der bestehenden Standorte ermittelt. Bereits die Bundesheerreformkommission hat empfohlen, bis zu 40 % der Bundesheerliegenschaften zu veräußern. Der Verkaufserlös kommt zu 100 % der Reform zugute. ¾ Die *Militärkommanden* bleiben die territorial vorgesetzten Kommanden aller im Bundesland stationierten Einheiten und übernehmen folgende wichtige Aufgaben: Ansprechpartner für Land und Bevölkerung, Verbindungsstelle zur Bevölkerung und zu allen Bundesstellen in den Ländern und Landesdienststellen, Interessensvertreter des ÖBH in den Ländern, Öffentlichkeitsarbeit und Ansprech- und Koordinationsstelle im Katastrophenfall. Eine Verschlankung der Militärkommanden von bis zu 40 Prozent ist geplant. ## Bundesheer 2010 - Personal Der *Grundwehrdienst* wird ab 1. Jänner 2006 sechs Monate dauern. Hinsichtlich der Ausbildungsinhalte wird es zu einer allgemeinen Neuausrichtung der Ausbildung kommen. Es ist die Sicherstellung einer abgestuften Verwendungsfähigkeit der Rekruten für allgemeine und spezifische Assistenzeinsätze vorgesehen. Eine früh beginnende waffengattungsspezifische Ausbildung soll die Basis für alle möglichen Folgeverwendungen (Kadernachwuchs, Kaderpräsenznachwuchs, Auslandssoldat, Milizverwendung) bilden. Die Aufrechterhaltung des Assistenzeinsatzes zum Schutz der Grenze gemäß Schengen-Abkommen in Niederösterreich und im Burgenland ist zu gewährleisten. Beim *Personal* soll ein Verhältnis von 1:1 zwischen Truppe und Grundorganisation erreicht werden. Das macht die Umschichtung von Planstellen für Soldaten von der Grundorganisation zur Truppe erforderlich. Dafür sind Änderungen im Dienst-, Besoldungsund Pensionsrecht sowie Anreizsysteme zur Erhöhung der Mobilität notwendig. ## Bundesheer 2010 - Finanzierung Zur Umsetzung der Reform ist eine *Anschubfinanzierung* erforderlich. Entscheidend für den Erfolg der Reform sind daher: ¾ die rasche Verfügbarkeit frei werdender Mittel durch die Verringerung des Betriebsaufwandes, ¾ rasches Lukrieren der Liegenschaftserlöse, ¾ entsprechend bemessener und konstanter Anteil des Verteidigungsbudgets am BIP. 1 Siehe Bericht der Bundesheerreformkommission, Juni 2004, S. 21-43. 2 Siehe Bericht der Bundesheerreformkommission, Juni 2004, S. 47-67. 3 Vgl. Bericht der Bundesheerreformkommission vom Juni 2004. 4 Vgl. Projekthandbuch Management 2010, Version 5. 5 Aufgrund der Aktualität wurde die Entscheidung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Ergebnisse der Konzeptphase noch in das *Weißbuch 2004* (inhaltlicher Redaktionsschluss 31. Dezember 2004) aufgenommen. ## 10. Anhang 10.1 Empfehlungen Der Bundesheerreformkommission 10.1.1 **Aufgaben Des Bundesheeres Einschließlich Verteidigungspolitik Sowie Bedrohungs- Und Risikoanalyse** Die Empfehlungen gehen von der geltenden Verfassungslage aus. Die Kommission ist zugleich der Auffassung, dass den neuen Risiken, Gefahren und Bedrohungen auch von einem neutralen Staat wie Österreich nur durch eine zunehmende Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen Gemeinschaft und Solidarität im Rahmen der EU begegnet werden kann. ## 10.1.1.1 Die Neuen Aufgaben Des Bundesheeres Die Kommission ist der Auffassung, dass die militärische Landesverteidigung unter den geänderten sicherheitspolitischen Verhältnissen im Wesentlichen die Gewährleistung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet. Sie ist überdies der Auffassung, dass Assistenzleistungen auf Ersuchen ziviler Behörden aufgrund der veränderten Bedrohungslage neben der Hilfestellung bei einer Naturkatastrophe bzw. einer vom Menschen verursachten Katastrophe auch die Hilfestellung im Falle eines Terroranschlages umfassen können. Sie **empfiehlt** weiters, ¾ die solidarische Beteiligung an Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie die Beteiligung an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste im Einklang mit der Satzung der Vereinten Nationen und anderen völkerrechtlichen sowie den verfassungsrechtlichen Normen (insbesondere Neutralitäts-BVG, Artikel 23f B-VG, KSE-BVG) als neue Aufgabe des Bundesheeres im Rahmen der umfassenden Sicherheitsvorsorge ausdrücklich in der Bundesverfassung zu verankern; ¾ zu prüfen, inwieweit die innerstaatlichen Verfahren im Rahmen des Krisenmanagements, insbesondere im Hinblick auf eine rasche Entsendung militärischer Kräfte in internationale Friedensoperationen den aktuellen Erfordernissen, bei voller Wahrung der Rechte des Parlaments, anzupassen bzw. zu beschleunigen wären; ¾ den Entwurf der Teilstrategie "Verteidigungspolitik" unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission zu überarbeiten und ihn ehebaldigst dem Ministerrat zur Beschlussfassung zuzuleiten. ## 10.1.1.2 Verteidigungspolitik Die nachstehenden Punkte dieses Kapitels beziehen sich auf die europäischen und globalen Aspekte der österreichischen Verteidigungspolitik. Die innerstaatlichen Aspekte sind in den Kapiteln 10.1.1.1 "Die neuen Aufgaben" und 10.1.2.1 "Streitkräftestruktur und operationelle Fähigkeiten" und den dort ausgesprochenen Empfehlungen mitberücksichtigt. ## Europäische Sicherheits- Und Verteidigungspolitik (Esvp) Die Kommission ist der Auffassung, dass sich die ESVP als Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für Konfliktprävention und Krisenmanagement entwickelt, einer Stärkung der sicherheitspolitischen Handlungsautonomie Europas dienen soll und jeden Einsatz und das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen ausschließt. Auf dieser Grundlage und im Sinne der schon derzeit bestehenden und von Österreich im Rahmen der geltenden Verfassungslage (insbesondere NeutralitätsBVG, Artikel 23f B-VG, KSE-BVG) voll mitgetragenen Beschlusslage im Rahmen der EU mit Bezug auf die GASP und ESVP, **empfiehlt** die Kommission, ¾ die Schaffung der Voraussetzungen für eine militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements, wobei die internationalen Aufgaben des Bundesheeres durch die Teilnahme an UN- oder OSZE-mandatierten Einsätzen und an den zunehmend anspruchsvoller werdenden Einsätzen des EU-Krisenmanagements bestimmt werden. Diese sind durch die PetersbergAufgaben1 in ihrer Gesamtheit festgelegt. Die möglichen Weiterentwicklungen in der ESVP, etwa auch im Rahmen einer künftigen EU-Verfassung, wären auf Basis eines breiten politischen Konsenses zu berücksichtigen; ¾ in diesem Zusammenhang Vorsorge zu treffen, damit sich Österreich an allfälligen Hilfeleistungen auf der Grundlage der Erklärung des Europäischen Rates vom 25. März 2004 über "Solidarität gegen den Terrorismus" beteiligen kann; ¾ die notwendigen Ressourcen für eine im Sinne der nachfolgenden Empfehlungen angemessene österreichische Beteiligung am "EU Headline Goal"2 (z.B. "Helsinki Force Catalogue") sicher zu stellen; ¾ die Sicherstellung des Zuganges zu rüstungspolitisch relevanter Information sowie die laufende Beurteilung der möglichen Mitwirkung an europäischen Rüstungsprojekten; ¾ die enge Kooperation mit europäischen Partnern zum Zweck der Abstimmung multinationaler Verbände (z.B. im Rahmen des EU Battlegroups Concept) und Operationen. Unter Berücksichtigung gesamtstaatlicher Interessen wäre dabei regionalen Kooperationen und der Zusammenarbeit mit regionalen Partnern der Vorzug zu geben; ¾ eine angemessene Mitwirkung Österreichs an allen durch die EU eingerichteten oder genutzten permanenten oder anlassbezogen gebildeten militärischen Führungsstrukturen sowie die Sicherstellung einer militärischen Beratung der österreichischen Vertreter in den politisch-diplomatischen EU-Entscheidungsgremien. Darüber hinaus **empfiehlt** die Kommission, ¾ die Stärkung bereits vorhandener Ansätze zur gesamtstaatlichen Koordination und Entwicklung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch Instrumente, wie den Nationalen Sicherheitsrat (NSR) oder Abläufe zur Aktualisierung eines strategischen Lagebildes; ¾ eine möglichst flexible Gestaltung der militärischen Beiträge zum internationalen Krisenmanagement, sodass die politische Führung jederzeit ein den österreichischen Zielsetzungen und Möglichkeiten angepasstes Instrument zur Verfügung hat; ¾ eine enge Zusammenarbeit mit der NATO im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfF) im Interesse der Herstellung der Interoperabilität des Bundesheeres zur Erreichung jener Standards, die eine Voraussetzung zur Beteiligung an UN- oder OSZE-mandatierten Einsätzen und am EU-Krisenmanagement darstellen. Insoweit Entscheidungsprozesse in der NATO Entwicklungen im Rahmen der ESVP beeinflussen könnten, wäre auch weiterhin ein entsprechender Zugang jener EU-Staaten zu fordern, die nicht der NATO angehören. ## 10.1.1.3 Bedrohungs- Und Risikoanalyse Die Kommission **empfiehlt**, ¾ als wesentliche Faktoren für die Strukturierung3 der österreichischen Streitkräfte 2010 jene Gefährdungen als Maßstab heranzuziehen, denen Kontingente, die an friedensunterstützenden Einsätzen im Ausland teilnehmen, aufgrund ihrer Aufgaben ausgesetzt sind. Dies umfasst unter anderem die entsprechende technologische Ausstattung sowie die Erreichung eines höchstmöglichen Schutzgrades der Truppe (Force Protection4 ); ¾ ausreichende Kräfte bereitzuhalten, die gleichzeitig zu den im Auslandseinsatz befindlichen Kontingenten, für Assistenzleistungen im Falle einer Naturkatastrophe, einer von Menschen verursachten Katastrophe oder eines Terroranschlages sowie für sicherheitspolizeiliche Assistenzen im Inland eingesetzt werden können; ¾ die Verbesserung der Fähigkeiten der Kräfte des Bundesheeres, seine Angehörigen und seine Einrichtungen bestmöglich zu schützen und Auswirkungen des Einsatzes von ARBC5 -Waffen, - Mitteln und -Substanzen zu reduzieren; ¾ dem Bundesheer im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes, aber auch im Rahmen des staatlichen Krisenmanagements, eine wichtige Rolle beim Schutz der vitalen, zivilen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Infrastruktur bzw. zur Bereithaltung redundanter Systeme für den Katastrophenoder Bedrohungsfall zuzuordnen. Die für die militärische Führung erforderliche vitale IKTInfrastruktur sollte ausschließlich durch militärische Kräfte betrieben werden; ¾ eine Verbesserung der nachrichtendienstlichen Kapazitäten zur Erstellung des strategischen Lagebildes im Rahmen der Krisenfrüherkennung einschließlich der neuen subkonventionellen Bedrohungsfaktoren als Beitrag zur politischen Entscheidungsaufbereitung bzw. zur Unterstützung von österreichischen Kontingenten im Auslandseinsatz durch sofort verfügbare Aufklärungselemente; ¾ die Weiterentwicklung der nachrichtendienstlichen Kooperation im nationalen wie auch im multinationalen Kontext einschließlich der entsprechenden parlamentarischen Kontrollmechanismen; ¾ die weitere Verstärkung der systematischen Zusammenarbeit aller sicherheitsrelevanten staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen unter Bereithaltung der für das jeweilige Aufgabenspektrum spezifischen Ressourcen in den einzelnen Ressorts; ¾ durch Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und spezifische Forschung des Bundesheeres Änderungen im Bedrohungsbild aufgrund der Erfahrungen im internationalen Krisenmanagement, der geostrategischen Entwicklung und der subjektiven Bedrohungswahrnehmung der Bevölkerung laufend zu beurteilen und die sich daraus ableitenden Erkenntnisse in die Entwicklung der Streitkräfte einzubringen. ## 10.1.2 Streitkräfteentwicklung Die Kommission geht davon aus, dass zur Erbringung der aus der Aufgabenstruktur abgeleiteten nachstehenden operationellen Fähigkeiten ein Streitkräfteumfang6 von ca. 50.000 Personen erforderlich ist. Von diesem Gesamtumfang ist nach Auffassung der Kommission zur Sicherstellung der erforderlichen Präsenzfähigkeit und Professionalisierung als Richtgröße ein Anteil von bis zu 50 % Kaderpersonal (Bedienstete) erforderlich. Innerhalb des Kaderpersonals wäre im Sinne einer Umschichtung von der Grundin die Einsatzorganisation dabei in einem ersten Schritt ein Verhältnis von 1 : 1 zwischen Einsatzund Grundorganisation anzustreben. Eigenständige Milizstrukturen wären dem oben genannten Gesamtumfang hinzu zu rechnen. ## 10.1.2.1 Streitkräftestruktur Und Operationelle Fähigkeiten Die Kommission **empfiehlt**, ¾ die Schaffung moderner, zur multinationalen Zusammenarbeit befähigter Strukturen mit hoher Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung und Flexibilität. Diese sollen auf die Vorgaben der EU (z.B. Framework Nation Concept) und die Qualitätskriterien der Partnerschaft für den Frieden mit kurzfristiger Verlegungs- und Einsatzfähigkeit, hoher Professionalisierung und Abstützung auf die Miliz abgestimmt sein; ¾ die Aufstellung von auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichteten, durchsetzungsfähigen Streitkräften. Das bedeutet im internationalen Maßstab eine Gliederung in Brigaden als zentrale Aufgabenträger. Diese haben über eine moderne Ausrüstung, insbesondere im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, der Aufklärung, der Logistik, der Beweglichkeit und des Schutzes zu verfügen; ¾ im Hinblick auf das Erfordernis der Erfüllung der In- und Auslandsaufgaben und die erforderliche Handlungsfähigkeit bei überraschenden Lageentwicklungen die kaderpräsenten Kräfte in Brigade- und Bataillonsstrukturen zusammen zu fassen. Für Zwecke der Auslandsaufgaben im gesamten Petersberg-Spektrum (insbesondere auch in Bezug auf die Aufgabenstellung der Framework Brigade7 ) sind nach Auffassung der Kommission jedenfalls vier Kaderpräsenzbataillone erforderlich; ¾ die Ausrichtung der Strukturen auf die Erfüllung der In- und Auslandsaufgaben so, dass die Sicherstellung der Inlands- und Auslandsaufgaben aus einer weitgehend einheitlich strukturierten Einsatzorganisation/Truppe8 , deren Leistungsparameter sich an den anspruchsvolleren Aufgaben im Auslandseinsatz orientieren, erfolgen kann. Hiezu wären die Verbände aus Kaderpräsenzund/oder Kaderrahmen- bzw. Rahmeneinheiten9 mit grundsätzlich identischer Organisation im jeweils erforderlichen Ausmaß zu bilden; ¾ im Rahmen der Einsatzorganisation/Truppe die Gewährleistung von präsenten Kräften für Inlandsaufgaben in einem Umfang von zumindest 10.000 Personen. Allenfalls, etwa bei Assistenzen, sind diese Kräfte unter Anwendung des Aufschubpräsenzdienstes bis hin zu einer Einberufung insbesondere von Milizkräften zum Einsatzpräsenzdienst zu ergänzen; ¾ die Wahrnehmung der permanenten Luftraumüberwachung als Aufgabe im Rahmen des Schutzes der Souveränität sowie die Erbringung eines Beitrages zum Schutz staatlicher Infrastruktur, von Spezialaufgaben, wie z.B. im Rahmen von Spezialeinsätzen, der ARBC-Abwehr, der sanitätsdienstlichen Versorgung und von Transportaufgaben durch strukturierte Kräfte; ¾ die Bereithaltung kurzfristig verfügbarer Kapazitäten (Readiness-Kategorie 30 Tage) zur Führung einer multinationalen Framework-Brigade mit hoher Leistungs- und umfassender Aufgabenfähigkeit, einschließlich entsprechender Einsatzunterstützung. Eine Verweildauer im Einsatzraum von zumindest einem Jahr soll dabei gewährleistet sein. Der Einsatz soll in einem drei- bis vierjährigen Rhythmus wiederholbar sein; ¾ den zeitlich unbegrenzten Einsatz von bis zu zwei Bataillonen, auch in getrennten Einsatzräumen, jeweils aus weitgehend strukturierten Kräften alternativ zur Führung einer multinationalen Brigade; ¾ eine flexible Ausweitung auf eine zusätzliche Bataillonsaufgabe im Rahmen eines klassischen, multinational strukturierten Peacekeeping-Einsatzes unter verstärkter Abstützung auf Milizteile möglich zu machen; ¾ die Entwicklung von Fähigkeiten und Kapazitäten für rasche und zeitlich befristete Einsätze (maximal 3 Monate) von Spezialeinsatzkräften, Spezialkräften (ARBC-Abwehr bzw. Urban Search and Rescue-Elemente) oder anderen Einsatzkräften vorerst zumindest in Kompaniestärke, einschließlich des Transportraumes. Die Kapazitäten wären im Gesamtrahmen der vorstehenden Fähigkeiten zu strukturieren. Die hohe zeitliche Verfügbarkeit (Readiness-Kategorie 5 Tage) ist anlassbezogen oder im Rahmen eines multinationalen Bereitschaftssystems sicher zu stellen. Ein Einsatz dieser Kräfte erfolgt gegebenenfalls auch zu Lasten der oben angeführten Brigade- bzw. Bataillonsaufgabe; ¾ die Grundorganisation10 (Führung, Planung, Beschaffung, Verwaltung, Ausbildung sowie Logistik) und die dazugehörenden Strukturen konsequent auf die neuen Aufgaben auszurichten und unter Bedachtnahme auf die Priorität der Einsatzorganisation sowie ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit (z.B. Umschichtung von Personal, Verlagerung von Aufgaben etc.) zu straffen; ¾ die Aufgaben, die nicht dem Erhalt der Fähigkeit zur Führung und Durchführung von Einsätzen der Streitkräfte dienen, sowie zur Vorbereitung der Einsätze beitragen (Kernkompetenz) auszulagern, sofern Bedarf und Erfordernisse sowie die militärische Sicherheit nicht dem entgegenstehen; ¾ Strukturen und Personal unter Bedachtnahme auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dann auszugliedern, wenn Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine Verbesserung der Kosteneffizienz und der Kosteneffektivität zumindest in einer mittelfristigen Perspektive erwarten lassen. In- und ausländische Erfahrungen wären dabei zu berücksichtigen; ¾ die Gliederung des Bundesheeres 2010 so zu gestalten, dass spätere Entwicklungen, etwa auch die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind. ## 10.1.2.2 Personalstruktur Die Kommission **empfiehlt**, ¾ die Dimensionierung der Personalstruktur so vorzunehmen, dass diese rein quantitativ in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Einsatzerfordernissen steht, um langfristig die Durchhaltefähigkeit unter Bedachtnahme auf die geforderte Einsatzflexibilität in allen funktionalen Aufgabenbereichen zu gewährleisten; ¾ in der Bundesverfassung Vorsorge zu treffen, dass künftig eintretende befristete und unbefristete Berufssoldaten und Berufssoldatinnen zu Auslandseinsätzen verpflichtet sind. Zeitlich befristete Befreiungen aus sozialen Gründen sollen dabei möglich sein. Für bereits im Dienststand befindliches Kaderpersonal sollte in Weiterentwicklung des Anreizsystems für Kräfte für Internationale Operationen (KIOP)/ Kaderpräsenzeinheiten (KPE) der freiwillige Übertritt in das Berufsmodell mit Verpflichtung zum Auslandseinsatz ermöglicht werden. Alle Berufssoldaten und Berufssoldatinnen, die nicht vom Optionsrecht Gebrauch machen, sollen weiterhin auf freiwilliger Basis einen Auslandseinsatz absolvieren können. Der Verfassungsgrundsatz, dass Soldaten im Grundwehrdienst und Soldatinnen im Ausbildungsdienst ausschließlich auf der Basis der Freiwilligkeit an Auslandseinsätzen teilnehmen können, sollte aufrechterhalten werden; ¾ die Festlegung entsprechender Entsendeprinzipien, mit denen eine flexible Handhabung des Einsatzes von Kader bzw. Organisationselementen, aber auch des Rotationszyklus gegeben ist; ¾ den militärischen Sanitätsdienst und die militärpsychologische Betreuung auf die Einsatzbedürfnisse auszurichten, um einen Dreifachnutzen (rascher Einsatz von Sanitätselementen für Petersberg-Einsätze, für nationale Aufgabenstellungen und zur internationalen humanitären Hilfe) zu erzielen und geeignete Maßnahmen zu setzen, um das notwendige Fachpersonal zu gewinnen. Diesbezüglich wären auch die Aufgaben der Militärseelsorge abzustimmen. ## 10.1.2.3 Miliz11 Die Kommission stellt fest, dass die Miliz ein integraler Bestandteil des Bundesheeres und damit seiner gesamtheitlichen Aufgabenerfüllung ist. Die Kommission **empfiehlt** daher, ¾ die rechtlichen Voraussetzungen für eine verstärkte und professionellere Rolle der (auch strukturierten) Miliz zu schaffen, durch welche Freiwilligkeit und gesellschaftliche Akzeptanz gefördert werden; ¾ die Einbindung der Miliz im notwendigen Ausmaß in die präsente Einsatzorganisation so vorzunehmen, dass eine Auffüllung der Präsenzorganisation zur vollen Einsatzstärke, eine personelle Bedeckung der Auslandseinsätze und die Verfügbarkeit von Spezialisten in Expertenpools sowie im CIMIC-Bereich im Rahmen eines planbaren Systems möglich ist; ¾ dass alle Funktionen in der zukünftigen Miliz auch Frauen offen stehen; ¾ anhand von Art und Umfang der künftigen Einsatzaufgaben, insbesondere im Inland erforderliche selbständige Milizstrukturen (kleine Verbände) im Rahmen der Einnahme der Zielstruktur Bundesheer 2010 vorzusehen; ¾ eine Vereinfachung des Aufbietungsverfahrens gesetzlich zu verankern; ¾ die Miliz zur Angleichung der Ausbildung an die Berufssoldaten und Berufssoldatinnen systematisch und unter Abstützung auf die präsenten Verbände sowie Akademien und Schulen für vordefinierte Einsatzfunktionen heranzubilden und durch erweiterte Ausbildungsinhalte sowohl auf Auslands- als auch Inlandsaufgaben vorzubereiten; ¾ im Falle einer Verkürzung des Grundwehrdienstes bzw. bei einer Änderung des Wehrsystems die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen mit absolviertem Ausbildungsdienst die Möglichkeit einer rechtlich verbindlichen Freiwilligenmeldung für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen wird, auf deren Grundlage die Verpflichtung zu Einsätzen und Übungen besteht. Für diese Option wären ein zusätzliches Anreizsystem und ergänzende Maßnahmen einerseits zur Sicherung der adäquaten Arbeitsplätze der betroffenen Milizangehörigen, andererseits zur Hebung der Attraktivität, Milizsoldaten und Milizsoldatinnen in Betrieben zu beschäftigen, vorzusehen; ¾ zu prüfen, wie und in welcher Form das breite Spektrum beruflicher Qualifikationen der Milizangehörigen zu nützen wäre, um in strukturierter Form ("Civil Deployment Force") im militärischen Einsatzraum den Aufbau ziviler und staatlicher Strukturen zu unterstützen, damit ein erfolgreicher Einsatz der Streitkräfte nachhaltig abgesichert werden kann. ## 10.1.2.4 Grundwehrdienst Eine allfällige Verkürzung des Grundwehrdienstes im Rahmen der bestehenden Heeresgliederung 92 STRAN (Strukturanpassung) hätte Auswirkungen auf die Präsenzfähigkeit und würde ein Anwachsen des Systemerhalteranteils nach sich ziehen. In einer künftigen Heeresgliederung wäre insbesondere unter dem Aspekt der im Gegenzug aufwachsenden Kaderpräsenzelemente eine reduzierte Auswirkung gegeben. ## Die Kommission **Empfiehlt**, ¾ unter der Voraussetzung entsprechender Rahmenbedingungen, vor allem für die Rekrutierung und Ausbildung der erforderlichen Anzahl von befristeten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in den Mannschaftsdienstgraden, die Verkürzung des Grundwehrdienstes auf sechs Monate vorzusehen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, zeitgleich auch die Dauer des Wehrersatzdienstes/Zivildienstes adäquat anzupassen. Die Bundesheerreformkommission geht davon aus, dass die Verkürzung des Wehrdienstes aus heutiger Sicht nach Wegfall des Assistenzeinsatzes an der Staatsgrenze, frühestens jedoch 2007 erfolgen kann, sofern bereits die erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Umsetzung der Heeresreform wirken. In diesem Fall wird bei der Umsetzung dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit besonderes Augenmerk zu schenken sein; ¾ die Ausbildung der Rekruten als planmäßige Aufgabenstellung der Verbände zu organisieren und damit eine eigene Ausbildungsorganisation zu vermeiden. Einsatz- und Ausbildungsaufgaben (Einberufungsrhythmus) wären systematisch aufeinander abzustimmen; Die Kommission ist der Auffassung, dass der Frage der Wehrgerechtigkeit im Zeichen der Professionalisierung und einem möglicherweise sinkenden Bedarf an Grundwehrdienern in der Einsatzorganisation des Bundesheeres noch zusätzliche Bedeutung zukommen wird. Sie regt deshalb an, sich mit dieser Problematik in einer gesamthaften Betrachtung des Bedarfes in den Bereichen Grundwehr- und Zivildienst unter Beachtung der Kriterien der Berufs- und Erwerbsfähigkeit zu befassen. 10.1.2.5 Material- und Infrastruktur Die Kommission **empfiehlt**, ¾ Organisation, Dislokation und Personalstruktur des Bundesheeres ausschließlich auf seine Funktionalität auszurichten; ¾ die rasche Modernisierung der Ausrüstung auch als Voraussetzung für die Reduzierung von Organisationselementen gemäß einer Prioritätenfestlegung; ¾ Beschaffungsvorhaben, die den künftigen Einsatzaufgaben nicht entsprechen, unter Berücksichtigung der Kriterien der Wirtschaftlichkeit unverzüglich zu stoppen; ¾ den neuen Bedarf an Infrastruktur den militärischen Anforderungen an das Bundesheer 2010 so rasch wie möglich anzupassen. Das anzusprechende Umschichtungspotential wird, abhängig von den zukünftigen Organisationsstrukturen des Bundesheeres und deren Größe im Bereich von bis zu 40 % der Gesamtanzahl aller Liegenschaften abgeschätzt und wäre den Umsetzungsüberlegungen zugrunde zu legen. Voraussetzung für eine zweckmäßige Umsetzung ist eine rasche Entscheidung über Gliederung und Struktur des Österreichischen Bundesheers 2010. ## 10.1.2.6 Budget Die aus den Positionspapieren abgeleiteten Empfehlungen der Bundesheerreformkommission können nur mit der Maßgabe umgesetzt werden, dass dafür auch entsprechende Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. ## Die Kommission **Empfiehlt**, ¾ unter Berücksichtigung der internationalen Standards die Budgetstruktur und das derzeitige Budgetvolumen schrittweise nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten so anzupassen, dass die Anteile für Investitionen mittelfristig mindestens ein Drittel der Gesamtausgaben des Kapitel 40 (Militärische Landesverteidigung) im Bundesvoranschlag erreichen können. In diesem Zusammenhang soll der Grundsatz gelten, dass für jeden einzelnen Bereich alle Möglichkeiten interner Umschichtungen und Einsparungen berücksichtigt werden; ¾ zur Erhöhung der Planungssicherheit möge die Bundesregierung im Verfassungskonvent die Schaffung einer Rechtsgrundlage anregen, die mehrjährige verbindliche Ausgabenpläne vorsieht, welche auch Investitionsausgaben umfassen; ¾ durch zusätzliche Anstrengungen frühest möglich das Budgetvolumen aus Einsparungen und Verkäufen allenfalls im Wege besonderer Finanzierungsformen dem Bundesheer zur Verfügung zu stellen, damit dem sofortigem Budgetbedarf in der Unterstützung der Transformation entsprochen werden kann; ¾ im Rahmen eines Transformationsprogrammes sowohl den erforderlichen zusätzlichen Finanzmittelbedarf zur Erreichung der operationellen Fähigkeiten des Bundesheeres 2010 als auch die Einsparungs- und Verkaufspotentiale darzustellen. Dabei wäre auch dafür Sorge zu tragen, dass einerseits eine Mitwirkung Österreichs an der solidarischen Weiterentwicklung gemeinsamer Verteidigungsstandards auf europäischer Ebene möglich ist und andererseits dem Bundesheer 2010 eine ökonomische Kooperation mit der Wirtschaft ermöglicht wird; ¾ gemeinsam mit der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung Finanzierungsmodelle im Sinne des "Public Private Partnership" mit der Zielsetzung zu entwickeln, den mittelfristigen, hohen Investitionsbedarf budgetverträglich zu gestalten ("alternative Finanzierungsformen"); ¾ den Beschaffungsvorhaben ein Gesamtbudget zuzuordnen, mit dem das Gesamtprojekt zu verwirklichen ist; ¾ im Falle unvorhergesehener Einsätze, insbesondere während der Transformationsphase, Überschreitungen des jeweiligen Jahres-Verteidigungsbudgets vorzusehen. ## 10.1.2.7 Transformationsprozess Die Kommission **empfiehlt**, ¾ im Hinblick auf den außergewöhnlichen Gesamtumfang des Transformationsvorhabens sowie der absehbaren Komplexität, die Planung der Realisierung der Reformziele sowie deren Umsetzung unterstützt durch ein Projektmanagement unter Einbindung der Personalvertretung zu steuern und in einem Transformationsprogramm Ziele, Phasen und Zwischenschritte verbindlich festzulegen sowie erste grundsätzliche Vorgaben zu wesentlichen Rahmenbedingungen wie Personal und Budget zu setzen. Die erforderliche Flexibilität für den Fall von Änderungen der Gesamtzielsetzungen bzw. von internen und externen Bedingungen (wie beispielsweise Änderungen der eurostrategischen Lage, nicht Erreichen des erwarteten Freiwilligenaufkommens für Kaderpräsenzeinheiten oder der ausreichenden Anzahl von Freiwilligenmeldungen des bestehenden Personals) ist dabei zu wahren; ¾ im Hinblick auf die notwendige Realisierung und Einnahme der anzustrebenden Zielstruktur eine möglichst vollständige Nutzung des vorhandenen Personals anzustreben. Dabei sollten Aus- und Umstiegsmöglichkeiten bzw. Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten im Zuge der personellen Umschichtung vorgesehen werden. Dazu wird zwingend ein umfassender gesetzlich abgesicherter Sozialplan erforderlich sein; ¾ eine möglichst rasche und verbindliche Festlegung der Streitkräftegliederung und der dazu notwendigen konkreten Standorte, um genügend Zeit für eine sozial verträgliche und zielgerichtete Umschichtung und Neueinteilung des Personals zur Verfügung zu haben; ¾ bereits im Vorfeld der beabsichtigten Maßnahmen, das heißt im Planungsstadium sowie bei der Durchführung der Reform die Personalvertretung im Sinne des PVG einzubinden. ## 10.1.3 Bundesheer Und Gesellschaft Die Kommission **Empfiehlt**, ¾ die Setzung gesamtgesellschaftlicher Bildungs-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen einschließlich einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit des BMLV in der Umsetzung der Reform, um den Informationsstand der Bevölkerung zu sicherheits- und militärpolitischen Themen und Inhalten im Sinne einer gesellschaftspolitischen Bewusstseinsbildung zu heben. Dies beinhaltet die Anpassung der Organisation zur aktiven und stetigen externen und internen Kommunikation am Maßstab zeitgemäßer Kommunikationserfordernisse; ¾ eine enge Zusammenarbeit mit wissenschaftlich arbeitenden öffentlichen und privaten Institutionen, um österreichische und internationale wissenschaftliche Entwicklungen zu verfolgen und für die österreichischen Bedürfnisse zugänglich und nutzbar zu machen; ¾ die Kontakte und Kooperationen mit zivilen Einrichtungen systematisch weiter zu entwickeln, um die **zivil-militärischen** Beziehungen im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesheeres im Rahmen der Europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik zu versachlichen und zu intensivieren; ¾ die Schaffung eines klaren Organisationsprofils und die Neufestlegung der militärischen Unternehmenskultur als Voraussetzung für die Begründung eines zukunftsorientierten und aufgabengerechten soldatischen Selbstverständnisses. Dies soll durch ein politisches, ethisch-moralisches und militärisches Konzept zur internen und externen Identitäts- und Akzeptanzgewinnung erfolgen. Darüber hinaus **empfiehlt** die Bundesheerreformkommission bezogen auf die Soldatinnen, ¾ die Formulierung eines Berufsbildes "Soldatin", das den künftigen Aufgaben und Herausforderungen des Bundesheeres unter Beachtung von Gleichbehandlungsaspekten sowie geschlechtergerechter Dienstgestaltung entspricht. Dies bedarf im Sinne der Imagebildung einer intensiven flächendeckenden Information und der Sicherstellung aller erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen. Die Personalgewinnung soll in enger Zusammenarbeit mit berufsberatenden und berufsorientierenden Institutionen erfolgen; ¾ die gender-gerechte Gestaltung sportlicher Leistungslimits entsprechend aktueller sportwissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung internationaler Vergleichswerte, sowohl für die Eignungsprüfung als auch für laufende Konditionsüberprüfungen. Geringere Einstiegserfordernisse sollen einen aufbauenden Leistungszuwachs innerhalb der ersten sechs Monate ermöglichen und die Soldatinnen mittel- bis langfristig an funktionsbezogene Leistungsanforderungen heranführen; ¾ die Schaffung der Voraussetzungen für die unverzügliche Aufnahme als vorerst zeitlich befristete Berufssoldatin einschließlich der Verbesserung der besoldungs-, sozial- und pensionsrechtlichen Stellung der Soldatinnen unter Berücksichtigung der Einstiegsentlohnung vergleichbarer Berufe und unter dem Aspekt der Existenzabsicherung; ¾ die Verbesserung der Koordinierung von Angelegenheiten der Soldatinnen in enger Kooperation mit relevanten Berufsberatungen einschließlich gezielten Mentorings, der Schaffung österreichweiter Kommunikationsplattformen sowie die materielle Förderung der Gründung und Erhaltung von Interessen- und Sozialorganisationen von Soldatinnen. 10.1.4 Bundesheer und Wirtschaft sowie ![253_image_0.png](253_image_0.png) ![253_image_1.png](253_image_1.png) ## Cimic Die Kommission **empfiehlt**, ¾ die Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, der Wirtschaft und des Bundesheeres zu verstärken; ¾ die Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundesheeres mit der Wirtschaft und den Gebietskörperschaften der Länder und Gemeinden insbesondere in den Bereichen des nationalen Krisenmanagements, gegenseitige Nutzung von Ausbildungseinrichtungen, den Austausch von Personal und Erfahrungen sowie die Verbesserung von Möglichkeiten eines beruflichen Umstiegs von Soldatinnen und Soldaten in die Wirtschaft; ¾ eine möglichst intensive wirtschaftspolitische Orientierung an EU-Aktivitäten im Bereich der Rüstungskooperation, die auf eine Stärkung der europäischen Handlungsautonomie im Bereich der Sicherheitspolitik gerichtet sind und Österreich eine optimale Nutzung der neuesten Erkenntnisse der Forschung und Entwicklung im Bereich der Hochtechnologie ermöglichen. Soweit erforderlich sollten auch die hiefür erforderlichen rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden, wobei sich Österreich gleichzeitig für ein gemeinsames europäisches Regime für Kriegsmaterialexporte einsetzen sollte, welches dem Grundsatz der Wahrung der Menschenrechte Rechnung trägt. An der Standardisierung der Rüstungsgüter innerhalb Europas soll künftig von Seiten Österreichs voll partizipiert werden können; ¾ bei Einsätzen des Bundesheeres zur Konfliktprävention und zum Krisenmanagement im Rahmen internationaler Krisenreaktionsoperationen einen begleitenden Ansatz zu verfolgen, der auf die Schaffung selbständig überlebensfähiger, wirtschaftlicher und demokratisch fundierter Strukturen im Einsatzraum abzielt ("CIMIC"); ¾ ein ressortinternes und ein gesamtstaatliches CIMIC-Konzept, um den gebündelten Einsatz aller österreichischen Ressourcen der Entwicklungszusammenarbeit, von zivilen Hilfsprojekten und im Wege des Einsatzes von Teilen des Bundesheeres bei der langfristigen Planung und im Einsatzfall zu erleichtern; ¾ auf der Grundlage des CIMIC-Konzeptes des Bundesheeres eine Struktur auszuarbeiten, um über einen entsprechenden qualifizierten CIMICPersonalstand aus dem Berufskader, der Miliz und des Reservestandes zu verfügen. Die im Ausland eingesetzten Kräfte des Bundesheeres 2010 haben grundsätzlich im Einsatzraum über ein CIMIC-Element zu verfügen, dessen konkrete organisatorische Zusammensetzung durch die jeweilige Lage bestimmt wird und weitgehend die Einbindung von Spezialisten in Milizfunktion vorsieht; ¾ die Etablierung von CIMIC-Ausbildungsgängen im Rahmen der Ausbildungsorganisation (Schulen und Akademien) des Bundesheeres. ## 10.1.5 Alltag Im Bundesheer 10.1.5.1 Dienstbetrieb ## Führungskultur Die Kommission **empfiehlt**, ¾ die Einführung von Mentoring- und Coachingverfahren zur Optimierung der Einarbeitungsphase am neuen Arbeitsplatz und Verbesserung der Führungskompetenz; ¾ die Weiterentwicklung der Mitarbeiterorientierung vom Untergebenen hin zum Mitarbeiter und zur Mitarbeiterin; ¾ die Erarbeitung von Anforderungs- und Leistungsprofilen für alle Organisationseinheiten und Funktionen zur Messbarmachung der Leistung in Übereinstimmung mit internationalen Standards und zur Unterstützung der Eigenpositionierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; ¾ die Einführung eines einheitlich anwendbaren Anerkennungssystems mit Geld- oder Sachleistungen sowie der Möglichkeit der vorzeitigen Beförderung bei außergewöhnlicher Leistung; ¾ den verstärkten Einsatz des innerbetrieblichen Vorschlagswesens und die Schaffung von wissenschaftlich fundierten und institutionalisierten Rückmeldungsinstrumenten; ¾ das bestehende System der Soldatenvertretung den künftigen Anforderungen sowie der Streitkräfte- und Personalstruktur auszubauen. ## Mobilität Die Kommission **empfiehlt**, ¾ die Sicherstellung einer angemessenen Wohnraumversorgung für Berufssoldaten und Berufssoldatinnen in Verbindung mit einer sozial gestaffelten Wohnkostenbeihilfe; ¾ die strukturelle Verbesserung der Kasernenunterkünfte unter Berücksichtigung zeitgemäßer Hygienemaßstäbe und eine damit verbundene Reduzierung der Belegungsstärke sowie eine zeitgemäße Ausstattung unter Rücksichtnahme auf die Privatsphäre; ¾ die Anpassung der bestehenden Fahrtkostenvergütung an die Auswirkungen der künftigen Streitkräftedislozierung; ¾ den Ausbau der Betreuung der Familien von Heeresangehörigen im Einsatz einschließlich der psychologischen Beratung und militärseelsorglichen Betreuung; ¾ die verstärkte Setzung sozialer Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. Kinderbetreuung an den Garnisonsorten). ## Laufbahn Und Ausbildung Die Kommission **Empfiehlt**, ¾ die Erarbeitung eines neuen Dienst- und Besoldungsrechtes im Rahmen des Öffentlichen Dienstes, das den Anforderungen des Bundesheeres 2010 gerecht wird und sowohl die kurzfristige Verfügbarkeit des Personals als auch eine bedarfsorientierte und flexible Verwendung und soziale Absicherung gewährleistet. Die Entlohnung der Soldaten und Soldatinnen hat den Besonderheiten des Dienstes einschließlich damit verbundener Gefährdungen bei Einsätzen Rechnung zu tragen; ¾ im Rahmen der Pensionsharmonisierung das bestehende Pensionsrecht an ein Lebensarbeitszeitmodell anzupassen, über das Zeiten erhöhter Belastungen, Einsatzzeiten im In- und Ausland und die steigenden physischen und psychischen Anforderungen durch differenzierte Pensionsaltersregelungen ausgeglichen werden; ¾ die Erstellung von Laufbahnbildern und den damit verbundenen Anforderungs- und Ausbildungsprofilen sowie die Überprüfung der Aus-, Fort- und Weiterbildungssystematik aller Funktionen. Dabei hat der Grundsatz "Ausbildung vor Verwendung" zu gelten; ¾ die Schaffung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Unteroffiziersausbildung und deren rechtliche Gleichstellung zur zivilen Berufsausbildung sowie den Ausbau der dritten Bildungsebene für Unteroffiziere einschließlich der Öffnung von Offizierslaufbahnen für Unteroffiziere; ¾ die Optimierung des Wechsels zwischen zivilen und militärischen Berufen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungsgängen; ¾ die Setzung von mit dem Arbeitsmarktservice und der Wirtschaft abgestimmten berufs- und umstiegsfördernden Maßnahmen sowie eine bevorzugte Einstellung befristeter Berufssoldaten und Berufssoldatinnen im Öffentlichen Dienst. ## 10.1.5.2 Wehr- Und Ausbildungsdienst Erstkontakt Und Rekrutierung Die Kommission **Empfiehlt**, ¾ die möglichst frühzeitig einsetzende Information über den Dienst als Soldat und Soldatin zur Hilfestellung und Anregung für die Berufswahl und Karrieremöglichkeit, aber auch als Entscheidungshilfe für die Ableistung des Wehrdienstes. Eine Informationsarbeit an Schulen und gegenüber Medien wäre weiterhin zu fördern; ¾ die bestehende Stellungsorganisation durch eine Steigerung des Informationsangebotes zu optimieren. Die Stellung wäre mit einem Einplanungsgespräch über den voraussichtlichen Ort und Zeitpunkt der Einberufung zum Grundwehrdienst abzuschließen. Dabei sollten Eignung, Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten berücksichtigt werden; ¾ die Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalauswahl für befristete und unbefristete Berufsoldaten und Berufssoldatinnen unter Beachtung von internationalen Standards und Erfahrungen unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen und ziviler Einrichtungen zu verbessern. ## Grundwehr- Und Ausbildungsdienst Die Kommission **Empfiehlt**, ¾ Grundwehrdiener mehrheitlich in der Einsatzorganisation zu verwenden und die Zahl der Systemerhalter unter Berücksichtigung der Tauglichkeitsgrade und der beruflichen Vorbildung auf ein Mindestmaß zu reduzieren; ¾ die Schaffung der Voraussetzungen für die unverzügliche Aufnahme als vorerst zeitlich befristeter Berufssoldat und Berufssoldatin einschließlich der besoldungs-, sozial- und pensionsrechtlichen Konsequenzen unter Berücksichtigung der Einstiegsentlohnung vergleichbarer Berufe und unter dem Aspekt der Existenzabsicherung. Für Grundwehrdiener soll diese Regelung ab dem Zeitpunkt der Annahme der Verpflichtungserklärung wirksam werden; ![255_image_0.png](255_image_0.png) ¾ die Anerkennung herausragender Dienstleistung durch Prämien und Sachleistungen sowie die Abgeltung überdurchschnittlicher Belastungen oder auch Gefährdungen im Rahmen der Ausbildung; ¾ die Verbesserung der materiellen und sozialen Absicherung der Wehrpflichtigen sowie der Frauen im Ausbildungsdienst insbesondere durch Anhebung des Monatsgeldes unter Berücksichtigung sonstiger Unterstützungsleistungen des Dienstgebers; ¾ die Ermöglichung einer systematischen Information am Arbeitsmarkt im Rahmen des allgemeinen Betreuungsangebotes zur Vorbereitung der Wiedereingliederung ins zivile Berufsleben; ¾ die Überprüfung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und des Umfanges der Dienste vom Tag; ¾ die Anpassung der Ausbildungsinhalte an die neuen Aufgaben und Herausforderungen des Bundesheeres. ## Zeitregelung Und Betreuung Die Kommission **empfiehlt**, ¾ die Einführung eines flexiblen Wochendienstzeitmodells, das eine planbare garantierte Freizeit sicherstellt und gleichzeitig den dienstlichen Interessen Rechnung trägt; ¾ im Rahmen der Ausbildung, unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Garnison und individuellen Kenntnissen, "Wahlaktivitäten" anzubieten; ¾ insbesondere für jene Soldaten und Soldatinnen, die nicht die Möglichkeit der täglichen Heimfahrt haben oder aus militärischen Rücksichten kaserniert sind, eine zeitgemäße, bedarfsgerechte Betreuung und Freizeitgestaltung. Hiezu wäre ein gesamtheitliches Konzept für Freizeitbörsen zu entwickeln und standortspezifisch anzupassen. Die Sport- und Betreuungseinrichtungen sollen grundsätzlich allen Heeresangehörigen und deren Familien offen stehen und auch am Wochenende zugänglich sein; ¾ die Schaffung von zeitgemäßer Betreuungsinfrastruktur wie gemeinsame "Soldatenrestaurants" für alle Personengruppen, Soldatengeschäften, Internetcafes, Meditations- und Seelsorgeräumen; ¾ das Angebot einer unentgeltlichen Inanspruchnahme ressortinterner Beratungsmöglichkeiten für eine Erstberatung in Rechts-, Vermögens- und Schuldnerfragen sowie Fragen des Konsumentenschutzes für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. ## Attraktivitätssteigerung Die Kommission **empfiehlt**, ¾ die Entwicklung eines identitätsstiftenden Bundesheerleitbildes als Basis für ein zeitgemäßes Berufsbild Soldat/Soldatin; ¾ Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Dienstleistung im Bundesheer unter dem Aspekt der internationalen Vergleichbarkeit auch unter Berücksichtigung des individuellen Nutzens sowie deren Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen; ¾ den verstärkten Ausbau moderner Ausbildungsinfrastruktur mit Simulationssystemen, zeitgemäßen didaktischen Standards entsprechende Ausstattung und zweckmäßigen Ausbildungsplätzen auch unter Nutzung ziviler Ausbildungseinrichtungen; ¾ die flächendeckende Einführung einer zweckmäßigen und internationalen Standards entsprechenden Ausrüstung und Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten. ## 10.1.5.3 Sport Und Gesundheit Die Kommission **Empfiehlt**, ¾ die Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen für eine regelmäßige und gezielte militärische Sportausbildung an jedem Standort bzw. deren Optimierung. Zumindest wäre jeweils die Benützungsmöglichkeit eines Sportplatzes und einer Sporthalle vorzusehen; ¾ die generelle Festlegung einer Stunde Sport täglich für alle Soldaten und Soldatinnen zur Erreichung und nachhaltigen Erhaltung einer entsprechenden körperlichen Leistungsfähigkeit sowie die Ausübung attraktiver Sportarten und Wettkämpfe auch als Motivationsfaktor; ¾ die Bereitstellung entsprechender Sportinfrastruktur im Rahmen der Wahl- und Freizeitaktivitäten mit fachlich qualifizierter Betreuung auch nach Dienst; ¾ die Ermöglichung der militärmedizinischen Versorgung für alle Heeresangehörigen im Präsenzstand im Rahmen der zukünftigen sanitätsdienstlichen Strukturen; ¾ die verstärkte Information zu Suchtformen und deren Auswirkungen einschließlich geeigneter Führungs- und Überprüfungsmaßnahmen, um den Konsum legaler und illegaler Drogen entgegenzuwirken. ![257_image_0.png](257_image_0.png) 10.2 Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin Vortrag an den Ministerrat vom 9. Jänner 2002 Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm vom 3. Februar 2000 entschlossen, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik in einem möglichst breiten nationalen Konsens neu zu ordnen und an die geänderten Bedingungen im Umfeld anzupassen. Demzufolge hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2000 (Punkt 16 des Beschlussprotokolls 14) über Antrag des Bundesministers für Landesverteidigung die Einsetzung einer Kommission zur Ausarbeitung einer neuen österreichischen Sicherheitsund Verteidigungsdoktrin beschlossen. In der Folge wurde auf Expertenebene der Analyseteil der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin ausgearbeitet. Dieser Analyseteil wurde vom Ministerrat am 23. Jänner 2001 (Punkt 39 des Beschlussprotokolls 44) zur Kenntnis genommen und dem Nationalrat zur Beratung zugeleitet. Nach einer Vorbehandlung in einem Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses, bei der kein Einvernehmen erzielt werden konnte, wurde am 7. Dezember 2001 im Landesverteidigungsausschuss von den Regierungsparteien mehrheitlich der Beschluss gefasst, dem Plenum des Nationalrates die Kenntnisnahme des zusammenfassenden Berichts über den Stand der Verhandlungen zu empfehlen. Darüber hinaus wurde ein von den Regierungsparteien eingebrachter Entschließungsantrag betreffend eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin mit Stimmenmehrheit beschlossen. Der Nationalrat hat sodann am 12. Dezember 2001 mehrheitlich beschlossen, den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht betreffend die Sicherheitsund Verteidigungsdoktrin (Analyseteil) zur Kenntnis zu nehmen sowie die in der Anlage angeschlossene Entschließung über eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin anzunehmen. Mit dieser Entschließung des Nationalrates liegt erstmals nach der am 10. Juni 1975 vom Nationalrat beschlossenen Verteidigungsdoktrin eine grundsätzliche politische Leitlinie für die Gestaltung der österreichischen Sicherheitspolitik vor. Die Entschließung trägt den neuen sicherheitspolitischen Entwicklungen Rechnung und basiert insbesondere auf folgenden Grundprinzipien: ¾ *Der österreichischen Sicherheitspolitik liegt das* Prinzip der umfassenden Sicherheit zugrunde, das sowohl den militärischen als auch den nichtmilitärischen Aspekten der Sicherheit entsprechende Bedeutung beimisst. ¾ Das Prinzip der präventiven Sicherheit löst das Bedrohungsreaktionskonzept ab. Die aktive Teilnahme an internationalen Maßnahmen zur Konfliktverhütung und des Krisenmanagements ist für Österreich ein wichtiger Bestandteil seiner Sicherheitspolitik. ¾ *Das Prinzip der europäischen Solidarität ersetzt* das Konzept einer autonomen Sicherheitspolitik. Die Sicherheit Österreichs und die der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken sind nicht im Alleingang sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen. Basierend auf dem Expertenentwurf des Analyseteils der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin geht die Entschließung des Nationalrates von allgemeinen Erwägungen aus, in denen insbesondere der sicherheitspolitische Paradigmenwechsel in Europa, die sicherheitspolitischen Risiken und Gefahren, die Sicherheitslage Österreichs, die Rolle der internationalen Organisationen und Österreichs solidarische Mitwirkung sowie die Entwicklung von der Neutralität zur Solidarität beschrieben wird. Im Lichte dieser Erwägungen sind in der Entschließung allgemeine Empfehlungen sowie Empfehlungen zu den außenpolitischen Aspekten der Sicherheitspolitik, zur Verteidigungspolitik sowie zur inneren Sicherheit aufgelistet. Auf der Grundlage dieser in der Entschließung enthaltenen Empfehlungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik ersucht der Nationalrat die Bundesregierung, für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten. Die Teilstrategien sollen insbesondere jene Maßnahmen enthalten, die zur Umsetzung der Empfehlungen erforderlich sind. Diese Teilstrategien sollen entsprechend den internationalen Rahmenbedingungen laufend überprüft, koordiniert und gegebenenfalls angepasst werden. Sie sollen sich insbesondere auf die Bereiche Außenpolitik, Verteidigungspolitik und Innere Sicherheit beziehen. Darüber hinaus sollen auch Teilstrategien zu den Bereichen Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie zur Bildungs- und Informationspolitik ausgearbeitet werden. ![259_image_0.png](259_image_0.png) Die für die einzelnen Teilstrategien zuständigen Bundesministerien sollen daher auf Grundlage der im Nationalrat angenommenen Entschließung zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin bis spätestens Ende September 2002 entsprechende Teilstrategien ausarbeiten, sodass bis Ende Dezember 2002 eine akkordierte Gesamtstrategie erstellt werden kann. Dabei werden die gegebenen Abläufe und Strukturen im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung und eine Nutzung von Synergien zu überprüfen sein. Der mit Bundesgesetz vom 16. November 2001, BGBl. I, Nr. 122, eingerichtete Nationale Sicherheitsrat wird ersucht, die politische Koordinierung der Umsetzung der in der Entschließung des Nationalrates betreffend eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin enthaltenen Maßnahmen wahrzunehmen und mindestens einmal jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Bundesregierung vorzulegen. ## Sicherheits- Und Verteidigungsdoktrin Allgemeine Erwägungen Basierend auf dem Expertenentwurf des Analyseteils der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin (III-87 d.B.), der am 23. Jänner 2001 von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen und dem Nationalrat zur Beratung zugeleitet wurde, ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Sicherheit in allen ihren Dimensionen ist Grundvoraussetzung für den Bestand und das Funktionieren einer rechtsstaatlichen Demokratie sowie für das wirtschaftliche Wohlergehen der Gesellschaft und ihrer Bürger. Die Sicherheitspolitik ist daher eine vorrangige politische Aufgabe jedes Staates. Sie muss unter den heute herrschenden Bedingungen als umfassende Sicherheitspolitik konzipiert und verwirklicht werden. Österreich ist einer Politik des Friedens verpflichtet. Es richtet daher sein Bestreben darauf aus, gewaltsame Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen. Es betreibt daher eine Sicherheitspolitik, die auf die Basis der Charta der Vereinten Nationen, sowie der internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Grundund Freiheitsrechte, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechte-Charta auf die Vermeidung von Krieg und auf ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichtet ist. Der Zweck der Sicherheitspolitik besteht in der Gewährleistung von Sicherheit für möglichst alle Bereiche eines Gemeinwesens. Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin behandelt insbesondere jene Aspekte der umfassenden Sicherheit die sich mit dem Schutz des staatlichen Systems als Ganzes sowie dem Schutz seiner Bürger gegen Bedrohungen in großem Ausmaß befasst. Die Bedeutung anderer Bereiche der Sicherheit wird dadurch nicht geschmälert. Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin stellt die Leitlinie für die Sicherheitspolitik Österreichs dar. Die vitalen Sicherheitsinteressen Österreichs und die gemeinsam mit der EU verfolgten Sicherheitsinteressen stellen die Grundlage der Sicherheitspolitik dar. Daraus leiten sich die politisch-strategischen Ziele ab, die durch eine staatliche Gesamtstrategie sowie durch Teilstrategien in den jeweiligen Politikbereichen umzusetzen sind. Die Sicherheitslage eines europäischen Staates kann heute nicht mehr isoliert betrachtet werden. Instabilitäten und Gefahren in Europa bzw. an der europäischen Peripherie berühren die Sicherheitslage aller europäischen Staaten. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken sind nicht im Alleingang sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen. Die Sicherheit Österreichs und die der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Österreich verwirklicht seine Sicherheitspolitik heute im Wesentlichen im Rahmen der EU. Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit einem umfassenden Sicherheitsverständnis ist die Erkenntnis, dass Sicherheit nicht nur Aufgabe des Staates, sondern der gesamten Bevölkerung ist. Auf die Entwicklung eines allgemeinen Sicherheitsbewusstseins ist daher großes Augenmerk zu legen. ## Sicherheitspolitischer Paradigmenwechsel In Europa Die nach dem Ende des Kalten Krieges eingetretenen Veränderungen der weltpolitischen Situation haben zu einem grundlegenden Wandel der europäischen Sicherheitspolitik geführt. In Europa hat ein sicherheitspolitischer Paradigmenwechsel stattgefunden. Dieser, mit dem Ende des Kalten Krieges (1989) begonnene Prozess leitete von einem militärischen Gleichgewichts- und Abschreckungsdenken zu einem Verständnis von umfassender, kooperativer Sicherheit über. Die bipolare Ordnung mit einer relativ beständigen und daher überschaubaren Macht- und Bedrohungskonstellation wurde von einer neuen Unübersichtlichkeit der Weltordnung und neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen abgelöst. Die globale sicherheitspolitische Lage wird durch eine wachsende Zahl staatlicher und vor allem nicht-staatlicher Akteure, die teilweise nicht in die traditionelle Politikordnung eingegliedert sind und außerhalb geltender Rechtsnormen agieren, geprägt. Die Sicherheitslage wird deshalb immer unüberschaubarer und ihre Entwicklung immer weniger vorhersehbar. Die räumliche Entfernung zu Konfliktherden stellt heute keinen ausreichenden Schutz mehr dar. Derzeit sind in Europa keine aggressiven politischen Absichten erkennbar und es ist auch kein ausreichendes militärisches Potential für strategisch-offensive Einsätze vorhanden. Eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik muss aber darauf vorbereitet sein, dass sich die politischen Intentionen und Konstellationen ändern können. Eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Sicherheitspolitik beruht auf der Verhinderung des Entstehens von Risiken und Bedrohungen durch präventive Maßnahmen. Sie orientiert sich primär daran, wie Europa gestaltet werden kann und muss, damit Bedrohungen erst gar nicht entstehen. Die Instrumente sicherheitspolitischen Handelns haben eine neue Gewichtung erhalten. Insbesondere kommen heute folgende Kooperations- und Gestaltungsinstrumente zur Anwendung: Politische, militärische, polizeiliche, nachrichtendienstliche, wirtschaftliche, soziale, bildungspolitische, kulturelle, informations- und kommunikationspolitische, ökologische sowie solche der inneren Sicherheit. Friede und Stabilität in Europa beruhen auf der Kooperation europäischer Staaten in verschiedenen sicherheitspolitischen Organisationen. Die bereits von der EU und NATO gebildete Zone hoher Stabilität wird dabei durch den Erweiterungsprozess schrittweise um jene Staaten ausgedehnt, welche die Voraussetzungen für den Beitritt zu diesen beiden Organisationen erfüllen. Für die Zukunft Europas wird insbesondere die sicherheitspolitische Entwicklung der EU und der NATO von maßgeblicher Bedeutung sein. Weitere wichtige Faktoren werden das Engagement der USA in Europa sowie die Ausgestaltung der Sicherheitsbeziehungen Russlands zu EU und NATO sein. Die Einzelstaaten sind die Entscheidungsträger und die zentralen Akteure der Sicherheitspolitik. Die Letztentscheidung in sicherheitspolitischen Fragen liegt bei den demokratisch legitimierten, nationalen politischen Instanzen. Sicherheitspolitische Risiken und Gefahren lösen klares Bedrohungsbild ab An die Stelle eines klar erkennbaren Bedrohungsbildes wie in der Zeit des Kalten Krieges ist eine komplexe Mischung von Gefahren und Risiken getreten. Die Ursprünge dafür können im politischen, wirtschaftlichen, militärischen, sozialen, ökologischen, kulturell-religiösen und informationstechnischen Bereich liegen. Zwischenstaatliche Kriege sind aus heutiger Sicht in Westeuropa auf absehbare Zeit auszuschließen. In den instabilen Regionen Europas bzw. an dessen Peripherie ist allerdings die Gefahr, dass Konflikte bewaffnet ausgetragen werden, weiterhin gegeben. Insbesondere im Falle eines Scheiterns der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierungsmaßnahmen muss mit der Möglichkeit der Eskalation politischer Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Konflikten gerechnet werden. Mittel- bis langfristig sind auch Bedrohungen durch das Überschwappen bewaffneter Konflikte aus den an Europa angrenzenden Regionen nicht auszuschließen. Für den Fall grundsätzlich geänderter politischer Absichten ist auch ein militärisches Restrisiko ins Kalkül zu ziehen. Dieses ist infolge der von der NATO ausgehenden Abhaltewirkung zur Zeit als gering zu beurteilen. Andere Bedrohungsformen nehmen hingegen zu. Die wichtigsten globalen sicherheitspolitischen Herausforderungen sind die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, ein von staatlicher Seite oder von bestimmten Interessensgruppen gelenkter und international operierender Terrorismus, organisierte Kriminalität, destabilisierende Rüstungsentwicklungen, ethnische Konflikte, politische Fragmentierungsphänomene, totalitäre Ideologien und fundamentalistische Religionen, Bevölkerungsentwicklung und Migration, Energie- und Ressourcenprobleme, Ernährungsprobleme und Umweltgefahren. Insbesondere der internationale Terrorismus in all seinen Ausprägungen ist ein schwerwiegendes Sicherheitsproblem für die westliche Gesellschaft. Das umfassende Sicherheitsverständnis schließt folgende Grundstrategien mit ein: Förderung, Sicherung und Wiederherstellung von Frieden und Stabilität sowie individuelle/kollektive Selbstverteidigung. Dabei gilt der Grundsatz: "Soviel kooperative Friedensförderung wie möglich und nur soviel an Zwangsmaßnahmen wie nötig." Der Einsatz militärischer Zwangsgewalt bleibt ein Mittel mit dem Charakter der "ultima ratio" und darf nur nach den Grundsätzen der Vereinten Nationen erfolgen. ## Sicherheitslage Österreichs ![261_Image_0.Png](261_Image_0.Png) Österreichs Sicherheitslage ist aktuell durch eine Reihe positiver Umstände charakterisiert. Dazu zählen insbesondere die auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und wirtschaftliche Prosperität beruhende innere Stabilität, die Einbettung Österreichs in die Solidaritätsgemeinschaft der EU sowie das gute Verhältnis zu den Nachbarstaaten. Positive Auswirkungen auf die geopolitische Lage Österreichs haben auch die Erweiterungsprozesse von EU und NATO. Eine existenzbedrohende Aggression gegen Österreich mit konventionellen Streitkräften ist nur im Falle einer grundlegenden Veränderung der politischen Lage in Europa denkbar, eine solche hätte nach derzeitigen militärstrategischen Beurteilungen eine Vorlaufzeit von sieben bis zehn Jahren. Trotz derzeit geringer Wahrscheinlichkeit ist sie aber nicht auszuschließen. Für den Bereich der inneren Sicherheit kann festgestellt werden, dass die stabilen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse in Österreich extremistische Erscheinungen mit einer ernsthaften Bedrohung für die staatliche Sicherheit in den vergangenen Jahren nicht entstehen ließen. Die Gefahr eines innerstaatlich motivierten politischen Terrorismus besteht in Österreich derzeit nicht. Trotzdem existieren Risiko- und Gefahrenpotentiale, die Österreichs sicherheitspolitische Situation rasch und entscheidend verändern können: Aufgrund der komplexen und grenzüberschreitenden Bedrohungs- und Risikozusammenhänge bietet die räumliche Entfernung zu Krisengebieten keinen ausreichenden Schutz mehr. Daher können Konflikte, die außerhalb des konsolidierten Europas auftreten, negative Rückwirkungen auch auf Österreich haben. Solche sind insbesondere internationaler Terrorismus, Waffen-, Drogen- und Menschenhandel, auf unterschiedlichsten Motiven beruhende Migrationsströme, Umweltkatastrophen sowie Krisen im Wirtschaftsund Finanzsektor. Diesen Risiken kann man durch präventive Maßnahmen vor Ort begegnen, wozu umfassende Maßnahmen der politischen und wirtschaftlichen Unterstützung, der Mithilfe beim Aufbau demokratischer und rechtstaatlicher Strukturen sowie auch die internationale militärische Präsenz vor Ort zählen. Moderne Gesellschaften sind im Informationsbereich besonders verwundbar. Dies betrifft sowohl den militärischen als auch den zivilen Sektor und in zunehmendem Maße auch die Wirtschaft (Wirtschafts- und Technologiespionage). Durch die fortschreitende Entwicklung und Verfügbarkeit weitreichender Luftkriegsmittel, insbesondere ballistischer Raketen und Marschflugkörper, kann bereits in wenigen Jahren auch von Regionen außerhalb Europas eine militärische Bedrohung für Österreich ausgehen. Darüber hinaus kann die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen trotz entsprechender Nonproliferationsregime zu neuen Bedrohungen auch für Österreich führen. Auch Österreich ist mit den negativen Auswirkungen der Globalisierung, insbesondere in Form der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrors, aber auch der illegalen Migration, konfrontiert. Gefahren wie subversive Angriffe auf strategisch bedeutende Infrastruktur, Terroranschläge oder deren erpresserische Androhung zur Durchsetzung bestimmter politischer Ziele, gewinnen in Verbindung mit der Verfügbarkeit neuer Einsatzmittel (insbesondere Massenvernichtungswaffen und Informationstechnologie) an Bedeutung. Derartige Bedrohungen können sowohl von staatlichen wie auch nichtstaatlichen Akteuren, wie z.B. terroristischen Bewegungen, Gruppierungen der organisierten Kriminalität, Sekten, aber auch von Einzeltätern, ausgehen. Kennzeichnend für solche Bedrohungen ist, dass sie meist überraschend und ohne Vorwarnung auftreten. Natur-, technische oder ökologische Katastrophen sowie epidemische Erkrankungen sind ebenfalls als bedeutende Risiko- und Gefahrenpotentiale einzustufen. Dazu zählen insbesondere Unfälle in Kernkraftwerken, die großräumige Auswirkungen haben können. ## Rolle Der Internationalen Organisationen Und Österreichs Solidarische Mitwirkung Sicherheit und Stabilität können heute am besten durch ein Zusammenwirken von einander funktionell ergänzenden und sich gegenseitig unterstützenden Institutionen gewährleistet werden. Dazu zählen die Vereinten Nationen und im europäischen und transatlantischen Rahmen insbesondere die EU, die NATO mit der von ihr ins Leben gerufenen Partnerschaft für den Frieden (PfP) und dem Euroatlantischen Partnerschaftsrat (EAPC) sowie die OSZE und der Europarat. Die aktive Teilnahme an internationalen Maßnahmen zur Konfliktverhütung und des Krisenmanagements ist für Österreich ein wichtiger Bestandteil seiner Sicherheitspolitik. Österreich ist daher auch bestrebt, seine Krisenmanagementkapazitäten im zivilen und militärischen Bereich laufend zu verbessern. Österreich misst der Rolle der Vereinten Nationen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, zentrale Bedeutung bei. Die Mitwirkung an friedenserhaltenden Operationen der UNO gehört seit der Kongo-Mission im Jahr 1960 zu den Schwerpunkten des österreichischen Engagements in der Weltorganisation. Seit 1960 haben etwa 40.000 Bundesheer-Angehörige an Operationen der Vereinten Nationen, die von diesen autorisiert wurden, teilgenommen. Österreichs Rolle bei Friedenseinsätzen der UNO hat sich in den neunziger Jahren weiterentwickelt. Seither beteiligt sich Österreich auch an friedensschaffenden Operationen, seit 1999 auch mit Kampftruppen. Es sind dies UNO-autorisierte Einsätze, die unter der operativen Leitung der NATO bzw. einer "lead nation" durchgeführt werden. Österreich spielt in der OSZE eine ebenso aktive Rolle wie seinerzeit im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), der Vorgängerinstitution. Österreich war in der Zeit des Kalten Krieges aufgrund seiner geographischen Lage an Verständigung und Zusammenarbeit zwischen Ost und West besonders viel gelegen. Nach dem Fall des Eisernen Vorhanges hat Österreich ein natürliches Interesse an einer Stabilisierung der Verhältnisse im Osten des europäischen Kontinents. Die OSZE, der ein umfassendes kooperatives Sicherheitskonzept zugrunde liegt, bietet derzeit 55 Staaten Europas, Nordamerikas und Zentralasiens ein Forum für gleichberechtigte Zusammenarbeit. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilität in Europa und damit zur österreichischen Sicherheit. Österreich befürwortet eine weitere Stärkung der OSZE, insbesondere in den Bereichen Frühwarnung, Konfliktverhütung, ziviles Krisenmanagement und Konfliktnachsorge. Ein wesentlicher Beweggrund für Österreichs Beitritt zur EU war die damit verbundene Zugehörigkeit zur europäischen Stabilitätszone. Die europäische Integration verstand sich von Anfang an als Friedenswerk und damit als sicherheitspolitisches Konzept. Der derzeitige Erweiterungsprozess der EU kann daher auch unter dem sicherheitspolitischen Aspekt Vorteile bringen. Österreich ist der EU ohne Neutralitätsvorbehalt beigetreten. Bei Ratifizierung des österreichischen Beitrittsvertrages wurde der Artikel 23f in die Bundesverfassung eingefügt, der bestimmt, dass die Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verfassungsrechtlich durch das Neutralitätsgesetz nicht beschränkt wird. Beim Europäischen Rat von Helsinki im Dezember 1999 wurde beschlossen, dass die EU glaubwürdige militärische Fähigkeiten und effiziente Entscheidungsstrukturen erhalten soll, damit sie in Zukunft Krisenmanagement-Operationen autonom durchführen kann. Die dynamische Entwicklung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GESVP) wird von Österreich aus voller Überzeugung mitgetragen. Österreich beweist damit seine Entschlossenheit, in allen Bereichen der europäischen Sicherheit und Verteidigung gleichberechtigt und solidarisch mitzuwirken. Zu den militärischen und zivilen Fähigkeiten der EU wird Österreich einen adäquaten Beitrag leisten. Die Sicherheit Europas hängt primär von der Funktionsfähigkeit von EU und NATO ab. Die NATO stellt sich heute nicht als bloß klassisches Militärbündnis, sondern als eine umfassende Sicherheitsgemeinschaft dar, die auf demokratischen Werten beruht und durch ihre stabilitätsorientierte Politik weltweit entscheidend zu Frieden und Sicherheit beiträgt. Österreich befürwortet eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen EU und NATO. In einem im Februar 1995 unterzeichneten Rahmendokument hat Österreich die Absicht bekundet, auf die Verwirklichung der Ziele, die der Partnerschaft für den Frieden (PfP) zugrunde liegen, hinzuarbeiten. Gemäß dem "österreichischen Einführungsdokument" vom Mai 1995 umfasst die Kooperation mit der NATO und den PfP-Teilnehmern insbesondere die Zusammenarbeit bei Friedenserhaltenden Einsätzen, humanitärer und Katastrophenhilfe sowie bei Such- und Rettungsaktionen. Als PfPPartner hat Österreich von 1995 bis 2001 an der von der NATO geleiteten multinationalen Friedensoperation in Bosnien und Herzegowina (IFOR/ SFOR) teilgenommen; an jener im Kosovo (KFOR) beteiligt sich Österreich seit Herbst 1999. Im Rahmen der "vertieften PfP" besteht seit 1997 für alle Partner die Möglichkeit, die Interoperabilität für das gesamte Spektrum friedensunterstützender Maßnahmen - also auch für Friedenserzwingung durch Kampfeinsätze - herzustellen. Damit wurde das Spektrum der friedensunterstützenden Maßnahmen der PfP an jenes der Petersberg-Missionen angeglichen. ![263_image_0.png](263_image_0.png) An den Arbeiten des Euroatlantischen Partnerschaftsrates (EAPC), des politischen Konsultationsforums der PfP, beteiligt sich Österreich ebenfalls aktiv. Der EAPC dient der Erörterung einer Vielzahl politischer und sicherheitsrelevanter Themen. Aufgrund eines maßgeschneiderten Kooperationsprogrammes hat Österreich einen bilateralen Dialog über sicherheitspolitische Themen mit der NATO eingeleitet und seine Zusammenarbeit mit der NATO im zivilen und militärischen Bereich intensiviert. Der Europarat, dem mittlerweile fast alle europäischen Staaten angehören, ist die zentrale Institution zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Alle Mitgliedstaaten sind zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet; die Bestimmungen dieser Konvention sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagbar. Eine unmittelbare sicherheitspolitische Funktion kommt dem Europarat bei der Krisenprävention und der Krisennachsorge zu. Alle Bemühungen, die neuen Europarat-Staaten im Osten des europäischen Kontinents an die hohen Standards dieser Organisation heranzuführen, werden von Österreich nachdrücklich unterstützt, dienen sie doch der Stabilität in Europa. ## Von Der Neutralität Zur Solidarität Als der österreichische Nationalrat am 26. Oktober 1955 das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs verabschiedete, stand fest, dass die österreichische Neutralität jene der Schweiz zum Vorbild hat. Die österreichische Neutralität unterschied sich jedoch sehr bald von jener der Schweiz: Bereits im Dezember 1955 ist Österreich den Vereinten Nationen beigetreten. Im Verhältnis zu den Vereinten Nationen ging Österreich bis 1990 davon aus, dass die Weltorganisation verpflichtet sei, die dauernde Neutralität Österreichs zu respektieren und Österreich daher niemals zu Zwangsmaßnahmen in einem militärischen Konflikt zwischen dritten Staaten heranziehen werde. Im Zuge des Golfkrieges von 1991 hat sich jedoch in Österreich die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass den Verpflichtungen aus der Satzung der Vereinten Nationen Vorrang vor den Neutralitätspflichten zukommt. Damit ist die klassische Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz nicht mehr existent. Mit seinem Beitritt zur Europäischen Union 1995 hat Österreich deren gesamten rechtlichen und politischen Besitzstand übernommen, der damals bereits den Vertrag von Maastricht und dessen Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfasste. Artikel J.4 dieses Vertrages eröffnete die Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. In der Bundesverfassung wurde eine Bestimmung (Artikel 23f) aufgenommen, damit die Mitwirkung an der GASP durch das Neutralitätsgesetz nicht eingeschränkt wird. Das Neutralitätsgesetz wurde damit in seiner Wirksamkeit weiter begrenzt. Nach der Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam hat der Nationalrat 1998 eine weitere Verfassungsnovelle beschlossen, nach der Österreich am gesamten Spektrum der so genannten Petersberg-Aufgaben, wozu auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen gehören, mitwirken kann. Eine solche Mitwirkung ist aufgrund eines EU-Beschlusses möglich. Diese Entwicklung zeigt auf, dass Österreich spätestens durch seine vorbehaltlose Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU seinen völkerrechtlichen Status der dauernden Neutralität nachhaltig verändert hat. Im internationalen Vergleich entspricht der völkerrechtliche Status Österreichs damit nicht dem eines neutralen, sondern eines allianzfreien Staates. Österreich entscheidet souverän über die weitere Ausgestaltung seiner Sicherheitspolitik. Je besser es allerdings in die internationale Sicherheitsarchitektur integriert ist, desto effizienter kann es seine sicherheitspolitischen Interessen und friedenspolitische Ziele umsetzen und zur Gestaltung eines stabilen und friedlichen Umfeldes beitragen. ## Entschließung Die Bundesregierung wird ersucht, die österreichische Sicherheitspolitik insbesondere nach folgenden Grundsätzen zu gestalten: ## Allgemeine Empfehlungen Österreichs umfassende Sicherheitspolitik soll nach folgenden allgemeinen Grundsätzen gestaltet werden: 1. Die österreichische Bevölkerung soll über die Sicherheitslage im In- und Ausland umfassend und laufend informiert werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, dass sich ein breites Bewusstsein über Notwendigkeiten in Sicherheitsbelangen entwickeln und erhalten kann. 2. Ein nationaler Sicherheitsrat soll die Bundesregierung und die einzelnen Bundesminister in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik beraten. Zur Unterstützung des nationalen Sicherheitsrates soll ein Sekretariat gemeinsam mit Verbindungspersonen in den hauptbetroffenen Ressorts diese Angelegenheiten evaluieren und beraten sowie die Sitzungen des Rates vorbereiten. 3. Die bereits eingeleitete europäische Kooperation beim nachrichtendienstlichen Informationsaustausch soll intensiviert werden. Gleichzeitig ist zum Schutz der Privatsphäre der Bürger und der demokratischen Errungenschaften und Rechte eine effektive parlamentarische Kontrolle sicher zu stellen. 4. Die umfassende Landesverteidigung ist zu einem System der umfassenden Sicherheitsvorsorge durch Ausrichtung auf die neuen Risiken und Bedrohungen und Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen weiterzuentwickeln. 5. Die Katastrophenhilfe im internationalen Rahmen hat für Österreich eine historisch gewachsene Bedeutung. Österreich hat dabei eine international respektierte Vorreiterrolle eingenommen und sollte diese weiter ausbauen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den nationalen und internationalen Hilfs- und Einsatzorganisationen soll ein integriertes und abgestimmtes Ausbildungsprogramm geschaffen werden, das auf bestehende zivile und militärische Ausbildungseinrichtungen aufbaut. 6. Der Bereich der sicherheitspolitischen Forschung ist auszubauen, um ein umfassendes Bild über sicherheits- und verteidigungspolitische Belange zu erhalten. Dazu ist insbesondere eine enge Kooperation und Vernetzung relevanter Organisationen und Institutionen im In- und Ausland anzustreben. 7. Zur Gewinnung und Vermittlung einer umfassenden sicherheitspolitischen Expertise ist die Einführung eines postgradualen strategischen Führungslehrganges für Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Militär einzuführen. 8. Österreich soll Möglichkeiten für regionale sicherheitspolitische Kooperationen mit Nachbarländern und anderen interessierten Staaten nutzen. 9. Die Verfügbarkeit lebensnotweniger Ressourcen (wie z.B. Ernährung, Energie und Rohstoffe) sowie der Schutz strategischer Infrastruktur (wie z.B. Kommunikation und Verkehr) soll sichergestellt werden. Außenpolitische Aspekte der Sicherheitspolitik Österreichs Außen- und Sicherheitspolitik soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden: 1. Konsequentes Eintreten für die weltweite Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechtes. 2. Aktive Mitwirkung an internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung, insbesondere zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. 3. Leistung eines angemessenen Beitrags zu internationalen Bemühungen um Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge. 4. Fortsetzung des traditionellen österreichischen Engagements in multilateralen Institutionen, wie UNO, UN-Spezialorganisationen, OSZE, NATO-PfP/EAPC und Europarat. 5. Unterstützung der Länder der Dritten Welt bei ihren Bemühungen um wirtschaftliche, soziale, demokratische und ökologische Entwicklung. 6. Verbesserung des internationalen Umweltschutzes (u.a. Rio-Prozess). 7. Wirksame Wahrnehmung der österreichischen Interessen auf bilateraler und multilateraler Ebene sowie im Rahmen der EU. 8. Unterstützung einer EU-Reform, insbesondere zur Weiterentwicklung der GASP/ESVP sowie zur Umsetzung der sicherheitspolitischen Interessen der Union. 9. Laufender Interessensausgleich mit den EU-Partnern zur bestmöglichen Durchsetzung österreichischer Anliegen innerhalb der EU. Entwicklung einer Partnerschaft mit gleichgesinnten Staaten, die durch gemeinsame regionale Interessen verbunden sind (Konzept der Regionalen Partnerschaft). 10. Pflege bilateraler Beziehungen als unverzichtbare Aufgabe der österreichischen Außenpolitik, besonders auch im Hinblick auf die Förderung der wirtschaftlichen Interessen Österreichs. 11. Aktive und solidarische Mitwirkung an der ESVP, die zur Zeit das Ziel verfolgt, die EU mit den nötigen Mitteln und Fähigkeiten sowie mit wirksamen Entscheidungsstrukturen für ziviles und militärisches Krisenmanagement auszustatten. Österreich wird einen angemessenen Beitrag zu den militärischen Planungs- und Fähigkeitszielen der ESVP in entsprechender Quantität und Qualität leisten. 12. Prioritäre Unterstützung allfälliger künftiger Bemühungen, die in Artikel 17 des EU-Vertrages aufgezeigte Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung zu verwirklichen. 13. Konsequente Weiterentwicklung der Beziehungen Österreichs zur NATO im Rahmen eines maßgeschneiderten Dialogs und Ausschöpfung der Kooperations- und Dialogmöglichkeiten, die im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden geboten werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen EU und NATO im Sinne einer strategischen Partnerschaft zwischen beiden Organisationen wird als Voraussetzung für einen Erfolg der ESVP angesehen. 14. Der Erweiterungsprozess der NATO wird als ein Beitrag zur Förderung von Sicherheit und Stabilität in Europa begrüßt und liegt auch im sicherheitspolitischen Interesse Österreichs. Der sicherheits- und verteidigungspolitische Nutzen einer NATO-Mitgliedschaft wird von Österreich im Lichte der sicherheitspolitischen Entwicklungen laufend beurteilt und die Beitrittsoption im Auge behalten. Ein Beitritt zur NATO würde nur mit Zustimmung der Bevölkerung (Volksabstimmung) erfolgen. ## Verteidigungspolitik Österreichs Verteidigungspolitik soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden: 1. Gewährleistung einer militärischen Verteidigungsfähigkeit, die sich aus der konkreten militärstrategischen Lage ableitet. Ein existenzbedrohender konventioneller militärischer Angriff gegen Österreich ist derzeit nicht abzusehen, während die Fähigkeit punktuellen Angriffen entgegenzutreten ständig zu gewährleisten ist. Dazu gehört die Bereithaltung und Weiterentwicklung aller militärischen Kernfunktionen auf hohem technologischen Niveau in einem operativ durchsetzungsfähigen Kräfteumfang. Bei einer künftigen Änderung der sicherheitspolitischen Lage soll mit diesem Potenzial die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte sichergestellt werden. Sicherstellung einer ständigen Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung im Anlassfall, der Abwehr subkonventioneller Angriffe sowie allfälliger konventioneller Bedrohungen. 2. Entwicklung und Erhaltung der Fähigkeit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Verteidigung in adäquater Stärke, das ist aus heutiger Sicht der Umfang eines Divisionsäquivalents. 3. Befähigung des Bundesheeres zur Teilnahme am gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben in multinationalem Rahmen bis zum Umfang einer Brigade bzw. eines Brigadeäquivalents. 4. Sicherstellung eines Höchstmaßes an Schutz für Gesundheit und Leben der Truppen und einzelnen Soldaten. 5. Herstellung der Interoperabilität für die Durchführung friedensunterstützender Einsätze im Ausland sowie zur Verteidigung Österreichs. 6. Die derzeitigen Rahmenbedingungen erfordern die Abdeckung des gesamten militärischen Aufgabenspektrums, was personell nur durch die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht bewältigt werden kann. Das Anforderungsprofil erfordert aber eine stufenweise Erhöhung des Professionalisierungsgrades und des Freiwilligenanteils. 7. Sicherstellung von Kapazitäten für Assistenzeinsätze zur Hilfeleistung bei Katastrophen, zur Assistenz des Bundesministerium für Inneres (BMI) im Falle terroristischer Bedrohungen sowie zur sicherheitspolizeilichen Grenzüberwachung und zum Objektschutz. 8. Die Zielsetzungen für die Streitkräfte und deren Zielerreichung sind einem ständigen Überprüfungsprozess zu unterziehen. 9. Österreich soll durch die Möglichkeit von Rüstungskooperationen, vor allem im Bereich der WEAG, Synergieeffekte erzielen, Rüstungsbeschaffungen verbilligen und den Zugang zu neuester Schlüsseltechnologie eröffnen. 10. Zur Erfüllung der vorgegebenen nationalen und internationalen Aufgaben sind für das Bundesheer die dafür notwendigen budgetären, personellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sicherzustellen. 11. Das BMLV soll alle zwei Jahre ein Weißbuch mit einer Zehnjahresperspektive herausgeben, in dem unter Bezugnahme auf die Lage die Aufgabenstellung, der IST-Stand und die Erfordernisse des Bundesheeres dargelegt werden. 12. Das BMLV soll Möglichkeiten zu regionalen Kooperationen zur Erzielung von Synergien in verschiedenen Bereichen (wie z.B. CENCOOP oder gemeinsame Rüstungsprojekte etc.) anstreben. 13. Die Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen von PfP sollen ausgeschöpft werden und neben Übungen und Ausbildung auch alle Aspekte der Forschung, insbesondere der sicherheitspolitischen Forschung, umfassen. ## Innere Sicherheit Österreichs Politik der inneren Sicherheit soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden: 1. Erfüllung von Aufgaben der inneren Sicherheit auf den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit und unter Bedachtnahme auf die gesetzliche Kompetenzverteilung. 2. Wahrung und Weiterentwicklung der inneren Sicherheit, die der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des innerstaatlichen Lebens sowie der individuellen Sicherheit der Menschen dient. 3. Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere durch Intensivierung der innerstaatlichen Zusammenarbeit sowie auf bilateraler und multilateraler Ebene und im Rahmen der EU. Verstärkte Informationsgewinnung auf nationaler Ebene und Intensivierung des Austausches von Informationen mit Partnerländern. 4. Bekämpfung der organisierten Kriminalität in all ihren Ausprägungen (Menschenhandel und Schlepperei, Waffen-, Drogenhandel, Geldwäsche etc.) sowohl innerstaatlich als auch durch internationale Zusammenarbeit, insbesondere auch mit mittel- und osteuropäischen Staaten und mit Russland. 5. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Ziel, der Schlepperei, dem Menschenhandel und der illegalen Migration vorzubeugen. 6. Bereitstellung von Personal und erforderlicher Technik zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung sowie zur Grenzsicherung. 7. Sicherstellung des wirksamen Schutzes des österreichischen Teils der EU-Außengrenze und verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten. 8. Verstärkter Informationsaustausch über Migration auf Ebene der Europäischen Union und insbesondere auch mit den USA, Kanada, Australien und Neuseeland. 9. Aktiver Beitrag zur Stärkung der nicht-militärischen Fähigkeiten der EU zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie Teilnahme an internationalen Maßnahmen, die diesem Ziel dienen. 10. Bereitstellung der für das internationale zivile Krisenmanagement notwendigen Kräfte der Exekutive (Polizei, Gendarmerie) nach Maßgabe der Möglichkeiten, insbesondere der budgetmäßigen Bedeckung, inklusive der erforderlichen Ausbildung und Rahmenbedingungen für ihren Einsatz sowie von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für lokale Polizeikräfte aus Krisenregionen. 11. Vorbereitung, Schulung und gegebenenfalls Entsendung von zivilen Spezialisten (Verwaltungsbeamte, Richter, Staatsanwälte usw.) im Rahmen des internationalen zivilen Krisenmanagements zur Unterstützung der Herstellung rechtsstaatlicher und demokratischer Verhältnisse. 12. Sicherstellung der Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen des Bundes mit den Katastrophenschutzbehörden der Länder sowie den Einsatzorganisationen auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Bestimmungen (Staatliches Katastrophenschutzmanagement). 13. Intensivierung und Optimierung der Ausbildung und des Erfahrungsaustausches auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus, der international organisierten Kriminalität und der illegalen Migration sowie im Hinblick auf den umfassenden Katastrophenschutz. 14. Verstärkte Information der Bevölkerung über Selbstschutzmaßnahmen und Optimierung der Warnsysteme. 15. Unterstützung der Bestrebungen in der EU zur Verwirklichung einer gemeinsamen Migrationspolitik unter Wahrung der besonderen nationalen Interessen der Mitglieder und des Prinzips der Lastenteilung. ## Teilstrategien Die Verwirklichung der österreichischen Sicherheitspolitik im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsvorsorge beruht auf einem systematischen Zusammenwirken verschiedener Bereiche der Politik auf der Basis entsprechender Teilstrategien. Der Nationalrat ersucht daher die Bundesregierung, auf der Grundlage der vorliegenden Empfehlungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten. Die Teilstrategien sollen insbesondere jene Maßnahmen enthalten, die zur Umsetzung der Empfehlungen erforderlich sind. ![267_image_0.png](267_image_0.png) Diese Teilstrategien sollen entsprechend den internationalen Rahmenbedingungen laufend überprüft, koordiniert und gegebenenfalls angepasst werden. Die Teilstrategien sollen sich auf die Bereiche Außenpolitik, Verteidigungspolitik und Innere Sicherheit beziehen. Darüber hinaus sollen auch Teilstrategien zu den Bereichen Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie zur Bildungs- und Informationspolitik ausgearbeitet werden. 10.3 Europäische Sicherheitsstrategie Ein sicheres Europa in einer besseren Welt Brüssel, den 12. Dezember 2003 ## Einleitung Nie zuvor ist Europa so wohlhabend, so sicher und so frei gewesen. Die Gewalt der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist einer in der europäischen Geschichte beispiellosen Periode des Friedens und der Stabilität gewichen. Die Schaffung der Europäischen Union steht im Mittelpunkt dieser Entwicklung. Sie hat die Beziehungen zwischen unseren Ländern und das Leben unserer Bürger verändert. Die europäischen Staaten haben sich verpflichtet, Streitigkeiten auf friedlichem Wege beizulegen und in gemeinsamen Institutionen zusammenzuarbeiten. Im Laufe der Zeit haben sich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie mehr und mehr durchgesetzt und aus autoritären Regimen wurden sichere, gefestigte und dynamische Demokratien. Die aufeinander folgenden Erweiterungen lassen die Vision eines geeinten und friedlichen Kontinents Realität werden. Die Vereinigten Staaten haben - insbesondere im Rahmen der NATO - einen entscheidenden Beitrag zum europäischen Einigungsprozess und zur Sicherheit Europas geleistet. Seit dem Ende des Kalten Krieges sind die Vereinigten Staaten der dominierende militärische Akteur. Gleichwohl ist kein Land in der Lage, die komplexen Probleme der heutigen Zeit im Alleingang zu lösen. Was die Sicherheit Europas anbelangt, so gibt es nach wie vor Bedrohungen und Herausforderungen. Der Ausbruch des Konflikts auf dem Balkan hat uns wieder vor Augen geführt, dass der Krieg nicht von unserem Kontinent verschwunden ist. Im letzten Jahrzehnt ist keine Region der Welt von bewaffneten Konflikten verschont geblieben. In den meisten Fällen waren diese Konflikte eher innerstaatlicher als zwischenstaatlicher Natur, und die meisten Opfer waren Zivilisten. Als Zusammenschluss von 25 Staaten mit über 450 Millionen Einwohnern, die ein Viertel des Bruttosozialprodukts (BSP) weltweit erwirtschaften, ist die Europäische Union, der zudem ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung steht, zwangsläufig ein globaler Akteur. Im vergangenen Jahrzehnt sind europäische Streitkräfte in so entfernten Ländern wie Afghanistan, Osttimor und der DRK eingesetzt worden. Die zunehmende Konvergenz europäischer Interessen und die Stärkung der gegenseitigen Solidarität haben die EU zu einem glaubwürdigeren und handlungsstarken Akteur werden lassen. Europa muss daher bereit sein, Verantwortung für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt mit zu tragen. ## I. Das Sicherheitsumfeld: Globale Herausforderungen Und Hauptbedrohungen Globale Herausforderungen Durch die zunehmende Öffnung der Grenzen seit dem Ende des Kalten Krieges ist ein Umfeld entstanden, in dem interne und externe Sicherheitsaspekte nicht mehr voneinander zu trennen sind. Die Handels- und Investitionsströme, die technologische Entwicklung und die Verbreitung der Demokratie haben vielen Menschen Freiheit und Wohlstand gebracht. Aus der Sicht anderer jedoch steht die Globalisierung für Frustration und Ungerechtigkeit. Diese Entwicklungen haben auch für nichtstaatliche Gruppen mehr Spielraum für eine Mitwirkung am internationalen Geschehen entstehen lassen. Und sie haben die Abhängigkeit Europas - und somit auch seine Anfälligkeit - von vernetzten Infrastrukturen unter anderem in den Bereichen Verkehr, Energie und Information erhöht. Seit 1990 sind fast vier Millionen Menschen - zu90 % Zivilisten - in Kriegen ums Leben gekommen. Weltweit haben über 18 Millionen Menschen wegen eines Konflikts ihr Heim verlassen. In weiten Teilen der dritten Welt rufen Armut und Krankheiten unsägliches Leid wie auch dringende Sicherheitsprobleme hervor. Fast drei Milliarden Menschen und damit die Hälfte der Weltbevölkerung müssen mit weniger als zwei Euro pro Tag auskommen. Jedes Jahr sterben 45 Millionen Menschen an Hunger und Unterernährung. Aids hat sich zur verheerendsten Epidemie der Menschheitsgeschichte entwickelt und ist Ursache für den Zusammenbruch ganzer Gesellschaften. Neue Krankheiten können sich rasch ausbreiten und zu einer globalen Bedrohung werden. Die Armut im südlich der Sahara gelegenen Teil Afrikas ist heute größer als vor zehn Jahren. In vielen Fällen ist wirtschaftliches Versagen mit politischen Problemen und Gewaltkonflikten verknüpft. Sicherheit ist eine Vorbedingung für Entwicklung. Konflikte zerstören nicht nur Infrastrukturen (einschließlich der sozialen), sondern fördern auch Kriminalität, schrecken Investoren ab und verhindern ein normales Wirtschaftsleben. Eine Reihe von Ländern und Regionen bewegen sich in einem Teufelskreis von Konflikten, Unsicherheit und Armut. Der Wettstreit um Naturressourcen - insbesondere um Wasser –, der sich durch die globale Erwärmung in den nächsten Jahrzehnten noch steigern wird, dürfte in verschiedenen Regionen der Welt für weitere Turbulenzen und Migrationsbewegungen sorgen. Die Energieabhängigkeit gibt Europa in besonderem Maße Anlass zur Besorgnis. Europa ist der größte Erdöl- und Erdgasimporteur der Welt. Unser derzeitiger Energieverbrauch wird zu 50 % durch Einfuhren gedeckt. Im Jahr 2030 wird dieser Anteil 70 % erreicht haben. Die Energieeinfuhren stammen zum größten Teil aus der Golfregion, aus Russland und aus Nordafrika. ## Hauptbedrohungen Größere Angriffe gegen Mitgliedstaaten sind nunmehr unwahrscheinlich geworden. Dafür ist Europa mit neuen Bedrohungen konfrontiert, die verschiedenartiger, weniger sichtbar und weniger vorhersehbar sind. Terrorismus: Terrorismus gefährdet Menschenleben, verursacht hohe Kosten, sucht die Offenheit und Toleranz unserer Gesellschaften zu untergraben und stellt eine zunehmende strategische Bedrohung für Gesamteuropa dar. Terroristische Bewegungen sind in wachsendem Maße gut ausgestattet, elektronisch vernetzt und gewillt, unbegrenzt Gewalt anzuwenden, um in großem Maßstab Menschen zu töten. Die jüngste Terrorismuswelle ist globalen Ausmaßes und mit gewalttätigem religiösem Extremismus verbunden. Die Ursachen für diese Entwicklung sind komplex. Dazu gehören der Modernisierungsdruck, kulturelle, soziale und politische Krisen sowie die Entfremdung der in fremden Gesellschaften lebenden jungen Menschen. Dieses Phänomen tritt auch in unserer eigenen Gesellschaft zutage. Europa ist sowohl Ziel als auch Stützpunkt dieses Terrorismus: Europäische Länder waren und sind Anschlagziele. Logistische Stützpunkte von Al QaidaZellen wurden im Vereinigten Königreich sowie in Italien, Deutschland, Spanien und Belgien entdeckt. An einer konzertierten Aktion Europas führt kein Weg vorbei. Die **Verbreitung von Massenvernichtungswaffen** (MVW) stellt die potenziell größte Bedrohung für unsere Sicherheit dar. Die internationalen Verträge und Ausfuhrkontrollregelungen haben die Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme verlangsamt. Nun jedoch stehen wir am Anfang eines neuen und gefährlichen Zeitabschnitts, in dem es möglicherweise - insbesondere im Nahen Osten - zu einem MVW-Wettrüsten kommt. Fortschritte im Bereich der biologischen Wissenschaften können die Wirkung von biologischen Waffen in den kommenden Jahren verstärken; auch Anschläge mit chemischen Stoffen und radiologischem Material sind eine ernst zu nehmende Gefahr. Die Verbreitung von Raketentechnologie sorgt für zusätzliche Instabilität und könnte Europa zunehmender Gefahr aussetzen. Am erschreckendsten ist der Gedanke, dass terroristische Gruppierungen in den Besitz von Massenvernichtungswaffen gelangen. Sollte dies eintreten, wäre eine kleine Gruppe in der Lage, einen Schaden anzurichten, der eine Größenordnung erreicht, die bislang nur für Staaten und Armeen vorstellbar war. Regionale Konflikte: Probleme, wie sie sich in Kaschmir, in der Region der Großen Seen und auf der koreanischen Halbinsel stellen, haben ebenso direkte und indirekte Auswirkungen auf europäische Interessen wie näher gelegene Konfliktherde, vor allem im Nahen Osten. Gewaltsame oder festgefahrene Konflikte, wie sie auch an unseren Grenzen andauern, stellen eine Bedrohung für die regionale Stabilität dar. Sie zerstören Menschenleben wie auch soziale und physische Infrastrukturen, bedrohen Minderheiten und untergraben die Grundfreiheiten und Menschenrechte. Diese Konflikte können Extremismus, Terrorismus und den Zusammenbruch von Staaten hervorrufen und leisten der organisierten Kriminalität Vorschub. Regionale Unsicherheit kann die Nachfrage nach Massenvernichtungswaffen schüren. Um den häufig schwer zu definierenden neuen Bedrohungen zu begegnen, ist es bisweilen das nahe Liegendste, den länger zurückliegenden regionalen Konflikten auf den Grund zu gehen. Scheitern von Staaten: Schlechte Staatsführung, d.h. Korruption, Machtmissbrauch, schwache Institutionen und mangelnde Rechenschaftspflicht sowie zivile Konflikte zersetzen Staaten von innen heraus. In einigen Fällen hat dies zu einem Zusammenbruch der staatlichen Institutionen geführt. Somalia, Liberia und Afghanistan unter den Taliban sind die bekanntesten Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit. Das Scheitern eines Staates kann auf offensichtliche Bedrohungen, wie organisierte Kriminalität oder Terrorismus, zurückzuführen sein und ist ein alarmierendes Phänomen, das die globale Politikgestaltung untergräbt und die regionale Instabilität vergrößert. Organisierte Kriminalität: Europa ist ein primäres Ziel für organisierte Kriminalität. Diese interne Bedrohung für unsere Sicherheit hat auch eine wichtige externe Dimension: Der grenzüberschreitende Handel mit Drogen, Frauen, illegalen Einwanderern und Waffen machen einen wichtigen Teil der Machenschaften krimineller Banden aus, und bisweilen bestehen Verbindungen zu terroristischen Bewegungen. Diese Formen der Kriminalität hängen oft mit der Schwäche oder dem Versagen des Staates zusammen. In einigen drogenproduzierenden Ländern hat sich die Schwächung der staatlichen Strukturen unter dem Einfluss der Drogengelder beschleunigt. Einkünfte aus dem Handel mit Edelsteinen, Holz und Kleinwaffen schüren Konflikte in anderen Teilen der Welt. All diese Tätigkeiten untergraben sowohl die Rechtsstaatlichkeit als auch die soziale Ordnung als solche. In Extremfällen kann das organisierte Verbrechen einen Staat beherrschen. 90 % des Heroins in Europa stammt von Mohn aus Afghanistan, wo vom Drogenhandel Privatarmeen unterhalten werden. Der Drogenvertrieb findet überwiegend über kriminelle Netze auf dem Balkan statt, auf deren Konto auch 200.000 der weltweit 700.000 Fälle von Frauenhandel gehen. Eine neue Dimension der organisierten Kriminalität, der in Zukunft mehr Aufmerksamkeit zu schenken sein wird, ist die um sich greifende Seeräuberei. Bei einer Summierung dieser verschiedenen Elemente - extrem gewaltbereite Terroristen, Verfügbarkeit von Massenvernichtungswaffen, organisierte Kriminalität, Schwächung staatlicher Systeme und Privatisierung der Gewalt - ist es durchaus vorstellbar, dass Europa einer sehr ernsten Bedrohung ausgesetzt sein könnte. ## Ii. Strategische Ziele Wir leben in einer Welt, die bessere Zukunftschancen bietet, uns gleichzeitig aber auch größeren Bedrohungen aussetzt als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die Zukunft hängt zum Teil auch von unserem Handeln ab. Wir müssen zugleich global denken und lokal handeln. Um ihre Sicherheit zu verteidigen und ihre Werte zur Geltung zu bringen, verfolgt die EU drei strategische Ziele: ## Abwehr Von Bedrohungen Die Europäische Union ist bereits aktiv gegen die wichtigsten Bedrohungen vorgegangen. ¾ Die EU hat auf die Anschläge vom 11. September 2001 mit einem Maßnahmenpaket reagiert, das die Einführung eines Europäischen Haftbefehls, Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzierung von terroristischen Gruppierungen und ein Rechtshilfeabkommen mit den Vereinigten Staaten umfasst. Sie ist weiterhin um eine stärkere Zusammenarbeit in diesem Bereich und verbesserten Schutz bemüht. ¾ Die EU verfolgt schon seit vielen Jahren eine Nichtverbreitungspolitik. Sie hat unlängst ein weiteres Aktionsprogramm verabschiedet, das Maßnahmen zur Stärkung der Internationalen Atomenergie-Organisation, zur Verschärfung der Ausfuhrkontrollen und zur Bekämpfung illegaler Lieferungen und der illegalen Beschaffung vorsieht. Die EU tritt für die weltweite Befolgung der multilateralen Vertragsregelungen sowie für eine Verschärfung der Verträge und ihrer Kontrollbestimmungen ein. ¾ Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben Unterstützung zur Beilegung von regionalen Konflikten geleistet und zusammengebrochenen Staaten wieder auf die Beine geholfen, unter anderem auf dem Balkan, in Afghanistan und in der DRK. Indem die EU auf dem Balkan auf die Wiederherstellung der verantwortungsvollen Staatsführung und die Förderung der Demokratie hinwirkt und die dortigen Behörden in die Lage versetzt, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen, wird in wirksamster Weise zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der EU selbst beigetragen. Im Zeitalter der Globalisierung können ferne Bedrohungen ebenso ein Grund zur Besorgnis sein wie näher gelegene. Nukleare Tätigkeiten in Nordkorea, nukleare Risiken in Südasien und Proliferation im Nahen Osten sind allesamt ein Grund zur Besorgnis für Europa. Terroristen und Kriminelle sind nunmehr in der Lage, weltweit zu operieren: Ihre Aktivitäten in Mittel- oder Südostasien können eine Bedrohung für die europäischen Länder oder ihre Bürger darstellen. Zugleich hat die globale Kommunikation regionale Konflikte und humanitäre Tragödien - wo auch immer sie sich ereignen - stärker in das Bewusstsein der europäischen Öffentlichkeit gerückt. Unser herkömmliches Konzept der Selbstverteidigung, das bis zum Ende des Kalten Krieges galt, ging von der Gefahr einer Invasion aus. Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen. Die neuen Bedrohungen sind dynamischer Art. Die Proliferationsrisiken nehmen immer mehr zu; ohne Gegenmaßnahmen werden terroristische Netze immer gefährlicher. Staatlicher Zusammenbruch und organisierte Kriminalität breiten sich aus, wenn ihnen nicht entgegengewirkt wird - wie in Westafrika zu sehen war. Daher müssen wir bereit sein, vor Ausbruch einer Krise zu handeln. Konflikten und Bedrohungen kann nicht früh genug vorgebeugt werden. Im Gegensatz zu der massiv erkennbaren Bedrohung zur Zeit des Kalten Krieges ist keine der neuen Bedrohungen rein militärischer Natur und kann auch nicht mit rein militärischen Mitteln bewältigt werden. Jede dieser Bedrohungen erfordert eine Kombination von Instrumenten. Die Proliferation kann durch Ausfuhrkontrollen eingedämmt und mit politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Druckmitteln bekämpft werden, während gleichzeitig auch die tieferen politischen Ursachen angegangen werden. Zur Bekämpfung des Terrorismus kann eine Kombination aus Aufklärungsarbeit sowie polizeilichen, justiziellen, militärischen und sonstigen Mitteln erforderlich sein. In gescheiterten Staaten können militärische Mittel zur Wiederherstellung der Ordnung und humanitäre Mittel zur Bewältigung der Notsituation erforderlich sein. Regionale Konflikte bedürfen politischer Lösungen, in der Zeit nach Beilegung des Konfliktes können aber auch militärische Mittel und eine wirksame Polizeiarbeit vonnöten sein. Wirtschaftliche Instrumente dienen dem Wiederaufbau, und ziviles Krisenmanagement trägt zum Wiederaufbau einer zivilen Regierung bei. Die Europäische Union ist besonders gut gerüstet, um auf solche komplexen Situationen zu reagieren. ## Stärkung Der Sicherheit In Unserer Nachbarschaft Selbst im Zeitalter der Globalisierung spielen die geographischen Aspekte noch immer eine wichtige Rolle. Es liegt im Interesse Europas, dass die angrenzenden Länder verantwortungsvoll regiert werden. Nachbarländer, die in gewaltsame Konflikte verstrickt sind, schwache Staaten, in denen organisierte Kriminalität gedeiht, zerrüttete Gesellschaften oder explosionsartig wachsende Bevölkerungen in Grenzregionen sind für Europa allemal Probleme. Die Integration der beitretenden Staaten erhöht zwar unsere Sicherheit, bringt die EU aber auch in größere Nähe zu Krisengebieten. Wir müssen darauf hinarbeiten, dass östlich der Europäischen Union und an den Mittelmeergrenzen ein Ring verantwortungsvoll regierter Staaten entsteht, mit denen wir enge, auf Zusammenarbeit gegründete Beziehungen pflegen können. Wie wichtig dies ist, lässt sich am besten anhand des Balkans verdeutlichen. Dank der gemeinsamen Anstrengungen der EU, der Vereinigten Staaten, Russlands, der NATO und anderer internationaler Partner ist die Stabilität der Region nun nicht mehr durch den Ausbruch eines größeren Konflikts bedroht. Die Glaubwürdigkeit unserer Außenpolitik hängt von der Konsolidierung der in dieser Region erzielten Erfolge ab. Die europäische Perspektive ist ein strategisches Ziel und zugleich ein Anreiz für Reformen. Es liegt nicht in unserem Interesse, dass durch die Erweiterung neue Trennungslinien in Europa entstehen. Wir müssen die Vorteile wirtschaftlicher und politischer Zusammenarbeit auf unsere östlichen Nachbarn ausweiten und uns zugleich mit den politischen Problemen dieser Länder befassen. Wir müssen nun ein stärkeres und aktiveres Interesse für die Probleme im Südkaukasus aufbringen, der einmal ebenfalls eine Nachbarregion sein wird. Die Lösung des israelisch-arabischen Konflikts ist für Europa eine strategische Priorität. Andernfalls bestehen geringe Aussichten, die anderen Probleme im Nahen Osten anzugehen. Die Europäische Union muss ihr Engagement aufrechterhalten und weiterhin bereit sein, bis zur Lösung des Problems Kräfte und Mittel zu investieren. Die Zweistaatenlösung, für die Europa seit langem eintritt, findet inzwischen breite Zustimmung. Die Durchsetzung dieser Lösung wird geeinte und kooperative Anstrengungen seitens der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten, der Vereinten Nationen, Russlands und der Länder der Region, allen voran jedoch seitens der Israelis und der Palästinenser selbst erfordern. Der Mittelmeerraum ist generell weiterhin mit ernsthaften Problemen wirtschaftlicher Stagnation, sozialer Unruhen und ungelöster Konflikte konfrontiert. Es liegt im Interesse der Europäischen Union, den Mittelmeerpartnern durch effizientere Gestaltung der wirtschafts-, sicherheits- und kulturpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen des Barcelona-Prozesses weiter beizustehen. Ferner muss eine stärkeres Engagement gegenüber der arabischen Welt ins Auge gefasst werden. ## Eine Weltordnung Auf Der Grundlage Eines Wirksamen Multilateralismus In einer Welt globaler Bedrohungen, globaler Märkte und globaler Medien hängen unsere Sicherheit und unser Wohlstand immer mehr von einem wirksamen multilateralen System ab. Daher ist es unser Ziel, eine stärkere Weltgemeinschaft, gut funktionierende internationale Institutionen und eine geregelte Weltordnung zu schaffen. Wir sind der Wahrung und Weiterentwicklung des Völkerrechts verpflichtet. Die Charta der Vereinten Nationen bildet den grundlegenden Rahmen für die internationalen Beziehungen. Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen obliegt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Die Stärkung der Vereinten Nationen und ihre Ausstattung mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für ein effizientes Handeln erforderlichen Mitteln ist für Europa ein vorrangiges Ziel. Wir wollen, dass die internationalen Organisationen, Regelungen und Verträge Gefahren für den Frieden und die Sicherheit in der Welt wirksam abwenden, und müssen daher bereit sein, bei Verstößen gegen ihre Regeln zu handeln. Schlüsselinstitutionen des internationalen Systems, wie beispielsweise die Welthandelsorganisation (WTO) und die internationalen Finanzinstitutionen, haben mehr Mitglieder aufgenommen. China ist der WTO beigetreten, und über den Beitritt Russlands wird verhandelt. Wir müssen uns darum bemühen, die Mitgliedschaft solcher Einrichtungen unter Aufrechterhaltung ihrer hohen Standards auszuweiten. Die transatlantischen Beziehungen zählen zu den tragenden Elementen des internationalen Systems. Dies ist nicht nur im beiderseitigen Interesse, sondern stärkt auch die internationale Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit. Die NATO ist ein besonderer Ausdruck dieser Beziehungen. Regionale Organisationen stärken ebenfalls die verantwortungsvolle Staatsführung weltweit. Für die Europäische Union sind Stärke und Wirkungskraft der OSZE und des Europarates von besonderer Bedeutung. Andere regionale Organisationen wie ASEAN, MERCOSUR und die Afrikanische Union leisten einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Weltordnung. Es ist eine Bedingung für eine geregelte Weltordnung, dass das Recht mit Entwicklungen wie Proliferation, Terrorismus und globaler Erwärmung Schritt hält. Wir haben ein Interesse daran, bestehende Institutionen wie die Welthandelsorganisation weiter auszubauen und neue Einrichtungen wie den Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen. Unsere eigene Erfahrung in Europa hat gezeigt, dass Sicherheit durch Vertrauensbildung und Rüstungskontrollregelungen gesteigert werden kann. Diese Instrumente können auch einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität in unserer Nachbarschaft und darüber hinaus leisten. Die Qualität der Staatengemeinschaft hängt von der Qualität der sie tragenden Regierungen ab. Der beste Schutz für unsere Sicherheit ist eine Welt verantwortungsvoll geführter demokratischer Staaten. Die geeignetsten Mittel zur Stärkung der Weltordnung sind die Verbreitung einer verantwortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und politischen Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte. Handelspolitik und Entwicklungspolitik können wirkungsvolle Instrumente zur Förderung von Reformen sein. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind als weltweit größter öffentlicher Hilfegeber und größte Handelsmacht bestens in der Lage, diese Ziele zu verfolgen. Die Förderung einer besseren Staatsführung durch Hilfsprogramme, Konditionalität und gezielte handelspolitische Maßnahmen bleibt eine wichtige Komponente unserer Politik, die wir noch weiter verstärken müssen. Eine Welt, die als ein Ort der Gerechtigkeit und der Chancen für alle wahrgenommen wird, ist sicherer für die Europäische Union und ihre Bürger. Eine Reihe von Staaten hat sich von der internationalen Staatengemeinschaft abgekehrt. Einige haben sich isoliert, andere verstoßen beharrlich gegen die internationalen Normen. Es ist zu wünschen, dass diese Staaten zur internationalen Gemeinschaft zurückfinden, und die EU sollte bereit sein, sie dabei zu unterstützen. Denen, die zu dieser Umkehr nicht bereit sind, sollte klar sein, dass sie dafür einen Preis bezahlen müssen, auch was ihre Beziehungen zur Europäischen Union anbelangt. ## Iii. Auswirkungen Auf Die Europäische Politik Die Europäische Union hat Fortschritte auf dem Weg zu einer kohärenten Außenpolitik und einer wirksamen Krisenbewältigung erzielt. Wir verfügen inzwischen über Instrumente, die wirksam eingesetzt werden können, wie wir in der Balkanregion und anderswo bewiesen haben. Wenn wir aber einen unserem Potenzial entsprechenden Beitrag leisten wollen, dann müssen wir noch aktiver, kohärenter und handlungsfähiger sein. Und wir müssen mit anderen zusammenarbeiten. Aktiver bei der Verfolgung unserer strategischen Ziele. Dies gilt für die gesamte Palette der uns zur Verfügung stehenden Instrumente der Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, einschließlich unserer Maßnahmen im politischen, diplomatischen, militärischen ![273_image_0.png](273_image_0.png) und zivilen, handels- und entwicklungspolitischen Bereich. Es bedarf einer aktiveren Politik, um den neuen, ständig wechselnden Bedrohungen entgegenzuwirken. Wir müssen eine Strategie-Kultur entwickeln, die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen fördert. Als eine Union mit 25 Mitgliedstaaten, die mehr als 160 Mrd. Euro für Verteidigung aufwenden, sollten wir mehrere Operationen gleichzeitig durchführen können. Die Union könnte einen besonderen Mehrwert erzielen, indem sie Operationen durchführt, bei denen sowohl militärische als auch zivile Fähigkeiten zum Einsatz gelangen. Die EU muss die Vereinten Nationen in ihrem Kampf gegen Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit in der Welt unterstützen. Die EU fühlt sich verpflichtet zu einer intensiveren Zusammenarbeit mit der UNO bei der Hilfe für Länder, die Konflikte hinter sich haben, und zu verstärkter Unterstützung der UNO bei kurzfristigen Krisenbewältigungseinsätzen. Wir müssen fähig sein zu handeln, bevor sich die Lage in Nachbarländern verschlechtert, wenn es Anzeichen für Proliferation gibt und bevor es zu humanitären Krisen kommt. Durch präventives Engagement können schwierigere Probleme in der Zukunft vermieden werden. Eine Europäische Union, die größere Verantwortung übernimmt und sich aktiver einbringt, wird größeres politisches Gewicht besitzen. Mehr Handlungsfähigkeit. Ein handlungsfähigeres Europa liegt in greifbarer Nähe, obwohl es Zeit brauchen wird, um unser gesamtes Potential zu entfalten. Die laufenden Maßnahmen - vor allem die Einrichtung einer Rüstungsagentur - führen uns in die richtige Richtung. Damit wir unsere Streitkräfte zu flexibleren, mobilen Einsatzkräften umgestalten und sie in die Lage versetzen können, sich den neuen Bedrohungen zu stellen, müssen die Mittel für die Verteidigung aufgestockt und effektiver genutzt werden. Durch einen systematischen Rückgriff auf zusammengelegte und gemeinsam genutzte Mittel könnten Duplizierungen verringert, die Gemeinkosten gesenkt und mittelfristig die Fähigkeiten ausgebaut werden. Bei nahezu allen größeren Einsätzen ist auf militärische Effizienz ziviles Chaos gefolgt. Wir brauchen eine verstärkte Fähigkeit, damit alle notwendigen zivilen Mittel in und nach Krisen zum Tragen kommen. Verstärkte diplomatische Fähigkeiten: Wir brauchen ein System, das die Ressourcen der Mitgliedstaaten mit denen der EU-Organe verbindet. Der Umgang mit Problemen, die weiter entfernt und uns fremder sind, erfordert besseres Verständnis und bessere Kommunikation. Gemeinsame Bedrohungsanalysen sind die beste Grundlage für gemeinsame Maßnahmen. Dies erfordert einen besseren Austausch von Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Partnerländern. Mit dem Ausbau der Fähigkeiten in den verschiedenen Bereichen sollten wir an ein breiteres Spektrum von Missionen denken. Hiezu könnten gemeinsame Operationen zur Entwaffnung von Konfliktparteien, die Unterstützung von Drittländern bei der Terrorismusbekämpfung und eine Reform des Sicherheitsbereichs zählen. Der letztgenannte Punkt wäre Teil eines umfassenderen Aufbaus von staatlichen Institutionen. Die Dauervereinbarungen zwischen der EU und der NATO, insbesondere die Berlin-Plus-Vereinbarung, verbessern die Einsatzfähigkeit der EU und bilden den Rahmen für die strategische Partnerschaft zwischen beiden Organisationen bei der Krisenbewältigung. Dies spiegelt unsere gemeinsame Entschlossenheit wider, die Herausforderungen des neuen Jahrhunderts anzugehen. Mehr Kohärenz. Entscheidend bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist, dass wir stärker sind, wenn wir gemeinsam handeln. Über die letzten Jahre hinweg haben wir eine Reihe verschiedener Instrumente mit jeweils eigener Struktur und Logik geschaffen. Die Herausforderung besteht nun darin, die verschiedenen Instrumente und Fähigkeiten, darunter die europäischen Hilfsprogramme und den Europäischen Entwicklungsfonds, die militärischen und zivilen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten und andere Instrumente zu bündeln. All diese Instrumente und Fähigkeiten können von Wirkungen für unsere Sicherheit und die Sicherheit von Drittländern sein. Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für Entwicklung. Die diplomatischen Bemühungen sowie die Entwicklungs-, die Handels- und die Umweltpolitik müssen derselben Agenda folgen. In einer Krise ist eine einheitliche Führung durch nichts zu ersetzen. Eine bessere Abstimmung zwischen dem außenpolitischen Handeln und der Justiz- und Innenpolitik ist von entscheidender Bedeutung bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität. EU ihre Fähigkeiten weiter ausbauen und ihre Kohärenz verstärken muss. Einer stärkeren Kohärenz bedarf es nicht nur zwischen den EU-Instrumenten, sondern auch in Bezug auf das außenpolitische Handeln der einzelnen Mitgliedstaaten. Eine kohärente Politik ist auch auf regionaler Ebene gefragt, besonders im Umgang mit Konflikten. Probleme lassen sich selten für ein Land allein und ohne regionale Unterstützung lösen, wie die Erfahrung sowohl auf dem Balkan als auch in Westafrika lehrt. Zusammenarbeit mit den Partnern. Es gibt wohl kaum ein Problem, das wir allein bewältigen können. Bei den oben beschriebenen Bedrohungen handelt es sich um gemeinsame Bedrohungen, die auch alle unsere engsten Partner betreffen. Internationale Zusammenarbeit ist eine Notwendigkeit. Wir müssen unsere Ziele sowohl im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit in den internationalen Organisationen als auch durch Partnerschaften mit wichtigen Akteuren verfolgen. Die transatlantischen Beziehungen sind unersetzlich. In gemeinsamem Handeln können die Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine mächtige Kraft zum Wohl der Welt sein. Unser Ziel sollte eine wirkungsvolle, ausgewogene Partnerschaft mit den USA sein. Dies ist ein weiterer Grund, warum die Wir müssen uns weiter um engere Beziehungen zu Russland bemühen, das einen wichtigen Faktor für unsere Sicherheit und unseren Wohlstand bildet. Die Verfolgung gemeinsamer Werte wird die Fortschritte auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft bestärken. Wir haben historische, geographische und kulturelle Bande mit jedem Teil dieser Welt, mit unseren Nachbarn im Nahen Osten, unseren Partnern in Afrika, in Lateinamerika und in Asien. Diese Beziehungen sind ein wichtiges Fundament. Insbesondere müssen wir danach streben, strategische Partnerschaften mit Japan, China, Kanada und Indien sowie mit all jenen zu entwickeln, die unsere Ziele und Werte teilen und bereit sind, sich dafür einzusetzen. ## Fazit Wir leben in einer Welt mit neuen Gefahren, aber auch mit neuen Chancen. Die Europäische Union besitzt das Potential, einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Bedrohungen wie auch zur Nutzung der Chancen zu leisten. Eine aktive und handlungsfähige Europäische Union könnte Einfluss im Weltmaßstab ausüben. Damit würde sie zu einem wirksamen multilateralen System beitragen, das zu einer Welt führt, die gerechter, sicherer und stärker geeint ist. ![275_image_0.png](275_image_0.png) ## 10.4 Begriffsbestimmungen Abc-Abwehrtruppe Die *ABC-Abwehrtruppe* ist eine Kampfunterstützungstruppe, welche militärische und zivile Bedarfsträger bei der Herabsetzung der Wirkung von ABC-Kampfmitteln bzw. ziviler ABC-Gefahrquellen und anderer Schadensereignisse durch ABC-Beobachtung, Auswerten der ABC- und Schadenslage, Spüren, Dekontaminieren, Retten und Bergen, Brandbekämpfung und Trinkwasseraufbereitung unterstützt. Sie ist mit ihren hoch spezialisierten Fähigkeiten und ihrer Spezialausrüstung wichtiger Bestandteil der nationalen und internationalen Katastrophenhilfe, insbesondere bei atomaren, biologischen und chemischen Bedrohungen. Sie stellt auch einen wichtigen Faktor der Hilfeleistung bei Humanitären Einsätzen (z.B. im Rahmen von Such- und Rettungseinsätzen bzw. zur Trinkwasseraufbereitung) dar. Die ABCAbwehrtruppe erfüllt eine Querschnittaufgabe, die zum Ziel hat, das Überleben des einzelnen Soldaten sicherzustellen, die Kampfkraft der Truppe zu erhalten und die Fortführung des Einsatzes bzw. der Kampfführung zu gewährleisten. Um dies zu ermöglichen, ist eine ständige weltweite - aber auch anlassbezogene und für den jeweiligen Einsatzraum gültige - ABC-Bedrohungsanalyse erforderlich. Darüber hinaus gilt es, eine Kontamination der eigenen Kräfte zu vermeiden bzw. im Falle einer erfolgten Kontamination durch rasch einsetzende und gründliche Dekontamination die volle Einsatzfähigkeit der Truppe wiederherzustellen. Die ABCAbwehr weist folgende funktionelle Komponenten auf: ABC-Schutz, ABC-Aufklärung, ABCAlarmierung, -Warnung und -Meldung, Kontaminationsabwehr, Selbstschutz, Retten und Bergen sowie medizinische Gegenmaßnahmen. ## Abc-Aufklärung ABC-Aufklärung ist Aufklärung mit dem Ziel, Informationen über den Einsatz und die Wirkung von ABC-Kampfmitteln zu gewinnen und umfasst Wetterbeobachtung, ABC-Beobachtung, Feststellung von Kontaminationen, Messen der Strahlendosis, Probenentnahme und ABC-Kampfmitteluntersuchung. Abwehr (militärstrategisch) Abwehr ist eine militärstrategische Zielsetzung, welche ¾ die Wiederherstellung des "Status quo ante" im Falle konventioneller oder subkonventioneller Angriffe mit militärischen Mitteln allein oder ¾ die Schaffung eines Zustandes, der die Erreichung dieses Zieles mit politischen Mitteln ermöglicht, bezweckt. Abwehr bezweckt die Wiederherstellung eines Zustandes, der vor einem Angriff eines Gegners gegeben war, mit militärischen Mitteln oder die Schaffung eines politisch verwertbaren Zustandes. Dies kann im Rahmen der Zerschlagung, des Zurückdrängens eines Gegners oder durch nachhaltigen Widerstand erfolgen. Nachdem aus der Nachbarschaft Österreichs keine konventionellen militärischen Angriffe mit strategischen bzw. operativen Zielsetzungen in Österreich zu erwarten sind, ist das Verfahren der Abwehr derzeit nur mehr auf einen räumlich begrenzten Angriff auszurichten. ## Abwehroperation Eine *Abwehroperation* ist eine offensiv oder defensiv geführte Operation mit dem Ziel, Gefährdungen oder Bedrohungen möglichst grenznahe zu bewältigen. Die Abwehroperation ist im Rahmen der Strategie der Abwehr das defensive Einsatzverfahren der Landstreitkräfte. Sie hat zum Ziel, einen Angriff möglichst grenznah zum Stehen zu bringen und einen weiteren Vorstoß auf eigenes Territorium zu verhindern, um einem Gegner die Inbesitznahme wichtiger Operationsziele zu verwehren. Dadurch werden Voraussetzungen geschaffen, verloren gegangene Teile des Bundesgebietes wieder in Besitz zu nehmen. Eine Abwehroperation erfordert grundsätzlich das Zusammenwirken von Verzögerungskräften und verteidigenden Kräften in Riegelstellungen. ## Angriff Angriff hat den Zweck, Kräfte des Feindes zu vernichten oder zu zerschlagen und Raum in Besitz zu nehmen. Er erfolgt aus der Bewegung oder nach Bereitstellung. ## Arbc-Kampfmittel Siehe Nrbc Artillerietruppe Die *Artillerie* ist eine Waffengattung zur Kampfunterstützung, die die Kampftruppe mit Artilleriefeuer bis zu einer Entfernung bis 30 km unterstützt. Darüber hinaus liefert die Artillerie mit in vorderer Linie eingesetzten Beobachtungstrupps Lageinformationen zur Erstellung eines lückenlosen Gefechtsbildes. Die *Artillerietruppe* ist im Kampf der verbundenen Waffen wesentlicher Träger der Feuerunterstützung mit Steilfeuer und dient im Kampf zur Erringung der Feuerüberlegenheit. Sie kann ihre Aufgaben nahezu uneingeschränkt unter allen tages- und jahreszeitlichen Bedingungen sowie Witterungsverhältnissen ![277_image_0.png](277_image_0.png) wahrnehmen. Sie ist mit ihren Beobachtungs- und Aufklärungsmitteln ein wesentlicher Teil des Aufklärungsverbundes. ## Asymmetrischer Krieg Asymmetrische Kriegführung beschreibt eine Situation, in der signifikante Unterschiede hinsichtlich der eingesetzten Mittel, Methoden, Kräfte sowie Motivation zwischen Gegnern bestehen. Im asymmetrischen Krieg weicht die unterlegene Partei der stärkeren Macht aus und schlägt zum geeigneten Zeitpunkt auf den oder die Schwachpunkte des Gegners ein. Mit gezielten Nadelstichen versucht die unterlegene Partei den überlegenen Gegner abzunützen, zu schwächen und zu besiegen. Die Intention bei der asymmetrischen Kriegführung liegt darin, dem anderen mit minimalem Aufwand einen maximalen Schaden zuzufügen. Kleinere Staaten mit geringen Militärpotentialen gegen eine überlegene Militärmacht, aber auch Guerilla-Truppen, Partisanen oder Terroristen wenden diese Kriegführung an, wenn sie sich entweder untereinander bekämpfen oder gegen einen Staat vorgehen. ## Assistenz Assistenz ist eine Hilfeleistung des Bundesheeres auf Anforderung der gesetzmäßigen zivilen Gewalt auf Grund des Wehrgesetzes. ## Atomwaffen Siehe Nukleare Waffen Aufklärung Aufklärung ist das Gewinnen von Erkenntnissen über fremde Länder, Regionen, Streitkräfte, Konfliktparteien und übergreifende Fragen durch Sichtbeobachtung und/oder Nutzung technischer bzw. sonstiger Mittel, um der jeweiligen Führungsebene ein möglichst zutreffendes Lagebild zu vermitteln. Aufklärung und Nachrichtengewinnung sind entscheidende Grundlagen für Führungstätigkeit und Einsatzführung. Dabei kommt es darauf an, die Aufklärungsergebnisse und Informationen verschiedener Komponenten in ein gemeinsames Lagebild zusammenzuführen. Neben den Ergebnissen der Aufklärungstruppe werden Informationen aus dem Bereich der Fernmeldeaufklärung, der Luftraumüberwachung, der Fliegerabwehr, der ABC-Aufklärung, der Beobachtungsorganisation der Artillerie etc. erfasst und zu einem gemeinsamen Lagebild verdichtet. Die Aufklärungsergebnisse und die zusammengeführte Information (das Lagebild) sind Grundlage für operativ-taktische Reaktionszeiten und für den wirksamen bzw. ökonomischen Einsatz von Kräften und Mitteln. Internationale Einsätze erfordern auch den internationalen Verbund und die Vernetzung der vorhandenen Aufklärungskapazitäten. Durch den Militärstab der Europäischen Union wurde daher ein Konzept für die militärische Aufklärung bei EU-geführten Krisenmanagementoperationen entwickelt. Die Verfügbarkeit von Aufklärungsergebnissen ist darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für die Früherkennung von Konflikten und das nachfolgende Beurteilungsverfahren, das schlussendlich in das Verfahren zum Krisenmanagement der EU mündet. ## Aufwuchs(-Fähigkeit) Aufwuchs ist eine militärstrategische Maßnahme, mit der durch Bereitstellung von Kräften (in der Einsatzgliederung) eine angemessene Reaktion auf eine sicherheitspolitische/militärstrategische Lageentwicklung erfolgt. Der Aufwuchs kann unmittelbar durch Mobilmachung der Kräfte der jeweiligen Heeresgliederung, oder - als mittelbare Maßnahme – durch Rekonstruktion oder Rekonstitution erfolgen. ## Ausbildung Ausbildung umfasst die Vermittlung des zur Ausübung des Dienstes - insbesondere für die Auftragserfüllung im Einsatz - erforderlichen Wissens und Könnens sowie die Förderung der Bereitschaft hiezu. ## Ausbildungskonzept Ausbildungs- bzw. Ausbildungsunterstützungskonzepte schreiben Vorstellungen sowie Ziele für die Ausbildung und Ausbildungsunterstützung der verschiedenen Ausbildungsbereiche im Bundesheer fest. Diese Konzepte bilden die Grundlage für die weitere Planung und Durchführung/Umsetzung der Ausbildung und Ausbildungsunterstützung. ## Ausbildungsphilosophie Die *Ausbildungsphilosophie* ist ein laufend aktualisiertes Grundsatzdokument für die konzeptionelle Planung der Ausbildung im ÖBH. Sie basiert vor allem auf der Ausbildungsvision und dem militärstrategischen Konzept und umfasst auf Basis ausbildungsrelevanter Ableitungen begründete Überlegungen zum Ausbildungssystem des Bundesheeres und gibt Leitlinien (SOLL-Vorgaben) für die Ausbildung und Ausbildungsunterstützung vor. Die Ausbildungsphilosophie wird durch einen Motivenbericht ergänzt. ## Ballistische Lenkwaffen Unter *ballistischen Lenkwaffen* versteht man Flugkörper, die nach dem Start während einer kurzen Lenkphase auf eine ballistische Flugbahn gebracht werden und anschließend auf dieser grundsätzlich ungelenkt ballistisch ins Ziel fliegen. Einzelne (technisch anspruchsvollere) Systeme können zudem auch während der ballistischen Flugphase in einem engen Rahmen gelenkt werden, insbesondere beim Ausstoß von Mehrfachsprengkörpern oder in der Endphase. ## Bataillonsäquivalent Kräfte des Bundesheeres, die u. U. aus verschiedenen Waffen- und Truppengattungen kommen und in Summe etwa den Umfang eines Bataillons haben, jedoch nicht zwingend als Bataillon zusammenwirken. ## Battlegroups Battlegroups sind - unabhängig von der bereits beschlossenen 60.000 Personen starken EU-Eingreiftruppe - mobile Einsatzteams, die vor allem in so genannten "gescheiterten Staaten" und Bürgerkriegsgebieten einsetzbar sein sollen, um in angemessener Weise auf internationale Krisen reagieren zu können. Vorgesehen sind sieben Gefechtsverbände zu je ca. 1.500 Soldaten. Die einzelnen Gefechtsverbände sollen innerhalb von 14 Tagen einsetzbar sein. Österreich hat beim Verteidigungsministertreffen der EU am 22. November 2004 seine Bereitschaft bekundet, an einer gemeinsam mit Deutschland und Tschechien gebildeten Battlegroup mitzuwirken. ## Bedrohung Eine *Bedrohung* ist eine auf Existenz von Kräften, Mitteln, Verfahren und Absichten beruhende Gefährdung eigener Ziele und Absichten. Eine *Bedrohung* im sicherheitspolitischen Sinne liegt dann vor, wenn ein Staat eine interne oder externe Entwicklung oder einen Zustand als eine konkrete, gegen ihn gerichtete Gefahr für seine politische, wirtschaftliche und militärische Sicherheit beurteilt. So kann die (potentielle) Gefahr, die vom transnationalen Terrorismus ausgeht, ohne weiteres auch als unmittelbare Bedrohung empfunden werden, falls dies von einem Staat so beurteilt wird (z.B. USA nach dem 11. September 2001). Beispiel Kalter Krieg: Die permanente Präsenz starker militärischer Verbände beiderseits des Eisernen Vorhangs konnte zumindest von den "Frontstaaten" als Bedrohung eingestuft werden. ## Berlin Plus Beim NATO-Gipfel in Berlin 1996 wurde der Ausbau des europäischen Pfeilers der NATO, die *Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität* (ESVI), beschlossen. Im Anschluss an den Europäischen Rat von Kopenhagen konnte am 16. Dezember 2002 zwischen dem *Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee* (PSK) der EU und dem *Nordatlantikrat* (NAC) der NATO ein Rahmendokument unterzeichnet werden, in dem die NATO der EU den gesicherten Zugriff auf NATO-Mittel und -Kapazitäten zugesteht. Diese unter dem Fachterminus "Berlin+ -Abkommen" bekannten Vereinbarungen stellen die Grundlage dar, auf der die EU auf die Duplizierung von Mitteln und Kapazitäten, die in der NATO bereits vorhanden sind, verzichten kann.12 ## Bewaffneter Konflikt Als *bewaffnete Konflikte* werden gewaltsame Auseinandersetzungen bezeichnet, bei denen die Kriterien von Krieg nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht mehr oder auch noch nicht gegeben ist. Bewaffnete Konflikte werden von der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) erst seit 1993 erfasst13 . ## Biologische Waffen Biologische Waffen haben zum Ziel, letale oder nichtletale Infektionen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen zu übertragen. Militärisch ist der Einsatz biologischer Waffen ebenso auf strategischer wie taktischer Ebene möglich. Einige biologische Kampfstoffe sind relativ einfach herzustellen oder zu besorgen, andere erfordern hohes Fachwissen. Obwohl es zwar effiziente Systeme zur Ausbringung (mit Aerosolen oder Sporen) gibt, brauchen sie eine komplexe Aufbereitung. Seit der Versendung von Anthrax in Briefen kann der Einsatz biologischer Waffen, wenn auch in kleinem Ausmaß, nicht mehr nur als hypothetische Möglichkeit beurteilt werden. ## Brigade Die *Brigade* ist eine Truppe, die in der Lage ist, taktische Aufgaben, die vornehmlich durch den Gegner und das zu erwartende Gelände definiert sind, weitgehend selbständig durch Kampf der verbundenen Waffen zu erfüllen und dabei durch die Ausdehnung des beherrschbaren Raumes zur Schwergewichtsverlagerung befähigt ist. Sie koordiniert Waffen- und Truppengattungen und bedient sich hiezu eines Stabes.14 ![279_image_0.png](279_image_0.png) ## Capability Development Mechanism (Cdm) Begriff aus dem Bereich der ESVP. Der CDM ist ein geplantes und zyklisches Verfahren (ähnlich dem NATO/PfP *Planning and Review Process/*PARP) und soll in Hinkunft ¾ die Zielerreichung der Vorgaben im Helsinki Headline Goal Catalogue (HHC) in quantitativer und qualitativer Hinsicht erleichtern, ¾ die im HHC festgeschriebenen Fähigkeitsziele abgestimmt auf die *Petersberg-Aufgaben* ständig überprüfen, ¾ die Anstrengungen der NATO und der EU "harmonisieren" (Vermeidung von Doppelgleisigkeiten). Dazu besteht der CDM aus drei Elementen: der Darstellung der militärischen Erfordernisse zur Erreichung der Ziele des HHC und Darstellung der qualitativen und quantitativen Beiträge der Mitgliedsländer, einem Beobachtungs- und Überprüfungsprozess sowie der Auflistung der verbleibenden Defizite (*shortfalls*) mit empfohlenen Maßnahmen zu deren Behebung. ## Chemische Waffen Grundsätzlich muss von der Fähigkeit jeder Armee ausgegangen werden, chemische Kampfstoffe in irgendeiner Form zum Einsatz zu bringen. Aufgrund ihrer tödlichen oder kampfunfähig machenden Wirkung werden chemische Kampfstoffe überraschend und massiv sowie möglichst im Verbund mit konventioneller Munition durch Mittel der Luftstreitkräfte und der Artillerie eingesetzt. Gezielt für militärische Zwecke entwickelte Mittel oder Gifte aus dem Bereich der chemischen Industrie unterscheiden sich in Ausbreitung am Boden, in der Luft, im Wasser, Verhalten nach Abwurf/Verschuss und Wirksamkeit stark voneinander. Für Terrororganisationen ist der Einsatz chemischer Waffen keinesfalls mehr hypothetisch: Jede Terrororganisation mit einem gewissen Maß an spezieller Expertise, der entsprechenden Motivation und den erforderlichen Finanzmitteln ist in der Lage, chemische Mittel herzustellen und einzusetzen, um Menschen, Tiere oder Lebensmittel zu vergiften. Dabei ist ein direktes Ausbringen der Kampfstoffe auf Menschen (z.B. U-Bahn, Stadion etc.) ebenso vorstellbar wie ein indirektes (z.B. Nahrungskette, Wasserversorgung etc.). Der Anschlag in der Tokioter U-Bahn 1995 hat mehr als deutlich gezeigt, wie verwundbar moderne Gesellschaften gegenüber chemischen Angriffen mit Gasen sind. ## Crisis Response Operations (Cro) Krisenreaktionseinsätze der vereinten Streitkräfte der NATO-Mitglieder, die nicht unter Artikel 5 des NATO-Vertrages fallen. Sie stellen jene politischen, militärischen, zivilen und sonstigen Mittel zur Verfügung, um eine Krise zu bewältigen und Sicherheit wiederherzustellen. Krisenreaktionseinsätze umfassen u.a. die Unterstützung ziviler Behörden, friedensunterstützende Einsätze (Friedenserhaltung und - durchsetzung), militärische Kampfeinsätze, Einsätze zur Herauslösung von Kräften, Unterstützung bei Katastrophenhilfe, humanitäre Einsätze sowie Sanktionen, Embargos und andere Zwangsmaßnahmen. ## Corporate Identity (Ci) Corporate Identity ist die strategisch geplante und operativ eingesetzte Selbstdarstellung und Verhaltensweise eines Unternehmens nach innen und nach außen auf Basis einer festgelegten Unternehmensphilosophie, einer langfristigen Unternehmenszielsetzung und eines definierten (SOLL -) Images mit dem Willen, alle Handlungsinstrumente des Unternehmens in einheitlichem Rahmen nach innen und außen zur Darstellung zu bringen."15 Das visuelle Unternehmensbild kommuniziert Vertrauen, Glaubwürdigkeit, und Leistung eines Unternehmens nach innen und außen. Je stärker die Übereinstimmung von Verhalten, Kommunikation und Selbstverständnis ist, desto deutlicher ist die positive Prägung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit und bei den Mitarbeitern. Die visuelle Leitlinie ist gleichsam die Uniform des Unternehmens. Grundformen und Angaben des Systems müssen so flexibel sein, dass sie auf alle Werbe- und Infoträger übertragbar sind. In dieses Layout müssen sich Bilder und Texte verschiedener Größen ebenso einfügen lassen wie Fotos, Logos oder Symbole. Nicht zuletzt sind auch Internet und Intranet ein wesentlicher Bestandteil von Corporate Design (CD).16 ## Dekontamination Eine *Dekontamination* ist die Entstrahlung, Entseuchung oder Entgiftung von Personen, Waffen, Gerät, Gebäuden oder Geländeteilen. Eine Dekontamination kann durch physikalische, chemische oder mechanische Verfahren erfolgen. Eine weitere Untergliederung lässt sich durch die Einteilung in die Individualdekontamination, Teildekontamination und Volldekontamination durchführen. ## Drohne Drohnen sind unbemannte fern- oder programmgesteuerte Flugkörper (*Unmanned Aerial Vehicles/* UAV), die vor allem für Aufklärungs-, Feuerleit- und Kampfzwecke, einschließlich elektronischer Kampfführung verwendet werden. Da die Reichweiten solcher Systeme allgemein zwischen 50 und 300 km liegen, können Drohnen auch grenzüberschreitend eingesetzt werden. Die rechtzeitige Aufklärung einer anfliegenden Drohne ist aus radartechnischen Gründen kaum möglich. Dadurch könnten mittels UAVs radiologische, biologische oder chemische MVW ins Ziel gebracht werden. ## Dual-Use-Güter Güter und Leistungen (einschließlich Software und Technologie), die an sich für den zivilen Gebrauch hervorgebracht werden, gleichzeitig aber auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Der doppelte Verwendungszweck stellt aus sicherheitspolitischen Gründen weltweit einen heiklen Faktor dar. ## Einsatzunterstützung Einsatzunterstützung ist der funktionale Aufgabenbereich des ÖBH, welcher Führung, Kräfte, Mittel und Verfahren mit dem Ziel zusammenfasst, die personelle und logistische Unterstützung von Einsätzen des ÖBH sicherzustellen. ## Europäische Sicherheits- Und Verteidigungspolitik (Esvp) Die wichtigsten (derzeitigen) Rechtsgrundlagen der ESVP sind im Artikel 17 des 1999 in Kraft getretenen Vertrages über die Europäische Union (EU-V) enthalten. Die ESVP ist somit fester Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die ESVP umfasst gemäß Absatz 1 dieses Artikels "sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Union betreffen, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik (...) gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt." Gemäß Abs. 2 dieses Artikels schließen die sicherheitspolitischen Fragen auch die *Petersberg-Aufgaben* mit ein. ## Eurocorps Erste multinationale europäische Truppe ab 1992 aufgestellt; setzt sich aus Einheiten von fünf Ländern zusammen (Deutschland, Belgien, Spanien, Luxemburg und Frankreich); ist nicht vorrangig der NATO unterstellt. ## Eurofor European Operational Rapid Force (gegründet 1995); Mitgliedstaaten sind Spanien, Italien, Portugal und Frankreich; kann unter NATO oder für EUKrisenmanagement eingesetzt werden. ## Euromarfor European Maritime Force (gegründet 1995); umfasst Marineelemente der vier Mitgliedstaaten Spanien, Italien, Portugal und Frankreich; kann unter NATOoder EU-Befehl gestellt werden. ## European Capabilities Action Plan (Ecap) Der Aktionsplan stützt sich auf nationale Beschlüsse (*bottom-up*-Konzept). Mittels einer Rationalisierung der jeweiligen Verteidigungsanstrengungen der Mitgliedstaaten und einer Verstärkung der Synergie ihrer nationalen und multinationalen Projekte dürfte er die Verbesserung der europäischen militärischen Fähigkeiten ermöglichen. Außerdem ist der Europäische Aktionsplan zu den Fähigkeiten so ausgelegt, dass er das politische Vorhaben, in dem das Planziel seinen Ursprung hat, unterstützt und die notwendigen Impulse für die Verwirklichung der Ziele, die sich die EU in Helsinki gesetzt hat, gibt. Im Zuge der Gegenüberstellung des *Helsinki Headline Goal Catalogue* (HHC=SOLL) mit dem Helsinki Force Catalogue (HFC=IST) wurde festgestellt, dass in wesentlichen Bereichen Defizite (*shortfalls*) vorhanden sind (zusammengefasst im Helsinki Progress Catalogue/HPC). Zur Beseitigung einiger dieser erkannten Defizite wurde der European Capabilities Action Plan (ECAP) entwickelt. Dieser sieht vor, dass unter Führung einer *Lead Nation* verschiedene Arbeitsgruppen vorerst die *shortfalls* analysieren und Wege zu deren Behebung aufzeigen (Phase I). Im Mai 2003 hat Phase II begonnen, wobei im Rahmen von "Project Groups" *shortfalls* behandelt werden sollen. Es geht darum, konkrete Umsetzungsschritte zu deren Behebung zu tätigen. ## Eu-Framework Nation Concept Framework Nation Konzept ist eine Organisationsform eines multinationalen großen Verbandes, bei dem eine Nation den Rahmen (framework) stellt. Die Framework Nation ist für Führung, Verwaltung und logistische Unterstützung des Stabes zuständig, stellt daher den größten Teil des Stabspersonals und besetzt auch die Spitzendienstpositionen. Die Framework Nation stellt den Kommandanten der militärstrategischen Führung (*Operation Commander/* OpCdr), das Operational Headquarters (OHQ), die Stabsunterstützung (*staff support*), die IT-Unterstützung (CIS - Communication and Information Systems), den logistischen Rahmen (*logistic framework*) und trägt mit einem signifikanten Anteil an Kräften, Mitteln und Fähigkeiten (*assets and capabilities*) zur Operation bei. ## Fernmeldetruppe Die Fernmeldetruppe ist eine Führungstruppe zum Zwecke der Führung-, Führungsunterstützung und Nachrichtengewinnung. Sie verarbeitet und übermittelt Informationen in Form von Signalen, Sprache, Schrift, Bild und Daten unter Nutzung von Fernmeldesystemen und führt den Kampf mit und um Information im gesamten elektromagnetischen Spektrum, zur ununterbrochenen Sicherstellung der eigenen Führungsfähigkeit und Erringung der eigenen Führungsüberlegenheit bzw. der Beeinträchtigung der gegnerischen Führungsfähigkeit. ## Fliegertruppe Die *Fliegertruppe* ist eine Kampftruppe, die das wesentliche Element des Kampfes gegen feindliche Luftstreitkräfte darstellt. Jene Teile der Fliegertruppe, die im Kampf der verbundenen Waffen eingebunden sind (z.B. Hubschrauber oder Transportflugzeuge), zählen zur Kampfunterstützungstruppe. Die Aufgabe der Fliegertruppe ist der Kampf gegen den Feind aus der dritten Dimension zum Schutz von Menschen und Sachgütern bzw. Infrastruktur im Inund Ausland (im Rahmen multinationaler Einsätze). Jene Teile der Fliegertruppe, die im Rahmen der Luftraumüberwachung eingesetzt sind, orten, identifizieren und drängen gegebenenfalls eindringende Flugzeuge ab oder zwingen sie, wenn nötig, zur Landung. Dabei besteht das System zur Überwachung und Sicherung des österreichischen Luftraumes aus einer aktiven und einer passiven Komponente. Unter passiver Komponente wird das Radarsystem *Goldhaube* verstanden, das durch mobile und ortsfeste Radaranlagen den österreichischen Luftraum weit über die Staatsgrenzen hinweg beobachtet und jedes Luftfahrzeug im Luftraum identifiziert bzw. erkennt. Die aktive Komponente der Luftraumüberwachung und -sicherung stellen die Abfangjäger dar. Neben dem System Saab J-35OE *Draken*, das sich in der "Ausphasung" befindet, wird die Luftraumüberwachung derzeit mit den von der Schweiz angemieteten Flugzeugen des Typs Northrop F-5E Tiger II bis zur Indienststellung der neuen Abfangjäger des Typs *Eurofighter* sichergestellt. Andere Einsatzmittel der Fliegertruppe - mit anderen Aufgaben als Luftraumüberwachung - sind Transport-, Aufklärungs-, Verbindungs- und Schulungsflugzeuge sowie Transport- und Verbindungshubschrauber. ## Fliegerabwehrtruppe Die *Fliegerabwehrtruppe* ist eine Kampftruppe, der mit ihren bodengestützten Einsatzmitteln die Bekämpfung feindlicher Luftfahrzeuge und Flugkörper obliegt. Sie schützt die Truppe und wichtige Räume, Objekte und Einrichtungen gegen Angriffe aus der Luft. Zur Fliegerabwehr werden Fliegerabwehrkanonen und Lenkwaffen eingesetzt. ## Fortbildung Fortbildung ist die Vertiefung und/oder Erweiterung einer für die jeweilige ausgeübte Funktion vorhandenen Befähigung. ## Frame Work Nation Prinzip Führung einer multinationalen Brigade im Sinne des EU-Framework Nation Konzepts über das gesamte Spektrum der *Petersberg-Aufgaben*. Dies bedeutet die Stellung der Kernfunktionen des Brigadestabes sowie zumindest zwei Bataillone der Kampftruppen einschließlich des wesentlichen Teils der Unterstützungskräfte sowie die Wahrnehmung der logistischen Sicherstellung für die eigenen Kräfte. ## Führungsmittel Führungsmittel sind einer Führungsebene zur Verfügung stehende Systeme, Geräte und/oder Verfahren, mit denen Informationen gewonnen, verarbeitet, gespeichert, dargestellt und übermittelt werden, um die eigene Führungsfähigkeit zu gewährleisten und die gegnerische zu beeinträchtigen. ## Führungsorganisation Die *Führungsorganisation* umfasst als Teil des Führungssystems des ÖBH die Bereiche Führungsfunktionen und deren Aufgaben, Führungsinformationen, Führungsmittel und Führungsstruktur. ## Führungsstruktur Die *Führungsstruktur* beschreibt die grundsätzliche oder anlassbezogene Aufbau- und Ablaufbeziehung von Kommanden, sonstigen Dienststellen und Einrichtungen und regelt die Zuordnung zu den Führungsebenen sowie die Befehlsverhältnisse. ## Führungsverfahren Das *Führungsverfahren* ist ein Regelkreis festgelegter Führungsvorgänge, die im Einzelnen aus den Phasen Lagefeststellung, Planung, Befehlsgebung und Kontrolle bestehen. ## Gefährdung - Bedrohung - Risiko Gefährdungen werden nach den Kategorien *Potentiale* (machtpolitisch instrumentalisierbare und allgemeine Potentiale) und *Motive* unterschieden. Erst durch zugrunde liegende Motive für strategisch offensives Handeln werden machtpolitische Potentiale zu *Bedrohungen*, die per definitionem zielgerichtet und einem politischen Akteur zurechenbar17 sind. Potentiale ohne zugrunde liegende Motive sind daher nicht von vornherein als Bedrohung einzustufen. Nicht kompensierte Potentiale können aber ihrerseits strategisch offensive Absichten generieren. Allgemeine Potentiale können durch weitgehend unkontrollierbare Entwicklungen, die nicht notwendigerweise dem Willen eines politischen Akteurs zuzurechnen sind, zu einer faktischen Gefährdung der Lebensgrundlagen eines Staates führen. In Abgrenzung zu den Begriffen *Gefährdung* und Bedrohung wird *Risiko* nur im Sinn einer nicht abdeckbaren Restgefährdung verstanden. Welches Risiko (Art, Umfang, Folgen) unter Beachtung verfügbarer Ressourcen eingegangen wird, ist letztlich eine Entscheidung der politischen Führung. ## Gegenkonzentration Gegenkonzentration ist das Bereithalten der als erforderlich beurteilten militärischen Kräfte in einem bedrohten oder gefährdeten Raum, um die Fähigkeit zur Abwehr zu demonstrieren und flexible eigene Reaktionsmöglichkeiten sicherzustellen. ## Gemeinsame Verteidigung Siehe Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ## Headline Goal 2010 (Hlg 2010) Nach Erreichen der quantitativen Operationalität des Helsinki *Headline Goal* im Jahre 2003 wurde von der EU ein neuer Zielkatalog mit Zieldatum 2010 zur Weiterentwicklung militärischer Fähigkeiten verabschiedet (HLG 2010), um alle Aufgaben (einschließlich eines präventiven Vorgehens zur Verhinderung von größerer Gewalt) des neuen EUVerfassungsvertrages bewältigen zu können. ## Helsinki Headline Goal (Hhg) Im Dezember 1999 beschloss der Europäische Rat von Helsinki: Spätestens im Jahr 2003 müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit bei EU-geführten Operationen in der Lage sein, innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Umfang von 50.000 bis 60.000 Personen, die im Stande sind, den *Petersberg-Aufgaben* in ihrer ganzen Bandbreite gerecht zu werden, zu verlegen und dafür zu sorgen, dass diese Kräfte für mindestens ein Jahr im Einsatz gehalten werden können18 . Österreich sagte damals eine Beteiligung an o.a. Kräften im Ausmaß von 2.000 Soldaten (Bodentruppen) für einen gleichzeitigen Einsatz zu. ## Host Nation Support (Hns) HNS umfasst alle zivilen und militärischen Unterstützungsleistungen eines Gastgeberlandes, die befreundeten Streitkräften auf dem Hoheitsgebiet des Gastgeberlandes gewährt werden. ## Infanteristische Kampftruppen Infanteristische Kampftruppe ist eine Kampftruppe mit der Fähigkeit zum unmittelbaren Kampf gegen feindliche Infanterie sowie zum Kampf gegen gepanzerte Waffensysteme. Zu den infanteristischen Kampftruppen zählen: Jägertruppe, Jagdkommandotruppe und Wachtruppe. Infanteristische Kampftruppen sind zum unmittelbaren Kampf gegen feindliche Infanterie sowie gegen gepanzerte Waffensysteme und Truppen unter nahezu allen jahres-, und tageszeitlichen sowie allen Witterungsbedingungen befähigt. Zu den infanteristischen Kampftruppen zählen Jägertruppe, Jagdkommandotruppe und Wachtruppe. Infanteristische Kampftruppen eignen sich besonders zum Kampf im bedeckten (z.B. Wald), verbauten oder schwierigen Gelände (z.B. Gebirge). Durch ihre Fähigkeit zur interpersonellen Kontaktaufnahme sind sie die wichtigste Komponente bei der Inbesitznahme und Kontrolle militärischer Positionen und bei artverwandten Aufgaben im Rahmen von friedensunterstützenden Einsätzen. Durch den Einsatz luftbeweglicher Kräfte wird die Projektion militärischer Fähigkeiten auch über größere Entfernungen ermöglicht, was auch im Rahmen von friedensunterstützenden Einsätzen von besonderer Bedeutung ist. Neben der Fähigkeit zum Nehmen bzw. Halten wichtiger Geländeabschnitte sind infanteristische Kampftruppen besonders zum Schutz von Räumen, Objekten und Verbindungslinien sowie zum Schutz von ![283_image_0.png](283_image_0.png) Transporten geeignet. Im Rahmen friedensunterstützender Einsätze eignen sich infanteristische Kampftruppen zusätzlich zur Überwachung von Demarkationslinien und Waffenstillstandsabkommen, zur Kontrolle von Pufferzonen, zur Einrichtung von Schutzzonen, zur Trennung von Konfliktparteien, zum Errichten und Betreiben von Checkpoints, zur Entwaffnung oder Demobilisierung anderer bewaffneter Kräfte und zur Teilnahme an Evakuierungsoperationen. Im Rahmen nationaler Aufgaben - zum Beispiel im Rahmen sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsätze - können infanteristische Kampftruppen zum Schutz von Objekten, Verkehrslinien, Energieanlagen und Räumen sowie zum Durchkämmen von Geländeteilen, zur Gegenjagd sowie für Kontroll- und Patrouillenaufgaben eingesetzt werden. ## Informationsarbeit Unter *Informationsarbeit* des Bundesheeres sind jegliche Kontakte zu bestimmten Zielgruppen - heeresextern wie intern - zu verstehen und fallen in den Bereich der interpersonellen Kommunikation. Man unterscheidet zwischen heeresexterner Informationsarbeit, die schwergewichtsmäßig durch Informationsoffiziere wahrgenommen wird und im schulischen Bereich stattfindet und Veranstaltungen, die auf ein Publikum über den schulischen Bereich hinausgehen.19 ## Informationsoffizier (Infoo) Informationsoffiziere gibt es seit Bestehen des Bundesheeres der Zweiten Republik. Es handelte sich hiebei anfangs um Offiziere, welche zu Vorträgen, speziell an Schulen, eingeladen wurden. Seit etwa 1970 wurden Informationsoffiziere regelmäßig durch das BMLV mit Informationen beteilt und erhielten eine kurze Zusatzausbildung. Gleichzeitig wurde es auch für Unteroffiziere möglich, die Tätigkeit als InfoO auszuüben.20 Die Ausbildung zum *Informationsoffizier* besteht derzeit aus einem dreitägigen wehrpolitischen Seminar und einem sechstägigen Kommunikationskurs, welcher von Kommunikationstrainern geleitet wird und nach dessen Bestehen die Ernennung erfolgen kann. Die Grundlage für den Informationsoffizier, Schulen besuchen zu dürfen, fußt nach wie vor auf einem Erlass aus 1978 des damaligen Unterrichtsministers Sinowatz, welcher im Rahmen der geistigen Landesverteidigung zur umfassenden Landesverteidigung zuzurechnen und als ein Ziel in der Politischen Bildung festgelegt ist.21 Ausbildung und Tätigkeit der InfoO erfolgen freiwillig und sind als Nebenfunktion zu verstehen, zusätzlich zu ihrer eigentlichen militärischen Aufgabe. Neben dem Einsatz an Schulen werden InfoO wie folgt verwendet22 : Teilnahme an wehrpolitisch relevanten Podiumsdiskussionen am Podium, Sprechstunde/Beratungsgespräch, Stationsdienst bei Veranstaltungen im Rahmen der militärischen Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung und Begleitung von Besuchern militärischer Einrichtungen, InfoO-Einsatz als Sonderform (Facharbeitsbetreuung etc.). ## Informationsoperationen Unter dem Begriff *Informationsoperationen*23 versteht man die Planung, Veranlassung und Steuerung geplanter, mit anderen Führungsbereichen abgestimmter Kommunikationsmaßnahmen des Bundesheeres als hierarchieebenenüberschreitende Querschnittsmaterie im In- und Ausland. ## Innere Führung Innere Führung dient der Feststellung, Gestaltung und Vermittlung von Inhalten als maßgebliche Motivation für das Handeln im Sinne des gesetzlichen Auftrages sowie der Feststellung des Informationsstandes einschließlich der Informationsweitergabe im Ressort. Darüber hinaus umfasst sie die Bewertung von Desinformationen einschließlich der Beobachtung von Gerüchten bzw. die Analyse der nicht autorisierten Weitergabe interner Informationen an Dritte (Öffentlichkeit, Teilöffentlichkeit). ## Interoperabilität Interoperabilität ist als zweitniedrigste Stufe der Standardisierung die Fähigkeit von Systemen, Truppenteilen oder Streitkräften, sich gegenseitig durch das Erbringen von Leistungen zu unterstützen und die erbrachten Unterstützungsleistungen auch anwenden zu können, sodass sie durch diese ausgetauschten Leistungen in die Lage versetzt werden, effektiv zusammenzuarbeiten und damit die gemeinsame Erfüllung des Auftrages sicherzustellen. ## Jagdkampf Jagdkampf ist eine Einsatzart mit dem Zweck, im aufgelösten und beweglich geführten Kampf kleinerer Gruppierungen den Feind abzunutzen, zu binden und ihm die ungehinderte Nutzung des Raumes auch über längere Zeit zu verwehren. ## Jagdkommandotruppe Die *Jagdkommandotruppe* ist eine Waffengattung der infanteristischen Kampftruppe der militärstrategischen oder operativen Führung zur Erfüllung von Spezialeinsätzen. Sie führt Kommandounternehmen auch tief im gegnerischen Gebiet, vor allem zur Lähmung oder Zerstörung wichtiger Objekte sowie zur Ausschaltung und Vernichtung besonderer Ziele durch. Die Jagdkommandotruppe ist besonders zur Vernichtung aufgelöst kämpfender Kräfte in Form der Gegenjagd, für Aufgaben des qualifizierten Personen- und Objektschutzes, für Aktionen zur Befreiung von Geiseln und Gefangenen sowie zur Aufklärung unter besonderen Bedingungen (z.B. Fernspähund Hinterfrontaufklärung) im Rahmen der militärischen Aufklärung befähigt.24 ## Jägertruppe Jägertruppe ist eine Waffengattung, welche die Hauptkomponente der infanteristischen Kampftruppen darstellt. Sie ist zum infanteristischen Kampf in allen Einsatzarten der Landstreitkräfte befähigt. Sie muss grundsätzlich über Beweglichkeit unter Panzerschutz und über die Fähigkeit zum Lufttransport verfügen. Der Einsatz in Hochgebirgsregionen sowie bei Luftlandungen erfordert teilweise eine Spezialisierung der Jägertruppe. Die Soldaten der Jägertruppe sind mit leichten Waffen ausgerüstet und weisen eine sehr hohe Beweglichkeit auf. ## Kampf Der Verbundenen Waffen Dieser Begriff bezeichnet das räumliche und zeitliche Zusammenwirken von Kräften und Mitteln verschiedener Waffengattungen im Gefecht. ## Kampfgruppe (Siehe Auch Task Force) Kampfgruppe ist die Bezeichnung für Kräfte, die unter einem Kommando, auch eigens gebildet, zur selbständigen Lösung einer Gefechtsaufgabe zusammengefasst werden, oder Kräfte unter einem bestehenden Kommando, deren Kampfweise oder Größenordnung der organisationsgemäßen Bezeichnung des Kommandos nicht mehr entspricht. ## Kampfunterstützung Dies ist ein funktionaler Aufgabenbereich, der Führung, Kräfte und Mittel mit dem Ziel zusammenfasst, im Gefecht die Durchsetzungsfähigkeit der eigenen Kräfte zu erhöhen, die eigene Handlungsfreiheit zu erhalten und die des Gegners zu beeinträchtigen. Kampfunterstützungstruppe ist eine Truppengattung, deren Hauptaufgabe die Unterstützung der Kampftruppen mit den ihrer Ausrüstung und Ausstattung entsprechenden Mitteln ist. Sofern Kampfunterstützungstruppen eigenständige Kampfaufgaben durchführen, nehmen sie den Charakter von Kampftruppen an. Zu Kampfunterstützungstruppen zählen Artillerietruppe, Pioniertruppe, ABC-Abwehrtruppe und Teile der Luftstreitkräfte. ## Konflikt Konflikte werden definiert als "Interessensgegensätze (Positionsdifferenzen) um nationale Werte (Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, Grenzen, Territorien etc.) von einiger Dauer und Reichweite zwischen mindestens zwei Parteien (Staaten, Staatengruppen, u.a.), die entschlossen sind, sie zu ihren Gunsten zu entscheiden. Dabei muss auf mindestens einer Seite die organisierte Staatsmacht involviert sein.25 Die Entwicklung vor allem nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erfordert eine Ausweitung dieser Definition über nationale Werte hinaus. Die Interessensgegensätze können sich demnach neben nationalen Werten auch auf religiöse und/oder ideologische Werte beziehen und transnationalen Charakter aufweisen. In der politikwissenschaftlichen Literatur wird bei politischen Konflikten nach friedlicher und gewaltsamer Austragung unterschieden. Die Anwendung und der Gebrauch von Kampfmitteln und Waffen kennzeichnen dabei den bewaffneten politischen Konflikt. Es handelt sich dabei um die "intensivste Form der Auseinandersetzung über Positionsdifferenzen". Bewaffnete Konflikte können eine politische Verhandlungslösung herbeiführen oder verhindern26. Ein gewaltsamer Konflikt kann aber auch "Krieg" bedeuten, wenn keine politischen Ansätze zur Konfliktbereinigung gefunden werden. Dies setzt eine zunehmende Intensivierung der militärischen Gewalteinwirkung zwischen den Kombattanten voraus. Politische Konflikte, die das Potential einer bewaffneten Austragung haben, können die Sicherheit im Allgemeinen negativ beeinträchtigen. Sie berühren aber nicht nur die Sicherheitslage der unmittelbaren Konfliktparteien, sondern können auch den (Sicherheits-) Interessen anderer Staaten/Akteure massiv zuwiderlaufen. Dies kann daher zu einem präventiven Engagement externer Akteure in diversen Konflikten führen, um eine Eskalation hin zum bewaffneten Konflikt oder Krieg und damit verbundene negative Effekte zu verhindern. ## Konzept, Konzeption Konzepte sind Dokumente der militärischen Planung, welche die generelle Leitlinie zur grundsätzlichen Gestaltung des Bundesheeres in seiner Gesamtheit, seiner Teilsysteme sowie funktionaler verbands- und waffengattungsübergreifender, das ÖBH in seiner Gesamtheit betreffenden Querschnittsmaterien für Frieden und Einsatz festlegen. Konzeption im ÖBH ist die Gesamtheit aller konzeptiven Grundlagen, bestehend aus dem militärstrategischen Konzept und allen anderen Konzepten ![285_image_0.png](285_image_0.png) der militärstrategischen, der operativen und der taktischen Ebene, mit den darin enthaltenen allgemeinen strukturellen und organisatorischen Ableitungen bzgl. Aufgaben und Fähigkeiten im Rahmen der voraussichtlich dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen. Sie bildet die Grundlage für die Entwicklung der Heeresgliederung und der Planungsleitlinie, für die Strukturplanung und die Realisierung von Programmen und ist im Rahmen des Planungszyklus als lebende Materie in einem sich ständig verändernden Umfeld zu verstehen. ## Krieg Der Begriff *Krieg* bezeichnet eine mit Waffengewalt ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Staaten und Völkern. Carl von Clausewitz bestimmt Krieg als einen "Akt der Gewalt", der den Gegner zur Erfüllung der eigenen Interessen zwingt, indem der Gegner "wehrlos" gemacht wird.27 Die Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) definiert Krieg in Anlehnung an den ungarischen Friedensforscher István Kende (1917–1988) als einen "gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale aufweist: ¾ an den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es sich mindestens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände, Polizeieinheiten) der Regierung handelt; ¾ auf beiden Seiten muss ein Mindestmaß an zentral gelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein, selbst wenn dies nicht mehr bedeutet als organisierte bewaffnete Verteidigung oder planmäßige Überfälle (Guerilla-Operationen, Partisanenkrieg usw.); ¾ die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuität und nicht nur als gelegentliche, spontane Zusammenstöße, d.h. beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet eines oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern." Kriege gelten als beendet, soweit Kampfhandlungen dauerhaft, d.h. für mindestens ein Jahr, eingestellt bzw. nur unterhalb der AKUF-Kriegsdefinition fortgesetzt werden28 . ## Krise Eine *Krise* entsteht durch Intensivierung eines latenten Spannungszustandes mit Mitteln, die im Vorfeld militärischer Drohungen liegen. Die Wende vom Konflikt zur Krise wird dann vollzogen, wenn die Wahrscheinlichkeit von Gewaltanwendung markant zunimmt29 . ## Luftabwehroperation Die operative Zielsetzung der *Luftabwehroperation* ist der Schutz der eigenen Streitkräfte und der militärischen bzw. zivilen Infrastruktur vor Angriffen aus der Luft sowie die Erhaltung der operativen Handlungsfreiheit der Landstreitkräfte. Sie setzt Maßnahmen im Sinne einer Luftraumsicherungsoperation voraus und wird als Objekt- und/oder Raumschutz durchgeführt. Die Luftabwehroperation wird vorwiegend mit fliegerischen Einsatzmitteln und Kräften der Fliegerabwehr durchgeführt. ## Luftangriff Luftangriff wird im Rahmen des Kampfes gegen feindliche Luftstreitkräfte und zur Unterstützung der Landstreitkräfte durch Kampf gegen Ziele, Führungseinrichtungen oder Infrastruktur durchgeführt. ## Luftraumsicherung Luftraumsicherung ist ein eigenständiges, grundsätzlich von den Erdstreitkräften unabhängiges Einsatzverfahren der Luftstreitkräfte im Rahmen der militärstrategischen Sicherung zur Wahrung der Lufthoheit, wobei die erforderlichen Maßnahmen auch eine effektive Unterstützung der Landstreitkräfte umfassen. Im Falle der Gefahr von Luftraumverletzungen, die über die normalen Herausforderungen zur Wahrung der Lufthoheit hinausgehen, werden zusätzliche Maßnahmen zur Intensivierung und Verdichtung der Luftraumbeobachtung im Vorfeld des gefährdeten Luftraumes gesetzt. Diese umfassen den lageentsprechenden Einsatz mobiler Radarsysteme v.a. zur Überwachung des unteren Flughöhenbereiches sowie Maßnahmen zur Verstärkung der aktiven Komponente der militärischen Luftraumüberwachung, um eine rasche Reaktion auf Luftraumverletzungen mit angemessenen Einsatzmitteln sicherzustellen. Dies schließt auch den Schutz wichtiger gefährdeter Objekte, Anlagen und Einrichtungen der militärischen und zivilen Luftfahrt mit ein. ## Luftraumsicherungsoperation Die *Luftraumsicherungsoperation* stellt ein eigenständiges Einsatzverfahren der Luftstreitkräfte im Rahmen der militärstrategischen Sicherung dar. Die Luftraumsicherungsoperation umfasst die zur Wahrung der Lufthoheit erforderlichen Maßnahmen unter verminderter Intensität gegenüber einer Luftabwehroperation. Die Luftraumsicherungsoperation kann auch eine Unterstützung der Landstreitkräfte umfassen. Wesentliche Elemente im Rahmen der Luftraumsicherungsoperation umfassen Intensivierung und Verdichtung der Luftraumbeobachtung im Vorfeld des gefährdeten Luftraumes, die Verstärkung der aktiven Komponente der militärischen Luftraumüberwachung und den Schutz wichtiger gefährdeter Objekte, Anlagen und Einrichtungen der militärischen und zivilen Luftfahrt. ## Luftraumüberwachung Militärische *Luftraumüberwachung* umfasst Luftraumbeobachtung und Aufbau des Luftlagebildes im Wege der Identifizierung und Klassifizierung der erfassten Flugziele sowie Gewinnung und Pflege der hiezu erforderlichen Datenbestände, Bewirtschaftung des militärisch kontrollierten Luftraumes sowie Einsatzführung und Einsatzleitung aktiver Mittel. ## Luftverteidigung Die *Luftverteidigung* stellt ein eigenständiges operatives Verfahren dar. Sie dient im Frieden der Wahrung der Lufthoheit und hat im Falle der Abwehr die Bekämpfung feindlicher Luftkriegsmittel zum Ziel, um eine feindliche Luftüberlegenheit zu verhindern und die eigenen Streitkräfte bestmöglich vor Angriffen aus der Luft zu schützen. Luftverteidigung wird durch Jagdflugzeuge in Zusammenwirken mit Fliegerabwehrkräften durchgeführt und verlangt eine enge Abstimmung mit den Landstreitkräften sowie eine Koordination für die Nutzung des Luftraumes. Voraussetzung für eine wirksame Luftverteidigung ist eine möglichst lückenlose Luftraumüberwachung. ## Marketing Sinn und Zweck von *Marketing* ganz allgemein ist es, sein Unternehmen, seine Leistungsbereiche und seine Leistungen "richtig" wahrnehmen zu lassen. Dazu ist vorher eine Zielgruppenanalyse notwendig, um ziel- und auftragsorientiert handeln zu können. In einer weiteren Definition heißt es, "Marketing ist alles das, was es Ihnen ermöglicht, demjenigen gegenübertreten zu dürfen, mit dem Sie Geschäfte machen wollen". Auch die Bereiche Image, Imagepflege und Einstellungen fallen in diesen wichtigen Bereich und sollen das Bundesheer für zukünftige Aufgaben richtig positionieren. Das Schwergewicht des Marketing liegt nämlich auf Personalmarketing mit all seinen Ausformungen (Personalgewinnung, -auswahl, -entwicklung, - erhaltung, -freisetzung und Personalcontrolling), um jenen Personenkreis anzusprechen, der auch den gestellten Anforderungen entspricht. Gerade für die Kaderpräsenzeinheiten müssen "Mannschaften in nennenswerter Anzahl gewonnen werden; das Bundesheer ist dabei nur einer von vielen Suchenden am Arbeitsmarkt und setzt sich dort dem Wettkampf mit allen Konkurrenten aus."30 ## Materialerhaltungstruppe Die *Materialerhaltungstruppe* ist eine Logistiktruppe, welche alle Kräfte des Österreichischen Bundesheeres in der Materialerhaltung durch Konservierung, Instandhaltung, Instandsetzung, Modifizierung und Materialgewinnung unterstützt. ## Mechanisierte Kampftruppe Die *Mechanisierte Kampftruppe* ist eine Kampftruppe, die aufgrund ihrer auf Feuerkraft, Beweglichkeit und ihres Schutzes basierenden Durchsetzungsfähigkeit sowie ihrer hohen taktischen Mobilität besonders zur beweglichen Kampfführung befähigt ist. Somit ist sie zur defensiven, vor allem aber zur offensiven Kampfführung geeignet, wenn sie vorwiegend offenes Gelände nützen kann. Sie ist auch zur kampfkräftigen Aufklärung geeignet. Durch ihre Eigenart ist sie meist die entscheidende Komponente im Gefecht und in der Schlacht. Mechanisierte Kampftruppen haben bei friedensunterstützenden Einsätzen für die Konfliktparteien eine abschreckende Wirkung und bieten gleichzeitig wirkungsvollen Schutz für die eigenen Kräfte. Mechanisierte Kampftruppen sind das Kernelement schneller, mobiler und durchsetzungsfähiger internationaler Einsatzverbände bei friedenserzwingenden Einsätzen. Zu den mechanisierten Kampftruppen zählen Panzertruppe, Panzergrenadiertruppe und Panzerjägertruppe. ## Militärattaché Militärattachés sind militärdiplomatische Vertreter eines Staates oder einer Organisation. Militärattaché ist der Sammelbegriff für Verteidigungs-, Militär-, Marine- und Luftattachés sowie deren Beigeordnete. ## Militärattachédienst Militärattachédienst ist die militärdiplomatische Vertretung des BMLV und des ÖBH im (in den) Akkreditierungsland (-ländern), insbesondere die systematische Beobachtung und Berichterstattung hinsichtlich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, der Wehrverhältnisse und der Streitkräfte des(r) Empfangsstaates(n) und dem ÖBH sowie zu den ![287_image_0.png](287_image_0.png) anderen im Empfangsstaat akkreditierten Verteidigungsattachés. ## Militärberater Militärberater ist der Berater des Missionschefs in allen militärischen, insbesondere rüstungskontrollpolitischen Fragen, und Vertreter des BMLV vor Ort in der Wahrnehmung dessen unmittelbaren Interesses an militärischen Aspekten der allgemeinen weltweiten sicherheitspolitischen Entwicklung. ## Militärdiplomatie Militärdiplomatie ist die Pflege von militärischen Beziehungen zwischen Staaten. Die Staaten bedienen sich zur Vertretung, Interessenswahrung, Verhandlung, Unterrichtung und Förderung der militärischen Beziehungen der im gegenseitigen Einvernehmen des Entsende- und des Empfangsstaates akkreditierten Militärattachés. ## Militärische Aufklärung Militärische Aufklärung ist jener Teil der Aufklärung, der durch das FGG2 wahrgenommen wird und umfasst ¾ die Gefechtsaufklärung, ¾ die taktische Aufklärung und ¾ die operative Aufklärung, sofern diese Aufgaben nicht durch die nachrichtendienstliche Aufklärung besorgt werden. Teilsysteme der militärischen Aufklärung sind: ¾ Luftraumüberwachungstruppe, ¾ Aufklärungstruppe und ¾ sonstige Kräfte, die im Sinne der militärischen Aufklärung genutzt werden. Militärische Aufklärung ist im Bundesheer eine Querschnittsmaterie, die sich in vielen Teilbereichen der Planung, Führung, Rüstung und Ausbildung auswirkt. Im Rahmen internationaler Einsätze steigt die Bedeutung der militärischen Aufklärung und Nachrichtengewinnung, um die Lage in einem möglichen Einsatzraum feststellen, dokumentieren und beurteilen zu können und dadurch für diesen Einsatz geeignete Kräfte in das Krisengebiet entsenden zu können. ## Militärische Öffentlichkeitsarbeit Militärische Öffentlichkeitsarbeit ist die Summe aller Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens der österreichischen Bevölkerung in die Zweckmäßigkeit der militärischen Landesverteidigung und in die Bereitschaft des Bundesheeres, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Das Ziel der militärischen Öffentlichkeitsarbeit ist der Erwerb von Vertrauen und Verständnis für die Notwendigkeit und somit die Ziele und Maßnahmen der militärischen Landesverteidigung und die Belange der Soldaten des Bundesheeres31 . Öffentlichkeitsarbeit für Streitkräfte gilt allgemein sowohl in der Theorie als auch in der Praxis als eine der am schwersten zu lösenden PR-Aufgaben. Ein bedeutender Grund dafür liegt darin, dass mit den Begriffen von Militär und Landesverteidigung subjektiv oft Negativa assoziiert werden (z.B. persönliche Belastungen, Zweifel an Sinnhaftigkeit von Dienstleistungen, Skepsis über Erfolgsaussichten im Falle eines tatsächlichen Kampfeinsatzes etc.)32 . Für nahezu alle staatlichen Institutionen, für Regierung oder auch Parteien, gibt es eine gewisse Legitimierungsnotwendigkeit, welche die Öffentlichkeit, und somit den Steuerzahler, informiert, der ein Recht darauf hat, zu erfahren, was mit seinen Abgaben geleistet wird. Ein weiterer Punkt ist die Berücksichtigung von militärischen Sicherheitsaspekten einschließlich Datenschutzkriterien, die der Sicherheit der im Einsatz befindlichen Kräfte und der Nation als Gesamtheit dienen. ## Militärperson Bis zur Besoldungsreform 1994 (Einführung des MSchemas/M für Militär) im Rahmen des BeamtenDienstrechtes waren die Berufsoffiziere dienstrechtlich als *Berufsoffiziere* und die Berufsunteroffiziere als Beamte der allgemeinen Verwaltung in Unteroffiziersfunktion eingeteilt. Das Beamten-Dienstrecht (BDG, § 146 Abs. 1) legt demnach seit 1994 fest: Der militärische Dienst umfasst die Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen MBO1, MBO2, MBUO1 und MBUO2 sowie die Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen MZO1, MZO2, MZUO1 und MZUO2. MBO1 steht für Berufsmilitärperson-Offizier 1 und entspricht der früheren A-wertigen Einstufung (Beamte höherer Verwendung). MBO2 steht für Berufsmilitärperson-Offizier 2 und entspricht der früheren B-wertigen Einstufung (Beamte in gehobener Verwendung). MBUO1 steht für BerufsmilitärpersonUnteroffizier 1 und entspricht der früheren C-wertigen Einstufung (Beamte im gehobenen Fachdienst). MBUO2 steht für Berufsmilitärperson-Unteroffizier 2 und entspricht der früheren D-wertigen Einstufung (Beamte im Fachdienst). Während Berufsmilitärpersonen pragmatisiert sind, ist das Dienstverhältnis der Militärpersonen auf Zeit auf drei Jahre befristet (zweimalige Verlängerung auf eine Gesamtdienstzeit von neun Jahren ist möglich). ## Militärstrategische Führung Militärstrategische Führung ist die oberste militärische Führungsebene, die national bzw. im Rahmen eines Bündnisses die Vorgaben der politischen Führung in militärstrategische Ziele umsetzt und den Einsatz aller verfügbaren Kräfte und Mittel zum Erreichen der politischen Ziele koordiniert. ## Milizstand Dem *Milizstand* gehören Wehrpflichtige außerhalb des Präsenzstandes an, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und nicht in den Reservestand versetzt oder übergetreten sind (Wehrpflichtige des Milizstandes). ## Milizsystem Miliz wird für die Bezeichnung von Streitkräften verwendet, die - im Gegensatz zu stehenden Heeren – nur zu Ausbildungszwecken und für den konkreten Einsatzfall aufgeboten werden. Folgende Merkmale sind idealtypisch: eine tendenziell möglichst vollständige Heranziehung aller Wehrfähigen zur Ableistung von Verteidigungsaufgaben eines Gemeinwesens; eine zeitliche Inanspruchnahme in Form einer relativ kurzen Erstausbildungsperiode und daran anschließende kurzfristige Abschnitte von Sekundärausbildung; die Planung und Durchführung von Ausbildung und Einsatz der Miliz unter einer möglichst starken Verantwortung Milizangehöriger; das erkennbare Vorhandensein des Milizheeres auch schon in Zeiten relativen Friedens; eine möglichst hohe Akzeptanz des Milizheeres in der Gesamtbevölkerung. ## Nachschubtruppe Nachschubtruppe ist eine Logistiktruppe, deren Hauptaufgabe Umschlag, Lagerung, Transport und Verwaltung von Versorgungsgütern ist. ## Neutralität - Pflichten Des Neutralen Im Zusammenhang mit der umfassenden Landesverteidigung verdienen nach völkerrechtlichen Gesichtspunkten drei Pflichtenkomplexe besondere Erwähnung: Erstens hat der neutrale Staat militärische Übergriffe der Kriegführenden auf sein Gebiet zu verhindern. Er darf z.B. einen Durchmarschversuch ebenso wenig dulden wie ein Überfliegen mit militärischen Luftfahrzeugen, eine Errichtung von Militärstützpunkten auf seinem Territorium oder ein Operieren fremder Streitkräfte von österreichischem Gebiet aus. Zweitens hat sich der neutrale Staat jeder Unterstützung kriegführender Staaten zu enthalten. Er darf ihnen z.B. keine Truppen stellen oder aus seinen Beständen Kriegsmaterial abgeben. Auch darf er kriegführenden Staaten für Zwecke der Kriegführung keine Kredite gewähren. Drittens hat der neutrale Staat Maßnahmen im nichtmilitärischen Bereich, in dem er nach Ermessen vorgehen darf, gemäß der Gleichbehandlungspflicht auf beide Kriegsparteien anzuwenden. Diese Verpflichtung bringt für den neutralen Staat unter Umständen fühlbare wirtschaftliche Beschränkungen und damit auch indirekt sicherheitspolitische Belastungen. ## Neutralitätsfall Dies ist einer der Anlassfälle (Krisen-, Neutralitätsu. Verteidigungsfall) der umfassenden Landesverteidigung. Der Neutralitätsfall tritt dann ein, wenn in der Nachbarschaft Österreichs eine militärische Auseinandersetzung stattfindet. ## Nrbc/Nuclear Radiological Biological Chemical Die bisher in der NATO eingeführte Abkürzung NBC33 wurde um den Terminus *Radiological* (radiologisch) erweitert. Die atomare, biologische und chemische Bedrohung (ABC-Bedrohung) geht von militärischen Auseinandersetzungen (z.B. Einsatz von ABC-Waffen, konventionelle Waffenwirkung), technischen Störfällen und Schadensereignissen (z.B. Betriebsstörungen in Kernkraftanlagen, Transportunfällen, Bränden), terroristischen Anschlägen (z.B. mit *schmutzigen Bomben,* mit von Krankheitserregern kontaminierten Poststücken) und Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen) aus. Die Besonderheiten der ABC-Bedrohung liegen im überraschenden Auftreten und der großräumigen und/ oder schadensintensiven Wirkung auf Menschen, Tiere, Umwelt und Ressourcen. Unterschieden werden ABC-Kampfmittel und zivile ABC-Gefahrstoffe. Die ABC-Kampfmittel werden in atomare, biologische und chemische Kampfmittel unterteilt. Eine spezielle Form der ABC-Bedrohung stellt die Freisetzung radioaktiver, biologischer und/oder chemischer ziviler Gefahrstoffe dar, die entweder durch menschliches Versagen, technisches Gebrechen, Sabotageakte, terroristische Anschläge oder konventionelle Waffenwirkung verursacht wird (Releases Other Than Attack/ROTA). Radiologische Kampfstoffe sind strahlende Substanzen (z.B. radioaktiver Abfall), die beispielsweise durch Vermischung mit herkömmlichen Sprengstoffen als so genannte *schmutzige Bomben* oder mittels Absprühvorrichtungen von Luftfahrzeugen aus zum Einsatz gebracht werden und durch Verstrahlung wirken. Atomsprengkörper sind Kampfmittel, die durch Kernstrahlung, thermische Strahlung (Licht, Hitze), Druck (Druck- bzw. Sogwirkung) und elektromagnetische Erscheinungen (z.B. elektromagnetischer Impuls) wirken und als Gefechtsköpfe von Flugkörpern, Granaten, Minen oder als Bomben zum Einsatz gebracht werden.34 Davon sind zu unterscheiden: Zivile ABC-Gefahrstoffe sind radioaktive, pathogene (krankheitserregende) oder toxische (giftige) Stoffe in fester, flüssiger oder gasförmiger Form. Diese werden in radioaktive, biologische und chemische Gefahrstoffe unterteilt. Durch konventionelle Waffenwirkung im Zuge von Kampfhandlungen, terroristischen oder kriminellen Aktivitäten, Sabotage sowie technischen oder Naturkatastrophen kann es zur Freisetzung von zivilen ABC-Gefahrstoffen (ROTA) kommen. Dabei können diese eine ähnliche Wirkung wie ABCKampfmittel verursachen. Radioaktive Gefahrstoffe sind alle radioaktiven Stoffe in fester, flüssiger oder gasförmiger Form. Sie wirken durch ionisierende Strahlung auf den menschlichen Körper und können z.B. aus Prüfquellen, nuklearmedizinischen Geräten oder radioaktiven Abfällen freigesetzt werden. ## Nukleare Waffen Nuklearwaffen dienen in erster Linie der strategischen Abschreckung. Solche Atomwaffen sind interkontinentale, großkalibrige Waffen mit einer Sprengkraft von mehr als 150 Kilotonnen. Ihre Reichweite beträgt mehr als 5.500 Kilometer. Demgegenüber können Atomwaffen auf taktischer Ebene mit einer Sprengkraft von rund einer Kilotonne meist durch Einsatzmittel der Luftstreitkräfte oder der Artillerie gegen militärische Kräfte auf dem Gefechtsfeld verwendet werden. Die Herstellung von Nuklearwaffen ist technisch äußerst aufwendig und kann durch Terroristen auch langfristig gesehen nicht bewerkstelligt werden. ## Operative Führung Operative Führung ist die militärische Führungsebene, die militärstrategische Vorgaben in Anordnungen an die unterstellte taktische Führung umsetzt. Sie definiert operative Ziele, entwickelt Vorstellungen vom Handeln, fasst diese in Konzepte und Pläne und koordiniert die Gesamtheit der dazu erforderlichen Maßnahmen auf dem Schauplatz militärischer Handlungen. Sie ist nicht an eine bestimmte Führungsebene und nicht an einen bestimmten Kräfteumfang gebunden. ## Operative Kommunikation Operative Kommunikation ist die österreichische Bezeichnung für den Begriff *Psychological Operations*, worunter geplante, mit anderen Führungsbereichen abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen zu verstehen sind. Sie erfolgen grundsätzlich mit eigenen Medien, im Frieden und in Fällen des § 2 WG 2001, um Einstellungen und Verhalten von Zielgruppen zu ändern und so Vertrauen und Unterstützung für den eigenen Auftrag zu gewinnen. Der Begriff operative Kommunikation ist dabei nicht führungsebenenbezogen im Sinne der Differenzierung zwischen Strategie, Operation bzw. Taktik sondern als hierarchieebenenüberschreitende Querschnittsmaterie zu verstehen.35 Strategische *Operative Kommunikation* erfolgt auf gesamtstaatlicher gesellschaftlicher Ebene und bleibt in nationaler Verantwortung. Sie umfasst in der Regel langfristig angelegte Kommunikationsmaßnahmen zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, die in der alleinigen Verantwortung der Staatsführung liegen. Das BMLV ist Teil der strategischen Führung und verfolgt in seinem Bereich die Militärstrategie und ist in diesem Rahmen an der Durchführung der strategischen operativen Kommunikationmaßgeblich interessiert und beteiligt. Die strategische operative Kommunikation kommt sowohl im Frieden als auch in allen Anlassfällen des § 2 WG 2001 zu tragen. Operative Kommunikation zur Konsolidierung erfolgt auf allen Führungsebenen und bleibt in gesamtstaatlicher Verantwortung. Sie richtet sich in Fällen des § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 bzw. im Falle eines Host Nation Supports an Bevölkerung und Bevölkerungsteile in Einsatzräumen zur Förderung der Unterstützungsbereitschaft und der Unterstützung des militärischen Auftrages und dient der Aufrechterhaltung der Handlungsfreiheit. Operative Kommunikation im militärischen Einsatz ist integraler Bestandteil der Operationsführung und wird bis zur taktischen Ebene wirksam und umgesetzt. Sie kommt im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001 zu tragen. Ziel ist es, die Kampfbereitschaft gegnerischer Streitkräfte zu schwächen und die Einsatzführung der Eigenen zu fördern. Operative Kommunikation bei internationalen Einsätzen umfasst Maßnahmen auf operativer und taktischer Ebene in Abstimmung mit der strategischen operativen Kommunikation mit dem Ziel, Verständnis für den Einsatz zu erwirken, Vertrauen und Unterstützungsbereitschaft zu gewinnen und die Gefährdung der eigenen Truppen zu verringern. Sie richtet sich an Streitkräfte, Konfliktparteien, Organisationen und Zivilbevölkerung im Interessensbereich und Einsatzraum der internationalen Mission. Die Durchführung erfolgt in multinationaler Zusammenarbeit unter Einhaltung der nationalen Richtlinien. ## Ordnungstruppe Die *Ordnungstruppe* ist eine Führungstruppe, die durch Durchführung von Ordnungsaufgaben, Verkehrsregelungsaufgaben und durch Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben - bei friedensunterstützenden Einsätzen auch durch militärpolizeiliche Aufgaben - unterstützt. Die Ordnungstruppe des Bundesheeres ist die Militärstreife, welche die Truppen des Bundesheeres überprüft und kontrolliert. Sie unterstützt die Kommandanten in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und ist für die Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und Sicherheit zuständig. ## Panzergrenadiertruppe Die *Panzergrenadiertruppe* ist eine mechanisierte Kampftruppe, die durch Flach- und Steilfeuer sowie durch abgesessenen infanteristischen Kampf wirkt. In engem Zusammenwirken mit der Panzertruppe kämpft sie lage- und geländeabhängig im schnellen Wechsel auf- und abgesessen gegen feindliche Infanterie und gepanzerte Kräfte des Feindes. ## Panzertruppe Die *Panzertruppe* ist eine mechanisierte Kampftruppe, welche wegen ihrer Kombination von Feuerkraft, Beweglichkeit, Schutz und Standfestigkeit eine hohe Stoßkraft besitzt Die *Panzer- und Panzergrenadiertruppe* stellt den mobilen, feuerkräftigen, gepanzerten Kern des Bundesheeres dar. Typische Einsatzarten sind Verzögerungskampf und Gegenangriff. Das Hauptwaffensystem der Panzertruppe ist der Kampfpanzer. Die mechanisierte Kampftruppe verfügt in Form der Panzergrenadiere auch über infanteristische Kräfte, die den Kampf sowohl aus dem Schützenpanzer als auch zu Fuß führen. Sind die Geländeverhältnisse offen, führen vorwiegend die Kampfpanzer das Gefecht; ist das Gelände bedeckt (z.B. Wald) oder verbaut, kommen vorwiegend die Panzergrenadiere zum Einsatz. Während die Kampfpanzer und die Panzergrenadiere durch ihre Stoßkraft zur Führung von Angriffen geeignet sind, werden Jagdpanzer im Rahmen von Angriffen oder im Rahmen des hinhaltenden Kampfes vorwiegend zur Abwehr gegnerischer Panzerfahrzeuge eingesetzt. Die mechanisierte Kampftruppe wird in ihrer Kampfführung u.a. durch Panzerartillerie, durch gepanzerte Pionierkräfte und Fliegerabwehrkräfte unterstützt. ## Peace Support Operations (Pso) Friedensoperationen sind internationale Einsätze zur Stabilisierung von Krisenregionen oder zur Verhinderung des Ausbruchs neuer Konflikte. Englisch bezeichnet man sie meist als *Peace Operations* oder Peace Support Operations, also friedensunterstützende Einsätze. Im Wesentlichen lassen sich zwei Gruppen von Einsätzen unterscheiden. ¾ Einsätze bei Konflikten zwischen Staaten (*interstate conflicts*) etwa zur Überwachung einer Truppentrennung nach einem Krieg (oder auch präventiv, um einen Krieg zu verhindern) und ¾ Einsätze in internen Konflikten (intrastate conflicts). So unterschiedlich die verschiedenen Friedensoperationen in der Praxis auch verlaufen, so sind ihnen fünf Kriterien gemeinsam: ¾ internationales Mandat, ¾ multinationale Zusammensetzung, ¾ Einsatz zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Status quo, ¾ Einsatz mit Zustimmung des Gastlandes, jedenfalls aber im Interesse der Bevölkerung, ¾ möglichst geringer Schaden, daher nur zurückhaltende Gewaltanwendung. ## Petersberg-Aufgaben In der so genannten *Petersberg*-Erklärung vom 19. Juni 1992 zur Stärkung der operationellen Rolle der EU36 erklärten die Vertragsparteien, dass militärische Einheiten der EU auch für folgende Zwecke eingesetzt werden können: ¾ humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, ![291_image_0.png](291_image_0.png) ¾ friedenserhaltende Aufgaben, ¾ Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens. Die Aufgaben im Rahmen des europäischen Krisenmanagements werden gemeinhin als *Petersberg-Aufgaben* bezeichnet. ## Erweitertes Petersberg-Spektrum (Petersberg Plus) Das *erweiterte Petersberg-Spektrum* stellt eine Erweiterung des Aufgabenspektrums der EU dar. Orientierte sich die Krisenreaktion bisher schwergewichtsmäßig an der durch militärische Kräfte abzudeckenden Phase, so wird nunmehr angestrebt, auch die vor bzw. nach dem militärischen Konflikt liegenden Phasen durch einen gesamtheitlichen, v.a. politische und wirtschaftliche Mittel einbeziehenden Ansatz, zu erfassen. Die nun im neuen EU-Vertrag, Art. III-210 (1), festgeschriebenen Aufgaben sind:37 ¾ gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen (Programme zur Waffenzerstörung und Rüstungskontrolle); ¾ humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze; ¾ militärische Beratung und Unterstützung; ¾ Konfliktverhütung und Erhaltung des Friedens (Frühwarnsystem, vertrauensbildende und sicherheitsverstärkende Maßnahmen etc.); ¾ Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten; ¾ Bekämpfung des Terrorismus; ¾ Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus auf ihrem Hoheitsgebiet. ## Pioniertruppe Die *Pioniertruppe* dient zur Förderung bzw. Sicherstellung der Bewegung eigener Kräfte beim Überwinden von Hindernissen (z.B. Brückenbau, Übersetzen von Gewässern, Entminung bzw. Kampfmittelbeseitigung etc.), zur Erhöhung der Standfestigkeit eigener Kräfte durch Stellungsbau bzw. Bauunterstützung (z.B. Lagerbau im Rahmen von Auslandseinsätzen), zur Hemmung der Bewegung feindlicher Kräfte durch das Anlegen von Sperren und Hindernissen (z.B. Verlegen von Minenfeldern oder Straßensprengungen) und zur Hilfeleistung (vor allem im Rahmen von Katastropheneinsätzen). Pioniere leisten einerseits Kampfunterstützung im Rahmen des Einsatzes der verbundenen Waffen und andererseits technische Pionierunterstützung in allen anderen Hauptaufgaben des Pionierwesens außerhalb unmittelbarer Gefechtseinwirkungen. Pioniere leisten Spezialaufgaben im Sinne von Querschnittsaufgaben in den Bereichen Pionieraufklärung bzw. Pioniererkundung, Vermessungsdienst, Wasserdienst, Tauchdienst, Sprengdienst sowie beim Einsatz von Pioniermaschinen. ## Präsenzstand Der *Präsenzstand* ist der Stand, dem alle Soldaten angehören. Er umfasst Personen, die zum Präsenzdienst (Grundwehrdienst, Waffen- bzw. Truppenübungen) oder zum Ausbildungsdienst (Frauen im Ausbildungsdienst) einberufen worden sind sowie Personen, die dem Bundesheer aufgrund eines Dienstverhältnisses angehören (Militärpersonen des Dienststandes, Berufsoffiziere des Dienststandes, Beamte und Vertragsbedienstete in UO-Funktion, Militärpiloten auf Zeit …). ## Präventiv - Präemptiv Präemptivschläge richten sich gegen eine unmittelbar bevorstehende feindliche Aggression, *Präventivschläge* wenden sich gegen eine erst im Entstehen begriffene Gefahr. Diese Definition findet sich auch im offiziellen *Dictionary of Military Terms* des Verteidigungsministeriums der USA. In der internationalen Debatte gibt es eine Unsicherheit über die Definition der Begriffe *präventiv* und *präemptiv*, da in der aktuellen *Nationalen Sicherheitsstrategie* der Vereinigten Staaten die neue Strategie mit *präemptiv* definiert, jedoch von einer *Präventivkriegstrategie* ausgegangen wird. Darunter versteht man das Reagieren auf eine vermutete, noch nicht konkretisierte Bedrohung. ## Proliferation Die Weitergabe von Technologie für Massenvernichtungswaffen, deren Trägertechnologie, aber auch die unkontrollierte Verbreitung von konventionellen Waffen wird unter dem Begriff *Proliferation* subsumiert. Trotz bestehender Regelungen und Maßnahmen zur Nichtverbreitung nimmt die Zahl der Staaten zu, die über MVW und entsprechende Trägersysteme verfügen. Die Gründe für die Weitergabe von MVW und Trägersystemen bzw. hierfür erforderlicher Technologien (Vorprodukte, *Dual-Use*-Güter) liegen hauptsächlich im wirtschaftlichen Bereich. Mit der Weitergabe von MVW bzw. Trägersystemen an andere Staaten können auch Synergieeffekte erzielt werden (Entwicklungen, Tests, Know-how usw.). Eine *gemeinsame Rüstungsentwicklung* ermöglicht es diesen Ländern, die meist geringen finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen. Dabei werden aber auch Versuche unternommen, rüstungsrelevante Technologien von Staaten mit hohen Entwicklungsstandards zu beschaffen (offen und/oder verdeckt). Da es dabei oft um große Aufträge für die einzelnen Unternehmen geht, kann die Möglichkeit rechtswidriger Lieferungen von *Dual-Use-*Materialien auch aus modernen Industrieländern oft über Drittstaaten in "bedenkliche" Länder und Regionen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dem Bereich der Proliferation wird nicht zuletzt aufgrund des geführten "Kampfes gegen den transnationalen Terrorismus" in den nächsten Jahren eine massiv gesteigerte Bedeutung beigemessen. Die Ver- /Behinderung von Proliferation bietet somit die letzte Möglichkeit, zumindest indirekt Einfluss auf die MVW- bzw. Raketenprogramme von Staaten zu nehmen. ## Raumschutzoperation Die *Raumschutzoperation* ist das Einsatzverfahren zur Bewältigung subkonventioneller bzw. subversiver Bedrohungen im Rahmen der militärstrategischen Abwehr. Sie ist ein eigenständiges Einsatzverfahren und findet in der Regel unter Aufrechterhaltung des öffentlichen und privaten Lebens statt. Ziel der Raumschutzoperation ist es, die Bevölkerung und das Staatsgebiet vor den Auswirkungen subkonventioneller Bedrohungen zu schützen. Die Raumschutzoperation ist entweder auf Teile des Bundesgebietes beschränkt oder sie umfasst das ganze Staatsgebiet. Ihre Durchführung erfordert vor allem verstärkte Nachrichtengewinnung, die Überwachung von Teilen des Staatsgebietes, den Schutz wichtiger Objekte und die Bereithaltung rasch einsetzbarer, mobiler Reserven. ## Reservestand Reservestand ist der militärische Stand, dem alle Wehrpflichtigen angehören, die sich weder im Präsenzstand noch im Milizstand befinden. Die Angehörigen des *Reservestandes* sind zwar wehrpflichtig, jedoch augenblicklich für keine Mobilmachungsfunktion vorgesehen (Wehrpflichtige des Reservestandes). ## Risiko Risiko38 ist die allgemeine Bezeichnung für einen Zustand/Situation, die das Potential einer negativen Entwicklung/Auswirkung für eine politische Gemeinschaft (i.d.R. einen Staat) oder Individuen birgt. Es beinhaltet somit eine passive Dimension (Risiko einer ungünstigen Entwicklung) und eine aktive Dimension (bewusste Inkaufnahme eines Risikos/Wagnisses). Beispiel Migration: Sie kann, sofern sie ein bestimmtes Ausmaß nicht übersteigt, für einen Staat sehr positive Auswirkungen haben. Übersteigt sie jedoch ein "verträgliches" Maß, kann dies für den betroffenen Staat zu erheblichen Sicherheitsproblemen (soziale und ökonomische Sicherheit, aber auch im Kontext der organisierten Kriminalität) und einer damit verbundenen Destabilisierung führen. ## Rüstungspolitik Rüstungspolitik ist als Teil der österreichischen Verteidigungspolitik die Summe aller Maßnahmen, die im volkswirtschaftlichen und internationalen Kontext die effektive und effiziente Realisierung der materiellen Bedürfnisse des ÖBH zur Erfüllung nationaler und internationaler Aufgabenstellungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht gewährleisten. ## Sanitätstruppe Die *Sanitätstruppe* ist eine Logistiktruppe, deren Hauptaufgabe die Sicherstellung der Sanitätsversorgung ist. ## Schutz Schutz ist eine Einsatzart mit dem Zweck, wichtige Objekte, Verkehrswege, Räume und Personen vor einem überraschenden Zugriff durch offen oder verdeckt vorgehende Feindkräfte oder zivile Störer zu bewahren. Formen des Schutzes sind vor allem Überwachung, Bewachung und Verteidigung von Schutzobjekten sowie Bedeckung, Säubern, Personenschutz und die Sicherung. ## Shortfalls Bei der Gegenüberstellung des *Helsinki Headline* Goal Catalogue und des *Helsinki Force Catalogue* wurde festgestellt, dass bei den Anforderungen an die Krisenreaktionskräfte der EU in wesentlichen ![293_image_0.png](293_image_0.png) Bereichen Defizite (*shortfalls*) vorhanden sind (zusammengefasst im *Helsinki Progress Catalogue*). Zur Beseitigung dieser Defizite wurde der ECAP entwickelt. ## Sicherheitspolitik Sicherheitspolitik ist die Summe aller Ziele und Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheitsinteressen Österreichs im Rahmen der EU. Diese umfassen insbesondere ¾ die Gewährleistung der territorialen Integrität, Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit, ¾ den Schutz der Bevölkerung und die Sicherstellung ihrer Lebensgrundlagen, ¾ den Schutz der rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung, ¾ die Sicherstellung eines stabilen politischen Umfeldes. ## Sicherheits- Und Verteidigungsdoktrin Dies ist die grundsätzliche politische Leitlinie für die Gestaltung der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (siehe Volltext im Anhang). ## Sicherung Sicherung (militärstrategisch) ist eine Zielsetzung, welche die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der territorialen Integrität, einschließlich des Luftraumes, bei gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Nachbarschaft ohne erkennbare Aggressionsabsicht gegen Österreich selbst, aber nicht auszuschließenden punktuellen Verletzungen der österreichischen Souveränität in unterschiedlicher Intensität, durch vorbeugende Gewaltandrohung oder direkte Gewaltanwendung bezweckt. Sie verhindert ein Übergreifen von Gewalttätigkeiten durch Zurückweisung und Bereinigung von Grenzverletzungen und durch unmittelbaren Schutz der betroffenen Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. Sicherung erfordert insbesondere demonstratives Auftreten von Kräften des Bundesheeres, um den Willen und das Vermögen zu Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zum Ausdruck zu bringen. ## Sicherungsoperation Eine *Sicherungsoperation* ist ein Einsatzverfahren von Landstreitkräften im grenznahen Raum gegen bewaffnete Kräfte, deren Absicht nicht primär in der Zerschlagung der eigenen Kräftestrukturen gelegen ist. Die Sicherungsoperation ist das Einsatzverfahren der Landstreitkräfte im Rahmen der militärstrategischen Sicherung. Sie wird meist zusammen mit einer Luftraumsicherungsoperation zu führen sein. Die Sicherungsoperation umfasst den Einsatz von Kräften in gefährdeten Abschnitten der Staatsgrenze in abgestufter und differenzierter Form (abhängig von der Gefährdungsintensität) in Form eines Sicherungsdispositives zum Schutz von Grenzübergängen und zur Überwachung des Zwischengeländes. In der Tiefe des Raumes werden Reserven bereitgehalten. Grenznah eingesetzte Kräfte verhindern oder bereinigen Grenzverletzungen. Bei Sicherungsoperationen geringer Gefährdungsintensität wird grundsätzlich mit Präsenzkräften das Auslangen zu finden sein. Bei längerer Einsatzdauer oder einer Erhöhung der Gefährdungsintensität werden eingesetzte Präsenzkräfte durch mobil gemachte Kräfte abgelöst beziehungsweise verstärkt. ## Soldat Soldat ist jeder Angehörige des Präsenzstandes des Bundesheeres. ## Stabstruppe Die *Stabstruppe* ist eine Führungstruppe zur Unterstützung von Kommanden und Dienststellen in der Vorbereitung und Durchführung von Führungsaufgaben in organisatorischer, logistischer und informationstechnischer Hinsicht. ## Strategie Strategie ist die koordinierte Anwendung und Ausnützung aller Mittel und Möglichkeiten des Staates zur Wahrung der sicherheitspolitischen Ziele gegenüber allen Bedrohungen. ## Taktik Taktik ist der Gebrauch militärischer Kräfte und Mittel im Gefecht und zum Zwecke des Gefechtes. ## Taktische Führung Taktische Führung ist die Führungsebene, welche die Befehle der operativen Führung in taktisches Handeln umsetzt. Sie führt den Kampf der Verbundenen Waffen. Taktische Führung entwickelt auf Grundlage der Vorgaben der operativen Führung die taktischen Zielsetzungen für die zugeordneten Truppen, legt die jeweilige Einsatzart fest und koordiniert die zugeordneten Truppen, Kräfte und Mittel zur Erreichung der vorgegebenen Ziele. ## Task Force Task Force ist eine Truppe, die für eine bestimmte Aufgabe mit weitgehend selbständigem Auftrag aus Teilen verschiedener Truppengattungen gebildet worden ist. ## Teilstreitkraft Streitkräfte eines Staates bestehen in der Regel aus mehreren Teilen wie z.B Land-, Luft- und Seestreitkräften. In Kriegen bzw. Operationen kommen diese Teilstreitkräfte gemeinsam zum Einsatz. ## Terrorismus Terrorismus ist die Anwendung von ernster Gewalt gegen Personen und Sachen oder die Androhung einer solchen durch Personen oder Gruppen, die keine Regierungen oder Internationale Organisationen sind, mit dem Ziel eine Regierung, die Öffentlichkeit oder einen Teil davon für politische, religiöse oder ideologische Ziele einzuschüchtern oder zu nötigen. Terrororganisationen werden je nach Zielsetzung und Reichweite in national operierende, überregional operierende und transnational operierende Organisationen unterschieden. ¾ *National operierende Terrororganisationen* führen terroristische Aktionen zur Verfolgung eines innenpolitischen Zieles durch (z.B. palästinensische Gruppierungen in Israel). Die Unterstützung kann auch aus dem Ausland erfolgen. ¾ *Überregional operierende Organisationen* verfolgen zumeist den Sturz eines oder mehrerer Regime zwecks Schaffung eines eigenen Herrschaftssystems, wobei auf herkömmliche völkerrechtliche Grenzen verzichtet wird (z.B. Gruppierungen in Zentral- oder Südostasien). ¾ *Transnational operierende Organisationen* verfolgen ideologische Zielsetzungen, die gegen ein anderes ("feindliches") Wertesystem gerichtet sind. Diese Organisationen führen Anschläge weltweit auf "lohnende" Ziele durch, die das gegnerische System verkörpern. Sie stützen sich zumeist auf national oder überregional operierende Organisationen ab und erhalten von dort personelle und logistische Unterstützung. ## Traditionspflege Traditionspflege ist die permanente aktive Auseinandersetzung mit Tradition. Der Zugang zu geschichtlichen und zeitgeschichtlichen Ereignissen, Prozessen und Personen soll sinnvoll erschlossen werden. Zur Traditionspflege zählen militärische Feiern und Veranstaltungen wie Angelobungen, Flaggenparaden, Kommandoübergaben, Benennung von Kasernen, Verleihung von Fahnen und Standarten, Dienstgraden und Funktionsbezeichnungen.39 Weitere konkrete Anwendung in Bereichen der Traditionspflege sind: Beförderungen, Ernennungen, Auszeichnungen, Belobungen, der Große Zapfenstreich, Truppenkörper-Gedenktage, Kranzniederlegungen, Partnerschaftsfeiern, Gedenkveranstaltungen, Genehmigung und Gestaltung von Denkmälern, Gedenktafeln, - steinen und dergleichen sowie das Führen eines Verbandsjournales, um besondere Begebenheiten innerhalb eines Verbandes (Einsätze, Übungen Partnerschaftsveranstaltungen etc.) festzuhalten und zu dokumentieren. Die Aufgabe der Traditionspflege ist es, bedeutende Ereignisse und soldatische Tugenden nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Ziel ist es, Unterschiede aus der militärischen Vergangenheit gesondert zu betrachten und mit der Gegenwart in Verbindung zu setzen, da der militärische Betrieb auf weit zurückreichenden Werten und Verhaltensweisen basiert. Diese gibt es teils in dieser Form nicht mehr, teils haben sie sich zurückgebildet, oder sind andererseits in allen Streitkräften zeitlos gültig. Wertbeständigkeit, die identitätsfördernd und leistungssteigernd wirkt, ist durch Traditionspflege anzustreben. ## Transporttruppe Die *Transporttruppe* ist eine Logistiktruppe, deren Hauptaufgabe der Transport ist. Sie verbringt Truppen, Personen und Güter mit Transportmitteln aller Art. ## Umfassende Landesverteidigung (Ulv) Die *umfassende Landesverteidigung* ist das System von Zielsetzungen, integrierten Anstrengungen und organisatorischen Strukturen im Bereich der militärischen, geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Landesverteidigung. Die ULV ist die Zusammenfassung aller staatlichen Maßnahmen, die der Sicherung der Unverletzlichkeit und der Einheit des Bundesgebietes, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität, dienen. Hierbei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. Gemäß der Österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 2002 (Allgemeine Empfehlungen, Punkt 4) ist die ULV zu einem System der umfassenden Sicherheitsvorsorge unter Bedachtnahme auf die neuen Risiken und Bedrohungen auszurichten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind entsprechend anzupassen. ## Verteidigung ![295_Image_0.Png](295_Image_0.Png) Verteidigung ist eine Einsatzart mit dem Zweck, einen festgelegten Raum gegen Feindangriffe zu halten und dabei möglichst starke Teile des Feindes zu vernichten. Verteidigung kann grundsätzlich aus Stellungen oder beweglich geführt werden. ## Verteidigungspolitik Verteidigungspolitik ist ein Teil der Sicherheitspolitik und umfasst Zielsetzung und Maßnahmen zur ressortübergreifenden Sicherstellung militärischer Einsätze im In- und Ausland. ## Verzögerung Verzögerung ist eine Einsatzart mit dem Zweck, unter Erhaltung der eigenen Kampfkraft die Feindkräfte zu verlangsamen oder zeitlich begrenzt zum Stehen zu bringen, dabei abzunutzen und Zeit zu gewinnen ## Vorbereitende Kaderausbildung Die *vorbereitende Kaderausbildung* (vbK) dient dem Erlangen der allgemeinen und waffengattungsspezifischen Grundkenntnisse zur Ausübung einer Kader-/Fachfunktion als Voraussetzung für eine nachfolgende Kommandantenausbildung. Sie beginnt grundsätzlich nach dem Abschluss der Basisausbildung und dauert zwei Monate. Sie umfasst den vbK-Kurs in der Dauer von zwei Wochen und die praktische Schulung im Organisationselement. ## Wachtruppe Die *Wachtruppe* ist ein auf den Schutz bzw. die Sicherung von Personen, Sachen und Schutzobjekten spezialisierter Teil der infanteristischen Kampftruppe. ## Wehrrecht Das *Wehrrecht* enthält jene Rechtsvorschriften, die den Kern des Rechtssystems des Bundesheeres bilden. Es sind dies das Wehrgesetz, das Heeresgebührenrecht und das Heeresdisziplinarrecht. Weiters über den Bereich des Bundesheeres und der Heeresverwaltung hinausgehend: Das Bundesgesetz über die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres zur Hilfeleistung im Ausland, das Militärleistungsgesetz und die Bundesgesetze über militärische Sperrgebiete, über militärische Munitionslager sowie über militärische Auszeichnungen. ## Wehrsystem Unter dem Begriff *Wehrsystem* versteht man die Regelung der Grundsätze über die Bildung und Ergänzung der bewaffneten Macht. Im internationalen Zusammenhang wird unter dem Begriff Wehrsystem meist nur die Unterscheidung zwischen Berufs-(Freiwilligen-)heer und Wehrpflichtigenheer verstanden. ## Weiterbildung Die Ausbildung zur Herbeiführung einer Befähigung, eine andere Funktion als die bisherige auszuüben. ## Wirtschaftstruppe Die *Wirtschaftstruppe* ist eine Logistiktruppe, deren Hauptaufgabe die Wirtschaftsversorgung ist. Die Wirtschaftstruppe deckt die Grundbedürfnisse des Soldaten ab, verwaltet Wirtschaftsgüter und erfüllt die Aufgabe der Servicefunktion für die in einem Einsatzraum stationierten Soldaten. | 10.5. Abkürzungen | AU | Afrikanische Union (Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit/OAU) | | |-----------------------------------------------------------------------|-----------------------------------------------------|--------------------------------|-------------------------------------------------------| | ABC | Atomar, biologisch, chemisch (siehe auch NRBC) | AUA | Austrian Airlines | | ABC & Umwelttechnik | AUCON | Austrian Contingent | | | Abteilung in der Rüstungsdirektion, Amt für Rüstung und Wehrtechnik | AufklB | Aufklärungsbataillon | | | ABCAbw | Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Stoffe | AusbA | Abteilung Ausbildung A im FGG7 | | | AusbB | Abteilung Ausbildung B im FGG7 | | | Abs. | Absatz | | | | AbwA | Abwehramt | AWG | Abfallwirtschaftsgesetz | | ACO | AWT | Amt für Wehrtechnik | | | Allied Command Operations (Alliiertes Kommando für Operationsführung) | B | Bataillon (in älteren Dokumenten auch: Bn) | | | ACT | Allied Command Transformation (Alliierter Kommandobereich für Transformation) | BAfL | Bundesanstalt für Leibeserziehung | | ADR | BAG | Berufsausbildungsgesetz | | | | BauDion | Baudirektion | | | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) | BBD | Bundesbaudirektion | | | | B-BSG | Bundesbedienstetenschutzgesetz | | | | BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz | | | Allgemeine Dienstvorschrift | BG | Battlegroup | | | ADV AFDRU | BGBl | Bundesgesetzblatt | | | Austrian Forces Disaster Relief Unit | BGV | Bundesgebäudeverwaltung | | | Ak | Akademie | BH | Bundesheer | | AOC | BH | Bezirkshauptmannschaft | | | Air Operations Command (Kommandobereich für Luftoperationen) | BHG | Bundeshaushaltsgesetz | | | | BHSpAusb | Bundesheer-Sportausbilder | | | AOR | Area of Responsibility (Verantwortungsbereich) | BHV | Bundeshaushaltsverordnung | | APA | Austria Presseagentur | BIG | Bundesimmobiliengesellschaft | | APEC | BIP | Bruttoinlandsprodukt | | | Asia-Pacific Economic Cooperation | BKdo | Bataillonskommando | | | Artillerieregiment | | | | | AR | BM | Bundesminister, Bundesministerium | | | Art. | Artikel | | | | ARWT | BMaA | Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten | | | Amt für Rüstung und Wehrtechnik | | | | | ASEAN | Association of Southeast Asian Nations | BMBWK | Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst | | AssE | Assistenzeinsatz | BMF | Bundesministerium für Finanzen | | BMG | Bundesministeriengesetz | CJSOTFHQ | Combined Joint Special Operations Task Force Headquarters | |-----------|-------------------------------------------------------------------------------|----------------------|--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------| | BMI | Bundesministerium für Inneres | | | | BMLFUW | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft | CJTFHQ | Combined Joint Task Force Headquarters (multinationales teilstreitkräfteübergreifendes, verlegbares Hauptquartier der Allianz) | | BMLV | Bundesministerium für Landesverteidigung | CMO | Crisis Management Operations | | BMWA | Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit | CMP | Crisis Management Procedures | | | CP | Conflict Prevention | | | Bn | Bataillon (in älteren Dokumenten) | CRO | Crisis Response Operations | | BOA | Berufsoffiziersanwärter | | | | BRA | Bundesrechenabschluss | DACH | regionale humanitäre Kooperation zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz | | Brig | Brigade | | | | BSO | Bundessportorganisation | DAÖA | Dienstanweisung für die Öffentlichkeitsarbeit | | Bt | Batterie (z.B. bei der Artillerie) | | | | Budget LV | Budget Landesverteidigung | DBGWD | Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung im Grundwehrdienst | | BürBHBK | Büro der BundesheerBeschwerdekommission | DBUO | Durchführungsbestimmungen für die Unteroffiziersausbildung | | BUO | Berufsunteroffizier | | | | B-VG | Bundes-Verfassungsgesetz | DionSiPol | Direktion für Sicherheitspolitik | | BWFin | Abteilung Betriebswirtschaft und Finanzmanagement im Planungsstab | DVBH | Dienstvorschrift für das Bundesheer | | | E | Entschließungsantrag | | | CAOC | Combined Air Operation Centre | EACC | European Airlift Coordination Cell | | CC | Component Command | | | | CD | Corporate Design | EAPR | Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat | | CDM | Capabilities Development Mechanism | ECAP | European Capabilities Action Plan | | CENCOOP | Central European Nations' Cooperation in Peace Support | ECDL | European Computer Driving License | | CEP | Civil Emergency Planing (Zivile Notfallplanung) | EDA | European Defence Agency (Europäische Verteidigungsagentur) | | CFCC | Combined Force Component Command | EEA | Einheitliche Europäische Akte | | ChGStb | Chef des Generalstabes | EF | Einjährig Freiwilliger | | ChK | Chargenkurs | EFAusb | Einjährig Freiwilligen-Ausbildung | | CI | Corporate Identity | EKG | Elektrokardiogramm | | CIS | Communication and Information Systems | | | | CISM | Conseil International du Sport Militaire (Internationaler Militärsportverband) | ELAK | Elektronischer Akt | | | EMRK | Europäische Menschrechtskonvention | | | 298 | Analyse | Bilanz | Perspektiven | | | Weißbuch 2004 | | | |----------|---------------------------------------------------------------|----------------------------------|--------------------------------------------------------| | | FMUO | Fernmeldeunteroffizier | | | EN-ISO | Europäische Norm - International Standardization Organization | FORMEIN | Formierte Einheiten | | | FPÖ | Freiheitliche Partei Österreichs | | | EO | Evacuation Operations | FSG | Führerscheingesetz | | EOD | Explosive Ordnance Disposal (Kampfmittelbeseitigung) | FukS | Funktionssoldat | | | FüLG | Führungslehrgang | | | EPZ | Europäische Politische Zusammenarbeit | FüStb | Führungsstab | | ER | Europäischer Rat | FzgKdt | Fahrzeugkommandant | | ER | Einsatzraum | FzgKl | Fahrzeugklasse | | ERGIS | Ergänzungsinformationssystem | GASP | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik | | | GCSP | Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik | | | ERGIS-NT | Ergänzungsinformationssystem-Neue Technologie | | | | ESS | Europäische Sicherheitsstrategie | Gd | Garde | | | GGBG | Gefahrengutbeförderungsgesetz | | | ESVI | Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität | ggf. | gegebenenfalls | | ESVP | Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik | GKGF | Gepanzertes Kampf- und Gefechtsfahrzeug | | ET | Einrückungstermin | GKPS | Gesundheits- und Krankenpflegeschule | | EUMC | European Military Committee | | | | (EUMK) | (EU-Militärausschuss) | glRdKfz | geländegängiges Räderfahrzeug | | | GO | Generalstabsoffizier | | | EUMS | European Military Staff (EUMilitärstab | GO | Governmental Organisation (staatliche Organisation) | | FGG | Führungsgrundgebiet | | | | FHQ | Force Headquarters | GP | Gesetzgebungsperiode | | FiAD | Frauen im Ausbildungsdienst | Grp | Gruppe | | FIS | Finanzinformationssystem | GrpDiszBWB | Gruppe Disziplinar- und Beschwerdewesen sowie Berichte | | FIT | Force Integration Training | | | | FKoUO | Feldkochunteroffizier | GrpKomm | Gruppe Kommunikation | | FlAR | Fliegerabwehrregiment | GrpKontr | Gruppe Prozess- und Ergebniskontrolle | | FlFMB | Fliegerfernmeldebataillon | | | | FlR | Fliegerregiment | GrpPersErg | Gruppe Personal und Ergänzung | | FlS | Fliegerschule | GrpPräs | Gruppe Präsidium | | FlWft | Fliegerwerft | GrpRechtLeg | Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst | | FM | Fernmelde | | | | FMB | Fernmeldebataillon | GrpRev | Gruppe Innere Revision und Gebarungskontrolle | | FMMechUO | Fernmeldemechanikerunteroffizier | GStb | Generalstab | | | GStbDion | Generalstabsdirektion | | | FMTS | Fernmeldetruppenschule | 299 | | | | Analyse | Bilanz | Perspektiven | | GStbLG | Generalstabslehrgang | HS | Hubschrauber | |----------|----------------------------------------------------|--------------------------|-------------------------------------------------------------------| | GSVP | Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik | HSanA | Heeressanitätsanstalt | | | HSGschw | Hubschraubergeschwader | | | GÜ | Gefechtsübung | HSZ | Heeres-Sportzentrum | | GÜPl | Garnisonsübungsplatz | HTF | Helsinki Task Force | | GWD | Grundwehrdienst, Grundwehrdiener | HUAk | Heeresunteroffiziersakademie | | | HVA | Heeresversorgungsanstalt | | | HA | Humanitarian Aid | HVS | Heeresversorgungsschule | | HA/NR | Hauptausschuss des Nationarates | i.d.F. | in der Fassung | | HBF | Heeresbild- und Filmstelle | IE | Internationaler Einsatz | | | IFOR | Implementation Force | | | HBVA | Heeres-Bau- und Vermessungsamt | IHKH | Internationale humanitäre und Katastrophenhilfe | | HDG | Heeresdisziplinargesetz | | | | HDVA | Heeres-Datenverarbeitungsamt | IKT | Informations- und Kommunikationstechnologie | | HFC | Helsinki Force Catalogue | IKTDion | Direktion für Informations- und Kommunikationstechnik | | HFL | Heeresfahrlehrer | InfoO | Informationsoffizier | | HFMR | Heeresfernmelderegiment | | | | HFSch | Heeresführerschein | INSARAG | International Search and Rescue Advisory Group | | HFSL | Heeresfahrschullehrer | IO | Internationale Organisationen | | HFzg | Heeresfahrzeug | IPID | Interner Presse- und Informationsdienst | | HG 92/ | Heeresgliederung 92/Struktur | | | | STRAN | anpassung (1998) | IPP | Individual Partnership Programme (Individuelles Partnerschaftsprogramm) | | HGA | Heeresgebührenamt | | | | HG-NEU | Heeresgliederung-Neu (Heeresgliederung 1992) | IPU | Integrated Police Unit | | | IT | Informationstechnologie | | | HHC | Helsinki Headline Catalogue | JaKdo | Jagdkommando | | HHG | Helsinki Headline Goal | | | | HLB | Heereslenkerberechtigung | JFC | Joint Force Command (teilstreitkraftgemeinsames Führungskommando) | | HLG | Headline Goal | JgB | Jäger(Infanterie)bataillon | | HMA | Humanitarian Mine Action (Humanitäre Minenräumung) | JgBrig | Jäger(Infanterie)brigade | | HMatA | Heeresmaterialamt | JgKp | Jäger(Infanterie)kompanie | | HMunA | Heeresmunitionsanstalt | JgR W | Jägerregiment Wien | | HNaA | Heeres-Nachrichtenamt | JgS | Jägerschule | | HPA | Heerespersonalamt | JHQ | Joint Headquarters | | HPC | Helsinki Progress Catalogue | JUO | Joint Urban Operations (Operationen in verbautem Gebiet) | | HQ | Headquarters | | | | 300 | Analyse | Bilanz | Perspektiven | | | Weißbuch 2004 | | | | |-------------|-------------------------------------------------------|-----------------------|--------------------------------------------------------------------------|-----| | KA | Körperausbildung | KzPl | Konzeptplanung | | | KAB | Korpsartilleriebataillon | LaSK | Landstreitkräfte | | | KBM | Kabinett des Bundesministers | lFALBt | leichte Fliegerabwehrlenkwaffenbatterie | | | Kdo | Kommando | lit. | litera | | | KdoB | Kommandobataillon | LOGIS | Logistisches Informationssystem | | | KdoEU | Kommando Einsatzunterstützung | LOT | Liaison and Observation Team | | | KdoFüU | Kommando Führungsunterstützung | LogU | Abteilung Logistische Unterstützung im Führungsstab | | | KdoIE | Kommando Internationale Einsätze | LRÜ | Luftraumüberwachung | | | KdoLaSK | Kommando Landstreitkräfte | LTL | Luftfahrttechnologisches Logistikzentrum | | | KdoLRÜ | Kommando Luftraumüberwachung | LSp | Leistungssport | | | KdoLuAufkl | Kommando Luftaufklärung | LuCh | Lehrgang universitären Charakters | | | KdoLuSK | Kommando Luftstreitkräfte | LuSK | Luftstreitkräfte | | | KdoSEK | Kommando Spezialeinsatzkräfte | LV | Landesverteidigung | | | Kdo&BetrStb | Kommando- und Betriebsstab | LVAk | Landesverteidigungsakademie | | | Kf | Kraftfahrer | LV-Plan | Landesverteidigungsplan | | | KFG | Kraftfahrgesetz | | | | | KFOR | Kosovo Force | M.S.D. | Master of Security and Defense Management | | | KF-SV | Kraftfahrsachverständiger | | | | | Kfz | Kraftfahrzeug | MAP | Membership Action Plan (Aktionsplan zur Mitgliedschaft) | | | KfzMechUO | Kraftfahrzeugmechanikerunteroffizier | MatWi | Materialwirtschaft | | | KIOP | Kräfte für Internationale Operationen | MBA | Master of Business Administration | | | KIS | Kanzleiinformationssystem | MBG | Militärbefugnisgesetz | | | KommStrat | Kommunikationsstrategie | MCC | Military Control Center | | | KontrS | Kontrollsektion | MCDU | (UN) Military Civil Defense Unit (Abteilung für Militär und Zivilschutz) | | | Kp | Kompanie | | | | | KPE | Kaderpräsenzeinheit | MERCOSUR | Mercado Común del Sur (Gemeinsamer Markt des Südens) | | | KRIMA | Krisenmanagement | MFK | Marschflugkörper | | | | MG | Maschinengewehr | | | | KSE-BVG | Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland | MG 03 | Ministerial Guidance 2003 (Ministerielle Richtlinie 2003) | | | | MiB | Militärische Begriffe | | | | KSZE | Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa | MilEM | Militärische Europameisterschaft | 301 | | | Analyse | Bilanz | Perspektiven | | | MilKdo | Militärkommando | NRBC | Nuclear Radiological Biological Chemical | |----------|------------------------------------------|-----------------------------|----------------------------------------------------------| | milÖA | Militärische Öffentlichkeitsarbeit | NRF | NATO Response Force (NATO Reaktionskräfte) | | MilPol | Militärpolitik | NSR | Nationaler Sicherheitsrat | | MilStrat | Militärstrategie | | | | Mkt | Marketing | NSS | National Security Strategy (Nationale Sicherheitsstrategie) | | MLPV | Militärluftfahrt-Personalverordnung | Offz | Offizier | | | ÖA | Öffentlichkeitsarbeit | | | MMK | Militärischer Mehrkampf | | | | MNB | Multinational Brigade | ÖAW | Österreichische Akademie der Wissenschaften | | Mng ÖBH | Management ÖBH 2010 | | | | 2010 | ÖBH | Österreichisches Bundesheer | | | MO | Milizoffizier | OCC | Operational Capabilities Concept | | MOA | Milizoffiziersanwärter | OCHA | (UN) Office for the Coordination of Humanitarian Affairs | | MP | Militärpolizei (Military Police) | of | ortsfest | | MTPz | Mannschaftstransportpanzer | of RVN | ortsfestes Richtverbindungsnetz | | MSU | Multinational Specialized Unit | ÖFZS | Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf | | MUO | Milizunteroffizier | | | | MVW | Massenvernichtungswaffen | OHQ | Operational Headquarters | | MZ | Militärperson auf Zeit | ÖHSV | Österreichischer Heeressportverband | | NAC | North Atlantic Council (Nordatlantikrat) | OIC | Organisation of the Islamic Conference | | NAFTA | North American Free Trade Agreement | OK | organisierte Kriminalität | | NAKR | Nordatlantischer Kooperationsrat | ÖMZ | Österreichische Militärische Zeitschrift | | NAMSA | NATO Maintenance and Supply Agency | ÖNORM ISO | Österreichische Norm International Standardization Organization | | NAMSO | NATO Maintenance and Supply Organization | OPCW | Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons | | | OrgEt | Organisationselement | | | NATO | North Atlantic Treaty Organisation (Nordatlantische Vertragsorganisation) | OSZE | Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa | | NCS | NATO Command Structure (u.a.) | ÖVP | Österreichische Volkspartei | | | PAB | Panzerabwehrbataillon | | | NFS | NATO Force Structure | PAL | Panzerabwehrlenkwaffe | | NGO | Non Governmental Organisation (nichtstaatliche Organisation) | PAR | Panzerabwehrrohr | | NPM | New Public Management | PARP | Planning And Review Process (PfP-Planungs- und Überprüfungsprozess) | | NR | Nationalrat | | | | 302 | Analyse | Bilanz | Perspektiven | | | Weißbuch 2004 | | | |------------|-------------------------------------------------------------|----------------------------------------|----------------------------------------------------| | PC | Personal Computer | RD - ARWT | Rüstungsdirektion, Amt für Rüstung und Wehrtechnik | | PCC | Prague Capability Commitment | REORG | Reorganisation | | | RMA | Revolution in Military Affairs | | | PfP (PfF) | Partnership for Peace (Partnerschaft für den Frieden) | ROTA | Releases Other Than Attack | | PG | Partnership Goals | RüstDion | Rüstungsdirektion | | Pi | Pionier | RüstKontr | Rüstungskontrolle | | PiB | Pionierbataillon | RüstPol | Rüstungspolitik | | | RüstStb | Rüstungsstab | | | PID | Presse- und Informationsdienst | RVN | Richtverbindungsnetz | | PiMechUO | Pioniermechanikerunteroffizier | S | Schule | | | SanS | Sanitätsschule | | | PiTS | Pioniertruppenschule | | | | PlStb | Planungsstab | SAP | Systeme, Anwender, Produkte in der Datenverwaltung | | PMG | Politisch-Militärische Gruppe | SAR | Search and Rescue | | PR | Public Relations, Öffentlichkeitsarbeit | Schw | Schwarm | | | SEK | Spezialeinsatzkräfte | | | PSE | Partnership for Peace Staff Element | SFOR | Stabilization Force | | PSK | Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee der EU | SHAPE | Supreme Headquarters Allied Powers Europe | | PS-NT | PersonalinformationssystemNeue Technologie | SHIRBRIG | Stand by High Readiness Brigade der UNO | | | SHORAD | Short Range Air Defence | | | PSO | Peace Support Operation(s); friedensunterstützende Einsätze | SIB | Sprachinstitut des Bundesheeres | | PWP | (PfP) Partnership Work Programme | SOF | Special Operation Force | | PzAB | Panzerartilleriebataillon | | | | PzB | Panzerbataillon | | | | PzF | Panzerfahrer | | | | PzGrenB | Panzergrenadierbataillon | | | | PzGrenBrig | Panzergrenadierbrigade | | | | PzMechUO | Panzermechanikerunteroffizier | SOP | Standing Operations Procedure | | | SOPF | Separation of Parties by Force | | | | SPÖ | Sozialdemokratische Partei Österreichs | | | | SS | Steady State | | | | SSG | Scharfschützengewehr | | | | StbB | Stabsbataillon | | | | StbFMFü | Stab Fernmeldeführung | | | | StbKp | Stabskompanie | | | | StbLG | Stabslehrgang | | | | StbUOLG | Stabsunteroffizierslehrgang | | | | StG | Sturmgewehr | | | | StGG | Staatsgrundgesetz | | | PzTS | Panzertruppenschule | | | | PzStbB | Panzerstabsbataillon | | | | RadB | Radarbataillon | | | | RadMechUO | Radarmechanikerunteroffizier | | | | RadStat | Radarstation | | | | RadStatKdo | Radarstationskommando | 303 | | | | Analyse | Bilanz | Perspektiven | | STRAN | Strukturanpassung | | | |--------------|-----------------------------------------------------|----------------------------------------------------------------------------|----| | StratFüLg | Strategischer Führungslehrgang | | | | StruktProgPl | Strukturplanung und Programmplanung | | | | SVN | Satzung der Vereinten Nationen | | | | TEEP | PfP Training and Education Enhancement Programme | | | | terr | territorial | | | | TherMilAk | Theresianische Militärakademie | | | | THS | Transporthubschrauber | | | | THW | Technisches Hilfswerk | | | | Tl(e) | Teil(e) | | | | TLZ | Technisch-logistisches Zentrum | | | | TrAufG | Truppenaufenthaltsgesetz | | | | TrOLehrg | Truppenoffizierslehrgang | | | | TÜPl | Truppenübungsplatz | | | | U | Urlaub | vbK | Vorbereitende Kaderausbildung | | | VBl | Verlautbarungsblatt | | | | VBS | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport | | | | VbS | Vorbereitungssemester | | | | VE | Verarbeitungsebene | | | | VetMedUni | Veterinärmedizinische Universität | | | | VN | Vereinte Nationen | | | | VN-SR | Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO-SR) | | | | VO | Verbindungsoffizier | | | | VOREIN | Vorbereitete Einheiten | | | | VPI | Verbraucherpreisindex | | | | VR | Volksrepublik | | | | VR | Versorgungsregiment | | | | VSBM | Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen | | | | VSP | Verkehrssicherheitsprogramm | | | | WaMstUO | Waffenmeisterunteroffizier | | | | WEAG | Western European Armaments Group | | | | WEU | Westeuropäische Union | | | | WG | Wehrgesetz | | | | WIFI | Wirtschaftsförderungsinstitut | | | | WKÖ | Wirtschaftskammer Österreichs | | | | Wpfl | Wehrpflichtiger | | | | WPol | Büro für Wehrpolitik; wehrpolitisch | | | | WÜPl | Wasserübungsplatz | | | | Z | Ziffer | | | | ZAP | Zusammenarbeitsprogramm | | | | ZD | Zivildienst | | | | ZentDok | Zentrale Dokumentation | | | | ZentrS | Zentralsektion | | | | ZEV | Zentrum Einsatzvorbereitung | | | | Zg | Zug | | | | ZIK | Zentrum Internationale Kooperation | | | U(C)AV | Unmanned (Combat) Aerial Vehicle | | | | UAV | Unmanned Aerial Vehicle | | | | ÜbwGschw | Überwachungsgeschwader | | | | ULV | umfassende Landesverteidigung | | | | UNDAC | United Nations Disaster Assessment and Coordination | | | | UNIS-NT | United Nations-Informationssystem-Neue Technologie | | | | UniStG | Universitätsstudiengesetz | | | | UN(O) | United Nations(Organisation) (Vereinte Nationen) | | | | UNSAS | United Nations Standby Arrangements System | | | | UOLG | Unteroffizierslehrgang | | | | UTM | Universale transversale Mercator-Projektion | | | | VBÄ | Vollbeschäftigungsäquivalente | | | 304 Analyse Bilanz Perspektiven | ZJak | Zentrum Jagdkampf | Frühere bzw. andere Länderbezeichnungen | | |--------|------------------------------------------------------------------------|----------------------------------------------------------|------------------| | ZKMK | Komitee für Ziviles Krisenmanagement | | | | ZMZ | zivil-militärische Zusammenarbeit | | | | ZS | Zeitsoldat | CSSR | Tschechoslowakei | | | BRD | Bundesrepublik Deutschland | | | | DDR | Deutsche Demokratische Republik | | | | DRK (DRC) | Demokratische Republik Kongo | | | | UdSSR | Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Sowjetunion) | | | | US(A) | Vereinigte Staaten (United States of America) | | | | YO | Jugoslawien | | | ZTA | Abteilung Zentrale Technische Angelegenheiten in der Rüstungsdirektion | | | | ZTPD | Zentrum für technische Produktdokumentation | | | | AU | Österreich | |------|---------------------------------------------| | BE | Belgien | | BU | Bulgarien | | CA | Kanada | | CY | Zypern | | DA | Dänemark | | EI | Irland | | FI | Finnland | | FR | Frankreich | | FY | (Frühere jugoslawische Republik) Mazedonien | | GE | Deutschland | | GR | Griechenland | | HU | Ungarn | | IC | Island | | IT | Italien | | LU | Luxemburg | | NL | Niederlande | | NO | Norwegen | | PL | Polen | | PO | Portugal | | RO | Rumänien | | SP | Spanien | | SW | Schweden | | SZ | Schweiz | | TU | Türkei | | UK | Vereinigtes Königreich | | US | Vereinigte Staaten | ## Länderabkürzungen Verwendung laut Dienstbehelf für das Bundesheer: Staatennamen gemäß BMaA, Länderabkürzungen gemäß Standardization Agreement (STANAG) Nr. 1059 Frühere bzw. andere Länderbezeichnungen 1 Im erweiterten *Petersberg-Spektrum* werden die bisher möglichen militärischen Aufgaben (humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen) um die Aspekte Abrüstung, Beratung und Unterstützung, Konfliktverhütung sowie Stabilisierungsoperationen ergänzt. Solche Handlungsoptionen können auch zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen und umfassen darüber hinaus die Möglichkeit der Unterstützung von Drittstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung. 2 Die Mitgliedstaaten der EU müssen im Rahmen des Helsinki Headline Goal bis 2003 die Fähigkeit aufweisen 50.000 bis 60.000 Soldaten und Soldatinnen mit einer Durchhaltefähigkeit von bis zu einem Jahr innerhalb von 60 Tagen in einen Einsatzraum zu verlegen und Aufgaben im gesamten *Petersberg-Spektrum* wahrzunehmen. 3 Dies umfasst vor allem Organisation, Ausrüstung und Ausstattung. 4 *Force Protection* umfasst alle Maßnahmen eines Individual- und Kollektivschutzes der eingesetzten Kräfte im Sinne eines höchstmöglichen Schutzes der eigenen Kräfte (z.B. Maßnahmen des Minen- und Splitterschutzes, nachrichtendienstliche Aufklärung und Abwehr, CIMIC, ABC-Abwehr etc.). 5 Atomar, radiologisch, biologisch und chemisch. 6 Bisheriger Streitkräfteumfang 110.000 Personen. 7 Dies bedeutet die Stellung der Kernfunktionen des Brigadestabes sowie zumindest zwei Bataillone der Kampftruppen und den wesentlichen Teil der Unterstützungskräfte sowie die Wahrnehmung der logistischen Sicherstellung für die eigenen Kräfte. 8 Die Einsatzorganisation/Truppe (einschließlich der Ebene des Brigadekommandos) ist die für Einsatzaufgaben ![305_image_0.png](305_image_0.png) festgelegte Truppengliederung. 9 Die erwähnten Verbände unterscheiden sich hinsichtlich ihres Befüllungsgrades des notwendigen Personalrahmens an befristeten und unbefristeten Berufssoldaten und Berufssoldatinnen: Kaderpräsenzeinheiten 100 %, Kaderrahmeneinheiten 75 %, Rahmeneinheiten 50 %. 10 Unter Grundorganisation wird als Arbeitsbegriff die oberste (militärstrategische) Führung, die obere (operative) Führung, die zentrale Logistik einschließlich der Militärspitäler, die Akademien und Schulen, die Ämter zur Unterstützung sowohl im strategischen wie operativen Bereich, die Militärkommanden (mit der territorialen Verwaltung einschließlich der dezentralen Ergänzungs- und Stellungseinrichtungen, die Militärmusiken, die Übungsplatzorganisation etc.) sowie Einrichtungen wie das Heeresgeschichtliche Museum, das HeeresSportzentrum, die Auslandsdienste etc. verstanden. 11 Miliz ist die Summe aller Wehrpflichtigen außerhalb des Präsenzstandes mit einer Einteilung in der Einsatzund Grundorganisation des Bundesheeres. 12 Vgl. Christandl, Bernhard; Warnicki, Alexander: NATO/ EAPC/PfP. Bericht über das erste Halbjahr 2003, ed. BMLV/Abteilung Militärpolitik, S. 8 f. 13 Vgl. http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/ Ipw/Akuf/kriege_aktuell. 14 Vgl. Landesverteidigungsakademie/Studienzentrum, Studienheft 1 (1. Studienabschnitt) für den postgradualen Lehrgang universitären Charakters "Sicherheitsmanagement"; Pflichtfach: Führung und Management/ Organisationswissenschaften Streitkräfte, Wien September 2003, S. 10. 15 Leu, Olaf: Corporate Design, München 1992, S. 14. 16 Vgl. Corporate Design - Das Österreichische Bundesheer, Beilage zu GZ 3.500/78-03/01. 17 Im Falle subkonventioneller Szenarien sind auch Bedrohungen einem bestimmten Völkerrechtssubjekt kaum und sonstigen politischen Akteuren zumeist nur schwer zurechenbar. 18 Vgl. dazu u.a. Hummer, Waldemar: Solidarität vs. Neutralität. In: ÖMZ 2/2001, S. 154 ff. 19 Vgl. BMLV, VBl I vom 3. April 1992, Richtlinien und Anordnungen für die militärische Öffentlichkeitsarbeit; Dienstanweisung (DAÖA), Wien 1992. 20 Vgl. Scherer, Andreas: Der Informationsoffizier als Instrument militärischer Öffentlichkeitsarbeit. Diplomarbeit an der Universität Wien, Wien 1994, S. 54 ff. 21 Vgl. Scherer, Andreas: Der Informationsoffizier als Instrument militärischer Öffentlichkeitsarbeit. Diplomarbeit an der Universität Wien, Wien 1994, S. 56. 22 Vgl. Formblatt InfoO-Einsatzbericht. 23 Vgl. http://www.fgg4.intra.bmlv.at/fgg5/index.html. 24 Vgl. BMLV GZ S92011/42-GStbBür/2004, Dienstvorschrift für das Bundesheer - Truppenführung, Wien 2004, RdNr. 69. 25 Pfetsch, Frank. R: Internationale und nationale Konflikte nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Politische Vierteljahresschrift. 32. Jg. 2/1991, S. 260. 26 Vgl. Feichtinger, Walter: Streitkräfte als Instrument zur Lösung innerstaatlicher Konflikte. Die bestimmenden Faktoren des militärischen Konfliktbildes in Jugoslawien 1998/99. Dissertation an der Universität Wien, Wien 2001, S. 34. 27 Vgl. Clausewitz: Vom Kriege, Berlin 1999, 27 ff. 28 Vgl. Rabehl, Thomas; Schreiber, Wolfgang (Hrsg.): Das Kriegsgeschehen 2000. Daten und Tendenzen der Kriege und bewaffneten Konflikte. Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung, Opladen 2001, S. 10. 29 Vgl. Pfetsch, Frank. R: Internationale und nationale Konflikte nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Politische Vierteljahresschrift. 32. Jg. 2/1991, S 263. 30 Vgl. Truppendienst 2/2004, Beitrag Bayer, Andreas, Kaderpräsenzeinheiten, S. 105. 31 Vbl. I, Jahrgang 1992, 19. Folge, 55. Richtlinien und Anordnungen für die militärische Öffentlichkeitsarbeit; Dienstanweisung (DAÖA). 32 Vgl. Scherer, Andreas: Der Informationsoffizier als Instrument militärischer Öffentlichkeitsarbeit. Universität Wien, Wien 1994, S. 37 f. 33 Quelle: BMLV/MilPol, Dienstzettel MilPol-397/2003 vom 31. März 2003 - EUMS Acronyms and Definitions, Update 03/2003, S. 6. 34 Quelle: Auszug aus DVBH "Allgemeiner Gefechtsdienst", Abschnitt N - ABC-Individualschutz, Kapitel 1 u. 2. 35 Vgl. FüStb/FGG5, Vorläufige Richtlinien für die Kommunikation im Rahmen von Informationsoperationen, Mai 2002, http://www.fgg4.intra.bmlv.at/fgg5/ index.html. 36 Zum Zeitpunkt der Erklärung existierte noch die WEU (Westeuropäische Union) als militärischer Arm der Europäischen Gemeinschaft. Die *Petersberg*-Erklärung wurde in den EU-Vertrag übernommen (siehe ESVP). 37 Vgl. BMLV vom 13. Juli 2004, GZ S92030/58-MilPol/ 2004 - Militärpolitik; EU/ESVP; Abschlussbericht zur Irischen EU-Präsidentschaft - Übermittlung, S. 14. 38 Obwohl der Risiko-Begriff in der Literatur häufig mit dem Terminus Gefahr gleich gesetzt wird, wird im Weißbuch 2004 von einer verfeinerten Differenzierung ausgegangen. 39 Vgl. VBl I, 53. Folge, 117. Anordnungen für die Traditionspflege im Bundesheer - Neufassung, Wien 2001. | | Weißbuch 2004 | | | | | |----------|-----------------------------------------------------------------------|------------------------------------------------------------------------------------------------|-----|----------------------------------------------|-----| | 10.6 | Abbildungsverzeichnis | Seite | | | | | Lfd. Nr. | Bezeichnung | | | | | | 3.1 | Die Lage in Europa 1989 | 9 | | | | | 3.2 | Geopolitische und militärstrategische Situation in Europa | 12 | | | | | 3.3 | Struktur der beschlussfassenden Organe in der OSZE | 18 | | | | | 3.4 | Krisenherde der Welt 2004 (Auszug) | 22 | | | | | 3.5 | Hauptmigrationsrouten in die EU | 23 | | | | | 4.1 | Sicherheitsempfinden (allgemein) in Österreich | 32 | | | | | 4.2 | Einstellung der Österreicher zu den Aufgaben des ÖBH gem. § 2 WG 2001 | 33 | | | | | 4.3 | Vertrauen in Sicherheitskräfte EU/Österreich | 33 | | | | | 4.4 | Einrückungszahlen Frauen pro Jahr | 34 | | | | | 5.1 | Wechselwirkung der Sicherheits organisationen | 36 | | | | | 5.2 | Euro-Atlantische Sicherheitsarchitektur | 40 | | | | | 5.3 | Neue Kommandostruktur der NATO | 41 | | | | | 5.4 | EU und NATO 2004 | 44 | | | | | 5.5 | Koordinierungsfunktion von CIMIC | 48 | | | | | 5.6 | CIMIC - Hauptfunktionen ÖBH am Beispiel KFOR | 49 | | | | | 5.7 | Nationaler Sicherheitsrat - Zusammensetzung 2004 | 51 | | | | | 5.8 | Zivildiensterklärungen und Prognose bis 2011 | 57 | | | | | 5.9 | Wehrsysteme im Vergleich | 58 | | | | | 5.10 | Erwartungen an Freiwilligen- und Wehrpflichtarmee | 60 | | | | | 5.11 | Einstellungen der Österreicher zu einem Berufsheer | 61 | | | | | 7.1 | Einsatzkonzeption ÖBH 1955–1972; Grenznah aufgenommener Abwehrkampf | 77 | | | | | 7.2-1 | Entwicklung der Friedensgliederung 1955–1992/1 | | | | | | 7.2-2 | Entwicklung der Friedensgliederung 1955–1992/2 | 79 | | | | | 7.3 | Einsatzkonzeption ÖBH 1955–1972; Raumverteidigung | 80 | | | | | 7.4 | Heeresgliederung 92 / Strukturanpassung gemäß Regierungsbeschluss vom 1. April 1998 | 84 | | | | | 7.5 | Einsatzkonzeption des ÖBH | 88 | | | | | 7.6 | Verfahren im Rahmen des Einsatz konzeptes 2001 | 89 | | | | | 7.7 | Prinzip der rasch verfügbaren Präsenzkräfte | 91 | 7.8 | Ebenen der politischen/militärischen Führung | 102 | | | 7.9 | Struktur der Zentralstelle nach REORG 2002 (bis auf Gruppenebene und Führungsgrundgebiete) 106 | | | | | | 7.10 | Unmittelbar nachgeordnete Kommanden, Ämter, Akademien u. Schulen | 108 | | | | | 7.11 | Struktur der Zentralstelle vor REORG 2002 | 113 | | | | | 7.12 | Nachgeordneter Bereich vor REORG 2002 | 113 | | | | | 7.13 | Gliederung des BMLV die Öffentlichkeitsarbeit betreffend | 118 | | | | | 7.14 | Zugriffsstatistik (ungefiltert) für www.bundesheer.at | 119 | | | | | 7.15 | Nutzung der Info-Module und Services auf www.bundesheer.at | 120 | | | | | 7.16 | Wissenschaft und Forschung im ÖBH (Stand 2004) | 129 | | | | | 7.17 | Struktur der Landstreitkräfte 2003/04 - Friedensorganisation | 134 | | | | | 7.18 | Struktur der Landstreitkräfte 2003/04 - Mobilmachungsorganisation | 135 | | | | | 7.19 | Struktur und Dislokation der Luftstreitkräfte des Bundesheeres 2003/04 - Friedensorganisation (im Wesentlichen gleich Einsatzorganisation) | 136 | | | | | 7.20 | Kommando Internationale Einsätze - Gliederung | 137 | | | | | 7.21 | Kaderpräsenzeinheiten (KPE) 1 | 139 | | | | | 7.22 | Kaderpräsenzeinheiten (KPE) 2 | 140 | | | | | 7.23 | Austrian Forces Disaster Relief Unit - AFDRU 142 | | | | | | 7.24 | Kommando Führungsunterstützung - Gliederung 2003/04 144 | | | | | | 7.25 | Struktur und Dislokation der Einsatzunterstützung des Bundesheeres 2003/04 | 145 | | | | | 7.26 | Zuordnung des Begriffes Logistik | 145 | | | | | 7.27 | Einteilung der Güter | 146 | | | | | 7.28 | Ausbildungsgang für GWD | 156 | | | | | 7.29 | Laufbahnbild Unteroffizier | 157 | | | | | 7.30 | Unteroffizierslehrgang | 157 | | | | | 7.31 | Stabsunteroffizierslehrgang | 158 | | | | | 7.32 | Truppenoffiziersausbildung | 159 | | | | | 7.33 | ÖBH-Offiziere - Akademikeranteil 2003 | 165 | | | 307 | | 9.4 | Projektphasenplan | 244 | |------|----------------------------------------------------------------------------------------------------------|---------------------------------------------------------------------------|-------| | | 9.5 | Reform ÖBH 2010 - Projekthierarchie | 245 | | | Abb. | Friedensgliederung und Dislokation des Österreichischen Bundesheeres 2004 | 311 | | | Abb. | Dienstgrade und Waffenfarben des Österreichischen Bundesheeres | 313 | | 7.34 | Ausbildungssystem für friedensunterstützende Operationen | 166 | | | 7.35 | Einsatzraumspezifische Ausbildung | 166 | | | 7.36 | Entwicklung des Landesverteidigungsbudgets (nominell) | 179 | | | 7.37 | Landesverteidigungsbudget und Faktor "Bruttoinlandsprodukt" | 180 | | | 7.38 | Ländervergleich "Prozentsatz am BIP" | 180 | | | 7.39 | Verteidigungsbudget SOLL-IST Abweichung | 181 | | | 7.40 | Personalentwicklung 2002–2004 (ohne Vorruhestand) | 182 | | | 7.41 | Personalaufteilung Grundorganisation - Einsatzorganisation | 183 | | | 7.42 | Personen im Auslandseinsatz 2003 | 183 | | | 7.43 | Personen im Auslandseinsatz 2004 | 183 | | | 7.44 | Personalstände und Ausgaben gesamt (ohne Miliz) | 184 | | | 7.45 | Stellenplan 1997–2003; Verlauf | 184 | | | 7.46 | Personalstandsentwicklung ab 1997 | 184 | | | 7.47 | Auslandseinsätze - nationale Abläufe | 197 | | | 7.48 | Hilfseinsätze 2003/04 | 198 | | | 7.49 | Friedenunterstützende Einsätze 2003/04 | 199 | | | 7.50 | Einsatz von UNDOF | 200 | | | 7.51 | Gliederung AUSBATT | 200 | | | 7.52 | EUFOR Althea | 202 | | | 7.53 | AUCON/KFOR | 203 | | | 7.54 | Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung | 206 | | | 7.55 | Aufgriffe durch Assistenzkräfte des ÖBH | 206 | | | 7.56 | Aufgriffe - Aufteilung zwischen ÖBH, Gendarmerie u. Zoll | 207 | | | 7.57 | Hilfeleistung des ÖBH gem. WG § 2 Abs. 1 lit. c WG 2001 | 208 | | | 7.58 | Assistenzeinsätze des Bundesheeres bei Elementarereignissen und Unglücksfällen in Österreich 2003/04 210 | | | | 8.1 | Budget LV - Wachstum | 233 | | | 8.2 | Wachstumsrate Personal - Sachaufwand | 233 | | | 8.3 | Mittelverteilung 1992 | 234 | | | 8.4 | Mittelverteilung 2003 | 234 | | | 8.5 | Sachaufwand | 235 | | | 8.6 | Investitionen | 236 | | | 8.7 | Betriebsaufwand | 236 | | | 9.1 | Organisation der Bundesheerreformkommission | 239 | | | 9.2 | Organisation der Arbeitsebene | 240 | | | 9.3 | Management ÖBH 2010 - Projektorganisation | 243 | | 308 Analyse Bilanz Perspektiven | 10.7 | Tabellenverzeichnis | Seite | 7.23 | Aufwendungen Katastropheneinsätze im Inland 2002–2004 | 191 | |----------|---------------------------------------------------------------------------------------------------|---------------------------------------------------------------|--------|---------------------------------------------------------|-------| | | 7.24-1-4 | Auslandseinsätze mit Beteiligung | 193– | | | | | des ÖBH (1960–2004) | 196 | | | | | | 7.25 | Lufttransport mit C-130K Hercules | 211 | | | | | 7.26 | Luftunterstützung zur Grenzraumüberwachung | 211 | | | | | 7.27 | Internationale Einsätze mit Luftfahrzeugen | 211 | | | | | 7.28 | Beistellungen von Luftfahrzeugen | 211 | | | | | 7.29 | Übersicht über entsendete Personen zu Übungen im Ausland 2003 | 214 | | | | | 7.30 | Übersicht über entsendete Personen zu Übungen im Ausland 2004 | 217 | | | | | 8.1 | Gesamtentsorgungskosten im Bundesheer | 237 | | | | Lfd. Nr. | Bezeichnung | | | | | | 3.1 | Globale sicherheitspolitische Herausforderungen | 11 | | | | | 3.2 | Österreich und seine Nachbarn im internationalen Vergleich | 13 | | | | | 3.3 | NATO-Mitgliedsländer (Beitrittsjahr) | 17 | | | | | 4.1 | Sicherheitsassoziation in Österreich | 30 | | | | | 5.1 | EU-geführte Operationen | 39 | | | | | 5.2 | Wehrsysteme im internationalen Vergleich | 59 | | | | | 6.1 | Präsenzdienstarten (§ 19 WG 2001) | 66 | | | | | 7.1 | Aufgaben des Bundesheeres 2003/04 - Übersicht der gesetzlichen Vorgaben | 85 | | | | | 7.2 | Nationale und internationale Beiträge zu EU-Battlegroups | 93 | | | | | 7.3 | Ergebnisse REORG (Zentralstelle, Ämter, Kommanden) | 111 | | | | | 7.4 | Personelle Einsparungen durch REORG | 112 | | | | | 7.5 | Gesamtzahl ausgewerteter Beiträge, Artikel, Meldungen sowohl in Print als auch in Audio und Video | 119 | | | | | 7.6 | Die HBF erledigte in den Jahren folgende ein- bzw. mehrtägige Aufträge | 119 | | | | | 7.7 | Anzahl der Informationsoffiziere und der betreuten Personen | 121 | | | | | 7.8 | Anzahl der Partnerschaften | 121 | | | | | 7.9-1 | Übersicht der Partnerschaften | 122 | | | | | 7.9-2 | Übersicht der Partnerschaften | 123 | | | | | 7.10 | Die Truppenzeitungen des ÖBH | 125 | | | | | 7.11 | Bildungseinrichtungen im ÖBH 2004 162 | | | | | | 7.12 | Ausbildungsinfrastruktur (Stand: Oktober 2004) | 163 | | | | | 7.13 | Lehrlinge im Bundesheer; Gliederung nach Lehrberufen | 167 | | | | | 7.14 | Lehrlinge im Bundesheer; Gliederung nach Dienststellen 168 | | | | | | 7.15 | Kraftfahrausbildung 2004 | 169 | | | | | 7.16 | Zivil anrechenbare militärische Kurse - Übersicht | 170 | | | | | 7.17 | Schwerpunkte im Beschaffungsprogramm 2002–2004 | 185 | | | | | 7.18 | Aufgabenbereiche der Logistik | 187 | | | | | 7.19 | Liegenschaften Oktober 2004 | 190 | | | | | 7.20 | Betriebsaufwendungen 2002–2004 | 190 | | | | | 7.21 | Aufwendungen Assistenzeinsatz Grenzschutz 2002–2004 | 191 | | | | | 7.22 | Aufwendungen Friedenseinsätze im Ausland 2002–2004 | 191 | | | | ## Analyse Bilanz Perspektiven ![309_image_0.png](309_image_0.png) Anter und unmittelbare Dienstat Truppen der Landstreffelle i Landesverleidigungsskademie Theresiscische Mittrakademie Zentrum für Internationale Kooperation Koo Internationale Einsätze ![310_image_0.png](310_image_0.png) ![310_image_1.png](310_image_1.png) Truppen der Luftstreticalle eresunteroffiziersakademie Zentrum für Einsatzvorbereitung edensgliederung des Österreichischen Bundesheere ww.bundesheer. 312 Analyse Bilanz Perspektiven ![312_image_0.png](312_image_0.png) 314 Analyse Bilanz Perspektiven